Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe

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Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe
Obj.-Nr.: VV66-2450-001713
Objektbeschreibung:
provisionsfrei
Größe:
398.527 m²
Orientierungswert:
INTERESSENBEKUNDUNG
Objektart:
BodenschätzeInteressenbekundung
Für das Bergwerkseigentum Lauchhammer-West - Bodenschatzkennziffer 9.20,
tonige Gesteine zur Herstellung von fein- und sanitärkeramischen Erzeugnissen möchte die BVVG mit dieser Interessenbekundung potentielle Käufer ermitteln. Im
Jahr 1970 wurden in dem heutigen Bergwerksfeld und angrenzend 76
Erkundungsbohrungen niedergebracht. Das gewonnene Material wurde hinsichtlich
seiner Eignung untersucht und die Auswertung im Ergebnisbericht für die
Erkundung "Blähton Lauchhammer“, 1971 zusammengefasst.
Bitte beachten Sie die weiteren Angaben zu dem Objekt unter der Rubrik "Mehr
...".
Lagebeschreibung:
Das Bergwerksfeld Lauchhammer-West liegt in der Lausitz, im Süden des Landes
Brandenburg im Stadtgebiet von Lauchhammer.
Ansprechpartner:
BVVG - Bereich
Verkauf/Verpachtung
Frau Dr. Sabine Dietrich
Tel.: 030 4432-2045
Fax: 030 4432-1212
Lage
Bundesland:
Brandenburg
Kreis:
Oberspreewald-Lausitz
Gemeinde:
Lauchhammer, Stadt
Gemarkung:
Lauchhammer
Flurstück(e):
keine
© Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
www.bkg.bund.de
Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe
Auszug aus dem Lageriss
Luftbild 30.05.2008, Projektion des BWE
Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe
OBJEKT
Bergwerkseigentum
Lauchhammer-West
Verliehen für den Bodenschatz
Tonige Gesteine zur Herstellung von fein- und sanitärkeramischen Erzeugnissen
Größe des Bergwerksfeldes
398.527 m²
Rechtliche Einordnung
aufrechterhaltenes altes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG
Oberflächennutzung
überwiegend Landwirtschaftsflächen, etwa 5 ha Wald, auf 2,7 ha „Altenzentrum östlich der
Mückenberger Straße“ sowie Gewerbe auf etwa 1 ha südlich der Straßenverbindung Ortrander
Straße und Weinbergstraße in Lauchhammer
Flächen der BVVG
Die BVVG ist Eigentümerin mehrerer Flurstücke über dem Bergwerksfeld. Sofern im
Zusammenhang mit dem Erwerb des Bergwerkseigentums Interesse an diesen Flächen besteht,
wird die BVVG auf einen entsprechenden Antrag hin prüfen, ob und zu welchen Bedingungen ein
Verkauf möglich ist.
LAGERSTÄTTE
Quellen:
• Ergebnisbericht über die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auf Blähton im Gebiet Lauchhammer, Kreis
Senftenberg (Bezirk Cottbus) mit operativer Vorratsberechnung des VEB Geologische Forschung und Erkundung
Halle, Betriebsteil Freiberg, 1970
• Bewertung des Bergwerkseigentums Lauchhammer-West, GFE GmbH, Berlin 1996
• KOR 200, Blatt CC 4742 Riesa, 2004
Geologische Verhältnisse
Das Bergwerksfeld befindet sich im Lausitzer Urstromtal, nördlich der Talbildungen der Weißen
Elster. Es umfasst holozäne Auelehme und saalekaltzeitliche Bändertone die einen
langgestreckten Rohstoffkörper bilden. Dieser Rohstoffkörper ist in vertikaler und horizontaler
Richtung starken Schwankungen hinsichtlich Mächtigkeit und Tiefenlage des nutzbaren Rohstoffs
sowie qualitativen Veränderlichkeiten unterworfen.
