Havelufer / Alte Fahrt und Friedrich-Ebert-Straße

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POTSDAMER MITTE
Bieterwettbewerb
für den Verkauf städtischer Grundstücke
Havelufer / Alte Fahrt
und
Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße
Projektinformation
2010
Bieterwettbewerb
für den Verkauf städtischer Grundstücke
Havelufer / Alte Fahrt
und
Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße
Projektinformation
2010
IMPRESSUM
Bieterwettbewerb für den Verkauf der städtischen Grundstücke Havelufer / Alte Fahrt und
Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße zur Wiedergewinnung der Potsdamer Mitte
Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam
vertreten durch:
Sanierungsträger Potsdam GmbH
Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam
Voltaireweg 4a, 14469 Potsdam
Telefon: (0331) 6206-777
Fax: (0331) 6206-737
Internet: www.potsdamer-mitte.de
Projektleiter: Andreas Schleicher
Auftragnehmer
ProStadt - Gesellschaft für Projektsteuerung im Städtebau mbH
Lietzenburger Straße 44, 10789 Berlin
Telefon: (030) 440 408 -0
Fax: (030) 440 408 -20
Internet: www.prostadt.de
Projektleiter: Dr. Rainer Emenlauer
Bearbeiter: Jenny Preuß
in Zusammenarbeit mit
Planergemeinschaft Hannes Dubach, Urs Kohlbrenner
Lietzenburger Straße 44, 10789 Berlin
Telefon: (030) 885 914 -0
Fax: (030) 885 914 -99
Internet: www.planergemeinschaft.de
Herausgeberin: Sanierungsträger Potsdam GmbH
ein Unternehmen des Unternehmensverbundes PRO POTSDAM
Die Herstellung dieser Publikation wurde im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes
und des Landes Brandenburg sowie der Landeshauptstadt Potsdam finanziert.
Titel außen:
Visualisierung Palast Barberini
Zur Verfügung gestellt von Mitteschön! Die Initiative von “Bürger für die Mitte” in Potsdam.
© Christopher Kühn und Andreas Hummel, Digitale Baukunst
Titel innen:
Übersicht Potsdamer Mitte mit den Baufeldern I bis V
© Sanierungsträger Potsdam GmbH
4
Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
INHALT
IMPRESSUM
Auftraggeber
Auftragnehmer
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4
4
GEGENSTAND UND ZIEL DES WETTBEWERBS
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GRUNDSÄTZE DES WETTBEWERBS
2.1 Verfahrensstruktur
2.2 Ausloberin / Kontaktstelle
2.3 Betreuer des Verfahrens
2.4 Bewerber
2.5 Verfahrensablauf
2.6 Anforderungen an die Bewerbung
2.7 Rückfragen
2.8 Abgabe der Bewerbungen
2.9 Auswahl der Bieter
2.9.1 Auswahlkriterien
2.9.2 Auswahlgremium
2.10 Grundstückskaufvertrag
2.11 Eigentum, Urheberrecht und Haftung
2.12 Termine
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VORGABEN UND ANFORDERUNGEN
3.1 Entwicklung der Potsdamer Mitte
3.1.1 Nutzungsziele
3.1.2 Sicherung der Gestaltqualität
3.2 Leitlinien für die gestalterische Konzeption der Potsdamer Mitte
3.2.1 Präambel
3.2.2 Leitlinien
3.3 Vorgaben zur Energieversorgung
3.4 Anforderungen an die Kaufpreisgebote
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ANGABEN ZU DEN GRUNDSTÜCKEN
4.1 Stadträumliche Lage
4.2 Abgrenzung und Größen
4.3 Eigentum, Dienstbarkeiten, Baulasten, Restitutionsansprüche
4.4 Heutige Nutzung / Bestand / Baustelleneinrichtung
4.5 Erschließung, Ver- und Entsorgung
4.5.1 Verkehrliche Erschließung
4.5.2 Ver- und Entsorgung
4.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
4.7 Altlasten und Kampfmittel
4.8 Bodendenkmale
4.9 Lärmemission
4.10 Bebauungsplanentwurf „Havelufer / Alte Fahrt“
4.11 Weitere Bestimmungen und Richtlinien (Sanierungsgebiet)
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ANLAGEN / FORMBLÄTTER
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Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
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Gegenstand und Ziel des Wettbewerbs
Die Landeshauptstadt Potsdam hat seit dem Grundsatzbeschluss zur Wiederannäherung an den historischen Stadtgrundriss und Stadtaufriss von 1990
konsequent das Ziel verfolgt, die Potsdamer Mitte
wiederzugewinnen. Die Abgeordneten des Brandenburger Landtags werden ab 2013 im Zentrum
der Stadt im rekonstruierten Stadtschloss tagen.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (StVV) der Landeshauptstadt Potsdam vom
01.09.2010 zum „Integrierten Leitbautenkonzept
Potsdamer Mitte“ (s. Anlage 3, Planzeichnung zum
Integrierten Leitbautenkonzept) wurden wesentliche Festlegungen zur Parzellierung, Nutzung und
Gestaltung der Potsdamer Mitte getroffen. Diese
Vorgaben fließen in das Bieterverfahren zum Verkauf der Grundstücke der ersten beiden Quartiere
ein. In einem zweistufigen Verfahren werden geeignete und engagierte Bauherren gesucht, die die
Grundstücke Havelufer / Alte Fahrt und FriedrichEbert-Straße / Schloßstraße bebauen.
Im Einzelnen sind dies im Baufeld I (Havelufer / Alte
Fahrt):
a) die Grundstücke Humboldtstraße 1 und 2 mit
einer Fläche von ca. 2.400 m² und einem
Bebauungspotenzial von rund 6.500 m² BGF;
b) das Grundstück Humboldtstraße 3 (ehem.
„Palazzo Pompei“) mit einer Fläche von ca.
750 m² und einem Bebauungspotenzial von
rund 950 m² BGF;
c) das Grundstück Humboldtstraße 4 (ehem.
„Palazzo Chiericati“) mit einer Fläche von ca.
Abb. 1: Übersicht Potsdamer Mitte mit den Baufeldern I bis V
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
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d)
e)
f)
g)
960 m² und einem Bebauungspotenzial von
rund 740 m² BGF;
die Grundstücke Humboldtstraße 5 und 6
(ehem. „Palast Barberini“) mit einer Fläche
von ca. 3.440 m² und einem Bebauungspotenzial von rund 7.800 m² BGF;
das Grundstück Brauerstraße 1 mit einer Fläche von ca. 760 m² und einem Bebauungspotenzial von rund 790 m² BGF;
das Grundstück Brauerstraße 2 mit einer Fläche von ca. 750 m² und einem Bebauungspotenzial von rund 720 m² BGF;
das Grundstück Brauerstraße 3 mit einer Fläche von ca. 740 m² und einem Bebauungspotenzial von rund 620 m² BGF;
b) das Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 122 /
Schloßstraße 8 mit einer Fläche von insgesamt ca. 925 m² und einem Bebauungspotenzial von insgesamt rund 2.510 m² BGF.
Erwartet wird, dass die ausgewählten Bauherren
die von der Sanierungsträger Potsdam GmbH, Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam, zur Verfügung gestellten Baugrundstücke erwerben und eine
Bebauung realisieren, die den städtebaulichen, gestalterischen und sonstigen Vorgaben der Landeshauptstadt Potsdam entspricht und die Gebäude
einer Nutzung zuführen, die eine lebendige Potsdamer Mitte mit vielfältigen Angeboten schafft.
sowie im Baufeld II (Friedrich-Ebert-Straße /
Schloßstraße), sog. „Synagogenblock“:
a) das Grundstück Schwertfegerstraße 9 mit einer Fläche von ca. 390 m² und einem Bebauungspotenzial von rund 940 m² BGF;
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Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
Grundsätze des Wettbewerbs
2.1 Verfahrensstruktur
2.2 Ausloberin / Kontaktstelle
Die Ausloberin wird die zum Treuhandvermögen
gehörenden Grundstücke in einem transparenten,
diskriminierungsfreien zweistufigen Ausschreibungsverfahren anbieten.
Die Auslobung und der Verkauf der einzelnen Grundstücke in Baufeld I (Havelufer / Alte Fahrt) und Baufeld II (Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße) erfolgt
im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam durch die
In einem ersten Verfahrensschritt werden die Bewerber zur Abgabe von Unterlagen gemäß Ziffer 2.6
dieser Projektinformation aufgefordert.
