Julius-Maximilians-Universität Würzburg Lehrstuhl für VWL, Geld und internationale Wirtschaftsbeziehungen Prof. Dr. Peter Bofinger Seminar Geldpolitik WS 2013/2014 Emissionsreduktion über CO2 Handel – ein gescheiterter Versuch? Name: Erthle Vorname: Christian Studienfach: Master of Economics Fachsemester: 3 Matrikelnummer: 1690090 E-Mail: [email protected] Abgabetermin: 06.12.2013 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis IV Tabellenverzeichnis V Abkürzungsverzeichnis VI Symbolverzeichnis VIII 1 Einführung 1 2 Hintergrund des Emissionshandels 2.1 Treibhausgase und Klimawandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Das Kyoto Protokoll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 3 3 Internalisierung externer Effekte 9 3.1 Internalisierung nach Pigou . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.2 Internalisierung durch Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4 Instrumente der Umweltpolitik 4.1 Bewertungskriterien . . . . . . . . . . . . 4.2 Auflagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Abgaben und Steuern . . . . . . . . . . . 4.4 Emissionshandel . . . . . . . . . . . . . . 4.4.1 Grundlagen des Emissionshandels 4.4.2 Bewertung des Emissionshandels 5 Emissionshandel der 5.1 Phase I . . . . . 5.2 Phase II . . . . 5.3 Phase III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 13 14 15 16 16 17 EU 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 6 Bewertung des Emissionshandels 31 6.1 Ökologische Treffsicherhiet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6.2 Ökonomische Effizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 6.3 Dynamische Anreizwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 7 Weltweiter Emissionshandel 37 8 Reformmöglichkeiten 37 8.1 Kurzfristige Reformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 8.2 Mittelfristige Reformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 II Inhaltsverzeichnis 8.3 Langfristige Reformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 9 Fazit 42 Anhang 44 Literaturverzeichnis 48 III Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Entwicklung der Erdoberflächentemperatur . . . . . . . . . . . . . . Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls . . . . . . . . . . . . . Registrierte CDM-Projekte nach Zielland 2013 (in %) . . . . . . . . Externe Effekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pigou-Steuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Instrumente der Umweltpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Emissionsabgabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marktgleichgewicht am Zertifikatemarkt . . . . . . . . . . . . . . . Technologiewechsel mit exogenen Preisen . . . . . . . . . . . . . . . Technologiewechsel mit endogenen Preisen . . . . . . . . . . . . . . Preis für Emissionszertifikate an der EEX . . . . . . . . . . . . . . EU-weite Entwicklung der Auktionen 2005-2012 . . . . . . . . . . . Ausgestellten Zertifikate für CDM und JI 2008-2011 . . . . . . . . Aufteilung des gesamten Emissionsbudgets für 2008-2012 . . . . . . Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (bis Dezember 2013) Entwicklung der genutzten und zugeteilten EUAs 2005-2012 . . . . Entwicklung der globalen jährlichen CO2 -Emissionen 1880-2012 . . Das Grüne Paradoxon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wirkung des EEG auf den Emissionshandel . . . . . . . . . . . . . Auswirkung der Wirtschaftsentwicklung auf den Zertifikatepreis . . CO2 -Emissionen weltweit nach Sektoren 2010 . . . . . . . . . . . . IV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 5 6 10 11 13 16 19 20 21 26 27 27 28 29 29 32 33 36 39 40 Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Treibhausgase des Kyoto Protokolls . . . . . . . . . . . . . . . . . Entwicklung der CO2 -Äquivalente ausgewählter Anhang-B-Länder Beurteilung umweltpolitischer Instrumente . . . . . . . . . . . . . Verteilung der Reduktionsverpflichtungen . . . . . . . . . . . . . . Kategorien von Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . EU Emissionshandel im Handelszeitraum 2005-2007 . . . . . . . . CO2 -Vermeidungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vergleich des weltweiten Zertifikatehandels . . . . . . . . . . . . . CO2 -Emissionen nach Regionen 2012 . . . . . . . . . . . . . . . . V . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 9 21 22 24 25 35 37 42 Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis AAU Assigned Amount Unit Art. Artikel BMJ Bundesministerium der Justiz BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit CDM Clean Development Mechanism CER Certified Emission Reduction CH4 Methan CO2 Kohlenstoffdioxid DB Deutsche Bank DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle EEA European Environment Agency EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EEX European Energy Exchange EG Europäische Gemeinschaft EK Europäische Kommission ERU Emission Reduction Unit EHS Emissionshandelssystem ETS Emission Trading System EU Europäische Union EU EHS Europäisches Emissionsrechtehandelssystem EUA European Union Allowances EWR Europäische Kommission GHD Gewerbe, Handel, Dienstleistungen GS Grenzschaden GVK Grenzvermeidungskosten VI Tabellenverzeichnis GWP Global warming potential HFC Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe Hrsg. Herausgeber IEA International Energy Agency IPCC Intergovernmental Panel on Climate Change JI Joint Implementation KMU kleine und mittlere Unternehmen MW Megawatt NASA National Aeronautics and Space Administration N2 O Distickstoffoxid PFC Perfluorierte Kohlenwasserstoffe ppm parts per million S. Seite SF6 Schwefelhexafluorid t Tonnen UBA Umweltbundesamt UBW Umweltministerium Baden-Württemberg UK Vereinigtes Königreich Unt. Unternehmen UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change USA Vereinigte Staaten von Amerika vgl. vergleiche Vol. Volume VII Tabellenverzeichnis Symbolverzeichnis ei Restemissionsmenge des Emittent i e0i Anfangsemissionen ē Anfangsausstattung an Emissionsrechten ei (p) Individuelle Nachfragefunktion Ed (p) Gesamtnachfragefunktion Ē Gesamtemissionsgrenze Mt Fördermenge p Zertifikatepreis p̂ Zertifikatepreis im Marktgleichgewicht Ri (vi ) Vermeidungskostenfunktion e (v ) R i i Effizientere Vermeidungskostenfunktion Ri‘ (vi ) Grenzvermeidungskostenfunktion t Steuersatz vi Vermeidungsmenge X Output an Schadstoffen z Weltmarktpreis für Brennstoffe VIII 1 Einführung 1 Einführung Ich kenne genau zwei Leute, die den Emissionshandel kapieren. Der eine ist tot, und ” der andere ist verrückt geworden.“ 1 (Sigmar Gabriel 2007) Der Klimawandel und seine Folgen spielen in der öffentlichen Diskussion seit vielen Jahren eine große Rolle. Aktuelle Naturkatastrophen, wie der Taifun Haiyan“auf den ” Philippinen, führen in regelmäßigen Abständen zu neuen Debatten über den Klimaschutz und dessen Instrumente. Infolgedessen gerät auch das Emissionshandelssystem der Europäischen Union (EU EHS) in den Fokus der Berichterstattung und der Kritik. Nachdem die USA bereits in den 1990er Jahren ein Emissionshandelssystem eingeführt haben, wurde dieses in der Öffentlichkeit von vielen Seiten als eine Art Ablasshan” del“kritisiert. Dennoch trat zum 1. Januar 2005 der europäische Emissionshandel mit dem Ziel, die Emission der Treibhausgase zu reduzieren, in Kraft und steht seither unter erheblicher Kritik. Vor allem aufgrund häufiger Gesetzesänderung und einer großen Anzahl von Ausnahmeregelungen gilt dieses System einerseits als komplex und andererseits in seiner Wirkung als beschränkt. Folglich stellt sich die Frage, ob Klimaschutz und Emissionsreduktion mit Hilfe eines CO2 -Handels einen gescheiterten Versuch darstellt oder ob es auch in Zukunft seine Daseinsberechtigung hat. Ziel im Verlauf dieser Arbeit wird es sein, das EU EHS darzustellen, die Probleme zu analysieren sowie mögliche und notwendige Reformen aufzuzeigen. Hierfür wird im anschließenden zweiten Kapitel ein Überblick über die Ursachen und Entwicklung des Klimawandels gegeben. Darauf folgt, mit Schwerpunkt auf dem Kyoto-Protokoll, eine Analyse des Verlaufs der internationalen Klimaschutzpolitik. In Kapitel 3 werden die Besonderheiten von Umweltgütern dargestellt und gezeigt, warum und mit welchen Möglichkeiten der Staat eingreifen muss. Diese Erkenntnisse führen zu einer Darstellung der umweltpolitischen Instrumente im vierten Kapitel. Hierbei erfolgt eine theoretische Darstellung und ein Vergleich der wichtigsten Instrumente, mit einem Schwerpunkt auf dem Emissionshandel. In Kapitel 5 wird das EU EHS dargestellt und die aktuellen Entwicklungen und Reformen näher beleuchtet. Darauf aufbauend erfolgt im sechsten Kapitel eine Bewertung und Charakterisierung der Probleme dieses Systems. Weitere Zertifikathandelssysteme werden in Kapitel 7 kurz skizziert und miteinander verglichen. Aufgrund der aufgezeigten Probleme erfolgt im achten Kapitel eine Darstellung möglicher Reformen für das EU EHS. Abgeschlossen wird die Arbeit mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und einem Ausblick auf mögliche Entwicklungen. 1 Nelles, 2007, S. 32. 1 2 Hintergrund des Emissionshandels 2 Hintergrund des Emissionshandels 2.1 Treibhausgase und Klimawandel Der Klimawandel, welcher im Folgenden skizziert wird, beschäftigt seit Jahrzehnten sowohl Forscher als auch Politiker gleichermaßen und ist regelmäßig ein Schwerpunkt der öffentlichen Berichterstattung. Hierbei ist die Veränderung der Erdtemperatur einerseits davon abhängig, wie viel kurzwellige Sonnenstrahlung auf die Erde trifft und andererseits, wie viel von dieser Energie wieder in das Weltall abgegeben werden kann. Die Sonnenstrahlung, welche nicht von der Atmosphäre oder den Wolken zurück reflektiert wird, trifft die Erde und wird von dieser absorbiert. Hierdurch erwärmt sich die Erdoberfläche. Diese Energie wird als Ausgleich von der Erde wieder zurückgestrahlt. Ein Teil dieser langwelligen Wärmestrahlung erreicht jedoch nicht das Weltall, sondern wird von den Treibhausgasen auf die Erdoberfläche zurück gestrahlt, wodurch sich diese und die unteren Schichten der Atmosphäre erwärmen (Vgl. Anhang 1).2 Dieser natürliche Treibhauseffekt verstärkt sich mit der steigenden Konzentration der Treibhausgase. Wie in Anhang 2 zu sehen, führte die natürliche Schwankung der CO2 Konzentration zu einer starken Veränderung des Klimas in den letzten 800.000 Jahren. Mit dem Beginn der Industriellen Revolution hat sich durch vermehrte Verbrennung fossiler Energieträger die CO2 -Konzentration, wie in Anhang 3 dargestellt, von 280 parts per million (ppm) im Jahr 1750 auf über 380 ppm erhöht. Dies führte, wie in Abbildung 1 dargestellt, zu einem Anstieg der globalen Oberflächentremperatur, welche aktuell ca. 0,6°C über dem Vergleichszeitraum 1951-1980 liegt.3 Trotz Kritik vieler Wissenschaftler gilt der Einfluss des Menschen auf den Klimawandel mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als erwiesen.4 Problematisch sind hierbei die negativen ökonomischen, sozialen und ökologischen Folgeeffekte, wie ein Anstieg des Meeresspiegels.5 Zur Begrenzung dieser Probleme wurde auf der UN-Klimakonferenz in Cancún das Ziel beschlossen, die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad6 gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.7 2 Vgl. Stern, 2007, S. 4ff.; IPCC, 2013a, S. 135f.; Sturm/Vogt, 2011, S. 132f. Vgl. BMU, 2013a, S. 1ff.; Sturm/Vogt, 2011, S. 135ff. 4 Vgl. IPCC, 2013b, S. 15. 5 Für eine detailliertere Darstellung der Auswirkungen des Klimawandels vgl. IPCC, 2007b, S. 7-22; Sturm/Vogt, 2011, S. 138-147; BMU, 2013a, S. 3f. 6 Bei dem Ziel der 2-Grad-Erwärmung handelt es sich nicht um einen wissenschaftlichen Wert ab dem der Klimawandel unumgänglich wäre. Dennoch zeigen Untersuchungen, dass das Risiko und die negativen Folgen des Klimawandels ab diesem Wert stark ansteigen. Vgl. Smith et al., 2009, S. 4133ff. und Jaeger, C.C./Jaeger, J., 2011, S. 19-25. 7 Vgl. UNFCCC, 2011, S. 3. 3 2 2 Hintergrund des Emissionshandels Abbildung 1: Entwicklung der Erdoberflächentemperatur Legende: Durchschnittliche jährliche Oberflächentemperatur kombiniert aus Land- und Meeresdaten. Quelle: Eigene Darstellung, Daten: NASA, 2013. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die CO2 -Konzentration unter 421 ppm gehalten werden oder der kumulierte CO2 -Ausstoß der Jahre 2000 bis 2049 auf 1000 Milliarden Tonnen (t) begrenzt werden.8 Da die Folgen der Emissionen unabhängig von ihrem Entstehungsort auftreten, kann eine wirksame Klimapolitik nur international erfolgreich sein. Dieser schwierige Weg und das in diesem Verlauf beschlossene Kyoto-Protokoll werden im folgenden Abschnitt dargestellt. 2.2 Das Kyoto Protokoll Bereits im Jahr 1979 wurde auf der Klimakonferenz9 von Genf auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Kohlendioxid und Klima aufmerksam gemacht. Bis zum ersten internationalen Abkommen dauerte es jedoch bis zur UN-Konferenz von Rio de Janeiro im Jahr 1992. Die hier verabschiedete und 1994 in Kraft getretene Klimarahmenkonvention UNFCCC war das erste völkerrechtlich bindende Klimaschutzabkommen, welches bis heute von über 190 Ländern ratifiziert wurde.10 Ziel dieses Abkommens war es, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf ein Niveau zu stabilisieren, bei welchem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert werden kann. Hierfür verpflichteten sich die Annex-I-Länder11 ihre Treibhausgasemissionen auf das Niveau von 1990 zurückzuführen. Konkrete Rechtsverpflichtungen für die einzelnen 8 Vgl. IPCC, 2013b, S. 18ff. sowie Meinshausen et al., 2009, S. 1160f. Für eine genauere Darstellung der Klimakonferenzen siehe Wiesmeth, 2012, S. 36f. 10 Vgl. Barrett, 1998, S. 25f.; Hackl/Pruckner, 2001, S. 206f.; Wiesmeth, 2012, S. 31-40. 11 Hierbei handelt es sich um eine Gruppe von vorwiegend Industrieländern, welche im ersten Anhang der Klimarahmenkonvention von 1992 aufgelistet sind. Vgl. UNFCCC, 1992, S. 23. 9 3 2 Hintergrund des Emissionshandels Länder wurden jedoch nicht vereinbart.12 Sieben Jahre später wurde mit dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) auf der dritten Weltklimakonferenz in Kyoto ein Folgeabkommen mit festgeschriebenen Verpflichtungsauflagen verabschiedet.13 Mit diesem sogenannten Kyoto-Protokoll verpflichten sich 38 Industrienationen, die Annex-B-Länder14 , zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. In der von 2008 bis 2012 dauernden Verpflichtungsperiode sollen die Emissionen um durchschnittlich 5,2% gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt werden. Die einzelnen Länder mit ihren individuellen und sehr unterschiedlichen Emissionsbegrenzungen sind in Anhang 4 dargestellt. Deutschland hat sich bspw. verpflichtet, seine Treibhausgase um 8% gegenüber dem Jahr 1990 zu verringern. Schwellen- und Entwicklungsländer müssen im Gegensatz dazu keine Reduktionsverpflichtungen eingehen.15 Insgesamt werden im Kyoto-Protokoll, wie in Tabelle 1 dargestellt, sechs verschiedene Treibhausgase explizit genannt, welche unter die Reduktionsverpflichtungen fallen. Tabelle 1: Treibhausgase des Kyoto Protokolls Treibhausgas CO2 CH4 N2 O HFC PFC SF6 GWP (100 Jahre Zeithorizont) 1 21 310 470-11700 6500-9200 23900 Anteil an Gesamtemission (2004) 76,7% 14,3% 7,9% <1% <1% <1% Quelle: Eigene Darstellung; Daten: UNFCCC, 1998, S. 19; IPCC, 1996, S. 22; IPCC, 2007c, S. 22. Dennoch wird in der Literatur meist nur von CO2 -Emissionen gesprochen. Grund dafür ist, dass die anderen Treibhausgase mittels GWP in CO2 -Äquivalente umgerechnet werden. Die Reduktion von einer Tonne N2 O ist in diesem Fall gleichbedeutend mit der Reduktion von 310 Tonnen CO2 . Um die Emissionsreduktionen möglichst kosteneffizient zu erreichen, sind im KyotoProtokoll verschiedene Mechanismen vorgesehen, welche den Annex-B-Ländern hierbei eine höhere Flexibilität ermöglichen sollen. Ziel dieser flexiblen Mechanismen ist dabei, dass Maßnahmen zur Emissionsvermeidung dort betreiben werden, wo die Vermeidungs- 12 Vgl. UNFCCC, 1992, Art. 2 und Art. 4. Vgl. UNFCCC, 1998. 14 Die Annex-B-Länder sind im Anhang B des Kyoto-Protokolls aufgelistet. Auf dieser Liste stehen bis auf Weißrussland und der Türkei alle Annex-I-Länder und zusätzlich Kroatien, Liechtenstein, Monaco und Slowenien. Die Annex-B-Ländern werden häufig mit den Industrieländern und demgegenüber die Nicht-Annex-B-Länder mit Entwicklungs- bzw. Schwellenländern gleichgesetzt. 15 Vgl. Sturm/Vogt, 2011, S. 190f. und UNFCCC, 1998, Art. 3. 13 4 2 Hintergrund des Emissionshandels kosten16 am geringsten sind.17 Hierbei kann, wie in Abbildung 2 dargestellt, zwischen den projektbezogenen Mechanismen Clean Development Mechanism (CDM) und Joint Implementation (JI) sowie dem emissionsbezogenen Mechanismus des Emissionshandels unterschieden werden. Abbildung 2: Flexible Mechanismen des Kyoto-Protokolls Quelle: Eigene Darstellung. Joint Implementation Nach Art. 6 des Kyoto-Protokolls können zur Emissionsreduktion gemeinsame Vermeidungsprojekte zwischen Annex-B-Ländern stattfinden. Mit Hilfe dieses JI-Mechanismus kann ein Emittent aus einem Annex-B-Land in einem anderen Annex-B-Land ein Emissionsvermeidungsprojekt finanzieren. Für diese projektbezogene Emissionsreduktion erhält das investierende Land entweder Emissionsreduktionseinheiten18 (ERUs) oder es darf die vermiedenen Emissionen in der ersten Verpflichtungsperiode zusätzlich emittieren. Dem anderen Land wird die entsprechende Menge an Emissionsrechten abgezogen. Foglich hat das JI keine Auswirkung auf die Gesamtheit der Emissionsrechte der Annex-B-Länder.19 Unterschiedliche Vermeidungskosten in den Annex-B-Ländern können dementsprechend dazu genutzt werden, die Emissionsziele auf dem günstigsten Wege zu erreichen. Dies kann sowohl durch Finanz- als auch durch Technologietransfer geschehen, wodurch 16 Vermeidungskosten bezeichnen die Kosten, welche zur Verringerung einer bestimmten CO2 -Menge gegenüber einer Referenztechnologie anfallen. Vgl. Buchholz, et al., 2012, S. 55. 17 Vgl. Endres, 2013, S. 314f.; UNFCCC, 2008, S. 15. 18 Alle Gutschriften bzw. Emissionsrechte, wie die ERU, entsprechen einer Tonne CO2 -Äquivalent. 19 Vgl. Endres, 2013, S. 314f.; UNFCCC, 1998, Art. 6; UNFCCC, 2008, S. 17; Hackl/Pruckner, 2001, S. 208. 5 2 Hintergrund des Emissionshandels beide Länder von den JI profitieren. Aus diesem Grund sind JI vor allem für Länder mit großen technologischen Unterschieden geeignet.20 Clean Development Mechanism Ähnlich wie die JI erlaubt der CDM, welcher in Art. 12 des Kyoto-Protokolls geregelt ist, gemeinsame Vermeidungsprojekte zwischen Ländern. Im Unterschied zum JI finden die Investitionen nun jedoch zwischen einem Annex-B-Land und einem Nicht-Annex-BLand, also einem weniger entwickelten Land, statt. Da der Ort der Emissionsvermeidung unabhängig von den Auswirkungen auf die Umwelt ist, kann somit eine kosteneffiziente Klimaschutzmaßnahme erreicht werden. Die daraus erhaltenen Certified Emission Reductions (CER) können, nach Überprüfung durch das Executive Board auf die Vermeidungsziele des Annex-B-Landes angerechnet werden. Da Nicht-Annex-B-Länder keine eigenen Reduktionsverpflichtungen übernommen haben, gibt es keinen Ausgleich, wodurch sich die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionsberechtigungen der AnnexB-Länder erhöht.21 Demzufolge ist der CDM ein wichtiges Instrument, da es das einzige Mittel innerhalb des Kyoto-Protokolls liefert, um Emissionen in Nicht-AnnexB-Ländern zu verringern.22 Im Rahmen der JI und CDM können auch Senkenprojekte23 durchgeführt und teilweise angerechnet werden.24 Insgesamt sollen sowohl mit dem CDM als auch mit den JI Anreize für Unternehmen geschaffen werden, in ausländische Projekte zur Emissionsreduktion zu investieren. Aktuell sind über 7300 CDM-Projekte registriert und verteilen sich, wie in Abbildung 3 dargestellt, vor allem auf China und Indien. Abbildung 3: Registrierte CDM-Projekte nach Zielland 2013 (in %) , Legende: Stand Oktober 2013. Gesamtanzahl der registrierten Projekte beträgt 7366. Quelle: UNFCCC, 2013, S. 4. 20 Vgl. Banholzer, 1996, S. 9f.; Stöbele, 2005, S. 326f. Vgl. Endres, 2013, S. 314; UNFCCC, 1998, Art. 12; UNFCCC, 2008, S. 18. 22 Vgl. Barrett, 1998, S. 30f. 23 Bei Senken handelt es sich um Ökosysteme, wie beispielsweise Wälder und Böden, welche CO2 Emissionen aus der Atmosphäre binden können. Vgl. Sedjo/Amano, 2006, S. 20. 24 Vgl. Sedjo/Amano, 2006, S. 20f. 21 6 2 Hintergrund des Emissionshandels Emissionshandel Zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen können sich Annex-B-Ländern, ergänzend zu durchgeführten Maßnahmen im eigenen Land, nach in Art. 17 des Kyoto-Protokolls an einem Handel mit Emissionen beteiligen. Hierfür erhalten die teilnehmenden Länder Zertifikate, sogenannte Assigned Amount Units (AAU), in Höhe der vereinbarten Emissionsgrenzen. Dieser Emissionshandel25 erfolgt zwischen Annex-B-Ländern und erlaubt die ihnen zugeteilten aber nicht aufgebrauchten Emissionsrechte untereinander zu handeln. Mit diesem Handel soll ein marktbasierter Anreiz zur Einsparung von Emissionen geschaffen werden, ohne dass sich dadurch die Summe der Emissionsrechte aller Annex-B-Länder in der Vermeidungsperiode verändert.26 Innerhalb des Emissionshandels sind Banking“und Hot-Air-Trading“ 27 erlaubt, ” ” während Borrowing“ 28 nicht gestattet ist.29 Banking ermöglicht ein Ansparen und ” Übertragen ungenutzter Zertifikate in eine zukünftige Verpflichtungsperiode. Dies spielt aus ökologischen Gründen keine Rolle, da sich CO2 lange in der Atmosphäre hält und eine zeitliche Verschiebung der Emissionen keine Rolle spielt. Außerdem wird die Volatilität des Zertifikatepreises am Ende einer Handelsperiode verringert.30 Neben diesen drei großen flexiblen Mechanismen besteht die in Art. 4 des KyotoProtokolls aufgezeigte Möglichkeit zur Bildung von Bubbles“, sogenannten Zielge” meinschaften, um die vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen. Dadurch wird es einer Teilgruppe der Annex-B-Länder ermöglicht die Lasten eines gemeinsamen Vermeidungsziels gruppenintern auf die Mitgliedsstaaten aufzuteilen. Bis heute stellt die EU31 die einzige existierende Zielgemeinschaft dar, obwohl während der Tagungen zum Kyoto-Protokoll über eine weitere Zielgemeinschaft32 verhandelt wurde.33 Im Gegensatz zu bisherigen Klimaschutzabkommen sieht das Kyoto-Protokoll Sanktionen bei Vertragsbrüchen vor. Hierbei wird zwischen zwei Sanktionsmöglichkeiten unterschieden. Auf der einen Seite muss ein Land, welches seine Reduktionsverpflichtungen nicht einhält, die überschrittenen Emissionen später zusätzlich reduzieren. Weiterhin werden 30% der überschrittenen Emissionen als Strafaufschlag angerech25 An dieser Stelle soll der Emissionshandel nur kurz skizziert werden. Eine ausführliche Darstellung erfolgt in Kapitel 3. 26 Vgl. Barrett, 1998, S. 39; UNFCCC, 1998, Art. 17; UNFCCC, 2008, S. 16. 27 Unter Hot Air“versteht man eine zugeteilte Emissionsmenge, welche über den tatsächlich benötigten ” Emissionen liegt, weshalb eine Reduktion ohne Klimaschutzmaßnahmen erreicht werden. Dies ist vor allem für Länder der ehemaligen Sowjetunion relevant, da diese im Zuge des Transformationsprozesses nach der Wende viel Industrie und somit Emissionen verloren haben. Vgl. Sturm/Vogt, 2011, S. 193. 28 Borrowing“ermöglicht das Vorziehen von Zertifikaten aus zukünftigen Verpflichtungsperioden oder ” innerhalb einer Periode. Vgl. Sturm/Vogt, 2011, S. 98. 29 Vgl. Barrett, 1998, S. 28f. 30 Vgl. Chevallier, 2012, S. 157; BMU, 2006, S. 38;Hackl/Pruckner, 2001, S. 209. 31 Eine Beschreibung der Leistenverteilung innerhalb der EU wird in Kapitel 4 dargestellt. 32 Diese Verhandlungen zwischen den USA, Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Russland und der Ukraine konnten jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Vgl. Endres, 2013, S. 316. 33 Vgl. Barrett, 1998, S. 32; UNFCCC, 1998, Art. 4; Endres, 2013, S. 316. 