und Gestaltungsbeirat Planungs

Werbung
Planun
gs
d Ge
un
gs
be
ir
at M
ainz
lanungs
gs-- un
und
Gesstalt
ltun
ungs
gsbe
beir
irat
Mainz
1dJahr
Zwischenbericht
Tätigk
P
lanun
egs
it
un
hGe
t PGB
2010
sta-lt
un
gs
be
ir
at
ätigke
lanungs
gsitss-beric
berich
und
Ges
ltun
ungs
gsbe
beir
irat
Mainz
Stadtplanungsamt
Mainz
Dez
er
nat für Bauen, Denkma
lpfle
ge un
dK
ult
ur
Dezer
ernat
Denkmalpfle
lpflege
und
Kult
ultur
Stadtplanungsamt Mainz
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
1
Impressum
Stadt Mainz
Dezernat VI - Bauen, Denkmalpflege und Kultur
Beigeordnete Marianne Grosse
Stadtplanungsamt
Ltd. Baudirektor Günther Ingenthron
Geschäftsstelle PGB:
Andreas Schnell, Frank Breitwieser, Stefanie Pflugmann-Mroncz
Mainz, November 2012
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
2
Stadtgebiet Mainz
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
3
Stadtratsbeschluss 15.06.2011
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.06.2011 wird in der Landeshauptstadt
Mainz ein neu formierter Planungs- und Gestaltungsbeirat tätig. Dieser
ersetzt den 2002 zurückgetretenen Städtebaubeirat.
Unter fachlicher Beratung durch die Architektenkammer Rheinland-Pfalz,
den BDA - Bund Deutscher Architekten, den AIV - Architekten- und
Ingenieurverein und den Deutschen Werkbund konnten fünf Experten Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitekten, mit der Qualifikation
zum Preisrichter - für den neuen Planungs- und Gestaltungsbeirat der
Landeshauptstadt Mainz für die kommenden drei Jahre gewählt werden.
Zielsetzung bei der Errichtung eines Planungs- und Gestaltungsbeirat ist
es, zu der Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die architektonische
Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und
architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat berät die Stadt als unabhängiges
Sachverständigengremium. Er tagt in der Regel dreimal im Jahr.
Der Beirat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf
städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu
überprüfen und zu beurteilen.
Die Geschäftsführung des Planungs- und Gestaltungsbeirat liegt bei dem
Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Mainz.
Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirats
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Carl Fingerhuth
Prof. Dipl.-Ing. Architektin,
Master of Architecture
Anett-Maud Joppien
Dipl.-Ing. Architektin
Kerstin Molter
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Markus Neppl
Prof. Ing. (grad.)
Jörg Stötzer
Freier Garten- und
Landschaftsarchitekt
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
4
Expertenkommission Nationales Forschungsprogramm 25, Stadt
und Verkehr
Mitglied BSA - Bund Schweizer Architekten
Mitglied BDA - Bund Deutscher Architekten
1983
1988
2002
2004
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Carl Fingerhuth
Vita
bis 1960
1960/61
1961-63
1963/64
1964-79
1979-92
seit 1992
1994/95
1995-2002
1997-2001
seit 2001
seit 2002
Studium mit Abschluss Diplom,
Abteilung für Architektur der ETH Zürich
Schweizer Institut für ägyptische Bauforschung in Kairo
Architekt in Zürich
Aufbau des kantonalen Planungsamtes beim BauDep. des Kanton
Wallis (im Auftrag der ETH Zürich)
eigenes Büro für Raumplanung und Städtebau in Zürich;
Ausführung von Projekten zwischen Architektur, Städtebau und
Raumplanung in der Schweiz, in Frankreich, Nigeria, Österreich,
Spanien
Kt.Baumeister Basel-Stadt
eigenes Büro für Städtebau in Zürich;
Realisierung von Aufträgen in der Schweiz, in Deutschland,
Österreich, Polen, Tschechien, Ungarn und China
Lehrtätigkeit
1981 und 1986
1988
1988-98
1994
1994-98
1995-2001
Buchpublikationen:
Wettbewerbe für Basel, Hochbauamt Basel-Stadt;
Bauten für Basel, Wepf, Basel; Die Gestalt der postmodernen
Stadt, vdf, Zürich;
The Kunming Project: Urban Development in China, Birkhäuser,
Basel;
Learning from China – das Tao der Stadt, Birkhäuser, Basel
Gastprofessor an der State University of Virginia, Dep. of Archit.,
in Blacksburg/Va.
Universität Basel
ETH Zürich, Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gastprofessor École d’Architecture, Strasbourg
École d’Architecture, Genf (Städtebau)
TU Darmstadt (Städtebau); seither ebd. Honorarprofessor
Ausgewählte Projekte
1974 - 1979
Owerri/Nigeria, Masterplan und Projektleitung Imo State Capital
1979 - 1992
Basel, Masterplan Bahnhof SBB
1992 - 2002
Winterthur, Konzept Stadtmitte
2002/03
Genf, Areal der Vereinten Nationen, Städtebauliches Konzept
Planungsbeirat in Bremen (Vorsitz)
Gestaltungsbeirät Feldkirch (Vorsitz)
Gestaltungsbeirat Salzburg
Gestaltungsbeirat Halle/Saale (Vorsitz)
Gestaltungsbeirat Köln
Quelle: www.fingerhuth.com; www.architektur.tu-darmstadt.de; www.archinform.net
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
5
Prof. Dipl.-Ing. Architektin, Master of Architectu
Anett-Maud Joppien
Vita
1978 - 1980
1980 - 1981
1981 - 1985
1985
1985
1986
1987 - 1989
1989 - 1996
1992
1997
2004
Studium der Architektur, Technische Universität Berlin, Vordiplom
Büropraktikum Albert Speer und Partner, Frankfurt am Main und
Baupraktikum Philipp Holzmann AG, Frankfurt am Main
Studium der Architektur, Technische Hochschule Darmstadt
Studies in Theater and Communication, University of Illinois at
Chicago (Fulbright Stipendium)
Freie Mitarbeiterin in der Arbeitsgemeinschaft Professor V. Nikolic,
Kassel und A.J. von Kostelac, Seeheim/Jugenheim
Studies in Architecture, University of California/Berkeley (Fulbright
Stipendium), Master of Architecture (with distinction)
Freie Mitarbeiterin in der Ingenieursozietät BGS, Frankfurt am Main
Joppien Dietz Architekten GbR in Frankfurt am Main in Partnerschaft
mit Albert Dietz und Jörg Joppien
Eröffnung des Büros Joppien Dietz Architekten GbR in Berlin
