kranken- und pflegeversicherung © RioPatuca Images-fotolia.com Osteopathie – eine alternative Heilmethode Was ist Osteopathie? Nach dem Verständnis der Osteopathie besteht der menschliche Körper aus vielen zusammenhängenden Strukturen, die nur im Zusammenspiel ein funktionierendes Ganzes ergeben. Genau diese Zusammenhänge untersucht und behandelt der in der Osteopathie weitergebildete Arzt oder Therapeut. Es zählen insbesondere Erkrankungen des Bewegungsapparates (zum Beispiel Schulter-, Kniegelenk- oder Rückenschmerzen) zu den klassischen Behandlungsfeldern. Die Knappschaft hat ihren Leistungskatalog erweitert und ­bietet diese Therapieform als erstattungsfähige Zusatz­ leistung ihren Versicherten an. Was ist Voraussetzung für eine Kostenerstattung bei Osteopathie? Der behandelnde Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Verordnung aus, mit der eine osteopathische Behandlung empfohlen wird. Wer darf die Osteopathie durchführen? Diese Behandlung kann nur ein Arzt oder zum Beispiel ein Physiotherapeut durchführen, der von der Knappschaft für die Abgabe von Heilmitteln zugelassen ist. Dieser muss Mitglied eines Berufsverbandes der ­Osteopathen sein oder eine erfolgreich abgeschlossene Osteopathieausbildung nachweisen können, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt. Welche Kosten werden Ihnen erstattet? Die Knappschaft übernimmt die Kosten für maximal fünf osteopathische Behandlungen, je Kalenderjahr. Erstattet werden 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 30 Euro je Behandlung. Was müssen Sie tun, um die Kosten erstattet zu bekommen? Es müssen die ärztliche Verordnung und die Rechnung des Leistungserbringers nach Abschluss der Behandlung bei der Geschäftsstelle der Knappschaft eingereicht werden. Vordr. 10938 12. 16 – BAL I – 10 000 – 3149 Noch Fragen? Weitere Informationen zum Leistungsangebot erhalten Sie im Internet unter www.knappschaft.de