LVR-Klinikum Düsseldorf Neubau Diagnostik-, Therapie

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LVR-Klinikum Düsseldorf
Neubau Diagnostik-, Therapie- und Forschungszentrum (DTFZ)
1. Bauabschnitt
Begründung zur Vorlage Nr. 13/3626
1. Dienstliche Veranlassung:
Der Landschaftsausschuss stimmte am 03.12.2010 (Vorlage-Nr. 13/785) der Maßnahme
im Rahmen des Gesamtfinanzierungsplans für den LVR-Klinikverbund zu und beauftragte
die Verwaltung mit der Planung. Grundlage dieses Beschlusses war die Ziel- und
Liegenschaftsplanung für das LVR-Klinikum Düsseldorf (Vorlage 12/4471).
Im Rahmen dieser Ziel- und Liegenschaftsplanung 2009 für das LVR-Klinikum Düsseldorf
ist vorgesehen, sämtliche Funktionen des Klinikums in einem Teil des Geländes zu
arrondieren. In diesem Zusammenhang ist geplant, das Ostgelände mit den dort
betriebenen Stationshäusern und den zentralen Funktionsbereichen der medizinischen
Infrastruktur aufzugeben und das Klinikum mit sämtlichen Funktionen im Westteil des
Geländes zu konzentrieren.
Die nachfolgende Tabelle stellt die daraus resultierenden Baumaßnahmen gegenüber,
zunächst wie sie mit Vorlage 13/785 beschlossen waren (Gesamt nach Vorlage) und
weiter den aktualisierten Stand ( Gesamt aktualisiert), der sich aus folgenden
Änderungen ergibt:
-
2. Bauabschnitt DTFZ statt Sanierung des Hauses 14,
-
3. Bauabschnitt, Hörsaal, wird vorerst zurückgestellt,
-
Abriss diverser Objekte sowie Anpassung der Infrastruktur,
-
Sanierung Bettenhaus 10 und KJPP: HU-Bau weicht von der Grobkostenschätzung
der Vorlage Nr. 13/785 ab,
-
Brandschutzsanierungsmaßnahme: Abrechnung unter den Plankosten.
Die Änderungen wurden im KA 2 am 04.12.2012 sowie im Interfraktionellen Arbeitskreis
am 21.06.2013 vorgestellt.
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Sanierung Bettenhaus 10
Tagesklinisch-ambulantes Zentrum (TAZ)
Brandschutzsanierung STBH 13 und 14,
Phase 1
Neubau Bettenhaus KJPP 1. und 2.
Bauabschnitt
Rückbau und Baufeldfreimachung KJPP
1. Bauabschnitt Diagnose-TherapieForschungs-Zentrum (DTFZ)
2. Bauabschnitt Diagnose-TherapieForschungs-Zentrum (DTFZ)
Abriss für Diagnose-Therapie-ForschungsZentrum (DTFZ)
diverse Maßnahmen, hier: Infrastruktur
Neubau Tagesklinik Hilden
Gesamt nach Vorlage
3.080.000,00 €
11.107.000,00 €
Gesamt aktualisiert
3.411.650,00 €
10.108.643,00 €
5.966.000,00 €
3.190.000,00 €
12.116.000,00 €
€
12.412.939,37 €
660.300,00 €
62.211.000,00 €
61.631.480,00 €
14.638.000,00 €
6.083.839,87 €
€
€
1.500.000,00 €
110.618.000,00 €
2.650.000,00 €
5.428.007,00 €
1.500.000,00 €
107.076.859,24 €
Für den 2. BA geht die Planung z.Z. von einer Reduzierung der Bettenzahl von 72 auf 37
Betten aus. Es wird von einer Reduzierung der Kosten für den 2. BA von 14,6 Mio. € auf
6.083.839,87 € ausgegangen. Weitere Ausführungen dazu unter „8. Risiken und weitere
Planung“.
