Merkblatt „Sanierung“

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Stadt Wunsiedel
Stadtkämmerei
Merkblatt
„Sanierung“
Sonderprogramm „Familienfreundliches Wunsiedel“
Abgrenzung zu Renovierung, Aufbereitung bzw. Reparatur oder Instandsetzung
Das Sonderprogramm „Familienfreundliches Wunsiedel“ bezieht sich neben dem Neubau von
selbstgenutztem Wohneigentum auch auf den Erwerb mit Sanierung von Wohnhäusern zur
Selbstnutzung.
Der Begriff Sanierung leitet sich von dem lateinischen Wort „sanare“ (=heilen) ab. Die bauliche
Sanierung, als Grundbegriff umfasst sämtliche baulichen Maßnahmen, um eine erheblich schadhafte
Bausubstanz eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteile vollständig wiederherzustellen -quasi zu
heilen- und in einen, vor allem funktional neuwertigen Zustand zu versetzen.
Der Begriff der Sanierung ist vom Begriff der Renovierung abzugrenzen. Als Renovierung, lat. „renovare“
(=erneuern) bezeichnet man hingegen nur Maßnahmen zur Instandsetzung von Gebäudeteilen,
Bauwerken und deren Ausstattung. Mängel aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch
werden so beseitigt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.
Bei einer Sanierung muss grundsätzlich ein erheblicher baulicher Misstand mit beträchtlichen
Schadensbildern und Mängeln vorliegen weswegen eine weitere Nutzung (z.b als Wohngebäude) -unter
einem durchschnittlich verständigen Betrachterhorizont- nicht mehr möglich bzw. nicht mehr zumutbar
ist. Bei Gebäuden, die vor dem zweiten Weltkrieg errichtet wurden, spricht man auch von
Altbausanierung. Beim Sanieren von Baudenkmälern muss der Denkmalschutz berücksichtigt werden.
Grundsätzlich kann bei Wohngebäuden, die nicht älter als 25 – 30 Jahre alt sind, in den meisten Fällen
noch nicht unbedingt von einem echten bzw. objektiven Sanierungsbedarf ausgegangen werden.
Unter einer Sanierung versteht man somit durchgreifende bauliche Maßnahmen in Gebäudeabschnitten
oder am gesamten Bauwerk bzw. umfangreiche bauliche Auswechslungen, ferner durch den Austausch
von Bauteilen. Üblicherweise sind bei Sanierungen auch Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich.
Bei der Beurteilung, ob eine Förderung für die Kombination „Erwerb und Sanierung“ eines bestehenden
Wohnhauses zur überwiegenden Selbstnutzung im Rahmen des Sonderprogrammes
„Familienfreundliches Wunsiedel“ in Frage kommt, ist es entscheidend, dass es sich bei der Maßnahme
um eine Sanierung, also um bauliche Maßnahmen handelt, die deutlich über eine Renovierung,
Aufbereitung bzw. Reparatur oder Instandsetzung hinausgehen.
Aus- und Anbauten mit einer damit einhergehenden Wohnraumerweiterung sind weder Sanierungsnoch Renovierungsmaßnahmen. Derartige Maßnahmen können grundsätzlich über das
Förderprogramm „Baukindergeld“ bezuschusst werden. Eine Doppel- bzw. Parallelförderung mit diesem
Sonderprogramm ist aber nicht möglich.
Die folgende Übersicht zeigt mögliche Beispiele für Sanierungsmaßnahmen in Abgrenzung zur
Renovierung, Aufbereitung bzw. Reparatur oder Instandsetzung
Sie ist nicht abschließend sondern rein exemplarisch.
Sie soll einerseits dem Antragsteller eine Orientierung geben und andererseits dem Sachbearbeiter die
Beurteilung, ob bzw. inwieweit Sanierungsmaßnahmen vorliegen erleichtern und eine möglichst
einheitliche Handhabung sicherstellen.
Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder
Instandsetzung
Sanierung
Mangel, Schadensbild
Zustand
morsche oder feuchte
Dachkonstruktion
großflächig undichte
Dacheindeckung / Dachhaut
großflächig brüchige und
durchgehend beschädigte bzw.
verwitterte Fassade
morsche Deckenbalken bzw.
brüchiger instabiler
Deckenunterbau
lose marode oder instabile
Decken- Wandverkleidung,
Rigibs, Holz usw.
sehr brüchiger und durchgehend
beschädigter Innenputz,
großflächig durchzogen mit
Löchern und langen, breiten
Rissen, Mauerwerk großflächig
sichtbar
großflächig nicht haftende Fliesen
mit einer Vielzahl von fehlenden
oder beschädigten Fließen
schadhafte oder in ihrer
Tragfähigkeit eingeschränkte
Betonbauteile
Maßnahme
Mangel, Schadensbild
Zustand
Maßnahme
Erneuern der Dachkonstruktion auch
teilweise oder neuer Dachstuhl, auch Einbau
einer Wärmedämmung in die Dachflächen,
vollständiger oder großflächiger Austausch
der Dacheindeckung / Dachhaut
vollständige Entfernung des restlichen
Fassadenputzes mit Neuverputzung an
mindestens einer Außenwand; auch
Anbringung einer Wärmedämmung, auch
dazu erforderlicher Gerüstbau
Erneuerung der Holzbalkendecke durch
Verstärkung oder Austausch von Bauteilen;
auch Einbau einer Wärmedämmung
Entfernen der alten DeckenWandverkleidung und Einbau einer neuen
Verkleidung; auch Einbau einer
Wärmedämmung
vollständige Entfernung des restlichen Putzes
mit Neuverputzung
partiell undichte Dachziegel
Austausch vereinzelter Dachziegel
teilweise beschädigte
Fassade mit verwitterter
Farbe
Fassadenausbesserung mit
Neuanstrich, auch dazu
erforderlicher Gerüstbau
unansehliche
Sichtdeckenbalken
Verkleiden oder Streichen der
Balken
schadhafte oder teilweise
brüchige DeckenWandverkleidung, Rigibs,
Holz usw.
teilweise angebrochener
Innenputz, vereinzelte
Löcher und kleinere Risse
Ausbessern, Spachteln, Schleifen;,
Grundieren, Lackieren, Anstrich
vollständige Entfernung des restlichen
Fließen und Neubefließung
teilweise beschädigte
Fließen, kleinere Löcher in
Fließen
Auswechslung einzelner Fließen,
Nachverfugen, Spachtelung
einzelner Löcher
Betonsanierung: Erneuerung schadhafter
oder in ihrer Tragfähigkeit eingeschränkter
Betonbauteile oder von Sichtbetonflächen.
Spachteln, Schleifen; partiell
Verputzen, Grundieren, Anstrich
Sanierung
Veraltete, unwirtschaftliche
bzw. schlecht
funktionierende
Haustechnik
Austausch bzw. fast vollständige Erneuerung der
Haustechnik, also Elektro-, Wasser- und
Heizungsinstallation;
auch Einbau eines Heizkamins
alters- und materialbedingte
Absenkung einer Decke
marode nicht mehr
tragfähige Fußboden und
Treppenunterkonstruktion
völlig desolater und
beschädigter Holz, Parkett
oder Stein Fußboden und
Treppenbelag der nicht
mehr reparabel und nutzbar
ist
Hebung mit Einzug/Einbau eines Unterzuges,
Stützwand oder Säule
Vollständige Entfernung der alten und Einbau einer
neuen Fußboden und Treppenunterkonstruktion
auch neuer Estrich und Trittschalldämmung
Vollständiger Ausbau und Einbau eines neuen
Parketts, Holzdielen-, Steinbodens
Feuchter Keller wegen
drückendem oder
nichtdrückendem (Stau-)
Wasser
Kellerhalssanierung: Erneuerung der vertikalen
Bauwerksabdichtung unterhalb der
Geländeoberkante und/oder die horizontale
Abdichtung gegen drückendes oder
nichtdrückendes (Stau-) Wasser.
Hohe Energieverluste über
die Außenwände
Energetische Sanierung: Ertüchtigung der
thermischen Hülle des Gebäudes zur Minimierung
des Heizenergiebedarfs gemäß den
Bestimmungen der Energieeinsparverordnung.
