LVR-Klinikum Düsseldorf Neubau Diagnostik-, Therapie- und Forschungszentrum (DTFZ) 1. Bauabschnitt Begründung zur Vorlage Nr. 13/3626 1. Dienstliche Veranlassung: Der Landschaftsausschuss stimmte am 03.12.2010 (Vorlage-Nr. 13/785) der Maßnahme im Rahmen des Gesamtfinanzierungsplans für den LVR-Klinikverbund zu und beauftragte die Verwaltung mit der Planung. Grundlage dieses Beschlusses war die Ziel- und Liegenschaftsplanung für das LVR-Klinikum Düsseldorf (Vorlage 12/4471). Im Rahmen dieser Ziel- und Liegenschaftsplanung 2009 für das LVR-Klinikum Düsseldorf ist vorgesehen, sämtliche Funktionen des Klinikums in einem Teil des Geländes zu arrondieren. In diesem Zusammenhang ist geplant, das Ostgelände mit den dort betriebenen Stationshäusern und den zentralen Funktionsbereichen der medizinischen Infrastruktur aufzugeben und das Klinikum mit sämtlichen Funktionen im Westteil des Geländes zu konzentrieren. Die nachfolgende Tabelle stellt die daraus resultierenden Baumaßnahmen gegenüber, zunächst wie sie mit Vorlage 13/785 beschlossen waren (Gesamt nach Vorlage) und weiter den aktualisierten Stand ( Gesamt aktualisiert), der sich aus folgenden Änderungen ergibt: - 2. Bauabschnitt DTFZ statt Sanierung des Hauses 14, - 3. Bauabschnitt, Hörsaal, wird vorerst zurückgestellt, - Abriss diverser Objekte sowie Anpassung der Infrastruktur, - Sanierung Bettenhaus 10 und KJPP: HU-Bau weicht von der Grobkostenschätzung der Vorlage Nr. 13/785 ab, - Brandschutzsanierungsmaßnahme: Abrechnung unter den Plankosten. Die Änderungen wurden im KA 2 am 04.12.2012 sowie im Interfraktionellen Arbeitskreis am 21.06.2013 vorgestellt. 1 von 14 Seiten Sanierung Bettenhaus 10 Tagesklinisch-ambulantes Zentrum (TAZ) Brandschutzsanierung STBH 13 und 14, Phase 1 Neubau Bettenhaus KJPP 1. und 2. Bauabschnitt Rückbau und Baufeldfreimachung KJPP 1. Bauabschnitt Diagnose-TherapieForschungs-Zentrum (DTFZ) 2. Bauabschnitt Diagnose-TherapieForschungs-Zentrum (DTFZ) Abriss für Diagnose-Therapie-ForschungsZentrum (DTFZ) diverse Maßnahmen, hier: Infrastruktur Neubau Tagesklinik Hilden Gesamt nach Vorlage 3.080.000,00 € 11.107.000,00 € Gesamt aktualisiert 3.411.650,00 € 10.108.643,00 € 5.966.000,00 € 3.190.000,00 € 12.116.000,00 € € 12.412.939,37 € 660.300,00 € 62.211.000,00 € 61.631.480,00 € 14.638.000,00 € 6.083.839,87 € € € 1.500.000,00 € 110.618.000,00 € 2.650.000,00 € 5.428.007,00 € 1.500.000,00 € 107.076.859,24 € Für den 2. BA geht die Planung z.Z. von einer Reduzierung der Bettenzahl von 72 auf 37 Betten aus. Es wird von einer Reduzierung der Kosten für den 2. BA von 14,6 Mio. € auf 6.083.839,87 € ausgegangen. Weitere Ausführungen dazu unter „8. Risiken und weitere Planung“. Zwischenzeitlich abgeschlossen sind die Maßnahmen: Sanierung Bettenhaus 10 Tagesklinisch-ambulantes Zentrum (TAZ) In Ausführung befinden sich die Maßnahmen: Brandschutzsanierung STBH 13 und 14, Phase 1 Neubau Bettenhaus KJPP 1. und 2. Bauabschnitt Rückbau und Baufeldfreimachung KJPP Für die Maßnahmen 1. Bauabschnitt Diagnose-Therapie und Forschungszentrum (DTFZ) ( Summen ohne Wahlleistungsbereich und ohne lose Möblierung) 2. Bauabschnitt (DTFZ) Abriss für (DTFZ) Diverse Maßnahmen (Infrastruktur) erstellte die Verwaltung ein Gesamtkonzept. Der Neubau des