Zwischenzeitlich abgeschlossen sind die Maßnahmen:
Sanierung Bettenhaus 10
Tagesklinisch-ambulantes Zentrum (TAZ)
In Ausführung befinden sich die Maßnahmen:
Brandschutzsanierung STBH 13 und 14, Phase 1
Neubau Bettenhaus KJPP 1. und 2. Bauabschnitt
Rückbau und Baufeldfreimachung KJPP
Für die Maßnahmen
1. Bauabschnitt Diagnose-Therapie und Forschungszentrum (DTFZ)
( Summen ohne Wahlleistungsbereich und ohne lose Möblierung)
2. Bauabschnitt (DTFZ)
Abriss für (DTFZ)
Diverse Maßnahmen (Infrastruktur)
erstellte die Verwaltung ein Gesamtkonzept. Der Neubau des Diagnostik-, Therapie- und
Forschungszentrums (DTFZ), welcher in drei Bauabschnitten errichtet werden soll, bildet
das Zentrum der Zielplanung.
Diese Planung beinhaltet Zielsetzungen für die Weiterentwicklung der Diagnostik,Therapie- und Behandlungsangebote des LVR-Klinikums. Hierzu gehören auch
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verbesserte Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort der Heinrich-HeineUniversität. Der Universitätsstatus des Fachbereiches Psychiatrie und Psychotherapie
sowie der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist für die
Zukunftssicherung des LVR-Klinikums von strategischer Bedeutung (Vorlage 12/4471).
Die künftige bauliche Struktur des Klinikums arrondiert die klinischen Bereiche. Die
Betriebsabläufe werden optimiert, die Wegezeiten zugunsten der unmittelbaren Arbeit
mit den Patientinnen und Patienten deutlich reduziert. Eine Arrondierung ist nur unter
Berücksichtigung von Forschung und Lehre in den Neubaukapazitäten möglich.
Der 1. Bauabschnitt bedeutet für die Allgemeinpsychiatrie die weitgehende
Zusammenführung von Behandlung und Therapie mit Forschung und Lehre in einem
funktional gegliederten Gebäudekomplex (Vorlage 12/4471, S. 37). Eine Beteiligung der
Heinrich-Heine Universität Düsseldorf an der Finanzierung war, auf Grund der sehr
begrenzten Mittel für den Hochschulbau, in der Vergangenheit nicht erreichbar und ist
zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtfinanzierungsplanes nicht Gegenstand der
Überlegungen zur Finanzierung des Vorhabens gewesen. Die Finanzierung ist im Rahmen
der Gesamtfinanzierung lückenlos sichergestellt.
Der Kostenrahmen – einschließlich einer Kosten-Sicherheitsmarge von 6,7% – wird,
unter Berücksichtigung der Reduzierung des 2. Bauabschnitt auf 37 Betten, eingehalten
(Auf die ausführlichen Ausführungen hierzu unter „8. Risiken und weitere Planungen“
wird verwiesen).
Das Gesamtkonzept wurde dem Krankenhausausschuss 2 am 04.12. 2012 vorgestellt
und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen.
Als erster Schritt zur Umsetzung dieses Konzeptes werden nun mit dieser Vorlage die
Planung und die Kosten für den ersten und umfangreichsten Bauabschnitt des DTFZ
vorgestellt, der 13 Stationen mit 287 Betten und 8 tagesklinischen Plätzen umfasst
sowie Laborbereiche und eine zentrale Eingangshalle.
2. Bauliche Konzeption:
2.1 Ausgangssituation
Die städtebauliche Konzeption ist von folgenden vorgegebenen Randbedingungen
geprägt:
-
den Standardbettenhäusern (Häuser 13 und 14), deren Kapazitäten wegen
fehlender Ausweichflächen solange zu erhalten sind, bis die entsprechenden
Nutzflächen im ersten Bauabschnitt des DTFZ zur Verfügung stehen,
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-
dem zurzeit im Bau befindlichen Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie (KJPP),
-
den Abstandsflächen zu den Gebäuden Haus 27 (Sozialzentrum) und Haus 22
(Tagesklinik KJPP),
-
der Sicherstellung der Ver- und Entsorgung des DTFZ über das gesonderte Projekt
„Infrastruktur im Klinikgelände“,
-
dem Abbruch der abgängigen Gebäude Häuser 12, 23 und 26 nach Fertigstellung
des Neubaus KJPP zur Schaffung eines Baufeldes für das DTFZ (siehe Plan 1).
