Verordnung von Medikamenten für Kinder

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Verfahrensanweisung
Verordnung von Medikamenten für Kinder
Version: V1
Gültig ab: 14. April 2013
Änderungsdatum:
Änderungsbeschreibung:
Erstellt von: Projektgruppe Medikationssicherheit LUKS
Freigegeben von: Prof. Neuhaus und Prof. Berger
Inhaltsverzeichnis
1
Zweck, Prinzip .................................................................................................................... 3
2
Geltungsbereich ................................................................................................................ 3
3
Begriffe und Abkürzungen ................................................................................................ 3
4
Risikofaktoren bei der Verordnung ................................................................................. 3
5
Vorgehen Verordnung von Arzneimitteln LUKS .............................................................. 3
5.1
5.2
6
Verordnungsinhalte .............................................................................................................. 3
Mündliche Verordnung ......................................................................................................... 4
Mitgeltende Unterlagen ..................................................................................................... 4
7
Literatur .............................................................................................................................. 4
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1
Zweck, Prinzip
Die Verfahrensanweisung regelt das Vorgehen bei schriftlichen und mündlichen Verordnungen von
Arzneimitteln am Luzerner Kantonsspital (LUKS). Dieses Dokument soll zur Reduktion von
Medikationsfehlern und folglich zur kontinuierlichen Verbesserung der Patientensicherheit beitragen.
Bei den Vorgaben handelt es sich um einen anzustrebenden Soll-Zustand, der bis zur
flächendeckenden Umsetzung der elektronischen Verordnung erzielt werden soll.
2
Geltungsbereich
LUKS
3
Begriffe und Abkürzungen
KG
LUKS
4
Krankengeschichte
Luzerner Kantonsspital
Risikofaktoren bei der Verordnung
Folgende Risikofaktoren bestehen bei der Verordnung und können zu schwerwiegenden
Medikationsfehlern in der gesamten Prozesskette des Medikamentenmanagements führen:
o unleserliche Handschriften
o unvollständige, unklare schriftliche oder mündliche Verordnungen
o limitiertes Wissen über Medikamente‐ und Wirkstoffnamen, resp. Generika
o Keine vollständige Medikamentenanamnese (kein Erfragen aktueller sowie gestoppter
Medikationen, rezeptfrei erhältliche Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel sowie
ergänzenden Heilmethoden)
o Kein Einbezug der Krankengeschichte, insbesondere von Allergien
o Fehler bei der Dosierungsberechnung
o Konzentrationsangaben in Prozent
o Keine Berücksichtigung von Interaktionen und Nebenwirkungen
o Fehlende Kenntnis über Hoch-Risiko-Medikamente
o Sound-alike und look-alike Medikamente
o Unterbrechungen während der Medikamentenverordnung
o Keine klare Kommunikation und Informationsweitergabe
o Fehlender Einbezug von Patienten (Eltern), sich aktiv in ihre Behandlung einzubringen
5
Vorgehen Verordnung von Arzneimitteln LUKS
5.1
Verordnungsinhalte (Begriffe und Reihenfolge konsistent mit Pocketcard)
Die Ärztliche Verordnung muss schriftlich und leserlich auf einem Verordnungsblatt unter Angabe
folgender Inhalte erfolgen:
 Name, Vorname und Geburtsdatum, (sofern keine Patientenetikette vorhanden ist)
 Gewicht, eventuell auch Grösse und Körperoberfläche
 Verordnung nach 1. Wirkstoff und (2. Handelsname in Klammern) (Direktlink Arzneimittelliste
LUKS und Generikaliste LUKS)
 Dosierung und Konzentration g/mg, ml, mol/mmol, Einheiten E (muss immer exakt sein), z.B. 1x1
Tropfen per os Vitamin D3 = 1x500 E; bei Parenteralia keine unspezifische Verordnung von
Ampullen, %, ml
 Art der Applikation (Tabletten, Tropfen, Zäpfchen, etc.)
