Planun gs d Ge un gs be ir at M ainz lanungs gs-- un und Gesstalt ltun ungs gsbe beir irat Mainz 1dJahr Zwischenbericht Tätigk P lanun egs it un hGe t PGB 2010 sta-lt un gs be ir at ätigke lanungs gsitss-beric berich und Ges ltun ungs gsbe beir irat Mainz Stadtplanungsamt Mainz Dez er nat für Bauen, Denkma lpfle ge un dK ult ur Dezer ernat Denkmalpfle lpflege und Kult ultur Stadtplanungsamt Mainz Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 1 Impressum Stadt Mainz Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur Beigeordnete Marianne Grosse Stadtplanungsamt Ltd. Baudirektor Günther Ingenthron Geschäftsstelle PGB: Andreas Schnell, Frank Breitwieser, Stefanie Pflugmann-Mroncz Mainz, November 2012 Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 2 Stadtgebiet Mainz Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 3 Stadtratsbeschluss 15.06.2011 Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.06.2011 wird in der Landeshauptstadt Mainz ein neu formierter Planungs- und Gestaltungsbeirat tätig. Dieser ersetzt den 2002 zurückgetretenen Städtebaubeirat. Unter fachlicher Beratung durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz, den BDA - Bund Deutscher Architekten, den AIV - Architekten- und Ingenieurverein und den Deutschen Werkbund konnten fünf Experten Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten, mit der Qualifikation zum Preisrichter - für den neuen Planungs- und Gestaltungsbeirat der Landeshauptstadt Mainz für die kommenden drei Jahre gewählt werden. Zielsetzung bei der Errichtung eines Planungs- und Gestaltungsbeirat ist es, zu der Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat berät die Stadt als unabhängiges Sachverständigengremium. Er tagt in der Regel dreimal im Jahr. Der Beirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu überprüfen und zu beurteilen. Die Geschäftsführung des Planungs- und Gestaltungsbeirat liegt bei dem Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Mainz. Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirats Prof. Dipl.-Ing. Architekt Carl Fingerhuth Prof. Dipl.-Ing. Architektin, Master of Architecture Anett-Maud Joppien Dipl.-Ing. Architektin Kerstin Molter Prof. Dipl.-Ing. Architekt Markus Neppl Prof. Ing. (grad.) Jörg Stötzer Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 4 Expertenkommission Nationales Forschungsprogramm 25, Stadt und Verkehr Mitglied BSA - Bund Schweizer Architekten Mitglied BDA - Bund Deutscher Architekten 1983 1988 2002 2004 Prof. Dipl.-Ing. Architekt Carl Fingerhuth Vita bis 1960 1960/61 1961-63 1963/64 1964-79 1979-92 seit 1992 1994/95 1995-2002 1997-2001 seit 2001 seit 2002 Studium mit Abschluss Diplom, Abteilung für Architektur der ETH Zürich Schweizer Institut für ägyptische Bauforschung in Kairo Architekt in Zürich Aufbau des kantonalen Planungsamtes beim BauDep. des Kanton Wallis (im Auftrag der ETH Zürich) eigenes Büro für Raumplanung und Städtebau in Zürich; Ausführung von Projekten zwischen Architektur, Städtebau und Raumplanung in der Schweiz, in Frankreich, Nigeria, Österreich, Spanien Kt.Baumeister Basel-Stadt eigenes Büro für Städtebau in Zürich; Realisierung von Aufträgen in der Schweiz, in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien, Ungarn und China Lehrtätigkeit 1981 und 1986 1988 1988-98 1994 1994-98 1995-2001 Buchpublikationen: Wettbewerbe für Basel, Hochbauamt Basel-Stadt; Bauten für Basel, Wepf, Basel; Die Gestalt der postmodernen Stadt, vdf, Zürich; The Kunming Project: Urban Development in China, Birkhäuser, Basel; Learning from China – das Tao der Stadt, Birkhäuser, Basel Gastprofessor an der State University of Virginia, Dep. of Archit., in Blacksburg/Va. Universität Basel ETH Zürich, Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung Gastprofessor École d’Architecture, Strasbourg École d’Architecture, Genf (Städtebau) TU Darmstadt (Städtebau); seither ebd. Honorarprofessor Ausgewählte Projekte 1974 - 1979 Owerri/Nigeria, Masterplan und Projektleitung Imo State Capital 1979 - 1992 Basel, Masterplan Bahnhof SBB 1992 - 2002 Winterthur, Konzept Stadtmitte 2002/03 Genf, Areal der Vereinten Nationen, Städtebauliches Konzept Planungsbeirat in Bremen (Vorsitz) Gestaltungsbeirät Feldkirch (Vorsitz) Gestaltungsbeirat Salzburg Gestaltungsbeirat Halle/Saale (Vorsitz) Gestaltungsbeirat Köln Quelle: www.fingerhuth.com; www.architektur.tu-darmstadt.de; www.archinform.net Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 5 Prof. Dipl.-Ing. Architektin, Master of Architectu Anett-Maud Joppien Vita 1978 - 1980 1980 - 1981 1981 - 1985 1985 1985 1986 1987 - 1989 1989 - 1996 1992 1997 2004 Studium der Architektur, Technische Universität Berlin, Vordiplom Büropraktikum Albert Speer und Partner, Frankfurt am Main und Baupraktikum Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main Studium der Architektur, Technische Hochschule Darmstadt Studies in Theater and Communication, University of Illinois at Chicago (Fulbright Stipendium) Freie Mitarbeiterin in der Arbeitsgemeinschaft Professor V. Nikolic, Kassel und A.J. von Kostelac, Seeheim/Jugenheim Studies in Architecture, University of California/Berkeley (Fulbright Stipendium), Master of Architecture (with distinction) Freie Mitarbeiterin in der Ingenieursozietät BGS, Frankfurt am Main Joppien Dietz Architekten GbR in Frankfurt am Main in Partnerschaft mit Albert Dietz und Jörg Joppien Eröffnung des Büros Joppien Dietz Architekten GbR in Berlin Gründung Dietz·Joppien Architekten GbR in Partnerschaft mit Albert Dietz in Frankfurt am Main und Potsdam Dietz·Joppien Architekten AG Mitglied BDA - Bund Deutscher Architekten Lehrtätigkeiten 1986/87 Winter Term, University of California/Berkeley, Dept. of Architecture, Professor T. Dubovski 1987 Spring Term, University of California/Berkeley, Dept. of Architecture, Professor R. Weber, Auszeichnung mit dem »Distinctive Teaching Award« für die vorgenannte Lehrtätigkeit in den USA 1988 Technische Universität Darmstadt, Wissenschaftliche Mitarbeit, Lehrstuhl für Entwerfen