Plan 1: Bestand mit Abbruch
für Baufeldfreimachung
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Plan 2: DTFZ erster Bauabschnitt und
Abbruch der Häuser 13 und 14
2.2 Städtebauliche Konzeption
Die Gebäudeteile des ersten Realisierungsabschnittes stellen das Kernstück der drei
geplanten Bauabschnitte des DTFZ dar. Die beiden vier- und fünf-geschossigen
Gebäudekörper dieses Bauabschnittes werden mit einer über drei Geschosse führenden
Eingangshalle verbunden und erschlossen. Dieser transparente Gebäudeteil ist in der
städtebaulichen Hauptachse, die durch die vorhandene Lindenallee dargestellt wird,
angeordnet.
Durch die Lage des Neubaus und der weiter geplanten Bauabschnitte entstehen klar
definierte Freiflächen. Die Gebäudekonfiguration ermöglicht weiter, dass ein Maximum
des vorhandenen Baumbestandes erhalten werden kann.
Im städtebaulichen Gesamtkontext der Gebäude bildet die Lindenallee auch die „grüne
Achse“. Der Endpunkt der Achse wird durch einen Baumplatz mit vorhandenen,
geschützten Bäumen markiert.
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2.3 Gebäudestruktur und Nutzung
Die Grundlage der gesamten Gebäudekonzeption bildet das mit dem Klinikum
abgestimmte Flächen- und Raumprogramm der Vorplanung vom 13.03.2013.
Im 1. Bauabschnitt sind zwei Gebäudekörper (Bauteil Nord und Süd) konzipiert, die
mittels einer dreigeschossigen Eingangshalle verbunden sind. Im Erdgeschoss des fünfgeschossigen Bauteils Nord sind die Funktionsstellen Radiologie, Transkranielle
Magnetstimulationstherapie (TMS) und Elektro-Krampftherapie (EKT), Neuropsychiatrie,
Bereitschaftsdienst sowie die Zentrale Aufnahme und die Institutsambulanz geplant. Die
Physikalische Therapie, der Klinische Arztdienst, der Sozialdienst, die Konsile und
Räumlichkeiten für den Betriebsarzt sind im südlichen Bauteil vorgesehen. Ebenso sind
dort für den Bereich Forschung und Lehre Räumlichkeiten für experimentelle
Psychopathologie sowie Labore für Biochemie und Histologie berücksichtigt worden.
Angegliedert an diese ist ein klinisches Labor geplant.
Das Grundrisskonzept der Obergeschosse sieht vor, dass sowohl im Nord- als auch im
Südtrakt jeweils zwei Pflegestationen auf einer Ebene zur Verfügung stehen. Die
Stationen sind jeweils um einen Innenhof herum angeordnet, wodurch zwei Atrien
entstehen. Verbunden sind die beiden Stationen über den zentralen Erschließungskern
sowie durch die gemeinsam genutzten Räume. Die geplanten Atrien gewährleisten eine
natürliche Belichtung von Fluren und angrenzenden Funktionsräumen. Weiterhin
erleichtern sie die Orientierung. Gleichzeitig ergibt sich ein größtmöglicher Einblick in die
Flurbereiche der Station für das Pflegepersonal. Alle Stationen können bei Bedarf als
geschützte Pflegebereiche betrieben werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind
Nord- und Südtrakt mit Verbindungsbrücken über die Eingangshalle miteinander
verbunden. Hierdurch werden kurze Wege für das Personal zwischen den Stationen auf
einer Ebene möglich.
