170810_710_zusätzliche Informationen

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Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Investoren- und Planungswettbewerb
Zusätzliche Informationen
im Rahmen des Bewerbungsverfahrens
Stand 10.08.2017
Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Investoren- und Planungswettbewerb
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A.1
Kaufpreis Grundstück
2
Die Grundstücke sollen zu einem Festpreis /m Grundstück veräußert werden, der sich aus der
baulichen Dichte und dem vorgeschlagenen Nutzungsmix errechnet.
Bodenwerte Mischgebiet Schelmenäcker
Baufeld
GrundStücksgröße
max. BGF
gesamt
max.
BGF
Wohnen
min.
BGF
Gewerbe
Geplante
GRZ /
GFZ
BODEN
-WERT
1 (West)
6.293 m²
11.327 m²
10.515 m²
812 m²
0,4 / 1,8
550,- €
2 (Mitte)
4.514 m²
7.222 m²
6.592 m²
630 m²
0,4 / 1,6
521,- €
3 (Ost)
4.578 m²
7.325 m²
6.402m²
923 m²
0,4 / 1,6
526,- €
Summe
15.385 m²
25.874 m²
23.509 m²
2.365 m²
Folgende Bindungen in Bezug auf den Wohnungsbau sind im Kaufpreis berücksichtigt:
a.
Mindestens 30 % geförderte Wohnungen
entsprechend dem jeweils aktuellen Landeswohnraumförderungsprogramm; 33 %
unter ortsüblicher Vergleichsmiete = ca. 8 €/m² und Belegungsrechte der Stadt für
25 Jahre
b.
Mindestens 10 % preisgedämpfte Wohnungen in Miete
Mietpreisbindung für 25 Jahre mit einer Anfangsmiete von 15 % unter ortsüblicher
Vergleichsmiete (= ca. 10 €/m²); die Mieten können mit der sich aus der Erhebung/
Fortschreibung des Mietspiegels ergebenden durchschnittlichen Veränderung
angepasst werden.
c.
Mindestens 10 % preisgedämpfte Wohnungen in Eigentum
Kaufpreisbindung für Eigentumswohnungen mit 10 % unter ortsüblichem
Verkehrswert.
Der Kaufpreis wird auf Grundlage der Ausnutzung der Grundstücke und der vorgeschlagenen
Nutzungsmischung durch einen Sachverständigen Gutachter berechnet. Die o.g. Daten sind in
den Formblättern Städtebau und Hochbau (s. Anlage 9) einzutragen.
Sollte sich durch die Ergänzung von zusätzlichen Staffelgeschossen, die ja bei der GFZBerechnung nicht zu berücksichtigen sind, im Einzelnen eine deutlich höhere
Bruttogeschossflächen ergeben, müssen die Bodenwerte entsprechend angepasst werden.
Stand: 11.08.2017 kohler grohe architekten
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Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Investoren- und Planungswettbewerb
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A.2
Planungsrechtliche Grundlagen
Für das Plangebiet Schelmenäcker wurde ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, der dem
laufenden Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker Änderung Süd“ zugrunde gelegt wurde.
Das Plangebiet soll als Mischgebiet (MI) festgesetzt werden.
Es soll möglichst viele Wohnungen in Geschossbauweise errichtet werden bzw. die Flächen
zum Wohnen genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung in Form von Läden,
Gastronomiebetrieben oder Dienstleistungen ist vorrangig in den Erdgeschosszonen entlang
der Max-Lang-Straße vorzusehen. Das wohnverträgliche Gewerbe soll zur Belebung des
Quartiers beitragen und im Anschluss zum Quartiersplatz mit der neuen Stadtbahnhaltestelle
einen neuen Mittelpunkt erzeugen.
Der städtebauliche Entwurf von Hähnig und Gemmeke aus dem Jahr 2015 sieht einen offenen
Blockrand mit einer vier- bis fünfgeschossigen Bebauung vor, die sich Richtung Süden in
siebengeschossige Punkthäuser auflöst. Der Städtebau differenziert zwischen der Straßenund der Landschaftsseite und fordert eine klare Architektursprache. Das Quartier besteht aus
drei Bausteinen und ermöglicht die Schaffung von drei urbanen, halböffentlichen Wohnhöfen.