Gründung Dietz·Joppien Architekten GbR in Partnerschaft mit
Albert Dietz in Frankfurt am Main und Potsdam
Dietz·Joppien Architekten AG
Mitglied BDA - Bund Deutscher Architekten
Lehrtätigkeiten
1986/87
Winter Term, University of California/Berkeley,
Dept. of Architecture, Professor T. Dubovski
1987
Spring Term, University of California/Berkeley, Dept. of Architecture,
Professor R. Weber, Auszeichnung mit dem »Distinctive
Teaching Award« für die vorgenannte Lehrtätigkeit in den USA
1988
Technische Universität Darmstadt, Wissenschaftliche Mitarbeit,
Lehrstuhl für Entwerfen und Techn. Ausbau, Prof. Dr. Thomas Herzog
1998
Sommerakademie an der Technischen Universität Hannover,
Gastdozentur, FB Architektur, Städtebaul. Entwerfen
1999 - 2000
Gastprofessur an der Technischen Universität Darmstadt /
FB Architektur, Lehrstuhl für Entwerfen und Visuelle Kommunikation
2003 - 2011
Professur Bergische Universität Wuppertal/FB Architektur Design
und Kunst, Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwerfen und CAD
seit 2011
Professur an der Technischen Universität Darmstadt, Fachbereich
Architektur, Fachgebiet „Entwerfen und Gebäudetechnologie“
Ausgewählte Projekte
1996 - 1999
Lichtbahnhof Flughafen Hannover - Renault Traffic Design Award
1997
Max-Schmeling-Halle, Berlin Auszeichnung: IOC/IAKS AWARD 2001, 1.Preis, Goldmedaille
1998-2001
Logistikzentrale Neckermann Versand AG, Frankfurt am Main Auszeichnung: Renault Traffic Design Award
1999 - 2001
Wohngebiet Sauerland, Wiesbaden Vorbildliche Bauten in Hessen 2002, Anerkennung
2001
Wohnhochhaus Solitär 8, Frankfurt am Main Vorbildliche Bauten in Hessen 2002, Auszeichnung
2002 - 2004
UFO Loft- und Gewerbehaus, Frankfurt am Main Auszeichnungen: Internationaler DETAILPreis - Hauptpreis;
Vorbildliche Bauten in Hessen; best architects 07;
Office Application Award; Martin-Elsässer-Plakette
2005
Rettungswache, Frankfurt am Main
2005 - 2008
BMW-Niederlassung, Frankfurt am Main
2006
Fußgängerunterführung Bahnhof Bad Hersfeld Auszeichnungen: Simon-Louis-du-Ry-Plakette - Anerkennung;
Innovationspreis Architektur und Technik
2009
Wohn- und Geschäftshäuser Am Kaffeelager, Hamburg HafenCity
2009
Wohn- und Geschäftshaus Oscar-von-Miller-Straße, Frankfurt / Main
Quelle: www.dietz-joppien.de; www.german-architects.com; www.baunetz.de
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
6
Lehrtätigkeiten
2010
Sommerakademie FH Dortmund
2007 - 2010
Lehrauftrag Baukonstruktion &
Entwerfen, HFT Stuttgart
2005
Lehrauftrag Baukonstruktion &
Entwerfen, HTW Saarbrücken
2001
Lehrauftrag Grundlagen des
Entwerfens, TU Kaiserslautern
Dipl.-Ing. Architektin
Kerstin Molter
Vita
1994
1994 - 1997
2001
2002
1997 - 2002
2005
2009
2009
2011
Diplom Universität Kaiserslautern
AS Plan Ermel/Horinek/Weber
Molter Architekten | Kaisersautern
Gründung Molter Architekten
Wissenschaftl. Mitarbeiterin bei
Prof. Ermel, TU Kaiserslautern
Kooperation mit Kollmann Architekten, Saarbrücken
Gründung Molter-Linnemann
Mitglied BDA Rheinland-Pfalz
Mitglied DWB Rheinland-Pfalz
Ausgewählte Projekte
2007
Weingut Steitz, Stein-BockenheimDeutscherFassadenpreis, Anerkennung
2009
Steinhaus Weinstube & Weingut
Kruger-Rumpf, Münster-Sarmsheim
2009
Druckerhöhungsanlage VogelwehKleeblatt, Kaiserslautern
2009
Mehrfachbeauftragungsverfahren zum
Neubau eines energieeffizienten Bürogebäudes im Quartier Eurobahnhof,
Saarbrücken
2009
Neugestaltung und Umbau Wasserturm
am Galgenberg, Zweibrücken
2009
Haus des Wassers, Kaiserslautern BDA Preis Rheinland-Pfalz 2009;
Architekturpreis RLP 2011
2009
Studien Generationsübergreifendes
Wohnen, Althornbach
2009
8 Einfamilienhäuser, Enkenbach
2009
Anbau Krahl, Zweibrücken
2011
Energieeffizientes Bürogebäude im
Quartier Eurobahnhof, Saarbrücken
2011
Fußgängerzone, Zweibrücken (ArGe)
2011
Hallo Zukunft, Skulptur und
Kreiselgestaltung, Zweibrücken
2011 - 12
Umbau und Außenerweiterung Haus K.,
Trippstadt
Quelle: www.molter-architekten.de;
www.molter-linnemann.de, www.german-architects.com
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
7
Prof. Dipl.-Ing. Architekt
Markus Neppl
Vita
1983 - 1990
1986 - 1990
1986 - 1989
1990
1990
2003
Studium RWTH Aachen
Studentische Planungsgruppe
Artecta Aachen, mit Frank Beckmann,
Peter Berner, Oliver Hall,
Andreas Kühn und Eva Sobesky
Hilfsassistent im Lehrgebiet
Arbeitsstättenbau RWTH Aachen
Diplom RWTH Aachen - Auszeichnung
Gründung Astoc Architects & Planners,
Köln mit Kees Christiaanse,
Peter Berner und Oliver Hall,
seit Gründung Netzwerk mit Kees
Christiaanse / KCAP, Rotterdam
Gründung ASTOC GmbH & Co. KG,
Köln, Gesellschafter
Lehrtätigkeit
1997
Lehrauftrag FH Bochum
1998
Lehrauftrag FH Köln
1999-2003 Professur für Städtebau und Entwerfen,
Universität Kaiserslautern
seit 2003
Professur für Stadtquartiersplanung
und Entwerfen, Techn. Hochschule
Karlsruhe
2008
Dekan der Fakultät für Architektur,
KIT Karlsruhe
seit 1990
zahlreiche Publikationen, Vorträge,
Preisrichtertätigkeiten, Workshops
sowie Preise und Auszeichnungen in
nationalen und internationalen
Wettbewerben
1989
2001
2004
Schinkelpreis mit Artecta
Mitglied BDA - Bund Deutscher Architekten
Berufung in den Deutschen Werkbund
Baden-Württemberg
Ausgewählte Projekte
1999
Masterplan Hamburg Hafencity
2003
Bürogebäude Ost, Hamburg
2006
Workshopverfahren Zollhafen Mainz
2007
Haltepunkt in Solingen
2008
Masterplan Heidestraße, Berlin
2008
Köln-Frechen
2008
Pumpwerk, Köln-Niehl
2009
Wohnbebauung Buchheimer Weg, Köln
2011
Auftrag Neubau Hochschule Ruhr
West, Mühlheim an der Ruhr
2011
Städtebaul. Konzept Messecity Köln
2011
Städtebaul. Konzept Marina Quartier,
Regensburg
Quelle: www.astoc.de; www.german-architects.com
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
8
Lehrtätigkeiten
1985
Professur der Gartenarchitektur,
HWT Berlin
Prof. Ing. (grad.)
