Fortschreibung Flächennutzungsplan

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Anlage D
Fortschreibung Flächennutzungsplan
Verwaltungsgemeinschaft Aalen
Bewertung der Bauflächenpotenziale
Stadt Aalen
Gemeinde Essingen
Gemeinde Hüttlingen
Bearbeitung:
Ingenieurbüro HPC AG
Dipl. Ing. Michael Jeltsch
Landschaftsarchitekt / Stadtplaner
stadtlandingenieure GmbH
Wolfgangstraße 8, 73479 Ellwangen
Stadtplanungsamt, Stadt Aalen
Marktplatz 30, 73430 Aalen
1
Inhaltsverzeichnis
Alternativenprüfung (Essingen/Hüttlingen) 4
Methodik Steckbriefe (Essingen/Hüttlingen)
4
AA2 Maiäcker 1
AA3 Südöstlich der Fichtestraße
AA4 Himmlinger Blick
AA5 Wasserloh
AA6 Maiäcker 2
AA7 Unterer Heuchelbach
AA8 Schlauchwasen
AA9 Maiäcker 3
DW1 Birkäcker
DW2 Birkäcker 2
DW3 Rotfeld
DW4 Fischberg
DW7 Nördlich der Osterberger Straße
EB1 Hölläcker
EB2 Beckenwiesäcker
EB3 Neuwiesen
EB9 Südliche Auchtwiesen
EB10 Bühlfeld
FF1 Hohfeld Süd
FF2 Steinfurtäcker
FF3 Steine
FF6 Westliches Sandfeld
HO1 Dorfäcker
HO2 Strütfeld
HO3 Brunnenwiesen
HO8 Brühl-Nordost
HO9 Brühl-Süd
UH1 Oberrombacher Straße
UH2 Mühläcker/Kreuzfeld
UH5 Oberrombach
UH7 Vor dem Schradenberg
UH8 Erlisacker
UK1 Pfromäcker/Brand
UK2 Steinschelle-Süd
UK3 Hungerbühl
UK4 Ober Geheuertal
UK5 Am Viehtrieb
UK6 Kellersteige
WA1 Schnepfenteich
WA2 Katzenberg
WA3 Eichelberg
WA4 Schaffeld/ Hochfeld
WA6 Wasseralfinger Tor
WA7 Eichelberg 2
WA8 Hausäcker/Schaffeld
WH1 Waldhausen West
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
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34
36
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42
44
46
48
50
52
54
56
58
60
62
64
66
68
70
72
74
76
78
80
82
84
86
88
90
92
94
96
2
WH2 Waldhausen Nord WH3 Heidfeld
AA3 südöstlich der Fichtestraße
DW5 Bernhardsdorf-Süd DW6 Rodamsdörfle-Nordwest EB4 Niesitz-Südost
FF5 Waiblingen-Nord
HO6 Grubenweg-Süd
HO7 Panoramaweg
UH4 Hahnenbergstraße-West WA10 östl. Ortsausgang Affalterried
SO1 Rennbruck
G13 Langerthalde-Samental
G10 Osterbucher Steige G8 Schindgasse G5 Staudenfeld westlich Kellerhaus
G11 RUD-Süd
G6 Ebnat-Ost
G7 Schaufenster A7
G9 Hammerstadt-West G12 Lederhosen
ES W1 Brühl Nordwest
ES W2 Saukopf
ES W3 Baintstraße ES W4 Daumelbach
ES W5 Lauterburg
ES W6 Forst ES W7 Lessingweg
ES G1 Gewerbeerweiterung Stockert Ost
ES G2 Gewerbeentwicklung Saukopf ES G3 Gewerbeerw. Streichhoffeld West
ES G D1 Essingen Dauerwang Süd 1 ES G D2 Essingen Dauerwang Süd 2 HÜ W1 Wasserstall
HÜ W2 Fuchsloch IV
HÜ W3 Sandbuck-Letten
HÜ W4 Speidel
HÜ W5 Kaiberg
HÜ W6 Seitsberg
HÜ W7 Sulzdorf
HÜ G1 Gewerbeentwicklung Bolzensteig
HÜ G2 Gewerbeentw. westl. Umspannwerk
HÜ G3 Gewerbeerweiterung Hüttlingen Süd
HÜ G4 Gewerbeentw. östlich Tennisplätze
98
100
102
103
103
104
104
105
105
106
106
107
109
111
113
115
117
119
121
123
125
127
129
131
133
135
137
139
141
143
145
147
149
151
153
155
157
159
161
163
165
167
169
171
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Vorläufiger Umweltbericht
Alternativenprüfung
Im Vorfeld zur Flächennutzungsplan-Fortschreibung haben die Gemeinden Essingen und Hüttlingen im Sommer 2016 jeweils im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mögliche zukünftige Entwicklungsflächen eingehend untersucht. Die Stadt Aalen hat ihre Untersuchungen bereits Ende
2014 begonnen.
Die Auswahl und Prüfung möglicher Entwicklungsflächen erfolgte dabei zunächst unter Berücksichtigung bisher erstellter Rahmenpläne und Entwicklungsstudien. Des Weiteren wurden die
Flächen auf Grundlage der für eine Bauflächenentwicklung wesentlichen Sachverhalte (übergeordnete Planungen, Topographie, Erschließungsaufwand, Empfindlichkeiten gegenüber benachbarter Nutzungen, Hochwasserschutz sowie Natur- und Umweltschutz) ausgewählt und
untersucht.
Ergebnis der Machbarkeitsstudien war ein Pool möglicher Bauflächen mit Bewertungssteckbriefen, die den politischen Gremien als Entscheidungsgrundlage für eine Flächenauswahl dienten.
Für die Machbarkeitsstudie wurde jeweils zudem eine erste Bedarfsberechnung für den zukünftigen Wohnbauflächenbedarf erstellt, um den Flächenumfang abschätzen zu können.
Auf dieser Grundlage wurden seitens der Gremien die für die FlächennutzungsplanFortschreibung vorliegenden Entwicklungsflächen ausgewählt.
Für die Fläche G 14 in Aalen liegt die ökologische Bewertung noch nicht vor, weil diese Fläche
noch kurzfristig neu aufgenommen wurde.
Methodik Steckbriefe Gemeinden Essingen und Hüttlingen
Die Wirkungsabschätzung für die geplanten Wohnbau- und Gewerbebauflächen auf Natur und
Landschaft erfolgte anhand der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Biotope / Biotopverbund /
Artenschutz, Landschaftsbild / Erholung und Mensch / Kultur / Sachgüter.
Die Grundlage für die Bestandserfassung bildet eine Übersichtsbegehung des Geländes mit einer ausführlichen Recherche in Planwerken und eine Online-Abfrage von relevanten Umweltdaten bei der Landesanstalt, Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) und dem Landesamt
für Geologie, Rohstoffe, Bergbau (LGRB).
Die schutzgutbezogene Bewertung wurde nach den „Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung“ des ehemaligen Landesamtes für Umweltschutz durchgeführt. Demnach erfolgt dir Einteilung in eine fünfstufige Werteskala (sehr gering – gering – mittel – hoch – sehr hoch).
Das Schutzgut Boden wird zusätzlich gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg bearbeitet.
Die Einstufung der Bodenfunktionen Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (AKIWAS), Natürliche Bodenfruchtbarkeit (NATBOD) und Filter und Puffer für Schadstoffe (FIPU) erfolgte durch
das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).
Abschließend erfolgt ein landschaftspflegerisches Fazit mit entsprechenden Empfehlungen für
das weiterführende Bauleitverfahren.
4
Für die Bearbeitung wurden folgende Quellen verwendet:
Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) der Verwaltungsgemeinschaft AalenEssingen-Hüttlingen Stand 28. August 2002 / 57. Änderung 30.09.2015
„Stadtplan“ der Stadt Aalen
Wirtschaftsfunktionenkarte und Flächenbilanzkarte der Landesanstalt für Entwicklung der
Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL)
Abfrage des Altlastenkatasters des Landratsamts Ostalbkreis
Bewertung der Bodenfunktionen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe, Bergbau (LGRB)
Bodenkarte 50, Online-Abfrage beim Kartenservice beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe,
Bergbau (LGRB)
Schutzgebiete, Hydrogeologische Einheiten, Biotopverbund, Fließgewässer Online-Abfrage
beim Kartenservice der Landesanstalt, Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW)
Topographische Karten, Landesvermessungsamt Baden-Württemberg (2007)
Bearbeitung: stadtlandingenieure
5
AA2 Maiäcker 1
AA2 Maiäcker 1
Aalen Ost
Größe ca. 1,0 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Südwestlich befindet sich
ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung kann über die „Kleiststraße“
und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Die Erschließung ist
insgesamt als ungünstig zu bewerten.
Relief
leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde;
Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit;
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse;
Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit
geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung
>12-21%, im süd-östlichen Teil überwiegend landbauwürdige, im nordwestlichen Teil aber eine landbauproblematische Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Südlich der Baufläche verläuft eine lokale Hauptluftströmung. Aufgrund der
Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Flächen
mit hoher Bedeutung für die Frischluftproduktion.
Biotope
Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen
sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
6
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der
Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls
nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Laut FNP befindet sich die Fläche außerhalb der vorgesehenen Siedlungsbegrenzung.
Konfliktprognose
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust
von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können klimatische Ausgleichsfunktion und mögliche Beeinträchtigung eines bestehenden Ortsrandes als spezielle Konflikte erkannt werden.
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein.
Darüber hinaus wird die Siedlungsgrenze weiter in die freie Landschaft
verschoben und damit Ortsbild und Erholungsfunktion beeinträchtigt.
Die Fläche ist für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines
Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
7
AA3 Südöstlich der Fichtestraße
AA3 Südöstlich der Fichtestraße
Aalen Ost
Größe ca. 0,4 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Die Anbindung
kann über die „Fichtestraße“ erfolgen. Es grenzt nördlich an ein bestehendes Wohngebiet an.
Relief
Das Gelände ist leicht geneigt.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt.
Boden
Es handelt sich teilweise um Auffüllungen.
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde.
Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit.
Fläche mit verändertem Untergrund.
Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und angrenzenden Grenzflächen mit schlechten Böden
(Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): es handelt sich insgesamt um
eine landbauwürdige Fläche, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Südlich der Baufläche verläuft der Taufbach.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung
zu rechnen. Die Fläche befindet sich im Bereich von lokalen
Hauptluftströmungen.
8
Biotope
Die Fläche befindet sich innerhalb einer geplanten Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (AA Ost 09) mit schutzwürdigen Gehölzbeständen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden
ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten, Immissionen)
Die Baufläche befindet sich auf verändertem Untergrund.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Die Fläche liegt gemäß FNP innerhalb einer geplanten Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (AA Ost 09).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Fläche mit verändertem Untergrund,
Fläche mit Biotopverbundfunktion,
Starke Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des
Baugebietes.
Vor der Ausweisung als Baugebiet sind Untergrunduntersuchungen vorzunehmen.
Die Fläche ist aufgrund der Gefährdung der klimatischen
Ausgleichsfunktion für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Die bestehenden Gehölzbestände am Ortsrand sind zu erhalten, ca. 2 Baugrundstücke sind jedoch im Osten möglich.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 09) ist
neu abzugrenzen.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-,
Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im
Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
9
AA4 Himmlinger Blick
AA4 Himmlinger Blick
Aalen Ost
Größe ca. 1,2 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Die Anbindung kann
über die „Kantstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Ein bestehendes Wohngebiet grenzt nördlich und westlich an die
Fläche an.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt.
Boden
Es handelt sich um Auffüllungen.
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde
Sand, mittel- bis tiefgründig, mittlere bis große Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorrangfläche Stufe II, im südlichen Teil Grenzflächen: mittlere Böden
(Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung oder gute bis
sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%, teilweise schlechte Böden
(Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) oder Hangneigung >21-35%, überwiegend eine landbauproblematische Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Südlich der Baufläche verläuft der Taufbach.
Klima
Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen.
Die Fläche grenzt nordwestlich an ein Biotop an (Nr. 171261360413).
Im Osten an das Baugebietes angrenzend ist eine geplante Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
vorgesehen.
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Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten, Auffüllung mit Bodenmaterial im weiteren Umfeld. Es sind keine weiteren
Immissionen)
Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Gemäß FNP ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 09) am östlichen und
südlichen Rand der Baufläche vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können keine speziellen Konflikte erkannt werden.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu bestehenden Biotopen.
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar.
Im Osten sollte das Baugebiet aufgrund der Topographie zurückgenommen werden. Ansonsten ist die Fläche für eine Bebauung gut
geeignet und bildet eine sinnvolle Abrundung der Ortslage.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
11
AA5 Wasserloh
AA5 Wasserloh
Aalen Ost
Größe ca. 0,8 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen. Die Anbindung kann über
die „Weiße Steige“ oder „Winkenhaldeweg“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Ein bestehendes Wohngebiet grenzt süd-westlich
an die Fläche an.
Relief
Das Gelände ist eben – leicht geneigt.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina,
Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte und feuchte Böden.
Schutzgebiete
Die Fläche überlagert eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (AA Ost 13).
Im Norden reicht das geplante Baugebiet in das LSG Nr. 1.36.050 „Albtrauf
zwischen Unterkochen und Baiershofen“ hinein.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Biotope
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung.
Von der Planung sind Wiesen ohne besondere Biotopvorkommen betroffen.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (Nähe
zum Wanderparkplatz, Landschaftsschutzgebiet, Wald).
Beeinträchtigungen des Erholungspotentials durch eine Bebauung sind
möglich.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage
möglich.
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Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls
nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Fläche befindet sich gemäß der Raumordnungsplanung teilweise in einem Regionalen Grünzug.
Gemäß FNP ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Bereich der Baufläche vorgesehen (AA Ost 13).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust
von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Lage innerhalb eines Regionalen Grünzugs,
Lage teilweise innerhalb eines LSG,
Ausdehnung der Bebauung in einen ökologisch sensiblen und für
die ortsnahe Erholung bedeutsamen Landschaftsraum hinein.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 13) soll angepasst und als strukturierter Ortsrand entwickelt werden.
Eine Bebauung im nördlichen Teil des Baugebietes sollte aufgrund der
Lage im Landschaftsschutzgebiet LSG Nr. 1.36.050 nicht weiterverfolgt
werden.
Aufgrund der Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug, mit einem Landschaftsschutzgebiet (LSG Nr. 1.36.050) und einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (AA Ost 13) ist die Fläche für eine
Bebauung nur bedingt geeignet.
Die Bebauung sollte allenfalls in Teilen zur Fortsetzung der bestehenden Bebauung außerhalb der Schutzgebiete weiterverfolgt werden, wenn die Realisierung der hier bislang im FNP vorgesehenen
Ortsrandeingrünung dadurch auch tatsächlich gesichert werden
kann.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
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AA6 Maiäcker 2
AA6 Maiäcker 2
Aalen Ost
Größe ca. 5,1 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen direkt angrenzend an
die Wohnbaufläche AA2 Maiäcker. Südwestich befindet sich ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung kann über die „Kleiststraße“ und
neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets erfolgen. Die Erschließung ist insgesamt als ungünstig zu bewerten und erfordert ggf. den Ausbau / Neubau .einer Straßen nach Norden.
Relief
Das Gelände ist leicht geneigt und bildet einen Höhenrücken zwischen
zwei Tälchen.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt.
Boden
Schutzgebiete
Wasser
Klima
Biotope
Erholung/Landschaftsbild
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde,
Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorrangfläche Stufe II in nördlicher Hälfte: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer Hangneigung, im süd-östlichen
Teil überwiegend landbauproblematische Fläche (Grenzflur).
Der Großteil der Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan).
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Flächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftproduktion. Südlich und
nördlich der Baufläche verläuft eine lokale Hauptluftströmung. Aufgrund
der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Im Süden der Baufläche befindet sich eine als Biotop kartierte Feldhecke (Nr.: 171261360436).