Sanierungsträger Potsdam GmbH,
Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam,
Voltaireweg 4a,14469 Potsdam
Die am besten geeigneten Bewerber je Grundstück
werden in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgefordert. Die
indikativen Angebote werden mit den Bietern verhandelt. In diesen Verhandlungen ist beabsichtigt,
die Angebote zu optimieren und die Zahl der teilnehmenden Bieter je Grundstück weiter zu reduzieren.
Die verbleibenden Bieter werden aufgefordert, ein
endgültiges Angebot abzugeben, das Grundlage für
die Auswahl des jeweiligen Bestbieters wird.
Ansprechpartner: Herr Andreas Schleicher
Außer dieser Projektinformation und ihren Anlagen
werden während des laufenden Bewerbungsverfahrens (1. Stufe) keine weiteren Informationen zur
Verfügung gestellt. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden keine individuellen weitergehenden
Informationen gegeben. Die Ausloberin wird auf
einer Dialogplattform individuelle Fragen in einer allen Bietern zugänglichen Form beantworten
(s. Ziffer 2.7).
Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren zu
jedem Zeitpunkt bei Vorliegen wichtiger Gründe zu
modifizieren oder zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechende Teilnahmebewerbungen
bzw. Angebote eingehen.
Förmliche Nachprüfungsverfahren hinsichtlich des
Verfahrens und der abschließenden Entscheidung
sind nicht vorgesehen und nicht zulässig. Die Ausloberin behält sich vor, die einzelnen Verfahren
ohne Vertragsabschluss zu beenden. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet.
Telefon: +49(0)331-6206-779
Fax:
+49(0)331-6206-737
E-Mail: [email protected]
Die Sanierungsträger Potsdam GmbH ist treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt
Potsdam und mit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Potsdamer Mitte“ beauftragt.
2.3 Betreuer des Verfahrens
Mit der Verfahrensbetreuung einschließlich der
Vorprüfung der Bewerberunterlagen bzw. Angebote
beauftragt ist
ProStadt - Gesellschaft für Projektsteuerung im
Städtebau mbH
Lietzenburger Straße 44, 10789 Berlin
Ansprechpartner: Frau Jenny Preuß
Telefon: +49(0)30-440408-14
Fax:
+49(0)30-440408-20
E-Mail: [email protected]
in Kooperation mit dem Planungsbüro
Planergemeinschaft
Hannes Dubach, Urs Kohlbrenner
Lietzenburger Straße 44/46
10789 Berlin
Die Verhandlungssprache ist deutsch.
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
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2.4 Bewerber
Zugelassen sind natürliche und juristische Personen
als Einzelunternehmen oder als Zusammenschluss
von natürlichen und / oder juristischen Personen
als Bewerber oder als Bewerbergemeinschaft.
Bewerbergemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen und ihrer Bewerbung
(s. Formblatt F2) eine Bewerbergemeinschaftserklärung beizufügen (s. Formblatt F3).
Einzelbewerber bzw. Bewerbergemeinschaften
(z.B. Baugruppen aus Selbstnutzern) können sich
zum Nachweis ihrer eigenen Leistungsfähigkeit,
auch auf die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit Dritter berufen, ohne dass diese
selbst Bewerber oder Mitglied der Bewerbergemeinschaft werden müssen. Diese Dritten sind in der
Bewerbung zu benennen (z.B. Architekten, Baubetreuer, Finanzierungspartner etc.) und es ist anzugeben, in welcher Weise sie eingebunden werden sollen. Außerdem hat der Bewerber oder die
Bewerbergemeinschaft mit der Bewerbung eine
Verpflichtungserklärung des Dritten abzugeben (s.
Formblatt F4), in dem dieser seine Bereitschaft
zur Unterstützung des Projekts darstellt. Sollten
sich einzelne Bewerber noch nicht entschlossen
haben, mit welchen Architekten sie ggf. in der 2.
Stufe eine Projektplanung abgeben, können sie
mehrere Architekten benennen und von diesen eine
Drittunternehmererklärung unterzeichnen lassen.
Bei der Zulassungsentscheidung kann die Ausloberin dann ggf. diese auf die Zusammenarbeit mit bestimmten der benannten Architekten beschränken,
wenn dies nach Maßgabe des Auswahlkriteriums
gem. Ziffer 2.9.1 2) geboten ist.
2.5 Verfahrensablauf
Das nichtförmliche Bieterverfahren gliedert sich in
mehrere Phasen:
a) Bewerbungsphase
In der Bewerbungsphase (1.Stufe) werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die zur Angebotsabgabe
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und zu den anschließenden Verhandlungen für die
einzelnen Grundstücke aufgefordert werden. Im
Falle einer hinreichenden Anzahl von Bewerbern
werden die mindestens drei bis maximal fünf am
besten geeigneten Bewerber je Grundstück zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert.
Bewerbungen für mehrere Grundstücke sind mit
Angabe der Priorität zulässig. Die Ausloberin beabsichtigt, durch eine möglichst breite Streuung des
Grundbesitzes, ein differenziertes an der Parzelle
orientiertes Stadtbild und Vielfalt bei den Nutzungen
sicherzustellen. Unter Einhaltung und Gewährleistung dieser Prämisse kommt der Verkauf mehrerer
Grundstücke in Betracht. Die Vergabe des gesamten
Blocks I an einen Bauherrn ist ausgeschlossen.
b) Aufforderung zur Abgabe eines indikativen
Angebots
Die in der Bewerbungsphase ausgewählten maximal fünf Bewerber je Grundstück werden von der
Ausloberin schriftlich aufgefordert, ein indikatives
Angebot abzugeben, das enthalten muss:
1) einen Bebauungsentwurf je gewünschtem
Grundstück mit geschossweisem Nutzungskonzept unter Beachtung der städtebaulichen,
gestalterischen und nutzungsstrukturellen
Vorgaben (s. Ziffer 3);
2) ein tragfähiges Geschäftsmodell mit Kostenschätzung, Finanzierungs- und Vermarktungskonzept, soweit keine Eigennutzung vorgesehen ist;
3) ein Kaufpreisgebot je gewünschtem Grundstück.
Die detaillierten Vorgaben und Anforderungen an
die Angebotserstellung sowie die Bewertungsmatrix für die Angebote werden den ausgewählten
Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe
zugesandt.
c) Verhandlungen
Diejenigen Bieter, die ein vollständiges und prüffähiges Angebot abgegeben haben, werden zu Verhandlungen ihres Angebots eingeladen.
Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
Für die einzelnen Grundstücke sind zunächst zwei
Verhandlungsrunden vorgesehen.
In der Verhandlungsphase sollen insbesondere folgende Themen behandelt werden:
1) das Bebauungs- und Nutzungskonzept;
2) das Geschäftsmodell einschließlich Kaufpreisgebot;
3) die Regelungen des Kaufvertragsentwurfs.
Auf der Grundlage der vertraulichen Verhandlungen
mit dem / den Bieter(n) in der engeren Wahl wird
nach Beendigung der Verhandlungsphase allen
noch verbliebenen Bietern je Grundstück die Gelegenheit gegeben, ein abschließendes, verbindliches
Angebot vorzulegen.
d) Bewertung des endgültigen Angebots
Die Angebote werden unter Mitwirkung eines Auswahlgremiums (s. Ziffer 2.9.2) gemäß den in den
Angebotsunterlagen aufgeführten Kriterien bewertet.
Bewertungskriterien sind:
1) Qualität des Bebauungs- und Nutzungskonzepts;
2) Tragfähigkeit des Geschäftsmodells;
3) Höhe des Kaufpreisgebots.
Die Bewertungskriterien werden in der obigen Reihenfolge mit 40%, 20% und 40% gewichtet.
e) Vertragsabschluss
Der Bestbieter je Grundstück sowie mögliche Nachrücker werden vom Auswahlgremium vorgeschlagen. Die Ausloberin entscheidet letztverantwortlich
über den Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Die anderen Bieter werden vor Vertragsabschluss
über den Ausgang des Verfahrens informiert. Mit
dem jeweiligen Bestbieter je Grundstück wird ein
Grundstückskaufvertrag abgeschlossen.
2.6 Anforderungen an die
Bewerbung
Interessenten werden in dieser 1. Stufe des Verfahrens aufgefordert, fristgerecht bis zum 2. November 2010 eine Bewerbung einzureichen.