Jörg Stötzer
Freier Garten- und Landschaftsarchitekt
Vita
1959
1966
1969
1972
1977
1992
1997
2004
2008
Landschaftsgärtnerlehre, Stuttgart
Studium der Landschaftsarchitektur,
Geisenheim
Landschaftsgestaltung und
Erosionsschutz, Prof. Dr. Schiechtl
freischaffender Landschaftsarchitekt,
Büro in Sindelfingen
Studium Architektur und Stadtpla-nung,
Kassel
Büro in Berlin, jetzt Wöhrle Berlin
Stötzer und Neher GmbH,
jetzt Neher Sindelfingen
Stötzer Stötzer, Freiburg,
jetzt Stötzer Landschaftsarchitekten
Jörg Stötzer Landschaftsarchitekt,
Studio in Stuttgart
Ausgewählte Projekte
1998 - 2001 Dresden, Die Gläserne
Manaufaktur der Volkswagen AG
2003
Aalen, Deutscher Landschaftsarchitekturpreis, Heilbronn, Saarlandstraße
1999
Bundesgartenschau
Magdeburg, Mediterrane Gärten
2005 - 2006 Dießen a. A., Ammersee-Gymnasium
2008
Gerlingen, Rathausplatz
1998
Konstanz am Bodensee,
Der Platz als Bühne, Bodenseetherme,
Wettbewerb 1. Preis
1996 - 1998 Plochingen, Neckarpark,
Freianlagen Max-Planck-Institute,Tübingen,
Greifswald, Berlin-Dahlem,
Berlin-Adlershof, Leipzig, Frankfurt/Oder,
Frankfurt/Main, Mainz, Bonn, Magdeburg,
Hannover
2006 - 2007 Rottenburg am Neckar,
Gestaltung der Innenstadt
Quelle: www.joergstoetzer.de
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
9
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
10
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat betreute im Zeitraum August 2011
bis September 2012 in fünf Sitzungen insgesamt 17 Projekte.
Davon wurden
12 Projekte in öffentlichen Sitzungen beraten.
5 Projekte in nicht öffentlichen Sitzungen beraten.
7 Projekte als Wiedervorlage behandelt.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
11
Chronologie
1.Sitzung
26.08.2011
Haus am Schloss
Promenade Winterhafen
2.Sitzung
26.10.2011
Ortsbesichtigung:
Altstadt
Altstadt
I n Bau
In Bau
Altstadt
Hartenberg-Münchfeld
Altstadt
In Planung
In Bau
In Planung
Ludwigsstraße
Einzelhandelsstandort Innenstadt
Studierendenwohnheim Kisselberg
Wohn- und Geschäftshaus Schillerstraße
1 Projekt wurde als Wiedervorlage besprochen
3.Sitzung
23.11.2011
Ortsbesichtigungen:
Brücke Saarstraße, Umfeld Hauptbahnhof West,
ehemaliges Bahngelände Mombacher Straße, Zollhafen
Zollhafen - Stand der Entwicklung
Brücke Saarstraße
Entwicklung im B-Plan E 46/1
Neustadt
Hartenberg-Münchfeld / Bretzenheim
Ebersheim
In Planung
In Planung
In Planung
2 Projekte wurden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten
4. Sitzung
08.03.2012
Ortsbesichtigungen:
Städtebauliche Entwicklung IBM, Terrassenbebauung Wormser Straße,
Bauvorhaben Emmeransstraße 38
Mainzelbahn - Erweiterung Straßenbahnnetz
Terrassenbebauung Wormser Straße
Neubau Wohngebäude Emmeransstraße
Mainz Innenstadt - Lerchenberg
Weisenau
Altstadt
In Planung
In Planung
In Planung
2 Projekte wurden als Wiedervorlage besprochen
1 Projekt wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten
5. Sitzung
06.09.2012
Ortsbesichtigungen:
Archäologisches Zentrum Mainz , Wohngebäude An der Nikolausschanze
Archäologisches Zentrum Mainz
Mainzelbahn - Planungsfortschritt
Altstadt
Mainz Innenstadt - Lerchenberg
In Planung
In Planung
4 Projekte wurden als Wiedervorlage im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
12
Stadtgebiet Mainz
Ber
at
en
e Pr
ojekt
e aus dem
Berat
aten
ene
Projekt
ojekte
zun
gen
it
öffen
tlic
hen TTe
e il der S
Sit
itzun
zungen
öffentlic
tlichen
Lage der Projekte im Stadtbild
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
13
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Die Blockbebauung und der engere Kontext sind geprägt durch Gebäude, die der
klassischen Zonierung eines Gebäudes in Sockel-, Mittel- und Dachzone folgen.
Klemme Architekten transformieren durch die angestrebte Materialgleichheit des
gesamten Baukörpers den vorgefundenen Typ in einen neuen. Dieser neue Typ als
„Haus ohne Dach“, die Interpretation des Dachs als abgekippte Fassade, erzeugt
einen Solitär und suggeriert eine andere Höhenentwicklung als die Nachbarbebauung.
Dies entspricht jedoch nicht der Stellung und Bedeutung eines Gebäudes innerhalb
eines Blockes und auch nicht der Stellung im Umfeld der historisch bedeutenden
Gebäuden. Das Haus soll sich jedoch integrieren, nicht exponieren. Demzufolge soll
das Dach des Gebäudes auch als solches wahrnehmbar sein. Eine Traufe ist baulich
auszubilden und das Material im Dachbereich zu wechseln. Die vertikale Gliederung
des Gebäudes durch Lisenen soll sich auf den Sockel und die Hauptgeschosse beschränken.
Sitzung 1 - 26.08.2011
Projekt - Haus am Schloß
Das Sockelgeschoss des Gebäudes ist gegenwärtig gleichförmig rhythmisiert, die
Ablesbarkeit der drei Hauseingänge nicht gegeben. Die Haustüren müssen auffindbare Orientierungspunkte sein und als Zeichen des Übergangs von innen nach außen
den Stolz des Hauses betonend gestaltet und herausgearbeitet werden.
Wiedervorlage - 5. Sitzung - 06.09.2012:
Abbildung links:
Überarbeitete Fassung; vorgestellt in der 5. Sitzung am 06.09.2012
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
14
Sitzung 1 - 26.08.2011
Projekt - Promenade Winterhafen
Mit Fertigstellung der Wohnbebauung wird entlang des Hafenbeckens von der
Malakoff-Terrasse bis zur südlichen Ende des Hafenbeckens eine Promenade mit
ca. 650 m Länge entstehen.
