GLOSSAR Version 1.5 INHALTSVERZEICHNIS Seite Übergeordnete Begriffe Begriffe zum Kriterienkatalog Begriffe der Kriterienbeschriebe Begriffe der Tools SNBS Glossar SNBS Glossar Wohnen SNBS Glossar Verwaltung Version 1.5 3 4 5 7 8 10 17 2 Der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) wurde als Gemeinschaftsprojekt der Öffentlichen Hand und der Wirtschaft erarbeitet. Er baut auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit auf und berücksichtigt bewährte Instrumente und Hilfsmittel. Die 12 Themen und 25 Kriterien basieren auf nationalen Zielen der Nachhaltigen Entwicklung. Der Standard ist kein Label und entspricht somit auch nicht einem Gütesiegel. Der Anwender kann sein Projekt anhand von Indikatoren hinsichtlich Nachhaltigkeit beurteilen und erhält ein Resultat, welches als Selbstdeklaration verwendet werden kann. Nachstehend sind die wichtigsten Begriffe wie sie für den Standard SNBS verwendet werden aufgeführt. ÜBERGEORDNETE BEGRIFFE Standard Ein Standard ist eine einheitliche oder weithin anerkannte Art und Weise, etwas herzustellen oder durchzuführen, die sich gegenüber anderen durchgesetzt hat. Solange sich ein Standard nicht durchgesetzt hat, kann er als Richtlinie bezeichnet werden. Label Ein Label ist ein Gütesiegel, anhand dessen potenzielle Nutzniesser die zu erwartende Qualität eines Produktes (eines Gebäudes) oder einer Dienstleistung verlässlich abschätzen können. Als registrierte Marke dient ein Label auch dem Schutz eines Standards. Rating Als Rating wird z. B. bei einer Gebäudezertifizierung die Bewertung der Gebäudequalität bezeichnet. Die Abstufung zwischen den verschiedenen Anforderungsniveaus wird in vielen Fällen durch Edelmetalle (Gold, Silber, Bronze) oder über Noten vorgenommen. Der Standard soll mit Hilfe einer einheitlichen Beurteilungsskala ein Rating eines neuen oder bestehenden Gebäudes hinsichtlich Nachhaltigkeit ermöglichen. Systemgrenze Der Standard beurteilt die Nachhaltigkeit des Gebäudes mit seinem Standort. Als Systemgrenze wird dabei die Parzelle definiert. Einzelne Kriterien betrachten das Gebäude und sein Standort auch im Kontext zu seinem Umfeld. Lebenszyklus Der Standard berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und sämtliche SIA-Phasen von der Entwicklung, Projektierung, Realisierung bis zur Bewirtschaftung und zum späteren Rückbau. Version 1.5 3 BEGRIFFE ZUM KRITERIENKATALOG Kriterienkatalog Der Kriterienkatalog beinhaltet die vollständige Auflistung aller Themen und Kriterien des Standards. Er ist nach den drei Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt strukturiert. Bereich Der Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz wurde auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit aufgebaut. Die drei Säulen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt werden innerhalb des Standards als Bereiche bezeichnet. Ziel Die Inhalte des Standards SNBS basieren auf nationalen Zielen. Sie wurden auf die Ebene der Gebäude adaptiert und dienten als Grundlage für die Erarbeitung der Kriterien. Themen Der Standard bildet die drei Säulen der Nachhaltigkeit ab. Die drei Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt werden mit Themen weiter konkretisiert. Die Themen ermöglichen eine thematische Gruppierung der definierten Kriterien. Kriterium Der Standard SNBS beinhaltet Kriterien, welche aus den übergeordneten Zielen abgeleitet wurden. Die Kriterien ermöglichen eine messbare Beschreibung der definierten Ziele. Übergeordnet sind die Kriterien Bestandteil der 12 Themen, untergeordnet stehen die Indikatoren. Indikator Jedes Kriterium umfasst einen oder mehrere Indikator/en. Der Indikator wird für die Quantifizierung eines messbaren Sachverhaltes eingesetzt. Er formuliert was beurteilt wird, und ermöglicht eine Beurteilung der Zielerreichung. Jeder Indikator verfügt über eine Einheit (Messgrösse), mit welcher die Erfüllung der Vorgabe beurteilt wird. Die Beurteilung kann quantitativ oder qualitativ erfolgen. Version 1.5 4 BEGRIFFE DER KRITERIENBESCHRIEBE Kriterienbeschrieb Jedes Kriterium wird durch einen Kriterienbeschrieb erläutert. Der Kriterienbeschrieb ist das zentrale Hilfsmittel für den Anwender bei der Umsetzung des Standards. Er verweist auf alle weiteren erforderlichen Hilfsmittel und Grundlagen. Nutzungs- und Bauwerksart Die Bauwerksarten sind eine Beschreibung der Nutzung und basieren auf den Begriffsdefinitionen der SIA. Der Standard beinhaltet die Nutzungsart Wohnen und Verwaltung. Die Nutzungsart Wohnen umfasst nach SIA 102 z. B. die Bauwerksart Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Die Nutzungsart Verwaltung z. B. die Bauwerksarten Bürobauten und Verwaltungsgebäude. Anwendung Der Standard lässt sich grundsätzlich für Neubauten und Bestandesbauten anwenden. Jeder Kriterienbeschrieb gilt somit für Neubau und Bestand. Auf Stufe Indikator kann eine Differenzierung erforderlich werden. Diese ist im Kriterienbeschrieb entsprechend erwähnt (Anwendung ja/nein). Bearbeitung Unter der Rubrik Bearbeitung wird dem Anwender als Hilfestellung eine Auswahl genannt, welche Planungsbeteiligten üblicherweise in die Bearbeitung des Kriteriums involviert sind. Der Hauptverantwortliche wird zudem fett hervorgehoben. In den Kriterienbeschrieben wurde auf die komplette Ausformulierung der Planungsbeteiligten verzichtet. Nachstehend sind die verwendeten Abkürzungen aufgeführt. PE BH GL AR TS E MS LP SI H L K Projektentwicklung Bauherrschaft Gesamtleitung Architektur Tragstruktur Elektro MSRL Lichtplanung Sicherheit Heizung Lüftung Klima / Kälte Version 1.5 S BR BP FP RP IA LA VP KP NHB BT Sanitär Brandschutz Bauphysik Fassadenplanung Raumplanung Innenarchitektur Landschaftsarchitektur