BESCHLUSSVORLAGE 01/2016 Planungsausschuss öffentlich Betreff: Bezug: 27.01.2016 Teilregionalplan Landwirtschaft Hier: 1. Prüfung und Behandlung der zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 12 Abs. 4 LplG, erster Halbsatz, und Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 LplG, 2. Einleitung eines erneuten Beteiligungsverfahrens gemäß § 10 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 LplG 33/2004, 04/2005, 38/2005, 60/2005, 91/2005, 123/2005, 37/2006, 64/2006, 5/2007, 63/2012, 63/2013, 16/2015 23/2015 und 60/2015 Antrag: 1. Die im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnehmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden gemäß den Beschlussvorschlägen in der beigefügten Synopse beschieden (Anlagen 1 bis 5). 2. Gemäß dem Ergebnis zu 1. wird die Geschäftsstelle beauftragt, für fünf Bereiche (Knittlingen, Nagold-Hochdorf, Pfalzgrafenweiler, Remchingen-Nöttingen und Tiefenbronn) sowie für textliche Änderungen ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 10 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 LplG durchzuführen (Anlage 6). Regionalverband Nordschwarzwald Körperschaft des öffentlichen Rechts Datum: 13.01.2016 Unser Zeichen: Bü/Kl/Ba Anschrift: Westliche Karl-FriedrichStraße 29-31 D-75172 Pforzheim Telefon: +49-7231-14784-0 Telefax: +49-7231-14784-11 Homepage: www.rvnsw.de Verbandsvorsitzender Bürgermeister Jürgen Kurz Verbandsdirektor Dipl.-Ing. Dirk Büscher Bankverbindung Sparkasse Pforzheim Calw Kto.-Nr. 822 035 BLZ 666 500 85 IBAN DE24 6665 0085 0000 8220 35 BIC PZHSDE66 Begründung: Der Regionalverband beabsichtigt mit dem Entwurf des Teilregionalplans Landwirtschaft insgesamt eine Gesamtkulisse von ca. 31.000 ha landwirtschaftlicher Fläche zu sichern. Hiervon werden ca. 12.000 ha als Vorranggebiet und ca. 19.000 ha als Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft erstmals regionalplanerisch festgelegt. Zusätzlich werden 406 regionalbedeutsame landwirtschaftliche Betriebe nachrichtlich dargestellt. Damit werden die regionalbedeutsamen Betriebe erstmalig in ihrer Bedeutung hervorgehoben. Gemäß Organisationssatzung des Regionalverbandes ist der Planungsausschuss für die Verfahrensdurchführung der Teilfortschreibung mit Ausnahme des Satzungsbeschlusses zuständig. Entsprechend wurde der Planungsausschuss mit der Mitteilungsvorlage 60/2015 am 09.12.2015 über den Sachstand nach Abschluss der formalen Anhörung mit Frist vom 13.11.2015 informiert. Dabei wurden die fachliche Ausrichtung des Teilregionalplans, der bisherige Verfahrensverlauf, die Anregungen im Zuge der zweiten Beteiligungsphase und das weitere Vorgehen erläutert. Wie bereits in der Mitteilungsvorlage M 60/2015 dargelegt, sind noch im Laufe des Dezembers weitere Stellungnahmen in der Geschäftsstelle eingegangen. Alle Stellungnahmen, die der Geschäftsstelle bis zum 12.01.2016 vorlagen, wurden in die Synopse eingearbeitet. Die Vertreter der Fraktionen haben im Arbeitskreis Landwirtschaft am 12.01.2016 getagt und über die Anregungen beraten. Im Rahmen der zweiten Anhörung sind 99 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 345 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Eine Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist angekündigt und wird nachgereicht sobald diese vorliegt. Bei den Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit handelt es sich um 314 meist gleichlautende Einwendungen gegen die geplante Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes anstatt eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft auf Gemarkung Niefern-Öschelbronn (angrenzend an Pinache). Ferner haben sich 22 Einwender aus der Öffentlichkeit gegen die geplante Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes anstatt eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft auf Gemarkung Mühlacker (Lug/Fuchsensteige bzw. Biegeläcker, südlich der B 10) ausgesprochen. Die Empfehlungen des Arbeitskreises Landwirtschaft wurden in die hier angefügten Unterlagen eingearbeitet. -2- Wird den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen gefolgt, wäre eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit für fünf Bereiche notwendig: Knittlingen, Nagold-Hochdorf, Pfalzgrafenweiler, Remchingen-Nöttingen und Tiefenbronn Die betroffenen Bereiche sind in der Anlage 6 kartographisch dargestellt. Eine erneute Beteiligung müsste auch für textliche Änderungen des Plansatzes Z (7) erfolgen (Anlage 5). Nach Rücksprache im Arbeitskreis Landwirtschaft wird eine Regelung für naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen aufgenommen. Gegebenenfalls ist eine klarstellende Formulierung zum Begriff „fachrechtskonforme Nutzungen“ in Satz 1 zu Z (7) aufzunehmen. Die Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist diesbezüglich abzuwarten. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine erneute Beteiligung für die änderungsgegenständlichen Sachverhalte vorzunehmen. Jürgen Kurz Verbandsvorsitzender Anlagen: Anlage 1: Liste der Träger Öffentlicher Belange mit zugehöriger TöB-Nummer Anlage 2: Synopse der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Teil 1 und 2; Stand: 13.01.2016) Anlage 3: Synopse der Stellungnahmen Öffentlichkeit (Teil 1 und 2; Stand: 13.01.2016) Anlage 4: Abwägungs- und Beschlussvorschlag zur Herabstufung in Niefern Öschelbronn (Stand: 13.01.2016) Anlage 5: Teilregionalplan Landwirtschaft Neuer Plansatz 3.3.3 des Regionalplans 2015 und Begründung (Entwurfsstand: 13. Januar 2016) Anlage 6: graphische Darstellung aller Änderungen der Flächenkulissen für eine erneute Beteiligung zum Teilregionalplan Landwirtschaft samt Legende (Teil 1 bis 6; Stand: 13.01.2016) -3-