und Techn. Ausbau, Prof. Dr. Thomas Herzog 1998 Sommerakademie an der Technischen Universität Hannover, Gastdozentur, FB Architektur, Städtebaul. Entwerfen 1999 - 2000 Gastprofessur an der Technischen Universität Darmstadt / FB Architektur, Lehrstuhl für Entwerfen und Visuelle Kommunikation 2003 - 2011 Professur Bergische Universität Wuppertal/FB Architektur Design und Kunst, Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwerfen und CAD seit 2011 Professur an der Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich Architektur, Fachgebiet „Entwerfen und Gebäudetechnologie“ Ausgewählte Projekte 1996 - 1999 Lichtbahnhof Flughafen Hannover - Renault Traffic Design Award 1997 Max-Schmeling-Halle, Berlin Auszeichnung: IOC/IAKS AWARD 2001, 1.Preis, Goldmedaille 1998-2001 Logistikzentrale Neckermann Versand AG, Frankfurt am Main Auszeichnung: Renault Traffic Design Award 1999 - 2001 Wohngebiet Sauerland, Wiesbaden Vorbildliche Bauten in Hessen 2002, Anerkennung 2001 Wohnhochhaus Solitär 8, Frankfurt am Main Vorbildliche Bauten in Hessen 2002, Auszeichnung 2002 - 2004 UFO Loft- und Gewerbehaus, Frankfurt am Main Auszeichnungen: Internationaler DETAILPreis - Hauptpreis; Vorbildliche Bauten in Hessen; best architects 07; Office Application Award; Martin-Elsässer-Plakette 2005 Rettungswache, Frankfurt am Main 2005 - 2008 BMW-Niederlassung, Frankfurt am Main 2006 Fußgängerunterführung Bahnhof Bad Hersfeld Auszeichnungen: Simon-Louis-du-Ry-Plakette - Anerkennung; Innovationspreis Architektur und Technik 2009 Wohn- und Geschäftshäuser Am Kaffeelager, Hamburg HafenCity 2009 Wohn- und Geschäftshaus Oscar-von-Miller-Straße, Frankfurt / Main Quelle: www.dietz-joppien.de; www.german-architects.com; www.baunetz.de Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 6 Lehrtätigkeiten 2010 Sommerakademie FH Dortmund 2007 - 2010 Lehrauftrag Baukonstruktion & Entwerfen, HFT Stuttgart 2005 Lehrauftrag Baukonstruktion & Entwerfen, HTW Saarbrücken 2001 Lehrauftrag Grundlagen des Entwerfens, TU Kaiserslautern Dipl.-Ing. Architektin Kerstin Molter Vita 1994 1994 - 1997 2001 2002 1997 - 2002 2005 2009 2009 2011 Diplom Universität Kaiserslautern AS Plan Ermel/Horinek/Weber Molter Architekten | Kaisersautern Gründung Molter Architekten Wissenschaftl. Mitarbeiterin bei Prof. Ermel, TU Kaiserslautern Kooperation mit Kollmann Architekten, Saarbrücken Gründung Molter-Linnemann Mitglied BDA Rheinland-Pfalz Mitglied DWB Rheinland-Pfalz Ausgewählte Projekte 2007 Weingut Steitz, Stein-BockenheimDeutscherFassadenpreis, Anerkennung 2009 Steinhaus Weinstube & Weingut Kruger-Rumpf, Münster-Sarmsheim 2009 Druckerhöhungsanlage VogelwehKleeblatt, Kaiserslautern 2009 Mehrfachbeauftragungsverfahren zum Neubau eines energieeffizienten Bürogebäudes im Quartier Eurobahnhof, Saarbrücken 2009 Neugestaltung und Umbau Wasserturm am Galgenberg, Zweibrücken 2009 Haus des Wassers, Kaiserslautern BDA Preis Rheinland-Pfalz 2009; Architekturpreis RLP 2011 2009 Studien Generationsübergreifendes Wohnen, Althornbach 2009 8 Einfamilienhäuser, Enkenbach 2009 Anbau Krahl, Zweibrücken 2011 Energieeffizientes Bürogebäude im Quartier Eurobahnhof, Saarbrücken 2011 Fußgängerzone, Zweibrücken (ArGe) 2011 Hallo Zukunft, Skulptur und Kreiselgestaltung, Zweibrücken 2011 - 12 Umbau und Außenerweiterung Haus K., Trippstadt Quelle: www.molter-architekten.de; www.molter-linnemann.de, www.german-architects.com Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 7 Prof. Dipl.-Ing. Architekt Markus Neppl Vita 1983 - 1990 1986 - 1990 1986 - 1989 1990 1990 2003 Studium RWTH Aachen Studentische Planungsgruppe Artecta Aachen, mit Frank Beckmann, Peter Berner, Oliver Hall, Andreas Kühn und Eva Sobesky Hilfsassistent im Lehrgebiet Arbeitsstättenbau RWTH Aachen Diplom RWTH Aachen - Auszeichnung Gründung Astoc Architects & Planners, Köln mit Kees Christiaanse, Peter Berner und Oliver Hall, seit Gründung Netzwerk mit Kees Christiaanse / KCAP, Rotterdam Gründung ASTOC GmbH & Co. KG, Köln, Gesellschafter Lehrtätigkeit 1997 Lehrauftrag FH Bochum 1998 Lehrauftrag FH Köln 1999-2003 Professur für Städtebau und Entwerfen, Universität Kaiserslautern seit 2003 Professur für Stadtquartiersplanung und Entwerfen, Techn. Hochschule Karlsruhe 2008 Dekan der Fakultät für Architektur, KIT Karlsruhe seit 1990 zahlreiche Publikationen, Vorträge, Preisrichtertätigkeiten, Workshops sowie Preise und Auszeichnungen in nationalen und internationalen Wettbewerben 1989 2001 2004 Schinkelpreis mit Artecta Mitglied BDA - Bund Deutscher Architekten Berufung in den Deutschen Werkbund Baden-Württemberg Ausgewählte Projekte 1999 Masterplan Hamburg Hafencity 2003 Bürogebäude Ost, Hamburg 2006 Workshopverfahren Zollhafen Mainz 2007 Haltepunkt in Solingen 2008 Masterplan Heidestraße, Berlin 2008 Köln-Frechen 2008 Pumpwerk, Köln-Niehl 2009 Wohnbebauung Buchheimer Weg, Köln 2011 Auftrag Neubau Hochschule Ruhr West, Mühlheim an der Ruhr 2011 Städtebaul. Konzept Messecity Köln 2011 Städtebaul. Konzept Marina Quartier, Regensburg Quelle: www.astoc.de; www.german-architects.com Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 8 Lehrtätigkeiten 1985 Professur der Gartenarchitektur, HWT Berlin Prof. Ing. (grad.) Jörg Stötzer Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Vita 1959 1966 1969 1972 1977 1992 1997 2004 2008 Landschaftsgärtnerlehre, Stuttgart Studium der Landschaftsarchitektur, Geisenheim Landschaftsgestaltung und Erosionsschutz, Prof. Dr. Schiechtl freischaffender Landschaftsarchitekt, Büro in Sindelfingen Studium Architektur und Stadtpla-nung, Kassel Büro in Berlin, jetzt Wöhrle Berlin Stötzer und Neher GmbH, jetzt Neher Sindelfingen Stötzer Stötzer, Freiburg, jetzt Stötzer Landschaftsarchitekten Jörg Stötzer Landschaftsarchitekt, Studio in Stuttgart Ausgewählte Projekte 1998 - 2001 Dresden, Die Gläserne Manaufaktur der Volkswagen AG 2003 Aalen, Deutscher Landschaftsarchitekturpreis, Heilbronn, Saarlandstraße 1999 Bundesgartenschau Magdeburg, Mediterrane Gärten 2005 - 2006 Dießen a. A., Ammersee-Gymnasium 2008 Gerlingen, Rathausplatz 1998 Konstanz am Bodensee, Der Platz als Bühne, Bodenseetherme, Wettbewerb 1. Preis 1996 - 1998 Plochingen, Neckarpark, Freianlagen Max-Planck-Institute,Tübingen, Greifswald, Berlin-Dahlem, Berlin-Adlershof, Leipzig, Frankfurt/Oder, Frankfurt/Main, Mainz, Bonn, Magdeburg, Hannover 2006 - 2007 Rottenburg am Neckar, Gestaltung der Innenstadt Quelle: www.joergstoetzer.de Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 9 Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 10 Der Planungs- und Gestaltungsbeirat betreute im Zeitraum August 2011 bis September 2012 in fünf Sitzungen insgesamt 17 Projekte. Davon wurden 12 Projekte in öffentlichen Sitzungen beraten. 