Senioren Schutz Bund Graue Panther Südniedersachsen e.V. u. Oldenburg / OL e.V. Soziales und Gesundheit Krankenversicherung? rung? Was würWie sehen Sie die weitere Entwicklung in der Gesetzlichen und privaten Krankenversiche würden Sie verbessern und wieder sozialer gestalten? Wie bewerten Sie das derzeitige Pflegeversicherungskonzept – auch „Pflege Bahr“ genannt-genannt--? --? Was gegedenken Sie Grundlegendes zu ändern? Krankenhäusern häusern und psyWie stehen Sie zu den in den letzten Jahren vollzogenen Privatisierungen von Kranken psychischen Kliniken. Kliniken. Würden Sie den Weg weitergehen - oder den Rückwärtsgang Rückwärtsgang einlegen? Ebenso: was würden Sie gegen die Schließungen der kommunalen Krankenhäuser unternehmen? Was beabsichtigen Sie zu tun, um die ärztliche Situation in den ländlichen Gebieten unseres Landes Landes zu verbessern? Was wollen Sie unternehmen um den Lobbyismus vor allem im Gesundheitswesen abzuschaffen? abzuschaffen? Finden Sie es richtig, dass es für gesetzlich Versicherte zukünftig nur noch Fallpauschalen geben soll? Angesichts der demografischen Entwicklung und steigender Ausgaben aufgrund des medizinisch technischen Fortschritts brauchen die Krankenkassen eine solide Basis und Verlässlichkeit auf der Einnahmenseite, um für künftige Herausforderungen gewappnet zu sein. Dank der von der Regierungskoalition auf den Weg gebrachten Reformen ist die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung so gut wie schon lange nicht mehr. Dies kommt durch stabile Beiträge, verbesserte Leistungen und die Abschaffung der Praxisgebühr insbesondere den Patienten und Beitragszahlern zugute. Eine nachhaltige Finanzierung kann bei einer älter werdenden Bevölkerung langfristig jedoch nur durch die Abkoppelung der Beiträge von den Arbeitskosten gelingen. Deswegen setzen wir auf eine stärkere Finanzierung über einkommensunabhängige Beitragsanteile und gleichzeitigem Sozialausgleich aus Steuermitteln als Schutz vor Überforderung. Der soziale Ausgleich aus Steuermitteln ist gerechter als das derzeitige System, da jeder Bürger entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zum finanziellen Ausgleich beiträgt. Der Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung muss im Interesse von Vielfalt und Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben. Hier ist es aber auch wichtig, die private Krankenversicherung zukunftsfest zu machen, damit die PKV-Beiträge im Alter bezahlbar bleiben. Dazu gehören unter anderem Transparenz und Konzepte sowohl zur Beitragsentwicklung als auch zur Portabilität von Altersrückstellungen. Daran will die FDP weiter arbeiten. Die Einführung einer Bürgerversicherung lehnt die FDP hingegen entschieden ab. Bei der Bürgerversicherung geht es nicht um eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern allein um die Erschließung zusätzlicher Einnahmequellen. Eine Ausweitung des Umlagesystems löst nicht die künftigen Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland steht. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass neben Beiträgen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen auch Sparzinsen und Mieteinnahmen verbeitragt werden sollen, zumal den Bürgern die Höhe der Belastung oder ihre Berechnungsmethoden weitgehend vorenthalten werden. Hinzu kommen vielfältige weitere Probleme. Die Bürgerversicherung belastet den Faktor Arbeit, hemmt die Innovationsfähigkeit und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Sie entzieht der medizinischen Infrastruktur Finanzmittel, die dort dringend benötigt werden, vernichtet tausende von Arbeitsplätzen in der privaten Versicherungswirtschaft und wird letztendlich insgesamt – wie die Erfahrungen in anderen Ländern mit Einheitssystemen zeigen – zu einer Verschlechterung der Versorgung führen. Die Pflegeversicherung ist ein Teilleistungssystem, das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei unterstützt, die verantwortungsvolle Aufgabe der pflegerischen Versorgung zu bewältigen. Es ist im politischen Raum aber unbestritten, dass die Pflegeversicherung ein Teilleistungssystem bleiben wird. Für eine Seite 2/12 vollständige Finanzierung der pflegerischen Versorgung und Betreuung wird auch in Zukunft Eigenverantwortung übernommen werden müssen. Auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der dazu führen wird, dass sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben in der Pflegeversicherung immer weiter öffnet, ist eine Eigenvorsorge zu empfehlen. Immer mehr Leistungsbeziehern stehen immer weniger Beitragszahlungen gegenüber. Deshalb brauchen wir ergänzend zur umlagefinanzierten Pflegeversicherung eine Stärkung der Kapitaldeckung. In der privaten Pflege-Vorsorgeförderung haben wir einen ersten wichtigen Schritt erreicht. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz haben wir Anfang 2013 die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert. Darüber hinaus wird die Bundesregierung regelmäßig alle drei Jahre, erstmals im Jahr 2014, die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung prüfen. Durch diese Dynamisierung soll gewährleistet werden, dass die Pflegeleistungen an die Preisentwicklung angepasst werden. Bei der Einführung der Sozialen Pflegeversicherung war es ein Fehler, die Pflegebedürftigkeit einzig an körperlichen Defiziten zu messen. Kognitive Schwächen wurden gar nicht berücksichtigt. So erhielten beispielsweise Demenzkranke kaum Mittel aus der Sozialen Pflegeversicherung. Das Pflegeneuausrichtungsgesetz hat dafür gesorgt, dass erstmals in allen Pflegestufen Pflegegeld und Sachleistungen für Demenzkranke gezahlt werden. 