Abwägung Windkataster Kreis SE Oktober 09

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Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Eignungsflächen gem. Entwurf Windkataster
1
Hardebek,
Hasenkrug
Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene Eignungsfläche mit
einer Größe von ca. 120 ha. Hier sind derzeit insg. 12 Anlagen mit einer Höhe von jew. 100 m
und einer Leistung von jew. 1 MW installiert. Die ausgewiesene gemeindeübergreifende Eignungsfläche erlaubt flächenmäßig eine Arrondierung bis zu einer Gesamtfläche von ca. 176 ha
in Hasenkrug (44 ha, + ca. 56 ha) und Hardebek (76 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Hasenkrug: Zustimmung
Hardebek: Keine Stellungnahme
Stellungnahme Nachbargemeinden:
Arpsdorf - Kreis RD (15.05.2009): Zustimmung
Kreis Steinburg 25.05.2009: Keine BedenDer geforderte Abstand wird im Rahmen des
ken , wenn im Hinblick auf die zu erwaranstehenden Repowering, bei einer geplanten
tende Anlagentechnik ein Abstand von min- Anlagenhöhe von 150 m eingehalten, da dieser
destens 525 m zu Splittersiedlungen einAbstand dem Abstandserlass aus dem Jahre
gehalten wird. Aus denkmalrechtlicher
2003 entspricht.
Sicht bestehen keine Bedenken.
Stellungsnahmen TöB:
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009: Da sich das relevante Trittsteinnetz weiter nördDie Arrondierung der Fläche sollte überlich erstreckt und ein ausreichender Korridorprüft werden, da die Arrondierungsflächen
raum verbleibt, sollte an der Fläche festgehalten
im Funktionszusammenhang der Grünbrüwerden.
cke der A7 bei Brokenlande liegen. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor.
Untere Denkmalschutzbehörde SE: Keine
Bedenken
Verbleib als Eignungsfläche,
1. Priorität. Bei der konkreten Standortplanung sind die
Freileitungen zu beachten.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Untere Denkmalschutzbehörde IZ: Aufgrund der Entfernung zur Kirche in Brokstedt von ca. 3 km bestehen keine Bedenken.
Deutsche Bahn 12.05.2009: Hinweis auf
einzuhaltende Abstände zwischen Windenergieanlagen und Hochleitungen der Bahn
(2 x Rotordurchmesser)
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen (z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden.
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009:
Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
fachliche Bewertung
Kenntnisnahme
Wurde bereits bei der Bestandsfläche berücksichtigt. Auch im Rahmen des anstehenden Repowering wird der Hinweis beachtet.
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
ermitteln. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund dass es sich hier größtenteils um eine
Bestandsfläche handelt. Ggf. ist eine gutachterliche Begleitung durch die EADS durchzuführen.
Wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen
der konkreten Umsetzung beachtet.
Entscheidung
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Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
2
Großenaspe,
Padenstedt (RD),
Arpsdorf (RD)
Anregung
fachliche Bewertung
Teilfläche (ca. 16 ha) einer potentiellen größeren Kreisgrenzen-übergreifenden Eignungsfläche
in Ergänzung zu möglichen Eignungsflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Padenstedt im
Kreis Rendsburg/Eckernförde.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Großenaspe: Zustimmung
Ohne Fortsetzung auf dem Gebiet der NachStellungnahme Nachbargemeinden:
Arpsdorf (RD) u. Padenstedt (RD): Ablehbargemeinden erreicht die Fläche nicht die
nung
erforderliche Mindestgröße von 20 ha.
Stellungsnahmen TöB:
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Standort wird nicht zugestimmt, da er innerAusschlusskriterien
halb eines 15 km Radius- gemessen von der
geplanten Wetterradaranlage in Boostedt –
liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges
und Ausblendungen von meteorologischen
Zielen (z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden.
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009:
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Die Fläche liegt im Bereich eines militäriAusschlusskriterien.
schen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt
werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Die Fläche sollte entfallen, da sie im zentralen Ausschlusskriterien.
Korridorbereich liegt.
Entscheidung
Streichung der Fläche, da im
Nachbarkreis keine Eignungsfläche vorgesehen ist
(s.a. Stellungnahme der Gemeinden Arpsdorf und Padenstedt). Die Mindestgröße
von 20 ha wird nicht erreicht.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
3
Großenaspe
Hardebek
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 74 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche auf dem Gebiet der Gemeinden Hardebek (55, 3 ha) und Großenaspe (18,7 ha).
Ohne Fortsetzung auf dem Gebiet der NachbarStellungnahme Standortgemeinden:
Großenaspe: Zustimmung
gemeinde erreicht die Fläche nicht die erforderHardebek: Ablehnung
liche Mindestgröße von 20 ha.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Eine KartieEine Kartierung und Bewertung hinsichtlich des
rung insbesondere der Walfledermäuse ist
Artenschutzes und hier insbesondere der Fleerforderlich, da die Fläche als bedeutsames dermäuse wird im Rahmen des UmweltberichNahrungsquartier für Fledermäuse kartiert
tes zur Fortschreibung des Regionalplanes erist. Darüber hinaus liegt die Fläche innerfolgen. Auch die Auswirkungen auf den gehalb eines Korridors zur Umsetzung des
nannten Korridor sind näher zu untersuchen.
Projektes „ Lebensraumkorridore in S- H.
vom Bundesamt für Naturschutz. und würde
den noch vorhandenen Wander- und Vernetzungskorridor in der Landschaft abriegeln. Dies gilt insbesondere aufgrund der
vorhandenen Vorbelastung durch Windenergieanlagen. Die Fläche sollte gestrichen
werden.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 4
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Kakm zur denkmalgeschützten Katharinenkirche.
tharinenkirche mit umfriedetem Kirchhof
Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinund Friedhof, in dem von einer wesentliträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüchen Beeinträchtigung des Umgebungsfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans
schutzbereiches auszugehen ist.
näher zu untersuchen.
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
Standort wird nicht zugestimmt, da er inermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen
Entscheidung
Rückstufung in die 2.
Priorität, da die Gemeinde Hardebek ein ablehnendes Votum abgegeben hat und auf dem
Gemeindegebiet der
Gemeinde Großenaspe
die erforderliche Mindestgröße von 20 ha
nicht erreicht wird.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
nerhalb eines 15 km Radius- gemessen von
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Arrondierung der Fläche sollte überprüft werden, da die Arrondierungsflächen
im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A7 bei Brokenlande liegen. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor
fachliche Bewertung
der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind.
Die zu erwartenden Auswirkungen auf dem
Migrationskorridor wären im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Entscheidung
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
4
Großenaspe
Wiemersdorf
Anregung
fachliche Bewertung
Es handelt sich um eine in der Realisierung befindliche Eignungsfläche auf Grundlage der 11.
Änd. des F-Plans der Gemeinde Wiemersdorf und eines Zielabweichungsverfahrens mit Erweiterungsmöglichkeit auch auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe. Die Gesamtgröße
beträgt ca. 179 ha, wobei sich 140 ha in Wiemersdorf und 39 ha in Großenaspe befinden.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Großenaspe: Zustimmung
Wiemersdorf: Zustimmung
Stellungsnahmen TöB:
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009: Der Belang ist bekannt und wurde bereits im
Die Fläche liegt im Bereich eines militäriZuge des Genehmigungsverfahrens zu den
schen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am Testanlagen berücksichtigt.
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung zur Katharinenkirche beträgt ca.
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Ka3,0 km. Seitens der unteren Denkmalschutzbetharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof
hörde wurde weder zur 11. Änderung des Fläund Friedhof, in dem von einer wesentlichennutzungsplanes noch zum Zielabweichen Beeinträchtigung des Umgebungschungsverfahren Bedenken geäußert. Eine mögschutzbereiches auszugehen ist.
liche konkrete wesentliche Beeinträchtigung
wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
Standort wird nicht zugestimmt, da er inermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen
nerhalb eines 15 km Radius- gemessen von der EADS technische Maßnahmen zur Reduzieder geplanten Wetterradaranlage in Boorung der genannten Störungen möglich sind.
stedt – liegt. Mit der Errichtung von Wind-
Entscheidung
Verbleib als Eignungsfläche
mit Untersuchungsbedarf
hinsichtlich des Umgebungsschutzbereiches
zur Katharinenkirche.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
energieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden
Nachträglich (s. a. Flächenvorschlag 42):
Dr. Lüth v. 21.7.09 mit Großenaspe:
Reduzierung des 500m-Abstandes zu den
Teichen an der A 7.
dazu Untere Naturschutzbehörde v. 28.7.09:
Einer Erweiterung wird aus naturschutzfachlicher Sicht nur zugestimmt, wenn konkrete Untersuchungen zu Fledermäusen und
zur Avifauna vorliegen, aus denen hervorgeht, dass diese Tierartengruppen nicht beeinträchtigt werden können. Da es derzeit
keine Untersuchungen gibt, konnte die Stellungnahme der UNB sich bisher nur an Potenzialen und grundsätzlichen Forderungen
aus den Planungsempfehlungen des LLUR
orientieren. Die erforderlichen Untersuchungen sind als naturschutzfachliche
Grundlage zur Fortschreibung des LRP vorzunehmen. Eine „Verlagerung“ auf die
Vorhabenebene wird nicht akzeptiert, da
Vorhaben innerhalb von Eignungsbereichen
faktisch nicht mehr zu versagen oder zu
beschränken sind.
fachliche Bewertung
Eine Reduzierung des 500m-Abstandes zu
Stillgewässern erscheint vertretbar, sofern Untersuchungen zu Fledermäusen und zur Avifauna keine Beeinträchtigungen ergeben. Insofern
sind folgende Erweiterungen der Eignungsfläche möglich:
Im Norden bis zur K 58 und der Straße Dorotheental (+ ca. 5 ha). Eine Einbeziehung von
Flächen zwischen der K 58 und der A 7 würde
dagegen zu einer unzumutbaren Umzingelung
für den Siedlungssplitter Glindamm 1 führen.
