Drucksache 16/4939 Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Antrag Fraktion der SPD Hannover, den 27.06.2012 Mitwirkung älterer Menschen stärken - Niedersächsisches Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik ins Leben rufen Der Landtag wolle beschließen: Entschließung 1. Zur Stärkung der Mitwirkung älterer Menschen richtet der Landtag ein Niedersächsisches Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik ein, damit die Erfahrungen und Fähigkeiten der älteren Menschen in Niedersachsen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen, zur Weiterentwicklung der Solidargemeinschaft sowie zur aktiven Beteiligung im Prozess des würdigen und respektvollen Älterwerdens besser genutzt werden. 2. Das Forum berät und unterstützt die im Landtag vertretenen Fraktionen und die Landesregierung in allen seniorenpolitischen Fragen. 3. Das Forum ist berechtigt, den im Landtag vertretenen Parteien und der Landesregierung die Beschlüsse, welche geeignet sind, die unter 1. genannten Ziele umzusetzen, zur Stellungnahme vorzulegen. Die Landesregierung prüft die Vorschläge auf ihre Durchführbarkeit. Über das Ergebnis der Prüfung und das weitere Verfahren ist das Forum zu unterrichten. 4. Das Forum berichtet dem Landtag jährlich über seine Aktivitäten. 5. Das Forum tagt einmal im Jahr auf Einladung der jeweiligen Landtagspräsidentin oder des jeweiligen Landtagspräsidenten im Landtag. 6. Die Delegierten des Forums werden vom Landtag berufen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Delegierten die Seniorinnen und Senioren in ihrer Gesamtheit widerspiegeln und alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt werden. 7. Die Tagungsperiode des Forums umfasst jeweils drei Jahre. 8. Landtagsabgeordnete können an den Sitzungen des Forums teilnehmen und Rederecht beantragen. Begründung Die demografische Entwicklung und der damit verbundene Wandel der Altersstruktur werden in den nächsten Jahren in Niedersachsen zu tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft führen. Der Anteil der älteren Generation wird stark ansteigen. Betrug der Anteil der unter 20-Jährigen 2010 noch 19,8 % und der Anteil der über 65-Jährigen 20,7 % der Gesamtbevölkerung Niedersachsens, so wird sich der Anteil der unter 20-Jährigen auf 16,7 % im Jahr 2030 verringern und der Anteil der über 65-Jährigen auf 29,2 % erhöhen. Nicht nur die Lebenserwartung der Bürgerinnen und Bürger steigt stetig an. Es nimmt auch die Anzahl der über 60-Jährigen in Niedersachsen immer mehr zu, die körperlich fit sind, selbstbestimmt leben sowie die gesellschaftlichen Prozesse mitgestalten wollen. Sie altern gesünder und sind viel vitaler als in den vorangegangenen Jahrzehnten. Die meisten älteren Menschen streben keineswegs einen völligen Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben an. Viele Seniorinnen und Senioren sind zu einer Fortsetzung ihres Engagements in Beruf, Wirtschaft und Gesellschaft bereit. Aus diesen Gründen wird Alter nicht mehr nur mit Verlust und Versagen, Schwäche und Krankheit verbunden, sondern mit einem Zugewinn an Reife, Würde und Lebenszeit. Der wachsende Anteil älte1 Niedersächsischer Landtag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/4939 rer Menschen ist somit eine Chance für die Gesellschaft und nicht nur eine Herausforderung für die sozialen Sicherungssysteme. Bisher ist die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Niedersachsen nur in denen vom Land, den Landkreisen und den Gemeinden im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten in eingeschränkter Weise möglich. Um die Potenziale der älteren Menschen erkennen und nutzen zu können, muss die Seniorenpolitik des Landes noch stärker ausgebaut werden. Die Seniorenpolitik muss gemeinsam mit den Seniorinnen und Senioren gestaltet werden, damit die Bedürfnisse und Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger zunehmend berücksichtigt werden. Die Seniorinnen und Senioren brauchen deshalb erweiterte Möglichkeiten zur Mitbestimmung der seniorenpolitischen Themen auf Landesebene. Deshalb richtet der Landtag ein Forum Seniorinnen- und Seniorenpolitik ein. Wie man die Potenziale der Seniorinnen und Senioren nutzen kann, beweisen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Diese beiden Bundesländer berufen schon seit Jahren sogenannte Altenparlamente ein. In Mecklenburg-Vorpommern tritt das Altenparlament seit 1999 alle zwei Jahre zusammen. Das Ziel ist hierbei, die politische Meinungsbildung der Seniorinnen und Senioren besser zu gestalten. Das Altenparlament in Schleswig-Holstein wird seit 1989 jährlich einberufen. Im Jahr 2009 wurde eine vom Deutschen Institut für Sozialwirtschaft durchgeführte und vom Landesseniorenrat Schleswig-Holstein in Auftrag gegebene Analyse der Beschlüsse des Altenparlaments von 1997 bis 2008 veröffentlicht. Ein zentrales Ergebnis dieser Analyse ist, dass Inhalt und Zielrichtung von Beschlüssen des Altenparlaments konform zu den entsprechenden politischen Entscheidungsprozessen und konkreten Veränderungen z. B. juristischer Art sind, auch, wenn die Beschlüsse keinen bindenden Charakter besitzen. Weiterhin hat das Altenparlament auch einen Eigenwert als angesehenes Gremium der Partizipation für die ältere Generation erobert. Die Debatten der Delegierten machen nicht an den Ressortgrenzen halt, wenn es um die Probleme und Bedürfnisse der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger geht. Es wird in Schleswig-Holstein vielmehr als eine Instanz, die Themen auf die gesellschaftliche Agenda bringt und wie ein politisches Frühwarnsystem wirkt, verstanden. Stefan Schostok Fraktionsvorsitzender 2 (Ausgegeben am 29.06.2012)