650.000 Menschen, die bisher gar keine oder kaum Leistungen bekommen haben, sind nun besser gestellt. Dennoch ist grundsätzlich ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff notwendig. Der eigens dazu einberufene Expertenbeirat hat im Sommer seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die FDP wird sich dafür einsetzen, die darin unterbreiteten Vorschläge schnellstmöglich umzusetzen. Wir setzen uns zudem für einen Bestandsschutz in Höhe des bisherigen Leistungsanspruchs für Leistungsbezieher ein, die bei formaler Überleitung einen niedrigeren Leistungsbetrag als bisher erhalten würden. Die Krankenhäuser leisten mit ihren Beschäftigten einen unverzichtbaren Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Menschen. Eine hochwertige Krankenhausversorgung kann nur gelingen, wenn den Krankenhäusern ausreichende Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. Mit dem Psych-Entgeltgesetz hat die Koalition bereits im Jahr 2012 deutliche Entlastungen der Krankenhäuser beschlossen und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Krankenhausfinanzierung geleistet. Ein weiteres Maßnahmenpaket mit kurzfristig wirkenden finanziellen Hilfen in Höhe von insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro für die Jahre 2013 und 2014 haben die Koalitionsfraktionen im April 2013 in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Damit setzt sich die FDP dafür ein, dass die finanzielle Situation der Krankenhäuser schnell und wirksam verbessert wird und die Patienten weiterhin gut versorgt werden können. Die deutsche Krankenhauslandschaft stand in den letzten Jahren vor vielfältigen Herausforderungen und Veränderungsprozessen. Hierzu gehörten vielfach auch Überlegungen zur Reorganisation von Strukturen oder Organisationsformen. Durch Privatisierungen gelang es häufig, überfällige Investitionen in Gebäude und Geräte zu erreichen und insgesamt positive Effekte für den Erhalt der Krankenhäuser und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu erzielen. Ob die Privatisierung eines Krankenhauses mittel- und langfristig die bessere Alternative ist, kann nicht pauschal beantwortet, sondern muss nach sorgfältiger Analyse im Einzelfall unter Abwägung aller Für und Wider entschieden werden Eine flächendeckende Versorgung mit freiberuflich tätigen niedergelassenen Ärzten, zwischen denen die Patienten frei wählen können, ist aus liberaler Sicht eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes, qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem. Die FDP steht für Freiberuflichkeit, Therapiefreiheit und den Erhalt der freien Arztwahl. Um einem wachsenden Ärztemangel vorzubeugen, brauchen wir leistungsgerechte Vergütungen, gute Arbeitsbedingungen und den Abbau von unnötiger bürokratischer Regulierung. Seite 3/12 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir wichtige Maßnahmen ergriffen, damit auch in Zukunft eine gute und flächendeckende ärztliche Versorgung gewährleistet werden kann. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr haben wir Arztpraxen und Notfallambulanzen der Krankenhäuser von erheblichem bürokratischen Aufwand entlastet und dafür Sorge getragen, dass wieder mehr Zeit für die Patienten bleibt. Diesen richtigen Weg wollen wir fortsetzen. In jedem Politikbereich, müssen diejenigen, die von Änderungen betroffen sind, ihre Meinung in einem fairen und angemessenen Rahmen in den Entscheidungsprozess einbringen können. Im Gesundheitsbereich sind dies nicht nur „die üblichen Verdächtigen“, sondern z.B. auch Patienten- und Betroffenenorganisationen oder Krankenkassen, die sich für die Belange ihrer Mitglieder bzw. Versicherten einsetzen. Für die Politik ist es wichtig zu wissen, wer von welcher Maßnahme wie betroffen ist, um die Folgen derartiger Maßnahmen richtig einschätzen zu können. Vor Einführung von Fallpauschalen (DRGs) war die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus relativ lang. Die Krankenhäuser hatten wenig Anreiz, möglichst effizient zu behandeln. Das hat zum einen zu unnötig hohen Kosten geführt, zum anderen waren sehr lange Liegezeiten auch nicht im Interesse der Patienten. Die heutigen Fallpauschalen im Krankenhaus werden nach Schwergrad der Erkrankung differenziert. Muss ein Patient länger als vorgesehen im Krankenhaus bleiben, wird ein Zuschlag gezahlt, bleibt er kürzer, droht dem Krankenhaus ein Abschlag. So soll vermieden werden, dass Patienten verfrüht entlassen werden. Nichts desto trotz muss in der nächsten Wahlperiode die Weiterentwicklung des Vergütungssystem auf der politischen Agenda stehen. Nach Auffassung der FDP sollen vor allem qualitative Aspekte stärker Berücksichtigung finden. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz hingegen hat die christlich-liberale Koalition den Grad der Pauschalierung in der vertragsärztlichen Gebührenordnung (EBM – einheitlicher Bewertungsmaßstab) zurückgeführt. Förderungswürdige Einzelleistungen und Leistungskomplexe können nun besser berücksichtigt, der Behandlungsbedarf entsprechend der Morbidität sachgerechter abgebildet werden. Renten Wie beurteilen Sie die Gefahr steigender Altersarmut? Was halten Sie für sinnvolle Maßnahmen Maßnahmen zum GeGegensteuern? Welche stärkenden Maßnahmen sehen Sie für die jetzt berufstätige Generation -- ein 2 Säulen Modell (inklusive Riester) oder das praxisbewährte Schweizer 33-SäulenSäulen-RentenRenten-Modell? Welche ÜbergangsmoÜbergangsmodelle hat Ihre Partei entwickelt? Wird es mit Ihnen eine wirkliche Mütterrente geben? Und eine Mindestrente, welche auch die jüngere absichert hert und die keine weiteren soGeneration (die künftigen Rentnerinnen und Rentner) armutssicher absic sozialen Bittstellungen erfordert? Die FDP steht für eine generationengerechte Rentenpolitik, die den Erfordernissen der älter werdenden Gesellschaft entspricht. Für uns haben Stabilität der Alterssicherungssysteme und mehr