Bei der Planung war eine bereits projektierte Maßnahme zum Hochwasserschutz
entlang des Hafenbeckens berücksichtigen. Der Baumbestand war zu erhalten. Die
Planungen der Hochbaumaßnahmen waren größtenteils noch nicht abgeschlossen.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
15
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Wiedervorlage - 2. Sitzung - 26.10.2011:
Die große Herausforderung für diese Entwurfsaufgabe wird von drei Kriterien bestimmt:
· die besondere landschaftliche Situation mit seinem großen Bogen
entlang des Winterhafens
· den technischen Bedingungen mit dem Erhalt der bestehenden Bäume,
mit dem Bau eines Kopfbalkens für den Hochwasserschutz
mit dem Ausbauquerschnitt von 7,50 m für die Feuerwehr
· die beschränkten finanziellen Mittel für diese Gestaltungsaufgabe
Herr Ingenthron erläutert, dass die Empfehlungen des PGB in der Folge geprüft wurden, wobei einige Empfehlungen, wie wassergebundene Decke auf der Promenadenfläche etc. nicht umsetzungsfähig sind.
Der vorgestellte Entwurf zeigt eine einfache durchgehende Gestaltform, was von den
Mitgliedern des Beirats prinzipiell begrüßt wird.Der vorgeschlagene Oberflächenbelag
mit 40cm x 60cm Betonplatten mit unterschiedlichen Grautönen entwickelt sich aus
der Gestaltform der Malakoff-Terrasse und soll diesen Gestaltausdruck in die neue
Promenade weiterführen.
Diesen Ansatz konnte der Gestaltungsbeirat nicht mittragen und war der Auffassung,
dass die Situation am Winterhafen eher landschaftlich undnicht städtisch geprägt sei.
Daraus ergibt sich die Frage, ob nicht ein homogenes, in der Wirkung “weiches“
Material, wie heller Asphalt oder sogar ein wassergebundener Belag nicht richtiger sei
für diesen Ort. Außerdem wäre nochmals zu untersuchen, wie der Belag an die zukünftige Neubebauung anschließt oder sich bewusst von den Gebäuden ablöst und damit
ein Zwischenmaterial die Anschlüge formuliert.
Die Empfehlung des PGB, den geschwungenen Verlauf der Straße Am Winterhafen in
der Pflasterstruktur aufzunehmen, wurde dahingehend entsprochen, dass die Verlegerichtung der Betonplatten, die bisher quer zur Straßenachse geplant war, um 90 Grad
gedreht wird und dem Straßenverlauf zu folgen.
Plattenmaterial, Formate und Farbgebung sollen beibehalten werden. Frau Prof.
Joppien weist darauf hin, dass alternativ die Verwendung sandfarbenem Materials
angeregt wurde. Herr Ingenthron erläutert, dass eine Farbänderung zu Mehrkosten
von ca. 30 % folgen würde. Aus Kostengründen kann daher diese Empfehlung nicht
gefolgt werden.
Herr Prof. Fingerhuth bedankt sich für die Erläuterungen. Der PGB stimmt der Planung
des Stadtplanungsamtes einstimmig zu.
Die Restbaumreihe an der Uferkante soll erhalten bleiben und mit neuen Bäumen
ergänzt werden, schade ist nur, dass aus Platzgründen die Baumreihe nicht konsequent durchgängig bepflanzt werden kann. Wäre es da nicht besser, eine neue
durchgehende Baumreihe auf der bebauten Seite zu entwickeln, wenn es technisch
möglich ist. Auch dieser Ansatz sollte nochmals diskutiert werden.
Die zukünftige Promenadenbreite mit 7,50 m führt zu der Überlegung, ob nicht der
wassergebundene Belag zu Gunsten einer nutzbaren Rasenfläche wegfallen könnte.
Auch diese Möglichkeit wäre zu untersuchen. Der Gestaltungsbeirat empfiehlt deshalb
eine Überarbeitung des jetzigen Entwurfs im Bezug auf die dargestellten Anregungen.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
16
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Dem Gestaltungsbeirat wird ein Projekt für eine Wohnüberbauung mit 795 Zimmern für
Studierende vorgestellt. Das Projekt basiert auf einem Bebauungsplan, der vier U-förmige
Gebäude vorsieht, die einen begrünten Innenhof umschließen und denen zur Saarstraße
ein Gebäuderiegel vorgelagert ist. Die Gebäude sollen sechs und sieben Geschosse
hoch werden. Die GFZ beträgt 1,8.
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat debattiert zuerst einmal, was ein neues Quartier
für so viele Studierende leisten sollte:
·
·
·
Sitzung 2 - 26.10.2011
Projekt: Studierendenwohnheim Kisselberg
Es muss für die Gemeinschaft von fast 800 jungen Menschen ein Ort sein, der Kontakte zwischen den Studierenden fördert.
Es sollte ein Quartier sein, an dem die Studierenden sich wohl fühlen.
Es könnte ein Ort sein, der von der Innovation der Universität berichtet.
Es wird eine sehr verdichtete hohe Überbauung vorgeschlagen, die eine monotone Gestalt zeigt, die jede Atmosphäre vermissen lässt und keine einladende Geste macht. Die
Zimmer sind seriell an langen dunklen Gängen aufgereiht. In den Obergeschossen gibt
es keinen Ort, an dem sich die Studierenden treffen könnten, um unerlässliche soziale
Kontakte untereinander aufzubauen. Die Verkehrsflächen sind auf das absolute Minimum reduziert.
Das Projekt hat eine große Bedeutung für das Image der Universität Mainz. Das vorgeschlagene Konzept könnte von der Innovationskraft der Universität Mainz berichten. Es
könnte zum positiven Ort der Erinnerung der Studierenden werden. Es könnte schön und
abwechslungsreich sein.
Über die ökonomische Optimierung hinaus ist für dieses Projekt auch ein Interesse an
den sozialen, ökologischen und gestalterischen Qualitäten unerlässlich, in der Verantwortung gegenüber den Menschen, die dort wohnen sollen, und zu Gunsten der Identität
der Universität und der Stadt Mainz. Die Fokussierung auf die ökonomische Optimierung
hat ein in vielen Aspekten für den Planungs- und Gestaltungsbeirat nicht akzeptables
Projekt ergeben.
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat empfiehlt, die Randbedingungen und die Verfahren des Projektes nochmals zu überdenken, um günstigere Voraussetzungen für eine
der wichtigen gesellschaftlichen Bauaufgaben entsprechende Gesamtqualität zu
erreichen.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
17
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Kontext - Die Bebauung entlang der Nordostseite der Schillerstraße ist geprägt durch
eine geschlossene Straßenrandbebauung. Sie ist bestimmt durch die vorspringende
Sockelzone des Erdgeschosses, den zurückliegenden Obergeschossen der Mittelzone
und einer klar als Satteldach ausgebildeten Dachzone mit nahezu gleichen Traufhöhen, leicht variierenden Firsthöhen und paarweise bzw. anders rhythmisiert angeordneten Dachgauben.
