Kriterienkatalog Verwaltung - Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz

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KRITERIENBESCHRIEBE
Nutzungsart Verwaltung
Version 1.5
Version 1.5
INHALTSVERZEICHNIS
GESELLSCHAFT
Kontext und Architektur
101 Ortsanalyse
102 Themen und Pflichtenheft
Planung und Zielgruppen
103Planungsverfahren
104Diversität
Nutzung und Raumgestaltung
105 Halböffentliche Räume
106 Private Räume
Wohlbefinden und Gesundheit
107 Visueller, akustischer und thermischer Komfort
108Raumluftqualität
WIRTSCHAFT
Kosten
201Lebenszykluskosten
Handelbarkeit
202 Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse
203 Bausubstanz
204Vermietungssituation
Ertragspotential
205Erreichbarkeit
206 Bevölkerung und Arbeitsmarkt
207 Mietzinsniveau in der Gemeinde
208 Nutzbarkeit des Grundstücks
209 Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven
Regionalökonomie
210 Regionalökonomisches Potential
UMWELT
Energie
301 Primärenergie nicht erneuerbar
Klima
302Treibhausgasemissionen
Ressourcen- und Umweltschonung
303 Umweltschonende Erstellung
304 Umweltschonender Betrieb
305 Umweltschonende Mobilität
Natur und Landschaft
306Artenvielfalt
307Landschaftszersiedelung
URHEBERRECHTE
Version 1.5
Der SNBS Hochbau besteht aus folgenden Teilen:
a. Dokumente mit Kriterienbeschrieben für bestimmte Nutzungsbereiche (z.B. Wohnen)
b. Berechnungsinstrumente auf Excel-Basis für die Beurteilung der Kriterienerfüllung von Hochbauten
c. Glossar
Der SNBS Hochbau ist urheberrechtlich nach dem Bundesgesetz über die Urheberrechte und verwandte
Schutzrechte (URG; SR 231.1) geschützt. Inhaber des Urheberrechts ist die Schweizerische Eidgenossenschaft,
vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE). Der SNBS Hochbau ist nach dem Willen des Bundes für
jedermann kostenfrei zugänglich und für die Planung und Beurteilung von Bauten kostenfrei einsetzbar.
Nicht gestattet sind aber:
a. Die Verwendung des SNBS Hochbau im Sinne von Art. 10 Abs. 2 URG, insbesondere die Veröffentlichung, wenn dafür ein Entgelt verlangt wird.
b. Die Bearbeitung (Änderung) oder die Verwendung des SNBS Hochbau zur Schaffung eines Werks zweiter
Hand (Wahrung der Werkintegrität nach Art. 11 URG).
Vorbehalten bleiben Urheberrechte von Dritten an Methoden oder anderen schutzfähigen Werken, auf welche im
SNBS verwiesen wird.
Jegliche Haftung des Bundes aus der Verwendung des SNBS ist ausgeschlossen.
KRITERIENKATALOG
Version 1.5
Themen
Nr.
Kriterien
Kurzbeschriebe
101
Ortsanalyse
Das Kriterium bezweckt eine Auseinandersetzung mit dem Ort und seinen
Qualitäten mittels einer systematischen Ortsanalyse.
102
Themen und
Pflichtenheft
Die Erkenntnisse aus der Ortsanalyse werden in ein Pflichtenheft umgesetzt und
ermöglichen eine dem Kontext angepasste räumliche Einordnung.
103
Planungsverfahren
Mit dem Kriterium soll eine hohe städtebauliche und architektonische
Qualität und ein frühzeitiger Einbezug der relevanten Zielgruppen
sichergestellt werden.
104
Diversität
Das Kriterium überprüft, ob die Belegungsdichte der Nutzung entsprechend angemessen ist und bezweckt ein vielfältiges Nutzendenspektrum.
105
Halböffentliche Räume
Die Gebrauchsqualität und die Anpassbarkeit der halböffentlichen Innen- und
Aussenräume werden mit dem Kriterium beschrieben.
106
Private Räume
Das Kriterium beurteilt die Veränderbarkeit der privaten Innenund Aussenräume und das Nutzungsangebot.
107
Visueller, akustischer
und thermischer Komfort
Mit diesem Kriterium werden die Hauptfaktoren für einen hohen
Wohnkomfort betrachtet. Dabei spielen visuelle Aspekte, der Schallschutz und
die Raumlufttemperatur eine zentrale Rolle.
108
Raumluftqualität
Ziel dieses Kriteriums ist, die Nutzer vor gesundheitsschädigenden
Emissionen zu schützen und eine gute Raumluftqualität zu gewährleisten.
201
Lebenszykluskosten
Mit diesem Kriterium werden die über den Lebenszyklus – von der
Projektentwicklung bis zum Rückbau – anfallenden Kosten betrachtet.
202
Objektgrösse und
Eigentumsverhältnisse
Das Kriterium beurteilt die Handelbarkeit einer Immobilie anhand der Objektgrösse und der Eigentumsverhältnisse.
203
Bausubstanz
Der Zustand, die Qualität eines Gebäudes und dessen Bauweise haben
massgebenden Einfluss auf seine Handelbarkeit.
204
Vermietungssituation
Die Vermietungssituation wird als Indikator für die Beurteilung der
Handelbarkeit verwendet.
205
Erreichbarkeit
Mit dem Kriterium wird die Erreichbarkeit der Immobilie im regionalen und
nationalen Kontext beurteilt.
206
Bevölkerung und
Arbeitsmarkt
Eine positive Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung beeinflusst die
Nachfrage von Immobilien positiv.
207
Mietzinsniveau in der Gemeinde
Dieses Kriterium beurteilt die Nachfrage und das Ertragspotential auf Ebene der
Gemeinde.
208
Nutzbarkeit des
Grundstücks
Das Kriterium beurteilt, ob ein Grundstück für die entsprechende Nutzung
geeignet ist und macht Aussagen zur Qualität der Grundversorgung.
209
Qualität der Lage und
Entwicklungsperspektiven
Dieses Kriterium betrachtet die Qualität der Lage anhand relevanter
Faktoren und die Entwicklungsperspektiven des Standortes.
Regionalökonomie
210
Regionalökonomisches
Potential
Dieses Kriterium beurteilt den Beitrag der Liegenschaft an die regionale
Wirtschaft im Verhältnis zur Grösse der regionalen Wirtschaft.
Energie
301
Primärenergie nicht erneuerbar
Das Kriterium zeigt den nicht erneuerbaren Primärenergiebedarf eines
Gebäudes für Erstellung, Betrieb und Mobilität auf.
Klima
302
Treibhausgasemissionen
Das Kriterium bezweckt die Ermittlung der Treibhausgasemissionen eines Gebäudes für Erstellung, Betrieb und Mobilität.
303
Umweltschonende
Erstellung
Ob ein Gebäude ressourcen- und umweltschonend erstellt wurde, wird mit
diesem Kriterium beschrieben.
304
Umweltschonender Betrieb
Mit dem Kriterium wird überprüft, ob die Voraussetzungen für einen
ressourcen- und umweltschonenden Betrieb einer Immobilie vorhanden sind.
305
Umweltschonende
Mobilität
Das Kriterium zeigt auf, welche konkreten Massnahmen zu einer
umweltschonenden Mobilität beitragen.
306
Artenvielfalt
Mit diesem Kriterium wird beurteilt, ob das vorhandene natürliche Potential im
Bereich Flora und Fauna am Standort ausgeschöpft wird.
307
Landschaftszersiedelung
Die Landschaftszersiedelung und der Verbrauch an natürlichem Boden werden
mittels geeigneter Indikatoren beurteilt.
Kontext und
Architektur
Gesellschaft
Planung und
Zielgruppen
Nutzung und
Raumgestaltung
Wohlbefinden und
Gesundheit
Kosten
Wirtschaft
Handelbarkeit
Umwelt
Ertragspotential
Ressourcen- und
Umweltschonung
Natur und
Landschaft
Kriterienkatalog SNBS
EINLEITUNG BEREICH GESELLSCHAFT
Version 1.5
BEREICH GESELLSCHAFT
Der Bereich Gesellschaft betrachtet, verknüpft und beurteilt eine grosse Themenvielfalt. Neben dem sorgfältigen Umgang
mit dem Kontext tragen der Einbezug der Nutzenden und eine bewusste Nutzungsdiversität sowie die differenzierte
Gestaltung des halböffentlichen und privaten Raums zur Identitätsbildung und Identifikation bei. Eine flexible und anpassungsfähige Raumstruktur mit hoher Gebrauchsqualität bildet die Basis für einen ressourcenschonenden Raumbedarf.
Berücksichtigt werden ausserdem Aspekte von Wohlbefinden und Gesundheit.
Kernelemente des Standards im Bereich Gesellschaft
Der Themenkatalog – insbesondere für Kontext und Architektur – dient einerseits als Planungshilfe und offene, nicht
abschliessende Checkliste, andererseits trägt er als Instrument der Selbstdeklaration auch zur Sensibilisierung aller an
Planung, Bau und Nutzung beteiligten Personen bei. Der Themenkatalog lässt Spielraum für anregende Interpretationen.
Die systematische Gliederung und Vorgehensweise erlaubt eine Orientierung innerhalb der Komplexität und ermöglicht eine
situations-, stufen- und typengerechte Bearbeitung und Beurteilung.
Kontext und Architektur
Aus der Analyse des spezifischen Ortes mit seinem Kontext werden in Verbindung mit dem Programm und den übergeordneten Zielen Erkenntnisse für das konkrete Planungs- und Bauprojekt hergeleitet und eine Haltung entwickelt, die auch
kulturelle Werte berücksichtigt. Die Untersuchung der Aspekte ist Teil des normalen Entwurfsprozesses.
Planung und Zielgruppe
Identitätsbildung und Identifikation sind entscheidende Merkmale der gesellschaftlichen Nachhaltigkeit. Ein früher Einbezug
der relevanten Zielgruppen ist ebenso wichtig wie eine angemessene Nutzungsdichte und -diversität.
Nutzung und Raumgestaltung
Zur Sicherstellung langfristiger, gebrauchstauglicher Raum- und Infrastrukturen wird auf ihre Anpassungs- und Veränderbarkeit im Spannungsfeld von öffentlich, halböffentlich und privat fokussiert.
Wohlbefinden und Gesundheit
Bauten haben Auswirkungen auf ihre Nutzerinnen und Nutzer. Thematisiert werden visuelle Aspekte, Schallschutz,
Raumlufttemperatur und Raumluftqualität.
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Kontext und Architektur
Ortsanalyse | 101
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, RP
Beschrieb des Kriteriums
Das Kriterium bezweckt eine intensive Beschäftigung mit dem Ort, seinen Qualitäten und Herausforderungen. Eine umfassende Ortsanalyse
anhand des vorgegebenen Themenkatalogs und eine Auswertung statistischer Daten schaffen die Grundlage für die Erarbeitung der Kriterien 102
Themen- und Pflichtenheft, 103 Planungsverfahren, 104 Diversität und 105 halböffentlicher Raum.
Indikator 1 | Städtebauliche und architektonische Themen [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator beurteilt ortsbauliche und architektonische Themen im Zusammenhang mit einem spezifischen Ort.
Anhand des Themenkatalogs werden die Planenden auf zentrale Aspekte einer Ortsanalyse sensibilisiert. Das systema­
tische Vorgehen verlangt für jedes einzelne Thema eine präzise Aussage. Diese wird mit kurzem Text und einfachem
Planschema schriftlich dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet:
Analysen von Programm und Kontext, Erläuterungsberichte aus Wettbewerbsverfahren, etc. Der Themenkatalog dient
ebenso als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste wie als Instrument zur Selbstdeklaration.
Bearbeitung in
SIA-Phase
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
Vorgaben
Gesetze
– Baugesetz
– Bauverordnung
– Baureglement
Normen, Richtlinien, – SIA-Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planung» und zugehörige
Empfehlungen
Dokumentation D0246
– Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 101 Verwaltung
Plangrundlagen, wie z.B.
Situationspläne
– Umwelt und Natur: Landschaftsleitbild, Baumkataster, Naturgefahrenkarte
– Bau und Grundlagen: Aktuelle Projekte, Topografische Karte (Höhenkurven)
– Nutzungsplanung: Nutzungszonen, Bauklassen, Lärmempfindlichkeit, Baulinien
– Verschiedenes: Denkmalpflege (Bauinventar), Statistiken, Historische Pläne
– Fotos: Luftbilder, bestehende Gebäude/Umgebung (Materialisierung/Konstruktion)
Datengrundlagen, wie z.B.
– Statistik zur Bevölkerungszusammensetzung
– Verkehrsplan (Zug-, Tram-, Bus- und Strassennetz, Fahrrad- und Fussgängerwege)
– Fahrplan (Zug, Tram, Bus)
Gesetze/Verordnungen/Reglemente, wie z.B.
– Baugesetz
– Bauverordnung
– Baureglement
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
Bemerkungen
Ortsanalyse | 101
1 von 1
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Kontext und Architektur
Themen und Pflichtenheft | 102
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, RP
Beschrieb des Kriteriums
Das Kriterium zielt auf eine dem Ort angepasste räumliche und nachhaltige architektonische Umsetzung und auf eine Eingliederung des Projekts
in den baulichen Kontext.
Durch die Erkenntnis- und Zielformulierung aus der Ortsanalyse und deren Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen von Gemeinden und/oder
Expertengremien soll eine angemessene bauliche Dichte und Ausnutzung des Grundstücks mit einer qualitativen Aussen- und Grünraumgestaltung
definiert und damit eine die Identität des Ortes stärkende und/oder ergänzende Wirkung erzielt werden.
Indikator 1 | Erkenntnisse und Zielformulierung aus der Ortsanalyse [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator bezweckt eine Erkenntnis- und Zielformulierung aus der Ortsanalyse.
Anhand des Themenkatalogs und der Erkenntnisse aus der Ortsanalyse (Kriterium Nr. 101) formulieren die Planenden und
Bauherrschaften die Zielsetzungen des Projektes. Das systematische Vorgehen verlangt für jedes einzelne Thema eine
präzise Aussage. Diese wird mit kurzem Text und den relevanten Darstellungen dokumentiert. Idealerweise werden dazu
bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Projekt- und Baubeschriebe mit Plänen, Erläuterungsberichte aus
Wettbewerbsverfahren.
Das Themen- und Pflichtenheft dient einerseits als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste, andererseits
als Instrument zur Selbstdeklaration.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Nein
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
70 bis 84
85 bis 100
5
6
SNBS Tool 102 Verwaltung
Indikator 2 | Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen und Leitbildern [%]
Einstufung
0 bis 19
Note
20 bis 34
35 bis 49
2
3
1
50 bis 69
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator bezweckt eine Abstimmung mit übergeordneten Zielsetzungen und Leitbildern, insbesondere von Gemeinde,
Stadt und Quartier.
Die von den Planenden für das Bauprojekt festgelegten und dokumentierten Zielsetzungen aus dem Indikator 1 werden mit
relevanten Leitbildern (Gemeinde, Stadt und Quartier) abgestimmt und durch ein Expertenteam oder durch einzelne
Fachgespräche mit Experten begleitet.
Das Ergebnis wird mit kurzem Text und ergänzenden Beilagen dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene
Dokumente direkt verwendet: Leitbilder, Erläuterungsberichte aus Planungsverfahren.
Diese Zielabstimmung dient ebenso als Planungshilfe und offene, nicht abschliessende Checkliste wie als Instrument zur
Selbstdeklaration.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Nein
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 102 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – SIA-Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planung» und zugehörige
Empfehlungen
Dokumentation D0246
– Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
Themen und Pflichtenheft | 102
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Kontext und Architektur
Themen und Pflichtenheft | 102
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, RP
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 102 Verwaltung
Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 101 Ortsanalyse
Grundlagen, wie z.B.:
- Relevante Leitbilder, insbesondere von Gemeinde, Stadt, Quartier
- Gestaltungspläne/Masterpläne
- Expertenliste von Behörden und Fachstellen, sowie Planungsfachleute aus Architektur und weiteren Disziplinen
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
Bemerkungen
Themen und Pflichtenheft | 102
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Planung und Zielgruppen
Planungsverfahren | 103
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
BH, PE, AR, IA
Beschrieb des Kriteriums
Das Kriterium bezweckt eine hohe städtebauliche, ortsspezifische und architektonische Qualität sowie eine optimale Zielgruppenorientierung (vgl.
Glossar SNSB)
Es unterstützt eine langfristig wirkende und identitätsstiftende Baukultur und berücksichtigt die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Nutzenden.
Hierfür dient eine dem Projekt angemessene Qualitätssicherungsmethode sowie die Verbindlichkeit zur entsprechenden Umsetzung und eine
Partizipation der relevanten Beteiligten in angemessener Form und zum richtigen Zeitpunkt im Planungs- und Bauprozess.
Indikator 1 | Qualitätssicherungsverfahren [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator bezweckt die Festlegung eines adäquaten Qualitätssicherungsverfahrens.
Nach den Erkenntnissen aus der Ortsanalyse (Nr. 101) und dem erarbeiten des Themen- und Pflichtenhefts (Nr. 102)
wählen die Planenden ein geeignetes Verfahren zur Qualitätssicherung mit entsprechenden Massnahmen. Diese werden
mit kurzem Text erläutert und dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet:
Erläuterungsbericht zum Planungsverfahren und zur Qualitätssicherung.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Nein
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 103 Verwaltung
Indikator 2 | Umsetzung der Qualitätssicherungsmethode [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator bezweckt die verbindliche Umsetzung der Qulitätssicherungsmethode.
Nach der Festlegung des geeigneten Verfahrens durch die Planenden im Indikator 1 wird eine verbindliche Umsetzung
garantiert. Eine klare Umsetzungsstrategie zur Qualitätssicherung wird definiert. Diese wird mit kurzem Text erläutert und
dokumentiert. Idealerweise werden dazu bereits vorhandene Dokumente direkt verwendet: Erläuterungsbericht zum
Planungsverfahren und zur Qualitätssicherung.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Nein
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 103 Verwaltung
Planungsverfahren | 103
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Planung und Zielgruppen
Planungsverfahren | 103
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
BH, PE, AR, IA
Indikator 3 | Partizipation im Planungs- und Bauprozess [%]
Einstufung
0 bis 19
Note
20 bis 34
35 bis 49
2
3
1
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
5
6
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
In dem Indikator werden Art und Tiefe von Massnahmen zur Einbeziehung relevanter Stakeholder sowie der konkrete
Einfluss der Partizipation auf das fertiggestellte Bauprojekt beurteilt. Der Indikator zielt auf eine optimale Zielgruppenorientierung ab. Das heisst, es wird ein Zuschnitt des Vorhabens auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Nutzenden
und Betroffenen und eine Partizipation der relevanten Stakeholder in angemessener Form angestrebt. Die Abschnitte der
in dem Indikator enthaltenen Checkliste sind analog zu den drei Partizipationsgraden gegliedert. Sowohl die Abschnitte
selbst als auch die darin enthaltenen Fragen bilden, von oben nach unten gelesen, eine zunehmende Partizipationstiefe ab.
Der vierte und letzte Abschnitt der Checkliste bezieht sich auf den konkreten Einfluss der Partizipation auf das fertiggestellte Bauprojekt. In Abhängigkeit von der Grösse des Bauvorhabens sind nur bestimmte Partizipationsgrade
nachzuweisen. Siehe dazu «Nachweis» oberhalb der entsprechenden Checklistenabschnitte. Die maximal zu erreichende
Punktzahl richtet sich nach Art und Grösse des Bauvorhabens. In jedem der Abschnitte kann höchstens eine Frage, durch
entsprechendes Anwählen der grünen Drop-Down-Felder mit «Ja» beantwortet werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Nein
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 103 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
– IVöB:1994/2001 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 102:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen un Architekten
Empfehlungen
– Norm SIA 103:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieure und Bauingenieurinnen
– Norm SIA 105:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten
– Norm SIA 108:2014 Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und der Elektroingenieure sowie der
Fachingenieure für Gebäudeinstallationen
– Norm SIA 110:2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Raumplanerinnen und Raumplaner auf den Gebieten
der kommunalen Gesamtplanung und der Sondernutzungsplanung
– Norm SIA 111:2014 Leistungsmodell Planung und Beratung
– SIA-Merkblatt 2050 «Nachhaltige Raumentwicklung – kommunale und regionale Planung» und zugehörige
Dokumentation D0246
– Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
– Norm SIA 142:2009 Ordnung für Architekten- und Ingenieurwettbewerbe
– Norm SIA 143:2009 Ordnung für Architekten- und Ingenieurstudienaufträge
Planungsverfahren | 103
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Planung und Zielgruppen
Planungsverfahren | 103
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
BH, PE, AR, IA
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 103 Verwaltung
Grundlagen:
– Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 101 Ortsanalyse
– Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 102 Themen- und Pflichtenheft
– Ergebnisse aus dem Tool zum Kriterium Nr. 103 Planungsverfahren (Indikator 1)
– Liste des Begleitgremiums
– ggf. Jurybericht von Konkurrenzverfahren
– Expertenliste von Behörden und Fachstellen, sowie Planungsfachleuten aus Architektur und entsprechenden Fachbereichen
– Dokumentation über Art, Tiefe und Einfluss der Partizipation (z.B. Zielformulierung, Massnahmenplan, Feedback, Feststellung des Masses der
Umsetzung der Vorschläge der Partizipation).
Plangrundlagen
– Bauprojektpläne inkl. Umgebungsplan
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
– DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012
Bemerkungen
Planungsverfahren | 103
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Planung und Zielgruppen
Diversität | 104
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
RP, PE, AR
Beschrieb des Kriteriums
Das Kriterium bezweckt die Förderung der Diversität im Gebäude wie auch im Zusammenspiel von Gebäude und Umfeld. Dabei geht es um eine
Vielfalt von Nutzungen.