Diagnostik-, Therapie- und Forschungszentrums (DTFZ), welcher in drei Bauabschnitten errichtet werden soll, bildet das Zentrum der Zielplanung. Diese Planung beinhaltet Zielsetzungen für die Weiterentwicklung der Diagnostik,Therapie- und Behandlungsangebote des LVR-Klinikums. Hierzu gehören auch 2 von 14 Seiten verbesserte Rahmenbedingungen für den Forschungsstandort der Heinrich-HeineUniversität. Der Universitätsstatus des Fachbereiches Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ist für die Zukunftssicherung des LVR-Klinikums von strategischer Bedeutung (Vorlage 12/4471). Die künftige bauliche Struktur des Klinikums arrondiert die klinischen Bereiche. Die Betriebsabläufe werden optimiert, die Wegezeiten zugunsten der unmittelbaren Arbeit mit den Patientinnen und Patienten deutlich reduziert. Eine Arrondierung ist nur unter Berücksichtigung von Forschung und Lehre in den Neubaukapazitäten möglich. Der 1. Bauabschnitt bedeutet für die Allgemeinpsychiatrie die weitgehende Zusammenführung von Behandlung und Therapie mit Forschung und Lehre in einem funktional gegliederten Gebäudekomplex (Vorlage 12/4471, S. 37). Eine Beteiligung der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf an der Finanzierung war, auf Grund der sehr begrenzten Mittel für den Hochschulbau, in der Vergangenheit nicht erreichbar und ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Gesamtfinanzierungsplanes nicht Gegenstand der Überlegungen zur Finanzierung des Vorhabens gewesen. Die Finanzierung ist im Rahmen der Gesamtfinanzierung lückenlos sichergestellt. Der Kostenrahmen – einschließlich einer Kosten-Sicherheitsmarge von 6,7% – wird, unter Berücksichtigung der Reduzierung des 2. Bauabschnitt auf 37 Betten, eingehalten (Auf die ausführlichen Ausführungen hierzu unter „8. Risiken und weitere Planungen“ wird verwiesen). Das Gesamtkonzept wurde dem Krankenhausausschuss 2 am 04.12. 2012 vorgestellt und von diesem zustimmend zur Kenntnis genommen. Als erster Schritt zur Umsetzung dieses Konzeptes werden nun mit dieser Vorlage die Planung und die Kosten für den ersten und umfangreichsten Bauabschnitt des DTFZ vorgestellt, der 13 Stationen mit 287 Betten und 8 tagesklinischen Plätzen umfasst sowie Laborbereiche und eine zentrale Eingangshalle. 2. Bauliche Konzeption: 2.1 Ausgangssituation Die städtebauliche Konzeption ist von folgenden vorgegebenen Randbedingungen geprägt: - den Standardbettenhäusern (Häuser 13 und 14), deren Kapazitäten wegen fehlender Ausweichflächen solange zu erhalten sind, bis die entsprechenden Nutzflächen im ersten Bauabschnitt des DTFZ zur Verfügung stehen, 3 von 14 Seiten - dem zurzeit im Bau befindlichen Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (KJPP), - den Abstandsflächen zu den Gebäuden Haus 27 (Sozialzentrum) und Haus 22 (Tagesklinik KJPP), - der Sicherstellung der Ver- und Entsorgung des DTFZ über das gesonderte Projekt „Infrastruktur im Klinikgelände“, - dem Abbruch der abgängigen Gebäude Häuser 12, 23 und 26 nach Fertigstellung des Neubaus KJPP zur Schaffung eines Baufeldes für das DTFZ (siehe Plan 1). Plan 1: Bestand mit Abbruch für Baufeldfreimachung 4 von 14 Seiten Plan 2: DTFZ erster Bauabschnitt und Abbruch der Häuser 13 und 14 2.2 Städtebauliche Konzeption Die