Die Fassaden sind als Lochfassaden ausgebildet. Die Geschosse lassen sich in den
Lochfassaden ablesen. Aus der Fassadenebene hervortretende Balkone erzeugen
zusammen mit der Fassade den an dieser Stelle typischen Charakter der Bebauung.
Der Rhythmus Öffnung/geschlossene Wandfläche variiert zwar bei jeder Hauseinheit,
dennoch stellt sich ein homogener Gesamtcharakter ein.
Sitzung 2 - 26.10.2011
Pr
ojekt: S
lers
tr
aße 36
Projekt:
Scc hil
hillers
lerstr
traße
Abbildung unten: geänderte Planung
Gestalt - Der Architekt Herr Karn schlägt für die Sanierung des Hauses Schillerstraße
36 in der Fassadenebene ein Zusammenfassen der Balkone im zweiten und dritten
Obergeschossen mittels eines vorgesetzten Rahmens vor. Die Öffnungen innerhalb des
Rahmens werden als Elementfassade geschosshoch und rahmenfüllend ausgebildet.
Der vorgeschlagene Dachaufbau nimmt als Vollgeschoss nahezu die gesamte Dachbreite ein und wird eher als Aufstockung wahrgenommen. Entsprechend ist das
Satteldach als strukturtypisches Element nicht mehr erkennbar. Die Traufe wird als
Brüstung des vor den Dachaufbau vorgelagerten Freisitzes umgewidmet. Der starre,
kragende Sonnenschutz des Dachaufbaus übersteigert diesen.
Empfehlung Bauen innerhalb eines gebauten Kontextes muss verschiedenen Einflüssen und Beziehungen zum Umfeld gerecht werden. Im Hinblick auf die Nachbarbebauung würde der
vorgeschlagene Dachausbau und die Fassadengestaltung für das Gebäude der
Schillerstr. 36 die Kontinuität zur Nachbarbebauung unterbrechen, die Stellung des
Gebäudes in der Reihe entgegen seines Inhalts hervorheben. Hier empfiehlt der Rat
gerade auch im Umfeld des Proviantamtes und weiterer historisch bedeutsamer
Gebäude die quartierstypische Dachgestaltung zu berücksichtigen, auf zusätzlich vorspringende Gebäudeteile wie der geplante Rahmen gegenüber der Gebäudefassade zu
verzichten und den Anteil der Fensteröffnungen stimmig zur Nachbarbebauung zu planen.
Der Rat befürwortet einen Dachausbau ausdrücklich, jedoch nicht im angestrebten
Maß. Der Ausbau des Dachs als Vollgeschoss würde einen Präzedenzfall darstellen,
der zur Überhöhung und Umformung des gesamten Gebäudeblocks führen könnte und
die Identität des Ortes damit empfindlich stören könnte. Die Breite eines Dachausbaus
oder mehrerer Gauben sollte auf maximal 50% der Gebäudebreite beschränkt werden.
Auch innerhalb dieser Vorgabe lässt sich qualitätvolles, städtisches Wohnen realisieren ohne den Charakter des Gebietes preiszugeben und den Ausdruck einer zeitgenössischen Architektursprache zu unterbinden.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
18
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Das Leitmotiv einer landschaftlich geprägten“ Skulptur“ aus zwei Hügelelementen und
mit zwischen gespannter Brücke stellt eine dem Ort angemessene Lösung dar.
Gegenüber den sehr diversen kontextuellen Rahmenbedingungen aus dominanter
Verkehrsachse, verschiedenen Wegebeziehungen, den großen Parkierungsflächen für
Busse und dem Landschaftsraum gelingt eine sehr eigenständige Position der Brücke.
Die Funktionalität der Fahrrad – und rollstuhlgerechten Rampen, die sich in die Topographie einbinden sollen, ist durch die Anordnung von Kehrtwenden, also zu spitzer
Richtungswechsel nicht im erforderlichen Umfang gegeben. Es wird eine Suche nach
einer geeigneten Alternative empfohlen.
Sitzung 3 - 23.11.2011
Pr
ojekt: Brüc
aars
tr
aße
Projekt:
Brückk e S
Saars
aarstr
traße
Die Gestaltung der Übergänge an den Fußpunkten und am Hochpunkt und der direkte
Übergang zur Brücke bieten aus Sicht des Planungs- und Gestaltungsbeirats noch
weitere Entwicklungspotentiale, z.B. am Hochpunkt wirkt das Zusammentreffen der
verschiedenen Bewegungsrichtungen und der im Tragbereich leicht modellierten
Brücke noch zu eng und wenig miteinander verknüpft. Am Fußpunkt ist derzeit keine
räumliche Vermittlung zum Umfeld dargestellt.
Das Lichtkonzept, das eine komplette Unterleuchtung der Brückenunterseite und der
Fahrbahn begleitenden schrägen Stirnwände sowie eine Brüstungsleuchtlinie und
Leuchten im Hügelbereich vorsieht, ist für die Fernwirkung sehr attraktiv und für die
Nutzer der Brücke hinsichtlich Sicherheitsgefühl und Wirkung bei Nacht sehr gelungen.
Wiedervorlage - 4. Sitzung - 08.03.2011:
Der Gestaltungsbeirat dankt dem Verfasser des Projektes für die sorgfältige und
innovative Weiterbearbeitung und gibt das Projekt zur Realisierungsplanung frei.
Abbildung links:
Lageplan der überarbeiteten Fassung
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
19
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Am südöstlichen Rand von Mainz-Ebersheim wurde eine Druckerei stillgelegt. Durch
den Wegfall des Gewerbebaus entsteht die Möglichkeit, das Gelände wie die bestehende Nachbarbebauung als Wohngebiet umzuwidmen. Nördlich des ehemaligen
Druckereigeländes und südlich der Straße „In den Teilern“ befindet sich ein nicht
bebautes Grundstück. Es bietet sich an, diese Grundstücke in einem übergeordneten
städtebaulichen Konzept ganzheitlich zu entwickeln und den öffentlichen Raum dem
gesamten Ort dienlich zu konzipieren. Voraussetzung für eine optimale Entwicklung ist
die Vorgabe des Erschließungssystems, das nachfolgende Strukturen und Beziehungen ermöglicht.
Im Entwurf des Strukturkonzeptes ist eine abknickende Erschließung, eine Kurve,
dargestellt, die langfristig eine Siedlungserweiterungsfläche anbinden soll. Zwischen
dieser projektierten Kurve und der bestehenden Kreuzung entstünde eine Restfläche,
die man kaum einer Nutzung zuführen könnte.
Sitzung 3 - 23.11.2011
Projekt: Entwicklung im B-Plan E 46/1
Ein gemeinschaftliches Miteinander der bestehenden Kirche und des projektierten
Altenwohnheims, nördlich im Entwicklungsgebiet angeordnet, könnte sich nicht
einstellen. Hier liegt jedoch ein großes Potential, denn im Einklang mit der Kirche, dem
Altenwohnheim, der bestehenden Kindertagesstätte und dem Wohnumfeld könnte ein
generationsübergreifender und zukunftsfähiger Ort entstehen, der Begegnung für
Jung und Alt ermöglicht.
