Checkliste Küchen Diese Checkliste hilft Ihnen, in der Aus- und Weiterbildung in Küchen die notwendigen Schutzmaßnahmen einzuhalten und zu überprüfen. Überprüfen Sie bitte, ob es in Ihrer Bildungseinrichtung noch zusätzliche Checkpunkte gibt. Maßnahme/Anforderung Ausstattung Die Arbeitsplätze sind so angeordnet, dass sich das Küchenpersonal nicht gegenseitig behindert. Mindestens 1,5 m2 Bewegungsfreiraum an jedem Arbeitsplatz und zwischen Arbeitstischen, Maschinen und Geräten ist ein mindestens 1 m breiter Raum zum Durchgehen. Der Bodenbelag ist nach Ihrer Einschätzung rutschhemmend (Rutschhemmungsfaktor bis hundert Gedecke = R 11 V4 über hundert Gedecke R = 12 V4). Ablauföffnungen und Ablaufrinnen sind in ausreichender Zahl vorhanden. Handlungs- Bemerkung bedarf Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ablauföffnungen und Ablaufrinnen sind an den Stellen angeordnet, an denen der Flüssigkeitsanfall zu erwarten ist. Fußböden sind so ausgeführt, dass Flüssigkeit abfließen kann (empfohlenes Gefälle: 1 bis 1,5 Prozent). Die Beleuchtung der Arbeitsbereiche ist nach Ihrer Einschätzung ausreichend und blendfrei (mindestens 500 Lux). Die Einrichtungsgegenstände können sicher benutzt werden. Ja Nein Zum Beispiel Ecken von Flügeltüren nicht in Kopfhöhe von Personen; Schubladen und Auszüge sind gegen Herausfallen gesichert; stabile, gegebenenfalls an der Wand befestigte Regale, die die Last des Ladegutes sicher aufnehmen; Pendeltüren mit Sichtverbindung nach außen Vorhandene Transportwagen sind ausreichend kippsicher und können gegen Wegrollen gesichert werden. An den Waschbecken in der Küche sind geeignete Hautreinigungs-, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher bereit gestellt. Arbeitsmittel Vor jeder Benutzung von elektrischen Anlagen und Geräten wird eine Sichtprüfung vorgenommen. Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Checkliste: Küchen - 1/3 Maßnahme/Anforderung Es werden Töpfe und Pfannen verwendet, die so gestaltet sind, dass Verbrennungen vermieden werden, beziehungsweise es stehen ausreichend große Topflappen oder Kochhandschuhe zur Verfügung, die benutzt werden. Es steht eine ausreichende Zahl von Messersätzen zur Verfügung, damit ein Transport von Platz zu Platz unterbleibt. Es sind für jede Tätigkeit geeignete Messer in der Küche vorhanden mit rutschfestem Griff und geschärfter Klinge. Die Messer werden sicher aufbewahrt - zum Beispiel magnetische Leisten, Hakenleisten, Schubladen mit Spezialeinsätzen, Rolltaschen, Messerblöcke. Handlungs- Bemerkung bedarf Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Betrieb Es gibt eine Küchenordnung und sie ist ausgehängt. Die Küchenordnung enthält unter anderem Festlegungen über: Verarbeitung und Umgang mit Lebensmitteln Entsorgung von Lebensmittelabfällen Lagerung von Lebensmitteln Reinigung und Desinfektion Tragen von Schmuck Tragen von Bekleidung, Kopfbedeckung, Schuhwerk Hygienemaßnahmen Messer werden nach Benutzung weggeräumt und nicht achtlos liegen gelassen oder mit Gegenständen zugedeckt. Vergossenes oder Verschüttetes wird sofort aufgewischt. Stolperstellen werden vermieden - zum Beispiel Verlängerungsleitungen, im Weg stehende Kisten, Eimer, offen stehende Gerätetüren. Es sind geeignete Schneidunterlagen vorhanden. Zum Erreichen höher gelegener Schrank- und Regalfächer sind geeignete Tritte und/oder Leitern vorhanden. Der Fußboden wird nach Herstellerangaben (Bodenhersteller und/oder Reinigungsmittelhersteller) gereinigt. Vor Reinigungs- und Kontrollarbeiten an elektrischen Geräten wird immer der Netzstecker gezogen. Die Fettfangfilter der Lüftungsanlage werden regelmäßig gereinigt - mindestens alle 14 Tage. Den Ausbildern/Ausbilderinnen sind die einschlägigen Vorschriften bekannt und sie werden beachtet – zum Beispiel Lebensmittelhygieneverordnung, Gefahrstoffverordnung. Es ist ein Hautschutzplan erstellt. Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Notfallvorsorge Zur Bekämpfung von Bränden sind die notwendigen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden. Zur Bekämpfung von Bränden in Fritteusen muss ein spezieller Feuerlöscher vorhanden sein, der zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden geeignet ist (auf dem Löscher vermerkt; CO2-Löscher und auch Löschdecken Ja Nein Ja Nein Checkliste: Küchen - 2/3 Maßnahme/Anforderung sind nicht geeignet). Bei Fritteusen mit einer Füllmenge von mehr als 50 Liter muss eine selbsttätig wirkende Löscheinrichtung mit einem für Speiseöl- und Speisefettbrände geeigneten Löschmittel vorhanden sein. Es ist für die küchentypischen Verletzungen geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitgestellt, mindestens ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 C. Handlungs- Bemerkung bedarf Ja Nein Ja Nein In diesem Dokument wird auf eine geschlechtsneutrale Schreibweise geachtet. Wo dieses nicht möglich ist, wird zugunsten der besseren Lesbarkeit das ursprüngliche grammatische Geschlecht verwendet. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit auch jeweils das andere Geschlecht angesprochen ist. Checkliste: Küchen - 3/3