Gebäudeteile des ersten Realisierungsabschnittes stellen das Kernstück der drei geplanten Bauabschnitte des DTFZ dar. Die beiden vier- und fünf-geschossigen Gebäudekörper dieses Bauabschnittes werden mit einer über drei Geschosse führenden Eingangshalle verbunden und erschlossen. Dieser transparente Gebäudeteil ist in der städtebaulichen Hauptachse, die durch die vorhandene Lindenallee dargestellt wird, angeordnet. Durch die Lage des Neubaus und der weiter geplanten Bauabschnitte entstehen klar definierte Freiflächen. Die Gebäudekonfiguration ermöglicht weiter, dass ein Maximum des vorhandenen Baumbestandes erhalten werden kann. Im städtebaulichen Gesamtkontext der Gebäude bildet die Lindenallee auch die „grüne Achse“. Der Endpunkt der Achse wird durch einen Baumplatz mit vorhandenen, geschützten Bäumen markiert. 5 von 14 Seiten 2.3 Gebäudestruktur und Nutzung Die Grundlage der gesamten Gebäudekonzeption bildet das mit dem Klinikum abgestimmte Flächen- und Raumprogramm der Vorplanung vom 13.03.2013. Im 1. Bauabschnitt sind zwei Gebäudekörper (Bauteil Nord und Süd) konzipiert, die mittels einer dreigeschossigen Eingangshalle verbunden sind. Im Erdgeschoss des fünfgeschossigen Bauteils Nord sind die Funktionsstellen Radiologie, Transkranielle Magnetstimulationstherapie (TMS) und Elektro-Krampftherapie (EKT), Neuropsychiatrie, Bereitschaftsdienst sowie die Zentrale Aufnahme und die Institutsambulanz geplant. Die Physikalische Therapie, der Klinische Arztdienst, der Sozialdienst, die Konsile und Räumlichkeiten für den Betriebsarzt sind im südlichen Bauteil vorgesehen. Ebenso sind dort für den Bereich Forschung und Lehre Räumlichkeiten für experimentelle Psychopathologie sowie Labore für Biochemie und Histologie berücksichtigt worden. Angegliedert an diese ist ein klinisches Labor geplant. Das Grundrisskonzept der Obergeschosse sieht vor, dass sowohl im Nord- als auch im Südtrakt jeweils zwei Pflegestationen auf einer Ebene zur Verfügung stehen. Die Stationen sind jeweils um einen Innenhof herum angeordnet, wodurch zwei Atrien entstehen. Verbunden sind die beiden Stationen über den zentralen Erschließungskern sowie durch die gemeinsam genutzten Räume. Die geplanten Atrien gewährleisten eine natürliche Belichtung von Fluren und angrenzenden Funktionsräumen. Weiterhin erleichtern sie die Orientierung. Gleichzeitig ergibt sich ein größtmöglicher Einblick in die Flurbereiche der Station für das Pflegepersonal. Alle Stationen können bei Bedarf als geschützte Pflegebereiche betrieben werden. Im ersten und zweiten Obergeschoss sind Nord- und Südtrakt mit Verbindungsbrücken über die Eingangshalle miteinander verbunden. Hierdurch werden kurze Wege für das Personal zwischen den Stationen auf einer Ebene möglich. Die bettenführenden Bereiche in den Obergeschossen sind mit insgesamt 287 Betten, verteilt auf 13 Stationen, für stationäre Patientenbetreuung ausgelegt. In der genannten Bettenzahl sind ebenfalls 53 Betten für Wahlleistungspatienten enthalten. Eine zusätzliche Tagesklinik mit acht Plätzen für gerontopsychiatrische Patientinnen und Patienten wurde in die Depressionsstation integriert. Die vier Stationen der Allgemeinpsychiatrie im 1. Obergeschoss sind jeweils für 23 Betten ausgelegt. (4 x 23 Betten = 