Im Südosten bis auf einen Abstand von ca.
100m an der vorhandenen Teich (+ ca. 32,5 ha).
Eine Einbeziehung von Flächen nordwestlich
des Teiches würde dagegen zu einer unzumutbaren Umzingelung für den Siedlungssplitter
Glindamm 3 und 5 führen.
Im Süden bis auf ca. 100m an die vorhandene
AKN-Trasse (+ ca. 3,5 ha).
Entscheidung
Erweiterungen im Norden,
Südosten und Süden um
insg. ca. 41 ha mit Untersuchungsbedarf hinsichtlich
Fledermäuse und Avifauna.
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Entwurfsfläche
5
Armstedt
Hardebek
Wiemersdorf
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 102 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche auf dem Gebiet der Gemeinden
Armstedt (34 ha), Hardebek (38 ha) und Wiemersdorf (30 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Armstedt: Zustimmung
Hardebek: Ablehnung
Wiemersdorf: Keine Stellungnahme
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche
Die Fläche sollte im Bereich des Beverlohmooliegt innerhalb eines Korridors zur Umsetres und des Brutplatzes des Uhus soweit reduzung des Projektes „ Lebensraumkorridore
ziert werden, dass ein Mindestabstand von 1000
in S- H. vom Bundesamt für Naturschutz
m zum Bererlohmoor gewährleistet bleibt (- 51
und würde den noch vorhandenen Wander- ha).
und Vernetzungskorridor in der Landschaft Im Übrigen wäre eine Kartierung und Bewerabriegeln. Dies gilt insbesondere aufgrund
tung hinsichtlich des Avifauna und der Flederder vorhandenen Vorbelastung durch Wind- mäuse im Rahmen des Umweltberichtes zur
energieanlagen. Die Fläche sollte gestrichen Fortschreibung des Regionalplanes vorzunehwerden. Darüber hinaus liegt die Fläche im men. Auch die Auswirkungen auf den genannSchwerpunktbereich Biotopverbund gem.
ten Korridor wären hier näher zu untersuchen.
LRP, der das Beverlohmoor als Naturschutzgebiet darstellt. Dort befindet sich
auch ein Brutplatz des Uhus hier sollte ein
Abstand von 1000 m eingehalten werden.
Es ist eine Kartierung von Fledermäusen
und der Avifauna notwendig.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 5
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Kakm zur denkmalgeschützten Katharinenkirche
tharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof
und tangiert den angegebenen Umgebungsbeund Friedhof, in dem von einer wesentlireich. Eine mögliche konkrete wesentliche Be-
Entscheidung
Streichung der Fläche.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
chen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009:
Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Arrondierung der Fläche sollte überprüft werden, da die Arrondierungsflächen
im Funktionszusammenhang der Grünbrücke der A7 bei Brokenlande liegen. Betroffen ist der Zugangs- und Migrationskorridor
Transpower vom 13.05.2009. Im Norden
der Fläche verläuft eine 220 KV –Leitung.
Ein Mindestabstand von einem Rotordurchmesser ist einzuhalten. Dies gilt nur
wenn die Leitung über Schwingungs-
fachliche Bewertung
einträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen
der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind.
Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet.
Die konkret zu erwartenden Auswirkungen auf
den Migrationskorridor sind im Rahmen der
Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Die Forderung wird im Rahmen der Projektbzw. Bauleitplanung berücksichtigt. Falls noch
keine Schwingungsschutzmaßnahmen vorhanden sind besteht auch die Möglichkeit, die Leitungen nachzurüsten.
Entscheidung
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
schutzmaßnahmen verfügt.
Nachträglich Dr. Lüth mit Gemeinden
Armstedt und Wiemersdorf v. 21.7.09:
Reduzierung des Abstandes zum Berverlohmoor und zum Forst Hohenhorst
dazu Untere Naturschutzbehörde v. 28.7.09:
Auch zu dieser Fläche liegen keinerlei faunistische Untersuchungen vor. Wenn in
2004 im Forst Hohenhorst ein Uhubrutplatz
war, so zeigt dies das grundsätzliche Potenzial dieser Gegend. Entsprechend wäre aus
naturschutzfachlicher Sicht unter Berücksichtigung der Planungsempfehlungen ein
Abstand von 1000 m zum Forst Hohenhorst
einzuhalten. Die erforderlichen Untersuchungen zur Avifauna und zu Fledermäusen
wären als naturschutzfachliche Grundlage
zur Fortschreibung des LRP vorzunehmen.
Eine „Verlagerung“ auf die Vorhabenebene
wird nicht akzeptiert, da Vorhaben innerhalb von Eignungsbereichen faktisch nicht
mehr zu versagen oder zu beschränken sind.
Weiterhin ist insbesondere zu beachten,
dass die Fläche insgesamt innerhalb eines
Korridors zur Umsetzung des Projektes
„Lebensraumkorridore in SchleswigHolstein“ vom Bundesamt für Naturschutz
Ein Abstand zum Forst Hohenhorst und zum
NSG Berverlohmoor erscheint weiterhin geboten.
Ergänzend zur Streichungsempfehlung der
UNB ist insbesondere auch die Gesamtbelastung im Raum Wiemersdorf-ArmstedtHardebek mit 4 bestehenden Eignungsflächen
zu berücksichtigen, die sich mit der möglichen
Erweiterung der Fläche 4 und der neuen Fläche
8 weiter erhöhen würde. Unter Bezugnahme auf
die bereits vorliegende Ablehnung der Gemeinde Hardebek sollte die Fläche insgesamt entfallen.
Entscheidung
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
liegt und den noch vorhandenen Wanderund Vernetzungskorridor in der Landschaft
abriegeln würde. Aus diesem Grunde und
auch aufgrund der bereits vorhandenen
Vorbelastungen durch Windkraft und regionale Straßen sollte die Fläche aus naturschutzfachlicher Sicht insgesamt gestrichen
werden.
fachliche Bewertung
Entscheidung
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
6
Wiemersdorf I
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene und bebaute Eignungsfläche (45 ha), die in ihrer Abgrenzung auf 34 ha reduziert wird.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Wiemersdorf: Keine Stellungnahme
Stellungsnahmen TöB:
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Katharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof
und Friedhof, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
Die beschriebenen Störungen sind im Falle eines Repowerings der Fläche mit Windenergieanlagen, die eine größere Höhe aufweisen als
die bestehenden Anlagen, zu konkretisieren.
Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 3
km zur denkmalgeschützten Katharinenkirche.
Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans
näher zu untersuchen.
Beibehaltung der Fläche in
der Priorität I. Im Weiteren
sind Untersuchungen zur
konkreten Beeinträchtigung
des Umgebungsschutzbereiches zur Katharinenkirche
notwendig.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
7
Wiemersdorf II
Anregung
fachliche Bewertung
Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene und bebaute Eignungsfläche (50 ha), die in ihrer Abgrenzung geringfügig modifiziert wird.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Wiemersdorf: Keine Stellungnahme
Stellungsnahmen TöB:
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Die beschriebenen Störungen sind im Falle eines Repowerings der Fläche mit WindenergieStandort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von anlagen, die eine größere Höhe aufweisen als
die bestehenden Anlagen, zu konkretisieren.
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 3
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Kakm zur denkmalgeschützten Katharinenkirche.
tharinenkirche mit umfriedeten Kirchhof
Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinund Friedhof, in dem von einer wesentliträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüchen Beeinträchtigung des Umgebungsfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans
schutzbereiches auszugehen ist.
näher zu untersuchen.
Entscheidung
Beibehaltung der Fläche in
der Priorität I (50 ha). Im
Weiteren sind Untersuchungen zur konkreten Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches zur Katharinenkirche notwendig.
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
8
Armstedt
Fuhlendorf
Hagen
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 80 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche beiderseits der L 122 auf dem Gebiet
der Gemeinden Hagen (19 ha), Armstedt (37 ha) und Fuhlendorf (24 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Armstedt: Zustimmung
Fuhlendorf: Zustimmung
Hagen: Ablehnung
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche
Die konkreten Auswirkungen auf den genannliegt innerhalb eines Korridors zur Umsetten Korridor und die Hauptverbundachse wären
zung des Projektes „ Lebensraumkorridore
im Rahmen der Umweltprüfung näher zu unterin S- H. vom Bundesamt für Naturschutz.
suchen.
Sie würden den noch vorhandenen Wanderund Vernetzungskorridor in der Landschaft
abriegeln. Dies gilt insbesondere aufgrund
der vorhandenen Vorbelastung durch Windenergieanlagen. Die Fläche sollte gestrichen
werden. Darüber hinaus liegt die Fläche
innerhalb einer Hauptverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems gem. des
LRP.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung beträgt ca. 4,0 km. Eine mögliliegt im 5 km-Umgebungsbereich der Stadt che konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäBad Bramstedt, mit mehreren prägnanten
re im Rahmen der Umweltprüfung zur TeilfortKulturdenkmalen (St. Maria Magdalena
schreibung des Regionalplans näher zu untersuKirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit chen.
Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungs-
Entscheidung
Rückstufung des Bereiches,
der im Gebiet der Gemeinde
Hagen liegt (19 ha), in die
Kategorie 2, im Übrigen
Verbleib als Eignungsfläche.
Weiterhin sind Untersuchungen zur möglichen konkreten
Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches zu den
bestehenden Denkmale in
der Stadt Bad Barmstedt und
zum Artenschutz (hier: Auswirkungen auf den Wanderund Vernetzungskorridor)
notwendig.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
schutzbereiches auszugehen ist.
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- gemessen von
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen sind Störungen des Radarempfanges und Ausblendungen von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Fläche sollte überprüft werden, da sie
im Funktionszusammenhang zur Grünbrücke Hasselbusch (westlich von Mönkloh)
liegt. Betroffen ist der Migrationskorridor.
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009:
Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
fachliche Bewertung
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen
der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind.
Die Grünbrücke liegt mehr als 10,0 km von der
Fläche entfernt. Konkrete Auswirkungen auf
den Wildwechsel im Sinne eines Migrationskorridors sind zu ermitteln. Das Ergebnis ist
im Umweltbericht zur Fortschreibung des Regionalplanes zu dokumentieren..
Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet.
Entscheidung
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
9
Hagen
Hitzhusen
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 33 ha große Eignungsfläche überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinde Hitzhusen.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Hagen: Ablehnung
Hitzhusen: Zustimmung
Stellungsnahmen TöB:
Die Fläche wird durch die geplante und be- Die Nordumgehung ist incl. der notwendigen
reits teilweise realisierte Nordumgehung der Abstandsflächen zu berücksichtigen.
Stadt Bad Bramstedt durchschnitten.
Die Fläche berücksichtigt nicht den 1.000m- Der 1.000m-Abstand ist zu berücksichtigen.
Abstand zur Ortslage Bad Bramstedt.
Davon betroffen ist die südlich der Umgehungsstraße gelegene Teilfläche. Die verbleibende nördliche Teilfläche erreicht mit 16 ha
nicht die notwendige Mindestgröße.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Stadt Ausschlusskriterien.
Bad Bramstedt, mit mehreren prägnanten
Kulturdenkmalen (St. Maria Magdalena
Kirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit
Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
Deutscher Wetterdienst 13.05.2009: Dem
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Standort wird nicht zugestimmt, da er inAusschlusskriterien.
nerhalb eines 15 km Radius- gemessen von
der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt.
Entscheidung
Unter Berücksichtigung des
notwendigen Abstandes zur
Ortslage Bad Bramstedt und
der Nordumgehung erreicht
die verbleibende Teilfläche
mit 16 ha nicht die notwendige Mindestgröße. Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
10
Föhrden-Barl
Weddelbrook
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Ca. 73 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche der Gemeinden Föhrden- Barl (32ha)
Hitzhusen (11ha), und Weddelbrook (29 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Föhrden-Barl: Bürgerentscheid v. 27.9.09
negativ
Weddelbrook: Bürgerentscheid v. 27.9.09
negativ
Hitzhusen: Zustimmung
Die verbleibende Hitzhusener Teilfläche erreicht nicht die erforderliche Mindestgröße von
20 ha.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche
Die Storchennester sind bekannt, der Talraum
sollte gestrichen werden, da sie durch die
der Bramau ist ein wichtiger Nahrungsraum. Im
Rückstufung in die Priorität
Lage in Talraum der Bramau als Wiesenvo- Zuge des weiteren Verfahrens wäre eine detailII aufgrund fehlender Zugellebensraum geeignet scheint. In einer
lierte Untersuchung der Avifauna notwendig.
stimmung der Gemeinden.
Entfernung von ca. 3,00 km befindet sich – Diese Untersuchung sollte im Rahmen der Fortin der Gemeinde Hitzhusen- eine Vielzahl
schreibung des Regionalplanes und hier im Zuge des zu erstellenden Umweltberichtes erfolvon Weißstorchnestern. Die betroffenen
gen.
Auwiesen stellen ein bevorzugtes Nahrungsrevier der Weißstörche dar.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung zu beiden Denkmalen beträgt
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Stadt jeweils ca. 4,0 km. Eine mögliche konkrete weBad Bramstedt, mit mehreren prägnanten
sentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der
Kulturdenkmalen (St. Maria Magdalena
Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des ReKirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit gionalplans näher zu untersuchen.
Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungs-
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Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
schutzbereiches auszugehen ist. Darüber
hinaus liegt die Fläche im 5 km- Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Wassermühle mit Mühlenteich in der Gemeinde
Weddelbrook, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Planung sollte geändert werden, da sich
die Fläche im Funktionszusammenhang zur
Grünbrücke Hasselbusch (westlich von
Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion.
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009:
Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
fachliche Bewertung
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
ermitteln. Das Ergebnis ist im Umweltbericht
zur Fortschreibung des Regionalplanes zu dokumentieren.
Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
11
Föhrden-Barl
Mönkloh
Weddelbrook
Anregung
fachliche Bewertung
Großer, ca. 297 ha umfassender Eignungsraum an der Grenze zum Kreis Pinneberg. Betroffen
sind die Gemeinden Föhrden-Barl (95 ha) Weddelbrook (125 ha) und Mönkloh (77 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Föhrden-Barl: Bürgerentscheid v. 27.9.09
negativ
Weddelbrook: Bürgerentscheid v. 27.9.09
negativ
Mönkloh: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ
Die Darstellung wird um den gem. Erlass vorStellungnahme Nachbargemeinden:
Kreis Steinburg: es wird darum gebeten,
gegebenen 300m-Abstand zu der bislang nicht
anlässlich der gegebenen Anlagentechnik
berücksichtigten vorhandenen Einzelbebauung
einen Abstand von 525m zu den vorhandereduziert (ca. 6,0 ha). Der erweiterte Abstand
nen Siedlungssplittern im Bereich des Krei- von 525 m wäre bei der konkreten Standortplases Steinburg einzuhalten.
nung der Anlagen zu berücksichtigen.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: ArtenschutzDie Auswirkungen auf den Artenschutz sind im
rechtliche Bedenken gegen die Fläche 11b
weiteren Verfahrensgang zu untersuchen.
seitens der Naturschutzverbände.
Untere Denkmalschutzbehörde SE: Die Flä- Die Entfernung beträgt ca. 4,0 km. Eine mögliche liegt im 5 km-Umgebungsbereich der
che konkrete wesentliche Beeinträchtigung wädenkmalgeschützten Wassermühle mit
re im Rahmen der Umweltprüfung zur TeilfortMühlenteich in der Gemeinde Wedschreibung des Regionalplans näher zu untersudelbrook, in dem von einer wesentlichen
chen.
Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
Untere Denkmalschutzbehörde IZ: Die Flä- Die Entfernung beträgt ca. 2,2 km. Eine mögliche liegt im 5 km-Umgebungsbereich der
che konkrete wesentliche Beeinträchtigung wä-
Entscheidung
Reduzierung um ca. 6,0 ha.
Vorläufig: Rückstufung der
restlichen Eignungsfläche
aufgrund der Bürgerentscheide in die Kategorie 2
(291 ha).
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
denkmalgeschützten Kirche Stellau mit Pastorat und Kirchhof, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Planung sollte geändert werden, da die
Fläche im direkten Einzugsbereich zur
Grünbrücke Hasselbusch (westlich von
Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion.
Wehrbereichsverwaltung Nord 28.05.2009:
Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem Tiefflüge am
Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
fachliche Bewertung
re im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans
näher zu untersuchen.
Wird im Rahmen der Projekt- bzw. Bauleitplanung beachtet.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
12
Nützen-Süd
Anregung
Ca. 52 ha große Eignungsfläche.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Nützen: Zustimmung
Stellungsnahmen TöB:
Forstbehörde: Neuwaldaufpflanzungen
wurden bisher nicht berücksichtigt. Die
Neuwaldanpflanzungen befinden sich innerhalb des Eignungsraumes und sind zu
berücksichtigen.
Untere Naturschutzbehörde: Der Abstand
zum bestehenden FFH – Gebiet „Kaltenkirchener Heide“ sollte deutlich vergrößert
werden. Darüber hinaus liegt die Fläche
überwiegend im Niederungsgebiet der
Schirnau ( Lebensraum für Wiesenvögel).
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehemaligen KZ – Außenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
fachliche Bewertung
Die Aufforstungsflächen sind zu behandeln wie
bestehende Waldflächen. Die genannten Flächen werden incl. des erforderlichen 200 m
Abstandes nachgetragen. Unter Berücksichtigung der Neuwaldaufpflanzungen incl. des notwendigen Abstandes von 200 m verbleiben nur
noch ca. 11,0 ha als Eignungsgebiet.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Entscheidung
Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
13
Alveslohe I
Anregung
Ca. 53 ha große Eignungsfläche.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Alveslohe: Zustimmung
Stellungsnahmen TöB:
Forstbehörde: Neuwaldaufpflanzungen
wurden bisher nicht berücksichtigt. Eine
Neuwaldanpflanzung befindet sich inmitten
der des Eignungsraumes und ist zu berücksichtigen.