7 2 Hintergrund des Emissionshandels net, wodurch die zukünftige Reduktionsverpflichtung steigt. Auf der anderen Seite kann als zweite Sanktionsmöglichkeit ein Land bei Nichteinhaltung des Vertrages vom Emissionshandel ausgeschlossen werden.34 Bis zum endgültigen Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls, dem ersten Abkommen mit völkerrechtlich verbindlichen Emissionsreduktionszielen, dauerte es jedoch noch mehrere Jahre. Grund dafür war, dass zum Inkrafttreten mindestens 55 Staaten das Kyoto-Protokoll ratifizieren mussten. Außerdem mussten diese Staaten mindestens 55% der kumulierten CO2 -Emissionen (des Basisjahres 1990) der Annex-I-Länder auf sich bündeln. Mit dem Ausscheiden des größten CO2 -Emittenten, der USA (ca. 36% der 1990 Emissionen), konnte dieses Ziel jedoch erst nach der Ratifizierung durch Russland (ca. 17% der 1990 Emissionen) im Jahr 2004 erreicht werden, wodurch das Kyoto-Protokoll zu Beginn des Jahres 2005 in Kraft trat.35 In Tabelle 2 sind die 13 größten CO2 -Emittenten des Jahres 1990, ihre Verpflichtungen und Fortschritte bis zum Jahr 2010 dargestellt. Es zeigt sich, dass ein Teil der Länder, wie Russland, die Ukraine und Rumänien ihre Emissionen stark verringern konnten. Dies ist vor allem auf die Hot Air“zurückzuführen. Kanada und Australien haben ” hingegen ihre Emissionen gegenüber den Verpflichtungen stark ausgebaut. Als Folge daraus ist Kanada, vor allem um möglichen Sanktionen zu entgehen, vom KyotoProtokoll zurückgetreten, was nach der Einhaltung einer Sperrzeit von drei Jahren für jedes Land möglich ist.36 Seit der 3. Klimakonferenz in Kyoto wurden 16 weitere Konferenzen abgehalten, um ein Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll mit weitergehenden Emissionsreduktionen in Kraft zu setzen. Hierbei konnte jedoch im Jahr 2012 nur die Verlängerung des Kyoto-Protokolls um eine zweite, rechtlich bindende, Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 erreicht werden. Jedoch beteiligen sich einige Länder, wie Russland und Japan, nicht an dieser zweiten Verpflichtungsperiode und dürfen aus diesem Grund nicht mehr am Zertifikatehandel teilnehmen. Das Ziel der nächsten Klimakonferenzen ist somit, ein Folgeabkommen bis zum Jahr 2015 zu verabschieden, welches ab dem Jahr 2020 in Kraft tritt und langfristig alle Staaten beinhalten soll.37 34 Vgl. Endres, 2013, S. 328f. Vgl. Endres, 2013, S. 313f. Für eine genauere Darstellung der Verhandlungen und Hintergründe zwischen der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls siehe Sturm/Vogt, 2011, S. 192-196. 36 Vgl. Endres, 2013, S. 328f. 37 Vgl. BMU, 2013b. 35 8 3 Internalisierung externer Effekte Tabelle 2: Entwicklung der CO2 -Äquivalente ausgewählter Anhang-B-Länder USAb EU Russland Japan Deutschlandc Ukraine UKc Kanada Polenc Frankreichc Italienc Australien Rumänienc Spanienc CO2 -Äquivalentea 1990 6161 5383 3350 1267 1246 930 767 589 564 562 519 418 290 283 in Mio. t 2010 6802 4721 2208 1258 937 383 594 692 401 528 501 543 123 356 Reduktionsverpflichtung 2008-2012 -7% -8% 0% -6% -8% 0% -8% -6% -6% -8% -8% +8% -8% -8% Reale Veränderung 1990-2010 +10,4% -15,4% -34,1% -0,7% -24,8% -58,8% -22,6% +17,4% -28,9% -6,0% -3,5% +30,0% -57,6% +25,8% a Ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Die USA haben das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert. c Diese Länder haben innerhalb des europäischen Lastenverteilungsabkommen spezifische Vermeidungsziele. Quelle: Eigene Darstellung; Daten: UNFCCC, 2012, S. 14. b 3 Internalisierung externer Effekte In den folgenden Abschnitten wird dargestellt, wann der Staat zur Beseitigung von Umweltproblemen eingreifen muss, welche umweltpolitischen Instrumente ihm dafür zur Verfügung stehen und welche davon am effizientesten sind. Ein Eingriff des Staates wird nötig, wenn die Allokation von Ressourcen nicht mehr funktioniert und es zu einem Marktversagen, bei welchem im Marktgleichgewicht keine Pareto-Effizienz38 erreicht wird, kommt. Hierfür werden zuerst die Eigenschaften von Umweltgütern untersucht. In der Ökonomie wird vorwiegend zwischen privaten und öffentlichen Gütern unterschieden. Privates Güter sind durch die Rivalität im Konsum und die Ausschließbarkeit von der Nutzung des Gutes gekennzeichnet. Umweltgüter, wie der Klimaschutz, erfüllen diese beiden Kriterien jedoch nicht. Bei dem Gut der sauberen Umwelt ist es beispielsweise nicht möglich, Eigentumsrechte durchzusetzen, wodurch niemand vom Konsum dieses Gutes ausgeschlossen werden kann. Weiterhin weist die saubere Umwelt auch Rivalität im Konsum zu, da es zur selben Zeit von unterschiedlichen Individuen genutzt werden kann.39 38 Ein Ergebnis ist pareto-optimal, wenn kein Individuum verbessert werden kann, ohne dabei einen anderen schlechter zu stellen. Vgl. Fritsch, 2010, S. 113; Feess, 2007, S. 9. 39 Vgl. Siebert, 2008, S. 59-63; Feess, 2007, S. 37ff. 9 3 Internalisierung externer Effekte Negative (technologische) externe Effekte treten auf, wenn sich die Aktivitäten eines Wirtschaftssubjektes auf die Produktions- bzw. Nutzenfunktion auswirkt, ohne dass dieser Wohlfahrtsverlust beim Träger dieser externen Kosten dafür kompensiert wird.40 Abbildung 4 stellt die Situation dar, dass ein Unternehmen eine Schadstoffmenge X emittieren kann. Bei der emittierten Menge X erreicht das Unternehmen sein Nutzenmaximum (Fläche AB0). Diese Emissionen verursachen jedoch für die Gesellschaft negative Externalitäten. Durch die Nutzenmaximierung des Unternehmens kommt es zu einer übermäßigen Verschmutzung welche über dem sozial optimalen Ergebnis liegt. Das sozial optimale Ergebnis wird durch die Reduktion der Emissionen auf die Menge X∗ erreicht. Mit dem Auftreten der externen Effekte durch Umweltverschmutzung kommt es, ohne einen Eingriff, zu Wohlfahrverlusten.41 Insgesamt zeigt sich, dass Umweltgüter der Bedürfnisbefriedigung dienen und es sich somit Güter im ökonomischen Sinne handelt. Betrachtet man Umweltgüter jedoch unter Effizienzgesichtspunkten, versagt der Marktmechanismus als Allokationsmechanismus und es kommt zu einem Marktversagen. Grund dafür ist, dass es sich bei den Umweltgütern um öffentliche Güter handelt und externe Effekte bei Nutzung auftreten. Folglich müssen Rahmenbedingungen geschafften werden, um die externen Effekte zu internalisieren42 .43 Abbildung 4: Externe Effekte Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pearce/Turner, 1990, S. 63. 40 Vgl. Fritsch, 2010, S. 80ff.; Pindyck/Rubinfeld, 2009, S. 836f. Vgl. Pearce/Turner, 1990, S. 62f.; Fritsch, 2010, S. 67f. 80ff. 42 Unter Internalisierung versteht man, dass die externen Kosten dem Verursacher aufgebürdet werden, damit dieser nicht nur seine, sondern die gesamten sozialen Kosten (private und externe Kosten) in seiner Allokationsentscheidung berücksichtigt. Vgl. Endres, 2013, S. 40. 43 Vgl. Wiesmeth, 2012, S. 77f. 41 10 3 Internalisierung externer Effekte 3.1 Internalisierung nach Pigou Eine Möglichkeit die negativen Effekte, welche aus der Differenz zwischen sozialen und privaten Kosten entstehen, zu korrigieren, wurde von Pigou (1920) dargestellt. Hierbei soll der Staat mit der Erhebung einer Steuer den Verursacher von negativen externen Effekten44 beeinflussen. Diese Pigou-Steuer“sollte so bemessen werden, dass ” der Verursacher aus eigenem Interesse seine Aktivität auf das pareto-optimale Niveau zurückführt.45 Abbildung 5: Pigou-Steuer Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pearce/Turner, 1990, S. 86. Wie bereits in Abbildung 4 dargestellt, verursacht das Unternehmen Emissionen in Höhe von X, wobei das sozial optimale Niveau bei X∗ liegt. Aus diesem Grund wird, wie in Abbildung 5 dargestellt, eine Steuer für jede ausgestoßene Emission in Höhe von t∗ eingeführt. Das gewinnmaximierende Unternehmen wird daraufhin seine Emissionen senken um die Kosten zu reduzieren. Für reduzierte Emissionen entstehen dem Unternehmen auf der einen Seite Kosten in Höhe der Grenzvermeidungskosten GVK)46 und auf der anderen Seite spart es Abgaben in Höhe der Steuer t∗ . Folglich wird das Unternehmen so lange seine Emissionen reduzieren, bis die Grenzkosten dem Pigou-Steuersatz entsprechen. Der Steuersatz entspricht dabei der Höhe der Grenzschäden im Optimum, wodurch die GVK den GS entsprechen und der externe Effekt internalisiert wurde. Informationsdefizite des Staates über den Verlauf der GS und GVK verhindern jedoch die Verwirklichung der Pigou-Steuer, da der optimale 44 Der Verursacher positiver Externer Effekte soll mit Subventionen beeinflusst werden. Vgl. Endres, 2013, S. 116f.; Pigou, 1932, S. 224. 46 GVK sind die Kosten, welche zur Vermeidung einer zusätzlichen Emissionseinheit anfallen. 45 11 4 Instrumente der Umweltpolitik Steuersatz nicht festgelegt werden kann.47 3.2 Internalisierung durch Verhandlungen Eine weitere Möglichkeit, die externen Effekte zu internalisieren, ohne dabei permanente staatliche Eingriffe zu benötigen, wurde von Coase, 1960 dargestellt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass durch Verhandlungen zwischen dem Verursacher und dem Geschädigten über die Höhe des externen Effektes (die Emissionen) ein optimales Niveau erreicht wird. Erhält beispielsweise der Verursacher die Eigentumsrechte an den Emissionen, muss der Geschädigte ihn durch Zahlungen dazu bewegen, Eigentumsrechte zu verkaufen, wodurch die Emissionen gesenkt werden. Dies lässt sich anhand von Abbildung 4 grafisch darstellen. Da der Verursacher alle Rechte besitzt, wird er die maximale Emissionsmenge X ausstoßen. Der Geschädigte bietet nun dem Verursacher eine Kompensationszahlung für die Emissionsrechte an, welche die GVK übersteigen. Hierdurch können sich beide Parteien verbessern. Folglich wird so lange verhandelt, bis die GVK dem GS entsprechen, wodurch sich das soziale Optimum bei der Emissionsmenge X∗ einstellt. Im umgekehrten Fall muss der Verursacher dem Geschädigten die Eigentumsrechte abkaufen, wobei sich ebenfalls das soziale Optimum einstellt.48 Dem Staat kommt hierbei lediglich die Aufgabe zu, einen Ordnungsrahmen für Eigentumsrechte zu schaffen und diese eindeutig an die Beteiligten zuzuweisen. Dabei ist das Ergebnis unabhängig von der Zuweisung der Eigentumsrechte, welche entweder über die Laissez-faire-Regel“(Verursacher erhält alle Eigentumsrechte) oder die Verursacher” ” regel“(Geschädigter erhält alle Eigentumsrechte) erfolgen kann. Das Coase-Theorem funktioniert jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, welche in der Realität nicht gegeben sind. Hauptkritikpunkte an den restriktiven Annahmen sind dabei, dass in der Realität sowohl Transaktionskosten als auch Marktmacht entstehen und es sich bei bei Umweltgütern meist um ein öffentliches Gut49 handelt. Insgesamt konnte jedoch gezeigt werden, dass Umweltprobleme nicht zwingend durch eine Regelung nach dem Verursacherprinzip“gelöst werden müssen.50 ” 4 Instrumente der Umweltpolitik Aufgrund von Informationsdefiziten des Staates ist die Erfüllung des ökonomischen Effizienzkriteriums in der Praxis nur schwer zu erreichen und wird im Folgenden 47 Vgl. Pearce/Turner, 1990, S. 85f.; Endres, 2013, S. 116f. Vgl. Pearce/Turner, 1990, S. 71ff.; Sturm/Vogt, 2011, S. 39f. 49 Bei der Zuteilung der Eigentumsrechte nach der Laissez-faire-Regel“wird die Emissionsreduktion ” für alle Geschädigten ein öffentliches Gut. Dadurch kommt es zur Problematik des TrittbrettfahrerVerhaltens. Vgl. Endres, 2013, S. 69f. 50 Vgl. Pearce/Turner, 1990, S. 73-78; Endres, 2013, S. 61f. 48 12 4 Instrumente der Umweltpolitik durch ein ökologisches Effizienzkriterium ersetzt. Hierbei wird auf die Ermittlung eines Optimums verzichtet und es wird ein Umweltziel, in diesem Fall ein Emissionsziel, von der Politik vorgegeben. In der Literatur wird in diesem Fall von einem Preis” Standard-Ansatz“ 51 gesprochen.52 Abbildung 6: Instrumente der Umweltpolitik Quelle: Eigene Darstellung. Dem Staat stehen hierfür, wie in Abbildung 6 dargestellt, eine Reihe von umweltpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Auf der einen Seite stehen marktorientierte Instrumente, welche die Knappheit eines Gutes durch den Preis wiedergeben. Diese teilen sich auf in Mengen- und Preisregulierung. Auf der anderen Seite ist der Einsatz von ordnungspolitischen Instrumenten, wie Auflagen, möglich. In den folgenden Abschnitten werden zuerst Bewertungskriterien für die umweltpolitischen Instrumente dargestellt und diese daraufhin dargestellt. 4.1 Bewertungskriterien In der Theorie ist ein Instrument zu wählen, welches gegenüber allen anderen Instrumenten überlegen ist. Die theoretisch ideale Lösung stellt dabei das Pareto-Kriterium dar. Aufgrund von asymmetrischen Informationen, welche bei Umweltgütern auftreten, ist die Bestimmung des Pareto-Optimums in den meisten Fällen nicht möglich. Folglich wird untersucht, welches Instrument angesichts der asymmetrischen Informationen die bestmögliche Allokation erreicht. Hierbei handelt es sich um die second-best-Lösung.53 Für einen Vergleich der umweltpolitischen Instrumente werden im Folgenden das Kriterium der ökologische Treffsicherheit, der Ökonomische Effizienz und der dynamische Anreizwirkung dargestellt. 51 Dieser Ansatz geht zurück auf Baumol/Oates, 1971. Vgl. Baumol/Oates, 1971, S. 42ff.; Wiesmeth, 2012, S. 183f.; Fritsch, 2010, S. 111. 