Flexibiltät bei der indivuellen Ausgestaltung Priorität. Wir wollen die Alterssicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zukunftsfest machen und sie in einem stärkeren Maße durch private oder betriebliche Vorsorge ergänzen. Außerdem wollen wir mehr Freiräume für die Rentnerinnen und Rentner durch flexiblere Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand schaffen. Wir treten für mehr Selbstbestimmung in der Rente ohne starre Altersgrenzen ein. SPD, CDU und CSU haben im Jahr 2006 die Anhebung des regulären Renteneintrittsalters auf 67 Jahre beschlossen, um die Lebensarbeitszeit zu verlängern. Als Begründung hierfür steht die demographische Entwicklung, die zur finanziellen Stabilität der Rentenversicherung eine längere Teilhabe am Erwerbsleben erfordert. Diese Annahme teilt die FDP grundsätzlich. Seite 4/12 Dennoch sind wir der Auffassung, dass die Heraufsetzung der starren Altersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre den Bedürfnissen vieler älterer Menschen nicht gerecht wird. Diese Kritik haben wir bereits bei Einführung der Rente mit 67 geäußert und sie gilt nach wie vor. Denn nicht jeder Arbeitnehmer ist willens oder in der Lage, bis zum 67. Lebensjahr voll zu arbeiten. Andererseits gibt es den Wunsch vieler Älterer, länger beruflich aktiv zu bleiben. Deshalb wollen wir den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand flexibler gestalten. Die Menschen sollen ab dem 60. Lebensjahr – bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen – den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen können, sofern ihre Ansprüche aus privater, gesetzlicher und betrieblicher Vorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegen. Gleichzeitig wollen wir Barrieren für Arbeit im Alter beseitigen und Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug komplett aufheben. Die Versicherten können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente kompensieren oder – wenn sie möchten – länger arbeiten. Das ermöglicht ihnen, den Lebensstandard auch bei einem vorzeitigen Rentenbezug zu halten und trotzdem dem Arbeitsmarkt in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Somit profitieren auch Gesellschaft und Unternehmen stärker vom Know-how älterer Mitarbeiter. Wir brauchen eine Mischung aus umlagefinanzierter und kapitalgedeckter Vorsorge, um unterschiedliche Risiken und Sicherheiten auszugleichen. Die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung allein wird nicht mehr ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Denn die Menschen leben erfreulicherweise immer länger und beziehen deshalb auch immer länger eine Rente. Dadurch verändert sich das Verhältnis zwischen den Jüngeren, die für die Renten einzahlen, und den Älteren, die die Rente beziehen. Heute liegt es bei 3 zu 1, 1970 lag es noch bei 4 zu 1. Im Jahr 2030 werden nur noch zwei Beitragszahler einem Rentenempfänger gegenüberstehen. Ergänzende Vorsorge erhöht den Lebensstandard im Alter und entlastet die jungen Generationen. Sofern Versicherte die staatliche Förderung der Zusatzvorsorge nutzen, wird das Niveau ihrer Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge insgesamt sogar höher ausfallen als heute. Wir wollen Altersarmut frühzeitig entgegenwirken. Der Anteil Älterer, die auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist heute mit 2,6 Prozent gering. Die Anzahl derjenigen, deren Rentenanwartschaften nicht ausreichen werden, um im Alter eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten, wird jedoch künftig zunehmen. Deshalb wollen wir die Anreize verbessern, dass Erwerbstätige schon in jungen Jahren mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge beginnen. Dies gilt insbesondere für Geringverdiener und Solo-Selbständige. Wir haben in der schwarz-gelben Koalition wirksame Maßnahmen getroffen, um die private Altersvorsorge zu verbessern und attraktiver zu machen. Riester-Produkte sind dank der Liberalen transparenter und attraktiver geworden. Bei der Basisversorgung im Alter haben wir die Förderhöchstgrenze angehoben. Wir haben für erhebliche Erleichterungen beim Sparen mit Wohneigentum ("Eigenheimrente") gesorgt und die private Absicherung von Erwerbs- und Berufsunfähigkeit gestärkt. Auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wollen wir Verbesserungen bei der Absicherung gegen das Erwerbsminderungsrisiko. Wir wollen die Zurechnungszeiten entsprechend der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 schrittweise von 60 auf 62 Jahre anheben. Außerdem wollen wir die Bewertung des Einkommens verbessern, welches der Berechnung der Erwerbsminderungsrente zugrunde zu legen ist. Wir wollen auch die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie ist eine bedeutende Säule der Alterssicherung. Als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung kommt ihr neben der privaten Vorsorge eine entscheidende Rolle zu. Die Zahl der Arbeitnehmer, die über eine Betriebsrentenanwartschaft verfügen, ist stetig auf rund 17 Millionen gestiegen. Das ist eine Steigerung von über einem Drittel innerhalb von 10 Seite 5/12 Jahren. Damit verfügen 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine aktive Betriebsrentenanwartschaft. Gleichwohl besteht noch Wachstumspotenzial für die betriebliche Altersvorsorge, vor allem im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen. Zur Stärkung der Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge setzen wir auf einfache und unbürokratische Rahmenbedingungen. Insbesondere möchten wir die von Rot-Grün 2004 eingeführte doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge durch Sozialabgaben wieder abschaffen. Wir haben das Schonvermögen für private Altersvorsorge von ALG-II-Beziehern verdreifacht und damit eine Forderung der FDP umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass Aufwendungen zur Eigenvorsorge auch bei längerer Arbeitslosigkeit nicht verlorengehen und im Alter zur Auszahlung kommen können. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Wer trotz aller Anstrengungen im Arbeitsleben am Ende kein auskömmliches Alterseinkommen hat und auf die staatliche Grundsicherung angewiesen ist, muss von seiner privaten Vorsorge profitieren. Er muss mehr zur Verfügung haben, als wenn er nicht vorgesorgt hätte. Heute haben alle, die Grundsicherung beziehen, gleich viel zum Leben, ohne Rücksicht auf die erbrachten Vorsorgeleistungen. Das ist ungerecht, das wollen wir ändern. Damit sich Vorsorge immer lohnt, wollen wir einen Freibetrag für private und betriebliche Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter einführen. Denkbar ist ein Grundfreibetrag von 100 Euro, Vorsorgeeinkommen darüber bleibt zu 20 Prozent anrechnungsfrei. Wer 200 Euro aus privater und betrieblicher Vorsorge erhält, bei dem bleiben 120 Euro anrechnungsfrei. Zusammen mit der Grundsicherung im Alter kann so ein Alterseinkommen von über 800 Euro erzielt werden. So lohnt sich jedes Jahr der Vorsorge. Dies ist ein wirksamer Beitrag, der Gefahr zukünftiger Altersarmut frühzeitig entgegenzuwirken. Wir wollen außerdem, dass die Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge allen Bürgern zugutekommen. Deshalb wollen wir Selbständigen den Weg zur Riester-Förderung eröffnen. Mindestrenten und die Ausweitung von Rentenleistungen ohne eingezahlte Beiträge lehnt die FDP ab. Sie können Altersarmut nicht zielgenau verhindern, da auch die Renten von Vermögenden aufgewertet werden. Sie führen außerdem zu zusätzlichen Kosten in der Rentenversicherung und belasten die jungen Generationen mit höheren Beitragssätzen. Das ist unfair! Das gilt auch für eine weitere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rente. Die Arbeit in der Familie stellt ein großes Engagement der Familienangehörigen dar. Meist sind es Frauen, die diesen Einsatz für die Familie erbringen und dabei ganz oder zum Teil auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Um daraus entstehenden Lücken bei der Alterssicherung entgegenzuwirken, werden schon heute einige dieser Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Anwartschaften berücksichtigt – ohne entsprechende Beiträge der Versicherten. Dazu gehören Kinderziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten sowie Pflegezeiten. Außerdem gilt für Zeiten vor 1992 nach wie vor die Rente nach Mindestentgeltpunkten. Eine Ausweitung von Anwartschaften ohne Beitragsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine weitere Aufwertung gewisser Beitragszeiten sind vor dem Hintergrund, dass der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Bundeszuschüssen jährlich knapp 12 Mrd. Euro an Bundesmitteln für Kindererziehungszeiten zur Verfügung stellt, nicht darstellbar. Dies umso mehr, als die Höhe dieser Bundesmittel bereits nach der seit 1992 geltenden Rechtslage mit zunehmenden Rentenzugängen stark ansteigen wird. Die Ausweitung von Kindererziehungszeiten für Zeiten vor 1992 auf drei Jahre würde zusätzliche Kosten in Höhe von über 13 Mrd. Euro pro Jahr ab Inkrafttreten der Regelung verursachen und die jungen Generationen mit höheren Beitragssätzen belasten. Das wäre unfair! Die beste Vorsorge für das Alter ist eine Erwerbstätigkeit. Denn das Einkommen ist die Grundlage für die Leistung von Rentenversicherungsbeiträgen und für die private Vorsorge. Dies gilt auch für Erziehende, Seite 6/12 und zwar für Frauen wie für Männer. Deshalb müssen auch zur Alterssicherung vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und die Kinderbetreuungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Soweit familien- oder sozialpolitische Leistungsausweitungen erfolgen, dürfen sie nicht über Beitragsmittel finanziert werden. Die FDP tritt für eine konsequent beitragsbezogene Rente ein. Finanzen Ist der Euro noch zu retten? Allgemein: Kann es mit dem Euro oder einer anderen / neuen oder der alten D-Mark wieder „besser“ (wie vor dem Euro) werden? Befürworten Sie eine Börsentransaktionssteuer? Börsentransaktionssteuer? Wie stehen Sie zur Abschaffung des SoliSoli-Beitrages? Würden Sie einen gesetzlichen Mindestlohn einführen, wenn die Tarifpartner keinen vernünftigen vernünftigen MinMindestlohn in Ihren Verhandlungen zustande bringen? VerkäufeeOder wie soll eine spätere Armut der gegenwärtigen Berufstätigen verhindert werden? (Ob nun Verkäuf rInnen / AltenAlten- oder KrankenpflegerInnen / FriseurFriseur-und GastronomieGastronomie-Beschäftigte Beschäftigte hier trifft es mal wiewieder besonders die Frauen). Die Staatsschuldenkrise in Europa stellt die Europäische Union vor ihre bislang schwierigste Aufgabe. Die FDP stellt sich dieser Aufgabe von Beginn an mit der nötigen Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern und Inhabern von Sparguthaben in Deutschland, aber auch gegenüber dem europäischen Einigungsprozess. Nachdem der Stabilitätspakt von Maastricht durch die damalige rot-grüne Bundesregierung vier Mal in Folge gebrochen und danach aufgrund eigener finanzpolitischer Unzulänglichkeit auf rot-grüne Initiative bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht wurde, ließen auch andere Euro-Mitgliedstaaten die haushaltspolitischen Zügel locker. Die Folge ist die gegenwärtige Verschuldungskrise in Europa. Das süße Gift der Staatsverschuldung hat viele Staaten geschwächt und zu massiven Refinanzierungsproblemen geführt. Aufgrund von Schuldenquoten von deutlich über 60% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes in vielen Euro-Mitgliedstaaten und zum Teil erheblichen Wachstumsproblemen fürchten viele