Untersuchungsstand
Im Zuge der Erkundung „Blähton Lauchhammer“ im Jahre 1970 wurden 76 Bohrungen
überwiegend im heutigen Bergwerksfeld niedergebracht, Laborversuche durchgeführt und 1971
der Ergebnisbericht angefertigt.
Petrographische und qualitative Kennzeichnung
Unter geringmächtigem Mutterboden und Mittel- bis Feinsanden mit vorherrschendem Quarzanteil
von 80%-90% lagern 5-24 m (im Mittel 11m) mächtige bindige Nutzschichten. Der obersten wenige
Dezimeter bis Meter mächtigen, ungeschichteten bis marmorierten Nutzschicht folgen die
typischen Bänderschluffe und geringmächtigen stärker gebänderten Tone. Den Abschluss der
bindigen Schichten bilden hellgraue Bänderschluffe mit einem zunehmenden Anteil an Grobschluff
bis hin zu Mittelsanden. Das bindige Material ist bis auf den obersten Bereich stark kalkhaltig und
weist geringe Durchlässigkeitsbeiwerte auf. Das Liegende der bindigen Nutzschichten bilden
Sande.
Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe
Verwendungsmöglichkeiten
Die Verwendbarkeit der gebänderten bindigen Bereiche als blähfähiger Ton wurde im Zuge der
Erkundung nachgewiesen. Das blähfähige Material ist mit seinem hohen SiO2-Gehalt für Ziegeleiund grobkeramische Anwendungen ungeeignet.
Andere Verwendbarkeiten, z. B. die der obersten ungeschichteten bis marmorierten bindigen
Schicht sowie der quarzreichen Feinsande wurden im Zuge der Erkundung auf Blähton nicht
gesondert betrachtet. Ansätze sind im Bericht dargestellt.
Abbausituation
Die Lagerungsverhältnisse sind hinsichtlich der verschieden Mächtigkeiten und Qualitäten als
kompliziert anzusprechen. Das Material ist insgesamt leicht baggerfähig. Die Lagerstätte steht
unter leichtem Sohldruck.
Vorratssituation
Im Untersuchungsgebiet, das nur zum Teil im heutigen Bergwerksfeld Lauchhammer-West liegt,
wurden 4,4 Mio. m³ blähfähiger Ton nachgewiesen. Diese Vorräte befinden sich teilweise
außerhalb des Bergwerksfeldes und weitere sind durch Bebauungen blockiert. Für den Feldesteil
südlich der querenden Straße wurden im Jahr 1996 Vorräte an blähfähigem Ton von insgesamt
1,2 Mio. m³ ermittelt.
Industrielle Bedeutung
Der blähfähige Ton eignet sich für die Herstellung von Leichtzuschlagstoffen für konstruktiven
Leichtbeton.
Der Bänderton ist aufgrund der hohen Kalkgehalte und der daraus resultierenden geringen
Durchlässigkeitsbeiwerte für Deponieabdichtungen ungeeignet.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten wurden im Zuge der Erkundung nicht betrachtet und sind
jedoch nicht auszuschließen.
ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung
keine Einordnung im „Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg“ vom 31.03.2009
Regionalplanerische Einordnung
gemäß „Regionalplan Lausitz-Spreewald“ keine Planungen in diesem Gebiet
keine Ausweisung im Sachlichen Teilplan „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher
Bodenschätze“, 1998
Kommunale Planung
rechtsgültiger Flächennutzungsplan, überwiegend: Gruen – Grünfläche und S – Wohnbaufläche
Quellen:
Flächennutzungsplan für Gemeinde Lauchhammer, Stadt; rechtsgültig seit 28.10.1997; Registriernummer in der
Landesplanung: R6-0032/95
Bebauungsplan, rechtsgültig seit 24.11.1993, Registriernummer des Vorhabens in der Landesplanung: R6-0451/93
SCHUTZGEBIETE / BELASTUNGEN
Trinkwasserschutz
wurde nicht gesondert überprüft
Hochwasserschutz
Naturschutz
kein nationales Schutzgebiet oder Schutzgebiet nach Europarecht
Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe
Bodendenkmale
Hinweise auf etwaige Bodendenkmale liegen nicht vor und wurden daher nicht gesondert
überprüft.