Ziel ist, eine flächeneffiziente Bauweise des Gebäudes sowie ein optimales Flächenverhältnis von Nutzfläche zu Arbeitsplätzen innerhalb des
Gebäudes zu erreichen. Dieses soll produktives Arbeiten ermöglichen, ein auf Belegung/Auslastung abgestimmtes Angebot und eine auf die
Arbeitstätigkeiten bezogene Diversität von Standardarbeitsplätzen und alternativen Arbeitsorten (vgl. Glossar SNBS) bieten.
Auf der Ebene des Standorts/Quartiers wird unter Diversität der Nutzungen eine Mischung und Vielfalt von vorhandenen/angestrebten Nutzungen
verstanden. Eine vielfältige funktionierende Nahversorgung und Infrastruktur fördert das Quartierleben und die Work-Life-Balance, verhindert einseitige
Nutzungen und prägt das Image eines Standorts/Quartiers. Bereiche und Nutzungen im Umfeld können zur informellen Kommunikation beitragen
sowie als «erweiterte Räume/Nutzungen» für das Gebäude herangezogen werden (z. B. können nahegelegene Cafés zu Besprechungen genutzt werden).
Fehlen Angebote angemessener Infrastruktur, so können Angebote innerhalb von Gebäuden (mit öffentlichem Zugang) zur Mischung und Vielfalt
der Nutzungen des Standorts/Quartiers beitragen. Dabei sind die Vorgaben der jeweiligen Bau- und Zonenordnung zu beachten.
Das Kriterium bezweckt weiterhin, Bauwerke durch eine hindernisfreie Ausführung für eine breite Bevölkerungsgruppe zugänglich und nutzbar
zu machen.
Indikator 1 | Flächeneffizienzfaktor [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Mit dem Indikator wird die Ausnutzung von Flächen innerhalb des Gebäudes beurteilt.
Der Indikator zielt auf eine optimal flächeneffiziente Bauweise des Gebäudes als Grundlage für eine grosse Diversität der
Nutzungen.
Die Flächen NF und GF werden in die entsprechenden Felder eingetragen. Die tabellarische Übersicht zeigt die
Zusammenhänge zwischen dem Flächeneffizienzfaktor und der Punktzahl auf.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 104 Verwaltung
Indikator 2 | Nutzfläche pro Arbeitsplatz und Diversität alternativer Arbeitsorte [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Mit dem Indikator wird das durchschnittliche Flächenverhältnis von Nutzfläche (Arbeitsfläche) zu Arbeitsplatz innerhalb
des Gebäudes und das Angebot sowie die Diversität von alternativen Arbeitsorten (vgl. Glossar SNBS) beurteilt.
Zunächst wird die «anrechenbare Nutzfläche (NFa)» (vgl. Glossar SNBS) berechnet. In die Berechnung fliessen alle
Nutzflächen (NF gem. SIA 416) von «Standardarbeitsplätzen» (vgl. Glossar SNBS) und «alternativen Arbeitsorten» (vgl.
Glossar SNBS) ein. Nach der Ermittlung der «anrechenbaren Nutzflächen (NFa)» und der Anzahl der Arbeitsplätze können
die Werte in die entsprechenden Felder der Tabelle eingegeben werden. Die «Nutzfläche pro Arbeitsplatz», d.h. das
Verhältnis von NFa (Standardarbeitsplatzfläche + Nutzfläche der alternativen Arbeitsorte) zur Anzahl der Arbeitsplätze
(nicht Anzahl Mitarbeiter) wird automatisch berechnet. Bei der Betrachtung ist von allen Regelgeschossen auszugehen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Diversität | 104
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 104 Verwaltung
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Planung und Zielgruppen
Diversität | 104
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
RP, PE, AR
Indikator 3 | Nutzungsangebot des Gebäudes im Kontext [%]
Einstufung
0 bis 19
Note
20 bis 34
35 bis 49
2
3
1
50 bis 69
4
70 bis 84
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Beurteilt wird, ob
a) ob es im Umfeld inkl. Gebäude eine angemessene Mischung von Nutzungen gibt (in Abstimmung mit Zonenordnung
und dem Entwicklungskonzept/Leitbild).
b) o b die ggfs. im Gebäude angebotenen Nutzungen eine im Umfeld vorhandene Versorgungslücke schliessen/
Unterver­sorgung beseitigen oder die im Umfeld vorhandenen Nutzungen sinnvoll ergänzen.
c) ob die Diversität der im Gebäude angebotenen Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
5
6
SBNS Tool 104 Verwaltung
Indikator 4 | Hindernisfreies Bauen [%]
Einstufung
0 bis 19
Note
20 bis 34
35 bis 49
2
3
1
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator zielt ab auf ein hindernisfreies Bauen ab.
Die Planenden definieren die Massnahmen für mobilitäts- und sinnesbehinderte Menschen. Der Indikator zielt auf
möglichst wenig architektonische Barrieren und bauliche Hindernisse. Diese Massnahmen sollen mit kurzem Text und
den relevanten Projektplänen dokumentiert werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SBNS Tool 104 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
– BehiG:2004
Normen, Richtlinien, – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
Empfehlungen
– Norm SIA 416:2003 Flächen und Volumen von Gebäuden
– Norm SIA 500:2009 Hindernisfreie Bauten
– SUVA-Richtlinien, SECO Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
Diversität | 104
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Planung und Zielgruppen
Diversität | 104
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
RP, PE, AR
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SBNS Tool 104 Verwaltung
Planunterlagen:
– (Grundrisse) des Gebäudes mit mindestens einer möglichen Variante des Mieterausbaus inkl. Bürolayout mit Arbeitsplätzen und alternativen
Arbeitsorten, Möblierung und zugeordneten Nutzungen
– Umgebungsplan
Datengrundlagen:
– Aussagen und Dokumente über die Ermittlung des Tätigkeitenprofils der vorgesehenen Arbeitsnutzung
– Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz (ggf. als Referenz)
– in 102 «Planung und Zielgruppen» ermittelte Daten
– sonstige im Rahmen einer Standortbewertung ermittelte Daten
– Richtlinien der schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
– SUVA-Richtlinien
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
– DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012; Urs Grieder, Thomas Zangger: «Mein Arbeitsplatz»;
SECO Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
– BehiG:2004
– Norm SIA 500:2009 Hindernisfreie Bauten
Bemerkungen
Diversität | 104
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Halböffentliche Räume | 105
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, IA, HLKSE, TS
Beschrieb des Kriteriums
Ziel des Kriteriums ist es, die Voraussetzungen für ein ausreichendes Angebot, die vielfältige Nutzbarkeit sowie die Anpassbarkeit von halböffentlichen
Räumen (vgl. Glossar SNBS) zu schaffen.
Zum einen wird die vielfältige Nutzbarkeit halböffentlicher Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen in Innenräumen angestrebt, welche durch ein
entsprechendes Angebot und differenzierte Gebrauchsqualitäten und die Möglichkeit zu temporären Fremd-/Andersnutzung (z.B. Vermietung
an Dritte) innerhalb von Büro-/Verwaltungskomplexen entsteht. Eine solche Nutzungsflexibiltät umfasst ein ausreichendes Angebot und eine
differenzierte Ausstattung/Gestaltung dieser Räume (Diversität).
Ein weiteres Ziel ist die vielfältige Nutzbarkeit halböffentlicher Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen in Aussenräumen, welche durch ein entsprechendes Angebot und differenzierte Gebrauchsqualitäten und die Möglichkeit zu temporären Fremd-/Andersnutzung (z.B. Vermietung an Dritte)
innerhalb von Büro-/Verwaltungskomplexen entsteht. Eine solche Nutzungsflexibiltät umfasst ein ausreichendes Angebot und eine differenzierte
Ausstattung/Gestaltung dieser Räume (Diversität).
Das Kriterium bezweckt ausserdem die Förderung des Sicherheitsempfindens der Nutzerinnen und Nutzer in den halböffentlichen Innen- und
Aussenräumen eines Bauobjektes durch bauliche und gestalterische Massnahmen am Objekt. Hierbei spielen die Überschaubarkeit und
Orientierung, eine gute Belichtung, eine klare Wegführung und die Identitätsstiftung eine wesentliche Rolle.
Angestrebt wird zudem die Anpassbarkeit von halböffentlichen Räumen, da vielfältige Nutzbarkeit umso besser gewährleistet ist, je anpassbarer
halböffentliche Räume sind. Halböffentliche Innen- und Aussenräume sind anpassbar, wenn räumliche Veränderungen zugunsten neuer Bedürfnisse
mit angemessenem Aufwand an Zeit und Ressourcen vorgenommen werden können.
Indikator 1 | Angebot und Gebrauchsqualitäten halböffentlicher Innenräume [%]
Einstufung
0 bis 19
Note
20 bis 34
35 bis 49
2
3
1
50 bis 69
4
70 bis 84
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Beurteilt wird
a) das Vorhandensein von beheizten, natürlich belichteten und belüfteten halböffentlichen Innenräumen im Büro-/
Verwaltungskomplex, die für die Nutzenden ein Angebot an Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen bereithalten.
b) d as Vorhandensein von beheizten, natürlich belichteten und belüfteten sowie separat erschliessbaren halböffentlichen
Innenräumen insbesondere in den EG-Zonen des Büro-/Verwaltungskomplexes, die ein Angebot an Nicht-Büro-/
Verwaltungsnutzungen bereithalten, welche publikumsorientiert angeordnet und gestaltet sind und Begegnungen sowie
Austausch zwischen verschiedenen im Büro-/Verwaltungskomplex ansässigen Nutzerparteien und Externen ermöglichen.
c) die Diversität an (oben genannten) Nicht-Büro-/Verwaltungsnutzungen innerhalb des Büro-/Verwaltungskomplexes.
d) die differenzierte Ausstattung und Gestaltung von halböffentlichen Innenräumen.
e) die Möglichkeit einer temporären Nutzung halböffentlicher Innenräume innerhalb des Büro-/Verwaltungskomplexes
durch verschiedene im Büro-/Verwaltungskomplex ansässige Nutzerparteien/durch Externe.
Ja
Bestand
Ja
Der Fall der Erweiterung von per Definition «privaten Innenräumen» hinsichtlich einer unterstützenden Funktion der
Arbeitstätigkeit ist im Kriterium «106 – Private Räume: Alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote
in privaten Innen- und Aussenräumen» abgedeckt.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 105 Verwaltung
Halböffentliche Räume | 105
1 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Halböffentliche Räume | 105
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, IA, HLKSE, TS
Indikator 2 | Angebot und Gebrauchsqualitäten halböffentlicher Aussenräume [%] Einstufung
0 bis 19
Note
20 bis 34
35 bis 49
2
3
1
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
5
6
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Beurteilt wird
a) das Vorhandensein und die Nutzung von halböffentlichen Aussenräumen im Büro-/Verwaltungskomplex.
b) die differenzierte Ausstattung und Gestaltung halböffentlichen Aussenräumen im Büro-/Verwaltungskomplex.
c) die Möglichkeit einer temporären Nutzung halböffentlicher Aussenräume innerhalb des Büro-/Verwaltungskomplexes
durch verschiedene im Büro-/Verwaltungskomplex ansässige Nutzerparteien/durch Externe.
d) das Vorhandensein und die Grösse von Abstellflächen (Innen- und Aussenräume) für Velos.
Ja
Bestand
Ja
Der Fall der Erweiterung von per Definition «privaten Aussenräumen» hinsichtlich der unterstützenden Funktion der
Arbeitstätigkeit ist im Kriterium «106 – Private Räume: Alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote
in privaten Innen- und Aussenräumen» abgedeckt.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 105 Verwaltung
Indikator 3 | Baulich-gestalterische Sicherheit [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator zielt ab auf ein hohes Sicherheitsempfinden der Nutzerinnen und Nutzer in den halböffentlichen
Innen- und Aussenräumen eines Bauobjektes ab.
Die Planenden definieren die Überschaubarkeit, die Wegführung, die Beleuchtung und die individuelle Gestaltbarkeit des
Bauprojekts. Diese Massnahmen sollen mit einem kurzem Text und den relevanten Projektplänen dokumentiert werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 105 Verwaltung
Indikator 4 | Anpassbarkeit halböffentlicher Innen- und Aussenräume [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Beurteilt wird
a) die Veränderbarkeit oder Verlagerung von halböffentlichen Innenräumen.
b) die Erschliessbarkeit und Möglichkeit der Nutzungbarmachung von Aussenräumen hinsichtlich der Gebäudestruktur.
c) die Veränderbarkeit der Konstruktion von halböffentlichen Innenräumen.
d) die Erschliessbarkeit und Möglichkeit der Nutzungbarmachung von Aussenräumen hinsichtlich der Gebäudehülle.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 105 Verwaltung
Halböffentliche Räume | 105
2 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Halböffentliche Räume | 105
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, IA, HLKSE, TS
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 105 Verwaltung
Plan- und Datengrundlagen zu den halböffentlichen Innen- und Aussenräumen und Abstellräume / -flächen für Velos, wie z.B.
– Grundrisspläne des Gebäudes mit mindestens einer möglichen Variante des Mieterausbaus inkl. Bürolayout mit Arbeitsplätzen und alternative
Arbeitsorten, Möblierung, zugeordneten Nutzungen und Velostellplätzen
– Kurzbeschrieb
– Lage und Grösse
– Erschliessung
– Bezug zum öffentlichen Raum
– Publikumsorientierung
– Begegnungsorte
– Gestaltung
– Möglichkeiten der Interaktion / des Rückzugs
– Öffentlichkeitsgrade
– Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeiten für Externe
– Vermietbarkeit
– Zuschaltbarkeit zu bestehenden Nutzungseinheiten
– Umgebungsplan
– landschaftlicher Gestaltungsplan
– Fotos / Visualisierungen
– Kurzbeschrieb zum Konzept der Landschaftsplanung
– Kurzbeschrieb zum Konzept Spielräume der Bewohner in der Gestaltung der halböffentlichen Aussenräume
– halböffentliche Nutzung von Dachflächen / Loggien
– Anzahl und Ausstattung Abstellräumen / -flächen für Velos
– Dusch- und Umkleidemöglichkeiten
Plan- und Datengrundlagen zur baulich-gestalterischen Sicherheit, wie z.B.
– Kurzbeschrieb zum Gestaltungskonzept der Wegführung im Aussenraum, der Eingänge, der inneren Erschliessungswege
– Kurzbeschrieb zum Beleuchtungskonzept der Aussenraumgestaltung
– Kurzbeschrieb zum Signaletikkonzept
– Erschliessung und Begegnungsorte (Einsehbarkeit, räumliche Übersichtlichkeit)
– Aussenspielbereiche (Erreichbarkeit, Übersichtlichkeit)
– Gebäudezugänge (Lage und Gestaltung)
– Parkierungsanlagen (Lage und Gestaltung)
Plan- und Datengrundlagen, wie z.B.
– Grundrisspläne (bevorzugt mit grafischer Unterscheidung von tragenden / nichttragenden Wänden, ggfs. Grundrissvarianten mit unterschiedlicher
Positionierung von Trennwänden)
– Fassadenschnitt und/oder Fassaden-Isometrie
– Statikpläne
– Kurzbeschrieb (z.B. Auszug aus Statikkonzept)
– Tragstruktur
– Konstruktionsweisen der raumbegrenzenden Bauteile
– Verlagerung, Erweiterbarkeit / Reduzierbarkeit von halböffentlichen Innenräumen
– Nutzlastreserven
– Nutzbarmachung halböffentlicher Aussenräume
– Bauweise der Fassade
– Strukturtrennung zwischen Tragwerk und Fassade
Halböffentliche Räume | 105
3 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Halböffentliche Räume | 105
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, IA, HLKSE, TS
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
– DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012
Bemerkungen
Halböffentliche Räume | 105
4 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Private Räume | 106
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, IA, HLKSE, TS
Beschrieb des Kriteriums
Ziel des Kriteriums ist, die Voraussetzungen für ein ausreichendes Angebot und die vielfältige Nutzbarkeit sowie die Anpassbarkeit von privaten
Räumen (vgl. Glossar SNBS) zu schaffen.
Das Kriterium überprüft die Möglichkeiten und den erforderlichen Aufwand zu einer Umgestaltung des Bürolayouts. Im Sinne der Nutzungsflexibilität
können die unterschiedlichen Bürolayouts z.B. durch Möblierungsvarianten gebildet werden. Die Positionierung der Arbeitsplätze soll dabei ebenfalls in
Betracht gezogen werden. Eine entsprechende Raumtiefe erlaubt verschiedene Möblierungsvarianten ohne oder mit angemessenem baulichen Aufwand
(vgl. Glossar SNBS).
Das Kriterieum zielt ausserdem darauf ab, die Möglichkeit zur Regulierung von Luftaustausch, Temperatur, Tages- /Kunstlicht sowie den beeinflussbaren Bereich (Nutzungseinheit, Raum) und die Bedienerfreundlichkeit zu schaffen.
Es ist ausserdem auf Möglichkeiten für die Mitarbeitenden zu anderen Formen der Arbeit oder zum Gebrauch von Zusatzangeboten im/am Gebäude
zu achten. Das beurteilte Angebot bringt zumeist eine andere Organisation des Grundrisses und Ausgestaltung (ggf. Mobiliar) mit sich. Es werden
alternative Arbeitsorte / Kommunikationsorte (vgl. Glossar SNBS), Aussenräume, Möglichkeiten zur Regeneration und erweiterte Nutzungen
ausserhalb des Bürolayouts in Betracht gezogen. Solche Angebote stehen temporär / spontan zur Verfügung, sie können aufgrund spezifischer
Tätigkeiten als Ausweichsangebot genutzt werden und erweitern den privaten Raum von Nutzungseinheiten.
Diese Angebote können unter Umständen per Definition «halböffentliche» Bereiche / Räume sein oder werden. Sind sie von den Nutzenden der als
«privat» definierten Nutzungseinheiten zugänglich und dienen vorwiegend der Unterstützung der Arbeitstätigkeiten (Voraussetzung), werden sie im
Sinne dieses Indikators als alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte oder als Zusatzangebot betrachtet.
Angestrebt wird zudem die Anpassbarkeit von privaten Räumen, da vielfältige Nutzbarkeit umso besser gewährleistet ist, je anpassbarer der private
Raum ist. Es werden die vertikale und horizontale Organisation, das Verhältnis der GF zur Anzahl der Erschliessungsschächte und Anzahl Steigschächte, die Anschlüsse für Heizung / Lüftung / Klima / Sanitär / Elektro, die Statik und Tiefe des Gebäudes in Betracht gezogen.
Indikator 1 | Möglichkeit unterschiedlicher Bürolayouts [%]
Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
In dem Indikator wird die Möglichkeit zur Nutzung in verschiedenen Büroformen und Bürolayouts (vgl. Glossar SNBS)
beurteilt. Der Indikator zielt auf das Spektrum resp. die Vielseitigkeit dieser Möglichkeiten und den erforderlichen Aufwand zu einer Umgestaltung des Bürolayouts ab. Im Sinne der Nutzungsflexibilität können die unterschiedlichen Bürolayouts z.B. durch Möblierungsvarianten gebildet werden. Die Positionierung der Arbeitsplätze soll dabei stets weder mit
freiem Rücken zu Verkehrswegen, Fenster, oder Tür noch mit Blickrichtung senkrecht zum Fenster erfolgen. Eine entsprechende Raumtiefe erlaubt verschiedene Möblierungsvarianten ohne oder mit angemessenem baulichen Aufwand.
Bei der Beurteilung ist von Regelgeschossen auszugehen. Die Planunterlagen müssen zur Beurteilung den Mieterausbau
(ggf. mehrere mögliche Varianten) enthalten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Private Räume | 106
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 106 Verwaltung
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Private Räume | 106
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, IA, HLKSE, TS
Indikator 2 | Möglichkeit zur Einflussnahme der Nutzenden auf das Raumklima [%] Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
In dem Indikator wird die Möglichkeit zur Einflussnahme der Nutzenden auf das Raumklima beurteilt.
Bei der Beurteilung ist von 80% der Räume der Hauptnutzung auszugehen.
Bei den Vorgaben 1 bis 5 kann die Möglichkeit der Regulierung in einer Dropdown-Liste ausgewählt werden.
Zur Auswahl stehen mit aufsteigender Bewertung die Optionen:
- «gar nicht»
- «pro Nutzungseinheit»
- «pro Raum»
- und zusätzlich bei Heizung / Kühlung und Lüftung «pro Raum (separates Bediengerät)»
Hinweis: «pro Raum» bezieht sich im Fall von Grossraumbüros auf mögliche Raumabschnitte.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 106 Verwaltung
Indikator 3 | Alternative Arbeitsorte, Kommunikationsorte und Zusatzangebote in privaten Innen- und Aussenräumen [%]
Einstufung
0 bis 19
Note
1
20 bis 34
35 bis 49
2
3
50 bis 69
4
70 bis 84
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
In dem Indikator wird das Angebot von alternativen Arbeits- und Kommunikationsorten sowie das Zusatzgebot beurteilt.
Bei der Beurteilung ist von 80% der Räume der Hauptnutzung auszugehen. Die Planunterlagen müssen zur Beurteilung den
Mieterausbau (ggf. mehrere mögliche Varianten) enthalten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 106 Verwaltung
Indikator 4 | Veränderbarkeit der Nutzungseinheiten [%] Einstufung
0 bis 19
20 bis 34
35 bis 49
50 bis 69
70 bis 84
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
In dem Indikator wird die Möglichkeit zur Veränderung der Nutzungseinheiten (vgl. Glossar SNBS) beurteilt.
Nutzungflexibilität nach den Erfordernissen von MINERGIE ECO wird in Kriterium 303 beurteilt.
Bei der Beurteilung ist von Regelgeschossen auszugehen. Die Planunterlagen müssen zur Beurteilung den Mieterausbau
(ggf. mehrere mögliche Varianten) enthalten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Private Räume | 106
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 106 Verwaltung
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Nutzung und Raumgestaltung
Private Räume | 106
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, IA, HLKSE, TS
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – Empfehlung SIA 112/1:2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
Empfehlungen
– SECO Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 106 Verwaltung
Informationen, Plan- und Datengrundlagen zu Büroformen und Bürolayouts, wie z.B.
