Stadt Wunsiedel Stadtkämmerei Merkblatt „Sanierung“ Sonderprogramm „Familienfreundliches Wunsiedel“ Abgrenzung zu Renovierung, Aufbereitung bzw. Reparatur oder Instandsetzung Das Sonderprogramm „Familienfreundliches Wunsiedel“ bezieht sich neben dem Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum auch auf den Erwerb mit Sanierung von Wohnhäusern zur Selbstnutzung. Der Begriff Sanierung leitet sich von dem lateinischen Wort „sanare“ (=heilen) ab. Die bauliche Sanierung, als Grundbegriff umfasst sämtliche baulichen Maßnahmen, um eine erheblich schadhafte Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteile vollständig wiederherzustellen -quasi zu heilen- und in einen, vor allem funktional neuwertigen Zustand zu versetzen. Der Begriff der Sanierung ist vom Begriff der Renovierung abzugrenzen. Als Renovierung, lat. „renovare“ (=erneuern) bezeichnet man hingegen nur Maßnahmen zur Instandsetzung von Gebäudeteilen, Bauwerken und deren Ausstattung. Mängel aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch werden so beseitigt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt. Bei einer Sanierung muss grundsätzlich ein erheblicher baulicher Misstand mit beträchtlichen Schadensbildern und Mängeln vorliegen weswegen eine weitere Nutzung (z.b als Wohngebäude) -unter einem durchschnittlich verständigen Betrachterhorizont- nicht mehr möglich bzw. nicht mehr zumutbar ist. Bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, spricht man auch von Altbausanierung. Beim Sanieren von Baudenkmälern muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden. Grundsätzlich kann bei Wohngebäuden, die nicht älter als 25 – 30 Jahre alt sind, in den meisten Fällen noch nicht unbedingt von einem echten bzw. objektiven Sanierungsbedarf ausgegangen werden. Unter einer Sanierung versteht man somit durchgreifende bauliche Maßnahmen in Gebäudeabschnitten oder am gesamten Bauwerk bzw. umfangreiche bauliche Auswechslungen, ferner durch den Austausch von Bauteilen. Üblicherweise sind bei Sanierungen auch Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich. Bei der Beurteilung, ob eine Förderung für die Kombination „Erwerb und Sanierung“ eines bestehenden Wohnhauses zur überwiegenden Selbstnutzung im Rahmen des Sonderprogrammes „Familienfreundliches Wunsiedel“ in Frage kommt, ist es entscheidend, dass es sich bei der Maßnahme um eine Sanierung, also um bauliche Maßnahmen handelt, die deutlich über eine Renovierung, Aufbereitung bzw. Reparatur oder Instandsetzung hinausgehen. Aus- und Anbauten mit einer damit einhergehenden Wohnraumerweiterung sind weder Sanierungsnoch Renovierungsmaßnahmen. Derartige Maßnahmen können grundsätzlich über das Förderprogramm „Baukindergeld“ bezuschusst werden. Eine Doppel- bzw. Parallelförderung mit diesem Sonderprogramm ist aber nicht möglich. Die folgende Übersicht zeigt mögliche Beispiele für Sanierungsmaßnahmen in Abgrenzung zur Renovierung, Aufbereitung bzw. Reparatur oder Instandsetzung Sie ist nicht abschließend sondern rein exemplarisch. Sie soll einerseits dem Antragsteller eine Orientierung geben und andererseits dem Sachbearbeiter die Beurteilung, ob bzw. inwieweit Sanierungsmaßnahmen vorliegen erleichtern und eine möglichst einheitliche Handhabung sicherstellen. Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder Instandsetzung Sanierung Mangel, Schadensbild Zustand morsche oder feuchte Dachkonstruktion großflächig undichte Dacheindeckung / Dachhaut großflächig brüchige und durchgehend beschädigte bzw. verwitterte Fassade morsche Deckenbalken bzw. brüchiger instabiler Deckenunterbau lose marode oder instabile Decken- Wandverkleidung, Rigibs, Holz usw. sehr brüchiger und durchgehend beschädigter Innenputz, großflächig durchzogen mit Löchern und langen, breiten Rissen, Mauerwerk großflächig sichtbar großflächig nicht haftende Fliesen mit einer Vielzahl von fehlenden oder beschädigten Fließen schadhafte oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkte Betonbauteile Maßnahme Mangel, Schadensbild Zustand Maßnahme Erneuern der Dachkonstruktion auch teilweise oder neuer Dachstuhl, auch Einbau einer Wärmedämmung in die Dachflächen, vollständiger oder großflächiger Austausch der Dacheindeckung / Dachhaut vollständige Entfernung des restlichen Fassadenputzes mit Neuverputzung an mindestens einer Außenwand; auch Anbringung einer Wärmedämmung, auch dazu erforderlicher Gerüstbau Erneuerung der Holzbalkendecke durch Verstärkung oder Austausch von Bauteilen; auch Einbau einer Wärmedämmung Entfernen der alten DeckenWandverkleidung und Einbau einer neuen Verkleidung; auch Einbau einer Wärmedämmung vollständige Entfernung des restlichen Putzes mit Neuverputzung partiell undichte Dachziegel Austausch vereinzelter Dachziegel teilweise beschädigte Fassade mit verwitterter Farbe Fassadenausbesserung mit Neuanstrich, auch dazu erforderlicher Gerüstbau unansehliche Sichtdeckenbalken Verkleiden oder Streichen der Balken schadhafte oder teilweise brüchige DeckenWandverkleidung, Rigibs, Holz usw. teilweise angebrochener Innenputz, vereinzelte Löcher und kleinere Risse Ausbessern, Spachteln, Schleifen;, Grundieren, Lackieren, Anstrich vollständige Entfernung des restlichen Fließen und Neubefließung teilweise beschädigte Fließen, kleinere Löcher in Fließen Auswechslung einzelner Fließen, Nachverfugen, Spachtelung einzelner Löcher Betonsanierung: Erneuerung schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen. Spachteln, Schleifen; partiell Verputzen, Grundieren, Anstrich Sanierung Veraltete, unwirtschaftliche bzw. schlecht funktionierende Haustechnik Austausch bzw. fast vollständige Erneuerung der Haustechnik, also Elektro-, Wasser- und Heizungsinstallation; auch Einbau eines Heizkamins alters- und materialbedingte Absenkung einer Decke marode nicht mehr tragfähige Fußboden und Treppenunterkonstruktion völlig desolater und beschädigter Holz, Parkett oder Stein Fußboden und Treppenbelag der nicht mehr reparabel und nutzbar ist Hebung mit Einzug/Einbau eines Unterzuges, Stützwand oder Säule Vollständige Entfernung der alten und Einbau einer neuen Fußboden und Treppenunterkonstruktion auch neuer Estrich und Trittschalldämmung Vollständiger Ausbau und Einbau eines neuen Parketts, Holzdielen-, Steinbodens Feuchter Keller wegen drückendem oder nichtdrückendem (Stau-) Wasser Kellerhalssanierung: Erneuerung der vertikalen Bauwerksabdichtung unterhalb der Geländeoberkante und/oder die horizontale Abdichtung gegen drückendes oder nichtdrückendes (Stau-) Wasser. Hohe Energieverluste über die Außenwände Energetische Sanierung: Ertüchtigung der thermischen Hülle des Gebäudes zur Minimierung des Heizenergiebedarfs gemäß den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung. Fenstersanierung: Austausch alter Fenster oder Türen gegen neue; auch mit besserem Wärmedurchgangswert, auch mit neuen Rolladenkästen, auch neue Zargen Zugige, veraltete, schlecht funktionierende bzw. marode Fenster und Türen, Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder Instandsetzung, bzw. keine Sanierung Schleifen, Streichen der Heizkörper Auswechseln einzelner Bauteile (Ventile, Hähne, Leitungen oder Schaltkästen usw.); lediglich Anbringung neuer Steckdosen, Dimmer und Lichtschalter verschlissener Fußboden und Treppenbelag mit deutlichen Gebrauchspuren Ausbessern, Spachteln, Schleifen, Polieren des Fußboden und Treppenbelags; auch Schutzanstrich oder Einbau eines Teppich-, PVC-, Linoleum-, Laminat- oder Korkfußbodens halbwegs funktionierende aber strapazierte Fenster mit unansehnlicher Oberfläche und deutlichen Gebrauchspuren Spachteln, Schleifen, Grundieren und Lackieren, allg. Aufbereiten, neu Abdichten, neue Griffe, Scharniere, Schlösser, Beschläge und Einbau neuer Dichtungen Sanierung feuchte oder schadhafte oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigte Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. Mauerwerkssanierung: Ertüchtigung (Verstärkung) oder den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von Sichtmauerwerksflächen. (z.B. beim Befall von Hausschwamm), auch Mauerwerkstrockenlegung, Asbesthaltige Teile Asbestsanierung: Entfernung von AsbestBaustoffen bzw. dessen Austausch gegen unbedenklichere Baustoffe ähnlicher Brandschutztechnischer Eigenschaften. nicht schwerbehindertengerecht Völlig veraltete nicht mehr gebrauchsfähige oder beschädigte Waschbecken, Dusch- und Badewannen sowie Toiletten die nach dem hygienischen Standart nicht mehr optimal zu reinigen und zu nutzen sind Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder Instandsetzung bzw. keine Sanierung tragfähiges Sichtmauerwerk mit unansehnlichen Fugen Nachverfugen des Mauerwerks Verschmutze unansehliche Wände mit abgebröselter Farbe oder alten Tapeten auch mit kleineren Löchern und Rissen Spachteln, Schleifen, Grundieren, Tünchen, Tapezieren gebrauchte Badsituation Einbau eines einzelnen Waschbeckens, Duschkabine, neue Duschvorhänge, Spiegel, Whirlpool, Badbeleuchtung, Seifenspender, Toilettenbrillen, Badzubehör usw. auch nachträgliche Drainageverlegung hierfür alle baulichen Maßnahmen zu Verbesserung der künftigen Wohnsituation für schwerbehinderte Menschen Ausbau und Einbau neuer Wannen, Becken und Toiletten einschl. neuer Wasserhähne und Ableitungen sowie Armaturen, insbesondere auch behindertengerechte Maßnahmen Lampen; Außen- und Innenbeleuchtungen, Einbau von Raumteilern, Theken auch gemauert. Sanierung Gebäude, Gebäudeteile mit statischen Mängeln. Statische Baumaßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit desolate Zugangssituation: Weg zur Haustüre, Eingangtreppe, Eingangsüberdachung usw. nicht mehr nutzbar. umfangreiche Maßnahmen zur vollständigen Erneuerung der Zugangssituation zum Haus Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder Instandsetzung bzw. keine Sanierung Gestalterische Maßnahmen/Arbeiten, Wandgemälde, Bordüren, Tünchen allgemein auch farblich, Vorhänge, Stores, Leisten, Stangen usw. nachträglicher Anbau eines Vordaches, Ausbessern der Eingangstreppe und –geländer. Neuer Briefkasten, Klingel, Eingangsbeleuchtung usw. Grundsätzlich nicht zur Sanierung i. Sinne des Förderprogrammes gehören Arbeiten und Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen z.B. Gartenwege, Terrassen, Zäune, Nebengebäude (Gartenhäuser, Schuppen, Holzlegen, Pergolen, Kleintierställe, Hundehütten, -Zwinger usw.), Erdbewegungen, Geländemodellierungen, Anpflanzungen, Ansaaten und dergleichen. Grundsätzlich nicht i. Sinne des Förderprogrammes sind Luxuseinbauten wie z.B. Doppelbadewannen, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools, Swimmingpools, Wintergärten, hochwertige Steinzeug- und Marmorausstattungen, Stuckaturen usw.