92 Betten) Im 2. Obergeschoss sind im Bauteil Süd zwei weitere Stationen mit jeweils 23 Betten für die Allgemeinpsychiatrie geplant. (2 x 23 Betten = 46 Betten) 6 von 14 Seiten Im 2. Obergeschoss im Bauteil Nord befindet sich der Stationsbereich der somatisch betriebenen Neurologie mit 44 Betten in Pflegeaufstellung, angeordnet in 18 Doppel- und 8 Einzelzimmern, - hiervon sieben Betten im fakultativ geschützt zu führenden Bereich - und sieben Betten im Wahlleistungsbereich, - zusätzlich eine Stroke-Unit mit 6 Betten. Alle Untersuchungsräume mit Ausnahme der radiologischen Bereiche sind innerhalb dieser Station vorgesehen. Selbiges gilt für die Räumlichkeiten des Klinischen Arztdienstes. Durch diese funktionale Anordnung ergeben sich kurze Wege für das Personal sowie für die Patienten- und Besucherbetreuung des neurologischen Stationsbereichs. Im 3. Obergeschoss befinden sich die gerontopsychiatrischen Pflegebereiche mit insgesamt 75 Betten und 8 tagesklinischen Plätzen, inklusive einer Wahlleistungsstation mit 16 Betten. Eine Verbindung der Bauteile Nord und Süd wird in diesem Geschoss über den Patientendachgarten oberhalb der Eingangshalle gewährleistet. Die Lage des Dachgartens bietet den Patientinnen und Patienten einen selbstständigen, barrierefreien Aufenthalt im Freien. Im 4. Obergeschoss des nördlichen Bauteiles befindet sich die Wahlleistungsstation der Allgemeinpsychiatrie mit 30 Betten. Der Bereich erstreckt sich über den gesamten Bauteil und unterscheidet sich von den Standardstationen durch die Größe der Patientenzimmer und durch eine höherwertige Ausstattung. Eine Café-Lounge und ein Therapie- und Sportbereich ergänzen das Raumprogramm der Station. Zwei Dachgärten werden von den Flurbereichen erschlossen. Diese sind durch ihren barrierefreien Zugang und die suizidpräventiven 2,50 Meter hohen Absturzsicherungen für Patientinnen und Patienten frei zugänglich. Der Neubau wird teilweise unterkellert. Im Untergeschoss befinden sich die Zentralen der technischen Gebäudeausrüstung, die zentrale Bettenaufbereitung, die Personalumkleiden, die zentralen Ver- und Entsorgungsräume sowie ein Wirtschaftshof. 2.4 Gebäude 2.4.1 Gestaltung Die statische Grundstruktur des Gebäudes bildet eine Stahlbeton-Skelettbauweise mit unterzugsfreien Flachdecken. Die erforderlichen Treppenhaus- und Aufzugskerne steifen 7 von 14 Seiten das Gebäude in Verbindung mit den tragend ausgebildeten vertikalen Technikschächten horizontal aus. Nichttragende Innenwände sind den funktionalen, brandschutztechnischen, bauphysikalischen und gestalterischen Erfordernissen entsprechend als Betonwände, Mauerwerkswände oder Gipskartontrennwände geplant. Die Fassade ist funktional, entsprechend der Nutzung der einzelnen Geschosse, gegliedert. Oberhalb des vertikal betonten Sockelgeschosses befinden sich, durch die geplanten horizontalen Fensterbandgliederungen klar ablesbar, die Stationsbereiche in den 3 oberen Geschossen. Das oberste Geschoss, in dem sich die Wahlleistungsstation der Allgemeinpsychiatrie befindet, hebt sich durch seine größtmögliche transparente Gestaltung von den unteren Bereichen entsprechend ab. Die gesamte Fassade ist als hinterlüftete Vorhangfassade mit leichten Fassadenplatten und Fassadenglasplatten