N423,31
N423,46
N422,92
N423,08
N422,56
N421,99
N421,50
ST
240
Höhe bis
max. 21,00m
über EFH
289
EFH 425,00
256
und/oder Aufenthalt geplante Grundstücksgrenze
offene
IVBauweise
Höhe bis
max. 12,50m
über EFH
315
240
EFH 423,50
LP I
I
I
-
über EFH
EFH 423,50
MI
siehe
Einschrieb
0,4
siehe
Einschrieb
siehe
Einschrieb
TG/NEB
475
-LP II-
FD
Summe Baufelder 1609
offene
Bauweise
Baufeld 2 MGF 4514m²VII
TG/NEB
TG/NEB
Höhe bis
GRZ 0,37
289
max.
21,00m
-grüber EFH
EFH
424,00
256
- Gemeinschaftsfläche
-LP II-
für Kinderspielplatz
und/oder Aufenthalt -
TG/NEB
x 424,60
x 425,00
EFH 422,80
-Baufeld 3-
Summe gepl. Gebäude 1419
siehe
MI Einschrieb
-LP IIoffene
siehe
IVBauweise
0,4
Höhe bis
max. 12,50m
über EFH
315
240
EFH 422,80
Einschrieb
siehe
Einschrieb
FD
-lr-
475
-LP IV-
Summe Baufelder 1609
-LP II-LP IVoffene
Baufeld 3 MFG 4578m²VIIBauweise
TG/NEB
TG/NEB
Höhe bis
GRZ 0,35
max.289
21,00m
über EFH
-grEFH ca. 423,50
- Gemeinschaftsfläche
256
-LP IVfür Kinderspielplatz
und/oder Aufenthalt -
geplante Grundstücksgrenze
x 425,00
geschlossene
Bauweise
Höhe bis
1005
max. 15,50m
LP V-
-LP II-
V
-LP IV-
Höhe bis
max. 12,50m
über EFH
448
EFH 422,80
ST
über EFH
-Baufeld 2-
1
6
8
/
1
G
F
I
G
offene
Bauweise
Baufeld 1 MGF 6293 m² VII
TG/NEB
TG/NEB
Höhe bis
GRZ
0,38
max.289
21,00m
-grüber EFH
- Gemeinschaftsfläche
EFH 424,70
256
für Kinderspielplatz
LP I
I
-
offene
Bauweise
VII
1005
max. 15,50m
Summe gepl. Gebäude 1419
LP I
I
-
-lr-
TG/NEB
Höhe bis
448
EFH 423,50
geschlossene
IVBauweise
LP V-
ST
TG/NEB
gepl
ant
eGr
undst
ücksgr
enze
LP I
I
-
TG/NEB -Baufeld
Summe
gepl.
1- Gebäude 2150
Summe Baufelder 2422
siehe
-LP IIMI Einschrieb
offene
IVBauweise
siehe
0,4 Einschrieb
Höhe bis
475
max. 12,50m
siehe
über EFH
315
FD
Einschrieb
EFH 423,90
V
geschlossene
Bauweise
LP I
I
-
1005
-LP IV-
Höhe bis
max. 12,50m
über EFH
LP I
I
-
448
EFH 423,90
IVBauweise
LP I
I
I
-
Höhe bis
max. 15,50m
über EFH
LP I
I
-
524
475
LP I
I
-
ST
geschlossene
V
geschlossene
Bauweise
LP I
I
-
ST
-LP IV-
Höhe bis
max. 12,50m
über EFH
EFH 423,90
LP I
I
-
EFH 423,90
LP I
I
I
-
gepl
ant
eGr
undst
ücksgr
enze
Höhe bis
max. 15,50m
über EFH
IVBauweise
LP I
I
I
-
LP I
I
I
-
geschlossene
geschlossene
gepl
ant
eGr
undst
ücksgr
enze
ST
-LP IV-
V
Bauweise
geplante Grundstücksgrenze
V
x 424,20
x 423,35
x 423,60
eh
c
ä
l
f
n
ü
r
eG
h
c
i
l
t
n
e
f
f
ö
-
Abb.1: Ausschnitt aktueller Stand B-Plan
Für das Investorenauswahlverfahren gilt im Grundsatz der aktuelle Stand der Bauleitplanung
(siehe Anlage 3) als Grundlage und kann in begrenztem Umfang modifiziert werden.
