Aufnahme in unsere Praxis Bei der Aufnahme in unserer Praxis bitten wir Sie Ihre Krankenversicherungs-Chipkarte mitzunehmen. Bitte geben Sie uns alle wichtigen Telefonverbindungen an, unter denen Sie erreichbar sind. Es ist nur ein Vorteil für Sie, wenn wir Sie immer erreichen können, z. B. bei frei werdenden Terminen oder wenn Termine von uns verlegt werden müssen. Ihre erste Behandlung Wir bitten Sie, wenn möglich, 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu sein. Dies garantiert eine reibungslose Raumverteilung. Für Ihre Behandlung benötigen Sie ein Badetuch oder Laken. Mit Ihrer Initiative unterstützen Sie unsere hygienischen und ökologischen Überlegungen. Ärztliche Verordnung Alle Behandlungen erfolgen auf ärztliche Verordnung und somit im Delegationsverfahren. Ohne ärztliche Verordnung bieten wir Ihnen qualifizierte Behandlungen im Rahmen einer präventiven Physiotherapie an. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen meist nur zu einem Anteil übernommen. Grundsätzlich wird zu jeder Behandlung, am Beginn und am Ende eine Befunderhebung gemacht. Mit Abschluss der letzten Therapieeinheit wird Ihrem überweisenden Arzt ein Arztbericht zugesandt. Unser Therapiebericht informiert über den Verlauf der Therapie, die Inhalte und Techniken, die erreichten Ziele sowie eine voraussichtlich therapeutische Prognose über den Heilungsverlauf. Die Verordnung des Arztes muss nach dem gesetzlichen Heilmittelkatalog erfolgen (auf einem Formblatt DIN A5) auf dem er einen Indikationsschlüssel angibt. Die Entwicklung im Gesundheitssystem sieht Einsparungen vor, die unumgänglich sind. Leider werden viele Gelder für Verwaltungsaufwand und sogenannte Umstrukturierungen ausgegeben. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam, diese Hürden zu nehmen. Termine Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, ist jede Behandlung nur nach Termin möglich. Wir geben uns große Mühe, Ihrem Anliegen fachlich und menschlich optimal entgegenzukommen. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass es in Ausnahmefällen, trotz Terminvereinbarung zu wenigen Minuten Wartezeit kommen kann. Späte Termine vergeben wir gerne an Berufstätige. Die Behandlungen sollen auf Veranlassung der Krankenkassen innerhalb von 14 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Eine Unterbrechung von mehr als 10 Tagen ist ohne Begründung nicht erlaubt. Wir sind verpflichtet, diese Anordnungen der Krankenkassen einzuhalten. Terminabsagen Durch unser Bemühen Terminwünschen unserer Patienten gerecht zu werden, führen wir für jeden unserer Therapeuten eine Warteliste. Bei zeitgerechten Terminabsagen (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) ist es somit möglich, auch eventuell Ihnen einen Termin kurzfristig anbieten zu können. Sollten Sie ohne zeitgerechte Absage von einem vereinbarten Termin fernbleiben, erlaubt es uns der Gesetzgeber, Ihnen diesen versäumten privat in Rechnung zu stellen. Bitte sprechen sie mit unseren Therapeuten über eine Regelung im Einzelfall. Eigenbeteiligung der gesetzlich Versicherten Seit dem 01.07.2004 hat der Gesetzgeber diese Regel wie folgt geändert und vorgeschrieben: Der Patient muss für jedes auf Ihn ausgestellte Rezept 10 Euro sowie die anfallende Rezeptgebühr von 10% des aktuellen Rezeptwertes zuzahlen. Diese Zuzahlung bitten wir Sie bei Ihrer ersten Behandlung zu begleichen. Der so errechnete Eigenanteil des Patienten hat nichts mit einer Praxisgebühr zu tun, wie diese bei Ärzten üblich ist. Durch die gesetzliche Vorschrift kommt die Zuzahlung des Patienten einer Kostenbeteiligung seiner Ausgaben gleich. Somit müssen alle gesetzlich Versicherten seit Juli 2004 mehr Eigenanteil bezahlen. Die so erhöhte Eigenleistung des Patienten ist also keine willkürlich entstandene Kostenerhöhung durch uns Leistungserbringer. Danke für Ihr Verständnis! Privat versicherte Patienten Privat versicherten Patienten sowie Beihilfe berechtigten Patienten legen wir eine Honorarvereinbarung und unsere Preisliste zur Kenntnisnahme vor. Aufgrund einer Empfehlung unseres Bundesverbandes lassen wir uns diese Honorarvereinbarung durch Unterschrift von Ihnen bestätigen. Bekleidung Im Einzelfall bedarf es sportlicher oder bequemer Kleidung. Ihr Therapeut/In wird Sie darauf wenn notwendig aufmerksam machen.