Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Eignungsflächen gem. Entwurf Windkataster 1 Hardebek, Hasenkrug Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene Eignungsfläche mit einer Größe von ca. 120 ha. Hier sind derzeit insg. 12 Anlagen mit einer Höhe von jew. 100 m und einer Leistung von jew. 1 MW installiert. Die ausgewiesene gemeindeübergreifende Eignungsfläche erlaubt flächenmäßig eine Arrondierung bis zu einer Gesamtfläche von ca. 176 ha in Hasenkrug (44 ha, + ca. 56 ha) und Hardebek (76 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Hasenkrug: Zustimmung Hardebek: Keine Stellungnahme Stellungnahme Nachbargemeinden: Arpsdorf - Kreis RD (15.05.2009): Zustimmung Kreis Steinburg 25.05.2009: Keine BedenDer geforderte Abstand wird im Rahmen des ken , wenn im Hinblick auf die zu erwaranstehenden Repowering, bei einer geplanten tende Anlagentechnik ein Abstand von min- Anlagenhöhe von 150 m eingehalten, da dieser destens 525 m zu Splittersiedlungen einAbstand dem Abstandserlass aus dem Jahre gehalten wird. Aus denkmalrechtlicher 2003 entspricht. Sicht bestehen keine Bedenken. Stellungsnahmen TöB: MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Da sich das relevante Trittsteinnetz weiter nördDie Arrondierung der Fläche sollte überlich erstreckt und ein ausreichender Korridorprüft werden, da die Arrondierungsflächen raum verbleibt, sollte an der Fläche festgehalten im Funktionszusammenhang der Grünbrüwerden. cke der A7 bei Brokenlande liegen. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor. Untere Denkmalschutzbehörde SE: Keine Bedenken Verbleib als Eignungsfläche, 1. Priorität. Bei der konkreten Standortplanung sind die Freileitungen zu beachten. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Untere Denkmalschutzbehörde IZ: Aufgrund der Entfernung zur Kirche in Brokstedt von ca. 3 km bestehen keine Bedenken. Deutsche Bahn 12.05.2009: Hinweis auf einzuhaltende Abstände zwischen Windenergieanlagen und Hochleitungen der Bahn (2 x Rotordurchmesser) Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen (z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden. Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. fachliche Bewertung Kenntnisnahme Wurde bereits bei der Bestandsfläche berücksichtigt. Auch im Rahmen des anstehenden Repowering wird der Hinweis beachtet. Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu ermitteln. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund dass es sich hier größtenteils um eine Bestandsfläche handelt. Ggf. ist eine gutachterliche Begleitung durch die EADS durchzuführen. Wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der konkreten Umsetzung beachtet. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 2 Großenaspe, Padenstedt (RD), Arpsdorf (RD) Anregung fachliche Bewertung Teilfläche (ca. 16 ha) einer potentiellen größeren Kreisgrenzen-übergreifenden Eignungsfläche in Ergänzung zu möglichen Eignungsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Padenstedt im Kreis Rendsburg/Eckernförde. Stellungnahme Standortgemeinden: Großenaspe: Zustimmung Ohne Fortsetzung auf dem Gebiet der NachStellungnahme Nachbargemeinden: Arpsdorf (RD) u. Padenstedt (RD): Ablehbargemeinden erreicht die Fläche nicht die nung erforderliche Mindestgröße von 20 ha. Stellungsnahmen TöB: Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Standort wird nicht zugestimmt, da er innerAusschlusskriterien halb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen (z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden. Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Die Fläche liegt im Bereich eines militäriAusschlusskriterien. schen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Die Fläche sollte entfallen, da sie im zentralen Ausschlusskriterien. Korridorbereich liegt. Entscheidung Streichung der Fläche, da im Nachbarkreis keine Eignungsfläche vorgesehen ist (s.a. Stellungnahme der Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt). Die Mindestgröße von 20 ha wird nicht erreicht. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 3 Großenaspe Hardebek Anregung fachliche Bewertung Ca. 74 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche auf dem Gebiet der Gemeinden Hardebek (55, 3 ha) und Großenaspe (18,7 ha). Ohne Fortsetzung auf dem Gebiet der NachbarStellungnahme Standortgemeinden: Großenaspe: Zustimmung gemeinde erreicht die Fläche nicht die erforderHardebek: Ablehnung liche Mindestgröße von 20 ha. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Eine KartieEine Kartierung und Bewertung hinsichtlich des rung insbesondere der Walfledermäuse ist Artenschutzes und hier insbesondere der Fleerforderlich, da die Fläche als bedeutsames dermäuse wird im Rahmen des UmweltberichNahrungsquartier für Fledermäuse kartiert tes zur Fortschreibung des Regionalplanes erist. Darüber hinaus liegt die Fläche innerfolgen. Auch die Auswirkungen auf den gehalb eines Korridors zur Umsetzung des nannten Korridor sind näher zu untersuchen. Projektes „ Lebensraumkorridore in S- H. vom Bundesamt für Naturschutz. und würde den noch vorhandenen Wander- und Vernetzungskorridor in der Landschaft abriegeln. Dies gilt insbesondere aufgrund der vorhandenen Vorbelastung durch Windenergieanlagen. Die Fläche sollte gestrichen werden. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 4 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Kakm zur denkmalgeschützten Katharinenkirche. tharinenkirche mit umfriedetem Kirchhof Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinund Friedhof, in dem von einer wesentliträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüchen Beeinträchtigung des Umgebungsfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans schutzbereiches auszugehen ist. näher zu untersuchen. Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu Standort wird nicht zugestimmt, da er inermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen Entscheidung Rückstufung in die 2. Priorität, da die Gemeinde Hardebek ein ablehnendes Votum abgegeben hat und auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Großenaspe die erforderliche Mindestgröße von 20 ha nicht erreicht wird. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung nerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Arrondierung der Fläche sollte überprüft werden, da die Arrondierungsflächen im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A7 bei Brokenlande liegen. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor fachliche Bewertung der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind. Die zu erwartenden Auswirkungen auf dem Migrationskorridor wären im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 4 Großenaspe Wiemersdorf Anregung fachliche Bewertung Es handelt sich um eine in der Realisierung befindliche Eignungsfläche auf Grundlage der 11. Änd. des F-Plans der Gemeinde Wiemersdorf und eines Zielabweichungsverfahrens mit Erweiterungsmöglichkeit auch auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe. Die Gesamtgröße beträgt ca. 179 ha, wobei sich 140 ha in Wiemersdorf und 39 ha in Großenaspe befinden. Stellungnahme Standortgemeinden: Großenaspe: Zustimmung Wiemersdorf: Zustimmung Stellungsnahmen TöB: Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Der Belang ist bekannt und wurde bereits im Die Fläche liegt im Bereich eines militäriZuge des Genehmigungsverfahrens zu den schen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Testanlagen berücksichtigt. Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung zur Katharinenkirche beträgt ca. liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Ka3,0 km. Seitens der unteren Denkmalschutzbetharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof hörde wurde weder zur 11. Änderung des Fläund Friedhof, in dem von einer wesentlichennutzungsplanes noch zum Zielabweichen Beeinträchtigung des Umgebungschungsverfahren Bedenken geäußert. Eine mögschutzbereiches auszugehen ist. liche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu Standort wird nicht zugestimmt, da er inermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen nerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der EADS technische Maßnahmen zur Reduzieder geplanten Wetterradaranlage in Boorung der genannten Störungen möglich sind. stedt – liegt. Mit der Errichtung von Wind- Entscheidung Verbleib als Eignungsfläche mit Untersuchungsbedarf hinsichtlich des Umgebungsschutzbereiches zur Katharinenkirche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung energieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden Nachträglich (s. a. Flächenvorschlag 42): Dr. Lüth v. 21.7.09 mit Großenaspe: Reduzierung des 500m-Abstandes zu den Teichen an der A 7. dazu Untere Naturschutzbehörde v. 28.7.09: Einer Erweiterung wird aus naturschutzfachlicher Sicht nur zugestimmt, wenn konkrete Untersuchungen zu Fledermäusen und zur Avifauna vorliegen, aus denen hervorgeht, dass diese Tierartengruppen nicht beeinträchtigt werden können. Da es derzeit keine Untersuchungen gibt, konnte die Stellungnahme der UNB sich bisher nur an Potenzialen und grundsätzlichen Forderungen aus den Planungsempfehlungen des LLUR orientieren. Die erforderlichen Untersuchungen sind als naturschutzfachliche Grundlage zur Fortschreibung des LRP vorzunehmen. Eine „Verlagerung“ auf die Vorhabenebene wird nicht akzeptiert, da Vorhaben innerhalb von Eignungsbereichen faktisch nicht mehr zu versagen oder zu beschränken sind. fachliche Bewertung Eine Reduzierung des 500m-Abstandes zu Stillgewässern erscheint vertretbar, sofern Untersuchungen zu Fledermäusen und zur Avifauna keine Beeinträchtigungen ergeben. Insofern sind folgende Erweiterungen der Eignungsfläche möglich: Im Norden bis zur K 58 und der Straße Dorotheental (+ ca. 5 ha). Eine Einbeziehung von Flächen zwischen der K 58 und der A 7 würde dagegen zu einer unzumutbaren Umzingelung für den Siedlungssplitter Glindamm 1 führen. Im Südosten bis auf einen Abstand von ca. 100m an der vorhandenen Teich (+ ca. 32,5 ha). Eine Einbeziehung von Flächen nordwestlich des Teiches würde dagegen zu einer unzumutbaren Umzingelung für den Siedlungssplitter Glindamm 3 und 5 führen. Im Süden bis auf ca. 100m an die vorhandene AKN-Trasse (+ ca. 3,5 ha). Entscheidung Erweiterungen im Norden, Südosten und Süden um insg. ca. 41 ha mit Untersuchungsbedarf hinsichtlich Fledermäuse und Avifauna. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 5 Armstedt Hardebek Wiemersdorf Anregung fachliche Bewertung Ca. 102 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche auf dem Gebiet der Gemeinden Armstedt (34 ha), Hardebek (38 ha) und Wiemersdorf (30 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Armstedt: Zustimmung Hardebek: Ablehnung Wiemersdorf: Keine Stellungnahme Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche sollte im Bereich des Beverlohmooliegt innerhalb eines Korridors zur Umsetres und des Brutplatzes des Uhus soweit reduzung des Projektes „ Lebensraumkorridore ziert werden, dass ein Mindestabstand von 1000 in S- H. vom Bundesamt für Naturschutz m zum Bererlohmoor gewährleistet bleibt (- 51 und würde den noch vorhandenen Wander- ha). und Vernetzungskorridor in der Landschaft Im Übrigen wäre eine Kartierung und Bewerabriegeln. Dies gilt insbesondere aufgrund tung hinsichtlich des Avifauna und der Flederder vorhandenen Vorbelastung durch Wind- mäuse im Rahmen des Umweltberichtes zur energieanlagen. Die Fläche sollte gestrichen Fortschreibung des Regionalplanes vorzunehwerden. Darüber hinaus liegt die Fläche im men. Auch die Auswirkungen auf den genannSchwerpunktbereich Biotopverbund gem. ten Korridor wären hier näher zu untersuchen. LRP, der das Beverlohmoor als Naturschutzgebiet darstellt. Dort befindet sich auch ein Brutplatz des Uhus hier sollte ein Abstand von 1000 m eingehalten werden. Es ist eine Kartierung von Fledermäusen und der Avifauna notwendig. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 5 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Kakm zur denkmalgeschützten Katharinenkirche tharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof und tangiert den angegebenen Umgebungsbeund Friedhof, in dem von einer wesentlireich. Eine mögliche konkrete wesentliche Be- Entscheidung Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung chen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Arrondierung der Fläche sollte überprüft werden, da die Arrondierungsflächen im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A7 bei Brokenlande liegen. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor Transpower vom 13.05.2009. Im Norden der Fläche verläuft eine 220 KV –Leitung. Ein Mindestabstand von einem Rotordurchmesser ist einzuhalten. Dies gilt nur wenn die Leitung über Schwingungs- fachliche Bewertung einträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind. Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet. Die konkret zu erwartenden Auswirkungen auf den Migrationskorridor sind im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Die Forderung wird im Rahmen der Projektbzw. Bauleitplanung berücksichtigt. Falls noch keine Schwingungsschutzmaßnahmen vorhanden sind besteht auch die Möglichkeit, die Leitungen nachzurüsten. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung schutzmaßnahmen verfügt. Nachträglich Dr. Lüth mit Gemeinden Armstedt und Wiemersdorf v. 21.7.09: Reduzierung des Abstandes zum Berverlohmoor und zum Forst Hohenhorst dazu Untere Naturschutzbehörde v. 28.7.09: Auch zu dieser Fläche liegen keinerlei faunistische Untersuchungen vor. Wenn in 2004 im Forst Hohenhorst ein Uhubrutplatz war, so zeigt dies das grundsätzliche Potenzial dieser Gegend. Entsprechend wäre aus naturschutzfachlicher Sicht unter Berücksichtigung der Planungsempfehlungen ein Abstand von 1000 m zum Forst Hohenhorst einzuhalten. Die erforderlichen Untersuchungen zur Avifauna und zu Fledermäusen wären als naturschutzfachliche Grundlage zur Fortschreibung des LRP vorzunehmen. Eine „Verlagerung“ auf die Vorhabenebene wird nicht akzeptiert, da Vorhaben innerhalb von Eignungsbereichen faktisch nicht mehr zu versagen oder zu beschränken sind. Weiterhin ist insbesondere zu beachten, dass die Fläche insgesamt innerhalb eines Korridors zur Umsetzung des Projektes „Lebensraumkorridore in SchleswigHolstein“ vom Bundesamt für Naturschutz Ein Abstand zum Forst Hohenhorst und zum NSG Berverlohmoor erscheint weiterhin geboten. Ergänzend zur Streichungsempfehlung der UNB ist insbesondere auch die Gesamtbelastung im Raum Wiemersdorf-ArmstedtHardebek mit 4 bestehenden Eignungsflächen zu berücksichtigen, die sich mit der möglichen Erweiterung der Fläche 4 und der neuen Fläche 8 weiter erhöhen würde. Unter Bezugnahme auf die bereits vorliegende Ablehnung der Gemeinde Hardebek sollte die Fläche insgesamt entfallen. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung liegt und den noch vorhandenen Wanderund Vernetzungskorridor in der Landschaft abriegeln würde. Aus diesem Grunde und auch aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastungen durch Windkraft und regionale Straßen sollte die Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht insgesamt gestrichen werden. fachliche Bewertung Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 6 Wiemersdorf I Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene und bebaute Eignungsfläche (45 ha), die in ihrer Abgrenzung auf 34 ha reduziert wird. Stellungnahme Standortgemeinden: Wiemersdorf: Keine Stellungnahme Stellungsnahmen TöB: Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Katharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof und Friedhof, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. Die beschriebenen Störungen sind im Falle eines Repowerings der Fläche mit Windenergieanlagen, die eine größere Höhe aufweisen als die bestehenden Anlagen, zu konkretisieren. Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 3 km zur denkmalgeschützten Katharinenkirche. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Beibehaltung der Fläche in der Priorität I. Im Weiteren sind Untersuchungen zur konkreten Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches zur Katharinenkirche notwendig. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 7 Wiemersdorf II Anregung fachliche Bewertung Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene und bebaute Eignungsfläche (50 ha), die in ihrer Abgrenzung geringfügig modifiziert wird. Stellungnahme Standortgemeinden: Wiemersdorf: Keine Stellungnahme Stellungsnahmen TöB: Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Die beschriebenen Störungen sind im Falle eines Repowerings der Fläche mit WindenergieStandort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von anlagen, die eine größere Höhe aufweisen als die bestehenden Anlagen, zu konkretisieren. der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 3 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Kakm zur denkmalgeschützten Katharinenkirche. tharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinund Friedhof, in dem von einer wesentliträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüchen Beeinträchtigung des Umgebungsfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans schutzbereiches auszugehen ist. näher zu untersuchen. Entscheidung Beibehaltung der Fläche in der Priorität I (50 ha). Im Weiteren sind Untersuchungen zur konkreten Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches zur Katharinenkirche notwendig. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 8 Armstedt Fuhlendorf Hagen Anregung fachliche Bewertung Ca. 80 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche beiderseits der L 122 auf dem Gebiet der Gemeinden Hagen (19 ha), Armstedt (37 ha) und Fuhlendorf (24 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Armstedt: Zustimmung Fuhlendorf: Zustimmung Hagen: Ablehnung Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche Die konkreten Auswirkungen auf den genannliegt innerhalb eines Korridors zur Umsetten Korridor und die Hauptverbundachse wären zung des Projektes „ Lebensraumkorridore im Rahmen der Umweltprüfung näher zu unterin S- H. vom Bundesamt für Naturschutz. suchen. Sie würden den noch vorhandenen Wanderund Vernetzungskorridor in der Landschaft abriegeln. Dies gilt insbesondere aufgrund der vorhandenen Vorbelastung durch Windenergieanlagen. Die Fläche sollte gestrichen werden. Darüber hinaus liegt die Fläche innerhalb einer Hauptverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems gem. des LRP. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung beträgt ca. 4,0 km. Eine mögliliegt im 5 km-Umgebungsbereich der Stadt che konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäBad Bramstedt, mit mehreren prägnanten re im Rahmen der Umweltprüfung zur TeilfortKulturdenkmalen (St. Maria Magdalena schreibung des Regionalplans näher zu untersuKirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit chen. Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungs- Entscheidung Rückstufung des Bereiches, der im Gebiet der Gemeinde Hagen liegt (19 ha), in die Kategorie 2, im Übrigen Verbleib als Eignungsfläche. Weiterhin sind Untersuchungen zur möglichen konkreten Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches zu den bestehenden Denkmale in der Stadt Bad Barmstedt und zum Artenschutz (hier: Auswirkungen auf den Wanderund Vernetzungskorridor) notwendig. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung schutzbereiches auszugehen ist. Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Fläche sollte überprüft werden, da sie im Funktionszusammenhang zur Grünbrücke Hasselbusch (westlich von Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Migrationskorridor. Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. fachliche Bewertung Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind. Die Grünbrücke liegt mehr als 10,0 km von der Fläche entfernt. Konkrete Auswirkungen auf den Wildwechsel im Sinne eines Migrationskorridors sind zu ermitteln. Das Ergebnis ist im Umweltbericht zur Fortschreibung des Regionalplanes zu dokumentieren.. Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 9 Hagen Hitzhusen Anregung fachliche Bewertung Ca. 33 ha große Eignungsfläche überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Hitzhusen. Stellungnahme Standortgemeinden: Hagen: Ablehnung Hitzhusen: Zustimmung Stellungsnahmen TöB: Die Fläche wird durch die geplante und be- Die Nordumgehung ist incl. der notwendigen reits teilweise realisierte Nordumgehung der Abstandsflächen zu berücksichtigen. Stadt Bad Bramstedt durchschnitten. Die Fläche berücksichtigt nicht den 1.000m- Der 1.000m-Abstand ist zu berücksichtigen. Abstand zur Ortslage Bad Bramstedt. Davon betroffen ist die südlich der Umgehungsstraße gelegene Teilfläche. Die verbleibende nördliche Teilfläche erreicht mit 16 ha nicht die notwendige Mindestgröße. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Stadt Ausschlusskriterien. Bad Bramstedt, mit mehreren prägnanten Kulturdenkmalen (St. Maria Magdalena Kirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Standort wird nicht zugestimmt, da er inAusschlusskriterien. nerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Entscheidung Unter Berücksichtigung des notwendigen Abstandes zur Ortslage Bad Bramstedt und der Nordumgehung erreicht die verbleibende Teilfläche mit 16 ha nicht die notwendige Mindestgröße. Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 10 Föhrden-Barl Weddelbrook Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Ca. 73 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche der Gemeinden Föhrden- Barl (32ha) Hitzhusen (11ha), und Weddelbrook (29 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Föhrden-Barl: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Weddelbrook: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Hitzhusen: Zustimmung Die verbleibende Hitzhusener Teilfläche erreicht nicht die erforderliche Mindestgröße von 20 ha. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche Die Storchennester sind bekannt, der Talraum sollte gestrichen werden, da sie durch die der Bramau ist ein wichtiger Nahrungsraum. Im Rückstufung in die Priorität Lage in Talraum der Bramau als Wiesenvo- Zuge des weiteren Verfahrens wäre eine detailII aufgrund fehlender Zugellebensraum geeignet scheint. In einer lierte Untersuchung der Avifauna notwendig. stimmung der Gemeinden. Entfernung von ca. 3,00 km befindet sich – Diese Untersuchung sollte im Rahmen der Fortin der Gemeinde Hitzhusen- eine Vielzahl schreibung des Regionalplanes und hier im Zuge des zu erstellenden Umweltberichtes erfolvon Weißstorchnestern. Die betroffenen gen. Auwiesen stellen ein bevorzugtes Nahrungsrevier der Weißstörche dar. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung zu beiden Denkmalen beträgt liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Stadt jeweils ca. 4,0 km. Eine mögliche konkrete weBad Bramstedt, mit mehreren prägnanten sentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Kulturdenkmalen (St. Maria Magdalena Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des ReKirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit gionalplans näher zu untersuchen. Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungs- Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung schutzbereiches auszugehen ist. Darüber hinaus liegt die Fläche im 5 km- Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Wassermühle mit Mühlenteich in der Gemeinde Weddelbrook, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Planung sollte geändert werden, da sich die Fläche im Funktionszusammenhang zur Grünbrücke Hasselbusch (westlich von Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion. Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. fachliche Bewertung Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu ermitteln. Das Ergebnis ist im Umweltbericht zur Fortschreibung des Regionalplanes zu dokumentieren. Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 11 Föhrden-Barl Mönkloh Weddelbrook Anregung fachliche Bewertung Großer, ca. 297 ha umfassender Eignungsraum an der Grenze zum Kreis Pinneberg. Betroffen sind die Gemeinden Föhrden-Barl (95 ha) Weddelbrook (125 ha) und Mönkloh (77 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Föhrden-Barl: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Weddelbrook: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Mönkloh: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ Die Darstellung wird um den gem. Erlass vorStellungnahme Nachbargemeinden: Kreis Steinburg: es wird darum gebeten, gegebenen 300m-Abstand zu der bislang nicht anlässlich der gegebenen Anlagentechnik berücksichtigten vorhandenen Einzelbebauung einen Abstand von 525m zu den vorhandereduziert (ca. 6,0 ha). Der erweiterte Abstand nen Siedlungssplittern im Bereich des Krei- von 525 m wäre bei der konkreten Standortplases Steinburg einzuhalten. nung der Anlagen zu berücksichtigen. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: ArtenschutzDie Auswirkungen auf den Artenschutz sind im rechtliche Bedenken gegen die Fläche 11b weiteren Verfahrensgang zu untersuchen. seitens der Naturschutzverbände. Untere Denkmalschutzbehörde SE: Die Flä- Die Entfernung beträgt ca. 4,0 km. Eine mögliche liegt im 5 km-Umgebungsbereich der che konkrete wesentliche Beeinträchtigung wädenkmalgeschützten Wassermühle mit re im Rahmen der Umweltprüfung zur TeilfortMühlenteich in der Gemeinde Wedschreibung des Regionalplans näher zu untersudelbrook, in dem von einer wesentlichen chen. Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. Untere Denkmalschutzbehörde IZ: Die Flä- Die Entfernung beträgt ca. 2,2 km. Eine mögliche liegt im 5 km-Umgebungsbereich der che konkrete wesentliche Beeinträchtigung wä- Entscheidung Reduzierung um ca. 6,0 ha. Vorläufig: Rückstufung der restlichen Eignungsfläche aufgrund der Bürgerentscheide in die Kategorie 2 (291 ha). Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung denkmalgeschützten Kirche Stellau mit Pastorat und Kirchhof, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Planung sollte geändert werden, da die Fläche im direkten Einzugsbereich zur Grünbrücke Hasselbusch (westlich von Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion. Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig. fachliche Bewertung re im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 12 Nützen-Süd Anregung Ca. 52 ha große Eignungsfläche. Stellungnahme Standortgemeinden: Nützen: Zustimmung Stellungsnahmen TöB: Forstbehörde: Neuwaldaufpflanzungen wurden bisher nicht berücksichtigt. Die Neuwaldanpflanzungen befinden sich innerhalb des Eignungsraumes und sind zu berücksichtigen. Untere Naturschutzbehörde: Der Abstand zum bestehenden FFH – Gebiet „Kaltenkirchener Heide“ sollte deutlich vergrößert werden. Darüber hinaus liegt die Fläche überwiegend im Niederungsgebiet der Schirnau ( Lebensraum für Wiesenvögel). Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehemaligen KZ – Außenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. fachliche Bewertung Die Aufforstungsflächen sind zu behandeln wie bestehende Waldflächen. Die genannten Flächen werden incl. des erforderlichen 200 m Abstandes nachgetragen. Unter Berücksichtigung der Neuwaldaufpflanzungen incl. des notwendigen Abstandes von 200 m verbleiben nur noch ca. 11,0 ha als Eignungsgebiet. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Entscheidung Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 13 Alveslohe I Anregung Ca. 53 ha große Eignungsfläche. Stellungnahme Standortgemeinden: Alveslohe: Zustimmung Stellungsnahmen TöB: Forstbehörde: Neuwaldaufpflanzungen wurden bisher nicht berücksichtigt. Eine Neuwaldanpflanzung befindet sich inmitten der des Eignungsraumes und ist zu berücksichtigen. Untere Naturschutzbehörde: Der Abstand zum bestehenden FFH – Gebiet „ Kaltenkirchener Heide“ sollte deutlich vergrößert werden Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehemaligen KZ – Außenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. fachliche Bewertung Die Aufforstungsfläche ist zu behandeln wie bestehende Waldflächen. Die genannten Flächen werden incl. des erforderlichen 200 m Abstandes nachgetragen. Unter Berücksichtigung der Neuwaldaufpflanzungen incl. des notwendigen Abstandes von 200 m verbleibt eine Fläche von unter 20,00 ha. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Entscheidung Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 14 Alveslohe II Anregung fachliche Bewertung Ca. 28 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche beiderseits der K 104 (Alveslohe 21 ha, Kaltenkirchen 7 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Alveslohe: Zustimmung Kaltenkirchen: keine Stellungnahme Stellungsnahmen TöB: Forstbehörde: Neuwaldaufpflanzungen Die Aufforstungsfläche ist zu behandeln wie wurden bisher nicht berücksichtigt. Eine bestehende Waldflächen. Die genannten FläNeuwaldanpflanzung befindet sich im Bechen werden incl. des erforderlichen 200 m reich der Fläche 14b und ist zu berücksichAbstandes nachgetragen. Unter Berücksichtitigen gung der Neuwaldaufpflanzungen incl. des notwendigen Abstandes von 200 m verbleibt eine Fläche von unter 20,00 ha. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer liegt im 5 km-Umgebungsbereich des eheAusschlusskriterien. maligen KZ – Außenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. Entscheidung Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 15 Nützen Lentföhrden Anregung fachliche Bewertung Ca. 36 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche (Nützen ca. 31 ha, Lentföhrden ca. 5 ha). Die Hofstelle ist in den Katasterunterlagen nicht Stellungnahme Standortgemeinden: Nützen: Zustimmung, vermerkt und wurde bislang nicht berücksichHinweis auf Hofstelle im Westen tigt, dies ist nachzuholen durch BerücksichtiLentföhrden: Zustimmung gung des 300m-Abstandes. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche Die konkreten Auswirkungen auf die ökologiliegt im Niederungsgebiet der Ohlau in eische Funktion des Niederungsgebietes der Ohnem LRP Gebiet mit besonderer ökologilau sind im weiteren Verfahrensgang zu unterscher Funktion. Die Ohlau ist eine Nebensuchen. verbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung beträgt ca. 5 km. Eine mögliche liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehekonkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im maligen KZ – Außenkommandos Kaltenkir- Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreichen in Springhirsch, in dem von einer we- bung des Regionalplans näher zu untersuchen. sentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. Transpower vom 13.05.2009. Im Norden Die Forderung wird im Rahmen der Projektder Fläche verläuft eine 220 KV –Leitung. bzw. Bauleitplanung berücksichtigt. Falls noch Ein Mindestabstand von einem Rotorkeine Schwingungsschutzmaßnahmen vorhandurchmesser ist einzuhalten. Dies gilt nur den sind besteht auch die Möglichkeit, die Leiwenn die Leitung über Schwingungstungen nachzurüsten. schutzmaßnahmen verfügt. Entscheidung Reduzierung im Westen um ca. 4 ha und Verbleib als Eignungsfläche (Priorität 1). Im Weiteren sind Untersuchungen zur konkreten Beeinträchtigung der Umgebungsschutzbereiche zur Fauna und Flora im Niederungsgebiet der Ohlau notwendig. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 16 GroßKummerfeld Gönnebek Anregung fachliche Bewertung Weiträumige, ca. 276 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche an der Grenze zum Kreis Plön. Betroffen sind die Gemeinden Groß Kummerfeld (214 ha) und Gönnebek (62 ha ) Stellungnahme Standortgemeinden: Groß-Kummerfeld: Zustimmung Gönnebek: Zustimmung Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Wegen der Die Kartierung von Avifauna und FledermäuFließgewässer (Schwale, Stör, Sünderbek, sen ist im Rahmen der Umweltprüfung vorzuGrenzau) und der tlw. ausgeprägten Knick- nehmen. Im Norden bestehen zwei Biotope, die strukturen ist eine Kartierung von Avifauna bei der weiteren Überplanung auf Vorhabeneund Fledermäusen erforderlich. bene zu berücksichtigen sind. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung beträgt zwischen 3,5 und 6 km. liegt im 5 km-Umgebungsbereich der PaEine mögliche konkrete wesentliche Beeinpiermühle in Groß Kummerfeld, daher ist trächtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfür den westlichen Bereich von einer wefung zur Teilfortschreibung des Regionalplans sentlichen Beeinträchtigung des Umgenäher zu untersuchen. bungsschutzbereiches auszugehen. Für den östlichen Teilbereich sind wesentliche Auswirkungen zu befürchten. DWD: Dem Standort wird nicht zugeDie konkret zu erwartenden Störungen sind zu stimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen gemessen von der geplanten Wetterradaran- der EADS technische Maßnahmen zur Reduzielage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung rung der genannten Störungen möglich sind. von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden. Die Kartengrundlage wird aktualisiert. AuswirForstbehörde (20.5.09): Waldfläche südl. Entscheidung Reduzierung im Norden um ca. 12 ha, im Übrigen Verbleib als Eignungsfläche. Im Weiteren sind Untersuchungen zur möglichen konkreten Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches zur Papiermühle, zum Artenschutz (Avifauna und Fledermäuse) und zu den Auswirkungen des geplanten Wetterradaranlage in Boostedt notwendig. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Marienhof ist entfallen. Ersatzaufforstung südwestl. davon. Die Flächenabgrenzung im Norden berücksichtigt bislang nicht die Hofstelle Nr. 12 am Weg entlang der Schwale. fachliche Bewertung kungen auf die Eignungsfläche sind dadurch nicht gegeben. Die genannte Einzelbebauung ist durch Berücksichtigung des 300m-Abstandes (ca. 12 ha) aufzunehmen. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 17 Gönnebek-West Anregung Ca. 73 ha große Eignungsfläche. Stellungnahme Standortgemeinden: Gönnebek (11.5.09): Ablehnung Stellungsnahmen TöB: DWD: Dem Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radiusgemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden. fachliche Bewertung Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind. Entscheidung Die Fläche ist fachlich weiterhin grundsätzlich geeignet, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung möglicher konkreter Störungen der geplanten Wetterradaranlage Boostedt. Aufgrund der fehlenden Zustimmung der Standortgemeinde erfolgt aber eine Zurückstellung in die 2. Priorität. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 18 Bornhöved Gönnebek Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Ca. 58 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche an der Grenze zum Kreis Plön. Stellungnahme Standortgemeinden: Gönnebek (11.5.09): Ablehnung Bornhöved: Ablehnung Stellungsnahmen TöB: Archäologisches Landesamt: wesentliche Die fehlende denkmalrechtliche Zustimmung ist Beeinträchtigung des Umgebungsbereichs als Ausschlusskriterium zu werten. der eingetragenen Denkmale DB 2, 14 und 15. Keine Zustimmung. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer liegt im 5 km-Umgebungsbereich der KirAusschlusskriterien (arch. Denkmalschutz). che Bornhöved mit Kirchhof, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. Streichung der Fläche. DWD: Dem Standort wird nicht zugeDie Fläche entfällt bereits aufgrund anderer stimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- Ausschlusskriterien (arch. Denkmalschutz). gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden Transpower vom 13.05.2009. Im Norden Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer der Fläche verläuft eine 110 KV –Leitung. Ausschlusskriterien (arch. Denkmalschutz). Ein Mindestabstand von einem Rotordurchmesser ist einzuhalten. Dies gilt nur wenn die Leitung über Schwingungsschutzmaßnahmen verfügt. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 19 Damsdorf Tarbek Anregung fachliche Bewertung Weiträumige ca. 170 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche beiderseits der L 69, bestehend aus den Teilflächen 19a (54 ha, Damsdorf) und 19b (116 ha, Tarbek). Stellungnahme Standortgemeinden: Tarbek: Ablehnung wg. Konkurrenz zum Kiesabbau Damsdorf: Ablehnung Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Derzeit fehlt die gemeindliche Zustimmung zur Teilfläche 19a tangiert wertvolle KiesgruTeilfläche 19a. Bei vorliegender Zustimmung benbiotope, die u.a. vom Seeadler als Nahwäre eine Kartierung der Avifauna vorzunehrungsrevier aufgesucht werden. Kartierunmen. gen insbesondere der Avifauna sind erforderlich. Teilfläche 19 b überplant im GeEs handelt sich hier um Flächen mit besonderer nehmigungsverfahren befindliche und zuBedeutung für den Abbau oberflächennaher künftig zu erwartende Kiesabbauflächen Rohstoffe. Im östlichen Teil ist ein konkreter (Regionalplan). Im Umfeld des GrimmelsAbbauantrag zur Genehmigung anhängig. Da berges gibt es Betroffenheiten des archäolo- der Kiesabbau jedoch auch langfristig weiterhin gischen Denkmalschutzes. möglich ist, ist eine zwischenzeitliche Nutzung für Windenergie nicht grundsätzlich ausgeDer großräumige Freihaltebereich nördlich schlossen. Seitens des archäologischen Lander geplanten A 20-Trassierung und östlich desamtes wurden keine Bedenken vorgetragen. der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in sei- Die Flächen liegen in dem charakteristischen ner Gesamtheit von besonderer landschafts- großräumigen ökologischer Qualität und zeichnet sich Landschaftsraum „zwischen der B 404 durch eine Vielzahl naturschutzfachlich bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinihochwertiger Teilräume aus. Die allein am sche Naturpark "Holsteinische Schweiz" orienSchweiz“, der lt. Regionalplan von Windener- Entscheidung Streichung der Flächen. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung tierte, westliche und östliche Abgrenzung folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt im Umgebungsbereich der Kirche in Bornhöved und der Gutsanlage Stockseehof. Die Entfernung beträgt jeweils zwischen ca. 3,0 km und 5,0 km, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen fachliche Bewertung gieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht. Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I. dadurch entfallen diese Flächen. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 20 PronstorfStrenglin Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Es handelt sich um eine ca. 22 ha große Eignungsfläche. Stellungnahme Standortgemeinden: Pronstorf (7.5.09): Zustimmung Anhand der vom LLUR zur Verfügung gestellStellungnahme Nachbargemeinden: Kreis OH: Lage in Hauptvogelzuglinie. ten Daten kann eine Lage in der Hauptvogelzuglinie nicht nachvollzogen werden. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Nähe zum Der 1.000m-Abstand wird eingehalten. FFHGebiet 1929-391. 1.000m Abstand erforderlich zum Schutz der Waldfledermäuse. Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20-Trassierung und östlich der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Die allein am Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als Die Flächen liegen in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht. Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I. dadurch entfallen diese Flächen. Auch das Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung. Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Untere Denkmalschutzbehörde Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer liegt im Umgebungsschutzbereich mehrerer Ausschlusskriterien. Kulturdenkmale in Pronstorf.. Die Entfernung beträgt zwischen 3,0 und 5, 0 km., daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 21 Pronstorf-Diekhof Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Es handelt sich um eine ca. 21 ha große Eignungsfläche an der Grenze zum Kreis Ostholstein. Stellungnahme Standortgemeinden: Pronstorf (7.5.09): Zustimmung Anhand der vom LLUR zur Verfügung gestellStellungnahme Nachbargemeinden: Kreis OH: Lage in Hauptvogelzuglinie. ten Daten kann eine Lage in der Hauptvogelzuglinie nicht nachvollzogen werden. Untere Naturschutzbehörde: Nähe zum Der 1.000m-Abstand wird eingehalten. FFHGebiet 1929-391. 1.000m Abstand erforderlich zum Schutz der Waldfledermäuse. Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20-Trassierung und östlich der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Die allein am Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raum- Die Flächen liegen in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht. Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I. dadurch entfallen diese Flächen. Auch das Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung. Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung ausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Untere Denkmalschutzbehörde Die Fläche liegt im Umgebungsschutzbereich mehrerer Kulturdenkmale in Pronstorf.. Die Entfernung beträgt zwischen 3,0 und 5, 0 km., daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Fläche sollte überprüft werden, da die Flächen im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor. fachliche Bewertung Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 22 Schieren Anregung Kompakte, ca. 46 ha große Eignungsfläche. Stellungnahme Standortgemeinden: Schieren (29.4.09): Zustimmung Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Nähe zum FFHGebiet 2028-359. Der LRP stellt die Fläche als geplantes LSG, die Bissnitz als Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems, die südliche Waldfläche als Hauptverbundachse, die westliche Waldfläche als Schwerpunktbereich und geplantes NSG dar. Kartierung von Waldfledermäusen ist erforderlich. Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20-Trassierung und östlich der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Die allein am Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum fachliche Bewertung Entscheidung Kenntnisnahme, die Entfernung zum FFHGebiet beträgt 200m. Die Fläche liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht. Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I, dadurch entfällt diese Fläche. Auch das Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung. Streichung der Fläche. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Untere Denkmalschutzbehörde Die Fläche liegt im Umgebungsschutzbereich mehrerer Kulturdenkmale in Pronstorf. Die Entfernung beträgt zwischen 3,0 und 4, 0 km, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. Untere Wasserbehörde: Östlicher Teil liegt im Niederungsgebiet der Bißnitz. Überflutungsbereich bei starken Hochwässern. Dauerhafte Vernässung geplant. Veränderungen für die Tragfähigkeit des Baugrunds möglich. Stellungnahme Privatpersonen mit Zustimmung Gemeinde v. 22.9.09: Widerlegung der Ausschlussgründe fachliche Bewertung Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Im Übrigen wäre die Eignung in ihrem östlichen Teil aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten im Baugrund näher zu untersuchen. An dem Ausschlusskriterium des charakteristischen großräumigen Landschaftsraums „zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regio- Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung nalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist, wird festgehalten. Entscheidend hierbei ist die naturschutzfachliche Bewertung des Landschaftsraumes, die in der beschriebenen verbindlichen Abgrenzung lt. Regionalplan I ihren Ausdruck findet. Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20-Trassierung und östlich der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Eine allein an der formalen Grenze des Naturparks "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung würde jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark folgen. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EU-Vogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen bestimmt. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung Der Wardersee und Umgebung ist insgesamt als Gebiet von landesweiter besonderer Bedeutung für den Vogelschutz und den Fledermausschutz einzustufen. Der Landschaftsrahmenplan stellt den Bereich der Eignungsfläche 22 als geplantes LSG, die Bissnitz als Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems, die südliche Waldfläche als Hauptverbundachse, die westliche Waldfläche als Schwerpunktbereich und geplantes NSG dar. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 23 Pronstorf / Cashagen (OH) Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Es handelt sich um eine Eignungsfläche mit ca. 116 ha an der Grenze zum Kreis OH, wo ebenfalls eine potentielle Eignungsfläche geprüft wird. Auf die Teilflächen 23a entfallen 19 ha und 23b 97 ha. Stellungnahme Standortgemeinden: Pronstorf (7.5.09): Zustimmung Stellungnahme Nachbargemeinden: Kreis OH (29.4.09): Zustimmung, jenseits der Kreisgrenze schließen weitere Eignungsflächen an. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Teilfläche 23a Das FFH-Gebiet wurde bislang nicht berücktangiert FFH-Gebiet, geplantes NSG, 500m sichtigt, dies ist nachzuholen. Teilfläche 23a ist Abstand erforderlich. daher zu streichen. Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20-Trassierung und östlich der geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Die allein am Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Die Fläche liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht. Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I, dadurch entfällt diese Fläche. Auch das Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung. Streichung der Flächen. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Untere Denkmalschutzbehörde: mögliche Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches diverser Kulturdenkmale in Pronstorf. Forstbehörde: Teilfläche 23a tangiert eine Erstaufforstungsfläche 200m Abstand erforderlich. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Fläche sollte überprüft werden, da die Flächen im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor. fachliche Bewertung Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Teilfläche 23a kollidiert mit der Erstaufforstungsfläche > Streichung. Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer Ausschlusskriterien. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 24 Neuengörs Anregung fachliche Bewertung Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene Eignungsfläche mit einer Brutto-Größe von ca. 56 ha. Über die gemeindliche Bauleitplanung (1. Änd. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan Nr. 4) ist eine flächenhafte Reduzierung auf 47 ha und eine Höhenbeschränkung auf 100m festgelegt. Hier sind derzeit insg. 6 Anlagen mit einer Leistung von jew. 1,5 MW installiert. Stellungnahme Standortgemeinden: Neuengörs (16.4.09): Bürgerentscheid v. 27.9.09 positiv Eine Erweiterung der bestehenden und bebauStellungnahme Nachbargemeinden: Weede (11.5.09): Ablehnung einer Erweite- ten Eignungsfläche ist nicht vorgesehen. Im rung Rahmen der jetzigen Darstellung erfolgt eine geringfügige Modifizierung der Flächenabgrenzung im Hinblick auf den erforderlichen Abstand von 1.000m zur Ortslage Neuengörs und zum FFH-Gebiet. Stellungsnahmen TöB: Die östliche Spitze der Eignungsfläche reicht Untere Naturschutzbehörde: zum östlich angrenzenden FFH-Gebiet ist ein Abstand bis auf ca. 220m an das FFH-Gebiet heran. Die von 500m einzuhalten. Kartierung von Darstellung ist entsprechend zurück zu nehmen Waldfledermäusen erforderlich. (ca. 0,5 ha). Entscheidung Reduzierung um 0,5 ha, im Übrigen Beibehaltung in 1. Priorität. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 25 Strukdorf Anregung fachliche Bewertung Ca. 44 ha große Eignungsfläche, bestehend aus den Teilflächen 25a (9 ha) und 25 b (35 ha). Stellungnahme Standortgemeinden: Strukdorf (11.5.09): Zustimmung Stellungnahme Nachbargemeinden: Geschendorf (13.5.09): Ablehnung 25a wg. Berücksichtigung (s.u.) Nähe zu NSG Geschendorfer Moor Kreis OD (12.5.09) für Gem. Rehhorst: dro- Beide Teilflächen sind bereits aufgrund anderer hende Umzingelung Rehhorst/OT WillenAusschlusskriterien zu streichen. dorf Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Der naturschutzfachlich erforderliche Abstand Teilfläche 25a - 500m Abstand zu NSG zum NSG ist als Ausschlusskriterium zu beGeschendorfer Moor erforderlich. Teilflärücksichtigen. che 25b - Abstand von 3.000m zum Seead- Im Waldgebiet - Hohenkahlen befindet sich ein ler-Brutplatz erforderlich. Bis 6.000m UnSeeadler-Brutplatz. Die Teilfläche 25b liegt in tersuchung auf Nahrungsfläche und Flugweniger als 1.000m, die Teilfläche 25a in ca. korridor erforderlich. 2.000m Entfernung hierzu. Beide sind daher zu streichen. Kreis OH (29.4.09): Hinweis auf Seeadler s.o. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Beide Teilflächen sind bereits aufgrund anderer liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Fach- Ausschlusskriterien zu streichen. hallenkate in Strukdorf, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. s.o. Stellungnahmen Privatpersonen: drohende Umzingelung Rehhorst/OT Willendorf Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 26 Geschendorf Weede Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Gemeindeübergreifende ca. 60 ha große Eignungsfläche beiderseits der K 4, bestehend aus den Teilflächen 26a (29 ha, Geschendorf u. Weede) und 26 b (31 ha, Weede). Stellungnahme Standortgemeinden: Geschendorf (13.5.09): Ablehnung Weede (11.5.09): Ablehnung Eine Umzingelungswirkung soll vermieden Stellungnahme Nachbargemeinden: Kreis OD (12.5.09) für Gem. Rehhorst: dro- werden. Hierzu trägt bereits der Wegfall der hende Umzingelung Rehhorst/OT WillenFlächen 25a und 25 b bei. Weiterhin sind die dorf bestehenden Eignungsflächen auf Stormarner Seite (östlich Willendorf und nördl. Havighorst) sowie die Eignungsfläche 27 zu berücksichtigen. Das Stormarner Windkataster sieht eine begrenzte Erweiterung beider vorhandener Eig- Streichung der Flächen. nungsflächen vor. Dies schließt ein Repowering und damit die Installation größerer Anlagen ein. Vor diesem Hintergrund würden weitere zusätzliche neue Eignungsflächen im Norden und Westen der Ortslage Willedorf eine vollständige Umzingelung bewirken. Dies ist nicht zumutbar, die neuen Flächen 26 und 27 sollten daher entfallen. Damit würde auch dem Grundsatz „Arrondierung bestehender Eignungsflächen vor Neuausweisung“ und der fehlenden Zustimmung der Standortgemeinden Rechnung getragen werden. Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: Teilfläche 26a Die Teilfläche 26a ist im nordöstlichen Bereich - 500m Abstand zu NSG Geschendorfer um ca. 1 ha zu reduzieren und auf den Bereich Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Moor erforderlich. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Fachhallenkate in Strukdorf, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. Forstbehörde: Abstand der Teilfläche 26b zum Wald bei Willendorf fehlt. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Fläche sollte überprüft werden, da die Flächen im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor. Der 300m-Abstand zum Siedlungssplitter Herrenbranden ist zu berücksichtigen. Stellungnahmen Privatpersonen: drohende Umzingelung Rehhorst/OT Willendorf fachliche Bewertung südwestlich des Wirtschaftsweges zurück zu nehmen. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Der erforderliche Waldabstand von 200m ist zu berücksichtigen, die Darstellung für die Teilfläche 26b im Süden entsprechend zurück zu nehmen (ca. 2,5 ha). Eine mögliche konkrete Beeinträchtigung des Zugangskorridors wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Die Fläche entfällt bereits aus anderen Gründen, ansonsten wäre sie im Osten entsprechend zu reduzieren (ca. 18 ha). s.o. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche 27 Bühnsdorf Neuengörs Anregung fachliche Bewertung Gemeindeübergreifende ca. 41 ha große Eignungsfläche beiderseits der K 4, bestehend aus den Teilflächen 27a (34 ha, Neuengörs) und 27 b (7 ha, Bühnsdorf). Teilfläche 27b fehlt die räumliche Anbindung Stellungnahme Standortgemeinden: Bühnsdorf (6.5.09): Zustimmung an die Teilfläche 27a und verfügt mit 7 ha über keine hinreichende Eigengröße. Neuengörs: Zustimmung Stellungnahme Nachbargemeinden: Kreis OD (12.5.09) für Gem. Rehhorst: Teilfläche 27a - drohende Umzingelung Rehhorst/OT Willendorf Kreis OD (12.5.09) für Gem. Feldhorst: Eine Umzingelungswirkung soll vermieden werden. Hierzu trägt bereits der Wegfall der Flächen 25a und 25 b bei. Weiterhin sind die bestehenden Eignungsflächen auf Stormarner Seite (östlich Willendorf und nördl. Havighorst) sowie die Eignungsfläche 26 zu berücksichtigen. Das Stormarner Windkataster sieht eine begrenzte Erweiterung beider vorhandener Eignungsflächen vor. Dies schließt ein Repowering und damit die Installation größerer Anlagen ein. Vor diesem Hintergrund würden weitere zusätzliche neue Eignungsflächen im Norden und Westen der Ortslage Willedorf eine vollständige Umzingelung bewirken. Dies ist nicht zumutbar, die neuen Flächen 26 und 27 sollten daher entfallen. Damit würde auch dem Grundsatz „Arrondierung bestehender Eignungsflächen vor Neuausweisung“ und der strittigen Zustimmung der Gemeinde Neuengörs Rechnung getragen werden. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Ablehnung beider Teilflächen Stellungsnahmen TöB: Untere Naturschutzbehörde: keine Bedenken Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt teilw. im 5 km-Umgebungsbereich der Fachhallenkate in Strukdorf, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen. MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Die Fläche sollte überprüft werden, da die Flächen im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der Migrationskorridor. Stellungnahmen Privatpersonen: Teilfläche 27a - drohende Umzingelung Rehhorst/ OT Willendorf fachliche Bewertung Im Waldgebiet - Hohenkahlen bei Strukdorf befindet sich ein Seeadler-Brutplatz. Bis 6.000m-Umkreis ist Untersuchung auf Nahrungsfläche und Flugkorridor erforderlich. Teilfläche 27a tangiert im nördlichen bereich den 5 km-Radius. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Eine mögliche konkrete Beeinträchtigung des Migrationskorridors wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. s.o. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Sonstige Flächenvorschläge (Gemeinden) 31 Klein Gladebrügge, Traventhal 32 Negernbötel Gemeindeübergreifende Fläche zwischen L 83 und Bahn (ca. 65 ha) 33 Groß Niendorf 33a: östl. Ortslage Gr. Niendorf, Erweiterung Eignungsfläche Tralau (ca. 29 ha) 33b: westl. Ortslage Gr. Niendorf, nördl. Teilfläche (ca. 33 ha) 33c: westl. Ortslage Gr. Niendorf, südl. Teilfläche (ca. 23 ha) Fläche nördlich B 205 (ca. 68 ha). Lage im 1.000m Abstand zu den benachbarten Keine Eignung. Ortslagen. Lage im schutzwürdigen großräumigen Landschaftsraum Travetal. Die Fläche tangiert im Osten den 1.000m AbKeine Eignung. stand zur Ortslage Negernbötel und im Südosten die Abgrenzung des Stadt-Umlandbereiches Bad Segeberg/Wahlstedt lt. Regionalplan. Bei entsprechender Reduzierung verbleiben ca. 35 ha, die jedoch nahezu vollständig im Bauschutzbereich des Flugplatzes Wahlstedt liegen. Flächen 33a-c liegen im regionalen Grünzug des Keine Eignung. Ordnungsraumes. Fläche 33a liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „Groß NiendorfItzstedt-Kreisgrenze zu Stormarn“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. Flächen 33b und c liegen in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Mözen-B 404-NeversdorfLeezen-Seth-Todesfelde-Bark-WittenbornMözen“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. Fläche 33b liegt im Biotopverbundsystem. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung 34 Kükels 34a: westl. Ortslage Kükels, Teilfl. Süd (ca. 25 ha) 34b: westl. Ortslage Kükels, Teilfl. Nord (ca. 68 ha) 35 Bebensee Leezen Mözen Gemeindeübergreifende Fläche zwischen B 432 und BAB 21 (ca. 130 ha). 36 Todesfelde Fläche südwestl. Voßhöhlen an der A 20Trasse (ca. 90 ha). fachliche Bewertung Fläche 33c liegt in weniger als 150m Entfernung zum FFH-Gebiet 2127-302 (Birkenmoor bei Groß Niendorf). Flächen liegen in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Mözen-B 404-Neversdorf-Leezen-SethTodesfelde-Bark-Wittenborn-Mözen“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. Fläche liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Mözen-B 404-Neversdorf-Leezen-SethTodesfelde-Bark-Wittenborn-Mözen“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. Flächenabgrenzung berücksichtigt nicht den 1.000m-Abstand zu den Ortslagen Schwissel, Bebensee und Krems I. Nördlicher Teil liegt im Stadt-Umlandbereich Bad Segeberg/ Wahlstedt. Die Fläche liegt zwischen verbindlich festgelegten freizuhaltenden charakteristischen großräumigen Landschaftsräumen und anderen Schutzgebieten, die in ihrer Gesamtheit als ein besonders prägender und charakteristischer Landschaftsraum anzusehen sind, der eine Vielzahl naturschutzfachlich Entscheidung Keine Eignung. Keine Eignung. Keine Eignung. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung hochwertiger Teilräume umfasst, die in ihrer Gesamtheit einen hochwertigen, miteinander vernetzten Landschaftsraum von besonderer ökologischer Qualität bildet. Zu den wesentlichen wertgebenden Teilräumen gehören insbesondere das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet "Barker Heide", das FFH-Gebiet "Leezener Au", die "historische Knicklandschaft" in den Gemeinden Fredesdorf-Heiderfeld und Stuvenborn-HüttblekWakendorf II, das EU-Vogelschutzgebiet "Kisdorfer Wohld", das Naturschutzgebiet und FFHGebiet "Oberalsterniederung", das Naturschutzgebiet "Nienwohlder Moor" und letztlich die die aus Gründen des Wiesenvogelschutzes hochwertige Niederungslandschaft der "Schmalfelder Au". In ihrer Gesamtheit bilden die genannten Teilräume mit den dazwischen liegenden Pufferzonen einen homogenen, ökologisch vernetzten Landschaftsraum mit besonderen ökologischen Funktionen, in dem Störungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen auf einzelnen Pufferflächen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der wertgebenden Funktionen für den Naturhaushalt als auch der Naherholung und des Binnenlandtourismus innerhalb des Gesamtraumes führen würden. Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung 37 Hartenholm Hasenmoor Schmalfeld Gemeindeübergreifende Fläche zwischen Hartenholm und Schmalfeld an der A 20Trasse in Schmalfeld (ca. 34 ha), Hasenmoor (ca. 25 ha) und Hartenholm (ca. 53 ha). fachliche Bewertung Entscheidung Fläche liegt zwischen verbindlich festgelegten Keine Eignung. freizuhaltenden charakteristischen großräumigen Landschaftsräumen und anderen Schutzgebieten, die in ihrer Gesamtheit als ein besonders prägender und charakteristischer Landschaftsraum anzusehen sind, der eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume umfasst, die in ihrer Gesamtheit einen hochwertigen, miteinander vernetzten Landschaftsraum von besonderer ökologischer Qualität bildet. Zu den wesentlichen wertgebenden Teilräumen gehören insbesondere das Naturschutzgebiet und FFHGebiet "Barker Heide", das FFH-Gebiet "Leezener Au", die "historische Knicklandschaft" in den Gemeinden Fredesdorf-Heiderfeld und Stuvenborn-Hüttblek-Wakendorf II, das EUVogelschutzgebiet "Kisdorfer Wohld", das Naturschutzgebiet und FFHGebiet "Oberalsterniederung", das Naturschutzgebiet "Nienwohlder Moor" und letztlich die die aus Gründen des Wiesenvogelschutzes hochwertige Niederungslandschaft der "Schmalfelder Au". In ihrer Gesamtheit bilden die genannten Teilräume mit den dazwischen liegenden Pufferzonen einen homogenen, ökologisch vernetzten Landschaftsraum mit besonderen ökologischen Funktionen, in dem Störungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen auf einzelnen Pufferflä- Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung 38 Borstel Einzelflächen im Gemeindebereich nordwestlich der DB-Trasse (ca. 163 ha brutto) als Erweiterung des bestehenden Eignungsgebietes Quarnstedt (Kreis IZ). 