Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2012

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Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) 2012
Für das Jahr 2012 wurden von den 100 verbliebenen Kodierrichtlinien insgesamt 12
überarbeitet. Zwei Kodierrichtlinien (DKR P012 und DKR 1918) wurden gestrichen.
Bei einigen Kodierrichtlinien (DKR 0209, 0401, 1510) wurde durch die Änderung die
bereits vorgeschriebene Kodierung nochmals klargestellt, ohne inhaltliche
Änderungen vorzunehmen (Tabelle 1).
Tabelle 1: Übersicht der Änderungen der DKR für 2012
Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
D002f
Hauptdiagnose
- Anpassung an ICD-10-GM 2012
Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
P001f
P005h
P012d
(Streichung)
Allgemeine Kodierrichtlinien für
Prozeduren
Multiple/Bilaterale Prozeduren
Prozeduren, unterschieden auf
der Basis von Größe, Zeit oder
Anzahl
- Anpassung an OPS 2012
- Zusammenführung der Inhalte aus
P005 und P012, Streichung P012
- Klarstellung
- Anpassung an OPS 2012
P013d
Wiedereröffnung eines
Operationsgebietes/Reoperation
- Anpassung an OPS 2012
- Klarstellung
- Aufnahme eines neuen Beispiels
P014e
Prozeduren, die normalerweise - Anpassung an OPS 2012
nicht verschlüsselt werden
Spezielle Kodierrichtlinien
0201j
0209d
Auswahl und Reihenfolge der - Anpassung an OPS 2012
Kodes bei Neubildungen
Malignom in der Eigenanamnese - Klarstellung
0401h
Diabetes mellitus
- Klarstellung
1401e
Dialyse
- Anpassung an OPS 2012
1510b
Komplikationen in der
Schwangerschaft
- Klarstellung
1910h
Verletzung des Rückenmarks
- Anpassung an OPS 2012
(mit traumatischer Paraplegie
und Tetraplegie)
1916e
Vergiftung durch Arzneimittel,
Drogen und biologisch aktive
Substanzen
Unerwünschte Nebenwirkungen,
Vergiftung von zwei oder mehr in
Verbindung
eingenommenen
Substanzen
(bei
Einnahme
entgegen einer Verordnung)
1918a
(Streichung)
- Zusammenführung der Inhalte aus
1916 und 1918, Streichung 1918
- Änderung der Kodierung
- Klarstellung
- Aufnahme eines neuen Beispiels
Änderungen in den allgemeinen Kodierrichtlinien
In den allgemeinen Kodierrichtlinien für Krankheiten fand lediglich eine
Anpassung aufgrund von Änderungen der ICD-10-GM 2012 statt.
Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
In der bis zum Jahr 2011 bestehenden DKR P005 Multiple/Bilaterale Prozeduren
bestand für einige Prozedurenkodes ein scheinbarer Widerspruch zwischen der
Grundregel „Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand
widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie
sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden.“ und der Ausnahmeregel
„Wenn Verfahren Mengenangaben (z. B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im
Kode enthalten, ist der Kode für dieses Verfahren nur einmal während einer
stationären Behandlung anzugeben.“. Es gibt Leistungen, die theoretisch unter beide
Regelungen fallen. Die zählbare Leistung (z. B. Stent) stellt nur eine Teilkomponente
der umfassenderen, den OPS insgesamt definierenden Leistung (z. B. PTCA) dar.
Die den OPS maßgeblich definierende Leistung (z. B. PTCA) ist so oft zu kodieren,
wie sie während eines stationären Aufenthaltes durchgeführt wird, um den Aufwand
sachgerecht abzubilden. Die zählbare Teilleistung (z. B. Stent) ist für jede einzelne
umfassendere Leistung (z. B. PTCA) zu addieren und zu kodieren. Eine Summe über
den gesamten stationären Aufenthalt wird hingegen nicht gebildet.
Aufgrund des scheinbaren Widerspruchs zwischen der Grundregel und der
Ausnahmeregel innerhalb der DKR P005 und der Tatsache, dass sowohl in der DKR
P005 als auch in der bis zum Jahr 2011 bestehenden DKR P012 Prozeduren,
unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl Regeln für die
entsprechende Kodierung enthalten waren, wurden diese beiden Kodierrichtlinien zu
einer klaren und in sich schlüssigen Kodierrichtlinie zusammengefasst. In der neuen
DKR P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von
Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren wurde damit die Kodierung von
multiplen Prozeduren und von Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe,
Zeit oder Anzahl klargestellt. Darüber hinaus erfolgte eine Anpassung der Tabelle 1
„Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu kodieren sind“ an
den OPS 2012. Sowohl die Therapiesitzung der Elektrokrampftherapie (8-630.3) als
auch die sozialpädiatrische, neuropädiatrische und pädiatrisch-psychosomatische
Therapie (9-403) sind ab 2012 nicht mehr nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu
kodieren, sondern so oft wie sie erbracht wurden.
