01 Teilregionalplan Landwirtschaft

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BESCHLUSSVORLAGE
01/2016
Planungsausschuss
öffentlich
Betreff:
Bezug:
27.01.2016
Teilregionalplan Landwirtschaft
Hier:
1. Prüfung und Behandlung der zum Planentwurf
eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 12 Abs.
4 LplG, erster Halbsatz, und Abwägung gemäß § 3
Abs. 2 LplG,
2. Einleitung eines erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 10 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 12
Abs. 3 LplG
33/2004, 04/2005, 38/2005, 60/2005, 91/2005, 123/2005,
37/2006, 64/2006, 5/2007, 63/2012, 63/2013, 16/2015
23/2015 und 60/2015
Antrag:
1. Die im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnehmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden gemäß den Beschlussvorschlägen in der beigefügten Synopse beschieden (Anlagen 1 bis 5).
2. Gemäß dem Ergebnis zu 1. wird die Geschäftsstelle beauftragt,
für fünf Bereiche (Knittlingen, Nagold-Hochdorf, Pfalzgrafenweiler, Remchingen-Nöttingen und Tiefenbronn) sowie für textliche
Änderungen ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 10 ROG
i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 LplG durchzuführen (Anlage
6).
Regionalverband
Nordschwarzwald
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Datum:
13.01.2016
Unser Zeichen:
Bü/Kl/Ba
Anschrift:
Westliche Karl-FriedrichStraße 29-31
D-75172 Pforzheim
Telefon:
+49-7231-14784-0
Telefax:
+49-7231-14784-11
Homepage:
www.rvnsw.de
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Jürgen Kurz
Verbandsdirektor
Dipl.-Ing. Dirk Büscher
Bankverbindung
Sparkasse Pforzheim Calw
Kto.-Nr. 822 035
BLZ 666 500 85
IBAN
DE24 6665 0085 0000 8220 35
BIC PZHSDE66
Begründung:
Der Regionalverband beabsichtigt mit dem Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft insgesamt eine Gesamtkulisse von ca. 31.000 ha
landwirtschaftlicher Fläche zu sichern. Hiervon werden ca. 12.000 ha als
Vorranggebiet und ca. 19.000 ha als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft erstmals regionalplanerisch festgelegt. Zusätzlich werden 406
regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe nachrichtlich dargestellt. Damit werden die regionalbedeutsamen Betriebe erstmalig in
ihrer Bedeutung hervorgehoben.
Gemäß Organisationssatzung des Regionalverbandes ist der Planungsausschuss für die Verfahrensdurchführung der Teilfortschreibung mit
Ausnahme des Satzungsbeschlusses zuständig. Entsprechend wurde der
Planungsausschuss mit der Mitteilungsvorlage 60/2015 am 09.12.2015
über den Sachstand nach Abschluss der formalen Anhörung mit Frist
vom 13.11.2015 informiert. Dabei wurden die fachliche Ausrichtung des
Teilregionalplans, der bisherige Verfahrensverlauf, die Anregungen im
Zuge der zweiten Beteiligungsphase und das weitere Vorgehen erläutert.
Wie bereits in der Mitteilungsvorlage M 60/2015 dargelegt, sind noch
im Laufe des Dezembers weitere Stellungnahmen in der Geschäftsstelle
eingegangen. Alle Stellungnahmen, die der Geschäftsstelle bis zum
12.01.2016 vorlagen, wurden in die Synopse eingearbeitet. Die Vertreter
der Fraktionen haben im Arbeitskreis Landwirtschaft am 12.01.2016
getagt und über die Anregungen beraten. Im Rahmen der zweiten Anhörung sind 99 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 345
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Eine Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist
angekündigt und wird nachgereicht sobald diese vorliegt.
Bei den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit handelt es sich um 314
meist gleichlautende Einwendungen gegen die geplante Ausweisung
eines Vorbehaltsgebietes anstatt eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft auf Gemarkung Niefern-Öschelbronn (angrenzend an Pinache). Ferner haben sich 22 Einwender aus der Öffentlichkeit gegen die geplante Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes anstatt eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft auf Gemarkung Mühlacker
(Lug/Fuchsensteige bzw. Biegeläcker, südlich der B 10) ausgesprochen.
Die Empfehlungen des Arbeitskreises Landwirtschaft wurden in die hier
angefügten Unterlagen eingearbeitet.
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Wird den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen gefolgt, wäre eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
für fünf Bereiche notwendig:





Knittlingen,
Nagold-Hochdorf,
Pfalzgrafenweiler,
Remchingen-Nöttingen und
Tiefenbronn
Die betroffenen Bereiche sind in der Anlage 6 kartographisch dargestellt.
Eine erneute Beteiligung müsste auch für textliche Änderungen des
Plansatzes Z (7) erfolgen (Anlage 5). Nach Rücksprache im Arbeitskreis
Landwirtschaft wird eine Regelung für naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen aufgenommen. Gegebenenfalls ist eine klarstellende
Formulierung zum Begriff „fachrechtskonforme Nutzungen“ in Satz 1 zu
Z (7) aufzunehmen. Die Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr
und Infrastruktur ist diesbezüglich abzuwarten.
Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine erneute Beteiligung für die
änderungsgegenständlichen Sachverhalte vorzunehmen.
Jürgen Kurz
Verbandsvorsitzender
Anlagen:
 Anlage 1: Liste der Träger Öffentlicher Belange mit zugehöriger TöB-Nummer
 Anlage 2: Synopse der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Teil 1 und
2; Stand: 13.01.2016)
 Anlage 3: Synopse der Stellungnahmen Öffentlichkeit (Teil 1 und 2; Stand:
13.01.2016)
 Anlage 4: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Herabstufung in Niefern Öschelbronn (Stand: 13.01.2016)
 Anlage 5: Teilregionalplan Landwirtschaft Neuer Plansatz 3.3.3 des Regionalplans
2015 und Begründung (Entwurfsstand: 13. Januar 2016)
 Anlage 6: graphische Darstellung aller Änderungen der Flächenkulissen für eine
erneute Beteiligung zum Teilregionalplan Landwirtschaft samt Legende (Teil 1 bis 6;
Stand: 13.01.2016)
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