Die Bewerbung muss enthalten:
a) die Benennung der Grundstücke, für die Interesse besteht, unter Nutzung von Formblatt
F2;
b) die Darstellung des geplanten grundstücksbezogenen Nutzungskonzepts, das sich an den
grundstücksbezogenen Rahmenvorgaben orientieren sollte;
c) Sofern es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt, sind Nachweise / Referenzen zur wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit (Bonität) des Bewerbers
und ggf. eingeplanter Drittunternehmer durch
eigene beizufügende Unterlagen wie Bilanzen, Geschäftsberichte der letzten drei Jahre,
Bankschreiben etc., einzureichen, die darauf
hinweisen, dass das geplante Investment realisiert werden kann;
d) Nachweise / Referenzen zur technischen
Leistungsfähigkeit des Bewerbers und ggf.
eingeplanter Drittunternehmer einschließlich
ergänzender Unterlagen u.a. durch die Benennung des / der Architekten, der (die) ggf.
beauftragt werden soll(en), mit Angabe von
bebilderten Referenzen zu vergleichbaren Objekten;
e) Verzeichnis der eingereichten Unterlagen unter Verwendung von Formblatt F1.
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, unter
Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende Unterlagen vom Bewerber nachzufordern.
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
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2.7 Rückfragen
Interessenten haben die Möglichkeit, per E-Mail
Rückfragen zu stellen an die Verfahrensbetreuerin
ProStadt GmbH
Ansprechpartner: Frau Jenny Preuß
E-Mail: [email protected]
Die anonymisierten Antworten werden allen Bewerbern unter
www.potsdamer-mitte.de
Die Ausloberin behält sich vor, nicht rechtzeitig
eingegangene Bewerbungen vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Bewerbungen, die per Fax oder E-Mail eingehen
sowie Anträge, die wesentliche Unterlagen nur in
elektronischer Form enthalten, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Bewerbungen sind
in deutscher Sprache abzugeben, der Erläuterung
dienende Unterlagen (Firmenbroschüren, Jahresabschlüsse, Projektbroschüren, etc.) können auch
in englischer Sprache eingereicht werden.
Verhandlungssprache ist deutsch.
zur Verfügung gestellt.
Fragen können bis einschließlich 22. Oktober 2010,
18.00 Uhr gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
2.8 Abgabe der Bewerbungen
Die Bewerbungen sind in schriftlicher Form bis
spätestens 2. November 2010 vollständig und kostenfrei innerhalb der Bürozeiten von 9:00 – 17:00
Uhr bei der
Sanierungsträger Potsdam GmbH,
Treuhänder der Landeshauptstadt Potsdam,
Voltaireweg 4a,14469 Potsdam
z. Hd. Herrn Andreas Schleicher
einzureichen.
Die Bewerbungen sind zweifach (Original und eine
Ablichtung) einzureichen. Postsendungen sind
als Einschreiben mit Rückschein aufzugeben. Der
Poststempel oder der Einlieferungsvermerk des
Postdienstleisters muss den 2. November 2010
oder einen früheren Tag aufweisen. Auf dem äußeren Umschlag ist deutlich lesbar „Bieterwettbewerb für die Grundstücke Havelufer / Alte Fahrt
und Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße“ zu
vermerken. Der Bewerber ist selbst für den termingerechten Eingang der Sendung verantwortlich.
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2.9 Auswahl der Bieter
2.9.1 Auswahlkriterien
Die vollständigen und rechtzeitig eingereichten
Bewerbungsunterlagen für die 1. Stufe werden
geprüft und nach folgenden Kriterien bewertet:
1) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) und Zuverlässigkeit des Bewerbers;
2) technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde)
des Bewerbers und/oder seiner Drittunternehmer;
3) Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den
nutzungsstrukturellen Rahmenvorgaben (s.
Ziffer 3.1.1).
Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 0-5
Punkten und wird in obiger Reihenfolge mit 35%,
35% und 30% gewichtet.
2.9.2 Auswahlgremium
Die Auswahl von maximal fünf Bieter je Grundstück
für die Aufforderung zur Abgabe eines indikativen
Angebots (2. Stufe) erfolgt durch die Ausloberin,
die sich durch ein Auswahlgremium beraten lässt,
das sich wie folgt zusammensetzt:
Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
» Stadtverwaltung Potsdam, Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen
Matthias Klipp
sichtigung sowie auf Grund der vom Grundstücksanbieter zur Verfügung gestellten Informationen
akzeptieren und insoweit über die vorstehenden
Regelungen hinaus keine weiteren Kosten auf den
Kaufpreis angerechnet werden.
» Sanierungsträger Potsdam
Erich Jesse
» zwei freischaffende Architekten / Kunsthistoriker
NN
» externe Experten
(z.B. für Baukosten, Immobilienwirtschaft)
NN
Alle Kaufverträge stehen unter dem Vorbehalt der
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung
der Landeshauptstadt Potsdam.
2.11 Eigentum, Urheberrecht und
Haftung
» je ein Vertreter der in der StVV vertretenen
Fraktionen
NN
Die Liste ist nicht abschließend. Die Zusammensetzung des Auswahlgremiums kann sich noch
verändern. Die Fraktionen benennen ihre Vertreter
eigenständig.
Das Auswahlgremium kann sich bei der Bewertung
der eingereichten Bebauungskonzepte der Unterstützung des Gestaltungsrats und weiterer Sachverständiger bedienen.
2.10 Grundstückskaufvertrag
Den für die einzelnen Grundstücke ausgewählten
Bietern werden durch die Ausloberin Kaufverträge
angeboten, in denen die Inhalte der jeweils bezuschlagten Angebote als Bauverpflichtung geregelt
werden. Der Kaufpreis bezieht sich dabei auf den in
den Angebotsunterlagen festgelegten Grundstückszustand.
Weitergehende Kosten, z.B. für den Anschluss an
städtische und private Ver- und Entsorgungsmedien, hat der Käufer zu tragen. Sämtliche Gegebenheiten des Grundstücks sind bei der Abgabe des
verbindlichen Angebots zu berücksichtigen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Bewerber
die Grundstücksbeschaffenheit durch eigene Be-
Die Bewerbungen und die späteren Angebote bleiben Eigentum der Bewerber bzw. Bieter. Sie können
nach Abschluss des Verfahrens von der Ausloberin auf schriftliche Anforderung hin zugeschickt
werden. Die Sanierungsträger Potsdam GmbH ist
berechtigt, zu Dokumentations- und Revisionszwecken ein vollständiges Exemplar der zweifach
einzureichenden Unterlagen einzubehalten. Die
Bewerbungen bzw. Angebote werden in allen Teilen streng vertraulich behandelt. Sie werden weder
veröffentlicht, noch Dritten zur Kenntnis gegeben,
die nicht mit der Vorprüfung und Auswahl befasst
sind. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben vorbehalten. Für Beschädigungen oder Verlust von eingereichten Unterlagen haften die Ausloberin und ihre
Beauftragten nur im Falle nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
Die Angaben in diesem Verfahren beruhen ausschließlich auf dem Informationsstand, der den
Mitarbeitern der Ausloberin und deren Beratern zur
Verfügung standen sowie auf einer Reihe von Annahmen, die sich als richtig oder unrichtig erweisen können. Sie geben teilweise die gegenwärtige
Meinung der Ausloberin hinsichtlich möglicher zukünftiger Ereignisse wieder, sind jedoch ungewiss
und unterliegen daher Risiken oder Veränderungen.
Die tatsächlich eintretenden Ereignisse können
erheblich von den Meinungen und Prognosen des
Sanierungsträgers Potsdam abweichen. Die gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit der Informationen, die für den Empfänger der Angaben notwendig sein können. Für die
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
13
Beschaffung der (weiteren) Informationen ist der
Bewerber allein verantwortlich. Für nicht schriftlich
erteilte oder bestätigte Angaben, die von den Angaben der Ausloberin abweichen, wird keine Haftung
übernommen. Eine Haftung der Ausloberin für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung
gestellten Informationen ist ausgeschlossen.
2.12 Termine
» Bekanntmachung
und Ausgabe der
Projektinformation
» Abgabe der
Bewerbungen
» Auswahl der Bieter
für die Verhandlungen
14
ab 20. September 2010
2. November 2010
Dezember 2010
» Ausgabe der detaillierten
Angebotsunterlagen
» Abgabe der
indikativen Angebote
Januar 2011
März 2011
» Verhandlung der Angebote
März / April 2011
» Abgabe
der endgültigen Angebote
Mai / Juni 2011
» Bewertung und
Auswahlempfehlung
Juni / Juli 2011
» Zuschlagserteilung
» StVV Beschluss
zu den Kaufverträgen
August 2011
9. November 2011
Die Sanierungsträger Potsdam GmbH behält sich
vor, diesen Terminplan bei Bedarf anzupassen.
Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
Vorgaben und Anforderungen
3.1 Entwicklung der
Potsdamer Mitte
Die Wiedergewinnung des Kerngebiets der Potsdamer Altstadt ist ein städtebauliches, kulturelles und
gesellschaftliches Anliegen von hohem Rang und
steht im Interesse der Allgemeinheit. Ihr in Jahrhunderten gewachsenes Formbild wurde 1945 zerstört
und in den folgenden Jahren durch eine Neubebauung, die den historischen Stadtgrundriss ignorierte,
überformt.
3.1.1 Nutzungsziele
Mit den Grundstücken Havelufer / Alte Fahrt (Baufeld I) und Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße
(Baufeld II) gibt die Stadt Potsdam privaten Bauherren und Investoren die Möglichkeit, sich an der
Wiedergewinnung der Potsdamer Mitte aktiv zu beteiligen.
Grundlage der Entwicklung kann nur erreicht werden, wenn die vielen engagierten Bauherren, die
gesucht werden, die ziel- und qualitätssichernden
Vorgaben und Anforderungen in ihren Entwürfen
und Konzepten umsetzen.
Auf insgesamt fünf Baufeldern soll in den nächsten
5-10 Jahren ein lebendiges Stadtquartier mit vorwiegender Wohnnutzung, ergänzt mit attraktiven
Einzelhandels- und Gastronomieangeboten, Büros und ggf. Hotels, entstehen. Für die jetzt ausgeschriebenen Grundstücke der Baufelder I und II
wurden konkrete Nutzungsempfehlungen entwickelt und beschlossen (s. Abb. 4 und Anlage 6,
Grundstückspässe). Die von den Bewerbern vorgeschlagenen Nutzungen sollen im Zusammenspiel
mit den Nutzungen der Nachbargrundstücke und
der anderen drei Baufelder zu einem insgesamt
konsistenten Gesamtkonzept für die Potsdamer
Mitte führen. Abweichungen vom Nutzungsrahmen
sind möglich, müssen aber begründet werden.
Die Wiederannäherung an den historischen Stadtgrundriss und Stadtaufriss als konsensbildende
Abb. 2: Humboldtstraße mit Alter Markt
Quelle: Zieler, Otto (1912): Potsdam - ein Stadtbild des 18. Jahrhundert
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
15
Abb. 3: Humboldtstraße mit Schlusspunkt
Quelle: Zieler, Otto (1912): Potsdam - ein Stadtbild des 18. Jahrhunderts
16
Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
Für die weiteren Baufelder III bis V wurden in einer
Nutzungsstrukturanalyse erste Nutzungskonzepte
entwickelt (s. Abb. 4):
(Wissensspeicher) kann mit Abriss der Fachhochschule und des Staudenhofs voraussichtlich ab 2013/14 ausgeschrieben werden;
a) Baufeld III ist als Blockrandbebauung geplant
und könnte mit Abriss der Fachhochschule
Potsdam ab 2013 ausgeschrieben werden;
c) für Baufeld V (Karree am Alten Markt nördlich
der Nikolaikirche) ist die Verfügbarkeit abhängig vom Abriss des vorhandenen Wohngebäudes.
b) Baufeld IV mit der Stadt- und Landesbibliothek
Abb. 4: Nutzungsvorschläge für die Potsdamer Mitte
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
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3.1.2 Sicherung der Gestaltqualität
Die folgenden Leitlinien für die Potsdamer Mitte gelten für das Gebiet um den Alten Markt zwischen
Alter Fahrt und Straße Am Kanal sowie beiderseits
der Friedrich-Ebert-Straße.
Die Leitlinien wurden für einzelne Baufelder im
Zusammenhang mit den jeweiligen Vergabeverfahren für die Einzelgrundstücke durch die Ausloberin
und die Stadtverwaltung konkretisiert und von den
Stadtverordneten zeitnah zur Ausschreibung beschlossen. Für die Grundstücke der Baufelder I und
II wurden die städtebaulichen und gestalterischen
Vorgaben am 01. September 2010 in Form von
Grundstückspässen beschlossen.
Die Bieter in Stufe 2 sind gehalten, die im Leitbautenkonzept entwickelten Vorgaben zu Nutzung und
Gestaltung mit Architekten ihrer Wahl umzusetzen.
Sollte sich herausstellen, dass auch nach der Verhandlungsphase für das Grundstück Humboldtstraße 1 und 2 keine akzeptablen Entwürfe vorliegen,
behält sich die Ausloberin vor, vom ausgewählten
Bieter die Durchführung eines Gutachterverfahrens
mit mind. drei Architekturbüros zu verlangen.
3.2 Leitlinien für die gestalterische
Konzeption der Potsdamer Mitte
3.2.1 Präambel
Rahmengebend für die städtebauliche und architektonische Entwicklung dieses Gebietes ist die
1990 von der Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam beschlossene Wiederannäherung an den historischen Stadtgrund- und
Stadtaufriss.
Die zeitgemäße Fortentwicklung verlangt Rücksicht
auf den historischen Baubestand (Nikolaikirche,
Altes Rathaus, Knobelsdorffhaus, Marstall u. a.),
auf die zur Rekonstruktion vorgesehenen Leitfassaden (Stadtschlossfassaden am Landtagsgebäude
und sieben Bürgerhausfassaden) und den Leitbau
18
(„Palast Barberini“) sowie die Einhaltung von Leitlinien, welche aus ortstypischen, architektonischen
Gestaltungsmerkmalen hergeleitet sind.
Potsdam-typische Gestaltungsmerkmale und überlieferte Gestaltungsregeln, die das eigenständige
Wesen und die Atmosphäre dieser einstigen Residenzstadt geprägt haben, sollen im Sanierungsgebiet berücksichtigt werden. Dies bewirkt eine Ensemblewirkung, einen behutsamen Übergang zur
erhaltenen, umgebenden Bebauung und ermöglicht
somit die Heilung und Ergänzung des „Gesamtkunstwerks Potsdam“.
Diese Vorgaben eröffnen zugleich die Möglichkeit
einer geordneten und identitätsstiftenden städtebaulichen Entwicklung bei angemessener Berücksichtigung zeitgemäßer Erfordernisse und moderner Architektur.
Mit den folgenden Leitlinien wird der allgemeine
Rahmen für die gestalterische Konzeption formuliert. Die konkreten Gestaltanforderungen für die
einzelnen Teilbereiche und Grundstücke sind den
jeweiligen Grundstückspässen zu entnehmen (s.
Anlage 6).
Es werden fünf Kategorien für Gebäude in der Potsdamer Mitte definiert, in die alle Gebäude einzuordnen sind:
» Kategorie 1 | Leitgebäude
bestehendes Gebäude mit Leitfunktion
» Kategorie 2 | Leitbau
historisches Gebäude mit Leitfunktion
» Kategorie 3 | Leitfassade
historische Fassade mit Leitfunktion
» Kategorie 4 | Leitlinien
Gestaltelemente mit Leitfunktion
» Kategorie 5
Gebäude ohne Leitfunktion
Den Gebäuden mit Leitfunktion - insbesondere den
Leitgebäuden, dem Leitbau und den Leitfassaden
- kommen mehrere Aufgaben zu.
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» Auf der städtebaulichen Ebene bilden sie die
Eckpunkte für die Ableitung der Maßstäblichkeit.
» Auf der architektonischen Ebene setzen sie den
Maßstab bezogen auf den Qualitätsanspruch und
bilden die Grundlage für die gestalterischen
Bezüge.
» Im räumlichen Kontext stellen sie den Zusammenhang für das Gesamtensemble her und sind damit
auch Träger der Erinnerung.
» Und - dies ist für die weitere Entwicklung von
entscheidender Bedeutung - sie bilden aufgrund
ihrer baugeschichtlichen Bedeutung den ideellen
Hintergrund für den Nachhaltigkeitsanspruch, der
an die Neubauten und ihre Zukunftsfähigkeit gestellt wird.
-
-
-
Im Grundsatz gelten die nachfolgenden Leitlinien
(L.1 – L.5).
-
3.2.2 Leitlinien
L.1
Die städtebauliche Gestaltung soll sich an der
ehemaligen Gestaltung der historischen Mitte orientieren.