Die bettenführenden Bereiche in den Obergeschossen sind mit insgesamt 287 Betten,
verteilt auf 13 Stationen, für stationäre Patientenbetreuung ausgelegt. In der genannten
Bettenzahl sind ebenfalls 53 Betten für Wahlleistungspatienten enthalten. Eine
zusätzliche Tagesklinik mit acht Plätzen für gerontopsychiatrische Patientinnen und
Patienten wurde in die Depressionsstation integriert.
Die vier Stationen der Allgemeinpsychiatrie im 1. Obergeschoss sind jeweils für 23 Betten
ausgelegt. (4 x 23 Betten = 92 Betten)
Im 2. Obergeschoss sind im Bauteil Süd zwei weitere Stationen mit jeweils 23 Betten für
die Allgemeinpsychiatrie geplant. (2 x 23 Betten = 46 Betten)
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Im 2. Obergeschoss im Bauteil Nord befindet sich der Stationsbereich der somatisch
betriebenen Neurologie mit 44 Betten in Pflegeaufstellung, angeordnet in 18 Doppel- und
8 Einzelzimmern,
-
hiervon sieben Betten im fakultativ geschützt zu führenden Bereich
-
und sieben Betten im Wahlleistungsbereich,
-
zusätzlich eine Stroke-Unit mit 6 Betten.
Alle Untersuchungsräume mit Ausnahme der radiologischen Bereiche sind innerhalb
dieser Station vorgesehen. Selbiges gilt für die Räumlichkeiten des Klinischen
Arztdienstes. Durch diese funktionale Anordnung ergeben sich kurze Wege für das
Personal sowie für die Patienten- und Besucherbetreuung des neurologischen
Stationsbereichs.
Im 3. Obergeschoss befinden sich die gerontopsychiatrischen Pflegebereiche mit
insgesamt 75 Betten und 8 tagesklinischen Plätzen, inklusive einer Wahlleistungsstation
mit 16 Betten. Eine Verbindung der Bauteile Nord und Süd wird in diesem Geschoss über
den Patientendachgarten oberhalb der Eingangshalle gewährleistet. Die Lage des
Dachgartens bietet den Patientinnen und Patienten einen selbstständigen, barrierefreien
Aufenthalt im Freien.
Im 4. Obergeschoss des nördlichen Bauteiles befindet sich die Wahlleistungsstation der
Allgemeinpsychiatrie mit 30 Betten. Der Bereich erstreckt sich über den gesamten Bauteil
und unterscheidet sich von den Standardstationen durch die Größe der Patientenzimmer
und durch eine höherwertige Ausstattung. Eine Café-Lounge und ein Therapie- und
Sportbereich ergänzen das Raumprogramm der Station. Zwei Dachgärten werden von
den Flurbereichen erschlossen. Diese sind durch ihren barrierefreien Zugang und die
suizidpräventiven 2,50 Meter hohen Absturzsicherungen für Patientinnen und Patienten
frei zugänglich.
Der Neubau wird teilweise unterkellert. Im Untergeschoss befinden sich die Zentralen der
technischen Gebäudeausrüstung, die zentrale Bettenaufbereitung, die
Personalumkleiden, die zentralen Ver- und Entsorgungsräume sowie ein Wirtschaftshof.
2.4 Gebäude
2.4.1 Gestaltung
Die statische Grundstruktur des Gebäudes bildet eine Stahlbeton-Skelettbauweise mit
unterzugsfreien Flachdecken. Die erforderlichen Treppenhaus- und Aufzugskerne steifen
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das Gebäude in Verbindung mit den tragend ausgebildeten vertikalen Technikschächten
horizontal aus.
Nichttragende Innenwände sind den funktionalen, brandschutztechnischen,
bauphysikalischen und gestalterischen Erfordernissen entsprechend als Betonwände,
Mauerwerkswände oder Gipskartontrennwände geplant.