geplant worden. Der obere Gebäudeabschluss wird als extensiv begrüntes Flachdach und in Teilbereichen als intensiv begrünte Dachflächen geplant. Hier erhalten die Stationsbereiche der Gerontopsychiatrie sowie der Wahlleistungsstation der Allgemeinpsychiatrie Dachgärten. Die Flächen bzw. Kubatur wurden insgesamt wie folgt ermittelt: Umbauter Raum: Bruttogrundfläche: Nutzfläche: 109.378 m³ 27.781 m² 13.520 m² 2.4.2 Haustechnische Konzeption Die Konzeptionen der haustechnischen Anlagen werden durch die vorgegebene Passivhausbauweise beeinflusst. Die Temperaturen im Heizungssystem sind relativ niedrig gewählt. Das Heizsystem wird multifunktional neben der Raumerwärmung auch zur Kühlung des Gebäudes eingesetzt, um den lüftungstechnischen Aufwand zu minimieren. Eine Kühlung ist auf Grund der ganztägigen Verweildauer der Patientinnen und Patienten sowie des Personals in den Räumen des Klinikgebäudes notwendig. Diese Anforderungen an das Heizen und Kühlen des Gebäudes sind nur mit einem Flächenheizsystem wirtschaftlich umzusetzen. Im DTFZ wird daher eine Bauteiltemperierung zur Grundlastabdeckung mit einer Wandheizung kombiniert. So wird einerseits die Pufferwirkung des Gebäudes durch die 8 von 14 Seiten Speicherung von Wärme/Kälte in den massiven Bauteilen nutzbar gemacht, Temperaturspitzen werden so vermieden, andererseits können die Räume durch eine spezielle Einzelraumregelung auf den jeweiligen Raumbedarf individuell temperiert werden. Die Lüftung wird auf den hygienischen notwendigen Luftwechsel (20 - 30 m³/h Person) ausgelegt und entsprechend der Raumtemperatur (isotherm) eingeblasen. Das Gebäude wird an die bestehende Heizzentrale der Klinik angebunden, von hier erfolgt neben der Wärmeversorgung auch die neue Kälteversorgung mittels Nahkältenetz. Es werden thermische Kältemaschinen (Absorptionskältemaschinen) zur Kälteversorgung der Gebäudeklimatisierung eingesetzt. Dies führt zu einer verbesserten Auslastung der bestehenden Blockheizkraftwerke. Ausnahme bildet hier der Labor- und Radiologiebereich, der ebenfalls im Bauteil 1 untergebracht werden wird. Auf Grund der hier vorhandenen hohen spezifischen Wärmelast ist eine Kühlung mittels klassischer Kompressionskälte geplant, da dieser Bereich nur mit Kältetemperaturen von 6 - 12°C betrieben werden kann. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral über thermische Durchlauferhitzer direkt an den jeweiligen Nasszellen, um Rohrleitungsverluste zu minimieren und die Trinkwasserhygiene sicherzustellen. Das System ist gleich dem bekannten elektrischen Durchlauferhitzer, jedoch wird die Energie zur Warmwasserbereitung nicht elektrisch, sondern aus dem Heizsystem zugeführt. Im DTFZ wird eine energiesparende Beleuchtung mittels Leuchten mit Kompaktleuchtstofflampen, Leuchtstofflampen mit EVG oder auch LED-Leuchten in Bereichen mit hoher Einsatzdauer umgesetzt. Die elektrotechnische Erschließung des DTFZ erfolgt über die neu zu errichtende Energiezentrale, welche Bestandteil des Projekts „Infrastruktur“ ist. Von hier werden die Gebäudehauptverteilungen (BT Nord / BT Süd) im Keller des DTFZ versorgt, von denen aus sich das Netz sternförmig durch das Gebäude zu den einzelnen Unterverteilungen erstreckt. Jede Unterverteilung ist mit einem Zähler