» Neubauten sind mit der Architektur der sie umgebenden Gebäude, vor allem mit den bestehenden
Leitgebäuden (Kategorie 1), in Einklang zu bringen
oder müssen gestalterisch mit ihnen in Kontakt
treten / kommunizieren.
» Es gilt folgender prinzipieller Grundsatz:
Der historische Straßenverlauf und die historischen Baufluchten der Blockrandbebauung sollen berücksichtigt werden.
» Für die Straßenfassaden gelten folgende Grundsätze:
- Alle Gebäude sind traufständig zu bauen,
- Straßenseitig ist ein Sockel und / oder Sockelgeschoss herzustellen,
- Bei der Fassaden- und Dachgestaltung sind
hochwertige Materialien zu verwenden, die
sich am historischen Vorbild orientieren (mi-
-
-
-
-
neralische Putze und Anstriche, Stuck, matte
Natursteine wie Sandstein, Zinkblech, Tonziegel). Glänzende Oberflächen wie etwa polierter Granit oder glasierte Ziegel sind nicht
zulässig,
An den Platzkanten des Steubenplatzes, des
Alten Marktes und der 8-Ecken-Kreuzung (inklusive Übergangsbereiche) sind Materialien
entsprechend denen der Leitfassaden zu verwenden,
Die Fensteröffnungen sollten 50% der
Fassadenfläche nicht überschreiten,
Die Plastizität der Fassaden ist gegenüber
dem Leitbau und den Leitfassaden wesentlich
reduzierter auszubilden. Dies gilt insbesondere für Balkone und Erker,
Die Integration von Originalbauteilen (Spolien)
soll nach Möglichkeit lagegetreu sein,
Die Dachdeckungen sollen grundstücksübergreifend die Ensemblewirkung stützen,
Die Gebäude müssen sich in die Kubatur der
historischen Bebauung einfügen. Die Dachgestaltung soll in Ausprägung und Materialwahl
mit den Leitbauten korrespondieren. An den
Platzkanten des Steubenplatzes, des Alten
Marktes und der 8-Ecken-Kreuzung (inklusive Übergangsbereiche) müssen alle Gebäude
45°- Dachschrägen über der Traufe ausbilden.
Bei Neubauten mit einem Attikathema ist eine
entsprechend flachere Dachneigung auszuführen,
An den Platzkanten des Steubenplatzes, des
Alten Marktes und der 8-Ecken-Kreuzung
(inklusive Übergangsbereiche) sind Gauben
nicht zulässig, Dacheinschnitte sind zulässig,
Alle neuen Gebäude müssen an den Platzkanten des Steubenplatzes, des Alten Marktes
und der 8-Ecken-Kreuzung (inklusive Übergangsbereiche) eine plastisch ausgebildete
Traufe erhalten,
Die Ladenzonen müssen sich in der Außengestaltung und mit ihrer Proportion der Fassadengliederung unterordnen,
Als Wetter- und Sonnenschutz sind nur bewegliche Markisen zulässig. Sie sind auf die
Fenstergröße zu bemessen. Markisen sind
farblich auf die Farbgestaltung der Fassade
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L.5
» Die Materialwahl soll reduziert und / oder historisch angelehnt sein.
L.2
» Der Leitbau („Palast Barberini“) und die sieben
Leitfassaden in der Potsdamer Mitte sind, soweit
es bestehenden Vorschriften nicht entgegensteht,
originalgetreu wiederherzustellen.
» Das Material von Fassade und Dach muss sich
an den historischen Materialien orientieren oder
ausreichend zurückhaltend gegenüber den Materialien der umgebenden Gebäude, vor allem der
Gebäude mit Leitfunktion, sein.
» Die Architektur des Leitbaus (Kategorie 2) sowie
die Leitfassaden (Kategorie 3) sollen entsprechend der baugeschichtlichen Quellen und in der
ursprünglichen Materialität und Farbe wiederhergestellt werden, soweit nicht andere Regelungen
oder Vorschriften entgegenstehen.
Die Leitlinien wurden auf jedes der ausgeschriebenen Grundstücke in Form von Grundstückspässen angewendet (s. Anlage 6). In den Grundstückspässen sind die wesentlichen Informationen
und Empfehlungen sowie die einzuhaltenden
Anforderungen und Vorgaben für die Angebotsabgabe und die spätere Bebauung und Nutzung
dargestellt.
L.3
» Die Architektur muss Rücksicht nehmen auf die
umgebenden Gebäude.
» Die Architektur der Gebäude mit Leitfunktion, für
die besonders hohe Gestaltungsanforderungen
gelten (Kategorie 4), spielt eine besondere Rolle
in ihrem jeweiligen städtebaulichen Ensemble.
Die zu der Ensemblewirkung beitragenden Elemente sind daher in die architektonische Gestaltung mit aufzunehmen.
» Die Architektur der Gebäude ohne Leitfunktion
(Kategorie 5) muss sich als Teil eines städtebaulichen Ganzen in das jeweilige Umfeld einordnen.
Die Gestaltung (vor allem die Gestaltung der
straßenseitigen Fassade und des straßenseitigen
Daches) muss hinter jener der Gebäude mit Leitfunktion zurücktreten, sie soll daher zurückhaltend und schlicht sein. Referenzen an die jeweilige historische Fassade sind erwünscht.
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der Gebäude für die Material- und Gestaltungsqualität durchgängig höchste Ansprüche gelten.
abzustimmen,
- Werbungen sind nur in Erdgeschosszonen zulässig; sie sind den Proportionen der Fassade
anzupassen und bedürfen einer grundsätzlichen Zustimmung in der Phase der Bauvorbereitung.
3.3 Vorgaben zur
Energieversorgung
Die Baufelder befinden sich im Gebiet der Fernwärmesatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 21.
Dezember 1998 (s. Anlage 7, Fernwärmesatzung)
3.4 Anforderungen an die
Kaufpreisgebote
Die Grundstücke werden von der Ausloberin auf der
Grundlage eines Vertragsmusters, das mit der Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots
den Bietern übergeben wird, veräußert:
L.4
» Die architektonische Qualität soll in Material und
Gestaltung höchsten Ansprüchen genügen.
Jeder für die Abgabe eines Angebots ausgewählte Bieter unterbreitet mit seinem Angebot auch
ein Kaufpreisangebot, zu dem er das gewünschte
Grundstück erwerben will.
» Als Referenz an die Qualität der verloren gegangenen Potsdamer Mitte sollen bei der Architektur
Die Höhe des Kaufpreisgebots wird als ein
Angebotsbestandteil bewertet (s. Ziffer 2.5 d).
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Angaben zu den Grundstücken
4.1 Stadträumliche Lage
Die ausgelobten Grundstücke der Baufelder I (Havelufer / Alte Fahrt) und II (Friedrich-Ebert-Straße /
Schloßstraße) liegen im Zentrum der Stadt Potsdam in unmittelbarer Umgebung des sich in Bau
befindlichen brandenburgischen Landtages im rekonstruierten Stadtschloss. Im direkten Umfeld befinden sich die Nikolaikirche, das Alte Rathaus, die
Lange Brücke mit Anbindung an den Hauptbahnhof,
das Hotel Mercure, der Marstall mit dem Filmmuseum und derzeit noch die Fachhochschule Potsdam
(s. Abb. 5).
Im Osten schließt das Wohngebiet „Zentrum Süd“
mit 5- bis 7-geschossigen, aufwendig sanierten
Zeilenbauten an, untersetzt mit Einzelhandelsflächen für den täglichen Bedarf entlang der Straße
Am Kanal. Im Süden wird das Areal neben dem
Hotel Mercure durch den Havelarm „Alte Fahrt“ mit
Abb. 5: Umgebung der Baufelder I und II
Grafik: A. Stadler, Potsdam; ProStadt, Berlin
den Naherholungsbereichen Freundschaftsinsel
und Lustgarten, durch die Anlegestelle der „Weissen Flotte“ und die angrenzenden Ministerien sowie jenseits der Havel durch den Hauptbahnhof mit
dem Einkaufszentrum „Potsdam Center“ und den
Entwicklungsbereich „Speicherstadt / Brauhausberg“ geprägt. Nordwestlich des Plangebiets liegt
die 2. Barocke Stadterweiterung mit ihrer zentralen
Einzelhandelsfunktion und ihren attraktiven innerstädtischen Wohnangeboten. Nördlich befinden
sich der Platz der Einheit, nordöstlich der Bassinplatz mit dem Holländischen Viertel.