53 Vgl. Feess, 2007, S. 48f. 52 13 4 Instrumente der Umweltpolitik Unter der ökologischen Treffsicherheit wird verstanden, wie genau ein politisch vorgegebenes Umweltziel (bzw. Emissionsziel) oder das gesamtwirtschaftlich optimale Niveau der Externalität durch ein umweltpolitisches Instrument erreicht werden kann. Hierbei ist neben der Fähigkeit, das Zielniveau möglichst exakt zu erreichen, auch die Geschwindigkeit, mit der das Ziel erreicht werden kann, relevant.54 Das in der Theorie dominierende Kriterium ist das der ökonomischen Effizienz (bzw. statische Effizienz). Damit wird untersucht, welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen, um ein bestimmtes Umweltziel zu erreichen. Ein umweltpolitisches Instrument ist somit kosteneffizient, wenn es kein andres Instrument gibt, welches ein vorgegebenes Emissionsziel unter konstanten Rahmenbedingungen mit geringeren Kosten erreichen kann. Die Bedingung für diese Kosteneffizienz ist erfüllt, wenn ein Ausgleich der GVK aller Emittenten erreicht wird.55 Ein weiteres Kriterium ist die dynamische Anreizwirkung. Hiermit ist die Fähigkeit eines umweltpolitischen Instrumentes gemeint, einen Anreiz zur Entwicklung und Diffusion von umwelttechnischem Fortschritt zu schaffen.56 Weitere mögliche Kriterien sind die Transaktionskosten, die Auswirkungen auf Wettbewerbsbedingungen und die Durchsetzbarkeit von umweltpolitischen Instrumenten.57 4.2 Auflagen Die am häufigsten genutzte Form der Umweltpolitik stellen Auflagen dar. Darunter wird die Vorgabe festgelegter Normen verstanden, welche bei Nicht-Einhaltung mit Strafzahlungen an den Staat verbunden sind. Auflagen finden sich unter anderem in der Luftreinhaltung und treten in Form von Emissions- oder Immissionsbeschränkungen58 auf. Jeder Emittent muss sich dabei an die gleiche Umweltauflage halten, welche sich am aktuellen Stand der Technik orientiert.59 Die ökologische Treffsicherheit der Auflagen muss differenziert betrachtet werden. In der Theorie ist bei einer Emissionsobergrenze, welche auf die einzelnen Anlagen verteilt wird, eine schnelle und genau Zielerreichung zu erwarten. Bei Emissionsobergrenzen je Anlage oder relativen Grenzen, wie einer bestimmten Menge CO2 je m3 Abgase, ist die gesamte Emissionsmenge einerseits von der Dauer und Intensität einer Anlage abhängig. Andererseits kann die Gesamtemissionsmenge nicht reguliert werden, da die Anzahl der Emittenten unberücksichtigt ist und sich im Laufe der Zeit verändern kann.60 54 Vgl. Fritsch, 2010, S. 100.; Feess, 2007, S. 49; Endres, 2013, S. 129. Vgl. Feess, 2007, S. 49, 126; Böhringer/Lange, 2012, S. 13; Endres, 2013, S. 129; Fritsch, 2010, S. 99. 56 Vgl. Sturm/Vogt, 2011, S. 114; Feess, 2007, S. 50; Endres, 2013, S. 158ff. 57 Vgl. Feess, 2007, S. 50; Endres, 2013, S. 158ff. 58 Unter Immission wird die Schadstoffbelastung im Raum verstanden. 59 Vgl. Feess, 2007, S. 59f. 60 Vgl. Fritsch, 2010, S. 107; Endres, 2013, S. 169f. 55 14 4 Instrumente der Umweltpolitik Um die volkswirtschaftlichen Kosten zu minimieren, müsste die geplante Gesamtemissionsvermeidungsmenge auf die unterschiedlichen Verursacher entsprechend deren individuellen GVK verteilt werden. Je kostengünstiger ein Verursacher die Emissionen vermeiden könnte, desto größer müsste dessen Anteil an der gesamten Vermeidungsmenge ausfallen. Mit steigenden GVK würde folglich die Auflage für die Verursacher sinken. Hierbei ergibt sich jedoch aufgrund der unbekannten GVK ein Informationsproblem für den Staat.61 Die dynamische Anreizwirkung von Auflagen ist als gering einzuschätzen. Die Unternehmen haben einen einmaligen Anreiz, eine Vermeidungstechnik einzusetzen, welche das vorgegebene Emissionsziel am Kostengünstigsten erreicht. Ohne eine regelmäßige Verschärfung der Auflage finden somit keine weiteren Anreize statt, neue Technologien zu implementieren.62 4.3 Abgaben und Steuern Im Vergleich zur Auflagenregelung werden bei Emissionsabgaben und -steuern63 die Emissionen nicht direkt begrenzt, sondern es wird ein für alle Verschmutzer einheitlicher Preis zugeordnet, welcher die Knappheit der Ressource widerspiegeln soll.64 Wie bereits dargestellt wird in diesem Preis-Standard-Ansatz, im Vergleich zur Pigou-Steuer, zur Verringerung negativer externer Effekte auf die Ermittlung eines Optimums verzichtet. Dies führt zu geringeren Informationsanforderungen, da die Grenzschadenskosten nicht mehr bekannt sein müssen. Insgesamt dient die Abgabe somit nicht der Internalisierung externer Effekte im strengen Sinn.65 Mit der Einführung einer Emissionsabgabe in Höhe des Satzes t steht jeder Emissionsverursacher vor der Wahl, die Abgabe zu bezahlen oder Emissionen zu vermeiden. Die Wirkungsweise einer solchen Abgabe wird in Abbildung 7 dargestellt. Bei gegebenen GVK ist es für den Verursacher günstiger, alle Emissionen zu vermeiden, für welche die GVK kleiner sind als der Abgabensatz t. Im Optimum entsprechen die GVK dem Abgabensatz. In Abbildung 7 wird der Verursacher die Emissionsmenge 0e1 emittieren und eine Abgabe in Höhe des schraffierten Rechteckes bezahlen. Neben der Allokationsverbesserung führt die Abgabe somit noch zu Staatseinnahmen, weshalb von einer Doppelten Dividende“gesprochen ” wird.66 Bei Nichterreichung des geplanten Emissionsziels kann der Abgabensatz in einem Versuch- und Irrtum-Prozess erhöht bzw. gesenkt werden, um sich dem optimalen 61 Vgl. Feess, 2007, S. 64-67; Endres, 2013, S. 147ff. Vgl. Feess, 2007, S. 64-67; Endres, 2013, S. 147ff. 63 Der Unterschied zwischen Abgaben und Steuern besteht darin, dass Abgaben zweckgebunden zur Beseitigung von Umweltschäden genutzt werden, während eine Steuer dem Gesamtdeckungsprinzip unterliegt. Vgl. Feess, 2007, S. 71. 64 Vgl. Feess, 2007, S. 71; Endres, 2013, S. 131. 65 Vgl. Endres, 2013, S. 131. 66 Vgl. Fritsch, 2010, S. 111f. 62 15 4 Instrumente der Umweltpolitik Abgabensatz anzunähern.67 Abbildung 7: Emissionsabgabe Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Fritsch, 2010, S. 112. Die ökologische Treffsicherheit muss sowohl im Hinblick auf die Zielgenauigkeit als auch auf die Geschwindigkeit negativ beurteilt werden. Problematisch ist, dass das geplante Emissionsziel nicht direkter Gegenstand der Politik ist, sondern nur indirekt erreicht werden kann. Da die Verursacher ihre GVK dem Abgabensatz anpassen, müsste der Staat zur optimalen Zielsetzung Kenntnis über die GVK der Verursachen haben.68 Die Emissionsabgabe führt zu einer kostenminimalen Erzielung des gewünschten Ziels und ist somit als ökonomisch effizient zu betrachten. Der Grund dafür ist, dass jeder Emittent seine Emissionen so lange verringert, bis die GVK dem Abgabensatz entsprechen. Da alle Emittenten dem gleichen Abgabensatz unterliegen, entsprechen sich deren GVK, wodurch die Bedingung der ökonomischen Kosteneffizienz erfüllt ist.69 Aufgrund der Abgabe besteht für die Verursacher, im Gegensatz zur Auflage, ein dauerhafter Anreiz, neue Technologien einzusetzen um damit die Kosten zu reduzieren. Folglich ist die dynamische Anreizwirkung als positiv zu bewerten.70 4.4 Emissionshandel 4.4.1 Grundlagen des Emissionshandels Der Emissionshandel71 kann als eine Kombination von Elementen der Verhandlungslösung des Coase-Theorems und des Preis-Standard-Ansatzes betrachtet werden.72 67 Vgl. Baumol/Oates, 1971, S. 43f.; Baumol/Oates, 1988, S. 160ff. Vgl. Endres, 2013, S. 170f.; Fritsch, 2010, S. 117f. 69 Vgl. Feess, 2007, S. 78; Fritsch, 2010, S. 112f. 70 Vgl. Endres, 2013, S. 161f. 71 Auch Zertifikatehandel, Emissionsrechtehandel oder Lizenzhandel genannt. 72 Vgl. Fritsch, 2010, S. 123f. 68 16 4 Instrumente der Umweltpolitik Die Idee geht auf Crocker (1966) und Dales (1968a)(1968b) zurück und wurde von Montgomery (1972) weiterentwickelt. Der Grundgedanke besteht darin, dass ein Vertreter der Geschädigten, wie der Staat, für eine bestimmte Region eine Höchstmenge an Emissionen für einem bestimmten Zeitraum festlegt und diese auf handelbare Zertifikate aufteilt. Ein Zertifikat stellt folglich das Recht auf eine gewisse Umweltverschmutzung dar. Die Rolle des Staates beschränkt sich somit, ähnlich wie im Coase-Theorem, auf die Festlegung von Eigentumsrechten. Im Unterschied zu Auflagen sind diese Zertifikate nun handelbar und können auf einem Zertifikatemarkt ge- und verkauft werden. Dies führt zu einem Marktmechanismus, in welchem sich infolge des Handels ein Preis als Indikator für die relative Knappheit des Gutes herausbildet.73 Bei diesem sogenannte Cap-and-Trade-System74 erfolgt die Erstausgabe der Zertifikate in den meisten Fällen in Form von Versteigerungen oder nach dem GrandfatheringPrinzip75 . Beim Grandfathering erfolgt eine kostenlose Zuteilung der Zertifikate anhand historischer Emissionen. Als problematisch stellt sich hierbei die Tatsache heraus, dass Neuemittenten ihre Zertifikate vollständig über den Markt erwerben müssen und somit die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen droht.76 Außerdem werden wegen der historischen Betrachtung Unternehmen bestraft, welche bereits in der Vergangenheit auf umweltfreundliche Technologien umgestellt haben.77 Im Falle der Versteigerung werden die Zertifikate über eine Auktion vergeben wobei sich die Emittenten bei den Geboten an ihren Grenzvermeidungskosten orientieren. Hierdurch bildet sich bereits durch die Versteigerungen ein Marktpreis und der Staat hat die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen. Problematisch ist jedoch, dass die Unternehmen mit Kosten belastet werden, welche die internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen können und dass die Gefahr von Marktmacht78 besteht.79 4.4.2 Bewertung des Emissionshandels Für die Beurteilung des Emissionshandels werden im Folgenden i=1,...,n Emittenten betrachtet, wobei zur grafischen Darstellung nur zwei Emittenten betrachtet werden. Dieses Emittenten haben die Anfangsemissionen e0i und die Vermeidungskostenkurven 73 Vgl. Dales, 1968b, S. 802f.; Montgomery, 1972, S. 395f.; Pearce/Turner, 1990, S. 110; Fritsch, 2010, S. 125f.; Siebert, 2008, S. 63f., 140f.; Endres, 2013, S. 123. 74 Im Gegensatz zu diesem System besteht mit dem Baseline-and-Credit-System ein Verfahren, dass Emissionen nur relativ zu einem bestimmten Output (CO2 je t Endprodukt) festgelegt werden. Handelbare Credits werden hierbei bei Unterschreitung des Referenzwertes erteilt. Vgl. Flachsland/Marschinski/Edenhofer, 2009, S. 1637f.; UBW, 2005, S. 29. 75 Weitere Vergabemöglichkeiten sind beispielsweise der Verkauf zum Festpreis, Lotterieverfahren oder Vergabe nach dem First In-First Out“Prinzip. Vgl. Tietenberg, 2003, S. 410. ” 76 Vgl. UBA, 2007, S. 56; Klemfert, 2007, S. 13; BMU, 2006, S. 27. 77 Vgl. Feess, 2007, S. 124f. 78 Hierbei besteht die Gefahr, dass dominante Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen um die Zertifikatepreise zu überhöhen, wenn sie als Nettoverkäufer auftreten bzw. die Preise drücken, wenn sie als Nettokäufer auftreten. Vgl. Hintermann, 2013, S.2; Hahn, 1984, S. 753f. 79 Vgl. Endres, 2013, S. 135f.; Feess, 2007, S. 125; Hintermann, 2013, S. 2. 17 4 Instrumente der Umweltpolitik Ri (vi ). Bei vi handelt es sich um die vorgenommene Vermeidungsaktivität eines i-ten Emittenten mit vi = e0i − ei , wobei ei die Restemissionen nach der Vermeidung angibt. Der Preis für ein Emissionszertifikat wird mit p und die vom Staat vorgegebene Gesamtemissionsmenge mit Ē bezeichnet. Diese wird nun, wie in Abbildung 8 dargestellt, zu gleichen Teilen an die die beiden Emittenten kostenlos vergeben, wodurch beide eine positive Anfangsausstattung ēi haben. Jeder der Emittenten kann die Differenz aus ei und ēi nun am Markt zum Zertifikatereis p, je nach seiner benötigten Menge, kaufen oder verkaufen. Hieraus ergeben sich die Gesamtkosten, welche aus den Vermeidungskosten und den Gewinnen bzw. Verlusten aus dem Handel ergeben. Durch die Minimierung der individuellen Gesamtkosten (4.1) erhält man die Marginalbedingung (4.2). min = Ri (e0i − ei ) + p(ei − ēi ) (4.1) Ri‘ (e0i − ei (p)) = p (4.2) ei Der Emittent i wählt nun, um seine Kosten zu minimieren, genau die Zertifikatemenge ei (p) bei dem seine GVK dem Preis p entsprechen. Aus der Summe der individuellen Nachfragefunktionen ergibt sich somit die Gesamtnachfragefunktion: Ed (p) = n X ei (p). (4.3) i=1 Aufgrund der fixen Emissionsmenge Ē ergibt sich der gleichgewichtige Zertifikatepreis p̂ im Schnittpunkt von Ed (p) und Ē. In diesem Gleichgewicht stimmen die GVK aller Emittenten mit dem Preis p̂ überein und sind folglich alle gleich. Dies ist, wie bereits dargestellt, die Bedingung für die ökonomische Effizienz. Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Zertifikatelösung dazu führt, dass Emissionen dort vermieden werden, wo dies mit den geringsten Kosten zu erreichen ist. Dieses Ergebnis ist unabhängig davon ob die Zertifikate anfangs versteigert werden oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden.80 80 Vgl. Montgomery, 1972, S. 416f.; Tietenberg, 2003, S. 401; Endres, 2013, S.150-155; Sturm/Vogt, 2011, S. 83-88; Feess, 2007, S. 126f. 18 4 Instrumente der Umweltpolitik Abbildung 8: Marktgleichgewicht am Zertifikatemarkt Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Pearce/Turner, 1990, S. 112; Endres, 2013, S. 152. Die ökologische Treffsicherheit kann aufgrund der festgelegten Emissionsübergrenze als sehr gut angesehen werden. Kommt es, wie bei CO2 -Emissionen, nicht auf die regionale Verteilung der Schadstoffe an, erfüllt die Zertifikatelösung das Kriterium vollständig.81 Für die Bewertung der dynamischen Anreizwirkung wird nun die individuelle Entscheidung eines Emittenten betrachtet. Dieser hat nun die Möglichkeit eine neue Vermeidungstechnolgie R̃‘i anstelle der alten R‘i einzusetzen, was mit einmaligen Kosten in Höhe von K verbunden ist. Hierdurch verringert sich seine Emission von ei auf ẽi , wodurch ein Teil der Zertifikate auf dem Markt verkauft werden kann. Bei einem konstanten Preis p wird der Emittent die neue Technologie einsetzen, wenn seine Einsparungen bei den Vermeidungskosten und die Einnahmen aus dem Zertifikateverkauf größer sind als die Kosten der neuen Technologie: [Ri (e0i − ei ) − R̃(e0i − ẽi )] > K. (4.4) Diese Situation wird in Abbildung 9 dargestellt. Die alten Vermeidungskosten beliefen sich auf die Fläche C+D, während sich die neuen auf die Fläche B+D belaufen. Ein Wechsel wird somit durchgeführt, wenn die Differenz der neuen und alten Vermeidungskosten B-C und die Erlöse aus dem Zertifikateverkauf A+B größer als die Kosten K sind: 81 Vgl. Fritsch, 2010, S. 142f.; Endres, 2013, S. 71f. 19 4 Instrumente der Umweltpolitik [C + D − (B + D)] + (A + B) > K (4.5) A + C > K. (4.6) Abbildung 9: Technologiewechsel mit exogenen Preisen Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Endres, 2013, S. 164; Fritsch, 2010, S. 125. Das Modell wird nun um einen endogenen Zertifikatepreis erweitert. Aufgrund des Wechsels zu einer effizienteren Vermeidungstechnologie nimmt die Nachfrage nach Zertifikaten insgesamt ab. Dies führt zu einer Verringerung des Zertifikatepreises wodurch die Verkaufserlöse (A+B) der Emittenten zurückgehen. Die dynamische Anreizwirkung geht somit bei stetiger Weiterentwicklung der Vermeidungstechnologien und der daraus resultierenden Verringerung der Zertifikatenachfrage zurück. In Abbildung 10 wird diese Situation vereinfacht für zwei Emittenten dargestellt. Nutzen beide Emittenten die alte Vermeidungstechnologie R‘i ergibt sich eine Gesamtnachfrage nach Zertifikaten von Ed0 wodurch sich im Gleichgewicht ein Zertifikatepreis von p0 ergibt. Der Wechsel eines Emittenten auf die neue Technologie R̃‘i reduziert die Nachfrage auf Ed1 . Dies führt zu einem Sinken des Preises auf p1 und zu einer Verringerung der Erlöse aus dem Zertifikateverkauf. Führen beide Emittenten einen Technologiewechsel durch, verringern sich die Nachfrage und der Preis weiter auf Ed2 und p2 . Bei der Betrachtung des ganzen Marktes wird deutlich, dass sich die dynamische Anreizwirkung verringert, wenn aufgrund stetiger Weiterentwicklungen der Technologie die Nachfrage immer weiter abnimmt. Der Preis kann dabei so weit fallen, dass sich ein Technologiewechsel nicht mehr lohnt. Um diesem Effekt entgegenzuwirken und weiter dynamische Anreizwirkungen zu erreichen, muss der Staat die Gesamtmenge an Zertifikaten verknappen (im Fall der Abbildung 10 von Ē auf Ē1 ) um dem Rückgang des Preises entgegenzuwirken. Somit kann die dynamische Anreizwirkung, bei entsprechender Kurspflege, als 20 4 Instrumente der Umweltpolitik positiv angesehen werden.82 Abbildung 10: Technologiewechsel mit endogenen Preisen Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Endres, 2013, S. 254; Feess, 2007, S. 197. Insgesamt hat sich gezeigt, dass die Zertifikatelösung ein geeignetes Instrument darstellt, wenn die ökonomische Effizienz und die ökologische Treffsicherheit entscheidend sind, wie dies bei der CO2 -Vermeidung der Fall ist. Auflagen sind aufgrund der nicht vorhandenen Kosteneffizienz und Abgaben aufgrund geringer ökologischer Treffsicherheit ungeeignet.83 Die Überlegenheit der marktwirtschaftlichen Instrumente steigt gegenüber den ordnungsrechtlichen Instrumenten, in Bezug auf die Vermeidungskosten und Kosteneffizienz, mit der Heterogenität der Emittenten. Die zu erreichenden Effizienzgewinne steigen mit der Unterschiedlichkeit der Vermeidungskosten der einzelnen Emittenten.84 Für einen Einblick in die praktische Ausgestaltung des Zertifikatehandels wird dieser anhand des EU EHS im nächsten Kapitel näher dargestellt. Tabelle 3: Beurteilung umweltpolitischer Instrumente ökologische Treffsicherheit ökonomische Treffsicherheit dynamische Anreizwirkung Auflagen eingeschränkt Abgaben schlecht Emissionshandel gut schlecht gut sehr gut schlecht gut gut Quelle: Eigene Darstellung, 82 Vgl. Sturm/Vogt, 2011, S. 123-126; Fritsch, 2010, S. 125f.; Endres, 2013, S. 162f. Vgl. Feess, 2007, S. 126f. 84 Vgl. Newell/Stavins, 2003, S. 54-58; UBA, 2007, S. 38f. 83 21 5 Emissionshandel der EU 5 Emissionshandel der EU Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System für ” den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft“, wurde im Jahr 2003 der Weg zur Umsetzung der Kyoto-Verpflichtungen bereitet.85 Im Rahmen des Burden Sharing Abkommen wurden die Lasten zur Verminderung der gesamten CO2 -Emissionen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten verteilt. Tabelle 4: Verteilung der Reduktionsverpflichtungen Verpflichtungsziel -28% -21% -13% -12,5% -7,5% -6,5% -6,0 ± 0,0% +4,0% +13% +15% +25% +27% -8,0% Luxemburg Deutschland, Dänemark Österreich Vereinigtes Königreich Belgien Italien Niederlande Finnland, Frankreich Schweden Irland Spanien Griechenland Portugal Europäische Gemeinschaft Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EK, 2002, S. 19. Wie in Tabelle 4 dargestellt, verteilen sich die Verplichtungsziele, bezogen auf das Jahr 1990, sehr sehr unterschiedlich. Dies sollte vor allem wirtschaftlich schwächeren Ländern die Möglichkeit geben, ihre Emissionen weiter zu erhöhen, da diese noch einen Rückstand an Entwicklung und folglich auch an Emissionen haben.86 Bei der Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels wurde sich für ein Capand-Trade-System mit Downstreamverfahren87 entschieden, bei dem sich die Gesamtemissionsmenge aus den Reduktionsverpflichtungen des Kyoto-Protokolls ergeben. Die Handelswährung entspricht dabei einem Zertifikat (European Union Allowance EUA äquivalent zum AAU), welches zur Emission von einer Tonne CO2 -Äquivalent berechtigt.88 In der Richtlinie 2003/87/EG wird der Emissionshandel in zwei Phasen eingeteilt. Die erste Phase, die Einführungsphase, fand von 2005-2007 statt und die zweite Phase, die Kyoto-Verpflichtungsphase, von 2008-2012. Mit der Richtlinie 85 Vgl. EK, 2003. Vgl. Endres, 2013, S. 341. 87 Beim Downstreamverfahren werden die Emittenten direkt erfasst, während beim Upstreamverfahren nicht die Endverbraucher, sondern die der Nutzung fossiler Brennstoffe vorgelagerte Stufe erfasst wird. Vgl. Buchholz et al., 2012, S. 83. 88 Vgl. EK, 2003, S. 32-34. 86 22 5 Emissionshandel der EU 2009/29/EG wurden diese beiden Phasen durch eine dritte von 2013-2020 erweitert.89 Die erfassten Treibhausgase werden in Anhang III der Richtlinie 2003/86/EG geregelt und entsprechen denen des Kyoto-Protokolls.90 In den ersten beiden Handelsperioden waren die Mitgliedsstaaten für die Festlegung der Menge an Emissionszertifikate und deren Zuteilung zuständig. Dieser Nationale Zuteilungsplan teilt sich in einen Mikro- und einen Makroplan auf. Der Makroplan legt die gesamte Emissionsmenge der Periode fest und der Mikroplan regelt die Zuteilung der Zertifikate auf die einzelnen Anlagen. Um Wettbewerbsneutralität innerhalb der Mitgliedsländer zu ermöglichen, wurden die Nationalen Zuteilungpläne von der EK anhand von festgelegten Kriterien überprüft.91 Ein Ansparen der Zertifikate für eine Folgeperiode (interphasen-Banking) war ab zweiten Phase generell möglich , während dies von der ersten auf die zweite Phase der Entscheidung der einzelnen Mitgliedsländern überlassen wurde und von den meisten abgelehnt wurde.92 Die Ausgabe der Zertifikate erfolgte jährlich zum 28. Februar. Indirekt ist Borrowing zwischen den Phasen möglich, indem man die Sanktionen von 40€ je Zertifikat in der ersten Phase und 100€ je Zertifikat ab der zweiten Phase in Kauf nimmt.93 Die Leitlinien zur Messung, Überwachung und Berichterstattung über den Emissionshandel sind anhand der Monitoring Guidelines“für die Mitgliedsstaaten ” vorgegeben.94 89 Vgl. EK, 2003, S. 32; EK, 2009, S. 63. Vgl. EK, 2003, S. 43. 91 Vgl. Böhringer/Lange/Moslener, 2005, S. 314f.; EK, 2003, Art. 9. Die Kriterien für die Nationalen Zuteilungspläne werden im Anhang III der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt. 92 Vgl. EK, 2003, Art. 13; Chevallier, 2012, S. 157;BMU, 2004, S. 48; Endres, 2013, S. 343. 93 Vgl. EK, 2003, Art. 16; Chevallier, 2012, S. 158. 94 Vgl. EK, 2003, Art. 14. 90 23 5 Emissionshandel der EU 5.1 Phase I Trotz der Einbeziehung aller Kyoto-Treibhausgase beschränkt sich das EU EHS in der ersten Phase auf CO2 -Emissionen der folgenden Wirtschaftsbereiche: Tabelle 5: Kategorien von Tätigkeiten Tätigkeit Treibhausgas Energieumwandlung und -umformung Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung > 20 MW Mineralölraffinerien Kokereien CO2 CO2 CO2 Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung Röst- und Sinteranlagen für Metallerz Anlagen für die Herstellung von Roheisen oder Stahl (>2,5 t/Stunde) Mineralverarbeitende Industrie Anlagen für Zementklinker (>500 t/Tag) Anlagen für Glasherstellung (>20 t/Tag) Anlagen für keramische Erzeugnisse (>75 t/Tag) Sonstige Industriezweige Industrieanlagen zur Herstellung von a) Zellstoff aus Holz und anderen Faserstoffen b) Papier und Pappe mit einer Produktionskapazität > 20 Tonnen pro Tag CO2 CO2 CO2 CO2 CO2 CO2 CO2 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EK, 2003, S. 42. Obwohl sich auf diese wenigen Sektoren, vor allem auf die Energieerzeugung und die energieintensiven Industrieunternehmen beschränkt wurde, erwartete die EK, dass diese Unternehmen im Jahr 2010 46% der gesamten CO2 -Emissionen und 38% der gesamten Treibhausgasemissionen abdecken.95 Während der ersten Phase müssen 95% der Zertifikate nach dem Grandfathering-Prinzip kostenlos vergeben werden, während 5% versteigert werden können. Diese Möglichkeit wurde jedoch nur von wenigen Ländern genutzt.96 95 96 Vgl. EK, 2001, S. 11. Vgl. EK, 2003, Art. 10; DB Research, 2010, S. 6. 24 5 Emissionshandel der EU Tabelle 6: EU Emissionshandel im Handelszeitraum 2005-2007 Belgien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ungarn UK Zypern Insgesamt CO2 Zertifikate (in Mio. t) 188,80 100,50 1497,00 56,85 136,50 469,50 223,20 67,00 697,50 13,70 36,80 10,07 8,83 285,90 99,00 717,30 114,50 68,70 91,50 26,30 523,30 292,80 93,80 736,00 16,98 6572,40 Anteil an der Gesamtmenge (in %) 2,9 1,5 22,8 0,9 2,1 7,1 3,4 1,0 10,6 0,2 0,6 0,2 0,1 4,3 1,5 10,9 1,7 1,1 1,4 0,4 8,0 4,4 1,4 11,2 0,3 100,0 Erfasste Anlagen Emissionsziel (in %) 363 378 1849 43 535 1172 141 143 1240 95 93 19 2 333 205 1166 239 499 209 98 819 435 261 1078 13 11428 -7,5 -21,0 -21,0 -8,0 0,0 0,0 +25,0 +13,0 -6,5 -8,0 -8,0 -28,0 -6,0 -13,0 -6,0 +27,0 +4,0 -8,0 -8,0 +15,0 -8,0 -6,0 -12,5 - Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EK, 2005, S. 10. Tabelle 6 stellt die Aufteilung des gesamten Emissionsbudgets und die Reduktionsziele der Vermeidungsperiode von 2005-2007 für die Länder des EU EHS dar. Insgesamt sind knapp 11.500 Anlagen erfasst, welchen innerhalb der dreijährigen Periode knapp 6.572 Mio. Zertifikate zu Verfügung standen. Daraus ergibt sich ein jährlicher Cap von knapp 2.190 Mio. Zertifikaten. 