Verkehrsplanung Kostenplanung Nachhaltiges Bauen Betrieb und Unterhalt 5 Gewichtung Für den Standard werden die drei Bereiche Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt als gleich wichtig betrachtet. Auch die 12 definierten Themen haben aus Sicht der Nachhaltigkeit in etwas dieselbe Bedeutung. Auf Stufe Indikator wurden einzelne Gewichtungen vorgenommen (Gewicht 1 bis max. 3). Der Standard trägt der Situation Rechnung, dass kein normatives Nachhaltigkeitsverständnis existiert und immer Abwägungen und Gewichtungen unter den einzelnen Themen erforderlich sind. Spielräume für solche Abwägungen sind im Standard vorhanden und sollen motivieren, architektonisch ansprechende und wirtschaftlich optimierte Lösungen zu finden. Kriteriennummer Als Hilfestellung für die Anwender werden alle Kriterien mit einer dreistelligen Nummer gekennzeichnet. Dabei beginnen die Kriterien Gesellschaft mit 1xx, die der Wirtschaft mit 2xx und die der Umwelt mit 3xx. SIA-Phase Als Hilfestellung für den Anwender zeigt der Kriterienbeschrieb, in welcher SIA-Phase (nach SIA 112) eines Projektes ein Indikator in der Regel bearbeitet wird. Falls die Bearbeitung über mehrere Phasen erfolgt, können auch mehrere Phasen aufgeführt sein. Im Bestand erfolgt die Anwendung sinngemäss in SIA-Phase 6 Bewirtschaftung. Messgrösse Die Messgrösse bezeichnet die physikalische Einheit des Indikators []. Liegt keine physikalische Einheit vor, wird die Erfüllung eines Indikators qualitativ in Prozent [0 – 100 %] der definierten Forderungen ausgewiesen. Beurteilung (Einstufung) Die Einstufung ermöglicht eine Beurteilung jedes Indikators hinsichtlich Nachhaltigkeit. Auf einer Skala 1 – 6 wird abgebildet, in welchem Umfang das untersuchte Objekt die definierte Zielsetzung erfüllt. Dabei erfüllt eine 6 die Zielsetzungen der Nachhaltigen Entwicklung vollständig. Als Referenzrahmen kann hier der SIA-Effizienzpfad Energie erwähnt werden, welcher im Gebäudebereich die Basis für die Umsetzung der 2000-Watt Gesellschaft darstellt. Version 1.5 6 BEGRIFFE DER TOOLS Excel-Tool Das Excel-Tool ist das Bearbeitungsinstrument, um die Beurteilung und die Einstufung der Indikatoren vornehmen zu können. Das Excel-Tool umfasst für jedes Kriterium ein eigenes Sheet (Reiter in der Fusszeile). Zusammen mit dem Kriterienbeschrieb wird das Objekt beurteilt, was sowohl für die Indikatoren, als auch für das jeweilige Kriterium zu einem Resultat in Form einer Note zwischen 1 und 6 führt. Wird für die Beurteilung des Indikators ein weiteres Hilfsmittel benötigt, so verweist das Excel-Tool auf diese Quelle. Kopfzeile im Excel-Tool Die Kopfzeile im Excel-Tool liefert für den Anwender die Erkennungsinformationen zum Objekt. Ergebnis Das Ergebnis ist das Produkt aus der Multiplikation vom Resultat mit der Gewichtung. Vorgabe Die Vorgabe ist eine Einzelforderung, welche einen Teil der Forderungen eines Indikators darstellt. Werden alle Einzelforderungen eines Indikators maximal erfüllt, erreicht man 6 Punkte resp. die Maximalnote. Version 1.5 7 SNBS GLOSSAR Planende Planende können Fachleute aus Raumplanung, Architektur, Energie- und Gebäudetechnik etc. sowie Behörden, Bauherrschaften und Investoren sein. Partizipation Partizipation bedeutet, dass relevante Stakeholder (und/oder die diese vertretenden Experten) frühzeitig und angemessen in den Planungs- und Bauprozess einbezogen werden. Die Angemessenheit des Partizipationsgrades ist abhängig von der Grösse (gross, mittel, klein) des Bauvorhabens. Hinsichtlich des Partizipationsgrades werden in dem Indikator drei Abstufungen vorgenommen, die sich in Art und Tiefe, d. h. im Grad der Einflussmöglichkeit der Stakeholder unterscheiden: Information, Dialog/Austausch und Mitbestimmung. Gebäudeinventarisierung Grundlage der denkmalpflegerischen Tätigkeit ist die Kenntnis über den Bestand der Baudenkmäler. Durch die Inventarisierung wird der gesetzliche Auftrag erfüllt, diesen Bestand zu erfassen und zu analysieren. Dadurch wird eine wissenschaftliche Grundlage zur Definition der Baudenkmäler bereitgestellt. In den Inventaren sind abschliessend diejenigen Liegenschaften bezeichnet, die denkmalpflegerisch von Interesse sind. Durch die Inventare besteht für die Eigentümerschaften Klarheit darüber, ob die Denkmalpflege bei einer Veränderung am Gebäude miteinbezogen werden muss oder nicht. Demographie Die Demographie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich statistisch und theoretisch mit der Entwicklung von Bevölkerungen und deren Strukturen befasst. Sie untersucht ihre alters- und zahlenmässige Gliederung, ihre geografische Verteilung sowie die Umwelt- und sozialen Faktoren, die für Veränderungen verantwortlich sind. Die Erforschung der Regelmässigkeiten und Gesetzmässigkeiten in Zustand und Entwicklung der Bevölkerung wird vor allem mit Hilfe der Statistik erfasst und gemessen. Innovativer Taktgeber Als innovativen Taktgeber wird hier ein neuer Denkanstoss oder Input für das Quartier bezeichnet. Objektgrösse Kleine Objekte: Wohnbauten mit weniger als 8 Wohneinheiten oder Büro-/Verwaltungsbauten mit weniger als 800 m2 Nutzfläche. Mittlere Objekte: Wohnbauten zwischen 8 und 25 Wohneinheiten oder Büro-/Verwaltungsbauten zwischen 800 m2 und 1500 m2 Nutzfläche. Grosse Objekte: Wohnbauten mit mehr als 25 Wohneinheiten oder Büro-/Verwaltungsbauten mit mehr als 1500 m2 Nutzfläche. Version 1.5 8 Städtebauliche und ortsspezifische Situation Städtebaulich überschaubare Situationen: homogenes Umfeld, freistehende Bauten Städtebaulich komplexe Situation: Kulturhistorisch geprägte Situationen, heterogenes Umfeld, Orte von grossem öffentlichen Interesse und Nutzungsvielfalt, hohe Dichte und komplexe Aussenräume, komplexe