Aufnahme in unsere Praxis Ihre erste Behandlung

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Aufnahme in unsere Praxis
Bei der Aufnahme in unserer Praxis bitten wir Sie Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte
mitzunehmen. Bitte geben Sie uns alle wichtigen Telefonverbindungen an, unter denen Sie
erreichbar sind. Es ist nur ein Vorteil für Sie, wenn wir Sie immer erreichen können, z. B. bei
frei werdenden Terminen oder wenn Termine von uns verlegt werden müssen.
Ihre erste Behandlung
Wir bitten Sie, wenn möglich, 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu
sein. Dies garantiert eine reibungslose Raumverteilung. Für Ihre Behandlung benötigen Sie
ein Badetuch oder Laken. Mit Ihrer Initiative unterstützen Sie unsere hygienischen und
ökologischen Überlegungen.
Ärztliche Verordnung
Alle Behandlungen erfolgen auf ärztliche Verordnung und somit im Delegationsverfahren.
Ohne ärztliche Verordnung bieten wir Ihnen qualifizierte Behandlungen im Rahmen einer
präventiven Physiotherapie an. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen meist nur
zu einem Anteil übernommen.
Grundsätzlich wird zu jeder Behandlung, am Beginn und am Ende eine Befunderhebung
gemacht. Mit Abschluss der letzten Therapieeinheit wird Ihrem überweisenden Arzt ein
Arztbericht zugesandt. Unser Therapiebericht informiert über den Verlauf der Therapie, die
Inhalte und Techniken, die erreichten Ziele sowie eine voraussichtlich therapeutische
Prognose über den Heilungsverlauf. Die Verordnung des Arztes muss nach dem gesetzlichen
Heilmittelkatalog erfolgen (auf einem Formblatt DIN A5) auf dem er einen
Indikationsschlüssel angibt.
Die Entwicklung im Gesundheitssystem sieht Einsparungen vor, die unumgänglich sind.
Leider werden viele Gelder für Verwaltungsaufwand und sogenannte Umstrukturierungen
ausgegeben. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam, diese Hürden zu nehmen.
Termine
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich. Wir geben
uns große Mühe, Ihrem Anliegen fachlich und menschlich optimal entgegenzukommen.
Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz
Terminvereinbarung zu wenigen Minuten Wartezeit kommen kann. Späte Termine vergeben
wir gerne an Berufstätige. Die Behandlungen sollen auf Veranlassung der Krankenkassen
innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Eine
Unterbrechung von mehr als 10 Tagen ist ohne Begründung nicht erlaubt. Wir sind
verpflichtet, diese Anordnungen der Krankenkassen einzuhalten.
Terminabsagen
Durch unser Bemühen Terminwünschen unserer Patienten gerecht zu werden, führen wir für
jeden unserer Therapeuten eine Warteliste. Bei zeitgerechten Terminabsagen (mindestens 24
Stunden vor dem vereinbarten Termin) ist es somit möglich, auch eventuell Ihnen einen
Termin kurzfristig anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem
vereinbarten Termin fernbleiben, erlaubt es uns der Gesetzgeber, Ihnen diesen versäumten
privat in Rechnung zu stellen. Bitte sprechen sie mit unseren Therapeuten über eine Regelung
im Einzelfall.
Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten
Seit dem 01.07.2004 hat der Gesetzgeber diese Regel wie folgt geändert und vorgeschrieben:
Der Patient muss für jedes auf Ihn ausgestellte Rezept 10 Euro sowie die anfallende
Rezeptgebühr von 10% des aktuellen Rezeptwertes zuzahlen. Diese Zuzahlung bitten wir Sie
bei Ihrer ersten Behandlung zu begleichen.
Der so errechnete Eigenanteil des Patienten hat nichts mit einer Praxisgebühr zu tun, wie
diese bei Ärzten üblich ist. Durch die gesetzliche Vorschrift kommt die Zuzahlung des
Patienten einer Kostenbeteiligung seiner Ausgaben gleich. Somit müssen alle gesetzlich
Versicherten seit Juli 2004 mehr Eigenanteil bezahlen.
Die so erhöhte Eigenleistung des Patienten ist also keine willkürlich entstandene
Kostenerhöhung durch uns Leistungserbringer. Danke für Ihr Verständnis!
Privat versicherte Patienten
Privat versicherten Patienten sowie Beihilfe berechtigten Patienten legen wir eine
Honorarvereinbarung und unsere Preisliste zur Kenntnisnahme vor. Aufgrund einer
Empfehlung unseres Bundesverbandes lassen wir uns diese Honorarvereinbarung durch
Unterschrift von Ihnen bestätigen.
Bekleidung
Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr Therapeut/In wird Sie darauf
wenn notwendig aufmerksam machen.
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