ausgestattet, um die Erstellung einer Energiebilanz der einzelnen Stationen zu ermöglichen. Gemäß dem Brandschutzkonzept erhält das DTFZ eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit akustischer Alarmierung. Zudem ist ein übergeordnetes Alarmmanagement-System (WINMAG) vorgesehen, um die Meldungen parallel 9 von 14 Seiten agierender Einzelsysteme zentral zu visualisieren, die Fehlererkennung zu vereinfachen und so die Reaktionszeit auf ein Minimum zu reduzieren. Die strukturierte Verkabelung für Daten-, Telefon-, Lichtruftechnik, etc. wird gemäß dem Tele2020-Konzept umgesetzt. 2.4.3 Barrierefreie Konzeption Die Belange von Menschen mit Behinderung wurden durch die Vorgaben der DIN 18040 in Abstimmung mit der Gesamtbehindertenvertretung des Landschaftsverbandes Rheinland berücksichtigt. Die öffentlichen Bereiche bis zu den Hauptzugängen der Untersuchungs- und Behandlungsbereiche im Erdgeschoss sowie die Treppenhäuser und Flure bis zu den Stationseingängen sind mit taktilen Flächen, Aufmerksamkeitsfeldern, Handläufen mit Blindenschrift und einem Informationsleitsystem geplant. Innerhalb der Stationen erhalten die Räume Türen in barrierefreier Breite. Handläufe sind in der Gerontopsychiatrie und Neurologie vorgesehen. Der allgemeinpsychiatrische Bereich kann optional mit Handläufen ausgestattet werden. Weiter sind in jeder Station mindestens ein, teilweise zwei barrierefreie(s) Patientenzimmer nach DIN 18040 geplant. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung werden bei Bedarf in der weiteren Planung individuell angepasst. 3. Externe Beteiligungsverfahren: Alle genehmigungsrelevanten Punkte (u.a. Brandschutzkonzept, Umweltschutz, Baumschutz) wurden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung mit den zuständigen Ämtern der Stadt Düsseldorf abgestimmt. Das städtebauliche Gesamtkonzept wurde durch die Stadt Düsseldorf mit Vorbescheid vom 20.06.2013 genehmigt. 4. Interne Genehmigungsverfahren: Die vorliegende Planung wurde eng mit dem Klinikvorstand des LVR-Klinikums Düsseldorf abgestimmt. Die Vertretung des Personalrates des Klinikums war am Planungsprozess beteiligt, ebenso die Schwerbehindertenvertretung. Die entsprechenden Beteiligungsverfahren nach LPVG werden eingeleitet. Die Ausstattung der Untersuchungs- und Behandlungsbereiche sowie der Stationsbereiche wurde detailliert mit den jeweiligen Nutzern erarbeitet. Eine Mitarbeiterbeteiligung, wie in der Vorlage-Nr. 13/1828 beschlossen, wurde im LVRKlinikum Düsseldorf durchgeführt. 10 von 14 Seiten 5. Ökologisches Bauen und nachhaltiges Bauen: Das Gebäude ist im Passivhausstandard geplant. Die kompakte Bauweise des Gebäudes unterstützt den geforderten Standard. Die Energieeffizienz wird durch das Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) nachgewiesen: Nach vorliegender Ergebnisdokumentation führt der Heizwärmebedarf zu einem Wert von 12 kWh/(m²a), die Anforderung von maximal 15 kWh/(m²a) ist somit erfüllt. Der Primärenergiebedarf ist mit 117 kWh/(m²a) bei bis zu 120 kWh/(m²a) ebenso gemäß Anforderung erfüllt. Eine Abbildung der Labor- und Radiologiebereiche ist dabei nicht möglich, da die erforderliche Ausstattung (Analyse- und Diagnostikgeräte, erhöhte Luftwechsel etc.) nicht mit den Grundregeln