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung.
Im Süden verläuft die „Schättere“ mit hoher Erholungsfunktion.
Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der
exponierten Ortsrandlage möglich.
14
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Laut Raumordnung befindet sich der östliche bis südliche Bereich der
Fläche in einem Regionalen Grünzug und in einem schutzbedürftigen
Bereich für Erholung. Der Großteil der Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion
mögliche Beeinträchtigung eines bestehenden Ortsrandes in exponierter Lage
Überlagerung mit Regionalem Grünzug
Überlagerung mit Schutzbedürftigem Bereich für Erholung und
schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz
Beeinträchtigung Biotop
Eine Bebauung im östlichen/südlichen Teil des Baugebietes
sollte aufgrund der Lage im Regionalen Grünzug nicht weiterverfolgt werden
Die Talbereiche sollten freigehalten werden, Beschränkung der
Bebauung auf den Kernbereich auf der Kuppe
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des
Baugebietes.
Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein.
Die Siedlungsgrenze wird in exponierter Lage weiter in die
freie Landschaft verschoben, damit können Ortsbild und
Erholungsfunktion nachhaltig beeinträchtigt werden.
Die Fläche erfüllt überörtliche Funktionen; aufgrund der
Lage in einem Regionalen Grünzug sowie innerhalb von
schutzbedürftigen Bereichen für Erholung, Naturschutz und
Landschaftspflege für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Zur Vermeidung von Konflikten wird eine Reduzierung der
Baufläche auf den Kernbereich in Kuppenlage empfohlen.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-,
Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat
im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
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AA7 Unterer Heuchelbach
AA7 Unterer Heuchelbach
Aalen Süd-West
Größe ca. 4,6 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Südwesten von Aalen an der B19. Nördlich befindet sich ein bestehendes Gewerbegebiet, östlich ein bestehendes Wohngebiet. Die Lage ist topographisch durch ein Tälchen vom
Siedlungskörper abgesetzt. Die Anbindung kann über die „Dr.-GeorgKress-Straße“ und über den „Zochentalweg“ erfolgen.
Relief
leicht geneigt, Kuppenlage
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde, Pelosol,
Lehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse
Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59)
mit geringer Hangneigung, im nördlichen Teil überwiegend landbauproblematische Fläche.
Schutzgebiete
Schutzgebiete sind nicht tangiert. Laut derzeitigem Landschaftsplan befindet sich die Fläche in einem landschaftsschutzwürdigen Gebiet. Im
Süden grenzt ein Wasserschutzgebiet (WSG Heuchelbach, Quellen 1-4,
Stadtwerke Aalen) an.
Wasser
Westlich der Fläche fließt der Heuchelbach, Beeinträchtigungen sind
nicht zu erwarten.
Klima
Die Wohnbaufläche liegt im Einzugsbereich einer lokalen Hauptluftströmung und hat eine hohe Bedeutung für die Frischluftproduktion. Die Bebauung des Tälchens würde eine Frischlufttransportbahn verstellen. Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen. Eine klimatische Detailuntersuchung ist erforderlich.
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Biotope
Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich.
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist aufgrund von Feld- und Wiesenwegen und der Nähe zum
Erholungs-/Waldgebiet „Aalbäumle“ für ortsnahe Erholungsnutzungen
von großer Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der
Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt. Ein Immissionskonflikt
ist durch die nördlich verlaufende Dr.-Georg-Kress-Straße und die Gewerbegebiete möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Raumordnerische Belange stehen einer Bebauung nicht entgegen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion
Beeinträchtigungen des Erholungsgebietes
Das Heuchelbachtal im Westen und das Zochental im Osten
sollten in angemessener Breite freigehalten werden.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des
Baugebietes.
Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein.
Eine klimatische Detailuntersuchung ist erforderlich.
Das Baugebiet bildet einen neuen, vom Siedlungskörper abgesetzten Siedlungsansatz. Die Siedlungsgrenze wird über
eine topographische Grenze (Zochental) hinweg weiter in die
freie Landschaft verschoben und damit vor allem die Erholungsfunktion beeinträchtigt.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-,
Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im
Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
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AA8 Schlauchwasen
AA8 Schlauchwasen
Aalen Nord
Größe ca. 0,8 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Aalen nördlich der Rötenbergstraße und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung
kann über die „Rötenbergstraße“ erfolgen.
Relief
Leicht - stark geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde
Lehm, mittelgründig, mittlere bis große Durchlässigkeit
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse
Grenzfläche: Böden mit mittlerer Bodenfruchtbarkeit und zum Teil
Hangneigung >12-21% , eher landbauproblematische Fläche
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es befinden sich keine oberirdischen Gewässer auf der Fläche.
Klima
Die Wohnbaufläche liegt teilweise im Einzugsbereich einer lokalen
Hauptluftströmung.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen
sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht
von Bedeutung.
18
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Westlich der Wohnbaufläche befindet sich in ca. 300 m Entfernung die
Bahntrasse Nördlingen – Aalen. Erhebliche Immissionskonflikte sind jedoch nicht zu erwarten.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Es werden keine raumordnerischen Belange berührt.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion
Eine einzeilige Randbebauung mit Erschließung von der Rötenbergstraße scheint unproblematisch.
Aufgrund der Topographie treten die Gebäude zum Tälchen hin
massiv in Erscheinung. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die Hanglage ist für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Das Gebiet greift in einen kleinräumigen klimatischen Ausgleichsraum ein.
Die exponierte Lage am Talrand erfordert eine intensive
landschaftliche Einbindung der Baukörper.
Zwischen Bebauung und Wald sollte eine neue Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft geplant werden.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-,
Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im
Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
19
AA9 Maiäcker 3
AA9 Maiäcker 3
Aalen Ost
Größe ca. 8,4 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Osten von Aalen direkt angrenzend an die
Wohnbaupotentialfläche AA6 Maiäcker 2. Weiter südwestich befindet
sich ein bestehendes Wohngebiet. Die Anbindung kann über die „Kleiststraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets erfolgen. Die Erschließung ist insgesamt als ungünstig zu bewerten
und erfordert ggf. den Ausbau / Neubau .einer Straßen nach Norden.
Relief
Das Gelände ist leicht geneigt und bildet einen Höhenrücken zwischen
zwei Tälchen.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt.
Boden
Schutzgebiete
Wasser
Klima
Biotope
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde,
Sand und Lehm, mittel - tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
mittlere Bodenfruchtbarkeit.
Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Fläche liegt jedoch innerhalb einem Regionalen Grünzug (Pl.S. 3.1.1), einem schutzbedürftigen Bereich
für Naturschutz und Landschaftspflege (Pl.S. 3.2.1) und innerhalb einem
schutzbedürftigen Bereich für Erholung (Pl.S. 3.2.4) des Regionalplans
Ostwürttemberg.
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Flächen mit hoher Bedeutung für die Frischluftproduktion. Südlich und
nördlich der Baufläche verläuft eine lokale Hauptluftströmung. Aufgrund
der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Innerhalb der Baufläche befindet sich die als Biotop kartierte Feldhecke
(Nr.: 171261360427 Feldhecken westsüdwestlich Himmlingen), es besteht ein Schutzstatus nach § 30 BNatSchG / § 33 NatSchG. Es gibt
keine besonderen Artenvorkommen, die Krautschicht im Inneren sowie
die Säume sind vorwiegend nitrophytisch überprägt.
20
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist als Stadtrandgebiet und Übergang zur freien Landschaft
für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung.
Im Süden verläuft die „Schättere“ mit hoher Erholungsfunktion. Die Verbindungsstraße zwischen Pelzwasen und Himmlingen wird für die ortsnahe Erholung genutzt (Spazier- und Wanderweg, Radverbindung). Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Laut Raumordnung befindet sich die Potentialfläche in einem Regionalen
Grünzug, einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sowie einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung. Eine
Bebauung der Fläche widerspringt damit den Zielen der Raumordnung.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion
mögliche Beeinträchtigung eines bestehenden Ortsrandes in exponierter Lage
Überlagerung mit Regionalem Grünzug
Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Erholung und schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege
Beeinträchtigung eines kartierten Biotops (Feldhecke) und weiterer
naturnaher Strukturen (Bäume, Säume) entlang der Straße
Beeinträchtigung von ortsnahen Erholungsmöglichkeiten.
Eine mögliche Bebauung sollte aufgrund der Lage im Regionalen
Grünzug auf den südlichen Teil beschränkt werden, Beschränkung
der Bebauung auf den Kernbereich auf der Kuppe. Die angrenzenden Talbereiche sollten freigehalten werden
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die Fläche erfüllt überörtliche Funktionen; aufgrund der Lage in
einem Regionalen Grünzug sowie innerhalb von schutzbedürftigen Bereichen für Erholung, Naturschutz und Landschaftspflege
ist die Fläche für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Das Gebiet greift in einen klimatischen Ausgleichsraum ein.
Die Siedlungsgrenze wird in exponierter Lage weiter in die freie
Landschaft verschoben, damit können Ortsbild und Erholungsfunktion nachhaltig beeinträchtigt werden.
Zur Vermeidung von Konflikten wird eine Reduzierung der Baufläche auf den südlichen Kernbereich in Kuppenlage empfohlen
(ca. 1/3 der Fläche).
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
21
DW1 Birkäcker
DW1 Birkäcker
Dewangen Nord
Größe ca. 6,3 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt nördlich von Dewangen, westlich der „K3239“ und
nördlich der „Treppacher Straße“. Die Anbindung kann über diese Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb der Baufläche erfolgen. Westlich und südlich der geplanten Baufläche befindet
sich bereits ein bestehendes Wohngebiet.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt, im Norden eine flache Mulde
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es befindet sich ein periodisch wasserführender Bach im westlichen
Teil der Baufläche.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
22
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von
Bedeutung (alte Fachsenfelder Straße mit landschaftsbildprägenden
Strukturen mit Ausblicken). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
sind aufgrund der Größe des Baugebiets und der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Im Bereich der „Treppacher Straße“ sind Immissionen möglich.
Durch geplante Gewerbegebiete entsteht ein Immissionskonflikt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche ist gemäß Regionalplan bereits als geplante Siedlungsfläche für Wohnen ausgezeichnet.
Gemäß FNP ist dieses Gebiet als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Großflächiger Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche in direkter Ortsnähe
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich
Mögliche Immissionen durch Verkehr
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Die nördlich im Baugebiet gelegene Geländemulde sollte für Maßnahmen der Grünordnung (z.B. Regenwasserrückhaltung) genutzt
werden
Mögliche Immissionskonflikte sind im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Die Funktion der ortsnahen Erholung ist durch eine angemessene Ortsrandgestaltung zu erhalten.
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die
Fläche ist somit für eine Bebauung gut geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
23
DW2 Birkäcker 2
DW2 Birkäcker 2
Dewangen Nord
Größe ca. 4,6 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt nördlich von Dewangen, westlich der „K3239“ und
nördlich der „Treppacher Straße“. Die Anbindung kann über diese Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen.
Südlich der geplanten Baufläche befindet sich bereits ein bestehendes
Gewerbegebiet.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich.
24
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von
Bedeutung (befestigter Weg mit landschaftsbildprägenden Strukturen
in Talraum mit Ausblicken).
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Im Bereich der „Treppacher Straße“ sind Immissionen möglich.
Durch das bestehende Gewerbegebiet entsteht ein Immissionskonflikt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan teilweise in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Gemäß FNP ist dieses Gebiet als geplantes Gewerbegebiet ausgewiesen (Planung nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Großflächiger Verlust an landwirtschaftlicher Produktionsfläche in direkter Ortsnähe.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der ortsnahen Erholung möglich.
Mögliche Immissionen durch Verkehr und Gewerbe.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes, speziell an der Grenze zum Gewerbegebiet.
Die nördlich im Baugebiet gelegene Geländemulde sollte für Maßnahmen der Grünordnung (z.B. Regenwasserrückhaltung) genutzt
werden.
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Es entsteht ein Immissionskonflikt mit angrenzender Gewerbebebauung und Verkehrsflächen.
Das Orts- und Landschaftsbild ist durch eine angemessene Ortsrandgestaltung zu erhalten.
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die
Fläche ist somit für eine Bebauung gut geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
25
DW3 Rotfeld
DW3 Rotfeld
Dewangen Süd
Größe ca. 3,4 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt süd-östlich von Dewangen, östlich der „Rotfeldstraße“.
Die Anbindung kann über diese Straße und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen. Die Fläche befindet sich südlich eines bestehenden Gewerbegebietes und Sportplatzes.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol-Pseudogley
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort
Überwiegend in Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und angrenzenden Grenzflächen mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34); insgesamt handelt es sich
um eine überwiegend landbauwürdige Fläche, Fremdnutzungen sollten
ausgeschlossen werden.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer auf der Fläche vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
26
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Im Süden grenzt ein Biotop (Nr. 171261360152) an. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung (bestehender Sportplatz, geplante Freizeitanlagen).
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Durch das bestehende Gewerbegebiet entsteht ein Immissionskonflikt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Gemäß FNP ist dieses Gebiet als geplanter Sport-/Tennisplatz und als
geplante Kleintierzuchtanlage ausgewiesen (Planung nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich
Nähe zum Gewerbegebiet.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes, speziell an der Grenze zum Gewerbegebiet.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (DW 09) soll am Ortsrand weiter entwickelt werden.
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Es entsteht ein Immissionskonflikt mit angrenzendem Gewerbegebiet.
Die Funktion der ortsnahen Erholung ist durch eine angemessene
Ortsrandgestaltung zu erhalten.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft (DW 09) soll am Ortsrand weiter
entlang der Baugebietsgrenzen entwickelt werden.
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche
ist somit für eine Bebauung gut geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines
Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
27
DW4 Fischberg
DW4 Fischberg
Dewangen West
Größe ca. 4,0 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt westlich von Dewangen, nördlich der „Reichenbacher
Straße“ und grenzt an ein bestehendes Wohngebiet am „Berger Weg“
an. Die Anbindung kann über diese Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt, Exponiert liegende Geländekuppe am nordwestlichen Ortsrand von Dewangen, nördlich grenzt der Talzug des
Dewanger Haldenbachs an (LSG, siehe unten).
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Im Süden der
Wohnbaufläche ist eine Streuobstwiese vorhanden.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Braunerde, Pseudogley
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
bedingt geeignet als Ackerstandort, guter Wiesenstandort,
Teilweise in Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) und angrenzenden Grenzflächen mit
schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34); der Westen ist insgesamt eine nicht landbauwürdige Fläche
Schutzgebiete
Die Fläche grenzt östlich an eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Hangzone
des Haldenbachtals. Dieses ist im weiteren Verlauf als Landschaftsschutzgebiet geschützt (LSG Leintal mit Seitentälern).
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
28
Biotope
Von der Planung sind überwiegend Ackerflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von
Bedeutung (befestigter Weg mit landschaftsbildprägenden Strukturen
in Talraum mit Ausblicken).
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Im Bereich der „Reichenbacher Straße“ sind Immissionen möglich.
Durch eine angrenzende Kläranlage können Geruchsimmissionen auftreten.
Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen
Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. Der südliche Teil befindet sich zudem in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft
und Bodenschutz.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich
Mögliche Immissionen
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (DW 03) soll am Ortsrand weiter entlang der Baugebietsgrenzen angepasst und entwickelt werden.