Untere Naturschutzbehörde: Der Abstand
zum bestehenden FFH – Gebiet „ Kaltenkirchener Heide“ sollte deutlich vergrößert
werden
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehemaligen KZ – Außenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
fachliche Bewertung
Die Aufforstungsfläche ist zu behandeln wie
bestehende Waldflächen. Die genannten Flächen werden incl. des erforderlichen 200 m
Abstandes nachgetragen. Unter Berücksichtigung der Neuwaldaufpflanzungen incl. des
notwendigen Abstandes von 200 m verbleibt
eine Fläche von unter 20,00 ha.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Entscheidung
Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
14
Alveslohe II
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 28 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche beiderseits der K 104 (Alveslohe 21
ha, Kaltenkirchen 7 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Alveslohe: Zustimmung
Kaltenkirchen: keine Stellungnahme
Stellungsnahmen TöB:
Forstbehörde: Neuwaldaufpflanzungen
Die Aufforstungsfläche ist zu behandeln wie
wurden bisher nicht berücksichtigt. Eine
bestehende Waldflächen. Die genannten FläNeuwaldanpflanzung befindet sich im Bechen werden incl. des erforderlichen 200 m
reich der Fläche 14b und ist zu berücksichAbstandes nachgetragen. Unter Berücksichtitigen
gung der Neuwaldaufpflanzungen incl. des
notwendigen Abstandes von 200 m verbleibt
eine Fläche von unter 20,00 ha.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
liegt im 5 km-Umgebungsbereich des eheAusschlusskriterien.
maligen KZ – Außenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
Entscheidung
Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
15
Nützen
Lentföhrden
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 36 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche (Nützen ca. 31 ha, Lentföhrden ca. 5
ha).
Die Hofstelle ist in den Katasterunterlagen nicht
Stellungnahme Standortgemeinden:
Nützen: Zustimmung,
vermerkt und wurde bislang nicht berücksichHinweis auf Hofstelle im Westen
tigt, dies ist nachzuholen durch BerücksichtiLentföhrden: Zustimmung
gung des 300m-Abstandes.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Die Fläche
Die konkreten Auswirkungen auf die ökologiliegt im Niederungsgebiet der Ohlau in eische Funktion des Niederungsgebietes der Ohnem LRP Gebiet mit besonderer ökologilau sind im weiteren Verfahrensgang zu unterscher Funktion. Die Ohlau ist eine Nebensuchen.
verbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung beträgt ca. 5 km. Eine mögliche
liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehekonkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im
maligen KZ – Außenkommandos Kaltenkir- Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreichen in Springhirsch, in dem von einer we- bung des Regionalplans näher zu untersuchen.
sentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
Transpower vom 13.05.2009. Im Norden
Die Forderung wird im Rahmen der Projektder Fläche verläuft eine 220 KV –Leitung.
bzw. Bauleitplanung berücksichtigt. Falls noch
Ein Mindestabstand von einem Rotorkeine Schwingungsschutzmaßnahmen vorhandurchmesser ist einzuhalten. Dies gilt nur
den sind besteht auch die Möglichkeit, die Leiwenn die Leitung über Schwingungstungen nachzurüsten.
schutzmaßnahmen verfügt.
Entscheidung
Reduzierung im Westen um
ca. 4 ha und Verbleib als
Eignungsfläche (Priorität 1).
Im Weiteren sind Untersuchungen zur konkreten Beeinträchtigung der Umgebungsschutzbereiche zur
Fauna und Flora im Niederungsgebiet der Ohlau notwendig.
Windkataster Kreis Segeberg
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
16
GroßKummerfeld
Gönnebek
Anregung
fachliche Bewertung
Weiträumige, ca. 276 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche an der Grenze zum
Kreis Plön. Betroffen sind die Gemeinden Groß Kummerfeld (214 ha) und Gönnebek (62 ha )
Stellungnahme Standortgemeinden:
Groß-Kummerfeld: Zustimmung
Gönnebek: Zustimmung
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Wegen der
Die Kartierung von Avifauna und FledermäuFließgewässer (Schwale, Stör, Sünderbek,
sen ist im Rahmen der Umweltprüfung vorzuGrenzau) und der tlw. ausgeprägten Knick- nehmen. Im Norden bestehen zwei Biotope, die
strukturen ist eine Kartierung von Avifauna bei der weiteren Überplanung auf Vorhabeneund Fledermäusen erforderlich.
bene zu berücksichtigen sind.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Entfernung beträgt zwischen 3,5 und 6 km.
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der PaEine mögliche konkrete wesentliche Beeinpiermühle in Groß Kummerfeld, daher ist
trächtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfür den westlichen Bereich von einer wefung zur Teilfortschreibung des Regionalplans
sentlichen Beeinträchtigung des Umgenäher zu untersuchen.
bungsschutzbereiches auszugehen. Für den
östlichen Teilbereich sind wesentliche
Auswirkungen zu befürchten.
DWD: Dem Standort wird nicht zugeDie konkret zu erwartenden Störungen sind zu
stimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen
gemessen von der geplanten Wetterradaran- der EADS technische Maßnahmen zur Reduzielage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung rung der genannten Störungen möglich sind.
von Windenergieanlagen sind Störungen
des Radarempfanges und Ausblendungen
von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete) verbunden.
Die Kartengrundlage wird aktualisiert. AuswirForstbehörde (20.5.09): Waldfläche südl.
Entscheidung
Reduzierung im Norden um
ca. 12 ha, im Übrigen
Verbleib als Eignungsfläche.
Im Weiteren sind Untersuchungen zur möglichen konkreten Beeinträchtigung des
Umgebungsschutzbereiches
zur Papiermühle, zum Artenschutz (Avifauna und Fledermäuse) und zu den Auswirkungen des geplanten
Wetterradaranlage in Boostedt notwendig.
Windkataster Kreis Segeberg
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Marienhof ist entfallen. Ersatzaufforstung
südwestl. davon.
Die Flächenabgrenzung im Norden berücksichtigt bislang nicht die Hofstelle Nr. 12
am Weg entlang der Schwale.
fachliche Bewertung
kungen auf die Eignungsfläche sind dadurch
nicht gegeben.
Die genannte Einzelbebauung ist durch Berücksichtigung des 300m-Abstandes (ca. 12 ha) aufzunehmen.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
17
Gönnebek-West
Anregung
Ca. 73 ha große Eignungsfläche.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Gönnebek (11.5.09): Ablehnung
Stellungsnahmen TöB:
DWD: Dem Standort wird nicht zugestimmt, da er innerhalb eines 15 km Radiusgemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung
von Windenergieanlagen sind Störungen
des Radarempfanges und Ausblendungen
von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden.
fachliche Bewertung
Die konkret zu erwartenden Störungen sind zu
ermitteln, zumal nach neuesten Untersuchungen
der EADS technische Maßnahmen zur Reduzierung der genannten Störungen möglich sind.
Entscheidung
Die Fläche ist fachlich weiterhin grundsätzlich geeignet, vorbehaltlich einer genaueren Prüfung möglicher
konkreter Störungen der geplanten Wetterradaranlage
Boostedt. Aufgrund der fehlenden Zustimmung der
Standortgemeinde erfolgt
aber eine Zurückstellung in
die 2. Priorität.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
18
Bornhöved
Gönnebek
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Ca. 58 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche an der Grenze zum Kreis Plön.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Gönnebek (11.5.09): Ablehnung
Bornhöved: Ablehnung
Stellungsnahmen TöB:
Archäologisches Landesamt: wesentliche
Die fehlende denkmalrechtliche Zustimmung ist
Beeinträchtigung des Umgebungsbereichs
als Ausschlusskriterium zu werten.
der eingetragenen Denkmale DB 2, 14 und
15. Keine Zustimmung.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der KirAusschlusskriterien (arch. Denkmalschutz).
che Bornhöved mit Kirchhof, daher ist von
einer wesentlichen Beeinträchtigung des
Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
Streichung der Fläche.
DWD: Dem Standort wird nicht zugeDie Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
stimmt, da er innerhalb eines 15 km Radius- Ausschlusskriterien (arch. Denkmalschutz).
gemessen von der geplanten Wetterradaranlage in Boostedt – liegt. Mit der Errichtung
von Windenergieanlagen sind Störungen
des Radarempfanges und Ausblendungen
von meteorologischen Zielen ( z. B. Niederschlagsgebiete ) verbunden
Transpower vom 13.05.2009. Im Norden
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
der Fläche verläuft eine 110 KV –Leitung.
Ausschlusskriterien (arch. Denkmalschutz).
Ein Mindestabstand von einem Rotordurchmesser ist einzuhalten. Dies gilt nur
wenn die Leitung über Schwingungsschutzmaßnahmen verfügt.