– Grundrisspläne mit mindestens einer möglichen, ggfs. mehreren Variante des Mieterausbaus (bevorzugt mit Kennzeichnung der unterschiedlichen
realisierbaren Büroformen und Bürolayouts)
– Kurzbeschrieb
– Möblierung
– zugeordnete Nutzungen
– Gebäudetechnikpläne
– Kurzbeschrieb zu zugeordneten Steuerungsmöglichkeiten von Lüftung, Heizung / Kühlung und Tages- / Kunstlicht
– Fassadenschnitt und/oder Fassaden-Isometrie und -Bauweise
– Statikpläne
– Kurzbeschrieb (z.B. Auszug aus Statikkonzept)
– Lage und Grösse von Erschliessungskernen
– Erschliessungskerne und Technikzentrale
– BGF des gesamten Geschosses
– Raumtiefen
– Rettungswege
– Elektro- / Datenerschliessung
– Strukturtrennung zwischen Tragwerk und Fassade
– Nutzlastreserven
– Nachweis der tatsächlichen und zulässigen Grundstücksausnützung
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
– DGNB Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Handbuch 2012
Bemerkungen
Private Räume | 106
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Beschrieb des Kriteriums
Der visuelle, akustische und thermische Komfort sind wichtige Einflussgrössen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen.
Mit diesem Kriterium wird zudem die nicht ionisierende Strahlung beurteilt.
Für einen hohen visuellen Komfort ist in allen regelmässig genutzten Räumen eine ausreichende Belichtung (Tageslichterfüllungsgrad, Anteil
Raumflächen mit ungenügendem Tageslicht) sowie ein direkter und angenehmer Ausblick nach draussen (Qualität Ausblick) wichtig.
Mit der Reduktion oder sogar der Vermeidung von störenden Lärmeinflüssen durch äussere und innere Schallquellen sowie einer optimalen
Nach­hallzeit wird ein akustischer Komfort sichergestellt.
Ein guter sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz in den Hauptnutzräumen wird gewährleistet, wenn die Raumlufttemperatur in einem
bestimmten Bereich gehalten und die Temperaturen raumumschliessender Oberflächen (Decken, Böden, Wände, Fenster) möglichst nahe bei der
Raumlufttemperatur liegen.
Zum Schutz von Personen vor nichtionisierender Strahlung gilt es, die Strahlungsimmissionen in den regelmässig belegten Räumen zu minimieren.
Bewertet wird die nicht ionisierende Strahlung elektrischer Hausinstallationen.
Indikator 1 | Tageslicht [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Zur Ermittlung des Tageslichterfüllungsgrades sind die Angaben aus der folgenden Anleitung zu berücksichtigen:
www.minergie.ch > Dokumente & Tools > MINERGIE-ECO > Anleitung Tageslicht-Nachweis-Tool
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 107 Verwaltung
Die Ermittlung der «Tageslichterfüllung» erfolgt mit Hilfe des Tools «MINERGIE-ECO Tageslicht», Lesosai ab Version 7.2
oder «Relux Energy CH». Die Software unterscheidet in Neubau und Bestand.
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
1 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Indikator 2 | Ausblick [Punkte]
Einstufung
0 bis 2
2 bis 4
4 bis 6
6 bis 8
8 bis 10
10 bis 20
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Qualität des Ausblicks wird aufgrund folgender Parameter beurteilt:
– Umgebungsgestaltung (Sichtobjekt)
– Abstand des Sichtobjektes zum Gebäude
– Anteil der Fassade, die dem Sichtobjekt zugewandt ist.
–Sonnenschutz-Typ
Ja
Bestand
Ja
Die Beurteilung der Qualität des Ausblicks kann aufgrund vorliegender Planunterlagen und ergänzender Informationen
(Bsp. Karten) und/oder einer Besichtigung des Gebäudes erfolgen. Ausserdem muss bei Neubauten für eine Abschätzung
der zukünftigen Wuchshöhe der vorgesehenen Pflanzen mit dem Fachplaner Rücksprache genommen werden (meist
Landschaftsarchitekt).
Grundsätzliches:
Zur Gewährleistung der Sichtverbindung ins Freie sind Fenster mit einer Brüstungshöhe (Abstand vom Boden bis zum
Beginn des Glases) von nicht mehr als 1.20 m bei sitzender und 1.50 m bei stehender Arbeitsweise in genügender Zahl und
Grösse zweckmässig. [Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Art. 15].
Die folgenden Darstellungen dienen als Beispiel für die Anwendung der Bewertungsmatrix in der Checkliste «Ausblick»:
1Nordfassade
2Ostfassade
3Südfassade
4Westfassade
> 30m
>30m
> 50m
1
4
2
~20m
~6m
3
~ 6m
~20m
>30m
Grundriss
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
2 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Hinweise zur
Bearbeitung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Nordfassade Ostfassade Südfassade > 50m
Westfassade
~20m
> 30m
> 30m
Ansicht
Die ausgefüllte Matrix sieht somit wie folgt aus:
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 107 Verwaltung
Nachweis mittels Situationsplan/ Umgebungsplan mit vermassten Distanzen zu den Sichtobjekten (Gebäude oder Natur).
Indikator 3 | Schallschutz externe Quellen [dB]
Einstufung
MindestMindestMindestanforderung minus anforderung minus anforderung minus
9 dB und mehr
6 dB
3 dB
Note
Anwendung
1
Neubau
2
Ja
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Mindestanforderung
3
4
Bestand
Erhöhte
Anforderung
Erhöhte
Anforderung plus 2
dB
5
6
Ja
3 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Hinweise zur
Bearbeitung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Die Ermittlung des Projektierungswertes für Luftschall externer Quellen erfolgt gemäss Schallschutznachweis Norm SIA
181:2006. Die Bewertung erfolgt anhand der Einstufung mit den ermittelten dB-Werten.
Folgende Tabelle enthält allgemeine Informationen:
Quelle: Norm SIA 181
Informationen zur Beurteilung des Luftschalls aus externen Quellen
Quelle: Norm SIA 181
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 107 Verwaltung
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
4 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Indikator 4 | Schallschutz interne Quellen [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Dieser Indikator enthält die folgenden Schallschutzthemen:
– Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten für
– Luftschall aus internen Quellen
– Trittschall aus internen Quellen
– Geräusche haustechnischer und fester Einrichtungen im Gebäude aus internen Quellen
– Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten für
– Luftschall aus internen Quellen
– Trittschall aus internen Quellen
– Geräusche haustechnischer und fester Einrichtungen im Gebäude aus internen Quellen
–Raumakustik
Ja
Bestand
Ja
Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten: Interne Quellen – Luftschall
Quelle: Norm SIA 181
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
5 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten: Interne Quellen – Trittschall
Quelle: Norm SIA 181
Schallschutz zwischen Nutzungseinheiten: Interne Quellen –
Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude
Quelle: Norm SIA 181
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
6 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Empfehlungen zum Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten: Luft- und Trittschallschutz
Quelle: Norm SIA 181
Empfehlungen zum Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten:
Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude
Quelle: Norm SIA 181
Bearbeitung in
SIA-Phase
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
7 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Wie wird der Nachweis erbracht
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
SNBS Tool 107 Verwaltung
Die Ermittlung des Projektierungswertes aus den Schallschutzthemen: Luft- und Trittschall aus internen Quellen zwischen
und innerhalb Nutzungseinheiten sowie Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude
zwischen und innerhalb Nutzungseinheiten erfolgt gemäss Schallschutznachweis Norm SIA 181:2006 resp. Checkliste
«Schallschutz Haustechnik» von MINERGIE-ECO. Die Bewertung erfolgt für jedes Schallschutzthema (jeweils eine Vorgabe
innerhalb der Checkliste) anhand der ermittelten dB-Werte resp. der in der Checkliste von MINERGIE-ECO erreichten
Punktzahl. Die Ermittlung der Raumakustik erfolgt mittels einer Messung oder Berechnung der Nachhallzeit (Beispiel
Formel Sabine) und einer Überprüfung der raumakustischen Anforderungen der DIN 18041.
Weiter wird anhand einer zweiten Checkliste sichergestellt, dass mögliche bauliche Fehler, welche zu erhöhten Lärmemissionen führen können, minimiert werden. Diese umfassen die Bereiche Unterlagsboden, Fenster und Weitere.
Für die Gesamtbewertung werden die in der ersten und zweiten Checkliste erreichten Erfüllungsgrade nach dem Gewichtungsverhältnis 5:1 zusammengerechnet. Die Zuweisung des Gesamt-Erfüllungsgrades in die Einstufungsskala ergibt
die resultierende Note für den Indikator 4.
Indikator 5 | Sommerlicher Wärmeschutz [Erfüllungsgrad]
Einstufung
Minergie-Checkliste nicht erfüllt
oder keine
Massnahmen
Note
Minergie-Checkliste knapp nicht
erfüllt
1
2
MinergieCheckliste erfüllt
3
Ergebnis der
Ergebnis der
Simulation nach
Simulation nach
SIA 382/1: für
SIA 382/1: für alle
90 % der Haupt- Hauptnutzflächen
nutzflächen erfüllt
erfüllt
4
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Nachweis erfolgt entsprechend dem Minergie-Formular «Nachweis sommerlicher Wärmeschutz» Variante 2 gemäss
Norm SIA 382/1.
–Die tiefste Bewertungsstufe wird erreicht, wenn die Minergie-Checkliste nicht ausgefüllt wird oder keine Massnahmen
umgesetzt werden.
–Die Minergie-Checkliste gilt als knapp nicht erfüllt, wenn in einem, der in der Minergie-Checkliste abgefragten Bereiche,
keine Massnahmen erfolgen oder bei mehreren Zonen in maximal 1/3 der Zonen die Anforderungen nicht erfüllt sind.
– Die dynamische Gebäudesimulation ist mit einem anerkannten Tool (z.B. SIA Tec-Tool, IDA ICE, TRNSYS) durchzuführen
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Nein
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 107 Verwaltung
Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz erfolgt für alle Zonen im Gebäude mit Hilfe der entsprechenden
Minergie-Checkliste (siehe Link im Tool).
Indikator 6 | Winterlicher Wärmeschutz [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
1
15 bis 35
35 bis 50
2
3
50 bis 65
4
65 bis 85
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Beurteilung dieses Indikators erfolgt anhand einer Beurteilung der U-Werte für folgende Bauteile:
– Transparente Bauteile
– Aussenwand über Terrain
–Dach
– Boden gegen aussen bzw. unbeheizt
–Rollladenkästen
–Wärmebrücken
Die Beurteilung findet anhand von vorgegebenen U-Wert-Kategorien für jeden der oben erwähnten Bauteile statt.
Zusammen mit einzugebenden Informationen zum Flächenanteil eines Bauteils wird anhand unterschiedlicher vordefinierter Gebäudeformen über alle Bauteile ein Erfüllungsgrad ermittelt.
Ja
Bestand
Ja
Mittlere Strahlungstemperatur der umgebenden Oberflächen – Transparente Bauteile
Für die Ermittlung der U-Wert-Kategorie der transparenten Bauteile ist die folgende Grafik aus Norm SIA 382/1 «Maximal
zulässiger U-Wert der Fensterverglasung Ug in Abhängigkeit der Glashöhe h» beizuziehen:
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
8 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Transparente Bauteile: Ug,max
Quelle: Norm SIA 382/1
U-Werte – Wand/Dach/Boden
Die folgende Tabelle enthält die Anforderungen der Norm SIA 180:2012 (in Vernehmlassung).
Quelle: Norm SIA 180:2012 (in Vernehmlassung)
Mittels dieser U-Werte sowie den bei Minergie-P-Objekten üblichen U-Werten wurde die Skala für die Einstufung
gebildet.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 107 Verwaltung
Ermittlung der U-Werte für transparente Bauteile, Wand/Dach/Boden, Rolladenkästen und Wärmebrücken.
Indikator 7 | Nicht ionisierende Strahlung (Elektrosmog) [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Ja
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Bestand
Nein
9 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Hinweise zur
Bearbeitung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Für die Bearbeitung der Checkliste ist es hilfreich, die Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung (PR-NIS) beizuziehen.
Der Quellverweis zu diesem Dokument finden sie auf der übernächsten Seiten unter Quellen.
Nicht ionisierende Strahlung (Elektrosmog) – Elektrische Hausinstallationen:
Folgende Tabellen stammen aus dem Anhang C der PR-NIS und dienen zur Unterstützung bei der Bearbeitung der Checkliste.
Quelle: PR-NIS
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 107 Verwaltung
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
10 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Vorgaben
Gesetze
–ArGV 3 – Art. 15.2 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) [Seco,
Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, 2. Kapitel: Besondere Anforderungen der Gesundheitsvorsorge, 2.
Abschnitt: Licht, Raumklima, Lärm und Erschütterungen, Art. 15 Licht]
–L ärmschutz-Verordnung (LSV), www.admin.ch/ch/d/sr/8/814.41.de.pdf
–SR 814.710 Stand 01.07.2008, Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom
23. Dezember 1999 und am 1. Februar 2000 in Kraft gesetzt
–SR 734.5 Stand 28.12.2000, Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV) vom 9. April 1997
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 380/4:2005 Elektrische Energie im Hochbau
Empfehlungen
– DIN EN 12464-1, Beleuchtung von Arbeitsstätten
– Norm SIA 181:2006 Schallschutz im Hochbau
– DIN 18041:2004-05 Hörsamkeit in kleinen bis mittelgrossen Räumen
– DIN EN ISO 9241 Ergonomie der Mensch-System-Interaktion, Teil 6 Anforderungen an die Arbeitsumgebung
– Norm SIA 382/1:2007 Lüftungs- und Klimaanlagen – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen
– Norm SIA 180 (2012): Wärme- und Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden (in Vernehmlassung)
–DIN EN 15251:2012-04 Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz
von Gebäuden
–Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik
– Dokumentation SIA D 0139:2006 «Bauteildokumentation/ Schallschutz im Hochbau»
– MINERGIE-ECO 2011, Vorgabenkataloge und Umsetzungsanweisungen, Neubauten
– MINERGIE-ECO 2011, Vorgabenkataloge und Umsetzungsanweisungen, Modernisierungen
– MINERGIE – Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 107 Verwaltung
1 www.minergie.ch/tl_files/download/4004-1_25_10516_Tageslichttool_ME_ECO_2011.xls > Tageslicht-Tool MINERGIE-ECO®
2 www.energytools.ch/index.php?option=com_jdownloads&Itemid=9&view=viewdownload&catid=3&cid=5&lang=de > RELUX – light simulation tools
3 MINERGIE-ECO- Checkliste «Schallschutz Haustechnik»
4 Norm SIA 181:2006 Schallschutz im Hochbau
5 www.minergie.ch/minergie.html > Nachweis Sommerlicher Wärmeschutz im MINERGIE-Standard (Beurteilung nach Kriterien gemäss Norm SIA 382/1)
6 Pläne Hauptleitungen und Steigzonen
7Erdungsplan
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
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KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, PE, LP
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
–D. Tschudy, S. Gasser (2012): Licht im Haus – energieeffiziente Beleuchtung. (http://www.bfe.admin.ch/php/modules/
publikationen/stream.php?extlang=de&name=de_74065193.pdf&endung=Licht im Haus - Energieeffiziente Beleuchtung)
–BFE (1995): Tageslichtnutzung in Gebäuden, Denkanstösse(Band 1) und Beispiele, Messungen, Tendenzen (Band 2)
–BINE Informationsdienst (2005): Themeninfo 1/05 Tageslichtnutzung in Gebäuden
–Corrodi, Spechtenhauser (2008): LichtEinfall. Tageslicht im Wohnbau
–Corrodi, Spechtenhauser (2005): Immer mehr Licht?
–Z VEI (2005). ZVEI-Leitfaden zur DIN EN 12464-1
(www.licht.de/fileadmin/shop-downloads/zvei_leitfaden_12464_1.pdf)
–w ww.seco.admin.ch > Themen > Arbeit > Arbeitnehmerschutz > Rechtliche Grundlagen > Wegleitung zu den
Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
–w ww.stadt-zuerich.ch > Porträt der Stadt Zürich > Wohnen & Bauen > Hochbau > Fachstellen > Energie- und
Gebäudetechnik > Richtlinien, Standards, Merkblätter > Planungsrichtlinie Nichtionisierende Strahlung PR-NIS
Bemerkungen
Zukunftsweisende Projekte/Innovation:
– Therme Vals, Tageslicht-Award 2010
– Kirchner Museum, Tageslicht-Award 2012 (www.veluxstiftung.ch/de/index.php?page_id=76)
Weiterführende Literatur/Links:
–Bruno Keller und Stephan Rutz: Pinpoint – Fakten der Bauphysik zu nachhaltigem Bauen. vdf Hochschulverlag;
Auflage: 2., Oktober 2011
–Richtlinie für die Akustik von Schulzimmern und anderen Räumen für Sprache (http://www.sga-ssa.ch/pdf/
publications/SGA%20Richtlinie%20V30.pdf)
– Lärm-Belastungskataster der kantonalen Vollzugsbehörden (Strassen, Eisenbahnen, Flugplätze)
– Publikationen des BUWAL zum Lärmschutz, www.bafu.admin.ch/laerm/ > Publikationen
– BUWAL-Broschüre Elektrosmog in der Umwelt, BUWAL 2005 (www.bafu.admin.ch)
– Webseite BAG: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/index.html?lang=de
Visueller, akustischer und thermischer Komfort | 107
12 von 12
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Raumluftqualität | 108
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, L
Beschrieb des Kriteriums
Mit diesem Kriterium wird bezweckt, dass Personen in Innenräumen vor gesundheitsschädigenden Emissionen aus Baustoffen geschützt und damit eine
hohe Raumlufthygiene gewährleistet wird. Insbesondere sind Emissionen von flüchtigen Chemikalien wie Formaldehyd und VOCs, die in einigen
Baustoffen enthalten sind und bei ihrer Freisetzung gesundheitsschädigend wirken können, möglichst zu vermeiden. Für eine gute Raumluftqualität ist
ausserdem eine tiefe CO2-Raumluftkonzentration sicherzustellen.
Zum Schutz von Personen vor einer erhöhten Radonkonzentration werden einerseits die Radonbelastung am Standort gemäss Radonkarte des BAG
sowie Massnahmen zur Reduktion und Prävention von Radon-Belastungen beurteilt.
Indikator 1 | Formaldehydemissionen aus Baustoffen [µg/m 3].
Einstufung
Aktiv:
> 125 µg/m3
Passiv:
> 105 µg/m3
Aktiv:
96 bis 125 µg/m3
Passiv:
76 bis 105 µg/m3
Aktiv:
63 bis 95 µg/m3
Passiv:
41 bis 75 µg/m3
Aktiv:
41 bis 62 µg/m3
Passiv:
26 bis 40 µg/m3
Aktiv:
21 bis 40 µg/m3
Passiv:
16 bis 25 µg/m3
Aktiv:
≤ 20 µg/m3
Passiv:
≤ 15 µg/m3
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Formaldehyd in der Raumluft kann aus verschiedenen Quellen stammen. In den meisten Fällen verursachen jedoch
verleimte Holzprodukte Formaldehydemissionen. Deshalb sollten in beheizten Innenräumen nur Produkte zur Anwendung
kommen, welche entweder formaldehydfrei verleimt sind (für alle Raumoberflächen anwendbar) oder eine FormaldehydAusgleichskonzentration von höchstens 0.03 ppm aufweisen (maximal für 50% der Raumoberflächen). Für gelochte oder
gerillte (z. B. Akustikelemente) Holzwerkstoffe, falls die Produkte in Umgebung mit erhöhter Temperatur (Heizungsverkleidungen, Fenstersimse, Oblichtzargen etc.) verwendet werden, sind formaldehydfrei verleimte Produkte zu wählen.
Auf der Website von Lignum kann eine Liste heruntergeladen werden, welche geeignete Produkte enthält.
In beheizten Innenräumen ebenfalls zu vermeiden ist die Anwendung von Klebstoffen auf Basis von Formaldehyd sowie
Akustikputzsysteme, welche mit Formaldehyd oder Formaldehyd abspaltenden Substanzen konserviert sind.
Die Ermittlung der «Formaldehydemissionen aus Baustoffen» erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes anhand von aktiven
oder passiven Raumluftmessungen. Die Anforderungen an das Messverfahren (Aktiv- oder Passivmessungen, Anzahl
Probestellen, Durchführung, Auswertung etc.) sind im Qualitätssicherungssystem des Vereins MINERGIE für das
Gebäudelabel MINERGIE-ECO beschrieben. Wenn in SIA-Phase 6 keine Messung durchgeführt wurde, gibt es Note 1 für
den Indikator.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 108 Verwaltung
Indikator 2 | Lösemittelemissionen aus Baustoffen [μg/m 3]
Einstufung
Aktiv:
> 1750 µg/m3
Passiv:
> 1150 µg/m3
Aktiv: 1501 bis
1750 µg/m3
Passiv: 901 bis
1150 µg/m3
Aktiv: 1251 bis
1500 µg/m3
Passiv:
651 bis 900 µg/m3
1
2
3
Note
Aktiv: 1001 bis
Aktiv:
1250 µg/m3
751 bis 1000 µg/m3
Passiv:
Passiv:
551 bis 650 µg/m3 451 bis 550 µg/m3
4
5
Aktiv:
≤ 750 µg/m3
Passiv:
≤ 450 µg/m3
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Gemäss MINERGIE-ECO ist in beheizten Innenräumen die Verarbeitung lösemittelverdünnbarer Produkte (Anstrichstoffe,
Imprägnierungen, Versiegelungen, Öle/Wachse, Klebstoffe, Spachtelmassen, Reinigungsmittel etc.) ausgeschlossen.