Der Gestaltungsrat empfiehlt, die projektierte Verkehrserschließung zu überprüfen und
zu überdenken, um optimale Entwicklungsbedingungen für das neue Gebiet und den
Ort Mainz-Ebersheim selbst zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der
Rat auch den nachbarschaftlichen Kontext über die Grenzen des vakanten Gebiets
hinweg einzubeziehen.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
20
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat der Stadt Mainz begrüßt ausdrücklich zu diesem
frühen Zeitpunkt in die Planung mit einbezogen zu werden. Oft werden Projekte dieser
Art „nur“ technisch durchgeplant. Leider bleiben die gestalterischen Aspekte oft
unbearbeitet, wodurch dann sehr unbefriedigende Situationen im öffentlichen
Straßenraum entstehen.
Die vorgestellte Planung ist in diesem Zusammenhang aber eine positive Ausnahme.
Es ist erkennbar, dass die Ausgestaltung der Trasse mit den unterschiedlichen stadträumlichen Situationen abgestimmt wird. Das sinnvolle Abwechseln von Rasengleis,
Schotterbett und befestigten Flächen erscheint schlüssig. Die vorgestellten
Visualisierungen sind sehr hilfreich, um die städtebaulichen Fragestellungen erkennen
zu können. Auch die Planungen für die wichtigen Haltestellen erscheinen sehr sorgfältig und durchdacht.
Sitzung 4 - 08.03.2012
Projekt: Mainzelbahn
Wir möchten aber in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der „Teufel“ oft
im Detail steckt. Die Sicherung des Gleiskörpers, die „aufgeräumte“ Ausführung von
Haltestellen und vor allem die Sicherung der Fußgängerüberwege sind in der weiteren
Planung eine Herausforderung. Auch die sogenannten technischen Bauwerke sind in
der Ausführung oft schwer zu kontrollieren.
Man sollte bei den weiteren Überlegungen zur Gestaltung eine möglichst „zeitlose“
Linie entwickeln, die durch eine reduzierte Formensprache und einen zurückhaltenden
Materialgebrauch eine gewisse Eleganz vermittelt, die sich im öffentlichen Raum
wohltuend unterordnet.
In der weiteren Durcharbeitung sollte überprüft werden, ob z.B. die Gabionen in der
dargestellten Art und Weise verwendet werden müssen. Sie werden im Moment an
vielen Stellen fast als „Alleskönner“ eingesetzt. Dabei ist zu sehen, dass sie als
Elemente des Landschaftsbaus in kleinräumigen Situationen, wie in der dargestellten
Planung für die Überführung Marienborn Bf. an ihre Grenzen stoßen. Uns ist bewusst,
dass es nicht einfach ist solche Räume angenehm und gleichzeitig robust zu gestalten. Die Stadt Mainz hat aber z.B. bei der Gestaltung der westlichen Bahnhofsvorfahrt
bewiesen, wie qualitätsvoll man solche Räume konzipieren kann.
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat würde dieses Projekt gerne weiter begleiten und
bittet um regelmäßige Information.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
21
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Die Stadteinfahrtsituation der Wormser Straße in Mainz-Weißenau wird zum einen
durch die Nähe des Rheins und zum anderen durch den wild natürlichen grünen
punktuell bebauten Hang gekennzeichnet.
Es ist das Bild einer landschaftsbezogenen Stadteinfahrt ohne aufdringliche Bebauung. Die angedachte Neubebauung will dieses Bild wandeln.
Das ‘Neue’ ignoriert die jetzige Situation durch eine vollkommene Hangverbauung mit
sehr artifiziellem Grün auf den Terrassendächern.
Von der Straßenseite aus entsteht ein Eindruck einer kompletten Hangverbauung mit
völlig freien Fassaden. Diese bauliche Massivität kann an diesem Ort nach unserer
Auffassung nicht befürwortet werden.
Sitzung 4 - 08.03.2012
er S
tr
aße
Pr
ojekt: TTer
er
bauun
gW
orms
Projekt:
errras
asssenbe
enbebauun
bauung
Worms
ormser
Str
traße
Deshalb wird dringend empfohlen, andersartige Planungsüberlegungen anzudenken,
die eine punktförmige Bebauung im unteren Hangbereich bevorzugt. Dabei muss darauf
geachtet werden, dass das üppige naturhafte Grün des Hanges weiterhin bestimmend
bleibt.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
22
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Das Grundstück Emmeranstraße 38 liegt an der Ecke Emmeranstraße /
Pumpengäßchen in einem unbeplanten Innenbereich der Stadt Mainz. An das Grundstück grenzt zum einen eine fünfgeschossige Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss
(Seite Flachsmarkt) und eine viergeschossige Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss
(Seite Pumpengäßchen) an. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt das barocke Stadtpalais des Dalberger Hofs, wo man heute nach einem Umbau hochwertig in der
Innenstadt wohnen kann.
Die Verfasser der Planung schlagen für das Grundstück eine Bebauung bestehend aus
Sockelgeschoss und fünf Obergeschossen vor. Im Bereich des Pumpengäßchens staffelt
sich die Bebauung in den Obergeschossen zur Einhaltung der Abstandsflächen kontinuierlich zurück. Entlang der Emmeranstraße hingegen springt das 5. Obergeschoss des
Gebäudes um einen Meter über den Grundstücksperimeter markant wahrnehmbar hervor.
Das Sockelgeschoss ist überhöht und abgesehen vom Zugang zum Treppenhaus dem
Parken von Autos gewidmet.
Sitzung 4 - 08.03.2012
Pr
ojekt: Emmer
an
aße
Projekt:
Emmeran
anss s tr
traße
Empfehlung:
Grundsätzlich ist eine Überbauung des defizitären Stadtraums zu empfehlen. Die
heutige Situation ist aufgrund der eingeschossigen Notbebauung der Nachkriegszeit
unbefriedigend. Allerdings sollte sich das Gebäude in die Umgebung einfügen und die
wahrnehmbare Höhe der angrenzenden Bebauung beachten. In Bezug zu den benachbarten (sich zurücknehmenden) Staffelgeschossen springt bei der vorgeschlagenen Bebauung das oberste Geschoss hervor. Als wahrnehmbares 5. Obergeschoss
setzt es nicht die Volumetrie der Nachbarbebauung fort und fügt sich nicht ein. Die
Akzentuierung des oberen Gebäudeabschlusses ist gerade im Kontext des historischen Dalberger Hofes auch nicht angemessen.
Der Straßenraum wird durch diese Geste und die Nutzung des Sockelgeschosses als
Garage nachteilig verändert. Das Sockelgeschoss wirkt abweisend und entzieht sich
so dem Erlebnis- und Erfahrungsraum der Stadt. In der Stadt ist ein Gebäude jedoch
keine isolierte Einheit, sondern Teil der Stadtstruktur.