Experten die Gefahr einer „Ansteckung“ anderer Länder der Eurozone. Daher muss die Politik auf europäischer Ebene gemeinsame Lösungen für die betroffenen Länder finden und das Vertrauen der Finanzmärkte insgesamt wiederherstellen. Mitgliedstaaten, die ihre Kredite nicht mehr bedienen können, werden zahlungsunfähig. Die erste Folge einer solchen ungeordneten Insolvenz eines Mitgliedsstaates wäre, dass Inhaber der entsprechenden Staatsanleihen diese Papiere abschreiben müssten. Dies würde Banken, Versicherungen, Rentenfonds und damit fast jeden Privatanleger, insbesondere bei Fragen der Altersvorsorge treffen. Die zweite Folge wäre, dass der Kapitalmarkt einen negativen Lerneffekt erzielt und fortan bei bestimmten Staaten Kredite nur noch gegen erhebliche Zinsaufschläge zur Kompensation des Ausfallrisikos gewährt. Hierdurch würden andere schwächere Staaten aufgrund immer höherer Refinanzierungskosten gewissermaßen einen Insolvenzbeschleuniger erfahren. Die Folge könnte eine Kaskade wirtschaftlich zusammenbrechender Staaten sein, die aus dem Euroraum aussteigen, ihre eigene Währung einführen und diese erheblich abwerten müssten. Eine wieder eingeführte D-Mark würde demgegenüber extrem aufgewertet mit der Folge, dass die hauptsächlich am Export orientierte, deutsche Volkswirtschaft empfindlich getroffen würde. In der Konsequenz eines derartigen Szenarios wäre mit einem wirtschaftlichen Einbruch und Massenarbeitslosigkeit auch hierzulande zu rechnen. Am Ende einer solchen Entwicklung dürften untere und mittlere Einkommen und Unternehmen, die klassische Mittelschicht und nicht zuletzt die Steuerzahler in Deutschland die Hauptlast treffen. Seite 7/12 Nach unserer Abwägung, die wir sehr sorgfältig getroffen haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass das fraglos bestehende Risiko, das mit einer weiteren Eurostabilisierung verbunden ist, bei weitem geringer ist als das, was unserer Volkswirtschaft und unserem Land bei einem Auseinanderbrechen der Währungsunion droht. Die Euro-Stabilisierungspolitik der FDP besteht aus drei Säulen: − Der Fiskalvertrag schafft eine völlig neue Stabilitätsarchitektur. Mit der verpflichtenden Errichtung von nationalen Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen Euromitgliedstaaten werden dauerhaft stabile Strukturen geschaffen, die automatisch sanktionsbewährt sind und ständigen Kontrollen unterliegen − Der ESM kann in Schwierigkeiten geratene Mitgliedsstaaten vorübergehend durch Kredite stützen, muss ihnen aber gleichzeitig eine Sanierungskur zur Erreichung gesunder Strukturen und damit dauerhafter eigener Stabilität angedeihen lassen. − Eine effektive Finanzmarktregulierung, die auf dem Prinzip der Eigenverantwortung beruht, verringert die Gefahr des Überspringens von Bankkrisen auf öffentliche Haushalte. Daher haben wir ein BankenRestrukturierungsgesetz verabschiedet, dass jetzt auch in der Eurozone Vorbild für neue BankenInsolvenzregeln sein soll. Ferner arbeiten wir intensiv an einer EU-weiten Bankenaufsicht unter dem Dach der EZB. Abgerundet wird dieses System durch nationale Einlagensicherungen, die jeder Mitgliedstaat errichten muss. Absolute Bedingung jedweder Hilfeleistungen ist ein tragfähiges und zukunftsweisendes Anpassungsprogramm, das die Ursachen der finanzpolitischen Schwäche beseitigt und dem hilfesuchenden Mitgliedstaat zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und eigener Kreditwürdigkeit am Kapitalmarkt verhilft. Wer Hilfe beansprucht, kann auf Solidarität anderer Staaten nur hoffen, wenn er seinerseits die nötige Solidität im politischen Handeln zeigt. Deshalb haben wir als FDP durchgesetzt, dass vor einer Hilfsmaßnahme ein zwischen dem Mitgliedstaat und der sog. Troika (Internationaler Währungsfonds (IWF), Europäischer Kommission und Europäische Zentralbank (EZB)) ausgehandeltes Sanierungsprogramm stehen muss. Die Einhaltung des Sanierungsprogramms wird vierteljährlich von der Troika überprüft, wobei eine Nichteinhaltung dazu führt, dass die Auszahlung der nächsten Kredittranche gestoppt wird. Aus unserer Sicht muss klar sein, dass es keine Hilfen für ein Land geben darf, wenn es seine Schulden nicht aus eigener Kraft wird zurückzahlen können. Daher kommt der Schuldentragfähigkeitsanalyse des IWF eine entscheidende Bedeutung zu. Weil bei aller Sensibilität der Finanzmärkte Risiko und Lasten gerecht verteilt sein müssen, setzt sich die FDP für eine angemessene Beteiligung privater Gläubiger im Falle einer Staatsinsolvenz ein. Schon bei der Einrichtung des vorübergehenden Rettungsschirms EFSF aber auch des dauerhaften EuroStabilisierungsmechanismus ESM hat die FDP ein Maximum an parlamentarischer Entscheidung durchsetzen können. Sämtliche Entscheidungen der EFSF sowie des ESM, die das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages berühren, müssen vorab vom Deutschen Bundestag demokratisch legitimiert werden. Deutschland kann bei derartig wichtigen Entscheidungen nicht überstimmt werden. Führende Vertreter von SPD und Grüne fordern die Einführung von Eurobonds, eines Schuldentilgungsfonds und eine Banklizenz für den ESM. Sie beklagen das schlechte Image der Deutschen bei einzelnen Seite 8/12 Ländern im Mittelmeerraum und würden gerne noch umfangreichere Kredite, jedoch am besten ohne Sanierungsbedingungen, an andere Länder vergeben. Wären sie an der Regierung beteiligt gewesen, hätten wir heute eine Haftungsgemeinschaft in der Eurozone für alle Schulden und damit dauernde, erhebliche Transfers des deutschen Steuerzahlers in andere Euro-Länder. Hinzu käme die üble Nebenwirkung, dass es keinen Anreiz mehr für Strukturreformen in der Eurozone gäbe und damit einem weiteren Marsch in die Verschuldung der Weg bereitet würde. Den anstrengenden Gesundungsprozess, den