Die Ermittlung der «Lösemittelemissionen aus Baustoffen» erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes anhand von aktiven
oder passiven Raumluftmessungen. Die Unterscheidung der Gebäude, welche Aktiv- oder Passivmessungen verlangen,
sowie der Messvorgang sind im Qualitätssicherungssystem des Vereins MINERGIE für das Gebäudelabel MINERGIE-ECO
beschrieben. Wenn in SIA-Phase 6 keine Messung durchgeführt wurde, gibt es Note 1 für den Indikator.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Raumluftqualität | 108
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 108 Verwaltung
1 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Raumluftqualität | 108
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, L
Indikator 3 | Raumlufthygiene (Erfüllungsgrad) [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Beurteilung der Raumlufthygiene basiert auf den Vorgaben der SWKI-Richtlinie VA104-1 «Hygiene-Anforderungen
an raumlufttechnische Anlagen». Die Ermittlung des Erfüllungsgrades der «Raumlufthygiene» erfolgt mit Hilfe einer
Check­liste, in der die raumlufttechnischen Anlagen und baulichen Massnahmen beurteilt werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Nein
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 108 Verwaltung
Indikator 4 | CO2-Konzentration in Raumluft [ppm CO2]
Einstufung
> 1600
1350 bis 1600
1050 bis 1350
850 bis 1050
750 bis 850
< 750
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Festlegung des Lüftungskonzepts gemäss Norm SIA 180. Bestimmung der Raumluftqualität RAL gemäss Norm SIA 382/1,
Bemessung der Luftmengen pro Raum und Festlegung der Regelungsstrategie (mechanisch belüftete Gebäude). Planung
der Lüftungsöffnungen und des Öffnungsregimes (natürlich belüftete Gebäude).
Durchführung von Raumluftmessungen: Die Ermittlung der «CO2-Konzentration in Raumluft» erfolgt nach Fertigstellung
des Gebäudes anhand von Raumluftmessungen. Die Messwerte der CO2-Konzentration aller untersuchten Räume sind
bei voller Belegung zu ermitteln. Wenn in SIA-Phase 6 keine Messung durchgeführt wurde, gibt es Note 1 für den Indikator.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 108 Verwaltung
Indikator 5 | Ionisierende Strahlung (Radon) (Erfüllungsgrad) [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Beurteilung von Massnahmen zur Reduktion der Radonbelastung.
Die Ermittlung der «Radonbelastung» des Grundstückes erfolgt anhand der aktuellen Radonkarte (Interaktive Radonkarte:
Radonrisiko in der Schweiz: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/11952/index.html?lang=de). Die
Radonbelastung am Standort wird nur informativ aufgeführt und fliesst nicht in die Bewertung ein.
Die Beurteilung der Massnahmen erfolgt mit Hilfe der Checkliste «Massnahmen zur Prävention von Radonbelastungen».
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Raumluftqualität | 108
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 108 Verwaltung
2 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Raumluftqualität | 108
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, L
Vorgaben
Gesetze
– Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
– Grenzwerte 1000 Bq/m3 gemäss [Artikel 24 StSG in Zusammenhang mit der StSV (Art. 110 bis 118a)]
–Richtwerte 400 Bq/m3 bei Neu- und Umbauten sowie Sanierungen gemäss [Artikel 24 StSG in Zusammenhang mit
der StSV (Art. 110 bis 118a)]
– SR 814.01 Stand 01.08.2008, Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 2. Oktober 1993 [Umweltschutzgesetz, USG]
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 382/1:2007 Technische Anforderungen an lüftungstechnische Anlagen
Empfehlungen
– Norm SIA 180:2012 Wärme- und Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden (in Vernehmlassung)
– Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau
– SUVA Bestimmungen
– SWKI-Richtlinie VA104-1 «Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen»
– Radonkonzentration < 100 Bq/m3 [Empfehlung der WHO]
– Empfehlung MINERGIE-ECO
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 108 Verwaltung
1 SWKI-Richtlinie VA104-1 «Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen»
2 Produktliste Lignum: www.lignum.ch -> Holz A-z -> Formaldehyd
3Formaldehydmessungen: Qualitätssicherungssystem des Vereins MINERGIE für das Gebäudelabel MINERGIE-ECO: www.minergie.ch >
Dokumente & Tools > Minergie-ECO > Qualitätssicherung Minergie-Eco
4 Lüftungskonzept und Pläne
5www.stadt-zuerich.ch
> PR-NIS Stadt Zürich (Anhang C – NIS Zonenplan)
> PR-NIS Stadt Zürich (Anhang D – Messempfehlung)
> PR-NIS Stadt Zürich (Anhang E – Messprotokollmuster
6 www.bag.admin.ch > Interaktive Radonkarte: «Radonrisiko in der Schweiz»
7Ausschreibungsunterlagen
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Raumluftqualität | 108
Vgl. Glossar SNBS
RAL: Raumluftqualität
SWKI: Schweizerische Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren
VOC: Volatile organic compounds (Flüchtige organische Verbindungen)
3 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Wohlbefinden und Gesundheit
Raumluftqualität | 108
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, L
Quellen
Bemerkungen
Raumluftqualität | 108
Weiterführende Literatur/Links:
–Homepage Bundesamt für Gesundheit (BAG): Formaldehyd (www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00228/05381/
index.html?lang=de), Materialemissionen (www.bag.admin.ch/themen/chemikalien/00238/01355/01357/10320/index.
html?lang=de)
–Eco-bau (www.eco-bau.ch/index.cfm?Nav=15&ID=17
–Reto Coutalides (Hrsg.), Walter Sträuli, «Innenraumklima – Wege zu gesunden Bauten», WERD-Verlag,
ISBN 978-3-85932-631-6
–KBOB: Gutes Innenraumklima ist planbar (http://www.eco-bau.ch/resources/uploads/innenraumklima.pdf)
–Zellweger C. et al.: Schadstoffemissionsverhalten von Baustoffen, Methodik und Resultate, EMPA, 8600 Dübendorf,
www.empa.ch
–Dokumentation SIA D 093, Deklaration ökologischer Merkmale von Bauprodukten nach SIA 493, Erläuterung und
Interpretation, 1997, www.sia.ch
–Webseite BAG: www.bag.admin.ch/themen/strahlung/00046/index.html?lang=de
–Webseite BFS: www.bfs.de/de/ion/anthropg/radon
4 von 4
EINLEITUNG BEREICH WIRTSCHAFT
Version 1.5
BEREICH WIRTSCHAFT
Mit dem Bereich Wirtschaft wird die langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Gebäudes oder eines Projektes beurteilt.
Was für die Forstwirtschaft gilt, nämlich dass nicht mehr Holz gefällt wird, als in derselben Zeit nachwächst, gilt auch für
Immobilien. Die eingesetzten Ressourcen für Bau, Betrieb und Unterhalt müssen durch den generierten Nutzen der Immobilie
getragen werden können. Oder konkret: die Kosten und Erträge müssen langfristig im Gleichgewicht stehen. Handlungsspielräume für die Zukunft offen halten, ist ein weiterer zentraler Aspekt der Nachhaltigkeit. Für Immobilien bedeutet das neben
gewisser Nutzungsflexibilität, welche im Bereich Gesellschaft abgedeckt wird, auch die langfristige Handelbarkeit. Will oder
muss ein Eigentümer eine Immobilie verkaufen, sollte dies zu verträglichen Konditionen möglich sein. Neben den Kosten, dem
Ertragspotenzial und der Handelbarkeit wird im Bereich Wirtschaft auch der Beitrag einer Immobilie zur lokalen bzw.
regionalen Wirtschaft erfasst.
Kernelemente des Standards im Bereich Wirtschaft
Kosten
Die Erstellungskosten verursachen dabei häufig nur einen Bruchteil der Gesamtkosten. Im Sinne eines wirtschaftlichen
Umgangs mit finanziellen Ressourcen liegt das Ziel für den Bau und Betrieb einer Liegenschaft auf der Minimierung der
gesamten Lebenszykluskosten.
Handelbarkeit
Die Handlungsfähigkeit der gegenwärtigen bzw. zukünftigen Eigentümer, die Grösse eines Objektes und natürlich die Qualität
der geplanten bzw. vorhandenen Bausubstanz beeinflussen die Handelbarkeit einer Immobilie. Abhängig davon ist es
schwieriger oder einfacher Investoren für eine geplante oder bestehende Immobilie zu finden.
Ertragspotenzial
Auch beim Themenbereich Ertragspotenzial ist es nicht das Ziel, die kurzfristige Rendite zu beurteilen, sondern mittels
unterschiedlicher Kriterien und Indikatoren herauszufinden, ob auch langfristig eine Nachfrage – und somit Aussicht auf
Ertrag – für die Liegenschaft besteht.
Regionalwirtschaft
In diesem Themenbereich wird der Beitrag der Nutzer der Liegenschaft zur regionalen Wirtschaft beurteilt, seinen dies nun
Bewohner oder Arbeitsplätze.
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Kosten
Lebenszykluskosten | 201
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, BT, KP
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium werden die Kosten einer Immobilie über den gesamten Lebenszyklus, von der Erstellung über die Nutzung bis zum Rückbau, betrachtet.
Die Erstellungskosten verursachen dabei häufig nur einen Bruchteil der Gesamtkosten. Im Sinne eines wirtschaftlichen Umgangs mit finanziellen
Ressourcen liegt das Ziel für den Bau und Betrieb einer Liegenschaft auf der Minimierung der gesamten Lebenszykluskosten. Das Kriterium bezweckt
daher einerseits die Erstellung einer Liegenschaft mit möglichst tiefen Erstellungs-, Verwaltungs- und Betriebs- sowie Instandsetzungskosten,
andererseits die Schaffung von Voraussetzungen für deren optimalen Nutzung und Bewirtschaftung im Rahmen eines Betriebskonzeptes.
Indikator 1 | Lebenszykluskosten, Gesamtkosten statisch [CHF /m² GF ]
Einstufung
> 6’470
> 5’765 bis 6’470
> 5’060 bis 5’765
> 4’355 bis 5’060
> 3’650 bis 4’355
< 3’650
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Lebenszykluskosten werden über Durchschnittskosten pro Quadratmeter Geschossfläche ermittelt und umfassen
sämtliche Kosten, welche ein Gebäude von der Projektentwicklung bis zu seinem Rückbau verursacht. Bei einer Vollkostenrechnung, d.h. einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus einer Immobilie, werden daher in Anlehnung an das
Leistungsmodell SIA 112 die folgenden Positionen betrachtet:
Ja
Bestand
Nein
1.Erstellungskosten und Mehrwertsteuer
Die Berechnung der Erstellungskosten erfolgt gemäss eBKP-H. Die zugehörige Mehrwertsteuer der Erstellungskosten ist
hinzuzurechnen.
2.Kosten für Miete und Pacht
Die Kosten für Miete und Pacht umfassen die Miet-, Pacht-, Baurechtszinsen und dergleichen in Zusammenhang mit der
Miete einer Immobilie oder einzelner Bauteile. Diese Kosten sind stark objektabhängig und werden aus Gründen der
Vergleichbarkeit im Rahmen des Nachweises nicht berücksichtigt.
3. Verwaltungs
und Betriebskosten
Verwaltungskosten beinhalten sowohl Kosten für die Fremd- und Eigenleistungen in Zusammenhang mit der Vermietung
oder Objektbuchhaltung einer Liegenschaft.
Betriebskosten umfassen Kosten für die Versorgung und Entsorgung, Überwachung und Instandhaltung sowie Abgaben
und Beiträge (z.B. Versicherungsbeiträge) und Kosten für Reinigung und Pflege des Bauwerks.
Die Umgebungskosten sind stark objekt- und flächenabhängig und werden aus Gründen der Vergleichbarkeit im Rahmen
des Nachweises nicht berücksichtigt.
4.Instandsetzungskosten (einschliesslich Erneuerungskosten)
Bei Instandsetzungskosten handelt es sich um unregelmässig wiederkehrende Kosten in der Bewirtschaftungsphase
eines Gebäudes, die zur Wiederherstellung von dessen Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit aufzuwenden sind.
Zusätzlich fallen während der Bewirtschaftungsphase unregelmässige Massnahmen zur Wiederherstellung des Neubauzustands (Erneuerungskosten) an.
5.Kosten am Ende des Lebenszyklus
Die Rückbaukosten werden aufgrund des ungenauen Prognosehorizontes bezüglich Szenario, Umfang und Zeitpunkt im
Rahmen des Nachweises nicht berücksichtigt.
Berechnungsgrundlagen
Für die Berechnung der Lebenszykluskosten werden in Anlehnung an den Standard DGNB der Schweizer Gesellschaft für
Nachhaltige Immobilienwirtschaft (SGNI) die folgenden Grundlagen vorgegeben:
– Kalkulationszinssatz nominal: 5%
– Preissteigerung Bau: 1.6% p.a.
– Preissteigerung Dienstleistungen: 1% p.a.
– Preissteigerung Versorgung: 6% p.a.
– Betrachtungszeitraum: 50 Jahre
Lebenszykluskosten | 201
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Kosten
Lebenszykluskosten | 201
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Bauwerksart
Verwaltungsbau
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
Planungsbeteiligte
GL, BT, KP
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 201 Verwaltung
Für Verwaltungsbauten werden sowohl der Grund- als auch der Mieterausbau berücksichtigt. Sofern die Kosten für den
Mieterausbau zum Zeitpunkt des Nachweises noch nicht bekannt sind, müssen diese Kosten anhand von Kennwerten
geschätzt werden.
Da sich die Reinigungskosten bei Verwaltungsbauten relativ stark auf die Höhe der Lebenszykluskosten auswirken, werden
diese (über Kennwerte für die zu reinigenden Nutz- und Fassadenflächen) separat berücksichtigt.
Die folgenden Gebäudeteile sind aus Gründen der Vergleichbarkeit vom Nachweis ausgeschlossen und werden bei der
Ermittlung der Erstellungskosten, als auch bei der Flächenermittlung (GF, NF und VF) nicht berücksichtigt:
– Rechenzentren
– Laborräume
– Mensa/Cafeteria
– Artfremde EG-Nutzungen (z.B. Verkaufs- und Gewerbeflächen)
Der Nachweis erfolgt mit dem IFMA-Tool. Tool “Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien”
Indikator 2 | Betriebskonzept [%]
Einstufung
0 bis 13
14 bis 29
30 bis 43
44 bis 65
66 bis 85
86 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator bezweckt, die Voraussetzungen für die optimale Nutzung und Bewirtschaftung einer Immobilie zu schaffen.
Ein umfassendes Betriebskonzept wirkt sich in der Regel positiv auf die Unterhaltskosten einer Immobilie aus, da dadurch
Informationen zugänglich gemacht und Abläufe optimiert werden können. Ein Betriebskonzept umfasst eine Objektdokumentation, eine Objektstrategie und ein Nutzerhandbuch sowie eine Dokumentation der Wartungs-, Inspektions-,
Betriebs- und Pflegeanleitungen. Diese Dokumente müssen ausreichend detailliert sein und laufend aktualisiert werden.
Es ist keine eingeführte, allgemein anerkannte oder genormte Methode vorhanden. Der Erfüllungsgrad des Betriebskonzeptes wird daher anhand einer Checkliste eruiert und in der Stufigkeitstabelle ausgewertet.
Ja
Bestand
Ja
Im Rahmen der SIA-Phasen 3 - 5 wird geprüft, welche Dokumente bereits vorliegen bzw. im Sinne einer Absichtserklärung
erstellt werden sollen (inkl. Zuständigkeiten). Sämtliche Unterlagen müssen spätestens in der SIA-Phase 6 vorliegen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 201 Verwaltung
Lebenszykluskosten | 201
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Kosten
Lebenszykluskosten | 201
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, BT, KP
Vorgaben
Gesetze
– Art. 73: Nachhaltigkeit [Bundesverfassung]
– Art. 257a, Art. 257b [Obligationenrecht]
– Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 6a, Art. 7, Art. 8 [Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn und Geschäftsräumen]
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 416:2003 Flächen und Volumen von Gebäuden
Empfehlungen
– Norm SIA 416/1:2007 Kennzahlen für die Gebäudetechnik
– Norm SIA 469:1997 SIA 469 Erhaltung von Bauwerken
– Norm SIA 480:2004 Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Investitionen im Hochbau
– Norm SIA 112:2014 Leistungsmodell
– LCC Leitfaden, Planung der Lebenszykluskosten, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, CRB
– ISO 15 686-5 Bildings and constructed assets – Service life planning – Part 5: Life cycle costing
– SN 506 511 Baukostenplan Hochbau (2012)
– Pom+ (FM Monitor)
– CRB-Standard: Handbuch Instandhaltung und Instandsetzung von Bauwerken
– CRB-Standard: Objektarten-Gliederung OAG
– Dokumentation SIA D 0141:1997 Bauwerkserhaltung und Wirtschaftlichkeit: Perspektiven einer modernen Aufgabe
– Dokumentation SIA D 0165:2000 Kennzahlen im Immobilienmanagement
– Dokumentation SIA D 0199:2004 Wirtschaftlichkeitsrechnung für Investitionen im Hochbau: Leitfaden zur Anwendung
der Norm SIA 480
– Empfehlung SIA 113:2010 FM-gerechte Bauplanung und Realisierung
– Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien“ Teil 1 und 2, IFMA
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 201 Verwaltung, Tool Lebenszykluskosten (LCC)
Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien, (IFMA-Tool) IFMA Schweiz
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
GF: Geschossfläche
LCC: Life Cycle Costs/Lebenszykluskosten
Quellen
– LCC Leitfaden, Planung der Lebenszykluskosten, Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, CRB
– Pom+ (FM Monitor)
– Norm SIA 416:2003 Flächen und Volumen von Gebäuden
– Norm SIA 480:2004 Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Investitionen im Hochbau
– Norm SIA 112:2014 Leistungsmodell
– Lebenszykluskosten-Ermittlung von Immobilien“ Teil 1 und 2, IFMA
Bemerkungen
Lebenszykluskosten | 201
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Handelbarkeit
Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, KP
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium wird die Handelbarkeit des Gebäudes anhand der Grösse und Eigentumsverhältnisse beurteilt, wobei die Grösse sich hier auf
das absolute Investitionsvolumen bezieht.
Im Sinne der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit ist anzustreben, dass ein Gebäude gut handelbar ist. Das heisst, ein allfälliger Verkauf ist möglich und es ist
eine genügend grosse Anzahl von Interessenten vorhanden, um einen dem Objekt angemessenen Preis zu erzielen. Die Anzahl möglicher Käufer ist
grösser und damit die Handelbarkeit besser, wenn die Objektgrösse nicht zu gross bzw. grosse Objekte parzellierbar (teilbar) sind.
Abweichungen vom Alleineigentum können die Handelbarkeit und Finanzierbarkeit einschränken. Die Autonomie bzw. Handlungsfreiheit von Miteigen­
tümern ist beschränkt (z.B. bei Entscheidungen bezüglich Sanierungen) und daher Liegenschaften im Miteigentum für potenzielle Käufer weniger attraktiv.
Personaldienstbarkeiten wie Baurechte, Wohnrechte und Nutzniessungsrechte können eine negative Auswirkung auf die Handelbarkeit haben.
Indikator 1 | Objektgrösse [Punkte]
Einstufung
1
2
3
4
5
6
Note
1
2
3
4
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Objektgrösse:
Betrachtet werden hier die absoluten Erstellungskosten für das Gebäude und der Landwertanteil.
Zur Beurteilung der Erstellungskosten wird je nach Phase die Kostenschätzung oder der Kostenvoranschlag nach Baukostenplan BKP 2, 4, 5) und SIA 416 verwendet. Für eine Verifizierung nach Fertigstellung werden die tatsächlichen
Baukosten verwendet. Für Bestandbauten ist statt der Erstellungskosten der Gebäudeversicherungswert einzusetzen.
Ja
Bestand
Ja
Ermittlung des L­ andwertes: Falls bekannt, ist der Landwert direkt einzusetzen. Wenn der Landwert nicht bekannt ist, ist er
mit dem Lageklassenschlüssel abzuschätzen. Grundlage hierfür bildet die Lageklasse aus Kriterium 209. In “Das
Schweizerische Schätzerhandbuch” kann anhand der Lageklasse direkt der prozentuale Anteil des Landwerts am Neubzw. Gebäudeversicherungswert der Immobilie abgelesen werden. Somit gilt:
(Landwert) = (“Prozentsatz aus Schätzerhandbuch”) x (Neu- bzw. Gebäudeversicherungswert), für Neuwert gilt hierbei:
BKP 2, 4+5 oder nach e-BKP-H Element B6.2 und Hauptgruppen C-G, I, V, W+Z.
Muss der Landwert über die Lageklasse ermittelt werden, ergibt folgende Formel o.g. Prozentsatz: Landwert in % des
Neuwerts = LK*k/(1-LK*k), mit LK = Lageklasse und k=6.25%.
Beispiel: LK=6.6 (aus Krit. 209) ergibt [(6.6*0.0625)/(1-6.6*0.0625)]=0.7021, d.h. 70.21%.
Für Objekte im Baurecht wird ebenfalls der Landwert eingesetzt. Der Einfluss eines allfälligen Baurechts wird im Tool
getrennt bewertet, daher ist für die Objektgrösse bei Baurecht ein «fiktiver» Landwert über den Lageklassenschlüssel
abzuschätzen.
Parzellierbarkeit:
Die Parzellierbarkeit wird nur betrachtet, wenn die Objektgrösse über 5 Mio CHF liegt. Bei einer Objektgrösse bis max. 5
Mio. CHF kann direkt die höchste Note vergeben werden.
Bei Objekten mit einer Grösse von über 5 Mio. CHF wird überprüft, ob bauliche Massnahmen getroffen wurden, um eine
spätere Parzellierbarkeit zu ermöglichen ­(z.B. entsprechende Verteilung der inneren und äusseren Erschliessung, Grundstückszufahrten, usw.). Kann ein Objekt parzelliert werden, kann es sich um max. 2 Bewertungsstufen verbessern.