 Applikationsweg (p.o., s.c., i.m., i.v. rektal, Inhalation, intrathekal, lokal auf Haut); intrathekal ist
immer auszuschreiben
 Einnahmezeitpunkt (morgens/mittags/abends/nachts, z.B. 1-1-1-0)
 Dosierungsintervall (z.B. alle 8 Stunden) und Therapiedauer
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



Spezialfall Parenteralia Angabe von Bolus oder Trägerlösung und Verabreichungsdauer, z.B.
Kurzinfusion über 30 Minuten
Spezielle Anwendungshinweise, z.B. nüchtern 30 Minuten vor Frühstück
Bei Reservemedikation mindestens die zwei Angaben Dosierung, max. Häufigkeit und/oder TagesHöchstdosis
Name leserlich (z.B. Blockschrift) und/ oder Stempel sowie Visum des verschreibenden Arztes
Datum und Zeit der Verordnung
Bei der Ärztlichen Verordnung sind folgende Aspekte grundsätzlich zu berücksichtigen:
 Strukturierte, vollständige Medikamentenanamnese bei Eintritt/Übertritt (inkl. Berücksichtigung von
Medikamenten, die der Patient zu Hause einnimmt)
 6-R-Regel: Richtiger Patient, Richtiges Dokument, Richtiges Medikament, Richtige Dosierung,
Richtiger Zeitpunkt, Richtige Applikation (Form, Weg, Dauer), Richtiges Monitoring
 Berücksichtigung patientenindividueller Faktoren (z.B. Allergien, Nierenfunktion, Schwangerschaft)
 Umstellung der Medikation auf Arzneimittelliste des LUKS, wenn immer möglich
 Leserliche Handschrift und eindeutige Verordnung
 Keine missverständlichen Abkürzungen
 Verwenden der Einheiten E anstelle von IE
 Überprüfung, ob neu verordnetes Medikament nicht bereits vom Hausarzt als Original oder
Generika verordnet wurde
 Laborwerte und ggf. weitere Test-Ergebnisse
 Abgleich der Austritts- mit der Eintrittsmedikation
5.2
Mündliche Verordnung
Mündliche und telefonische Verordnungen dürfen nur im Notfall erfolgen und müssen die Ausnahme
bleiben. Ansonsten sind ausschliesslich schriftliche Verordnungen gültig.
Bei mündlichen Verordnungen im Notfall sind folgende Aspekte zu beachten:
 Nennung von Indikation sowie Wirkstoff und Handelsname
 Buchstabieren des Medikamentenname (bei Unsicherheiten)
 Wiederholung der mündlichen Verordnung durch die Pflegefachpersonen
 Telefonische ärztliche Anordnungen sind durch die Pflegefachperson zeitnah schriftlich mit
Datum und Uhrzeit zu dokumentieren, als telefonische Anordnung kenntlich zu machen und so
bald wie möglich vom zu Arzt visieren zu lassen
 Mündliche Verordnungen von Zytostatika und Betäubungsmittel nicht erlaubt und müssen
schriftlich verordnet werden.
Die Ausnahme bildet die Verordnung von Betäubungsmitteln Nachts und Abends sowie bei
bereits mit Betäubungsmitteln vorbehandelten Patienten.
 Einbezug der KG wegen Abgleich Nebendiagnosen/Interaktionen
6
Mitgeltende Unterlagen
Arzneimittelliste LUKS
Generikaliste LUKS
7
Literatur
American Hospital Association, Health Research & Educational Trust, and the Institute for Safe
Medication Practices (2002): Looking Collectively at Risk 2.4.4 Pathways for Medication Safety.
World Health Organization, Patient Safety A World Alliance For Safer Health Care (2008): Patient
Safety Curriculum Guide - Improving medication safety.
Stiftung für Patientensicherheit (2010): sound-alike & look-alike: Verwechslungsproblematik bei
Arzneimitteln.
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