Windkataster Kreis Segeberg
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Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
19
Damsdorf
Tarbek
Anregung
fachliche Bewertung
Weiträumige ca. 170 ha große gemeindeübergreifende Eignungsfläche beiderseits der L 69,
bestehend aus den Teilflächen 19a (54 ha, Damsdorf) und 19b (116 ha, Tarbek).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Tarbek: Ablehnung wg. Konkurrenz zum
Kiesabbau
Damsdorf: Ablehnung
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde:
Derzeit fehlt die gemeindliche Zustimmung zur
Teilfläche 19a tangiert wertvolle KiesgruTeilfläche 19a. Bei vorliegender Zustimmung
benbiotope, die u.a. vom Seeadler als Nahwäre eine Kartierung der Avifauna vorzunehrungsrevier aufgesucht werden. Kartierunmen.
gen insbesondere der Avifauna sind erforderlich. Teilfläche 19 b überplant im GeEs handelt sich hier um Flächen mit besonderer
nehmigungsverfahren befindliche und zuBedeutung für den Abbau oberflächennaher
künftig zu erwartende Kiesabbauflächen
Rohstoffe. Im östlichen Teil ist ein konkreter
(Regionalplan). Im Umfeld des GrimmelsAbbauantrag zur Genehmigung anhängig. Da
berges gibt es Betroffenheiten des archäolo- der Kiesabbau jedoch auch langfristig weiterhin
gischen Denkmalschutzes.
möglich ist, ist eine zwischenzeitliche Nutzung
für Windenergie nicht grundsätzlich ausgeDer großräumige Freihaltebereich nördlich
schlossen. Seitens des archäologischen Lander geplanten A 20-Trassierung und östlich desamtes wurden keine Bedenken vorgetragen.
der geplanten A 21 ist einschließlich des
Naturparks "Holsteinische Schweiz" in sei- Die Flächen liegen in dem charakteristischen
ner Gesamtheit von besonderer landschafts- großräumigen
ökologischer Qualität und zeichnet sich
Landschaftsraum „zwischen der B 404
durch eine Vielzahl naturschutzfachlich
bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinihochwertiger Teilräume aus. Die allein am
sche
Naturpark "Holsteinische Schweiz" orienSchweiz“, der lt. Regionalplan von Windener-
Entscheidung
Streichung der Flächen.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
tierte, westliche und östliche Abgrenzung
folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf
einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum
Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als
auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch
vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende
Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit
besonderen ornithologischen Funktionen
sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt im Umgebungsbereich der Kirche in
Bornhöved und der Gutsanlage Stockseehof. Die Entfernung beträgt jeweils zwischen ca. 3,0 km und 5,0 km, daher ist von
einer wesentlichen Beeinträchtigung des
Umgebungsschutzbereiches auszugehen
fachliche Bewertung
gieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung
allein auf die formale Abgrenzung des Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht. Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende
Abgrenzung lt. Regionalplan I. dadurch entfallen diese Flächen.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
20
PronstorfStrenglin
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Es handelt sich um eine ca. 22 ha große Eignungsfläche.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Pronstorf (7.5.09): Zustimmung
Anhand der vom LLUR zur Verfügung gestellStellungnahme Nachbargemeinden:
Kreis OH: Lage in Hauptvogelzuglinie.
ten Daten kann eine Lage in der Hauptvogelzuglinie nicht nachvollzogen werden.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Nähe zum
Der 1.000m-Abstand wird eingehalten.
FFHGebiet 1929-391. 1.000m Abstand erforderlich zum Schutz der Waldfledermäuse.
Der großräumige Freihaltebereich nördlich
der geplanten A 20-Trassierung und östlich
der geplanten A 21 ist einschließlich des
Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich
durch eine Vielzahl naturschutzfachlich
hochwertiger Teilräume aus. Die allein am
Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung
folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf
einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum
Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als
Die Flächen liegen in dem charakteristischen
großräumigen Landschaftsraum „zwischen der
B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von
Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des
Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht.
Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan
I. dadurch entfallen diese Flächen. Auch das
Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen Bereich als besonders geeignet für
die landschaftsgebundene Erholung.
Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch
vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende
Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit
besonderen ornithologischen Funktionen
sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt.
Untere Denkmalschutzbehörde Die Fläche
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
liegt im Umgebungsschutzbereich mehrerer Ausschlusskriterien.
Kulturdenkmale in Pronstorf.. Die Entfernung beträgt zwischen 3,0 und 5, 0 km.,
daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
21
Pronstorf-Diekhof
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Es handelt sich um eine ca. 21 ha große Eignungsfläche an der Grenze zum Kreis Ostholstein.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Pronstorf (7.5.09): Zustimmung
Anhand der vom LLUR zur Verfügung gestellStellungnahme Nachbargemeinden:
Kreis OH: Lage in Hauptvogelzuglinie.
ten Daten kann eine Lage in der Hauptvogelzuglinie nicht nachvollzogen werden.
Untere Naturschutzbehörde: Nähe zum
Der 1.000m-Abstand wird eingehalten.
FFHGebiet 1929-391. 1.000m Abstand erforderlich zum Schutz der Waldfledermäuse.
Der großräumige Freihaltebereich nördlich
der geplanten A 20-Trassierung und östlich
der geplanten A 21 ist einschließlich des
Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich
durch eine Vielzahl naturschutzfachlich
hochwertiger Teilräume aus. Die allein am
Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung
folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf
einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum
Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als
auch der landschaftsökologischen Raum-
Die Flächen liegen in dem charakteristischen
großräumigen Landschaftsraum „zwischen der
B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von
Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des
Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht.
Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan
I. dadurch entfallen diese Flächen. Auch das
Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen Bereich als besonders geeignet für
die landschaftsgebundene Erholung.
Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
ausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch
vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende
Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit
besonderen ornithologischen Funktionen
sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt.
Untere Denkmalschutzbehörde Die Fläche
liegt im Umgebungsschutzbereich mehrerer
Kulturdenkmale in Pronstorf.. Die Entfernung beträgt zwischen 3,0 und 5, 0 km.,
daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Fläche sollte überprüft werden, da die
Flächen im Funktionszusammenhang der
Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf
und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der
Zugangskorridor.
fachliche Bewertung
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
22
Schieren
Anregung
Kompakte, ca. 46 ha große Eignungsfläche.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Schieren (29.4.09): Zustimmung
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Nähe zum
FFHGebiet 2028-359. Der LRP stellt die
Fläche als geplantes LSG, die Bissnitz als
Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems, die südliche Waldfläche als Hauptverbundachse, die westliche
Waldfläche als Schwerpunktbereich und
geplantes NSG dar. Kartierung von Waldfledermäusen ist erforderlich.
Der großräumige Freihaltebereich nördlich
der geplanten A 20-Trassierung und östlich
der geplanten A 21 ist einschließlich des
Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich
durch eine Vielzahl naturschutzfachlich
hochwertiger Teilräume aus. Die allein am
Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung
folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf
einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum
fachliche Bewertung
Entscheidung
Kenntnisnahme, die Entfernung zum FFHGebiet beträgt 200m.
Die Fläche liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „zwischen der B
404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von
Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des
Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht.
Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I, dadurch
entfällt diese Fläche. Auch das Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen
Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung.
Streichung der Fläche.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als
auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch
vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende Rastflächen sowie angrenzende
Wälder mit besonderen ornithologischen
Funktionen sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt.
Untere Denkmalschutzbehörde Die Fläche
liegt im Umgebungsschutzbereich mehrerer
Kulturdenkmale in Pronstorf. Die Entfernung beträgt zwischen 3,0 und 4, 0 km, daher ist von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
Untere Wasserbehörde: Östlicher Teil liegt
im Niederungsgebiet der Bißnitz. Überflutungsbereich bei starken Hochwässern.
Dauerhafte Vernässung geplant. Veränderungen für die Tragfähigkeit des Baugrunds
möglich.
Stellungnahme Privatpersonen mit Zustimmung Gemeinde v. 22.9.09:
Widerlegung der Ausschlussgründe
fachliche Bewertung
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Im Übrigen wäre die Eignung in ihrem östlichen Teil aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten im Baugrund näher zu untersuchen.
An dem Ausschlusskriterium des charakteristischen großräumigen Landschaftsraums „zwischen der B 404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regio-
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
nalplan von Windenergieanlagen freizuhalten
ist, wird festgehalten. Entscheidend hierbei ist
die naturschutzfachliche Bewertung des Landschaftsraumes, die in der beschriebenen verbindlichen Abgrenzung lt. Regionalplan I ihren
Ausdruck findet.
Der großräumige Freihaltebereich nördlich der
geplanten A 20-Trassierung und östlich der
geplanten A 21 ist einschließlich des Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine
Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Eine allein an der formalen Grenze
des Naturparks "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung würde jedoch weniger landschaftsökologischen
Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark
folgen. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine
Raumbegrenzung jedoch vielmehr durch die
naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EU-Vogelschutzgebiet "Warder See"
und umgebende Rastflächen sowie angrenzende
Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen bestimmt.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
Der Wardersee und Umgebung ist insgesamt als
Gebiet von landesweiter besonderer Bedeutung
für den Vogelschutz und den Fledermausschutz
einzustufen.
Der Landschaftsrahmenplan stellt den Bereich
der Eignungsfläche 22 als geplantes LSG, die
Bissnitz als Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems, die südliche Waldfläche als Hauptverbundachse, die westliche
Waldfläche als Schwerpunktbereich und geplantes NSG dar.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
23
Pronstorf / Cashagen
(OH)
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Es handelt sich um eine Eignungsfläche mit ca. 116 ha an der Grenze zum Kreis OH, wo ebenfalls eine potentielle Eignungsfläche geprüft wird. Auf die Teilflächen 23a entfallen 19 ha und
23b 97 ha.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Pronstorf (7.5.09): Zustimmung
Stellungnahme Nachbargemeinden:
Kreis OH (29.4.09): Zustimmung, jenseits
der Kreisgrenze schließen weitere Eignungsflächen an.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Teilfläche 23a Das FFH-Gebiet wurde bislang nicht berücktangiert FFH-Gebiet, geplantes NSG, 500m sichtigt, dies ist nachzuholen. Teilfläche 23a ist
Abstand erforderlich.
daher zu streichen.