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4.2 Abgrenzung und Größen
Die ausgeschriebenen Grundstücke des Baufelds I
(Havelufer / Alte Fahrt) haben eine Fläche von insgesamt ca. 9.800 m² und verfügen über ein Bebauungspotenzial von rund 18.000 m² BGF. Das
Baufeld unterteilt sich dabei in sieben einzeln ausgeschriebene Grundstücke (s. Ziffer 1 und Abb. 6).
Die ausgelobten Grundstücke des Baufelds II
(Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße) verfügen
über eine Fläche von insgesamt ca. 1.320 m² und
über ein Bebauungspotenzial von rund 3.450 m²
BGF. Das Baufeld unterteilt sich dabei in zwei se-
parat ausgeschriebene Grundstücke (s. Ziffer 1 und
Abb. 7).
Die Grundstücksneubildung erfolgt durch die Ausloberin bis zum geplanten Zeitpunkt des Abschlusses der Kaufverträge für die einzelnen Grundstücke Mitte 2011. Dabei können sich die Größen der
Grundstücke noch verändern.
Für das Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 122 /
Schloßstraße 8 hat das Studentenwerk Potsdam
bereits Interesse bekundet, ca. 1.300 qm Büroflächen zu mieten.
Abb. 6: Grundstücksgrenzen Havelufer / Alte Fahrt
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
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4.3 Eigentum, Dienstbarkeiten, Baulasten, Restitutionsansprüche
Die ausgeschriebenen Grundstücke Havelufer / Alte
Fahrt und Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße
befinden sich vollständig in kommunalem Eigentum und wurden in das Treuhandvermögen für das
förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Potsdamer
Mitte“ der Sanierungsträger Potsdam GmbH (Ausloberin) übertragen.
Im Grundbuch von Potsdam ist eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wege- und Fahrrechts zu
Gunsten des Grundstücks Schwertfegerstraße 8 /
Am Neuen Markt 1 (ehemaliges Kabinetthaus) eingetragen. Darüber hinaus ist auf dem Grundstück
Schwertfegerstraße 9 eine baulast- bzw. grundstücksgesicherte Durchfahrt zum Hof vorzusehen,
um die 5 dauerhaft unentgeltlichen Stellplätze mit
Pflasterung für die Synagoge zu erschließen. Der
Erwerber hat auf dem dienenden Grundstück entsprechende Dienstbarkeiten zu bestellen. Gleiches
gilt auch für Dienstbarkeiten hinsichtlich der Übernahme von Abstandsflächen und der Gewährung
von Geh- und Fahrrechten.
Die ausgeschriebenen Grundstücke sind, mit Ausnahme eines Trafo-Häuschens im nordöstlichen
Abb. 7: Grundstücksgrenzen Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
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Teilbereich des Baufelds I, das zu gegebener Zeit
verlegt werden muss, frei von Baulasten. Wer die
Verlegung und die Kosten zu tragen hat, wird bis zur
2. Stufe des Bieterwettbewerbs geklärt.
Für die Grundstücke Havelufer / Alte Fahrt liegen
keine unbearbeiteten Restitutionsansprüche vor.
Soweit Rückübertragungsansprüche gestellt waren, sind diese bestandskräftig abschlägig beschieden worden.
4.4 Heutige Nutzung / Bestand /
Baustelleneinrichtung
Im nordöstlichen Teilbereich des Baufelds I befinden sich öffentliche Parkplätze (ca. 130) und Baumbestand, die für die geplante Bebauung vorhabenabhängig durch die späteren Bauherren beseitigt
werden müssen.
Entlang der Alten Fahrt an der südöstlichen Grenze
des Baufelds I verläuft eine öffentliche Uferpromenade, für die momentan eine Machbarkeitsstudie zu
den Vorgaben für die Gestaltung von der Arbeitsgemeinschaft WES und Partner (Berlin) sowie POLA
Landschaftsarchitekten BDLA (Berlin) durchgeführt
wird. Die Ergebnisse der Studie sind zugleich Vorgaben für die Gestaltung des Übergangs der ausgelobten Grundstücke zur öffentlichen Promenade, die
dann in das Bieterverfahren (2. Stufe) einfließen.
Ein Teilbereich im Südwesten des Baufelds I
(Humboldtstraße 1-4) wird gegenwärtig für den
Neubau der Verkehrsanlagen Potsdamer Mitte und
als Baustelleneinrichtung für den Landtagsneubau
genutzt. Diese Nutzung kann bei Bedarf von der
Ausloberin gekündigt werden, so dass Baufreiheit
für die Grundstücke am Havelufer hergestellt werden kann. Die Bauarbeiten zum Landtagsneubau haben im Frühjahr 2010 begonnen. Die Fertigstellung
und Übergabe an den Landtag ist für den Zeitraum
des Jahreswechsels 2012 / 2013 vorgesehen.
Die derzeitige Nutzung des Bürogebäudes im Baufeld II durch die Landesbehörden wird im Jahr 2010
beendet. Die Sanierungsträger Potsdam GmbH hat
das Grundstück erworben und macht es baureif.
Abb. 8: Neue Synagoge Potsdam
Quelle: Jost Haberland, Haberland Architekten BDA, Berlin
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Auf dem jetzigen Grundstück Schloßstraße 1 entsteht ein jüdisches Zentrum mit Synagoge, Festund Unterrichtsräumen. Im Frühjahr 2009 wurde
hierfür ein Wettbewerb durchgeführt, bei dem der
Entwurf von Haberland Architekten BDA (Berlin) als
Sieger hervorging. Die Entwurfsidee versteht den
Neubau der Synagoge als eigenständigen „Stadtbaustein“, der sich harmonisch in die Potsdamer
Mitte einfügen soll. Es wird ein differenziertes fünfgeschossiges Gebäude entstehen, das als ein besonderer Baukörper erkennbar sein wird.
Der Bau der neuen Synagoge soll zeitnah zum
Landtagsneubau erfolgen. Dabei soll ein Teil des
Eckgrundstücks Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße bis zur vollständigen Fertigstellung als Baustelleneinrichtung genutzt werden (s. Anlage 9,
Bereich der Baustelleneinrichtung für den Neubau
der Synagoge).
4.5 Erschließung,
Ver- und Entsorgung
Die Grundstücke sind bzw. werden mit dem Ausbau der Humboldtstraße zwischen Breite Straße
und Am Alten Markt verkehrlich und mit allen stadttechnischen Medien erschlossen. Der Ausbau der
Humboldtstraße erfolgt bis zur Bezugsfertigkeit des
Landtages.
Beide Baufelder befinden sich in fußläufiger Entfernung zum Hauptbahnhof mit allen wichtigen schienengebundenen Verkehrsmitteln. Auf der Westseite
des im Bau befindlichen Landtagsgebäudes ist
die Haltestelle Alter Markt errichtet worden, die
im Straßenbahn- und im Linienbusverkehr direkte
ÖPNV-Verbindungen innerhalb des Stadtgebiets
gewährleistet. (s. Abb. 9) Weitere Haltestellen
(Schloßstraße, Platz der Einheit) liegen in unmittelbarer Nähe. Die sehr gute ÖPNV-Erschließung
ermöglicht gemäß gültiger Stellplatzsatzung der
Landeshauptstadt Potsdam die Reduzierung des
Stellplatznachweises um 20% (§ 3 der Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom
07.10.2005).
Der Straßenzug Breite Straße / Lange Brücke ist
Bestandteil des Bundesfernstraßennetzes und
gewährleistet eine gute örtliche und überörtliche
Erreichbarkeit der Grundstücke im motorisierten
Individualverkehr (MIV) (s. Abb. 10).
Die Grundstücke des Baufelds I werden straßenseitig über die in 2012 zu errichtende Humboldtstraße
erschlossen. Sie wird direkt an die Breite Straße
angebunden und als Stichstraße (Sackgasse) betrieben. Damit ist im Kfz-Verkehr jeglicher Durchgangs- oder Fremdverkehr ausgeschlossen.