Fenstersanierung: Austausch alter Fenster oder
Türen gegen neue; auch mit besserem
Wärmedurchgangswert, auch mit neuen
Rolladenkästen, auch neue Zargen
Zugige, veraltete, schlecht
funktionierende bzw.
marode Fenster und Türen,
Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder
Instandsetzung, bzw. keine Sanierung
Schleifen, Streichen der Heizkörper
Auswechseln einzelner Bauteile
(Ventile, Hähne, Leitungen oder
Schaltkästen usw.);
lediglich Anbringung neuer
Steckdosen, Dimmer und
Lichtschalter
verschlissener Fußboden
und Treppenbelag mit
deutlichen Gebrauchspuren
Ausbessern, Spachteln, Schleifen,
Polieren des Fußboden und
Treppenbelags; auch
Schutzanstrich oder
Einbau eines Teppich-, PVC-,
Linoleum-, Laminat- oder
Korkfußbodens
halbwegs funktionierende aber
strapazierte Fenster mit
unansehnlicher Oberfläche und
deutlichen Gebrauchspuren
Spachteln, Schleifen, Grundieren und
Lackieren, allg. Aufbereiten, neu
Abdichten, neue Griffe, Scharniere,
Schlösser, Beschläge und Einbau neuer
Dichtungen
Sanierung
feuchte oder schadhafte
oder in ihrer Tragfähigkeit
beeinträchtigte
Mauerwerksteile oder von
Sichtmauerwerksflächen.
Mauerwerkssanierung: Ertüchtigung (Verstärkung) oder
den Austausch schadhafter oder in ihrer Tragfähigkeit
beeinträchtigter Mauerwerksteile oder von
Sichtmauerwerksflächen. (z.B. beim Befall von
Hausschwamm), auch Mauerwerkstrockenlegung,
Asbesthaltige Teile
Asbestsanierung: Entfernung von AsbestBaustoffen bzw. dessen Austausch gegen
unbedenklichere Baustoffe ähnlicher
Brandschutztechnischer Eigenschaften.
nicht
schwerbehindertengerecht
Völlig veraltete nicht mehr
gebrauchsfähige oder
beschädigte Waschbecken,
Dusch- und Badewannen
sowie Toiletten die nach
dem hygienischen Standart
nicht mehr optimal zu
reinigen und zu nutzen sind
Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder
Instandsetzung bzw. keine Sanierung
tragfähiges Sichtmauerwerk
mit unansehnlichen Fugen
Nachverfugen des Mauerwerks
Verschmutze unansehliche
Wände mit abgebröselter
Farbe oder alten Tapeten
auch mit kleineren Löchern
und Rissen
Spachteln, Schleifen, Grundieren,
Tünchen, Tapezieren
gebrauchte Badsituation
Einbau eines einzelnen
Waschbeckens, Duschkabine, neue
Duschvorhänge, Spiegel, Whirlpool,
Badbeleuchtung, Seifenspender,
Toilettenbrillen, Badzubehör usw.
auch nachträgliche Drainageverlegung hierfür
alle baulichen Maßnahmen zu Verbesserung der
künftigen Wohnsituation für schwerbehinderte
Menschen
Ausbau und Einbau neuer Wannen, Becken und
Toiletten einschl. neuer Wasserhähne und
Ableitungen sowie Armaturen,
insbesondere auch behindertengerechte
Maßnahmen
Lampen; Außen- und
Innenbeleuchtungen,
Einbau von Raumteilern, Theken
auch gemauert.
Sanierung
Gebäude, Gebäudeteile mit
statischen Mängeln.
Statische Baumaßnahmen zur Sicherung der
Standfestigkeit
desolate Zugangssituation:
Weg zur Haustüre,
Eingangtreppe,
Eingangsüberdachung usw.
nicht mehr nutzbar.
umfangreiche Maßnahmen zur vollständigen
Erneuerung der Zugangssituation zum Haus
Renovierung, Aufbereitung, Reparatur oder
Instandsetzung bzw. keine Sanierung
Gestalterische
Maßnahmen/Arbeiten,
Wandgemälde, Bordüren, Tünchen
allgemein auch farblich,
Vorhänge, Stores, Leisten, Stangen
usw.
nachträglicher Anbau eines
Vordaches, Ausbessern der
Eingangstreppe und –geländer.
Neuer Briefkasten, Klingel,
Eingangsbeleuchtung usw.
Grundsätzlich nicht zur Sanierung i. Sinne des Förderprogrammes gehören Arbeiten und Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen z.B. Gartenwege,
Terrassen, Zäune, Nebengebäude (Gartenhäuser, Schuppen, Holzlegen, Pergolen, Kleintierställe, Hundehütten, -Zwinger usw.), Erdbewegungen,
Geländemodellierungen, Anpflanzungen, Ansaaten und dergleichen.
Grundsätzlich nicht i. Sinne des Förderprogrammes sind Luxuseinbauten wie z.B. Doppelbadewannen, Saunen, Dampfbäder, Whirlpools,
Swimmingpools, Wintergärten, hochwertige Steinzeug- und Marmorausstattungen, Stuckaturen usw.
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