Wenn die Parzellierbarkeit von Anfang vorgesehen ist, kann die kleinere Losgrösse für die Beurteilung berücksichtigt
werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 202 Verwaltung
Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Handelbarkeit
Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, KP
Indikator 2 | Eigentumsform [Punkte]
Einstufung
≤ 5
Note
1
6 bis 9
10 bis 13
2
3
14 bis 17
4
18 bis 21
≥ 22
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Eigentumsform:
Anhand des Grundbuchauszugs die Eigentumsform (Alleineigentum, Miteigentum oder Stockwerkeigentum) oder das
urecht und die Personaldienstbarkeiten eruieren. Befindet sich die Liegenschaft im Baurecht, so kann maximal die Note 5
erreicht werden. Die Note 6 ergibt sich nur bei einer Liegenschaft im Alleineigentum und ohne Baurecht.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 202 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 416: 2003 Flächen und Volumen von Gebäuden
Empfehlungen
– Baukostenplan BKP
– Nachhaltiges Immobilienmanagement – Factsheets; [IPB, KBOB]
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 202 Verwaltung
Grundbuchauszug
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
Personaldienstbarkeit:
– Das Schweizerische Schätzerhandbuch, S. 21
– ZGB Art. 730 ff
Baurecht:
– ZGB Art. 675, 779 ff
– Das Schweizerische Schätzerhandbuch, S. 185
Miteigentum:
– ZGB 646 ff
Stockwerkeigentum:
– 712a
–[Hrsg.: SVKG & SEK/SVIT, Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Das umfassende und praxisorientierte Lehrbuch
über die wichtigsten Immobilien-Bewertungsmethoden der Schweiz, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage, Aarau,
2012 (SVKG – Kant. Steueramt Aargau)]
–[ Verordnung über die Miete & Pacht von Wohn- & Geschäftsräumen, VMWG]
–[Schweizerisches Zivilgesetzbuch, ZGB]
Notariatsinspektorat des Kantons Zürich, 04.01.2012: Baurecht im Sinne von Art. 779 ff ZGB.
<http://www.notariate.zh.ch/gru_die_die_bau.php>.18. April 2013
Bemerkungen
Objektgrösse und Eigentumsverhältnisse | 202
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Handelbarkeit
Bausubstanz | 203
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, TS
Beschrieb des Kriteriums
Mit diesem Kriterium wird die Bausubstanz der Immobilie beurteilt. Je höher der zukünftige Investitionsbedarf wegen geringer Bauqualität ist, desto
schlechter sind Handel- und Finanzierbarkeit. Ausserdem erschwert eine Abweichung vom Stand der Technik die Handelbarkeit. Das Kriterium zielt darauf
ab, langlebige, robuste Gebäude, Tragwerke, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen sowie die Vermeidung von Bauschäden zu fördern.
Indikator 1 | Bauweise und Bauteile [Punkte]
Einstufung
1
2
3
4
5
6
Note
1
2
3
4
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Mit dem Indikator wird im Hinblick auf die Handelbarkeit geprüft, ob es sich um eine Bauweise oder um Bauteile handelt,
die sich in der Vergangenheit bewährt haben und die gemeinhin als gute Bausubstanz eingeschätzt werden. Investoren
bevorzugen eine bewährte Bausubstanz, da diese mit weniger Risiko verbunden ist.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Ja
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 203 Verwaltung
Indikator 2 | Zustand und Qualität [Punkte]
Einstufung
Massivbau:
-44 bis -36
Skelettbau:
-49 bis -40
Massivbau:
-35 bis -19
Skelettbau:
-39 bis -21
Massivbau:
-18 bis -1
Skelettbau:
-20 bis -1
Massivbau:
0 bis 16
Skelettbau:
0 bis 18
Massivbau:
17 bis 33
Skelettbau:
19 bis 37
Massivbau:
34 bis 42
Skelettbau:
38 bis 47
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Dieser Indikator bewertet den Qualitätsstandard der Bausubstanz. So sind hier z.B. Gebrauchstaug­lichkeit, Einhaltung von
Schallschutzanforderungen durch entsprechende Deckendicken etc. zu bewerten.
Dieser Indikator ist nur für Bestandsbauten zu bearbeiten. Die erforderlichen Informationen sind nur im Rahmen einer
Begehung zu ermitteln.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Nein
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
9 bis 19
2 bis 8
5
6
SNBS Tool 203 Verwaltung
Indikator 3 | Erdbebensicherheit [Eintretenswahrscheinlichkeit WZ]
Einstufung
550 bis 2160
Note
130 bis 549
50 bis 129
2
3
1
20 bis 49
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Dieser Indikator zeigt auf, wie gut ein Gebäude einem allfälligen Erdbeben widerstehen kann und ist nur für Bestandsbauten sowie Sanierungen mit geringer Eingriffstiefe, deren Erdbebensicherheit nicht nach den aktuellen Erdbebennormen
nachgewiesen wurde, zu bearbeiten. Somit müssen Neubauten, Sanierungen und Bestandbauten, die nach den aktuellen
Erdbebensicherheitsnormen gebaut oder saniert werden bzw wurden hier nicht beurteilt werden. Diese gelten als erdbebensicher. Für diese Bauten ist der Indikator auf N/A zu setzen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Bausubstanz | 203
1 Strategische
Planung
Nein
2 Vorstudien
Bestand
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 203 Verwaltung
Zur Beurteilung wird die Kennzahl WZ für die Einsturzwahrscheinlichkeit ermittelt gemäss Kapitel 2.3, «Beurteilung
der Erdbebensicherheit bestehender Gebäude – Konzept und Richtlinien für die Stufe 1»
http://www.bafu.admin.ch/erdbeben/07670/index.html?lang=de > Inventar_Erdbebensicherheit_der_Bundesbauten_Vorgehen_Stufe1.pdf
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Handelbarkeit
Bausubstanz | 203
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
AR, TS
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 260 bis 265
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 203 Verwaltung
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Quellen
Bemerkungen
Bausubstanz | 203
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Handelbarkeit
Vermietungssituation | 204
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium wird die nachhaltige Finanzierbarkeit und Handelbarkeit des Objekts beurteilt.
Je höher der Vermietungsstand oder bei Eigennutzung die Belegungsdichte einer Liegenschaft, und je länger die Dauer eines Mietvertrags, desto
geringer ist das Ertragsausfallrisiko. Ertragsausfälle wirken sich negativ auf den Marktwert einer Liegenschaft aus. Des Weiteren beschreibt die
Mieterstruktur den Anteil des flächengrössten Mieters der Gesamtfläche. Je grösser der Anteil, desto grösser das Ertragsausfallrisiko bei einer
Kündigung. Da im Büro-/Verwaltungsbau die Mieter­fluktuation höher ist, ist die Einstufung für den Vermietungsstand im Gegensatz zur Wohnnutzung tiefer angesetzt.
Indikator 1 | Vermietungsstand oder Belegungssituation [%]
Einstufung
< 70
70 bis 79.9
80 bis 84.9
85 bis 89.9
90 bis 94.9
≥ 95
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Bei Neubauten ist der Stichtag für das Berechnen des Leerstands das Datum der Erstvermietung (Erstbezug/Bezugsbereitschaft) der Liegenschaft relevant.
Bei Bestandesbauten wird der Leerstand über einen längerfristigen Zeitraum mit Hilfe der Jahresabrechnung berechnet.
(Vermietungssituation über 12 Monate).
Bei selbstgenutzten Liegenschaften (Eigennutzung) oder Liegenschaften der öffentlichen Hand, welche sich im Verwaltungsvermögen befinden, kommt die Belegungssituation zur Anwendung.
Durchschnittlichen Vermietungsstand oder die Belegungssituation über ein Jahr mit dem SNBS-Tool ausrechnen. (Ein Rechenbeispiel befindet sich im Tool)
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 204 Verwaltung
Indikator 2 | Mieterstruktur [ %]
Einstufung
≥ 50
41 bis 50
31 bis 40
21 bis 30
11 bis 20
≤ 10
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Anhand des Mieterspiegels den Anteil der Mietfläche des flächengrössten Mieters an der Liegenschaft ausrechnen.
(Ein Rechenbeispiel befindet sich im Tool).
Bei Liegenschaften, welche vom Eigentümer selbst genutzt werden, ist der Indikator auf N/A zu setzen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 204 Verwaltung
Indikator 3 | Vertragsdauer [Jahre]
Einstufung
<2
Note
1
2 bis 3
4 bis 5
2
3
6 bis 10
4
10 bis 14
≥ 15
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Arithmetisches Mittel der Mietvertragsdauern, gewichtet durch den Ertrag (Ein Rechenbeispiel befindet sich im Tool).
Bei Liegenschaften, welche vom Eigentümer selbst genutzt werden, ist der Indikator auf N/A zu setzen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 204 Verwaltung
Vermietungssituation | 204
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Handelbarkeit
Vermietungssituation | 204
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – Nachhaltiges Immobilienmanagement – Factsheets; [IPB, KBOB]
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 204 Verwaltung
Jahresabrechnung, Mieterspiegel (Bei Verwaltung beziehen)
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Quellen
– [Hrsg.: SVKG & SEK/SVIT, Das Schweizerische Schätzerhandbuch, Das umfassende und praxisorientierte Lehrbuch über
die wichtigsten Immobilien-Bewertungsmethoden der Schweiz, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage, Aarau, 2012
(SVKG – Kant. Steueramt Aargau)]
– [Verordnung über die Miete & Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, VMWG]
– www.hev-schweiz.ch/vermieten-verwalten/immolexikon
Bemerkungen
Vermietungssituation | 204
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Erreichbarkeit | 205
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
RP
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium wird die Erreichbarkeit der Immobilie im nationalen und internationalen Kontext beurteilt. Eine gute nationale und internationale
Erreichbarkeit wirkt sich in der Regel positiv auf die Vermarktung und die Rendite einer Immobilie aus. Dabei wird sowohl die Erreichbarkeit mit dem
motorisierten Individualverkehr als auch mit dem öffentlichen Verkehr berücksichtigt.
Indikator 1 | Erreichbarkeit [Punkte]
Einstufung
< 15
15 bis 19
20 bis 24
25 bis 29
30 bis 34
≥ 35
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Für das Ausfüllen der Checkliste im SNBS Tool kann für die Erreichbarkeit auf der Strasse auf gängige Web-Tools zurückgegriffen werden (z. B. Google Map); für die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr kann der SBB Online Fahrplan
benutzt werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 205 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen.
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
– SNBS Tool 205 Verwaltung
– SBB Online Fahrplan
– Google Map
– Raumkonzept Schweiz
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
MIV: Motorisierter Individualverkehr, öV: öffentlicher Verkehr
Quellen
– SBB Online Fahrplan: http://www.sbb.ch/home.html
– Google Map: http://maps.google.ch/
– Raumkonzept Schweiz: http://www.are.admin.ch/themen/raumplanung/00228/00274/index.html?lang=de
Bemerkungen
Die Erreichbarkeit auf einer lokalen Ebene wird im Kriterium 209 Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven mittels
Lageklassenschlüssel beurteilt.
Erreichbarkeit | 205
1 von 1
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, KP
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium wird die Nachfrage nach Immobilien anhand der Einwohnerzahl und Anzahl der Arbeitsplätze beurteilt.
Je dynamischer die Bevölkerungsentwicklung, desto höher ist die Anzahl der Beschäftigten und somit auch die Nachfrage nach Verwaltungsbauten.
Eine geringe oder sogar rückläufige Bevölkerungsentwicklung geht mit einer geringeren Nachfrage nach Büroflächen daher. Je höher der Beschäftigungsgrad an einem Ort, desto grösser ist die Nachfrage nach Büroflächen.
Indikator 1 | Bevölkerungsstand aktuell (Gemeinde) [Personen]
Einstufung
< 5’000
5’000 bis 9’999
10’000 bis 14’999
15’000 bis 29’999
30’000 bis 99’999
≥ 100’000
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in der Checkliste des SNBS-Tools auswerten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Indikator 2 | Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre (Gemeinde) [%]
Einstufung
≤ –5
–4.9 bis –0.1
0 bis 4.9
5 bis 9.9
10 bis 14.9
≥ 15
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in der Checkliste des SNBS-Tools auswerten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Indikator 3 | Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre (MS Region) [%]
Einstufung
≤ –5.0
–4.9 bis –0.1
0 bis 4.9
5 bis 9.9
10 bis 14.9
≥ 15
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Bevölkerungsdaten anhand der Hilfsmittel bestimmen und in der Checkliste des SNBS-Tools auswerten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, KP
Indikator 4 | Demografische Wachstumsrate 2010–2035 (Kanton) [‰]
Einstufung
≤ –1.5
–1.4 bis –0.1
0.0 bis 1.4
1.5 bis 2.9
3.0 bis 5.9
≥ 6
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Es handelt sich hierbei um die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate. Bei der Datenabfrage des Bundesamtes
für Statistik ist das Referenzszenario, namentlich das «mittlere Szenario (A-00-2010)» zu berücksichtigen. Bitte die
nichtständige Wohnbevölkerung bei allen demografischen Abfragen nicht berücksichtigen. Bevölkerungsdaten anhand der
Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Indikator 5 | Beschäftigte je 1000 Einwohner (Gemeinde) [Personen]
Einstufung
< 250
250 bis 349
350 bis 449
450 bis 549
550 bis 749
≥ 750
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Indikator anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Indikator 6 | Beschäftigtenentwicklung (Gemeinde) [%]
Einstufung
< –3.9
–3.9 bis –2.0
–1.9 bis –0.1
0.0 bis 1.9
2.0 bis 7.9
≥ 8
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Indikator anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Indikator 7 | Beschäftigtenentwicklung (MS-Region) [%]
Einstufung
< –3.9
–3.9 bis –2.0
–1.9 bis –0.1
0.0 bis 1.9
2.0 bis 7.9
≥8
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Indikator anhand der Hilfsmittel bestimmen und in die Checkliste des SNBS-Tools eintragen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, KP
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 121:2003 Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV)
Empfehlungen
– Factsheet 1.1.1: Integration, Durchmischung [IPB, KBOB]
– Factsheet 1.3.1: Grundversorgung, Nutzungsmischung [IPB, KBOB]
– Factsheet 1.3.2: Langsamverkehr und ÖV [IPB, KBOB]
– Factsheet 1.3.1: Grundversorgung, Nutzungsmischung 16 [IPB, KBOB]
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 206 Verwaltung
Indikatoren 1 bis 4:
1www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 01 – Bevölkerung > 01.2 – Bevölkerungsstand und -bewegung:
Ständige und nichtständige Wohnbevölkerung nach institutionellen Gliederungen, Geschlecht, Zivilstand und Geburtsort
2prozentuale Veränderung _2000 – 2010 ausrechnen:
www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 01 – Bevölkerung > 01.2 – Bevölkerungsstand und -bewegung:
Gemeindestatistik, 1981 – 2010: Gemeinde, demographische Komponente, Geschlecht, Nationalität
3prozentuale Veränderung _(aktuelles Datum – 10 Jahre) ausrechnen: Tabelle «Ständige Wohnbevölkerung nach MS-Region und
Staatsangehörigkeit» beim bfs anfragen
4www.bfs.admin.ch > Regional > Karten und Atlanten > Galerie interaktiver Karten > Bevölkerung > Zukünftige Bevölkerungsentwicklung:
Demografische Wachstumsrate 2010 – 2035
Indikatoren 5 bis 7:
5www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 06 – Industrie und Dienstleistungen > 06.2 – Unternehmen: Betriebszählung:
Arbeitsstätten nach Gemeinde und Wirtschaftssektor (NOGA 2008), 1., 2. & 3. Sektor, Beschäftigte Total
6prozentuale Veränderung: Vergleich der aktuellen Erhebung zur letzten Erhebung, welche min. 5 Jahre zurückliegt:
www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche > Stat-Tab > 06 – Industrie und Dienstleistungen > 06.2 – Unternehmen: Betriebszählung:
Arbeitsstätten nach Gemeinde und Wirtschaftssektor (NOGA 2008), 1., 2. & 3. Sektor, Beschäftigte Total
7www.bfs.admin.ch > Regional > Karten und Atlanten > Galerie interaktiver Karten > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung >
­Regionale Disparitäten > Wirtschaftsstruktur und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
Webseite: www.bfs.admin.ch
Webseite: www.bfs.admin.ch -> Themen -> 03 – Arbeit und Erwerb
diverse Publikationen des Bundesamtes für Statistik:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/22/publ.html
Dokument: 3 Arbeit und Erwerb – Definitionen, Dezember 2014, Bundesamt für Statistik
Bemerkungen
Bevölkerung und Arbeitsmarkt | 206
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Mietzinsniveau in der Gemeinde | 207
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium wird die Nachfrage und das Ertragspotenzial anhand des Mietzinsniveaus in der Gemeinde beurteilt.
Im Mietzinsniveau sind Merkmale aggregiert, welche den Standort und die Attraktivität der Bürolage (Makro- und Mikrolage), die Versorgungs­
möglichkeiten (Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Bauten und Dienstleistungen) und die Erreichbarkeit (Qualität und Frequenz der ÖV Verbindungen,
Nähe zum Zentrum oder zu anderen grösseren Städten) beschreiben.
Ein hohes Mietzinsniveau ist ein guter Indikator für eine robuste Nachfrage, welche wiederum das langfristige Ertragspotenzial sicherstellt.
Indikator 1 | Mittleres Mietzinsniveau für Verwaltungsbau in der Schweiz [CHF / m 2a]
Einstufung
< 120
120 bis 159
160 bis 199
200 bis 229
230 bis 259
≥ 260
1
2
3
4
5
6
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Auf Immobilienvergleichsportalen das Mietzinsniveau recherchieren (siehe Quellen).
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
SNBS Tool 207 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen.
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 207 Verwaltung
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Quellen
– Homegate
– Colliers International: Büromarktbericht Schweiz
– Jones Lang LaSalle
– CBRE
– Cushman & Wakefield
– Wüest & Partner
Bemerkungen
Mietzinsniveau in der Gemeinde | 207
1 von 1
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Nutzbarkeit des Grundstücks | 208
Version 1.5
Nutzungsart
Bauwerksart
Planungsbeteiligte
Verwaltung
Verwaltungsbau
BH, AR, PE
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium wird beurteilt, in wie weit ein Grundstück für die angedachte Nutzung geeignet ist. Ist ein Grundstück in seiner Nutzbarkeit nicht
oder nur in geringem Masse eingeschränkt, ergibt sich daraus langfristig ein risikoarmes Ertragspotenzial. Gebäude auf solchen Grundstücken
können einfacher, d.h. mit weniger Randbedingungen und somit auch wirtschaftlicher geplant und gebaut werden. Dabei werden die «natürlichen»
Randbedingungen wie Geologie, Topografie und Naturgefahren wie auch planerisch rechtliche Randbedingungen, Vorgaben des Zonenplans,
Servitute und Erschliessung betrachtet.
Indikator 1 | Geologische und topografische Randbedingungen [Punkte]
Einstufung
≤ –20
-19 bis -10
-9 bis 8
9 bis 22
23 bis 30
31 bis 40
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Beurteilt wird hier, ob auf dem Grundstück aufgrund seiner Lage (Geologie und Topologie) mit erhöhtem Aufwand für
Fundations- oder sonstige Baumassnahmen zu rechnen ist und ob Altlasten auf dem Gelände zu erwarten sind.
Es wird z.B. beurteilt ob es sich um guten oder schlechten Baugrund handelt, wobei das Augenmerk darauf liegt, ob der
Baugrund zu aufwändigen/teuren Fundationsmassnahmen führt oder gar eine bestimmte Nutzung (höhere Gebäude)
eher ausschliesst bzw. überproportional verteuert.
Im Hinblick auf Topografie wird betrachtet, ob das Grundstück eher in der Ebene liegt oder ob es sich um eine Hanglage
handelt. Grundstücke in der Ebene sind in der Regel besser nutzbar, da leichter, günstiger bebaubar und einfacher erschliessbar. Für den Nutzer sind Gebäude in ebenem Gelände besser zu nutzen. Hanglagen sind in den meisten Fällen
aufwändiger und teurer in der Bebauung ohne daraus Nutzen zu generieren. Wo vorhanden können die Angaben zu
Geologie und allenfalls auch Topologie aus dem Geologischen Gutachten entnommen werden. In frühen Projektphasen liegt
dies in der Regel noch nicht vor. Für eine erste Überprüfung können wo vorhanden Informationen aus den öffentlichen
GIS-Portalen der Kantone verwendet werden (z.B. zu Bohrungen auf benachbarten Grundstücken, evtl. auch
Erdsondenbohrungen etc.). Grundwasserspiegel und Grundwasserschutzzonen sind ebenfalls diesen GIS-Portalen zu
entnehmen. Zum Teil werden dort auch Informationen zu Hanglagen zur Verfügung gestellt. Die Frage zu den Altlasten ist
dem Kataster für belastete Standorte – ebenfalls im GIS-Portal – zu entnehmen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Ja
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 208 Verwaltung
Indikator 2 | Naturgefahren [Punkte]
Einstufung
1
2
3
4
5
6
Note
1
2
3
4
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Mit diesem Indikator wird geprüft, ob eine Parzelle im Gefahrengebiet liegt und wie hoch diese Gefahr einzuschätzen ist.
Die Bewertungsstufen entsprechen den Bezeichnungen im Geoportal des jeweiligen Kantons (GIS-Daten).
Dabei wird in Kauf genommen, dass diese nicht in allen Gegenden gleich vollständig geführt werden. Für den Fall, dass
keine Gefahrenkarten vorliegen, ist dieser Indikator nicht zu bearbeiten.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 208 Verwaltung
Nutzbarkeit des Grundstücks | 208
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Nutzbarkeit des Grundstücks | 208
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
BH, AR, PE
Indikator 3 | Planerische und rechtliche Rahmenbedingungen [Punkte]
Einstufung
<-12
-12 bis -7
-6 bis -4
-3 bis -1
0 bis 2
>2
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Grundlage für diesen Indikator sind die in der Bau- und Zonenordnung (BZO) allenfalls festgelegten Einschränkungen, die
die Bebaubarkeit einschränken oder, abweichend von der Zonendefinition, einzelne Nutzungen ausschliessen (z.B.