Im
ersten
Abschnitt
der
DKR
P013
Wiedereröffnung
eines
Operationsgebietes/Reoperation ist vorgeschrieben, dass bei der Wiedereröffnung
eines Operationsgebietes zunächst zu prüfen ist, ob die durchgeführte Operation
durch einen spezifischen Kode verschlüsselt werden kann. Beispielhaft war hier
neben der operativen Blutstillung nach Tonsillektomie (5-289.1) auch die
Rethorakotomie (5-340.3) als spezifischer Kode beschrieben. Aufgrund der
Streichung dieses Kodes im OPS, musste die Rethorakotomie (5-340.3) als
spezifischer Kode auch in der Kodierrichtlinie gestrichen werden. Stattdessen wurde
ein Kode für einen Femurkopfprothesenwechsel (5-821.12) als spezifischer Kode
aufgenommen. Im zweiten Abschnitt dieser Kodierrichtlinie waren die aufgeführten
Kodes als Zusatzkodes beschrieben, was sie aber zum Teil nicht sind. Deshalb
wurde im zweiten Abschnitt zur Richtigstellung der erste Satz geändert in „Gibt es
keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit
einem Kode, wie z. B. … für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1 und 2).“.
Aufgrund der Neuaufnahme des Zusatzkodes für Reoperationen an Lunge,
Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell (5-349.6) in den OPS
wurde dieser auch hier in die Kodierrichtlinie aufgenommen. Darüber hinaus wurde
im zweiten Abschnitt der Kodierrichtlinie aufgrund der Änderungen des OPS der
Absatz über Beispiel 1 angepasst sowie zur Klarstellung ein Beispiel (Beispiel 2) für
die Kodierung von Rethorakotomien mit den neuen Kodes aufgenommen. Ab
nächstem Jahr sind Rethorakotomien mit einem Kode für den jeweils durchgeführten
Eingriff in Verbindung mit dem neuen Zusatzkode zu verschlüsseln. Die
durchgeführten Eingriffe werden so spezifischer abbildbar und in den Datensätzen
weiterhin als Rethorakotomien identifizierbar sein.
Änderungen in den speziellen Kodierrichtlinien
In der DKR 0209 Malignom in der Eigenanamnese wurde im Abschnitt
„Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese“ im
Beispiel 1 „Verlaufsuntersuchung“ durch „Nachuntersuchung“ ersetzt, um das
Beispiel an die Inhalte der dazugehörenden abstrakten Kodiervorschrift anzugleichen
und damit die Kodierung klargestellt.
In der DKR 0401 Diabetes mellitus wurden im Abschnitt „Die Kategorien E10-E14“
zur Vervollständigung alle vierten Stellen der Kodes für Diabetes mellitus aufgeführt,
um klarzustellen, welche Kombinationen von vierten und fünften Stellen angegeben
werden können.
In der DKR 1510 Komplikationen in der Schwangerschaft wurde im Beispiel 2 zur
Vervollständigung und damit Klarstellung die Schwangerschaftsdauer ergänzt.
Durch die Zusammenführung und Angleichung der Inhalte aus der DKR 1916
Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen und
DKR 1918 Unerwünschte Nebenwirkungen/Vergiftung von zwei oder mehr in
Verbindung eingenommenen Substanzen (bei Einnahme entgegen einer
Verordnung) soll nicht mehr in Abhängigkeit davon, ob die Anwendung irrtümlich
oder unsachgemäß oder die Anwendung ordnungsgemäß war, eine unterschiedliche
Hauptdiagnose festgelegt werden. Stattdessen soll die Hauptdiagnose nach der
führenden medizinischen Problematik (Manifestation/Diagnose bzw. Symptom)
ausgewählt werden. Nur hierdurch ist eine sachgerechte Vergütung zu erreichen.
Darüber hinaus wurde eine Kodiervorschrift für Vergiftungen ohne Manifestation mit
einem entsprechenden Beispiel (Beispiel 3) aufgenommen. Kann keine Diagnose
bzw. kein Symptom als Manifestation verschlüsselt werden, bleibt der Kode für die
Vergiftung die Hauptdiagnose.
In den hier nicht aufgeführten überarbeiteten Kodierrichtlinien wurden lediglich nur
Anpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Klassifikationen (ICD-10GM, OPS) vorgenommen.
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