Aufgrund der exponierten Lage, des ehemals geplanten LSG Welland und des schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und
Landschaftspflege ist eine Bebauung dieser Fläche als kritisch zu
bewerten.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
29
DW7 Nördlich der Osterberger Straße
DW7 Nördlich der Osterberger Straße
Reichenbach
Größe ca. 0,3 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt süd-westlich von Dewangen am Ortsrand des Ortsteils
Reichenbach, nördlich der Osterberger Straße. Die Anbindung kann
über diese Straßen erfolgen. Westlich befindet sich ein Mischgebiet.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Streuobstwiese und Acker genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Braunerde, Pseudogley
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34),
insgesamt eine landbauproblematische Fläche
Schutzgebiete
Die Fläche liegt gemäß Regionalplan in einem geplanten Bereich für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft. Nördlich und westlich grenzt direkt einen schutzbedürftigen Bereich für die Forstwirtschaft an. Die Fläche liegt innerhalb
der Gebietskulisse eines ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiets.
Wasser
Entlang der Straße verläuft ein offener Entwässerungsgraben mit temporärer Wasserführung. Ansonsten sind keine oberirdischen Gewässer
vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind überwiegend Wiesenflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Die Fläche wird jedoch umrandet von Biotop-kartierten Feldgehölzen (Nr.: 171251360076) am schutzwürdigen Lias - Trauf. Die
Fläche ist für den überörtlichen Biotopverbund von hoher Bedeutung.
30
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von
Bedeutung (Streuobstwiese in direkter Nähe zu Wald- und Strauchstrukturen). Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund
der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Vorbelastungen sind nicht bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einer Vorrangfläche für die
Landwirtschaft und grenzt gemäß FNP an ein geplantes Gebiet für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (Dew 12) an.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes insbesondere durch Verlust typischer Siedlungsrandstrukturen wie Streuobstwiesen und der
Überprägung der von hier gut sichtbaren, das Landschaftsbild prägenden Hangkante Lias – Traufs möglich.
Beeinträchtigung der ortsnahen Erholung möglich.
Beeinträchtigung der angrenzenden Biotope insbesondere durch Beschattung möglich.
Beeinträchtigung von Flächen mit hoher Bedeutung für den Biotopverbund ist unvermeidbar.
Der enge Talzug mit den naturnah geprägten Strukturen und der
landschaftsbildprägenden Lias – Hangkante sollte offen gehalten
werden.
Erhalt und Entwicklung der geplanten Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
(Dew 12).
Die Konflikte erschienen insgesamt unverhältnismäßig hoch.
Die Fläche ist für eine Bebauung ungeeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
31
EB1 Hölläcker
EB1 Hölläcker
Ebnat Nord
Größe ca. 6,2 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche befindet sich nördlich der „Unterkochener Straße“ und westlich des „Mahdwegs“. Die Anbindung kann über bestehende Straßen
und neu zu bauende Erschließungsstraße im Baugebiet angebunden
werden. Es ist auch eine Anbindung an die geplante Umgehungsstraße
vorgesehen. Die Baufläche grenzt an ein bestehendes Wohngebiet an
und rundet die Ortslage ab.
Relief
flach/eben - leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Parabraunerde,
Lehm, tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorkommen von Dolinen,
Westlich ragt eine Grenzflur mit überwiegend landbauproblematische
Flächen in die Baufläche hinein.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt teilweise in einem Wasserschutzgebiet (Zone III) und
liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile.
Wasser
Keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche befindet sich teilweise in einem Wasserschutzgebiet Zone III.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen
sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht
erforderlich. Westlich der Baufläche sind Geplante Flächen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorzusehen.
32
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Immissionen sind durch eine geplante Umgehungsstraße möglich.
Immissionen durch Landwirtschaft sind möglich. Auf der Fläche befinden sich sog. B-Fälle, d.h. gering belasteter Boden (Nr.
1360200001849) und altlastverdächtige Flächen (Nr. 1360200001838).
Die Fläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz (Nord-Westen). Der Rest der
Fläche ist gemäß Regionalplan eine geplante Siedlungsfläche für Wohnen.
Gemäß FNP sind eine Wohnbaufläche, ein Spielplatz und eine Verkehrsfläche geplant (Planung nicht mehr aktuell). Das Baugebiet ist an
die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 02) anzupassen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Lage am Wasserschutzgebiet, mögliche Beeinträchtigungen der
Trinkwassergewinnung
Mögliche Immissionen durch Landwirtschaft
Mögliche Immissionen durch Verkehr
Vorkommen von Dolinen, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die Schutzziele des WSG sind möglicherweise zu beachten.
Mögliche Gefährdung des Grundwassers durch Stoffeinträge über Dolinen.
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen.
Das Baugebiet ist an die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 02) anzupassen.
Die Fläche ist für eine Bebauung aufgrund der vorkommenden Dolinen und der Lage an einem Wasserschutzgebiet nur bedingt geeignet.
Der mögliche Immissionskonflikt mit der angrenzenden Straße /
geplante Ortsumfahrung ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
33
EB2 Beckenwiesäcker
EB2 Beckenwiesäcker
Lage /Anbindung
Ebnat West
Größe ca. 1,7 ha
Die Baufläche befindet sich am westlichen Rand von Ebnat. Die Anbindung kann durch die bestehende "Unterkochener Straße" und neu zu
bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Östlich grenzt
ein bestehendes Wohngebiet an. Der südliche Teil befindet sich in geringem Abstand zu einem Wald.
Relief
Schwach geneigt, im südlichen Bereich befindet sich eine Böschung
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird hauptsächlich als Acker, aber zum Teil auch als Wiese
genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde,
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
teilweise mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) bis schlechte
Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) vorhanden, nördlicher Teil ist
überwiegend als landbauproblematisch eingestuft.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
34
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Ein Wald grenzt westlich an den südlichen Bauflächen-Bereich an. In diesem Bereich befindet sich eine Böschung mit Gehölzen.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs
zu Naherholungsgebieten von Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Mögliche Immissionen durch
eine geplante Umgehungsstraße
bestehende Straße
Autobahn A 7
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung und in der Nähe eines Regionalen Grünzugs.
Der südliche Teil der Fläche befindet sich in einem schutzbedürftigen
Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Gemäß FNP sind auf dieser Fläche Dauerkleingärten vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Nähe zu einem regionalen Grünzug
Abstand zum Wald ist im südlichen Bereich zu gering.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Es ist ein ausreichender Abstand zu dem regionalen Grünzug vorzusehen
Der nördliche Teil der Baufläche ist gut für eine Bebauung geeignet, da die zu erwartenden Konflikte insgesamt lösbar erscheinen.
Der südliche Bereich der geplanten Baufläche ist aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen und der Topographie nur bedingt geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
35
EB3 Neuwiesen
EB3 Neuwiesen
Lage /Anbindung
Ebnat Süd
Größe ca. 1,6 ha
Die Fläche liegt im Süden von Ebnat. Die Anbindung kann über die bestehende Erschließungsstraße "Oberkochener Straße" und neu zu
bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Bestehende
Wohngebiete grenzen an die Baufläche an, wodurch eine Bebauung zu
einer Abrundung der Ortslage führen würde. Die Siedlungsbegrenzung
(Ortsrand) überschneidet die Baufläche im südlichen Bereich.
Relief
flach/eben
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Wiese und zum Teil als Acker genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde,
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorkommen von Dolinen.
Auf der Fläche befinden sich mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl
35-59) und ist überwiegend als landbauwürdig anzusehen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Wiesen- und Ackerflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
36
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs
zu Naherholungsflächen (angrenzender Wald, Grünfläche) von Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden.
Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Gemäß FNP ist dort ein Spielplatz geplant (Planung nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Vorkommen von Dolinen, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen
Die Fläche ist für eine Bebauung nur bedingt geeignet, da aufgrund der Dolinen eine Gefährdung des Grundwassers durch Stoffeinträge möglich ist.
Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion werden
durch Verlagerung des Ortsrandes beeinträchtigt (eventuell Reduzierung der Baufläche vorsehen).
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
37
EB9 Südliche Auchtwiesen
EB9 Südliche Auchtwiesen
Lage /Anbindung
Ebnat Süd
Größe ca. 10 ha
Die Fläche liegt im Süden von Ebnat. Die Anbindung kann über die bestehende Erschließungsstraße "Oberkochener Straße" und neu zu
bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Die Bebauungsfläche grenzt an bestehende Wohnbaugebiete an, liegt jedoch südlich
der Siedlungsbegrenzung (Ortsrand).
Relief
flach/eben
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Wiese und zum Teil als Acker genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Möglicherweise Vorkommen von Dolinen
Auf der Fläche befinden sich mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl
35-59) und ist überwiegend als landbauwürdig anzusehen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt in einem Wasserschutzgebiet (Zone III) und liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile.
Wasser
Keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche befindet sich
teilweise in einem Wasserschutzgebiet.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Wiesen- und Ackerflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
38
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs
zu Naherholungsflächen (angrenzender Wald) von Bedeutung.
Starke Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der
Ortsrandlage und großflächigen Ausdehnung in die freie Landschaft
hinein zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen durch Landwirtschaft sind möglich.
Auf der Fläche befinden sich sog. B-Fälle, d.h. gering belasteter Boden
(Nr. 1360200001813, 1360200001791, 1360200001800)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Das Baugebiet ist an
die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 02) anzupassen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Vorkommen von Dolinen, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können.
Das Baugebiet überlagert geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 10 und
11).
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind möglich.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Möglicherweise ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen im Norden der Fläche.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 10 und 11) ist an das Baugebiet
anzupassen.
Die Böden sind für eine Bebauung nur bedingt geeignet, da aufgrund der Dolinen eine Gefährdung des Grundwassers durch Stoffeinträge möglich ist.
Weiterhin werden Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion durch die Verlagerung des Ortsrandes beeinträchtigt.
Dazu kommt ein großräumiger Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Eine Bebauung dieser Fläche ist daher als nicht vertretbar
einzustufen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
39
EB10 Bühlfeld
EB10 Bühlfeld
Lage /Anbindung
Ebnat Süd
Größe ca. 9,7 ha
Die Fläche liegt im Süden von Ebnat. Die Anbindung kann über die bestehenden Erschließungsstraßen "Herbstgartenweg" und „Bonhoefferstraße“, sowie über neu zu bauende Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Die Bebauungsfläche grenzt an bestehende Wohnbaugebiete an, liegt jedoch südlich der Siedlungsbegrenzung (Ortsrand).
Relief
flach/eben
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Wiese und zum Teil als Acker genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde,
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorkommen von Dolinen.
Auf der Fläche befinden sich mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl
35-59) und ist überwiegend als landbauwürdig anzusehen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt teilweise in einem Wasserschutzgebiet (Zone III) und
liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile.
Wasser
Keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Fläche befindet sich
teilweise in einem Wasserschutzgebiet Zone III.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Wiesen- und Ackerflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Es befindet sich eine Obstbaumreihe am Rand eines asphaltierten Feldweges. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
40
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund des Zugangs
zu Naherholungsflächen von Bedeutung.
Starke Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der
Ortsrandlage und großflächigen Ausdehnung in die freie Landschaft
hinein zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen durch Landwirtschaft sind möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz für Landwirtschaft.
Das Baugebiet überlagert die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 11).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Vorkommen von Dolinen im östlichen Teil der Fläche, die eine geologische Besonderheit darstellen und zu Stoffeinträgen ins Grundwasser führen können
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Möglichweise ungünstiger Baugrund aufgrund von Dolinen/Auffüllungen.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Ebnat 11) ist an das Baugebiet anzupassen.
Im östlichen Teil der Baufläche ist mit Dolinen oder Auffüllungen zu
rechnen und daher als Baugrund möglicherweise nur bedingt geeignet. Weiterhin werden Orts- und Landschaftsbild sowie die Erholungsfunktion durch die Verlagerung des Ortsrandes beeinträchtigt. Dazu kommt ein großräumiger Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Eine Bebauung dieser Fläche ist daher als nicht vertretbar
einzustufen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
41
FF1 Hohfeld Süd
FF1 Hohfeld Süd
Fachsenfeld Süd
Größe ca. 2,2 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Süden von Fachsenfeld, westlich der „Frankeneichstraße“ und östlich der „Mittelfeldstraße“ und grenzt südlich an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Anbindung kann über die „Frankeneichstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen angebunden
werden.
Relief
Eben/flach
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich und als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
im westlichen Teil Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), insgesamt als landbauproblematische Fläche anzusehen
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
42
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am westlichen Rand
der Baufläche ist vorgesehen.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der bestehenden Bebauung nicht zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aufgrund der Nähe zu einem Gewerbegebiet können Immissionen
möglich sein.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche ist gemäß Regionalplan als Siedlungsfläche für Wohnen
geplant.
Gemäß FNP ist eine Wohnbaufläche geplant. Am süd-westlichen Rand
ist eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Immissionen durch angrenzendes Gewerbegebiet möglich
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes, speziell am süd-westlichen Rand
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Es besteht ein Immissionskonflikt mit angrenzender Gewerbenutzung.
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
43
FF2 Steinfurtäcker
FF2 Steinfurtäcker
Fachsenfeld West
Größe ca. 3,2 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Südwesten von Fachsenfeld, westlich der „Frankeneichstraße“ und östlich der Kreisstraße „K 3239“. Nördlich und östlich
der Baufläche grenzt ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung
kann über die „Frankeneichstraße“ erfolgen.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 3559), nördlich grenzt eine Grenzfläche an (Ackerzahl/Grünlandzahl 2534), insgesamt jedoch als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
44
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am Rand der Baufläche ist vorgesehen.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aufgrund der Nähe zur Kreisstraße „K 3239“ sind Immissionen möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan ist die Baufläche als Siedlungsfläche für Wohnen
geplant.
Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft ist gemäß FNP nördlich der Baufläche
geplant (Faf 06).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Faf 06) ist an die Baufläche anzupassen (Ortseingrünung).
Das Baugebiet ist bei entsprechender Abrundung und Ortsrandgestaltung aus landschaftsplanerischer Sicht unkritisch. Die zu erwartenden Konflikte sind insgesamt lösbar.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
45
FF3 Steine
FF3 Steine
Fachsenfeld Nord
Größe ca. 5,9 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt nördlich von Fachsenfeld. Die Baufläche kann über die
bestehende Erschließungsstraßen „In der Steine“ und „Scherrenbergstraße“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind
notwendig. Südlich der Baufläche befindet sich das Schloss Fachsenfeld, westlich ein bestehendes Wohngebiet.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt, Kuppenlage
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich und als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde
Lehm, mittel – tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine extremen oder seltenen Bodenverhältnisse,
sowohl mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), als auch
schlechte bis ungeeignete Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25- <24),
insgesamt überwiegend landbauproblematische Fläche
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am südlichen Rand der
Baufläche ist vorgesehen.
46
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Höhenlage
und der bestehenden Bebauung nicht zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Vorbelastungen sind nicht bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan handelt es sich um eine geplante Siedlungsfläche
für Wohnen.
Ein Teil der Fläche ist als Erweiterungsfläche des Friedhofes geplant
(Planung ist nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Bebauung auf einer
Kuppe.
Schwierige Erschließung aufgrund bestehender Ortsstruktur.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die Kuppenlage erfordert eine an die Topographie angepasste Bebauung, die Erschließung des Gebiets ist problematisch.
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
47
FF6 Westliches Sandfeld
FF6 Westliches Sandfeld
Waiblingen
Größe ca. 1,2 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt nördlich von Fachsenfeld im Ortsteil Waiblingen. Die
Baufläche kann über die bestehende „Heisenbergstraße“ erreicht werden. Beim geplanten Umfang der Wohnbaufläche sind ggf. zusätzliche
Erschließungsstraßen notwendig. Westlich befindet sich ein bestehendes Wohngebiet.
Relief
Leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird vorwiegend ackerbaulich und teilweise als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine extremen oder seltenen Bodenverhältnisse,
Grenzfläche Böden mit mittlerer Bodenfruchtbarkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 25- <24), insgesamt überwiegend landbauproblematische Fläche.