Die Fassade ist funktional, entsprechend der Nutzung der einzelnen Geschosse,
gegliedert. Oberhalb des vertikal betonten Sockelgeschosses befinden sich, durch die
geplanten horizontalen Fensterbandgliederungen klar ablesbar, die Stationsbereiche in
den 3 oberen Geschossen. Das oberste Geschoss, in dem sich die Wahlleistungsstation
der Allgemeinpsychiatrie befindet, hebt sich durch seine größtmögliche transparente
Gestaltung von den unteren Bereichen entsprechend ab.
Die gesamte Fassade ist als hinterlüftete Vorhangfassade mit leichten Fassadenplatten
und Fassadenglasplatten geplant worden.
Der obere Gebäudeabschluss wird als extensiv begrüntes Flachdach und in Teilbereichen
als intensiv begrünte Dachflächen geplant. Hier erhalten die Stationsbereiche der
Gerontopsychiatrie sowie der Wahlleistungsstation der Allgemeinpsychiatrie Dachgärten.
Die Flächen bzw. Kubatur wurden insgesamt wie folgt ermittelt:
Umbauter Raum:
Bruttogrundfläche:
Nutzfläche:
109.378 m³
27.781 m²
13.520 m²
2.4.2 Haustechnische Konzeption
Die Konzeptionen der haustechnischen Anlagen werden durch die vorgegebene
Passivhausbauweise beeinflusst. Die Temperaturen im Heizungssystem sind relativ
niedrig gewählt.
Das Heizsystem wird multifunktional neben der Raumerwärmung auch zur Kühlung des
Gebäudes eingesetzt, um den lüftungstechnischen Aufwand zu minimieren.
Eine Kühlung ist auf Grund der ganztägigen Verweildauer der Patientinnen und Patienten
sowie des Personals in den Räumen des Klinikgebäudes notwendig.
Diese Anforderungen an das Heizen und Kühlen des Gebäudes sind nur mit einem
Flächenheizsystem wirtschaftlich umzusetzen.
Im DTFZ wird daher eine Bauteiltemperierung zur Grundlastabdeckung mit einer
Wandheizung kombiniert. So wird einerseits die Pufferwirkung des Gebäudes durch die
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Speicherung von Wärme/Kälte in den massiven Bauteilen nutzbar gemacht,
Temperaturspitzen werden so vermieden, andererseits können die Räume durch eine
spezielle Einzelraumregelung auf den jeweiligen Raumbedarf individuell temperiert
werden.
Die Lüftung wird auf den hygienischen notwendigen Luftwechsel (20 - 30 m³/h Person)
ausgelegt und entsprechend der Raumtemperatur (isotherm) eingeblasen.
Das Gebäude wird an die bestehende Heizzentrale der Klinik angebunden, von hier
erfolgt neben der Wärmeversorgung auch die neue Kälteversorgung mittels
Nahkältenetz. Es werden thermische Kältemaschinen (Absorptionskältemaschinen) zur
Kälteversorgung der Gebäudeklimatisierung eingesetzt. Dies führt zu einer verbesserten
Auslastung der bestehenden Blockheizkraftwerke.
Ausnahme bildet hier der Labor- und Radiologiebereich, der ebenfalls im Bauteil 1
untergebracht werden wird. Auf Grund der hier vorhandenen hohen spezifischen
Wärmelast ist eine Kühlung mittels klassischer Kompressionskälte geplant, da dieser
Bereich nur mit Kältetemperaturen von 6 - 12°C betrieben werden kann.
Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über thermische Durchlauferhitzer direkt an
den jeweiligen Nasszellen, um Rohrleitungsverluste zu minimieren und die
Trinkwasserhygiene sicherzustellen. Das System ist gleich dem bekannten elektrischen
Durchlauferhitzer, jedoch wird die Energie zur Warmwasserbereitung nicht elektrisch,
sondern aus dem Heizsystem zugeführt.
Im DTFZ wird eine energiesparende Beleuchtung mittels Leuchten mit
Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen mit EVG oder auch LED-Leuchten in
Bereichen mit hoher Einsatzdauer umgesetzt.
