Erneuerbare Energien

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Kalenderjahr 2010
*0%51*
Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
– Erneuerbare Energien –
65754 Eschborn
*0%51*
Antrag auf Basis- / Innovationsförderung einer effizienten Wärmepumpe
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), für freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau 1
Dieser Antrag ist vor Vorhabensbeginn zu stellen. Vor Eingang dieses Antrages im BAFA darf der Auftrag für die beantragte Maßnahme
nicht erteilt werden. Andernfalls wird kein Zuschuss gewährt bzw. ausgezahlt.
Bitte beachten Sie: Der Zuwendungsbescheid wird unter der Bedingung erstellt, dass die beantragte Maßnahme innerhalb von neun Monaten
nach Erhalt des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein wird. Wenn Sie jetzt absehen können, dass Sie diese Bedingung nicht erfüllen, stellen
Sie Ihren Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
Der Antrag wird gestellt von
Firmenname
Anrede
Ansprechpartner/in Vorname
Ansprechpartner/in Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Telefon (tagsüber)
E-Mail-Adresse
Ort
Standort der Anlage, falls abweichend von obiger Adresse
Straße und Hausnummer bzw. Flur, Flurstück
Postleitzahl
Ort
Antragsberechtigung
Der Antrag wird gestellt
für ein kleines oder mittleres
Unternehmen (KMU)
für ein Unternehmen (KMU), an dem
mehrheitlich Kommunen beteiligt sind
als freiberuflich
Tätige / Tätiger
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Gartenbau
Vorhabensbeginn
Ich habe mit dem umseitig beschriebenen Vorhaben noch nicht begonnen. Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der
Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
1
Dieses Antragsformular ist ab dem 01.10.2009 zu verwenden, wenn der Zuschuss für ein kleines
oder mittleres Unternehmen bzw. von einem freiberuflich Tätigen beantragt wird und mit der zu
fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Wurde bereits vor dem 01.10.2009 mit der
Maßnahme begonnen, ist der Antrag nach Abschluss der Maßnahme auf dem Antragsformular
für die Beantragung nach Inbetriebnahme der Wärmepumpe zu stellen.
Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor
Antragstellung erbracht werden.
EE-BFA-G-WP-V7.1.0303 © BAFA 2010 | Quelle: http://www.bafa.de
*WP-MP*
*WP-MP*
Seite 1
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Details zur geplanten effizienten Wärmepumpe und zur Art des Gebäudes
Errichtung einer
Luft-Wasser-Wärmepumpe
Hersteller
Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 (2009)
Wasser-Wasser-Wärmepumpe
Sole-WasserWärmepumpe
Typbezeichnung
Sonstigen Wärmepumpe
Voraussichtliche Nettoinvestitionssumme in vollen Euro
Die geplante Wärmepumpe dient der kombinierten Warmwasserbereitung und der Bereitstellung des Heizwärmebedarfs. Sie wird mit einem
Stromzähler (bzw. Gaszähler bei gasbetriebenen Wärmepumpen) sowie mindestens einem Wärmemengenzähler zur Messung aller durch die
Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen ausgestattet.
Art des Gebäudes
Wohngebäudetyp
Wohngebäude
Status des Gebäudes
Nichtwohngebäude
bestehendes
Gebäude
Neubau
Wohnfläche gemäß WoFlV in m²
Einseitig
Erweiterung /
Mischgebäude
Freistehend
angebaut
Ausbau
Anderer
Nur bei Neubauten: Wann wurde der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für dieses Gebäude gestellt?
vor dem 01.01.2009
Nutzfläche in m²
nach dem 01.01.2009
Summe Wohnfläche und beheizte Nutzfläche in m²
Bei Mehrfamilienhäusern
Wohnfläche der einzelnen Wohneinheiten in m2. Bei mehr als drei Wohneinheiten bitte separate Aufstellung beifügen.
Wohneinheit 1 in m²
Wohneinheit 2 in m²
Wohneinheit 3 in m²
Hinweise zur Bonusförderung (Informationen hierzu in den ausführlichen Erläuterungen zur Bonusförderung)
Der Zuschuss für die sog. Basisförderung, die mit diesem Formular beantragt wird, kann deutlich erhöht werden, wenn gleichzeitig weitere
Maßnahmen aus dem Bereich der sog. Bonusförderung durchgeführt und nach Inbetriebnahme der effizienten Wärmepumpe nachgewiesen
werden. Die Auszahlung dieser Boni erfolgt ohne separate Beantragung. Folgende Bonusförderungen sind möglich:
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■
■
Kombinationsbonus: Gleichzeitige Errichtung einer thermischen Solaranlage und einer effizienten Wärmepumpe.