4.5.1 Verkehrliche Erschließung
Die Baufelder I und II liegen unmittelbar östlich und
westlich der Hauptwegebeziehung für den Fußgänger-, den Rad- und den ÖPNV-Verkehr zwischen der
Innenstadt (Brandenburger Straße / Wilhelmgalerie)
und dem Hauptbahnhof. Diese Wegebeziehung führt
aus Richtung Hauptbahnhof über die neu gebaute
Lange Brücke für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV
zum Alten Markt oder zur Friedrich-Ebert-Straße
und weiter in Richtung Innenstadt. Zusätzlich verläuft im Südosten des Baufeldes I die öffentliche
Uferpromenade, die in ein übergeordnetes Uferwegenetz eingebunden wird und u.a. zum Kulturstandort Schiffbauergasse führt.
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Die Humboldtstraße kann an den Straßenzug Breite
Straße / Lange Brücke im MIV nicht mit allen notwendigen Fahrbeziehungen angeschlossen werden. Das Linksabbiegen von der Breiten Straße
aus Richtung Westen kommend kann an diesem
Knotenpunkt nicht realisiert werden. Stattdessen
wird auf der Langen Brücke im Bereich der Freundschaftsinsel eine Wendemöglichkeit hergestellt und
somit der Anschluss der Humboldtstraße im MIV
aus und in alle Richtungen gewährleistet.
Neben den vorhabenbezogenen Stellplatzanlagen
auf den Grundstücken im Baufeld I wird auch die
geplante Tiefgarage des Landtagsneubaus mit einer
Kapazität von rund 200 Stellplätzen über die Hum-
boldtstraße erschlossen. In der Humboldtstraße
und auf dem Alten Markt werden keine öffentlichen
Stellplätze ausgewiesen. Es ist davon auszugehen,
dass die Humboldtstraße eine Kfz-Belastung deutlich unter 2.000 Kfz/Tag aufweisen wird und somit
als gering belastete Anliegerstraße einzustufen ist.
Die Kfz-Belastung nimmt dabei ausgehend vom
Straßenzug Breite Straße / Lange Brücke Richtung
Brauerstraße kontinuierlich ab.
Das Baufeld II wird über die Friedrich-Ebert-Straße
erschlossen, die zusammen mit der Schloßstraße
eine Querverbindung zwischen der Breiten Straße
und dem Straßenzug Yorckstraße / Am Kanal bildet.
Gleichzeitig ist der frühere zweibahnige, vierstreifi-
Abb. 9: Gesamtübersicht Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
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ge Fahrbahnquerschnitt der Friedrich-Ebert-Straße
mit Mittellage der Straßenbahn in einen zweistreifigen Fahrbahnquerschnitt mit Seitenlage des ÖPNV
umgebaut worden. Mit dieser Maßnahme wird der
Straßenquerschnitt gegenüber dem bisherigen
Profil deutlich verengt. Die Friedrich-Ebert-Straße
hat ihre frühere Funktion als Hauptverkehrsstraße
zugunsten der Funktion einer Haupterschließungsstraße aufgegeben. Mit dieser Maßnahme wird die
Trennwirkung der früheren Friedrich-Ebert-Straße
für den Fußgänger- und Radverkehr aufgehoben.
Im Baufeld II ist die Unterbringung von privaten KfzStellplätzen nur im Innenhof des Baublocks möglich. Auf dem Grundstück Schwertfegerstraße 9 ist
eine grundstücksgesicherte Durchfahrt für die Erschließung von fünf Stellplätzen der Synagoge vorzusehen. Als Alternative könnte die Erschließung
des Innenhofes für den Kfz-Verkehr vorzugsweise
über das Grundstück Friedrich-Ebert-Straße 122
von / zur Friedrich-Ebert-Straße erfolgen.
4.5.2 Ver- und Entsorgung
Für das Baufeld I liegen in den öffentlichen Verkehrsflächen (Humboldtstraße, Platzfläche Alter
Markt, Straße Am Alten Markt) die Leitungen für
Regenwasser, Schmutzwasser, Trinkwasser, Gas,
Fernwärme und Strom zum Anschluss bereit.
Abb. 10: Gesamtübersicht Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
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Für das Baufeld II liegen in der Schwertfegerstraße,
Friedrich-Ebert-Straße und Schloßstraße die Leitungen für Regenwasser, Mischwasser, Trinkwasser,
Gas, Fernwärme und Strom zum Anschluss bereit.
Nicht jedes Medium ist jeder der genannten Straßen
anliegend. Daher sind konkrete Anschlussmöglichkeiten über die Energie und Wasser Potsdam GmbH
zu erkunden.
Vom Anschlussnehmer sind die Kosten der
vorhabenbedingten Hausanschlüsse und mögliche
Baukostenzuschüsse gemäß gültiger Satzungen
der Landeshauptstadt Potsdam zu zahlen. Detailauskünfte und Bestandspläne gibt die Energie und
Wasser Potsdam GmbH.
4.6 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Zur Sicherung einer öffentlichen Wegeverbindung
zwischen Alter Markt und der Uferpromenade ist
die Festsetzung von Gehrechten über das Grundstück Humboldtstraße 5/6 und durch das Gebäude
des ehemaligen „Palastes Barberini“ erforderlich.
Dies entspricht der historischen Situation und gewährleistet eine „Durchlässigkeit“ der geplanten
städtebaulichen Struktur im Sinne einer fußläufigen
Vernetzung des Alten Marktes mit dem Havelufer.
Vorgesehen ist die Festsetzung eines Gehrechtes zugunsten der Allgemeinheit in der Ebene des
Erdgeschosses im Bereich der ehemaligen Gehwegüberbauung durch den Mittelrisalit des ehem.
„Palastes Barberini“ sowie weiterführend durch
den Kopfbau. Gleichzeitig soll hier ein Leitungsrecht zugunsten der Erschließungsträger gesichert
werden.
Im Bereich zwischen den ehemaligen Seitenflügeln
des „Palastes Barberini“ ist die Festsetzung eines
anschließenden Gehrechtes zugunsten der Allgemeinheit bis an die öffentliche Grünfläche der Uferpromenade vorgesehen.
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4.7 Altlasten und Kampfmittel
Die ausgelobten Grundstücke sind nicht im Altlasten- / Altlastenverdachtsflächenkataster der Landeshauptstadt Potsdam erfasst und somit frei von
Verdachtsmomenten.
Eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung (Bescheinigung zur Kampfmittelbelastung) des Zentraldienstes
der Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD)
für die ausgeschriebenen Grundstücke liegt nicht
vor. Erd- und Tiefbauarbeiten dürfen nur stattfinden,
wenn Kampfmittelfreiheit bescheinigt wurde. Diese
kann über den KMBD bzw. eine private Kampfmittelräumfirma nach entsprechenden Erkundungen
erlangt werden.
Als Erkundungstechnologie kommt nach Auskunft
des KMBD nur eine kampfmitteltechnische Baubegleitung in Frage. Dies bedeutet, dass bei allen
vorhabenbezogenen Erd- und Tiefbaumaßnahmen
eine kampfmitteltechnische Baubegleitung durch
den Vorhabenträger einzukalkulieren ist.
4.8 Bodendenkmale
Das Baufeld I (Havelufer / Alte Fahrt) und das Baufeld II (Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße) liegen innerhalb des in die Landesliste unter Nr. 2141
eingetragenen geschützten Bodendenkmals. Dabei
handelt es sich um die mittelalterliche / frühneuzeitliche Stadtanlage, einen Rast- und Werkplatz der
Mittelsteinzeit, einen Siedlungs- und Bestattungsplatz der Jungsteinzeit, eine Siedlung der Römischen Kaiserzeit und einen Siedlungs- und Bestattungsplatz des slawischen Mittelalters.
Innerhalb der Baugrube des 1989 errichteten
Theaterrohbaus (Bereich Humboldtstraße 1-5) ist
davon auszugehen, dass keine Bodendenkmalsubstanz mehr erhalten ist (s. Abb. 11). Im Bereich
des Ostflügels des ehem. „Palastes Barberini“ und
in der Brauerstraße 1-3 ist mit archäologischen
Befunden zu rechnen. Bei Inanspruchnahme von
bisher unbebauten oder nicht durch tief reichende
Einbauten vollständig gestörten Flächen werden
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archäologische Bergungs- oder Dokumentationsmaßnahmen erforderlich.