Der großräumige Freihaltebereich nördlich
der geplanten A 20-Trassierung und östlich
der geplanten A 21 ist einschließlich des
Naturparks "Holsteinische Schweiz" in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich
durch eine Vielzahl naturschutzfachlich
hochwertiger Teilräume aus. Die allein am
Naturpark "Holsteinische Schweiz" orientierte, westliche und östliche Abgrenzung
folgt jedoch weniger landschaftsökologischen Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in Bezug auf
einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum
Die Fläche liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „zwischen der B
404 bzw. der B 206 und dem Naturpark Holsteinische Schweiz“, der lt. Regionalplan von
Windenergieanlagen freizuhalten ist. Die bisherige räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale Abgrenzung des
Naturparks ist offensichtlich nicht sachgerecht.
Ausschlussbereich ist daher weiterhin die geltende Abgrenzung lt. Regionalplan I, dadurch
entfällt diese Fläche. Auch das Entwicklungskonzept der Region Lübeck definiert diesen
Bereich als besonders geeignet für die landschaftsgebundene Erholung.
Streichung der Flächen.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Naturpark. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als
auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung jedoch
vielmehr durch die naturräumlichen Gegebenheiten, hier insbesondere das EUVogelschutzgebiet "Warder See" und umgebende
Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit
besonderen ornithologischen Funktionen
sowie die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt.
Untere Denkmalschutzbehörde: mögliche
Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches diverser Kulturdenkmale in
Pronstorf.
Forstbehörde: Teilfläche 23a tangiert eine
Erstaufforstungsfläche 200m Abstand erforderlich.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Fläche sollte überprüft werden, da die
Flächen im Funktionszusammenhang der
Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf
und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der
Zugangskorridor.
fachliche Bewertung
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Teilfläche 23a kollidiert mit der Erstaufforstungsfläche > Streichung.
Die Fläche entfällt bereits aufgrund anderer
Ausschlusskriterien.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
24
Neuengörs
Anregung
fachliche Bewertung
Es handelt sich um eine bereits im geltenden Regionalplan I ausgewiesene Eignungsfläche mit
einer Brutto-Größe von ca. 56 ha. Über die gemeindliche Bauleitplanung (1. Änd. Flächennutzungsplan, Bebauungsplan Nr. 4) ist eine flächenhafte Reduzierung auf 47 ha und eine Höhenbeschränkung auf 100m festgelegt. Hier sind derzeit insg. 6 Anlagen mit einer Leistung von
jew. 1,5 MW installiert.
Stellungnahme Standortgemeinden:
Neuengörs (16.4.09): Bürgerentscheid v.
27.9.09 positiv
Eine Erweiterung der bestehenden und bebauStellungnahme Nachbargemeinden:
Weede (11.5.09): Ablehnung einer Erweite- ten Eignungsfläche ist nicht vorgesehen. Im
rung
Rahmen der jetzigen Darstellung erfolgt eine
geringfügige Modifizierung der Flächenabgrenzung im Hinblick auf den erforderlichen Abstand von 1.000m zur Ortslage Neuengörs und
zum FFH-Gebiet.
Stellungsnahmen TöB:
Die östliche Spitze der Eignungsfläche reicht
Untere Naturschutzbehörde: zum östlich
angrenzenden FFH-Gebiet ist ein Abstand
bis auf ca. 220m an das FFH-Gebiet heran. Die
von 500m einzuhalten. Kartierung von
Darstellung ist entsprechend zurück zu nehmen
Waldfledermäusen erforderlich.
(ca. 0,5 ha).
Entscheidung
Reduzierung um 0,5 ha, im
Übrigen Beibehaltung in 1.
Priorität.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
25
Strukdorf
Anregung
fachliche Bewertung
Ca. 44 ha große Eignungsfläche, bestehend aus den Teilflächen 25a (9 ha) und 25 b (35 ha).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Strukdorf (11.5.09): Zustimmung
Stellungnahme Nachbargemeinden:
Geschendorf (13.5.09): Ablehnung 25a wg. Berücksichtigung (s.u.)
Nähe zu NSG Geschendorfer Moor
Kreis OD (12.5.09) für Gem. Rehhorst: dro- Beide Teilflächen sind bereits aufgrund anderer
hende Umzingelung Rehhorst/OT WillenAusschlusskriterien zu streichen.
dorf
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde:
Der naturschutzfachlich erforderliche Abstand
Teilfläche 25a - 500m Abstand zu NSG
zum NSG ist als Ausschlusskriterium zu beGeschendorfer Moor erforderlich. Teilflärücksichtigen.
che 25b - Abstand von 3.000m zum Seead- Im Waldgebiet - Hohenkahlen befindet sich ein
ler-Brutplatz erforderlich. Bis 6.000m UnSeeadler-Brutplatz. Die Teilfläche 25b liegt in
tersuchung auf Nahrungsfläche und Flugweniger als 1.000m, die Teilfläche 25a in ca.
korridor erforderlich.
2.000m Entfernung hierzu. Beide sind daher zu
streichen.
Kreis OH (29.4.09): Hinweis auf Seeadler
s.o.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche Beide Teilflächen sind bereits aufgrund anderer
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Fach- Ausschlusskriterien zu streichen.
hallenkate in Strukdorf, daher ist von einer
wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
s.o.
Stellungnahmen Privatpersonen:
drohende Umzingelung Rehhorst/OT Willendorf
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
26
Geschendorf
Weede
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Gemeindeübergreifende ca. 60 ha große Eignungsfläche beiderseits der K 4, bestehend aus den
Teilflächen 26a (29 ha, Geschendorf u. Weede) und 26 b (31 ha, Weede).
Stellungnahme Standortgemeinden:
Geschendorf (13.5.09): Ablehnung
Weede (11.5.09): Ablehnung
Eine Umzingelungswirkung soll vermieden
Stellungnahme Nachbargemeinden:
Kreis OD (12.5.09) für Gem. Rehhorst: dro- werden. Hierzu trägt bereits der Wegfall der
hende Umzingelung Rehhorst/OT WillenFlächen 25a und 25 b bei. Weiterhin sind die
dorf
bestehenden Eignungsflächen auf Stormarner
Seite (östlich Willendorf und nördl. Havighorst)
sowie die Eignungsfläche 27 zu berücksichtigen. Das Stormarner Windkataster sieht eine
begrenzte Erweiterung beider vorhandener Eig- Streichung der Flächen.
nungsflächen vor. Dies schließt ein Repowering
und damit die Installation größerer Anlagen ein.
Vor diesem Hintergrund würden weitere zusätzliche neue Eignungsflächen im Norden und
Westen der Ortslage Willedorf eine vollständige Umzingelung bewirken. Dies ist nicht zumutbar, die neuen Flächen 26 und 27 sollten
daher entfallen. Damit würde auch dem Grundsatz „Arrondierung bestehender Eignungsflächen vor Neuausweisung“ und der fehlenden
Zustimmung der Standortgemeinden
Rechnung getragen werden.
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Teilfläche 26a Die Teilfläche 26a ist im nordöstlichen Bereich
- 500m Abstand zu NSG Geschendorfer
um ca. 1 ha zu reduzieren und auf den Bereich
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Moor erforderlich.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt im 5 km-Umgebungsbereich der Fachhallenkate in Strukdorf, daher ist von einer
wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
Forstbehörde: Abstand der Teilfläche 26b
zum Wald bei Willendorf fehlt.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Fläche sollte überprüft werden, da die
Flächen im Funktionszusammenhang der
Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf
und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der
Zugangskorridor.
Der 300m-Abstand zum Siedlungssplitter
Herrenbranden ist zu berücksichtigen.
Stellungnahmen Privatpersonen:
drohende Umzingelung Rehhorst/OT Willendorf
fachliche Bewertung
südwestlich des Wirtschaftsweges zurück zu
nehmen.
Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans
näher zu untersuchen.
Der erforderliche Waldabstand von 200m ist zu
berücksichtigen, die Darstellung für die Teilfläche 26b im Süden entsprechend zurück zu
nehmen (ca. 2,5 ha).
Eine mögliche konkrete Beeinträchtigung des
Zugangskorridors wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Die Fläche entfällt bereits aus anderen Gründen, ansonsten wäre sie im Osten entsprechend
zu reduzieren (ca. 18 ha).
s.o.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
27
Bühnsdorf
Neuengörs
Anregung
fachliche Bewertung
Gemeindeübergreifende ca. 41 ha große Eignungsfläche beiderseits der K 4, bestehend aus den
Teilflächen 27a (34 ha, Neuengörs) und 27 b (7 ha, Bühnsdorf).
Teilfläche 27b fehlt die räumliche Anbindung
Stellungnahme Standortgemeinden:
Bühnsdorf (6.5.09): Zustimmung
an die Teilfläche 27a und verfügt mit 7 ha über
keine hinreichende Eigengröße.