Effizienzbonus: Errichtung einer effizienten Wärmepumpe in einem effizient gedämmten Wohngebäude.
Umwälzpumpenbonus: Einbau einer besonders effizienten Umwälzpumpe mit Energielabel der Klasse A. (Befristet bis 30.06.2010, Tag der
Antragstellung)
Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Ich habe die „Erklärungen zur durchgeführten Maßnahme“ und die „persönlichen
Erklärungen“ auf dem Beiblatt zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.
Das BAFA verarbeitet und nutzt die aus den Antragsunterlagen ersichtlichen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Antrags, soweit dies
zur Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen erforderlich ist oder statistischen Zwecken dient. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit kann Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall den Namen des Antragstellers sowie Höhe und
Zweck der Zuwendung in vertraulicher Weise bekannt geben, sofern ein Ausschuss dies beantragt.
Datum
Unterschrift
Ich erkläre meine Einwilligung zur Weitergabe der Adresse und Antragsdaten zum Zwecke der statistischen Auswertung und Evaluierung durch
Interview oder Fragebogen an ein durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragtes Forschungsinstitut
sowie zum Zwecke der Überprüfung der Kumulierungsbegrenzung an sonstige öffentliche Stellen, die vergleichbare Förderprogramme
durchführen.
Datum
EE-BFA-G-WP-V7.1.0303 © BAFA 2010 | Quelle: http://www.bafa.de
Unterschrift
Seite 2
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Beiblatt zum Antrag auf Förderung einer
Wärmepumpe für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und für freiberuflich Tätige
– für Ihre Unterlagen –
Erklärungen zur beantragten Maßnahme
Ich erkläre, dass
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keine behördliche Genehmigung für die beantragte Maßnahme erforderlich ist, bzw. sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist,
sie auf Verlangen vorgelegt werden kann.
die Wärmepumpe aus marktgängigen Komponenten bzw. Bauteilen besteht, kein Prototyp ist und nicht aus gebrauchten Teilen besteht.
ich zum Zeitpunkt der Antragstellung für die beantragte Maßnahme noch keinen der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder
Leistungsvertrag (insbesondere Kaufvertrag, Werkvertrag) abgeschlossen habe.
Ich erkläre weiterhin,
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■
Eigentümer des Anwesens zu sein bzw. als Mieter/Pächter des Anwesens eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für die Errichtung und
den Betrieb der Wärmepumpe zu besitzen.
kein Hersteller von Wärmepumpen oder deren spezifischer Komponenten zu sein,
als Unternehmen ein kleines oder mittleres sowie eigenständiges Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (Amtsblatt EU Nr. L 214 vom 9.8.2008) zu sein, d.h. ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten,
einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Persönliche Erklärungen
Ich erkläre, dass
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ich die Richtlinien zur Kenntnis genommen habe.
der beantragte oder bewilligte Zuschuss nicht abgetreten wird.
ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und sie durch geeignete Unterlagen belegen kann.
ich die Zahlung nicht eingestellt habe und über mein Vermögen kein Insolvenzverfahren unmittelbar bevorsteht, beantragt oder eröffnet
worden ist bzw. ich keine eidesstattliche Erklärung nach § 807 ZPO (Vorlage eines Vermögensverzeichnisses) oder § 284 Abgabenordnung
abgegeben habe oder zu deren Abgabe verpflichtet bin. Ich verpflichte mich, bis zum Abschluss des Zuschussverfahrens ein unmittelbar
bevorstehendes Insolvenzverfahren oder die Beantragung über die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen mich unverzüglich dem BAFA
mitzuteilen.
Mir ist bekannt, dass
■
eine Förderung des BAFA ausgeschlossen ist, wenn für dieselbe Anlage ein KfW-Kredit (Programmnummer 152, 157 oder 218) oder ein Zuschuss
(Programmnummer 430) in Anspruch genommen wird.
■ zu Unrecht insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des
Zuwendungsbescheides erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen an das BAFA
zurückzuzahlen sind,
■ alle Angaben in diesem Antrag, die für die Bewilligung des Zuschusses maßgeblich sind, für Unternehmen und Betriebe
subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist.
Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen
Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder
Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im
Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss (§ 4 Subventionsgesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des
Subventionsbetruges (§ 264 StGB) im Rahmen des EG-Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde.
EE-BFA-G-WP-V7.1.0303 © BAFA 2010 | Quelle: http://www.bafa.de
Seite E1
Beiblatt zum Antrag auf Förderung einer
Wärmepumpe für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und für freiberuflich Tätige
– für Ihre Unterlagen –
Allgemeine Vorschriften für die Förderung von effizienten Wärmepumpen (Auszug aus den Förderrichtlinien, Ziffer 10)
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes,
die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a)
Einbau eines Stromzählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen: eines Gaszählers) sowie mindestens eines Wärmemengenzählers zur
Messung aller durch die Wärmepumpe abgegebenen Wärmemengen.
b)
Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7
im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand. Bei gasbetriebenen
Wärmepumpen: Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2.
c)
Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage.
d)
Nachweis über die Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage an das entsprechende Gebäude.
Hinweis: Ab dem 1. Januar 2011 sind nur noch Wärmepumpen förderfähig, deren Umwälzpumpen die Effizienz-Anforderungen entsprechend der
Effizienzklasse A erfüllen.
Die Jahresarbeitszahl ist nach der geltenden Fassung der VDI 4650 (2009) unter Berücksichtigung der Jahresarbeitszahlen für Raumwärme und
für Warmwasser zu bestimmen. Sie entspricht der Gesamt-Jahresarbeitszahl der VDI 4650 (2009). Die Jahresarbeitszahl bei elektrisch
angetriebenen Wärmepumpen ist das Ergebnis der Division der abgegebenen Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich
der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher, insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes
und der Regelung. Die Jahresarbeitszahl bei gasbetriebenen Wärmepumpen ist das Ergebnis der Division aller abgegebenen Wärmemengen
durch den gesamten Aufwand, der als Summe des Heizwertes der eingesetzten Brennstoffmenge und der für den Betrieb der Wärmepumpe
eingesetzten Strommenge berechnet wird. Bei der Strommenge ist auch die Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher,
insbesondere der Grundwasserpumpe, der Soleumwälzpumpe, des Notheizstabes und der Regelung, mit einzurechnen.
Ergänzender Hinweis: Da für gasbetriebene Wärmepumpen vom VDI bislang keine Berechnungsvorschrift formuliert wurde, erfolgt die
Berechnung der Jahresarbeitszahl in Anlehnung an VDI 4650 Blatt 1 2009-03.
Für ab dem 1. Juli 2010 beim BAFA eingehende Anträge gilt: Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem
Prüfzertifikat eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) WärmepumpenGütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
Sofern für Sonderbauformen von Wärmepumpen kein normiertes Verfahren zur Berechnung der Jahresarbeitszahl zur Verfügung steht, kann
dennoch gefördert werden. In diesen Fällen muss die Einhaltung der geforderten Mindest-Jahresarbeitszahl in einer nachvollziehbaren
Berechnung glaubhaft dargelegt werden. Diese Ermittlung der erwarteten Jahresarbeitszahl ist dem BAFA mit dem Antrag zur Prüfung
vorzulegen.
Geförderte Anlagen werden im Rahmen eines speziellen Evaluationsprogramms stichprobenartig untersucht.
EE-BFA-G-WP-V7.1.0303 © BAFA 2010 | Quelle: http://www.bafa.de
Seite E2
Beiblatt zum Antrag auf Förderung einer
Wärmepumpe für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) und für freiberuflich Tätige
– für Ihre Unterlagen –
Erläuterungen zur Bonusförderung
Die Bonusförderung besteht aus folgenden Bausteinen:
Regenerativer Kombinationsbonus
Der Kombinationsbonus kann nur gewährt werden, wenn gleichzeitig mit der Erstinstallation einer thermischen Solaranlage eine förderfähige
Biomasseanlage oder eine förderfähige effiziente Wärmepumpe errichtet wird. Für beide Anlagen müssen innerhalb von sechs Monaten
getrennte Zuschussanträge beim BAFA gestellt werden. Maßgeblich ist der Antragseingang beim BAFA. Der Kombinationsbonus kann nur einmal
gewährt werden.
Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar.
Ab dem 1. Juli 2010 ist Voraussetzung für die Gewährung des regenerativen Kombinationsbonus, dass ein hydraulischer Abgleich der
Heizungsanlage vorgenommen wurde.