25 5 Emissionshandel der EU Abbildung 11: Preis für Emissionszertifikate an der EEX Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EEX, 2013. Nach anfänglichen unerwarteten Kurssteigerungen auf bis zu 30€ je Zertifikat brach der Zertifikatepreis im Frühjar 2006 auf unter 10€ ein, da bekannt wurde, dass europaweit zu viele Emissionszertifikate ausgegeben wurden.97 Die Preise konnten sich im weiteren Verlauf nicht mehr erholen, da überschüssige Zertifikate nicht in die zweite Phase übertragen werden konnten und somit wertlos wurden. Dieser Einbruch des Preises zum Periodenende wurde bereits aufgrund des fehlenden Banking im Vornherein erwartet.98 Insgesamt war die erste Phase von einer Überallokation der Zertifikate gekennzeichnet und es kam zwischen 2005 und 2007 zu einer Erhöhung der verbrauchten Zertifikate um knapp 1,8%, von 2012,04 Mio. auf 2049,92 Mio. Zertifikate. Auch in Deutschland stieg die Zahl der genutzten Zertifikate zwischen 2005 und 2007.99 Trotz der Überallokation und der nicht erfolglosen Emissionsreduktion, kann die erste Phase teilweise als Erfolg gewertet werden. Grund dafür ist, dass Emissionsvermeidung in den Unternehmen stattfand und sie von Anfang an als Lernphase angelegt wurde, da das EU EHS in dieser Größenordnung bisher einzigartig war.100 5.2 Phase II Das grundlegende Konzept der ersten Phase wurde, mit einigen Veränderungen, auch in der Phase 2008-2012 fortgesetzt. Im Gegensatz zur ersten Phase konnten nun 10% der Zertifikate versteigert werden, während 90% kostenlos vergeben werden mussten:101 97 Vgl. DEHSt, 2009, S. 96; DB Research, 2007, S. 3. Vgl. Ströbele, 2005, S. 335; DEHSt, 2009, S. 94ff. 99 Vgl. EK, 2008a, S. 3. 100 Vgl. DB Research, 2007, Egenhofer, 2007, S. 3; S. 456. 101 Vgl. EK, 2003, Art. 10. Dies wurde jedoch, wie auch schon in der ersten Phase, nur von wenigen Ländern genutzt. Ausnahmen stellten Deutschland und das UK dar, welche etwa 9% und 7% der 98 26 5 Emissionshandel der EU Abbildung 12: EU-weite Entwicklung der Auktionen 2005-2012 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EEA, 2013. Weiterhin wurde mit dem Beginn der zweiten Phase die Anrechnung der JI-Zertifikate (ERU) und der CDM-Zertifikate (CER), bis zu einer von den einzelnen Mitgliedstaaten vorgegebenen Höchstgrenze102 , möglich.103 Abbildung 13 zeigt die Entwicklung der herausgegebenen ERUs und CERs: Abbildung 13: Ausgestellten Zertifikate für CDM und JI 2008-2011 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EEA, 2013. Des Weiteren erfolgte eine Ausdehnung des EU EHS auf weitere Treibhausgase und Tätigkeitsbereiche, wie die Chemieindustrie.104 Die umstrittenste Weiterentwicklung war die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel. Unter diese Regelung sollten alle Flugzeuge fallen, die von einem Flughafen eines Mitgliedsstaates starteten oder auf einem landeten. Hierbei werden 15% der Zertifikate je Periode versteigert, Zertifikate durchschnittlich pro Jahr versteigerten. Vgl. DB Research, 2010, S. 6. Die deutsche Höchstgrenze lag bei 22% im Zeitraum 2008-2012 für die den Anlagen zugeteilte Menge an Berechtigungen. Vgl. BMU, 2007, Art. 18. 103 Vgl. EK, 2004, Art. 11. 104 Vgl. EK, 2009, S. 84f. 102 27 5 Emissionshandel der EU wobei die Gesamtmenge der Zertifikate 97% der historischen Luftverkehrsemissionen (95% ab 2013) beträgt.105 Die restlichen Zertifikate werden anhand eines Banchmarks106 EU einheitlich vergeben. Aktuell beschränkt sich das System jedoch aufgrund der internationalen Proteste auf innereuropäische Flüge. Ab 2014 sollen auch Flüge von und aus Drittländern erfasst werden, wobei nur Flugstrecken über EWR-Gebiet angerechnet werden.107 Beispielhaft für die Zuteilung des Emissionsbudget wird in der folgenden Abbildung 14 deutschen Nationalen Zuteilungsplans der Jahre 2008-2012 dargestellt. Mit die Verpflichtung zur Reduktion der Treibhausgase um 21% gegenüber dem Jahr 1990, ergibt sich für Deutschland ein jährliches Emissionsbudget von 972 Mio. t CO2 Äquivalent pro Jahr. Dies teilt sich auf in CO2 und nicht-CO2 , wobei ein großer Teil der CO2 -Emissionen der privaten Haushalte sowie Gewerbe, Dienstleistung und Handel (GWH) beim EU EHS nicht berücksichtigt werden. Aufgrund von Ausnahmen und der Nichtberücksichtigung kleiner Anlagen beläuft sich die Emissionsgrenze (der Cap) für das EU EHS in Deutschland auf 482 Mio. t CO2 .108 Abbildung 14: Aufteilung des gesamten Emissionsbudgets für 2008-2012 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: BMU, 2006, S. 19. Nach einem anfänglichen Preisanstieg auf knapp 30€ fiel der Zertifikatepreis bis zum Ende der Handelsperiode, wie in Abbildung 15 dargestellt, auf knapp 5€ je t CO2 . 105 Vgl. EK, 2008b, Art. 3. Eine genauere Darstellung der Benchmarks erfolgt im nächsten Abschnitt. 107 Vgl. EK, 2013, S. 2ff. 108 Vgl. BMU, 2006, S. 18f. 106 28 5 Emissionshandel der EU Abbildung 15: Preisentwicklung für Emissionsberechtigungen (bis Dezember 2013) Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EEX, 2013. Grund für diesen rapiden Kursverlust waren einerseits die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in der EU ab dem Jahr 2008. Dies führte zu einem Rückgang der Nachfrage nach Zertifikaten und aufgrund der festen Gesamtemissionsmenge für den Handelszeitraum zu einem Überangebot und Kursverlust. Andererseits kam es zu einem stärker als erwarteten Zufluss an internationalen Emissionsgutschriften (CER und ERU siehe Abbildung 13). Diese Differenz zwischen ausgegebenen EUAs und tatsächlich ausgestoßenen Emissionen ist in Abbildung 16 dargestellt. Abbildung 16: Entwicklung der genutzten und zugeteilten EUAs 2005-2012 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: EEA, 2013. Kurz nach der Nuklearkatastrophe in Fukushima im März 2011 stiegen die Preise 29 5 Emissionshandel der EU wieder auf 15€ an, da die Marktteilnehmer nach dem Atomausstieg in Deutschland eine größere Nachfrage nach Zertifikaten erwarteten. Mit der Verschärfung der Schuldenkrise in Europa ab Mitte des Jahres 2011 setzte sich der negative Trend des Zertifikatepreises jedoch fort.109 5.3 Phase III Mit der seit Anfang des Jahres 2013 gestarteten dritten Phase des EU EHS, wurde eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 20% gegenüber der Basisperiode festgelegt. Dieses Ziel kann auf 30% ausgeweitet werden, wenn sich andere Industrieländer zu ähnlichen Emissionsminderungen entschließen.110 Im Vergleich zu den ersten beiden Phasen wurden einige entscheidende Reformen beschlossen. Die Nationalen Zuteilungspläne der ersten beiden Phasen wurden aufgrund weiterer Harmonisierung und größerer Wettbewerbsneutralität abgeschafft. Ab dem Jahr 2013 legt die EK die Emissionsobergrenze fest, welche mit einer jährlichen Rate von 1,74% sinkt. Für das Jahr 2013 wurde eine Grenze von 2039,15 Mio. Zertifikaten festgelegt, welche folglich bis zum Jahr 2020 auf 1777,20 Mio. Zertifikate sinkt. Dies würde einer Verringerung von 21% gegenüber dem Jahr 2005 entsprechen. Diese lineare Reduzierung soll über das Jahr 2020 hinweg fortgeführt werden und bis zum Jahr 2025 überprüft werden.111 Bei der Vergabe der Zertifikate ändern sich die Rahmenbedingungen grundlegend. Im Gegensatz zu den ersten beiden Perioden werden ab dem Jahr 2013 alle Zertifikate für die Stromproduzenten versteigert, da diese nicht dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind und in diesem Sektor die größten Potentiale bei der Emissionsreduktion zu erwarten sind.112 Für alle anderen beteiligten Sektoren werden im Jahr 2013 20% der Zertifikate versteigert, was sich bis zum Jahr 2020 linear auf 70% erhöht und im Jahr 2027 ebenfalls 100% erreichen soll.113 Bis zur vollständigen Versteigerung aller Zertifikate findet die kostenlose Zuteilung nicht mehr nach dem Prinzip des Grandfathering statt, sondern anhand eines Benchmarks, welcher sich an der Best Available Technology“orientiert. Ausgangspunkt für diesen ” Benchmark ist die Durchschnittsleistung der 10% effizientesten Anlagen eines Sektors in den Jahren 2007/2008.114 Ausnahmen von dieser Regelung sind unter anderem energieintensive Industrien, bei welchen aufgrund des internationalen Wettbewerbs 109 Vgl. DEHSt, 2012, S. 46f. Vgl. EK, 2009, S. 63. 111 Vgl. EK, 2009, Art. 9; DB Research, 2010, S. 8f. 112 Vgl. EK, 2009, Art. 10a; DB Research, 2010, S. 9. Hierbei soll die Fähigkeit des Sektors berücksichtigt werden, die Zertifikatekosten abzuwälzen. Für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen können Stromerzeuger jedoch kostenlose Zertifikate erhalten. Vgl. EK, 2009, S. 63. 113 Vgl. Buchholz et al., 2012, S. 82. EK, 2009, Art. 10a. 114 Vgl. EK, 2009, Art. 10a. 110 30 6 Bewertung des Emissionshandels eine Verlagerung der CO2 -Emissionen droht.115 Die Einnahmen aus der Versteigerung werden dabei zu 88% an die Mitgliedsländer entsprechend ihrer Emissionen aus dem Jahr 2005 bzw. dem Durchschnitt der Jahre 2005-2007 aufgeteilt. Weitere 10% gehen an wachstumsschwache Mitglieder.116 Die Einnahmen des deutschen Staates fließen dem Sondervermögen Energie- und Kli” mafonds“zu und sollen zur Förderung des Klimaschutzes eingesetzt werden.117 Trotz dieser Maßnahmen konnte der Preisverfall der Zertifikate, wie in Abbildung 15 zu sehen ist, nicht aufgehalten werden und liegt aktuell bei 4,36€ je t CO2 . Der Grund hierfür ist der weiter steigende Angebotsüberschuss, welcher aktuell bei bis zu zwei Milliarden Zertifikaten liegt und bis 2015 auf 2,6 Milliarden steigen könnte. Folglich ist auch bis zum Ende der nicht mit einer Erholung des Preises zu rechnen.118 6 Bewertung des Emissionshandels Nach der Darstellung des EU EHS wird im Folgenden auf die Kritik des Systems eingegangen. Hierbei werden anhand der in Kapitel 3 dargestellten Bewertungskriterien die Probleme aufgezeigt, welche teilweise auch bei anderen Zertifikatshandelssystemen in ähnlicher Form aufgetreten sind.119 6.1 Ökologische Treffsicherhiet Aus rein ökonomischer Sicht ist das EU EHS ökologisch treffsicher, da es das vorgegebene Emissionsziel bereits seit der ersten Handelsperiode erfüllt hat. In Anbetracht der in Abbildung 17 dargestellten Entwicklung der weltweiten CO2 -Emissionen, muss dem EU EHS jedoch im Hinblick auf das übergeordnete Ziel des Klimaschutzes ein Scheitern bescheinigt werden. Eine Annäherung an das Ziel, die Treibhausgaskonzentration zu verringern um eine globale Erwärmung um mehr als 2° Celsius zu verhindern, ist nicht zu erkennen. Die Treffsicherheit wird auch dadurch eingeschränkt, dass nicht alle Sektoren, wie die Privathaushalte und Treibhausgase erfasst werden.120 Weder das Kyoto-Protokoll, noch die Einführung des EU EHS im Jahr 2005 haben es vermocht, den Anstieg der CO2 -Emissionen auch nur abzubremsen. Die einzigen Einbrüche in der Entwicklung sind durch die beiden Ölkrisen und die Wirtschaftskrisen in den Jahren 2001 und ab 2007 entstanden. 115 Vgl. Vgl. 117 Vgl. 118 Vgl. 119 Vgl. 120 Vgl. 116 EK, 2009, Art. 10b. EK, 2009, Art. 10. BMJ, 2010, Art. 2, 4. Neuhoff/Schopp, 2013, S. 5; EK, 2012a, S. 5. Savacool, 2011, S. 582ff. EK, 2009, S. 63; Endres, 2013, S. 346. 31 6 Bewertung des Emissionshandels Abbildung 17: Entwicklung der globalen jährlichen CO2 -Emissionen 1880-2012 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: Boden/Marland/Andres et al., 2013 und PBL Netherlands Environmental Assessment Agency, 2013, S. 16f. Das Wachstum der globalen CO2 -Emissionen verläuft in der letzten Dekade sogar schneller als in der Zeit davor. Wissenschaftler, wie Sinn (2008) und Aichele/Felbermayr (2012), sehen sogar einen Grund für diesen Anstieg in der Einführung umweltpolitischer Instrumente wie dem Emissionshandel. Ein Problem der Klimaschutzpolitik ist, dass diese nur die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen vermindern, aber das Angebot außer Acht lassen.121 Die Folgende Abbildung 18 verdeutlicht dieses Problem anhand des Emissionshandels. Die Nachfragekurven der beiden Ländergruppen, auf der einen Seite die Teilnehmer des EU EHS und auf der anderen Seite die Nicht-Teilnehmer, fallen mit steigendem Preis z der fossilen Brennstoffe. Auf der horizontalen Achse wird von links nach rechts die Nachfrage der Teilnehmerländer (EU) und umgekehrt die der Nicht-Teilnehmerländer abgetragen. Die Breite des Diagramms gibt dabei die gesamte Fördermenge Mt an, die sich ohne Politikmaßnahmen in einer Periode eingestellt hätte. Mit der Einführung des EU EHS verringert sich nun die Nachfrage der EU, was durch die senkrechte Linie dargestellt wird. Der Weltmarktpreis für Brennstoffe fällt hierdurch von z ∗ auf z ∗ ∗ und die Nicht-Teilnehmerländer werden genau die Menge an Brennstoffen mehr kaufen, welche die EU weniger kauft. Für die Verbraucher in der EU steigt der Gesamtpreis für Brennstoffe auf z ∗ ∗ plus dem Zertifikatepreis. Dieses Phänomen, dass durch Klimaschutzpolitik in einem Land der Weltmarktpreis sinkt und in der Folge die Emissionsnachfrage in den anderen Ländern steigt, wird als Leakage” 121 Vgl. Sinn, 2008, S. 6. 