der passivhaustauglichen Ausführung übereinstimmen. Die Gebäudehülle wird dennoch auch in diesen Bereichen nach den Anforderungen des PHPP ausgeführt. Die Konstruktion der niedriger temperierten gläsernen Eingangshalle wird nach EnEV-Standard (EnEV 2014) ausgeführt. Weiterhin werden die LVR-Standards zum ökologischen Bauen sowie zum bauunterhaltungsfreundlichen und baureinigungsfreundlichen Bauen bei der Planung berücksichtigt. Um den ökologischen Standard zu erfüllen, werden die Flachdächer aller Neubauten mit einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet, in Teilbereichen ist eine intensive Bepflanzung geplant (Dachterrassen). Platzreserven für eine Photovoltaikanlage auf den Dachflächen sind vorgesehen. Eine Zisterne für die Regenwassernutzung zur Bewässerung der Außenanlagen wird in der Infrastrukturmaßnahme eingeplant. Eine Versickerung von Regenwasser ist nicht möglich. 6. Weitere Vorgehensweise: Nach Erteilung des Durchführungsbeschlusses im Juni 2014 soll die Genehmigungsplanung beauftragt und im Oktober 2014 eingereicht werden. Die Ausführungsplanung soll bis Mitte 2015 fertiggestellt und die Realisierung des Neubaus bis Mitte 2018 erfolgt sein. Nach Fertigstellung des Neubaus des 1. Bauabschnittes müssen aus Gründen des Brandschutzes und wegen der Unterschreitung der baurechtlich erforderlichen Abstandsflächen die Standardbettenhäuser (Häuser 13 und 14) freigezogen und abgerissen werden. 11 von 14 Seiten 7. Baukosten/ Finanzierung: Die Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung zur HU-Bau betragen für den Neubau des 1. Bauabschnitts 64.797.000,00 € mit einen Kostenanteil für den Wahlleistungsbereich in Höhe von 2.308.520 € (inkl. BPS und EPL). Die Finanzierung setzt sich derzeit wie folgt zusammen: Eigenmittel LVR-Klinikum 6.612.801,00 € (davon 2.308.520 € für Wahlleistungsbereich und 855.924 € für Sachleistungen/Möblierung) 80-Mio-DM-Programm 1.610.569,00 € Summe Klinik-Darlehen 19.720.000,00 € Verbleibender Trägerzuschuss 36.853.630,00 € Die Wahlleistungsbereiche sind nicht Gegenstand des Gesamtfinanzierungsplanes und werden aus Wahlleistungserlösen finanziert. Für die Realisierung der ersten Abbruchstufe zur Baufeldfreimachung (Abriss der Häuser 12, 23 und 26) werden nach Kostenberechnung ca. 425.000 Euro brutto (inkl. BPS und EPL) erforderlich. Die Abbruchkosten werden durch Rückstellungen finanziert und sind im fortgeschriebenen Finanzplan enthalten. Die Kosten für den nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes des DTFZ baurechtlich erforderlichen Rückbau der Häuser 13 und 14 (2. Abbruchstufe) liegen derzeit als Kostenschätzung in Höhe von ca. 2.225.000 € brutto (inkl. BPS und EPL) vor. Diese Kosten werden nach weiterer Fortschreibung des Abbruchkonzeptes dem Krankenhausausschuss zur Beschlussfassung separat vorgelegt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt gemäß dem fortgeschriebenen Gesamtfinanzierungsplan für das LVR-Klinikum Düsseldorf. Die für 2014 benötigten Haushaltsmittel sind im Haushalts- und Wirtschaftsplan berücksichtigt. Die weitere Veranschlagung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2015. 