Ab dem 1. Januar 2011 ist Voraussetzung für die Gewährung des regenerativen Kombinationsbonus, dass ein hydraulischer Abgleich der
Heizungsanlage vorgenommen wurde und die Umwälzpumpen der Heizungsanlage die Effizienz-Anforderungen entsprechend der
Effizienzklasse A erfüllen.
Effizienzbonus
Der Effizienzbonus kann nur für Anlagen in effizient gedämmten Wohngebäuden gewährt werden. Für Nichtwohngebäude wird kein
Effizienzbonus gewährt. Das Gebäude muss einen bestimmten energetischen Standard erfüllen und es muss eine hydraulische und
regeltechnische Optimierung des Heizungssystems gemäß VOB/C – DIN 18380 vorgenommen werden. Unterschieden werden:
Antragseingang bis 30.06.2010:
Gebäude der Stufe 1: Der Transmissionswärmeverlust H'T überschreitet die Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um
nicht mehr als 15 % (bei Gebäuden mit Baugenehmigung bis 1994) oder unterschreitet die Anforderungen um mindestens 15 % (bei Gebäuden mit
Baugenehmigung ab 1995).
Gebäude der Stufe 2: Der Transmissionswärmeverlust H'T unterschreitet die Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um
mindestens 15 % (bei Gebäuden mit Baugenehmigung bis 1994) oder um mindestens 30 % (bei Gebäuden mit Baugenehmigung ab 1995).
Antragseingang ab 01.07.2010:
Gebäude der Stufe 1: Der Transmissionswärmeverlust H'T entspricht den Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 (bei
Gebäuden mit Baugenehmigung bis 1994) oder unterschreitet die Anforderungen um mindestens 30 % (bei Gebäuden mit Baugenehmigung ab
1995).
Gebäude der Stufe 2: Der Transmissionswärmeverlust H'T unterschreitet die Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um
mindestens 30 % (bei Gebäuden mit Baugenehmigung bis 1994) oder um mindestens 45 % (bei Gebäuden mit Baugenehmigung ab 1995).
Erforderlich ist daher die Vorlage einer Kopie des Energieausweises auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2009 oder EnEV 2007 oder des
Energiebedarfsausweises nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004.
Der Effizienzbonus ist nicht mit dem Kombinationsbonus kombinierbar.
Umwälzpumpenbonus
Der Umwälzpumpenbonus kann nur für Umwälzpumpen gewährt werden, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der
Pumpenhersteller erfüllen. Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das
mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist. Der
Umwälzpumpenbonus ist befristet bis zum 30.06.2010 (Tag der Antragstellung).
Innovationsförderung
Die Innovationsförderung wird nur für Wärmepumpen gewährt, bei denen der COP-Wert mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat
eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) WärmepumpenGütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis anerkannt.
EE-BFA-G-WP-V7.1.0303 © BAFA 2010 | Quelle: http://www.bafa.de
Seite E3
Innovationsförderung 4)
Basisförderung
Luft/Wasser-Wärmepumpe
gasbetrieben: 20 €/m² Wohn- oder
Nutzfläche
gasbetrieben: JAZ ≥ 1,2 / 1,2
elektr. betrieben: JAZ ≥ 3,3 / 3,5 elektrisch betrieben: 10 €/m² Wohnoder Nutzfläche
(Bestand / Neubau)
gasbetrieben: 10 €/m² Wohn- oder gasbetrieben: 7,50 €/m² Wohn- oder
Nutzfläche
Nutzfläche
elektrisch betrieben: 5 €/m² Wohn- elektrisch betrieben: 3,75 €/m² Wohnoder Nutzfläche
oder Nutzfläche
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Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Wärmepumpe, Stand: Februar 2010
750 €
Wasser/Wasser- oder
Sole/Wasser-Wärmepumpe
JAZ ≥ 3,7 / 4,0
(Bestand / Neubau)
20 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
Luft/Wasser-Wärmepumpe
JAZ ≥ 4,5 / 4,7
(Bestand / Neubau)
gasbetrieben: 30 €/m² Wohn- oder
Nutzfläche
elektrisch betrieben: 15 €/m² Wohnoder Nutzfläche
gasbetrieben: 15 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
elektrisch betrieben: 7,50 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
-
Wasser/Wasser- oder
Sole/Wasser-Wärmepumpe
JAZ ≥ 4,5 / 4,7
(Bestand / Neubau)
30 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
15 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
-
10 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
7,50 €/m² Wohn- oder Nutzfläche
Stufe 1:
0,5 x Basis200 € je
förderung,
HeizungsStufe 2:
anlage
1 x Basisförderung
200 € je
Heizungsanlage
-
Es gelten unterschiedliche Förderbeträge für Anlagen in Neubauten und für Anlagen in Bestandsbauten. Für Anlagen in Neubauten werden mit Ausnahme der Bonusförderung geringere
Fördersätze gewährt. Außerdem hängt die Höhe der Förderung davon ab, wann ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde.
