A007 Umwelt- und Klimagerechtigkeit - BUND

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Beschluss BDV 2016
A007
Umwelt- und Klimagerechtigkeit mit
sozialer Gerechtigkeit verbinden
Der Bundesvorstand wird aufgefordert unter Beteiligung des Wissenschaftlichen Beirats ein
Programm vorzulegen, das auf die sozialgerechte Verteilung ökologischer (Folge-) Kosten
entsprechend dem gesellschaftlichen Reichtum zur Förderung des Allgemeinwohls durch eine
sozialgerechte ökologische Steuerreform abzielt. Das Ziel des vorgeschlagenen Programms ist,
dass das sozial und ökologisch Notwendige auch das ökonomisch Vernünftige wird. Die
politischen Forderungen sollen gemeinsam mit Organisationen aus dem sozialen, caritativen und
gewerkschaftlichen Bereich sowie anderen Umweltverbänden entwickelt und vertreten werden.
Leitprinzipien sind: Gerechtigkeit, Handlungsfähigkeit, Zukunftsfähigkeit. Hintergrund: Die
Kosten für Maßnahmen zur Behebung von Umwelt- und Klimaschäden, einschließlich sozialer
Folgekosten und präventiver Maßnahmen, wachsen hier und weltweit. Ein neues,
zukunftsfähiges Steuersystem muss weniger auf die Belastung der Arbeit setzen. Die
wesentliche Steuerbasis sollte die Inanspruchnahme der Umwelt sein. Sie ist mit der Belastung
entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verbinden. Eigentum muss dem
Gemeinwohl dienen. Hierbei ist auf eine Stärkung der sozialen Gerechtigkeit zu achten.
Externalisierte Kosten durch Verlagerung auf die Allgemeinheit oder Länder des Südens müssen
in die Produkte spürbar eingepreist werden.
Mögliche Optionen sind:
• Streichung umweltbelastender/umweltschädlicher Subventionen.
• Die Einführung einer (Primär-)Energiesteuer bzw. CO2-Abgabe und Novelle der ökologischen
Steuerreform.
• Progressive Einführung/Erhöhung von Vermögens-/Erbschafts-/Einkommensteuern v. a. bei
den obersten 10 - 30 % der Verteilung.
• Die breite Förderung von Energieeinsparung, insbes. bei Haushalten mit geringem Einkommen
• Die Förderung der Modernisierung des Gebäudebestandes zur Minderung von
Energieverbrauch und CO2-Emissionen sowie besseren Wohnbedingungen
• Die Förderung des Klimaschutzes durch naturverträgliche Nutzung erneuerbarer Energien und
deutscher Beitrag für einen Weltklimaschutzfonds
• Maßnahmen zur Sicherung der Biodiversität hier und weltweit.
• Soziale Kompensation der Folgen von Subventionsabbau und Ökosteuer
• Nachhaltige Zukunftsinvestitionen, z.B. in Bildung, öffentliche Verkehrsmittel, problem- statt
produktbezogener Forschung, Erhöhung der „ODA-Quote“
• Beseitigung von ökologischen Schäden, Spätfolgen und Altlasten
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesdelegiertenversammlung
Bonn, 4. bis 6. November 2016
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