Verfahrensanweisung Verordnung von Medikamenten für Kinder Version: V1 Gültig ab: 14. April 2013 Änderungsdatum: Änderungsbeschreibung: Erstellt von: Projektgruppe Medikationssicherheit LUKS Freigegeben von: Prof. Neuhaus und Prof. Berger Inhaltsverzeichnis 1 Zweck, Prinzip .................................................................................................................... 3 2 Geltungsbereich ................................................................................................................ 3 3 Begriffe und Abkürzungen ................................................................................................ 3 4 Risikofaktoren bei der Verordnung ................................................................................. 3 5 Vorgehen Verordnung von Arzneimitteln LUKS .............................................................. 3 5.1 5.2 6 Verordnungsinhalte .............................................................................................................. 3 Mündliche Verordnung ......................................................................................................... 4 Mitgeltende Unterlagen ..................................................................................................... 4 7 Literatur .............................................................................................................................. 4 Seite 2 von 4 1 Zweck, Prinzip Die Verfahrensanweisung regelt das Vorgehen bei schriftlichen und mündlichen Verordnungen von Arzneimitteln am Luzerner Kantonsspital (LUKS). Dieses Dokument soll zur Reduktion von Medikationsfehlern und folglich zur kontinuierlichen Verbesserung der Patientensicherheit beitragen. Bei den Vorgaben handelt es sich um einen anzustrebenden Soll-Zustand, der bis zur flächendeckenden Umsetzung der elektronischen Verordnung erzielt werden soll. 2 Geltungsbereich LUKS 3 Begriffe und Abkürzungen KG LUKS 4 Krankengeschichte Luzerner Kantonsspital Risikofaktoren bei der Verordnung Folgende Risikofaktoren bestehen bei der Verordnung und können zu schwerwiegenden Medikationsfehlern in der gesamten Prozesskette des Medikamentenmanagements führen: o unleserliche Handschriften o unvollständige, unklare schriftliche oder mündliche Verordnungen o limitiertes Wissen über Medikamente‐ und Wirkstoffnamen, resp. Generika o Keine vollständige Medikamentenanamnese (kein Erfragen aktueller sowie gestoppter Medikationen, rezeptfrei erhältliche Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel sowie ergänzenden Heilmethoden) o Kein Einbezug der Krankengeschichte, insbesondere von Allergien o Fehler bei der Dosierungsberechnung o Konzentrationsangaben in Prozent o Keine Berücksichtigung von Interaktionen und Nebenwirkungen o Fehlende Kenntnis über Hoch-Risiko-Medikamente o Sound-alike und look-alike Medikamente o Unterbrechungen während der Medikamentenverordnung o Keine klare Kommunikation und Informationsweitergabe o Fehlender Einbezug von Patienten (Eltern), sich aktiv in ihre Behandlung einzubringen 5 Vorgehen Verordnung von Arzneimitteln LUKS 5.1 Verordnungsinhalte (Begriffe und Reihenfolge konsistent mit Pocketcard) Die Ärztliche Verordnung muss schriftlich und leserlich auf einem Verordnungsblatt unter Angabe folgender Inhalte erfolgen: Name, Vorname und Geburtsdatum, (sofern keine Patientenetikette vorhanden ist) Gewicht, eventuell auch Grösse und Körperoberfläche Verordnung nach 1. Wirkstoff und (2. Handelsname in Klammern) (Direktlink Arzneimittelliste LUKS und Generikaliste LUKS) Dosierung und Konzentration g/mg, ml, mol/mmol, Einheiten E (muss immer exakt sein), z.B. 1x1 Tropfen per os Vitamin D3 = 1x500 E; bei Parenteralia keine unspezifische Verordnung von Ampullen, %, ml Art der Applikation (Tabletten, Tropfen, Zäpfchen, etc.) Applikationsweg (p.o., s.c., i.m., i.v. rektal, Inhalation, intrathekal, lokal auf Haut); intrathekal ist immer auszuschreiben Einnahmezeitpunkt (morgens/mittags/abends/nachts, z.B. 1-1-1-0) Dosierungsintervall (z.B. alle 8 Stunden) und Therapiedauer Seite 3 von 4 Spezialfall Parenteralia Angabe von Bolus oder Trägerlösung und Verabreichungsdauer, z.B. Kurzinfusion über 30 Minuten Spezielle Anwendungshinweise, z.B. nüchtern 30 Minuten vor Frühstück Bei Reservemedikation mindestens die zwei Angaben Dosierung, max. Häufigkeit und/oder TagesHöchstdosis Name leserlich (z.B. Blockschrift) und/ oder Stempel sowie Visum des verschreibenden Arztes Datum und Zeit der Verordnung Bei der Ärztlichen Verordnung sind folgende Aspekte grundsätzlich zu berücksichtigen: Strukturierte, vollständige Medikamentenanamnese bei Eintritt/Übertritt (inkl. Berücksichtigung von Medikamenten, die der Patient zu Hause einnimmt) 6-R-Regel: Richtiger Patient, Richtiges Dokument, Richtiges Medikament, Richtige Dosierung, Richtiger Zeitpunkt, Richtige Applikation (Form, Weg, Dauer), Richtiges Monitoring Berücksichtigung patientenindividueller Faktoren (z.B. Allergien, Nierenfunktion, Schwangerschaft) Umstellung der Medikation auf Arzneimittelliste des LUKS, wenn immer möglich Leserliche Handschrift und eindeutige Verordnung Keine missverständlichen Abkürzungen Verwenden der Einheiten E anstelle von IE Überprüfung, ob neu verordnetes Medikament nicht bereits vom Hausarzt als Original oder Generika verordnet wurde Laborwerte und ggf. weitere Test-Ergebnisse Abgleich der Austritts- mit der Eintrittsmedikation 5.2 Mündliche Verordnung Mündliche und telefonische Verordnungen dürfen nur im Notfall erfolgen und müssen die Ausnahme bleiben. Ansonsten sind ausschliesslich schriftliche Verordnungen gültig. Bei mündlichen Verordnungen im Notfall sind folgende Aspekte zu beachten: Nennung von Indikation sowie Wirkstoff und Handelsname Buchstabieren des Medikamentenname (bei Unsicherheiten) Wiederholung der mündlichen Verordnung durch die Pflegefachpersonen Telefonische ärztliche Anordnungen sind durch die Pflegefachperson zeitnah schriftlich mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren, als telefonische Anordnung kenntlich zu machen und so bald wie möglich vom zu Arzt visieren zu lassen Mündliche Verordnungen von Zytostatika und Betäubungsmittel nicht erlaubt und müssen schriftlich verordnet werden. Die Ausnahme bildet die Verordnung von Betäubungsmitteln Nachts und Abends sowie bei bereits mit Betäubungsmitteln vorbehandelten Patienten. Einbezug der KG wegen Abgleich Nebendiagnosen/Interaktionen 6 Mitgeltende Unterlagen Arzneimittelliste LUKS Generikaliste LUKS 7 Literatur American Hospital Association, Health Research & Educational Trust, and the Institute for Safe Medication Practices (2002): Looking Collectively at Risk 2.4.4 Pathways for Medication Safety. World Health Organization, Patient Safety A World Alliance For Safer Health Care (2008): Patient Safety Curriculum Guide - Improving medication safety. Stiftung für Patientensicherheit (2010): sound-alike & look-alike: Verwechslungsproblematik bei Arzneimitteln. Seite 4 von 4