Verkehrssituation, Situation mit Integration von bestehenden Bauten. Version 1.5 9 SNBS GLOSSAR WOHNEN Indikator 104/1 Nettowohnfläche (Wohnbauten) Die Nettowohnfläche entspricht der Hauptnutzfläche nach SIA 416. Diese ist die Summe sämtlicher begeh- und belegbarer Bodenflächen innerhalb der Wohnung. Anrechenbar: – Eingeschlossen sind die Grundflächen von Einbauschränken und Küchenelementen. – Eingeschlossen sind die Grundflächen wohnungsinterner Treppen. Nicht anrechenbar: – Nicht eingeschlossen sind Wandquerschnitte, Schächte, Kamine, Tür- und Fensternischen, sowie Aussenbereiche wie Balkone, Loggien und Terrassen. Zimmerzahl Die Zimmerzahl ergibt sich aus der Anzahl der Aufenthaltsräume einer Wohnung. Zimmer, Wohnraum (gemeinsamer Aufenthaltsbereich) und Essplatz (Essbereich) sind Aufenthaltsräume. Diese sind flexibel nutzbar, natürlich belichtet, belüftet und beheizt. Kontrollierte Wohnungslüftungen (Komfortlüftungen) sind möglich. Zusammengefasst bilden diese Räume den Aufenthaltsbereich der Wohnung. Pro Wohneinheit kann max. 1 Schlafzimmer doppelt belegt gewertet werden, wenn dieses Zimmer mind. 14 m 2 gross ist. Empfohlene Personenbelegung Die empfohlene Personenbelegung wird mit Hilfe der im SNBS Tool 104 Wohnen angegebenen Tabelle auf Grundlage von Nettowohnfläche und Zimmerzahl der einzelnen Wohneinheiten des Gebäudes ermittelt. Indikator 104/2 Zielgruppen (Bezieht sich auf die in 102 «Planung und Zielgruppen» ermittelten Daten) Definition der Zielgruppen nach Haushaltsform, Alter, Einkommen, Bildungsniveau in Bezug auf die Entwicklungskonzepte und/oder Leitbilder der Gemeinden Indikator 104/3 Nutzungsangebot Gebäudeinterne, das Angebot im Umfeld ergänzenden Nutzungen – Dienstleistungsangebot (z.B. Nahversorgung, medizinische Versorgung, Dienstleister, Banken, Kinderbetreuung, Schulen) [HBO 3.2.] – Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Sporteinrichtungen, Ausstellungsräume, Gastronomie) – Naherholungsangebot (z. B. gestaltete, öffentlich zugängliche Innenhöfe, Atrien) Version 1.5 10 Indikator 104/4 Hindernisfreies Bauen (Wohnbauten) Es werden drei Behinderungs-Kategorien unterschieden: Gehbehinderte und Rollstuhlfahrende, Sehbehinderte und Blinde sowie Hörbehinderte und Gehörlose. Eine zunehmende Anzahl älterer Menschen bildet dabei die grösste Gruppe von Menschen mit einem Handicap. (Quelle: Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen) Das BehiG:2004 gilt für Wohngebäude mit mehr als 8 Wohneinheiten. Bund und Kantone ergreifen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen; sie tragen dabei den besonderen Bedürfnissen behinderter Frauen Rechnung (Quelle: BehiG:2004). Indikator 105/1 Öffentlichkeitsgrade | Wohnen Privater Raum Abgeschlossene und exklusiv von einer Partei genutzte Innen- und Aussenräume. z.B. Wohnung, privater Aussenraum (Terrasse, Loggia oder Balkon), Gartenanteil, Garage, Hobbyraum (falls er nicht gemeinschaftlich genutzt wird). Halböffentlicher Raum Innen- und Aussenbereiche die nicht privat im oben definierten Sinn oder öffentlich sind. Halböffentliche Räume können gemeinschaftlich genutzt werden und unterliegen einem von der Eigentümerschaft oder den Nutzenden definierten Nutzungsreglement. Das Nutzungsreglement und die Möglichkeit des Ausschlusses einzelner Nutzergruppen unterscheiden den halböffentlichen vom öffentlichen Raum. z.B. Treppenhaus, Gemeinschaftsraum, Velokeller, gemeinsam genutzte Aussenbereiche, «Schwellenräume» wie Vorgärten, die eine Zwischenzone zwischen privatem und öffentlichem Raum bilden Öffentlicher Raum Raum, welcher der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fussgänger, Fahrrad- und Autoverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen. Angebot halböffentlicher Begegnungsorte im Innenraum | Wohnen Voll anrechenbar sind – Flächen halböffentlicher Innenräume, die natürlich belichtet und belüftet sind, wenn sie Einzelräume mit einer Mindestfläche von 10 m2 ausbilden Halb anrechenbar sind – Flächen halböffentlicher Innenräume, die nicht natürlich belichtet und belüftet sind (also z.B. lediglich als Werkraum geeignet sind), wenn sie Einzelräume mit einer Mindestfläche von 10 m2 ausbilden – Abschnitte des Erschliessungsbereiches, die sich zum Aufenthalt eignen, ab einer Gesamtgrösse von 5 m2 Version 1.5 11 – die Flächen von Wasch- und Trockenräumen, wenn sie sich im Erdgeschoss, einem Normal- oder Dachgeschoss befinden, sofern sie natürlich belichtet und belüftet sind Nicht anrechenbar sind – Flächen halböffentlicher Nebenräume (wie z.B. Wasch- und Trockenräume im Keller, Velo-, Kinderwagen- und sonstige Abstellräume) Gebrauchsqualitäten halböffentlicher Begegnungsorte im Innenraum | Wohnen Allgemeine Gebrauchsqualitäten – Vorrichtungen zur Vermeidung von Störfaktoren – Interaktionsmöglichkeiten – Angemessene Gestaltung Besondere Gebrauchsqualitäten – separat vermietbar (z.B. an Interessenten aus dem Umfeld) – Ausstattung mit kleiner Küche, entsprechender Bestuhlung und zusätzlichem WC – begegnungsfördernde Gestaltung – Beitrag zur Individualisierung des Siedlungsangebots (z.B. in Form von Sauna, Fitnessraum, Wintergarten etc.) Indikator 105/2 Halböffentliche Begegnungsorte im Aussenraum | Wohnen Voll anrechenbar – Gartenanteile – Kinderspielplatz/Sandkasten für Kinder und Kleinkinder (mit guter Einsehbarkeit von mindestens einem Teil der Wohnungen aus) – Sitzplätze (in der Nähe des Spielplatzes) – Grillplatz/Ballspielplatz – Pingpong-Tisch, Pavillon, Badeteich, Kleintiergehege etc. – nutzungsoffener Bereich (der nicht einer festen Nutzung durch eine bestimmte Altersgruppe zugeordnet ist) – Offene Hauseingangszonen ab einer Fläche von 15 m². – Verkehrsflächen, wenn sie auch als Spielbereiche