32 6 Bewertung des Emissionshandels Effekt“bezeichnet.122 Das grüne Paradoxon“besteht dabei nun darin, dass die Anbieter ” fossiler Brennstoffe aufgrund der weiteren Verschärfung der Mengenbeschränkung in der EU einen weiteren Preisverfall in der Zukunft erwarten. Folglich werden sie in der Gegenwart mehr Brennstoffe fördern was den Klimawandel beschleunigt.123 Abbildung 18: Das Grüne Paradoxon Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Sinn, 2008, S. 36. Ein weiteres Problem besteht darin, dass infolge von Wettbewerbsverzerrungen durch das EU EH, emissionsintensive Industrien ins Ausland verlagert werden. Aufgrund dieses sogenannten Carbon Leakage“ändert sich die weltweite Emissionsmenge nicht, ” obwohl Vermeidung in der EU stattfindet. Teilweise kann dies auch zu steigenden Gesamtemissionen führen, da die Verlagerung oft in Länder mit geringerer Vermeidungstechnologie und geringeren Klimaanforderungen stattfindet.124 Dieser Effekt konnte empirisch zwischen Kyoto-Ländern und Nicht-Kyoto-Ländern nachgewiesen werden und stellt somit ein real existierendes Problem dar.125 Um diesem Carbon ” Leakage“vorzubeugen erhalten energieintensive Industrien, welche dem Risikos der Verlagerung von CO2 -Emissionen ausgesetzt sind seit Beginn der dritten Handelsperiode ihre nach dem Benchmark berechnete Zuteilung kostenlos.126 122 Vgl. Savacool, 2011, S. 581; Endres, 2013, S. 347. Vgl. Sinn, 2008, S. 30, 36-38. 124 Vgl. Ishakawa/Kiyono/Yomogida, 2012, S. 201; Tietenberg, 2003, S. 414; Aichele/Felbermayr, 2011, S. 26f. 125 Vgl. Aichele/Felbermayr, 2012, S. 350f; Aichele/Felbermayr, 2011, S. 27ff. 126 Vgl. EK, 2009, Art. 10; Kfw/ZEW CO2 Barometer, 2011, S. 35f. 123 33 6 Bewertung des Emissionshandels Bei jährlichen Untersuchungen in Deutschland zeigt sich, dass bis zu 31% der befragten Unternehmen, welche Kapazitätserweiterungen planen, diese außerhalb der EU durchführen wollen. Hauptgrund hierfür ist jedoch mehr die Bedeutung ausländischer Märkte, als die Belastung durch das EU EHS. Dennoch zeigt sich ein Risiko für auftretendes Carbon Leakage“, da die Energiekosten sowohl für die Standortwahl bei ” Neuinvestitionen (61%) als auch für eine wirtschaftliche Fertigung (76%) den höchsten Stellenwert in der Befragung einnahmen.127 6.2 Ökonomische Effizienz Auch das Ziel der ökonomischen Effizienz, dass sich die GVK für alle Treibhausgase angleichen, konnte bisher vom EU EHS nicht erreicht werden. Bei einem idealen System müssten sich die GVK über alle Anlagen, Treibhausgase, Sektoren und Regionen angleichen. Damit würden die Vermeidungsmaßnahmen dort stattfinden, wo sie am kostengünstigsten zu erreichen sind.128 Aufgrund der begrenzten Reichweite des EU EHS ist ein solches Kostenminimum jedoch nicht zu erreichen. Die größte Restriktion ist hierbei, dass aktuell nur knapp 50% der CO2 -Emissionen innerhalb der EU erfasst werden.129 Dies ist vor allem bedingt dadurch, dass nur ein Teil der Sektoren in den Emissionshandel einbezogen wurde. Zwar wurde der Handel im Laufe der zweiten und mit Beginn der dritten Phase um neue Treibhausgase und Industriesektoren erweitert, doch fehlen mit den Privathaushalten und dem Transport große Emittenten, welche, wie in Kapitel 2 dargestellt, für bis zu 30% der CO2 -Emissionen verantwortlich sind. Außerdem ist die partielle Einbeziehung der Treibhausgase problematisch, da diese aufgrund der unterschielichn GWP, teilweise geringere GVK als CO2 aufweisen.130 In diesem Zusammenhang ist auch die Begrenzung der Projektmaßnahmen Mechanismen JI und CDM kritisch zu betrachten. Mögliche kostengünstigere Emissionsreduktion können aufgrund der Einschränkung nicht durchgeführt werden, wodurch kein optimaler Ausgleich der GVK stattfinden kann.131 Im Vergleich zu anderen Handelssystemen fallen die Transaktionskosten beim EU EHS für die Unternehmen, mit aktuell geschätzt 8,7 Mio. € allein in Deutschland, geringer aus. Nachdem die nationalen Zuteilungspläne und die aufwändige Zuteilung der Mikropläne aufgrund der Versteigerung wegfallen, wird vor allem der Aufwand für den Staat geringer ausfallen, was die Kosten senken wird. Dennoch leiden vor allem kleine Emittenten gegenüber großen Emittenten unter unverhältnismäßig hohen 127 Vgl. Vgl. 129 Vgl. 130 Vgl. 131 Vgl. 128 Kfw/ZEW CO2 Barometer, 2011, S. 35-40. Buchholz et al., 2012, S. 80; Böhringer/Lange, 2012, S. 13; Endres, 2013, S. 348f. Böhringer/Lange, 2012, S. 12. Endres/Ohl, 2005, S. 348f. Endres, 2013, S. 349; EK, 2009, Art. 11a. 34 6 Bewertung des Emissionshandels Transaktionskosten.132 6.3 Dynamische Anreizwirkung Analog zur ökonomischen Effizienz, wird die dynamische Effizienz infolge der Restriktionen des EU EHS stark eingeschränkt.133 Empirisch hat sich nach aktuellen Untersuchungen gezeigt, dass 71% der befragten Unternehmen (Unt.) seit Einführung des EU EHS im Jahr 2005 Investitionen getätigt haben, welche zu einer Reduktion des CO2 -Ausstoßes geführt haben. Vor allem große Unternehmen waren aktiver in der CO2 -Vermeidung als kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Auch waren Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe (81%) aktiver in der Emissionsvermeidung als Energieversorger (57%). Entgegen dem Anschein setzte dabei das EU EHS jedoch nur geringe dynamische Anreizwirkungen, da für 91% der befragten Unternehmen die CO2 Verrringerung nur ein positiver Nebeneffekt von ohnehin geplanten Ersatzinvestitionen war.134 Tabelle 7: CO2 -Vermeidungsmaßnahmen Alle Unt. Große Unt. KMU Verarbeitendes Gewerbe Energieversorger ja 71% 80% 56% 81 57 nein 29% 20% 44% 19 43 Quelle: Eigene Darstellung; Daten: Kfw/ZEW CO2 Barometer, 2011, S. 18f. Ein Grund für dieses Zurückhaltung der Investitionen war der geringe Zertifikatepreis und die hohe Preisvolatilität (siehe Abbildung 15). Vor allem bei Investitionen in Emissionsreduktion, welche, wie bspw. neue Kraftwerke, eine lange Refinanzierungzeit aufweisen, führen Preisrisiken und die Innovationsunsicherheit zu verminderter Forschung und Einsatz dieser Technologien.135 Da das gesetzte Emissionsziel keine Knappheit erzeugt hat und die Zertfikikatepreise sehr gering sind, haben die Unternehmen vor allem in günstige Vermeidungstechnologien, wie der Optimierung des Produktionsprozesses investiert und teure Investitionen mit langer Amortisationszeit vermieden.136 Grund für diesen Preisverfall war, wie bereits in Kapitel 5 dargestellt, eine Überallokation der zugeteilten Emissionsmenge, aufgrund der falsch eingeschätzten Auswirkungen der Rezession in der EU. Wie bereits dargestellt, war die Vermeidungsaktivität der Energieversorger geringer. Hierfür ist vor allem die geringe Wettbewersintensität auf dem Strommarkt ausschlaggebend. Dies hat auch in den ersten beiden Perioden zu sogenannten Windfall” 132 Vgl. Vgl. 134 Vgl. 135 Vgl. 136 Vgl. 133 Savacool, 2011, S. 582ff.; Heindl, 2012, S. 16f. Endres, 2013, S. 352. Kfw/ZEW CO2 Barometer, 2011, S. 17-20. Hepburn, 2006, S. 230f. Kfw/ZEW CO2 Barometer, 2011, S. 19-25. 35 6 Bewertung des Emissionshandels Profits“geführt. Dies bedeutet, dass vor allem Stromerzeuger, trotz kostenloser Zertifikatezuteilung, diese als Opportunitätskosten auf den Strompreis aufgeschlagen haben. Mit der vollständigen Versteigerung können die Windfall-Profits“seit 2013 verhindert ” werden, da tatsächliche Kosten für die Erzeuger entstehen.137 Ein weiteres Problem, das sich auf den Zertifikatepreis auswirken kann, ist der Zielkonflikt des EU ETS mit dem deutschen EEG. Aufgrund der CO2 -Einsparungen, welche als Folge der Förderung regenerativen Energien mit dem EEG erreicht wurden, sinkt die Nachfrage in Deutschland nach CO2 -Zertifikaten. Diese frei gewordenen Zertifikate können jedoch von anderen Emittenten außerhalb Deutschlands genutzt werden. Wie in Abbildung 19 dargestellt, verringert sich bei einem festen Cap, aufgrund der gesunkenen Nachfrage nach Zertifikaten, der Preis von p1 auf p2 . An den gesamten CO2 -Emissionen ändert dies jedoch nichts, weshalb die Klimaschutzwirkung neutralisiert wird. Um diesem Effekt entgegenzuwirken müsste die zugeteilte Gesamtzertifikatemenge entsprechend dem CO2 -Minderungsbeitrag des EEG reduziert werden (von Ē auf Ē1 ).138 Abbildung 19: Wirkung des EEG auf den Emissionshandel Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Diekmann/Horn, 2008, S. 15. Folglich würden die Strompreise in Deutschland aufgrund des EEG steigen, ohne dass eine ein entsprechende Klimaschutz erreicht würde. Das BMU hält dieser Sichtweise jedoch entgegen, dass das EEG das Instrument ist, mit dem in Deutschland die meisten Treibhausgase eingespart wurden. Außerdem sei dieser Effekt bereits in die Berechnung der Emissionsobergrenze des EU ETS mit eingeflossen.139 Böhringer/Koschel/Moslener (2008) konnten jedoch in einer Simulationsanalyse nachweisen, dass eine unilaterale 137 Vgl. DEHSt, 2012, S. 11; DB Research, 2007, S. 2; DB Research, 2010, S. 8. Vgl. Diekmann/Horn, 2008, S. 12-16. 139 Vgl. BMU, 2009. 138 36 8 Reformmöglichkeiten Emissionssteuer innerhalb des EU EHS im allgemeinen negative ökologische Wirkungen aufweist. 7 Weltweiter Emissionshandel Trotz unterschiedlicher Konzeptionen leiden viele der Zertifikatehandelssysteme weltweit unter ähnlichen Problemen, wie hohen Transaktionskosten, Preisvolatilität und Überallokation.140 In der folgenden Tabelle werden eine Reihe dieser Systeme miteinander verglichen: Tabelle 8: Vergleich des weltweiten Zertifikatehandels EU EHS Kalifornien Australien Neuseeland Startjahr Teilnehmer Treibhausgase 2005 International CO2 , N2 O, PFC Emissionen in Mio. t CO2 -Äquivalent Abdeckungsrate der Emissionen Reduktionsziele 2000 2012 national CO2 , N2 O, HFC, PFC, SF6 409 2012 national CO2 , CH4 , N2 O, HFC, PFC, SF6 550 2008 national CO2 , CH4 , N2 O, HFC, PFC, SF6 77,6 ca. 50% ca. 8% ca. 55% ca. 51% 80%-90% gegenüber 1990 Auktion und Benchmark ca. 55% gegenüber 1990 Auktion und Benchmark Downstream Up- und Downstream 83% bis 2020 27% über 1990 Auktion und kostenlose Zuteilung Up- und Downstream bis 2030 30% über 2005 Auktion und kostenlose Zuteilung Up- und Downstream Allokation Verfahren Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Savacool, 2011, S. 582ff., Flachsland et al., 2008, S. 77ff. 8 Reformmöglichkeiten Insgesamt hat sich gezeigt, dass das EU EHS auch in seiner dritten Handelsperiode vor großen Herausforderungen steht. Auf der einen Seite wurden mit der erweiterten Auktionierung, der Hinzunahme neuer Sektoren sowie Treibhausgasen und der linearen Reduzierung der Emissionsmenge richtige Reformen durchgeführt. Andererseits konnten weder die weltweiten Treibhausgasemissionen gebremst werden, noch können die ökonomische Effizienz und die dynamische Anreizwirkung als zufriedenstellend angesehen werden. Als eine erste Maßnahme wurde deshalb vom EU Parlament eine Verschiebung von 900 Mio. Zertifikaten an das Ende der aktuellen Handelsperiode beschlossen, um das Überangebot abzubauen und eine vorübergehende Knappheit 140 Vgl. Savacool, 2011, S. 582ff. 37 8 Reformmöglichkeiten zu schaffen.141 Bei einem transparenten Markt wird diese Verschiebung jedoch kaum Preiseffekte haben, da die Marktteilnehmer den Überschuss am Periodenende einkalkulieren und es zu einem preisneutralen Interperioden-Banking kommt. Anhang 5 zeigt die Auswirkungen eines solchen Backloading von 900 Mio. Zertifikaten in den ersten drei Handelsjahren und deren zusätzlicher Auktion ab 2015. Backloading wäre folglich nur mit kombinierten Strukturreformen, welche im Folgenden dargestellt werden, erfolgreich. 