Neuengörs: Zustimmung
Stellungnahme Nachbargemeinden:
Kreis OD (12.5.09) für Gem. Rehhorst:
Teilfläche 27a - drohende Umzingelung
Rehhorst/OT Willendorf
Kreis OD (12.5.09) für Gem. Feldhorst:
Eine Umzingelungswirkung soll vermieden
werden. Hierzu trägt bereits der Wegfall der
Flächen 25a und 25 b bei. Weiterhin sind die
bestehenden Eignungsflächen auf Stormarner
Seite (östlich Willendorf und nördl. Havighorst)
sowie die Eignungsfläche 26 zu berücksichtigen. Das Stormarner Windkataster sieht eine
begrenzte Erweiterung beider vorhandener Eignungsflächen vor. Dies schließt ein Repowering
und damit die Installation größerer Anlagen ein.
Vor diesem Hintergrund würden weitere zusätzliche neue Eignungsflächen im Norden und
Westen der Ortslage Willedorf eine vollständige Umzingelung bewirken. Dies ist nicht zumutbar, die neuen Flächen 26 und 27 sollten
daher entfallen. Damit würde auch dem Grundsatz „Arrondierung bestehender Eignungsflächen vor Neuausweisung“ und der strittigen
Zustimmung der Gemeinde Neuengörs Rechnung getragen werden.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Ablehnung beider Teilflächen
Stellungsnahmen TöB:
Untere Naturschutzbehörde: keine Bedenken
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt teilw. im 5 km-Umgebungsbereich der
Fachhallenkate in Strukdorf, daher ist von
einer wesentlichen Beeinträchtigung des
Umgebungsschutzbereiches auszugehen.
MWWV Schleswig Holstein v. 02.06.2009:
Die Fläche sollte überprüft werden, da die
Flächen im Funktionszusammenhang der
Grünbrücke der A20 zwischen Strukdorf
und Langniendorf 7 liegt. Betroffen ist der
Migrationskorridor.
Stellungnahmen Privatpersonen:
Teilfläche 27a - drohende Umzingelung
Rehhorst/ OT Willendorf
fachliche Bewertung
Im Waldgebiet - Hohenkahlen bei Strukdorf
befindet sich ein Seeadler-Brutplatz. Bis
6.000m-Umkreis ist Untersuchung auf Nahrungsfläche und Flugkorridor erforderlich.
Teilfläche 27a tangiert im nördlichen bereich
den 5 km-Radius. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im Rahmen der
Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Eine mögliche konkrete Beeinträchtigung des
Migrationskorridors wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
s.o.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Sonstige Flächenvorschläge (Gemeinden)
31
Klein Gladebrügge,
Traventhal
32
Negernbötel
Gemeindeübergreifende Fläche zwischen
L 83 und Bahn (ca. 65 ha)
33
Groß Niendorf
33a: östl. Ortslage Gr. Niendorf, Erweiterung Eignungsfläche Tralau (ca. 29 ha)
33b: westl. Ortslage Gr. Niendorf, nördl.
Teilfläche (ca. 33 ha)
33c: westl. Ortslage Gr. Niendorf, südl.
Teilfläche (ca. 23 ha)
Fläche nördlich B 205 (ca. 68 ha).
Lage im 1.000m Abstand zu den benachbarten
Keine Eignung.
Ortslagen. Lage im schutzwürdigen großräumigen Landschaftsraum Travetal.
Die Fläche tangiert im Osten den 1.000m AbKeine Eignung.
stand zur Ortslage Negernbötel und im Südosten
die Abgrenzung des Stadt-Umlandbereiches
Bad Segeberg/Wahlstedt lt. Regionalplan. Bei
entsprechender Reduzierung verbleiben ca. 35
ha, die jedoch nahezu vollständig im Bauschutzbereich des Flugplatzes Wahlstedt liegen.
Flächen 33a-c liegen im regionalen Grünzug des Keine Eignung.
Ordnungsraumes.
Fläche 33a liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „Groß NiendorfItzstedt-Kreisgrenze zu Stormarn“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten
ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert.
Flächen 33b und c liegen in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Mözen-B 404-NeversdorfLeezen-Seth-Todesfelde-Bark-WittenbornMözen“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert.
Fläche 33b liegt im Biotopverbundsystem.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
34
Kükels
34a: westl. Ortslage Kükels, Teilfl. Süd
(ca. 25 ha)
34b: westl. Ortslage Kükels, Teilfl. Nord
(ca. 68 ha)
35
Bebensee
Leezen
Mözen
Gemeindeübergreifende Fläche zwischen
B 432 und BAB 21 (ca. 130 ha).
36
Todesfelde
Fläche südwestl. Voßhöhlen an der A 20Trasse (ca. 90 ha).
fachliche Bewertung
Fläche 33c liegt in weniger als 150m Entfernung zum FFH-Gebiet 2127-302 (Birkenmoor
bei Groß Niendorf).
Flächen liegen in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie
Mözen-B 404-Neversdorf-Leezen-SethTodesfelde-Bark-Wittenborn-Mözen“, der lt.
Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt
unverändert.
Fläche liegt in dem charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie
Mözen-B 404-Neversdorf-Leezen-SethTodesfelde-Bark-Wittenborn-Mözen“, der lt.
Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt
unverändert.
Flächenabgrenzung berücksichtigt nicht den
1.000m-Abstand zu den Ortslagen Schwissel,
Bebensee und Krems I.
Nördlicher Teil liegt im Stadt-Umlandbereich
Bad Segeberg/ Wahlstedt.
Die Fläche liegt zwischen verbindlich festgelegten freizuhaltenden charakteristischen großräumigen Landschaftsräumen und anderen Schutzgebieten, die in ihrer Gesamtheit als ein besonders prägender und charakteristischer Landschaftsraum anzusehen
sind, der eine Vielzahl naturschutzfachlich
Entscheidung
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
hochwertiger
Teilräume umfasst, die in ihrer Gesamtheit
einen hochwertigen, miteinander vernetzten
Landschaftsraum von besonderer ökologischer
Qualität bildet. Zu den wesentlichen wertgebenden Teilräumen gehören insbesondere das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet "Barker Heide", das FFH-Gebiet "Leezener Au", die "historische Knicklandschaft" in den Gemeinden Fredesdorf-Heiderfeld und Stuvenborn-HüttblekWakendorf II, das EU-Vogelschutzgebiet "Kisdorfer Wohld", das Naturschutzgebiet und
FFHGebiet "Oberalsterniederung", das Naturschutzgebiet "Nienwohlder Moor" und letztlich
die die aus Gründen des Wiesenvogelschutzes
hochwertige Niederungslandschaft der "Schmalfelder Au". In ihrer Gesamtheit bilden die genannten Teilräume mit den dazwischen liegenden Pufferzonen einen homogenen, ökologisch
vernetzten Landschaftsraum mit besonderen
ökologischen Funktionen, in dem Störungen des
Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen
auf einzelnen Pufferflächen zu erheblichen und
nachhaltigen Beeinträchtigungen der wertgebenden Funktionen für den Naturhaushalt als
auch der Naherholung und des Binnenlandtourismus innerhalb des Gesamtraumes führen würden.
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
37
Hartenholm
Hasenmoor
Schmalfeld
Gemeindeübergreifende Fläche zwischen
Hartenholm und Schmalfeld an der A 20Trasse in Schmalfeld (ca. 34 ha), Hasenmoor (ca. 25 ha) und Hartenholm (ca. 53
ha).
fachliche Bewertung
Entscheidung
Fläche liegt zwischen verbindlich festgelegten
Keine Eignung.
freizuhaltenden charakteristischen großräumigen Landschaftsräumen und anderen Schutzgebieten, die in ihrer Gesamtheit als ein besonders
prägender und charakteristischer Landschaftsraum anzusehen sind, der eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume umfasst,
die in ihrer Gesamtheit einen hochwertigen,
miteinander vernetzten Landschaftsraum von
besonderer ökologischer Qualität bildet. Zu den
wesentlichen wertgebenden Teilräumen gehören
insbesondere das Naturschutzgebiet und FFHGebiet "Barker Heide", das FFH-Gebiet "Leezener Au", die "historische Knicklandschaft" in
den Gemeinden Fredesdorf-Heiderfeld und Stuvenborn-Hüttblek-Wakendorf II, das EUVogelschutzgebiet "Kisdorfer Wohld", das Naturschutzgebiet und FFHGebiet "Oberalsterniederung", das Naturschutzgebiet "Nienwohlder
Moor" und letztlich die die aus Gründen des
Wiesenvogelschutzes hochwertige Niederungslandschaft der "Schmalfelder Au". In ihrer Gesamtheit bilden die genannten Teilräume mit
den dazwischen liegenden Pufferzonen einen
homogenen, ökologisch vernetzten Landschaftsraum mit besonderen ökologischen Funktionen,
in dem Störungen des Landschaftsbildes durch
Windenergieanlagen auf einzelnen Pufferflä-
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
38
Borstel
Einzelflächen im Gemeindebereich nordwestlich der DB-Trasse (ca. 163 ha brutto) als Erweiterung des bestehenden Eignungsgebietes Quarnstedt (Kreis IZ).
39
Bad Bramstedt
Drei jeweils ca. 60 ha große ungenau
abgegrenzte Suchräume:
39a: gemeindeübergreifende Fläche an
der Grenze zu Fuhlendorf
39b: Fläche südwestl. Bissenmoor
39c: Fläche nördl. B 206
fachliche Bewertung
chen zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der wertgebenden Funktionen für
den Naturhaushalt als auch der Naherholung
und des Binnenlandtourismus innerhalb des
Gesamtraumes führen würden.
Die Schmalfelder Teilfläche liegt im regionalen
Grünzug.