Industrie-gebiet in dem keine Logistikbetriebe zulässig sind).
Für die Bearbeitung des Indikators ist die BZO und vor allem allfällige Einschränkungen und Bemerkungen hinsichtlich der
Parzelle erforderlich/wichtig.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 208 Verwaltung
Indikator 4 | Servitute (Grunddienstbarkeit) [Punkte]
Einstufung
1
2
3
4
5
6
Note
1
2
3
4
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Grunddienstbarkeiten auf der Parzelle können unterschiedlich starke Einschränkungen für die Bebaubarkeit des
Grundstücks zur Folge haben. Es wird hier geprüft, ob es Servitute auf der Parzelle gibt und falls ja, wie deren Einfluss auf
die Bebaubarkeit ist. Betrachtet werden hier nur die Grunddienstbarkeiten (z. B. Wegerecht, Näherbaurecht, etc.), die
einen Einfluss auf die Bebaubarkeit des Grundstücks haben. Personendienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht) werden im
Kriterium 202, Eigentumsverhältnisse berücksichtigt. Grunddienstbarkeiten sind im Grundbuch eingetragen. Die Beurteilung deren Einflusses auf die Bebaubarkeit erfolgt mittels SNBS Tool.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 208 Verwaltung
Indikator 5 | Zugang zur Parzelle und Erschliessung [Punkte]
Einstufung
1
Note
1
2
3
2
3
4
4
5
6
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Eine Parzelle die flexibel erschlossen werden kann, erlaubt eine günstigere Nutzung, als eine Parzelle die nur an einer, evtl.
noch ungünstig gelegenen Stelle erschlossen werden kann.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 208 Verwaltung
Nutzbarkeit des Grundstücks | 208
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Nutzbarkeit des Grundstücks | 208
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
BH, AR, PE
Indikator 6 | Technische Erschliessung [Punkte]
Einstufung
1
Note
1
2
3
2
3
4
4
5
6
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die technische Erschliessung gibt unter Umständen Randbedingungen für mögliche Nutzungen oder gar eine Nutzungseinschränkung vor, wenn nämlich die Erschliessung mit einem bestimmten Medium nicht möglich oder eingeschränkt ist.
Zur Grundversorgung gehören Wasser, Abwasser, Strom, Kommunikation. Es wird hier geprüft ob technische Einschränkungen oder Kapazitätseinschränkungen bestehen. Neben der Grundversorgung wird das Vorhandensein von
zusätzlichen Medien oder lokal verfügbaren Ressourcen positiv gewertet. Die notwendigen Informationen können
Werkleitungsplänen (evtl. aus GIS-Portale der Kantone) entnommen werden. Für zusätzliche Medien auf dem Grundstück
können sich auch Hinweise im Geologischen Gutachten finden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 208 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Baugesetzgebung auf kommunaler und kantonaler Ebene.
Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen.
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
Geoportale der Kantone: www.bafu.admin.ch/gis/ > Fachstellen > Konferenz der Kantonalen Geodaten-Koordinationsstellen und GIS-Fachstellen
(KKGEO): Kantonale Geodatenportale
Grundbuchauszug
Geologisches Gutachten
Katasterplan
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
BZO = Bauzonenordnung
GIS = Geoinformationssystem
Quellen
Bemerkungen
Nutzbarkeit des Grundstücks | 208
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium werden die Qualität der Lage und deren mittel- und langfristigen Entwicklungsperspektiven beurteilt. Eine gute Lage bzw. eine
positive Entwicklung der Umgebung sichert das langfristige Ertragspotenzial einer Liegenschaft.
Die aktuelle Qualität der Lage lässt sich mittels Lageklassenschlüssel bestimmen, wobei die Komponenten Standort, Nutzung, Lage, Erschliessung und
Marktverhältnisse bewertet werden. Das zukünftige Entwicklungspotenzial der Lage wird anhand von verschiedenen Entwicklungstrends beurteilt.
Indikator 1 | Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven
Einstufung
≤5
Note
6 bis 9
10 bis 13
2
3
1
14 bis 17
4
18 bis 21
≥ 22
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Das Projekt wird anhand der Hilfsmittel und des Lageklassenschlüssels qualitativ beurteilt. Damit das Tool die Lageklasse
berechnen kann, sind die einzelnen Komponenten qualitativ zu beurteilen (Standort, Nutzung, Lage, Erschliessung &
Marktverhältnisse).
Die Beurteilung ergibt sich aus der Einstufung der Qualität der Lage abzüglich oder zuzüglich der Notenkorrektur «Entwicklungsperspektiven des Standortes», welche im Tool ausgerechnet wird. Die Anzahl aktueller und zukünftiger Entwicklungen am Standort werden mithilfe der unten aufgeführten Hilfsmittel ermittelt und in die Checkliste eingetragen.
Ja
Bestand
Ja
Qualität der Lage: Ergänzend zum Lageklassenschlüssel die nachstehend aufgeführten Hilfsmittel verwenden, damit die
Lageklasseneinteilung eruiert werden kann. Im «SNBS Tool 209 Verwaltung» ist ein Beispiel mit Stichworten aufgeführt,
wie die Lageklasse bestimmt werden kann. Es ist zu beachten, dass es sich beim Bestimmen der Lageklasse um keine
exakte Berechnung sondern um eine qualitative Einschätzung mit gewissem Interpretationsspielraum handelt.
Entwicklungsperspektiven des Standortes: Verkehrsinfrastruktur, Öffentliche Bauten und Anlagen und Grossprojekte
anhand der unten aufgeführten Hilfsmittel verwenden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 209 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
– Bundesbehörde Gesetzgebung Gesundheit: Lärmschutzverordnung
– Bundesbehörde Gesetzgebung Gesundheit: Luftreinhalte-Verordnung
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 121:2003 Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV)
Empfehlungen
– Factsheet 1.2.1: Räumliche Identität, Wiedererkennung [IPB, KBOB]
– Factsheet 1.3.1: Grundversorgung, Nutzungsmischung [IPB, KBOB]
– Factsheets Gesellschaft: Nutzung, Erschliessung
– Factsheets Umwelt: Raumplanung
Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ertragspotenzial
Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 209 Verwaltung
Qualität der Lage:
– Lageklassenschlüssel (siehe Quellen)
– Standort: GIS Browser, Bundesamt für Statistik, Wikipedia, Demografische Grösse (Kriterium 207 als Anhaltspunkt)
– Nutzung: Projektbeschrieb, Bau- & Zonenordnung der Gemeinde
– Wohnlage: GIS Browser -> Attraktivität: homegate, Zentrumsnähe, Quartier, Qualität der näheren Umgebung z. B. Aussicht; Immissionen:
Luftschadstoffe, akustische Immissionen, google maps
– Erschliessung: ÖV Fahrpläne -> sbb.ch, Frequenz vergleichen mit der näheren Umgebung, Anzahl Bus- und Tramlinien; Öffentliche Dienste
-> map.search.ch, google maps nach Läden und Schulen, etc suchen
– Marktverhältnisse: Leerwohnungsziffer bfs, diverse Immobilien-Portale, Mietzinsniveau (Kriterium 209 als Anhaltspunkt)
Entwicklungsperspektiven des Standortes:
– GIS Browser der Gemeinde, des Kantons > Richtplankarte
– kommunale BZO
– Informationsportale des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Quartiere
– individuelle Recherche im Internet (Suchmaschinen, z. B.: «Zürich Leutschenbach Projekte»)
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
BZO = Bau- und Zonenordnung
Quellen
– Lageklassenschlüssel als PDF auf der Webseite des SVIT verfügbar:
in der Google-Suche folgende Zeile einfügen: site: «www.svit.ch filetype:pdf Lageklassenschlüssel»
– [Hrsg.: SVKG & SEK/SVIT, Das Schweizerische Schätzerhandbuch. Das umfassende und praxisorientierte Lehrbuch
über die wichtigsten Immobilien-Bewertungsmethoden der Schweiz, 4. aktualisierte und erweiterte Auflage, Aarau,
2012 (SVKG – Kant. Steueramt Aargau)].
Bemerkungen
Qualität der Lage und Entwicklungsperspektiven | 209
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Regionalökonomie
Regionalökonomisches Potenzial | 210
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
RP
Beschrieb des Kriteriums
Die in der Liegenschaft durch die ansässigen / zukünftigen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen tragen zur regionalen Wirtschaft bei. Der
Beitrag, der in der Liegenschaft durch die ansässigen / zukünftigen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen an die regionale Wertschöpfung,
hängt ab von der Anzahl der Arbeitsplätze, der Art der erbrachten Dienstleistungen sowie des Grads wie stark die Firmen Vorleistungen aus der
Region beziehen. Je mehr Arbeitsplätze in der Liegenschaft untergebracht sind, je höherwertig die erbrachten Dienstleistungen sind und je mehr
Vorleistungen aus der Region bezogen werden, desto grösser ist der Beitrag der Liegenschaft an die regionale Wirtschaft. Der Beitrag der
Liegenschaft zur regionalen Wirtschaft wird im Verhältnis zur Grösse (Beschäftigtenzahl) der regionalen Wirtschaft beurteilt.
Indikator 1 | Regionalökonomisches Potenzial [Punkte]
Einstufung
<2
2 bis 5
6 bis 10
11 bis 25
26 bis 50
>50
Note
1
2
3
4
5
6
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Der Indikator wird mit Hilfe des SNBS-Tools bearbeitet.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
SNBS Tool 210 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 210 Verwaltung
-– E in Hilfsdokument für die Erarbeitung dieses Indikators steht auf der NNBS-Website unter „FAQ, Kategorie Wirtschaft“ zum Herunterladen
bereit.
-– www.bfs.admin.ch > Infothek > Online Datenrecherche> Stat-Tab > 06 – Industrie und Dienstleistungen >06.2 – Unternehmen: Arbeitsstätten
und Beschäftigte nach Kanton, Wirtschaftsabteilung und Grössenklasse, NOGA 2008
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Quellen
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/regionen/thematische_karten/gleichstellungsatlas/einleitung.
parsys.0002.PhotogalleryDownloadFile4.tmp/k00.27s.pdf
Bemerkungen
Regionalökonomisches Potenzial | 210
1 von 1
EINLEITUNG BEREICH UMWELT
Version 1.5
BEREICH UMWELT
Der Baubereich hat in der Schweiz einen grossen Einfluss auf die Umwelt. Etwa die Hälfte des Energieverbrauchs geht auf
das Konto des Gebäudeparks, und mehr als die Hälfte des stofflichen Ressourcenverbrauchs ist auf die Hochbautätigkeit
zurückzuführen. Der übermässige Ressourcenverbrauch führt zu schwerstwiegenden, globalen und regionalen Problemen es müssen sich alle Beteiligten anstrengen, innert nützlicher Frist geeignete Lösungsansätze zu entwickeln.
Kernelemente des Standards im Bereich Umwelt
Energie und Klima
Gebäudelabels der ersten Stunde fokussierten schwergewichtig auf den Energieverbrauch. Das führte bei Neubauten im
Zusammenspiel mit den periodisch verschärften gesetzlichen Anforderungen zu einem starken Rückgang des spezifischen
Betriebsenergieverbrauchs in den letzten 15 Jahren. Bei sinkendem Anteil der Betriebsenergie an der gesamten
Umweltbelastung eines Gebäudes steigt aber der relative Anteil in der Erstellungs- und Rückbauphase. Eine reine
Betrachtung der Betriebsenergie ist damit nicht mehr zeitgemäss. In den meisten Nachhaltigkeitslabels der zweiten
Generation ist deshalb eine Ökobilanz Teil der Bewertung, so auch beim SNBS.
Mit der Publikation des SIA Effizienzpfads Energie wurde auch der durch Gebäude induzierte Verkehr thematisiert und mit
Gebäudeerstellung und –Betrieb in Zusammenhang gebracht. Der SIA Effizienzpfad liegt dem im SNBS verwendeten Ansatz
zu Grunde. Damit ist erstmals in einem Standard ein umfassendes Modell des gebäudeinduzierten Energie- und Ressourcenverbrauchs implementiert.
Ressourcen- und Umweltschutz
Durch geeignete Konzepte und Massnahmen kann das Risiko von Verschmutzungen während der Bauphase und des Betriebs
minimiert werden.
Mit einem Mobilitätskonzept können die Bedürfnisse der Nutzer analysiert und daraus Massnahmen zur Optimierung
definiert werden.
Natur und Landschaft
Der Bereich Umwelt des SNBS enthält aber noch weitere Neuerungen. So werden die Aspekte von Flora und Fauna mit einer
neu entwickelten Methode recht umfassend erfasst. Auch das in der Schweiz wichtige Thema der Zersiedelung wird zum
ersten Mal in einem Nachhaltigkeitsstandard bewertet. Hingegen wurde auf eine Berücksichtigung des effizienten Einsatzes
von Trinkwasser verzichtet, da dies in der Schweiz als untergeordnetes Problem wahrgenommen wird. Der SNBS stellt in
allen drei Bereichen ein auf die Schweizer Bedingungen massgeschneidertes Instrument dar.
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Energie
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, AR, BP, TS
Beschrieb des Kriteriums
Der Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie für die Erstellung und den Betrieb eines Gebäudes sowie für die gebäudeinduzierte Mobilität ist ein
anerkannter Indikator für die dadurch ausgelösten Umweltauswirkungen und den Ressourcenverbrauch. Dabei quantifiziert die nicht erneuerbare
Primärenergie den kumulierten Energieaufwand der fossilen und nuklearen Energieträger sowie Holz aus Kahlschlag von Primärwäldern. Ziel des
Kriteriums ist ein möglichst tiefer Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie zu erreichen. Die Berechnung erfolgt auf Basis der bereits bestehenden Normen, Merkblätter, Labels und vorhandenen Datengrundlagen sowie Berechnungstools.
Indikator 1 | Primärenergie nicht erneuerbar Erstellung [kWh/m 2 *a]
Einstufung
> 1.5*GW2
> 1.2*GW2 und
≤ 1.5*GW2
> GW2 und
≤ 1.2*GW2
> GW1 + 0.5 *
(GW2 – GW1) und
≤ GW2
> GW1 und
≤ GW1 + 0.5 *
(GW2 - GW1)
≤ GW1
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Für die Berechnung der nicht erneuerbaren Primärenergie für die Erstellung eines Gebäudes (auch als Graue Energie
bezeichnet) ist nach den Vorgaben des SIA Merkblattes 2032 vorzugehen. Dazu gibt es speziell geprüfte und zugelassene
EDV-Programme. Diese rechnen die Graue Energie entweder aus den Bauteilen, welche zur Berechnung der Betriebsenergie nach SIA 380/1-Nachweis zu definieren sind, oder machen eine unabhängige Berechnung.
Die Berechnung der objektspezifischen Grenzwerte GW1 (Wert zwischen Gelb und Grün) und GW2 (Wert zwischen Rot
und Gelb) erfolgt entweder direkt mit den Programmen oder mit einer einfachen Excel-Rechenhilfe.
Die Eingabe kann in MJ oder kWh erfolgen, das Resultat wird in kWh ausgegeben.
Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ.
Die Berechnung der Primärenergie, nicht erneuerbar für Bestandesbauten erfolgt ebenfalls nach den SIA Merkblätter 2032
und 2040 wobei die tatsächlich verbauten Bauteile und Baustoffe zu berücksichtigen sind. Unter der Annahme, dass die
Primärenergie, nicht erneuerbar nach 60 Jahren abgeschrieben ist, muss nur die Restnutzungsdauer berücksichtigt
werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 301 Verwaltung
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
1 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Energie
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, AR, BP, TS
Indikator 2 | Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb [kWh/m 2 *a]
Einstufung
> 103
Note
72 bis 103
53 bis 72
2
3
1
33 bis 53
4
0 bis 33
< 0
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Für die Berechnungen der Betriebsenergie sind die einschlägigen Programme zu verwenden. Die Energieverbräuche sind
für die folgenden Verwendungszwecke gemäss Merkblatt SIA 2031 separat auszuweisen:
– Wärme (Norm SIA 380/1, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden)
– Lüftung (Norm SIA 380/4, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden)
– Kühlung und Entfeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2)
– Befeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2)
– Beleuchtung (Norm SIA 380/4)
– Betriebseinrichtungen (Norm SIA 380/4)
– Diverse Gebäudetechnik (Norm SIA 380/4)
Ja
Bestand
Ja
Zur Wahl steht, ob mit der gewichteten Energie, der Primärenergie «nicht erneuerbar» gerechnet werden soll oder der
Strommix für die zugeführte Elektrizität durch Übertrag ins Rechenblatt «Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb» ermittelt
wird. Daraus wird die Primärenergie nicht erneuerbar oder die gewichtete Energie für den Betrieb gerechnet.
Mit Hilfe einer Checkliste werden die Energieeffizienzklasse und weitere Qualitäten von Betriebseinrichtungen abgefragt.
Ein Resultat von 100% aus der Checkliste führt zu einer Reduktion des Elektrizitätsverbrauchs aus dem Betrieb von 30 %.
Bei bestehenden Gebäuden kann auf gemessene Verbräuche nach SIA 2031 abgestellt werden. Die Ergebnisse auf
Indikatorebene sind rein indikativ. Eine Wärmepumpe ist als «Sonne, Umweltwärme, Geothermie» einzugeben. Die
Nutzenergie beinhaltet den Wärmebedarf des Gebäudes (z. B. im MINERGIE-Antrag: = benötigte Wärme * EBF) und als
Wirkungsgrad ist die Jahresarbeitszahl der WP einzugeben.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 301 Verwaltung
Indikator 2 | Optional: Gewichtete Energie Betrieb [kWh/m 2 *a]
Einstufung
> 78
55 bis 78
38 bis 55
25 bis 38
0 bis 25
< 0
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Für die Berechnungen sind die einschlägigen Programme zu verwenden. Die Energieverbräuche sind für die folgenden
Verwendungszwecke gemäss Merkblatt SIA 2031 separat auszuweisen:
– Wärme (Norm SIA 380/1, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden)
– Lüftung (Norm SIA 380/4, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden)
– Kühlung und Entfeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2)
– Befeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2)
– Beleuchtung (Norm SIA 380/4)
– Betriebseinrichtungen (Norm SIA 380/4)
–Diverse Gebäudetechnik (Norm SIA 380/4)
Ja
Bestand
Ja
Mit Hilfe einer Checkliste werden die Energieeffizienzklasse und weitere Qualitäten von Betriebseinrichtungen abgefragt. Ein
gutes Resultat führt zu einer Reduktion der Primärenergie nicht erneuerbar oder der gewichteten Energie aus dem Betrieb.
Bei bestehenden Gebäuden kann auf gemessene Verbräuche nach SIA 2031 abgestellt werden. Die Ergebnisse auf
Indikatorebene sind rein indikativ.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 301 Verwaltung
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
2 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Energie
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, AR, BP, TS
Indikator 3 | Primärenergie nicht erneuerbar Mobilität [kWh/m 2 *a]
Einstufung
>110
80 bis 110
60 bis 80
40 bis 60
20 bis 40
0 bis 20
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Ermittlung der «Primärenergie nicht erneuerbar» erfolgt gemäss Merkblatt SIA 2039. Als Hilfsmittel kann das Tool
Mobilität zur SIA 2039 eingesetzt werden.
Die Eingabe der Primärenergie nicht erneuerbar bezogen auf die EBF für die Alltagsmobilität (PW-Flotte 2050) kann in MJ/
m2 oder kWh/m2 erfolgen, das Resultat wird in kWh/m2 ausgegeben.
Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 301 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
– Art. 73: Nachhaltigkeit [Bundesverfassung]
– Kantonale Energiegesetze
Normen, Richtlinien, – Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau
Empfehlungen
– Norm SIA 380/4:2005 Elektrische Energie im Hochbau
– Norm SIA 382/2:2011 Klimatisierte Gebäude – Leistungs- und Energiebedarf
– Norm SIA 386.110:2012 Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement
– KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2009/1 «Ökobilanzdaten im Baubereich», Version Juli 2012
– Merkblatt SIA 2032:2010 Graue Energie von Gebäuden
– Merkblatt SIA 2040:2011 SIA-Effizienzpfad Energie
– Merkblatt SIA 2031:2009 Energieausweis für Gebäude
– Merkblatt SIA 2044:2011 Klimatisierte Gebäude - Standard-Berechnungsverfahren für den Leistungs- und Energiebedarf
– Merkblatt SIA 2039:2011 Mobilität – Energiebedarf in Abhängigkeit vom Gebäudestandort
– VDI Richtlinie 4707 «Energieeffizienz von Aufzügen»
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 301 Verwaltung
1 Liste geprüfter und zugelassener Softwarelösungen für die Berechnung der Grauen Energie, www.minergie.ch/minergie-ecop-eco.html
2 Liste zertifizierter EDV-Programme für SIA 380/1, www.bfe.admin.ch
3 SIA Tools, Hilfsmittel und Software für den Energiebereich, www.energytools.ch
4 Herstellerangaben und technische Datenblätter
5www.topten.ch
6Tool Mobilität zu SIA 2039 (www.energytools.ch): Tool zur Berechnung des Energiebedarfs in Abhängigkeit vom Gebäudestandort und von
Massnahmen zur Beeinflussung der Mobilität gemäss Merkblatt SIA 2039
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
3 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Energie
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, AR, BP, TS
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
PEne: Primärenergie nicht erneuerbar
gewEn: Gewichtete Energie
Quellen
– Merkblatt SIA 2032, Graue Energie
– KBOB Empfehlung «Ökobilanzdaten im Baubereich, 2009/1» (Faktor Primärenergie nicht erneuerbar)
– Minergie-Reglemente (Festlegung gewichtete Energie)
–www.topten.ch
Bemerkungen
Das Kriterium «Primärenergie nicht erneuerbar» besitzt dynamische Gewichtungsfaktoren, welche sich aus dem
jeweiligen Anteil der einzelnen Indikatoren am gesamten Primärenergiebedarf nicht erneuerbar (Summe aus der
Erstellung, Betrieb und Mobilität) errechnen. Für die Berechnung der Gesamtkriteriennote werden hier deshalb nicht die
Noten der einzelnen Indikatoren berücksichtigt, sondern die effektiven Resultate der einzelnen Indikatoren. Der
Gewichtungsfaktor eines Indikators entspricht somit dem Anteil der Primärenergie nicht erneuerbar im Vergleich zum
Gesamtenergiebedarf nicht erneuerbar für Erstellung, Betrieb und Mobilität und ist somit projektabhängig. Die Note auf
Indikatorebene ist somit rein informativ.