Deutschland in den vergangenen 10 Jahren bewältigt hat, wollen SPD und Grüne anderen Staaten ersparen, indem sie aus falsch verstandener Solidarität bedingungslose Geldgeschenke machen wollen. Die ist nicht nur unehrlich gegenüber dem hilfebedürftigen Mitgliedsstaat, sondern vor allem ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahler in Deutschland! Dank der von dieser Koalition vorangetriebenen Strukturreformen in der EU stehen wir vor einer völlig neuen Stabilitätsarchitektur in Europa. Wir haben die Schwächen des alten seinerzeit von Rot-Grün aufgeweichten Stabilitätspaktes mit dem Fiskalvertrag beseitigt und mit dem ESM darüber hinaus ein schlagkräftiges Krisenreaktionsinstrument geschaffen, das den Reformdruck in Europa aufrechterhält. Trotz enormen außen-und innenpolitischen Drucks hat die FDP zudem verhindern können, dass ein Schuldentilgungsfonds oder Eurobonds eingeführt werden, die eine gesamtschuldnerische Haftung Deutschlands für alle Schulden der Eurostaaten bedeuten. Ferner konnten wir verhindern, dass der ESM, wie von einigen Mitgliedstaaten, sowie SPD und Grünen gefordert, eine Banklizenz und damit unbegrenzten Zugang zu Mitteln der EZB bekommt. Durch diese Maßnahme wäre eine „Inflationsmaschine“ ungeahnten Ausmaßes in Gang gesetzt worden. Wir haben der Stabilisierungspolitik in Europa den Stempel der Solidität aufgedrückt. Nur indem die Strukturreformen zur mehr Wettbewerbsfähigkeit angegangen werden, wird Europa sich im zunehmenden Konkurrenzkampf einer globalisierten Weltwirtschaft behaupten können. Durch eigene Haushaltsdisziplin und unsere kluge Wachstumspolitik gehen wir in Deutschland mit gutem Beispiel voran und haben damit auch eine sichere Basis für die Sparkonten in Deutschland geschaffen. In vielen Krisenländern mehren sich in diesem Sommer positive Anzeichen einer wirtschaftlichen Erholung und steigender Wettbewerbsfähigkeit. Wir sind also auf dem richtigen Weg! Eine stabile Gemeinschaftswährung ist die Grundvoraussetzung für Wachstum, Wohlstand und Sicherheit in Deutschland und Europa. Daher wird die FDP auch weiterhin auf Solidität bei der Haushaltsführung setzen und für ein wettbewerbsfähiges Europa kämpfen, das von Freiheit, Eigenverantwortung aber auch von Solidarität mit unseren Nachbarn geprägt ist. Die angemessene Regulierung der Finanzmärkte ist für die FDP ein wichtiges Anliegen. Dabei müssen insbesondere genügend Risikovorsorge in den Bilanzen sowie die private Haftung der beteiligten Akteure sichergestellt sein. Das erfordert Risikotransparenz, klar bestimmte Verantwortlichkeiten und die Einbeziehung aller Finanzmarktakteure. Nur so wird das System insgesamt krisenresistent. Die Regierungskoalition hat in den letzten vier Jahren bereits viele Initiativen angestoßen und umgesetzt. Jetzt gilt es, den Finanzmarkt so zukunftsfest zu machen, dass er seine wichtige Rolle für die verlässliche Finanzierung unserer Wirtschaft und der Altersvorsorge der Menschen auch langfristig erfüllt. Eine Finanztransaktionssteuer kann zwar bei der Bewältigung der Krisenkosten helfen, droht aber auch großen Schaden anzurichten. Die FDP hat ihrer Einführung daher nur unter drei wichtigen Bedingungen zugestimmt, die inzwischen auch von CDU/CSU und Opposition geteilt werden. Eine solche Steuer darf nicht dem Wirtschaftsstandort schaden, die Realwirtschaft oder die private Altersvorsorge der Menschen belasten. Die Steuer muss Seite 9/12 so ausgestaltet sein, dass sie nicht einfach durch Geschäftsverlagerung umgangen werden kann. Das ist auch eine Frage der Steuergerechtigkeit und fairer Wettbewerbsbedingungen. Im Jahr 2019 läuft der Solidaritätspakt aus. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Aufbauhilfen Ost schrittweise vollständig abgebaut. Die FDP will den Solidaritätszuschlag im Laufe dieser Legislaturperiode schrittweise vollständig abbauen. Wer sich anstrengt, soll entsprechend seiner Leistung fair entlohnt werden, gerade auch am unteren Ende der Lohnskala. Wir haben in Branchen mit über 2 Millionen Beschäftigten die von den Tarifpartnern ausgehandelten Löhne allgemeinverbindlich erklärt und damit Lohnuntergrenzen in diesen Branchen neu eingeführt. Wir wollen diesen Weg weiter gehen – Branche für Branche und im Einklang mit der Tarifautonomie. Die Höhe des Lohns wird also grundsätzlich von den Tarifpartnern der jeweiligen Branche festgelegt. Einen einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn lehnen wir hingegen strikt ab. Pauschale Lohnfestsetzung passt nicht zur deutschen Tarifautonomie und landet direkt oder indirekt in der Hand der Politik. Dies führt dann zu Überbietungswettkämpfen der Parteien und schadet dem Arbeitsmarkt. Leidtragende eines Einheitsmindestlohns sind Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte. Allgemeine Fragen Der öffentliche Personennahverkehr, vor allem die Busverbindungen sind für Jung und Alt bundesweit in vielen Landkreisen unzumutbar schlecht!!! Können Sie sich vorstellen Rufsysteme für Sammeltaxen / Taxibusse an den Wochenenden und in den Schwachlastzeiten zu fördern und für die Benutzer bezahlbar zu machen? Die zum Teil katastrophale Situation in den Kassen der Kommunen führte zu drastischen drastischen Kürzungen bis hin zu Streichungen der Förderungen von Mehrgenerationenhäusern, FrauenFrauen-Häusern und BildungseinBildungseinrichtungen für Jugendliche. Was beabsichtigen Sie dagegen zu tun? Sind Sie nicht auch der Meinung, ein Kulturangebot wie Theater, Kleintheater Kleintheater und Kino gehöre zum Lebens-- und Wohnqualität in Volksgut? Auch hier bleiben die Kleinen auf der Strecke und somit geht die Lebens Kleinstädten und im ländlichen Raum verloren. Wie wollen Sie die Jugend im Dorfe halten? Citys und Einkaufsstraßen in mittelgroßen