5 Projekte in nicht öffentlichen Sitzungen beraten. 7 Projekte als Wiedervorlage behandelt. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 11 Chronologie 1.Sitzung 26.08.2011 Haus am Schloss Promenade Winterhafen 2.Sitzung 26.10.2011 Ortsbesichtigung: Altstadt Altstadt I n Bau In Bau Altstadt Hartenberg-Münchfeld Altstadt In Planung In Bau In Planung Ludwigsstraße Einzelhandelsstandort Innenstadt Studierendenwohnheim Kisselberg Wohn- und Geschäftshaus Schillerstraße 1 Projekt wurde als Wiedervorlage besprochen 3.Sitzung 23.11.2011 Ortsbesichtigungen: Brücke Saarstraße, Umfeld Hauptbahnhof West, ehemaliges Bahngelände Mombacher Straße, Zollhafen Zollhafen - Stand der Entwicklung Brücke Saarstraße Entwicklung im B-Plan E 46/1 Neustadt Hartenberg-Münchfeld / Bretzenheim Ebersheim In Planung In Planung In Planung 2 Projekte wurden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten 4. Sitzung 08.03.2012 Ortsbesichtigungen: Städtebauliche Entwicklung IBM, Terrassenbebauung Wormser Straße, Bauvorhaben Emmeransstraße 38 Mainzelbahn - Erweiterung Straßenbahnnetz Terrassenbebauung Wormser Straße Neubau Wohngebäude Emmeransstraße Mainz Innenstadt - Lerchenberg Weisenau Altstadt In Planung In Planung In Planung 2 Projekte wurden als Wiedervorlage besprochen 1 Projekt wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten 5. Sitzung 06.09.2012 Ortsbesichtigungen: Archäologisches Zentrum Mainz , Wohngebäude An der Nikolausschanze Archäologisches Zentrum Mainz Mainzelbahn - Planungsfortschritt Altstadt Mainz Innenstadt - Lerchenberg In Planung In Planung 4 Projekte wurden als Wiedervorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 12 Stadtgebiet Mainz Ber at en e Pr ojekt e aus dem Berat aten ene Projekt ojekte zun gen it öffen tlic hen TTe e il der S Sit itzun zungen öffentlic tlichen Lage der Projekte im Stadtbild Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 13 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Die Blockbebauung und der engere Kontext sind geprägt durch Gebäude, die der klassischen Zonierung eines Gebäudes in Sockel-, Mittel- und Dachzone folgen. Klemme Architekten transformieren durch die angestrebte Materialgleichheit des gesamten Baukörpers den vorgefundenen Typ in einen neuen. Dieser neue Typ als „Haus ohne Dach“, die Interpretation des Dachs als abgekippte Fassade, erzeugt einen Solitär und suggeriert eine andere Höhenentwicklung als die Nachbarbebauung. Dies entspricht jedoch nicht der Stellung und Bedeutung eines Gebäudes innerhalb eines Blockes und auch nicht der Stellung im Umfeld der historisch bedeutenden Gebäuden. Das Haus soll sich jedoch integrieren, nicht exponieren. Demzufolge soll das Dach des Gebäudes auch als solches wahrnehmbar sein. Eine Traufe ist baulich auszubilden und das Material im Dachbereich zu wechseln. Die vertikale Gliederung des Gebäudes durch Lisenen soll sich auf den Sockel und die Hauptgeschosse beschränken. Sitzung 1 - 26.08.2011 Projekt - Haus am Schloß Das Sockelgeschoss des Gebäudes ist gegenwärtig gleichförmig rhythmisiert, die Ablesbarkeit der drei Hauseingänge nicht gegeben. Die Haustüren müssen auffindbare Orientierungspunkte sein und als Zeichen des Übergangs von innen nach außen den Stolz des Hauses betonend gestaltet und herausgearbeitet werden. Wiedervorlage - 5. Sitzung - 06.09.2012: Abbildung links: Überarbeitete Fassung; vorgestellt in der 5. Sitzung am 06.09.2012 Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 14 Sitzung 1 - 26.08.2011 Projekt - Promenade Winterhafen Mit Fertigstellung der Wohnbebauung wird entlang des Hafenbeckens von der Malakoff-Terrasse bis zur südlichen Ende des Hafenbeckens eine Promenade mit ca. 650 m Länge entstehen. Bei der Planung war eine bereits projektierte Maßnahme zum Hochwasserschutz entlang des Hafenbeckens berücksichtigen. Der Baumbestand war zu erhalten. Die Planungen der Hochbaumaßnahmen waren größtenteils noch nicht abgeschlossen. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 15 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Wiedervorlage - 2. Sitzung - 26.10.2011: Die große Herausforderung für diese Entwurfsaufgabe wird von drei Kriterien bestimmt: · die besondere landschaftliche Situation mit seinem großen Bogen entlang des Winterhafens · den technischen Bedingungen mit dem Erhalt der bestehenden Bäume, mit dem Bau eines Kopfbalkens für den Hochwasserschutz mit dem Ausbauquerschnitt von 7,50 m für die Feuerwehr · die beschränkten finanziellen Mittel für diese Gestaltungsaufgabe Herr Ingenthron erläutert, dass die Empfehlungen des PGB in der Folge geprüft wurden, wobei einige Empfehlungen, wie wassergebundene Decke auf der Promenadenfläche etc. nicht umsetzungsfähig sind. Der vorgestellte Entwurf zeigt eine einfache durchgehende Gestaltform, was von den Mitgliedern des Beirats prinzipiell begrüßt wird.Der vorgeschlagene Oberflächenbelag mit 40cm x 60cm Betonplatten mit unterschiedlichen Grautönen entwickelt sich aus der Gestaltform der Malakoff-Terrasse und soll diesen Gestaltausdruck in die neue Promenade weiterführen. Diesen Ansatz konnte der Gestaltungsbeirat nicht mittragen und war der Auffassung, dass die Situation am Winterhafen eher landschaftlich undnicht städtisch geprägt sei. Daraus ergibt sich die Frage, ob nicht ein homogenes, in der Wirkung “weiches“ Material, wie heller