Im Bereich der Grundstücke Friedrich-Ebert-Straße /
Schloßstraße und Schwertfegerstraße ist in Teilflächen mit Bodendenkmalstrukturen auch noch unterhalb der Gründungssohle von bestehenden oder
ehemals vorhandenen Gebäuden zu rechnen. Dort
verläuft die mittelalterlich / frühneuzeitliche Stadtbefestigung (Graben mit Wall und Palisade). Aus diesem Grund können nach dem Abbruch des derzeit
bestehenden Gebäudes vor der neuen Bebauung
der Grundstücke bauvorbereitende archäologische
Bergungs- und Dokumentationsmaßnahmen erforderlich werden. In den derzeit überbauten Flächen,
ist davon auszugehen, dass nur noch in Teilflächen
der untere Abschnitt des Stadtgrabens erhalten ist.
In den ehemaligen Innenhofflächen, ist mit umfangreicheren archäologischen Befundlagen zu rechnen.
Der Umfang der archäologischen Maßnahmen ist
davon abhängig, in welchem Maß bei der Neubebauung der Grundstücke in die Bodendenkmalsubstanz eingegriffen wird. Für das Bieterverfahren (2.
Stufe) werden detaillierte Angaben zum Bodendenkmal für die einzelnen Grundstücke zur Verfügung gestellt.
Die Ausloberin wird die erforderlichen archäologischen Maßnahmen entsprechend der konkreten
Planung für die Bebauung des Grundstückes bauvorbereitend / baubegleitend ausführen lassen.
Abb. 11: Karte des Bodendenkmals 2141 in seiner Ausdehnung
Grundlagendarstellung: Ergebnis der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte
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4.9 Lärmemission
Eine im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung
durchgeführte schalltechnische Untersuchung
zu der zu erwartenden Verkehrslärmbelastung im
Baufeld I ergab Richtwertüberschreitungen, die
Schallschutzmaßnahmen erfordern, um gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Im Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass an
den Außenfassaden der vorgesehenen Bebauung im
Bereich der Langen Brücke / „Havelplatz“ und der
Humboldtstraße die Richtwerte der DIN 18005 z.T.
deutlich überschritten werden, während die rückwärtigen Bereiche zur Havel / Freundschaftsinsel
vergleichsweise gering belastet sind.
Entsprechend der errechneten Pegelwerte im Bereich der Außenfassaden werden durch textliche
Festsetzungen deshalb die für die Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlichen Luftschalldämmmaße der Außenbauteile
gem. DIN 4109 im Bebauungsplan zur Festsetzung
vorgesehen.
Darüber hinaus soll für Wohnungen in den besonders belasteten Bereichen des Plangebietes an der
Langen Brücke festgesetzt werden, dass durch
eine entsprechende Grundrissorganisation ein Teil
der Aufenthaltsräume der unbelasteten Seite des
Gebietes / dem Havelufer zugewandt sind.
Da die den vorgesehenen Festsetzungen zugrundeliegende Emissionsprognose von einem städtebaulichen Konzept ausgeht, welches zumindest in
Teilbereichen noch nicht vollständig abgesichert
ist, wird eine ergänzende Relativierungsfestsetzung
vorgesehen, die eine ausnahmsweise Unterschreitung der festgesetzten Schalldämmmaße ermöglicht, wenn im Baugenehmigungsverfahren geringere Außenlärmpegel nachgewiesen werden.
4.10 Bebauungsplanentwurf
„Havelufer / Alte Fahrt“
Für die planungsrechtliche Absicherung der Entwicklungsvorstellungen wird derzeit der Bebau30
ungsplanentwurf Nr. SAN-P 13 „Havelufer / Alte
Fahrt“ für das Baufeld I aufgestellt (s. Abb. 12), der
entsprechend den konkretisierten Sanierungszielen
und des „Integrierten Leitbautenkonzeptes Potsdamer Mitte“ städtebauliche Vorgaben festschreibt.
Die frühzeitige Träger- und Bürgerbeteiligung ist
abgeschlossen, die Offenlegung wird derzeit vorbereitet.
Da es sich hierbei um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung handelt und die maßgeblichen
Obergrenzen der überbaubaren Flächen nicht überschritten werden, wird er im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungspläne der
Innenentwicklung – aufgestellt.
Mit der Anwendung des § 13a BauGB kann durch
die zügige Schaffung von Planungsrecht voraussichtlich eine Bebauung der Grundstücke des
Plangebietes in zeitlichem Zusammenhang mit der
Errichtung des Landtagsneubaus erfolgen.
Die überbaubaren Flächen werden durch Baulinien
und Baugrenzen bestimmt werden. Dabei ist im
Bereich der Brauerstraße, der Platzkante zum Alten
Markt sowie weiter im Verlauf der Humboldtstraße
die Festlegung von Baulinien vorgesehen, da insbesondere diese Bereiche für die „bauliche Fassung“
des Stadtraums von herausragender Bedeutung
sind. In den übrigen Teilen des Plangebietes werden die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen
festgelegt. Dies trägt zum einen der Vorgabe Rechnung, zur Havel hin durch eine eher offene Bauweise die Öffnung zur Landschaft und zum Wasser
vorzusehen, zum anderen wird hier die Möglichkeit
eröffnet, eine dem Ort und den spezifischen Nutzungsvorgaben angemessene bauliche Struktur zu
entwickeln.
Entsprechend der vorgenannten städtebaulichen
Vorgaben sowie aus Gründen des Immissionsschutzes wird in den Randbereichen des Plangebiets zur
Brauerstraße, zum Alten Markt, zur Humboldtstraße und zur Langen Brücke / „Havelplatz“ eine geschlossene Bauweise zur Festsetzung vorgesehen.
Entsprechend der vorgenannten städtebaulichen
Zielsetzungen soll in den übrigen Teilen des Plangebietes eine offene Bauweise festgesetzt werden.
Potsdamer Mitte | Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke
Die Gemeinde erwägt zur Zeit, für die hinteren
Grundstücksbereiche im Rahmen des Bebauungsplans Regelungen zu treffen, die auch eine geringere Abstandsfläche oder eine grenzständige Bebauung ermöglichen. Im Zusammenhang mit den zu
erarbeitenden Entwürfen können insoweit dementsprechend auch Vorschläge gemacht werden, die
über die Regelungen des Bebauungsplanentwurfs
hinausgehen.
Abb. 12: Bebauungsplanentwurf Nr. SAN-P 13 „Havelufer / Alte Fahrt“
Quelle: Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege
4.11 Weitere Bestimmungen und
Richtlinien (Sanierungsgebiet)
Das Plangebiet liegt zum größten Teil im „Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte“, das von der
Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss
der Satzung am 6. Oktober 1999 förmlich festgelegt worden ist. Die Satzung trat am Tage nach
ihrer Bekanntmachung am 15. November 1999 in
Kraft. Das im Rahmen der vorbereitenden Untersu-
chungen gemäß § 141 BauGB erarbeitete Neuordnungsprogramm sieht die Wiederherstellung der
Potsdamer Mitte als Kernbereich der Stadt Potsdam
vor. Mit dem Kaufvertrag erfolgt eine Zusage der
Landeshauptstadt Potsdam, die für das Vorhaben,
das dem Kaufvertrag zugrunde liegt, erforderliche
sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen. Der
Verkauf erfolgt zum Endwert, so dass ein zusätzlicher Ausgleichsbetrag vom Käufer nicht erhoben
wird.
Bieterwettbewerb für den Verkauf städtischer Grundstücke | Potsdamer Mitte
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Anlagen / Formblätter
Die folgenden Anlagen, die auch als CD-ROM beiliegen, stehen zusammen mit der Projektinformation auf
der Homepage unter:
www.potsdamer-mitte.de
zum Herunterladen zur Verfügung:
Anlage 1
Anlage 2a
Anlage 2b
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5a
Anlage 5b
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Lage im Stadtgebiet
Luftbild Potsdamer Mitte 1944
Luftbild Potsdamer Mitte 2010
Planzeichnung zum Integrierten Leitbautenkonzept
Historisches Bildmaterial
Teilungsentwurf der Grundstücke Havelufer / Alte Fahrt, M 1:1000
Teilungsentwurf der Grundstücke Friedrich-Ebert-Straße / Schloßstraße, M 1:1000
Grundstückspässe mit den Vorgaben und Empfehlungen für die Bebauung und
Nutzung der ausgeschriebenen Grundstücke
Fernwärmesatzung, Stand: 21.12.1998
Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Stand: 07.10.2005
Bereich der Baustelleneinrichtung für den Neubau der Synagoge
Formblätter
Formblatt F1
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Formblatt F2
Teilnahmeantrag
Formblatt F3
Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit Nennung des
Vertretungsberechtigten (nur für Bewerbergemeinschaften)
Formblatt F4
Verpflichtungserklärung Dritter
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