mittelgroßen - und in Kleinstädten sterben aus, weil die Bankenwelt den Mietzins in die Höhe getrieben hat. Wie gedenken Sie hier Einhalt zu gebieten? Ohne Einkaufsleben in Einkaufsmöglichk keiten in den Zentren sterben diese und die Kriminalität kann aufleben. Wenn es keine Einkaufsmöglich den Zentren mehr gibt, stirbt auch die Gastronomie und die Spirale von sterbenden Städten und KriminaKriminalitätszunahme dreht sich weiter. Was kann Ihrer Meinung nach dagegen getan werden?? Starkstromleitungen durch die gesamte Republik: Warum werden die Leitungen nicht unterirdisch ververlegt? Gerade für Menschen mit Herzschrittmachern und ähnlichen Hilfsmitteln entsteht durch ÜberÜber-LandLandKostenfrage frage die Leitungen eine große Einschränkung in ihrer Lebensqualität. Soll hier wieder nur die Kosten menschlichen Bedürfnisse Bedürfnisse unberücksichtigt lassen? Auf Initiative der FDP wurde im vergangenen Jahr das Personenbeförderungsgesetz geändert. Dabei wurden ausdrücklich auch Spielräume für neue Bedienformen im Öffentlichen Personennahverkehr geschaffen. Dazu gehören auch Sammeltaxen und Taxibusse. Gleichzeitig haben wir den Bus-Fernverkehr liberalisiert, der ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Erschließung ländlicher Räume leisten kann. Der Bus kann überall Aufgaben wahrnehmen, wo die Systemvorteile der spurgeführten Eisenbahnen nicht zur Geltung kommen. Neuen Mobilitätskonzepten durch die Verknüpfung der Verkehrsträger und die Verbindung von individueller und öffentlicher Mobilität stehen wir aufgeschlossen gegenüber. Deshalb haben wir die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten im neuen Personenbeförderungsgesetz erweitert. Außerdem haben wir für sichere Finanzierungsgrundlagen für den ÖPNV gesorgt, indem die 1,4 Milliarden Euro Zuschüsse für den ÖPNV nach dem Entflechtungsgesetz bis zunächst 2019 fortgesetzt werden. Außerdem stehen für den Schienenpersonennahverkehr 7 Milliarden Euro aus den Regionalisierungsmitteln auch zukünftig zur Verfügung. Seite 10/12 Die FDP hat die Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform im Wahlprogramm klar zum Ausdruck gebracht. Ziel ist es, damit das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen zu stärken und damit auch die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Notwendig ist eine neue Föderalismuskommission, in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam ihre Finanzbeziehungen neu ordnen. Ziel der FDP ist es, dabei ein echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern: Kommunen dürfen von Bund oder Ländern künftig nur noch mit Aufgaben betraut werden, wenn die Finanzierung durch den jeweiligen Gesetzgeber sichergestellt wird – nach dem Motto: „ Wer bestellt, bezahlt.“ In diesem Sinne hat die christlich-liberale Koalition schon in dieser Legislaturperiode keine neuen Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne nicht auch gleichzeitig deren Finanzierung sicherzustellen. Noch nie sind die Kommunen so umfassend und nachhaltig entlastet worden wie durch die Politik der christlich-liberalen Koalition. Wir stellen den Ländern in den Jahren 2013 bis 2016 insgesamt 18,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Das zeigt, dass wir Verantwortung für die Kommunen übernehmen und sie mit ihren Belastungen nicht alleine lassen. Diese Entlastungen wirken zudem nachhaltig, denn aufgrund der demographischen Entwicklung werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung langfristig ansteigen. Die rechtliche Verantwortung für die Finanzausstattung der Kommunen liegt darüber hinaus bei den Ländern Ein entscheidendes Problem bei der derzeitigen Gemeindefinanzierung ist, dass diese hauptsächlich auf der Gewerbesteuer beruht. Die Gewerbesteuer aber ist stark konjunkturabhängig und prozyklisch. Die Kommunen können sich nicht auf gleichmäßig fließende Steuereinnahmen verlassen. Die FDP will deshalb die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer sowie ein eigenes Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzen. In einem ersten Schritt sollen die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen abgeschafft werden, die als Substanzbesteuerung kleinen und mittleren Unternehmen vor Ort schaden und damit langfristig die gemeindliche Einnahmebasis gefährden. Die Aufgabe einer ausreichenden Versorgung mit Plätzen in Frauenhäusern liegt bei den Bundesländern und den Kommunen. Hier gibt es in der Tat erhebliche Defizite. Frauen mit Behinderungen, mit psychischen Problemen oder mit vielen Kindern finden oft nur schwer eine Aufnahme in einem Frauenhaus und die Finanzierung ist nicht gesichert. Hier zeigt sich allerdings, dass manche Länder eine weitaus bessere Regelung zur Frauenhausfinanzierung gefunden haben als andere. Es liegt an den Ländern, sich auf eine auskömmliche Finanzierung zu einigen. Der Anspruch auf Schutz vor Gewalt muss nicht erst durch einen neuen Rechtsanspruch gesichert werden, er ergibt sich bereits aus dem grundrechtlichen Anspruch auf Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) der Frauen und ihrer Kinder, für die Kinder auch ergänzend aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, dem sog. staatlichen Wächteramt. Der Bund hat getan, was in seiner Zuständigkeit getan werden kann. Mit der Einrichtung des FrauenhilfeTelefons im März 2013 hat die Koalition aus Union und FDP ein niedrigschwelliges Angebot für Frauen, die von Gewalt bedroht sind oder bereits Gewalt erfahren haben, sowie für Fachpersonen aus dem Gewaltschutzbereich geschaffen. Die ersten Auswertungen, die im Mai im Familienausschuss vorgenommen wurden, haben gezeigt, dass das Angebot gut angenommen wird. Genau aus den von Ihnen genannten Gründen, brachten wir in der 17. Wahlperiode den Antrag: „Zukunft