5 Jahre nach Einführung der neuen SIA-Norm 181 Walter Lips, Präsident SIA-Kommission 181 Zusammenfassung • Die Norm hat sich im Grossen und Ganzen gut bewährt. • Sie hat auch international Anerkennung gefunden. • Die vielfach befürchtete Verteuerung des Bauens ist nicht eingetreten. • Wir haben wenige Druckfehler bei Formelzeichen gefunden. • Es gibt einige Widersprüche bei den Grenz- oder Richtwerten. • Die Norm ist und bleibt kompliziert und ist schwergewichtig nur für Fachleute gedacht. • Es gibt „Pferdefüsse“ und Unsicherheiten! Einige Beispiele von „Pferdefüssen“ und Unsicherheiten: Stichdatum für die neue Norm? Juristische Frage, die im Einzelfall zu klären ist. In der Stadt Zürich z.B. ist Datum der Baueingabe massgebend. Was ist eine Nutzungseinheit? Räume oder zusammenhängende Raumgruppen, wie ein EFH, Schulhaus, Hotel, Spital usw. Schallschutz muss individuell geregelt werden! Was ist ein Umbau, was ein Neubau? Beispiel: Ersatz der Geschossdecken gilt als Neubau. Heizgeräusche im EFH Welche Werte gelten? Die für STWE (erhöhte Anforderung 25 dB(A)) oder die der Empfehlung S. 63 (Stufe 1/2 = 30/25 dB(A))? Da das EFH als eine Nutzungseinheit betrachtet wird, gilt der Anhang G, Tabelle 16. Haustechnik: Bodenebene Duschentassen Messung mit Normhammerwerk oder Pendelfallhammer? Mit Pendelfallhammer, weil der Bodenaufbau bei richtiger Ausführung anders ist als beim angrenzenden schwimmenden Boden. Mehr Fragen und Antworten auf der Homepage der SGA. Bis heute sind es deren 46, und es werden immer mehr! oder dann ein weiteres Beispiel …. Das Problem der Fussnote Seite 5! 1 Selbst wenn bei Altbauten Ausnahmegenehmigungen der Vollzugsbehörden vorliegen, darf zumindest infolge des Umbaus keine bauakustische Verschlechterung gegenüber dem Zustand vor den Umbaumassnahmen erfolgen. Ein Teil der vorgestellten Fragen und Antworten ist das Ergebnis eines Seminars bei der EMPA vom 24. Februar 2011 zum Thema SIA 181. Als Folge der grossen Nachfrage wird das Seminar am 8. September 2011 wiederum bei der EMPA wiederholt. Online-Anmeldung unter www.empa.ch/seminar181 Erhebliche Änderungen der internationalen Normen in Sicht! Grosse Probleme bei der praktischen Arbeit: Die Unterscheidung nach normativen und informativen Anhängen. Ist eine Empfehlung in einem informativen Anhang eine verbindliche Aussage, die den Stand der Baukunst repräsentiert und rechtlich verbindlich ist? Bereits laufen verschiedene Verfahren, wo diese Aussage Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und Architekt ist. Normativ: Anhang A Schallschutz in der Nacht gegenüber Lokalen mit Musik und Produktionsbetrieben mit tieffrequenten Emissionen (2 Seiten) Anhang B Bemessung und Bewertung des Schallschutzes (12 Seiten) Informativ (18 Seiten): Anhang C Erläuterungen der Rechtsgrundlagen Anhang D Planungshinweise Anhang E Bauakustische Nachweise mit Berechnungsbeispielen Anhang F Berechnung der bauakustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Eigenschaften der Teile Anhang G Empfehlungen zum Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten Anhang H Subjektive Empfindung des Schallschutzes in Abhängigkeit vom Grundgeräusch Anhang J Aufgaben der Vetragspartner Warum wird hier auf diese zwei Gruppen eingegangen? Vorläufiger Entscheid der SIA-Kommission 181: Der informative Teil der Norm soll in eine neu zu schaffende SIA-Dokumentation überführt werden, analog der Bauteil-Dokumentation D0189. Eine solche Lösung bietet mehr Flexibilität und eliminiert rechtliche Fragen elegant. Quo vadis SIA 181 – 2006 ?? Die SIA-Kommission 181 hat beschlossen, keine korrigierte oder ergänzte Fassung der Norm heraus zu geben, sondern ….. …. eine Neufassung ist die Lösung! Optimistischer Zeithorizont: Ende 2012 / Mitte 2013. Allerdings: Sehr grosser Aufwand, der zu 100% auf der Basis von Freiwilligen-Arbeit basiert, die von engagierten und sehr kompetenten Fachleuten geleistet wird. ….. und es kommt doch noch! Danke !