Die Basisförderung ist auf Höchstförderbeträge begrenzt, siehe Übersicht auf Seite 2.
Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Umwälzpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden. Bei der Innovationsförderung kann zusätzlich nur der
Umwälzpumpenbonus gewährt werden. Die Innovationsförderung für die Wärmepumpe ist nicht mit dem Effizienzbonus für eine Solarkollektoranlage kumulierbar.
Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 20. Februar 2009 sowie die Bestimmungen der Änderungsrichtlinien vom 17. Februar 2010.
1) Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus in Höhe von 750 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solaranlage installiert wurde.
2) Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt. Weiteres ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
3) Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhanden sind – mit voreinstellbaren
Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist. Der Bonus ist nicht mit der Förderung aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"
kumulierbar. Der Umwälzpumpenbonus ist bis zum 30.06.2010 (Tag der Antragstellung) befristet.
4) Die Innovationsförderung wird ab 22.02.2010 (Tag der Antragstellung) nur für Wärmepumpen gewährt, bei denen der COP-Wert mindestens 4,7 beträgt und dies mit einem Prüfzertifikat
eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen wurde. Der Nachweis des EHPA (European Quality Label for Heat Pumps) Wärmepumpen-Gütesiegels wird als gleichwertiger Nachweis
anerkannt.
Höchstförderbeträge in der Basisförderung effizienter
Wärmepumpen, Stand: Februar 2010
Anzahl der Wohneinheiten
Wohngebäude
Gebäudebestand
Neubau vor 01.01.2009 1)
Neubau nach 31.12.2008
1)
1
2
3
4
5
jede weitere
2.400 €
3.600 €
4.800 €
5.400 €
6.000 €
jeweils +300 €
1.200 €
1.800 €
2.400 €
2.700 €
3.000 € 2)
-
900 €
1.350 €
1.800 €
2.025 €
2.250 € 2)
-
Nichtwohngebäude
Gebäudebestand
6.000 €
Neubau vor 01.01.2009 1)
3.000 €
Neubau nach 31.12.2008 1)
2.250 €
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 20. Februar 2009 sowie die Bestimmungen der Änderungsrichtlinien vom
17. Februar 2010.
1)
2)
Maßgeblich ist das Datum, an dem der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.
Dies entspricht der maximal möglichen Basisförderung. Eine höhere Basisförderung ist nicht möglich.
Die Basisförderung von elektrisch betriebenen Luft / Wasserwärmepumpen beträgt maximal 50 % der entsprechenden
Höchstförderbeträge.
Innovationsförderung: Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen für die Innovationsförderung erhöht sich der maßgebliche
Höchstförderbetrag um 50 %.
Stufenübersicht Effizienzbonus, Stand Februar 2010
Eingang des Antrags
Stufe
Wohngebäude mit
Baugenehmigungsdatum vor 1995
Wohngebäude mit
Baugenehmigungsdatum nach 1994
1
Gebäudehülle überschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um nicht mehr als 15 %
Gebäudehülle unterschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um mind. 15 %
2
Gebäudehülle unterschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um mind. 15 %
Gebäudehülle unterschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um mind. 30 %
1
Gebäudehülle erfüllt den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009
Gebäudehülle unterschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um mind. 30 %
2
Gebäudehülle unterschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um mind. 30 %
Gebäudehülle unterschreitet den zulässigen HT`-Wert nach
EnEV 2009 um mind. 45 %
bis einschließlich
30.06.2010
ab 01.07.2010
Auszug aus den Förderrichtlinien:
11.1 Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.
11.2 Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ nach
Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009
bis zum 30.06.2010 (Tag der Antragstellung)
Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um nicht mehr als 15% überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 15% unterschreiten oder
Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mind. 15% unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 30% unterschreiten
und ab dem 01.07.2010 (Tag der Antragstellung)
Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 30% unterschreiten oder
Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mind. 30% unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mind. 45% unterschreiten.
11.3 Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen.
Der Effizienzbonus wird nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurden.
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