Nachfolgende Aspekte sind zu berücksichtigen, bzw. können angepasst werden:
-
Die Baulinien an der Max-Lang-Straße und die östlich und westlich begrenzenden
Baulinien sind einzuhalten. Damit wird das gesamte Baufeld in seinen Abmessungen
definiert und die Zugänge zu den Grundstücken festlgelegt.
-
Die Punkthäuser sollen in ihrer Lage bebehalten werden, frei stehen und eine
durchgehene Reihung ergeben. Die Grundfläche der Punktäuser kann abweichend
geplant werden.
-
Die im B-Plan dergestellten Gemeinschaftsflächen für Kinderspielplätze und/oder
Aufenthalt sind zu berücksichtgen.
Stand: 11.08.2017 kohler grohe architekten
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Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Investoren- und Planungswettbewerb
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-
Eine öffentliche Durchwegung durch jedes Baufeld soll vorgesehen werden, kann
aber von der Lage noch definiert werden.
-
Grundsätzlich kann die im Bebauungsplan-Entwurf dargestellte Geschoss-Anzahl um
jeweils ein Staffelgeschoss (kein Vollgeschoss!) ergänzt werden (auch im Bereich
des 7-geschossigen Punkthauses).
Außerdem können die Baukörper in den Innenbereichen der einzelnen Baufelder
auch auf bis zu 5 Geschosse erhöht werden (ggf. + Staffelgeschoss). Die
Innenbereiche können grundsätzlich neu gestaltet werden.
-
-
Allerdings ist der Rhythmus entlang der Max-Lang-Straße mit jeweils 4 und 5
Geschossen im Wechsel entsprechend dem städtebaulichen Entwurf von Hähnig und
Gemmeke beizubehalten. Hier sind lediglich zusätzliche Staffelgeschosse denkbar,
sofern diese auf der Nord- bzw. Straßenseite entsprechend zurückversetzt sind, so
dass die Baukörper straßenseitig die 4- bzw. 5-geschossige Wirkung beibehalten.
Nach der Vergabe der Grundstücke soll das Bebauungsplanverfahren „Schelmenäcker
Änderung Süd“ (25-13/1) fortgeführt werden. Die Ergebnisse des Investorenauswahlverfahrens sollen planungsrechtlich umgesetzt werden.
Abb.2: Abgrenzung WB-Gebiet (Städtebaulicher Entwurf Hähnig Gemmeke)
Stand: 11.08.2017 kohler grohe architekten
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Schelmenäcker Leinfelden-Echterdingen
Investoren- und Planungswettbewerb
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A.3
Ziele Städtebau, Architektur und Freiraum:
(A) Städtebau / Architektur
-­‐
-­‐
-­‐
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-­‐
-­‐
-­‐
-­‐
-­‐
-­‐
Eigenständiger Charakter als urbanes Wohngebiet mit Aufenthaltsqualitäten in den
Wohnhöfen;
Berücksichtigung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Bewohnergruppen sowohl bei der
baulichen Ausformung als auch bei der Schaffung der Freiraumbereiche;
Architektursprache als Gegengewicht zum nördlich angrenzenden Gewerbegebiet;
Hohe architektonische Qualität der Gebäude in Material, Struktur und Erscheinung;
Die Fassade soll die Wohnungstypologie glaubhaft widerspiegeln;
gewerbliche Erdgeschossnutzung entlang der Max-Lang-Straße;
Umgang mit der Lärmsituation (Gewerbegebiet, Max-Lang-Straße (Verkehrslärm),
Südseite Schienenlärm (Verlängerung Stadtbahnlinie U5, S21) sowie Freizeitlärm
Jugendhaus und KiTa);
Für jede Wohnung ist ein Freisitz wünschenswert (Balkon, Terrasse, Loggia unter
Berücksichtigung der Lärmsituation / Schutz der Außenbereiche vor Lärm);
Energiestandards sowie Energieversorgung;
Integration der Elektromobilität in das Gesamtkonzept.
(B) Freiraum
-­‐
-­‐
-­‐
Bezüge zum angrenzenden Landschaftsraum;
Fußläufige Vernetzung mit dem angrenzenden Landschaftsraum;
Gestufte und differenzierte Gestaltung der halb-öffentlichen und privaten Freiräume, ggfs.
Gemeinschaftsflächen.
Stand 11.08.2017
Stand: 11.08.2017 kohler grohe architekten
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