geeignet sind. Dabei werden die Flächen für Autoparkplätze abgezogen. – Dachterrassen, sofern sie für alle Bewohnenden zugänglich sind. Nicht anrechenbar – Flächen im Aussenraum, die den einzelnen Wohnungen privat zugeordnet sind. – Flächen im Aussenraum, die stark zergliedert sind. – Spielflächen, die von den Wohnungen aus nicht einsehbar sind. – Spielflächen, die durch Fahrverkehrsbereiche von Hauseingängen getrennt oder durch Parkplätze – eingerahmt sind. – Spielflächen, die gegenüber Gefahrenquellen (wie z.B. Strassen, Gewässer) nicht wirksam abgeschirmt sind. – Sämtliche Flächen, die den oben formulierten Anforderungen für eine Anrechenbarkeit nicht entsprechen. Version 1.5 12 Indikator 105/3 Signaletik Signaletik (von französisch signalétique, dt. kennzeichnend) dient der räumlichen Orientierung von Menschen in einem komplexen Gebäude oder auf einem Areal (z.B. grösseren Bürogebäuden). Für ein gutes Signaletiksystem müssen verschiedene Aspekte wie Architektur, Design, Farbenlehre, Psychologie, Sinneswahrnehmung und kulturelle Prägung berücksichtigt werden. Indikator 105/4 Mit Nicht-Wohnnutzungen belegbare Erdgeschossflächen Anforderungen – Sie befinden sich im Erdgeschoss oder sind direkt verbunden mit dem Erdgeschoss. – Sie sind beheizt, natürlich belichtet, belüftet. – Sie sind separat von den übrigen Nutzungseinheiten erschliessbar. Nutzfläche Die Nutzfläche wird nach SIA 480/1 ermittelt. Indikator 106/1 Flächenmodul – Das Flächenmodul ist 14 m² gross und kann in Länge und Breite von 300 x 467 cm bis 380 x 368 cm variieren. – Es lässt verschiedene Grundnutzungen zu, d.h. es kann entweder mit einem Doppelbett, mit zwei Einzelbetten oder mit einer Sitzgruppe für vier Personen möbliert werden. – Das Flächenmodul muss mit seiner gesamten rechteckigen Grundfläche in einem Aufenthaltsraum Platz finden und darf keine Überschneidungen mit Wänden oder anderen raumabgrenzenden Bauteilen aufweisen. – Lässt die Geometrie eines Zimmers (abgeschlossener Aufenthaltsraum) die mehrmalige Unterbringung des Flächenmoduls zu, so ist dies mehrfach anrechenbar, sofern sich die Modulgrundflächen nicht überlappen. – Es muss sich dabei um einen abgeschlossenen Aufenthaltsraum handeln, der nicht zur Erschliessung anderer Räume dient. Aufenthaltsräume Anforderungen an Aufenthaltsräume – Aufenthaltsräume müssen mindestens 10 m² gross und natürlich belichtet, belüftet sowie beheizbar sein. – Aufenthaltsräume müssen selbständig erschlossen sein. (z.B. kein Durchgangszimmer) Indikator 106/2 Private Aussenräume | Wohnen Anforderungen an private Aussenräume – Mindestens ein Aussenbereich soll direkt von der Wohnung aus zugänglich sein. – Voll angerechnet werden: direkt an private Innenräume angrenzende Flächen (wie z.B. Balkone, Terrassen, Loggien, Gärten). – Halb angerechnet werden: nicht direkt an private Innenräume angrenzende, aber bequem erreichbare – Aussenbereiche (wie z.B. Nutz- oder Dachgärten). – Bei mindestens einem Aussenbereich soll mindestens eine Seitenlänge mindestens 2 Meter betragen. Version 1.5 13 Die Gebrauchsqualität mindernde Faktoren – Orientierung des Hauptaussenraums einer Wohnung mit ± 30 Grad gegen Norden – kein ausreichender baulicher Wetterschutz Die Gebrauchsqualität fördernde Faktoren – Schutz des Aussenbereichs der Wohnung durch bauliche Elemente (z.B. genügend Abstand zum benachbarten Balkon, Sichtschutzwände, Sonnenschutzelemente etc.) oder durch Bepflanzung (Kletterpflanzen, Hecken etc.) vor Einblicken durch die Nachbarn oder durch Passanten Indikator 106/3 Flexibel nutzbare Nebenräume | Wohnen – sind nutzbar als Abstellmöglichkeit (z.B. Reduit) – sind nicht notwendigerweise abgeschlossen (z.B. nutzbare Nischen) Indikator 106/4 Veränderbarkeit der Grösse von Nutzungseinheiten | Wohnen Anforderungen an Teilbarkeit/Zusammenlegung von Wohnungen – Die neu entstehenden Wohnungen müssen selbständig funktionieren können (separate Erschliessung, Versorgung mit Medien, Tageslicht, natürliche Belüftung). – Ab einer Grösse von 6-EP ist die Teilbarkeit der Wohnung erforderlich. Kriterium 107 Hauptnutzräume Regelmässig belegte Räume wie zum Beispiel in der Nutzung Wohnen: – Wohnraum, Schlafzimmer, Küche, Gemeinschaftsraum, Warteraum, Speiseraum, Haftzelle, etc. (exkl. WC, Badezimmer, Abstellräume) Trittschall Entsteht durch Schritte, Hüpfen, Klopfen usw. wodurch die Wände oder Decken in Schwingung gebracht werden. Dies wiederum führt dazu, dass durch Anregung der Luft auch ein entsprechender Luftschall erzeugt wird. Luftschall Wird durch Schwingung der Luft im Raum fortbewegt und entsteht durch verschiedenste Geräuschquellen wie Stimmen, Musik, Maschinen etc. Nutzungseinheit Räume oder zusammenhängende Raumgruppen, welche in Bezug auf die Nutzung eine selbständige rechtliche oder organisatorische Einheit bilden oder bilden können und gegen Aussen- und Innenlärm zu schützen sind, z.B. Wohnungseinheiten, Wohneinheiten für Senioren, Bürobetriebe, Gewerbebetriebe usw. Empfundene Temperatur Für die thermische Behaglichkeit des Menschen massgebende Temperatur unter Berücksichtigung der lokalen Lufttemperatur und der Strahlungstemperatur der Umgebungsflächen (wird auch als «Raumtemperatur» bezeichnet). Version 1.5 14 Nicht ionisierende Strahlung Nichtionisierende Strahlung im engeren Sinn umfasst elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 bis 300 Gigahertz. Die im Alltag vorhandene Überlagerung aller elektromagnetischen Felder wird in der Umgangssprache mit Elektrosmog bezeichnet. Elektromagnetische Strahlung tritt vor allem in der Nähe von Objekten auf, die unter elektrischer Spannung stehen oder durch welche elektrischer Strom fliesst. Kriterium 108 Orte mit empfindlicher Nutzung (OmeN) Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten: a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Spezielle Orte mit empfindlicher Nutzung (sOmeN) Als spezielle Orte mit empfindlicher Nutzung gelten Orte an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als besonders empfindlich eingestuft werden z.B. Kinderkrippen, -horte, -gärten und -spielplätze, Schlafzimmer, Bettenzimmer. Nutzungszonen A = sOmeN (Minergie-Eco) Orte, an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als besonders empfindlich eingestuft werden (z.B. Kinderkrippen, -horte, -gärten und -spielplätze, Schlafzimmer, Bettenzimmer). Nutzungszonen B = OmeN (Minergie-Eco) Räume, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Kriterium 202 Personaldienstbarkeit Dienstbarkeiten sind Rechte und Lasten, welche einem Grundstück anhaften und dessen objektiven Wert positiv oder negativ beeinflussen können. Personaldienstbarkeiten sind Rechte, welche natürliche oder juristische Personen an einem Grundstück ausüben dürfen. Der Eigentümer des Grundstücks hat entweder Eingriffe der berechtigten Person zu erdulden oder darf sein Eigentumsrecht nur eingeschränkt ausüben. Baurecht Das Baurecht ist als Dienstbarkeit ein übertragbares und vererblich dingliches Recht, welches jemanden bevollmächtigt, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, zu behalten oder abzureissen. Beträgt die Dauer des Baurechts mindestens 30 Jahre, so ist dieses selbstständig und dauernd und kann als Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden. Als selbstständiges Recht beträgt die Dauer höchstens 100 Jahre. Alleineigentum Der Alleineigentümer ist der einzige Besitzer und ist alleinbestimmend. Miteigentum Wenn sich mehrere Personen ihr Eigentum nach Bruchteilen teilen, so sind sie Miteigentümer. Jeder Miteigentümer kann seinen Anteil veräussern oder verpfänden. Version 1.5 15 Stockwerkeigentum STWE Der Stockwerkeigentümer besitzt das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen baulich zu verändern. Kriterium 206 MS Region Mobilité spatiale MS Region, Einteilung der Schweiz in 106 vergleichbare Mikroregionen. Sie zeichnen sich durch eine gewisse räumliche Homogenität aus und gehorchen dem Prinzip von Kleinarbeitsmarktgebieten mit funktionaler Orientierung auf Zentren. Einzelne MS-Regionen sind kantonsübergreifend. Beschäftigte: Die Anzahl der Beschäftigten beschreibt die Anzahl der besetzten Stellen. Die Definition unterscheidet sich je nach statistischer Quelle wie folgt: Beschäftigungsstatistik und Betriebszählung als statistische Quelle Beschäftigte ab 6 Stunden pro Woche im sekundären und tertiären Sektor, welche in Betrieben angestellt sind, in welchen total min. 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Angestellte von Privathaushalten, Selbständigerwerbende ohne eigenen Betrieb sowie Beschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 6 Stunden werden nicht gezählt. Der Bezug von einem AHV-pflichtigen Lohn ist ebenfalls Merkmal einer beschäftigten Person. Statistik der Unternehmensstruktur als statistische Quelle Personen sind beschäftigt, wenn sie als Selbstständige oder als Angestellte in einem Unternehmen einer bezahlten Arbeit nachgehen, und der AHV-Beitragspflicht unterstehen (im Jahr 2011 bei einem Jahreseinkommen von über 2300 Franken). Beschäftigte in der Landwirtschaft werden ohne Einkommensschwelle erfasst, basierend auf den Daten der landwirtschaftlichen Betriebszählung, sowie der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung. Eine Person mit mehreren Arbeitsverträgen wird in diesem Sinne mehrmals als beschäftigt erfasst, sofern die Arbeitsverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hat die Person hingegen mehrere Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber, so wird sie nur einmal als beschäftigte Person erfasst. Betriebszählung im primären Sektor und landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung: Beschäftigte ab 6 Stunden pro Woche. Kriterium 304 Integrale Tests Die technischen und baulichen Anlagen (Umfang entsprechend der Bewertungsstufe) werden insgesamt den verschiedenen erwarteten Betriebsbedingungen unterworfen, sodass für die Gewerke eine übergreifende Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit nachgewiesen werden kann. Diese Tests ersetzen jedoch keinen Funktionstest der einzelnen Gewerke gemäss Vorgaben der SIA 108. Kriterium 305 Alltagsmobilität Alle Wege in Zusammenhang mit alltäglichen Aktivitäten. Die Alltagsmobilität entspricht der Jahresmobilität ohne die nicht alltägliche Mobilität. Nicht alltägliche Mobilität Alle Wege im Zusammenhang mit Tagesreisen (ab 3 Stunden Unterwegszeit) ausserhalb der gewohnten Umgebung sowie Reisen mit Übernachtungen. Quelle: SIA Merkblatt 2039. Version 1.5 16 SNBS GLOSSAR VERWALTUNG Indikator 104/1 Flächeneffizienzfaktor Der «Flächeneffizienzfaktor» des Gebäudes ist das Verhältnis der Nutzfläche NF (überdeckt und in voller Höhe umschlossen) zur Geschossfläche GF (überdeckt und in voller Höhe umschlossen), gem. SIA 416. Indikator 104/2 Anrechenbare Nutzfläche (NFa) Unter die «anrechenbare Nutzfläche (NFa)» fallen Flächen, z.B. für informelle Kommunikation die u.U. nicht in der HNF 2 abgebildet sind. Insbesondere neue Büroformen ermöglichen und unterstützen auch das Arbeiten in informellen Settings, z.B. in Lounges. Einbezogen in die Berechnung der «anrechenbaren Nutzfläche (NFa)» werden folgende Nutzflächen (NF gem. SIA 416): Standardarbeitsplatzfläche – Nutzfläche aller Einzelarbeitsplätze (vorwiegend zur konzentrierten Bildschirmarbeit) – direkte Arbeitsplatzfläche mit Tisch, Stuhl, Ablage mit zugehöriger Bewegungsfläche, (vgl. Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) – Verkehrswege (z.B. in Grossraumbüros) die ausschliesslich der Erschliessung dienen (Zugangswege zu Arbeitsplätzen, Fluchtwege im Büroraum, ohne «Verkehrsfläche VF») Alternative Arbeitsorte – Alternative Arbeitsorte» sind (neben den Standardarbeitsplätzen) andere räumliche und/oder durch Möblierung definierte Angebote, die die verschiedenen Tätigkeiten (neben der vorwiegend konzentrierten Einzelarbeit am Bildschirm) während der Arbeit unterstützen. – «Alternative Arbeitsorte» können neben dem Standardarbeitsplatz für spezifische Tätigkeiten zu Verfügung stehen. – Sie ergänzen den Standardarbeitsplatz und bilden zugleich ein Angebot diverser Arbeitsorte an. – Folgende alternative Arbeitsorte werden betrachtet: – Alternative Arbeitsplatzfläche (zum konzentrierten und/oder kommunikativen Arbeiten, z.B. Rückzugsräume, ThinkTanks, Workshopräume) – Formelle Kommunikationsfläche (z.B. Sitzungszimmer) – Informelle Kommunikationsfläche (z.B. Pausenzonen, Teeküchen, Begegnungsorte in Verkehrsflächen) – Technik- und Supportfläche (z.B. Garderoben, Serverräume, Archive, Drucker/Kopierer) Nicht einbezogen in die Berechnung werden z.B.: – zentrale Eingangshallen – grosse Versammlungsräume – Archiv-/Technikgeschosse oder Kundenräume/-zonen resp. Kundenwartebereiche. Version 1.5 17 Indikator 104/3 Nutzungsangebot des Gebäudes im Kontext Gebäudeinterne, das Angebot im Umfeld ergänzenden Nutzungen Indikator 104/4 Hindernisfreies Bauen | Verwaltung / Büro Es werden drei Behinderungs-Kategorien unterschieden: Gehbehinderte und Rollstuhlfahrende, Sehbehinderte und Blinde sowie Hörbehinderte und Gehörlose. Eine zunehmende Anzahl älterer Menschen bildet dabei die grösste Gruppe von Menschen mit einem Handicap. (Quelle: Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen). Das BehiG:2004 gilt für Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätze. Bund und Kantone ergreifen Massnahmen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen; sie tragen dabei den besonderen Bedürfnissen behinderter Frauen Rechnung. Der Bund setzt als Arbeitgeber alles daran, Behinderten gleiche Chancen wie nicht Behinderten anzubieten. Bei allen Arbeitsverhältnissen und auf allen Ebenen, namentlich jedoch bei den Anstellungen, trifft der Bund die zur Umsetzung des Gesetzes erforderlichen Massnahmen (Quelle: BehiG:2004). Version 1.5 18 Indikator 105/1 + 105/2 Öffentlichkeitsgrade | Verwaltung / Büro Privater Raum Abgeschlossene und exklusiv von einer Partei genutzte Innen- und Aussenräume. Im Bereich Büro/Verwaltung ist dies ein exklusiv genutzter Bereich einer Firma (z.B. ganzes Gebäude oder eine abgeschlossene räumliche Einheit). Dies kann ein ganzes Gebäude oder eine abgeschlossene räumliche (Nutzungs-) Einheit sein. Halböffentlicher Raum Unter halböffentlichem Raum werden Innen- und Aussenräume zusammengefasst, die nicht privat im oben definierten Sinn oder öffentlich sind. Halböffentliche Räume können gemeinschaftlich genutzt werden und unterliegen einem von der Eigentümerschaft oder den Nutzenden definierten Nutzungsreglement. Das Nutzungsreglement und die Möglichkeit des Ausschlusses einzelner Nutzergruppen unterscheiden den halböffentlichen vom öffentlichen Raum. Im Bereich Verwaltung/ Büro gibt es zwei Arten von halböffentlichen Räumen: – Gebäude, die ausschliesslich von einer Partei genutzt werden: Zonen, die auch von externen Personen für bestimmte Zwecke genutzt werden können (z. B. Café im EG) – Gebäude mit mehreren Parteien: Zonen, die allen Firmen zur Verfügung stehen, wie u. a. Eingangshallen, Treppenhäuser, Cafeteria, Velokeller. Zusätzlich kann es auch Bereiche geben, die auch von externen Personen für bestimmte Zwecke genutzt werden können. Externe Personen Mit «externen Personen» sind Personen gemeint, die nicht der/ einer der im Büro-/Verwaltungsgebäude ansässigen Partei/ Parteien angehören. Die halböffentlichen Räume müssen für externe Personen im Rahmen üblicher Regelungen (Öffnungszeiten etc.) frei zugänglich sein. Differenzierte Ausstattung/Gestaltung halböffentlicher Räume Eine «differenzierte Ausstattung/Gestaltung» umfasst z.B. unterschiedliche Funktion, Möblierung, Grösse, Lage im Grundriss, Anbindung an Nutzungseinheiten. Halböffentliche Innenräume müssen natürlich belichtet und natürlich/mechanisch belüftet sein (mit Ausnahme der Abstellflächen). Gebrauchsqualitäten halböffentlicher Räume Unter «Gebrauchsqualitäten» werden differenzierte Öffentlichkeitsgrade, die Möglichkeit zur temporären Nutzung und Interaktions-/Begegnungsmöglichkeiten (ggf. mit Massnahmen zur Vermeidung von Störfaktoren) verstanden. Version 1.5 19 Indikator 105/3 Signaletik Signaletik (von französisch signalétique, dt. kennzeichnend) dient der räumlichen Orientierung von Menschen in einem komplexen Gebäude oder auf einem Areal (z.B. grösseren Bürogebäuden). Für ein gutes Signaletiksystem müssen verschiedene Aspekte wie Architektur, Design, Farbenlehre, Psychologie, Sinneswahrnehmung und kulturelle Prägung berücksichtigt werden. Indikator 105/4 Angemessener baulicher Aufwand Ein «angemessener baulicher Aufwand» bedeutet, dass ein Eingriff in die tragende Gebäudestruktur nicht nötig/minimal ist resp. Zeit- und Ressourcenbedarf der Massnahme gering ausfallen. Die «Gebäudestruktur» beinhaltet z.B. das statische System, Lage der Erschliessungskerne, Schächte, WC-Kerne/-Anlagen. Potenziell nutzbare Aussenräume können z.B. zu Terrassen (im EG), Dachterrassen, Loggien, Höfen ausgebaut werden. Modulare Fassadensysteme Modulare Fassadensysteme basieren auf dem Einsatz grossformatiger, vorgefertigter Fassadenbauteile (Module). Im Unterschied zu «konventionellen» vorgehängten Fassaden enthalten die Bauteile modularer