bekanntmachung - Stadt Bad Münder

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STADT BAD MÜNDER AM DEISTER
BEKANNTMACHUNG
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Bad Münder am Deister hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 beschlossen, den Entwurf der 81. Änderung Flächennutzungsplanes - Windenergie und die dazugehörende Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 81. Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Teilbereiche:
Teilbereich 1 (Windenergie-Konzentrationszone, 24,4 ha) liegt im Norden des
Stadtgebietes nahe der Grenze zur Samtgemeinde Rodenberg, Gemeinde Messenkamp /Gemeinde Hülsede. Er befindet sich nordwestlich von Eimbeckhausen
und nordöstlich der B 442 am Fuße des Deisterhanges. Die nächstgelegenen Ortschaften sind Rohrsen (Südwesten), Schmarrie (Westen), Messenkamp (norden)
und Altenhagen II (Norden). Weiterhin sind im Umfeld des Teilbereichs 1 mehrere
Wohngebäude im Außenbereich vorhanden, v.a. ‚Waltershagen‘, Bahnhof Eimbeckhausen, ‚Bussenmühle‘und ‚Klein Amerika‘.
Der Teilbereich 1 ist ackerbaulich genutzt, innerhalb der Fläche ist ein kleines Feldgehölz vorhanden. Wirtschaftswege führen im Norden und im Süden um die Fläche
herum. Im Teilbereich 1 werden derzeit zwei WEA betrieben.
Teilbereich 2 (Windenergie-Konzentrationszone, 23,4 ha) teilt sich auf in eine größere südliche und eine kleinere nördliche Teilfläche. Zwischen diesen Teilflächen
verläuft die L 421. Dieser Teilbereich liegt im Osten des Stadtgebietes an der Grenze zur Stadt Springe. Er befindet sich landschaftlich in einer leichten Sattellage zwischen dem Höhenzug des Deisters im Norden und der kleineren Erhebung des
Osterberges im Süden. Südlich des Teilbereichs verläuft die S-Bahnstrecke Hannover – Hameln. Die nächstgelegenen Ortschaften sind die Kernstadt Bad Münder
(Westen), die Kernstadt Springe (Nordosten) und Altenhagen I (Südosten). Weiterhin sind im Umfeld des Teilbereichs 2 mehrere Wohngebäude im Außenbereich
vorhanden, v.a. die ‚Domäne Dahle‘ und weitere Hofstellen in ihrem Umfeld sowie
Wohnhäuser und landwirtschaftliche Hofstellen am östlichen Rand des Golfplatzes
Bad Münder.
Der Teilbereich ist überwiegend ackerbaulich, im nördlichen Teil auch als Grünland
genutzt. Zentral im Gebiet befinden sich eine Baumreihe sowie eine als Naturdenkmal geschützte Baumgruppe aus Feldahornen. Wirtschaftswege verlaufen insbesondere im Süden und Westen des Teilbereichs. Weiter im Westen ( in ca. 435 m
Abstand) befindet sich der Golfplatz Bad Münder.
Teilbereich 3 (Windenergie-Konzentrationszone, 14,8 ha) liegt im Süden des
Stadtgebietes an der Grenze zur Stadt Hameln. Im Norden des Teilbereichs verläuft
die L 423, im Nordwesten erhebt sich der Höhenzug des Süntels. Im Süden schließt
die planungsrechtlich ausgewiesene WEA-Konzentrationszone der Stadt Hameln
an den Teilbereich 3 an. Die nächstgelegenen Ortschaften sind Flegessen (Norden), Hasperde (Osten), Groß Hilligsfeld (Südosten) und Unsen (Westen). Weiterhin sind östlich dieses Teilbereiches mit der Streusiedlung Bahnhof Hasperde / Kraimühle mehrere Wohnhäuser im Außenbereich vorhanden.
Der Teilbereich ist vollständig ackerbaulich genutzt. Im Westen grenzt ein landwirtschaftlicher Weg im Südosten ein kleines Fliessgewässer (III. Ordnung) mit begleitendem Baumbestand an.
Die räumliche Begrenzung der Geltungsbereiche ist aus dem beigefügten Übersichtsplan, Maßstab 1 : 100.000 (im Original) zu ersehen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes dient dazu, die Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen im Stadtgebiet auf der Grundlage einer gutachterlichen
Windenergie-Konzeption zu überarbeiten und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Darstellung des Flächennutzungsplanes:
Die ausgewählten Flächen (Teilbereiche 1 – 3) werden als Sonderbauflächen mit
der Zweckbestimmung ‚Konzentrationszonen für Windenergieanlagen‘dargestellt.
Überlagert werden diese Sonderbauflächen von ‚Flächen für die Landwirtschaft‘.
Hiermit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Windenergienutzung nur in relativ
geringem Umfang landwirtschaftliche Flächen in Anspruch nimmt und dass im Umfeld der Anlagen die landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich und erwünscht
ist.
Die Sonderbaufläche ist so zu verstehen, dass die geplanten WEA jeweils mit allen
ihren Teilen (einschließlich Rotor) darin Platz finden müssen. Es ist somit nicht ausreichend, nur den Mastfuß innerhalb der Fläche zu platzieren. Hierbei ist jedoch zu
beachten, dass der Flächennutzungsplan maßstabsbedingt nicht parzellenscharf
ist.
Die Höhenbegrenzung wird nicht festgelegt.
Zur Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung
durchgeführt.