Schutzgebiete
Die südliche Hälfte der Fläche liegt in einem regionalplanerischen
schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen bis staken Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Nördlich besteht ein schützenswerter und landschaftsbildprägender Großbaum, Böschungen entlang der Straße sind extensiv
genutzte Biotopstrukturen (Altgrasbestände mit einzelnen Gehölzen)
48
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Vorbelastungen sind nicht bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan handelt es sich um einen schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz. Die südliche Hälfte der Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Ortsrandlage.
Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und
Landschaftspflege.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Zu bestehenden Großbäumen soll ein angemessener Abstand eingehalten werden
Böschung entlang der Straße ggf. als Grünelement erhalten
Aufgrund der Überlagerung der Wohnbaufläche mit einem
schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege und der Hanglage ist eine Bebauung als kritisch einzustufen. Bei einer Verkleinerung der Wohnbaufläche (einreihige Bebauung im nördlichen Bereich) sind die Konflikte insgesamt lösbar und eine Bebauung ist möglich.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
49
HO1 Dorfäcker
HO1 Dorfäcker
Hofen Nord
Größe ca. 1,6 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche liegt im Norden von Hofen und grenzt an ein bestehendes Mischgebiet an. Die Fläche kann über den bestehenden „Haldenweg“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind notwendig.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt, Talzug mit Gewässer
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird teilweise als Acker und Wiese mit Obstbäumen genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde,
Lehmterf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
zum Teil Vorrangflur Stufe II vorhanden mit landbauwürdigen Flächen
mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) mit geringer
Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >1221%.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Nördlich grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an.
Wasser
Nördlich der Baufläche verläuft der „Mühlbach“.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 05) grenzt am
nördlichen Rand der Baufläche an.
50
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind Immissionen durch angrenzende Landwirtschaft möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Teilweise überschneidet sich die Baufläche gemäß Regionalplan mit einer ausgewiesenen Grünzäsur.
Laut FNP ist diese Fläche als gemischte Baufläche ausgewiesen (Planung nicht mehr aktuell).
Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Hofen 05) grenzt im Norden an.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Überlagerung mit Grünzäsur
Nähe zu Landschaftsschutzgebiet
Bebauung nur im Bereich außerhalb der Grünzäsur.
Eingrünung des Baugebietes.
Berücksichtigung der geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 05).
Aufgrund der Überlagerung mit einer Grünzäsur kann die Fläche
nur teilweise bebaut werden. Die Konflikte mit den Zielen der
Raumordnung sind im Vorfeld abzustimmen.
Reduzierung des Planungsumgriffs im Norden zum Schutz des
Talraums ist erforderlich.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
51
HO2 Strüthfeld
HO2 Strütfeld
Hofen Nord
Größe ca. 1,6 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche liegt nördlich von Hofen und kann über den „Eichholzweg“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind notwendig. Es entsteht ein neuer Siedlungsansatz nördlich der Dorfstraße.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt, Talzug mit Gewässer
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Angrenzend befindet sich eine
Wiese mit Kleingärten und einer Baumreihe.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde
Lehmterf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorrangfläche Stufe II im Süden: insgesamt landbauproblematische
Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am nördlichen Rand
der Baufläche ist vorhanden.
52
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage und des neuen Siedlungsansatzes möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Die Fläche liegt gemäß Regionalplan innerhalb einer Grünzäsur.
Konfliktprognose
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Überlagerung mit regionalplanerischer Grünzäsur.
Planungshinweise
Im Bereich der Grünzäsur ist von einer Bebauung abzusehen.
Landschaftsplanerische
Bewertung
Aufgrund der Lage in einer Grünzäsur und der damit verbundenen
Abweichung von den Zielen des Regionalplans wird die Bebauung
dieser Fläche kritisch bewertet. Die Konflikte mit den Zielen der
Raumordnung sind im Vorfeld abzustimmen.
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist eine Bebauung unproblematisch.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
53
HO3 Brunnenwiesen
HO3 Brunnenwiesen
Hofen Ost
Größe ca. 3,5 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche liegt östlich von Hofen und grenzt an ein bestehendes
Wohngebiet an. Östlich des Gebietes verläuft die Landstraße
L1029/Ellwanger Straße und ein Bahngleis. Die Fläche kann über die
„Opalstraße“ angebunden werden. Zusätzliche Erschließungsstraßen
sind notwendig.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Südlich befindet sich ein Bolzplatz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde
Lehmterf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
teilweise Grenzflächen/Untergrenzflächen vorhanden: überwiegend
landbauproblematische Flächen
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Am südlichen Rand verläuft ein Bach.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Eine
Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am östlichen Rand der Baufläche ist geplant, in der sich ein geschütztes Biotop nach Naturschutzgesetz befindet (Biotop-Nr.: 171261360220)
54
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage und des neuen Siedlungsansatzes möglich.
Denkmäler
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind Immissionen durch die nahegelegene Bahnlinie und die B 29
möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche grenzt gemäß Regionalplan an eine Grünzäsur an.
Laut FNP ist diese Fläche als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Nähe zu einer ausgewiesenen Grünzäsur.
Nähe zu angrenzendem Biotop.
Bebauung nur im Bereich außerhalb der Grünzäsur.
Eingrünung des Baugebietes.
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zur Bahnlinie.
Immissionen durch Verkehr von B 29 und Bahnlinie.
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist eine Bebauung unproblematisch. Der südliche Bereich ist für eine Bebauung gut geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
55
HO8 Brühl-Nordost
HO8 Brühl-Nordost
Attenhofen
Größe ca. 1,5 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche liegt östlich von Hofen im Ortsteil Attenhofen und grenzt
an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Anbindung kann über die
„Oberalfinger Straße“ oder die „Flözstraße“ erfolgen. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind im Baugebiet notwendig.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt. Westlich angrenzend befindet
sich ein Spiel- / Bolzplatz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudovergleyte Pelosol-Braunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
überwiegend Vorrangfläche II: landbauwürdige Flächen mit mittlerer Boden-Leistungsfähigkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59)
Schutzgebiete
Die Fläche liegt in einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07).
Wasser
Durch die Fläche verläuft ein verrohrter Bach und ein Regenwasserkanal
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen.
56
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung, bildet aber ein Trenngrün zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind möglich.
Denkmäler
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind Immissionen durch das direkt angrenzende Gewerbegebiet zu
erwarten. Im Südwesten bestehen Spielplätze.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Im Nordosten grenzt die Fläche an eine Grünzäsur an.
Die Fläche ist als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) ausgewiesen.
Der Landschaftsplan sieht eine Vermeidung von Bebauung dieser Flächen vor.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Nähe zum Gewerbegebiet.
Nähe zur Grünzäsur.
Verlust der Pufferfläche zwischen altem Ortskern und den Gewerbegebieten geht verloren
Möglichkeit zur Gewässerrenaturierung (verrohrter Bachlauf) werden
eingeschränkt
Bebauung außerhalb bestehender Ortsrandstrukturen
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Ein ausreichender Abstand zur Grünzäsur ist einzuhalten.
Es sind Vorkehrungen zum Immissionsschutz zu treffen.
Der verrohrte Bachlauf sollte im Zuge der Baumaßnahmen offengelegt und gestaltet werden (Grünordnungsplan)
Die vorhandenen Strukturen für eine Ortsgliederung (Streuobstbestände) sollen genutzt werden
Baufläche ist im Zusammenhang mit HO09 Brühl Süd zu betrachten.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) sollte als strukturierter Ortsrand gestaltet werden.
Aus landschaftsplanerischer Sicht sollte auf eine Bebauung außerhalb bestehender Ortsrandstrukturen verzichtet werden.
Die Fläche wäre als Ausgleichsfläche sehr gut geeignet (Renaturierung Gewässer, Gestaltung Ortsrand)
Möglichkeiten der baulichen Entwicklung liegen jedoch südwestlich auf der Fläche HO09 Brühl Süd.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
57
HO9 Brühl-Süd
HO9 Brühl-Süd
Attenhofen
Größe ca. 2,3 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche liegt östlich von Hofen im Ortsteil Attenhofen und grenzt
an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die Anbindung kann über die
„Dolomitstraße“ oder die „Flözstraße“ erfolgen. Zusätzliche Erschließungsstraßen im Baugebiet sind notwendig.
Relief
leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich und zum Teil als Wiese genutzt. Es befinden sich Obstbäume (Streuobst) und ein Spiel- / Bolzplatz auf der Fläche.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudovergleyte, Pelosol-Braunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
überwiegend Vorrangfläche II: landbauwürdige Flächen mit mittlerer Boden-Leistungsfähigkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59)
Schutzgebiete
Die Fläche liegt in einer geplanten Geplante Fläche zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Landschaftsplan Fläche „Hofen 07“).
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
58
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Die
bestehenden Streuobstbestände sind schützenswert und bilden eine
bestehende Ortsrandstruktur
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Infrastruktur an Spielplätzen von hoher Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind insbesondere bei Verlust bestehender Ortsrandstrukturen möglich.
Denkmäler
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind Immissionen durch das direkt angrenzende Gewerbegebiet zu
erwarten.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Die Fläche ist im FNP als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) ausgewiesen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Nähe zum Gewerbegebiet (Immissionen),
Nähe zu Spiel- und Bolzplatz (Immissionen),
Verlust bestehender Biotopstrukturen (Streuobstbestand) möglich,
Verlust eines bestehenden strukturierten Ortsrandes möglich.
Es sind zudem Vorkehrungen zum Immissionsschutz zu treffen.
Die vorhandenen Strukturen der Ortsgliederung und Ortsrandgestaltung sollen einschließlich der integrierten Spielplätze erhalten werden.
Die Baufläche sollte auf die Ackerfläche reduziert werden.
Es sollte geprüft werden, ob ein Teil des nördlich angrenzenden Gewerbegebiets aufgrund deren Eignung (Ortsnähe, ÖPNV) als Wohnbaufläche umgewidmet werden kann. Die Erschließung könnte dann
von Norden her aus dem Gewerbegebiet erfolgen.
Die Fläche ist als geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Hofen 07) ausgewiesen und sollte als strukturierter Ortsrand gestaltet werden.
Bei Verlust der bestehenden Ortsrandelemente bedarf es einer sehr
sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist eine Bebauung unter Berücksichtigung der o.g. Planungshinweise unproblematisch, ansonsten bestehen große Bedenken.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
59
UH1 Oberrombacher Straße
UH1 Oberrombacher Straße
Unterrombach
Größe ca. 0,6 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Westen von Unterrombach, südlich der „Oberrombacher Straße“. Die Anbindung kann über die „Oberrombacher Straße“ erfolgen. Das geplante Baugebiet grenzt an ein bestehendes Mischgebiet
und an einen Wald an.
Relief
Mäßig geneigter Hang
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Wiese und Obstwiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley
Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, östlich
befindet sich eine Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), allerdings insgesamt als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Wiesen und Obstwiesen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft am östlichen und westlichen Rand der Baufläche ist vorgesehen.
60
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen greifen in eine bestehende Ortsrandstruktur ein, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind zu erwarten.
Eine Beeinträchtigung des Erholungspotentials ist nicht zu erwarten, da
sich die Flächen unmittelbar an der Straße befinden.
Die Fläche ist aufgrund ihrer Nähe zu einem Waldgebiet und geplantem
Landschaftsschutzgebiet als Baufläche kritisch zu bewerten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind aufgrund der Nähe zur „Oberrombacher Straße“ möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß FNP liegt die Baufläche zum Teil in einer geplanten Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 20) und in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet
„Welland“ (Planung nicht mehr aktuell).
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Mögliche Immissionen durch Verkehr
Abstand zum Wald ist zu gering
Vorkommen von Obstbaumstrukturen
Der Abstand zum Wald ist zu gering, wodurch sich die Bebauung im
Schatten des Waldes befinden würde.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (AA West 20) ist an die Bebauung anzupassen.
Die Fläche ist aufgrund geringen Abstandes zu einem Wald (Beschattung) für eine Bebauung nur sehr bedingt geeignet.
Der Eingriff in bestehende Ortsrandstrukturen (Obstwiesen) bedarf bei Realisierung einer umfangreichen Kompensation.
Im Westen bestehen wertvolle Biotopstrukturen (Tälchen).
Eine Reduzierung der Baufläche auf wenige Bauplätze entlang
der Straße ist in Verbindung mit einer neuen Gestaltung des Ortsrandes aus landschaftsplanerischer Sicht möglich.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
61
UH2 Mühläcker/Kreuzfeld
UH2 Mühläcker/Kreuzfeld
Neßlau
Größe ca. 2,6 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Norden von Neßlau, westlich der K3326 und grenzt
an ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung erfolgt über die
„Neßlauer Straße“. Zusätzliche Erschließungsstraßen sind erforderlich.
Relief
Leicht – mäßig geneigt, Talzug nördlich der Fläche
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley,
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe bis mittlere Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
keine besonderen oder seltenen Böden,
natürliche Bodenfruchtbarkeit mittel – hoch.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Nördlich der geplanten Baufläche verläuft ein Graben / Bach.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen. Die Flächen sind Frischluftentstehungsgebiete. Nördlich angrenzend besteht eine Kaltluftbahn (Tälchen) mit Siedlungsbezug.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich. Eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 31) ist am
südlichen Rand der Baufläche ist vorgesehen und wird überlagert.
62
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen.
Die Fläche ist aufgrund ihrer Nähe und Zuwegung zu einem Waldgebiet für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind aufgrund der Nähe zur Kreisstraße möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Fläche befindet sich in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Pl.S. 3.2.1). Ein Regionaler Grünzug
(Pl.S. 3.1.1) grenzt nördlich der Baupotentialfläche an.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich.
Klimatische Ausgleichsfunktionen werden beeinträchtigt.
Mögliche Immissionen durch Verkehr.
Nähe zu regionalem Grünzug und Lage innerhalb eines schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftspflege.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Einhaltung eines Abstandes zum Regionalen Grünzug, Freihalten
des Tälchens.
Ausgleichsmaßnahmen aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege sind berücksichtigen.
Es bestehen Konflikte mit den Zielen der Raumordnung aufgrund
der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und
Landschaftspflege und der Nähe zum einem Regionale Grünzug.
Klimatische Ausgleichsfunktionen werden beeinträchtigt.
Die Erschließung des Gebiets ist insgesamt schwierig.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
63
UH5 Oberrombach
UH5 Oberrombach
Oberrombach Südwest
Größe ca. 1,4 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Süd-Westen von Oberrombach, südlich der „Limesstraße“. Die Anbindung kann über diese Straße erfolgen. Das geplante
Baugebiet grenzt an ein bestehendes Baugebiet an.
Relief
Leicht- mäßig geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley,
Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, die
Fläche befindet sich in einer Vorrangfläche Stufe II mit mittleren Böden
(Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), allerdings insgesamt als Grenzflur mit
landbauproblematischen Flächen eingestuft.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Im Plangebiet selbst sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Ca. 50 m südlich verläuft der begradigte Rauentalbach.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung ist eine Wiese ohne Schutzstatus betroffen. Flächen
sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht
erforderlich. Im wirksamen FNP und Landschaftsplan ist der unmittelbar
südlich gelegenen Talzug des Rauentalbachs als Fläche für landschaftspflegerische Maßnahmen (AA-West 12) dargestellt.
64
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen können zu einer Beeinträchtigung des Erholungspotentials führen. Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von geringer Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind aufgrund der Nähe zur „Limesstraße“ möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Baufläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen
Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege. An die Fläche grenzt im
Süden und Westen ein Regionaler Grünzug an.