Primärenergie nicht erneuerbar | 301
4 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Klima
Treibhausgasemissionen | 302
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, AR, BP, TS
Beschrieb des Kriteriums
Die Treibhausgasemissionen aus der Erstellung und dem Betrieb eines Gebäudes sowie aus der gebäudeinduzierten Mobilität sind ein anerkannter
Indikator für die dadurch potentiell entstehenden Umweltauswirkungen. Ziel des Kriteriums sind möglichst tiefe Treibhausgasemissionen. Die
Berechnung erfolgt analog zur Primärenergie nicht erneuerbar auf Basis der bereits bestehenden Normen, Merkblätter, Labels und vorhandenen
Datengrundlagen.
Indikator 1 | Treibhausgasemissionen Erstellung [kg CO2 /m 2 *a]
Einstufung
> 1.5*GW2
> 1.2*GW2 und
≤ 1.5*GW2
> GW2 und
≤ 1.2*GW2
> GW1 + 0.5 *
(GW2 – GW1) und
≤ GW2
> GW1 und
≤ GW1 + 0.5 *
(GW2 – GW1)
≤ GW1
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen für einen geplanten Neubau oder einen Umbau erfolgt gemäss der im
Merkblatt SIA 2032 (Graue Energie) beschriebenen Rechenmethode. Dazu gibt es für den Nachweis von MINERGIE
(-P/A)-ECO oder MINERGIE-A geprüfte und zugelassene EDV-Programme. Die Berechnung der objektspezifischen Grenzwerte GW1 (Wert zwischen Gelb und Grün) und GW2 (Wert zwischen Rot und Gelb) erfolgen entweder direkt mit den
Programmen oder mit einer einfachen Excel-Rechenhilfe.
Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ.
Die Berechnung der Treibhausgasemissionen für Bestandesbauten erfolgt ebenfalls nach den SIA Merkblätter 2032 und
2040 wobei die tatsächlich verbauten Bauteile und Baustoffe zu berücksichtigen sind. Unter der Annahme, dass die
Treibhausgasemissionen nach 60 Jahren abgeschrieben sind, muss nur die Restnutzungsdauer berücksichtigt werden.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Ja
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 302 Verwaltung
Indikator 2 | Treibhausgasemissionen Betrieb [kg CO2 /m 2 *a]
Einstufung
> 8.0
7.0 bis 8.0
6.0 bis 7.0
5.0 bis 6.0
4.0 bis 5.0
< 4.0
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Für die Berechnungen der Betriebsenergie sind die einschlägigen Programme zu verwenden. Die Energieverbräuche sind
für die folgenden Verwendungszwecke gemäss Merkblatt SIA 2031 separat auszuweisen:
–Wärme (Norm SIA 380/1, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden)
–Lüftung (Norm SIA 380/4, Norm SIA 382/2 bei klimatisierten Gebäuden)
–Kühlung und Entfeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2)
–Befeuchtung (Norm SIA 380/4 oder Norm SIA 382/2)
–Beleuchtung (Norm SIA 380/4)
–Betriebseinrichtungen (Norm SIA 380/4)
–Diverse Gebäudetechnik (Norm SIA 380/4)
Berechnung der Nutz- bzw. Endenergie mittels der vom SIA geprüften und zugelassenen Werkzeuge, Ermittlung des
Strommixes für die zugeführte Elektrizität und Übertrag in das Rechenblatt «Primärenergie nicht erneuerbar Betrieb»,
welches im Kriterium Primärenergie nicht erneuerbar liegt. Daraus werden automatisch die Ergebnisse für die Treibhausgasemissionen für den Betrieb im Kriterium «Treibhausgasemissionen» gerechnet und abgebildet
Mit Hilfe einer Checkliste werden die Energieeffizienzklasse und weitere Qualitäten von Betriebseinrichtungen abgefragt.
Ein Resultat aus der Checkliste von 100% führt zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb von bis zu
30 %. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 302 Verwaltung
Treibhausgasemissionen | 302
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Klima
Treibhausgasemissionen | 302
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
GL, AR, BP, TS
Indikator 3 | Treibhausgasemissionen Mobilität [kg CO2 /m 2 *a]
Einstufung
> 15.5
Note
8.5 bis 15.5
5.5 bis 8.5
2
3
1
4.0 bis 5.5
4
1.5 bis 4.0
< 1.5
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Ermittlung der Treibhausgasemissionen erfolgt gemäss Merkblatt SIA 2039. Als Hilfsmittel kann das Tool Mobilität
zur SIA 2039 eingesetzt werden. Die Ergebnisse auf Indikatorebene sind rein indikativ.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 302 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
–Art. 73: Nachhaltigkeit [Bundesverfassung]
–Kantonale Energiegesetze
Normen, Richtlinien, –Norm SIA 380/1:2009 Thermische Energie im Hochbau
Empfehlungen
–Norm SIA 380/4:2005 Elektrische Energie im Hochbau
–Norm SIA 382/2:2011 Klimatisierte Gebäude – Leistungs- und Energiebedarf
–Norm SIA 386.110:2012 Energieeffizienz von Gebäuden – Einfluss von Gebäudeautomation und Gebäudemanagement
–KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2009/1 «Ökobilanzdaten im Baubereich», Version Juli 2012
–Merkblatt SIA 2032:2010 Graue Energie von Gebäuden
–Merkblatt SIA 2040:2011 SIA-Effizienzpfad Energie
–Merkblatt SIA 2031:2009 Energieausweis für Gebäude
–Merkblatt SIA 2044:2011 Klimatisierte Gebäude – Standard-Berechnungsverfahren für den Leistungs- und Energiebedarf
–Merkblatt SIA 2039:2011 Mobilität – Energiebedarf in Abhängigkeit vom Gebäudestandort
–VDI Richtlinie 4707 «Energieeffizienz von Aufzügen»
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 302 Verwaltung
1 Liste geprüfter und zugelassener Softwarelösungen für die Berechnung der Grauen Energie, www.minergie.ch/minergie-ecop-eco.html
2 Liste zertifizierter EDV-Programme für Berechnungen gemäss SIA-Norm 380/1, www.bfe.admin.ch
3 SIA Tools, Hilfsmittel und Software für den Energiebereich, www.energytools.ch
4 Herstellerangaben und technische Datenblätter
5www.topten.ch
6Tool Mobilität zu SIA 2039 (www.energytools.ch): Tool zur Berechnung des Energiebedarfs in Abhängigkeit vom Gebäudestandort und von
Massnahmen zur Beeinflussung der Mobilität gemäss Merkblatt SIA 2039
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
THGE: Treibhausgasemissionen
Quellen
–Merkblatt SIA 2032, Graue Energie
–KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2009/1 «Ökobilanzdaten im Baubereich» Version Juli 2012 (Faktor THGE)
– www.topten.ch
Bemerkungen
Das Kriterium «Treibhausgasemissionen» besitzt dynamische Gewichtungsfaktoren, welche sich aus dem jeweiligen
Anteil des einzelnen Indikators an den gesamten Treibhausgasemissionen (Summe aus der Erstellung, Betrieb und
Mobilität) errechnen. Für die Berechnung der Gesamtkriteriennote werden hier deshalb nicht die Noten der einzelnen
Indikatoren berücksichtigt, sondern die effektiven Resultate der einzelnen Indikatoren. Der Gewichtungsfaktor eines
Indikators entspricht somit dem Anteil der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu den gesamten Treibhausgasemissionen für Erstellung, Betrieb und Mobilität und ist somit projektabhängig. Die Note auf Indikatorebene ist somit rein
informativ.
Treibhausgasemissionen | 302
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonende Erstellung | 303
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, GL, AR, TS, HLKS, FP
Beschrieb des Kriteriums
Während des Bauprozesses besteht auf der Baustelle ein Risiko der Verschmutzung des Bodens, der Luft und des Wassers. Dieses Kriterium
bezweckt, durch geeignete Konzepte und Massnahmen das erwähnte Risiko zu minimieren.
Der Bauprozess ist mit der Verwendung einer grossen Anzahl von Bauprodukten verbunden. Die ökologischen Auswirkungen aus der Herstellung
und Entsorgung dieser Produkte wird mit den Kriterien Primärenergie nicht erneuerbar und Treibhausgasemissionen behandelt. Mit diesem Kriterium
wird nun zusätzlich die Ressourcenschonung durch die Verwendung von Sekundärrohstoffen beurteilt. Dabei wird die Verwendung von nachwachsenden Primärrohstoffen, wie zum Beispiel Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft oder der Witterungsschutz der Fassadenelemente betrachtet.
Dieses Kriterium befasst sich zudem mit den umwelt- und entsorgungsrelevanten Bestandteilen der Bauprodukte, deren Auswirkungen nicht mit
den Indikatoren PE ne und THGE abgebildet werden können.
Es soll bei der Herstellung zudem sichergestellt werden, dass die eingebauten Produkte während und am Ende der Lebensdauer leicht ausgebaut,
ausgetauscht und falls möglich wiederverwertet oder – verwendet werden können. Das Gebäude soll zudem so geplant und gebaut sein, dass es
eine hohe Flexibilität aufweist und mit minimalem Aufwand auch anderen Nutzungen zugeführt werden kann.
Indikator 1 | Baustelle [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand einer Checkliste zu den Themen Bodenschutz, Wasser, Bauabfall,
Schadstoffe in Gebäuden, Baulärm, Luftreinhaltung und weiterem. Dabei ist zu beachten, dass folgende Konzepte mit
unterschiedlichem Umfang zu erarbeiten sind:
–Bodenschutzkonzept
–Entwässerungskonzept
– Rückbau- und Entsorgungskonzept
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Nein
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
2
3
5
6
SNBS Tool 303 Verwaltung
Indikator 2 | Ressourcenschonung und Verfügbarkeit [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
1
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Vorgaben beziehen sich entweder auf die Nachweiserbringung von Nachhaltigkeitslabeln bei Holzprodukten, von
eingesetzten RC-Beton-Anteilen und von Witterungsunempfindlichkeiten von Aussenbauteilen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 303 Verwaltung
Umweltschonende Erstellung | 303
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonende Erstellung | 303
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, GL, AR, TS, HLKS, FP
Indikator 3 | Umwelt- und entsorgungsrelevante Bestandteile [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
15 bis 35
35 bis 50
2
3
1
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
5
6
4
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Vorgaben beziehen sich auf den Verzicht auf umwelt- und entsorgungsrelevanten Bestandteilen.
Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand einer Checkliste zur Verwendung von Dämmmaterialien (Fassade,
Dach, Perimeter- und Innendämmung), Bodenbelägen sowie weiterer Materialien mit unterschiedlichen Anwendungen.
Der Aufwand zur Bearbeitung ist klein, da es sich in der Planung um Absichtserklärungen handelt. Bei der Realisierung
muss darauf geachtet werden, dass die Umsetzung ausreichend belegt werden kann.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
Ja
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 303 Verwaltung
Indikator 4 | Erweiterungs- und Wiederverwertungspotential [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Bei der Bewertung der Austausch- und Rückbaufähigkeit sind die folgenden Elemente zu berücksichtigen:
–Tragstruktur
–Ausbau
–Fassade
–Dach
–Haustechnik
Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand Vorgaben zu den Themen Erweiterungsmöglichkeiten, Nutzungsflexibilität sowie Austausch- und Rückbaufähigkeit.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Nein
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 303 Verwaltung
Vorgaben
Gesetze
Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG)
Normen, Richtlinien, – Baulärm-Richtlinie [BAFU]
Empfehlungen
– Nachhaltiges Bauen in Planer- und Werkverträgen [KBOB]
– Empfehlung SIA 112/1: 2005 Nachhaltiges Bauen – Hochbau
– Empfehlung SIA 431: 1997 Entwässerung von Baustellen
– Richtlinie Systemtrennung [AGG]
– Factsheet 3.1.1: Verfügbarkeit der Rohstoffe [KBOB]
– Factsheet 3.1.4: Rückbau [KBOB]
– KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2007/2 «Beton aus recyclierter Gesteinskörnung» [KBOB]
– KBOB/IPB/eco-bau Empfehlung 2012/1 «Nachhaltig produziertes Holz beschaffen» [KBOB]
Umweltschonende Erstellung | 303
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonende Erstellung | 303
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, GL, AR, TS, HLKS, FP
1 SNBS Tool 303 Verwaltung
2 Verwendete Materialien und Bauteile bezüglich:
– Fassadendämmung (Kerndämmung, verputzte Aussenwanddämmung, Fassade hinterlüftet, etc.), Perimeterdämmung, Grundwasserschutz,
Innendämmung
– Dachdämmung (Steildach, Flachdach, Umkehrdach), Unterlagsböden, Deckenuntersichten
– Bodenbeläge
– Fensterrahmen
– Abwasserrohre
– Flachdachabdichtungen
– Fassadenbekleidung
3 Detaillierte Baupläne
4 Steigzonenplan
5Haustechnikkonzept
6 Prinzip- Schema (Wärmepumpen Heizung und Lüftungsanlagen)
7 Ausschreibungsunterlagen
8 Material- und Produktdeklaration, Material- und Produktlisten
9 Prüfvermerk zur Bestätigung einer Übereinstimmung der deklarierten und verwendeten Materialien
10Dokumentationsunterlagen betreffend: Bodenschutz, Vermeidung von Bauabfall, Wasserschutz, Lärmschutzmassnahmen und Massnahmen zur
Vermeidung von Staub
11Kantonaler Altlastenkataster
12Entsorgungskonzept für den Rückbau bestehender Gebäude
13Bericht der Baustellenbegehung des Minergie-Zertifizierers
14Pläne der Baustelleneinrichtung, die Auskunft geben bezüglich: Bodenschutz, Vermeidung von Bauabfall, Wasserschutz, Lärmschutzmassnahmen
und Massnahmen zur Vermeidung von Staub
15RC Beton nach Eigenschaften:
– Der Mindestgehalt an RC-Gesteinskörnung beträgt für die Bestandteile Rc (Betongranulat) + Rb (Mischgranulat) 25 % ausgezählt nach SN 670
902-11-NA
– RC Beton nach Zusammensetzung (Füll-, Hüll- und Unterlagsbeton etc.): Der Mindestgehalt an RC-Gesteinskörnung beträgt für die Bestandteile
Rc (Betongranulat) + Rb (Mischgranulat) 40 %, ausgezählt nach SN 670 902-11-NA.
16– Eco-bau. ECO-BKP, Merkblätter ökologisches Bauen nach Baukostenplan BKP, 2010.
– MINERGIE: Dokumente und Tools. URL: http://www.minergie.ch/minergie-ecop-eco.html.
– IPB & KBOB. Nachhaltiges Immobilienmanagement, Die Risiken von morgen sind die Chancen von heute, Factsheets, 2010.
– SGNI. Kriterien Steckbriefe, Nachhaltige Ressourcenverwendung/Holz (Nr.8), Version 2011.
– SGNI. Kriterien Steckbriefe, Umnutzungsfähigkeit (Nr. 28), Version 2011.
– SGNI. Kriterien Steckbriefe, Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit, Demontagefreundlichkeit (Nr. 42), Version 2011.
– SGNI. Kriterien Steckbriefe, Risiken für die lokale Umwelt (Nr. 6), Version 2011.
– SGNI. Kriterien Steckbriefe, Baustelle/Bauprozess (Nr. 48), Version 2011.
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Quellen
Bemerkungen
Umweltschonende Erstellung | 303
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonender Betrieb | 304
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, MS, H, NHB
Beschrieb des Kriteriums
Dieses Kriterium beurteilt die Voraussetzungen für einen umweltschonenden Gebäudebetrieb. Dabei spielen die systematische Inbetriebnahme,
die Luftdichtigkeit, das Mess- und Zählkonzept für die Gebäudetechnik sowie das Abfallkonzept eine zentrale Rolle.
Die systematische Inbetriebnahme umfasst alle vorhandenen Bau- und Anlagentechniken. Es wird davon ausgegangen, dass sich eine ausgereifte
Bau- und Anlagentechnik und eine systematische Inbetriebnahme positiv auf einen umweltschonenden Gebäudebetrieb auswirken. Um dies in der
Umsetzung sicherzustellen, empfiehlt sich der Einsatz eines interdisziplinären Inbetriebnahme-Teams. Eine hohe Luftdichtigkeit des Gebäudes – mittels
der Luftwechselrate n50 ausgedrückt – führt zu einer Reduktion der Energieverluste, was zu einem umweltschonenden Betrieb beiträgt. Das Messund Zählkonzept bildet die Grundlage für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Energiekosten und dient der ordentlichen Betriebsführung, der
Kommunikation an die Nutzer, der Betriebsoptimierung und der Erfolgskontrolle. Die Daten der technischen Anlagen im Gebäudebetrieb sind planmässig
und effizient zu erheben. Je strukturierter und detaillierter das Konzept ausgelegt ist, desto spezifischer kann im Bedarfsfall gehandelt werden.
Indikator 1 | Systematische Inbetriebnahme [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Mögliche Bautechnik und Anlagen, welche betrachtet werden (nur die installierten Systeme):
– Heizungssystem (Wärmeerzeugung und -verteilung)
– Lüftung (Luftförderungs-, Konditionierungs- und verteilsysteme)
Warmwasserversorgung (Wassererwärmungs- und -verteilsysteme)
– Erneuerbare Energiesysteme (Produktions-, Umwandlungs- und Speicheranlagen)
– Raumklimatisierung (Klimakälte-, Kältespeicher- und Kälteverteilungssysteme)
– Kältetechnik (Gewerbliche Kälteanlagen mit Kälteproduktion und -Verteilung)
–Gebäudeautomation
– Beleuchtung (in Hauptnutzflächen)
– Sicherheitstechnik (Brandmelde-, Zutrittskontroll-, Intrusionsschutzsysteme etc.)
– Bautechnik (Fenster, Fassade, Türen etc.)
Ja
Bestand
Ja
Tiefe der Inbetriebnahme:
A.) Funktionsprüfung mit Dokumentation von Art, Umfang und Ergebnis.
B.) G
eordnete Inbetriebnahme mit anschliessender Einregulierung und Nachjustierung durch unabhängige Dritte.
Ein Konzept für eine vollständige Dokumentation liegt vor, bzw. ist vertraglich vereinbart.
C.) Geordnete Inbetriebnahme mit anschliessender Einregulierung und Nachjustierung bzw. vertragliche Vereinbarung in
den ersten 14 Monaten der Nutzungszeit. Funktions- und Leistungsprüfung durch unabhängige Dritte. Ein Konzept für
die Überführung der Inbetriebnahme in einen Prozess der kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung liegt vor.
Es erfolgt eine stichprobenartige Prüfung der Ausschreibungsunterlagen in Bezug auf die Projektanforderungen des
Bauherrn. Das Betriebspersonal wurde geschult.
Integrale Tests: (Vgl. Glossar SNBS)
Bearbeitung in
SIA-Phase
1 Strategische
Planung
Umweltschonender Betrieb | 304
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
1 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonender Betrieb | 304
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Wie wird der
Nachweis erbracht
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, MS, H, NHB
SNBS Tool 304 Verwaltung
Die Bewertung erfolgt anhand der Checkliste, welche zum Indikator «Systematische Inbetriebnahme» gehört. Bewertet
werden einerseits der Anteil der systematisch in Betrieb genommen Bautechnik und Anlagen in Verbindung mit einer
groben Einstufung der Anlagengrösse und andererseits die Tiefe der Inbetriebnahme (siehe «Hinweise zur Bearbeitung»
für mehr Informationen).
Bei der Sanierung ist nur die neu installierte Bau- und Anlagentechnik systematisch in Betrieb zu nehmen (Einordnung
bei Stufe A bis C). Zudem sollten integrierte Tests vorliegen, welche die neu installierte Bau- und Anlagentechnik ebenso
wie bestehende Anlagensysteme beinhaltet. Auf diese Weise kann ein reibungsloser Betrieb sichergestellt werden.
Erforderliche Nachweise:
–Vertragsunterlagen
–Inbetriebnahmeprotokolle
– Nachweis der Personalschulung
– Auszug Vertrag zur Optimierung für die ersten 14 Betriebsmonate
– Liste und Protokolle der durchgeführten Funktionsprüfungen
– Konzept zur Einregulierung und Nachjustierung (Inbetriebnahmeplan)
Indikator 2 | Luftdichtigkeit der Gebäudehülle [h-1]
Einstufung
> 2.0
1.5 bis 2.0
1.0 bis 1.5
0.8 bis 1.0
0.6 bis 0.8
< 0.6
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Zur Ermittlung der Luftwechselrate ist eine Luftdurchlässigkeitsmessung (Blower-Door-Test) entsprechend den Anforderungen
der «Richtlinie für Luftdurchlässigkeitsmessungen bei MINERGIE-P® und MINERGIE®-Bauten» (RILUMI) zu erbringen.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 304 Verwaltung
Der Nachweis wird auf Grundlage der «Richtlinie für Luftdurchlässigkeitsmessungen bei MINERGIE-P ® und MINERGIE®Bauten» (RILUMI) erbracht. Ist im Prüfzeugnis anstelle des Kennwertes n50,St der Kennwert qa,50 gemäss SIA 180:2014
angegeben, so ist für die Umrechnung die Formel n50,St = 0.8 x qa,50 zu verwenden.