Mit der Darstellung der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ist gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 3 des Baugesetzbuchs der Ausschluss dieser Anlagen an anderen Stellen im Stadtgebiet verbunden.
Arten umweltbezogener Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen. Neben der Begründung
zur 81. Flächennutzungsplanänderung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung mit eingesehen werden:
 Landschaftsrahmenplan Landkreis Hameln-Pyrmont (2001) mit Angaben zu allen
Schutzgütern des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Arten und Biotope,
Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima/Luft).
 Umweltbericht zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Aussagen zu
den Schutzgütern ‚Menschen und menschliche Gesundheit‘, ‚Arten und Biotope
(Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt)‘, ‚Boden‘, ‚Wasser‘, ‚Klima/Luft‘, ‚Landschaft‘
und ‚Kultur- und sonstige Sachgüter‘. Weiterhin werden Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern behandelt. Schwerpunkte liegen auf Fragen der Erholungsfunktionen, des Gesundheitsschutzes, der Immissionen, des Landschaftsbildes sowie möglicher Beeinträchtigung von Tierarten (Vögel, Fledermäuse).
 Abwägungskarte mit Darstellung der Ausschluss- und Abstandskriterien zur
Windenergie-Konzeption Stadt Bad Münder.
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Windenergie-Konzeption Stadt Bad Münder (v. LUCKWALD 2015) mit Dokumentation der faunistischen Kartierungen
(Vögel und Fledermäuse).
 Faunistischer Fachbeitrag „Kranichzugbeobachtung zur Windparkplanung bei
Hachmühlen - Zwischenbericht Herbstzug“, Verfasser: b-paur 2014 (Dipl.-Biol. H.
Ballasus), Gutachten im Auftrag der ABO Wind AG / Windpark Hachmühlen GbR.
 Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, eingegangen im Zuge der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1
BauGB), insbesondere zu folgenden Themen: Belange von Wald, Tierartenschutz
und jagdlichen Belangen (Forstverwaltung der Reihebürgerschaft, Jagdgenossenschaft Bad Münder, Jagdgenossenschaft u. Realverband Bad Münder, Landesjägerschaft Niedersachsen, LWK Hannover - Forstamt Hildesheim), Bodenschutz (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie), Belange der Landesund Regionalplanung sowie des Naturschutzes (Landkreis Hameln-Pyrmont,
Landkreis Schaumburg, Region Hannover), Abstände zu Wohnbebauung, gesundheitliche Bedenken, Immissionsschutz, Landschaftsbild, Tierartenschutz, Naturschutzgebiet (Gemeinden Hülsede, Messenkamp und Lauenau), Natur- und
Artenschutz, Landschaftsbild, Abstände zwischen benachbarten WEAKonzentrationszonen (Stadt Hameln), Abstände zu Wohnbebauung, Abstände
zwischen benachbarten WEA-Konzentrationszonen, Natur- und Tierartenschutz,
Wasserschutzgebiet, Erholungsnutzung, Pferdehaltung (Stadt Springe), Grundund Trinkwasserschutz (Wasserbeschaffungsverband Mühlenbachtal), mögliche
Auswirkungen von WEA auf Menschen und Tiere (Kirchenvorstand St. Petri Flegessen), Tierartenschutz, ‚Umzingelung von Dörfern‘ durch WEA (Kirchengemeinden St. Martini Hachmühlen u. St. Andreas Springe).
 Umweltbezogene Stellungnahmen von Bürgern (§ 3 Abs. 1 BauGB) insbesondere
zu den Themen: Lärm (Hörschall), Infraschall, Schattenwurf, Nachtkennzeichnung (Lichtimmissionen), optische Bedrängung, Eiswurf, ‚Umzingelung‘ von Ortschaften, Gesundheit (körperliches und seelisches Wohlbefinden), Natur- und
Landschaftsschutz, Tierartenschutz, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmal,
Abstände zu Wohnbebauung, Landschaftsbild, Erholungsfunktionen, Windhöffigkeit, Höhenbegrenzung von WEA, Vorranggebiete für Natur u. Landschaft sowie
für Erholung (RROP).
Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf dieser Bauleitplanung (Flächennutzungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
von Dienstag, dem 29.12.2015
bis einschließlich Freitag, dem 05.02.2016,
öffentlich zu jedermann Einsicht einschließlich Kinder und Jugendlichen aus.
Die Unterlagen können im städtischen Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Verwaltungsgebäude Rathaus, Obertorstr. 1, Zimmer Nr. 13, aus
(montags - mittwochs 8.00 - 12.00 und 13.30 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.30
Uhr, freitags bis 12.00 Uhr; ansonsten nach vorheriger Terminvereinbarung) eingesehen werden.
Ein barrierefreier Zugang besteht über das städtische Servicebüro, Obertorstr. 3
(ausgenommen mittwochs ab 13.00 Uhr).
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit sich auf der Homepage der Stadt Bad Münder
zu informieren. Die öffentliche Bekanntmachung, sowie ein Link zu den ausgelegten
Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Bad Münder unter
www.bad-muender.de „Aktuelles“ Menüpunkt „Bekanntmachungen“ zu finden.
Zu dieser Bauleitplanung können während der Auslegungszeit Stellungnahmen
schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bei der Beschlussfassung
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung in Bezug auf die Aufstellung des Bebauungsplanes ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können. Da das Ergebnis der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Bad Münder, den 21.12.2015
(Büttner)
Bürgermeister
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