Gemäß FNP ist in diesem Bereich ein Landschaftsschutzgebiet geplant
(Planungen möglicherweise nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Mögliche Immissionen durch Verkehr
Nähe zu einem Regionalen Grünzug
Geplantes Landschaftsschutzgebiet
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Ein ausreichender Abstand zum Regionalen Grünzug ist einzuhalten
Im Westen wird die Fläche von mehreren unterirdischen Wasserleitungen gequert
Aufgrund der Nähe zum Regionalen Grünzug sollte die geplante
Wohnbaufläche verkleinert werden. Die Konflikte scheinen bei einer Verringerung der Flächenausdehnung nach Süden (aktuell
ca. 60 m ab Straße) insgesamt lösbar. In der jetzigen Abgrenzung muss die Fläche zwar als kritisch bewertet werden, bei entsprechender Verkleinerung dann als vertretbar.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
65
UH7 Vor dem Schradenberg
UH7 vor dem Schradenberg
Hofherrnweiler
Größe ca. 4,3 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Westen von Hofherrnweiler. Die Fläche liegt südlich
der Sauerbachstraße hinter einem bestehenden Wohngebiet. Die Anbindung kann wegen „Engstelle“ nicht über die Sauerbachstraße erfolgen.
Neu zu bauende Erschließungsstraßen werden erforderlich.
Relief
Leicht - mäßig geneigter Hangfuß vor dem Schradenberg
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, (Para-) Braunerde
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, vorwiegend mäßig wechseltrockene Bodenverhältnisse, Böden mit
mittlerer bis hoher Leistungsfähigkeit
Schutzgebiete
Die Fläche liegt in einem ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiet.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Südlich verläuft der
Sauerbach.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind zum Teil für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen erforderlich (Waldränder als lineare Biotopverbundelemente).
66
Erholung/Landschaftsbild
Die Wohnbaufläche greift in eine bestehende Ortsrandstruktur ein, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind zu erwarten.
Eine Beeinträchtigung des Erholungspotentials ist aufgrund der Nähe zu
einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind von Bundesstraße und Bahn möglich. Weitere Vorbelastungen sind nicht bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Gemäß Raumordnung liegt die Baufläche zum Teil in einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung und einem schutzbedürftigen Bereich für
Landwirtschaft und Bodenschutz.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich,
Abstand zum Wald ist zu gering (Beschattung der Waldrandvegetation, welche ein Biotopverbundelement darstellen),
Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Erholung,
Erschließung problematisch, aufwändig und mit erheblichen Folgekonflikten verbunden.
Zum Sauerbach und den hier bestehenden Ausgleichsflächen ist ein
ausreichender Abstand einzuhalten.
Der Abstand zum Wald ist zu gering, der südexponierte Waldrand besitzt ein Hohes erholungspotential und ist ein überörtlich wichtiges Biotopverbundelement.
Die Fläche ist aufgrund ihrer Nähe zu einem Waldgebiet und einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung als Baufläche kritisch zu bewerten.
Zudem stehen das ehemals geplante Landschaftsschutzgebiet
(eine hohe Wertigkeit wurde festgestellt) und die hohe Leistungsfähigkeit der Böden einer großflächigen Bebauung entgegen.
Bei entsprechender Reduzierung der Baufläche und verträglicher Erschließung ist eine Bebauung in Verbindung mit einer
neuen Gestaltung des Ortsrandes aus landschaftsplanerischer
Sicht möglich.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
67
UH8 Erlisacker
UH8 Erlisacker
Hofherrnweiler
Größe ca. 3,3 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt im Westen von Hofherrnweiler, einem Stadtgebiet von
Aalen. Die Fläche liegt nördlich der „Schradenbergstraße“ und grenzt an
ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann ggf. über die
„Schradenbergstraße“ oder über die Erschließungsstraße „Im Fuchsloch“ erfolgen. Insgesamt erscheint die Erschließung jedoch problematisch.
Relief
Leicht bis mäßig geneigter Hang
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird zum Großteil ackerbaulich genutzt. Im Süd-Osten befindet sich eine Wiese mit Streuobst.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol-Braunerde, teilweise pseudovergleyt. Bodenart: Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe
Durchlässigkeit, vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse, mittlere Bodenfruchtbarkeit, zum Teil als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt in einem ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiet
und einem geplanten Gebiet zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsplan). Ansonsten sind keine
Schutzgebiete betroffen.
Wasser
Nördlich verläuft ein teilweise verrohrter Bach mit Aue. Ansonsten sind
keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Nördlich der Fläche befindet sich ein Feuchtbiotop (Nr.:
171261360205). Flächen entlang dem Bachtal sind für die Entwicklung
überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen bedeutsam.
68
Erholung/Landschaftsbild
Die Wohnbaufläche greift in eine bestehende Ortsrandstruktur ein, Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sind zu erwarten.
Eine Beeinträchtigung des Erholungspotentials ist aufgrund der vorhandenen Streuobstwiesen und der Nähe zum Wald zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Vorbelastungen sind nicht bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Raumordnung liegt die Baufläche zum Teil in einem Gebiet zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Der
nördliche Bereich liegt in einem ehemals geplanten Landschaftsschutzgebiet. Die Fläche ist im FNP als geplante Fläche zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West
22) ausgewiesen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes möglich
Überlagerung mit ehemals geplantem Landschaftsschutzgebiet
Maßnahmenfläche wird überplant (AA West 23)
Überbauung eines bestehenden, bereits strukturierten Ortsrandes mit
Streuobstwiesen, welcher bereits einen sinnvollen topographischen
Abschluss der Bebauung bildet.
Die Erschließung des Gebiets lässt Folgekonflikte in der nördlich angrenzenden Talaue erwarten.
Ein bestehender, topgraphisch sinnvoller Ortsrand würde überplant
werden.
Freihalten des nördlich angrenzenden Talraums mit hoher Bedeutung
als Lebensraum und für den Biotopverbund.
Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (AA West 22) sollte als strukturierter
Ortsrand gestaltet werden.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die Fläche ist für eine Bebauung aufgrund ihrer problematischen
Erschließung und ihrer Lage in einem ökologisch wertvollen Gebiet mit bereits bestehender Ortsrandstruktur nicht für eine Bebauung nicht geeignet.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
69
UK1 Pfromäcker/Brand
UK1 Pfromäcker/Brand
Unterkochen Nord
Größe ca. 5,6 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Unterkochen, westlich eines
bestehenden Gewerbegebiet und der „Aalener Straße“. Nördlich grenzt
ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann über den „Himmlinger Weg“ und die „Pfromäckerstraße“ erfolgen.
Relief
Stark geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Acker und teilweise als Wiese mit Heckensäumen genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde,
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
im nördlichen Teil befinden sich zum Teil Vorrangflächen Stufe II und
Grenzflächen mit mittleren (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) bis schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34), insgesamt handelt es sich
um überwiegend landbauwürdige Flächen, Fremdnutzungen sollten daher ausgeschlossen bleiben.
Schutzgebiete
Die Fläche wird östlich begrenzt durch eine Fläche für Maßnahmen zum
Schutz von Natur und Landschaft, durch ein Landschaftsschutzgebiet
(Nr. 1.36.050) mit bestehender ökologisch wertvoller Vegetation und ein
FFH-Gebiet.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
70
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Allerdings grenzt die Baufläche östlich direkt an ein Landschaftsschutzgebiet an, wodurch hier Flächen für die Entwicklung
überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen erforderlich sind.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zu
einem Landschaftsschutzgebiet von großer Bedeutung. Außerdem verläuft hier eine alte Bahntrasse („Schettere“), die als geschotterter Naherholungsweg ausgebildet wurde.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Immissionen durch ein angrenzendes Gewerbegebiet sind möglich.
Gemäß Regionalplan befindet sich die Baufläche in direkter Nähe zu einem Regionalen Grünzug. Die Fläche ist als geplante Siedlungsfläche
für Wohnen gekennzeichnet.
Es sind eine geplante Wohnbaufläche und eine geplante gemischte
Baufläche gemäß FNP vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Mögliche Immissionen durch Gewerbegebiet (gegliedertes Gewerbegebiet).
Nähe zu einem Regionalen Grünzug.
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
Steile Hanglage.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Einhaltung der östlichen Grenze zur Fläche für Maßnahmen zum
Schutz von Natur und Landschaft und zum Landschaftsschutzgebiet
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu einem Regionalen
Grünzug nördlich des Baugebietes
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Die Fläche ist aufgrund der Nähe zum Landschaftsschutzgebiet mit
den Biotopstrukturen und zu einem Regionalen Grünzug kritisch zu
betrachten. Die Abgrenzung im Norden ist zu reduzieren.
Im Süden besteht ein Konflikt mit Gewerbeimmissionen.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
71
UK2 Steinschelle-Süd
UK2 Steinschelle-Süd
Unterkochen Süd
Größe ca. 1,9 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich südlich von Unterkochen und grenzt an ein
bestehendes Wohngebiet mit Mehrfamilienhäusern an. Die Anbindung
kann durch die westlich verlaufende „Heidenheimer Straße“
oder die bestehende Erschließungsstraße „Stettiner Straße“ erfolgen.
Südlich wird die Fläche durch einen Feldweg begrenzt. Insgesamt ist
die Erschließung aufgrund der Topographie problematisch.
Relief
Leicht – stark geneigt
Aktuelle Landnutzung
Aktuell wird die Fläche als Acker und Wiese mit Kleingärten genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: (Pelosol-) Pararendzina
Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit
Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse
Vorrangfläche Stufe II/Grenzfläche: im östlichen Teil der Baufläche sind
schlechte Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34) oder Böden mit
Hangneigung >21-35%, im westlichen Teil sind mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59) anzutreffen, insgesamt handelt es sich um
eine überwiegend landbauproblematische
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Biotope
Die Fläche liegt im Bereich von lokalen Hauptluftströmungen.
Aufgrund der Topographie ist mit mäßiger Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
72
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Immissionen sind durch Schienenverkehr und durch die „Heidenheimer
Straße“ möglich. Außerdem sind mit Immissionen durch das angrenzende Gewerbegebiet und die Landwirtschaft zu rechnen.
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in direkter Nähe zu einem Regionalen Grünzug (südlich) und innerhalb eines schutzbedürftigen Bereichs für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Es ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 15) gemäß FNP vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
- mögliche Immissionen durch Schienenverkehr
- mögliche Immissionen durch Straßenverkehr
- mögliche Immissionen durch Gewerbe und Landwirtschaft
- Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion der freien Fläche.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu dem Regionalen
Grünzug im Süden.
Anpassung der geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 15).
Die Fläche ist aufgrund der Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion (Frischluftentstehung, Kochertalwind) und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Es bestehen Immissionskonflikte mit Gewerbe, Verkehr und Landwirtschaft.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
73
UK3 Hungerbühl
UK3 Hungerbühl
Unterkochen Ost
Größe ca. 0,8 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich östlich von Unterkochen und grenzt an ein
geplantes Wohngebiet, einen Sportplatz und eine bestehende Kleingartenanlage an. Die Anbindung kann über die „Westhäuser Straße“ erfolgen. Südlich wird die Fläche durch einen Feldweg begrenzt. Insgesamt
ist die Erschließung aufgrund der Topographie problematisch.
Relief
mäßig – stark geneigt
Aktuelle Landnutzung
Aktuell wird die Fläche als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina,
Lehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit,
Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Untergrenzfläche/Grenzfläche: der überwiegende Teil der Baufläche
befindet sich auf Landbau-ungeeigneten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl < 24) oder Böden mit Hangneigung >35%, insgesamt handelt es
sich um eine nicht landbauwürdige Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Nördlich der Fläche fließt der Häselbach.
Klima
Die Fläche liegt im Bereich von lokalen Hauptluftströmungen.
Aufgrund der Topographie ist mit mäßiger Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
74
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung möglicherweise zu
Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind möglicherweise durch Landwirtschaft zu erwarten.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan tangiert die Fläche im Osten einen Regionalen
Grünzug.
Westlich der geplanten Fläche ist bereits eine Wohnbaufläche gemäß
FNP vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
- Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion der freien Fläche
- Eingriff in Regionale Grünzüge.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu dem Regionalen
Grünzug im Süden.
Aufgrund der Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug kann
die Fläche nur teilweise bebaut werden. Die Fläche ist aufgrund
der Beeinträchtigung der klimatischen Ausgleichsfunktion (Frischluftentstehung) und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes für
eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
75
UK4 Ober Geheuertal
UK4 Ober Geheuertal
Unterkochen Ost
Größe ca. 5,0 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich östlich von Unterkochen, nördlich der
Landstraße L1084 (Ebnater Steige). Nördlich befinden sich ein bestehendes Wohngebiet und die Realschule. Eine angrenzende Fläche
wird derzeit bebaut. Südlich wird die Fläche teilweise durch einen Feldweg begrenzt. Die Anbindung kann über den „Kollmannsweg“ und neu
zu bauende Erschließungsstraßen innerhalb des Baugebiets erfolgen.
Relief
Flach bis leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Aktuell wird die Fläche als Acker und Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Kolluvium über terra fuchsa (-Parabraunerde) (westlich) und Pararendzina (östlich)
Toniger Schluff, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, mittlere bis hohe Leistungsfähigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse
Grenzfläche: die Baufläche befindet sich auf überwiegend landbauproblematischen Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34)
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Eine Teilfläche befindet sich innerhalb einer im FNP geplanten Fläche
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (UKO 10)
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Die Fläche liegt im Bereich von lokalen Kaltluftentstehungsgebieten
und -leitbahnen. Aufgrund der Topographie ist mit mäßiger Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Biotope
Von der Planung sind zum Großteil Acker- und Wiesenflächen ohne
Schutzstatus betroffen. Im Süden befinden sich Biotop-kartierte Feldhecken (Nr.: 171261360480). Die Flächen im Südosten haben eine
hohe Bedeutung für den überörtlichen Biotopverbund entlang dem Albtrauf.
76
Erholung/Landschaftsbild
Eine Bebauung führt aufgrund der Ortsrandlage zu Beeinträchtigung
des Erholungspotentials und des Landschaftsbildes.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe
zum Waldgebiet und einem schutzbedürftigen Bereich für Erholung von
großer Bedeutung. Das schützenswerte Landschaftsbild mit seinem für
den Albtrauf typischen Hecken, Wiesen- und Ackerstreifen ist hier gut
erhalten, es bestehen gute Aussichtsmöglichkeiten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind durch die Ebnater Steige möglich. An der westlichen
Grenze verläuft eine 110 kV –Stromleitung der EnBW.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan grenzt östlich ein Regionaler Grünzug an.
Südlich der geplanten Fläche ist ein schutzbedürftigen Bereich für Erholung zu verzeichnen. Gemäß FNP ist auf einer Teilfläche eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft vorgesehen (UKO 10).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes (Typischer Albtrauf mit
Hecken, Acker- und Wiesenstreifen vor den bewaldeten Steilhängen).
- Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion der freien Fläche.
- Nähe zu Regionalem Grünzug und einem schutzbedürftigen Bereich
für Erholung.
- Beeinträchtigungen des vorhandenen Biotops.
- Beeinträchtigungen von Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltlufttransportbahnen (Klimagutachten erforderlich).
Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zu dem Regionalen
Grünzug im Osten
Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (UKO 10) mit geschützten Biotopen
und kulturlandschaftlich bedeutsamen Landschaftsbild mit ausreichendem Abstand / Puffer von Bebauung freihalten.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Es besteht ein Immissionskonflikt.
Die Fläche ist aufgrund der Gefährdung der klimatischen Ausgleichsfunktion (Frischluftentstehung) und der Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes für eine Bebauung nur bedingt geeignet.
Eine Reduzierung der Baufläche im Südosten sollte berücksichtigt werden.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
77
UK5 Am Viehtrieb
UK5 Am Viehtrieb
Unterkochen Ost
Größe ca. 0,6 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich östlich von Unterkochen und kann über die
Straße „Am Viehtrieb“ erreicht werden. Für den dargestellten Umfang
ist eine weitere Erschließungsstraße im Baugebiet vorzusehen.
Relief
Flach bis mäßig geneigter Hang
Aktuelle Landnutzung
Aktuell wird die Fläche als Wiese genutzt. Es befinden sich Obstbäume
und eine Hecke auf der Fläche.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina.
