Checkliste Küchen Diese Checkliste hilft Ihnen, in der Aus

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Checkliste
Küchen
Diese Checkliste hilft Ihnen, in der Aus- und Weiterbildung in Küchen die notwendigen
Schutzmaßnahmen einzuhalten und zu überprüfen.
Überprüfen Sie bitte, ob es in Ihrer Bildungseinrichtung noch zusätzliche Checkpunkte gibt.
Maßnahme/Anforderung
Ausstattung
Die Arbeitsplätze sind so angeordnet, dass sich das
Küchenpersonal nicht gegenseitig behindert.
Mindestens 1,5 m2 Bewegungsfreiraum an jedem
Arbeitsplatz und zwischen Arbeitstischen, Maschinen
und Geräten ist ein mindestens 1 m breiter Raum zum
Durchgehen.
Der Bodenbelag ist nach Ihrer Einschätzung
rutschhemmend (Rutschhemmungsfaktor bis hundert
Gedecke = R 11 V4 über hundert Gedecke R = 12
V4).
Ablauföffnungen und Ablaufrinnen sind in
ausreichender Zahl vorhanden.
Handlungs- Bemerkung
bedarf
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ablauföffnungen und Ablaufrinnen sind an den
Stellen angeordnet, an denen der Flüssigkeitsanfall zu
erwarten ist.
Fußböden sind so ausgeführt, dass Flüssigkeit
abfließen kann (empfohlenes Gefälle: 1 bis 1,5
Prozent).
Die Beleuchtung der Arbeitsbereiche ist nach Ihrer
Einschätzung ausreichend und blendfrei (mindestens
500 Lux).
Die Einrichtungsgegenstände können sicher benutzt
werden.
Ja
Nein
Zum Beispiel Ecken von Flügeltüren nicht in
Kopfhöhe von Personen; Schubladen und Auszüge
sind gegen Herausfallen gesichert; stabile,
gegebenenfalls an der Wand befestigte Regale, die die
Last des Ladegutes sicher aufnehmen; Pendeltüren mit
Sichtverbindung nach außen
Vorhandene Transportwagen sind ausreichend
kippsicher und können gegen Wegrollen gesichert
werden.
An den Waschbecken in der Küche sind geeignete
Hautreinigungs-, Desinfektionsmittel und
Einmalhandtücher bereit gestellt.
Arbeitsmittel
Vor jeder Benutzung von elektrischen Anlagen und
Geräten wird eine Sichtprüfung vorgenommen.
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Checkliste: Küchen - 1/3
Maßnahme/Anforderung
Es werden Töpfe und Pfannen verwendet, die so gestaltet
sind, dass Verbrennungen vermieden werden,
beziehungsweise es stehen ausreichend große Topflappen
oder Kochhandschuhe zur Verfügung, die benutzt werden.
Es steht eine ausreichende Zahl von Messersätzen zur
Verfügung, damit ein Transport von Platz zu Platz
unterbleibt.
Es sind für jede Tätigkeit geeignete Messer in der Küche
vorhanden mit rutschfestem Griff und geschärfter Klinge.
Die Messer werden sicher aufbewahrt - zum Beispiel
magnetische Leisten, Hakenleisten, Schubladen mit
Spezialeinsätzen, Rolltaschen, Messerblöcke.
Handlungs- Bemerkung
bedarf
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Betrieb
Es gibt eine Küchenordnung und sie ist ausgehängt.
Die Küchenordnung enthält unter anderem Festlegungen
über:
 Verarbeitung und Umgang mit Lebensmitteln
 Entsorgung von Lebensmittelabfällen
 Lagerung von Lebensmitteln
 Reinigung und Desinfektion
 Tragen von Schmuck
 Tragen von Bekleidung, Kopfbedeckung,
Schuhwerk
 Hygienemaßnahmen
Messer werden nach Benutzung weggeräumt und nicht
achtlos liegen gelassen oder mit Gegenständen zugedeckt.
Vergossenes oder Verschüttetes wird sofort aufgewischt.
Stolperstellen werden vermieden - zum Beispiel
Verlängerungsleitungen, im Weg stehende Kisten, Eimer,
offen stehende Gerätetüren.
Es sind geeignete Schneidunterlagen vorhanden.
Zum Erreichen höher gelegener Schrank- und Regalfächer
sind geeignete Tritte und/oder Leitern vorhanden.
Der Fußboden wird nach Herstellerangaben
(Bodenhersteller und/oder Reinigungsmittelhersteller)
gereinigt.
Vor Reinigungs- und Kontrollarbeiten an elektrischen
Geräten wird immer der Netzstecker gezogen.
Die Fettfangfilter der Lüftungsanlage werden regelmäßig
gereinigt - mindestens alle 14 Tage.
Den Ausbildern/Ausbilderinnen sind die einschlägigen
Vorschriften bekannt und sie werden beachtet – zum
Beispiel Lebensmittelhygieneverordnung,
Gefahrstoffverordnung.
Es ist ein Hautschutzplan erstellt.
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Notfallvorsorge
Zur Bekämpfung von Bränden sind die notwendigen
Feuerlöscheinrichtungen vorhanden.
Zur Bekämpfung von Bränden in Fritteusen muss ein
spezieller Feuerlöscher vorhanden sein, der zum Löschen
von Speiseöl- und Speisefettbränden geeignet ist (auf dem
Löscher vermerkt; CO2-Löscher und auch Löschdecken
Ja
Nein
Ja
Nein
Checkliste: Küchen - 2/3
Maßnahme/Anforderung
sind nicht geeignet).
Bei Fritteusen mit einer Füllmenge von mehr als 50 Liter
muss eine selbsttätig wirkende Löscheinrichtung mit einem
für Speiseöl- und Speisefettbrände geeigneten Löschmittel
vorhanden sein.
Es ist für die küchentypischen Verletzungen geeignetes
Erste-Hilfe-Material bereitgestellt, mindestens ein kleiner
Verbandkasten nach DIN 13157 C.
Handlungs- Bemerkung
bedarf
Ja
Nein
Ja
Nein
In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der
besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist.
Checkliste: Küchen - 3/3
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