Asphalt oder sogar ein wassergebundener Belag nicht richtiger sei für diesen Ort. Außerdem wäre nochmals zu untersuchen, wie der Belag an die zukünftige Neubebauung anschließt oder sich bewusst von den Gebäuden ablöst und damit ein Zwischenmaterial die Anschlüge formuliert. Die Empfehlung des PGB, den geschwungenen Verlauf der Straße Am Winterhafen in der Pflasterstruktur aufzunehmen, wurde dahingehend entsprochen, dass die Verlegerichtung der Betonplatten, die bisher quer zur Straßenachse geplant war, um 90 Grad gedreht wird und dem Straßenverlauf zu folgen. Plattenmaterial, Formate und Farbgebung sollen beibehalten werden. Frau Prof. Joppien weist darauf hin, dass alternativ die Verwendung sandfarbenem Materials angeregt wurde. Herr Ingenthron erläutert, dass eine Farbänderung zu Mehrkosten von ca. 30 % folgen würde. Aus Kostengründen kann daher diese Empfehlung nicht gefolgt werden. Herr Prof. Fingerhuth bedankt sich für die Erläuterungen. Der PGB stimmt der Planung des Stadtplanungsamtes einstimmig zu. Die Restbaumreihe an der Uferkante soll erhalten bleiben und mit neuen Bäumen ergänzt werden, schade ist nur, dass aus Platzgründen die Baumreihe nicht konsequent durchgängig bepflanzt werden kann. Wäre es da nicht besser, eine neue durchgehende Baumreihe auf der bebauten Seite zu entwickeln, wenn es technisch möglich ist. Auch dieser Ansatz sollte nochmals diskutiert werden. Die zukünftige Promenadenbreite mit 7,50 m führt zu der Überlegung, ob nicht der wassergebundene Belag zu Gunsten einer nutzbaren Rasenfläche wegfallen könnte. Auch diese Möglichkeit wäre zu untersuchen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt deshalb eine Überarbeitung des jetzigen Entwurfs im Bezug auf die dargestellten Anregungen. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 16 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Dem Gestaltungsbeirat wird ein Projekt für eine Wohnüberbauung mit 795 Zimmern für Studierende vorgestellt. Das Projekt basiert auf einem Bebauungsplan, der vier U-förmige Gebäude vorsieht, die einen begrünten Innenhof umschließen und denen zur Saarstraße ein Gebäuderiegel vorgelagert ist. Die Gebäude sollen sechs und sieben Geschosse hoch werden. Die GFZ beträgt 1,8. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat debattiert zuerst einmal, was ein neues Quartier für so viele Studierende leisten sollte: · · · Sitzung 2 - 26.10.2011 Projekt: Studierendenwohnheim Kisselberg Es muss für die Gemeinschaft von fast 800 jungen Menschen ein Ort sein, der Kontakte zwischen den Studierenden fördert. Es sollte ein Quartier sein, an dem die Studierenden sich wohl fühlen. Es könnte ein Ort sein, der von der Innovation der Universität berichtet. Es wird eine sehr verdichtete hohe Überbauung vorgeschlagen, die eine monotone Gestalt zeigt, die jede Atmosphäre vermissen lässt und keine einladende Geste macht. Die Zimmer sind seriell an langen dunklen Gängen aufgereiht. In den Obergeschossen gibt es keinen Ort, an dem sich die Studierenden treffen könnten, um unerlässliche soziale Kontakte untereinander aufzubauen. Die Verkehrsflächen sind auf das absolute Minimum reduziert. Das Projekt hat eine große Bedeutung für das Image der Universität Mainz. Das vorgeschlagene Konzept könnte von der Innovationskraft der Universität Mainz berichten. Es könnte zum positiven Ort der Erinnerung der Studierenden werden. Es könnte schön und abwechslungsreich sein. Über die ökonomische Optimierung hinaus ist für dieses Projekt auch ein Interesse an den sozialen, ökologischen und gestalterischen Qualitäten unerlässlich, in der Verantwortung gegenüber den Menschen, die dort wohnen sollen, und zu Gunsten der Identität der Universität und der Stadt Mainz. Die Fokussierung auf die ökonomische Optimierung hat ein in vielen Aspekten für den Planungs- und Gestaltungsbeirat nicht akzeptables Projekt ergeben. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat empfiehlt, die Randbedingungen und die Verfahren des Projektes nochmals zu überdenken, um günstigere Voraussetzungen für eine der wichtigen gesellschaftlichen Bauaufgaben entsprechende Gesamtqualität zu erreichen. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 17 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Kontext - Die Bebauung entlang der Nordostseite der Schillerstraße ist geprägt durch eine geschlossene Straßenrandbebauung. Sie ist bestimmt durch die vorspringende Sockelzone des Erdgeschosses, den zurückliegenden Obergeschossen der Mittelzone und einer klar als Satteldach ausgebildeten Dachzone mit nahezu gleichen Traufhöhen, leicht variierenden Firsthöhen und paarweise bzw. anders rhythmisiert angeordneten Dachgauben. Die Fassaden sind als Lochfassaden ausgebildet. Die Geschosse lassen sich in den Lochfassaden ablesen. Aus der Fassadenebene hervortretende Balkone erzeugen zusammen mit der Fassade den an dieser Stelle typischen Charakter der Bebauung. Der Rhythmus Öffnung/geschlossene Wandfläche variiert zwar bei jeder Hauseinheit, dennoch stellt sich ein homogener Gesamtcharakter ein. Sitzung 2 - 26.10.2011 Pr ojekt: S lers tr aße 36 Projekt: Scc hil hillers lerstr traße Abbildung unten: geänderte Planung Gestalt - Der Architekt Herr Karn schlägt für die Sanierung des Hauses Schillerstraße 36 in der Fassadenebene ein Zusammenfassen der Balkone im zweiten und dritten Obergeschossen mittels eines vorgesetzten Rahmens vor. Die Öffnungen innerhalb des Rahmens werden als Elementfassade geschosshoch und rahmenfüllend ausgebildet. Der vorgeschlagene Dachaufbau nimmt als Vollgeschoss nahezu die gesamte Dachbreite ein und wird eher als Aufstockung wahrgenommen. Entsprechend ist das Satteldach als strukturtypisches Element nicht mehr erkennbar. Die Traufe wird als Brüstung des vor den Dachaufbau vorgelagerten Freisitzes umgewidmet. Der starre, kragende Sonnenschutz des Dachaufbaus übersteigert diesen. Empfehlung Bauen innerhalb eines gebauten Kontextes muss verschiedenen Einflüssen und Beziehungen zum Umfeld gerecht werden. Im Hinblick auf die Nachbarbebauung würde der vorgeschlagene Dachausbau und die Fassadengestaltung für das Gebäude der Schillerstr. 