für ländliche Räume – Regionale Vielfalt sichern und ausbauen“ auf BT-Drs. 17/11654 auf den Weg. Dort fordern wir konkrete Punkte, die sich mit der Kultur im ländlichen Raum befassen. So fordern wir zum Beispiel: Seite 11/12 - Erhalt und Stärkung der kulturellen Infrastruktur und Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten, z. B. durch Verbesserung der Mobilität in ländlichen Regionen über den ÖPNV als Grundvoraussetzung für die Teilhabe an Kultur und Empfehlung an die Länder, bei der Vergabe öffentlicher Mittel die Förderung kultureller Vielfalt und aktivierender Kulturarbeit genauso zu schätzen wie kulturelle Spitzenförderung; - differenzierte Angebote zur kulturellen Teilhabe und zur kulturellen Bildung als Basis für die aktive Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens erhalten und weiterentwickeln; - Erhalt möglichst vieler Kinos – der oft einzigen Kulturinstitutionen auf dem Land – durch das Förderprogramm zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland, welches der Bund zusammen mit den Ländern und der Filmwirtschaft auf den Weg gebracht hat; - zur Förderung von Kenntnis, Wertschätzung und Weiterentwicklung von Heimatkultur und Vielfalt heimatlicher Kultur in den ländlichen Regionen Entwicklung eines kulturellen Infrastrukturplanes in interkommunaler Zusammenarbeit. Wir sehen hier Bund, Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie nichtstaatliche Akteure in gemeinsamer Verantwortung im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen. Ein stabiles Netz ist für eine zuverlässige Stromversorgung unerlässlich. Um den Umstieg auf die erneuerbaren Energien zu ermöglichen und um gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit garantieren zu können, ist ein Ausbau der Höchstspannungsnetze dringend geboten. Denn je mehr Strom wir künftig (durch erneuerbare Energien) abseits der Verbrauchszentren produzieren, desto mehr Strom müssen wir dorthin transportieren. Insbesondere muss der überwiegend im Norden und künftig auch in der Nord- und Ostsee erzeugte Windstrom und der überwiegend im Süden produzierte Strom aus Photovoltaik aufgenommen werden. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz ist es uns gelungen, einen großen Fortschritt beim dringend erforderlichen Netzausbau zu machen. Denn in dem Gesetz wird festgelegt, welche Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Da alle Beteiligten daran gebunden sind, werden die weiteren Planungsschritte beschleunigt und der Netzausbau gewinnt endlich an Fahrt. Durch die jährliche Evaluation des Bundesbedarfsplans wird der Bedarf an Ausbaumaßnahmen festgeschrieben. So können je nach Bedarf neue Strecken hinzugefügt oder gestrichen werden. Damit stellen wir sicher, dass wirklich nur so viele Netze gebaut werden, wie auch tatsächlich benötigt werden. Dazu gehört auch der Einsatz von Erdkabeln. Mit Erdkabeln wollen wir versuchen den Netzausbau für die Betroffenen vor Ort schonender gestalten, ohne die Wirtschaftlichkeit aus den Augen zu verlieren. Wir geben damit auch ein wichtiges Signal für den Technologie-Standort Deutschland. In Deutschland gibt es aber bislang nur wenig Erfahrungen mit Höchstspannungsleitungen als Erdkabel. Bevor über einen großflächigen Einsatz entschieden wird, sollen deshalb in einer Reihe von Pilotprojekten Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und technischen Einsetzbarkeit sowie zu den Umweltauswirkungen dieser neuen Technologien bringen. Denn derzeit sind die Investitionskosten für Erdkabel drei bis zehn Mal höher als bei Freileitungen. Zudem erfolgen größere ökologische Eingriffe (so wurde etwas bei dauerhafter Volllast eine Erhöhung der Bodentemperatur von bis zu 2C° nachgewiesen) und die magnetische Flussdichte ist direkt über den Kabeln sogar höher als Freileitungen. Bei der Frage, ob Leitungen ober- oder unterirdisch verlegt werden, steht die Kostenfrage selbstverständlich nicht vor menschlichen Bedürfnissen. Eine pauschale Bewertung und Bevorzugung einer Übertra- Seite 12/12 gungstechnik für den erforderlichen Netzausbau in Deutschland ist nicht möglich. Vielmehr hat jede der untersuchten Übertragungstechniken aus ökologischen, technischen, wirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten Vor- und Nachteile. Diese sind insbesondere von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Vorhabens abhängig und somit auch individuell im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Generell kann im Einzelfall insbesondere der Aspekt des Landschaftsschutzes für eine Erdverkabelung sprechen, wobei für Freileitungen Grenzwerte existieren. Nicht vergessen werden darf allerdings, dass auch ein Höchstspannungserdkabel optisch eine ca. 30 m breite Schneise in der Landschaft bzw. im Wald bedeutet. Der zügige Ausbau der Stromnetze ist dringend erforderlich, insbesondere zur Nutzung der Offshore-Windenergie. Die Erdverkabelung ist eine Möglichkeit für den Ausbau Akzeptanz bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen. Zum Thema Strahlung ist auf die vorhandenen Grenzwerte (http://www.bfs.de/de/elektro/netzausbau/schutz/grenzwerte.html) sowie auf die novellierte 26.BImSchV hinzuweisen. Dort heißt es in § 4 Abs. 3: „Niederfrequenzanlagen zur Fortleitung von Elektrizität mit einer Frequenz von 50 Hertz und einer Nennspannung von 220 Kilovolt und mehr, die in einer neuen Trasse errichtet werden, dürfen Gebäude oder Gebäude- teile nicht überspannen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.“ Bestehende Genehmigungen und Planfeststellungsbeschlüsse sowie vor dem 31.12.2014 beantragte Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren bleiben unberührt. Schließlich regeln die Vorgaben im Energieleitungsausbaugesetz die geforderten Abstände zur Wohnbebauung.