Toniger Schluff, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit.
Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse.
Untergrenzfläche/Grenzfläche: ein Teil der Baufläche befindet sich auf
Landbau-ungeeigneten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl < 24), zum
überwiegenden Teil auf landbauproblematischen Böden.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung.
Biotope
Auf der Baufläche befindet sich eine Biotop-kartierte Feldhecke
(Nr.: 171261360486). Auf den Flächen finden sich extensiv genutzte
Wiesen und Streuobstbestände mit hoher ökologischer Wertigkeit.
Die Flächen haben eine hohe Bedeutung für den überörtlichen Biotopverbund entlang dem Albtrauf. Aufgrund der Wertigkeit ist die Fläche im Landschaftsplan als Maßnahmenfläche (UKO 16) ausgewiesen.
78
Erholung/Landschaftsbild
Eine Bebauung auf dieser Fläche führt aufgrund der Ortsrandlage zu
Beeinträchtigung des Erholungspotentials und des Landschaftsbildes.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe
zum Waldgebiet und den vorhandenen Biotopen von Bedeutung. Es
handelt sich um eine gewachsene, reichstrukturierte und kulturlandschaftstypische Ortsrandstruktur hoher Wertigkeit.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
In ca. 50 m Entfernung verläuft östlich der Wohnbaufläche eine 110 kVStromleitung der EnBW.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan grenzt östlich und südlich ein Regionaler Grünzug an.
Gemäß FNP ist eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 16) vorgesehen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes; an dieser Stelle ein gewachsener Ortsrand und typischer Bestandteil der Kulturlandschaft
am Albtrauf mit Hecken, Wiesen und Obstbäumen.
Beeinträchtigung wertvoller Biotope und dem Biotopverbund entlang
dem Albtrauf.
Nähe zu Regionalem Grünzug.
Auf das Baugebiet sollte aufgrund des hohen Konfliktpotentials verzichtet werden.
Entwicklung der geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 16) als strukturierter Ortsrand vorgesehen.
Die Fläche ist aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für eine Bebauung nicht geeignet.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
79
UK6 Kellersteige
UK6 Kellersteige
Unterkochen Nord
Größe ca. 1,3 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Unterkochen, östlich der
„Kellersteige“. Sie grenzt im Westen an ein bestehendes Wohngebiet
und im Süden an eine öffentliche Grünfläche an. Die Anbindung kann
über die „Kellersteige“ und neu im Baugebiet zu errichtende Erschließungsstraßen erfolgen.
Relief
mäßig geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese genutzt. Südlich befindet sich ein
Spiel- und Bolzplatz. Nördlich der Fläche befinden sich Parkplätze und
die für die Erholungsnutzung bedeutsame „Schättere“.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Grenzflächen mit Böden mit mittlerer Funktionserfüllung, insgesamt
handelt es sich um überwiegend landbauproblematische Flächen aufgrund der Hangneigung
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Im Südosten grenzt das Gebiet an das Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen Unterkochen und Baiershofen“ an.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen. Über die Fläche wird Frischluft des nahe gelegenen Waldes
dem bestehenden Wohngebiet zugeführt.
Biotope
Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Entlang der Kellersteige befindet sich eine Biotop-kartierte Feldhecke (Nr.:
171261360472). FFH – Mähwiesen grenzen an die Fläche im Norden
an. Die Fläche ist insgesamt für den überörtlichen Biotopverbund entlang dem Albtrauf von hoher Bedeutung.
80
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zu
einem Landschaftsschutzgebiet und der „Schättere“ von sehr großer
Bedeutung. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund
der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Möglicher Immissionskonflikt mit angrenzendem Spielplatz. Es sind
sonst keine Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Gemäß FNP / LP überschneidet sich die Fläche mit einer geplanten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (UKO 09).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Nähe zum Landschaftsschutzgebiet.
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch sehr exponierte Lage.
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion insbesondere durch Nähe zur
„Schättere“, Entstehung von Blickhindernissen von markantem Aussichtspunkt und Panoramaweg.
Steile Hanglage erfordert hohes Maß an Eingriffen in die Schutzgüter.
Beeinträchtigung von wertvollen Biotopstrukturen (extensive Wiesen)
und von bestehenden festgesetzten Ausgleichsflächen.
Beeinträchtigungen des Biotopverbunds entlang des Albtraufs mit
reichstrukturierten Hecken, Wiesen.
Auf das Baugebiet sollte aufgrund des hohen Konfliktpotentials verzichtet werden.
Die Fläche ist aufgrund der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion für eine Bebauung nicht geeignet.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
81
WA1 Schnepfenteich
WA1 Schnepfenteich
Weidenfeld Nord
Größe ca. 0,7 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich nordöstlich von Weidenfeld und grenzt an
ein gemischtes Baugebiet an. Die Anbindung kann über die „Blezingerstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen.
Relief
Mäßig geneigt, Nordhang
Aktuelle Landnutzung
Aktuell wird die Fläche ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde,
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34):
landbauproblematische Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Nördlich der Baufläche verläuft in ca. 100 m Entfernung ein Bach.
Klima
Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
82
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden.
Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind Immissionen durch die angrenzende Landwirtschaft möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Nähe zu reinem Mischgebiet / Landwirtschaft
Bebauung des Abstandes zw. Mischgebiet und Sonderbaugebiet.
Eine reine Wohnbebauung ist aufgrund des geringen Abstandes zum
Mischgebiet und Sondergebiet ungünstig.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung aufgrund der Nähe zum
Mischgebiet mit landwirtschaftlichen Betrieben und zum Sonderbaugebiet (Schulen) nicht geeignet.
Am Standort soll zum Erhalt der bestehenden Siedlungsstrukturen
nur eine Entwicklung aus dem inneren Bedarf erfolgen. Eine Zäsur
zum Sondergebiet ist aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes einzuhalten.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
83
WA2 Katzenberg
WA2 Katzenberg
Westheim Nord
Größe ca. 4,1 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich nördlich von Westheim. Die Anbindung
kann über die südlich verlaufende „Albrecht-Erhardt-Straße“ erfolgen.
Es sind zusätzliche Erschließungsstraßen notwendig.
Relief
stark geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell überwiegend als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol-Pseudogley,
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
schlechter Ackerstandort, mäßig geeignet als Wiesenstandort
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Entlang der
Straße verläuft ein verdolter Bachlauf.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung
zu rechnen.
Biotope
Von der Planung sind überwiegend Wiesen, im südöstlichen Teil
auch eine kleinere Ackerfläche ohne Schutzstatus betroffen. Flächen
sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich.
84
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe
zum Naherholungsgebiet „Rohrwang“ von Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden
ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten, ImImmissionen durch westlich gelegenes Gewerbe sind möglich.
missionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische Bewertung
Die Baufläche liegt außerhalb der geplanten Siedlungsbegrenzung
(FNP). Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Mögliche Immissionen durch bestehendes Gewerbe
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch neuen Siedlungsansatz
Fernwirkung bei Bauhöhen über der angrenzenden Geländekuppe
Es soll eine abgestufte Bebauung erfolgen, deren Wirkung nicht
über die angrenzende Geländekuppe hinausreicht.
Die bestehenden Freiraumfunktionen insbesondere in Verbindung
mit dem angrenzenden „Rohrwang“ sind zu berücksichtigen. Dabei
besitzt auch der östlich verlaufende Feldweg eine hohe Bedeutung.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln.
Es sollte geprüft werden, ob der verdolte Bach entlang der Straße
im Zuge der Baumaßnahme geöffnet und gestaltet werden kann.
Die Konflikte scheinen bei Berücksichtigung der o.g. Planungshinweise insgesamt lösbar.
Das verdolte Gewässer ist bei der Planung zu berücksichtigen
(Grünordnungsplan), eine Renaturierung ist anzustreben.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-,
Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im
Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
85
WA3 Eichelberg
WA3 Eichelberg
Wasseralfingen Nord
Größe ca. 2,4 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Wasseralfingen. Die Anbindung kann über die „Bismarckstraße“, die „Attenhofer Straße“ und zusätzliche Erschließungsstraßen erfolgen. Angrenzend befinden sich bereits bestehende Wohngebiete.
Relief
Mäßig geneigter Hang, Kuppe
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird teilweise als Acker und als Wiese mit extensiven Dauerkleingärten genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Braunerde,
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig,
mittlere bis geringe Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
im nördlichen Teil ist eine Grenzfläche vorhanden mit schlechten Böden
(Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34): überwiegend landbauproblematische
Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung.
Nördlich der Baufläche verlaufen lokale Hauptluftströmungen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Auf
den Wiesen befinden sich zu Teil schützenswerte Hecken und Gehölze.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
86
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nutzung
als Dauerkleingarten-Fläche von großer Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind nicht zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß FNP sind in diesem Bereich Grünflächen mit Parkanlage, Spielplatz und Dauerkleingärten vorgesehen.
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Bestehende Dauerkleingärten
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Bebauung auf einer Kuppe.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Freihalten der Kuppe von Bebauung.
Die Fläche ist aufgrund der exponierten Kuppenlage für eine Bebauung nur bedingt geeignet. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
und schlechte Erschließungsmöglichkeiten stehen einer Bebauung
entgegen. Der direkt an die bestehenden Wohnflächen angrenzende
Teil der geplanten Baufläche ist für eine Bebauung geeignet (nordöstlicher Teil der Fläche).
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines
Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
87
WA4 Schaffeld/ Hochfeld
WA4 Schaffeld/ Hochfeld
Affalterried
Größe ca. 0,9
ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt südwestlich von Affalterried südlich und nördlich der
„Mäderhofstraße“ zwischen zwei bestehenden Wohngebieten. Die Anbindung erfolgt über die „Mäderhofstraße“.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird sowohl ackerbaulich als auch als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol, Pseudogley
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
schlechter Ackerstandort, bedingt geeignet für Wiesen und Mähweiden
Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34):
überwiegend landbauproblematische Flächen
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Wasser
88
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich.
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Bewertung
Die Fläche liegt gemäß Regionalplan einem schutzbedürftigen Bereich
für Naturschutz und Landschaftspflege. Außerdem grenzt es an einen
westlich gelegenen Regionalen Grünzug an.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Einhaltung eines angemessenen Abstandes zum Regionalen Grünzug.
Aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ist eine Bebauung dieser Fläche als
kritisch einzustufen. Die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung
sind vor der Bauleitplanung zu lösen.
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet unkritisch.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
89
WA6 Wasseralfinger Tor
WA6 Wasseralfinger Tor
Wasseralfingen West
Größe ca. 0,3 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich westlich von Wasseralfingen. Die Anbindung kann über die südlich verlaufende Straße „Am Schimmelberg“
erfolgen.
Relief
Leicht -stark geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell ackerbaulich genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-Parabraunerde,
Tonlehm und Lehmkerf, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Überwiegend in Grenzflächen mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34); insgesamt handelt es sich um eine überwiegend landbauproblematische Fläche
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung
zu rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Westlich der Fläche ist eine Geplante Fläche
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft vorgesehen.
90
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden
ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten, ImImmissionen durch die südlich verlaufende Straße sind möglich.
missionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Mögliche Immissionen durch Straße
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Die zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar.
Die Fläche ist für eine Bebauung zum Teil gut geeignet.
Landschaftsplanerische Be- Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verwertung
minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
91
WA7 Eichelberg 2
WA7 Eichelberg 2
Wasseralfingen Nord
Größe ca. 3,0 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Wasseralfingen. Die Anbindung kann über die „Karl-Kessler-Straße“, die Straße „Am Sattel“ und zusätzliche Erschließungsstraßen im Baugebiet erfolgen. Südlich und westlich angrenzend befinden sich bereits bestehende Wohngebiete.
Relief
Mäßig geneigter Hang, Geländemulde / Tälchen im Nordosten angrenzend
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird teilweise als Acker und als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: pseudovergleyte Pelosol-Braunerde.
Lehmkerf und Tonlehm, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit, keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse.
Vorrangfläche II: Böden mit mittlerer Funktionsfähigkeit (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59), landbauwürdige Fläche.
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Für das lokale Klimageschehen von untergeordneter Bedeutung.
Nordöstlich der Baufläche verlaufen lokale Hauptluftströmungen in Talmulde.
Biotope
Von der Planung sind Ackerflächen ohne Schutzstatus betroffen.
Die Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
92
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von hoher Bedeutung.
Insbesondere der bestehende Feldweg verbindet die Ortsteile am Eichelberg / Ställe mit dem ÖPNV und stellt eine wichtige Verbindung für die
ortsnahe Erholung dar (Weg mit wichtiger Freiraumfunktion).
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der exponierten
Hanglage am Siedlungsrand möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Raumordnerische Belange stehen nicht entgegen.
Mit der Bebauung wir eine im FNP / LP festgesetzte Siedlungsgrenze
überschritten, die Ortsteile Attenhofen und Wasseralfingen rücken durch
die Bebauung des „Trenngrüns“ näher zusammen.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die exponierte Bebauung am Hang.
Mögliche Beeinträchtigungen der Freiraumfunktionen entlang dem bestehenden Feldweg.
Es wird angeregt, die Bebauung auf den nördlichen Teil zu beschränken; hierbei könnten die beiden bestehenden Straßen aus dem Wohngebiet Wasseralfingen heraus verbunden und beidseitig angebaut werden.
Eine Bebauung im südlichen Teil sollte vermieden werden, da diese zu
einer Verinselung / Isolation der südöstlich angrenzenden ökologisch
wertvollen Grünflächen führen würde.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Die Freiraumfunktion des Weges und der angrenzenden Flächen sollte
erhalten und ggf. aufgewertet werden.
Die bestehenden klimatischen Funktionen sollten vorab in einem Klimagutachten geprüft werden.
Die Konflikte scheinen insgesamt lösbar. Eine Bebauung dieser
Fläche kann bei Beachtung der o.g. Planungshinweise als ökologisch vertretbar eingestuft werden.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
93
WA8 Hausäcker/Schaffeld
WA8 Hausäcker/Schaffeld
Affalterried
Größe ca. 1,5 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt nordwestlich von Affalterried nördlich der „Mäderhofstraße“ an einem bestehenden Wohngebiet. Die Anbindung erfolgt über
die „Mäderhofstraße“.
Relief
Eben/flach – leicht geneigt
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Wiese genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pelosol und Braunerde-Pelosol
Tonlehm und Ton, mittelgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
Grenzfläche mit schlechten Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 25-34):
überwiegend landbauproblematische Flächen
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
94
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Es sind keine relevanten Vorbelastungen bekannt.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Die Fläche liegt gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege.
Bei entsprechendem Bauflächenbedarf handelt es sich um eine sinnvolle und verträgliche Abrundung eines bestehenden Baugebiets.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Aufgrund der Lage in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege ist eine Bebauung dieser Fläche
als kritisch einzustufen. Die Konflikte mit den Zielen der Raumordnung sind vor der Bauleitplanung zu lösen.
Aus landschaftsplanerischer Sicht ist das Gebiet unkritisch.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
95
WH1 Waldhausen West
WH1 Waldhausen West
Waldhausen West
Größe ca. 6,4 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Westen von Waldhausen, nördlich der
K3290 und westlich der „Marienburgstraße“. Ein bestehendes Wohnbaugebiet grenzt westlich an. Die Anbindung kann über die bestehenden
Straßen und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen.
Relief
Eben/flach
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Acker und Wiese mit Kleingärten genutzt. Zudem befindet sich bereits eine bestehende Wohnbebauung auf der Baufläche.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley, Parabraunerde
Ton, mäßig flachgründig, geringe Durchlässigkeit,
vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse,
Vorkommen von Dolinen
Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59)
mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%, allerdings überwiegend landbauproblematische Flächen
Schutzgebiete
Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III und außerhalb sonstiger
geschützter Landschaftsbestandteile.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Die Fläche liegt im Wasserschutzgebiet Zone III.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. In und um die Baufläche sind Geplante Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorzusehen. Diese Fläche und der Baumbestand mit Weiden sind
von der Bebauung auszugrenzen.
