KRITERIENBESCHRIEBE Nutzungsart Verwaltung Version 1.5 Version 1.5 INHALTSVERZEICHNIS GESELLSCHAFT Kontext und Architektur 101 Ortsanalyse 102 Themen und Pflichtenheft Planung und Zielgruppen 103Planungsverfahren 104Diversität Nutzung und Raumgestaltung 105 Halböffentliche Räume 106 Private Räume Wohlbefinden und Gesundheit 107 Visueller, akustischer und thermischer Komfort 108Raumluftqualität WIRTSCHAFT Kosten 201Lebenszykluskosten Handelbarkeit 202 Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse 203 Bausubstanz 204Vermietungssituation Ertragspotential 205Erreichbarkeit 206 Bevölkerung und Arbeitsmarkt 207 Mietzinsniveau in der Gemeinde 208 Nutzbarkeit des Grundstücks 209 Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven Regionalökonomie 210 Regionalökonomisches Potential UMWELT Energie 301 Primärenergie nicht erneuerbar Klima 302Treibhausgasemissionen Ressourcen- und Umweltschonung 303 Umweltschonende Erstellung 304 Umweltschonender Betrieb 305 Umweltschonende Mobilität Natur und Landschaft 306Artenvielfalt 307Landschaftszersiedelung URHEBERRECHTE Version 1.5 Der SNBS Hochbau besteht aus folgenden Teilen: a. Dokumente mit Kriterienbeschrieben für bestimmte Nutzungsbereiche (z.B. Wohnen) b. Berechnungsinstrumente auf Excel-Basis für die Beurteilung der Kriterienerfüllung von Hochbauten c. Glossar Der SNBS Hochbau ist urheberrechtlich nach dem Bundesgesetz über die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (URG; SR 231.1) geschützt. Inhaber des Urheberrechts ist die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE). Der SNBS Hochbau ist nach dem Willen des Bundes für jedermann kostenfrei zugänglich und für die Planung und Beurteilung von Bauten kostenfrei einsetzbar. Nicht gestattet sind aber: a. Die Verwendung des SNBS Hochbau im Sinne von Art. 10 Abs. 2 URG, insbesondere die Veröffentlichung, wenn dafür ein Entgelt verlangt wird. b. Die Bearbeitung (Änderung) oder die Verwendung des SNBS Hochbau zur Schaffung eines Werks zweiter Hand (Wahrung der Werkintegrität nach Art. 11 URG). Vorbehalten bleiben Urheberrechte von Dritten an Methoden oder anderen schutzfähigen Werken, auf welche im SNBS verwiesen wird. Jegliche Haftung des Bundes aus der Verwendung des SNBS ist ausgeschlossen. KRITERIENKATALOG Version 1.5 Themen Nr. Kriterien Kurzbeschriebe 101 Ortsanalyse Das Kriterium bezweckt eine Auseinandersetzung mit dem Ort und seinen Qualitäten mittels einer systematischen Ortsanalyse. 102 Themen und Pflichtenheft Die Erkenntnisse aus der Ortsanalyse werden in ein Pflichtenheft umgesetzt und ermöglichen eine dem Kontext angepasste räumliche Einordnung. 103 Planungsverfahren Mit dem Kriterium soll eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität und ein frühzeitiger Einbezug der relevanten Zielgruppen sichergestellt werden. 104 Diversität Das Kriterium überprüft, ob die Belegungsdichte der Nutzung entsprechend angemessen ist und bezweckt ein vielfältiges Nutzendenspektrum. 105 Halböffentliche Räume Die Gebrauchsqualität und die Anpassbarkeit der halböffentlichen Innen- und Aussenräume werden mit dem Kriterium beschrieben. 106 Private Räume Das Kriterium beurteilt die Veränderbarkeit der privaten Innenund Aussenräume und das Nutzungsangebot. 107 Visueller, akustischer und thermischer Komfort Mit diesem Kriterium werden die Hauptfaktoren für einen hohen Wohnkomfort betrachtet. Dabei spielen visuelle Aspekte, der Schallschutz und die Raumlufttemperatur eine zentrale Rolle. 108 Raumluftqualität Ziel dieses Kriteriums ist, die Nutzer vor gesundheitsschädigenden Emissionen zu schützen und eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten. 201 Lebenszykluskosten Mit diesem Kriterium werden die über den Lebenszyklus – von der Projektentwicklung bis zum Rückbau – anfallenden Kosten betrachtet. 202 Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse Das Kriterium beurteilt die Handelbarkeit einer Immobilie anhand der Objektgrösse und der Eigentumsverhältnisse. 203 Bausubstanz Der Zustand, die Qualität eines Gebäudes und dessen Bauweise haben massgebenden Einfluss auf seine Handelbarkeit. 204 Vermietungssituation Die Vermietungssituation wird als Indikator für die Beurteilung der Handelbarkeit verwendet. 205 Erreichbarkeit Mit dem Kriterium wird die Erreichbarkeit der Immobilie im regionalen und nationalen Kontext beurteilt. 206 Bevölkerung und Arbeitsmarkt Eine positive Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung beeinflusst die Nachfrage von Immobilien positiv. 207 Mietzinsniveau in der Gemeinde Dieses Kriterium beurteilt die Nachfrage und das Ertragspotential auf Ebene der Gemeinde. 208 Nutzbarkeit des Grundstücks Das Kriterium beurteilt, ob ein Grundstück für die entsprechende Nutzung geeignet ist und macht Aussagen zur Qualität der Grundversorgung. 209 Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven Dieses Kriterium betrachtet die Qualität der Lage anhand relevanter Faktoren und die Entwicklungsperspektiven des Standortes. Regionalökonomie 210 Regionalökonomisches Potential Dieses Kriterium beurteilt den Beitrag der Liegenschaft an die regionale Wirtschaft im Verhältnis zur Grösse der regionalen Wirtschaft. Energie 301 Primärenergie nicht erneuerbar Das Kriterium zeigt den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf eines Gebäudes für Erstellung, Betrieb und Mobilität auf. Klima 302 Treibhausgasemissionen Das Kriterium bezweckt die Ermittlung der Treibhausgasemissionen eines Gebäudes für Erstellung, Betrieb und Mobilität. 303 Umweltschonende Erstellung Ob ein Gebäude ressourcen- und umweltschonend erstellt wurde, wird mit diesem Kriterium beschrieben. 304 Umweltschonender Betrieb Mit dem Kriterium wird überprüft, ob die Voraussetzungen für einen ressourcen- und umweltschonenden Betrieb einer Immobilie vorhanden sind. 305 Umweltschonende Mobilität Das Kriterium zeigt auf, welche konkreten Massnahmen zu einer umweltschonenden Mobilität beitragen. 306 Artenvielfalt Mit diesem Kriterium wird beurteilt, ob das vorhandene natürliche Potential im Bereich Flora und Fauna am Standort ausgeschöpft wird. 307 Landschaftszersiedelung Die Landschaftszersiedelung und der Verbrauch an natürlichem Boden werden mittels geeigneter Indikatoren beurteilt. Kontext und Architektur Gesellschaft Planung und Zielgruppen Nutzung und Raumgestaltung Wohlbefinden und Gesundheit Kosten Wirtschaft Handelbarkeit Umwelt Ertragspotential Ressourcen- und Umweltschonung Natur und Landschaft Kriterienkatalog SNBS EINLEITUNG BEREICH GESELLSCHAFT Version 1.5 BEREICH GESELLSCHAFT Der Bereich Gesellschaft betrachtet, verknüpft und beurteilt eine grosse Themenvielfalt. Neben dem sorgfältigen Umgang mit dem Kontext tragen der Einbezug der Nutzenden und eine bewusste Nutzungsdiversität sowie die differenzierte Gestaltung des halböffentlichen und privaten Raums zur Identitätsbildung und Identifikation bei. Eine flexible und anpassungsfähige Raumstruktur mit hoher Gebrauchsqualität bildet die Basis für einen ressourcenschonenden Raumbedarf. Berücksichtigt werden ausserdem Aspekte von Wohlbefinden und Gesundheit. Kernelemente des Standards im Bereich Gesellschaft Der Themenkatalog – insbesondere für Kontext und Architektur – dient einerseits als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste, andererseits trägt er als Instrument der Selbstdeklaration auch zur Sensibilisierung aller an Planung, Bau und Nutzung beteiligten Personen bei. Der Themenkatalog lässt Spielraum für anregende Interpretationen. Die systematische Gliederung und Vorgehensweise erlaubt eine Orientierung innerhalb der Komplexität und ermöglicht eine situations-, stufen- und typengerechte Bearbeitung und Beurteilung. Kontext und Architektur Aus der Analyse des spezifischen Ortes mit seinem Kontext werden in Verbindung mit dem Programm und den übergeordneten Zielen Erkenntnisse für das konkrete Planungs- und Bauprojekt hergeleitet und eine Haltung entwickelt, die auch kulturelle Werte berücksichtigt. Die Untersuchung der Aspekte ist Teil des normalen Entwurfsprozesses. Planung und Zielgruppe Identitätsbildung und Identifikation sind entscheidende Merkmale der gesellschaftlichen Nachhaltigkeit. Ein früher Einbezug der relevanten Zielgruppen ist ebenso wichtig wie eine angemessene Nutzungsdichte und -diversität. Nutzung und Raumgestaltung Zur Sicherstellung langfristiger, gebrauchstauglicher Raum- und Infrastrukturen wird auf ihre Anpassungs- und Veränderbarkeit im Spannungsfeld von öffentlich, halböffentlich und privat fokussiert. Wohlbefinden und Gesundheit Bauten haben Auswirkungen auf ihre Nutzerinnen und Nutzer. Thematisiert werden visuelle Aspekte, Schallschutz, Raumlufttemperatur und Raumluftqualität. KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Kontext und Architektur Ortsanalyse | 101 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, RP Beschrieb des Kriteriums Das Kriterium bezweckt eine intensive Beschäftigung mit dem Ort, seinen Qualitäten und Herausforderungen. Eine umfassende Ortsanalyse anhand des vorgegebenen Themenkatalogs und eine Auswertung statistischer Daten schaffen die Grundlage für die Erarbeitung der Kriterien 102 Themen- und Pflichtenheft, 103 Planungsverfahren, 104 Diversität und 105 halböffentlicher Raum. Indikator 1 | Städtebauliche und architektonische Themen [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator beurteilt ortsbauliche und architektonische Themen im Zusammenhang mit einem spezifischen Ort. Anhand des Themenkatalogs werden die Planenden auf zentrale Aspekte einer Ortsanalyse sensibilisiert. Das systema­ tische Vorgehen verlangt für jedes einzelne Thema eine präzise Aussage. Diese wird mit kurzem Text und einfachem Planschema schriftlich dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Analysen von Programm und Kontext, Erläuterungsberichte aus Wettbewerbsverfahren, etc. Der Themenkatalog dient ebenso als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste wie als Instrument zur Selbstdeklaration. Bearbeitung in SIA-Phase 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung Vorgaben Gesetze – Baugesetz – Bauverordnung – Baureglement Normen, Richtlinien, – SIA-Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planung» und zugehörige Empfehlungen Dokumentation D0246 – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 101 Verwaltung Plangrundlagen, wie z.B. Situationspläne – Umwelt und Natur: Landschaftsleitbild, Baumkataster, Naturgefahrenkarte – Bau und Grundlagen: Aktuelle Projekte, Topografische Karte (Höhenkurven) – Nutzungsplanung: Nutzungszonen, Bauklassen, Lärmempfindlichkeit, Baulinien – Verschiedenes: Denkmalpflege (Bauinventar), Statistiken, Historische Pläne – Fotos: Luftbilder, bestehende Gebäude/Umgebung (Materialisierung/Konstruktion) Datengrundlagen, wie z.B. – Statistik zur Bevölkerungszusammensetzung – Verkehrsplan (Zug-, Tram-, Bus- und Strassennetz, Fahrrad- und Fussgängerwege) – Fahrplan (Zug, Tram, Bus) Gesetze/Verordnungen/Reglemente, wie z.B. – Baugesetz – Bauverordnung – Baureglement Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen Bemerkungen Ortsanalyse | 101 1 von 1 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Kontext und Architektur Themen und Pflichtenheft | 102 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, RP Beschrieb des Kriteriums Das Kriterium zielt auf eine dem Ort angepasste räumliche und nachhaltige architektonische Umsetzung und auf eine Eingliederung des Projekts in den baulichen Kontext. Durch die Erkenntnis- und Zielformulierung aus der Ortsanalyse und deren Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen von Gemeinden und/oder Expertengremien soll eine angemessene bauliche Dichte und Ausnutzung des Grundstücks mit einer qualitativen Aussen- und Grünraumgestaltung definiert und damit eine die Identität des Ortes stärkende und/oder ergänzende Wirkung erzielt werden. Indikator 1 | Erkenntnisse und Zielformulierung aus der Ortsanalyse [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator bezweckt eine Erkenntnis- und Zielformulierung aus der Ortsanalyse. Anhand des Themenkatalogs und der Erkenntnisse aus der Ortsanalyse (Kriterium Nr. 101) formulieren die Planenden und Bauherrschaften die Zielsetzungen des Projektes. Das systematische Vorgehen verlangt für jedes einzelne Thema eine präzise Aussage. Diese wird mit kurzem Text und den relevanten Darstellungen dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Projekt- und Baubeschriebe mit Plänen, Erläuterungsberichte aus Wettbewerbsverfahren. Das Themen- und Pflichtenheft dient einerseits als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste, andererseits als Instrument zur Selbstdeklaration. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Nein 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 70 bis 84 85 bis 100 5 6 SNBS Tool 102 Verwaltung Indikator 2 | Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen und Leitbildern [%] Einstufung 0 bis 19 Note 20 bis 34 35 bis 49 2 3 1 50 bis 69 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator bezweckt eine Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen und Leitbildern, insbesondere von Gemeinde, Stadt und Quartier. Die von den Planenden für das Bauprojekt festgelegten und dokumentierten Zielsetzungen aus dem Indikator 1 werden mit relevanten Leitbildern (Gemeinde, Stadt und Quartier) abgestimmt und durch ein Expertenteam oder durch einzelne Fachgespräche mit Experten begleitet. Das Ergebnis wird mit kurzem Text und ergänzenden Beilagen dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Leitbilder, Erläuterungsberichte aus Planungsverfahren. Diese Zielabstimmung dient ebenso als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste wie als Instrument zur Selbstdeklaration. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Nein 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 102 Verwaltung Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – SIA-Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planung» und zugehörige Empfehlungen Dokumentation D0246 – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau Themen und Pflichtenheft | 102 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Kontext und Architektur Themen und Pflichtenheft | 102 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, RP Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 102 Verwaltung Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 101 Ortsanalyse Grundlagen, wie z.B.: - Relevante Leitbilder, insbesondere von Gemeinde, Stadt, Quartier - Gestaltungspläne/Masterpläne - Expertenliste von Behörden und Fachstellen, sowie Planungsfachleute aus Architektur und weiteren Disziplinen Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen Bemerkungen Themen und Pflichtenheft | 102 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Planung und Zielgruppen Planungsverfahren | 103 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte BH, PE, AR, IA Beschrieb des Kriteriums Das Kriterium bezweckt eine hohe städtebauliche, ortsspezifische und architektonische Qualität sowie eine optimale Zielgruppenorientierung (vgl. Glossar SNSB) Es unterstützt eine langfristig wirkende und identitätsstiftende Baukultur und berücksichtigt die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Nutzenden. Hierfür dient eine dem Projekt angemessene Qualitätssicherungsmethode sowie die Verbindlichkeit zur entsprechenden Umsetzung und eine Partizipation der relevanten Beteiligten in angemessener Form und zum richtigen Zeitpunkt im Planungs- und Bauprozess. Indikator 1 | Qualitätssicherungsverfahren [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator bezweckt die Festlegung eines adäquaten Qualitätssicherungsverfahrens. Nach den Erkenntnissen aus der Ortsanalyse (Nr. 101) und dem erarbeiten des Themen- und Pflichtenhefts (Nr. 102) wählen die Planenden ein geeignetes Verfahren zur Qualitätssicherung mit entsprechenden Massnahmen. Diese werden mit kurzem Text erläutert und dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Erläuterungsbericht zum Planungsverfahren und zur Qualitätssicherung. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Nein 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 103 Verwaltung Indikator 2 | Umsetzung der Qualitätssicherungsmethode [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator bezweckt die verbindliche Umsetzung der Qulitätssicherungsmethode. Nach der Festlegung des geeigneten Verfahrens durch die Planenden im Indikator 1 wird eine verbindliche Umsetzung garantiert. Eine klare Umsetzungsstrategie zur Qualitätssicherung wird definiert. Diese wird mit kurzem Text erläutert und dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Erläuterungsbericht zum Planungsverfahren und zur Qualitätssicherung. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Nein 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 103 Verwaltung Planungsverfahren | 103 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Planung und Zielgruppen Planungsverfahren | 103 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte BH, PE, AR, IA Indikator 3 | Partizipation im Planungs- und Bauprozess [%] Einstufung 0 bis 19 Note 20 bis 34 35 bis 49 2 3 1 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 5 6 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung In dem Indikator werden Art und Tiefe von Massnahmen zur Einbeziehung relevanter Stakeholder sowie der konkrete Einfluss der Partizipation auf das fertiggestellte Bauprojekt beurteilt. Der Indikator zielt auf eine optimale Zielgruppenorientierung ab. Das heisst, es wird ein Zuschnitt des Vorhabens auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Nutzenden und Betroffenen und eine Partizipation der relevanten Stakeholder in angemessener Form angestrebt. Die Abschnitte der in dem Indikator enthaltenen Checkliste sind analog zu den drei Partizipationsgraden gegliedert. Sowohl die Abschnitte selbst als auch die darin enthaltenen Fragen bilden, von oben nach unten gelesen, eine zunehmende Partizipationstiefe ab. Der vierte und letzte Abschnitt der Checkliste bezieht sich auf den konkreten Einfluss der Partizipation auf das fertiggestellte Bauprojekt. In Abhängigkeit von der Grösse des Bauvorhabens sind nur bestimmte Partizipationsgrade nachzuweisen. Siehe dazu «Nachweis» oberhalb der entsprechenden Checklistenabschnitte. Die maximal zu erreichende Punktzahl richtet sich nach Art und Grösse des Bauvorhabens. In jedem der Abschnitte kann höchstens eine Frage, durch entsprechendes Anwählen der grünen Drop-Down-Felder mit «Ja» beantwortet werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Nein 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 103 Verwaltung Vorgaben Gesetze – IVöB:1994/2001 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen Normen, Richtlinien, – Norm SIA 102:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen un Architekten Empfehlungen – Norm SIA 103:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieure und Bauingenieurinnen – Norm SIA 105:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten – Norm SIA 108:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und der Elektroingenieure sowie der Fachingenieure für Gebäudeinstallationen – Norm SIA 110:2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Raumplanerinnen und Raumplaner auf den Gebieten der kommunalen Gesamtplanung und der Sondernutzungsplanung – Norm SIA 111:2014 Leistungsmodell Planung und Beratung – SIA-Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planung» und zugehörige Dokumentation D0246 – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau – Norm SIA 142:2009 Ordnung für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe – Norm SIA 143:2009 Ordnung für Architekten- und Ingenieurstudienaufträge Planungsverfahren | 103 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Planung und Zielgruppen Planungsverfahren | 103 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte BH, PE, AR, IA Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 103 Verwaltung Grundlagen: – Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 101 Ortsanalyse – Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 102 Themen- und Pflichtenheft – Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 103 Planungsverfahren (Indikator 1) – Liste des Begleitgremiums – ggf. Jurybericht von Konkurrenzverfahren – Expertenliste von Behörden und Fachstellen, sowie Planungsfachleuten aus Architektur und entsprechenden Fachbereichen – Dokumentation über Art, Tiefe und Einfluss der Partizipation (z.B. Zielformulierung, Massnahmenplan, Feedback, Feststellung des Masses der Umsetzung der Vorschläge der Partizipation). Plangrundlagen – Bauprojektpläne inkl. Umgebungsplan Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen – DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012 Bemerkungen Planungsverfahren | 103 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Planung und Zielgruppen Diversität | 104 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte RP, PE, AR Beschrieb des Kriteriums Das Kriterium bezweckt die Förderung der Diversität im Gebäude wie auch im Zusammenspiel von Gebäude und Umfeld. Dabei geht es um eine Vielfalt von Nutzungen. Ziel ist, eine flächeneffiziente Bauweise des Gebäudes sowie ein optimales Flächenverhältnis von Nutzfläche zu Arbeitsplätzen innerhalb des Gebäudes zu erreichen. Dieses soll produktives Arbeiten ermöglichen, ein auf Belegung/Auslastung abgestimmtes Angebot und eine auf die Arbeitstätigkeiten bezogene Diversität von Standardarbeitsplätzen und alternativen Arbeitsorten (vgl. Glossar SNBS) bieten. Auf der Ebene des Standorts/Quartiers wird unter Diversität der Nutzungen eine Mischung und Vielfalt von vorhandenen/angestrebten Nutzungen verstanden. Eine vielfältige funktionierende Nahversorgung und Infrastruktur fördert das Quartierleben und die Work-Life-Balance, verhindert einseitige Nutzungen und prägt das Image eines Standorts/Quartiers. Bereiche und Nutzungen im Umfeld können zur informellen Kommunikation beitragen sowie als «erweiterte Räume/Nutzungen» für das Gebäude herangezogen werden (z. B. können nahegelegene Cafés zu Besprechungen genutzt werden). Fehlen Angebote angemessener Infrastruktur, so können Angebote innerhalb von Gebäuden (mit öffentlichem Zugang) zur Mischung und Vielfalt der Nutzungen des Standorts/Quartiers beitragen. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Bau- und Zonenordnung zu beachten. Das Kriterium bezweckt weiterhin, Bauwerke durch eine hindernisfreie Ausführung für eine breite Bevölkerungsgruppe zugänglich und nutzbar zu machen. Indikator 1 | Flächeneffizienzfaktor [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Mit dem Indikator wird die Ausnutzung von Flächen innerhalb des Gebäudes beurteilt. Der Indikator zielt auf eine optimal flächeneffiziente Bauweise des Gebäudes als Grundlage für eine grosse Diversität der Nutzungen. Die Flächen NF und GF werden in die entsprechenden Felder eingetragen. Die tabellarische Übersicht zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Flächeneffizienzfaktor und der Punktzahl auf. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 104 Verwaltung Indikator 2 | Nutzfläche pro Arbeitsplatz und Diversität alternativer Arbeitsorte [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Mit dem Indikator wird das durchschnittliche Flächenverhältnis von Nutzfläche (Arbeitsfläche) zu Arbeitsplatz innerhalb des Gebäudes und das Angebot sowie die Diversität von alternativen Arbeitsorten (vgl. Glossar SNBS) beurteilt. Zunächst wird die «anrechenbare Nutzfläche (NFa)» (vgl. Glossar SNBS) berechnet. In die Berechnung fliessen alle Nutzflächen (NF gem. SIA 416) von «Standardarbeitsplätzen» (vgl. Glossar SNBS) und «alternativen Arbeitsorten» (vgl. Glossar SNBS) ein. Nach der Ermittlung der «anrechenbaren Nutzflächen (NFa)» und der Anzahl der Arbeitsplätze können die Werte in die entsprechenden Felder der Tabelle eingegeben werden. Die «Nutzfläche pro Arbeitsplatz», d.h. das Verhältnis von NFa (Standardarbeitsplatzfläche + Nutzfläche der alternativen Arbeitsorte) zur Anzahl der Arbeitsplätze (nicht Anzahl Mitarbeiter) wird automatisch berechnet. Bei der Betrachtung ist von allen Regelgeschossen auszugehen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Diversität | 104 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 104 Verwaltung 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Planung und Zielgruppen Diversität | 104 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte RP, PE, AR Indikator 3 | Nutzungsangebot des Gebäudes im Kontext [%] Einstufung 0 bis 19 Note 20 bis 34 35 bis 49 2 3 1 50 bis 69 4 70 bis 84 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Beurteilt wird, ob a) ob es im Umfeld inkl. Gebäude eine angemessene Mischung von Nutzungen gibt (in Abstimmung mit Zonenordnung und dem Entwicklungskonzept/Leitbild). b) o b die ggfs. im Gebäude angebotenen Nutzungen eine im Umfeld vorhandene Versorgungslücke schliessen/ Unterver­sorgung beseitigen oder die im Umfeld vorhandenen Nutzungen sinnvoll ergänzen. c) ob die Diversität der im Gebäude angebotenen Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 5 6 SBNS Tool 104 Verwaltung Indikator 4 | Hindernisfreies Bauen [%] Einstufung 0 bis 19 Note 20 bis 34 35 bis 49 2 3 1 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator zielt ab auf ein hindernisfreies Bauen ab. Die Planenden definieren die Massnahmen für mobilitäts- und sinnesbehinderte Menschen. Der Indikator zielt auf möglichst wenig architektonische Barrieren und bauliche Hindernisse. Diese Massnahmen sollen mit kurzem Text und den relevanten Projektplänen dokumentiert werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SBNS Tool 104 Verwaltung Vorgaben Gesetze – BehiG:2004 Normen, Richtlinien, – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau Empfehlungen – Norm SIA 416:2003 Flächen und Volumen von Gebäuden – Norm SIA 500:2009 Hindernisfreie Bauten – SUVA-Richtlinien, SECO Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz Diversität | 104 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Planung und Zielgruppen Diversität | 104 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte RP, PE, AR Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SBNS Tool 104 Verwaltung Planunterlagen: – (Grundrisse) des Gebäudes mit mindestens einer möglichen Variante des Mieterausbaus inkl. Bürolayout mit Arbeitsplätzen und alternativen Arbeitsorten, Möblierung und zugeordneten Nutzungen – Umgebungsplan Datengrundlagen: – Aussagen und Dokumente über die Ermittlung des Tätigkeitenprofils der vorgesehenen Arbeitsnutzung – Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (ggf. als Referenz) – in 102 «Planung und Zielgruppen» ermittelte Daten – sonstige im Rahmen einer Standortbewertung ermittelte Daten – Richtlinien der schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen – SUVA-Richtlinien Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen – DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012; Urs Grieder, Thomas Zangger: «Mein Arbeitsplatz»; SECO Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz – BehiG:2004 – Norm SIA 500:2009 Hindernisfreie Bauten Bemerkungen Diversität | 104 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Halböffentliche Räume | 105 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, IA, HLKSE, TS Beschrieb des Kriteriums Ziel des Kriteriums ist es, die Voraussetzungen für ein ausreichendes Angebot, die vielfältige Nutzbarkeit sowie die Anpassbarkeit von halböffentlichen Räumen (vgl. Glossar SNBS) zu schaffen. Zum einen wird die vielfältige Nutzbarkeit halböffentlicher Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen in Innenräumen angestrebt, welche durch ein entsprechendes Angebot und differenzierte Gebrauchsqualitäten und die Möglichkeit zu temporären Fremd-/Andersnutzung (z.B. Vermietung an Dritte) innerhalb von Büro-/Verwaltungskomplexen entsteht. Eine solche Nutzungsflexibiltät umfasst ein ausreichendes Angebot und eine differenzierte Ausstattung/Gestaltung dieser Räume (Diversität). Ein weiteres Ziel ist die vielfältige Nutzbarkeit halböffentlicher Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen in Aussenräumen, welche durch ein entsprechendes Angebot und differenzierte Gebrauchsqualitäten und die Möglichkeit zu temporären Fremd-/Andersnutzung (z.B. Vermietung an Dritte) innerhalb von Büro-/Verwaltungskomplexen entsteht. Eine solche Nutzungsflexibiltät umfasst ein ausreichendes Angebot und eine differenzierte Ausstattung/Gestaltung dieser Räume (Diversität). Das Kriterium bezweckt ausserdem die Förderung des Sicherheitsempfindens der Nutzerinnen und Nutzer in den halböffentlichen Innen- und Aussenräumen eines Bauobjektes durch bauliche und gestalterische Massnahmen am Objekt. Hierbei spielen die Überschaubarkeit und Orientierung, eine gute Belichtung, eine klare Wegführung und die Identitätsstiftung eine wesentliche Rolle. Angestrebt wird zudem die Anpassbarkeit von halböffentlichen Räumen, da vielfältige Nutzbarkeit umso besser gewährleistet ist, je anpassbarer halböffentliche Räume sind. Halböffentliche Innen- und Aussenräume sind anpassbar, wenn räumliche Veränderungen zugunsten neuer Bedürfnisse mit angemessenem Aufwand an Zeit und Ressourcen vorgenommen werden können. Indikator 1 | Angebot und Gebrauchsqualitäten halböffentlicher Innenräume [%] Einstufung 0 bis 19 Note 20 bis 34 35 bis 49 2 3 1 50 bis 69 4 70 bis 84 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Beurteilt wird a) das Vorhandensein von beheizten, natürlich belichteten und belüfteten halböffentlichen Innenräumen im Büro-/ Verwaltungskomplex, die für die Nutzenden ein Angebot an Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen bereithalten. b) d as Vorhandensein von beheizten, natürlich belichteten und belüfteten sowie separat erschliessbaren halböffentlichen Innenräumen insbesondere in den EG-Zonen des Büro-/Verwaltungskomplexes, die ein Angebot an Nicht-Büro-/ Verwaltungsnutzungen bereithalten, welche publikumsorientiert angeordnet und gestaltet sind und Begegnungen sowie Austausch zwischen verschiedenen im Büro-/Verwaltungskomplex ansässigen Nutzerparteien und Externen ermöglichen. c) die Diversität an (oben genannten) Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen innerhalb des Büro-/Verwaltungskomplexes. d) die differenzierte Ausstattung und Gestaltung von halböffentlichen Innenräumen. e) die Möglichkeit einer temporären Nutzung halböffentlicher Innenräume innerhalb des Büro-/Verwaltungskomplexes durch verschiedene im Büro-/Verwaltungskomplex ansässige Nutzerparteien/durch Externe. Ja Bestand Ja Der Fall der Erweiterung von per Definition «privaten Innenräumen» hinsichtlich einer unterstützenden Funktion der Arbeitstätigkeit ist im Kriterium «106 – Private Räume: Alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote in privaten Innen- und Aussenräumen» abgedeckt. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 105 Verwaltung Halböffentliche Räume | 105 1 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Halböffentliche Räume | 105 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, IA, HLKSE, TS Indikator 2 | Angebot und Gebrauchsqualitäten halböffentlicher Aussenräume [%] Einstufung 0 bis 19 Note 20 bis 34 35 bis 49 2 3 1 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 5 6 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Beurteilt wird a) das Vorhandensein und die Nutzung von halböffentlichen Aussenräumen im Büro-/Verwaltungskomplex. b) die differenzierte Ausstattung und Gestaltung halböffentlichen Aussenräumen im Büro-/Verwaltungskomplex. c) die Möglichkeit einer temporären Nutzung halböffentlicher Aussenräume innerhalb des Büro-/Verwaltungskomplexes durch verschiedene im Büro-/Verwaltungskomplex ansässige Nutzerparteien/durch Externe. d) das Vorhandensein und die Grösse von Abstellflächen (Innen- und Aussenräume) für Velos. Ja Bestand Ja Der Fall der Erweiterung von per Definition «privaten Aussenräumen» hinsichtlich der unterstützenden Funktion der Arbeitstätigkeit ist im Kriterium «106 – Private Räume: Alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote in privaten Innen- und Aussenräumen» abgedeckt. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 105 Verwaltung Indikator 3 | Baulich-gestalterische Sicherheit [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator zielt ab auf ein hohes Sicherheitsempfinden der Nutzerinnen und Nutzer in den halböffentlichen Innen- und Aussenräumen eines Bauobjektes ab. Die Planenden definieren die Überschaubarkeit, die Wegführung, die Beleuchtung und die individuelle Gestaltbarkeit des Bauprojekts. Diese Massnahmen sollen mit einem kurzem Text und den relevanten Projektplänen dokumentiert werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 105 Verwaltung Indikator 4 | Anpassbarkeit halböffentlicher Innen- und Aussenräume [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Beurteilt wird a) die Veränderbarkeit oder Verlagerung von halböffentlichen Innenräumen. b) die Erschliessbarkeit und Möglichkeit der Nutzungbarmachung von Aussenräumen hinsichtlich der Gebäudestruktur. c) die Veränderbarkeit der Konstruktion von halböffentlichen Innenräumen. d) die Erschliessbarkeit und Möglichkeit der Nutzungbarmachung von Aussenräumen hinsichtlich der Gebäudehülle. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 105 Verwaltung Halböffentliche Räume | 105 2 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Halböffentliche Räume | 105 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, IA, HLKSE, TS Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 105 Verwaltung Plan- und Datengrundlagen zu den halböffentlichen Innen- und Aussenräumen und Abstellräume / -flächen für Velos, wie z.B. – Grundrisspläne des Gebäudes mit mindestens einer möglichen Variante des Mieterausbaus inkl. Bürolayout mit Arbeitsplätzen und alternative Arbeitsorten, Möblierung, zugeordneten Nutzungen und Velostellplätzen – Kurzbeschrieb – Lage und Grösse – Erschliessung – Bezug zum öffentlichen Raum – Publikumsorientierung – Begegnungsorte – Gestaltung – Möglichkeiten der Interaktion / des Rückzugs – Öffentlichkeitsgrade – Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten für Externe – Vermietbarkeit – Zuschaltbarkeit zu bestehenden Nutzungseinheiten – Umgebungsplan – landschaftlicher Gestaltungsplan – Fotos / Visualisierungen – Kurzbeschrieb zum Konzept der Landschaftsplanung – Kurzbeschrieb zum Konzept Spielräume der Bewohner in der Gestaltung der halböffentlichen Aussenräume – halböffentliche Nutzung von Dachflächen / Loggien – Anzahl und Ausstattung Abstellräumen / -flächen für Velos – Dusch- und Umkleidemöglichkeiten Plan- und Datengrundlagen zur baulich-gestalterischen Sicherheit, wie z.B. – Kurzbeschrieb zum Gestaltungskonzept der Wegführung im Aussenraum, der Eingänge, der inneren Erschliessungswege – Kurzbeschrieb zum Beleuchtungskonzept der Aussenraumgestaltung – Kurzbeschrieb zum Signaletikkonzept – Erschliessung und Begegnungsorte (Einsehbarkeit, räumliche Übersichtlichkeit) – Aussenspielbereiche (Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit) – Gebäudezugänge (Lage und Gestaltung) – Parkierungsanlagen (Lage und Gestaltung) Plan- und Datengrundlagen, wie z.B. – Grundrisspläne (bevorzugt mit grafischer Unterscheidung von tragenden / nichttragenden Wänden, ggfs. Grundrissvarianten mit unterschiedlicher Positionierung von Trennwänden) – Fassadenschnitt und/oder Fassaden-Isometrie – Statikpläne – Kurzbeschrieb (z.B. Auszug aus Statikkonzept) – Tragstruktur – Konstruktionsweisen der raumbegrenzenden Bauteile – Verlagerung, Erweiterbarkeit / Reduzierbarkeit von halböffentlichen Innenräumen – Nutzlastreserven – Nutzbarmachung halböffentlicher Aussenräume – Bauweise der Fassade – Strukturtrennung zwischen Tragwerk und Fassade Halböffentliche Räume | 105 3 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Halböffentliche Räume | 105 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, IA, HLKSE, TS Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen – DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012 Bemerkungen Halböffentliche Räume | 105 4 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Private Räume | 106 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, IA, HLKSE, TS Beschrieb des Kriteriums Ziel des Kriteriums ist, die Voraussetzungen für ein ausreichendes Angebot und die vielfältige Nutzbarkeit sowie die Anpassbarkeit von privaten Räumen (vgl. Glossar SNBS) zu schaffen. Das Kriterium überprüft die Möglichkeiten und den erforderlichen Aufwand zu einer Umgestaltung des Bürolayouts. Im Sinne der Nutzungsflexibilität können die unterschiedlichen Bürolayouts z.B. durch Möblierungsvarianten gebildet werden. Die Positionierung der Arbeitsplätze soll dabei ebenfalls in Betracht gezogen werden. Eine entsprechende Raumtiefe erlaubt verschiedene Möblierungsvarianten ohne oder mit angemessenem baulichen Aufwand (vgl. Glossar SNBS). Das Kriterieum zielt ausserdem darauf ab, die Möglichkeit zur Regulierung von Luftaustausch, Temperatur, Tages- /Kunstlicht sowie den beeinflussbaren Bereich (Nutzungseinheit, Raum) und die Bedienerfreundlichkeit zu schaffen. Es ist ausserdem auf Möglichkeiten für die Mitarbeitenden zu anderen Formen der Arbeit oder zum Gebrauch von Zusatzangeboten im/am Gebäude zu achten. Das beurteilte Angebot bringt zumeist eine andere Organisation des Grundrisses und Ausgestaltung (ggf. Mobiliar) mit sich. Es werden alternative Arbeitsorte / Kommunikationsorte (vgl. Glossar SNBS), Aussenräume, Möglichkeiten zur Regeneration und erweiterte Nutzungen ausserhalb des Bürolayouts in Betracht gezogen. Solche Angebote stehen temporär / spontan zur Verfügung, sie können aufgrund spezifischer Tätigkeiten als Ausweichsangebot genutzt werden und erweitern den privaten Raum von Nutzungseinheiten. Diese Angebote können unter Umständen per Definition «halböffentliche» Bereiche / Räume sein oder werden. Sind sie von den Nutzenden der als «privat» definierten Nutzungseinheiten zugänglich und dienen vorwiegend der Unterstützung der Arbeitstätigkeiten (Voraussetzung), werden sie im Sinne dieses Indikators als alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte oder als Zusatzangebot betrachtet. Angestrebt wird zudem die Anpassbarkeit von privaten Räumen, da vielfältige Nutzbarkeit umso besser gewährleistet ist, je anpassbarer der private Raum ist. Es werden die vertikale und horizontale Organisation, das Verhältnis der GF zur Anzahl der Erschliessungsschächte und Anzahl Steigschächte, die Anschlüsse für Heizung / Lüftung / Klima / Sanitär / Elektro, die Statik und Tiefe des Gebäudes in Betracht gezogen. Indikator 1 | Möglichkeit unterschiedlicher Bürolayouts [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung In dem Indikator wird die Möglichkeit zur Nutzung in verschiedenen Büroformen und Bürolayouts (vgl. Glossar SNBS) beurteilt. Der Indikator zielt auf das Spektrum resp. die Vielseitigkeit dieser Möglichkeiten und den erforderlichen Aufwand zu einer Umgestaltung des Bürolayouts ab. Im Sinne der Nutzungsflexibilität können die unterschiedlichen Bürolayouts z.B. durch Möblierungsvarianten gebildet werden. Die Positionierung der Arbeitsplätze soll dabei stets weder mit freiem Rücken zu Verkehrswegen, Fenster, oder Tür noch mit Blickrichtung senkrecht zum Fenster erfolgen. Eine entsprechende Raumtiefe erlaubt verschiedene Möblierungsvarianten ohne oder mit angemessenem baulichen Aufwand. Bei der Beurteilung ist von Regelgeschossen auszugehen. Die Planunterlagen müssen zur Beurteilung den Mieterausbau (ggf. mehrere mögliche Varianten) enthalten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Private Räume | 106 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 106 Verwaltung 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Private Räume | 106 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, IA, HLKSE, TS Indikator 2 | Möglichkeit zur Einflussnahme der Nutzenden auf das Raumklima [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung In dem Indikator wird die Möglichkeit zur Einflussnahme der Nutzenden auf das Raumklima beurteilt. Bei der Beurteilung ist von 80% der Räume der Hauptnutzung auszugehen. Bei den Vorgaben 1 bis 5 kann die Möglichkeit der Regulierung in einer Dropdown-Liste ausgewählt werden. Zur Auswahl stehen mit aufsteigender Bewertung die Optionen: - «gar nicht» - «pro Nutzungseinheit» - «pro Raum» - und zusätzlich bei Heizung / Kühlung und Lüftung «pro Raum (separates Bediengerät)» Hinweis: «pro Raum» bezieht sich im Fall von Grossraumbüros auf mögliche Raumabschnitte. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 106 Verwaltung Indikator 3 | Alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote in privaten Innen- und Aussenräumen [%] Einstufung 0 bis 19 Note 1 20 bis 34 35 bis 49 2 3 50 bis 69 4 70 bis 84 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung In dem Indikator wird das Angebot von alternativen Arbeits- und Kommunikationsorten sowie das Zusatzgebot beurteilt. Bei der Beurteilung ist von 80% der Räume der Hauptnutzung auszugehen. Die Planunterlagen müssen zur Beurteilung den Mieterausbau (ggf. mehrere mögliche Varianten) enthalten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 106 Verwaltung Indikator 4 | Veränderbarkeit der Nutzungseinheiten [%] Einstufung 0 bis 19 20 bis 34 35 bis 49 50 bis 69 70 bis 84 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung In dem Indikator wird die Möglichkeit zur Veränderung der Nutzungseinheiten (vgl. Glossar SNBS) beurteilt. Nutzungflexibilität nach den Erfordernissen von MINERGIE ECO wird in Kriterium 303 beurteilt. Bei der Beurteilung ist von Regelgeschossen auszugehen. Die Planunterlagen müssen zur Beurteilung den Mieterausbau (ggf. mehrere mögliche Varianten) enthalten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Private Räume | 106 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 106 Verwaltung 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Nutzung und Raumgestaltung Private Räume | 106 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, IA, HLKSE, TS Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau Empfehlungen – SECO Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 106 Verwaltung Informationen, Plan- und Datengrundlagen zu Büroformen und Bürolayouts, wie z.B. – Grundrisspläne mit mindestens einer möglichen, ggfs. mehreren Variante des Mieterausbaus (bevorzugt mit Kennzeichnung der unterschiedlichen realisierbaren Büroformen und Bürolayouts) – Kurzbeschrieb – Möblierung – zugeordnete Nutzungen – Gebäudetechnikpläne – Kurzbeschrieb zu zugeordneten Steuerungsmöglichkeiten von Lüftung, Heizung / Kühlung und Tages- / Kunstlicht – Fassadenschnitt und/oder Fassaden-Isometrie und -Bauweise – Statikpläne – Kurzbeschrieb (z.B. Auszug aus Statikkonzept) – Lage und Grösse von Erschliessungskernen – Erschliessungskerne und Technikzentrale – BGF des gesamten Geschosses – Raumtiefen – Rettungswege – Elektro- / Datenerschliessung – Strukturtrennung zwischen Tragwerk und Fassade – Nutzlastreserven – Nachweis der tatsächlichen und zulässigen Grundstücksausnützung Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen – DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012 Bemerkungen Private Räume | 106 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Beschrieb des Kriteriums Der visuelle, akustische und thermische Komfort sind wichtige Einflussgrössen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen. Mit diesem Kriterium wird zudem die nicht ionisierende Strahlung beurteilt. Für einen hohen visuellen Komfort ist in allen regelmässig genutzten Räumen eine ausreichende Belichtung (Tageslichterfüllungsgrad, Anteil Raumflächen mit ungenügendem Tageslicht) sowie ein direkter und angenehmer Ausblick nach draussen (Qualität Ausblick) wichtig. Mit der Reduktion oder sogar der Vermeidung von störenden Lärmeinflüssen durch äussere und innere Schallquellen sowie einer optimalen Nach­hallzeit wird ein akustischer Komfort sichergestellt. Ein guter sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz in den Hauptnutzräumen wird gewährleistet, wenn die Raumlufttemperatur in einem bestimmten Bereich gehalten und die Temperaturen raumumschliessender Oberflächen (Decken, Böden, Wände, Fenster) möglichst nahe bei der Raumlufttemperatur liegen. Zum Schutz von Personen vor nichtionisierender Strahlung gilt es, die Strahlungsimmissionen in den regelmässig belegten Räumen zu minimieren. Bewertet wird die nicht ionisierende Strahlung elektrischer Hausinstallationen. Indikator 1 | Tageslicht [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Zur Ermittlung des Tageslichterfüllungsgrades sind die Angaben aus der folgenden Anleitung zu berücksichtigen: www.minergie.ch > Dokumente & Tools > MINERGIE-ECO > Anleitung Tageslicht-Nachweis-Tool Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 107 Verwaltung Die Ermittlung der «Tageslichterfüllung» erfolgt mit Hilfe des Tools «MINERGIE-ECO Tageslicht», Lesosai ab Version 7.2 oder «Relux Energy CH». Die Software unterscheidet in Neubau und Bestand. Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 1 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Indikator 2 | Ausblick [Punkte] Einstufung 0 bis 2 2 bis 4 4 bis 6 6 bis 8 8 bis 10 10 bis 20 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Qualität des Ausblicks wird aufgrund folgender Parameter beurteilt: – Umgebungsgestaltung (Sichtobjekt) – Abstand des Sichtobjektes zum Gebäude – Anteil der Fassade, die dem Sichtobjekt zugewandt ist. –Sonnenschutz-Typ Ja Bestand Ja Die Beurteilung der Qualität des Ausblicks kann aufgrund vorliegender Planunterlagen und ergänzender Informationen (Bsp. Karten) und/oder einer Besichtigung des Gebäudes erfolgen. Ausserdem muss bei Neubauten für eine Abschätzung der zukünftigen Wuchshöhe der vorgesehenen Pflanzen mit dem Fachplaner Rücksprache genommen werden (meist Landschaftsarchitekt). Grundsätzliches: Zur Gewährleistung der Sichtverbindung ins Freie sind Fenster mit einer Brüstungshöhe (Abstand vom Boden bis zum Beginn des Glases) von nicht mehr als 1.20 m bei sitzender und 1.50 m bei stehender Arbeitsweise in genügender Zahl und Grösse zweckmässig. [Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Art. 15]. Die folgenden Darstellungen dienen als Beispiel für die Anwendung der Bewertungsmatrix in der Checkliste «Ausblick»: 1Nordfassade 2Ostfassade 3Südfassade 4Westfassade > 30m >30m > 50m 1 4 2 ~20m ~6m 3 ~ 6m ~20m >30m Grundriss Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 2 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Hinweise zur Bearbeitung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Nordfassade Ostfassade Südfassade > 50m Westfassade ~20m > 30m > 30m Ansicht Die ausgefüllte Matrix sieht somit wie folgt aus: Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 107 Verwaltung Nachweis mittels Situationsplan/ Umgebungsplan mit vermassten Distanzen zu den Sichtobjekten (Gebäude oder Natur). Indikator 3 | Schallschutz externe Quellen [dB] Einstufung MindestMindestMindestanforderung minus anforderung minus anforderung minus 9 dB und mehr 6 dB 3 dB Note Anwendung 1 Neubau 2 Ja Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Mindestanforderung 3 4 Bestand Erhöhte Anforderung Erhöhte Anforderung plus 2 dB 5 6 Ja 3 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Hinweise zur Bearbeitung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Die Ermittlung des Projektierungswertes für Luftschall externer Quellen erfolgt gemäss Schallschutznachweis Norm SIA 181:2006. Die Bewertung erfolgt anhand der Einstufung mit den ermittelten dB-Werten. Folgende Tabelle enthält allgemeine Informationen: Quelle: Norm SIA 181 Informationen zur Beurteilung des Luftschalls aus externen Quellen Quelle: Norm SIA 181 Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 107 Verwaltung Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 4 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Indikator 4 | Schallschutz interne Quellen [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Dieser Indikator enthält die folgenden Schallschutzthemen: – Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten für – Luftschall aus internen Quellen – Trittschall aus internen Quellen – Geräusche haustechnischer und fester Einrichtungen im Gebäude aus internen Quellen – Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten für – Luftschall aus internen Quellen – Trittschall aus internen Quellen – Geräusche haustechnischer und fester Einrichtungen im Gebäude aus internen Quellen –Raumakustik Ja Bestand Ja Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten: Interne Quellen – Luftschall Quelle: Norm SIA 181 Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 5 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten: Interne Quellen – Trittschall Quelle: Norm SIA 181 Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten: Interne Quellen – Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude Quelle: Norm SIA 181 Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 6 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Empfehlungen zum Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten: Luft- und Trittschallschutz Quelle: Norm SIA 181 Empfehlungen zum Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten: Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude Quelle: Norm SIA 181 Bearbeitung in SIA-Phase 1 Strategische Planung 2 Vorstudien Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 7 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Wie wird der Nachweis erbracht Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP SNBS Tool 107 Verwaltung Die Ermittlung des Projektierungswertes aus den Schallschutzthemen: Luft- und Trittschall aus internen Quellen zwischen und innerhalb Nutzungseinheiten sowie Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude zwischen und innerhalb Nutzungseinheiten erfolgt gemäss Schallschutznachweis Norm SIA 181:2006 resp. Checkliste «Schallschutz Haustechnik» von MINERGIE-ECO. Die Bewertung erfolgt für jedes Schallschutzthema (jeweils eine Vorgabe innerhalb der Checkliste) anhand der ermittelten dB-Werte resp. der in der Checkliste von MINERGIE-ECO erreichten Punktzahl. Die Ermittlung der Raumakustik erfolgt mittels einer Messung oder Berechnung der Nachhallzeit (Beispiel Formel Sabine) und einer Überprüfung der raumakustischen Anforderungen der DIN 18041. Weiter wird anhand einer zweiten Checkliste sichergestellt, dass mögliche bauliche Fehler, welche zu erhöhten Lärmemissionen führen können, minimiert werden. Diese umfassen die Bereiche Unterlagsboden, Fenster und Weitere. Für die Gesamtbewertung werden die in der ersten und zweiten Checkliste erreichten Erfüllungsgrade nach dem Gewichtungsverhältnis 5:1 zusammengerechnet. Die Zuweisung des Gesamt-Erfüllungsgrades in die Einstufungsskala ergibt die resultierende Note für den Indikator 4. Indikator 5 | Sommerlicher Wärmeschutz [Erfüllungsgrad] Einstufung Minergie-Checkliste nicht erfüllt oder keine Massnahmen Note Minergie-Checkliste knapp nicht erfüllt 1 2 MinergieCheckliste erfüllt 3 Ergebnis der Ergebnis der Simulation nach Simulation nach SIA 382/1: für SIA 382/1: für alle 90 % der Haupt- Hauptnutzflächen nutzflächen erfüllt erfüllt 4 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Nachweis erfolgt entsprechend dem Minergie-Formular «Nachweis sommerlicher Wärmeschutz» Variante 2 gemäss Norm SIA 382/1. –Die tiefste Bewertungsstufe wird erreicht, wenn die Minergie-Checkliste nicht ausgefüllt wird oder keine Massnahmen umgesetzt werden. –Die Minergie-Checkliste gilt als knapp nicht erfüllt, wenn in einem, der in der Minergie-Checkliste abgefragten Bereiche, keine Massnahmen erfolgen oder bei mehreren Zonen in maximal 1/3 der Zonen die Anforderungen nicht erfüllt sind. – Die dynamische Gebäudesimulation ist mit einem anerkannten Tool (z.B. SIA Tec-Tool, IDA ICE, TRNSYS) durchzuführen Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Nein 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 107 Verwaltung Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz erfolgt für alle Zonen im Gebäude mit Hilfe der entsprechenden Minergie-Checkliste (siehe Link im Tool). Indikator 6 | Winterlicher Wärmeschutz [%] Einstufung 0 bis 15 Note 1 15 bis 35 35 bis 50 2 3 50 bis 65 4 65 bis 85 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Beurteilung dieses Indikators erfolgt anhand einer Beurteilung der U-Werte für folgende Bauteile: – Transparente Bauteile – Aussenwand über Terrain –Dach – Boden gegen aussen bzw. unbeheizt –Rollladenkästen –Wärmebrücken Die Beurteilung findet anhand von vorgegebenen U-Wert-Kategorien für jeden der oben erwähnten Bauteile statt. Zusammen mit einzugebenden Informationen zum Flächenanteil eines Bauteils wird anhand unterschiedlicher vordefinierter Gebäudeformen über alle Bauteile ein Erfüllungsgrad ermittelt. Ja Bestand Ja Mittlere Strahlungstemperatur der umgebenden Oberflächen – Transparente Bauteile Für die Ermittlung der U-Wert-Kategorie der transparenten Bauteile ist die folgende Grafik aus Norm SIA 382/1 «Maximal zulässiger U-Wert der Fensterverglasung Ug in Abhängigkeit der Glashöhe h» beizuziehen: Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 8 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Transparente Bauteile: Ug,max Quelle: Norm SIA 382/1 U-Werte – Wand/Dach/Boden Die folgende Tabelle enthält die Anforderungen der Norm SIA 180:2012 (in Vernehmlassung). Quelle: Norm SIA 180:2012 (in Vernehmlassung) Mittels dieser U-Werte sowie den bei Minergie-P-Objekten üblichen U-Werten wurde die Skala für die Einstufung gebildet. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 107 Verwaltung Ermittlung der U-Werte für transparente Bauteile, Wand/Dach/Boden, Rolladenkästen und Wärmebrücken. Indikator 7 | Nicht ionisierende Strahlung (Elektrosmog) [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Ja Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Bestand Nein 9 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Hinweise zur Bearbeitung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Für die Bearbeitung der Checkliste ist es hilfreich, die Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung (PR-NIS) beizuziehen. Der Quellverweis zu diesem Dokument finden sie auf der übernächsten Seiten unter Quellen. Nicht ionisierende Strahlung (Elektrosmog) – Elektrische Hausinstallationen: Folgende Tabellen stammen aus dem Anhang C der PR-NIS und dienen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Checkliste. Quelle: PR-NIS Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 107 Verwaltung Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 10 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Vorgaben Gesetze –ArGV 3 – Art. 15.2 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) [Seco, Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, 2. Kapitel: Besondere Anforderungen der Gesundheitsvorsorge, 2. Abschnitt: Licht, Raumklima, Lärm und Erschütterungen, Art. 15 Licht] –L ärmschutz-Verordnung (LSV), www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.41.de.pdf –SR 814.710 Stand 01.07.2008, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999 und am 1. Februar 2000 in Kraft gesetzt –SR 734.5 Stand 28.12.2000, Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) vom 9. April 1997 Normen, Richtlinien, – Norm SIA 380/4:2005 Elektrische Energie im Hochbau Empfehlungen – DIN EN 12464-1, Beleuchtung von Arbeitsstätten – Norm SIA 181:2006 Schallschutz im Hochbau – DIN 18041:2004-05 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgrossen Räumen – DIN EN ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion, Teil 6 Anforderungen an die Arbeitsumgebung – Norm SIA 382/1:2007 Lüftungs- und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen – Norm SIA 180 (2012): Wärme- und Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden (in Vernehmlassung) –DIN EN 15251:2012-04 Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden –Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik – Dokumentation SIA D 0139:2006 «Bauteildokumentation/ Schallschutz im Hochbau» – MINERGIE-ECO 2011, Vorgabenkataloge und Umsetzungsanweisungen, Neubauten – MINERGIE-ECO 2011, Vorgabenkataloge und Umsetzungsanweisungen, Modernisierungen – MINERGIE – Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 107 Verwaltung 1 www.minergie.ch/tl_files/download/4004-1_25_10516_Tageslichttool_ME_ECO_2011.xls > Tageslicht-Tool MINERGIE-ECO® 2 www.energytools.ch/index.php?option=com_jdownloads&Itemid=9&view=viewdownload&catid=3&cid=5&lang=de > RELUX – light simulation tools 3 MINERGIE-ECO- Checkliste «Schallschutz Haustechnik» 4 Norm SIA 181:2006 Schallschutz im Hochbau 5 www.minergie.ch/minergie.html > Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz im MINERGIE-Standard (Beurteilung nach Kriterien gemäss Norm SIA 382/1) 6 Pläne Hauptleitungen und Steigzonen 7Erdungsplan Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 11 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, PE, LP Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen –D. Tschudy, S. Gasser (2012): Licht im Haus – energieeffiziente Beleuchtung. (http://www.bfe.admin.ch/php/modules/ publikationen/stream.php?extlang=de&name=de_74065193.pdf&endung=Licht im Haus - Energieeffiziente Beleuchtung) –BFE (1995): Tageslichtnutzung in Gebäuden, Denkanstösse(Band 1) und Beispiele, Messungen, Tendenzen (Band 2) –BINE Informationsdienst (2005): Themeninfo 1/05 Tageslichtnutzung in Gebäuden –Corrodi, Spechtenhauser (2008): LichtEinfall. Tageslicht im Wohnbau –Corrodi, Spechtenhauser (2005): Immer mehr Licht? –Z VEI (2005). ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1 (www.licht.de/fileadmin/shop-downloads/zvei_leitfaden_12464_1.pdf) –w ww.seco.admin.ch > Themen > Arbeit > Arbeitnehmerschutz > Rechtliche Grundlagen > Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz –w ww.stadt-zuerich.ch > Porträt der Stadt Zürich > Wohnen & Bauen > Hochbau > Fachstellen > Energie- und Gebäudetechnik > Richtlinien, Standards, Merkblätter > Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung PR-NIS Bemerkungen Zukunftsweisende Projekte/Innovation: – Therme Vals, Tageslicht-Award 2010 – Kirchner Museum, Tageslicht-Award 2012 (www.veluxstiftung.ch/de/index.php?page_id=76) Weiterführende Literatur/Links: –Bruno Keller und Stephan Rutz: Pinpoint – Fakten der Bauphysik zu nachhaltigem Bauen. vdf Hochschulverlag; Auflage: 2., Oktober 2011 –Richtlinie für die Akustik von Schulzimmern und anderen Räumen für Sprache (http://www.sga-ssa.ch/pdf/ publications/SGA%20Richtlinie%20V30.pdf) – Lärm-Belastungskataster der kantonalen Vollzugsbehörden (Strassen, Eisenbahnen, Flugplätze) – Publikationen des BUWAL zum Lärmschutz, www.bafu.admin.ch/laerm/ > Publikationen – BUWAL-Broschüre Elektrosmog in der Umwelt, BUWAL 2005 (www.bafu.admin.ch) – Webseite BAG: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/index.html?lang=de Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107 12 von 12 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Raumluftqualität | 108 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, L Beschrieb des Kriteriums Mit diesem Kriterium wird bezweckt, dass Personen in Innenräumen vor gesundheitsschädigenden Emissionen aus Baustoffen geschützt und damit eine hohe Raumlufthygiene gewährleistet wird. Insbesondere sind Emissionen von flüchtigen Chemikalien wie Formaldehyd und VOCs, die in einigen Baustoffen enthalten sind und bei ihrer Freisetzung gesundheitsschädigend wirken können, möglichst zu vermeiden. Für eine gute Raumluftqualität ist ausserdem eine tiefe CO2-Raumluftkonzentration sicherzustellen. Zum Schutz von Personen vor einer erhöhten Radonkonzentration werden einerseits die Radonbelastung am Standort gemäss Radonkarte des BAG sowie Massnahmen zur Reduktion und Prävention von Radon-Belastungen beurteilt. Indikator 1 | Formaldehydemissionen aus Baustoffen [µg/m 3]. Einstufung Aktiv: > 125 µg/m3 Passiv: > 105 µg/m3 Aktiv: 96 bis 125 µg/m3 Passiv: 76 bis 105 µg/m3 Aktiv: 63 bis 95 µg/m3 Passiv: 41 bis 75 µg/m3 Aktiv: 41 bis 62 µg/m3 Passiv: 26 bis 40 µg/m3 Aktiv: 21 bis 40 µg/m3 Passiv: 16 bis 25 µg/m3 Aktiv: ≤ 20 µg/m3 Passiv: ≤ 15 µg/m3 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Formaldehyd in der Raumluft kann aus verschiedenen Quellen stammen. In den meisten Fällen verursachen jedoch verleimte Holzprodukte Formaldehydemissionen. Deshalb sollten in beheizten Innenräumen nur Produkte zur Anwendung kommen, welche entweder formaldehydfrei verleimt sind (für alle Raumoberflächen anwendbar) oder eine FormaldehydAusgleichskonzentration von höchstens 0.03 ppm aufweisen (maximal für 50% der Raumoberflächen). Für gelochte oder gerillte (z. B. Akustikelemente) Holzwerkstoffe, falls die Produkte in Umgebung mit erhöhter Temperatur (Heizungsverkleidungen, Fenstersimse, Oblichtzargen etc.) verwendet werden, sind formaldehydfrei verleimte Produkte zu wählen. Auf der Website von Lignum kann eine Liste heruntergeladen werden, welche geeignete Produkte enthält. In beheizten Innenräumen ebenfalls zu vermeiden ist die Anwendung von Klebstoffen auf Basis von Formaldehyd sowie Akustikputzsysteme, welche mit Formaldehyd oder Formaldehyd abspaltenden Substanzen konserviert sind. Die Ermittlung der «Formaldehydemissionen aus Baustoffen» erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes anhand von aktiven oder passiven Raumluftmessungen. Die Anforderungen an das Messverfahren (Aktiv- oder Passivmessungen, Anzahl Probestellen, Durchführung, Auswertung etc.) sind im Qualitätssicherungssystem des Vereins MINERGIE für das Gebäudelabel MINERGIE-ECO beschrieben. Wenn in SIA-Phase 6 keine Messung durchgeführt wurde, gibt es Note 1 für den Indikator. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 108 Verwaltung Indikator 2 | Lösemittelemissionen aus Baustoffen [μg/m 3] Einstufung Aktiv: > 1750 µg/m3 Passiv: > 1150 µg/m3 Aktiv: 1501 bis 1750 µg/m3 Passiv: 901 bis 1150 µg/m3 Aktiv: 1251 bis 1500 µg/m3 Passiv: 651 bis 900 µg/m3 1 2 3 Note Aktiv: 1001 bis Aktiv: 1250 µg/m3 751 bis 1000 µg/m3 Passiv: Passiv: 551 bis 650 µg/m3 451 bis 550 µg/m3 4 5 Aktiv: ≤ 750 µg/m3 Passiv: ≤ 450 µg/m3 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Gemäss MINERGIE-ECO ist in beheizten Innenräumen die Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte (Anstrichstoffe, Imprägnierungen, Versiegelungen, Öle/Wachse, Klebstoffe, Spachtelmassen, Reinigungsmittel etc.) ausgeschlossen. Die Ermittlung der «Lösemittelemissionen aus Baustoffen» erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes anhand von aktiven oder passiven Raumluftmessungen. Die Unterscheidung der Gebäude, welche Aktiv- oder Passivmessungen verlangen, sowie der Messvorgang sind im Qualitätssicherungssystem des Vereins MINERGIE für das Gebäudelabel MINERGIE-ECO beschrieben. Wenn in SIA-Phase 6 keine Messung durchgeführt wurde, gibt es Note 1 für den Indikator. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Raumluftqualität | 108 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 108 Verwaltung 1 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Raumluftqualität | 108 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, L Indikator 3 | Raumlufthygiene (Erfüllungsgrad) [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Beurteilung der Raumlufthygiene basiert auf den Vorgaben der SWKI-Richtlinie VA104-1 «Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen». Die Ermittlung des Erfüllungsgrades der «Raumlufthygiene» erfolgt mit Hilfe einer Check­liste, in der die raumlufttechnischen Anlagen und baulichen Massnahmen beurteilt werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Nein 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 108 Verwaltung Indikator 4 | CO2-Konzentration in Raumluft [ppm CO2] Einstufung > 1600 1350 bis 1600 1050 bis 1350 850 bis 1050 750 bis 850 < 750 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Festlegung des Lüftungskonzepts gemäss Norm SIA 180. Bestimmung der Raumluftqualität RAL gemäss Norm SIA 382/1, Bemessung der Luftmengen pro Raum und Festlegung der Regelungsstrategie (mechanisch belüftete Gebäude). Planung der Lüftungsöffnungen und des Öffnungsregimes (natürlich belüftete Gebäude). Durchführung von Raumluftmessungen: Die Ermittlung der «CO2-Konzentration in Raumluft» erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes anhand von Raumluftmessungen. Die Messwerte der CO2-Konzentration aller untersuchten Räume sind bei voller Belegung zu ermitteln. Wenn in SIA-Phase 6 keine Messung durchgeführt wurde, gibt es Note 1 für den Indikator. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 108 Verwaltung Indikator 5 | Ionisierende Strahlung (Radon) (Erfüllungsgrad) [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Beurteilung von Massnahmen zur Reduktion der Radonbelastung. Die Ermittlung der «Radonbelastung» des Grundstückes erfolgt anhand der aktuellen Radonkarte (Interaktive Radonkarte: Radonrisiko in der Schweiz: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/11952/index.html?lang=de). Die Radonbelastung am Standort wird nur informativ aufgeführt und fliesst nicht in die Bewertung ein. Die Beurteilung der Massnahmen erfolgt mit Hilfe der Checkliste «Massnahmen zur Prävention von Radonbelastungen». Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Raumluftqualität | 108 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 108 Verwaltung 2 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Raumluftqualität | 108 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, L Vorgaben Gesetze – Luftreinhalte-Verordnung (LRV) – Grenzwerte 1000 Bq/m3 gemäss [Artikel 24 StSG in Zusammenhang mit der StSV (Art. 110 bis 118a)] –Richtwerte 400 Bq/m3 bei Neu- und Umbauten sowie Sanierungen gemäss [Artikel 24 StSG in Zusammenhang mit der StSV (Art. 110 bis 118a)] – SR 814.01 Stand 01.08.2008, Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 2. Oktober 1993 [Umweltschutzgesetz, USG] Normen, Richtlinien, – Norm SIA 382/1:2007 Technische Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen Empfehlungen – Norm SIA 180:2012 Wärme- und Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden (in Vernehmlassung) – Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau – SUVA Bestimmungen – SWKI-Richtlinie VA104-1 «Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen» – Radonkonzentration < 100 Bq/m3 [Empfehlung der WHO] – Empfehlung MINERGIE-ECO Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 108 Verwaltung 1 SWKI-Richtlinie VA104-1 «Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen» 2 Produktliste Lignum: www.lignum.ch -> Holz A-z -> Formaldehyd 3Formaldehydmessungen: Qualitätssicherungssystem des Vereins MINERGIE für das Gebäudelabel MINERGIE-ECO: www.minergie.ch > Dokumente & Tools > Minergie-ECO > Qualitätssicherung Minergie-Eco 4 Lüftungskonzept und Pläne 5www.stadt-zuerich.ch > PR-NIS Stadt Zürich (Anhang C – NIS Zonenplan) > PR-NIS Stadt Zürich (Anhang D – Messempfehlung) > PR-NIS Stadt Zürich (Anhang E – Messprotokollmuster 6 www.bag.admin.ch > Interaktive Radonkarte: «Radonrisiko in der Schweiz» 7Ausschreibungsunterlagen Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Raumluftqualität | 108 Vgl. Glossar SNBS RAL: Raumluftqualität SWKI: Schweizerische Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren VOC: Volatile organic compounds (Flüchtige organische Verbindungen) 3 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Wohlbefinden und Gesundheit Raumluftqualität | 108 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, L Quellen Bemerkungen Raumluftqualität | 108 Weiterführende Literatur/Links: –Homepage Bundesamt für Gesundheit (BAG): Formaldehyd (www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00228/05381/ index.html?lang=de), Materialemissionen (www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00238/01355/01357/10320/index. html?lang=de) –Eco-bau (www.eco-bau.ch/index.cfm?Nav=15&ID=17 –Reto Coutalides (Hrsg.), Walter Sträuli, «Innenraumklima – Wege zu gesunden Bauten», WERD-Verlag, ISBN 978-3-85932-631-6 –KBOB: Gutes Innenraumklima ist planbar (http://www.eco-bau.ch/resources/uploads/innenraumklima.pdf) –Zellweger C. et al.: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen, Methodik und Resultate, EMPA, 8600 Dübendorf, www.empa.ch –Dokumentation SIA D 093, Deklaration ökologischer Merkmale von Bauprodukten nach SIA 493, Erläuterung und Interpretation, 1997, www.sia.ch –Webseite BAG: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/index.html?lang=de –Webseite BFS: www.bfs.de/de/ion/anthropg/radon 4 von 4 EINLEITUNG BEREICH WIRTSCHAFT Version 1.5 BEREICH WIRTSCHAFT Mit dem Bereich Wirtschaft wird die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Gebäudes oder eines Projektes beurteilt. Was für die Forstwirtschaft gilt, nämlich dass nicht mehr Holz gefällt wird, als in derselben Zeit nachwächst, gilt auch für Immobilien. Die eingesetzten Ressourcen für Bau, Betrieb und Unterhalt müssen durch den generierten Nutzen der Immobilie getragen werden können. Oder konkret: die Kosten und Erträge müssen langfristig im Gleichgewicht stehen. Handlungsspielräume für die Zukunft offen halten, ist ein weiterer zentraler Aspekt der Nachhaltigkeit. Für Immobilien bedeutet das neben gewisser Nutzungsflexibilität, welche im Bereich Gesellschaft abgedeckt wird, auch die langfristige Handelbarkeit. Will oder muss ein Eigentümer eine Immobilie verkaufen, sollte dies zu verträglichen Konditionen möglich sein. Neben den Kosten, dem Ertragspotenzial und der Handelbarkeit wird im Bereich Wirtschaft auch der Beitrag einer Immobilie zur lokalen bzw. regionalen Wirtschaft erfasst. Kernelemente des Standards im Bereich Wirtschaft Kosten Die Erstellungskosten verursachen dabei häufig nur einen Bruchteil der Gesamtkosten. Im Sinne eines wirtschaftlichen Umgangs mit finanziellen Ressourcen liegt das Ziel für den Bau und Betrieb einer Liegenschaft auf der Minimierung der gesamten Lebenszykluskosten. Handelbarkeit Die Handlungsfähigkeit der gegenwärtigen bzw. zukünftigen Eigentümer, die Grösse eines Objektes und natürlich die Qualität der geplanten bzw. vorhandenen Bausubstanz beeinflussen die Handelbarkeit einer Immobilie. Abhängig davon ist es schwieriger oder einfacher Investoren für eine geplante oder bestehende Immobilie zu finden. Ertragspotenzial Auch beim Themenbereich Ertragspotenzial ist es nicht das Ziel, die kurzfristige Rendite zu beurteilen, sondern mittels unterschiedlicher Kriterien und Indikatoren herauszufinden, ob auch langfristig eine Nachfrage – und somit Aussicht auf Ertrag – für die Liegenschaft besteht. Regionalwirtschaft In diesem Themenbereich wird der Beitrag der Nutzer der Liegenschaft zur regionalen Wirtschaft beurteilt, seinen dies nun Bewohner oder Arbeitsplätze. KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Kosten Lebenszykluskosten | 201 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, BT, KP Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium werden die Kosten einer Immobilie über den gesamten Lebenszyklus, von der Erstellung über die Nutzung bis zum Rückbau, betrachtet. Die Erstellungskosten verursachen dabei häufig nur einen Bruchteil der Gesamtkosten. Im Sinne eines wirtschaftlichen Umgangs mit finanziellen Ressourcen liegt das Ziel für den Bau und Betrieb einer Liegenschaft auf der Minimierung der gesamten Lebenszykluskosten. Das Kriterium bezweckt daher einerseits die Erstellung einer Liegenschaft mit möglichst tiefen Erstellungs-, Verwaltungs- und Betriebs- sowie Instandsetzungskosten, andererseits die Schaffung von Voraussetzungen für deren optimalen Nutzung und Bewirtschaftung im Rahmen eines Betriebskonzeptes. Indikator 1 | Lebenszykluskosten, Gesamtkosten statisch [CHF /m² GF ] Einstufung > 6’470 > 5’765 bis 6’470 > 5’060 bis 5’765 > 4’355 bis 5’060 > 3’650 bis 4’355 < 3’650 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Lebenszykluskosten werden über Durchschnittskosten pro Quadratmeter Geschossfläche ermittelt und umfassen sämtliche Kosten, welche ein Gebäude von der Projektentwicklung bis zu seinem Rückbau verursacht. Bei einer Vollkostenrechnung, d.h. einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus einer Immobilie, werden daher in Anlehnung an das Leistungsmodell SIA 112 die folgenden Positionen betrachtet: Ja Bestand Nein 1.Erstellungskosten und Mehrwertsteuer Die Berechnung der Erstellungskosten erfolgt gemäss eBKP-H. Die zugehörige Mehrwertsteuer der Erstellungskosten ist hinzuzurechnen. 2.Kosten für Miete und Pacht Die Kosten für Miete und Pacht umfassen die Miet-, Pacht-, Baurechtszinsen und dergleichen in Zusammenhang mit der Miete einer Immobilie oder einzelner Bauteile. Diese Kosten sind stark objektabhängig und werden aus Gründen der Vergleichbarkeit im Rahmen des Nachweises nicht berücksichtigt. 3. Verwaltungs und Betriebskosten Verwaltungskosten beinhalten sowohl Kosten für die Fremd- und Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Vermietung oder Objektbuchhaltung einer Liegenschaft. Betriebskosten umfassen Kosten für die Versorgung und Entsorgung, Überwachung und Instandhaltung sowie Abgaben und Beiträge (z.B. Versicherungsbeiträge) und Kosten für Reinigung und Pflege des Bauwerks. Die Umgebungskosten sind stark objekt- und flächenabhängig und werden aus Gründen der Vergleichbarkeit im Rahmen des Nachweises nicht berücksichtigt. 4.Instandsetzungskosten (einschliesslich Erneuerungskosten) Bei Instandsetzungskosten handelt es sich um unregelmässig wiederkehrende Kosten in der Bewirtschaftungsphase eines Gebäudes, die zur Wiederherstellung von dessen Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit aufzuwenden sind. Zusätzlich fallen während der Bewirtschaftungsphase unregelmässige Massnahmen zur Wiederherstellung des Neubauzustands (Erneuerungskosten) an. 5.Kosten am Ende des Lebenszyklus Die Rückbaukosten werden aufgrund des ungenauen Prognosehorizontes bezüglich Szenario, Umfang und Zeitpunkt im Rahmen des Nachweises nicht berücksichtigt. Berechnungsgrundlagen Für die Berechnung der Lebenszykluskosten werden in Anlehnung an den Standard DGNB der Schweizer Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (SGNI) die folgenden Grundlagen vorgegeben: – Kalkulationszinssatz nominal: 5% – Preissteigerung Bau: 1.6% p.a. – Preissteigerung Dienstleistungen: 1% p.a. – Preissteigerung Versorgung: 6% p.a. – Betrachtungszeitraum: 50 Jahre Lebenszykluskosten | 201 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Kosten Lebenszykluskosten | 201 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Bauwerksart Verwaltungsbau 1 Strategische Planung 2 Vorstudien Planungsbeteiligte GL, BT, KP 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 201 Verwaltung Für Verwaltungsbauten werden sowohl der Grund- als auch der Mieterausbau berücksichtigt. Sofern die Kosten für den Mieterausbau zum Zeitpunkt des Nachweises noch nicht bekannt sind, müssen diese Kosten anhand von Kennwerten geschätzt werden. Da sich die Reinigungskosten bei Verwaltungsbauten relativ stark auf die Höhe der Lebenszykluskosten auswirken, werden diese (über Kennwerte für die zu reinigenden Nutz- und Fassadenflächen) separat berücksichtigt. Die folgenden Gebäudeteile sind aus Gründen der Vergleichbarkeit vom Nachweis ausgeschlossen und werden bei der Ermittlung der Erstellungskosten, als auch bei der Flächenermittlung (GF, NF und VF) nicht berücksichtigt: – Rechenzentren – Laborräume – Mensa/Cafeteria – Artfremde EG-Nutzungen (z.B. Verkaufs- und Gewerbeflächen) Der Nachweis erfolgt mit dem IFMA-Tool. Tool “Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien” Indikator 2 | Betriebskonzept [%] Einstufung 0 bis 13 14 bis 29 30 bis 43 44 bis 65 66 bis 85 86 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator bezweckt, die Voraussetzungen für die optimale Nutzung und Bewirtschaftung einer Immobilie zu schaffen. Ein umfassendes Betriebskonzept wirkt sich in der Regel positiv auf die Unterhaltskosten einer Immobilie aus, da dadurch Informationen zugänglich gemacht und Abläufe optimiert werden können. Ein Betriebskonzept umfasst eine Objektdokumentation, eine Objektstrategie und ein Nutzerhandbuch sowie eine Dokumentation der Wartungs-, Inspektions-, Betriebs- und Pflegeanleitungen. Diese Dokumente müssen ausreichend detailliert sein und laufend aktualisiert werden. Es ist keine eingeführte, allgemein anerkannte oder genormte Methode vorhanden. Der Erfüllungsgrad des Betriebskonzeptes wird daher anhand einer Checkliste eruiert und in der Stufigkeitstabelle ausgewertet. Ja Bestand Ja Im Rahmen der SIA-Phasen 3 - 5 wird geprüft, welche Dokumente bereits vorliegen bzw. im Sinne einer Absichtserklärung erstellt werden sollen (inkl. Zuständigkeiten). Sämtliche Unterlagen müssen spätestens in der SIA-Phase 6 vorliegen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 201 Verwaltung Lebenszykluskosten | 201 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Kosten Lebenszykluskosten | 201 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, BT, KP Vorgaben Gesetze – Art. 73: Nachhaltigkeit [Bundesverfassung] – Art. 257a, Art. 257b [Obligationenrecht] – Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 6a, Art. 7, Art. 8 [Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn und Geschäftsräumen] Normen, Richtlinien, – Norm SIA 416:2003 Flächen und Volumen von Gebäuden Empfehlungen – Norm SIA 416/1:2007 Kennzahlen für die Gebäudetechnik – Norm SIA 469:1997 SIA 469 Erhaltung von Bauwerken – Norm SIA 480:2004 Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Investitionen im Hochbau – Norm SIA 112:2014 Leistungsmodell – LCC Leitfaden, Planung der Lebenszykluskosten, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, CRB – ISO 15 686-5 Bildings and constructed assets – Service life planning – Part 5: Life cycle costing – SN 506 511 Baukostenplan Hochbau (2012) – Pom+ (FM Monitor) – CRB-Standard: Handbuch Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken – CRB-Standard: Objektarten-Gliederung OAG – Dokumentation SIA D 0141:1997 Bauwerkserhaltung und Wirtschaftlichkeit: Perspektiven einer modernen Aufgabe – Dokumentation SIA D 0165:2000 Kennzahlen im Immobilienmanagement – Dokumentation SIA D 0199:2004 Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen im Hochbau: Leitfaden zur Anwendung der Norm SIA 480 – Empfehlung SIA 113:2010 FM-gerechte Bauplanung und Realisierung – Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien“ Teil 1 und 2, IFMA Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 201 Verwaltung, Tool Lebenszykluskosten (LCC) Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien, (IFMA-Tool) IFMA Schweiz Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen GF: Geschossfläche LCC: Life Cycle Costs/Lebenszykluskosten Quellen – LCC Leitfaden, Planung der Lebenszykluskosten, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, CRB – Pom+ (FM Monitor) – Norm SIA 416:2003 Flächen und Volumen von Gebäuden – Norm SIA 480:2004 Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Investitionen im Hochbau – Norm SIA 112:2014 Leistungsmodell – Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien“ Teil 1 und 2, IFMA Bemerkungen Lebenszykluskosten | 201 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Handelbarkeit Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, KP Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium wird die Handelbarkeit des Gebäudes anhand der Grösse und Eigentumsverhältnisse beurteilt, wobei die Grösse sich hier auf das absolute Investitionsvolumen bezieht. Im Sinne der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist anzustreben, dass ein Gebäude gut handelbar ist. Das heisst, ein allfälliger Verkauf ist möglich und es ist eine genügend grosse Anzahl von Interessenten vorhanden, um einen dem Objekt angemessenen Preis zu erzielen. Die Anzahl möglicher Käufer ist grösser und damit die Handelbarkeit besser, wenn die Objektgrösse nicht zu gross bzw. grosse Objekte parzellierbar (teilbar) sind. Abweichungen vom Alleineigentum können die Handelbarkeit und Finanzierbarkeit einschränken. Die Autonomie bzw. Handlungsfreiheit von Miteigen­ tümern ist beschränkt (z.B. bei Entscheidungen bezüglich Sanierungen) und daher Liegenschaften im Miteigentum für potenzielle Käufer weniger attraktiv. Personaldienstbarkeiten wie Baurechte, Wohnrechte und Nutzniessungsrechte können eine negative Auswirkung auf die Handelbarkeit haben. Indikator 1 | Objektgrösse [Punkte] Einstufung 1 2 3 4 5 6 Note 1 2 3 4 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Objektgrösse: Betrachtet werden hier die absoluten Erstellungskosten für das Gebäude und der Landwertanteil. Zur Beurteilung der Erstellungskosten wird je nach Phase die Kostenschätzung oder der Kostenvoranschlag nach Baukostenplan BKP 2, 4, 5) und SIA 416 verwendet. Für eine Verifizierung nach Fertigstellung werden die tatsächlichen Baukosten verwendet. Für Bestandbauten ist statt der Erstellungskosten der Gebäudeversicherungswert einzusetzen. Ja Bestand Ja Ermittlung des L­ andwertes: Falls bekannt, ist der Landwert direkt einzusetzen. Wenn der Landwert nicht bekannt ist, ist er mit dem Lageklassenschlüssel abzuschätzen. Grundlage hierfür bildet die Lageklasse aus Kriterium 209. In “Das Schweizerische Schätzerhandbuch” kann anhand der Lageklasse direkt der prozentuale Anteil des Landwerts am Neubzw. Gebäudeversicherungswert der Immobilie abgelesen werden. Somit gilt: (Landwert) = (“Prozentsatz aus Schätzerhandbuch”) x (Neu- bzw. Gebäudeversicherungswert), für Neuwert gilt hierbei: BKP 2, 4+5 oder nach e-BKP-H Element B6.2 und Hauptgruppen C-G, I, V, W+Z. Muss der Landwert über die Lageklasse ermittelt werden, ergibt folgende Formel o.g. Prozentsatz: Landwert in % des Neuwerts = LK*k/(1-LK*k), mit LK = Lageklasse und k=6.25%. Beispiel: LK=6.6 (aus Krit. 209) ergibt [(6.6*0.0625)/(1-6.6*0.0625)]=0.7021, d.h. 70.21%. Für Objekte im Baurecht wird ebenfalls der Landwert eingesetzt. Der Einfluss eines allfälligen Baurechts wird im Tool getrennt bewertet, daher ist für die Objektgrösse bei Baurecht ein «fiktiver» Landwert über den Lageklassenschlüssel abzuschätzen. Parzellierbarkeit: Die Parzellierbarkeit wird nur betrachtet, wenn die Objektgrösse über 5 Mio CHF liegt. Bei einer Objektgrösse bis max. 5 Mio. CHF kann direkt die höchste Note vergeben werden. Bei Objekten mit einer Grösse von über 5 Mio. CHF wird überprüft, ob bauliche Massnahmen getroffen wurden, um eine spätere Parzellierbarkeit zu ermöglichen ­(z.B. entsprechende Verteilung der inneren und äusseren Erschliessung, Grundstückszufahrten, usw.). Kann ein Objekt parzelliert werden, kann es sich um max. 2 Bewertungsstufen verbessern. Wenn die Parzellierbarkeit von Anfang vorgesehen ist, kann die kleinere Losgrösse für die Beurteilung berücksichtigt werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 202 Verwaltung Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Handelbarkeit Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, KP Indikator 2 | Eigentumsform [Punkte] Einstufung ≤ 5 Note 1 6 bis 9 10 bis 13 2 3 14 bis 17 4 18 bis 21 ≥ 22 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Eigentumsform: Anhand des Grundbuchauszugs die Eigentumsform (Alleineigentum, Miteigentum oder Stockwerkeigentum) oder das urecht und die Personaldienstbarkeiten eruieren. Befindet sich die Liegenschaft im Baurecht, so kann maximal die Note 5 erreicht werden. Die Note 6 ergibt sich nur bei einer Liegenschaft im Alleineigentum und ohne Baurecht. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 202 Verwaltung Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – Norm SIA 416: 2003 Flächen und Volumen von Gebäuden Empfehlungen – Baukostenplan BKP – Nachhaltiges Immobilienmanagement – Factsheets; [IPB, KBOB] Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 202 Verwaltung Grundbuchauszug Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen Personaldienstbarkeit: – Das Schweizerische Schätzerhandbuch, S. 21 – ZGB Art. 730 ff Baurecht: – ZGB Art. 675, 779 ff – Das Schweizerische Schätzerhandbuch, S. 185 Miteigentum: – ZGB 646 ff Stockwerkeigentum: – 712a –[Hrsg.: SVKG & SEK/SVIT, Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Das umfassende und praxisorientierte Lehrbuch über die wichtigsten Immobilien-Bewertungsmethoden der Schweiz, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage, Aarau, 2012 (SVKG – Kant. Steueramt Aargau)] –[ Verordnung über die Miete & Pacht von Wohn- & Geschäftsräumen, VMWG] –[Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB] Notariatsinspektorat des Kantons Zürich, 04.01.2012: Baurecht im Sinne von Art. 779 ff ZGB. <http://www.notariate.zh.ch/gru_die_die_bau.php>.18. April 2013 Bemerkungen Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Handelbarkeit Bausubstanz | 203 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, TS Beschrieb des Kriteriums Mit diesem Kriterium wird die Bausubstanz der Immobilie beurteilt. Je höher der zukünftige Investitionsbedarf wegen geringer Bauqualität ist, desto schlechter sind Handel- und Finanzierbarkeit. Ausserdem erschwert eine Abweichung vom Stand der Technik die Handelbarkeit. Das Kriterium zielt darauf ab, langlebige, robuste Gebäude, Tragwerke, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen sowie die Vermeidung von Bauschäden zu fördern. Indikator 1 | Bauweise und Bauteile [Punkte] Einstufung 1 2 3 4 5 6 Note 1 2 3 4 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Mit dem Indikator wird im Hinblick auf die Handelbarkeit geprüft, ob es sich um eine Bauweise oder um Bauteile handelt, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und die gemeinhin als gute Bausubstanz eingeschätzt werden. Investoren bevorzugen eine bewährte Bausubstanz, da diese mit weniger Risiko verbunden ist. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Ja 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 203 Verwaltung Indikator 2 | Zustand und Qualität [Punkte] Einstufung Massivbau: -44 bis -36 Skelettbau: -49 bis -40 Massivbau: -35 bis -19 Skelettbau: -39 bis -21 Massivbau: -18 bis -1 Skelettbau: -20 bis -1 Massivbau: 0 bis 16 Skelettbau: 0 bis 18 Massivbau: 17 bis 33 Skelettbau: 19 bis 37 Massivbau: 34 bis 42 Skelettbau: 38 bis 47 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Dieser Indikator bewertet den Qualitätsstandard der Bausubstanz. So sind hier z.B. Gebrauchstaug­lichkeit, Einhaltung von Schallschutzanforderungen durch entsprechende Deckendicken etc. zu bewerten. Dieser Indikator ist nur für Bestandsbauten zu bearbeiten. Die erforderlichen Informationen sind nur im Rahmen einer Begehung zu ermitteln. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Nein 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 9 bis 19 2 bis 8 5 6 SNBS Tool 203 Verwaltung Indikator 3 | Erdbebensicherheit [Eintretenswahrscheinlichkeit WZ] Einstufung 550 bis 2160 Note 130 bis 549 50 bis 129 2 3 1 20 bis 49 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Dieser Indikator zeigt auf, wie gut ein Gebäude einem allfälligen Erdbeben widerstehen kann und ist nur für Bestandsbauten sowie Sanierungen mit geringer Eingriffstiefe, deren Erdbebensicherheit nicht nach den aktuellen Erdbebennormen nachgewiesen wurde, zu bearbeiten. Somit müssen Neubauten, Sanierungen und Bestandbauten, die nach den aktuellen Erdbebensicherheitsnormen gebaut oder saniert werden bzw wurden hier nicht beurteilt werden. Diese gelten als erdbebensicher. Für diese Bauten ist der Indikator auf N/A zu setzen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Bausubstanz | 203 1 Strategische Planung Nein 2 Vorstudien Bestand 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 203 Verwaltung Zur Beurteilung wird die Kennzahl WZ für die Einsturzwahrscheinlichkeit ermittelt gemäss Kapitel 2.3, «Beurteilung der Erdbebensicherheit bestehender Gebäude – Konzept und Richtlinien für die Stufe 1» http://www.bafu.admin.ch/erdbeben/07670/index.html?lang=de > Inventar_Erdbebensicherheit_der_Bundesbauten_Vorgehen_Stufe1.pdf 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Handelbarkeit Bausubstanz | 203 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte AR, TS Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – Norm SIA 260 bis 265 Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 203 Verwaltung Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Quellen Bemerkungen Bausubstanz | 203 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Handelbarkeit Vermietungssituation | 204 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium wird die nachhaltige Finanzierbarkeit und Handelbarkeit des Objekts beurteilt. Je höher der Vermietungsstand oder bei Eigennutzung die Belegungsdichte einer Liegenschaft, und je länger die Dauer eines Mietvertrags, desto geringer ist das Ertragsausfallrisiko. Ertragsausfälle wirken sich negativ auf den Marktwert einer Liegenschaft aus. Des Weiteren beschreibt die Mieterstruktur den Anteil des flächengrössten Mieters der Gesamtfläche. Je grösser der Anteil, desto grösser das Ertragsausfallrisiko bei einer Kündigung. Da im Büro-/Verwaltungsbau die Mieter­fluktuation höher ist, ist die Einstufung für den Vermietungsstand im Gegensatz zur Wohnnutzung tiefer angesetzt. Indikator 1 | Vermietungsstand oder Belegungssituation [%] Einstufung < 70 70 bis 79.9 80 bis 84.9 85 bis 89.9 90 bis 94.9 ≥ 95 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Bei Neubauten ist der Stichtag für das Berechnen des Leerstands das Datum der Erstvermietung (Erstbezug/Bezugsbereitschaft) der Liegenschaft relevant. Bei Bestandesbauten wird der Leerstand über einen längerfristigen Zeitraum mit Hilfe der Jahresabrechnung berechnet. (Vermietungssituation über 12 Monate). Bei selbstgenutzten Liegenschaften (Eigennutzung) oder Liegenschaften der öffentlichen Hand, welche sich im Verwaltungsvermögen befinden, kommt die Belegungssituation zur Anwendung. Durchschnittlichen Vermietungsstand oder die Belegungssituation über ein Jahr mit dem SNBS-Tool ausrechnen. (Ein Rechenbeispiel befindet sich im Tool) Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 204 Verwaltung Indikator 2 | Mieterstruktur [ %] Einstufung ≥ 50 41 bis 50 31 bis 40 21 bis 30 11 bis 20 ≤ 10 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Anhand des Mieterspiegels den Anteil der Mietfläche des flächengrössten Mieters an der Liegenschaft ausrechnen. (Ein Rechenbeispiel befindet sich im Tool). Bei Liegenschaften, welche vom Eigentümer selbst genutzt werden, ist der Indikator auf N/A zu setzen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 204 Verwaltung Indikator 3 | Vertragsdauer [Jahre] Einstufung <2 Note 1 2 bis 3 4 bis 5 2 3 6 bis 10 4 10 bis 14 ≥ 15 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Arithmetisches Mittel der Mietvertragsdauern, gewichtet durch den Ertrag (Ein Rechenbeispiel befindet sich im Tool). Bei Liegenschaften, welche vom Eigentümer selbst genutzt werden, ist der Indikator auf N/A zu setzen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 204 Verwaltung Vermietungssituation | 204 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Handelbarkeit Vermietungssituation | 204 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – Nachhaltiges Immobilienmanagement – Factsheets; [IPB, KBOB] Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 204 Verwaltung Jahresabrechnung, Mieterspiegel (Bei Verwaltung beziehen) Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Quellen – [Hrsg.: SVKG & SEK/SVIT, Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Das umfassende und praxisorientierte Lehrbuch über die wichtigsten Immobilien-Bewertungsmethoden der Schweiz, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage, Aarau, 2012 (SVKG – Kant. Steueramt Aargau)] – [Verordnung über die Miete & Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, VMWG] – www.hev-schweiz.ch/vermieten-verwalten/immolexikon Bemerkungen Vermietungssituation | 204 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Erreichbarkeit | 205 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte RP Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium wird die Erreichbarkeit der Immobilie im nationalen und internationalen Kontext beurteilt. Eine gute nationale und internationale Erreichbarkeit wirkt sich in der Regel positiv auf die Vermarktung und die Rendite einer Immobilie aus. Dabei wird sowohl die Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr als auch mit dem öffentlichen Verkehr berücksichtigt. Indikator 1 | Erreichbarkeit [Punkte] Einstufung < 15 15 bis 19 20 bis 24 25 bis 29 30 bis 34 ≥ 35 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Für das Ausfüllen der Checkliste im SNBS Tool kann für die Erreichbarkeit auf der Strasse auf gängige Web-Tools zurückgegriffen werden (z. B. Google Map); für die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr kann der SBB Online Fahrplan benutzt werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 205 Verwaltung Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen. Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung – SNBS Tool 205 Verwaltung – SBB Online Fahrplan – Google Map – Raumkonzept Schweiz Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen MIV: Motorisierter Individualverkehr, öV: öffentlicher Verkehr Quellen – SBB Online Fahrplan: http://www.sbb.ch/home.html – Google Map: http://maps.google.ch/ – Raumkonzept Schweiz: http://www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00228/00274/index.html?lang=de Bemerkungen Die Erreichbarkeit auf einer lokalen Ebene wird im Kriterium 209 Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven mittels Lageklassenschlüssel beurteilt. Erreichbarkeit | 205 1 von 1 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, KP Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium wird die Nachfrage nach Immobilien anhand der Einwohnerzahl und Anzahl der Arbeitsplätze beurteilt. Je dynamischer die Bevölkerungsentwicklung, desto höher ist die Anzahl der Beschäftigten und somit auch die Nachfrage nach Verwaltungsbauten. Eine geringe oder sogar rückläufige Bevölkerungsentwicklung geht mit einer geringeren Nachfrage nach Büroflächen daher. Je höher der Beschäftigungsgrad an einem Ort, desto grösser ist die Nachfrage nach Büroflächen. Indikator 1 | Bevölkerungsstand aktuell (Gemeinde) [Personen] Einstufung < 5’000 5’000 bis 9’999 10’000 bis 14’999 15’000 bis 29’999 30’000 bis 99’999 ≥ 100’000 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in der Checkliste des SNBS-Tools auswerten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Indikator 2 | Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre (Gemeinde) [%] Einstufung ≤ –5 –4.9 bis –0.1 0 bis 4.9 5 bis 9.9 10 bis 14.9 ≥ 15 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in der Checkliste des SNBS-Tools auswerten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Indikator 3 | Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre (MS Region) [%] Einstufung ≤ –5.0 –4.9 bis –0.1 0 bis 4.9 5 bis 9.9 10 bis 14.9 ≥ 15 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in der Checkliste des SNBS-Tools auswerten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, KP Indikator 4 | Demografische Wachstumsrate 2010–2035 (Kanton) [‰] Einstufung ≤ –1.5 –1.4 bis –0.1 0.0 bis 1.4 1.5 bis 2.9 3.0 bis 5.9 ≥ 6 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Es handelt sich hierbei um die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate. Bei der Datenabfrage des Bundesamtes für Statistik ist das Referenzszenario, namentlich das «mittlere Szenario (A-00-2010)» zu berücksichtigen. Bitte die nichtständige Wohnbevölkerung bei allen demografischen Abfragen nicht berücksichtigen. Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Indikator 5 | Beschäftigte je 1000 Einwohner (Gemeinde) [Personen] Einstufung < 250 250 bis 349 350 bis 449 450 bis 549 550 bis 749 ≥ 750 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Indikator anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Indikator 6 | Beschäftigtenentwicklung (Gemeinde) [%] Einstufung < –3.9 –3.9 bis –2.0 –1.9 bis –0.1 0.0 bis 1.9 2.0 bis 7.9 ≥ 8 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Indikator anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Indikator 7 | Beschäftigtenentwicklung (MS-Region) [%] Einstufung < –3.9 –3.9 bis –2.0 –1.9 bis –0.1 0.0 bis 1.9 2.0 bis 7.9 ≥8 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Indikator anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 206 Verwaltung Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, KP Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, – Norm SIA 121:2003 Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV) Empfehlungen – Factsheet 1.1.1: Integration, Durchmischung [IPB, KBOB] – Factsheet 1.3.1: Grundversorgung, Nutzungsmischung [IPB, KBOB] – Factsheet 1.3.2: Langsamverkehr und ÖV [IPB, KBOB] – Factsheet 1.3.1: Grundversorgung, Nutzungsmischung 16 [IPB, KBOB] Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 206 Verwaltung Indikatoren 1 bis 4: 1www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 01 – Bevölkerung > 01.2 – Bevölkerungsstand und -bewegung: Ständige und nichtständige Wohnbevölkerung nach institutionellen Gliederungen, Geschlecht, Zivilstand und Geburtsort 2prozentuale Veränderung _2000 – 2010 ausrechnen: www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 01 – Bevölkerung > 01.2 – Bevölkerungsstand und -bewegung: Gemeindestatistik, 1981 – 2010: Gemeinde, demographische Komponente, Geschlecht, Nationalität 3prozentuale Veränderung _(aktuelles Datum – 10 Jahre) ausrechnen: Tabelle «Ständige Wohnbevölkerung nach MS-Region und Staatsangehörigkeit» beim bfs anfragen 4www.bfs.admin.ch > Regional > Karten und Atlanten > Galerie interaktiver Karten > Bevölkerung > Zukünftige Bevölkerungsentwicklung: Demografische Wachstumsrate 2010 – 2035 Indikatoren 5 bis 7: 5www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 06 – Industrie und Dienstleistungen > 06.2 – Unternehmen: Betriebszählung: Arbeitsstätten nach Gemeinde und Wirtschaftssektor (NOGA 2008), 1., 2. & 3. Sektor, Beschäftigte Total 6prozentuale Veränderung: Vergleich der aktuellen Erhebung zur letzten Erhebung, welche min. 5 Jahre zurückliegt: www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 06 – Industrie und Dienstleistungen > 06.2 – Unternehmen: Betriebszählung: Arbeitsstätten nach Gemeinde und Wirtschaftssektor (NOGA 2008), 1., 2. & 3. Sektor, Beschäftigte Total 7www.bfs.admin.ch > Regional > Karten und Atlanten > Galerie interaktiver Karten > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > ­Regionale Disparitäten > Wirtschaftsstruktur und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen Webseite: www.bfs.admin.ch Webseite: www.bfs.admin.ch -> Themen -> 03 – Arbeit und Erwerb diverse Publikationen des Bundesamtes für Statistik: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/22/publ.html Dokument: 3 Arbeit und Erwerb – Definitionen, Dezember 2014, Bundesamt für Statistik Bemerkungen Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Mietzinsniveau in der Gemeinde | 207 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium wird die Nachfrage und das Ertragspotenzial anhand des Mietzinsniveaus in der Gemeinde beurteilt. Im Mietzinsniveau sind Merkmale aggregiert, welche den Standort und die Attraktivität der Bürolage (Makro- und Mikrolage), die Versorgungs­ möglichkeiten (Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Bauten und Dienstleistungen) und die Erreichbarkeit (Qualität und Frequenz der ÖV Verbindungen, Nähe zum Zentrum oder zu anderen grösseren Städten) beschreiben. Ein hohes Mietzinsniveau ist ein guter Indikator für eine robuste Nachfrage, welche wiederum das langfristige Ertragspotenzial sicherstellt. Indikator 1 | Mittleres Mietzinsniveau für Verwaltungsbau in der Schweiz [CHF / m 2a] Einstufung < 120 120 bis 159 160 bis 199 200 bis 229 230 bis 259 ≥ 260 1 2 3 4 5 6 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Auf Immobilienvergleichsportalen das Mietzinsniveau recherchieren (siehe Quellen). Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja SNBS Tool 207 Verwaltung Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen. Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 207 Verwaltung Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Quellen – Homegate – Colliers International: Büromarktbericht Schweiz – Jones Lang LaSalle – CBRE – Cushman & Wakefield – Wüest & Partner Bemerkungen Mietzinsniveau in der Gemeinde | 207 1 von 1 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Nutzbarkeit des Grundstücks | 208 Version 1.5 Nutzungsart Bauwerksart Planungsbeteiligte Verwaltung Verwaltungsbau BH, AR, PE Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium wird beurteilt, in wie weit ein Grundstück für die angedachte Nutzung geeignet ist. Ist ein Grundstück in seiner Nutzbarkeit nicht oder nur in geringem Masse eingeschränkt, ergibt sich daraus langfristig ein risikoarmes Ertragspotenzial. Gebäude auf solchen Grundstücken können einfacher, d.h. mit weniger Randbedingungen und somit auch wirtschaftlicher geplant und gebaut werden. Dabei werden die «natürlichen» Randbedingungen wie Geologie, Topografie und Naturgefahren wie auch planerisch rechtliche Randbedingungen, Vorgaben des Zonenplans, Servitute und Erschliessung betrachtet. Indikator 1 | Geologische und topografische Randbedingungen [Punkte] Einstufung ≤ –20 -19 bis -10 -9 bis 8 9 bis 22 23 bis 30 31 bis 40 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Beurteilt wird hier, ob auf dem Grundstück aufgrund seiner Lage (Geologie und Topologie) mit erhöhtem Aufwand für Fundations- oder sonstige Baumassnahmen zu rechnen ist und ob Altlasten auf dem Gelände zu erwarten sind. Es wird z.B. beurteilt ob es sich um guten oder schlechten Baugrund handelt, wobei das Augenmerk darauf liegt, ob der Baugrund zu aufwändigen/teuren Fundationsmassnahmen führt oder gar eine bestimmte Nutzung (höhere Gebäude) eher ausschliesst bzw. überproportional verteuert. Im Hinblick auf Topografie wird betrachtet, ob das Grundstück eher in der Ebene liegt oder ob es sich um eine Hanglage handelt. Grundstücke in der Ebene sind in der Regel besser nutzbar, da leichter, günstiger bebaubar und einfacher erschliessbar. Für den Nutzer sind Gebäude in ebenem Gelände besser zu nutzen. Hanglagen sind in den meisten Fällen aufwändiger und teurer in der Bebauung ohne daraus Nutzen zu generieren. Wo vorhanden können die Angaben zu Geologie und allenfalls auch Topologie aus dem Geologischen Gutachten entnommen werden. In frühen Projektphasen liegt dies in der Regel noch nicht vor. Für eine erste Überprüfung können wo vorhanden Informationen aus den öffentlichen GIS-Portalen der Kantone verwendet werden (z.B. zu Bohrungen auf benachbarten Grundstücken, evtl. auch Erdsondenbohrungen etc.). Grundwasserspiegel und Grundwasserschutzzonen sind ebenfalls diesen GIS-Portalen zu entnehmen. Zum Teil werden dort auch Informationen zu Hanglagen zur Verfügung gestellt. Die Frage zu den Altlasten ist dem Kataster für belastete Standorte – ebenfalls im GIS-Portal – zu entnehmen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Ja 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 208 Verwaltung Indikator 2 | Naturgefahren [Punkte] Einstufung 1 2 3 4 5 6 Note 1 2 3 4 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Mit diesem Indikator wird geprüft, ob eine Parzelle im Gefahrengebiet liegt und wie hoch diese Gefahr einzuschätzen ist. Die Bewertungsstufen entsprechen den Bezeichnungen im Geoportal des jeweiligen Kantons (GIS-Daten). Dabei wird in Kauf genommen, dass diese nicht in allen Gegenden gleich vollständig geführt werden. Für den Fall, dass keine Gefahrenkarten vorliegen, ist dieser Indikator nicht zu bearbeiten. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 208 Verwaltung Nutzbarkeit des Grundstücks | 208 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Nutzbarkeit des Grundstücks | 208 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte BH, AR, PE Indikator 3 | Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen [Punkte] Einstufung <-12 -12 bis -7 -6 bis -4 -3 bis -1 0 bis 2 >2 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Grundlage für diesen Indikator sind die in der Bau- und Zonenordnung (BZO) allenfalls festgelegten Einschränkungen, die die Bebaubarkeit einschränken oder, abweichend von der Zonendefinition, einzelne Nutzungen ausschliessen (z.B. Industrie-gebiet in dem keine Logistikbetriebe zulässig sind). Für die Bearbeitung des Indikators ist die BZO und vor allem allfällige Einschränkungen und Bemerkungen hinsichtlich der Parzelle erforderlich/wichtig. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 208 Verwaltung Indikator 4 | Servitute (Grunddienstbarkeit) [Punkte] Einstufung 1 2 3 4 5 6 Note 1 2 3 4 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Grunddienstbarkeiten auf der Parzelle können unterschiedlich starke Einschränkungen für die Bebaubarkeit des Grundstücks zur Folge haben. Es wird hier geprüft, ob es Servitute auf der Parzelle gibt und falls ja, wie deren Einfluss auf die Bebaubarkeit ist. Betrachtet werden hier nur die Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerecht, Näherbaurecht, etc.), die einen Einfluss auf die Bebaubarkeit des Grundstücks haben. Personendienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht) werden im Kriterium 202, Eigentumsverhältnisse berücksichtigt. Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen. Die Beurteilung deren Einflusses auf die Bebaubarkeit erfolgt mittels SNBS Tool. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 208 Verwaltung Indikator 5 | Zugang zur Parzelle und Erschliessung [Punkte] Einstufung 1 Note 1 2 3 2 3 4 4 5 6 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Eine Parzelle die flexibel erschlossen werden kann, erlaubt eine günstigere Nutzung, als eine Parzelle die nur an einer, evtl. noch ungünstig gelegenen Stelle erschlossen werden kann. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 208 Verwaltung Nutzbarkeit des Grundstücks | 208 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Nutzbarkeit des Grundstücks | 208 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte BH, AR, PE Indikator 6 | Technische Erschliessung [Punkte] Einstufung 1 Note 1 2 3 2 3 4 4 5 6 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die technische Erschliessung gibt unter Umständen Randbedingungen für mögliche Nutzungen oder gar eine Nutzungseinschränkung vor, wenn nämlich die Erschliessung mit einem bestimmten Medium nicht möglich oder eingeschränkt ist. Zur Grundversorgung gehören Wasser, Abwasser, Strom, Kommunikation. Es wird hier geprüft ob technische Einschränkungen oder Kapazitätseinschränkungen bestehen. Neben der Grundversorgung wird das Vorhandensein von zusätzlichen Medien oder lokal verfügbaren Ressourcen positiv gewertet. Die notwendigen Informationen können Werkleitungsplänen (evtl. aus GIS-Portale der Kantone) entnommen werden. Für zusätzliche Medien auf dem Grundstück können sich auch Hinweise im Geologischen Gutachten finden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 208 Verwaltung Vorgaben Gesetze Baugesetzgebung auf kommunaler und kantonaler Ebene. Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen. Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung Geoportale der Kantone: www.bafu.admin.ch/gis/ > Fachstellen > Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen (KKGEO): Kantonale Geodatenportale Grundbuchauszug Geologisches Gutachten Katasterplan Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen BZO = Bauzonenordnung GIS = Geoinformationssystem Quellen Bemerkungen Nutzbarkeit des Grundstücks | 208 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium werden die Qualität der Lage und deren mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven beurteilt. Eine gute Lage bzw. eine positive Entwicklung der Umgebung sichert das langfristige Ertragspotenzial einer Liegenschaft. Die aktuelle Qualität der Lage lässt sich mittels Lageklassenschlüssel bestimmen, wobei die Komponenten Standort, Nutzung, Lage, Erschliessung und Marktverhältnisse bewertet werden. Das zukünftige Entwicklungspotenzial der Lage wird anhand von verschiedenen Entwicklungstrends beurteilt. Indikator 1 | Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven Einstufung ≤5 Note 6 bis 9 10 bis 13 2 3 1 14 bis 17 4 18 bis 21 ≥ 22 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Das Projekt wird anhand der Hilfsmittel und des Lageklassenschlüssels qualitativ beurteilt. Damit das Tool die Lageklasse berechnen kann, sind die einzelnen Komponenten qualitativ zu beurteilen (Standort, Nutzung, Lage, Erschliessung & Marktverhältnisse). Die Beurteilung ergibt sich aus der Einstufung der Qualität der Lage abzüglich oder zuzüglich der Notenkorrektur «Entwicklungsperspektiven des Standortes», welche im Tool ausgerechnet wird. Die Anzahl aktueller und zukünftiger Entwicklungen am Standort werden mithilfe der unten aufgeführten Hilfsmittel ermittelt und in die Checkliste eingetragen. Ja Bestand Ja Qualität der Lage: Ergänzend zum Lageklassenschlüssel die nachstehend aufgeführten Hilfsmittel verwenden, damit die Lageklasseneinteilung eruiert werden kann. Im «SNBS Tool 209 Verwaltung» ist ein Beispiel mit Stichworten aufgeführt, wie die Lageklasse bestimmt werden kann. Es ist zu beachten, dass es sich beim Bestimmen der Lageklasse um keine exakte Berechnung sondern um eine qualitative Einschätzung mit gewissem Interpretationsspielraum handelt. Entwicklungsperspektiven des Standortes: Verkehrsinfrastruktur, Öffentliche Bauten und Anlagen und Grossprojekte anhand der unten aufgeführten Hilfsmittel verwenden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 209 Verwaltung Vorgaben Gesetze – Bundesbehörde Gesetzgebung Gesundheit: Lärmschutzverordnung – Bundesbehörde Gesetzgebung Gesundheit: Luftreinhalte-Verordnung Normen, Richtlinien, – Norm SIA 121:2003 Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV) Empfehlungen – Factsheet 1.2.1: Räumliche Identität, Wiedererkennung [IPB, KBOB] – Factsheet 1.3.1: Grundversorgung, Nutzungsmischung [IPB, KBOB] – Factsheets Gesellschaft: Nutzung, Erschliessung – Factsheets Umwelt: Raumplanung Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ertragspotenzial Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 209 Verwaltung Qualität der Lage: – Lageklassenschlüssel (siehe Quellen) – Standort: GIS Browser, Bundesamt für Statistik, Wikipedia, Demografische Grösse (Kriterium 207 als Anhaltspunkt) – Nutzung: Projektbeschrieb, Bau- & Zonenordnung der Gemeinde – Wohnlage: GIS Browser -> Attraktivität: homegate, Zentrumsnähe, Quartier, Qualität der näheren Umgebung z. B. Aussicht; Immissionen: Luftschadstoffe, akustische Immissionen, google maps – Erschliessung: ÖV Fahrpläne -> sbb.ch, Frequenz vergleichen mit der näheren Umgebung, Anzahl Bus- und Tramlinien; Öffentliche Dienste -> map.search.ch, google maps nach Läden und Schulen, etc suchen – Marktverhältnisse: Leerwohnungsziffer bfs, diverse Immobilien-Portale, Mietzinsniveau (Kriterium 209 als Anhaltspunkt) Entwicklungsperspektiven des Standortes: – GIS Browser der Gemeinde, des Kantons > Richtplankarte – kommunale BZO – Informationsportale des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Quartiere – individuelle Recherche im Internet (Suchmaschinen, z. B.: «Zürich Leutschenbach Projekte») Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen BZO = Bau- und Zonenordnung Quellen – Lageklassenschlüssel als PDF auf der Webseite des SVIT verfügbar: in der Google-Suche folgende Zeile einfügen: site: «www.svit.ch filetype:pdf Lageklassenschlüssel» – [Hrsg.: SVKG & SEK/SVIT, Das Schweizerische Schätzerhandbuch. Das umfassende und praxisorientierte Lehrbuch über die wichtigsten Immobilien-Bewertungsmethoden der Schweiz, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage, Aarau, 2012 (SVKG – Kant. Steueramt Aargau)]. Bemerkungen Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Regionalökonomie Regionalökonomisches Potenzial | 210 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte RP Beschrieb des Kriteriums Die in der Liegenschaft durch die ansässigen / zukünftigen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen tragen zur regionalen Wirtschaft bei. Der Beitrag, der in der Liegenschaft durch die ansässigen / zukünftigen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen an die regionale Wertschöpfung, hängt ab von der Anzahl der Arbeitsplätze, der Art der erbrachten Dienstleistungen sowie des Grads wie stark die Firmen Vorleistungen aus der Region beziehen. Je mehr Arbeitsplätze in der Liegenschaft untergebracht sind, je höherwertig die erbrachten Dienstleistungen sind und je mehr Vorleistungen aus der Region bezogen werden, desto grösser ist der Beitrag der Liegenschaft an die regionale Wirtschaft. Der Beitrag der Liegenschaft zur regionalen Wirtschaft wird im Verhältnis zur Grösse (Beschäftigtenzahl) der regionalen Wirtschaft beurteilt. Indikator 1 | Regionalökonomisches Potenzial [Punkte] Einstufung <2 2 bis 5 6 bis 10 11 bis 25 26 bis 50 >50 Note 1 2 3 4 5 6 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Der Indikator wird mit Hilfe des SNBS-Tools bearbeitet. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja SNBS Tool 210 Verwaltung Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 210 Verwaltung -– E in Hilfsdokument für die Erarbeitung dieses Indikators steht auf der NNBS-Website unter „FAQ, Kategorie Wirtschaft“ zum Herunterladen bereit. -– www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche> Stat-Tab > 06 – Industrie und Dienstleistungen >06.2 – Unternehmen: Arbeitsstätten und Beschäftigte nach Kanton, Wirtschaftsabteilung und Grössenklasse, NOGA 2008 Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Quellen http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/regionen/thematische_karten/gleichstellungsatlas/einleitung. parsys.0002.PhotogalleryDownloadFile4.tmp/k00.27s.pdf Bemerkungen Regionalökonomisches Potenzial | 210 1 von 1 EINLEITUNG BEREICH UMWELT Version 1.5 BEREICH UMWELT Der Baubereich hat in der Schweiz einen grossen Einfluss auf die Umwelt. Etwa die Hälfte des Energieverbrauchs geht auf das Konto des Gebäudeparks, und mehr als die Hälfte des stofflichen Ressourcenverbrauchs ist auf die Hochbautätigkeit zurückzuführen. Der übermässige Ressourcenverbrauch führt zu schwerstwiegenden, globalen und regionalen Problemen es müssen sich alle Beteiligten anstrengen, innert nützlicher Frist geeignete Lösungsansätze zu entwickeln. Kernelemente des Standards im Bereich Umwelt Energie und Klima Gebäudelabels der ersten Stunde fokussierten schwergewichtig auf den Energieverbrauch. Das führte bei Neubauten im Zusammenspiel mit den periodisch verschärften gesetzlichen Anforderungen zu einem starken Rückgang des spezifischen Betriebsenergieverbrauchs in den letzten 15 Jahren. Bei sinkendem Anteil der Betriebsenergie an der gesamten Umweltbelastung eines Gebäudes steigt aber der relative Anteil in der Erstellungs- und Rückbauphase. Eine reine Betrachtung der Betriebsenergie ist damit nicht mehr zeitgemäss. In den meisten Nachhaltigkeitslabels der zweiten Generation ist deshalb eine Ökobilanz Teil der Bewertung, so auch beim SNBS. Mit der Publikation des SIA Effizienzpfads Energie wurde auch der durch Gebäude induzierte Verkehr thematisiert und mit Gebäudeerstellung und –Betrieb in Zusammenhang gebracht. Der SIA Effizienzpfad liegt dem im SNBS verwendeten Ansatz zu Grunde. Damit ist erstmals in einem Standard ein umfassendes Modell des gebäudeinduzierten Energie- und Ressourcenverbrauchs implementiert. Ressourcen- und Umweltschutz Durch geeignete Konzepte und Massnahmen kann das Risiko von Verschmutzungen während der Bauphase und des Betriebs minimiert werden. Mit einem Mobilitätskonzept können die Bedürfnisse der Nutzer analysiert und daraus Massnahmen zur Optimierung definiert werden. Natur und Landschaft Der Bereich Umwelt des SNBS enthält aber noch weitere Neuerungen. So werden die Aspekte von Flora und Fauna mit einer neu entwickelten Methode recht umfassend erfasst. Auch das in der Schweiz wichtige Thema der Zersiedelung wird zum ersten Mal in einem Nachhaltigkeitsstandard bewertet. Hingegen wurde auf eine Berücksichtigung des effizienten Einsatzes von Trinkwasser verzichtet, da dies in der Schweiz als untergeordnetes Problem wahrgenommen wird. Der SNBS stellt in allen drei Bereichen ein auf die Schweizer Bedingungen massgeschneidertes Instrument dar. KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Energie Primärenergie nicht erneuerbar | 301 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, AR, BP, TS Beschrieb des Kriteriums Der Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie für die Erstellung und den Betrieb eines Gebäudes sowie für die gebäudeinduzierte Mobilität ist ein anerkannter Indikator für die dadurch ausgelösten Umweltauswirkungen und den Ressourcenverbrauch. Dabei quantifiziert die nicht erneuerbare Primärenergie den kumulierten Energieaufwand der fossilen und nuklearen Energieträger sowie Holz aus Kahlschlag von Primärwäldern. Ziel des Kriteriums ist ein möglichst tiefer Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie zu erreichen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der bereits bestehenden Normen, Merkblätter, Labels und vorhandenen Datengrundlagen sowie Berechnungstools. Indikator 1 | Primärenergie nicht erneuerbar Erstellung [kWh/m 2 *a] Einstufung > 1.5*GW2 > 1.2*GW2 und ≤ 1.5*GW2 > GW2 und ≤ 1.2*GW2 > GW1 + 0.5 * (GW2 – GW1) und ≤ GW2 > GW1 und ≤ GW1 + 0.5 * (GW2 - GW1) ≤ GW1 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Für die Berechnung der nicht erneuerbaren Primärenergie für die Erstellung eines Gebäudes (auch als Graue Energie bezeichnet) ist nach den Vorgaben des SIA Merkblattes 2032 vorzugehen. Dazu gibt es speziell geprüfte und zugelassene EDV-Programme. Diese rechnen die Graue Energie entweder aus den Bauteilen, welche zur Berechnung der Betriebsenergie nach SIA 380/1-Nachweis zu definieren sind, oder machen eine unabhängige Berechnung. Die Berechnung der objektspezifischen Grenzwerte GW1 (Wert zwischen Gelb und Grün) und GW2 (Wert zwischen Rot und Gelb) erfolgt entweder direkt mit den Programmen oder mit einer einfachen Excel-Rechenhilfe. Die Eingabe kann in MJ oder kWh erfolgen, das Resultat wird in kWh ausgegeben. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Die Berechnung der Primärenergie, nicht erneuerbar für Bestandesbauten erfolgt ebenfalls nach den SIA Merkblätter 2032 und 2040 wobei die tatsächlich verbauten Bauteile und Baustoffe zu berücksichtigen sind. Unter der Annahme, dass die Primärenergie, nicht erneuerbar nach 60 Jahren abgeschrieben ist, muss nur die Restnutzungsdauer berücksichtigt werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 301 Verwaltung Primärenergie nicht erneuerbar | 301 1 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Energie Primärenergie nicht erneuerbar | 301 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, AR, BP, TS Indikator 2 | Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb [kWh/m 2 *a] Einstufung > 103 Note 72 bis 103 53 bis 72 2 3 1 33 bis 53 4 0 bis 33 < 0 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Für die Berechnungen der Betriebsenergie sind die einschlägigen Programme zu verwenden. Die Energieverbräuche sind für die folgenden Verwendungszwecke gemäss Merkblatt SIA 2031 separat auszuweisen: – Wärme (Norm SIA 380/1, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden) – Lüftung (Norm SIA 380/4, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden) – Kühlung und Entfeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2) – Befeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2) – Beleuchtung (Norm SIA 380/4) – Betriebseinrichtungen (Norm SIA 380/4) – Diverse Gebäudetechnik (Norm SIA 380/4) Ja Bestand Ja Zur Wahl steht, ob mit der gewichteten Energie, der Primärenergie «nicht erneuerbar» gerechnet werden soll oder der Strommix für die zugeführte Elektrizität durch Übertrag ins Rechenblatt «Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb» ermittelt wird. Daraus wird die Primärenergie nicht erneuerbar oder die gewichtete Energie für den Betrieb gerechnet. Mit Hilfe einer Checkliste werden die Energieeffizienzklasse und weitere Qualitäten von Betriebseinrichtungen abgefragt. Ein Resultat von 100% aus der Checkliste führt zu einer Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs aus dem Betrieb von 30 %. Bei bestehenden Gebäuden kann auf gemessene Verbräuche nach SIA 2031 abgestellt werden. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Eine Wärmepumpe ist als «Sonne, Umweltwärme, Geothermie» einzugeben. Die Nutzenergie beinhaltet den Wärmebedarf des Gebäudes (z. B. im MINERGIE-Antrag: = benötigte Wärme * EBF) und als Wirkungsgrad ist die Jahresarbeitszahl der WP einzugeben. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 301 Verwaltung Indikator 2 | Optional: Gewichtete Energie Betrieb [kWh/m 2 *a] Einstufung > 78 55 bis 78 38 bis 55 25 bis 38 0 bis 25 < 0 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Für die Berechnungen sind die einschlägigen Programme zu verwenden. Die Energieverbräuche sind für die folgenden Verwendungszwecke gemäss Merkblatt SIA 2031 separat auszuweisen: – Wärme (Norm SIA 380/1, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden) – Lüftung (Norm SIA 380/4, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden) – Kühlung und Entfeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2) – Befeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2) – Beleuchtung (Norm SIA 380/4) – Betriebseinrichtungen (Norm SIA 380/4) –Diverse Gebäudetechnik (Norm SIA 380/4) Ja Bestand Ja Mit Hilfe einer Checkliste werden die Energieeffizienzklasse und weitere Qualitäten von Betriebseinrichtungen abgefragt. Ein gutes Resultat führt zu einer Reduktion der Primärenergie nicht erneuerbar oder der gewichteten Energie aus dem Betrieb. Bei bestehenden Gebäuden kann auf gemessene Verbräuche nach SIA 2031 abgestellt werden. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 301 Verwaltung Primärenergie nicht erneuerbar | 301 2 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Energie Primärenergie nicht erneuerbar | 301 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, AR, BP, TS Indikator 3 | Primärenergie nicht erneuerbar Mobilität [kWh/m 2 *a] Einstufung >110 80 bis 110 60 bis 80 40 bis 60 20 bis 40 0 bis 20 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Ermittlung der «Primärenergie nicht erneuerbar» erfolgt gemäss Merkblatt SIA 2039. Als Hilfsmittel kann das Tool Mobilität zur SIA 2039 eingesetzt werden. Die Eingabe der Primärenergie nicht erneuerbar bezogen auf die EBF für die Alltagsmobilität (PW-Flotte 2050) kann in MJ/ m2 oder kWh/m2 erfolgen, das Resultat wird in kWh/m2 ausgegeben. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 301 Verwaltung Vorgaben Gesetze – Art. 73: Nachhaltigkeit [Bundesverfassung] – Kantonale Energiegesetze Normen, Richtlinien, – Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau Empfehlungen – Norm SIA 380/4:2005 Elektrische Energie im Hochbau – Norm SIA 382/2:2011 Klimatisierte Gebäude – Leistungs- und Energiebedarf – Norm SIA 386.110:2012 Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement – KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2009/1 «Ökobilanzdaten im Baubereich», Version Juli 2012 – Merkblatt SIA 2032:2010 Graue Energie von Gebäuden – Merkblatt SIA 2040:2011 SIA-Effizienzpfad Energie – Merkblatt SIA 2031:2009 Energieausweis für Gebäude – Merkblatt SIA 2044:2011 Klimatisierte Gebäude - Standard-Berechnungsverfahren für den Leistungs- und Energiebedarf – Merkblatt SIA 2039:2011 Mobilität – Energiebedarf in Abhängigkeit vom Gebäudestandort – VDI Richtlinie 4707 «Energieeffizienz von Aufzügen» Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 301 Verwaltung 1 Liste geprüfter und zugelassener Softwarelösungen für die Berechnung der Grauen Energie, www.minergie.ch/minergie-ecop-eco.html 2 Liste zertifizierter EDV-Programme für SIA 380/1, www.bfe.admin.ch 3 SIA Tools, Hilfsmittel und Software für den Energiebereich, www.energytools.ch 4 Herstellerangaben und technische Datenblätter 5www.topten.ch 6Tool Mobilität zu SIA 2039 (www.energytools.ch): Tool zur Berechnung des Energiebedarfs in Abhängigkeit vom Gebäudestandort und von Massnahmen zur Beeinflussung der Mobilität gemäss Merkblatt SIA 2039 Primärenergie nicht erneuerbar | 301 3 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Energie Primärenergie nicht erneuerbar | 301 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, AR, BP, TS Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen PEne: Primärenergie nicht erneuerbar gewEn: Gewichtete Energie Quellen – Merkblatt SIA 2032, Graue Energie – KBOB Empfehlung «Ökobilanzdaten im Baubereich, 2009/1» (Faktor Primärenergie nicht erneuerbar) – Minergie-Reglemente (Festlegung gewichtete Energie) –www.topten.ch Bemerkungen Das Kriterium «Primärenergie nicht erneuerbar» besitzt dynamische Gewichtungsfaktoren, welche sich aus dem jeweiligen Anteil der einzelnen Indikatoren am gesamten Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (Summe aus der Erstellung, Betrieb und Mobilität) errechnen. Für die Berechnung der Gesamtkriteriennote werden hier deshalb nicht die Noten der einzelnen Indikatoren berücksichtigt, sondern die effektiven Resultate der einzelnen Indikatoren. Der Gewichtungsfaktor eines Indikators entspricht somit dem Anteil der Primärenergie nicht erneuerbar im Vergleich zum Gesamtenergiebedarf nicht erneuerbar für Erstellung, Betrieb und Mobilität und ist somit projektabhängig. Die Note auf Indikatorebene ist somit rein informativ. Primärenergie nicht erneuerbar | 301 4 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Klima Treibhausgasemissionen | 302 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, AR, BP, TS Beschrieb des Kriteriums Die Treibhausgasemissionen aus der Erstellung und dem Betrieb eines Gebäudes sowie aus der gebäudeinduzierten Mobilität sind ein anerkannter Indikator für die dadurch potentiell entstehenden Umweltauswirkungen. Ziel des Kriteriums sind möglichst tiefe Treibhausgasemissionen. Die Berechnung erfolgt analog zur Primärenergie nicht erneuerbar auf Basis der bereits bestehenden Normen, Merkblätter, Labels und vorhandenen Datengrundlagen. Indikator 1 | Treibhausgasemissionen Erstellung [kg CO2 /m 2 *a] Einstufung > 1.5*GW2 > 1.2*GW2 und ≤ 1.5*GW2 > GW2 und ≤ 1.2*GW2 > GW1 + 0.5 * (GW2 – GW1) und ≤ GW2 > GW1 und ≤ GW1 + 0.5 * (GW2 – GW1) ≤ GW1 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Berechnung der Treibhausgasemissionen für einen geplanten Neubau oder einen Umbau erfolgt gemäss der im Merkblatt SIA 2032 (Graue Energie) beschriebenen Rechenmethode. Dazu gibt es für den Nachweis von MINERGIE (-P/A)-ECO oder MINERGIE-A geprüfte und zugelassene EDV-Programme. Die Berechnung der objektspezifischen Grenzwerte GW1 (Wert zwischen Gelb und Grün) und GW2 (Wert zwischen Rot und Gelb) erfolgen entweder direkt mit den Programmen oder mit einer einfachen Excel-Rechenhilfe. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Die Berechnung der Treibhausgasemissionen für Bestandesbauten erfolgt ebenfalls nach den SIA Merkblätter 2032 und 2040 wobei die tatsächlich verbauten Bauteile und Baustoffe zu berücksichtigen sind. Unter der Annahme, dass die Treibhausgasemissionen nach 60 Jahren abgeschrieben sind, muss nur die Restnutzungsdauer berücksichtigt werden. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Ja 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 302 Verwaltung Indikator 2 | Treibhausgasemissionen Betrieb [kg CO2 /m 2 *a] Einstufung > 8.0 7.0 bis 8.0 6.0 bis 7.0 5.0 bis 6.0 4.0 bis 5.0 < 4.0 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Für die Berechnungen der Betriebsenergie sind die einschlägigen Programme zu verwenden. Die Energieverbräuche sind für die folgenden Verwendungszwecke gemäss Merkblatt SIA 2031 separat auszuweisen: –Wärme (Norm SIA 380/1, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden) –Lüftung (Norm SIA 380/4, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden) –Kühlung und Entfeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2) –Befeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2) –Beleuchtung (Norm SIA 380/4) –Betriebseinrichtungen (Norm SIA 380/4) –Diverse Gebäudetechnik (Norm SIA 380/4) Berechnung der Nutz- bzw. Endenergie mittels der vom SIA geprüften und zugelassenen Werkzeuge, Ermittlung des Strommixes für die zugeführte Elektrizität und Übertrag in das Rechenblatt «Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb», welches im Kriterium Primärenergie nicht erneuerbar liegt. Daraus werden automatisch die Ergebnisse für die Treibhausgasemissionen für den Betrieb im Kriterium «Treibhausgasemissionen» gerechnet und abgebildet Mit Hilfe einer Checkliste werden die Energieeffizienzklasse und weitere Qualitäten von Betriebseinrichtungen abgefragt. Ein Resultat aus der Checkliste von 100% führt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb von bis zu 30 %. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 302 Verwaltung Treibhausgasemissionen | 302 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Klima Treibhausgasemissionen | 302 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte GL, AR, BP, TS Indikator 3 | Treibhausgasemissionen Mobilität [kg CO2 /m 2 *a] Einstufung > 15.5 Note 8.5 bis 15.5 5.5 bis 8.5 2 3 1 4.0 bis 5.5 4 1.5 bis 4.0 < 1.5 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen erfolgt gemäss Merkblatt SIA 2039. Als Hilfsmittel kann das Tool Mobilität zur SIA 2039 eingesetzt werden. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 302 Verwaltung Vorgaben Gesetze –Art. 73: Nachhaltigkeit [Bundesverfassung] –Kantonale Energiegesetze Normen, Richtlinien, –Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau Empfehlungen –Norm SIA 380/4:2005 Elektrische Energie im Hochbau –Norm SIA 382/2:2011 Klimatisierte Gebäude – Leistungs- und Energiebedarf –Norm SIA 386.110:2012 Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement –KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2009/1 «Ökobilanzdaten im Baubereich», Version Juli 2012 –Merkblatt SIA 2032:2010 Graue Energie von Gebäuden –Merkblatt SIA 2040:2011 SIA-Effizienzpfad Energie –Merkblatt SIA 2031:2009 Energieausweis für Gebäude –Merkblatt SIA 2044:2011 Klimatisierte Gebäude – Standard-Berechnungsverfahren für den Leistungs- und Energiebedarf –Merkblatt SIA 2039:2011 Mobilität – Energiebedarf in Abhängigkeit vom Gebäudestandort –VDI Richtlinie 4707 «Energieeffizienz von Aufzügen» Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 302 Verwaltung 1 Liste geprüfter und zugelassener Softwarelösungen für die Berechnung der Grauen Energie, www.minergie.ch/minergie-ecop-eco.html 2 Liste zertifizierter EDV-Programme für Berechnungen gemäss SIA-Norm 380/1, www.bfe.admin.ch 3 SIA Tools, Hilfsmittel und Software für den Energiebereich, www.energytools.ch 4 Herstellerangaben und technische Datenblätter 5www.topten.ch 6Tool Mobilität zu SIA 2039 (www.energytools.ch): Tool zur Berechnung des Energiebedarfs in Abhängigkeit vom Gebäudestandort und von Massnahmen zur Beeinflussung der Mobilität gemäss Merkblatt SIA 2039 Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen THGE: Treibhausgasemissionen Quellen –Merkblatt SIA 2032, Graue Energie –KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2009/1 «Ökobilanzdaten im Baubereich» Version Juli 2012 (Faktor THGE) – www.topten.ch Bemerkungen Das Kriterium «Treibhausgasemissionen» besitzt dynamische Gewichtungsfaktoren, welche sich aus dem jeweiligen Anteil des einzelnen Indikators an den gesamten Treibhausgasemissionen (Summe aus der Erstellung, Betrieb und Mobilität) errechnen. Für die Berechnung der Gesamtkriteriennote werden hier deshalb nicht die Noten der einzelnen Indikatoren berücksichtigt, sondern die effektiven Resultate der einzelnen Indikatoren. Der Gewichtungsfaktor eines Indikators entspricht somit dem Anteil der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den gesamten Treibhausgasemissionen für Erstellung, Betrieb und Mobilität und ist somit projektabhängig. Die Note auf Indikatorebene ist somit rein informativ. Treibhausgasemissionen | 302 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonende Erstellung | 303 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, GL, AR, TS, HLKS, FP Beschrieb des Kriteriums Während des Bauprozesses besteht auf der Baustelle ein Risiko der Verschmutzung des Bodens, der Luft und des Wassers. Dieses Kriterium bezweckt, durch geeignete Konzepte und Massnahmen das erwähnte Risiko zu minimieren. Der Bauprozess ist mit der Verwendung einer grossen Anzahl von Bauprodukten verbunden. Die ökologischen Auswirkungen aus der Herstellung und Entsorgung dieser Produkte wird mit den Kriterien Primärenergie nicht erneuerbar und Treibhausgasemissionen behandelt. Mit diesem Kriterium wird nun zusätzlich die Ressourcenschonung durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen beurteilt. Dabei wird die Verwendung von nachwachsenden Primärrohstoffen, wie zum Beispiel Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder der Witterungsschutz der Fassadenelemente betrachtet. Dieses Kriterium befasst sich zudem mit den umwelt- und entsorgungsrelevanten Bestandteilen der Bauprodukte, deren Auswirkungen nicht mit den Indikatoren PE ne und THGE abgebildet werden können. Es soll bei der Herstellung zudem sichergestellt werden, dass die eingebauten Produkte während und am Ende der Lebensdauer leicht ausgebaut, ausgetauscht und falls möglich wiederverwertet oder – verwendet werden können. Das Gebäude soll zudem so geplant und gebaut sein, dass es eine hohe Flexibilität aufweist und mit minimalem Aufwand auch anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Indikator 1 | Baustelle [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand einer Checkliste zu den Themen Bodenschutz, Wasser, Bauabfall, Schadstoffe in Gebäuden, Baulärm, Luftreinhaltung und weiterem. Dabei ist zu beachten, dass folgende Konzepte mit unterschiedlichem Umfang zu erarbeiten sind: –Bodenschutzkonzept –Entwässerungskonzept – Rückbau- und Entsorgungskonzept Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Nein 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 2 3 5 6 SNBS Tool 303 Verwaltung Indikator 2 | Ressourcenschonung und Verfügbarkeit [%] Einstufung 0 bis 15 Note 1 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Vorgaben beziehen sich entweder auf die Nachweiserbringung von Nachhaltigkeitslabeln bei Holzprodukten, von eingesetzten RC-Beton-Anteilen und von Witterungsunempfindlichkeiten von Aussenbauteilen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 303 Verwaltung Umweltschonende Erstellung | 303 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonende Erstellung | 303 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, GL, AR, TS, HLKS, FP Indikator 3 | Umwelt- und entsorgungsrelevante Bestandteile [%] Einstufung 0 bis 15 Note 15 bis 35 35 bis 50 2 3 1 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 5 6 4 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Vorgaben beziehen sich auf den Verzicht auf umwelt- und entsorgungsrelevanten Bestandteilen. Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand einer Checkliste zur Verwendung von Dämmmaterialien (Fassade, Dach, Perimeter- und Innendämmung), Bodenbelägen sowie weiterer Materialien mit unterschiedlichen Anwendungen. Der Aufwand zur Bearbeitung ist klein, da es sich in der Planung um Absichtserklärungen handelt. Bei der Realisierung muss darauf geachtet werden, dass die Umsetzung ausreichend belegt werden kann. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung Ja 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 303 Verwaltung Indikator 4 | Erweiterungs- und Wiederverwertungspotential [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Bei der Bewertung der Austausch- und Rückbaufähigkeit sind die folgenden Elemente zu berücksichtigen: –Tragstruktur –Ausbau –Fassade –Dach –Haustechnik Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand Vorgaben zu den Themen Erweiterungsmöglichkeiten, Nutzungsflexibilität sowie Austausch- und Rückbaufähigkeit. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Nein 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 303 Verwaltung Vorgaben Gesetze Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) Normen, Richtlinien, – Baulärm-Richtlinie [BAFU] Empfehlungen – Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen [KBOB] – Empfehlung SIA 112/1: 2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau – Empfehlung SIA 431: 1997 Entwässerung von Baustellen – Richtlinie Systemtrennung [AGG] – Factsheet 3.1.1: Verfügbarkeit der Rohstoffe [KBOB] – Factsheet 3.1.4: Rückbau [KBOB] – KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2007/2 «Beton aus recyclierter Gesteinskörnung» [KBOB] – KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2012/1 «Nachhaltig produziertes Holz beschaffen» [KBOB] Umweltschonende Erstellung | 303 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonende Erstellung | 303 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, GL, AR, TS, HLKS, FP 1 SNBS Tool 303 Verwaltung 2 Verwendete Materialien und Bauteile bezüglich: – Fassadendämmung (Kerndämmung, verputzte Aussenwanddämmung, Fassade hinterlüftet, etc.), Perimeterdämmung, Grundwasserschutz, Innendämmung – Dachdämmung (Steildach, Flachdach, Umkehrdach), Unterlagsböden, Deckenuntersichten – Bodenbeläge – Fensterrahmen – Abwasserrohre – Flachdachabdichtungen – Fassadenbekleidung 3 Detaillierte Baupläne 4 Steigzonenplan 5Haustechnikkonzept 6 Prinzip- Schema (Wärmepumpen Heizung und Lüftungsanlagen) 7 Ausschreibungsunterlagen 8 Material- und Produktdeklaration, Material- und Produktlisten 9 Prüfvermerk zur Bestätigung einer Übereinstimmung der deklarierten und verwendeten Materialien 10Dokumentationsunterlagen betreffend: Bodenschutz, Vermeidung von Bauabfall, Wasserschutz, Lärmschutzmassnahmen und Massnahmen zur Vermeidung von Staub 11Kantonaler Altlastenkataster 12Entsorgungskonzept für den Rückbau bestehender Gebäude 13Bericht der Baustellenbegehung des Minergie-Zertifizierers 14Pläne der Baustelleneinrichtung, die Auskunft geben bezüglich: Bodenschutz, Vermeidung von Bauabfall, Wasserschutz, Lärmschutzmassnahmen und Massnahmen zur Vermeidung von Staub 15RC Beton nach Eigenschaften: – Der Mindestgehalt an RC-Gesteinskörnung beträgt für die Bestandteile Rc (Betongranulat) + Rb (Mischgranulat) 25 % ausgezählt nach SN 670 902-11-NA – RC Beton nach Zusammensetzung (Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton etc.): Der Mindestgehalt an RC-Gesteinskörnung beträgt für die Bestandteile Rc (Betongranulat) + Rb (Mischgranulat) 40 %, ausgezählt nach SN 670 902-11-NA. 16– Eco-bau. ECO-BKP, Merkblätter ökologisches Bauen nach Baukostenplan BKP, 2010. – MINERGIE: Dokumente und Tools. URL: http://www.minergie.ch/minergie-ecop-eco.html. – IPB & KBOB. Nachhaltiges Immobilienmanagement, Die Risiken von morgen sind die Chancen von heute, Factsheets, 2010. – SGNI. Kriterien Steckbriefe, Nachhaltige Ressourcenverwendung/Holz (Nr.8), Version 2011. – SGNI. Kriterien Steckbriefe, Umnutzungsfähigkeit (Nr. 28), Version 2011. – SGNI. Kriterien Steckbriefe, Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit, Demontagefreundlichkeit (Nr. 42), Version 2011. – SGNI. Kriterien Steckbriefe, Risiken für die lokale Umwelt (Nr. 6), Version 2011. – SGNI. Kriterien Steckbriefe, Baustelle/Bauprozess (Nr. 48), Version 2011. Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Quellen Bemerkungen Umweltschonende Erstellung | 303 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonender Betrieb | 304 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, MS, H, NHB Beschrieb des Kriteriums Dieses Kriterium beurteilt die Voraussetzungen für einen umweltschonenden Gebäudebetrieb. Dabei spielen die systematische Inbetriebnahme, die Luftdichtigkeit, das Mess- und Zählkonzept für die Gebäudetechnik sowie das Abfallkonzept eine zentrale Rolle. Die systematische Inbetriebnahme umfasst alle vorhandenen Bau- und Anlagentechniken. Es wird davon ausgegangen, dass sich eine ausgereifte Bau- und Anlagentechnik und eine systematische Inbetriebnahme positiv auf einen umweltschonenden Gebäudebetrieb auswirken. Um dies in der Umsetzung sicherzustellen, empfiehlt sich der Einsatz eines interdisziplinären Inbetriebnahme-Teams. Eine hohe Luftdichtigkeit des Gebäudes – mittels der Luftwechselrate n50 ausgedrückt – führt zu einer Reduktion der Energieverluste, was zu einem umweltschonenden Betrieb beiträgt. Das Messund Zählkonzept bildet die Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Energiekosten und dient der ordentlichen Betriebsführung, der Kommunikation an die Nutzer, der Betriebsoptimierung und der Erfolgskontrolle. Die Daten der technischen Anlagen im Gebäudebetrieb sind planmässig und effizient zu erheben. Je strukturierter und detaillierter das Konzept ausgelegt ist, desto spezifischer kann im Bedarfsfall gehandelt werden. Indikator 1 | Systematische Inbetriebnahme [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Mögliche Bautechnik und Anlagen, welche betrachtet werden (nur die installierten Systeme): – Heizungssystem (Wärmeerzeugung und -verteilung) – Lüftung (Luftförderungs-, Konditionierungs- und verteilsysteme) Warmwasserversorgung (Wassererwärmungs- und -verteilsysteme) – Erneuerbare Energiesysteme (Produktions-, Umwandlungs- und Speicheranlagen) – Raumklimatisierung (Klimakälte-, Kältespeicher- und Kälteverteilungssysteme) – Kältetechnik (Gewerbliche Kälteanlagen mit Kälteproduktion und -Verteilung) –Gebäudeautomation – Beleuchtung (in Hauptnutzflächen) – Sicherheitstechnik (Brandmelde-, Zutrittskontroll-, Intrusionsschutzsysteme etc.) – Bautechnik (Fenster, Fassade, Türen etc.) Ja Bestand Ja Tiefe der Inbetriebnahme: A.) Funktionsprüfung mit Dokumentation von Art, Umfang und Ergebnis. B.) G eordnete Inbetriebnahme mit anschliessender Einregulierung und Nachjustierung durch unabhängige Dritte. Ein Konzept für eine vollständige Dokumentation liegt vor, bzw. ist vertraglich vereinbart. C.) Geordnete Inbetriebnahme mit anschliessender Einregulierung und Nachjustierung bzw. vertragliche Vereinbarung in den ersten 14 Monaten der Nutzungszeit. Funktions- und Leistungsprüfung durch unabhängige Dritte. Ein Konzept für die Überführung der Inbetriebnahme in einen Prozess der kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung liegt vor. Es erfolgt eine stichprobenartige Prüfung der Ausschreibungsunterlagen in Bezug auf die Projektanforderungen des Bauherrn. Das Betriebspersonal wurde geschult. Integrale Tests: (Vgl. Glossar SNBS) Bearbeitung in SIA-Phase 1 Strategische Planung Umweltschonender Betrieb | 304 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung 1 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonender Betrieb | 304 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Wie wird der Nachweis erbracht Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, MS, H, NHB SNBS Tool 304 Verwaltung Die Bewertung erfolgt anhand der Checkliste, welche zum Indikator «Systematische Inbetriebnahme» gehört. Bewertet werden einerseits der Anteil der systematisch in Betrieb genommen Bautechnik und Anlagen in Verbindung mit einer groben Einstufung der Anlagengrösse und andererseits die Tiefe der Inbetriebnahme (siehe «Hinweise zur Bearbeitung» für mehr Informationen). Bei der Sanierung ist nur die neu installierte Bau- und Anlagentechnik systematisch in Betrieb zu nehmen (Einordnung bei Stufe A bis C). Zudem sollten integrierte Tests vorliegen, welche die neu installierte Bau- und Anlagentechnik ebenso wie bestehende Anlagensysteme beinhaltet. Auf diese Weise kann ein reibungsloser Betrieb sichergestellt werden. Erforderliche Nachweise: –Vertragsunterlagen –Inbetriebnahmeprotokolle – Nachweis der Personalschulung – Auszug Vertrag zur Optimierung für die ersten 14 Betriebsmonate – Liste und Protokolle der durchgeführten Funktionsprüfungen – Konzept zur Einregulierung und Nachjustierung (Inbetriebnahmeplan) Indikator 2 | Luftdichtigkeit der Gebäudehülle [h-1] Einstufung > 2.0 1.5 bis 2.0 1.0 bis 1.5 0.8 bis 1.0 0.6 bis 0.8 < 0.6 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Zur Ermittlung der Luftwechselrate ist eine Luftdurchlässigkeitsmessung (Blower-Door-Test) entsprechend den Anforderungen der «Richtlinie für Luftdurchlässigkeitsmessungen bei MINERGIE-P® und MINERGIE®-Bauten» (RILUMI) zu erbringen. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 304 Verwaltung Der Nachweis wird auf Grundlage der «Richtlinie für Luftdurchlässigkeitsmessungen bei MINERGIE-P ® und MINERGIE®Bauten» (RILUMI) erbracht. Ist im Prüfzeugnis anstelle des Kennwertes n50,St der Kennwert qa,50 gemäss SIA 180:2014 angegeben, so ist für die Umrechnung die Formel n50,St = 0.8 x qa,50 zu verwenden. Umweltschonender Betrieb | 304 2 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonender Betrieb | 304 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, MS, H, NHB Indikator 3 | Mess- und Zählkonzept Gebäudetechnik [%] Einstufung 0 bis 15 Note 15 bis 35 35 bis 50 2 3 1 50 bis 65 4 65 bis 85 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Ausführung, Ablesung und Auswertung haben entsprechend der KBOB-Empfehlung «Energie-Messkonzept» anhand der einzelnen vorhandenen Ausstattungen zu erfolgen. Das Vorhandensein der folgenden Gewerke bildet die Grundlage für die Bewertung: –Wärme –Raumkälte – Gewerbliche Kälte –Lüftung – Strom: diverse Haustechnik – Strom: Beleuchtung – Strom: Betriebseinrichtungen – Wasser: Kaltwasser – Wasser: Warmwasser –Gas Ja Bestand Ja Zusätzlich werden die Ablesung, Auswertung und Darstellung der Messergebnisse bewertet. Bei Ablesung und Auswertung wird in manuell oder automatisch und zentral unterschieden. Die Darstellung der Ergebnisse kann unterteilt werden in keine Publikation, eine periodische oder eine laufende Kommunikation gegenüber den Nutzern. Das Mess- und Zählkonzept kann für die Datenerfassung auf unterschiedlichen Ebenen dienen. Es werden die Ebenen Gebäude, Nutzungszonen und weitere Verwendungszwecke beurteilt. Als Nutzungszonen gelten die unterschiedlichen Nutzungseinheiten (Bsp. Büro), als weitere Verwendungszwecke gelten beispielsweise Server, Steckdosenlasten, Bürogeräte, Sicherheitstechnik, Aufzüge, Betriebseinrichtung, Allgemeinbeleuchtung. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 304 Verwaltung Die gegebenen Antworten müssen anhand eines Mess- und Zählkonzeptes mit den folgenden Angaben belegt werden: Situationsbeschreibung, Bedarfsbeschreibung, Zielfestlegung, Massnahmenkatalog zur Zielerreichung, Beschreibung der Umsetzung der Massnahmen. Indikator 4 | Abfallkonzept [%] Einstufung 0 bis 15 Note 15 bis 35 35 bis 50 2 3 1 50 bis 65 4 65 bis 85 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Bewertung eines Abfallkonzepts mit Kompostieranlage, sachgemässer Zwischenlagerung und einem Abfall-Sammelsystem nach Fraktionen erfolgt mit Hilfe der Checkliste «Abfallkonzept». Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 304 Verwaltung Umweltschonender Betrieb | 304 3 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonender Betrieb | 304 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, MS, H, NHB Vorgaben Gesetze Normen, Richtlinien, –Norm SIA 108: 2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und der Elektroingenieure sowie der Empfehlungen Fachingenieure für Gebäudeinstallationen. – Norm SIA 180: 1999 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau –Norm EN 13829: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren – ASHRAE Guideline 0-2005. The Commissioning Process. [ASHRAE] – GSFIC (2010): Commissioning Guide. [GSFIC] – Empfehlung Energie-Messkonzept Ausgabe 1/Jan. 2000 [KBOB] – Messgeräte für Energie und Medien (EnMess 2001) [AMEV] – Factsheet 3.4.2: Abfälle aus Betrieb und Nutzung [KBOB] Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 304 Verwaltung 1 Richtlinie für Luftdurchlässigkeitsmessungen bei MINERGIE-P ® und MINERGIE®-Bauten [RILUMI] 2 Konzeptbeschrieb Systematische Inbetriebnahme 3 Grobe Einstufung anhand der Investitionskosten 4Haustechnikkonzept 5Ausschreibungsunterlagen Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen AMEV: Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen Quellen –Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen. (AMEV): Messgeräte für Energie und Medien (EnMess 2001). http://www.amev-online.de/ [Stand 26.10.2012] –Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB): Energie-Messkonzept, Empfehlung Ausgabe 1/ Jan. 2000). www.bbl.admin.ch/kbob [Stand 26.10.2012] – DGNB GmbH: Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Version 2012. Kriteriensteckbriefe. – Martin Jakob. u.a.: Stromverbrauch in Bürogebäuden – Erhebung und Analyse von Energiekennzahlen (2008). Bemerkungen Weiterführende Literatur/Links: – GSFIC (2010): Commissioning Guide [GSFIC] – Forum Energie Zürich [FEZ], Fachgruppe Betriebsoptimierung –Norm SIA 108: 2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und der Elektroingenieure sowie der Fachingenieure für Gebäudeinstallationen Umweltschonender Betrieb | 304 4 von 4 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonende Mobilität | 305 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, VP Beschrieb des Kriteriums Mit dem Kriterium «Umweltschonende Mobilität» wird anhand von geeigneten Massnahmen betreffend Standort-Angebot (Bsp. kurzer Weg zu Einkaufsmöglichkeiten), Mobilitätsstrategie, Verkehrsmittelwahl (Förderung ÖV und Langsamverkehr) und Anreize zur Mobilitätsbeeinflussung der Einfluss auf die Umweltauswirkungen aus der Mobilität beurteilt. Mit Hilfe eines Mobilitätsmesskonzeptes können Informationen zum Mobilitätsverhalten der Nutzer gesammelt werden. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um allenfalls Lenkungsmassnahmen einzuführen, welche eine Reduktion der Umweltauswirkungen aus der Mobilität (beispielsweise mittels einer Reduktion der gefahrenen Kilometer oder eines Umstiegs auf den öffentlichen Verkehr) bewirken. Indikator 1 | Mobility Rating [%] Einstufung 0 bis 15 Note 15 bis 35 35 bis 50 2 3 1 50 bis 65 4 65 bis 85 85 bis 100 5 6 Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Für die Bewertung wird das bestehende online Tool «MobilityRating» verwendet (www.mobilityrating.ch). Das «MobilityRating für Unternehmen und Büros» ermöglicht eine Beurteilung des Mobilitätskonzepts einer Unternehmung sowie eine Standortbestimmung für geplante Unternehmens- bzw. Bürostandorte. Es zeigt die wichtigsten Elemente auf, mit der die induzierte Mobilität bezüglich Energieverbrauch und Effizienz optimiert werden kann. MobilityRating fokussiert auf den Personenverkehr und ist für Unternehmen ab etwa 5 Mitarbeitenden konzipiert. Das Tool ist für Neubauten und Bestand anwendbar. Da gewisse Fragen in der Planung von Neubauten noch nicht beantwortet werden können und die Antwortoption «nicht anwendbar» nicht existiert, werden für diese die Antworten vorgegeben. Die nachfolgend aufgelisteten Antworten müssen unter dem Kapitel «Verkehrsmittelwahl» im Tool eingetragen werden: 1.Frage zur Verkehrsmittelwahl: Wieviel Prozent der stationären Mitarbeitenden erreichen ihren Arbeitsort mit dem Umweltverbund (öffentlicher Verkehr, Velo, zu Fuss) > 36 – 50% (9) 2.Frage zur Verkehrsmittelwahl: Können Sie für die vorstehenden Angaben auf eine aktuelle Erhebung abstützen? > Nein (0) 3.Frage zur Verkehrsmittelwahl: Kann das für Ihre (Aussen-) Mitarbeitenden bereitgestellte P-Angebot die Nachfrage decken? > ja ausser an wenigen Spitzentagen (1) Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Ja 1 Strategische Planung Bestand 2 Vorstudien Ja 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 305 Verwaltung Indikator 2 | Mess- und Zählkonzept Mobilität [%] Einstufung 0 bis 15 15 bis 35 35 bis 50 50 bis 65 65 bis 85 85 bis 100 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand der Checkliste «Messkonzept Mobilität». Die Bewertung erfolgt mittels Einstufung der ermittelten Erfüllungsgrade. Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung Ja Bestand 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung Ja 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 305 Verwaltung Umweltschonende Mobilität | 305 1 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Ressourcen- und Umweltschonung Umweltschonende Mobilität | 305 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, AR, VP Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen. Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 305 Verwaltung 1 Tool MobilityRating: www.mobilityrating.ch Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Vgl. Glossar SNBS Quellen Bemerkungen Weiterführende Literatur/Links: – Rundum Mobil GmbH (http://rundum-mobil.ch/web/) – Mikrozensus Mobilität und Verkehr (MZMV) – Autofreie Mustersiedlung in Wien 21, 1210 Wien, www.gewog-wohnen.at – Stadt Zürich: Mobilität in Zahlen 2012/1, Befragungen, Die Mobilität der Stadtzürcher Wohnbevölkerung – ARE, ASTRA: Die Nutzen des Verkehrs, Teilprojekt 1: Begriffe, Grundlagen und Messkonzepte, 2006 Umweltschonende Mobilität | 305 2 von 2 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Natur und Landschaft Artenvielfalt | 306 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, GL, AR, FP, LA, NHB Beschrieb des Kriteriums Das Kriterium befasst sich mit der Artenvielfalt auf einem Grundstück mit dem Ziel, das am Standort natürliche Potential an Flora und Fauna möglichst auszuschöpfen. Um dies zu erreichen, soll sich die Situation im Vergleich zur Ausgangslage nicht verschlechtern. Dazu sollen nach der Fertigstellung eine möglichst hohe Anzahl standorttypischer Pflanzen- und Tierarten erreicht und gute Bedingungen für die Ansiedlung gefährdeter Arten auf dem Grundstück geschaffen werden. Indikator 1 | Flora und Fauna [Punkte] Einstufung 0.0 bis 0.5 0.5 bis 1.0 1.0 bis 2.0 2.0 bis 4.0 4.0 bis 6.0 6.0 bis 10.0 1 2 3 4 5 6 Note Anwendung Neubau Hinweise zur Bearbeitung Die Checkliste ist so aufgebaut, dass in einem ersten Teil der bestehende Untersuchungsraum grob erfasst werden muss. In einem zweiten Teil wird die geplante Gestaltung mit höherem Detaillierungsgrad erfasst, sowie Vogelschutzbemühungen und die Bepflanzungssituation betrachtet. Das Ergebnis bewertet die Veränderung der Situation vor und nach der Projektrealisierung des Neubaus respektive der Sanierung. Für die Situation vor der Bautätigkeit werden die umliegenden Flächen in vier Abstufungen zwischen Asphaltplatz bis zu Wald eingeteilt und für das Dach und für die Fassade der Begrünungsgrad erfasst. Für die Situation nach der Erstellung des Neubaus oder der Durchführung der Sanierung werden für das Dach, die Fassade und die Umgebung eine detaillierte Aufnahme der jeweiligen Flächen, der Ausprägung, der Zusatzmassnahmen und der Vernetzung mit den angrenzenden Flächen durchgeführt. Die Gebäudehöhe und die jeweiligen Ausprägungen werden stark gewichtet. Die Zusatzmassnahmen, die Vernetzungen, wie auch der Flächenerhalt werden weniger stark gewichtet. Bezüglich der Fassade wird die Kollisionsgefahr für Vögel berücksichtigt (soll mit dem Schweizer Vogelschutz (glas@ birdlife.ch) abgeklärt und die empfohlenen Massnahmen umgesetzt werden) und für die Umgebung muss die Präsenz von ortsfremden Pflanzenarten (Die Schwarze Liste und die Check-Liste sind unter www.infoflora.ch/de/flora/neophyten/ listen-und-infoblätter.html verfügbar) berücksichtigt werden. Die folgenden Tabellen enthalten Erläuterungen zu den Ausprägungstypen, welche in der Checkliste «Flora und Fauna» zur Auswahl stehen: Ja Bestand Nein Dachflächen Nacktdach oder Kiesdach Schichtdicke < 80 mmSchichtdicke der Vegetationsschicht mit geringer Aufbauhöhe < 80 (je nach Niederschlags-Region unterschiedlich) Schichtdicke 80–110 mmSchichtdicke der Vegetationsschicht mit Aufbauhöhen 80 – 110 mm (je nach Niederschlags-Region unterschiedlich) Schichtdicke > 110mmSchichtdicke der Vegetationsschicht mit Aufbauhöhen > 110 mm (je nach Niederschlags-Region unterschiedlich), mit zusätzlich variabel eingerichteten Schichtdicken Fassaden Keine Fassadenbegrünung – Fassadenfläche einfach begrünt Bis zu einer Gebäudefassade begrünt Fassadenfläche intensiv begrünt Mehr als eine der Gebäudefassaden begrünt Living wallsErmöglicht die Beibehaltung des Substrats und der Pflanzen (mehrheitlich keine am Boden gepflanzten Kletterpflanzen) entlang der Wandfläche Umgebungsflächen teilversiegelt Asphalt, Beton Sickerbeton, Sickerasphalt Durchlässige Flächen Rasengittersteine Strukturreiches Gehölz Artenvielfalt | 306 – – Bsp. Mergel – – 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Natur und Landschaft Artenvielfalt | 306 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, GL, AR, FP, LA, NHB Umgebungsflächen unversiegelt Wasserdurchlässige Flächen ohne Vegetation Unbewachsener, unversiegelter, versickerungsfähiger Boden Wasserflächen naturfernBäche, Flüsse, Seen, Teiche, Tümpel, Brunnen (kein Schwimmbecken). Weitgehend verbaute Uferbereiche ohne natürliche Vegetationsentwicklung Wasserflächen naturnah Bäche, Flüsse, Seen, Teiche, Tümpel, Brunnen (kein Schwimmbecken). Weitgehend unverbaute Uferbereiche mit natürlicher Vegetationsentwicklung Artenarmer Vielschnittrasen Mehrfach jährlich geschnittener Rasenbestand mit < 10 Pflanzenarten Nutzgarten, Ackerflächen – Artenarme WieseAus Gräsern, Kräutern und Stauden zusammengesetzter Bewuchs mit < 30 Pflanzenarten Artenreiche Wiese, BrachflächenAus Gräsern, Kräutern und Stauden zusammengesetzter Bewuchs mit > 30 Pflanzenarten Sträucher, Hecken und EinzelbäumeSträucher bis 6 m Höhe und Bäume bis ca. 6 m Krondurchmesser und ca. 8 m Höhe Baumreihen und -Gruppen Bäume über ca. 6 m Krondurchmesser und ca. 8m Höhe und deren Zusammensetzung Vernetzung Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht Artenvielfalt | 306 Andere Flächentypen oder unüberwindbare Barrieren. ls unüberwindbare Barrieren können breite und stark A befahrene Strassen, geschlossene Mauern, Zäune die bis ganz zum Boden herunter gehen, längere Abätze und Stufen über 10cm, die nicht umgangen werden können, gelten. Ähnliche Flächentypen mit geringen Barrieren mgebung der Parzelle mit vergleichbaren Habitatstrukturen, U zugänglich mit überwindbaren Barrieren (z.B. kleinere Wege, wenig befahrene Strassen) Ähnliche Flächentypen ohne Barrieren Ohne Barrieren mit direkter Verbindung zu naturnahem Umland. Zum Beispiel Anstoss an Wald oder Wiese-/ Weidefläche 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 306 Verwaltung 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Natur und Landschaft Artenvielfalt | 306 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, GL, AR, FP, LA, NHB Vorgaben Gesetze Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden. Normen, Richtlinien, Norm SIA 118/312:2013: Allgemeine Bedingungen für Begrünung von Dächern. Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 306 Verwaltung 1 Bepflanzungsplan 2 Baupläne 3 Bestandsaufnahme der Pflanzen vor Baubeginn Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Quellen –Anke, Henz, Das Karlsruher Modell, Eingriff und Ausgleich im Bebauungsplanverfahren, 1998. –Schweizerische Fachvereinigung Gebäudebegrünung (SFG), Gründachrichtlinie für Extensivbegrünung Teil 1 «Wasserhaushalt und Vegetation». –Vogelschutz: www.birdlife.ch/de/glas Bemerkungen Artenvielfalt | 306 3 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Natur und Landschaft Landschaftszersiedelung | 307 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, AR, RP, NHB Beschrieb des Kriteriums Die Landschaftsveränderung in der Schweiz in den letzten fünfzig Jahren war radikal und steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Entwicklung. Die Raumplanung konnte die Zersiedelung bislang nicht wirksam eindämmen. Mit diesem Kriterium soll ein Beitrag zur Verringerung der Zersiedelung geleistet werden. Die Beurteilung basiert auf einer vereinfachten Version der Methode der gewichteten Zersiedelung. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der Lage des Grundstücks, der Dispersionseinschätzung, der maximalen gesetzlichen und der realen Ausnützungsziffer sowie der Nutzfläche pro Beschäftigter. Indikator 1 | Landschaftszersiedelung [%] Einstufung 0 bis 15 Note Anwendung 15 bis 35 35 bis 50 2 3 1 Neubau Hinweise zur Bearbeitung Ja Urbane Durchdringung Wachstum der Siedlungsfläche Dispersion Zunahme der Streuung der Siedlungsfläche Flächeninanspruchnahme Zunahme der individuellen Flächeninanspruchnahme 50 bis 65 4 Bestand Landschaftszersiedelung | 307 85 bis 100 5 6 Ja Die nebenstehende Grafik illustriert welche Messgrössen zur Bewertung der Landschaftszersiedelung ausgewertet werden und wie sie zu verstehen sind. Die Messgrössen sind die urbane Durchdringung (1), die Dispersion (2) und die Flächeninanspruchnahme (3).. Die Urbane Durchdringung misst primär die Veränderung der Siedlungsfläche, die Dispersion die Streuung der Siedlungsflächen und die Flächeninanspruchnahme die Grösse der Siedlungsfläche die von einem Arbeitsplatz gebraucht wird. Die Flächeninanspruchnahme ist aus drei zu ermittelnde Grössen zusammengesetzt. (3a) Die Ausnützungsziffer, welche maximal gesetzlich festgelegt ist, (3b) der Ausnützungsziffer real, d.h. der prozentuale Anteil der realisierten Ausnützung im Vergleich zur gesetzlich festgelegten maximalen Ausnützung und (3c) der Nutzfläche pro Beschäftigter. Falls nur die Baumassenzahl (BMZ) vorliegt. Die BMZ durch 3.3 m Geschosshöhe dividieren und diesen Wert als Ausnützungsziffer verwenden. 1. Bestimmung der Urbanen Durchdringung – Lage des Grundstücks Historisch Grossstadt Periurban 65 bis 85 Rural Suburban Streusiedlung 1 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Natur und Landschaft Landschaftszersiedelung | 307 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Hinweise zur Bearbeitung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, AR, RP, NHB 2. Bestimmung der Streuung der Siedlungsfläche - Dispersionseinschätzung Innerhalb geschlossener Siedlungsfläche Am Rand einer unbebauter Fläche innerhalb Siedlungsfläche Am Rand der Siedlungsfläche Streusiedlungsbiet innerhalb Siedlungsfläche Innerhalb unbebauter Fläche Wiese Auf der grünen Wiese 3. Die Flächeninanspruchsnahme (3a) Die Ausnützungsziffer muss mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ermittelt und aus dem drop-down Menü „Ausnützungsziffer maximal gesetzlich“ dem passenden Bereich zugewiesen werden. (3b) Aus der realisierten Ausnützung wird unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen maximalen Ausnützungsziffer die Prozentuale Ausnützungsziffer real ermittelt und aus dem entsprechenden Feld der passende Bereich ausgewählt. (3c) Die „Nutzfläche pro Beschäftigter“ wird aus der Nutzfläche und der Personenbelegung des Gebäudes ermittelt und in die Checkliste eingetragen. Das Ergebnis ist der Landschaftszersiedelungsgrad in Prozent. Je grösser die Landschaftszersiedelungswirkung, desto geringer das Ergebnis. Die Einstufung wird nach der folgenden Tabelle vorgenommen: 1. Extrem grosse Zersiedelungswirkung (extrem negativ): 2. Sehr grosse Zersiedelungswirkung (stark negativ): 3. Grosse Zersiedelungswirkung (negativ): 4. Geringe Zersiedelungswirkung (geringfügig negativ): 5. Neutrale Zersiedelungswirkung (+/- keine Veränderung): 6. Leichte Verbesserung der Zersiedelungswirkung (geringfügig positiv): Bearbeitung in SIA-Phase Wie wird der Nachweis erbracht 1 Strategische Planung 2 Vorstudien 3 Projektierung 4 Ausschreibung 0-15% 15-35% 35-50% 50-65% 65-85% 85-100% 5 Realisierung 6 Bewirtschaftung SNBS Tool 307 Verwaltung Landschaftszersiedelung | 307 2 von 3 KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG Natur und Landschaft Landschaftszersiedelung | 307 Version 1.5 Nutzungsart Verwaltung Bauwerksart Verwaltungsbau Planungsbeteiligte PE, BH, AR, RP, NHB Vorgaben Gesetze Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen. Empfehlungen Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung SNBS Tool 307 Verwaltung 1 Google Earth Weiterführende Hinweise Begriffserläuterungen & Abkürzungen Nutzfläche (NF) wird gemäss SIA 416 bestimmt. Quellen –Christian, Schwick et al., Urban Sprawl in Switzerland – Unstoppable?, Quantitative Analysis 1935 to 2002 and Implications for Regional Planning, Bern, Stuttgart, Wien, 2012 (Haupt). – Christian, Schwick et al., Zersiedelung messen und vermeiden, Merkblatt für die Praxis, 2011 (WSL). Bemerkungen Landschaftszersiedelung | 307 3 von 3