Die elektrotechnische Erschließung des DTFZ erfolgt über die neu zu errichtende
Energiezentrale, welche Bestandteil des Projekts „Infrastruktur“ ist. Von hier werden die
Gebäudehauptverteilungen (BT Nord / BT Süd) im Keller des DTFZ versorgt, von denen
aus sich das Netz sternförmig durch das Gebäude zu den einzelnen Unterverteilungen
erstreckt. Jede Unterverteilung ist mit einem Zähler ausgestattet, um die Erstellung einer
Energiebilanz der einzelnen Stationen zu ermöglichen.
Gemäß dem Brandschutzkonzept erhält das DTFZ eine flächendeckende
Brandmeldeanlage mit akustischer Alarmierung. Zudem ist ein übergeordnetes
Alarmmanagement-System (WINMAG) vorgesehen, um die Meldungen parallel
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agierender Einzelsysteme zentral zu visualisieren, die Fehlererkennung zu vereinfachen
und so die Reaktionszeit auf ein Minimum zu reduzieren.
Die strukturierte Verkabelung für Daten-, Telefon-, Lichtruftechnik, etc. wird gemäß dem
Tele2020-Konzept umgesetzt.
2.4.3 Barrierefreie Konzeption
Die Belange von Menschen mit Behinderung wurden durch die Vorgaben der DIN 18040
in Abstimmung mit der Gesamtbehindertenvertretung des Landschaftsverbandes
Rheinland berücksichtigt.
Die öffentlichen Bereiche bis zu den Hauptzugängen der Untersuchungs- und
Behandlungsbereiche im Erdgeschoss sowie die Treppenhäuser und Flure bis zu den
Stationseingängen sind mit taktilen Flächen, Aufmerksamkeitsfeldern, Handläufen mit
Blindenschrift und einem Informationsleitsystem geplant. Innerhalb der Stationen
erhalten die Räume Türen in barrierefreier Breite. Handläufe sind in der
Gerontopsychiatrie und Neurologie vorgesehen. Der allgemeinpsychiatrische Bereich
kann optional mit Handläufen ausgestattet werden. Weiter sind in jeder Station
mindestens ein, teilweise zwei barrierefreie(s) Patientenzimmer nach DIN 18040 geplant.
Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung werden bei Bedarf in der weiteren Planung
individuell angepasst.
3. Externe Beteiligungsverfahren:
Alle genehmigungsrelevanten Punkte (u.a. Brandschutzkonzept, Umweltschutz,
Baumschutz) wurden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung mit den zuständigen
Ämtern der Stadt Düsseldorf abgestimmt. Das städtebauliche Gesamtkonzept wurde
durch die Stadt Düsseldorf mit Vorbescheid vom 20.06.2013 genehmigt.
4. Interne Genehmigungsverfahren:
Die vorliegende Planung wurde eng mit dem Klinikvorstand des LVR-Klinikums Düsseldorf
abgestimmt.
Die Vertretung des Personalrates des Klinikums war am Planungsprozess beteiligt,
ebenso die Schwerbehindertenvertretung. Die entsprechenden Beteiligungsverfahren
nach LPVG werden eingeleitet.
Die Ausstattung der Untersuchungs- und Behandlungsbereiche sowie der
Stationsbereiche wurde detailliert mit den jeweiligen Nutzern erarbeitet. Eine
Mitarbeiterbeteiligung, wie in der Vorlage-Nr. 13/1828 beschlossen, wurde im LVRKlinikum Düsseldorf durchgeführt.
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5. Ökologisches Bauen und nachhaltiges Bauen:
Das Gebäude ist im Passivhausstandard geplant. Die kompakte Bauweise des Gebäudes
unterstützt den geforderten Standard.
Die Energieeffizienz wird durch das Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP)
nachgewiesen: Nach vorliegender Ergebnisdokumentation führt der Heizwärmebedarf zu
einem Wert von 12 kWh/(m²a), die Anforderung von maximal 15 kWh/(m²a) ist somit
erfüllt. Der Primärenergiebedarf ist mit 117 kWh/(m²a) bei bis zu 120 kWh/(m²a) ebenso
gemäß Anforderung erfüllt.