96
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es sind gering belastete Flächen vorhanden (B-Fall Nr.
1360200001677). Immissionen durch Landwirtschaft und angrenzende
Straßen sind möglich.
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Auf der Fläche sind geplante gemischte Bauflächen, geplante Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Waldh 15), ein geplanter geschützter Grünbestand (Waldh 02)
und ein geplanter Spielplatz (Planung nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes,
- Lage im Wasserschutzgebiet,
- mögliche Immissionen durch Verkehr,
Mögliche Immissionen durch Landwirtschaft.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes. Die geplanten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Waldh 15) sind entsprechend anzupassen und zu entwickeln.
Die Schutzziele des WSG sind zu beachten.
Erhalt des Weidenbestandes.
Erhalt und Entwicklung des geplanten geschützten Grünbestands
(Waldh 02).
Die zu erwartenden Konflikte Lärm, Lage im WSG und bestehende Biotopstrukturen am Ortsrand scheinen insgesamt lösbar.
Eine Reduzierung der Bauflächen soll vorgenommen werden
(südlicher Teil ist unproblematisch).
Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
97
WH2 Waldhausen Nord
WH2 Waldhausen Nord
Waldhausen Nord
Größe ca. 2,2 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Waldhausen und grenzt an
ein bestehendes Wohngebiet an. Die Anbindung kann über die „Nikolausstraße“ und neu zu bauende Erschließungsstraßen erfolgen.
Relief
Flach/eben
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese und zum Teil als Festplatz genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Parabraunerde
Lehm, tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorrangfläche Stufe II: landbauwürdige Flächen, mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59)
mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%
Schutzgebiete
Die Fläche liegt außerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen
nicht erforderlich.
98
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter
Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen Durch die Landwirtschaft, die nahegelegene Autobahn A
7 und durch die Windräder sind möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Der nördliche Teil der Fläche befindet sich gemäß Regionalplan in einem schutzbedürftigen Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Der südliche Teil ist geplante Siedlungsfläche für Wohnen.
Gemäß FNP sind eine Grünfläche und ein Friedhof geplant (Planung
nicht mehr aktuell).
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus kann die im SO und N angrenzende Landwirtschaft als
spezieller Konflikt erkannt werden.
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Es besteht ein Konflikt mit der angrenzenden Landwirtschaft. Die
zu erwartenden Konflikte scheinen insgesamt lösbar (ev. Reduzierung der Bauflächen).
Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet und rundet den
Ortsrand ab.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen
eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
99
WH3 Heidfeld
WH3 Heidfeld
Waldhausen Nord
Größe ca. 1,9
ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Norden von Waldhausen, nördlich der
„Simmisweiler Straße“ und östlich eines bestehenden Wohngebietes
bzw. Gewerbegebietes. Die Anbindung kann über neu zu erschließende
Straßen und die „Simmisweiler Straße“ erfolgen.
Relief
Flach/eben
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird aktuell als Wiese und als Gewerbefläche genutzt, im
Norden als Acker.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Parabraunerde
Lehm, tiefgründig, mittlere Durchlässigkeit,
keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse,
Vorrangfläche Stufe II: mittlere Böden (Ackerzahl/Grünlandzahl 35-59)
mit geringer Hangneigung oder gute bis sehr gute Böden mit Hangneigung >12-21%
Schutzgebiete
Die Fläche grenzt an ein Wasserschutzgebiet (Zone III) an und liegt außerhalb sonstiger geschützter Landschaftsbestandteile.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Die Fläche grenzt an ein Wasserschutzgebiet Zone III an.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer starken Kaltluftgefährdung zu
rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Eine Geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist am nördlichen und
westlichen Rand der Baufläche vorgesehen. Dort befindet sich auch eine
schutzwürdige Hecke.
100
Erholung/Landschaftsbild
Wohnbauflächen führen aufgrund der Vornutzung zu keiner Beeinträchtigung des Erholungspotentials.
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen von untergeordneter Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage möglich.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Auf der Baufläche befinden sich eine altlastenverdächtige Fläche (Nr.
1360200001519) und eine wenig belastete Fläche (B-Fall Nr.
1360200002073). Immissionen durch Landwirtschaft und durch die Autobahn A 7 sind möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche in einem schutzbedürftigen
Bereich für Landwirtschaft und Bodenschutz.
Eine Wohnbaufläche ist gemäß FNP bereits geplant.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
Vorhandene Altlastenflächen
Mögliche Immissionen durch Landwirtschaft
Mögliche Immissionen durch Autobahn A 7
Die Altlastenflächen sind vor Baubeginn zu sanieren
Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes
Der mögliche Immissionskonflikt ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuhandeln
Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet, da die zu erwartenden
Konflikte insgesamt lösbar scheinen.
Bestehende Biotopstrukturen sollen erhalten bleiben.
Vorbelastete Flächen sprechen gegen eine bauliche Nutzung und
sollten vor Baubeginn ggf. saniert werden.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines
Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
101
102
103
104
105
106
SO1 Rennbuck
SO1 Rennbruck
Unterrombach
Größe ca. 10,7 ha
Lage /Anbindung
Die Fläche liegt östlich von Unterrombach. Die Fläche wird im Osten
durch die „B29“ und im Westen durch den „Biberweg“ eingegrenzt. Die
Fläche kann über bestehende Erschließungsstraßen des westlich liegenden Wohngebietes und neu zu bauende Straßen innerhalb des Baugebiets erreicht werden.
Relief
Leicht bis mäßig geneigt, teilweise Kuppenlage
Aktuelle Landnutzung
Boden
Schutzgebiete
Die Fläche wird zum Großteil ackerbaulich genutzt. Im Süden befindet
sich ein landwirtschaftlicher Betrieb (Schweinemast, die Betriebsaufgabe
ist Voraussetzung für die Baugebietsentwicklung).
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-Parabraunerde, Pelosol
Tonlehm und Ton, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit,
westlich zum Teil vorwiegend stark wechselfeuchte bis feuchte Bodenverhältnisse mit Böden höherer Leistungsfähigkeit, insgesamt als Grenzflur mit landbauproblematischen Flächen eingestuft
Die Fläche grenzt an einen nördlich gelegenen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege an. Im Osten überlagert die
Baufläche einen Regionalen Grünzug und einen schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan). An der
westlichen Grenze der Baufläche verläuft eine geplante Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 11), innerhalb derer sich ein Biotop-kartiertes Feuchtgebiet (Nr.: 171261360293) befindet.
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden. Die Aue des Rombachs wird nicht tangiert.
Klima
Aufgrund der Topographie ist mit einer mäßigen bis starken Kaltluftgefährdung zu rechnen.
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
107
Erholung/Landschaftsbild
Durch die Ortsrandlage sind Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes zu erwarten.
Durch das bestehende Wohngebiet und die östlich verlaufende B 29
sind Beeinträchtigungen des Erholungspotentials nicht zu erwarten. Die
Wege südlich und östlich der Planfläche werden für die ortsnahe Erholung genutzt und bilden eine Verbindung in den Stadtwald (Rohrwang).
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es muss mit deutlichen Immissionen durch die Bundesstraße B 29 gerechnet werden. Immissionen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb stehen dem Vorhaben entgegen.
Gemäß Raumordnung liegt die Baufläche im Osten zum Teil in einem
schutzbedürftigen Bereich von Natur und Landschaft und in einem Regionalen Grünzug. Laut FNP ist ein Mischgebiet (Fläche des bestehenden
landwirtschaftlichen Betriebs) auf der Baufläche ausgewiesen. Im Westen wird eine geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (AA West 11) teilweise überplant.
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss, Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen oder
Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Überlagerung mit Regionalem Grünzug.
Überlagerung mit schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz und
Landschaftspflege.
Immissionskonflikte (Landwirtschaft, Bundesstraße).
Verlust großflächiger landwirtschaftlicher Produktionsflächen.
Durch die Ortsrandlage sind Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Einschränkungen des bestehenden Freiraums für
Unterrombach in Verbindung mit dem Erholungsgebiet Rohrwang zu
erwarten.
Freihalten des Rombachtals einschließlich der Talflanken. Die geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft (AA West 11) ist als Grünzug zu erhalten und zu
entwickeln.
Erhalt und Entwicklung der Freiraumstruktur in Verbindung mit dem
Rohrwang.
Erhalt von landschaftsbildprägendem Großbaum durch Einbindung in
Grünfläche innerhalb des Baugebiets prüfen.
Eventuell Entwicklung von nicht störendem Gewerbe entlang der Bundesstraße als Immissionsschutz.
Entwicklung in Bauabschnitten von Süden her. Es bedarf einer sorgfältigen und dauerhaften Eingrünung des Baugebietes.
Bei Berücksichtigung der o.g. Hinweise gibt es aus landschaftsplanerischer Sicht keine Einwände.
Die Abhandlung von Eingriff und möglichen Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat im Rahmen eines Grünordnungsplanes zu erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
108
G13 Langenhalde - Samental
G13 Langenhalde-Samental
Unterkochen
Größe ca. 6,4 ha
Lage /Anbindung
Die Baufläche befindet sich im Westen von Unterkochen, westlich der
B19. Im Norden der Baufläche befindet sich ein Wohngebiet. Östlich
der B 19 grenzen Gewerbe- und Mischgebiete an. Die Anbindung kann
über den „Samentalweg“ und den Zubringer zur B19 erfolgen.
Relief
Mäßig geneigt
Aktuelle Landnutzung
Aktuell wird die Fläche größtenteils als Acker genutzt.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina,
kalkhaltiges Kolluvium
Toniger Schluff, mittelgründig, mittlere bis geringe Durchlässigkeit
Keine seltenen oder extremen Bodenverhältnisse
Vorrangfläche Stufe II/Grenzfläche: teilweise Böden mit mittlere bis hoher Leistungsfähigkeit, insgesamt handelt es sich um eine überwiegend
landbauwürdige Fläche
Schutzgebiete
Die Fläche liegt in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz
und Landschaftspflege und in einem Regionalen Grünzug (Regionalplan).
Wasser
Es sind keine oberirdischen Gewässer vorhanden.
Klima
Über die Fläche gelangt Frischluft aus dem nahegelegenen Waldgebiet
ins Gewerbegebiet Unterkochens.
Biotope
Von der Planung sind Acker- und Wiesenflächen ohne Schutzstatus
betroffen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
109
Erholung/Landschaftsbild
Die Fläche ist für ortsnahe Erholungsnutzungen aufgrund der Nähe zu
Industrie und Verkehr von untergeordneter Bedeutung.
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind aufgrund der Ortsrandlage zu erwarten.
Denkmale
Es sind keine Bodendenkmale vorhanden. Baudenkmale werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Vorbelastungen (Altlasten,
Immissionen)
Immissionen sind durch die nahe gelegene B19 und das Gewerbegebiet möglich.
Aspekte aus Raumordnung/FNP
Gemäß Regionalplan befindet sich die Fläche innerhalb eines Regionalen Grünzugs und in einem schutzbedürftigen Bereich für Naturschutz
und Landschaftspflege. Gemäß FNP / LP reicht das Baugebiet an eine
geplante Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (UKO 12) heran.
Konfliktprognose
Planungshinweise
Landschaftsplanerische
Bewertung
Es entstehen allgemeine Konflikte, wie z.B. Erdmassenüberschuss,
Verlust von landwirtschaftlicher Produktionsfläche, Beeinträchtigungen
oder Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, etc.
Darüber hinaus können als spezielle Konflikte erkannt werden:
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, insbesondere die dem
bewaldeten Albtrauf vorgelagerten typische Heckenstrukturen und
Wiesenstreifen
mögliche Immissionen durch Straßenverkehr
mögliche Immissionen durch Gewerbe
Lage innerhalb Regionalen Grünzugs und einem schutzbedürftigen
Bereich für Naturschutz und Landschaftspflege (Regionalplan)
Zu den strukturreichen Flächen mit Biotopen (Hecken und Krautsäume) im Südwesten sind ausreichende Abstände einzuhalten, welche eine ungehinderte Biotopentwicklung gewährleisten. Diese Flächen sind geplante Maßnahmenflächen des FNP (UKO 12).
Es sollen am Hangfuß nur kleine bis mittlere Baukörper entstehen.
Die Höhenentwicklung der Gebäude ist an die Topgraphie anzupassen.
Im Süden sind zu den Hecken / Biotopen am Hang ausreichende Abstände einzuhalten, keine Beschattung oder Bedrängung von Biotopstrukturen.
Beginn der Erschließung von Norden her anstreben, ggf. im Süden
das Gebiet reduzieren.
Bei Berücksichtigung der Planungshinweise ist eine Bebauung insbesondere in Verbindung mit dem nördlich angrenzenden Baugebiet aus der Sicht der Landschaftsplanung grundsätzlich vertretbar.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar – geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
110
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
G Aalen 10 Osterbucher Steige
G Aalen 10 Osterbucher Steige
Aalen-Süd
ca. 2,0 ha
Lage / Anbindung
Das ca. 2,0 ha große Plangebiet liegt am nordwestlichen Ende des
Heuchelbachtals. Das Gebiet wird im Süden von der Osterbucher Steige und im
Norden von der Bundesstraße B 19 begrenzt.
Relief
Leicht nach Norden zur B19 und nach Nordosten zum Ende des Heuchelbachtals
hin abfallende Hangschulter.
Aktuelle Landnutzung
Grünland (Orthofoto 2014)
Boden
Pelosol-Braunerde aus lösslehmhaltiger Fließerde über toniger Fließerde
(Bodenkarte LGRB 2016). 54 / 52 Bodenpunkte (Schätzungskarte
Reichsbodenschätzung).
Schutzgebiete
Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete betroffen. Kein Wasserschutzgebiet
betroffen (Das WSG "Heuchelbachtal liegt in ca. 200 m (Zone III) bzw. 300 m
(Zone II) Entfernung. Der Grundwasserstrom verläuft jedoch aufgrund der
Topographie nicht vom Plangebiet zum WSG sondern umgekehrt.
Wasser
Am Westrand quert der "Thermalbadgraben", ein vom warmen Überlaufwasser des
ca. 800 m hangaufwärts liegendenThermalbads gepeister Wassergraben das
Gebiet.
Klima
Wichtige Kaltluftentstehungsfläche und Kaltluftleitbahn.
Biotope
Besonders geschütztes Biotop Nr. 171261368147 - Bundesstraßenhecken
zwischen Aalen und Sauerbachhof (schmale Heckenstreifen am Straßendamm der
B 19). Eine weitere Biotopstuktur stellen die Baumbestände rund um den
Einzelwohnsitz im Norden des Gebiets (an der B19) dar.
Erholung / Landschaftsbild
Exponierte Lage auf weithin gut einsehbarer Hangschulter.
Denkmale
unbekannt
Vorbelastung (Altlasten,
Immissionen)
Altlasten sind unbekannt. Lärmimmissionen von der B19 sind zu erwarten.
111
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
Aspekte aus
Raumordnung/FNP
Ca. 100 m südlich liegt ein im Regionalplan als Ziel der Landesplanung
ausgewiesenes Vorrangebiet für Erholung (Heuchelbachtal, Albtrauf und davor
liegende Freiflächen). Die geplante Baufläche ist nicht im wirksamen FNP von
2002 erhalten. Für eine kleineTeilfläche im Westen (ca. 0,4 ha) stellt der FNP
stattdessen aufgrund von grünordnerischen Festsetzungen aus rechtskräftigen BPlänen eine Grünfläche dar. Ansonsten Fläche für die Landwirtschaft. Am
Nordrand der Fläche liegt unmittelbar an der B19 ein Einzelwohnsitz mit starker
Eingrünung (ca. 0,2 ha).
