windlasten

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21.11.2007
Die neue Windlastnorm und ihre Konsequenzen
Seit Jahresanfang 2007 wurde die aktuelle Fassung der DIN 10554:2005-03 (Windlastnorm) rechtskräftig bauaufsichtlich eingeführt und
in die Liste der technischen Baubestimmungen aufgenommen. Damit ist
die
Norm
bindend
für
die
Standsicherheitsbemessung
zur
Berücksichtigung der einwirkenden Windlasten bei Gebäuden und
folglich auch für die Montage von Wärmedämmverbundsystemen
(WDVS).
Mit der neuen DIN 1055-4:2005-03 liegt eine gegenüber der früheren
Fassung wesentlich umfangreichere Dokumentation zur Ermittlung der
einwirkenden Beanspruchungen durch Windlasten vor. Die wichtigsten
Änderungen, die auch für das verarbeitende Handwerk von großer
Bedeutung sind, beziehen sich auf den Einfluss der Region, in der das
Gebäude steht, auf die Einteilung in Flächenbereiche der Fassade sowie auf
die Höhenstaffelung.
Ein Ziel der Überarbeitung war und ist, Planern und Anwendern mehr
technische Sicherheit zu geben und die heute mögliche größere Anzahl an
Bezugsgrößen und Parametern einzubeziehen. Definitionswerte haben sich
ebenso verändert wie Bemessungsgrundlagen, schon weil heute die
erforderlichen Daten durch mehr Messstationen viel umfangreicher erfasst
werden. Der Wind bläst in Deutschland entgegen früherer Normdefinition
eben nicht überall gleich, auch hat sich die Abhängigkeit von der
Gebäudegröße verändert.
Die in ganz Europa zu diesem Thema neu gewonnenen Erkenntnisse vor
müssen vereinheitlicht werden, um die europäische Harmonisierung bei der
Bemessung realisieren zu können. Ein weiteres Ziel ist daher, dass WindsogBelastungen in ganz Europa nun nach gleichen Rechenmaßstäben
ermittelbar sind.
Die wichtigsten Änderungen
Nach der DIN 1055-4 neu werden vier regionale Windlastzonen über der
Fläche Deutschlands definiert. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen
Windgeschwindigkeiten und stellen damit einen Parameter zur Ermittlung der
Windbeanspruchungen dar. Jeder Windlastzone wird eine bestimmte
Windbeanspruchung zugeordnet.
In der alten Norm wurde jede Fassadenfläche eines Gebäudes unabhängig
von der Windrichtung unterteilt in Flächen- und Randbereich. Diesen wurden
dann unterschiedliche Windbelastungen zugeordnet. Der Randbereich betrug
damit 1/8 der jeweiligen Fassadenlänge, maximal jedoch 2 Meter. Nach DIN
1055-4 neu muss die Fläche jeder Gebäudeseite individuell ermittelt werden
hinsichtlich
Windanströmungsrichtung
und
daraus
resultierender
Flächenbereiche mit unterschiedlicher Windbeanspruchung. Eingeteilt wird in
maximal 4 Bereiche: A= Randbereich, B, C und E = Flächenbereiche. In
diese Ermittlung fließen die jeweiligen Gebäudeabmessungen mit ein.
Nach der alten Norm wurde die Windbeanspruchung in Abhängigkeit der
Gebäudehöhe in drei diskrete Höhenbereiche definiert. In der Neufassung
der Norm wird beim Standardnachweis die Ermittlung der höhenabhängigen
Windbelastung (= Geschwindigkeitsdruck x aerodynamischer Beiwert) nach
der regionalen Lage des Gebäudes, des Geländeprofils und der davon
abhängig gestuften Höhenzone des Gebäudes vorgenommen.
Vereinfachte Ermittlung möglich
Die neuen Anforderungen beim Standsicherheitsnachweis sind in der Praxis
entsprechend zu berücksichtigen. Er ist in der neuen Norm stark abgestimmt
auf die bauwerksspezifischen Zusammenhänge, somit recht aufwändig zu
erstellen, was oft eine ingenieurmäßige Planung erfordert. Es gibt daher auch
die Möglichkeit zur vereinfachten Ermittlung der Windbelastung bei
Gebäuden bis 25 m Höhe. Hierbei werden Beanspruchungen für drei
Gebäudehöhen definiert (0-10 m, >10 – 18 m; > 18-25 m), die dann über die
gesamte Höhe des Gebäudes gelten. Dieses Verfahren kann in den
Windzonen 1 bis 3 zum Einsatz kommen
Für die Einhaltung der neuen Bestimmungen sind Hersteller, Planer und
Verarbeiter gleichsam verantwortlich. Die Bringschuld der Industrie ist mit der
Umsetzung
der
Systemhersteller
Norm
in
passen
ihre
der
Produktentwicklung
Informationen
schriftlich
erbracht.
und
Die
mündlich
entsprechend an, der Verarbeiter ist gefordert, diese Vorgaben fachgerecht
umzusetzen.
Die Systemanbieter dürfen keine Systeme nach altem Normenstandard mehr
liefern, auch in den Ausschreibungen muss die neue Norm berücksichtigt
sein. Der Fachhandwerker sollte sich informieren, ob die DIN 1055 neu
berücksichtigt ist oder nicht. Er hat eine Hinweispflicht, wenn die
Ausschreibung nicht stimmt. Zur Überprüfung kann er die Ausschreibung mit
der Dübeltabelle abgleichen.
Der Fachverband WDVS strebt an, das ganze Thema für den Auftragnehmer
in eine handhabbare, praxisgerechte Formel zu verwandeln. Hierzu wurde
zunächst für die Windlastzonen 1 bis 3 und für Gebäude bis 25 m Höhe vom
Fachverband auf Basis des vereinfachten Verfahrens eine praxisgerechte
Dübelmengentabelle erarbeitet. Im Rahmen aktueller Erfahrungen zur
Anwendung der DIN 1055-4 neu und einer Ergänzung auf weitere
Gebäudeabmessungen
wird
die
tabellenförmige
Visualisierung
der
Dübelschemata nun weiter überarbeitet. Dazu muss das Sicherheitskonzept
optimiert und mit dem Deutschen Institut für Bautechnik abgestimmt werden.
Überarbeitete Dübelmengentabellen sind noch nicht verfügbar. Die Branche
arbeitet bis dahin aber nicht mit Provisorien, denn die vorhandenen Tabellen
reichen aus. Der Fachhandwerker kann sich auf diese Lösungen verlassen.
Für ihn gilt auch mit der neuen DIN 1055-4 der Grundsatz: auf jeden Fall im
System bleiben und mit zugelassenen Produkten arbeiten. So ist er auf der
sicheren Seite.
Bildtexte zu den Abbildungen zum Download auf www.heizkosten-einsparen.de (Presse;
Fotos und Grafiken; Abb. Windlastnorm):
Abb.1: Marktübliche Befestigungsarten für Dämmstoffplatten im WDVS
Abb. 2: Abtrag der Eigenlast eines geklebten WDVS nur über den Systemkleber
Abb. 3: Schraubzwingeneffekt - dauerhafter Anpressdruck auf die Verklebung durch
zugelassene Spezialdübel
Abb. 4: Sturmschäden durch „Kyrill“
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