Labormöbelfabrikation

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02.03.2017
Bekanntmachung der Stadt Bad Salzuflen Nr. 22
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1106V „Labormöbelfabrikation“
Ortsteile Wülfer-Bexten und Schötmar
1. Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen
2. Beschluss einer erneuten öffentlichen Auslegung
Beschluss des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses vom 14.02.2017
1. Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen
Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen. Deren Berücksichtigung bzw. Aufnahme in den Bebauungsplanentwurf gemäß der
durchgeführten Abwägung wird zugestimmt.
2. Beschluss einer erneuten öffentlichen Auslegung
Für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1106V "Labormöbelfabrikation", Ortsteile Wülfer-Bexten und Schötmar mit der zugehörigen Begründung einschließlich
Umweltbericht in der Fassung vom 26.01.2017 wird die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Dauer der erneuten öffentlichen
Auslegung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt. Es wird bestimmt,
dass nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die erneute öffentliche Auslegung wird in der Zeit vom
08.03.2017 – 22.03.2017
während der Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 - 17.30 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
im Rathaus in Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19, im Fachdienst Stadtplanung
und Umwelt, 6. Obergeschoss (Flur), durchgeführt.
Der Planentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die bereits vorliegenden, nach Einschätzung der Stadt Bad Salzuflen wesentlichen, umweltbezogenen
Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht für die Dauer des oben genannten Zeitraums
öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
I
Fachgutachten
1. Landschaftsökologische Untersuchung
mit Aussagen zu planungsrelevanten Biotoptypen, Tier- (Vögel und Fledermäuse) und Pflanzenarten und deren im Plangebiet befindlichen Lebensraumpotential;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen
2. Schalltechnisches Gutachten
mit Aussagen über die Auswirkungen der Lärmbelastung durch die geplanten gewerbliche
Nutzungen im Bereich Produktion und Transport sowie über aktive Schallschutzmaßnahmen
zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Mensch, Gesundheit
3. Artenschutzprüfung
mit Aussagen zu planungsrelevanten Tier- (Vögel, Säugetiere, Amphibien, Reptilien) und
Pflanzenarten, deren im Plangebiet befindlichen Lebensraumpotential sowie zu Vermeidungsmaßnahmen;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen
II Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 u. 2 BauGB
Je eine Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage mit Aussagen zu
Lärmbelastungen durch die geplante Betriebserweiterung; Tenor unzureichende Betrachtung
der Belange des Immissionsschutzes; insbesondere betroffene Umweltbelange: Mensch,
Gesundheit
III Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 u. 2 BauGB
Zur frühzeitigen Beteiligung:
Kreis Lippe: Hinweise auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet, zur Darstellung im Bebauungsplan und zu angrenzend vorhandenen geschützten Biotopen. Verweis auf Quellenschutzgebiet und Hochwasserschutzgebiete und die anzupassende wasserrechtliche Erlaubnis. Immissionsschutz und die Erforderlichkeit eines Schallgutachtens;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen, Wasser, Mensch und Gesundheit
Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinweis auf erforderliche Umwandlungsgenehmigung
und Ersatzaufforstung zur Kompensation;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Pflanzen
Werre-Wasserverband: Hinweis auf angrenzend geplantes Hochwasserrückhaltebecken;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Wasser
Zur Offenlage:
Kreis Lippe: Erneut Hinweise auf die Lage im Landschaftsschutzgebiet, zur Darstellung im
Bebauungsplan und zu angrenzend vorhandenen geschützten Biotopen. Rückbau nicht
mehr erforderlicher versiegelter Flächen. Der Kreis stellt Fragen zur artenschutzrechtlichen
Prüfung und bittet um die Dokumentierung der Standorte der drei Nistkästen, die als Ersatzmaßnahmen aufgehängt wurden. Er fordert außerdem eine Pfahlgründung, bei der das Gelände unter dem Hallenneubau nicht aufgefüllt werden muss, im Bebauungsplan festzusetzen. Bei den Bohrungen ist darauf zu achten, dass bei einer Erschließung von mehreren
Grundwasserleitern mit unterschiedlicher Mineralisierung eine Vermischung dieser Wässer
ausgeschlossen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beseitigung des zusätzlichen
Niederschlagswassers eine separate wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, Pflanzen, Wasser, Mensch und Gesundheit
Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Hinweis, dass es sich bei weiteren Teilen der betroffenen Fläche um Wald gemäß § 2 BWaldG handelt und daher eine gößere Ersatzaufforstung
zu tätigen ist. Der vorgeschlagenen Aufforstungsfläche wird zugestimmt; ein Antrag ist aber
unabhängig von der Planung zu stellen;
insbesondere betroffene Umweltbelange: Pflanzen
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Auslegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Zusätzlich kann der Bebauungsplanentwurf unter www.stadt-bad-salzuflen.de/go/bauleitplanung im Internet eingesehen werden.
Auch dort kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan grafisch dargestellt.
Stadt Bad Salzuflen, den 15.02.2017
Der Bürgermeister
In Vertretung
Oberweis
Übersichtsplan zum Geltungsbereich
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 1106V „Labormöbelfabrikation“
Ortsteile Wülfer-Bexten und Schötmar
23.03.2017
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