8. Risiken und weitere Planungen Das Konzept des Neubaus des DTFZ basiert auf der Realisierung in 3 Bauabschnitten. Die vorliegende Kostenberechnung umfasst den 1. BA. Voraussetzung für die Umsetzung des fortgeschriebenen GFP des LVR-Klinikums Düsseldorf ist, dass die geplanten Kosten des 1. BA wie vorgelegt eingehalten werden. Sollten Mehrkosten entstehen, müssten Einsparungen im 2. Bauabschnitt durch Reduzierung der Bettenzahlen vorgenommen 12 von 14 Seiten werden: Der Umfang des 2. BA mit derzeit 72 bedarfsgerechten Betten/Plätzen steht unter drei Vorbehalten, die in den nächsten Jahren geklärt werden: − Die Krankenhausplanung des Landes bzw. die daraus in Abstimmung mit den Krankenkassen abgeleiteten Umsetzungen durch den LVR sind noch nicht absehbar. − Die Auswirkungen des neuen Entgeltsystems, insbesondere auf die Verweildauern und damit auf die vorzuhaltenden Bettenkapazitäten, sind nicht absehbar; Erfahrungen aus der Umsetzung von Fallpauschalen (DRG) in somatischen Krankenhäusern lassen eine Reduzierung erwarten. − Aktuelle konkrete Verhandlungen mit Krankenkassen zum Ausbau und gleichzeitigen stärkeren Integration ambulanter Leistungen in die Behandlungssteuerung beruhen auf der Annahme, dass die Wiederaufnahmeraten sinken, was eine Reduzierung des Bettenbedarfs zur Folge hätte. Das LVR-Klinikum Düsseldorf ist hierzu in konkrete Gespräche mit den Kostenträgern eingestiegen. Zur Zeit wird von einer Reduzierung auf 37 Betten ausgegangen. Das bedeutet eine erwartete Kosteneinsparung von rund 8.000.000 €. Den möglichen Ursachen einer Bedarfsreduzierung steht der Trend entgegen, dass das LVR-Klinikum Düsseldorf (wie nahezu alle anderen LVR-Kliniken auch) mit einer kontinuierlich steigenden Patientenzahl konfrontiert ist. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob eine Reduzierung realistisch ist, zumal die Planbetten für die Psychiatrien in NRW derzeit ausgeweitet werden und das LVR-Klinikum Düsseldorf sich bei dieser Ausweitung berücksichtigt sehen möchte. Die Entscheidung zum Umfang des 2. BA ist frühestens Ende 2015 zu treffen, da dieser erst dann weitergeplant werden muss. Bis dahin liegen insbesondere Ausschreibungsergebnisse zum 1. BA und Erkenntnisse zur Erprobungsphase des Zentrums für Neurologie und Neuropsychiatrie (ZNN) vor. Daher ist mit dem für Krankenhausplanung zuständigen FB 84 abgestimmt, im Jahr 2015 den Bettenbedarf vor dem Hintergrund der skizzierten Parameter neu zu bewerten. Ebenso muss dann geklärt werden, wie die Finanzierung sichergestellt werden kann (derzeit nicht gegeben). Falls ein Bedarf zumindest im bislang geplanten Umfang von 72 Betten/Plätzen verbleibt, ergeben sich folgende Varianten: − Falls nach der Erprobungsphase die Kooperation mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) beim Zentrum für Neurologie und Neuropsychiatrie (ZNN) enden sollte, werden die für die Neurologie im 1. BA nicht benötigten Flächen zur 13 von 14 Seiten Reduzierung des Volumen des 2. BA genutzt. − Als Ultima Ratio bleibt bis zur Erschließung zusätzlicher Mittel für den 2. BA der Fortbestand der Nutzung des Hauses 2 und damit verbunden der zeitliche Aufschub der Vermarktung des östlichen Geländedrittels. Der 3. BA – Bau des Hörsaals – steht z.Zt. unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Mitteln des Landes NRW. Im Auftrag: Althoff 14 von 14 Seiten