Umweltschonender Betrieb | 304
2 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonender Betrieb | 304
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, MS, H, NHB
Indikator 3 | Mess- und Zählkonzept Gebäudetechnik [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
15 bis 35
35 bis 50
2
3
1
50 bis 65
4
65 bis 85
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Ausführung, Ablesung und Auswertung haben entsprechend der KBOB-Empfehlung «Energie-Messkonzept» anhand
der einzelnen vorhandenen Ausstattungen zu erfolgen.
Das Vorhandensein der folgenden Gewerke bildet die Grundlage für die Bewertung:
–Wärme
–Raumkälte
– Gewerbliche Kälte
–Lüftung
– Strom: diverse Haustechnik
– Strom: Beleuchtung
– Strom: Betriebseinrichtungen
– Wasser: Kaltwasser
– Wasser: Warmwasser
–Gas
Ja
Bestand
Ja
Zusätzlich werden die Ablesung, Auswertung und Darstellung der Messergebnisse bewertet. Bei Ablesung und Auswertung wird in manuell oder automatisch und zentral unterschieden. Die Darstellung der Ergebnisse kann unterteilt
werden
in keine Publikation, eine periodische oder eine laufende Kommunikation gegenüber den Nutzern.
Das Mess- und Zählkonzept kann für die Datenerfassung auf unterschiedlichen Ebenen dienen. Es werden die Ebenen
Gebäude, Nutzungszonen und weitere Verwendungszwecke beurteilt. Als Nutzungszonen gelten die unterschiedlichen
Nutzungseinheiten (Bsp. Büro), als weitere Verwendungszwecke gelten beispielsweise Server, Steckdosenlasten,
Bürogeräte, Sicherheitstechnik, Aufzüge, Betriebseinrichtung, Allgemeinbeleuchtung.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 304 Verwaltung
Die gegebenen Antworten müssen anhand eines Mess- und Zählkonzeptes mit den folgenden Angaben belegt werden:
Situationsbeschreibung, Bedarfsbeschreibung, Zielfestlegung, Massnahmenkatalog zur Zielerreichung, Beschreibung der
Umsetzung der Massnahmen.
Indikator 4 | Abfallkonzept [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
15 bis 35
35 bis 50
2
3
1
50 bis 65
4
65 bis 85
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Bewertung eines Abfallkonzepts mit Kompostieranlage, sachgemässer Zwischenlagerung und einem Abfall-Sammelsystem nach Fraktionen erfolgt mit Hilfe der Checkliste «Abfallkonzept».
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 304 Verwaltung
Umweltschonender Betrieb | 304
3 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonender Betrieb | 304
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, MS, H, NHB
Vorgaben
Gesetze
Normen, Richtlinien, –Norm SIA 108: 2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und der Elektroingenieure sowie der
Empfehlungen
Fachingenieure für Gebäudeinstallationen.
– Norm SIA 180: 1999 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau
–Norm EN 13829: Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden –
Differenzdruckverfahren
– ASHRAE Guideline 0-2005. The Commissioning Process. [ASHRAE]
– GSFIC (2010): Commissioning Guide. [GSFIC]
– Empfehlung Energie-Messkonzept Ausgabe 1/Jan. 2000 [KBOB]
– Messgeräte für Energie und Medien (EnMess 2001) [AMEV]
– Factsheet 3.4.2: Abfälle aus Betrieb und Nutzung [KBOB]
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 304 Verwaltung
1 Richtlinie für Luftdurchlässigkeitsmessungen bei MINERGIE-P ® und MINERGIE®-Bauten [RILUMI]
2 Konzeptbeschrieb Systematische Inbetriebnahme
3 Grobe Einstufung anhand der Investitionskosten
4Haustechnikkonzept
5Ausschreibungsunterlagen
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
AMEV: Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen
Quellen
–Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen. (AMEV): Messgeräte für
Energie und Medien (EnMess 2001). http://www.amev-online.de/ [Stand 26.10.2012]
–Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB): Energie-Messkonzept, Empfehlung Ausgabe 1/
Jan. 2000).
www.bbl.admin.ch/kbob [Stand 26.10.2012]
– DGNB GmbH: Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude, Version 2012. Kriteriensteckbriefe.
– Martin Jakob. u.a.: Stromverbrauch in Bürogebäuden – Erhebung und Analyse von Energiekennzahlen (2008).
Bemerkungen
Weiterführende Literatur/Links:
– GSFIC (2010): Commissioning Guide [GSFIC]
– Forum Energie Zürich [FEZ], Fachgruppe Betriebsoptimierung
–Norm SIA 108: 2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Maschinen- und der Elektroingenieure sowie der
Fachingenieure für Gebäudeinstallationen
Umweltschonender Betrieb | 304
4 von 4
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonende Mobilität | 305
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, VP
Beschrieb des Kriteriums
Mit dem Kriterium «Umweltschonende Mobilität» wird anhand von geeigneten Massnahmen betreffend Standort-Angebot (Bsp. kurzer Weg zu
Einkaufsmöglichkeiten), Mobilitätsstrategie, Verkehrsmittelwahl (Förderung ÖV und Langsamverkehr) und Anreize zur Mobilitätsbeeinflussung
der Einfluss auf die Umweltauswirkungen aus der Mobilität beurteilt.
Mit Hilfe eines Mobilitätsmesskonzeptes können Informationen zum Mobilitätsverhalten der Nutzer gesammelt werden. Damit werden die
notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um allenfalls Lenkungsmassnahmen einzuführen, welche eine Reduktion der Umweltauswirkungen aus
der Mobilität (beispielsweise mittels einer Reduktion der gefahrenen Kilometer oder eines Umstiegs auf den öffentlichen Verkehr) bewirken.
Indikator 1 | Mobility Rating [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
15 bis 35
35 bis 50
2
3
1
50 bis 65
4
65 bis 85
85 bis 100
5
6
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Für die Bewertung wird das bestehende online Tool «MobilityRating» verwendet (www.mobilityrating.ch). Das
«MobilityRating für Unternehmen und Büros» ermöglicht eine Beurteilung des Mobilitätskonzepts einer Unternehmung
sowie eine Standortbestimmung für geplante Unternehmens- bzw. Bürostandorte. Es zeigt die wichtigsten Elemente auf,
mit der die induzierte Mobilität bezüglich Energieverbrauch und Effizienz optimiert werden kann. MobilityRating fokussiert
auf den Personenverkehr und ist für Unternehmen ab etwa 5 Mitarbeitenden konzipiert.
Das Tool ist für Neubauten und Bestand anwendbar. Da gewisse Fragen in der Planung von Neubauten noch nicht beantwortet werden können und die Antwortoption «nicht anwendbar» nicht existiert, werden für diese die Antworten
vorgegeben. Die nachfolgend aufgelisteten Antworten müssen unter dem Kapitel «Verkehrsmittelwahl» im Tool eingetragen werden:
1.Frage zur Verkehrsmittelwahl: Wieviel Prozent der stationären Mitarbeitenden erreichen ihren Arbeitsort mit dem
Umweltverbund
(öffentlicher Verkehr, Velo, zu Fuss) > 36 – 50% (9)
2.Frage zur Verkehrsmittelwahl: Können Sie für die vorstehenden Angaben auf eine aktuelle Erhebung abstützen? > Nein (0)
3.Frage zur Verkehrsmittelwahl: Kann das für Ihre (Aussen-) Mitarbeitenden bereitgestellte P-Angebot die Nachfrage
decken? > ja ausser an wenigen Spitzentagen (1)
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Ja
1 Strategische
Planung
Bestand
2 Vorstudien
Ja
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 305 Verwaltung
Indikator 2 | Mess- und Zählkonzept Mobilität [%]
Einstufung
0 bis 15
15 bis 35
35 bis 50
50 bis 65
65 bis 85
85 bis 100
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Ermittlung des Erfüllungsgrades erfolgt anhand der Checkliste «Messkonzept Mobilität». Die Bewertung erfolgt
mittels Einstufung der ermittelten Erfüllungsgrade.
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
Ja
Bestand
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
Ja
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 305 Verwaltung
Umweltschonende Mobilität | 305
1 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Ressourcen- und Umweltschonung
Umweltschonende Mobilität | 305
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, AR, VP
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen.
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 305 Verwaltung
1 Tool MobilityRating: www.mobilityrating.ch
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Vgl. Glossar SNBS
Quellen
Bemerkungen
Weiterführende Literatur/Links:
– Rundum Mobil GmbH (http://rundum-mobil.ch/web/)
– Mikrozensus Mobilität und Verkehr (MZMV)
– Autofreie Mustersiedlung in Wien 21, 1210 Wien, www.gewog-wohnen.at
– Stadt Zürich: Mobilität in Zahlen 2012/1, Befragungen, Die Mobilität der Stadtzürcher Wohnbevölkerung
– ARE, ASTRA: Die Nutzen des Verkehrs, Teilprojekt 1: Begriffe, Grundlagen und Messkonzepte, 2006
Umweltschonende Mobilität | 305
2 von 2
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Natur und Landschaft
Artenvielfalt | 306
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, GL, AR, FP, LA, NHB
Beschrieb des Kriteriums
Das Kriterium befasst sich mit der Artenvielfalt auf einem Grundstück mit dem Ziel, das am Standort natürliche Potential an Flora und Fauna
möglichst auszuschöpfen. Um dies zu erreichen, soll sich die Situation im Vergleich zur Ausgangslage nicht verschlechtern. Dazu sollen nach
der Fertigstellung eine möglichst hohe Anzahl standorttypischer Pflanzen- und Tierarten erreicht und gute Bedingungen für die Ansiedlung
gefährdeter Arten auf dem Grundstück geschaffen werden.
Indikator 1 | Flora und Fauna [Punkte]
Einstufung
0.0 bis 0.5
0.5 bis 1.0
1.0 bis 2.0
2.0 bis 4.0
4.0 bis 6.0
6.0 bis 10.0
1
2
3
4
5
6
Note
Anwendung
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Die Checkliste ist so aufgebaut, dass in einem ersten Teil der bestehende Untersuchungsraum grob erfasst werden muss.
In einem zweiten Teil wird die geplante Gestaltung mit höherem Detaillierungsgrad erfasst, sowie Vogelschutzbemühungen und die Bepflanzungssituation betrachtet. Das Ergebnis bewertet die Veränderung der Situation vor und nach
der Projektrealisierung des Neubaus respektive der Sanierung.
Für die Situation vor der Bautätigkeit werden die umliegenden Flächen in vier Abstufungen zwischen Asphaltplatz bis zu
Wald eingeteilt und für das Dach und für die Fassade der Begrünungsgrad erfasst.
Für die Situation nach der Erstellung des Neubaus oder der Durchführung der Sanierung werden für das Dach, die Fassade
und die Umgebung eine detaillierte Aufnahme der jeweiligen Flächen, der Ausprägung, der Zusatzmassnahmen und der
Vernetzung mit den angrenzenden Flächen durchgeführt. Die Gebäudehöhe und die jeweiligen Ausprägungen werden stark
gewichtet. Die Zusatzmassnahmen, die Vernetzungen, wie auch der Flächenerhalt werden weniger stark gewichtet.
Bezüglich der Fassade wird die Kollisionsgefahr für Vögel berücksichtigt (soll mit dem Schweizer Vogelschutz (glas@
birdlife.ch) abgeklärt und die empfohlenen Massnahmen umgesetzt werden) und für die Umgebung muss die Präsenz von
ortsfremden Pflanzenarten (Die Schwarze Liste und die Check-Liste sind unter www.infoflora.ch/de/flora/neophyten/
listen-und-infoblätter.html verfügbar) berücksichtigt werden.
Die folgenden Tabellen enthalten Erläuterungen zu den Ausprägungstypen, welche in der Checkliste «Flora und Fauna» zur
Auswahl stehen:
Ja
Bestand
Nein
Dachflächen
Nacktdach oder Kiesdach
Schichtdicke < 80 mmSchichtdicke der Vegetationsschicht mit geringer Aufbauhöhe
< 80 (je nach Niederschlags-Region unterschiedlich)
Schichtdicke 80–110 mmSchichtdicke der Vegetationsschicht mit Aufbauhöhen
80 – 110 mm (je nach Niederschlags-Region unterschiedlich)
Schichtdicke > 110mmSchichtdicke der Vegetationsschicht mit Aufbauhöhen > 110 mm (je nach
Niederschlags-Region unterschiedlich), mit zusätzlich variabel eingerichteten Schichtdicken
Fassaden
Keine Fassadenbegrünung
–
Fassadenfläche einfach begrünt
Bis zu einer Gebäudefassade begrünt
Fassadenfläche intensiv begrünt
Mehr als eine der Gebäudefassaden begrünt
Living wallsErmöglicht die Beibehaltung des Substrats und der Pflanzen (mehrheitlich
keine am Boden gepflanzten Kletterpflanzen) entlang der Wandfläche
Umgebungsflächen teilversiegelt
Asphalt, Beton
Sickerbeton, Sickerasphalt
Durchlässige Flächen
Rasengittersteine
Strukturreiches Gehölz
Artenvielfalt | 306
–
–
Bsp. Mergel
–
–
1 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Natur und Landschaft
Artenvielfalt | 306
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, GL, AR, FP, LA, NHB
Umgebungsflächen unversiegelt
Wasserdurchlässige Flächen ohne Vegetation Unbewachsener, unversiegelter, versickerungsfähiger Boden
Wasserflächen naturfernBäche, Flüsse, Seen, Teiche, Tümpel, Brunnen (kein Schwimmbecken).
Weitgehend verbaute Uferbereiche ohne natürliche Vegetationsentwicklung
Wasserflächen naturnah
Bäche, Flüsse, Seen, Teiche, Tümpel, Brunnen (kein Schwimmbecken).
Weitgehend unverbaute Uferbereiche mit natürlicher Vegetationsentwicklung
Artenarmer Vielschnittrasen
Mehrfach jährlich geschnittener Rasenbestand mit < 10 Pflanzenarten
Nutzgarten, Ackerflächen
–
Artenarme WieseAus Gräsern, Kräutern und Stauden zusammengesetzter Bewuchs mit
< 30 Pflanzenarten
Artenreiche Wiese, BrachflächenAus Gräsern, Kräutern und Stauden zusammengesetzter Bewuchs mit
> 30 Pflanzenarten
Sträucher, Hecken und EinzelbäumeSträucher bis 6 m Höhe und Bäume bis ca. 6 m Krondurchmesser und
ca. 8 m Höhe
Baumreihen und -Gruppen
Bäume über ca. 6 m Krondurchmesser und ca. 8m Höhe und deren
Zusammensetzung
Vernetzung
Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
Artenvielfalt | 306
Andere Flächentypen oder unüberwindbare Barrieren.
ls unüberwindbare Barrieren können breite und stark
A
befahrene Strassen, geschlossene Mauern, Zäune die bis ganz
zum Boden herunter gehen, längere Abätze und Stufen über
10cm, die nicht umgangen werden können, gelten.
Ähnliche Flächentypen mit geringen Barrieren
mgebung der Parzelle mit vergleichbaren Habitatstrukturen,
U
zugänglich mit überwindbaren Barrieren (z.B. kleinere Wege,
wenig befahrene Strassen)
Ähnliche Flächentypen ohne Barrieren
Ohne Barrieren mit direkter Verbindung zu naturnahem
Umland. Zum Beispiel Anstoss an Wald oder Wiese-/
Weidefläche
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 306 Verwaltung
2 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Natur und Landschaft
Artenvielfalt | 306
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, GL, AR, FP, LA, NHB
Vorgaben
Gesetze
Es sind keine gesetzlichen Vorgaben vorhanden.
Normen, Richtlinien, Norm SIA 118/312:2013: Allgemeine Bedingungen für Begrünung von Dächern.
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 306 Verwaltung
1 Bepflanzungsplan
2 Baupläne
3 Bestandsaufnahme der Pflanzen vor Baubeginn
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Quellen
–Anke, Henz, Das Karlsruher Modell, Eingriff und Ausgleich im Bebauungsplanverfahren, 1998.
–Schweizerische Fachvereinigung Gebäudebegrünung (SFG), Gründachrichtlinie für Extensivbegrünung Teil 1 «Wasserhaushalt und Vegetation».
–Vogelschutz: www.birdlife.ch/de/glas
Bemerkungen
Artenvielfalt | 306
3 von 3
KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Natur und Landschaft
Landschaftszersiedelung | 307
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, AR, RP, NHB
Beschrieb des Kriteriums
Die Landschaftsveränderung in der Schweiz in den letzten fünfzig Jahren war radikal und steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Die Raumplanung konnte die Zersiedelung bislang nicht wirksam eindämmen. Mit diesem Kriterium soll ein Beitrag zur Verringerung der Zersiedelung geleistet werden. Die Beurteilung basiert auf einer vereinfachten Version der Methode der gewichteten Zersiedelung. Die Beurteilung
erfolgt aufgrund der Lage des Grundstücks, der Dispersionseinschätzung, der maximalen gesetzlichen und der realen Ausnützungsziffer sowie der
Nutzfläche pro Beschäftigter.
Indikator 1 | Landschaftszersiedelung [%]
Einstufung
0 bis 15
Note
Anwendung
15 bis 35
35 bis 50
2
3
1
Neubau
Hinweise zur
Bearbeitung
Ja
Urbane
Durchdringung
Wachstum der
Siedlungsfläche
Dispersion
Zunahme der Streuung
der Siedlungsfläche
Flächeninanspruchnahme
Zunahme der
individuellen
Flächeninanspruchnahme
50 bis 65
4
Bestand
Landschaftszersiedelung | 307
85 bis 100
5
6
Ja
Die nebenstehende Grafik illustriert welche Messgrössen zur Bewertung
der Landschaftszersiedelung ausgewertet werden und wie sie zu verstehen sind. Die Messgrössen sind die urbane Durchdringung (1), die
Dispersion (2) und die Flächeninanspruchnahme (3).. Die Urbane
Durchdringung misst primär die Veränderung der Siedlungsfläche, die
Dispersion die Streuung der Siedlungsflächen und die Flächeninanspruchnahme die Grösse der Siedlungsfläche die von einem Arbeitsplatz gebraucht wird. Die Flächeninanspruchnahme ist aus drei zu ermittelnde
Grössen zusammengesetzt. (3a) Die Ausnützungsziffer, welche maximal
gesetzlich festgelegt ist, (3b) der Ausnützungsziffer real, d.h. der
prozentuale Anteil der realisierten Ausnützung im Vergleich zur gesetzlich
festgelegten maximalen Ausnützung und (3c) der Nutzfläche pro
Beschäftigter.
Falls nur die Baumassenzahl (BMZ) vorliegt. Die BMZ durch 3.3 m Geschosshöhe dividieren und diesen Wert als Ausnützungsziffer verwenden.
1. Bestimmung der Urbanen Durchdringung – Lage des Grundstücks
Historisch
Grossstadt
Periurban
65 bis 85
Rural
Suburban
Streusiedlung
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KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Natur und Landschaft
Landschaftszersiedelung | 307
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Hinweise zur
Bearbeitung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, AR, RP, NHB
2. Bestimmung der Streuung der Siedlungsfläche - Dispersionseinschätzung
Innerhalb geschlossener
Siedlungsfläche
Am Rand einer unbebauter Fläche
innerhalb Siedlungsfläche
Am Rand der Siedlungsfläche
Streusiedlungsbiet
innerhalb Siedlungsfläche
Innerhalb unbebauter Fläche
Wiese
Auf der grünen Wiese
3. Die Flächeninanspruchsnahme
(3a) Die Ausnützungsziffer muss mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ermittelt und aus dem drop-down Menü
„Ausnützungsziffer maximal gesetzlich“ dem passenden Bereich zugewiesen werden. (3b) Aus der realisierten Ausnützung
wird unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen maximalen Ausnützungsziffer die Prozentuale Ausnützungsziffer
real ermittelt und aus dem entsprechenden Feld der passende Bereich ausgewählt. (3c) Die „Nutzfläche pro Beschäftigter“
wird aus der Nutzfläche und der Personenbelegung des Gebäudes ermittelt und in die Checkliste eingetragen.
Das Ergebnis ist der Landschaftszersiedelungsgrad in Prozent. Je grösser die Landschaftszersiedelungswirkung, desto
geringer das Ergebnis. Die Einstufung wird nach der folgenden Tabelle vorgenommen:
1. Extrem grosse Zersiedelungswirkung (extrem negativ): 2. Sehr grosse Zersiedelungswirkung (stark negativ): 3. Grosse Zersiedelungswirkung (negativ): 4. Geringe Zersiedelungswirkung (geringfügig negativ): 5. Neutrale Zersiedelungswirkung (+/- keine Veränderung): 6. Leichte Verbesserung der Zersiedelungswirkung (geringfügig positiv): Bearbeitung in
SIA-Phase
Wie wird der
Nachweis erbracht
1 Strategische
Planung
2 Vorstudien
3 Projektierung
4 Ausschreibung
0-15%
15-35%
35-50%
50-65%
65-85%
85-100%
5 Realisierung
6 Bewirtschaftung
SNBS Tool 307 Verwaltung
Landschaftszersiedelung | 307
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KRITERIENBESCHRIEB VERWALTUNG
Natur und Landschaft
Landschaftszersiedelung | 307
Version 1.5
Nutzungsart
Verwaltung
Bauwerksart
Verwaltungsbau
Planungsbeteiligte
PE, BH, AR, RP, NHB
Vorgaben
Gesetze
Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)
Normen, Richtlinien, Es gibt keine Vorgaben, Normen, Richtlinien, Empfehlungen.
Empfehlungen
Werkzeuge / Hilfsmittel / Wissen für die Bearbeitung
SNBS Tool 307 Verwaltung
1 Google Earth
Weiterführende Hinweise
Begriffserläuterungen & Abkürzungen
Nutzfläche (NF) wird gemäss SIA 416 bestimmt.
Quellen
–Christian, Schwick et al., Urban Sprawl in Switzerland – Unstoppable?, Quantitative Analysis 1935 to 2002 and
Implications for Regional Planning, Bern, Stuttgart, Wien, 2012 (Haupt).
– Christian, Schwick et al., Zersiedelung messen und vermeiden, Merkblatt für die Praxis, 2011 (WSL).
Bemerkungen
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