36 die Kontinuität zur Nachbarbebauung unterbrechen, die Stellung des Gebäudes in der Reihe entgegen seines Inhalts hervorheben. Hier empfiehlt der Rat gerade auch im Umfeld des Proviantamtes und weiterer historisch bedeutsamer Gebäude die quartierstypische Dachgestaltung zu berücksichtigen, auf zusätzlich vorspringende Gebäudeteile wie der geplante Rahmen gegenüber der Gebäudefassade zu verzichten und den Anteil der Fensteröffnungen stimmig zur Nachbarbebauung zu planen. Der Rat befürwortet einen Dachausbau ausdrücklich, jedoch nicht im angestrebten Maß. Der Ausbau des Dachs als Vollgeschoss würde einen Präzedenzfall darstellen, der zur Überhöhung und Umformung des gesamten Gebäudeblocks führen könnte und die Identität des Ortes damit empfindlich stören könnte. Die Breite eines Dachausbaus oder mehrerer Gauben sollte auf maximal 50% der Gebäudebreite beschränkt werden. Auch innerhalb dieser Vorgabe lässt sich qualitätvolles, städtisches Wohnen realisieren ohne den Charakter des Gebietes preiszugeben und den Ausdruck einer zeitgenössischen Architektursprache zu unterbinden. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 18 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Das Leitmotiv einer landschaftlich geprägten“ Skulptur“ aus zwei Hügelelementen und mit zwischen gespannter Brücke stellt eine dem Ort angemessene Lösung dar. Gegenüber den sehr diversen kontextuellen Rahmenbedingungen aus dominanter Verkehrsachse, verschiedenen Wegebeziehungen, den großen Parkierungsflächen für Busse und dem Landschaftsraum gelingt eine sehr eigenständige Position der Brücke. Die Funktionalität der Fahrrad – und rollstuhlgerechten Rampen, die sich in die Topographie einbinden sollen, ist durch die Anordnung von Kehrtwenden, also zu spitzer Richtungswechsel nicht im erforderlichen Umfang gegeben. Es wird eine Suche nach einer geeigneten Alternative empfohlen. Sitzung 3 - 23.11.2011 Pr ojekt: Brüc aars tr aße Projekt: Brückk e S Saars aarstr traße Die Gestaltung der Übergänge an den Fußpunkten und am Hochpunkt und der direkte Übergang zur Brücke bieten aus Sicht des Planungs- und Gestaltungsbeirats noch weitere Entwicklungspotentiale, z.B. am Hochpunkt wirkt das Zusammentreffen der verschiedenen Bewegungsrichtungen und der im Tragbereich leicht modellierten Brücke noch zu eng und wenig miteinander verknüpft. Am Fußpunkt ist derzeit keine räumliche Vermittlung zum Umfeld dargestellt. Das Lichtkonzept, das eine komplette Unterleuchtung der Brückenunterseite und der Fahrbahn begleitenden schrägen Stirnwände sowie eine Brüstungsleuchtlinie und Leuchten im Hügelbereich vorsieht, ist für die Fernwirkung sehr attraktiv und für die Nutzer der Brücke hinsichtlich Sicherheitsgefühl und Wirkung bei Nacht sehr gelungen. Wiedervorlage - 4. Sitzung - 08.03.2011: Der Gestaltungsbeirat dankt dem Verfasser des Projektes für die sorgfältige und innovative Weiterbearbeitung und gibt das Projekt zur Realisierungsplanung frei. Abbildung links: Lageplan der überarbeiteten Fassung Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 19 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Am südöstlichen Rand von Mainz-Ebersheim wurde eine Druckerei stillgelegt. Durch den Wegfall des Gewerbebaus entsteht die Möglichkeit, das Gelände wie die bestehende Nachbarbebauung als Wohngebiet umzuwidmen. Nördlich des ehemaligen Druckereigeländes und südlich der Straße „In den Teilern“ befindet sich ein nicht bebautes Grundstück. Es bietet sich an, diese Grundstücke in einem übergeordneten städtebaulichen Konzept ganzheitlich zu entwickeln und den öffentlichen Raum dem gesamten Ort dienlich zu konzipieren. Voraussetzung für eine optimale Entwicklung ist die Vorgabe des Erschließungssystems, das nachfolgende Strukturen und Beziehungen ermöglicht. Im Entwurf des Strukturkonzeptes ist eine abknickende Erschließung, eine Kurve, dargestellt, die langfristig eine Siedlungserweiterungsfläche anbinden soll. Zwischen dieser projektierten Kurve und der bestehenden Kreuzung entstünde eine Restfläche, die man kaum einer Nutzung zuführen könnte. Sitzung 3 - 23.11.2011 Projekt: Entwicklung im B-Plan E 46/1 Ein gemeinschaftliches Miteinander der bestehenden Kirche und des projektierten Altenwohnheims, nördlich im Entwicklungsgebiet angeordnet, könnte sich nicht einstellen. Hier liegt jedoch ein großes Potential, denn im Einklang mit der Kirche, dem Altenwohnheim, der bestehenden Kindertagesstätte und dem Wohnumfeld könnte ein generationsübergreifender und zukunftsfähiger Ort entstehen, der Begegnung für Jung und Alt ermöglicht. Der Gestaltungsrat empfiehlt, die projektierte Verkehrserschließung zu überprüfen und zu überdenken, um optimale Entwicklungsbedingungen für das neue Gebiet und den Ort Mainz-Ebersheim selbst zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Rat auch den nachbarschaftlichen Kontext über die Grenzen des vakanten Gebiets hinweg einzubeziehen. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 20 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Der Planungs- und Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz begrüßt ausdrücklich zu diesem frühen Zeitpunkt in die Planung mit einbezogen zu werden. Oft werden Projekte dieser Art „nur“ technisch durchgeplant. Leider bleiben die gestalterischen Aspekte oft unbearbeitet, wodurch dann sehr unbefriedigende Situationen im öffentlichen Straßenraum entstehen. Die vorgestellte Planung ist in diesem Zusammenhang aber eine positive Ausnahme. Es ist erkennbar, dass die Ausgestaltung der Trasse mit den unterschiedlichen stadträumlichen Situationen abgestimmt wird. Das sinnvolle Abwechseln von Rasengleis, Schotterbett und befestigten Flächen erscheint schlüssig. Die vorgestellten Visualisierungen sind sehr hilfreich, um die städtebaulichen Fragestellungen erkennen zu können. Auch die Planungen für die wichtigen Haltestellen erscheinen sehr sorgfältig und durchdacht. Sitzung 4 - 08.03.2012 Projekt: Mainzelbahn Wir möchten aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der „Teufel“ oft im Detail steckt. Die Sicherung des Gleiskörpers, die „aufgeräumte“ Ausführung von Haltestellen und vor allem die Sicherung der Fußgängerüberwege sind in der weiteren Planung eine Herausforderung. Auch die sogenannten technischen Bauwerke sind in der Ausführung oft schwer zu kontrollieren. Man sollte bei den weiteren Überlegungen zur Gestaltung eine möglichst „zeitlose“ Linie entwickeln, die durch eine reduzierte Formensprache und einen zurückhaltenden Materialgebrauch eine gewisse Eleganz vermittelt, die sich im öffentlichen Raum wohltuend unterordnet. In der weiteren Durcharbeitung sollte überprüft werden, ob z.B. die Gabionen in der dargestellten Art und Weise verwendet werden müssen. Sie werden im Moment an vielen Stellen fast als „Alleskönner“ eingesetzt. Dabei ist zu sehen, dass sie als Elemente des Landschaftsbaus in kleinräumigen Situationen, wie in der dargestellten Planung für die Überführung Marienborn Bf. an ihre Grenzen stoßen. Uns ist bewusst, dass es nicht einfach ist solche Räume angenehm und gleichzeitig robust zu gestalten. Die Stadt Mainz hat aber z.B. bei der Gestaltung der westlichen Bahnhofsvorfahrt bewiesen, wie qualitätsvoll man solche Räume konzipieren kann. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat würde dieses Projekt gerne weiter begleiten und bittet um regelmäßige Information. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 21 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Die Stadteinfahrtsituation der Wormser Straße in Mainz-Weißenau wird zum einen durch die Nähe des Rheins und zum anderen durch den wild natürlichen grünen punktuell bebauten Hang gekennzeichnet. Es ist das Bild einer landschaftsbezogenen Stadteinfahrt ohne aufdringliche Bebauung. Die angedachte Neubebauung will dieses Bild wandeln. Das ‘Neue’ ignoriert die jetzige Situation durch eine vollkommene Hangverbauung mit sehr artifiziellem Grün auf den Terrassendächern. Von der Straßenseite aus entsteht ein Eindruck einer kompletten Hangverbauung mit völlig freien Fassaden. Diese bauliche Massivität kann an diesem Ort nach unserer Auffassung nicht befürwortet werden. Sitzung 4 - 08.03.2012 er S tr aße Pr ojekt: TTer er bauun gW orms Projekt: errras asssenbe enbebauun bauung Worms ormser Str traße Deshalb wird dringend empfohlen, andersartige Planungsüberlegungen anzudenken, die eine punktförmige Bebauung im unteren Hangbereich bevorzugt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass das üppige naturhafte Grün des Hanges weiterhin bestimmend bleibt. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 22 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Das Grundstück Emmeranstraße 38 liegt an der Ecke Emmeranstraße / Pumpengäßchen in einem unbeplanten Innenbereich der Stadt Mainz. An das Grundstück grenzt zum einen eine fünfgeschossige Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss (Seite Flachsmarkt) und eine viergeschossige Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss (Seite Pumpengäßchen) an. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt das barocke Stadtpalais des Dalberger Hofs, wo man heute nach einem Umbau hochwertig in der Innenstadt wohnen kann. Die Verfasser der Planung schlagen für das Grundstück eine Bebauung bestehend aus Sockelgeschoss und fünf Obergeschossen vor. Im Bereich des Pumpengäßchens staffelt sich die Bebauung in den Obergeschossen zur Einhaltung der Abstandsflächen kontinuierlich zurück. Entlang der Emmeranstraße hingegen springt das 5. Obergeschoss des Gebäudes um einen Meter über den Grundstücksperimeter markant wahrnehmbar hervor. Das Sockelgeschoss ist überhöht und abgesehen vom Zugang zum Treppenhaus dem Parken von Autos gewidmet. Sitzung 4 - 08.03.2012 Pr ojekt: Emmer an aße Projekt: Emmeran anss s tr traße Empfehlung: Grundsätzlich ist eine Überbauung des defizitären Stadtraums zu empfehlen. Die heutige Situation ist aufgrund der eingeschossigen Notbebauung der Nachkriegszeit unbefriedigend. Allerdings sollte sich das Gebäude in die Umgebung einfügen und die wahrnehmbare Höhe der angrenzenden Bebauung beachten. In Bezug zu den benachbarten (sich zurücknehmenden) Staffelgeschossen springt bei der vorgeschlagenen Bebauung das oberste Geschoss hervor. Als wahrnehmbares 5. Obergeschoss setzt es nicht die Volumetrie der Nachbarbebauung fort und fügt sich nicht ein. Die Akzentuierung des oberen Gebäudeabschlusses ist gerade im Kontext des historischen Dalberger Hofes auch nicht angemessen. Der Straßenraum wird durch diese Geste und die Nutzung des Sockelgeschosses als Garage nachteilig verändert. Das Sockelgeschoss wirkt abweisend und entzieht sich so dem Erlebnis- und Erfahrungsraum der Stadt. In der Stadt ist ein Gebäude jedoch keine isolierte Einheit, sondern Teil der Stadtstruktur. Der Gestaltungsrat empfiehlt aufgrund dessen, das Gebäude ein Geschoß niedriger zu konzipieren, die geplante Garagennutzung im Erdgeschoss aufzugeben und anstelle derer eine andere Nutzung anzubieten. Wiedervorlage - 4. Sitzung - 06.09.2012: Abbildung links: Lageplan der überarbeiteten Fassung Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 23 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Der Gestaltungsbeirat befürwortet die neue stadtgestalterische Lösung für den Neubau des Archäologischen Zentrums von Mainz (AZM). Damit wird das Stadtquartier am Römischen Theater mit hoher Bauqualität arrondiert und ein städtebaulicher Abschluss der gewachsenen Innenstadt geschaffen. Positiv dabei ist der Erhalt der historischen Neutorschule. Aus der subtilen Weiterführung der Altstadtfassaden ergibt sich zwischen Neubau und Neutorschule ein klar definierter neuer städtischer Platzraum mit sehr guter Dimensionierung. Die vorhandenen Platanen bleiben für den neuen Platz erhalten und ermöglichen eine sinnvolle Gliederung des Raumes in ruhige und aktive Zonen. Ob die Bäume im Raster ergänzt werden sollten, wäre nochmals zu überdenken. Sitzung 4 - 08.03.2012 tr um M ainz Pr ojekt: Ar logis en Projekt: Arcc häo häologis logiscc he hess ZZen entr trum Mainz Der neue Platz bildet für die wichtigen Wegebeziehungen in diesem Stadtquartier eine Schlüsselfunktion. Dabei ist der östliche Vorbereich nochmals eingehend zu untersuchen, damit eine schlüssige Einführung von der Rheinstraße in den neuen Platz erfolgt. Das geplante Baumkarree vor der Ostfassade sollte entfallen, da das vorhandene Großgrün bereits im spannungsreichen Kontrast zur Kopfsituation des Gesamtbaukörpers steht. Die Längsfassade auf der Platzseite wird durch eine vorgestellte Arkade bestimmt. Diese neutralisiert leider den wichtigen Eingangsbereich in das Zentralgebäude. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Weiterentwicklung dieses sensiblen Bauelements. Angeregt wurde weiterhin, die Fassade an der Rheinstraße nochmals zu untersuchen und Klarheit von Funktion und Erscheinungsbild zu schaffen. Wie anfangs erwähnt, entsteht mit dem Bauvorhaben ein positiver Stadtbaustein für die Mainzer Innenstadt. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 24 Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates: Durch die Weiterbearbeitung hat sich das Gestaltungshandbuch gut entwickelt und es stellt eine brauchbare Grundlage dar, die einzelnen Baumaßnahmen zu begleiten. Am Beispiel der Ausgestaltung der notwendigen Spundwand an der Saarstraße (Seite 15/16) sollte man noch einmal grundsätzlich über großformatige Grünelemente nachdenken. Da es sich um gut zu unterhaltene Elemente handeln muss, sollte das Grün hier eher „technisch“ ausgeführt werden. Also nicht zu kleinteilig und zu individuell. Im konkreten Fall wird daher eine Gitterkonstruktion vorgeschlagen, die flächig begrünt wird. Der Kopfbalken sollte nicht überwuchert werden, um die „graphische“ lineare Wirkung zu verstärken. Der Einsatz von künstlichem Naturstein sollte materialgerecht erfolgen. Es sollte nicht versucht werden alte Bruchsteinmauern nachzuahmen, sondern man sollte möglichst zurückhaltend mit diesen Flächen umgehen. Sitzung 4 - 08.03.2012 Projekt: Mainzelbahn - aktueller Planungsstand Die Infostelen und die Haltestellenüberdachungen erscheinen gestalterisch überzeugend und auch zweckmäßig. Die vorgeschlagen Zaunelemente sollte noch einmal hinsichtlich ihrer Robustheit überprüft werden. Insbesondere die LEGI-Stabgitterelemente sind oft wenig stabil. Hier könnte ein oberes Abschlussprofil eine gestalterisch und konstruktiv wichtige Verbesserung sein. Die Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz, Frau Boos-Waidosch regte an, die barrierefreie Erschließung der Brücke am Friedrich-von-Pfeiffer-Weg sicherzustellen. Das Projekt hat sich gut weiterentwickelt und ist eine gute Grundlage um die Einzelprojekte jetzt im Detail entwickeln zu können. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 25 Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz hat in seiner Sitzung am 15.06.2011 folgende Geschäftsordnung für den Planungs- und Gestaltungsbeirat beschlossen: 1. Ziele und Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates Der Planungs- und Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium die zuständige Dezernentin / den zuständigen Dezernenten, die politischen Gremien1 und die Verwaltung. GESCHÄFTSORDNUNG 1. Ziele und Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates 2. Zusammensetzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates 3. Amtszeit 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot 5. Öffentlichkeit 6. Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates 7. Tagungsturnus 8. Geschäftsstelle 9. Vorsitzender 10. Einberufung, Tagesordnung, Protokoll 11. Abstimmung 12. Schlussbestimmung Er berät bei der Planung und Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine Entscheidungsvorgabe für Stadträte und Verwaltung zu geben. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat behandelt wichtige Fragen der Stadtentwicklung, des Städtebaus incl. Stadtsanierung, der Stadtgestaltung, der Verkehrsstrukturplanung, der Grünstrukturplanung und der Denkmalpflege, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Gegebenenfalls benennt er Kriterien zur Erreichung dieses Zieles. 2. Zusammensetzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates Der Planungs- und Gestaltungsbeirat besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer Tätigkeit unabhängig von der Landeshauptstadt Mainz sind. Dies heißt, dass diese Fachleute während ihrer Tätigkeit für den Planungs- und Gestaltungsbeirat keine Aufträge von der Stadt haben und keine eigenen Projekte im Stadtgebiet verfolgen dürfen. Die Verwaltung erarbeitet unter Mitwirkung der Architektenkammer von Rheinland-Pfalz eine Vorschlagsliste für die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates. 1 Bau- und Sanierungsausschuss, Stadtrat Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 26 Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufgrund der fachlichen und persönlichen Eignung. Rechte und Pflichten der Mitglieder Ver s c h w ie g enheit u nd Mitw irk u n g s v erbot und Mitwirk irku ers ieg Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates werden vom Stadtrat bestätigt. Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind verpflichtet, ihre Tätigkeit uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen. Jede Fraktion der im Bau- und Sanierungsausschuss vertretenen Parteien hat das Recht, eine Person als Gast (ohne Stimmrecht) für den Planungs- und Ge-staltungsbeirat zu benennen. Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen, unabhängig und nicht als Standes- oder Interessenvertreter. Die fachlich zuständigen Dezernenten sowie Amtsleiter können an den Sitzungen teilnehmen. 3. 4. Amtszeit Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 3 Jahren bestätigt und können sich nicht vertreten lassen. Die Mitgliedschaft der stimmberechtigten Mitglieder darf grundsätzlich zwei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen. Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind verpflichtet, über die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen und als vertraulich zu behandelnden Angelegenheiten und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren. Eine Verletzung der Verschwiegenheit führt zum Ausschluss aus dem Planungs- und Gestaltungsbeirat. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch fort, nachdem die Mitgliedschaft im Planungs- und Gestaltungsbeirat beendet ist. Nach einer Wahlperiode ist die Hälfte der Mitglieder neu zu berufen. Ist ein Mitglied im Planungs- und Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird, mittelbar beteiligt, so ist dieses Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Scheidet ein Mitglied vor Ende der Periode aus, so ist ein neues Mitglied gemäß der Geschäftsordnung zu bestätigen. Im Zweifelsfall entscheidet der Planungs- und Gestaltungsbeirat über die Befangenheit. Die stimmberechtigten Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung entsprechend der „Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008)“. Über die Befangenheit eines Mitgliedes sind die politischen Gremien zu informieren. Die sonstigen Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates, außer den Verwaltungsangehörigen, erhalten ein Sitzungsgeld gemäß der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungsordnung der Landeshauptstadt Mainz). Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 27 5. Öffentlichkeit Der Planungs- und Gestaltungsbeirat verfasst als Ergebnis der internen Beratungen zur Beurteilung der vorgelegten Vorhaben jeweils eine gemeinsame Empfehlung, die von allen anwesenden Mitgliedern des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu unterschreiben ist. Im Vorfeld der Sitzungen wird in Abstimmung mit den Bauherrinnen und Bauherrn jeweils festgelegt, ob diese öffentlich oder nichtöffentlich durchgeführt wird. Die Vorstellung der Vorhaben erfolgt durch den Bauherrinnen und Bauherrn bzw. deren Beauftragten. 7. Der Planungs- und Gestaltungsbeirat tagt dreimal pro Jahr. Außerhalb dieses Turnus können für dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden. Die Tagung dauert in der Regel 1 Tag. Die Stellungnahme des Planungs- und Gestaltungsbeirates ist dem Bauherren bzw. deren Beauftragten sowie dem zuständigen Ausschuss - u. a. auch dem Stadtrat - bekannt zu geben und zu erläutern. 8. 6. T agu n g s t urnu s Geschäftsstelle Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates Die Geschäfte des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind vom Stadtplanungsamt zu führen. Die Geschäftsstelle ist im Allgemeinen zuständig für Der Planungs- und Gestaltungsbeirat berät private und öffentliche Bauherrinnen und Bauherrn sowie die Landeshauptstadt Mainz zur Förderung der Baukultur im Stadtgebiet bei der Planung und Gestaltung von städtebaulichen bedeutsamen Vorhaben. · · · · Eine Beurteilung durch den Planungs- und Gestaltungsbeirat erfolgt für folgende Vorhaben: Alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, sind dem Planungsund Gestaltungsbeirat vorzulegen. Die Einladungen zu den Tagungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates erfolgen durch die Geschäftsstelle. Über die vom Stadtrat bestätigten Haushaltsmittel verfügt die Geschäftsstelle. · Bei sonstigen Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild erfolgt die Beurteilung durch den Planungs- und Gestaltungsbeirat nach Entscheidung durch die Geschäftsstelle oder den Stadtrat. 9. · Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW fallen nur dann in die Zuständigkeit des Beirates, wenn das eingereichte Vorhaben von dem prämierten Projekt wesentlich abweicht. die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs, Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben, Erstellung der Tagesordnung, Protokoll und Organisation der Sitzungen. V o r s i t zzender ender Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates wählen in der ersten Sitzung nach einer Neuwahl des Planungs- und Gestaltungsbeirates für die Dauer der Periode unter Leitung des bisherigen Vorsitzenden den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 28 Der Vorsitzende vertritt den Planungs- und Gestaltungsbeirat nach außen. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des Stellvertreters doppelt. Der Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter leitet die Tagung des Planungs- und Gestaltungsbeirates. Das Ergebnis der Abstimmung wird in einer gemeinsamen Empfehlung zusammengefasst. 10. Einberuf u n g, Tag e sor dnu n g, Pr ot ok oll Einberufu age sordnu dnun Prot otok oko Die Einberufung des Planungs- und Gestaltungsbeirates erfolgt mit Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch die Geschäftsstelle, mindestens zwei Wochen vor dem Tagungstermin. Die Tagesordnung wird durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der Anträge der Bauherren und der Sitzungstermine politischer Gremien erstellt. Bei Nichtzustimmung des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu einem Vorhaben ist dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung einzuräumen. Der Beirat gibt hierzu Kriterien bekannt. Das Vorhaben ist dem Planungs- und Gestaltungsbeirat wieder vorzulegen. 12. Schlussbestimmung Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Planungsund Gestaltungsbeirates möglich. Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag nach der Beschlussfassung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz in Kraft. Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie das Ergebnis zu enthalten und ist von dem Vorsitzenden des Planungs- und Gestaltungsbeirates und einem Vertreter der Verwaltung zu unterschreiben. Mainz, 21.06.2011 11. Abstimmung Es sind nur die vom Stadtrat bestätigten Mitglieder des Planungsund Gestaltungsbeirates stimmberechtigt. Jens Beutel Oberbürgermeister Marianne Grosse Beigeordnete Der Planungs- und Gestaltungsbeirat ist abstimmungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden in einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz 29