Eine Abbildung der Labor- und Radiologiebereiche ist dabei nicht möglich, da die
erforderliche Ausstattung (Analyse- und Diagnostikgeräte, erhöhte Luftwechsel etc.) nicht
mit den Grundregeln der passivhaustauglichen Ausführung übereinstimmen. Die
Gebäudehülle wird dennoch auch in diesen Bereichen nach den Anforderungen des PHPP
ausgeführt. Die Konstruktion der niedriger temperierten gläsernen Eingangshalle wird
nach EnEV-Standard (EnEV 2014) ausgeführt.
Weiterhin werden die LVR-Standards zum ökologischen Bauen sowie zum
bauunterhaltungsfreundlichen und baureinigungsfreundlichen Bauen bei der Planung
berücksichtigt. Um den ökologischen Standard zu erfüllen, werden die Flachdächer aller
Neubauten mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet, in Teilbereichen ist eine
intensive Bepflanzung geplant (Dachterrassen).
Platzreserven für eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen sind vorgesehen.
Eine Zisterne für die Regenwassernutzung zur Bewässerung der Außenanlagen wird in
der Infrastrukturmaßnahme eingeplant. Eine Versickerung von Regenwasser ist nicht
möglich.
6. Weitere Vorgehensweise:
Nach Erteilung des Durchführungsbeschlusses im Juni 2014 soll die
Genehmigungsplanung beauftragt und im Oktober 2014 eingereicht werden. Die
Ausführungsplanung soll bis Mitte 2015 fertiggestellt und die Realisierung des Neubaus
bis Mitte 2018 erfolgt sein.
Nach Fertigstellung des Neubaus des 1. Bauabschnittes müssen aus Gründen des
Brandschutzes und wegen der Unterschreitung der baurechtlich erforderlichen
Abstandsflächen die Standardbettenhäuser (Häuser 13 und 14) freigezogen und
abgerissen werden.
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7. Baukosten/ Finanzierung:
Die Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung zur HU-Bau betragen für den Neubau des
1. Bauabschnitts 64.797.000,00 € mit einen Kostenanteil für den Wahlleistungsbereich
in Höhe von 2.308.520 € (inkl. BPS und EPL).
Die Finanzierung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Eigenmittel LVR-Klinikum
6.612.801,00 €
(davon 2.308.520 € für Wahlleistungsbereich und 855.924 € für Sachleistungen/Möblierung)
80-Mio-DM-Programm
1.610.569,00 €
Summe Klinik-Darlehen
19.720.000,00 €
Verbleibender Trägerzuschuss
36.853.630,00 €
Die Wahlleistungsbereiche sind nicht Gegenstand des Gesamtfinanzierungsplanes und
werden aus Wahlleistungserlösen finanziert.
Für die Realisierung der ersten Abbruchstufe zur Baufeldfreimachung (Abriss der Häuser
12, 23 und 26) werden nach Kostenberechnung ca. 425.000 Euro brutto (inkl. BPS und
EPL) erforderlich. Die Abbruchkosten werden durch Rückstellungen finanziert und sind im
fortgeschriebenen Finanzplan enthalten.
Die Kosten für den nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des DTFZ baurechtlich
erforderlichen Rückbau der Häuser 13 und 14 (2. Abbruchstufe) liegen derzeit als
Kostenschätzung in Höhe von ca. 2.225.000 € brutto (inkl. BPS und EPL) vor. Diese
Kosten werden nach weiterer Fortschreibung des Abbruchkonzeptes dem
Krankenhausausschuss zur Beschlussfassung separat vorgelegt werden.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt gemäß dem fortgeschriebenen
Gesamtfinanzierungsplan für das LVR-Klinikum Düsseldorf.
Die für 2014 benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalts- und Wirtschaftsplan
berücksichtigt. Die weitere Veranschlagung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für
das Jahr 2015.
