Amtliche Bekanntmachung des Amtes Bad Oldesloe – Land Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Travenbrück – Ortsteil Schlamersdorf – für das Gebiet des ehemaligen Bolzplatzes nördlich der Twiete Hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.10.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Travenbrück – Ortsteil Schlamersdorf - für das Gebiet „ehemaliger Bolzplatz nördlich der Twiete“, das nachstehend näher bezeichnet wird, und die Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen (siehe unten) liegen zur Unterrichtung der Öffentlichkeit Vom 17.12.2015 bis 19.01.2016 in Zimmer 16 der Amtsverwaltung Bad Oldesloe – Land, Mewesstraße 22 / 24, 23843 Bad Oldesloe während der Sprechzeiten (montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr, außer mittwochs sowie zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr) öffentlich aus. Das Plangebiet liegt im Nordwesten des Ortsteiles Schlamersdorf der Gemeinde Travenbrück. Im Einzelnen liegt es: - westlich der Grundstücke Segeberger Straße 24, 28 und 30, nördlich der Grundstücke Twiete 18, 18a und 18b, östlich einer annähernden Verlängerung der westlichen Grenze der Wohnbebauung des Grundstückes Twiete 18a und b südlich des Knicks an der Nordgrenze des Flurstückes 22/1 der Flur 7 Gemarkung Schlamersdorf. Das Plangebiet umfasst den nordöstlichen Teil des Flurstücks 22/1 der Flur 7 Gemarkung Schlamersdorf. Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind während der Auslegung einsehbar: 1. Im Umweltbericht als Teil II der Begründung sind Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, sowie Aussagen und Planungen zu Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Außerdem wurden Planungsalternativen betrachtet. 2. Im Landschaftsplan der Gemeinde Travenbrück sind ebenfalls Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen in Bezug auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, sowie Aussagen und Planungen zu Schutz-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten. Außerdem wurden Planungsalternativen betrachtet. 3. Aus der Karte sowie den schriftlichen Unterlagen zur Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet können dessen Grenzen sowie der Schutzstatus und die Schutzinteressen hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter entnommen werden. 4. Die Strategische Lärmkartierung 2012 der Gemeinde Travenbrück, die den Lärmaktionsplan und die Lärmkarten zum Straßenlärm beinhaltet, trifft durch die dortigen lärmtechnischen Ausführungen Aussagen zum Schutzgut Mensch und seinen Bedürfnissen. 5. Der Entwurf des Baulückenkatasters der Gemeinde Schlamersdorf mit seinem schriftlichen Bericht erläutert die Baumöglichkeiten im Ort und betrachtet dadurch die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. 6. und mit den nachfolgend aufgeführten, im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens und der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Fachbehörden liegen umweltrelevante Informationen zu folgenden Themenfeldern vor: 6a. Der Kreis Stormarn weist in seinen Stellungnahmen vom 18.02.2015, 07.07.2015 und 15.07.2015 auf die Belange des Landschaftsschutzgebietes und die Notwendigkeit der Entlassung aus dem Landschaftsschutz, die notwendige Ausschöpfung von Innenbereichspotenzialen vor Inanspruchnahme von Randflächen sowie auf die Einbindung in die Landschaft, den Knickerhalt und -schutz, die Wasserwirtschaft, hier insbesondere auf die Oberflächenentwässerung, sowie den Bodenschutz hin und betrachtet damit die Schutzgüter, Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Gewässer, Landschaft und Luft. 6b. In den Stellungnahmen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie vom 21.01.2015 und 10.07.2015 wird auf die Lärmsituation bedingt durch den Verkehr auf der Landesstraße 83 und damit auf die Schutzgüter Mensch und Tiere hingewiesen 6c. Das Landeskriminalamt verdeutlicht in seinen Schreiben vom 18.02.2015 und 08.07.2015 die Problematik möglicher Kampfmittelfunde und betrachtet damit die Schutzgüter Mensch, Tiere, Boden und Wasser. 6d. Das Archäologische Landesamt macht in den Schreiben vom 06.02.2015 und 26.06.2015 Ausführungen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter. 6e. Auch der BUND hat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2015 alle o. g. Schutzgüter berücksichtigt. Diese Stellungnahme wurde auch für den NABU mit abgegeben. 6f. Der Ministerpräsident – Staatskanzlei – weist in der landesplanerischen Stellungnahme vom 25.02.2015 auf die Berücksichtigung des regionalen Grünzuges aus dem Regionalplan I hin und berücksichtigt damit die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Landschaft. 6g. Die Landwirtschaftskammer berücksichtigt in ihrer Stellungnahme vom 11.02.2015 mit dem Hinweis auf die Landwirtschaft und deren Emissionen das Schutzgut Mensch. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Bad Oldesloe, den 25.11.2015 L.S. Amt Bad Oldesloe-Land Der Amtsvorsteher (Peter Lengfeld)