21.11.2007 Die neue Windlastnorm und ihre Konsequenzen Seit Jahresanfang 2007 wurde die aktuelle Fassung der DIN 10554:2005-03 (Windlastnorm) rechtskräftig bauaufsichtlich eingeführt und in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen. Damit ist die Norm bindend für die Standsicherheitsbemessung zur Berücksichtigung der einwirkenden Windlasten bei Gebäuden und folglich auch für die Montage von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS). Mit der neuen DIN 1055-4:2005-03 liegt eine gegenüber der früheren Fassung wesentlich umfangreichere Dokumentation zur Ermittlung der einwirkenden Beanspruchungen durch Windlasten vor. Die wichtigsten Änderungen, die auch für das verarbeitende Handwerk von großer Bedeutung sind, beziehen sich auf den Einfluss der Region, in der das Gebäude steht, auf die Einteilung in Flächenbereiche der Fassade sowie auf die Höhenstaffelung. Ein Ziel der Überarbeitung war und ist, Planern und Anwendern mehr technische Sicherheit zu geben und die heute mögliche größere Anzahl an Bezugsgrößen und Parametern einzubeziehen. Definitionswerte haben sich ebenso verändert wie Bemessungsgrundlagen, schon weil heute die erforderlichen Daten durch mehr Messstationen viel umfangreicher erfasst werden. Der Wind bläst in Deutschland entgegen früherer Normdefinition eben nicht überall gleich, auch hat sich die Abhängigkeit von der Gebäudegröße verändert. Die in ganz Europa zu diesem Thema neu gewonnenen Erkenntnisse vor müssen vereinheitlicht werden, um die europäische Harmonisierung bei der Bemessung realisieren zu können. Ein weiteres Ziel ist daher, dass WindsogBelastungen in ganz Europa nun nach gleichen Rechenmaßstäben ermittelbar sind. Die wichtigsten Änderungen Nach der DIN 1055-4 neu werden vier regionale Windlastzonen über der Fläche Deutschlands definiert. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten und stellen damit einen Parameter zur Ermittlung der Windbeanspruchungen dar. Jeder Windlastzone wird eine bestimmte Windbeanspruchung zugeordnet. In der alten Norm wurde jede Fassadenfläche eines Gebäudes unabhängig von der Windrichtung unterteilt in Flächen- und Randbereich. Diesen wurden dann unterschiedliche Windbelastungen zugeordnet. Der Randbereich betrug damit 1/8 der jeweiligen Fassadenlänge, maximal jedoch 2 Meter. Nach DIN 1055-4 neu muss die Fläche jeder Gebäudeseite individuell ermittelt werden hinsichtlich Windanströmungsrichtung und daraus resultierender Flächenbereiche mit unterschiedlicher Windbeanspruchung. Eingeteilt wird in maximal 4 Bereiche: A= Randbereich, B, C und E = Flächenbereiche. In diese Ermittlung fließen die jeweiligen Gebäudeabmessungen mit ein. Nach der alten Norm wurde die Windbeanspruchung in Abhängigkeit der Gebäudehöhe in drei diskrete Höhenbereiche definiert. In der Neufassung der Norm wird beim Standardnachweis die Ermittlung der höhenabhängigen Windbelastung (= Geschwindigkeitsdruck x aerodynamischer Beiwert) nach der regionalen Lage des Gebäudes, des Geländeprofils und der davon abhängig gestuften Höhenzone des Gebäudes vorgenommen. Vereinfachte Ermittlung möglich Die neuen Anforderungen beim Standsicherheitsnachweis sind in der Praxis entsprechend zu berücksichtigen. Er ist in der neuen Norm stark abgestimmt auf die bauwerksspezifischen Zusammenhänge, somit recht aufwändig zu erstellen, was oft eine ingenieurmäßige Planung erfordert. Es gibt daher auch die Möglichkeit zur vereinfachten Ermittlung der Windbelastung bei Gebäuden bis 25 m Höhe. Hierbei werden Beanspruchungen für drei Gebäudehöhen definiert (0-10 m, >10 – 18 m; > 18-25 m), die dann über die gesamte Höhe des Gebäudes gelten. Dieses Verfahren kann in den Windzonen 1 bis 3 zum Einsatz kommen Für die Einhaltung der neuen Bestimmungen sind Hersteller, Planer und Verarbeiter gleichsam verantwortlich. Die Bringschuld der Industrie ist mit der Umsetzung der Systemhersteller Norm in passen ihre der Produktentwicklung Informationen schriftlich erbracht. und Die mündlich entsprechend an, der Verarbeiter ist gefordert, diese Vorgaben fachgerecht umzusetzen. Die Systemanbieter dürfen keine Systeme nach altem Normenstandard mehr liefern, auch in den Ausschreibungen muss die neue Norm berücksichtigt sein. Der Fachhandwerker sollte sich informieren, ob die DIN 1055 neu berücksichtigt ist oder nicht. Er hat eine Hinweispflicht, wenn die Ausschreibung nicht stimmt. Zur Überprüfung kann er die Ausschreibung mit der Dübeltabelle abgleichen. Der Fachverband WDVS strebt an, das ganze Thema für den Auftragnehmer in eine handhabbare, praxisgerechte Formel zu verwandeln. Hierzu wurde zunächst für die Windlastzonen 1 bis 3 und für Gebäude bis 25 m Höhe vom Fachverband auf Basis des vereinfachten Verfahrens eine praxisgerechte Dübelmengentabelle erarbeitet. Im Rahmen aktueller Erfahrungen zur Anwendung der DIN 1055-4 neu und einer Ergänzung auf weitere Gebäudeabmessungen wird die tabellenförmige Visualisierung der Dübelschemata nun weiter überarbeitet. Dazu muss das Sicherheitskonzept optimiert und mit dem Deutschen Institut für Bautechnik abgestimmt werden. Überarbeitete Dübelmengentabellen sind noch nicht verfügbar. Die Branche arbeitet bis dahin aber nicht mit Provisorien, denn die vorhandenen Tabellen reichen aus. Der Fachhandwerker kann sich auf diese Lösungen verlassen. Für ihn gilt auch mit der neuen DIN 1055-4 der Grundsatz: auf jeden Fall im System bleiben und mit zugelassenen Produkten arbeiten. So ist er auf der sicheren Seite. Bildtexte zu den Abbildungen zum Download auf www.heizkosten-einsparen.de (Presse; Fotos und Grafiken; Abb. Windlastnorm): Abb.1: Marktübliche Befestigungsarten für Dämmstoffplatten im WDVS Abb. 2: Abtrag der Eigenlast eines geklebten WDVS nur über den Systemkleber Abb. 3: Schraubzwingeneffekt - dauerhafter Anpressdruck auf die Verklebung durch zugelassene Spezialdübel Abb. 4: Sturmschäden durch „Kyrill“