Anlage D Fortschreibung Flächennutzungsplan Verwaltungsgemeinschaft Aalen Bewertung der Bauflächenpotenziale Stadt Aalen Gemeinde Essingen Gemeinde Hüttlingen Bearbeitung: Ingenieurbüro HPC AG Dipl. Ing. Michael Jeltsch Landschaftsarchitekt / Stadtplaner stadtlandingenieure GmbH Wolfgangstraße 8, 73479 Ellwangen Stadtplanungsamt, Stadt Aalen Marktplatz 30, 73430 Aalen 1 Inhaltsverzeichnis Alternativenprüfung (Essingen/Hüttlingen) 4 Methodik Steckbriefe (Essingen/Hüttlingen) 4 AA2 Maiäcker 1 AA3 Südöstlich der Fichtestraße AA4 Himmlinger Blick AA5 Wasserloh AA6 Maiäcker 2 AA7 Unterer Heuchelbach AA8 Schlauchwasen AA9 Maiäcker 3 DW1 Birkäcker DW2 Birkäcker 2 DW3 Rotfeld DW4 Fischberg DW7 Nördlich der Osterberger Straße EB1 Hölläcker EB2 Beckenwiesäcker EB3 Neuwiesen EB9 Südliche Auchtwiesen EB10 Bühlfeld FF1 Hohfeld Süd FF2 Steinfurtäcker FF3 Steine FF6 Westliches Sandfeld HO1 Dorfäcker HO2 Strütfeld HO3 Brunnenwiesen HO8 Brühl-Nordost HO9 Brühl-Süd UH1 Oberrombacher Straße UH2 Mühläcker/Kreuzfeld UH5 Oberrombach UH7 Vor dem Schradenberg UH8 Erlisacker UK1 Pfromäcker/Brand UK2 Steinschelle-Süd UK3 Hungerbühl UK4 Ober Geheuertal UK5 Am Viehtrieb UK6 Kellersteige WA1 Schnepfenteich WA2 Katzenberg WA3 Eichelberg WA4 Schaffeld/ Hochfeld WA6 Wasseralfinger Tor WA7 Eichelberg 2 WA8 Hausäcker/Schaffeld WH1 Waldhausen West 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96 2 WH2 Waldhausen Nord WH3 Heidfeld AA3 südöstlich der Fichtestraße DW5 Bernhardsdorf-Süd DW6 Rodamsdörfle-Nordwest EB4 Niesitz-Südost FF5 Waiblingen-Nord HO6 Grubenweg-Süd HO7 Panoramaweg UH4 Hahnenbergstraße-West WA10 östl. Ortsausgang Affalterried SO1 Rennbruck G13 Langerthalde-Samental G10 Osterbucher Steige G8 Schindgasse G5 Staudenfeld westlich Kellerhaus G11 RUD-Süd G6 Ebnat-Ost G7 Schaufenster A7 G9 Hammerstadt-West G12 Lederhosen ES W1 Brühl Nordwest ES W2 Saukopf ES W3 Baintstraße ES W4 Daumelbach ES W5 Lauterburg ES W6 Forst ES W7 Lessingweg ES G1 Gewerbeerweiterung Stockert Ost ES G2 Gewerbeentwicklung Saukopf ES G3 Gewerbeerw. Streichhoffeld West ES G D1 Essingen Dauerwang Süd 1 ES G D2 Essingen Dauerwang Süd 2 HÜ W1 Wasserstall HÜ W2 Fuchsloch IV HÜ W3 Sandbuck-Letten HÜ W4 Speidel HÜ W5 Kaiberg HÜ W6 Seitsberg HÜ W7 Sulzdorf HÜ G1 Gewerbeentwicklung Bolzensteig HÜ G2 Gewerbeentw. westl. Umspannwerk HÜ G3 Gewerbeerweiterung Hüttlingen Süd HÜ G4 Gewerbeentw. östlich Tennisplätze 98 100 102 103 103 104 104 105 105 106 106 107 109 111 113 115 117 119 121 123 125 127 129 131 133 135 137 139 141 143 145 147 149 151 153 155 157 159 161 163 165 167 169 171 3 Vorläufiger Umweltbericht Alternativenprüfung Im Vorfeld zur Flächennutzungsplan-Fortschreibung haben die Gemeinden Essingen und Hüttlingen im Sommer 2016 jeweils im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche zukünftige Entwicklungsflächen eingehend untersucht. Die Stadt Aalen hat ihre Untersuchungen bereits Ende 2014 begonnen. Die Auswahl und Prüfung möglicher Entwicklungsflächen erfolgte dabei zunächst unter Berücksichtigung bisher erstellter Rahmenpläne und Entwicklungsstudien. Des Weiteren wurden die Flächen auf Grundlage der für eine Bauflächenentwicklung wesentlichen Sachverhalte (übergeordnete Planungen, Topographie, Erschließungsaufwand, Empfindlichkeiten gegenüber benachbarter Nutzungen, Hochwasserschutz sowie Natur- und Umweltschutz) ausgewählt und untersucht. Ergebnis der Machbarkeitsstudien war ein Pool möglicher Bauflächen mit Bewertungssteckbriefen, die den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlage für eine Flächenauswahl dienten. Für die Machbarkeitsstudie wurde jeweils zudem eine erste Bedarfsberechnung für den zukünftigen Wohnbauflächenbedarf erstellt, um den Flächenumfang abschätzen zu können. Auf dieser Grundlage wurden seitens der Gremien die für die FlächennutzungsplanFortschreibung vorliegenden Entwicklungsflächen ausgewählt. Für die Fläche G 14 in Aalen liegt die ökologische Bewertung noch nicht vor, weil diese Fläche noch kurzfristig neu aufgenommen wurde. Methodik Steckbriefe Gemeinden Essingen und Hüttlingen Die Wirkungsabschätzung für die geplanten Wohnbau- und Gewerbebauflächen auf Natur und Landschaft erfolgte anhand der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Biotope / Biotopverbund / Artenschutz, Landschaftsbild / Erholung und Mensch / Kultur / Sachgüter. Die Grundlage für die Bestandserfassung bildet eine Übersichtsbegehung des Geländes mit einer ausführlichen Recherche in Planwerken und eine Online-Abfrage von relevanten Umweltdaten bei der Landesanstalt, Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) und dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau (LGRB). Die schutzgutbezogene Bewertung wurde nach den „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“ des ehemaligen Landesamtes für Umweltschutz durchgeführt. Demnach erfolgt dir Einteilung in eine fünfstufige Werteskala (sehr gering – gering – mittel – hoch – sehr hoch). Das Schutzgut Boden wird zusätzlich gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg bearbeitet. Die Einstufung der Bodenfunktionen Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AKIWAS), Natürliche Bodenfruchtbarkeit (NATBOD) und Filter und Puffer für Schadstoffe (FIPU) erfolgte durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB). Abschließend erfolgt ein landschaftspflegerisches Fazit mit entsprechenden Empfehlungen für das weiterführende Bauleitverfahren. 4 Für die Bearbeitung wurden folgende Quellen verwendet: Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) der Verwaltungsgemeinschaft AalenEssingen-Hüttlingen Stand 28. August 2002 / 57. Änderung 30.09.2015 „Stadtplan“ der Stadt Aalen Wirtschaftsfunktionenkarte und Flächenbilanzkarte der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Abfrage des Altlastenkatasters des Landratsamts Ostalbkreis Bewertung der Bodenfunktionen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe, Bergbau (LGRB) Bodenkarte 50, Online-Abfrage beim Kartenservice beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe, Bergbau (LGRB) Schutzgebiete, Hydrogeologische Einheiten, Biotopverbund, Fließgewässer Online-Abfrage beim Kartenservice der Landesanstalt, Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) Topographische Karten, Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (2007) Bearbeitung: stadtlandingenieure 5 AA2 Maiäcker 1 AA2 Maiäcker 1 Aalen Ost Größe ca. 1,0 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Südwestlich befindet sich ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung kann über die „Kleiststraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Die Erschließung ist insgesamt als ungünstig zu bewerten. Relief leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde; Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit; keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse; Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%, im süd-östlichen Teil überwiegend landbauwürdige, im nordwestlichen Teil aber eine landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Südlich der Baufläche verläuft eine lokale Hauptluftströmung. Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Flächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftproduktion. Biotope Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 6 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Laut FNP befindet sich die Fläche außerhalb der vorgesehenen Siedlungsbegrenzung. Konfliktprognose Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können klimatische Ausgleichsfunktion und mögliche Beeinträchtigung eines bestehenden Ortsrandes als spezielle Konflikte erkannt werden. Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein. Darüber hinaus wird die Siedlungsgrenze weiter in die freie Landschaft verschoben und damit Ortsbild und Erholungsfunktion beeinträchtigt. Die Fläche ist für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 7 AA3 Südöstlich der Fichtestraße AA3 Südöstlich der Fichtestraße Aalen Ost Größe ca. 0,4 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Die Anbindung kann über die „Fichtestraße“ erfolgen. Es grenzt nördlich an ein bestehendes Wohngebiet an. Relief Das Gelände ist leicht geneigt. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt. Boden Es handelt sich teilweise um Auffüllungen. Vorherrschender Bodentyp: Braunerde. Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit. Fläche mit verändertem Untergrund. Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und angrenzenden Grenzflächen mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): es handelt sich insgesamt um eine landbauwürdige Fläche, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Südlich der Baufläche verläuft der Taufbach. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Die Fläche befindet sich im Bereich von lokalen Hauptluftströmungen. 8 Biotope Die Fläche befindet sich innerhalb einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 09) mit schutzwürdigen Gehölzbeständen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Die Baufläche befindet sich auf verändertem Untergrund. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Die Fläche liegt gemäß FNP innerhalb einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 09). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Fläche mit verändertem Untergrund, Fläche mit Biotopverbundfunktion, Starke Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Vor der Ausweisung als Baugebiet sind Untergrunduntersuchungen vorzunehmen. Die Fläche ist aufgrund der Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die bestehenden Gehölzbestände am Ortsrand sind zu erhalten, ca. 2 Baugrundstücke sind jedoch im Osten möglich. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 09) ist neu abzugrenzen. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 9 AA4 Himmlinger Blick AA4 Himmlinger Blick Aalen Ost Größe ca. 1,2 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Die Anbindung kann über die „Kantstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Ein bestehendes Wohngebiet grenzt nördlich und westlich an die Fläche an. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt. Boden Es handelt sich um Auffüllungen. Vorherrschender Bodentyp: Braunerde Sand, mittel- bis tiefgründig, mittlere bis große Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorrangfläche Stufe II, im südlichen Teil Grenzflächen: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%, teilweise schlechte Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) oder Hangneigung >21-35%, überwiegend eine landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Südlich der Baufläche verläuft der Taufbach. Klima Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Die Fläche grenzt nordwestlich an ein Biotop an (Nr. 171261360413). Im Osten an das Baugebietes angrenzend ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. 10 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Auffüllung mit Bodenmaterial im weiteren Umfeld. Es sind keine weiteren Immissionen) Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Gemäß FNP ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 09) am östlichen und südlichen Rand der Baufläche vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können keine speziellen Konflikte erkannt werden. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu bestehenden Biotopen. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Im Osten sollte das Baugebiet aufgrund der Topographie zurückgenommen werden. Ansonsten ist die Fläche für eine Bebauung gut geeignet und bildet eine sinnvolle Abrundung der Ortslage. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 11 AA5 Wasserloh AA5 Wasserloh Aalen Ost Größe ca. 0,8 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Die Anbindung kann über die „Weiße Steige“ oder „Winkenhaldeweg“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Ein bestehendes Wohngebiet grenzt süd-westlich an die Fläche an. Relief Das Gelände ist eben – leicht geneigt. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina, Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte und feuchte Böden. Schutzgebiete Die Fläche überlagert eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (AA Ost 13). Im Norden reicht das geplante Baugebiet in das LSG Nr. 1.36.050 „Albtrauf zwischen Unterkochen und Baiershofen“ hinein. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Biotope Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung. Von der Planung sind Wiesen ohne besondere Biotopvorkommen betroffen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (Nähe zum Wanderparkplatz, Landschaftsschutzgebiet, Wald). Beeinträchtigungen des Erholungspotentials durch eine Bebauung sind möglich. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. 12 Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Fläche befindet sich gemäß der Raumordnungsplanung teilweise in einem Regionalen Grünzug. Gemäß FNP ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bereich der Baufläche vorgesehen (AA Ost 13). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Lage innerhalb eines Regionalen Grünzugs, Lage teilweise innerhalb eines LSG, Ausdehnung der Bebauung in einen ökologisch sensiblen und für die ortsnahe Erholung bedeutsamen Landschaftsraum hinein. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 13) soll angepasst und als strukturierter Ortsrand entwickelt werden. Eine Bebauung im nördlichen Teil des Baugebietes sollte aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet LSG Nr. 1.36.050 nicht weiterverfolgt werden. Aufgrund der Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug, mit einem Landschaftsschutzgebiet (LSG Nr. 1.36.050) und einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 13) ist die Fläche für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die Bebauung sollte allenfalls in Teilen zur Fortsetzung der bestehenden Bebauung außerhalb der Schutzgebiete weiterverfolgt werden, wenn die Realisierung der hier bislang im FNP vorgesehenen Ortsrandeingrünung dadurch auch tatsächlich gesichert werden kann. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 13 AA6 Maiäcker 2 AA6 Maiäcker 2 Aalen Ost Größe ca. 5,1 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen direkt angrenzend an die Wohnbaufläche AA2 Maiäcker. Südwestich befindet sich ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung kann über die „Kleiststraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets erfolgen. Die Erschließung ist insgesamt als ungünstig zu bewerten und erfordert ggf. den Ausbau / Neubau .einer Straßen nach Norden. Relief Das Gelände ist leicht geneigt und bildet einen Höhenrücken zwischen zwei Tälchen. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt. Boden Schutzgebiete Wasser Klima Biotope Erholung/Landschaftsbild Vorherrschender Bodentyp: Braunerde, Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorrangfläche Stufe II in nördlicher Hälfte: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung, im süd-östlichen Teil überwiegend landbauproblematische Fläche (Grenzflur). Der Großteil der Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan). Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Flächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftproduktion. Südlich und nördlich der Baufläche verläuft eine lokale Hauptluftströmung. Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Im Süden der Baufläche befindet sich eine als Biotop kartierte Feldhecke (Nr.: 171261360436). Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung. Im Süden verläuft die „Schättere“ mit hoher Erholungsfunktion. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten Ortsrandlage möglich. 14 Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Laut Raumordnung befindet sich der östliche bis südliche Bereich der Fläche in einem Regionalen Grünzug und in einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung. Der Großteil der Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion mögliche Beeinträchtigung eines bestehenden Ortsrandes in exponierter Lage Überlagerung mit Regionalem Grünzug Überlagerung mit Schutzbedürftigem Bereich für Erholung und schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz Beeinträchtigung Biotop Eine Bebauung im östlichen/südlichen Teil des Baugebietes sollte aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug nicht weiterverfolgt werden Die Talbereiche sollten freigehalten werden, Beschränkung der Bebauung auf den Kernbereich auf der Kuppe Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein. Die Siedlungsgrenze wird in exponierter Lage weiter in die freie Landschaft verschoben, damit können Ortsbild und Erholungsfunktion nachhaltig beeinträchtigt werden. Die Fläche erfüllt überörtliche Funktionen; aufgrund der Lage in einem Regionalen Grünzug sowie innerhalb von schutzbedürftigen Bereichen für Erholung, Naturschutz und Landschaftspflege für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Zur Vermeidung von Konflikten wird eine Reduzierung der Baufläche auf den Kernbereich in Kuppenlage empfohlen. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 15 AA7 Unterer Heuchelbach AA7 Unterer Heuchelbach Aalen Süd-West Größe ca. 4,6 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Südwesten von Aalen an der B19. Nördlich befindet sich ein bestehendes Gewerbegebiet, östlich ein bestehendes Wohngebiet. Die Lage ist topographisch durch ein Tälchen vom Siedlungskörper abgesetzt. Die Anbindung kann über die „Dr.-GeorgKress-Straße“ und über den „Zochentalweg“ erfolgen. Relief leicht geneigt, Kuppenlage Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde, Pelosol, Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung, im nördlichen Teil überwiegend landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Schutzgebiete sind nicht tangiert. Laut derzeitigem Landschaftsplan befindet sich die Fläche in einem landschaftsschutzwürdigen Gebiet. Im Süden grenzt ein Wasserschutzgebiet (WSG Heuchelbach, Quellen 1-4, Stadtwerke Aalen) an. Wasser Westlich der Fläche fließt der Heuchelbach, Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten. Klima Die Wohnbaufläche liegt im Einzugsbereich einer lokalen Hauptluftströmung und hat eine hohe Bedeutung für die Frischluftproduktion. Die Bebauung des Tälchens würde eine Frischlufttransportbahn verstellen. Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Eine klimatische Detailuntersuchung ist erforderlich. 16 Biotope Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist aufgrund von Feld- und Wiesenwegen und der Nähe zum Erholungs-/Waldgebiet „Aalbäumle“ für ortsnahe Erholungsnutzungen von großer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Ein Immissionskonflikt ist durch die nördlich verlaufende Dr.-Georg-Kress-Straße und die Gewerbegebiete möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Raumordnerische Belange stehen einer Bebauung nicht entgegen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion Beeinträchtigungen des Erholungsgebietes Das Heuchelbachtal im Westen und das Zochental im Osten sollten in angemessener Breite freigehalten werden. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein. Eine klimatische Detailuntersuchung ist erforderlich. Das Baugebiet bildet einen neuen, vom Siedlungskörper abgesetzten Siedlungsansatz. Die Siedlungsgrenze wird über eine topographische Grenze (Zochental) hinweg weiter in die freie Landschaft verschoben und damit vor allem die Erholungsfunktion beeinträchtigt. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 17 AA8 Schlauchwasen AA8 Schlauchwasen Aalen Nord Größe ca. 0,8 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Aalen nördlich der Rötenbergstraße und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann über die „Rötenbergstraße“ erfolgen. Relief Leicht - stark geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde Lehm, mittelgründig, mittlere bis große Durchlässigkeit keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse Grenzfläche: Böden mit mittlerer Bodenfruchtbarkeit und zum Teil Hangneigung >12-21% , eher landbauproblematische Fläche Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es befinden sich keine oberirdischen Gewässer auf der Fläche. Klima Die Wohnbaufläche liegt teilweise im Einzugsbereich einer lokalen Hauptluftströmung. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht von Bedeutung. 18 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Westlich der Wohnbaufläche befindet sich in ca. 300 m Entfernung die Bahntrasse Nördlingen – Aalen. Erhebliche Immissionskonflikte sind jedoch nicht zu erwarten. Aspekte aus Raumordnung/FNP Es werden keine raumordnerischen Belange berührt. Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion Eine einzeilige Randbebauung mit Erschließung von der Rötenbergstraße scheint unproblematisch. Aufgrund der Topographie treten die Gebäude zum Tälchen hin massiv in Erscheinung. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die Hanglage ist für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Das Gebiet greift in einen kleinräumigen klimatischen Ausgleichsraum ein. Die exponierte Lage am Talrand erfordert eine intensive landschaftliche Einbindung der Baukörper. Zwischen Bebauung und Wald sollte eine neue Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft geplant werden. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 19 AA9 Maiäcker 3 AA9 Maiäcker 3 Aalen Ost Größe ca. 8,4 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen direkt angrenzend an die Wohnbaupotentialfläche AA6 Maiäcker 2. Weiter südwestich befindet sich ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung kann über die „Kleiststraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets erfolgen. Die Erschließung ist insgesamt als ungünstig zu bewerten und erfordert ggf. den Ausbau / Neubau .einer Straßen nach Norden. Relief Das Gelände ist leicht geneigt und bildet einen Höhenrücken zwischen zwei Tälchen. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt. Boden Schutzgebiete Wasser Klima Biotope Vorherrschender Bodentyp: Braunerde, Sand und Lehm, mittel - tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, mittlere Bodenfruchtbarkeit. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Fläche liegt jedoch innerhalb einem Regionalen Grünzug (Pl.S. 3.1.1), einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Pl.S. 3.2.1) und innerhalb einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung (Pl.S. 3.2.4) des Regionalplans Ostwürttemberg. Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Flächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftproduktion. Südlich und nördlich der Baufläche verläuft eine lokale Hauptluftströmung. Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Innerhalb der Baufläche befindet sich die als Biotop kartierte Feldhecke (Nr.: 171261360427 Feldhecken westsüdwestlich Himmlingen), es besteht ein Schutzstatus nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG. Es gibt keine besonderen Artenvorkommen, die Krautschicht im Inneren sowie die Säume sind vorwiegend nitrophytisch überprägt. 20 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist als Stadtrandgebiet und Übergang zur freien Landschaft für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung. Im Süden verläuft die „Schättere“ mit hoher Erholungsfunktion. Die Verbindungsstraße zwischen Pelzwasen und Himmlingen wird für die ortsnahe Erholung genutzt (Spazier- und Wanderweg, Radverbindung). Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Laut Raumordnung befindet sich die Potentialfläche in einem Regionalen Grünzug, einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sowie einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung. Eine Bebauung der Fläche widerspringt damit den Zielen der Raumordnung. Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion mögliche Beeinträchtigung eines bestehenden Ortsrandes in exponierter Lage Überlagerung mit Regionalem Grünzug Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Erholung und schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege Beeinträchtigung eines kartierten Biotops (Feldhecke) und weiterer naturnaher Strukturen (Bäume, Säume) entlang der Straße Beeinträchtigung von ortsnahen Erholungsmöglichkeiten. Eine mögliche Bebauung sollte aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug auf den südlichen Teil beschränkt werden, Beschränkung der Bebauung auf den Kernbereich auf der Kuppe. Die angrenzenden Talbereiche sollten freigehalten werden Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die Fläche erfüllt überörtliche Funktionen; aufgrund der Lage in einem Regionalen Grünzug sowie innerhalb von schutzbedürftigen Bereichen für Erholung, Naturschutz und Landschaftspflege ist die Fläche für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein. Die Siedlungsgrenze wird in exponierter Lage weiter in die freie Landschaft verschoben, damit können Ortsbild und Erholungsfunktion nachhaltig beeinträchtigt werden. Zur Vermeidung von Konflikten wird eine Reduzierung der Baufläche auf den südlichen Kernbereich in Kuppenlage empfohlen (ca. 1/3 der Fläche). Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 21 DW1 Birkäcker DW1 Birkäcker Dewangen Nord Größe ca. 6,3 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt nördlich von Dewangen, westlich der „K3239“ und nördlich der „Treppacher Straße“. Die Anbindung kann über diese Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb der Baufläche erfolgen. Westlich und südlich der geplanten Baufläche befindet sich bereits ein bestehendes Wohngebiet. Relief Eben/flach – leicht geneigt, im Norden eine flache Mulde Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es befindet sich ein periodisch wasserführender Bach im westlichen Teil der Baufläche. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 22 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (alte Fachsenfelder Straße mit landschaftsbildprägenden Strukturen mit Ausblicken). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Größe des Baugebiets und der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Im Bereich der „Treppacher Straße“ sind Immissionen möglich. Durch geplante Gewerbegebiete entsteht ein Immissionskonflikt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche ist gemäß Regionalplan bereits als geplante Siedlungsfläche für Wohnen ausgezeichnet. Gemäß FNP ist dieses Gebiet als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Großflächiger Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche in direkter Ortsnähe Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich Mögliche Immissionen durch Verkehr Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Die nördlich im Baugebiet gelegene Geländemulde sollte für Maßnahmen der Grünordnung (z.B. Regenwasserrückhaltung) genutzt werden Mögliche Immissionskonflikte sind im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Die Funktion der ortsnahen Erholung ist durch eine angemessene Ortsrandgestaltung zu erhalten. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche ist somit für eine Bebauung gut geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 23 DW2 Birkäcker 2 DW2 Birkäcker 2 Dewangen Nord Größe ca. 4,6 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt nördlich von Dewangen, westlich der „K3239“ und nördlich der „Treppacher Straße“. Die Anbindung kann über diese Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Südlich der geplanten Baufläche befindet sich bereits ein bestehendes Gewerbegebiet. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 24 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (befestigter Weg mit landschaftsbildprägenden Strukturen in Talraum mit Ausblicken). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Im Bereich der „Treppacher Straße“ sind Immissionen möglich. Durch das bestehende Gewerbegebiet entsteht ein Immissionskonflikt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan teilweise in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Gemäß FNP ist dieses Gebiet als geplantes Gewerbegebiet ausgewiesen (Planung nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Großflächiger Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche in direkter Ortsnähe. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der ortsnahen Erholung möglich. Mögliche Immissionen durch Verkehr und Gewerbe. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes, speziell an der Grenze zum Gewerbegebiet. Die nördlich im Baugebiet gelegene Geländemulde sollte für Maßnahmen der Grünordnung (z.B. Regenwasserrückhaltung) genutzt werden. Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Es entsteht ein Immissionskonflikt mit angrenzender Gewerbebebauung und Verkehrsflächen. Das Orts- und Landschaftsbild ist durch eine angemessene Ortsrandgestaltung zu erhalten. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche ist somit für eine Bebauung gut geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 25 DW3 Rotfeld DW3 Rotfeld Dewangen Süd Größe ca. 3,4 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt süd-östlich von Dewangen, östlich der „Rotfeldstraße“. Die Anbindung kann über diese Straße und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Die Fläche befindet sich südlich eines bestehenden Gewerbegebietes und Sportplatzes. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol-Pseudogley Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort Überwiegend in Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und angrenzenden Grenzflächen mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34); insgesamt handelt es sich um eine überwiegend landbauwürdige Fläche, Fremdnutzungen sollten ausgeschlossen werden. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer auf der Fläche vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 26 Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Im Süden grenzt ein Biotop (Nr. 171261360152) an. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (bestehender Sportplatz, geplante Freizeitanlagen). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Durch das bestehende Gewerbegebiet entsteht ein Immissionskonflikt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Gemäß FNP ist dieses Gebiet als geplanter Sport-/Tennisplatz und als geplante Kleintierzuchtanlage ausgewiesen (Planung nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich Nähe zum Gewerbegebiet. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes, speziell an der Grenze zum Gewerbegebiet. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (DW 09) soll am Ortsrand weiter entwickelt werden. Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Es entsteht ein Immissionskonflikt mit angrenzendem Gewerbegebiet. Die Funktion der ortsnahen Erholung ist durch eine angemessene Ortsrandgestaltung zu erhalten. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (DW 09) soll am Ortsrand weiter entlang der Baugebietsgrenzen entwickelt werden. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche ist somit für eine Bebauung gut geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 27 DW4 Fischberg DW4 Fischberg Dewangen West Größe ca. 4,0 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt westlich von Dewangen, nördlich der „Reichenbacher Straße“ und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet am „Berger Weg“ an. Die Anbindung kann über diese Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Relief Eben/flach – leicht geneigt, Exponiert liegende Geländekuppe am nordwestlichen Ortsrand von Dewangen, nördlich grenzt der Talzug des Dewanger Haldenbachs an (LSG, siehe unten). Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Im Süden der Wohnbaufläche ist eine Streuobstwiese vorhanden. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Braunerde, Pseudogley Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort, Teilweise in Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und angrenzenden Grenzflächen mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34); der Westen ist insgesamt eine nicht landbauwürdige Fläche Schutzgebiete Die Fläche grenzt östlich an eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Hangzone des Haldenbachtals. Dieses ist im weiteren Verlauf als Landschaftsschutzgebiet geschützt (LSG Leintal mit Seitentälern). Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 28 Biotope Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (befestigter Weg mit landschaftsbildprägenden Strukturen in Talraum mit Ausblicken). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Im Bereich der „Reichenbacher Straße“ sind Immissionen möglich. Durch eine angrenzende Kläranlage können Geruchsimmissionen auftreten. Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Der südliche Teil befindet sich zudem in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich Mögliche Immissionen Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (DW 03) soll am Ortsrand weiter entlang der Baugebietsgrenzen angepasst und entwickelt werden. Aufgrund der exponierten Lage, des ehemals geplanten LSG Welland und des schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftspflege ist eine Bebauung dieser Fläche als kritisch zu bewerten. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 29 DW7 Nördlich der Osterberger Straße DW7 Nördlich der Osterberger Straße Reichenbach Größe ca. 0,3 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt süd-westlich von Dewangen am Ortsrand des Ortsteils Reichenbach, nördlich der Osterberger Straße. Die Anbindung kann über diese Straßen erfolgen. Westlich befindet sich ein Mischgebiet. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Streuobstwiese und Acker genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Braunerde, Pseudogley Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34), insgesamt eine landbauproblematische Fläche Schutzgebiete Die Fläche liegt gemäß Regionalplan in einem geplanten Bereich für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Nördlich und westlich grenzt direkt einen schutzbedürftigen Bereich für die Forstwirtschaft an. Die Fläche liegt innerhalb der Gebietskulisse eines ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiets. Wasser Entlang der Straße verläuft ein offener Entwässerungsgraben mit temporärer Wasserführung. Ansonsten sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind überwiegend Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Die Fläche wird jedoch umrandet von Biotop-kartierten Feldgehölzen (Nr.: 171251360076) am schutzwürdigen Lias - Trauf. Die Fläche ist für den überörtlichen Biotopverbund von hoher Bedeutung. 30 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (Streuobstwiese in direkter Nähe zu Wald- und Strauchstrukturen). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Vorbelastungen sind nicht bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einer Vorrangfläche für die Landwirtschaft und grenzt gemäß FNP an ein geplantes Gebiet für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Dew 12) an. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes insbesondere durch Verlust typischer Siedlungsrandstrukturen wie Streuobstwiesen und der Überprägung der von hier gut sichtbaren, das Landschaftsbild prägenden Hangkante Lias – Traufs möglich. Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich. Beeinträchtigung der angrenzenden Biotope insbesondere durch Beschattung möglich. Beeinträchtigung von Flächen mit hoher Bedeutung für den Biotopverbund ist unvermeidbar. Der enge Talzug mit den naturnah geprägten Strukturen und der landschaftsbildprägenden Lias – Hangkante sollte offen gehalten werden. Erhalt und Entwicklung der geplanten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Dew 12). Die Konflikte erschienen insgesamt unverhältnismäßig hoch. Die Fläche ist für eine Bebauung ungeeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 31 EB1 Hölläcker EB1 Hölläcker Ebnat Nord Größe ca. 6,2 ha Lage /Anbindung Die Fläche befindet sich nördlich der „Unterkochener Straße“ und westlich des „Mahdwegs“. Die Anbindung kann über bestehende Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraße im Baugebiet angebunden werden. Es ist auch eine Anbindung an die geplante Umgehungsstraße vorgesehen. Die Baufläche grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an und rundet die Ortslage ab. Relief flach/eben - leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Parabraunerde, Lehm, tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorkommen von Dolinen, Westlich ragt eine Grenzflur mit überwiegend landbauproblematische Flächen in die Baufläche hinein. Schutzgebiete Die Fläche liegt teilweise in einem Wasserschutzgebiet (Zone III) und liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile. Wasser Keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche befindet sich teilweise in einem Wasserschutzgebiet Zone III. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Westlich der Baufläche sind Geplante Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorzusehen. 32 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Immissionen sind durch eine geplante Umgehungsstraße möglich. Immissionen durch Landwirtschaft sind möglich. Auf der Fläche befinden sich sog. B-Fälle, d.h. gering belasteter Boden (Nr. 1360200001849) und altlastverdächtige Flächen (Nr. 1360200001838). Die Fläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz (Nord-Westen). Der Rest der Fläche ist gemäß Regionalplan eine geplante Siedlungsfläche für Wohnen. Gemäß FNP sind eine Wohnbaufläche, ein Spielplatz und eine Verkehrsfläche geplant (Planung nicht mehr aktuell). Das Baugebiet ist an die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 02) anzupassen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Lage am Wasserschutzgebiet, mögliche Beeinträchtigungen der Trinkwassergewinnung Mögliche Immissionen durch Landwirtschaft Mögliche Immissionen durch Verkehr Vorkommen von Dolinen, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die Schutzziele des WSG sind möglicherweise zu beachten. Mögliche Gefährdung des Grundwassers durch Stoffeinträge über Dolinen. Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen. Das Baugebiet ist an die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 02) anzupassen. Die Fläche ist für eine Bebauung aufgrund der vorkommenden Dolinen und der Lage an einem Wasserschutzgebiet nur bedingt geeignet. Der mögliche Immissionskonflikt mit der angrenzenden Straße / geplante Ortsumfahrung ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 33 EB2 Beckenwiesäcker EB2 Beckenwiesäcker Lage /Anbindung Ebnat West Größe ca. 1,7 ha Die Baufläche befindet sich am westlichen Rand von Ebnat. Die Anbindung kann durch die bestehende "Unterkochener Straße" und neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Östlich grenzt ein bestehendes Wohngebiet an. Der südliche Teil befindet sich in geringem Abstand zu einem Wald. Relief Schwach geneigt, im südlichen Bereich befindet sich eine Böschung Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird hauptsächlich als Acker, aber zum Teil auch als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde, Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, teilweise mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) bis schlechte Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) vorhanden, nördlicher Teil ist überwiegend als landbauproblematisch eingestuft. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 34 Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Ein Wald grenzt westlich an den südlichen Bauflächen-Bereich an. In diesem Bereich befindet sich eine Böschung mit Gehölzen. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs zu Naherholungsgebieten von Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Mögliche Immissionen durch eine geplante Umgehungsstraße bestehende Straße Autobahn A 7 Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung und in der Nähe eines Regionalen Grünzugs. Der südliche Teil der Fläche befindet sich in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Gemäß FNP sind auf dieser Fläche Dauerkleingärten vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Nähe zu einem regionalen Grünzug Abstand zum Wald ist im südlichen Bereich zu gering. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Es ist ein ausreichender Abstand zu dem regionalen Grünzug vorzusehen Der nördliche Teil der Baufläche ist gut für eine Bebauung geeignet, da die zu erwartenden Konflikte insgesamt lösbar erscheinen. Der südliche Bereich der geplanten Baufläche ist aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen und der Topographie nur bedingt geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 35 EB3 Neuwiesen EB3 Neuwiesen Lage /Anbindung Ebnat Süd Größe ca. 1,6 ha Die Fläche liegt im Süden von Ebnat. Die Anbindung kann über die bestehende Erschließungsstraße "Oberkochener Straße" und neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Bestehende Wohngebiete grenzen an die Baufläche an, wodurch eine Bebauung zu einer Abrundung der Ortslage führen würde. Die Siedlungsbegrenzung (Ortsrand) überschneidet die Baufläche im südlichen Bereich. Relief flach/eben Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Wiese und zum Teil als Acker genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde, Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorkommen von Dolinen. Auf der Fläche befinden sich mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und ist überwiegend als landbauwürdig anzusehen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Wiesen- und Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 36 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs zu Naherholungsflächen (angrenzender Wald, Grünfläche) von Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Gemäß FNP ist dort ein Spielplatz geplant (Planung nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Vorkommen von Dolinen, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen Die Fläche ist für eine Bebauung nur bedingt geeignet, da aufgrund der Dolinen eine Gefährdung des Grundwassers durch Stoffeinträge möglich ist. Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion werden durch Verlagerung des Ortsrandes beeinträchtigt (eventuell Reduzierung der Baufläche vorsehen). Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 37 EB9 Südliche Auchtwiesen EB9 Südliche Auchtwiesen Lage /Anbindung Ebnat Süd Größe ca. 10 ha Die Fläche liegt im Süden von Ebnat. Die Anbindung kann über die bestehende Erschließungsstraße "Oberkochener Straße" und neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Die Bebauungsfläche grenzt an bestehende Wohnbaugebiete an, liegt jedoch südlich der Siedlungsbegrenzung (Ortsrand). Relief flach/eben Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Wiese und zum Teil als Acker genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Möglicherweise Vorkommen von Dolinen Auf der Fläche befinden sich mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und ist überwiegend als landbauwürdig anzusehen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben. Schutzgebiete Die Fläche liegt in einem Wasserschutzgebiet (Zone III) und liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile. Wasser Keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche befindet sich teilweise in einem Wasserschutzgebiet. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Wiesen- und Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 38 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs zu Naherholungsflächen (angrenzender Wald) von Bedeutung. Starke Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage und großflächigen Ausdehnung in die freie Landschaft hinein zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen durch Landwirtschaft sind möglich. Auf der Fläche befinden sich sog. B-Fälle, d.h. gering belasteter Boden (Nr. 1360200001813, 1360200001791, 1360200001800) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Das Baugebiet ist an die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 02) anzupassen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Vorkommen von Dolinen, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können. Das Baugebiet überlagert geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 10 und 11). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind möglich. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Möglicherweise ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen im Norden der Fläche. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 10 und 11) ist an das Baugebiet anzupassen. Die Böden sind für eine Bebauung nur bedingt geeignet, da aufgrund der Dolinen eine Gefährdung des Grundwassers durch Stoffeinträge möglich ist. Weiterhin werden Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion durch die Verlagerung des Ortsrandes beeinträchtigt. Dazu kommt ein großräumiger Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Eine Bebauung dieser Fläche ist daher als nicht vertretbar einzustufen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 39 EB10 Bühlfeld EB10 Bühlfeld Lage /Anbindung Ebnat Süd Größe ca. 9,7 ha Die Fläche liegt im Süden von Ebnat. Die Anbindung kann über die bestehenden Erschließungsstraßen "Herbstgartenweg" und „Bonhoefferstraße“, sowie über neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Die Bebauungsfläche grenzt an bestehende Wohnbaugebiete an, liegt jedoch südlich der Siedlungsbegrenzung (Ortsrand). Relief flach/eben Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Wiese und zum Teil als Acker genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde, Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorkommen von Dolinen. Auf der Fläche befinden sich mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und ist überwiegend als landbauwürdig anzusehen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben. Schutzgebiete Die Fläche liegt teilweise in einem Wasserschutzgebiet (Zone III) und liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile. Wasser Keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche befindet sich teilweise in einem Wasserschutzgebiet Zone III. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Wiesen- und Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Es befindet sich eine Obstbaumreihe am Rand eines asphaltierten Feldweges. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 40 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs zu Naherholungsflächen von Bedeutung. Starke Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage und großflächigen Ausdehnung in die freie Landschaft hinein zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen durch Landwirtschaft sind möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz für Landwirtschaft. Das Baugebiet überlagert die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 11). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Vorkommen von Dolinen im östlichen Teil der Fläche, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Möglichweise ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen/Auffüllungen. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 11) ist an das Baugebiet anzupassen. Im östlichen Teil der Baufläche ist mit Dolinen oder Auffüllungen zu rechnen und daher als Baugrund möglicherweise nur bedingt geeignet. Weiterhin werden Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion durch die Verlagerung des Ortsrandes beeinträchtigt. Dazu kommt ein großräumiger Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Eine Bebauung dieser Fläche ist daher als nicht vertretbar einzustufen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 41 FF1 Hohfeld Süd FF1 Hohfeld Süd Fachsenfeld Süd Größe ca. 2,2 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Süden von Fachsenfeld, westlich der „Frankeneichstraße“ und östlich der „Mittelfeldstraße“ und grenzt südlich an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Anbindung kann über die „Frankeneichstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen angebunden werden. Relief Eben/flach Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich und als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, im westlichen Teil Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), insgesamt als landbauproblematische Fläche anzusehen Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 42 Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am westlichen Rand der Baufläche ist vorgesehen. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der bestehenden Bebauung nicht zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aufgrund der Nähe zu einem Gewerbegebiet können Immissionen möglich sein. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche ist gemäß Regionalplan als Siedlungsfläche für Wohnen geplant. Gemäß FNP ist eine Wohnbaufläche geplant. Am süd-westlichen Rand ist eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Immissionen durch angrenzendes Gewerbegebiet möglich Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes, speziell am süd-westlichen Rand Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Es besteht ein Immissionskonflikt mit angrenzender Gewerbenutzung. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 43 FF2 Steinfurtäcker FF2 Steinfurtäcker Fachsenfeld West Größe ca. 3,2 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Südwesten von Fachsenfeld, westlich der „Frankeneichstraße“ und östlich der Kreisstraße „K 3239“. Nördlich und östlich der Baufläche grenzt ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann über die „Frankeneichstraße“ erfolgen. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 3559), nördlich grenzt eine Grenzfläche an (Ackerzahl/Grünlandzahl 2534), insgesamt jedoch als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 44 Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am Rand der Baufläche ist vorgesehen. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße „K 3239“ sind Immissionen möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan ist die Baufläche als Siedlungsfläche für Wohnen geplant. Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist gemäß FNP nördlich der Baufläche geplant (Faf 06). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Faf 06) ist an die Baufläche anzupassen (Ortseingrünung). Das Baugebiet ist bei entsprechender Abrundung und Ortsrandgestaltung aus landschaftsplanerischer Sicht unkritisch. Die zu erwartenden Konflikte sind insgesamt lösbar. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 45 FF3 Steine FF3 Steine Fachsenfeld Nord Größe ca. 5,9 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt nördlich von Fachsenfeld. Die Baufläche kann über die bestehende Erschließungsstraßen „In der Steine“ und „Scherrenbergstraße“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind notwendig. Südlich der Baufläche befindet sich das Schloss Fachsenfeld, westlich ein bestehendes Wohngebiet. Relief Eben/flach – leicht geneigt, Kuppenlage Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich und als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde Lehm, mittel – tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine extremen oder seltenen Bodenverhältnisse, sowohl mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), als auch schlechte bis ungeeignete Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25- <24), insgesamt überwiegend landbauproblematische Fläche Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am südlichen Rand der Baufläche ist vorgesehen. 46 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Höhenlage und der bestehenden Bebauung nicht zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Vorbelastungen sind nicht bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan handelt es sich um eine geplante Siedlungsfläche für Wohnen. Ein Teil der Fläche ist als Erweiterungsfläche des Friedhofes geplant (Planung ist nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Bebauung auf einer Kuppe. Schwierige Erschließung aufgrund bestehender Ortsstruktur. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die Kuppenlage erfordert eine an die Topographie angepasste Bebauung, die Erschließung des Gebiets ist problematisch. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 47 FF6 Westliches Sandfeld FF6 Westliches Sandfeld Waiblingen Größe ca. 1,2 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt nördlich von Fachsenfeld im Ortsteil Waiblingen. Die Baufläche kann über die bestehende „Heisenbergstraße“ erreicht werden. Beim geplanten Umfang der Wohnbaufläche sind ggf. zusätzliche Erschließungsstraßen notwendig. Westlich befindet sich ein bestehendes Wohngebiet. Relief Leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird vorwiegend ackerbaulich und teilweise als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine extremen oder seltenen Bodenverhältnisse, Grenzfläche Böden mit mittlerer Bodenfruchtbarkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 25- <24), insgesamt überwiegend landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Die südliche Hälfte der Fläche liegt in einem regionalplanerischen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen bis staken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Nördlich besteht ein schützenswerter und landschaftsbildprägender Großbaum, Böschungen entlang der Straße sind extensiv genutzte Biotopstrukturen (Altgrasbestände mit einzelnen Gehölzen) 48 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Vorbelastungen sind nicht bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan handelt es sich um einen schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Die südliche Hälfte der Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Ortsrandlage. Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Zu bestehenden Großbäumen soll ein angemessener Abstand eingehalten werden Böschung entlang der Straße ggf. als Grünelement erhalten Aufgrund der Überlagerung der Wohnbaufläche mit einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege und der Hanglage ist eine Bebauung als kritisch einzustufen. Bei einer Verkleinerung der Wohnbaufläche (einreihige Bebauung im nördlichen Bereich) sind die Konflikte insgesamt lösbar und eine Bebauung ist möglich. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 49 HO1 Dorfäcker HO1 Dorfäcker Hofen Nord Größe ca. 1,6 ha Lage /Anbindung Die Baufläche liegt im Norden von Hofen und grenzt an ein bestehendes Mischgebiet an. Die Fläche kann über den bestehenden „Haldenweg“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind notwendig. Relief Eben/flach – leicht geneigt, Talzug mit Gewässer Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird teilweise als Acker und Wiese mit Obstbäumen genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde, Lehmterf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, zum Teil Vorrangflur Stufe II vorhanden mit landbauwürdigen Flächen mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >1221%. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Nördlich grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an. Wasser Nördlich der Baufläche verläuft der „Mühlbach“. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 05) grenzt am nördlichen Rand der Baufläche an. 50 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind Immissionen durch angrenzende Landwirtschaft möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Teilweise überschneidet sich die Baufläche gemäß Regionalplan mit einer ausgewiesenen Grünzäsur. Laut FNP ist diese Fläche als gemischte Baufläche ausgewiesen (Planung nicht mehr aktuell). Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 05) grenzt im Norden an. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Überlagerung mit Grünzäsur Nähe zu Landschaftsschutzgebiet Bebauung nur im Bereich außerhalb der Grünzäsur. Eingrünung des Baugebietes. Berücksichtigung der geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 05). Aufgrund der Überlagerung mit einer Grünzäsur kann die Fläche nur teilweise bebaut werden. Die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sind im Vorfeld abzustimmen. Reduzierung des Planungsumgriffs im Norden zum Schutz des Talraums ist erforderlich. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 51 HO2 Strüthfeld HO2 Strütfeld Hofen Nord Größe ca. 1,6 ha Lage /Anbindung Die Baufläche liegt nördlich von Hofen und kann über den „Eichholzweg“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind notwendig. Es entsteht ein neuer Siedlungsansatz nördlich der Dorfstraße. Relief Eben/flach – leicht geneigt, Talzug mit Gewässer Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Angrenzend befindet sich eine Wiese mit Kleingärten und einer Baumreihe. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde Lehmterf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorrangfläche Stufe II im Süden: insgesamt landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen Rand der Baufläche ist vorhanden. 52 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage und des neuen Siedlungsansatzes möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Die Fläche liegt gemäß Regionalplan innerhalb einer Grünzäsur. Konfliktprognose Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Überlagerung mit regionalplanerischer Grünzäsur. Planungshinweise Im Bereich der Grünzäsur ist von einer Bebauung abzusehen. Landschaftsplanerische Bewertung Aufgrund der Lage in einer Grünzäsur und der damit verbundenen Abweichung von den Zielen des Regionalplans wird die Bebauung dieser Fläche kritisch bewertet. Die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sind im Vorfeld abzustimmen. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist eine Bebauung unproblematisch. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 53 HO3 Brunnenwiesen HO3 Brunnenwiesen Hofen Ost Größe ca. 3,5 ha Lage /Anbindung Die Baufläche liegt östlich von Hofen und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an. Östlich des Gebietes verläuft die Landstraße L1029/Ellwanger Straße und ein Bahngleis. Die Fläche kann über die „Opalstraße“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind notwendig. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Südlich befindet sich ein Bolzplatz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde Lehmterf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, teilweise Grenzflächen/Untergrenzflächen vorhanden: überwiegend landbauproblematische Flächen Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Am südlichen Rand verläuft ein Bach. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am östlichen Rand der Baufläche ist geplant, in der sich ein geschütztes Biotop nach Naturschutzgesetz befindet (Biotop-Nr.: 171261360220) 54 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage und des neuen Siedlungsansatzes möglich. Denkmäler Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind Immissionen durch die nahegelegene Bahnlinie und die B 29 möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche grenzt gemäß Regionalplan an eine Grünzäsur an. Laut FNP ist diese Fläche als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Nähe zu einer ausgewiesenen Grünzäsur. Nähe zu angrenzendem Biotop. Bebauung nur im Bereich außerhalb der Grünzäsur. Eingrünung des Baugebietes. Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Bahnlinie. Immissionen durch Verkehr von B 29 und Bahnlinie. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist eine Bebauung unproblematisch. Der südliche Bereich ist für eine Bebauung gut geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 55 HO8 Brühl-Nordost HO8 Brühl-Nordost Attenhofen Größe ca. 1,5 ha Lage /Anbindung Die Baufläche liegt östlich von Hofen im Ortsteil Attenhofen und grenzt an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Anbindung kann über die „Oberalfinger Straße“ oder die „Flözstraße“ erfolgen. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind im Baugebiet notwendig. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Westlich angrenzend befindet sich ein Spiel- / Bolzplatz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudovergleyte Pelosol-Braunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, überwiegend Vorrangfläche II: landbauwürdige Flächen mit mittlerer Boden-Leistungsfähigkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) Schutzgebiete Die Fläche liegt in einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07). Wasser Durch die Fläche verläuft ein verrohrter Bach und ein Regenwasserkanal Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. 56 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung, bildet aber ein Trenngrün zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind möglich. Denkmäler Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind Immissionen durch das direkt angrenzende Gewerbegebiet zu erwarten. Im Südwesten bestehen Spielplätze. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Im Nordosten grenzt die Fläche an eine Grünzäsur an. Die Fläche ist als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) ausgewiesen. Der Landschaftsplan sieht eine Vermeidung von Bebauung dieser Flächen vor. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Nähe zum Gewerbegebiet. Nähe zur Grünzäsur. Verlust der Pufferfläche zwischen altem Ortskern und den Gewerbegebieten geht verloren Möglichkeit zur Gewässerrenaturierung (verrohrter Bachlauf) werden eingeschränkt Bebauung außerhalb bestehender Ortsrandstrukturen Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Ein ausreichender Abstand zur Grünzäsur ist einzuhalten. Es sind Vorkehrungen zum Immissionsschutz zu treffen. Der verrohrte Bachlauf sollte im Zuge der Baumaßnahmen offengelegt und gestaltet werden (Grünordnungsplan) Die vorhandenen Strukturen für eine Ortsgliederung (Streuobstbestände) sollen genutzt werden Baufläche ist im Zusammenhang mit HO09 Brühl Süd zu betrachten. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) sollte als strukturierter Ortsrand gestaltet werden. Aus landschaftsplanerischer Sicht sollte auf eine Bebauung außerhalb bestehender Ortsrandstrukturen verzichtet werden. Die Fläche wäre als Ausgleichsfläche sehr gut geeignet (Renaturierung Gewässer, Gestaltung Ortsrand) Möglichkeiten der baulichen Entwicklung liegen jedoch südwestlich auf der Fläche HO09 Brühl Süd. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 57 HO9 Brühl-Süd HO9 Brühl-Süd Attenhofen Größe ca. 2,3 ha Lage /Anbindung Die Baufläche liegt östlich von Hofen im Ortsteil Attenhofen und grenzt an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Anbindung kann über die „Dolomitstraße“ oder die „Flözstraße“ erfolgen. Zusätzliche Erschließungsstraßen im Baugebiet sind notwendig. Relief leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich und zum Teil als Wiese genutzt. Es befinden sich Obstbäume (Streuobst) und ein Spiel- / Bolzplatz auf der Fläche. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudovergleyte, Pelosol-Braunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, überwiegend Vorrangfläche II: landbauwürdige Flächen mit mittlerer Boden-Leistungsfähigkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) Schutzgebiete Die Fläche liegt in einer geplanten Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Landschaftsplan Fläche „Hofen 07“). Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 58 Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Die bestehenden Streuobstbestände sind schützenswert und bilden eine bestehende Ortsrandstruktur Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Infrastruktur an Spielplätzen von hoher Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind insbesondere bei Verlust bestehender Ortsrandstrukturen möglich. Denkmäler Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind Immissionen durch das direkt angrenzende Gewerbegebiet zu erwarten. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Die Fläche ist im FNP als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) ausgewiesen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Nähe zum Gewerbegebiet (Immissionen), Nähe zu Spiel- und Bolzplatz (Immissionen), Verlust bestehender Biotopstrukturen (Streuobstbestand) möglich, Verlust eines bestehenden strukturierten Ortsrandes möglich. Es sind zudem Vorkehrungen zum Immissionsschutz zu treffen. Die vorhandenen Strukturen der Ortsgliederung und Ortsrandgestaltung sollen einschließlich der integrierten Spielplätze erhalten werden. Die Baufläche sollte auf die Ackerfläche reduziert werden. Es sollte geprüft werden, ob ein Teil des nördlich angrenzenden Gewerbegebiets aufgrund deren Eignung (Ortsnähe, ÖPNV) als Wohnbaufläche umgewidmet werden kann. Die Erschließung könnte dann von Norden her aus dem Gewerbegebiet erfolgen. Die Fläche ist als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) ausgewiesen und sollte als strukturierter Ortsrand gestaltet werden. Bei Verlust der bestehenden Ortsrandelemente bedarf es einer sehr sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist eine Bebauung unter Berücksichtigung der o.g. Planungshinweise unproblematisch, ansonsten bestehen große Bedenken. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 59 UH1 Oberrombacher Straße UH1 Oberrombacher Straße Unterrombach Größe ca. 0,6 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Westen von Unterrombach, südlich der „Oberrombacher Straße“. Die Anbindung kann über die „Oberrombacher Straße“ erfolgen. Das geplante Baugebiet grenzt an ein bestehendes Mischgebiet und an einen Wald an. Relief Mäßig geneigter Hang Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Wiese und Obstwiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, östlich befindet sich eine Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), allerdings insgesamt als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Wiesen und Obstwiesen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am östlichen und westlichen Rand der Baufläche ist vorgesehen. 60 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen greifen in eine bestehende Ortsrandstruktur ein, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Erholungspotentials ist nicht zu erwarten, da sich die Flächen unmittelbar an der Straße befinden. Die Fläche ist aufgrund ihrer Nähe zu einem Waldgebiet und geplantem Landschaftsschutzgebiet als Baufläche kritisch zu bewerten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind aufgrund der Nähe zur „Oberrombacher Straße“ möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß FNP liegt die Baufläche zum Teil in einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 20) und in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet „Welland“ (Planung nicht mehr aktuell). Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Mögliche Immissionen durch Verkehr Abstand zum Wald ist zu gering Vorkommen von Obstbaumstrukturen Der Abstand zum Wald ist zu gering, wodurch sich die Bebauung im Schatten des Waldes befinden würde. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 20) ist an die Bebauung anzupassen. Die Fläche ist aufgrund geringen Abstandes zu einem Wald (Beschattung) für eine Bebauung nur sehr bedingt geeignet. Der Eingriff in bestehende Ortsrandstrukturen (Obstwiesen) bedarf bei Realisierung einer umfangreichen Kompensation. Im Westen bestehen wertvolle Biotopstrukturen (Tälchen). Eine Reduzierung der Baufläche auf wenige Bauplätze entlang der Straße ist in Verbindung mit einer neuen Gestaltung des Ortsrandes aus landschaftsplanerischer Sicht möglich. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 61 UH2 Mühläcker/Kreuzfeld UH2 Mühläcker/Kreuzfeld Neßlau Größe ca. 2,6 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Norden von Neßlau, westlich der K3326 und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung erfolgt über die „Neßlauer Straße“. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind erforderlich. Relief Leicht – mäßig geneigt, Talzug nördlich der Fläche Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley, Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe bis mittlere Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, keine besonderen oder seltenen Böden, natürliche Bodenfruchtbarkeit mittel – hoch. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Nördlich der geplanten Baufläche verläuft ein Graben / Bach. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Die Flächen sind Frischluftentstehungsgebiete. Nördlich angrenzend besteht eine Kaltluftbahn (Tälchen) mit Siedlungsbezug. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 31) ist am südlichen Rand der Baufläche ist vorgesehen und wird überlagert. 62 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist aufgrund ihrer Nähe und Zuwegung zu einem Waldgebiet für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind aufgrund der Nähe zur Kreisstraße möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Fläche befindet sich in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Pl.S. 3.2.1). Ein Regionaler Grünzug (Pl.S. 3.1.1) grenzt nördlich der Baupotentialfläche an. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich. Klimatische Ausgleichsfunktionen werden beeinträchtigt. Mögliche Immissionen durch Verkehr. Nähe zu regionalem Grünzug und Lage innerhalb eines schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftspflege. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Einhaltung eines Abstandes zum Regionalen Grünzug, Freihalten des Tälchens. Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind berücksichtigen. Es bestehen Konflikte mit den Zielen der Raumordnung aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege und der Nähe zum einem Regionale Grünzug. Klimatische Ausgleichsfunktionen werden beeinträchtigt. Die Erschließung des Gebiets ist insgesamt schwierig. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 63 UH5 Oberrombach UH5 Oberrombach Oberrombach Südwest Größe ca. 1,4 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Süd-Westen von Oberrombach, südlich der „Limesstraße“. Die Anbindung kann über diese Straße erfolgen. Das geplante Baugebiet grenzt an ein bestehendes Baugebiet an. Relief Leicht- mäßig geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley, Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, die Fläche befindet sich in einer Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), allerdings insgesamt als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Im Plangebiet selbst sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Ca. 50 m südlich verläuft der begradigte Rauentalbach. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung ist eine Wiese ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Im wirksamen FNP und Landschaftsplan ist der unmittelbar südlich gelegenen Talzug des Rauentalbachs als Fläche für landschaftspflegerische Maßnahmen (AA-West 12) dargestellt. 64 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von geringer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind aufgrund der Nähe zur „Limesstraße“ möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. An die Fläche grenzt im Süden und Westen ein Regionaler Grünzug an. Gemäß FNP ist in diesem Bereich ein Landschaftsschutzgebiet geplant (Planungen möglicherweise nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Mögliche Immissionen durch Verkehr Nähe zu einem Regionalen Grünzug Geplantes Landschaftsschutzgebiet Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Ein ausreichender Abstand zum Regionalen Grünzug ist einzuhalten Im Westen wird die Fläche von mehreren unterirdischen Wasserleitungen gequert Aufgrund der Nähe zum Regionalen Grünzug sollte die geplante Wohnbaufläche verkleinert werden. Die Konflikte scheinen bei einer Verringerung der Flächenausdehnung nach Süden (aktuell ca. 60 m ab Straße) insgesamt lösbar. In der jetzigen Abgrenzung muss die Fläche zwar als kritisch bewertet werden, bei entsprechender Verkleinerung dann als vertretbar. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 65 UH7 Vor dem Schradenberg UH7 vor dem Schradenberg Hofherrnweiler Größe ca. 4,3 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Westen von Hofherrnweiler. Die Fläche liegt südlich der Sauerbachstraße hinter einem bestehenden Wohngebiet. Die Anbindung kann wegen „Engstelle“ nicht über die Sauerbachstraße erfolgen. Neu zu bauende Erschließungsstraßen werden erforderlich. Relief Leicht - mäßig geneigter Hangfuß vor dem Schradenberg Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, (Para-) Braunerde Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, vorwiegend mäßig wechseltrockene Bodenverhältnisse, Böden mit mittlerer bis hoher Leistungsfähigkeit Schutzgebiete Die Fläche liegt in einem ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiet. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Südlich verläuft der Sauerbach. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind zum Teil für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen erforderlich (Waldränder als lineare Biotopverbundelemente). 66 Erholung/Landschaftsbild Die Wohnbaufläche greift in eine bestehende Ortsrandstruktur ein, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Erholungspotentials ist aufgrund der Nähe zu einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind von Bundesstraße und Bahn möglich. Weitere Vorbelastungen sind nicht bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Gemäß Raumordnung liegt die Baufläche zum Teil in einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung und einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich, Abstand zum Wald ist zu gering (Beschattung der Waldrandvegetation, welche ein Biotopverbundelement darstellen), Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Erholung, Erschließung problematisch, aufwändig und mit erheblichen Folgekonflikten verbunden. Zum Sauerbach und den hier bestehenden Ausgleichsflächen ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Der Abstand zum Wald ist zu gering, der südexponierte Waldrand besitzt ein Hohes erholungspotential und ist ein überörtlich wichtiges Biotopverbundelement. Die Fläche ist aufgrund ihrer Nähe zu einem Waldgebiet und einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung als Baufläche kritisch zu bewerten. Zudem stehen das ehemals geplante Landschaftsschutzgebiet (eine hohe Wertigkeit wurde festgestellt) und die hohe Leistungsfähigkeit der Böden einer großflächigen Bebauung entgegen. Bei entsprechender Reduzierung der Baufläche und verträglicher Erschließung ist eine Bebauung in Verbindung mit einer neuen Gestaltung des Ortsrandes aus landschaftsplanerischer Sicht möglich. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 67 UH8 Erlisacker UH8 Erlisacker Hofherrnweiler Größe ca. 3,3 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt im Westen von Hofherrnweiler, einem Stadtgebiet von Aalen. Die Fläche liegt nördlich der „Schradenbergstraße“ und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann ggf. über die „Schradenbergstraße“ oder über die Erschließungsstraße „Im Fuchsloch“ erfolgen. Insgesamt erscheint die Erschließung jedoch problematisch. Relief Leicht bis mäßig geneigter Hang Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird zum Großteil ackerbaulich genutzt. Im Süd-Osten befindet sich eine Wiese mit Streuobst. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol-Braunerde, teilweise pseudovergleyt. Bodenart: Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, mittlere Bodenfruchtbarkeit, zum Teil als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft. Schutzgebiete Die Fläche liegt in einem ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiet und einem geplanten Gebiet zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsplan). Ansonsten sind keine Schutzgebiete betroffen. Wasser Nördlich verläuft ein teilweise verrohrter Bach mit Aue. Ansonsten sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Nördlich der Fläche befindet sich ein Feuchtbiotop (Nr.: 171261360205). Flächen entlang dem Bachtal sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen bedeutsam. 68 Erholung/Landschaftsbild Die Wohnbaufläche greift in eine bestehende Ortsrandstruktur ein, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Erholungspotentials ist aufgrund der vorhandenen Streuobstwiesen und der Nähe zum Wald zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Vorbelastungen sind nicht bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Raumordnung liegt die Baufläche zum Teil in einem Gebiet zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Der nördliche Bereich liegt in einem ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche ist im FNP als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 22) ausgewiesen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich Überlagerung mit ehemals geplantem Landschaftsschutzgebiet Maßnahmenfläche wird überplant (AA West 23) Überbauung eines bestehenden, bereits strukturierten Ortsrandes mit Streuobstwiesen, welcher bereits einen sinnvollen topographischen Abschluss der Bebauung bildet. Die Erschließung des Gebiets lässt Folgekonflikte in der nördlich angrenzenden Talaue erwarten. Ein bestehender, topgraphisch sinnvoller Ortsrand würde überplant werden. Freihalten des nördlich angrenzenden Talraums mit hoher Bedeutung als Lebensraum und für den Biotopverbund. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 22) sollte als strukturierter Ortsrand gestaltet werden. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die Fläche ist für eine Bebauung aufgrund ihrer problematischen Erschließung und ihrer Lage in einem ökologisch wertvollen Gebiet mit bereits bestehender Ortsrandstruktur nicht für eine Bebauung nicht geeignet. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 69 UK1 Pfromäcker/Brand UK1 Pfromäcker/Brand Unterkochen Nord Größe ca. 5,6 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Unterkochen, westlich eines bestehenden Gewerbegebiet und der „Aalener Straße“. Nördlich grenzt ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann über den „Himmlinger Weg“ und die „Pfromäckerstraße“ erfolgen. Relief Stark geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Acker und teilweise als Wiese mit Heckensäumen genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde, Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, im nördlichen Teil befinden sich zum Teil Vorrangflächen Stufe II und Grenzflächen mit mittleren (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) bis schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34), insgesamt handelt es sich um überwiegend landbauwürdige Flächen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben. Schutzgebiete Die Fläche wird östlich begrenzt durch eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, durch ein Landschaftsschutzgebiet (Nr. 1.36.050) mit bestehender ökologisch wertvoller Vegetation und ein FFH-Gebiet. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 70 Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Allerdings grenzt die Baufläche östlich direkt an ein Landschaftsschutzgebiet an, wodurch hier Flächen für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen erforderlich sind. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zu einem Landschaftsschutzgebiet von großer Bedeutung. Außerdem verläuft hier eine alte Bahntrasse („Schettere“), die als geschotterter Naherholungsweg ausgebildet wurde. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Immissionen durch ein angrenzendes Gewerbegebiet sind möglich. Gemäß Regionalplan befindet sich die Baufläche in direkter Nähe zu einem Regionalen Grünzug. Die Fläche ist als geplante Siedlungsfläche für Wohnen gekennzeichnet. Es sind eine geplante Wohnbaufläche und eine geplante gemischte Baufläche gemäß FNP vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Mögliche Immissionen durch Gewerbegebiet (gegliedertes Gewerbegebiet). Nähe zu einem Regionalen Grünzug. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Steile Hanglage. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Einhaltung der östlichen Grenze zur Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft und zum Landschaftsschutzgebiet Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu einem Regionalen Grünzug nördlich des Baugebietes Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Die Fläche ist aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet mit den Biotopstrukturen und zu einem Regionalen Grünzug kritisch zu betrachten. Die Abgrenzung im Norden ist zu reduzieren. Im Süden besteht ein Konflikt mit Gewerbeimmissionen. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 71 UK2 Steinschelle-Süd UK2 Steinschelle-Süd Unterkochen Süd Größe ca. 1,9 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich südlich von Unterkochen und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern an. Die Anbindung kann durch die westlich verlaufende „Heidenheimer Straße“ oder die bestehende Erschließungsstraße „Stettiner Straße“ erfolgen. Südlich wird die Fläche durch einen Feldweg begrenzt. Insgesamt ist die Erschließung aufgrund der Topographie problematisch. Relief Leicht – stark geneigt Aktuelle Landnutzung Aktuell wird die Fläche als Acker und Wiese mit Kleingärten genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: (Pelosol-) Pararendzina Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse Vorrangfläche Stufe II/Grenzfläche: im östlichen Teil der Baufläche sind schlechte Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) oder Böden mit Hangneigung >21-35%, im westlichen Teil sind mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) anzutreffen, insgesamt handelt es sich um eine überwiegend landbauproblematische Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Biotope Die Fläche liegt im Bereich von lokalen Hauptluftströmungen. Aufgrund der Topographie ist mit mäßiger Kaltluftgefährdung zu rechnen. Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 72 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Immissionen sind durch Schienenverkehr und durch die „Heidenheimer Straße“ möglich. Außerdem sind mit Immissionen durch das angrenzende Gewerbegebiet und die Landwirtschaft zu rechnen. Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in direkter Nähe zu einem Regionalen Grünzug (südlich) und innerhalb eines schutzbedürftigen Bereichs für Landwirtschaft und Bodenschutz. Es ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 15) gemäß FNP vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - mögliche Immissionen durch Schienenverkehr - mögliche Immissionen durch Straßenverkehr - mögliche Immissionen durch Gewerbe und Landwirtschaft - Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion der freien Fläche. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu dem Regionalen Grünzug im Süden. Anpassung der geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 15). Die Fläche ist aufgrund der Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion (Frischluftentstehung, Kochertalwind) und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Es bestehen Immissionskonflikte mit Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 73 UK3 Hungerbühl UK3 Hungerbühl Unterkochen Ost Größe ca. 0,8 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich östlich von Unterkochen und grenzt an ein geplantes Wohngebiet, einen Sportplatz und eine bestehende Kleingartenanlage an. Die Anbindung kann über die „Westhäuser Straße“ erfolgen. Südlich wird die Fläche durch einen Feldweg begrenzt. Insgesamt ist die Erschließung aufgrund der Topographie problematisch. Relief mäßig – stark geneigt Aktuelle Landnutzung Aktuell wird die Fläche als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina, Lehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Untergrenzfläche/Grenzfläche: der überwiegende Teil der Baufläche befindet sich auf Landbau-ungeeigneten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl < 24) oder Böden mit Hangneigung >35%, insgesamt handelt es sich um eine nicht landbauwürdige Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Nördlich der Fläche fließt der Häselbach. Klima Die Fläche liegt im Bereich von lokalen Hauptluftströmungen. Aufgrund der Topographie ist mit mäßiger Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 74 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung möglicherweise zu Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind möglicherweise durch Landwirtschaft zu erwarten. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan tangiert die Fläche im Osten einen Regionalen Grünzug. Westlich der geplanten Fläche ist bereits eine Wohnbaufläche gemäß FNP vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion der freien Fläche - Eingriff in Regionale Grünzüge. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu dem Regionalen Grünzug im Süden. Aufgrund der Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug kann die Fläche nur teilweise bebaut werden. Die Fläche ist aufgrund der Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion (Frischluftentstehung) und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 75 UK4 Ober Geheuertal UK4 Ober Geheuertal Unterkochen Ost Größe ca. 5,0 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich östlich von Unterkochen, nördlich der Landstraße L1084 (Ebnater Steige). Nördlich befinden sich ein bestehendes Wohngebiet und die Realschule. Eine angrenzende Fläche wird derzeit bebaut. Südlich wird die Fläche teilweise durch einen Feldweg begrenzt. Die Anbindung kann über den „Kollmannsweg“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets erfolgen. Relief Flach bis leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Aktuell wird die Fläche als Acker und Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Kolluvium über terra fuchsa (-Parabraunerde) (westlich) und Pararendzina (östlich) Toniger Schluff, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, mittlere bis hohe Leistungsfähigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse Grenzfläche: die Baufläche befindet sich auf überwiegend landbauproblematischen Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Eine Teilfläche befindet sich innerhalb einer im FNP geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 10) Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Die Fläche liegt im Bereich von lokalen Kaltluftentstehungsgebieten und -leitbahnen. Aufgrund der Topographie ist mit mäßiger Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind zum Großteil Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Im Süden befinden sich Biotop-kartierte Feldhecken (Nr.: 171261360480). Die Flächen im Südosten haben eine hohe Bedeutung für den überörtlichen Biotopverbund entlang dem Albtrauf. 76 Erholung/Landschaftsbild Eine Bebauung führt aufgrund der Ortsrandlage zu Beeinträchtigung des Erholungspotentials und des Landschaftsbildes. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zum Waldgebiet und einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung von großer Bedeutung. Das schützenswerte Landschaftsbild mit seinem für den Albtrauf typischen Hecken, Wiesen- und Ackerstreifen ist hier gut erhalten, es bestehen gute Aussichtsmöglichkeiten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind durch die Ebnater Steige möglich. An der westlichen Grenze verläuft eine 110 kV –Stromleitung der EnBW. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan grenzt östlich ein Regionaler Grünzug an. Südlich der geplanten Fläche ist ein schutzbedürftigen Bereich für Erholung zu verzeichnen. Gemäß FNP ist auf einer Teilfläche eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen (UKO 10). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Typischer Albtrauf mit Hecken, Acker- und Wiesenstreifen vor den bewaldeten Steilhängen). - Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion der freien Fläche. - Nähe zu Regionalem Grünzug und einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung. - Beeinträchtigungen des vorhandenen Biotops. - Beeinträchtigungen von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltlufttransportbahnen (Klimagutachten erforderlich). Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu dem Regionalen Grünzug im Osten Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 10) mit geschützten Biotopen und kulturlandschaftlich bedeutsamen Landschaftsbild mit ausreichendem Abstand / Puffer von Bebauung freihalten. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Es besteht ein Immissionskonflikt. Die Fläche ist aufgrund der Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion (Frischluftentstehung) und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Eine Reduzierung der Baufläche im Südosten sollte berücksichtigt werden. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 77 UK5 Am Viehtrieb UK5 Am Viehtrieb Unterkochen Ost Größe ca. 0,6 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich östlich von Unterkochen und kann über die Straße „Am Viehtrieb“ erreicht werden. Für den dargestellten Umfang ist eine weitere Erschließungsstraße im Baugebiet vorzusehen. Relief Flach bis mäßig geneigter Hang Aktuelle Landnutzung Aktuell wird die Fläche als Wiese genutzt. Es befinden sich Obstbäume und eine Hecke auf der Fläche. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina. Toniger Schluff, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit. Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse. Untergrenzfläche/Grenzfläche: ein Teil der Baufläche befindet sich auf Landbau-ungeeigneten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl < 24), zum überwiegenden Teil auf landbauproblematischen Böden. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung. Biotope Auf der Baufläche befindet sich eine Biotop-kartierte Feldhecke (Nr.: 171261360486). Auf den Flächen finden sich extensiv genutzte Wiesen und Streuobstbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit. Die Flächen haben eine hohe Bedeutung für den überörtlichen Biotopverbund entlang dem Albtrauf. Aufgrund der Wertigkeit ist die Fläche im Landschaftsplan als Maßnahmenfläche (UKO 16) ausgewiesen. 78 Erholung/Landschaftsbild Eine Bebauung auf dieser Fläche führt aufgrund der Ortsrandlage zu Beeinträchtigung des Erholungspotentials und des Landschaftsbildes. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zum Waldgebiet und den vorhandenen Biotopen von Bedeutung. Es handelt sich um eine gewachsene, reichstrukturierte und kulturlandschaftstypische Ortsrandstruktur hoher Wertigkeit. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) In ca. 50 m Entfernung verläuft östlich der Wohnbaufläche eine 110 kVStromleitung der EnBW. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan grenzt östlich und südlich ein Regionaler Grünzug an. Gemäß FNP ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 16) vorgesehen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes; an dieser Stelle ein gewachsener Ortsrand und typischer Bestandteil der Kulturlandschaft am Albtrauf mit Hecken, Wiesen und Obstbäumen. Beeinträchtigung wertvoller Biotope und dem Biotopverbund entlang dem Albtrauf. Nähe zu Regionalem Grünzug. Auf das Baugebiet sollte aufgrund des hohen Konfliktpotentials verzichtet werden. Entwicklung der geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 16) als strukturierter Ortsrand vorgesehen. Die Fläche ist aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für eine Bebauung nicht geeignet. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 79 UK6 Kellersteige UK6 Kellersteige Unterkochen Nord Größe ca. 1,3 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Unterkochen, östlich der „Kellersteige“. Sie grenzt im Westen an ein bestehendes Wohngebiet und im Süden an eine öffentliche Grünfläche an. Die Anbindung kann über die „Kellersteige“ und neu im Baugebiet zu errichtende Erschließungsstraßen erfolgen. Relief mäßig geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt. Südlich befindet sich ein Spiel- und Bolzplatz. Nördlich der Fläche befinden sich Parkplätze und die für die Erholungsnutzung bedeutsame „Schättere“. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Grenzflächen mit Böden mit mittlerer Funktionserfüllung, insgesamt handelt es sich um überwiegend landbauproblematische Flächen aufgrund der Hangneigung Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Im Südosten grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen Unterkochen und Baiershofen“ an. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Über die Fläche wird Frischluft des nahe gelegenen Waldes dem bestehenden Wohngebiet zugeführt. Biotope Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Entlang der Kellersteige befindet sich eine Biotop-kartierte Feldhecke (Nr.: 171261360472). FFH – Mähwiesen grenzen an die Fläche im Norden an. Die Fläche ist insgesamt für den überörtlichen Biotopverbund entlang dem Albtrauf von hoher Bedeutung. 80 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zu einem Landschaftsschutzgebiet und der „Schättere“ von sehr großer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Möglicher Immissionskonflikt mit angrenzendem Spielplatz. Es sind sonst keine Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Gemäß FNP / LP überschneidet sich die Fläche mit einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 09). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Nähe zum Landschaftsschutzgebiet. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch sehr exponierte Lage. Beeinträchtigung der Erholungsfunktion insbesondere durch Nähe zur „Schättere“, Entstehung von Blickhindernissen von markantem Aussichtspunkt und Panoramaweg. Steile Hanglage erfordert hohes Maß an Eingriffen in die Schutzgüter. Beeinträchtigung von wertvollen Biotopstrukturen (extensive Wiesen) und von bestehenden festgesetzten Ausgleichsflächen. Beeinträchtigungen des Biotopverbunds entlang des Albtraufs mit reichstrukturierten Hecken, Wiesen. Auf das Baugebiet sollte aufgrund des hohen Konfliktpotentials verzichtet werden. Die Fläche ist aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für eine Bebauung nicht geeignet. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 81 WA1 Schnepfenteich WA1 Schnepfenteich Weidenfeld Nord Größe ca. 0,7 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich nordöstlich von Weidenfeld und grenzt an ein gemischtes Baugebiet an. Die Anbindung kann über die „Blezingerstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Relief Mäßig geneigt, Nordhang Aktuelle Landnutzung Aktuell wird die Fläche ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde, Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Nördlich der Baufläche verläuft in ca. 100 m Entfernung ein Bach. Klima Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 82 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind Immissionen durch die angrenzende Landwirtschaft möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Nähe zu reinem Mischgebiet / Landwirtschaft Bebauung des Abstandes zw. Mischgebiet und Sonderbaugebiet. Eine reine Wohnbebauung ist aufgrund des geringen Abstandes zum Mischgebiet und Sondergebiet ungünstig. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung aufgrund der Nähe zum Mischgebiet mit landwirtschaftlichen Betrieben und zum Sonderbaugebiet (Schulen) nicht geeignet. Am Standort soll zum Erhalt der bestehenden Siedlungsstrukturen nur eine Entwicklung aus dem inneren Bedarf erfolgen. Eine Zäsur zum Sondergebiet ist aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes einzuhalten. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 83 WA2 Katzenberg WA2 Katzenberg Westheim Nord Größe ca. 4,1 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich nördlich von Westheim. Die Anbindung kann über die südlich verlaufende „Albrecht-Erhardt-Straße“ erfolgen. Es sind zusätzliche Erschließungsstraßen notwendig. Relief stark geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell überwiegend als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol-Pseudogley, Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, schlechter Ackerstandort, mäßig geeignet als Wiesenstandort Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Entlang der Straße verläuft ein verdolter Bachlauf. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind überwiegend Wiesen, im südöstlichen Teil auch eine kleinere Ackerfläche ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 84 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zum Naherholungsgebiet „Rohrwang“ von Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, ImImmissionen durch westlich gelegenes Gewerbe sind möglich. missionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Die Baufläche liegt außerhalb der geplanten Siedlungsbegrenzung (FNP). Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Mögliche Immissionen durch bestehendes Gewerbe Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch neuen Siedlungsansatz Fernwirkung bei Bauhöhen über der angrenzenden Geländekuppe Es soll eine abgestufte Bebauung erfolgen, deren Wirkung nicht über die angrenzende Geländekuppe hinausreicht. Die bestehenden Freiraumfunktionen insbesondere in Verbindung mit dem angrenzenden „Rohrwang“ sind zu berücksichtigen. Dabei besitzt auch der östlich verlaufende Feldweg eine hohe Bedeutung. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln. Es sollte geprüft werden, ob der verdolte Bach entlang der Straße im Zuge der Baumaßnahme geöffnet und gestaltet werden kann. Die Konflikte scheinen bei Berücksichtigung der o.g. Planungshinweise insgesamt lösbar. Das verdolte Gewässer ist bei der Planung zu berücksichtigen (Grünordnungsplan), eine Renaturierung ist anzustreben. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 85 WA3 Eichelberg WA3 Eichelberg Wasseralfingen Nord Größe ca. 2,4 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Wasseralfingen. Die Anbindung kann über die „Bismarckstraße“, die „Attenhofer Straße“ und zusätzliche Erschließungsstraßen erfolgen. Angrenzend befinden sich bereits bestehende Wohngebiete. Relief Mäßig geneigter Hang, Kuppe Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird teilweise als Acker und als Wiese mit extensiven Dauerkleingärten genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Braunerde, Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, im nördlichen Teil ist eine Grenzfläche vorhanden mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): überwiegend landbauproblematische Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung. Nördlich der Baufläche verlaufen lokale Hauptluftströmungen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Auf den Wiesen befinden sich zu Teil schützenswerte Hecken und Gehölze. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 86 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nutzung als Dauerkleingarten-Fläche von großer Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß FNP sind in diesem Bereich Grünflächen mit Parkanlage, Spielplatz und Dauerkleingärten vorgesehen. Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Bestehende Dauerkleingärten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Bebauung auf einer Kuppe. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Freihalten der Kuppe von Bebauung. Die Fläche ist aufgrund der exponierten Kuppenlage für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und schlechte Erschließungsmöglichkeiten stehen einer Bebauung entgegen. Der direkt an die bestehenden Wohnflächen angrenzende Teil der geplanten Baufläche ist für eine Bebauung geeignet (nordöstlicher Teil der Fläche). Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 87 WA4 Schaffeld/ Hochfeld WA4 Schaffeld/ Hochfeld Affalterried Größe ca. 0,9 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt südwestlich von Affalterried südlich und nördlich der „Mäderhofstraße“ zwischen zwei bestehenden Wohngebieten. Die Anbindung erfolgt über die „Mäderhofstraße“. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird sowohl ackerbaulich als auch als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, schlechter Ackerstandort, bedingt geeignet für Wiesen und Mähweiden Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): überwiegend landbauproblematische Flächen Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Wasser 88 Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Bewertung Die Fläche liegt gemäß Regionalplan einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Außerdem grenzt es an einen westlich gelegenen Regionalen Grünzug an. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Einhaltung eines angemessenen Abstandes zum Regionalen Grünzug. Aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ist eine Bebauung dieser Fläche als kritisch einzustufen. Die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sind vor der Bauleitplanung zu lösen. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet unkritisch. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 89 WA6 Wasseralfinger Tor WA6 Wasseralfinger Tor Wasseralfingen West Größe ca. 0,3 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich westlich von Wasseralfingen. Die Anbindung kann über die südlich verlaufende Straße „Am Schimmelberg“ erfolgen. Relief Leicht -stark geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-Parabraunerde, Tonlehm und Lehmkerf, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Überwiegend in Grenzflächen mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34); insgesamt handelt es sich um eine überwiegend landbauproblematische Fläche Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Westlich der Fläche ist eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. 90 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, ImImmissionen durch die südlich verlaufende Straße sind möglich. missionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Mögliche Immissionen durch Straße Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche ist für eine Bebauung zum Teil gut geeignet. Landschaftsplanerische Be- Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verwertung minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 91 WA7 Eichelberg 2 WA7 Eichelberg 2 Wasseralfingen Nord Größe ca. 3,0 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Wasseralfingen. Die Anbindung kann über die „Karl-Kessler-Straße“, die Straße „Am Sattel“ und zusätzliche Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Südlich und westlich angrenzend befinden sich bereits bestehende Wohngebiete. Relief Mäßig geneigter Hang, Geländemulde / Tälchen im Nordosten angrenzend Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird teilweise als Acker und als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: pseudovergleyte Pelosol-Braunerde. Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse. Vorrangfläche II: Böden mit mittlerer Funktionsfähigkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), landbauwürdige Fläche. Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung. Nordöstlich der Baufläche verlaufen lokale Hauptluftströmungen in Talmulde. Biotope Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Die Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 92 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von hoher Bedeutung. Insbesondere der bestehende Feldweg verbindet die Ortsteile am Eichelberg / Ställe mit dem ÖPNV und stellt eine wichtige Verbindung für die ortsnahe Erholung dar (Weg mit wichtiger Freiraumfunktion). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten Hanglage am Siedlungsrand möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen. Mit der Bebauung wir eine im FNP / LP festgesetzte Siedlungsgrenze überschritten, die Ortsteile Attenhofen und Wasseralfingen rücken durch die Bebauung des „Trenngrüns“ näher zusammen. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die exponierte Bebauung am Hang. Mögliche Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen entlang dem bestehenden Feldweg. Es wird angeregt, die Bebauung auf den nördlichen Teil zu beschränken; hierbei könnten die beiden bestehenden Straßen aus dem Wohngebiet Wasseralfingen heraus verbunden und beidseitig angebaut werden. Eine Bebauung im südlichen Teil sollte vermieden werden, da diese zu einer Verinselung / Isolation der südöstlich angrenzenden ökologisch wertvollen Grünflächen führen würde. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die Freiraumfunktion des Weges und der angrenzenden Flächen sollte erhalten und ggf. aufgewertet werden. Die bestehenden klimatischen Funktionen sollten vorab in einem Klimagutachten geprüft werden. Die Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Eine Bebauung dieser Fläche kann bei Beachtung der o.g. Planungshinweise als ökologisch vertretbar eingestuft werden. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 93 WA8 Hausäcker/Schaffeld WA8 Hausäcker/Schaffeld Affalterried Größe ca. 1,5 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt nordwestlich von Affalterried nördlich der „Mäderhofstraße“ an einem bestehenden Wohngebiet. Die Anbindung erfolgt über die „Mäderhofstraße“. Relief Eben/flach – leicht geneigt Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Wiese genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pelosol und Braunerde-Pelosol Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): überwiegend landbauproblematische Flächen Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu rechnen. 94 Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Die Fläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Konfliktprognose Planungshinweise Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Bei entsprechendem Bauflächenbedarf handelt es sich um eine sinnvolle und verträgliche Abrundung eines bestehenden Baugebiets. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ist eine Bebauung dieser Fläche als kritisch einzustufen. Die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sind vor der Bauleitplanung zu lösen. Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet unkritisch. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 95 WH1 Waldhausen West WH1 Waldhausen West Waldhausen West Größe ca. 6,4 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Westen von Waldhausen, nördlich der K3290 und westlich der „Marienburgstraße“. Ein bestehendes Wohnbaugebiet grenzt westlich an. Die Anbindung kann über die bestehenden Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Relief Eben/flach Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Acker und Wiese mit Kleingärten genutzt. Zudem befindet sich bereits eine bestehende Wohnbebauung auf der Baufläche. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde Ton, mäßig flachgründig, geringe Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, Vorkommen von Dolinen Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%, allerdings überwiegend landbauproblematische Flächen Schutzgebiete Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III und außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. In und um die Baufläche sind Geplante Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorzusehen. Diese Fläche und der Baumbestand mit Weiden sind von der Bebauung auszugrenzen. 96 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es sind gering belastete Flächen vorhanden (B-Fall Nr. 1360200001677). Immissionen durch Landwirtschaft und angrenzende Straßen sind möglich. Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Auf der Fläche sind geplante gemischte Bauflächen, geplante Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Waldh 15), ein geplanter geschützter Grünbestand (Waldh 02) und ein geplanter Spielplatz (Planung nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, - Lage im Wasserschutzgebiet, - mögliche Immissionen durch Verkehr, Mögliche Immissionen durch Landwirtschaft. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die geplanten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Waldh 15) sind entsprechend anzupassen und zu entwickeln. Die Schutzziele des WSG sind zu beachten. Erhalt des Weidenbestandes. Erhalt und Entwicklung des geplanten geschützten Grünbestands (Waldh 02). Die zu erwartenden Konflikte Lärm, Lage im WSG und bestehende Biotopstrukturen am Ortsrand scheinen insgesamt lösbar. Eine Reduzierung der Bauflächen soll vorgenommen werden (südlicher Teil ist unproblematisch). Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 97 WH2 Waldhausen Nord WH2 Waldhausen Nord Waldhausen Nord Größe ca. 2,2 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Waldhausen und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann über die „Nikolausstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Relief Flach/eben Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese und zum Teil als Festplatz genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Parabraunerde Lehm, tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorrangfläche Stufe II: landbauwürdige Flächen, mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21% Schutzgebiete Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 98 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen Durch die Landwirtschaft, die nahegelegene Autobahn A 7 und durch die Windräder sind möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Der nördliche Teil der Fläche befindet sich gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Der südliche Teil ist geplante Siedlungsfläche für Wohnen. Gemäß FNP sind eine Grünfläche und ein Friedhof geplant (Planung nicht mehr aktuell). Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus kann die im SO und N angrenzende Landwirtschaft als spezieller Konflikt erkannt werden. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Es besteht ein Konflikt mit der angrenzenden Landwirtschaft. Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar (ev. Reduzierung der Bauflächen). Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet und rundet den Ortsrand ab. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 99 WH3 Heidfeld WH3 Heidfeld Waldhausen Nord Größe ca. 1,9 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Norden von Waldhausen, nördlich der „Simmisweiler Straße“ und östlich eines bestehenden Wohngebietes bzw. Gewerbegebietes. Die Anbindung kann über neu zu erschließende Straßen und die „Simmisweiler Straße“ erfolgen. Relief Flach/eben Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird aktuell als Wiese und als Gewerbefläche genutzt, im Norden als Acker. Boden Vorherrschender Bodentyp: Parabraunerde Lehm, tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse, Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21% Schutzgebiete Die Fläche grenzt an ein Wasserschutzgebiet (Zone III) an und liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche grenzt an ein Wasserschutzgebiet Zone III an. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist am nördlichen und westlichen Rand der Baufläche vorgesehen. Dort befindet sich auch eine schutzwürdige Hecke. 100 Erholung/Landschaftsbild Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Auf der Baufläche befinden sich eine altlastenverdächtige Fläche (Nr. 1360200001519) und eine wenig belastete Fläche (B-Fall Nr. 1360200002073). Immissionen durch Landwirtschaft und durch die Autobahn A 7 sind möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Eine Wohnbaufläche ist gemäß FNP bereits geplant. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: - Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds Vorhandene Altlastenflächen Mögliche Immissionen durch Landwirtschaft Mögliche Immissionen durch Autobahn A 7 Die Altlastenflächen sind vor Baubeginn zu sanieren Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet, da die zu erwartenden Konflikte insgesamt lösbar scheinen. Bestehende Biotopstrukturen sollen erhalten bleiben. Vorbelastete Flächen sprechen gegen eine bauliche Nutzung und sollten vor Baubeginn ggf. saniert werden. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 101 102 103 104 105 106 SO1 Rennbuck SO1 Rennbruck Unterrombach Größe ca. 10,7 ha Lage /Anbindung Die Fläche liegt östlich von Unterrombach. Die Fläche wird im Osten durch die „B29“ und im Westen durch den „Biberweg“ eingegrenzt. Die Fläche kann über bestehende Erschließungsstraßen des westlich liegenden Wohngebietes und neu zu bauende Straßen innerhalb des Baugebiets erreicht werden. Relief Leicht bis mäßig geneigt, teilweise Kuppenlage Aktuelle Landnutzung Boden Schutzgebiete Die Fläche wird zum Großteil ackerbaulich genutzt. Im Süden befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb (Schweinemast, die Betriebsaufgabe ist Voraussetzung für die Baugebietsentwicklung). Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-Parabraunerde, Pelosol Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, westlich zum Teil vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse mit Böden höherer Leistungsfähigkeit, insgesamt als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft Die Fläche grenzt an einen nördlich gelegenen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege an. Im Osten überlagert die Baufläche einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan). An der westlichen Grenze der Baufläche verläuft eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 11), innerhalb derer sich ein Biotop-kartiertes Feuchtgebiet (Nr.: 171261360293) befindet. Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Aue des Rombachs wird nicht tangiert. Klima Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen bis starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 107 Erholung/Landschaftsbild Durch die Ortsrandlage sind Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten. Durch das bestehende Wohngebiet und die östlich verlaufende B 29 sind Beeinträchtigungen des Erholungspotentials nicht zu erwarten. Die Wege südlich und östlich der Planfläche werden für die ortsnahe Erholung genutzt und bilden eine Verbindung in den Stadtwald (Rohrwang). Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Aspekte aus Raumordnung/FNP Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es muss mit deutlichen Immissionen durch die Bundesstraße B 29 gerechnet werden. Immissionen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb stehen dem Vorhaben entgegen. Gemäß Raumordnung liegt die Baufläche im Osten zum Teil in einem schutzbedürftigen Bereich von Natur und Landschaft und in einem Regionalen Grünzug. Laut FNP ist ein Mischgebiet (Fläche des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebs) auf der Baufläche ausgewiesen. Im Westen wird eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 11) teilweise überplant. Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Überlagerung mit Regionalem Grünzug. Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Immissionskonflikte (Landwirtschaft, Bundesstraße). Verlust großflächiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen. Durch die Ortsrandlage sind Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Einschränkungen des bestehenden Freiraums für Unterrombach in Verbindung mit dem Erholungsgebiet Rohrwang zu erwarten. Freihalten des Rombachtals einschließlich der Talflanken. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 11) ist als Grünzug zu erhalten und zu entwickeln. Erhalt und Entwicklung der Freiraumstruktur in Verbindung mit dem Rohrwang. Erhalt von landschaftsbildprägendem Großbaum durch Einbindung in Grünfläche innerhalb des Baugebiets prüfen. Eventuell Entwicklung von nicht störendem Gewerbe entlang der Bundesstraße als Immissionsschutz. Entwicklung in Bauabschnitten von Süden her. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Bei Berücksichtigung der o.g. Hinweise gibt es aus landschaftsplanerischer Sicht keine Einwände. Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 108 G13 Langenhalde - Samental G13 Langenhalde-Samental Unterkochen Größe ca. 6,4 ha Lage /Anbindung Die Baufläche befindet sich im Westen von Unterkochen, westlich der B19. Im Norden der Baufläche befindet sich ein Wohngebiet. Östlich der B 19 grenzen Gewerbe- und Mischgebiete an. Die Anbindung kann über den „Samentalweg“ und den Zubringer zur B19 erfolgen. Relief Mäßig geneigt Aktuelle Landnutzung Aktuell wird die Fläche größtenteils als Acker genutzt. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina, kalkhaltiges Kolluvium Toniger Schluff, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse Vorrangfläche Stufe II/Grenzfläche: teilweise Böden mit mittlere bis hoher Leistungsfähigkeit, insgesamt handelt es sich um eine überwiegend landbauwürdige Fläche Schutzgebiete Die Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege und in einem Regionalen Grünzug (Regionalplan). Wasser Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Klima Über die Fläche gelangt Frischluft aus dem nahegelegenen Waldgebiet ins Gewerbegebiet Unterkochens. Biotope Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. 109 Erholung/Landschaftsbild Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zu Industrie und Verkehr von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten. Denkmale Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt. Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen) Immissionen sind durch die nahe gelegene B19 und das Gewerbegebiet möglich. Aspekte aus Raumordnung/FNP Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche innerhalb eines Regionalen Grünzugs und in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Gemäß FNP / LP reicht das Baugebiet an eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 12) heran. Konfliktprognose Planungshinweise Landschaftsplanerische Bewertung Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc. Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, insbesondere die dem bewaldeten Albtrauf vorgelagerten typische Heckenstrukturen und Wiesenstreifen mögliche Immissionen durch Straßenverkehr mögliche Immissionen durch Gewerbe Lage innerhalb Regionalen Grünzugs und einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan) Zu den strukturreichen Flächen mit Biotopen (Hecken und Krautsäume) im Südwesten sind ausreichende Abstände einzuhalten, welche eine ungehinderte Biotopentwicklung gewährleisten. Diese Flächen sind geplante Maßnahmenflächen des FNP (UKO 12). Es sollen am Hangfuß nur kleine bis mittlere Baukörper entstehen. Die Höhenentwicklung der Gebäude ist an die Topgraphie anzupassen. Im Süden sind zu den Hecken / Biotopen am Hang ausreichende Abstände einzuhalten, keine Beschattung oder Bedrängung von Biotopstrukturen. Beginn der Erschließung von Norden her anstreben, ggf. im Süden das Gebiet reduzieren. Bei Berücksichtigung der Planungshinweise ist eine Bebauung insbesondere in Verbindung mit dem nördlich angrenzenden Baugebiet aus der Sicht der Landschaftsplanung grundsätzlich vertretbar. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar – geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 110 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt G Aalen 10 Osterbucher Steige G Aalen 10 Osterbucher Steige Aalen-Süd ca. 2,0 ha Lage / Anbindung Das ca. 2,0 ha große Plangebiet liegt am nordwestlichen Ende des Heuchelbachtals. Das Gebiet wird im Süden von der Osterbucher Steige und im Norden von der Bundesstraße B 19 begrenzt. Relief Leicht nach Norden zur B19 und nach Nordosten zum Ende des Heuchelbachtals hin abfallende Hangschulter. Aktuelle Landnutzung Grünland (Orthofoto 2014) Boden Pelosol-Braunerde aus lösslehmhaltiger Fließerde über toniger Fließerde (Bodenkarte LGRB 2016). 54 / 52 Bodenpunkte (Schätzungskarte Reichsbodenschätzung). Schutzgebiete Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete betroffen. Kein Wasserschutzgebiet betroffen (Das WSG "Heuchelbachtal liegt in ca. 200 m (Zone III) bzw. 300 m (Zone II) Entfernung. Der Grundwasserstrom verläuft jedoch aufgrund der Topographie nicht vom Plangebiet zum WSG sondern umgekehrt. Wasser Am Westrand quert der "Thermalbadgraben", ein vom warmen Überlaufwasser des ca. 800 m hangaufwärts liegendenThermalbads gepeister Wassergraben das Gebiet. Klima Wichtige Kaltluftentstehungsfläche und Kaltluftleitbahn. Biotope Besonders geschütztes Biotop Nr. 171261368147 - Bundesstraßenhecken zwischen Aalen und Sauerbachhof (schmale Heckenstreifen am Straßendamm der B 19). Eine weitere Biotopstuktur stellen die Baumbestände rund um den Einzelwohnsitz im Norden des Gebiets (an der B19) dar. Erholung / Landschaftsbild Exponierte Lage auf weithin gut einsehbarer Hangschulter. Denkmale unbekannt Vorbelastung (Altlasten, Immissionen) Altlasten sind unbekannt. Lärmimmissionen von der B19 sind zu erwarten. 111 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt Aspekte aus Raumordnung/FNP Ca. 100 m südlich liegt ein im Regionalplan als Ziel der Landesplanung ausgewiesenes Vorrangebiet für Erholung (Heuchelbachtal, Albtrauf und davor liegende Freiflächen). Die geplante Baufläche ist nicht im wirksamen FNP von 2002 erhalten. Für eine kleineTeilfläche im Westen (ca. 0,4 ha) stellt der FNP stattdessen aufgrund von grünordnerischen Festsetzungen aus rechtskräftigen BPlänen eine Grünfläche dar. Ansonsten Fläche für die Landwirtschaft. Am Nordrand der Fläche liegt unmittelbar an der B19 ein Einzelwohnsitz mit starker Eingrünung (ca. 0,2 ha). Konfliktprognose Verlust bislang unbebauter Freiflächen im Außenbereich. Massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Bereich der letzten noch unverbauten, vom Albtrauf über das Heuchelbachtal in die Aalener Südweststadt hineinreichenden Grünachse. Bei einer Bebauung sind signifikante Auswirkungen auf klimatische Funktionen zu erwarten. Beeinträchtigungen des Kaltluftstoms in der für die Frischluftversorgung der Aalener Kernstadt sehr wichtigen Kaltluftleitbahn des Heuchelbachtals. Erste Zwischenergebnisse aus dem zum FNP und Landschaftsplan aktuell laufenden Klimagutachten (GeoNet 05/2017) belegen die bereits im Klimagutachten von 1988 ermittelte Bedeutung dieses Talzugs einschließlich seiner angrenzenden Freiflächen. Planungshinweise Die Gebietsausweisung würde zur massiven Beeinträchtigungen zahlreicher Landschaftspotenziale, insbesondere Klima und Landschaftsbild führen. Die Bundesstraße B19 bildet nördlich des Heuchelbachtals und des Zochentals derzeit noch eine in der Landschaft insbesondere von Süden her deutlich ablesbare "Baugrenze". Welche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch ein "Überspringen" dieser Grenze ausgelöst werden können ist an der westlich davon liegenden Gewerbezone Aalen-West weithin sichtbar. Die Barrierewirkung der Gewerbebebauung entlang der Oberen Bahnstraße und deren negative Auswirkungen auf den Kalt- und Frischluftstrom darf im Bereich der letzten noch unverbauten Freiflächen am Rand des Heuchelbachtals nicht fortgesetzt werden. Aus stadtklimatischer Sicht sollte eher im noch unverbauten Bereich entlang der Osterbucher Steige nördlich der B19 bis zur Oberen Bahnstraße ein Grünkorridor freigehalten werden (siehe geplante Maßnahmenfläche AA-Süd 02 im Landschaftsplan zum wirksamen FNP von 2002). Hier setzt allerdings der rechtskräftige B-Plan von 1971 einen Baufläche fest. Landschaftsplanerische Bewertung Gegen die Gebietsausweisung bestehen starke Bedenken. Die Ausweisung einer Baufläche erscheint an dieser Stelle aus landschaftsplanerischer Sicht nicht vertretbar. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar - geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 112 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt G Ebnat 8 Schindgasse G Ebnat 8 Schindgasse Ebnat ca. 4,1 ha Lage / Anbindung Ca. 4,1 ha bereits im seit 2002 wirksamen FNP dargestellte geplante gewerbliche Baufläche am nordöstlichen Ortsrand von Ebnat zwischen einem bestehenden Gewerbegebiet im Südwesten und einer als Vereinsgelände der Naturschutzgruppe Vorderes Härtsfeld genutzten ehemaligen Erddeponie im Nordosten. Relief Ebene, leicht nach Südosten geneigte Fäche Aktuelle Landnutzung Überwiegend Acker, vereinzelt auch Grünland Boden Terra fusca - Parabraunerde (Bodenkarte LGRB 2016). 54 / 38 Bodenpunkte (Schätzungskarte Reichsbodenschätzung). Schutzgebiete Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete. Wasserschutzgebiet Zone III (siehe unten). Wasser Keine Oberflächengewässer (Karstgebiet der Albhochfläche). Grundwasserschutz: meist stark durchlässiger Untergrund. Fläche liegt vollständig in Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Egautal der Landeswasserversorgung vom 01.11.1967 Klima Ortsnahe Kaltluftentstehungsfläche, kleinklimatische Bedeutung Biotope keine Erholung / Landschaftsbild Gut einsehbare Freifläche zwischen der bestehenden gewerblichen Bebauung im Südwesten und einer rekultivierten / renaturierten ehemaligen Erddeponie im Osten. Denkmale unbekannt Vorbelastung (Altlasten, Immissionen) Altlasten sind unbekannt. Aspekte aus Raumordnung/FNP Das Gebiet ist bereits im wirksamen FNP von 2002 erhalten. 113 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt Konfliktprognose Es entstehen allgemeine Konflikte wie z.B. Velust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung. Verlust von ortsnahen Kaltluftentstehungsflächen. Planungshinweise Das Plangebiet wurde im letzten FNP-Verfahren unter anderem im Hinblick auf eine im Rahmen der Bebauung mögliche Verbesserung des östlichen Ortsrandes von Ebnat beibehalten. Aus landschaftsplanerischer Sicht muss diesem Aspekt aufgrund der exponierten Ortsrandlage auch weiterhin besondere Bedeutung beigemessen werden. Landschaftsplanerische Bewertung Bei Beachtung der oben genannten Hinweise stellt das Plangebiet im Vergleich zu dem umliegenden Gewerbepotezialflächen ("G6-Ebnat Ost" und "G7-Ebnat Schaufenster an der Autobahn") eine eher konfliktarme Variante dar. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar - geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken M:\amt67\rjen\LP+FNP-Fortschr_Auftrag+Bearb67Je_2017_05\2017_05-10-Landschaftsplanerische_Bewertung_Bauflächen67Je.xls 114 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt G Hofen 5 Staudenfeld westlich Kellerhaus G Hofen 5 Staudenfeld westlich Kellerhaus Hofen-Oberalfingen ca. 8,0 ha Lage / Anbindung Ca. 8,0 ha bereits im seit 2002 wirksamen FNP dargestellte geplante gewerbliche Baufläche westlich der Bahnlinie Aalen-Goldshöfe und nördlich der Bundesstraße B 29 in Oberalfingen. Relief Leicht nach Norden zum Mittelbachtal bzw. zur am Talrand verlaufenden B29 hin abfallende Hangschulter. Aktuelle Landnutzung Jeweils etwa zur Hälfte Acker und Grünland (Orthofoto 2014) Boden Pseudovergleyte Pelosol-Braunerde (Bodenkarte LGRB 2016), also eher schwere, tonige Böden. 37-46 / 36-45 Bodenpunkte (Schätzungskarte Reichsbodenschätzung). Schutzgebiete Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete direkt betroffen. FFH-Gebiet Mittelbachtal (nördlich der B29) jedoch direkt angrenzend. Landschaftsschutzgebiet Albtrauf ebenfalls in unmittelbarer Umgebung (rund um Oberalfingen). Kein Wasserschutzgebiet betroffen. Wasser Keine Oberflächengewässer Klima Kaltluftentstehungsfläche (der Kaltluftabstrom dürfte jedoch aufgrund der Topographie in nördlicher, von der vorhandenen Bebauung abgewandter Richtung zur B29 und dem Mittelbachtal hin erfolgen). Biotope Besonders geschütztes Biotop Nr. 171261360218 - Seggenried nordwestlich Oberalfingen (kleine Fläche, ca. 230 m²) am südwestlichen Gebietsrand vor Bahndamm. Weitere Biotopstukturen vor allem entlang dem Bahndamm. Erholung / Landschaftsbild Exponierte Lage auf weithin gut einsehbarer Hangschulter. . Denkmale unbekannt 115 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt Vorbelastung (Altlasten, Immissionen) Altlasten sind unbekannt. Die nördliche Hälfte des Plangebiets wird diagonal von zwei unterirdischen Ölleitungen gequert. Lärmimmissionen von B29 und Bahnlinie zu erwarten. Aspekte aus Raumordnung/FNP Das Gebiet ist bereits im wirksamen FNP von 2002 erhalten. Für eine Teilfläche im Süden (ca. 2 ha) existiert inzwischen ein gebilligter B-Plan-Entwurf aus dem Jahr 2012, für den Nordteil des Gebiets ein B-Plan-Aufstellungsbeschluss von 2010. Konfliktprognose Großflächiger Verlust bislang unbebauter Freiflächen im Außenbereich. In der Umgebung sind zahlreiche Biotopstrukturen (z.B. entlang der Bahnlinie, entlang dem Mittelbach und auf den mit Obstwiesen bestockten Hängen bei Oberalfingen) vorhanden. Die Wechselbeziehungen zwischen diesen Lebensräumen werden durch die Anlage des großflächigen Gewerbegebiets gestört. Der Gesamtcharakter der abwechslungsreichen Landschaft zwischen dem Albtrauf bei Oberalfingen (Landschaftsschutzgebiet) und dem Mittelbachtal (FFH-Gebiet) wird bei einer Bebbauung massiv verändert. Ein großflächiges Gewerbegebiet wirkt in der heute noch überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung (bis auf die vorhandene Störung durch das bestehende Gewerbegebiet südlich der B 29) geprägten Kulturlandschaft als landschaftsfremdes Element Planungshinweise Maßgeblich für die Darstellung eines über den örtlichen Bedarfs hinausgehenden Gewerbegebiets an dieser Stelle war bislang vor allem die verkehrsgünstige Lage (Bahnanschluss, Autobahnnähe). Im Vergleich zu den geplanten Gewerbegebieten auf der Albhochfläche liegt das Gebiet Kellerhaus zwar außerhalb eines Wasserschutzgebiets. Trotz dieses Standortvorteils führt die Gebietsausweisung zu massiven Beeinträchtigungen zahlreicher Landschaftspotenziale. Landschaftsplanerische Bewertung Gegen die Gebietsausweisung bestehen auch weiterhin deutliche Bedenken. Eine Realisierung sollte erst nach Ausschöpfung aller in der Gesamtstadt Aalen noch vorhandenen Gebietsreserven, nach Aktivierung des durch Umstrukturierung im Innenbereich noch zu erschließenden Potenzials an Gewerbeflächen und unter besonderer Beachtung grünordnerischer Belange auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar - geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 116 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt G Uko 11 RUD-Süd G Uko 11 RUD-Süd Unterkochen Größe ca. 1,0 ha Lage / Anbindung Ca. 1,0 ha geplante gewerbliche Baufläche im engen Talraum am südlichen Ortsrand von Unterkochen. Die Fläche ist bereits seit 1983 im wirksamen FNP enthalten und liegt direkt südlich der Fa. RUD zwischen B19 im Westen und dem Schwarzen Kocher im Osten. Relief ebener Talgrund Aktuelle Landnutzung Grünland Boden Kalkreicher brauner Auenboden über Flussbettfazies (Bodenkarte LGRB 2016). 58 / 62 Bodenpunkte (Schätzungskarte Reichsbodenschätzung). Schutzgebiete Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete (aber: beonders geschütztes Biotop direkt angrenzend, siehe unten), keine Wasserschutzgebiete Wasser Der hier weitgehend naturnahe Schwarze Kocher grenzt direkt an (siehe unten - Biotope). Aufgrund der Gewässernähe und der Lage im feuchten Talgrund ist ein geringer Grundwasserflurabstand zu erwarten. Die geplante Baufläche liegt außerdem nahezu vollständig im HQ-50 Überschwemmungsbereich (siehe Hochwassergefahrenkarte 2015) Klima Kaltluftentstehungsfläche / Kaltluftleitbahn am Siedlungsrand Biotope Besonders geschütztes Biotop Nr. 171261360323 "Auwaldstreifen am Schwarzen Kocher südlich Unterkochen" grenzt im Osten direkt an die geplante Baufläche an. Erholung / Landschaftsbild Exponierte Lage am Ortsrand, unnatürliches Vordringen der Bebauung in die freie Landschaft (enger Talraum). Vorbelastung durch angrenzende Bundesstraße B19. Denkmale unbekannt Vorbelastung (Altlasten, Immissionen) Altlasten sind unbekannt. Lärmimmissionen durch angrenzende Bundesstraße B19. 117 Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen Grünflächen- und Umweltamt Aspekte aus Raumordnung/FNP Ein im verbindlichen Regionalplan ausgewiesener Regionaler Grünzug grenzt im Westen und im Süden direkt an. Im Entwurf zum derzeit wirksamen Landschaftsplan von 2002 wurde die Fläche folgendermaßen beurteilt: "Auf die Darstellung einer geplanten Baufläche sollte an dieser Stelle dringend verzichtet werden. Die Fläche sollte stattdessen zukünftig in die extensive landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Feuchtstandorte mit einbezogen werden (siehe Maßnahme M UKO 14)." Die politischen Gremien sind diesem Vorschlag während ihrer Beratungen und Beschlüsse zum FNP- Verfahren jedoch nicht gefolgt. Die geplante Baufläche gewerbliche RUD-Süd blieb auch im wirksamen FNP von 2002 erhalten. Konfliktprognose Es entstehen allgemeine Konflikte wie z.B. Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche und Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung. Darüber hinaus sind als spezielle Konflikte für diese geplante Baufläche insbesondere zu nennen: - Verlust von Überschwemmungsflächen und Retentionsraum im Talgrund - Starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im engen Talraum der Kocher / Brenz-Talgasse - Verlust von Biotop-Entwicklungsflächen und Feuchtstandorten im Talgrund, Abriegelung des hier naturnahen und als besonders geschütztes Biotop ausgewiesen Schwarzen Kochers von seiner Talaue. Planungshinweise Die Fläche sollte zukünftig in die extensive landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Feuchtstandorte mit einbezogen werden (siehe Maßnahme M UKO 14 aus dem wirksamen FNP und Landschaftsplan 2002). Landschaftsplanerische Bewertung Auf die Darstellung einer geplanten Baufläche sollte an dieser Stelle dringend verzichtet werden. Diese landschaftsplanerische Forderung wurde bereits im Verfahren zum wirksamen FNP 2002 erhoben und muss auch vor dem Hintergrund neuerer Erkenntnisse wie z.B. Hochwassergefahrenkarte 2015, aktualisierte Kartierung besonders geschützter Biotope 2015 weiterhin aufrecht erhalten werden. Erläuterungen zur Eignung als Baufläche: Bebauung vertretbar - geringe Bedenken Bebauung kritisch - deutliche Bedenken Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken 118 G6 Ebnat-Ost G6 Ebnat-Ost Östlich Ebnat Lage / Anbindung außerhalb des Talraums Aalen; Hinterlage Ebnats, aber Nähe zur BAB A? Relief Nahezu ebene bzw. schwach geneigte Flächen Aktuelle Landnutzung landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen Boden k.A. zum Bodentyp, aber keine besonderen Einschränkungen augenscheinlich, landwirtschaftliche Vorrangfluren Schutzgebiete Fläche für Maßnahmen für Natur und Landschaft (randlich) Wasser Wasserschutzgebiet Zone III Klima stadtklimatisch keine erheblichen negativen Auswirkungen zu befürchten Biotope Keine geschützten Biotope betroffen Erholung / Landschaftsbild Bebauung des bislang freien Landschaftsraums östlich der Ortslage Ebnat; Vorbelastungen durch Ortsrandgestaltung und Hochspannungsfreileitung in diesem Bereich vorhanden; Erholungsbereich mit Gartenhausgebiet Denkmale Kein Bodendenkmal bzw. keine Bodendenkmalsverdachtsfläehe bekannt Vorbelastungen Altlasten (B-Fall), 20- und 380-kV-Freileitung Aspekte aus Raumordnung Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (nördlieher Teil), Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Landschaftsplanerische Bewertung Die Fläche wird wegen des enormen Flächenverbrauchs und der Lage im Wasserschutzgebiet als sehr kritisch eingestuft. Größe ca. 45,7 ha Quelle: Bewertung der Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewer­ beflächen von Eger & Partner 119 120 121 122 123 124 125 126 Gemeinde Essingen Wohnbauflächen ES W1 Brühl Nordwest ES W1 Brühl Nordwest Essingen Ost Größe ca. 4,7 ha Lage / Topographie Leicht nach Nordwesten geneigter Hang (470 m – 465 m ü. NN) am westlichen Ortsrand von Essingen im Remstal. Im Süden befinden sich Betriebsflächen einer Gärtnerei. Aktuelle Landnutzung Überwiegend ackerbauliche Nutzung, im Osten geringer Anteil Grünland und im Süden Gewächshäuser. Im Nordwesten befindet sich ein Baustofflager. Das Gebiet wird von einer 20 KVÜberlandleitung gequert. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG, ca. 200 m westlich geschütztes Biotop „Rems NW Essingen“ Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen mit dem Baustofflager sind als geringwertige und die Wiesen als hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Wasser Innerhalb keine HQ100 und HQextrem Hochwassergefahrenbereiche, keine Wasser- u. Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Die Rems verläuft westlich in ca. 200 m Abstand, hier schmaler Korridor mit HQ100 und HQextrem Hochwassergefahrenbereiche vorhanden. Übergang zwischen Grundwassergeringleiter „Unter- u. Mitteljura“ und Grundwasserleiter „Jungquartäre Flusskiese und Sande“. Klima Innerhalb eines geneigten Kaltluftentstehungsgebietes mit hoher Kaltluftentstehungsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Kalkhaltiger Brauner Auenboden und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen Untergrund aus Auenlehm über Hochflutlehm und über Flussbettfazies, tief. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 1 Bodenfunktionen: AKIWAS: mittel FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel Bearbeitung: stadtlandingenieure 127 Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Gebiet gut einsehbar, Bebauung der Talfläche wirkt sich nachteilig auf das Landschaftsbild aus. Einbindung durch Eingrünungsmaßnahmen nach Norden und Westen, Trennung des Gebiets von bestehender Wohnbebauung an der Hangkante durch Grüngürtel möglich. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Auf der westlich angrenzenden Brühlgasse verläuft der LimesRadweg Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 128 ES W2 Saukopf ES W2 Saukopf Essingen Nord Lage / Topographie Fläche am nördlichen Ortsrand, mäßig bis stark geneigter Südwesthang bis zum Hochpunkt (ca. 485 bis ca. 493 m ü. NN). Aktuelle Landnutzung Der überwiegende Teil der Fläche wird landwirtschaftlich als Acker und die westlichen Flächen als Grünland genutzt. Schutzgebiete Innerhalb und im nahen Umfeld keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Größe ca. 3,1 ha Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Zauneidechsen und Feldlerchen konnten im Rahmen der Übersichtsbegehung nicht entdeckt werden. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Lessivierte Braunerde aus schluffhaltigen Fließerden der Goldshöfe Sande über tonigen Fließerden des untersten Mitteljura, mäßig tief bis tief. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: mittel bis hoch FIPU: gering bis mittel NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Saukopf als Hochpunkt der Landschaft, weithin einsehbar, Ortsrand am Südwesthang bislang eingegrünt. Geplante Bebauung wirkt sich erheblich auf das Landschaftsbild aus. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Bearbeitung: stadtlandingenieure Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. 129 Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Hohe Lärmbelastung durch B29 im Norden, ein Lärmschutzwall im Zuge des Ausbaus der B29 ist derzeit in Planung. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild/Erholung sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen sind neben dem geplanten Lärmschutzwall der B29 weitere Lärmschutzmaßnahmen einzuplanen. Umsetzung in Zusammenhang mit geplanter Gewerbe- / Mischbaufläche im Norden denkbar. Die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 130 ES W3 Baintstraße Größe ca. 2,7 ha ES W3 Baintstraße Essingen Ost Lage / Topographie Nahezu ebene Fläche (ca. 500 m bis 503 m ü. NN) am östlichen Siedlungsrand von Essingen südöstlich der Sportanlagen. Nach Süden hin ansteigend. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird landwirtschaftlich als überwiegend als Acker und zum Teil als Grünland genutzt. Im Gebiet findet sich ein einzelner Obstbaum. Im Osten außerhalb schließen Feldhecken an. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Westlich befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken ONO Essingen“ und südöstlich das Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen Lautern und Aalen mit angrenzenden Gebieten“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Lage im Kernraum Biotopverbund für mittlere Standorte. Durch die Lage am Siedlungsrand und damit Ende des Biotopverbunds ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Der Obstbaum stellt einen potentiellen Brutraum für Vogelarten und bei vorhandenen Baumhöhlen einen möglichen Lebensraum für Fledermäuse dar. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Kaltluftentstehungsfläche mit einer mittleren bis hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Lessivierte Braunerde aus schluffhaltigen Fließerden der Goldshöfe Sande über tonigen Fließerden des untersten Mitteljura, mäßig tief bis tief Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis hoch FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Bearbeitung: stadtlandingenieure 131 Landschaftsbild / Erholung Gebiet ist von Osten gut einsehbar, der bisherige Ortsrand ist eingegrünt und nicht abgerundet. Mit der geplanten Wohnbaufläche wird der Siedlungsrand abgerundet und kann durch Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden werden. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Auf der nördlich angrenzenden Aalener Straße verläuft der Radweg Welland-Rundtour. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Geringe Lärmbelästigung durch angrenzende Sportanlagen am Schönbrunnen. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre eine Untersuchung des Obstbaumes auf die Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich. Dies ist im Bebauungsplanverfahren zu leisten. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 132 ES W4 Daumelbach Größe ca. 1,5 ha ES W4 Daumelbach Essingen Süd Lage / Topographie Mäßig nach Westen geneigte Fläche (ca. 530 m bis 520 m ü. NN) am südlichen Ortsrand von Essingen. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Grünland genutzt. Mittig wird das Gebiet von einer Obstbaumreihe durchzogen. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Am Waldrand im Osten und Südosten befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken I an der 'Steige' S Essingen“. Östlich befindet sich auch das Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen Lautern und Aalen mit angrenzenden Gebieten“. Biotope / Artenschutz Die extensiv genutzten Wiesen und Obstbäume sind als hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Obstbaumreihe stellt einen potentiellen Brutraum für Vogelarten und bei vorhandenen Baumhöhlen einen möglichen Lebensraum für Fledermäuse dar. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasser- und quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwasserleiter Oberjura. Klima Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate mit mittlerer Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina aus kalkig-mergeligen Schuttmassen, flach bis mittel tief, Unterboden mäßig durchwurzelbar. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Überwiegend Vorrangfläche II und zu einem geringen Anteil Grenzfläche Bodenfunktionen: AKIWAS: gering FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Bearbeitung: stadtlandingenieure Fläche grenzt an bestehendes, zungenartig in die Landschaft reichendes Gewerbegebiet an. Aufgrund dieser Vorbelastung wird das Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt. Das 133 Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Westlich grenzt der Altstandort „Tauchenweiler Straße 37“ an. Geringe Lärmbelastung durch westlich angrenzende Gewerbebetriebe. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen(gegenüber Gewerbelärm) muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausführlicher betrachtet werden. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung der Obstbaumreihe auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich. Bearbeitung: stadtlandingenieure 134 ES W5 Lauterburg ES W5 Lauterburg Ost Lauterburg Größe ca. 1,2 ha Lage / Topographie Fläche im Osten von Lauterburg, mäßig nach Westen von ca. 690 bis 685 m ü. NN geneigt. Aktuelle Landnutzung Die Fläche wird als Acker und Grünland genutzt. Im Westen findet sich eine Scheune. Schutzgebiete Im Osten des Gebietes befindet sich eine Teilfläche des geschützten Biotops „Feldhecken südlich und südöstlich Lauterburg“. Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG sind im Gebiet und nahem Umfeld nicht vorhanden. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als mittelwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Scheune stellt einen potentiellen Lebensraum für gebäudebrütende Vögel und Fledermäuse dar. Wasser Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwasserleiter „Oberjura“ Klima Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer bis hoher Kaltluftproduktionsrate mit mittlerer Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braune Rendzina und Terra fusca-Rendzina; Böden meist flach, örtlich mittel tief entwickelt. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: mittel FIPU: mittel NATBOD: gering Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Fläche wenig einsehbar, direkt an bestehende Wohnbebauung angrenzend. Einbindung in die Landschaft nach Süden und Osten durch Eingrünungsmaßnahmen Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Bearbeitung: stadtlandingenieure 135 Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Für eine abschließende Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung der Scheune auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 136 ES W6 Forst ES W6 Forst Forst Lage / Topographie Die Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand von Forst und ist mäßig nach Norden geneigt (ca.483 m bis 490 m ü. NN). Östlich des Gebiets befinden sich das Feuerwehrhaus sowie ein Bolzplatz. Aktuelle Landnutzung Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Im Zentrum befindet sich ein kleiner Garten (Gehölze und Grabeland). Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG vorhanden. Westlich in ca. 100 m Entfernung befindet sich das FFHGebiet „ Unteres Leintal und Welland“. Biotope / Artenschutz Das Grünland und der Garten sind als mittelwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Größe ca. 0,8 ha Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Gehölze stellen einen möglichen Brutraum für Vögel und bei vorhandenen Baumhöhlen einen Lebensraum für Fledermäuse dar. Ebenso ist das Vorkommen von Bodenbrütern (u.a. Feldlerchen, Schafstelze) denkbar. Wasser Innerhalb keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Im Norden verläuft der Forstbach. Grundwassergeringleiter „Mittel und Unterjura“ Nördlich grenzen die Hochwassergefahrenbereiche HQextrem und HQ100 des Forstbaches an. Klima Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit mittlerer Produktionsrate mit geringer Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-Kolluvium aus Abschwemmmassen, tiefgründig, Untergrund schwer durchwurzelbar. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Bearbeitung: stadtlandingenieure Fläche durch Lage am Hangfuß nur wenig einsehbar, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind als gering einzu137 schätzen. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung des Gebietes auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 138 ES W7 Lessingweg ES W7 Lessingweg Essingen Nordost Größe ca. 0,2 ha Lage / Topographie Nach Südosten in Richtung Erlenbach geneigte Fläche (ca. 490 m bis 497 m ü. NN) am nordöstlichen Siedlungsrand von Essingen. Aktuelle Landnutzung Gartennutzung mit Obstbäumen und Hecken (4 alte, mehrere junge Obstbäume, Hecken aus heimischen und nichtheimischen Arten), Hütten, im Süden kleine Wiesenfläche mit Holzstapeln. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Ca. 130m südlich befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken im Gewann ‚Bühl‘ NO Essingen“, ca. 150 m östlich beginnen die geschützten Biotope „Hecke und Auwaldsaum im Erlenbachtal Ö Essingen“ und „Hochstaudenflur und Nasswiese im Erlenbachtal“. Biotope / Artenschutz Die Gartenflächen sind überwiegend als mittelwertig einzustufen, im Bereich der alten Obstbäume als hochwertig. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Die Fläche ist für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust von Nahrungshabitaten für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Hütten und Obstbäume stellen einen potentiellen Lebensraum für Fledermäuse und höhlen- bzw. gebäudebrütende Vogelarten dar. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Kaltluftentstehungsfläche mit einer geringen bis mittleren Kaltluftproduktionsrate, keine Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: lehmig-sandige Auffüllung, anthropogen veränderte Bodenschichtung, In der Umgebung lessivierte Braunerde aus Goldshöfe Sanden Wirtschaftsfunktionenkarte: - (Fläche nicht bewertet) Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering FIPU: gering bis mittel NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Bearbeitung: stadtlandingenieure 139 Landschaftsbild / Erholung Gebiet ist von Süden gut einsehbar, von Osten durch bestehenden Wertstoffhof und verbleibende Gartengehölze wenig einsehbar. Mit der geplanten Wohnbaufläche wird die Siedlungsfläche kleinflächig ergänzt und kann durch Erhalt von Gehölzen und weitere Eingrünungsmaßnahmen gut in die Landschaft eingebunden werden. Für die Allgemeinheit keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung (nur private Gartennutzung). Die angrenzenden Straßen und Feldwege werden regelmäßig als Wegeverbindung in die freie Landschaft genutzt. Auf der Straße im Norden verläuft der Radweg Richtung Aalen, auf der Straße / Feldweg im Südwesten der LimesRadweg. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Die Fläche ist als Altlastverdachtsfläche erfasst. Genauere Bodenuntersuchungen liegen nicht vor. Zeitweise ggf. geringe Lärmbelästigung durch angrenzenden Wertstoffhoff. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung der Fläche hinsichtlich der Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Erhalt- und Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 140 Gewerbebauflächen ES G1 Gewerbeerweiterung Stockert Ost ES G1 Stockert Ost Essingen Nord Größe ca. 2,3 ha Lage / Topographie Fläche am östlichen Rand des Gewerbegebiets Stockert, mit nach Norden geneigtem Hang (ca. 470 m bis 480 m ü.NN). Aktuelle Landnutzung Der überwiegende Teil der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Acker und zu einem geringen Anteil als Grünland genutzt. Auf dem Grünland befinden sich fünf Obstbäume. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und das Grünland mit Obstbäumen als hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Gehölze stellen einen möglichen Brutraum für Vögel und bei vorhandenen Baumhöhlen einen Lebensraum für Fledermäuse dar. Ebenso ist mit einem Vorkommen von Feldlerchen zu rechnen. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“ Klima Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudovergleyte PelosolBraunerde und Pseudogley-Pelosol-Braunerde aus schluffreicher über toniger Fließerde des untersten Mitteljura. Mäßig tief bis tief, Unterboden mäßig durchwurzelbar. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: mittel bis hoch FIPU: gering bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Bearbeitung: stadtlandingenieure Fläche gut einsehbar. Mit der Planung findet der insgesamt stark von Infrastruktur und Gewerbe überprägte Talraum im Osten seinen Abschluss. Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung in Richtung Süden und Osten erforderlich. 141 Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Hohe Lärmbelastung durch die nördlich angrenzende B29. Die vorhandene Lärmbelastung ist als unerheblich für das künftige Gewerbegebiet einzuordnen. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung des Gebietes auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich. Die Einbindung der künftigen Gewerbebaufläche in die Landschaft ist mit umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 142 ES G2 Gewerbeentwicklung Saukopf ES G2 Gewerbe Saukopf Essingen Nord Größe ca. 2,0 ha Lage / Topographie Fläche am nördlichen Ortsrand in Kuppenlage (Saukopf), bis auf den Süden in alle Richtungen mäßig bis stark geneigt (ca. 490 m bis 480 m ü. NN) Aktuelle Landnutzung Gebiet wird vollständig ackerbaulich genutzt Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Nördlich befindet sich ein geschütztes Biotop „Hecken an der B29 w Essingen“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Zauneidechsen und Feldlerchen konnten im Rahmen der Übersichtsbegehung nicht entdeckt werden. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel und Unterjura“ Klima Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Lessivierte Braunerde aus schluffhaltigen Fließerden der Goldshöfer Sande über tonigen Fließerden des untersten Mitteljura, mäßig tief bis tief Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis mittel FIPU: gering bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Der Saukopf als Hochpunkt der Landschaft ist weithin einsehbar. Die geplante Gewerbebaufläche rundet durch die Anbindung an die Gewerbegebiete im Norden und Osten den bereits stark von Infrastruktur und Gewerbe überprägten Landschaftsausschnitt ab. Eingrünungsmaßnahmen sind vor allem in westlicher Richtung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Bearbeitung: stadtlandingenieure 143 Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Hohe Lärmbelastung durch B29 im Norden. Die vorhandene Lärmbelastung ist für die künftige Gewerbebaufläche als unerheblich einzuordnen. Im Zuge des Ausbaus der B29 ist ein Lärmschutzwall geplant. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild / Erholung sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Vorhandene Lebensraumstrukturen begünstigen ein Feldlerchenvorkommen und sind daher entsprechend zu untersuchen. Die Einbindung des künftigen Gewerbegebietes in die Landschaft ist mit umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 144 ES G3 Gewerbeerweiterung Streichhoffeld West ES G3 Streichhoffeld Essingen Nord Größe ca. 5,2 ha Lage / Topographie Fläche zwischen Gärtnereibetrieb und Gewerbegebiet im Nordwesten von Essingen, schwach nach Südwesten geneigt (460 m – 455 m ü. NN). Aktuelle Landnutzung Der überwiegende Teil der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Acker und zu einem geringen Anteil als Grünland genutzt. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Südlich befinden sich die geschützten Biotope „Feldgehölze im Streichhof“ und „Hecken und Feldgehölze am Bahndamm“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und das Grünland mit dem Graben als mittelwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Gebiet befindet sich am Rand des 1.000m-Suchraums für den Biotopverbund für feuchte Standorte. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung liegt durch die Lage im Suchraum nicht vor. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die strukturellen Voraussetzungen begünstigen ein Vorkommen von Feldlerchen (RL BW 3 gefährdet). Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete. Übergang zwischen Grundwasserleiter „Jungquartäre Flusskiese und Sande“ und Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Das Gebiet wird von der „Alten Rems“ in einem Graben von Ost nach West durchflossen. Klima Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit hoher Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde und Pelosol-Braunerde aus sandig-schluffigen Fließerden und Kalkhaltiger Brauner Auenboden und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen Untergrund aus Auenlehm. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Überwiegend Vorrangfläche 2, geringe Anteile Vorrangfläche 1 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis hoch FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel bis hoch Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Bearbeitung: stadtlandingenieure 145 Landschaftsbild / Erholung Gebiet wenig einsehbar. Die geplante Gewerbebaufläche schließt direkt an den großflächigen Gärtnereibetrieb (Gewächshäuser) im Westen und das bestehende Gewerbegebiet Streichhoffeld an. Die landschaftliche Einbindung, vor allem zur freien Landschaft Richtung Norden, kann mit umfangreichen Begrünungsmaßnahmen erzielt werden. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen / Altlasten / Immissionen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Mittlere Lärmbelastung durch die Bahnlinie Stuttgart – Aalen. Die vorhandene Lärmbelastung ist für die Gewerbebaufläche als unerheblich einzuordnen. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung der künftigen Gewerbebaufläche in die Landschaft ist mit umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung des Gebietes auf Feldlerchenvorkommen erforderlich. Bearbeitung: stadtlandingenieure 146 ES G D1 Essingen Dauerwang Süd 1 G D1 Essingen Dauerwang Größe ca. 3,0 ha Dauerwang Süd 1 Lage / Anbindung Hinterlage im Sauerbachtalraum an der Gemeindegrenze Aalen – Essingen. Ortsrandbereiche zwischen Dauerwang und Mantelhof. Relief Hoher Anteil an flach (5-10%) geneigten Flächen - die Topografie ist aufgrund der vorherrschenden Hangneigung nicht optimal für eine Gewerbeentwicklung geeignet Aktuelle Landnutzung Landwirtschaftliche Acker- und Grünlandnutzung Schutzgebiete Keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Lage angrenzend an Kernraum Biotopverbund für mittlere Standorte. Durch die Lage am Siedlungsrand und damit Ende des Biotopverbunds ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Wasser Innerhalb keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Klima Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit mittlerer Produktionsrate mit geringer Siedlungsrelevanz. Zusätzliche Bebauung in einer bereits teilweise verbauten Frischluftschneise Boden Lehmige Braunerden bzw. schluffige Kolluvien, landwirtschaftliche Vorrangfluren Erholung / Landschaftsbild Ortsrandbereiche zwischen Dauerwang und Mantelhof ‐ Trenngrün. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Vorbelastungen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Aspekte aus Raumordnung Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft Landschaftsplanerische Bewertung Da die Fläche großräumig von Bebauung eingefasst ist, wird der Flächenverlust trotz der Lage im Außenbereich als weniger schwerwiegend bewertet. Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beein- Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner 147 trächtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner 148 ES G D2 Essingen Dauerwang Süd 2 G D2 Essingen Dauerwang Größe ca. 3,9 ha Dauerwang Süd 1 Lage / Anbindung Hinterlage im Sauerbachtalraum Fläche südlich an die bestehenden Gewerbeflächen Dauerwang angrenzend, Bebauung rückt an die Ortschaft Dauerwang heran. Relief Mittlerer Anteil an flach (5-10%) geneigten Flächen. Mittlerer Anteil an stark geneigten (10-15%) Flächen. Die Topografie ist insgesamt aufgrund der vorherrschenden Hangneigung nicht optimal für eine Gewerbeentwicklung geeignet. Aktuelle Landnutzung Landwirtschaftliche Ackernutzung Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG, westlich und südlich angrenzend befindet sich das geschützte Biotop „Schilfröhricht, Hochstaudenfluren und Sümpfe W Dauerwang“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Lage angrenzend an Kernraum Biotopverbund für feuchte Standorte. Durch die Lage am Siedlungsrand und damit Ende des Biotopverbunds ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete. Der Geißwiesenbach verläuft westlich in ca. 70m Abstand. Klima Kaltluftentstehungsgebiet, keine erheblichen stadtklimatischen Auswirkungen zu befürchten Boden Sandig – schluffig-lehmige Braunerden bzw. schluffige Kolluvien, landwirtschaftliche Vorrangfluren Erholung / Landschaftsbild Das Gebiet ist nicht weithin einsehbar, als Abrundung der GE‐ Fläche Dauerwang Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden. Vorbelastungen Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt, 20 kV- Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner 149 Freileitung, Gasleitung Aspekte aus Raumordnung Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, Vorranggebiet Erholung (randlich) Landschaftsplanerische Bewertung Das Gebiet springt über die Landschaftsgrenze hinaus und greift in die ländliche Struktur der Siedlung „Dauerwang“ ein. Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild/Erholung sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner 150 Gemeinde Hüttlingen Wohnbauflächen HÜ W1 Wasserstall HÜ W1 Wasserstall Hüttlingen Nord Größe ca. 6,35 ha Lage / Topographie Nördlicher Siedlungsrand von Hüttlingen an einem mäßig nach Südosten geneigtem Hang (ca. 495 m bis 475 m ü. NN). Aktuelle Landnutzung Grünland- und Ackernutzung Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Osten geschützte Biotope „Feldhecken bei Unterlengenfeld und im Gewann Pfahlgaffe“ angrenzend. Biotope / Artenschutz Im Gebiet befinden sich gering- (Acker) und mittelwertige (Wirtschaftsgrünland) Lebensräume. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die strukturellen Voraussetzungen begünstigen ein Vorkommen von Feldlerchen (RL BW 3 gefährdet). Wasser Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“ anstehend. Klima Innerhalb eines geneigten Kaltluftentstehungsgebietes mit mittlerer bis hoher Kaltluftentstehungsrate, Kaltluft kann direkt in die Siedlung einströmen. Boden Vorherrschender Bodentyp: mittel tief entwickelter Pelosol und mittel bis mäßig tief entwickelter Braunerde-Pelosol aus tonigen Unterjura-Fließerden. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 2 / Grenzfläche Bodenfunktionen: AKIWAS: gering FIPU: mittel bis hoch NATBOD: gering bis mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Bearbeitung: stadtlandingenieure Durch Lage auf einer Hochfläche weithin einsehbar. Bebauung am Hochpunkt, bisheriger abgerundeter Ortsrand wird aufgebrochen, Landschaftsbild wird erheblich beeinträchtigt. Umfangreiche Ortsrandeingrünung zur Einbindung erforderlich. 151 Südlich des Gebiets verläuft ein wichtiger Spazierweg für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung. Bei Realisierung der Wohnbaufläche soll dieser als Zäsur erhalten werden. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Südlich verläuft der obergermanisch-raetische Limes als Kulturdenkmal und UNESCO Weltkulturerbe. Abstandsflächen sind zu berücksichtigen. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Landschaftsbild/Erholung, Klima/Luft sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Die abschließende Beurteilung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (Schwerpunkt Bodenbrüter) erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans. Bearbeitung: stadtlandingenieure 152 HÜ W2 Fuchsloch IV Größe ca. 1,25 ha HÜ W2 Fuchsloch IV Hüttlingen West Lage / Topographie Mäßig bis stark geneigter Nordhang (403 m bis 399 m ü. NN) am westlichen Siedlungsrand von Hüttlingen. Aktuelle Landnutzung Grünlandnutzung Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Norden befindet sich das Biotop „Gewässerbegleitgehölze am Kocher westlich von Hüttlingen“. Biotope / Artenschutz Das Grünland ist als mittelwertiger Biotoptyp einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Die Wiesen stellen ein Nahrungshabitat für störungstolerante und kulturfolgende Vogelarten dar. Angrenzende Gehölzstrukturen begünstigen ein Fledermausjagdhabitat. Fledermäuse und Vögel sind durch den Verlust von Nahrungshabitaten betroffen. Wasser Innerhalb keine Oberflächengewässer. Circa 12 m nördlich fließt der Kocher. Innerhalb keine HQ100-, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete. Rd. die Hälfte befindet sich im HQextremGebiet. Übergang von Grundwasserleiter „Jungquartiäre Flusskiese und Sande zu Grundwassergeringleiter „Oberkeuper und Oberer Mittelkeuper“ Klima Innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate mit Neigung am Ende der Hauptluftströmung Niederalfingen-Hüttlingen, kein Siedlungsbezug. Boden Vorherrschender Bodentyp: Übergang Brauner Auenboden (häufig kalkhaltig mit Vergleyung im nahen Untergrund) zu Braunerde und Pelosol-Braunerde (häufig pseudovergleyt, aus schluffigen über tonigen Fließerden und Zersatz des Stubensandstein. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Bearbeitung: stadtlandingenieure 153 Landschaftsbild / Erholung Im Norden, Osten und Süden von Bebauung umgeben, mit der geplanten Wohnbebauung wird der Ortsrand in westlicher Richtung abgerundet. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegt nicht vor. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Auf der angrenzenden Lindenstraße im Norden verläuft der Kocher-Jagst-Radweg. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Außerhalb am westlichen Rand verläuft der obergermanisch-raetische Limes als Kulturdenkmal und UNESCO Weltkulturerbe. Abstandsflächen sind zu berücksichtigen. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 BNatSchG sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Archäologische Funde sind durch Nähe zum Limes wahrscheinlich. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 154 HÜ W3 Sandbuck-Letten Größe ca. 0,73 ha HÜ W3 Sandbuck Letten Hüttlingen Ost Lage / Topographie Steiler (ca. 470 m bis 460 m ü. NN) nach Nordwesten exponierter Hang bzw. Teilkessellage am östlichen Rand von Hüttlingen. Aktuelle Landnutzung Überwiegend Grünlandnutzung, geringer Anteil Ackerflächen, im Übergang schmaler Ackerrandstreifen. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Ca. 15 m nördlich befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken SO bei Hüttlingen (am Reuthof)“ und ca. 130 m südlich das FFHGebiet „Unteres Leintal und Welland“. Biotope / Artenschutz Im Rahmen der Übersichtsbegehung konnten auf den Wiesen Feldgrillen (RL BW 3) verhört werden. Das Grünland und der Ackerrandstreifen sind daher als mittel bis hochwertige Lebensräume einzuordnen. Die geringwertigen Ackerflächen weisen Erosionsrinnen auf. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Östlicher Teil am Rand des 1.000 m Suchraum Biotopverbund für feuchte Standorte. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung liegt durch die Lage im Suchraum nicht vor. Zauneidechsen wurden auf dem Ackerrandstreifen nicht entdeckt. Ebenso wurden keine Feldlerchen im Gebiet entdeckt. Durch die Kulissenwirkung der Bebauung könnten benachbarte Feldlerchenreviere auf den nördlich angrenzenden Ackerflächen indirekt beeinträchtigt werden. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“ Wild abfließendes Außengebietswasser im Bereich führte in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen zur Problemen. Klima Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftentstehungsrate und direktem Siedlungseinfluss. Boden Vorherrschender Bodentyp: Kolluvium und pseudovergleyter Kolluvium über Pseudogley-Braunerde aus holozänen Abschwemmmassen über schluffig-tonigen Fließerden des Mitteljura. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangfläche II und Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 2 / Grenzfläche Bodenfunktionen: AKIWAS: mittel bis hoch FIPU: gering bis mittel NATBOD: gering bis mittel Bearbeitung: stadtlandingenieure 155 Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Geringfügige Bebauung in Teilkessellage, angrenzend an bestehende Bebauung. Das Landschaftsbild wird durch das Vorhaben nur geringfügig beeinträchtigt. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Klima/Luft sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist zunächst eine Brutvogelkartierung mit vollständiger Erfassung des Artenspektrums erforderlich. Im Rahmen der Kartierung ist auch eine erneute Untersuchung des Standortes auf Zauneidechsen zu empfehlen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 156 HÜ W4 Speidel HÜ W4 Speidel Hüttlingen Nordost Größe ca. 2,96 ha Lage / Topographie Mäßig von ca. 465 m bis 455 m ü. NN nach Osten und Südosten exponierter Hang. Das Gebiet wird im Nordwesten von der Lengenfelder Straße und im Südwesten von der Buchener Straße begrenzt. Aktuelle Landnutzung Grünlandnutzung Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete. Das Gebiet wird im Westen und Osten von den geschützten Biotopen „Schlehen Feldhecken NNO bei Hüttlingen“ und „Feldhecken NNO bei Hüttlingen flankiert. Mit der Bebauung wird das Freistellungsmerkmal der Feldhecken beeinträchtigt. Die Aufrechterhaltung des Schutzstatus ist für beide Biotope in Frage zu stellen. Biotope / Artenschutz Das Grünland ist als mittelwertiger Lebensraum einzuordnen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Die angrenzenden Heckenzüge werden von Goldammern (RL BW 3 gefährdet) als Bruthabitat genutzt. Die Wiesen stellen ein Nahrungshabitat für störungstolerante und kulturfolgende Vogelarten dar. Angrenzende Gehölzstrukturen begünstigen ein Fledermausjagdhabitat. Fledermäuse und Vögel sind durch den Verlust von Nahrungshabitaten betroffen. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“ Klima Kaltluftentstehungsgebiet am Hang mit mittlerer Produktionsrate und Abfluss in die geschlossene Speidelbach-Klinge. Boden Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-PelosolParabraunerde und Pelosol-Parabraunerde-Pseudogley aus geringmächtigem umgelagertem Lösslehm über toniger Unterjura-Fließerde. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: überwiegend Vorrangfläche 2 / geringfügig Grenzfläche 3 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis hoch FIPU: gering bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Bearbeitung: stadtlandingenieure Durch die umgebenden Wohnbebauungen fügt sich das geplante Wohngebiet durch Lückenschluss und Ortsrandabrun- 157 dung gut in das Landschaftsbild ein. Im Südosten grenzt die Buchener Straße mit dem LimesRadweg an. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Im Norden ca. 200 Meter entfernt verläuft der Limes als UNESCO Weltkulturerbe. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Mit der Bebauung ist der Verlust des Schutzstatus nach § 30 BNatSchG für die angrenzenden Biotope möglich. Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Brutvogelkartierung erforderlich. Bearbeitung: stadtlandingenieure 158 HÜ W5 Kaiberg HÜ W5 Kaiberg Hüttlingen Nordwest Größe ca. 5,33 ha Lage / Topographie Nach Süden exponierter Hang auf einer Höhe von ca. 460 m bis ca. 445 m ü. NN. Aktuelle Landnutzung Landwirtschaftliche Gebäude mit umgebender Grünlandnutzung. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG, kreisförmig umschließen drei geschützte Biotope „Felswand N bei Hüttlingen“, „Feldgehölzstreifen NW Hüttlingen“, „Feldhecken NW Hüttlingen“ das Gebiet. Biotope / Artenschutz Das Grünland ist als mittelwertiger und die Gebäude als geringwertiger Lebensraum einzustufen. Innerhalb 1.000 m Suchraum Biotopverbund mittlerer Standorte. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Die angrenzenden Heckenzüge werden von Goldammern (RL BW 3 gefährdet) als Bruthabitat genutzt. Die Gebäude sind als potentieller Quartierstandort für Fledermäuse und als Brutraum für Gebäude- und Nischenbrüter einzuordnen. Das Grünland stellt einen möglichen Brutraum für Bodenbrüter (u.a. für Feldlerchen, Schafstelze) und grundsätzlich ein Nahrungshabitat für kulturfolgende Vogelarten dar. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasser- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate. Die ringartig umgebenden Gehölzstrukturen behindern den Kaltluftabfluss in die Siedlung. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus geringmächtigen Fließerden über Angulatensandstein, mittel tief entwickelt. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis mittel FIPU: mittel bis hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Durch die Lage und den umgebenden Gehölzen wenig einsehbar. Die landschaftliche Einbindung mit Gehölzen ist vor allem in westlicher Richtung einzuplanen. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die woh- Bearbeitung: stadtlandingenieure 159 nungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Der westliche Rand des Gebietes wird vom obergermanischraetischen Limes als Kulturdenkmal und UNESCO Weltkulturerbe geringfügig tangiert. Abstandsflächen sind zu berücksichtigen. Baudenkmale und besondere Sachgüter sind nicht vorhanden. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Archäologische Funde sind aufgrund der Nähe zum Limes wahrscheinlich. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 160 HÜ W6 Seitsberg HÜ W6 Seitsberg Seitsberg Südost Lage / Topographie Schwach (ca. 468 m bis ca. 465 m ü. NN) nach Nordwest geneigte Fläche am südlichen Ortsrand von Seitsberg. Aktuelle Landnutzung Wird vollständig intensiv ackerbaulich genutzt. Südlich des Gebietes verläuft eine Wasserleitung der Landeswasserversorgung. Schutzgebiete Innerhalb und im nahen Umfeld keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige Lebensräume einzuordnen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Größe ca. 0,53 ha Die umgebenden landwirtschaftlichen Flächen sind als Feldlerchenbrutgebiet einzuordnen. Indirekte Beeinträchtigungen der Bebauung durch die Kulissenwirkung sind für die umgebenden Feldlerchenbrutreviere wahrscheinlich. Zusätzlich ist mit der Bebauung auch der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, anstehender Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde und Pelosol-Braunerde aus lehmigen und tonigen Fließerden über Kalkstein der Arietenkalk-Formation, mittel und mäßig tief entwickelt. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering FIPU: gering bis mittel NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Die Versetzung des bestehenden Ortsrands nach Süden führt zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds die mit Eingrünungsmaßnahmen vermindert werden können. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Bearbeitung: stadtlandingenieure Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Nordöstlich befindet sich das Bodendenkmal „Zie- 161 gelhütte aus der Neuzeit“. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 162 HÜ W7 Sulzdorf HÜ W7 Sulzdorf Sulzdorf Nordwest Lage / Topographie Sehr schwach Fläche (ca. 486 m bis ca. 489 m ü. NN) nach Osten geneigte Fläche am nordwestlichen Ortsrand von Sulzdorf. Aktuelle Landnutzung Wird vollständig als Streuobstwiese genutzt, Wiese einfach umzäunt, evtl. zeitweise Weidenutzung. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Südwesten liegt südlich des dortigen Feldwegs das geschützte Biotop „Feldhecke W bei Sulzdorf“ (Nr. 170261363010). Biotope / Artenschutz Die Streuobstwiese mit gemischter Altersstruktur der Bäume ist als hochwertiger Lebensraum einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Größe ca. 0,43 ha Die Fläche W7 ist keine Kernfläche oder Suchraum der landesweiten Biotopverbundplanung. Die nördlich angrenzende Streuobstwiese hingegen ist als Kernfläche ausgewiesen, von der aus Suchräume zu weiter nördlich liegenden Streuobstwiesen führen. Mit der Bebauung ist der Verlust von Nahrungshabitaten für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Obstbäume stellen einen potentiellen Brutraum für Vogelarten und bei vorhandenen Baumhöhlen einen möglichen Lebensraum für Fledermäuse dar. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, anstehender Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate, mittlere Bedeutung für Frischluftentstehung, geringe Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerdepseudogley und Pseudogley auf Unterjura aus sandig-lehmige Fließerden (Deckund Mittellage) über tonigen Fließerden (Basislage) des untersten Unterjura; mäßig tief, stellenweise tief entwickelt Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 2 Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis mittel FIPU: hoch NATBOD: mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Bearbeitung: stadtlandingenieure 163 Landschaftsbild / Erholung Die Ausdehnung des bestehenden Ortsrands nach Norden führt aufgrund der nördlich bestehen bleibenden Streuobstwiese zu mittleren Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds die mit Gestaltungs- und Eingrünungsmaßnahmen weiter vermindert werden können. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Im Nordosten angrenzend besteht an der Neulerstraße ein kleines Nebengebäude. Südlich des Gebiets liegen im alten Siedlungskern von Sulzdorf Denkmale vor (mittelalterliche Siedlung, Schule, Gasthaus, Kapelle). Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Aufgrund des flächigen Streuobstbestands sind artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten, eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 164 Gewerbebauflächen HÜ G1 Gewerbeentwicklung Bolzensteig HÜ G1 Bolzensteig Hüttlingen Ost Größe ca. 11,71 ha Lage / Topographie Das Gebiet umfasst eine große und zwei kleine Teilflächen im Nordwesten und Südwesten. Alle grenzen an das bestehende Gewerbegebiet Bolzensteig an. Die Flächenaufteilung ergibt sich durch den zerschneidenden Verlauf einer Hochspannungsleitung (380 KV). Im Westen grenzt eine weitere Überlandleitung (110 KV) an die Teilflächen an. Das Gebiet fällt schwach von Norden zu allen Seiten hin von ca. 480 m bis ca. 470 m ü. NN schwach ab. Aktuelle Landnutzung Die Hauptfläche unterliegt größtenteils der Grünlandnutzung und zu einem geringen Anteil der Ackernutzung. Die kleineren Teilflächen werden intensiv ackerbaulich genutzt. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Westlich der südwestlichen Teilfläche grenzt das geschützte Biotop „Feldgehölz beim Schützenhaus Hüttlingen an“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als hochwertige Lebensräume einzuordnen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Im Rahmen einer Übersichtsbegehung konnten Feldlerchen (RL BW 3 gefährdet) und Goldammern (RL BW Vorwarnliste) verhört und gesichtet werden. Für Feldlerchen ist der direkte Brutraumverlust durch Flächeninanspruchnahme und indirekt durch die Kulissenwirkung wahrscheinlich. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Klima Nordwestliche Teilfläche flach geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Produktionsrate und Einströmung über die Goldshöfer Straße in die Siedlung. Südwestliche Teilfläche als flach geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Produktionsrate ohne Einströmung in den Siedlungskörper. Hauptfläche als mittleres Kaltluftentstehungsgebiet ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus Göldshöfer Sanden, mittel tief bis tief entwickelt. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: überwiegend Vorrangfläche 2 / geringfügig Grenzfläche. Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis mittel Bearbeitung: stadtlandingenieure 165 FIPU: gering bis mittel NATBOD: gering bis mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Fläche zwischen bestehendem Gewerbegebiet und Wald. Das Landschaftsbild ist an dieser Stelle für eine weitere Gewerbeaufsiedlung nur wenig empfindlich. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Geringe Lärmbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet Bolzensteig. Die vorhandene Lärmbelastung wird für das künftige Gewerbegebiet als unerheblich eingestuft. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des künftigen Gewerbegebiets sind im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 166 HÜ G2 Gewerbeentwicklung westlich Umspannwerk HÜ G2 Umspannwerk Hüttlingen Nordost Größe ca. 1,77 ha Lage / Topographie Fläche fällt nach Südwesten von ca. 470 m auf ca. 460 m ü. NN ab. Im Osten grenzen ein Feldweg und ein Umspannwerk an. Aktuelle Landnutzung Unterliegt vollständig der intensiven Ackernutzung. Der Norden wird von eine 20 KV Überlandleitung durchzogen. Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Südwestlich grenzt ein geschütztes Biotop „Feldgehölz i.d. Bolzensteige NO Hüttlingen“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige Lebensräume einzuordnen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen. Im südwestlich angrenzenden geschützten Biotop konnten Goldammer (RL BW Vorwarnliste) verhört werden. Die nördlich angrenzenden Ackerflächen sind ein Feldlerchenbrutgebiet. Indirekt können durch die Bebauung und deren Kulissenwirkung Feldlerchenbrutreviere beeinträchtigt werden. Grundsätzlich ist mit der Bebauung auch der Verlust eines Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden. Wasser Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“ Klima Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Entstehungsrate. Kaltluft fließt direkt über die Goldshöfer Straße in die Siedlung ein. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus Goldshöfer Sanden, mittel tief bis tief entwickelt. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Vorrangfläche 2 / Grenzfläche Bodenfunktionen: AKIWAS: gering bis mittel FIPU: gering bis hoch NATBOD: gering bis mittel Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Bearbeitung: stadtlandingenieure Die Fläche ist wenig einsehbar und bereits stark durch das angrenzende Umspannwerk und den Überlandleitungen beeinträchtigt. Das geplante Gewerbegebiet ruft keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes hervor. 167 Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Klima/Luft sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Die Einbindung des künftigen Gewerbegebietes in die Landschaft nach Norden ist mit Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 168 HÜ G3 Gewerbeentwicklung Erweiterung Hüttlingen Süd Größe ca. 0,71 ha HÜ G3 Hüttlingen Süd Hüttlingen Süd Lage / Topographie Flaches Gelände in der Kocheraue auf ca. 505 m ü. NN. Das Gebiet befindet sich am südlichen Rand der Gemeinde Hüttlingen zwischen der B19, B29 und dem Kocher mit der K3311. Aktuelle Landnutzung Fläche wird derzeit vollständig ackerbaulich genutzt Schutzgebiete Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Westen befindet sich das geschützte Biotop „Gewässerbegleitvegetation am Kocher südlich von Hüttlingen“. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige Biotoptypen einzuordnen und von vollständiger Umnutzung betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Die Ackerflächen stellen ein Nahrungshabitat für störungstolerante und kulturfolgende Vogelarten dar. Mit der Umnutzung geht der Verlust des Nahrungsgebietes einher. Wasser Keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Ca. 15 m westlich fließt der Kocher von Süd nach Nord. Der Gewässerrandstreifen des Kochers ist nicht Teil des geplanten Gewerbegebiets. Anstehender Grundwasserleiter „Jungquartäre Flusskiese und Sande“. Der nordwestliche Rand befindet sich im HQ100-Gebiet und vollständig im HQextrem-Gebiet. Klima Lage in der Hauptluftströmung Hüttlingen-Wasseralfingen und in einem ebenen Kaltluftentstehungsgebiet (Ackerfläche) ohne Siedlungsrelevanz. Boden Vorherrschender Bodentyp: Kalkhaltiger Auengley-Brauner Auenboden aus Auenlehm, tief entwickelt. Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur Flurbilanz: Vorrangfläche 1 Bodenfunktionen: AKIWAS: sehr hoch FIPU: sehr hoch NATBOD: hoch Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Starke Vorbelastung durch die Talbrücke B29 und angrenzendes Gewerbegebiet. Die weitere Verbauung des Kochertals führt hier nur zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die woh- Bearbeitung: stadtlandingenieure 169 nungsnahe Kurzzeiterholung auf. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Mittlere Lärmbelastung durch die angrenzende Kreis- und Bundesstraßen. Die vorhandene Lärmbelastung wird für das künftige Gewerbegebiet als unerheblich eingestuft. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Sollten durch die Planung Retentionsräume im HQ100-Gebiet dauerhaft verringert werden, kann eine Ausnahme und ein Ausgleich nach § 78 WHG i.v.m. § 65 WG in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen. Bearbeitung: stadtlandingenieure 170 HÜ G4 Gewerbeentwicklung östlich Tennisplätze HÜ G4 Östlich Tennisplätze Hüttlingen Ost Lage / Topographie Das Gebiet liegt östlich der Tennisplätze, südlich der bestehenden Gewerbeflächen Bolzensteig und der Klinge im Gewann Eichwald. Zwei Überlandleitung (380 und 110 KV) verlaufen östlich der Fläche. Die Fläche ist nach Norden in Richtung der Klinge geneigt, Höhenlage der Hauptfläche ca. 473 m bis ca. 464 m ü. NN, die Klinge ist weitere ca. 5-7 m eingeschnitten. Südlich schließt eine leicht gewellte Hochfläche an. Aktuelle Landnutzung Die Hauptfläche wird derzeit vollständig ackerbaulich genutzt. In der Klinge bestehen eine Verdolung und eine unbefestigte Feldwegüberfahrt. Schutzgebiete Östlich grenzt direkt das geschützte Biotop „Feldgehölz beim Schützenhaus Hüttlingen (Gewann Eichwald)“ an. Biotope / Artenschutz Die Ackerflächen sind als geringwertige Lebensräume einzuordnen, der Weg durch die Klinge als gering- bis mittelwertig, die östlich angrenzenden Feucht- und Gehölzflächen der Klinge als hochwertig. Die gesamte Klinge ist als Kernfläche und Kernraum Teil der überörtlichen Biotopverbundplanung trockener Standorte (im östlichen Teil der Klinge bestehen Magerrasenflächen). Größe ca. 0,7 ha Mit Umsetzung des Vorhabens ist innerhalb der Fläche ein vollständiger Verlust der Biotope anzunehmen, für die angrenzende Klinge sind starke Randbeeinträchtigungen und Verschlechterungen des Biotopverbunds zu erwarten. Im Rahmen der Übersichtsbegehung konnten in der nahen Umgebung Feldlerchen (RL BW 3) verhört und kreisende Greifvögel gesichtet werden. Für Feldlerchen ist ein indirekter Brutraumverlust durch die Kulissenwirkung sehr wahrscheinlich, am südlichen Rand evtl. auch ein direkter Brutraumverlust durch Flächeninanspruchnahme. Greifvögel sind durch den Verlust / Verkleinerung eines Jagdhabitats direkt betroffen. Wasser Keine HQ100,- HQextrem-, Wasserschutz-, und Quellschutzgebiete im Gebiet. In der Klinge besteht ein periodisch wasserführender Bach, der bei der Überfahrt und dem westlich angrenzenden Schießstand verdolt ist. Er mündet weiter westlich in den Dorfbach. Anstehender Grundwasserleiter „Mittel- und Unterjura“ (Grundwassergeringleiter). Klima Bearbeitung: stadtlandingenieure Ackerfläche: gering bis mittel- geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Produktionsrate, Klinge: Abflussbahn für Kalt- und Frischluft Geringe Siedlungsrelevanz, kein direktes Einströmen der 171 Luftmassen in den Siedlungskörper, indirekt über Dorfbachtal. Boden Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus Göldshöfer Sanden, mittel tief bis tief entwickelt, in der Klinge Gley-Kolluvium und Pseudogley-Kolluvium. Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II Flurbilanz: Grenzfläche Bodenfunktionen: AKIWAS: mittel FIPU: gering bis mittel NATBOD: gering Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher. Landschaftsbild / Erholung Die Fläche liegt südlich eines hohen Gehölzes, das die Gewerbeflächen Bolzensteig von Süden verdeckt und hier sehr gut in die Landschaft einbindet. Der Landschaftsraum südlich des Gehölzes ist aufgrund der welligen Oberfläche in mittlerem Umfang einsehbar. Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds für eine Gewerbeaufsiedlung an dieser Stelle wird als mittel bis hoch eingestuft, da durch die Überschreitung der vorhandenen Gehölzstruktur ein neuer Landschaftsabschnitt optisch beeinträchtigt wird. Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Die Feldwege östlich und südlich des Gebietes werden jedoch häufig für die Kurzzeiterholung genutzt. Westlich der Fläche befinden sich ein Schützenhaus mit Schießstand und Tennisplätze. Mensch / Kultur / Sachgüter Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Vorbelastungen (Altlasten / Immissionen) Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Geringe Lärmbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet Bolzensteig, Schießstand und Tennisplätze. Die vorhandene Lärmbelastung wird für das künftige Gewerbegebiet als unerheblich eingestuft. Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung) Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des künftigen Gewerbegebiets sind im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen. Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten. Bearbeitung: stadtlandingenieure 172