39 Bad Bramstedt Drei jeweils ca. 60 ha große ungenau abgegrenzte Suchräume: 39a: gemeindeübergreifende Fläche an der Grenze zu Fuhlendorf 39b: Fläche südwestl. Bissenmoor 39c: Fläche nördl. B 206 fachliche Bewertung chen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der wertgebenden Funktionen für den Naturhaushalt als auch der Naherholung und des Binnenlandtourismus innerhalb des Gesamtraumes führen würden. Die Schmalfelder Teilfläche liegt im regionalen Grünzug. Unter Berücksichtigung des 1.000m Abstandes zur Ortslage Borstel und der Tatsache, dass dieser Bereich durchsetzt ist mit sechs einzelnen Waldflächen, die jeweils für sich 200mAbstände erfordern, verbleibt keine sinnvoll zusammenhängende größere Eignungsfläche, und es ergibt sich auch keine Arrondierung der vorhandenen Eignungsfläche in Quarnstedt. 39a: Die Fläche liegt im 1.000m-Abstand zur Ortslage Bad Bramstedt. 39b: Die Fläche liegt im 1.000m-Abstand zu den Ortslagen Bad Bramstedt und Weddelbrook. 39c: Nach Abzug der erforderlichen Abstände zu Siedlungen und Waldflächen verbleibt eine ca. 32 ha große Fläche mit Lage im charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Wahlstedt-Rickling-GroßenaspeBimöhlen-Bad Bramstedt-SchmalfeldWahlstedt“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. Entscheidung Keine Eignung. Keine Eignung. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung Entscheidung Sonstige Flächenvorschläge (Privatpersonen) 40 Boostedt 41 Latendorf Fläche im Bereich Neubraska (ca. 150 ha). Östl. Littloh (ca. 49 ha). 42 Großenaspe 43 Armstedt Fuhlendorf Hagen Flächen Dorotheental als Ergänzung zum Windpark Wiemersdorf III (ca. 263 ha) Flächen beiderseits der L 122 in Erweiterung der Fläche 8 (ca. 290 ha). 44 Armstedt Hardebek Wiemersdorf Zwischen L 260 und Beverlohmoor in Erweiterung der Fläche 5 (ca. 108 ha) Lage im Stadt-Umlandbereich NMS. Keine Eignung. Lage im charakteristischen großräumigen Land- Keine Eignung. schaftsraum „innerhalb der Linie WahlstedtRickling-Großenaspe-Bimöhlen-Bad BramstedtSchmalfeld-Wahlstedt“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. s. zu Fläche 4 teilw. Eignung. Der Flächenvorschlag erweitert die EignungsKeine Eignung. fläche 8 (+ ca. 290 ha), berücksichtigt aber nicht die 1.000m-Abstände zu den benachbarten Ortslagen. Im Übrigen sind die Flächen durchsetzt mit kleineren Waldflächen. Nach Berücksichtigung der hierzu notwendigen Abstände verbleibt keine sinnvoll zusammenhängende größere Eignungsfläche zur Arrondierung der vorhandenen Eignungsfläche. Die Gemeinde Hagen hat keine Zustimmung zu Windenergie-Eignungsflächen gegeben. Der Flächenvorschlag erweitert die EignungsKeine Eignung. fläche 5 (+ ca. 108 ha), berücksichtigt aber nicht die 1.000m-Abstände zu den benachbarten Ortslagen. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung Entscheidung 45 Groß Kummerfeld Einzelfläche nördl. B 205 alt (ca. 10 ha) Teilw. keine Eignung. 46 Alveslohe Südlich L 210 in Erweiterung der Fläche 13 (ca. 25 ha) 47 Henstedt-Ulzburg 48 Bahrenhof Wakendorf I 2 Flächen beiderseits der L 326 (ca. 92 ha) Die Fläche ist bereits überwiegend durch die Eignungsfläche 16 erfasst (ca. 7 ha). Im Übrigen erweitert sie diese (ca. 3 ha), liegt mit dieser Erweiterung jedoch im 1.000mAbstand zu der benachbarten Ortslage. Der Flächenvorschlag erweitert die Eignungsfläche 13 (+ ca. 25 ha), berücksichtigt aber nicht die 1.000m-Abstände zu den benachbarten Ortslagen. Im Übrigen wird die Eignungsfläche 13 durch bislang unberücksichtigte Neuwaldflächen disqualifiziert. Lage im Achsenraum und im 1.000mAbstand zu den benachbarten Ortslagen. Teilweise Lage im 1.000m-Abstand zur Ortslage Wakendorf I und im 200m-Abstand zu benachbarten Waldflächen. Die Flächenabgrenzung ist entsprechend zu korrigieren. Zur verbleibenden Fläche, ergänzt um geeignete weitere Fläche (ca. 24 ha), sind keine weiteren grundsätzlich entgegenstehenden Kriterien erkennbar. Westlich Ortslage, nördl. K 9 (ca. 65 ha) Stellungnahme Standortgemeinden: Bahrenhof (20.7.09): Ablehnung Wakendorf I (23.7.09): Ablehnung Stellungnahme TöB: Untere Naturschutzbehörde: Wegen der vielen älteren Gebäude sowohl in Bahrenhof als auch in den umliegenden Siedlungssplittern Eine mögliche konkrete Beeinträchtigung geschützter Arten wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regi- Keine Eignung. Keine Eignung. Teilw. Eignung (ca. 24 ha). Aufgrund des ablehnenden Votums der Standortgemeinden Einstufung in 2. Priorität. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung und auch aufgrund der vielen kleinen Waldflächen und die Nähe zum Bahrenhofer Wohld sowie den vorhandenen Knickstrukturen ist mit dem Vorkommen gebäudebewohnender und höhlenbewohnender Fledermäuse zu rechnen. Im weiteren Planungsverlauf wären die Vorkommen näher zu untersuchen. onalplans näher zu untersuchen. Es gibt Nachweise für Brutplätze der Rohrweihe in der Nähe von Rehhorst und in der Nähe von Dreggers. Die vorgeschlagene Fläche dürfte damit zum Nahrungshabitat der Rohrweihen gehören. Rohrweihen gehören zu den nach EUVogelschutzrichtlinie streng geschützten Arten sowie zu den Rote Liste Arten Deutschland und Schleswig-Holstein. Im weiteren Planverfahren müssten die Hauptbrutplätze erfasst und bewertet werden sowie die Nahrungshabitate und die Flugwege dazwischen. Die Brutverbreitungsschwerpunkte und die Nahrungshabitate sollen von Windenergieanlagen freigehalten werden. Die Abstände zum Wald erscheinen nicht einheitlich eingehalten zu sein. Ich bitte nochmals zu prüfen, ob zu allen Waldflächen ein Abstand von 200 m eingehalten ist. Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich zum Land- Waldabstände sind ausreichend berücksichtigt. Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 5 km zum denkmalgeschützten Gestüt Travetal Entscheidung Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung fachliche Bewertung gestüt Travetal mit Rokokogarten, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist. mit Rokokogarten und tangiert den angegebenen Umgebungsbereich. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen. Lage im 1.000m-Abstand zur Ortslage Traventhal. Unterschreitung der Mindestgröße von 20 ha. Entsprechend Flächenvorschlag 31 Lage im 1.000m-Abstand zur Ortslage Stubben. Lage im 300m-Abstand zur Einzelbebauung. Lage im 1.000m-Abstand zu den Ortslagen Bad Bramstedt und Lentföhrden. Teilweise Lage im Pufferbereich zur A 7, B4, der geplanten A 20 sowie vorhandener Waldflächen. Lage im charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Wahlstedt-Rickling-Großenaspe-Bimöhlen-Bad Bramstedt-Schmalfeld-Wahlstedt sowie Bad Bramstedt-Wrist-Bahnstrecke Wrist-Brande Hörnerkirchen-A 23-Barmstedt-B 4 Bad Bramstedt“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert. 49 Traventhal Einzelflächen in Ortsnähe (ca. 6 ha). 50 Traventhal 51 Bühnsdorf Entsprechend Flächenvorschlag 31 Südl. Ortslage Stubben, nördl. L 84 (ca. 25 ha) Hoimkenrade (ca. 20 ha) Fläche zwischen Lentföhrden und Bad Bramstedt (ca. 100 ha). 52 Bahrenhof 53 Lentföhrden Potentieller Standort für Gewerbegebiete von Entscheidung Keine Eignung. Keine Eignung. Keine Eignung. Keine Eignung. Keine Eignung. Windkataster Kreis Segeberg Oktober 2009 Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB: Entwurfsfläche Anregung Fläche an der L 71 (ca. 13 ha) 54 Pronstorf-Wulfsfelde fachliche Bewertung überregionaler Bedeutung im Schnittpunkt der A 7 mit der A 20 (LEP-Entwurf, Ziff. 5.6 und 6.6), daher planerische Offenhaltung erforderlich. Die Fläche schließt nördlich an die Eignungsfläche 23 an. Sie unterliegt ebenfalls den für die Fläche 23 geltenden Kriterien und unterschreitet die Mindestgröße von 20 ha. Entscheidung Keine Eignung.