Unter Berücksichtigung des 1.000m Abstandes
zur Ortslage Borstel und der Tatsache, dass dieser Bereich durchsetzt ist mit sechs einzelnen
Waldflächen, die jeweils für sich 200mAbstände erfordern, verbleibt keine sinnvoll
zusammenhängende größere Eignungsfläche,
und es ergibt sich auch keine Arrondierung der
vorhandenen Eignungsfläche in Quarnstedt.
39a: Die Fläche liegt im 1.000m-Abstand zur
Ortslage Bad Bramstedt.
39b: Die Fläche liegt im 1.000m-Abstand zu
den Ortslagen Bad Bramstedt und Weddelbrook.
39c: Nach Abzug der erforderlichen Abstände
zu Siedlungen und Waldflächen verbleibt eine
ca. 32 ha große Fläche mit Lage im charakteristischen großräumigen Landschaftsraum „innerhalb der Linie Wahlstedt-Rickling-GroßenaspeBimöhlen-Bad Bramstedt-SchmalfeldWahlstedt“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche
Einstufung gilt unverändert.
Entscheidung
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
Sonstige Flächenvorschläge (Privatpersonen)
40
Boostedt
41
Latendorf
Fläche im Bereich Neubraska (ca. 150
ha).
Östl. Littloh (ca. 49 ha).
42
Großenaspe
43
Armstedt
Fuhlendorf
Hagen
Flächen Dorotheental als Ergänzung zum
Windpark Wiemersdorf III (ca. 263 ha)
Flächen beiderseits der L 122 in Erweiterung der Fläche 8 (ca. 290 ha).
44
Armstedt
Hardebek
Wiemersdorf
Zwischen L 260 und Beverlohmoor in
Erweiterung der Fläche 5 (ca. 108 ha)
Lage im Stadt-Umlandbereich NMS.
Keine Eignung.
Lage im charakteristischen großräumigen Land- Keine Eignung.
schaftsraum „innerhalb der Linie WahlstedtRickling-Großenaspe-Bimöhlen-Bad BramstedtSchmalfeld-Wahlstedt“, der lt. Regionalplan
von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese
verbindliche Einstufung gilt unverändert.
s. zu Fläche 4
teilw. Eignung.
Der Flächenvorschlag erweitert die EignungsKeine Eignung.
fläche 8 (+ ca. 290 ha), berücksichtigt aber nicht
die 1.000m-Abstände zu den benachbarten Ortslagen. Im Übrigen sind die Flächen durchsetzt
mit kleineren Waldflächen. Nach Berücksichtigung der hierzu notwendigen Abstände verbleibt keine sinnvoll zusammenhängende größere Eignungsfläche zur Arrondierung der vorhandenen Eignungsfläche.
Die Gemeinde Hagen hat keine Zustimmung zu
Windenergie-Eignungsflächen gegeben.
Der Flächenvorschlag erweitert die EignungsKeine Eignung.
fläche 5 (+ ca. 108 ha), berücksichtigt aber nicht
die 1.000m-Abstände zu den benachbarten Ortslagen.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
Entscheidung
45
Groß Kummerfeld
Einzelfläche nördl. B 205 alt (ca. 10 ha)
Teilw. keine Eignung.
46
Alveslohe
Südlich L 210 in Erweiterung der Fläche 13
(ca. 25 ha)
47
Henstedt-Ulzburg
48
Bahrenhof
Wakendorf I
2 Flächen beiderseits der L 326 (ca. 92 ha)
Die Fläche ist bereits überwiegend durch die
Eignungsfläche 16 erfasst (ca. 7 ha). Im Übrigen erweitert sie diese (ca. 3 ha), liegt mit
dieser Erweiterung jedoch im 1.000mAbstand zu der benachbarten Ortslage.
Der Flächenvorschlag erweitert die Eignungsfläche 13 (+ ca. 25 ha), berücksichtigt aber
nicht die 1.000m-Abstände zu den benachbarten Ortslagen. Im Übrigen wird die Eignungsfläche 13 durch bislang unberücksichtigte
Neuwaldflächen disqualifiziert.
Lage im Achsenraum und im 1.000mAbstand zu den benachbarten Ortslagen.
Teilweise Lage im 1.000m-Abstand zur Ortslage Wakendorf I und im 200m-Abstand zu
benachbarten Waldflächen. Die Flächenabgrenzung ist entsprechend zu korrigieren. Zur
verbleibenden Fläche, ergänzt um geeignete
weitere Fläche (ca. 24 ha), sind keine weiteren grundsätzlich entgegenstehenden Kriterien erkennbar.
Westlich Ortslage, nördl. K 9 (ca. 65 ha)
Stellungnahme Standortgemeinden:
Bahrenhof (20.7.09): Ablehnung
Wakendorf I (23.7.09): Ablehnung
Stellungnahme TöB:
Untere Naturschutzbehörde: Wegen der vielen älteren Gebäude sowohl in Bahrenhof als
auch in den umliegenden Siedlungssplittern
Eine mögliche konkrete Beeinträchtigung
geschützter Arten wäre im Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regi-
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Teilw. Eignung (ca. 24 ha).
Aufgrund des ablehnenden
Votums der Standortgemeinden Einstufung in 2. Priorität.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
und auch aufgrund der vielen kleinen Waldflächen und die Nähe zum Bahrenhofer
Wohld sowie den vorhandenen Knickstrukturen ist mit dem Vorkommen gebäudebewohnender und höhlenbewohnender Fledermäuse
zu rechnen. Im weiteren Planungsverlauf wären die Vorkommen näher zu untersuchen.
onalplans näher zu untersuchen.
Es gibt Nachweise für Brutplätze der Rohrweihe in der Nähe von Rehhorst und in der
Nähe von Dreggers. Die vorgeschlagene Fläche dürfte damit zum Nahrungshabitat der
Rohrweihen gehören. Rohrweihen gehören zu
den nach EUVogelschutzrichtlinie streng geschützten Arten sowie zu den Rote Liste Arten Deutschland und Schleswig-Holstein. Im
weiteren Planverfahren müssten die Hauptbrutplätze erfasst und bewertet werden sowie
die Nahrungshabitate und die Flugwege dazwischen. Die Brutverbreitungsschwerpunkte
und die Nahrungshabitate sollen von Windenergieanlagen freigehalten werden.
Die Abstände zum Wald erscheinen nicht
einheitlich eingehalten zu sein. Ich bitte
nochmals zu prüfen, ob zu allen Waldflächen
ein Abstand von 200 m eingehalten ist.
Untere Denkmalschutzbehörde: Die Fläche
liegt im 5 km-Umgebungsbereich zum Land-
Waldabstände sind ausreichend berücksichtigt.
Die Fläche liegt in einer Entfernung von ca. 5
km zum denkmalgeschützten Gestüt Travetal
Entscheidung
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
fachliche Bewertung
gestüt Travetal mit Rokokogarten, in dem von
einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
mit Rokokogarten und tangiert den angegebenen Umgebungsbereich. Eine mögliche konkrete wesentliche Beeinträchtigung wäre im
Rahmen der Umweltprüfung zur Teilfortschreibung des Regionalplans näher zu untersuchen.
Lage im 1.000m-Abstand zur Ortslage Traventhal. Unterschreitung der Mindestgröße
von 20 ha.
Entsprechend Flächenvorschlag 31
Lage im 1.000m-Abstand zur Ortslage Stubben.
Lage im 300m-Abstand zur Einzelbebauung.
Lage im 1.000m-Abstand zu den Ortslagen
Bad Bramstedt und Lentföhrden. Teilweise
Lage im Pufferbereich zur A 7, B4, der geplanten A 20 sowie vorhandener Waldflächen.
Lage im charakteristischen großräumigen
Landschaftsraum „innerhalb der Linie Wahlstedt-Rickling-Großenaspe-Bimöhlen-Bad
Bramstedt-Schmalfeld-Wahlstedt sowie Bad
Bramstedt-Wrist-Bahnstrecke Wrist-Brande
Hörnerkirchen-A 23-Barmstedt-B 4 Bad
Bramstedt“, der lt. Regionalplan von Windenergieanlagen freizuhalten ist. Diese verbindliche Einstufung gilt unverändert.
49 Traventhal
Einzelflächen in Ortsnähe (ca. 6 ha).
50 Traventhal
51 Bühnsdorf
Entsprechend Flächenvorschlag 31
Südl. Ortslage Stubben, nördl. L 84 (ca. 25
ha)
Hoimkenrade (ca. 20 ha)
Fläche zwischen Lentföhrden und Bad Bramstedt (ca. 100 ha).
52 Bahrenhof
53
Lentföhrden
Potentieller Standort für Gewerbegebiete von
Entscheidung
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Keine Eignung.
Windkataster Kreis Segeberg
Oktober 2009
Stellungnahmen zur Beteiligung der Gemeinden und TöB:
Entwurfsfläche
Anregung
Fläche an der L 71 (ca. 13 ha)
54
Pronstorf-Wulfsfelde
fachliche Bewertung
überregionaler Bedeutung im Schnittpunkt
der A 7 mit der A 20 (LEP-Entwurf, Ziff. 5.6
und 6.6), daher planerische Offenhaltung erforderlich.
Die Fläche schließt nördlich an die Eignungsfläche 23 an. Sie unterliegt ebenfalls den für
die Fläche 23 geltenden Kriterien und unterschreitet die Mindestgröße von 20 ha.
Entscheidung
Keine Eignung.
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