02.03.2017 Bekanntmachung der Stadt Bad Salzuflen Nr. 22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1106V „Labormöbelfabrikation“ Ortsteile Wülfer-Bexten und Schötmar 1. Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen 2. Beschluss einer erneuten öffentlichen Auslegung Beschluss des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses vom 14.02.2017 1. Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Deren Berücksichtigung bzw. Aufnahme in den Bebauungsplanentwurf gemäß der durchgeführten Abwägung wird zugestimmt. 2. Beschluss einer erneuten öffentlichen Auslegung Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1106V "Labormöbelfabrikation", Ortsteile Wülfer-Bexten und Schötmar mit der zugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2017 wird die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Dauer der erneuten öffentlichen Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Es wird bestimmt, dass nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können. Die erneute öffentliche Auslegung wird in der Zeit vom 08.03.2017 – 22.03.2017 während der Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 17.30 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr im Rathaus in Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19, im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt, 6. Obergeschoss (Flur), durchgeführt. Der Planentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Bad Salzuflen wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht für die Dauer des oben genannten Zeitraums öffentlich aus. Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar: I Fachgutachten 1. Landschaftsökologische Untersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Biotoptypen, Tier- (Vögel und Fledermäuse) und Pflanzenarten und deren im Plangebiet befindlichen Lebensraumpotential; insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen 2. Schalltechnisches Gutachten mit Aussagen über die Auswirkungen der Lärmbelastung durch die geplanten gewerbliche Nutzungen im Bereich Produktion und Transport sowie über aktive Schallschutzmaßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; insbesondere betroffene Umweltbelange: Mensch, Gesundheit 3. Artenschutzprüfung mit Aussagen zu planungsrelevanten Tier- (Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien) und Pflanzenarten, deren im Plangebiet befindlichen Lebensraumpotential sowie zu Vermeidungsmaßnahmen; insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen II Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB Je eine Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage mit Aussagen zu Lärmbelastungen durch die geplante Betriebserweiterung; Tenor unzureichende Betrachtung der Belange des Immissionsschutzes; insbesondere betroffene Umweltbelange: Mensch, Gesundheit III Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 u. 2 BauGB Zur frühzeitigen Beteiligung: Kreis Lippe: Hinweise auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet, zur Darstellung im Bebauungsplan und zu angrenzend vorhandenen geschützten Biotopen. Verweis auf Quellenschutzgebiet und Hochwasserschutzgebiete und die anzupassende wasserrechtliche Erlaubnis. Immissionsschutz und die Erforderlichkeit eines Schallgutachtens; insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen, Wasser, Mensch und Gesundheit Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinweis auf erforderliche Umwandlungsgenehmigung und Ersatzaufforstung zur Kompensation; insbesondere betroffene Umweltbelange: Pflanzen Werre-Wasserverband: Hinweis auf angrenzend geplantes Hochwasserrückhaltebecken; insbesondere betroffene Umweltbelange: Wasser Zur Offenlage: Kreis Lippe: Erneut Hinweise auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet, zur Darstellung im Bebauungsplan und zu angrenzend vorhandenen geschützten Biotopen. Rückbau nicht mehr erforderlicher versiegelter Flächen. Der Kreis stellt Fragen zur artenschutzrechtlichen Prüfung und bittet um die Dokumentierung der Standorte der drei Nistkästen, die als Ersatzmaßnahmen aufgehängt wurden. Er fordert außerdem eine Pfahlgründung, bei der das Gelände unter dem Hallenneubau nicht aufgefüllt werden muss, im Bebauungsplan festzusetzen. Bei den Bohrungen ist darauf zu achten, dass bei einer Erschließung von mehreren Grundwasserleitern mit unterschiedlicher Mineralisierung eine Vermischung dieser Wässer ausgeschlossen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beseitigung des zusätzlichen Niederschlagswassers eine separate wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist; insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen, Wasser, Mensch und Gesundheit Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinweis, dass es sich bei weiteren Teilen der betroffenen Fläche um Wald gemäß § 2 BWaldG handelt und daher eine gößere Ersatzaufforstung zu tätigen ist. Der vorgeschlagenen Aufforstungsfläche wird zugestimmt; ein Antrag ist aber unabhängig von der Planung zu stellen; insbesondere betroffene Umweltbelange: Pflanzen Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Auslegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zusätzlich kann der Bebauungsplanentwurf unter www.stadt-bad-salzuflen.de/go/bauleitplanung im Internet eingesehen werden. Auch dort kann eine Stellungnahme abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan grafisch dargestellt. Stadt Bad Salzuflen, den 15.02.2017 Der Bürgermeister In Vertretung Oberweis Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1106V „Labormöbelfabrikation“ Ortsteile Wülfer-Bexten und Schötmar 23.03.2017