Der Gestaltungsrat empfiehlt aufgrund dessen, das Gebäude ein Geschoß niedriger zu
konzipieren, die geplante Garagennutzung im Erdgeschoss aufzugeben und anstelle
derer eine andere Nutzung anzubieten.
Wiedervorlage - 4. Sitzung - 06.09.2012:
Abbildung links: Lageplan der überarbeiteten Fassung
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
23
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Der Gestaltungsbeirat befürwortet die neue stadtgestalterische Lösung für den Neubau
des Archäologischen Zentrums von Mainz (AZM). Damit wird das Stadtquartier am Römischen Theater mit hoher Bauqualität arrondiert und ein städtebaulicher Abschluss der
gewachsenen Innenstadt geschaffen. Positiv dabei ist der Erhalt der historischen Neutorschule.
Aus der subtilen Weiterführung der Altstadtfassaden ergibt sich zwischen Neubau und
Neutorschule ein klar definierter neuer städtischer Platzraum mit sehr guter
Dimensionierung. Die vorhandenen Platanen bleiben für den neuen Platz erhalten und
ermöglichen eine sinnvolle Gliederung des Raumes in ruhige und aktive Zonen. Ob die
Bäume im Raster ergänzt werden sollten, wäre nochmals zu überdenken.
Sitzung 4 - 08.03.2012
tr
um M
ainz
Pr
ojekt: Ar
logis
en
Projekt:
Arcc häo
häologis
logiscc he
hess ZZen
entr
trum
Mainz
Der neue Platz bildet für die wichtigen Wegebeziehungen in diesem Stadtquartier eine
Schlüsselfunktion. Dabei ist der östliche Vorbereich nochmals eingehend zu untersuchen, damit eine schlüssige Einführung von der Rheinstraße in den neuen Platz erfolgt.
Das geplante Baumkarree vor der Ostfassade sollte entfallen, da das vorhandene Großgrün bereits im spannungsreichen Kontrast zur Kopfsituation des Gesamtbaukörpers
steht.
Die Längsfassade auf der Platzseite wird durch eine vorgestellte Arkade bestimmt. Diese
neutralisiert leider den wichtigen Eingangsbereich in das Zentralgebäude.
Der Gestaltungsbeirat empfiehlt eine Weiterentwicklung dieses sensiblen Bauelements.
Angeregt wurde weiterhin, die Fassade an der Rheinstraße nochmals zu untersuchen
und Klarheit von Funktion und Erscheinungsbild zu schaffen.
Wie anfangs erwähnt, entsteht mit dem Bauvorhaben ein positiver Stadtbaustein für die
Mainzer Innenstadt.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
24
Empfehlung des Planungs- und Gestaltungsbeirates:
Durch die Weiterbearbeitung hat sich das Gestaltungshandbuch gut entwickelt und es
stellt eine brauchbare Grundlage dar, die einzelnen Baumaßnahmen zu begleiten.
Am Beispiel der Ausgestaltung der notwendigen Spundwand an der Saarstraße
(Seite 15/16) sollte man noch einmal grundsätzlich über großformatige Grünelemente
nachdenken. Da es sich um gut zu unterhaltene Elemente handeln muss, sollte das
Grün hier eher „technisch“ ausgeführt werden. Also nicht zu kleinteilig und zu individuell. Im konkreten Fall wird daher eine Gitterkonstruktion vorgeschlagen, die flächig
begrünt wird. Der Kopfbalken sollte nicht überwuchert werden, um die „graphische“
lineare Wirkung zu verstärken.
Der Einsatz von künstlichem Naturstein sollte materialgerecht erfolgen. Es sollte nicht
versucht werden alte Bruchsteinmauern nachzuahmen, sondern man sollte möglichst
zurückhaltend mit diesen Flächen umgehen.
Sitzung 4 - 08.03.2012
Projekt: Mainzelbahn - aktueller Planungsstand
Die Infostelen und die Haltestellenüberdachungen erscheinen gestalterisch überzeugend und auch zweckmäßig.
Die vorgeschlagen Zaunelemente sollte noch einmal hinsichtlich ihrer Robustheit
überprüft werden. Insbesondere die LEGI-Stabgitterelemente sind oft wenig stabil. Hier
könnte ein oberes Abschlussprofil eine gestalterisch und konstruktiv wichtige Verbesserung sein.
Die Behindertenbeauftragte der Stadt Mainz, Frau Boos-Waidosch regte an, die
barrierefreie Erschließung der Brücke am Friedrich-von-Pfeiffer-Weg sicherzustellen.
Das Projekt hat sich gut weiterentwickelt und ist eine gute Grundlage um die Einzelprojekte jetzt im Detail entwickeln zu können.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
25
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz hat in seiner Sitzung am
15.06.2011 folgende Geschäftsordnung für den Planungs- und Gestaltungsbeirat beschlossen:
1.
Ziele und Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium die zuständige Dezernentin / den
zuständigen Dezernenten, die politischen Gremien1 und die Verwaltung.
GESCHÄFTSORDNUNG
1.
Ziele und Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates
2.
Zusammensetzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates
3.
Amtszeit
4.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Verschwiegenheit und Mitwirkungsverbot
5.
Öffentlichkeit
6.
Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates
7.
Tagungsturnus
8.
Geschäftsstelle
9.
Vorsitzender
10.
Einberufung, Tagesordnung, Protokoll
11.
Abstimmung
12.
Schlussbestimmung
Er berät bei der Planung und Gestaltung von städtebaulich bedeutsamen Vorhaben, um durch fachlich kompetente Empfehlungen eine
Entscheidungsvorgabe für Stadträte und Verwaltung zu geben. Der
Planungs- und Gestaltungsbeirat behandelt wichtige Fragen der
Stadtentwicklung, des Städtebaus incl. Stadtsanierung, der Stadtgestaltung, der Verkehrsstrukturplanung, der Grünstrukturplanung
und der Denkmalpflege, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum
haben.
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe,
die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche,
architektonische und gestalterische Qualität zu überprüfen und in
ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen.
Gegebenenfalls benennt er Kriterien zur Erreichung dieses Zieles.
2.
Zusammensetzung des Planungs- und Gestaltungsbeirates
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, die in ihrer Tätigkeit unabhängig von der Landeshauptstadt Mainz sind.
Dies heißt, dass diese Fachleute während ihrer Tätigkeit für den
Planungs- und Gestaltungsbeirat keine Aufträge von der Stadt haben
und keine eigenen Projekte im Stadtgebiet verfolgen dürfen.
Die Verwaltung erarbeitet unter Mitwirkung der Architektenkammer
von Rheinland-Pfalz eine Vorschlagsliste für die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates.
1
Bau- und Sanierungsausschuss, Stadtrat
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
26
Die Auswahl erfolgt ausschließlich aufgrund der fachlichen und
persönlichen Eignung.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Ver
s c h w ie
g enheit u
nd Mitw
irk
u n g s v erbot
und
Mitwirk
irku
ers
ieg
Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates werden vom
Stadtrat bestätigt.
Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind verpflichtet, ihre Tätigkeit uneigennützig und gewissenhaft durchzuführen.
Jede Fraktion der im Bau- und Sanierungsausschuss vertretenen
Parteien hat das Recht, eine Person als Gast (ohne Stimmrecht) für
den Planungs- und Ge-staltungsbeirat zu benennen.
Sie erfüllen ihre Aufgabe fachbezogen, unabhängig und nicht als
Standes- oder Interessenvertreter.
Die fachlich zuständigen Dezernenten sowie Amtsleiter können an
den Sitzungen teilnehmen.
3.
4.
Amtszeit
Die Mitglieder des Beirates werden für die Dauer von 3 Jahren bestätigt und können sich nicht vertreten lassen.
Die Mitgliedschaft der stimmberechtigten Mitglieder darf grundsätzlich zwei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen.
Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind verpflichtet, über die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt
gewordenen und als vertraulich zu behandelnden Angelegenheiten
und Unterlagen Verschwiegenheit zu bewahren.
Eine Verletzung der Verschwiegenheit führt zum Ausschluss aus dem
Planungs- und Gestaltungsbeirat.
Diese Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch fort, nachdem die
Mitgliedschaft im Planungs- und Gestaltungsbeirat beendet ist.
Nach einer Wahlperiode ist die Hälfte der Mitglieder neu zu berufen.
Ist ein Mitglied im Planungs- und Gestaltungsbeirat an einem Vorhaben, das beraten wird, mittelbar beteiligt, so ist dieses Mitglied von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Periode aus, so ist ein neues
Mitglied gemäß der Geschäftsordnung zu bestätigen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Planungs- und Gestaltungsbeirat über
die Befangenheit.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung entsprechend der
„Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2008)“.
Über die Befangenheit eines Mitgliedes sind die politischen Gremien
zu informieren.
Die sonstigen Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates,
außer den Verwaltungsangehörigen, erhalten ein Sitzungsgeld
gemäß der Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Bürger (Entschädigungsordnung der Landeshauptstadt Mainz).
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
27
5.
Öffentlichkeit
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat verfasst als Ergebnis der internen Beratungen zur Beurteilung der vorgelegten Vorhaben jeweils
eine gemeinsame Empfehlung, die von allen anwesenden Mitgliedern
des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu unterschreiben ist.
Im Vorfeld der Sitzungen wird in Abstimmung mit den Bauherrinnen
und Bauherrn jeweils festgelegt, ob diese öffentlich oder nichtöffentlich durchgeführt wird.
Die Vorstellung der Vorhaben erfolgt durch den Bauherrinnen und
Bauherrn bzw. deren Beauftragten.
7.
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat tagt dreimal pro Jahr. Außerhalb
dieses Turnus können für dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen
einberufen werden. Die Tagung dauert in der Regel 1 Tag.
Die Stellungnahme des Planungs- und Gestaltungsbeirates ist dem
Bauherren bzw. deren Beauftragten sowie dem zuständigen Ausschuss - u. a. auch dem Stadtrat - bekannt zu geben und zu erläutern.
8.
6.
T agu n g s t urnu s
Geschäftsstelle
Aufgaben des Planungs- und Gestaltungsbeirates
Die Geschäfte des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind vom
Stadtplanungsamt zu führen. Die Geschäftsstelle ist im Allgemeinen
zuständig für
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat berät private und öffentliche
Bauherrinnen und Bauherrn sowie die Landeshauptstadt Mainz zur
Förderung der Baukultur im Stadtgebiet bei der Planung und Gestaltung von städtebaulichen bedeutsamen Vorhaben.
·
·
·
·
Eine Beurteilung durch den Planungs- und Gestaltungsbeirat erfolgt
für folgende Vorhaben:
Alle Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für
das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, sind dem Planungsund Gestaltungsbeirat vorzulegen.
Die Einladungen zu den Tagungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates erfolgen durch die Geschäftsstelle.
Über die vom Stadtrat bestätigten Haushaltsmittel verfügt die Geschäftsstelle.
· Bei sonstigen Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild erfolgt
die Beurteilung durch den Planungs- und Gestaltungsbeirat nach
Entscheidung durch die Geschäftsstelle oder den Stadtrat.
9.
· Vorhaben aus einem Wettbewerb gemäß RPW fallen nur dann in
die Zuständigkeit des Beirates, wenn das eingereichte Vorhaben
von dem prämierten Projekt wesentlich abweicht.
die Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs,
Koordinierung und Vorlage der eingereichten Vorhaben,
Erstellung der Tagesordnung, Protokoll und
Organisation der Sitzungen.
V o r s i t zzender
ender
Die Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates wählen in der
ersten Sitzung nach einer Neuwahl des Planungs- und Gestaltungsbeirates für die Dauer der Periode unter Leitung des bisherigen
Vorsitzenden den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
28
Der Vorsitzende vertritt den Planungs- und Gestaltungsbeirat nach
außen.
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden bzw. des
Stellvertreters doppelt.
Der Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter leitet die Tagung des
Planungs- und Gestaltungsbeirates.
Das Ergebnis der Abstimmung wird in einer gemeinsamen Empfehlung zusammengefasst.
10. Einberuf
u n g, Tag
e sor
dnu
n g, Pr
ot
ok
oll
Einberufu
age
sordnu
dnun
Prot
otok
oko
Die Einberufung des Planungs- und Gestaltungsbeirates erfolgt mit
Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich durch die Geschäftsstelle,
mindestens zwei Wochen vor dem Tagungstermin.
Die Tagesordnung wird durch die Verwaltung unter Berücksichtigung
der Anträge der Bauherren und der Sitzungstermine politischer
Gremien erstellt.
Bei Nichtzustimmung des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu
einem Vorhaben ist dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren
Bearbeitung einzuräumen.
Der Beirat gibt hierzu Kriterien bekannt.
Das Vorhaben ist dem Planungs- und Gestaltungsbeirat wieder vorzulegen.
12. Schlussbestimmung
Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Planungsund Gestaltungsbeirates möglich.
Die Geschäftsordnung tritt mit dem Tag nach der Beschlussfassung
durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Mainz in Kraft.
Von jeder Tagung ist ein Protokoll anzufertigen.
Das Protokoll hat die wesentlichen in der Tagung vertretenen Argumente sowie das Ergebnis zu enthalten und ist von dem Vorsitzenden
des Planungs- und Gestaltungsbeirates und einem Vertreter der
Verwaltung zu unterschreiben.
Mainz, 21.06.2011
11. Abstimmung
Es sind nur die vom Stadtrat bestätigten Mitglieder des Planungsund Gestaltungsbeirates stimmberechtigt.
Jens Beutel
Oberbürgermeister
Marianne Grosse
Beigeordnete
Der Planungs- und Gestaltungsbeirat ist abstimmungsfähig, wenn
mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
Entscheidungen werden in einfacher Mehrheit in offener Abstimmung
getroffen.
Planungs- und Gestaltungsbeirat Mainz
29
Herunterladen