STADT LENNESTADT Der Bürgermeister Bereich Stadtplanung und Bauordnung Az. 61 33 00/ Nr. 149 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lennestadt über die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 149 Bilstein „Am Löh“, gleichzeitig 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Lennestadt hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 gem. §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 149 Bilstein „Am Löh“, gleichzeitig 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 durchzuführen. Beschreibung des Plangebietes Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil Bilstein, am südöstlichen Rand des Siedlungsbereichs zwischen der vorhandenen (Wohn-)Bebauung des Ortsteils. Es grenzt im Norden an das bebaute Grundstück Bremke 27 und folgend den Weg "Bremke" und den Siedlungsbereich, im Süden an das bebaute Grundstück Bremke 33: Inhalt des Bebauungsplanes (Kurzform) Inhalt des Bebauungsplanes der Stadt Lennestadt sollen u.a. Festsetzungen von überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen, sowie Regelungen zur Eingrünung, Gestaltung und Erschließung sein. Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplanes Stadt Lennestadt Nr. 149 Bilstein „Am Löh“, gleichzeitig 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.08.2016 bis 23.09.2016 - jeweils einschließlich während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Rathaus, 57368 Lennestadt-Altenhundem, Thomas-Morus-Platz 1, Zimmer und 311,312 und 320, öffentlich aus. Informationen zu den Planungen können bei den Mitarbeitern des Bereiches Planung eingeholt werden. Außerdem besteht in diesem Zeitraum die Möglichkeit, die Planunterlagen im Internet (http://www.osp.de/lennestadt/start.php) einzusehen. Es liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen i.S.d. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB vor: 1. Umweltbericht vom Juli 2016 Es liegt der Umweltbericht vor mit folgenden umweltbezogenen Informationen: Im Umweltbericht – ebenso wie in der Begründung (Bebauungsplan) – werden u.a. die Bestandsituationen sowie die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie ihre Wechselwirkungen erläutert. Zu den negativen Auswirkungen der Planung zählen vorrangig die Bodenversiegelung und der Verlust von Frei-, Rückzugs- und Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie mit planbedingten Verkehren einhergehende Schallimmissionen im Hinblick auf Straßenverkehr. Weiterhin werden in dem Umweltbericht die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen sowie zum Ausgleich und Ersatz der voraussichtlich erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes beschrieben. Grundlage bilden die nachfolgend näher beschriebenen Gutachten und Fachbeiträge: 1. Antrag nach § 8-10 Wasserhaushaltsgesetz „Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer Bremke“ (Ing.-Büro Beyer, Oktober 2015) Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden. 2. Genehmigung nach § 8-10 Wasserhaushaltsgesetz „Einleitung von Niederschlagswasser in das Gewässer Bremke“ (Kreis Olpe, Januar 2016) Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden. 3. Artenschutzrechtliche Betrachtung (März 2016) Behandelte Umweltbelange: Schutzgut Tiere 4. Hydrogeologisches Gutachten (Büro Reißner, 2009+2015) Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Wasser, Mensch, Boden 5. Untersuchung Verkehrsbelastung Bremke (Stadt Lennestadt, 2005) Behandelte Umweltbelange: Schutzgüter Mensch, Boden 2. Stellungnahmen Es liegen Stellungnahmen der berührten Behörden (Kreis Olpe, Landesbetrieb Wald und Holz, Bezirksregierung Arnsberg -Dez. 33-) zu wasserrechtlichen Belangen (insbesondere betreffend: Schutzgut Wasser), zum Bodenschutz- und Immissionsschutzrecht (insbesondere betreffend: Schutzgüter Mensch, Tiere, Boden, Luft), zum Landschaftsrecht (insbesondere betreffend: Schutzgüter Landschaft, Natur, Pflanzen, Boden), Forst-, agrarstrukturellen und landwirtschaftlichen Belangen (insbesondere betreffend: Schutzgüter Pflanzen, Boden, Wasser, Landschaft, Mensch), zu den unter Punkt 1. genannten, im Umweltbericht behandelten Schutzgütern des Umweltschutzes vor. Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift (Stadt Lennestadt, Thomas-Morus-Platz 1, 57368 Lennestadt-Altenhundem) vorgebracht werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Be- Feldfu schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und, dass ein Antrag gem. § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung – Normenkontrollantrag) einer natürlichen oder juristischen Person unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Lennestadt, den 01.07.2016 Der Bürgermeister In Vertretung Karsten Schürheck Beigeordneter