Bekanntmachung der Gemeinde Schashagen Betr: Öffentliche

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Bekanntmachung der Gemeinde Schashagen
Betr: Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Schashagen nach § 3 Abs. 2 BauGB für
den Teilbereich 1: „Campingplatz Walkyrien", gelegen südöstlich von Bliesdorf, nördlich und
westlich des Strandweges und
den Teilbereich 2: Gelegen südöstlich von Bliesdorf südlich des Campingplatzes
„Campingland-Ostsee"
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schashagen in der öffentlichen Sitzung am 06.10.2016
gebilligte und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmte Entwurf der 33. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schashagen für den Teilbereich 1: „Campingplatz Walkyrien",
gelegen südöstlich von Bliesdorf, nördlich und westlich des Strandweges und den Teilbereich 2:
Gelegen südöstlich von Bliesdorf südlich des Campingplatzes „Campingland-Ostsee" und die
Begründung liegen gem. § 4 a (3) BauGB verkürzt in der Zeit von
Montag, dem 31.10.2016 bis zum Montag, 14.11.2016
in der Amts Verwaltung des Amtes Ostholstein-Mitte in 23744 Schönwalde am Bungsberg, Am Ruhsal 2
-Bauamt- 1. Stock während folgender Zeiten (Mo., Di., Do, Fr. von 08:00 bis 12:00 und Do. von 15:00 bis
17:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus:
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Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere (gehölzbrütende
Vögel, Amphibien, Fledermäuse), Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologische Vielfalt, zum
Schutzgut Kulturgüter (Bodendenkmäler (u.a. Burganlage DB 7und Grabhügel DB 6)), zu den
Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der
Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG (FFH-Gebiet 1832-322
„Walkyriengrund"), zur Darstellung im Landschafts plan)
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Landschaftsplan der Gemeinde Schashagen (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen,
Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und
die biologische Vielfalt)
Flächennutzungsplan der Gemeinde Schashagen (Aussagen zu Flächennutzungen)
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Grünordnungsplan zum B-Plan 17, 1. Änderung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere,
Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der
Landschaft und der biologischen Vielfalt),
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Aussagen zu:
Gewässerschutz, Gewässerschutzstreifen
Niederschlagswasserbeseitigung,
Eingriffsregelung,
Landschaftsplanung, Landschaftsrahmenplan (Geotop Steilufer)
Orts- und Landschaftsbild,
Boden- und Grundwasserschutz
Naturschutz und Artenschutz (u.a. Uferschwalben, Reptilien),
Küstenschutz,
Kulturgütern (Bodendenkmälern (u.a. Burganlage DB 7und Grabhügel DB 6)),
Regionaler Grünzug,
Waldschutz (Ruheforst),
Verkehrsbelastung,
Lärmbelastung,
Staubentwicklung.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten die Planunterlagen einsehen
sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 33.
Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der F-Planänderung
nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen
Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Amtes Ostholstein-Mitte unter
www.amt-ostholstein-mitte.de veröffentlicht.
Schönwalde a. B., den 17.10.2016
Gemeinde Schashagen
Der Bürgermeister
LS
gez. Unterschrift
(Rainer Holtz)
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