8. Risiken und weitere Planungen
Das Konzept des Neubaus des DTFZ basiert auf der Realisierung in 3 Bauabschnitten. Die
vorliegende Kostenberechnung umfasst den 1. BA. Voraussetzung für die Umsetzung des
fortgeschriebenen GFP des LVR-Klinikums Düsseldorf ist, dass die geplanten Kosten des
1. BA wie vorgelegt eingehalten werden. Sollten Mehrkosten entstehen, müssten
Einsparungen im 2. Bauabschnitt durch Reduzierung der Bettenzahlen vorgenommen
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werden:
Der Umfang des 2. BA mit derzeit 72 bedarfsgerechten Betten/Plätzen steht unter drei
Vorbehalten, die in den nächsten Jahren geklärt werden:
−
Die Krankenhausplanung des Landes bzw. die daraus in Abstimmung mit den
Krankenkassen abgeleiteten Umsetzungen durch den LVR sind noch nicht absehbar.
−
Die Auswirkungen des neuen Entgeltsystems, insbesondere auf die Verweildauern
und damit auf die vorzuhaltenden Bettenkapazitäten, sind nicht absehbar;
Erfahrungen aus der Umsetzung von Fallpauschalen (DRG) in somatischen
Krankenhäusern lassen eine Reduzierung erwarten.
−
Aktuelle konkrete Verhandlungen mit Krankenkassen zum Ausbau und
gleichzeitigen stärkeren Integration ambulanter Leistungen in die
Behandlungssteuerung beruhen auf der Annahme, dass die Wiederaufnahmeraten
sinken, was eine Reduzierung des Bettenbedarfs zur Folge hätte. Das LVR-Klinikum
Düsseldorf ist hierzu in konkrete Gespräche mit den Kostenträgern eingestiegen.
Zur Zeit wird von einer Reduzierung auf 37 Betten ausgegangen. Das bedeutet eine
erwartete Kosteneinsparung von rund 8.000.000 €.
Den möglichen Ursachen einer Bedarfsreduzierung steht der Trend entgegen, dass das
LVR-Klinikum Düsseldorf (wie nahezu alle anderen LVR-Kliniken auch) mit einer
kontinuierlich steigenden Patientenzahl konfrontiert ist. Insofern ist zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob eine Reduzierung realistisch ist, zumal die Planbetten
für die Psychiatrien in NRW derzeit ausgeweitet werden und das LVR-Klinikum Düsseldorf
sich bei dieser Ausweitung berücksichtigt sehen möchte.
Die Entscheidung zum Umfang des 2. BA ist frühestens Ende 2015 zu treffen, da dieser
erst dann weitergeplant werden muss. Bis dahin liegen insbesondere
Ausschreibungsergebnisse zum 1. BA und Erkenntnisse zur Erprobungsphase des
Zentrums für Neurologie und Neuropsychiatrie (ZNN) vor. Daher ist mit dem für
Krankenhausplanung zuständigen FB 84 abgestimmt, im Jahr 2015 den Bettenbedarf vor
dem Hintergrund der skizzierten Parameter neu zu bewerten. Ebenso muss dann geklärt
werden, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann (derzeit nicht gegeben).
Falls ein Bedarf zumindest im bislang geplanten Umfang von 72 Betten/Plätzen verbleibt,
ergeben sich folgende Varianten:
−
Falls nach der Erprobungsphase die Kooperation mit dem Universitätsklinikum
Düsseldorf (UKD) beim Zentrum für Neurologie und Neuropsychiatrie (ZNN) enden
sollte, werden die für die Neurologie im 1. BA nicht benötigten Flächen zur
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Reduzierung des Volumen des 2. BA genutzt.
−
Als Ultima Ratio bleibt bis zur Erschließung zusätzlicher Mittel für den 2. BA der
Fortbestand der Nutzung des Hauses 2 und damit verbunden der zeitliche Aufschub
der Vermarktung des östlichen Geländedrittels.
Der 3. BA – Bau des Hörsaals – steht z.Zt. unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von
Mitteln des Landes NRW.
Im Auftrag:
Althoff
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