Bekanntmachung der Gemeinde Schashagen Betr: Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schashagen nach § 3 Abs. 2 BauGB für den Teilbereich 1: „Campingplatz Walkyrien", gelegen südöstlich von Bliesdorf, nördlich und westlich des Strandweges und den Teilbereich 2: Gelegen südöstlich von Bliesdorf südlich des Campingplatzes „Campingland-Ostsee" Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schashagen in der öffentlichen Sitzung am 06.10.2016 gebilligte und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Auslegung bestimmte Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schashagen für den Teilbereich 1: „Campingplatz Walkyrien", gelegen südöstlich von Bliesdorf, nördlich und westlich des Strandweges und den Teilbereich 2: Gelegen südöstlich von Bliesdorf südlich des Campingplatzes „Campingland-Ostsee" und die Begründung liegen gem. § 4 a (3) BauGB verkürzt in der Zeit von Montag, dem 31.10.2016 bis zum Montag, 14.11.2016 in der Amts Verwaltung des Amtes Ostholstein-Mitte in 23744 Schönwalde am Bungsberg, Am Ruhsal 2 -Bauamt- 1. Stock während folgender Zeiten (Mo., Di., Do, Fr. von 08:00 bis 12:00 und Do. von 15:00 bis 17:00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen zur Einsichtnahme mit aus: • Umweltbericht als Teil der Begründung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere (gehölzbrütende Vögel, Amphibien, Fledermäuse), Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologische Vielfalt, zum Schutzgut Kulturgüter (Bodendenkmäler (u.a. Burganlage DB 7und Grabhügel DB 6)), zu den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des BNatSchG (FFH-Gebiet 1832-322 „Walkyriengrund"), zur Darstellung im Landschafts plan) • Landschaftsplan der Gemeinde Schashagen (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt) Flächennutzungsplan der Gemeinde Schashagen (Aussagen zu Flächennutzungen) • • • o o o o o o o o o o o o o o Grünordnungsplan zum B-Plan 17, 1. Änderung (Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt), Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Stellungnahmen der Öffentlichkeit mit Aussagen zu: Gewässerschutz, Gewässerschutzstreifen Niederschlagswasserbeseitigung, Eingriffsregelung, Landschaftsplanung, Landschaftsrahmenplan (Geotop Steilufer) Orts- und Landschaftsbild, Boden- und Grundwasserschutz Naturschutz und Artenschutz (u.a. Uferschwalben, Reptilien), Küstenschutz, Kulturgütern (Bodendenkmälern (u.a. Burganlage DB 7und Grabhügel DB 6)), Regionaler Grünzug, Waldschutz (Ruheforst), Verkehrsbelastung, Lärmbelastung, Staubentwicklung. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der F-Planänderung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite des Amtes Ostholstein-Mitte unter www.amt-ostholstein-mitte.de veröffentlicht. Schönwalde a. B., den 17.10.2016 Gemeinde Schashagen Der Bürgermeister LS gez. Unterschrift (Rainer Holtz)