Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe Obj.-Nr.: VV66-2450-001713 Objektbeschreibung: provisionsfrei Größe: 398.527 m² Orientierungswert: INTERESSENBEKUNDUNG Objektart: BodenschätzeInteressenbekundung Für das Bergwerkseigentum Lauchhammer-West - Bodenschatzkennziffer 9.20, tonige Gesteine zur Herstellung von fein- und sanitärkeramischen Erzeugnissen möchte die BVVG mit dieser Interessenbekundung potentielle Käufer ermitteln. Im Jahr 1970 wurden in dem heutigen Bergwerksfeld und angrenzend 76 Erkundungsbohrungen niedergebracht. Das gewonnene Material wurde hinsichtlich seiner Eignung untersucht und die Auswertung im Ergebnisbericht für die Erkundung "Blähton Lauchhammer“, 1971 zusammengefasst. Bitte beachten Sie die weiteren Angaben zu dem Objekt unter der Rubrik "Mehr ...". Lagebeschreibung: Das Bergwerksfeld Lauchhammer-West liegt in der Lausitz, im Süden des Landes Brandenburg im Stadtgebiet von Lauchhammer. Ansprechpartner: BVVG - Bereich Verkauf/Verpachtung Frau Dr. Sabine Dietrich Tel.: 030 4432-2045 Fax: 030 4432-1212 Lage Bundesland: Brandenburg Kreis: Oberspreewald-Lausitz Gemeinde: Lauchhammer, Stadt Gemarkung: Lauchhammer Flurstück(e): keine © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie www.bkg.bund.de Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe Auszug aus dem Lageriss Luftbild 30.05.2008, Projektion des BWE Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe OBJEKT Bergwerkseigentum Lauchhammer-West Verliehen für den Bodenschatz Tonige Gesteine zur Herstellung von fein- und sanitärkeramischen Erzeugnissen Größe des Bergwerksfeldes 398.527 m² Rechtliche Einordnung aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG Oberflächennutzung überwiegend Landwirtschaftsflächen, etwa 5 ha Wald, auf 2,7 ha „Altenzentrum östlich der Mückenberger Straße“ sowie Gewerbe auf etwa 1 ha südlich der Straßenverbindung Ortrander Straße und Weinbergstraße in Lauchhammer Flächen der BVVG Die BVVG ist Eigentümerin mehrerer Flurstücke über dem Bergwerksfeld. Sofern im Zusammenhang mit dem Erwerb des Bergwerkseigentums Interesse an diesen Flächen besteht, wird die BVVG auf einen entsprechenden Antrag hin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen ein Verkauf möglich ist. LAGERSTÄTTE Quellen: • Ergebnisbericht über die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auf Blähton im Gebiet Lauchhammer, Kreis Senftenberg (Bezirk Cottbus) mit operativer Vorratsberechnung des VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle, Betriebsteil Freiberg, 1970 • Bewertung des Bergwerkseigentums Lauchhammer-West, GFE GmbH, Berlin 1996 • KOR 200, Blatt CC 4742 Riesa, 2004 Geologische Verhältnisse Das Bergwerksfeld befindet sich im Lausitzer Urstromtal, nördlich der Talbildungen der Weißen Elster. Es umfasst holozäne Auelehme und saalekaltzeitliche Bändertone die einen langgestreckten Rohstoffkörper bilden. Dieser Rohstoffkörper ist in vertikaler und horizontaler Richtung starken Schwankungen hinsichtlich Mächtigkeit und Tiefenlage des nutzbaren Rohstoffs sowie qualitativen Veränderlichkeiten unterworfen. Untersuchungsstand Im Zuge der Erkundung „Blähton Lauchhammer“ im Jahre 1970 wurden 76 Bohrungen überwiegend im heutigen Bergwerksfeld niedergebracht, Laborversuche durchgeführt und 1971 der Ergebnisbericht angefertigt. Petrographische und qualitative Kennzeichnung Unter geringmächtigem Mutterboden und Mittel- bis Feinsanden mit vorherrschendem Quarzanteil von 80%-90% lagern 5-24 m (im Mittel 11m) mächtige bindige Nutzschichten. Der obersten wenige Dezimeter bis Meter mächtigen, ungeschichteten bis marmorierten Nutzschicht folgen die typischen Bänderschluffe und geringmächtigen stärker gebänderten Tone. Den Abschluss der bindigen Schichten bilden hellgraue Bänderschluffe mit einem zunehmenden Anteil an Grobschluff bis hin zu Mittelsanden. Das bindige Material ist bis auf den obersten Bereich stark kalkhaltig und weist geringe Durchlässigkeitsbeiwerte auf. Das Liegende der bindigen Nutzschichten bilden Sande. Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe Verwendungsmöglichkeiten Die Verwendbarkeit der gebänderten bindigen Bereiche als blähfähiger Ton wurde im Zuge der Erkundung nachgewiesen. Das blähfähige Material ist mit seinem hohen SiO2-Gehalt für Ziegeleiund grobkeramische Anwendungen ungeeignet. Andere Verwendbarkeiten, z. B. die der obersten ungeschichteten bis marmorierten bindigen Schicht sowie der quarzreichen Feinsande wurden im Zuge der Erkundung auf Blähton nicht gesondert betrachtet. Ansätze sind im Bericht dargestellt. Abbausituation Die Lagerungsverhältnisse sind hinsichtlich der verschieden Mächtigkeiten und Qualitäten als kompliziert anzusprechen. Das Material ist insgesamt leicht baggerfähig. Die Lagerstätte steht unter leichtem Sohldruck. Vorratssituation Im Untersuchungsgebiet, das nur zum Teil im heutigen Bergwerksfeld Lauchhammer-West liegt, wurden 4,4 Mio. m³ blähfähiger Ton nachgewiesen. Diese Vorräte befinden sich teilweise außerhalb des Bergwerksfeldes und weitere sind durch Bebauungen blockiert. Für den Feldesteil südlich der querenden Straße wurden im Jahr 1996 Vorräte an blähfähigem Ton von insgesamt 1,2 Mio. m³ ermittelt. Industrielle Bedeutung Der blähfähige Ton eignet sich für die Herstellung von Leichtzuschlagstoffen für konstruktiven Leichtbeton. Der Bänderton ist aufgrund der hohen Kalkgehalte und der daraus resultierenden geringen Durchlässigkeitsbeiwerte für Deponieabdichtungen ungeeignet. Weitere Anwendungsmöglichkeiten wurden im Zuge der Erkundung nicht betrachtet und sind jedoch nicht auszuschließen. ÖFFENTLICHE PLANUNG Landesplanerische Einordnung keine Einordnung im „Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg“ vom 31.03.2009 Regionalplanerische Einordnung gemäß „Regionalplan Lausitz-Spreewald“ keine Planungen in diesem Gebiet keine Ausweisung im Sachlichen Teilplan „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Bodenschätze“, 1998 Kommunale Planung rechtsgültiger Flächennutzungsplan, überwiegend: Gruen – Grünfläche und S – Wohnbaufläche Quellen: Flächennutzungsplan für Gemeinde Lauchhammer, Stadt; rechtsgültig seit 28.10.1997; Registriernummer in der Landesplanung: R6-0032/95 Bebauungsplan, rechtsgültig seit 24.11.1993, Registriernummer des Vorhabens in der Landesplanung: R6-0451/93 SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN Trinkwasserschutz wurde nicht gesondert überprüft Hochwasserschutz Naturschutz kein nationales Schutzgebiet oder Schutzgebiet nach Europarecht Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe Bodendenkmale Hinweise auf etwaige Bodendenkmale liegen nicht vor und wurden daher nicht gesondert überprüft. Altlasten/-verdacht kein Altlastenverdacht (Stand 05/2005) Kampfmittel/-verdacht kein Kampfmittelverdacht (Stand 01/2010) INFRASTRUKTUR Verkehrswege Über das örtliche Straßennetz und die B 169 von Ruhland nach Elsterwerda besteht bei Ruhland Anschluss an die Bundesautobahn A13 Berlin-Dresden. Etwa 1 km südlich des Bergwerksfeldes verläuft die Bahnlinie Görlitz-Magdeburg. Dauerhafte Beschränkungen Straßen, Gewerbefläche, Hochspannungsleitung und Altenzentrum östlich der Mückenberger Straße DOKUMENTATION Erkundungsbericht Der Ergebnisbericht über die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auf Blähton im Gebiet Lauchhammer, Kreis Senftenberg (Bezirk Cottbus) mit operativer Vorratsberechnung des VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle, Betriebsteil Freiberg, 1970 ist bei der BVVG nach Terminvereinbarung einsehbar. Haftungsausschluss Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle Befassung mit dem Objekt. Stand der Informationen: 07/2013 ZUR BEACHTUNG • Bei dem Bergwerkseigentum Lauchhammer-West handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung. Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe • Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist. • Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG. • Die Grundstücke Bergwerksfeld. über dem Bergwerksfeld Lauchhammer-West gehören nicht zum ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite www.bvvg.de in Abständen Informationen zu dem von ihr verfügbaren Bergwerkseigentum. Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum. Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums - vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden. Die Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen, um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge der Ausschreibungen des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert. Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVGZentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht genommen werden.