Altlasten/-verdacht
kein Altlastenverdacht (Stand 05/2005)
Kampfmittel/-verdacht
kein Kampfmittelverdacht (Stand 01/2010)
INFRASTRUKTUR
Verkehrswege
Über das örtliche Straßennetz und die B 169 von Ruhland nach Elsterwerda besteht bei Ruhland
Anschluss an die Bundesautobahn A13 Berlin-Dresden. Etwa 1 km südlich des Bergwerksfeldes
verläuft die Bahnlinie Görlitz-Magdeburg.
Dauerhafte Beschränkungen
Straßen, Gewerbefläche, Hochspannungsleitung und Altenzentrum östlich der Mückenberger
Straße
DOKUMENTATION
Erkundungsbericht
Der Ergebnisbericht über die Ergebnisse der Erkundungsarbeiten auf Blähton im Gebiet
Lauchhammer, Kreis Senftenberg (Bezirk Cottbus) mit operativer Vorratsberechnung des VEB
Geologische Forschung und Erkundung Halle, Betriebsteil Freiberg, 1970 ist bei der BVVG nach
Terminvereinbarung einsehbar.
Haftungsausschluss
Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH stellt die Inhalte dieses Produktblattes mit
Sorgfalt zusammen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen aber ohne Gewähr. Die Angaben
dienen nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen nicht die individuelle
Befassung mit dem Objekt.
Stand der Informationen: 07/2013
ZUR BEACHTUNG
•
Bei dem Bergwerkseigentum Lauchhammer-West handelt es sich um eine
Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 (BGBl I S.
1310), in seiner aktuellen Fassung in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des
Einigungsvertragsgesetzes vom 23. 09.1990 (BGBl II S. 885), dem Gesetz zur
Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 (BGBl I S. 602)
und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom
13.07.1990 (BGBl I S. 1420) in seiner aktuellen Fassung.
Bergwerkseigentum Lauchhammer-West, Tonrohstoffe
•
Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die
Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht,
Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Er darf jedoch von dieser Berechtigung nicht
ohne weiteres Gebrauch machen, zur Ausübung der Berechtigung, also zum tatsächlichen
Abbau von Bodenschätzen kommt es erst, wenn der entsprechende Betriebsplan aufgestellt
und von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden ist.
•
Es gelten die Regelungen für Bergwerkseigentum nach § 151 BBergG.
•
Die Grundstücke
Bergwerksfeld.
über
dem
Bergwerksfeld Lauchhammer-West
gehören
nicht
zum
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR INTERESSENBEKUNDUNG
Die BVVG veröffentlicht auf ihrer Webseite www.bvvg.de in Abständen Informationen zu dem von
ihr verfügbaren Bergwerkseigentum.
Die Informationen dienen einem ersten Überblick zum jeweiligen Bergwerkseigentum.
Interessenten können Ihr Erwerbsinteresse unter Angaben des betreffenden Bergwerkseigentums
- vorzugsweise schriftlich - gegenüber der BVVG-Zentrale bekunden.
Die Veräußerung des Bergwerkseigentums erfolgt grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen,
um einem breiten Bewerberkreis die Möglichkeit zur Gebotsabgabe zu geben. Die Reihenfolge der
Ausschreibungen des Bergwerkseigentums legt die BVVG intern fest; vorliegende
Interessenbekundungen werden hierbei nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall werden
diejenigen Interessenten, deren Erwerbsinteresse zum Ausschreibungsbeginn bei der BVVG
aktenkundig ist, über die Ausschreibung schriftlich informiert.
Nach vorheriger Terminabsprache mit dem o. g. Ansprechpartner kann in den Räumen der BVVGZentrale in ggf. vorhandene detaillierte Unterlagen zu dem jeweiligen Bergwerkseigentum Einsicht
genommen werden.
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