8.1 Kurzfristige Reformen Da eine zeitliche Zurücknahme nicht den gewünschten Effekt hat, wäre die dauerhafte Reduktion der Zertifikatemenge eine erste mögliche Reform. Hierbei spielt es aus ökonomischer Sicht keine Rolle, ob die Zertifikatemenge durch striktere Reduktionsziele oder dauerhaft einbehaltene Zertifikate verknappt wird. Der lineare Reduktionsfaktor könnte von aktuell 1,74% auf 2,5%-3% erhöht werden oder das Reduktionsziel von derzeit 20% auf 30% geändert werden. Die EK geht davon aus, dass zur Erreichung dieses Ziels eine Kürzung der Auktionsrechte innerhalb der dritten Handelsperiode von ca. 1,4 Mrd. Zertifikaten nötig ist. Hierdurch würden die Zertifikatepreise ansteigen, was zu höheren Versteigerungseinkünften und einer stärkeren dynamischen Anreizwirkung führt.142 Nachträgliche Stilllegungen von Zertifikaten und Änderungen der Mengenbegrenzung sollten jedoch nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden, da sie zu Marktunsicherheiten führen und nachträgliche politische Verhandlungen benötigen.143 Da die jeweiligen Handelsperioden einen langen Planungsvorlauf haben, bleiben große Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Nach dem Beginn der Handelsperioden können unvorhergesehene Ereignisse zu ungewollten Zertifikatepreisen führen. Neben der Entwicklung der Energiepreise hat vor allem die gesamtwirtschaftliche Entwicklung einen starken Einfluss auf den Zertifikatepreis.144 Abbildung 20 stellt den Zusammenhang zwischen der konjunkturellen Entwicklung in Europa und dem Zertifikatepreis dar. 141 Vgl. Vgl. 143 Vgl. 144 Vgl. 142 Neuhoff/Schopp, 2013, S. 5; EK, 2012a, S. 5. EK, 2010, S. 6f.; Neuhoff/Schopp, 2013, S. 9; EK, 2012a, S. 7f. Diekmann, 2012, S. 43. Diekmann, 2012, S. 5ff. 38 8 Reformmöglichkeiten Abbildung 20: Auswirkung der Wirtschaftsentwicklung auf den Zertifikatepreis Blaue Linie: Preis für EUAs (linke Skala) Rote Balken: Entwicklung BIP der EU 27 (rechte Skala) Quelle: Eigene Darstellung Daten: Eurostat, 2013; EEX, 2013. Folglich ist zur Verstetigung des Preises die Schaffung einer dynamischen Regelung für unvorhergesehene Ereignisse nötig. Eine mögliche Regelung wäre hierbei die Einführung einer relativen Emissionsgrenze, welche sich an der wirtschaftlichen Entwicklung orientiert. Der Preis bleibt somit in wirtschaftlich guten und schlechten Phasen konstant. Die stabilisierende Wirkung eines sinkenden Zertifikatepreises für die Unternehmen würde dabei jedoch verloren gehen und die Unternehmen in einer Rezession zusätzlich belasten. Eine weitere dynamische Regelung wäre der Aufbau einer Auktionsreserve. Diese könnte, je nach Preislage, versteigert oder dauerhaft einbehalten werden. Falls am Ende der Periode noch ein Teil dieser Reserve vorhanden ist, könnte diese entweder vollständig gelöscht werden oder in die folgende Handelsperiode übertragen werden. Der Vorteil solcher dynamischen Regelungen besteht vor allem darin, dass sie keine weiteren politischen Verhandlungen im Nachhinein benötigen.145 Aufgrund des starken Anstiegs der Gutschriften aus CDM und JI könnte durch eine Begrenzung dieser Aktivitäten eine größere Knappheit am Zertifikatemarkt geschaffen werden.146 Dies würde jedoch der in den vorherigen Kapiteln beschriebenen Effizienz widersprechen, dass Vermeidungen dort durchzuführen sind, wo sie am günstigsten zu erreichen sind. 145 146 Vgl. Diekmann, 2012, S. 43. Vgl. EK, 2012a, S. 9. 39 8 Reformmöglichkeiten 8.2 Mittelfristige Reformen Eine Forderung vieler Wissenschaftler ist die Ausweitung des EU EHS auf alle Treibhausgase und Sektoren.147 Wie in Abbildung 21 dargestellt, entstehen die globalen CO2 -Emissionen, neben dem Energie- und Industriesektor, vor allem im Transport und bei den privaten Haushalten. Abbildung 21: CO2 -Emissionen weltweit nach Sektoren 2010 Quelle: Eigene Darstellung, Daten: IEA, 2012, S. 125. Mit der Erweiterung könnte die Effizienz des EU EHS gesteigert werden, wobei dies im Transport- und Haushaltssektor, aufgrund der großen Anzahl an kleinen Emittenten, mit sehr hohen Transaktionskosten verbunden wäre.148 Aus diesem Grund könnte die Kombination eines Up- und eines Downstreamverfahrens, wie in Australien, eingeführt werden. Hierbei würden die Verkäufer von fossilen Energieträgern und nicht die Kleinemittenten in das System des Emissionshandels aufgenommen werden.149 Eine Möglichkeit zur Verringerung der Preisvolatilität im EU EHS ist die Kombination von Preis- und Mengeninstrumenten in einem Hybrid-System.150 Im Vergleich zu anderen Handelssystemen, wie in Australien, gibt es beim EU EHS keine festen Preisgrenzen. Mit dem Einsatz von Mindest- und Höchstpreisen könnte einerseits die dynamische Anreizwirkung erhöht werden, da dies Unsicherheiten bei langfristigen Investitionen verringert. Andererseits könnte mit Hilfe eines Höchstpreises die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen gesichert werden, falls der Zertifikatepreis zu stark ansteigen sollte. Die Ausgestaltung dieser Preisgrenzen kann dabei 147 Vgl. Vgl. 149 Vgl. 150 Vgl. 148 Böhringer/Lange, 2012, S. 16; Endres, 2013, S. 348ff. Heindl, 2012, S. 16f. Buchholz et al., 2012, S. 83; Böhringer/Lange, 2012, S. 16. Hepburn, 2006, S. 230f.; Jacoby/Ellerman, 2004, S. 481. 40 8 Reformmöglichkeiten auf unterschiedliche Arten erfolgen. Einerseits können feste Preisgrenzen und andererseits flexible Preisgrenzen implementiert werden. Seit der Einführung der verstärkten Auktionierung in der dritten Handelsphase scheint ein solcher Preiskorridor auch praktisch durchsetzbar. Mit Hilfe von Mindestgeboten auf Primärauktionen könnte der Preis langfristig stabilisiert werden. Problematisch hierbei ist jedoch, dass es auf dem Sekundärmarkt noch immer zu einem Preisverfall kommen kann. Dies könnte mit einer Verknappung der Zertifikate, welche zum Mindestpreis verkauft werden, oder mit einem Rückkauf der Zertifikate verhindert werden. Da der Staat Einnahmen aus den Auktionen erzielt, wäre ein Rückkauf der Zertifikate bis zum Mindestpreis nicht mit einer Belastung des Staatshaushaltes verbunden. Dies gilt jedoch nur, wenn weniger Zertifikate zurückgekauft werden müssen als versteigert wurden. Falls der Höchstpreis erreicht wird, können Reserven verkauft werden, um den Preis zu stabilisieren.151 Insgesamt gibt es zwei Institutionen, welche ein solches Preismanagement durchführen könnten. Auf der einen Seite könnte ein regelbasierter Mechanismus eingeführt werden. Auf der anderen Seite könnte eine unabhängige Institution, wie eine Zentralbank für Zertifikate (Carbon Bank), mit Hilfe preisstützender Marktinterventionen, dieses Ziel erreichen.152 Eine solche Carbon Bank hätte die Aufgabe, im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen den Zertifikatepreis stabil zu halten. Auf dem Primärmarkt würde sie die Zuteilung der Auktionierung übernehmen und könnte auf dem Sekundärmarkt stabilisierend als Käufer oder Verkäufer von Zertifikaten auftreten. Als Lender of last Resort wäre die Carbon Bank in der Lage, zusätzliche Zertifikate bereitzustellen, um die Liquidität des Marktes zu erhalten. Eine weitere Möglichkeit zur Erreichung eines Mindestpreises könnte in der Form einer Emissionssteuer eingeführt werden. Hierdurch könnten auch Sektoren erfasst werden, welche bisher nicht Teil des EU EHS sind.153 8.3 Langfristige Reformen Da eine globale Emissionsreduktion nur international zu erreichen ist, muss das langfristige Ziel die Einbindung aller Treibhausgase und Verursacher sein. Dieser Geburtsfeh” ler“des Kyoto-Protokolls, dass nicht alle Länder einen Beitrag zur Emissionsreduktion leisten, muss auf zukünftigen Klimaverhandlungen beseitigt werden.154 Ohne die, in Tabelle 9 dargestellten, größten CO2 -Emittenten China und USA wird eine Reduktion der Treibhausgase kaum zu erreichen sein. 151 Vgl. Jacoby/Ellerman, 2004, S. 485ff.; Diekmann, 2012, S. 32ff.; Hepburn, 2006, S. 230ff.; EK, 2012a, S. 9f. 152 Vgl. Taschini, 2013, S. 5; Diekmann, 2012, S. 35. 153 Vgl. Buchholz et al., 2012, S. 85. 154 Vgl. Ströbele, 2005, S. 327. 41 9 Fazit Tabelle 9: CO2 -Emissionen nach Regionen 2012 Welt China USA EU Indien Russland in Mrd. t 35,5 9,86 5,19 4,01 1,97 1,77 in % 100 29 15 12 6 5 Quelle: Eigene Darstellung; Daten: Netherlands Environmental Assessment Agency, 2013, S. 16f. und eigene Berechnungen. Da dies ein langer Weg mit unabsehbarem Ausgang sein wird, sollte das vorgelagerte Ziel die Erweiterung des EU EHS um neue Teilnehmer sein. Ein Schritt in die Richtung eines globalen Emissionsmarktes kann hierbei die Verbindung des EU EHS mit anderen EHS sein. Indirekt wurde eine solche Verbindung bereits durch das CDM und das JI erreicht. Aktuell verhandelt die EU mit der Schweiz und Australien und es kann damit gerechnet werden, dass es noch in der aktuellen Handelsperiode zu einer Verlinkung dieser Systeme mit dem EU EHS kommen wird.155 Bei einer schrittweisen Erweiterung des Emissionshandels und einer graduellen Verringerung der Mengenbeschränkung besteht jedoch mit dem bereits dargestellten Problem des Grünen Paradoxon“, die Gefahr, dass die Anbieter fossiler Brennstoffe ” die Förderung beschleunigen. Folglich sollte bei einem neuen Klimaabkommen eine bindende globale Mengenbeschränkung festgelegt werden, an der sich alle Länder beteiligen, um diesem Problem zu entgehen.156 9 Fazit Alles in allem hat sich gezeigt, dass der Klimawandel zu unkalkulierbaren Kosten und Risiken in der Zukunft führen kann. Aus diesem Grund ist zur Verringerung der Treibhausgase eine aktive Umweltpolitik gefragt. Dieser stehen mit Auflagen, Abgaben und dem Emissionshandel eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Der Emissionshandel hat sich hierbei in der Analyse als das effizienteste dieser drei Instrumente herausgestellt. Mit der Einführung des EU EHS im Jahr 2005 waren jedoch eine Reihe von Problemen verbunden. Trotz einer Vielzahl an Reformen konnte eine Stabilisierung des Zertifikatepreises nicht erreicht werden und wird auch in den nächsten Jahren nicht die erwarteten Preise erreichen. Dennoch stellt der Emissionshandel, sowohl in Europa 155 156 Vgl. DEHSt, 2013, S. 6-9. Vgl. Sinn, 2008, S. 44f. 42 9 Fazit als auch in anderen Teilen der Welt, keinen gescheiterten Versuch zur Emissionsreduktion dar. Die Notwendigkeit des Klimaschutzes ist ein langfristiges Problem. Folglich führen temporäre Ineffizienzen in den ersten Jahren des Emissionshandels nicht zu einem Scheitern des ganzen Systems. Vor allem aufgrund politischer Einschränkungen konnten die Vorteile eines Emissionshandels nicht vollständig genutzt werden. Aus diesem Grund müssen in der Zukunft eine Reihe von Reformen eingeleitet werden, um die Einschränkungen des bisherigen Systems zu verringern und es flexibler gegenüber unvorhergesehenen Ereignissen zu gestalten. Ein solches modernisiertes europäisches Handelssystem könnte auch in der Zukunft die Vorreiterrolle für andere Länder übernehmen und sie zur Nachahmung anregen. Ein Scheitern der Reformen könnte hingegen zu einer Abkehr von dem marktorientierten Klimaschutz, hin zu Auflagen und Regulierungen führen und die internationale Klimapolitik um Jahre zurückwerfen. Entsprechend des EU Roadmap 2050 sollen die Reduktionsziele auf 80% bis 90% erhöht werden, wodurch weitere Reformen des EU EHS unausweichlich sind. Dennoch muss das langfristige Ziel der Umweltpolitik ein globales Vorgehen beinhalten, da Europa alleine den Klimawandel nicht aufhalten kann. Ein Kyoto-Protokoll 2.0“, welches alle ” Länder, Treibhausgase und Sektoren erfasst, muss deshalb zum Schutz des Klimas in den nächsten Jahren erreicht werden. 43 Anhang Anhang Anhang 1: Treibhauseffekt Quelle: IPCC, 2007a, S. 96. Anhang 2: Entwicklung der CO2 -Konzentration und der Temperaturunterschiede Quelle: Lüthi, 2008; Jouzel, 2007. 44 Anhang Anhang 3: Entwicklung der CO2 -Konzentration Quelle: IPCC, 2007a, S. 3. 45 Anhang Anhang 4: Annex-B-Länder und deren Emissionsverpflichtungen Vertragspartei Quantifizierte Emissionsbegrenzung (in % des Basisjahres 1990) 108 92 92 92 92 92 92 92 92 92 92 110 92 94 94 95 92 92 92 92 92 100 92 101 92 94 92 92 100 92 92 92 92 92 92 100 94 93 92 Australien Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Europäische Gemeinschaft Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Japan Kanada Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Monaco Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Russland Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Ukraine Ungarn UK USA Quelle: Eigene Darstellung, Daten: UNFCCC, 1998, S. 20. 46 Anhang Anhang 5: Mögliche Resultate des Backloading Quelle: EK, 2012b, S. 23. 47 Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Aichele, R., Felbermayr, G. 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