Fassadensysteme sämtliche Bauteilrelevanten Komponenten (z.B. Konstruktion, Dämmung, Medien). Wesentliches Merkmal der modularen Bauweise ist die Flexibilität im Sinne der Austauschbarkeit einzelner Module. Alte oder defekte Module können leicht gegen neue ausgetauscht werden. Modulare Fassadensysteme eignen sich aufgrund der guten Rückbaumöglichkeit, der Austauschbarkeit und der (Re-)Kombinierkarkeit einzelner Module für nachträglich notwendige Erweiterungen, da u.a. die oftmals aufwändigen Bestandsanschlüsse entfallen. Damit entsprechen sie der Anforderung nach einem hohen Wiederverwendungswert sowohl des gesamten Gebäudes als auch einzelner Bauteile. Indikator 106/1 Büroformen und Bürolayouts Hinsichtlich Büroformen und zugehörigen Bürolayouts wird von folgenden Konzepten ausgegangen: a) Zellenbüro – Einzelbüro – Zweierbüro – Teambüro: mit bis zu 6 Arbeitsplätzen in einem Raum b) Kombibüro – Kombibüro: Zellenbüros (s.o.) mit Zwischenzonen als Kommunikationsfläche (z.B. Besprechungstische, Sofas, Stehtische) – Business Club: Weiterentwicklung des Kombibüros mit vielfältigerem Raumangebot resp. «Bürolandschaft» (weniger Standardarbeitsplätze, mehr Gruppen- und Steharbeitsplätze, Besprechungsräume, Lounges, Begegnungszonen, Lesebereiche). Häufig geht dieser Bürolayout-Typ mit non-territorialen resp. projektbezogenen temporären Arbeitsplätzen und einer dementsprechenden technischen Ausstattung einher. c) Grossraumbüro – Gruppenbüro: Büros mit 7 bis 15 Arbeitsplätzen in einem Raum. Version 1.5 20 – Grossraumbüro: Büros mit 16 bis 50 Arbeitsplätzen in einem Raum. – Grosses Grossraumbüro: Büros mit mehr als 50 Arbeitsplätzen in einem Raum Anforderungen an die Raumtiefe Mit der Zielsetzung einer möglichst vielfältigen Nutzungsmöglichkeit der durch Bauteile begrenzten Flächen sind die folgenden Raumtiefen vorgegeben. Je nach Anzahl der Mitarbeitenden in der Fläche/im Raum sind ggf. unterschiedliche Wegbreiten gefordert, die Flächen und Wegbreiten sind entsprechend der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz einzuhalten. Eine Raumtiefe von mind. 4.80m von der Fassade bis zum nächsten Bauteil erlaubt verschiedene Möblierungsvarianten (z.B. 2er- oder 4er-Tische in zwei Reihen [2x 1.60m] senkrecht [mit 0.20m Abstand] zur Fassade, Durchgangsbreite [1.00m], Regale [0.40m], tragende/nichttragende Wand 1er- oder 2er-Tische in einer Reihe [1.60m] senkrecht [mit 0.20m Abstand] zur Fassade, Bewegungsfläche [1.80m], nichttragende Wand [0.10m], daraus resultierende Erschliessungszone [1.10m]). Indikator 106/2 Nutzungseinheit Eine Nutzungseinheit umfasst die Räume, die zu einer (potenziellen) abgeschlossenen Mieteinheit gehören. Indikator 106/3 Alternative Arbeits- und Kommunikationsorte (Büro-/Verwaltungsbauten) Alternative Arbeits- und Kommunikationsorte erweitern den Standardarbeitsplatz um die folgenden Funktionen: Alternative Arbeitsorte – zur Konzentration Räume, die spezifisch konzentriertes Arbeiten unterstützen, z.B. Rückzugsräume, Lesebereiche, Ruhearbeitsräume. Alternative Kommunikationsorte Räume, die spezifisch kommunikatives Arbeiten unterstützen, z.B. Gemeinschaftsräume/ Workshopräume/ Projekträume/ Kreativräume, Stehtische. Es werden formelle und informelle Kommunikationszonen unterschieden: – formelle Kommunikationszonen: z.B. Sitzungszimmer, mehrfach und in unterschiedlichen Grössen, kurze Wege von den Arbeitsplätzen – informelle Kommunikationszonen: z.B. Pausenzonen, Teeküchen, erweiterte Flurzonen, visuelle offene Zonen für spontane Besprechungen oder Stehbesprechungen Alternative Konzentrations- und Kommunikationsorte Räume, die spezifisch sowohl konzentriertes als auch kommunikatives Arbeiten unterstützen, je nach Art der Ausstattung/Möblierung z.B. Think Tanks, Lounges. Version 1.5 21 Zusatzangebote Zum Beispiel Cafeteria, Fitness, Umkleiden/Duschen, Bibliothek; Regenrationsräume (z.B. Entspannungs-/Ruheräume/-zonen); Büroeigene Aussenräume (z.B. Terrasse, Hof, Atrium mit entsprechender Ausstattung: z.B. Tische/Sitzgelegenheiten, Sonnenschirme, Windschutz, Überdachung) ggf. in der Nähe einer Cafeteria/Teeküche. Differenzierte Ausstattung/Gestaltung von alternativen Arbeits- und Kommunikationsorten – «Differenziert gestaltet/ausgestattet» bedeutet in erster Linie unterschiedliche Eigenschaften desselben Angebotstyps, es kann sich aber bei grösseren Flächen von Angeboten (z.B. Fitnessräume) um die differenzierte Gestaltung/Ausstattung innerhalb des Angebots handeln. Kriterium 107 Hauptnutzräume Regelmässig belegte Räume wie zum Beispiel in der Nutzung Verwaltung / Büro: – Einzel- und Gruppenbüro, Grossraumbüro, Sitzungszimmer, Schalterhalle, Empfang, Besprechungsraum Trittschall Entsteht durch Schritte, Hüpfen, Klopfen usw. wodurch die Wände oder Decken in Schwingung gebracht werden. Dies wiederum führt dazu, dass durch Anregung der Luft auch ein entsprechender Luftschall erzeugt wird. Luftschall Wird durch Schwingung der Luft im Raum fortbewegt und entsteht durch verschiedenste Geräuschquellen wie Stimmen, Musik, Maschinen etc. Nutzungseinheit Räume oder zusammenhängende Raumgruppen, welche in Bezug auf die Nutzung eine selbständige rechtliche oder organisatorische Einheit bilden oder bilden können und gegen Aussen- und Innenlärm zu schützen sind, z. B. Wohnungseinheiten, Wohneinheiten für Senioren, Bürobetriebe, Gewerbebetriebe usw. Empfundene Temperatur: Für die thermische Behaglichkeit des Menschen massgebende Temperatur unter Berücksichtigung der lokalen Lufttemperatur und der Strahlungstemperatur der Umgebungsflächen (wird auch als «Raumtemperatur» bezeichnet). Nicht ionisierende Strahlung: Nichtionisierende Strahlung im engeren Sinn umfasst elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 bis 300 Gigahertz. Die im Alltag vorhandene Überlagerung aller elektromagnetischen Felder wird in der Umgangssprache mit Elektrosmog bezeichnet. Elektromagnetische Strahlung tritt vor allem in der Nähe von Objekten auf, die unter elektrischer Spannung stehen oder durch welche elektrischer Strom fliesst. Kriterium 108 Abkürzungen RAL: Raumluftqualität SWKI: Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren VOC: Volatile Organic Compounds (Englisch: Flüchtige organische Verbindung) Version 1.5 22 Orte mit empfindlicher Nutzung (OmeN) Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten: a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Spezielle Orte mit empfindlicher Nutzung (sOmeN) Als spezielle Orte mit empfindlicher Nutzung gelten Orte an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als besonders empfindlich eingestuft werden z.B. Kinderkrippen, -horte, -gärten und -spielplätze, Schlafzimmer, Bettenzimmer. Nutzungszonen A = sOmeN (Minergie-Eco) Orte, an denen sich vorwiegend Nutzer aufhalten, die als besonders empfindlich eingestuft werden ( z.B. Kinderkrippen, -horte, -gärten und -spielplätze, Schlafzimmer, Bettenzimmer). Nutzungszonen B = OmeN (Minergie-Eco) Räume, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Kriterium 201 Abkürzungen GF: Geschossfläche LCC: Life Cycle Cost/ Lebenszykluskosten p.a.: per annum/ im Jahr Kriterium 202 Personaldienstbarkeit Dienstbarkeiten sind Rechte und Lasten, welche einem Grundstück anhaften und dessen objektiven Wert positiv oder negativ beeinflussen können. Personaldienstbarkeiten sind Rechte, welche natürliche oder juristische Personen an einem Grundstück ausüben dürfen. Der Eigentümer des Grundstücks hat entweder Eingriffe der berechtigten Person zu erdulden oder darf sein Eigentumsrecht nur eingeschränkt ausüben. Baurecht Das Baurecht ist als Dienstbarkeit ein übertragbares und vererblich dingliches Recht, welches jemanden bevollmächtigt, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, zu behalten oder abzureissen. Beträgt die Dauer des Baurechts mindestens 30 Jahre, so ist dieses selbstständig und dauernd und kann als Grundstück in das Grundbuch eingetragen werden. Als selbstständiges Recht beträgt die Dauer höchstens 100 Jahre. Alleineigentum Der Alleineigentümer ist der einzige Besitzer und ist alleinbestimmend. Miteigentum Wenn sich mehrere Personen ihr Eigentum nach Bruchteilen teilen, so sind sie Miteigentümer. Jeder Miteigentümer kann seinen Anteil veräussern oder verpfänden. Version 1.5 23 Stockwerkeigentum STWE Der Stockwerkeigentümer besitzt das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen baulich zu verändern. Kriterium 205 Abkürzungen MIV: Motorisierter Individualverkehr öV: öffentlicher Verkehr Kriterium 206 MS Region Mobilité spatiale MS Region, Einteilung der Schweiz in 106 vergleichbare Mikroregionen. Sie zeichnen sich durch eine gewisse räumliche Homogenität aus und gehorchen dem Prinzip von Kleinarbeitsmarktgebieten mit funktionaler Orientierung auf Zentren. Einzelne MS-Regionen sind kantonsübergreifend.Beschäftigte: Die Anzahl der Beschäftigten beschreibt die Anzahl der besetzten Stellen. Die Definition unterscheidet sich je nach statistischer Quelle wie folgt: Beschäftigungsstatistik und Betriebszählung als statistische Quelle Beschäftigte ab 6 Stunden pro Woche im sekundären und tertiären Sektor, welche in Betrieben angestellt sind, in welchen total min. 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Angestellte von Privathaushalten, Selbständigerwerbende ohne eigenen Betrieb sowie Beschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 6 Stunden werden nicht gezählt. Der Bezug von einem AHV-pflichtigen Lohn ist ebenfalls Merkmal einer beschäftigten Person. Statistik der Unternehmensstruktur als statistische Quelle: Personen sind beschäftigt, wenn sie als Selbstständige oder als Angestellte in einem Unternehmen einer bezahlten Arbeit nachgehen, und der AHV-Beitragspflicht unterstehen (im Jahr 2011 bei einem Jahreseinkommen von über 2300 Franken). Beschäftigte in der Landwirtschaft werden ohne Einkommensschwelle erfasst, basierend auf den Daten der landwirtschaftlichen Betriebszählung, sowie der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung. Eine Person mit mehreren Arbeitsverträgen wird in diesem Sinne mehrmals als beschäftigt erfasst, sofern die Arbeitsverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hat die Person hingegen mehrere Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber, so wird sie nur einmal als beschäftigte Person erfasst. Betriebszählung im primären Sektor und landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung: Beschäftigte ab 6 Stunden pro Woche. Kriterium 208 Abkürzungen BZO: Bauzonenordnung GIS: Geoinformationssystem Kriterium 301 Abkürzungen PEne: Primärenergie nicht erneuerbar gewEn: Gewichtete Energie Version 1.5 24 Kriterium 304 Integrale Tests Die technischen und baulichen Anlagen (Umfang entsprechend der Bewertungsstufe) werden insgesamt den verschiedenen erwarteten Betriebsbedingungen unterworfen, sodass für die Gewerke eine übergreifende Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit nachgewiesen werden kann. Diese Tests ersetzen jedoch keinen Funktionstest der einzelnen Gewerke gemäss Vorgaben der SIA 108. Kriterium 305 Alltagsmobilität Alle Wege in Zusammenhang mit alltäglichen Aktivitäten. Die Alltagsmobilität entspricht der Jahresmobilität ohne die nicht alltägliche Mobilität. Nicht alltägliche Mobilität Alle Wege im Zusammenhang mit Tagesreisen (ab 3 Stunden Unterwegszeit) ausserhalb der gewohnten Umgebung sowie Reisen mit Übernachtungen. Quelle: SIA Merkblatt 2039. Version 1.5 25