Konfliktprognose
Verlust bislang unbebauter Freiflächen im Außenbereich. Massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Bereich der letzten noch unverbauten, vom
Albtrauf über das Heuchelbachtal in die Aalener Südweststadt hineinreichenden
Grünachse.
Bei einer Bebauung sind signifikante Auswirkungen auf klimatische Funktionen zu
erwarten. Beeinträchtigungen des Kaltluftstoms in der für die Frischluftversorgung
der Aalener Kernstadt sehr wichtigen Kaltluftleitbahn des Heuchelbachtals. Erste
Zwischenergebnisse aus dem zum FNP und Landschaftsplan aktuell laufenden
Klimagutachten (GeoNet 05/2017) belegen die bereits im Klimagutachten von 1988
ermittelte Bedeutung dieses Talzugs einschließlich seiner angrenzenden
Freiflächen.
Planungshinweise
Die Gebietsausweisung würde zur massiven Beeinträchtigungen zahlreicher
Landschaftspotenziale, insbesondere Klima und Landschaftsbild führen. Die
Bundesstraße B19 bildet nördlich des Heuchelbachtals und des Zochentals derzeit
noch eine in der Landschaft insbesondere von Süden her deutlich ablesbare
"Baugrenze". Welche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch ein
"Überspringen" dieser Grenze ausgelöst werden können ist an der westlich davon
liegenden Gewerbezone Aalen-West weithin sichtbar. Die Barrierewirkung der
Gewerbebebauung entlang der Oberen Bahnstraße und deren negative
Auswirkungen auf den Kalt- und Frischluftstrom darf im Bereich der letzten noch
unverbauten Freiflächen am Rand des Heuchelbachtals nicht fortgesetzt werden.
Aus stadtklimatischer Sicht sollte eher im noch unverbauten Bereich entlang der
Osterbucher Steige nördlich der B19 bis zur Oberen Bahnstraße ein Grünkorridor
freigehalten werden (siehe geplante Maßnahmenfläche AA-Süd 02 im
Landschaftsplan zum wirksamen FNP von 2002). Hier setzt allerdings der
rechtskräftige B-Plan von 1971 einen Baufläche fest.
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gegen die Gebietsausweisung bestehen starke Bedenken. Die Ausweisung
einer Baufläche erscheint an dieser Stelle aus landschaftsplanerischer Sicht
nicht vertretbar.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar - geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
112
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
G Ebnat 8 Schindgasse
G Ebnat 8 Schindgasse
Ebnat
ca. 4,1 ha
Lage / Anbindung
Ca. 4,1 ha bereits im seit 2002 wirksamen FNP dargestellte geplante gewerbliche
Baufläche am nordöstlichen Ortsrand von Ebnat zwischen einem bestehenden
Gewerbegebiet im Südwesten und einer als Vereinsgelände der
Naturschutzgruppe Vorderes Härtsfeld genutzten ehemaligen Erddeponie im
Nordosten.
Relief
Ebene, leicht nach Südosten geneigte Fäche
Aktuelle Landnutzung
Überwiegend Acker, vereinzelt auch Grünland
Boden
Terra fusca - Parabraunerde (Bodenkarte LGRB 2016). 54 / 38 Bodenpunkte
(Schätzungskarte Reichsbodenschätzung).
Schutzgebiete
Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete. Wasserschutzgebiet Zone III
(siehe unten).
Wasser
Keine Oberflächengewässer (Karstgebiet der Albhochfläche). Grundwasserschutz:
meist stark durchlässiger Untergrund. Fläche liegt vollständig in Schutzzone III des
Wasserschutzgebiets Egautal der Landeswasserversorgung vom 01.11.1967
Klima
Ortsnahe Kaltluftentstehungsfläche, kleinklimatische Bedeutung
Biotope
keine
Erholung / Landschaftsbild
Gut einsehbare Freifläche zwischen der bestehenden gewerblichen
Bebauung im Südwesten und einer rekultivierten / renaturierten ehemaligen
Erddeponie im Osten.
Denkmale
unbekannt
Vorbelastung (Altlasten,
Immissionen)
Altlasten sind unbekannt.
Aspekte aus
Raumordnung/FNP
Das Gebiet ist bereits im wirksamen FNP von 2002 erhalten.
113
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
Konfliktprognose
Es entstehen allgemeine Konflikte wie z.B. Velust von landwirtschaftlicher
Produktionsfläche, Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung. Verlust von
ortsnahen Kaltluftentstehungsflächen.
Planungshinweise
Das Plangebiet wurde im letzten FNP-Verfahren unter anderem im
Hinblick auf eine im Rahmen der Bebauung mögliche Verbesserung
des östlichen Ortsrandes von Ebnat beibehalten. Aus landschaftsplanerischer
Sicht muss diesem Aspekt aufgrund der exponierten Ortsrandlage auch weiterhin
besondere Bedeutung beigemessen werden.
Landschaftsplanerische
Bewertung
Bei Beachtung der oben genannten Hinweise stellt das Plangebiet im
Vergleich zu dem umliegenden Gewerbepotezialflächen ("G6-Ebnat Ost" und
"G7-Ebnat Schaufenster an der Autobahn") eine eher konfliktarme Variante
dar.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar - geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
M:\amt67\rjen\LP+FNP-Fortschr_Auftrag+Bearb67Je_2017_05\2017_05-10-Landschaftsplanerische_Bewertung_Bauflächen67Je.xls
114
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
G Hofen 5 Staudenfeld westlich Kellerhaus
G Hofen 5 Staudenfeld westlich Kellerhaus
Hofen-Oberalfingen
ca. 8,0 ha
Lage / Anbindung
Ca. 8,0 ha bereits im seit 2002 wirksamen FNP dargestellte geplante gewerbliche
Baufläche westlich der Bahnlinie Aalen-Goldshöfe und nördlich der Bundesstraße
B 29 in Oberalfingen.
Relief
Leicht nach Norden zum Mittelbachtal bzw. zur am Talrand verlaufenden B29 hin
abfallende Hangschulter.
Aktuelle Landnutzung
Jeweils etwa zur Hälfte Acker und Grünland (Orthofoto 2014)
Boden
Pseudovergleyte Pelosol-Braunerde (Bodenkarte LGRB 2016), also eher schwere,
tonige Böden. 37-46 / 36-45 Bodenpunkte (Schätzungskarte
Reichsbodenschätzung).
Schutzgebiete
Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete direkt betroffen. FFH-Gebiet
Mittelbachtal (nördlich der B29) jedoch direkt angrenzend. Landschaftsschutzgebiet Albtrauf ebenfalls in unmittelbarer Umgebung (rund um
Oberalfingen). Kein Wasserschutzgebiet betroffen.
Wasser
Keine Oberflächengewässer
Klima
Kaltluftentstehungsfläche (der Kaltluftabstrom dürfte jedoch aufgrund der
Topographie in nördlicher, von der vorhandenen Bebauung abgewandter
Richtung zur B29 und dem Mittelbachtal hin erfolgen).
Biotope
Besonders geschütztes Biotop Nr. 171261360218 - Seggenried nordwestlich
Oberalfingen (kleine Fläche, ca. 230 m²) am südwestlichen Gebietsrand vor
Bahndamm. Weitere Biotopstukturen vor allem entlang dem Bahndamm.
Erholung / Landschaftsbild
Exponierte Lage auf weithin gut einsehbarer Hangschulter. .
Denkmale
unbekannt
115
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
Vorbelastung (Altlasten,
Immissionen)
Altlasten sind unbekannt. Die nördliche Hälfte des Plangebiets wird diagonal von
zwei unterirdischen Ölleitungen gequert. Lärmimmissionen von B29 und Bahnlinie
zu erwarten.
Aspekte aus
Raumordnung/FNP
Das Gebiet ist bereits im wirksamen FNP von 2002 erhalten. Für eine Teilfläche im
Süden (ca. 2 ha) existiert inzwischen ein gebilligter B-Plan-Entwurf aus dem Jahr
2012, für den Nordteil des Gebiets ein B-Plan-Aufstellungsbeschluss von 2010.
Konfliktprognose
Großflächiger Verlust bislang unbebauter Freiflächen im Außenbereich.
In der Umgebung sind zahlreiche Biotopstrukturen (z.B. entlang der Bahnlinie,
entlang dem Mittelbach und auf den mit Obstwiesen bestockten Hängen bei
Oberalfingen) vorhanden. Die Wechselbeziehungen zwischen diesen
Lebensräumen werden durch die Anlage des großflächigen Gewerbegebiets
gestört.
Der Gesamtcharakter der abwechslungsreichen Landschaft zwischen dem Albtrauf
bei Oberalfingen (Landschaftsschutzgebiet) und dem Mittelbachtal (FFH-Gebiet)
wird bei einer Bebbauung massiv verändert. Ein großflächiges Gewerbegebiet
wirkt in der heute noch überwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung (bis auf die
vorhandene Störung durch das bestehende Gewerbegebiet südlich der B 29)
geprägten Kulturlandschaft als landschaftsfremdes Element
Planungshinweise
Maßgeblich für die Darstellung eines über den örtlichen Bedarfs hinausgehenden
Gewerbegebiets an dieser Stelle war bislang vor allem die verkehrsgünstige Lage
(Bahnanschluss, Autobahnnähe). Im Vergleich zu den geplanten Gewerbegebieten
auf der Albhochfläche liegt das Gebiet Kellerhaus zwar außerhalb eines
Wasserschutzgebiets. Trotz dieses Standortvorteils führt die Gebietsausweisung
zu massiven Beeinträchtigungen zahlreicher Landschaftspotenziale.
Landschaftsplanerische
Bewertung
Gegen die Gebietsausweisung bestehen auch weiterhin deutliche Bedenken.
Eine Realisierung sollte erst nach Ausschöpfung aller in der Gesamtstadt
Aalen noch vorhandenen Gebietsreserven, nach Aktivierung des durch
Umstrukturierung im Innenbereich noch zu erschließenden Potenzials an
Gewerbeflächen und unter besonderer Beachtung grünordnerischer Belange
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar - geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
116
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
G Uko 11 RUD-Süd
G Uko 11 RUD-Süd
Unterkochen
Größe ca. 1,0 ha
Lage / Anbindung
Ca. 1,0 ha geplante gewerbliche Baufläche im engen Talraum am südlichen Ortsrand von
Unterkochen. Die Fläche ist bereits seit 1983 im wirksamen FNP enthalten und liegt direkt
südlich der Fa. RUD zwischen B19 im Westen und dem Schwarzen Kocher im Osten.
Relief
ebener Talgrund
Aktuelle Landnutzung
Grünland
Boden
Kalkreicher brauner Auenboden über Flussbettfazies (Bodenkarte LGRB 2016). 58 / 62
Bodenpunkte (Schätzungskarte Reichsbodenschätzung).
Schutzgebiete
Keine Landschafts- oder Naturschutzgebiete (aber: beonders geschütztes Biotop direkt
angrenzend, siehe unten), keine Wasserschutzgebiete
Wasser
Der hier weitgehend naturnahe Schwarze Kocher grenzt direkt an (siehe unten - Biotope).
Aufgrund der Gewässernähe und der Lage im feuchten Talgrund ist ein geringer
Grundwasserflurabstand zu erwarten. Die geplante Baufläche liegt außerdem nahezu
vollständig im HQ-50 Überschwemmungsbereich (siehe Hochwassergefahrenkarte 2015)
Klima
Kaltluftentstehungsfläche / Kaltluftleitbahn am Siedlungsrand
Biotope
Besonders geschütztes Biotop Nr. 171261360323 "Auwaldstreifen am Schwarzen Kocher
südlich Unterkochen" grenzt im Osten direkt an die geplante Baufläche an.
Erholung / Landschaftsbild
Exponierte Lage am Ortsrand, unnatürliches Vordringen der Bebauung in die freie
Landschaft (enger Talraum). Vorbelastung durch angrenzende Bundesstraße B19.
Denkmale
unbekannt
Vorbelastung (Altlasten,
Immissionen)
Altlasten sind unbekannt. Lärmimmissionen durch angrenzende Bundesstraße B19.
117
Bewertung von Bauflächenpotenzialen für Gewerbegebiete Stadt Aalen
Grünflächen- und Umweltamt
Aspekte aus
Raumordnung/FNP
Ein im verbindlichen Regionalplan ausgewiesener Regionaler Grünzug grenzt im
Westen und im Süden direkt an. Im Entwurf zum derzeit wirksamen
Landschaftsplan von 2002 wurde die Fläche folgendermaßen beurteilt: "Auf die
Darstellung einer geplanten Baufläche sollte an dieser Stelle dringend verzichtet
werden. Die Fläche sollte stattdessen zukünftig in die extensive landwirtschaftliche
Nutzung der angrenzenden Feuchtstandorte mit einbezogen werden (siehe
Maßnahme M UKO 14)."
Die politischen Gremien sind diesem Vorschlag während ihrer Beratungen
und Beschlüsse zum FNP- Verfahren jedoch nicht gefolgt. Die geplante Baufläche
gewerbliche RUD-Süd blieb auch im wirksamen FNP von 2002 erhalten.
Konfliktprognose
Es entstehen allgemeine Konflikte wie z.B. Verlust von landwirtschaftlicher
Produktionsfläche und Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung. Darüber
hinaus sind als spezielle Konflikte für diese geplante Baufläche insbesondere zu
nennen:
- Verlust von Überschwemmungsflächen und Retentionsraum im Talgrund
- Starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im engen Talraum der Kocher /
Brenz-Talgasse
- Verlust von Biotop-Entwicklungsflächen und Feuchtstandorten im Talgrund,
Abriegelung des hier naturnahen und als besonders geschütztes Biotop ausgewiesen Schwarzen Kochers von seiner Talaue.
Planungshinweise
Die Fläche sollte zukünftig in die extensive landwirtschaftliche Nutzung der
angrenzenden Feuchtstandorte mit einbezogen werden (siehe Maßnahme M UKO
14 aus dem wirksamen FNP und Landschaftsplan 2002).
Landschaftsplanerische
Bewertung
Auf die Darstellung einer geplanten Baufläche sollte an dieser Stelle dringend
verzichtet werden. Diese landschaftsplanerische Forderung wurde bereits im
Verfahren zum wirksamen FNP 2002 erhoben und muss auch vor dem
Hintergrund neuerer Erkenntnisse wie z.B. Hochwassergefahrenkarte 2015,
aktualisierte Kartierung besonders geschützter Biotope 2015 weiterhin
aufrecht erhalten werden.
Erläuterungen zur Eignung als Baufläche:
Bebauung vertretbar - geringe Bedenken
Bebauung kritisch - deutliche Bedenken
Bebauung nicht vertretbar - starke Bedenken
118
G6 Ebnat-Ost
G6 Ebnat-Ost
Östlich Ebnat
Lage / Anbindung
außerhalb des Talraums Aalen; Hinterlage Ebnats, aber Nähe
zur BAB A?
Relief
Nahezu ebene bzw. schwach geneigte Flächen
Aktuelle Landnutzung
landwirtschaftliche Acker- und Grünlandflächen
Boden
k.A. zum Bodentyp, aber keine besonderen Einschränkungen
augenscheinlich, landwirtschaftliche Vorrangfluren
Schutzgebiete
Fläche für Maßnahmen für Natur und Landschaft (randlich)
Wasser
Wasserschutzgebiet Zone III
Klima
stadtklimatisch keine erheblichen negativen Auswirkungen zu
befürchten
Biotope
Keine geschützten Biotope betroffen
Erholung / Landschaftsbild
Bebauung des bislang freien Landschaftsraums östlich der
Ortslage Ebnat; Vorbelastungen durch Ortsrandgestaltung und
Hochspannungsfreileitung in diesem Bereich vorhanden; Erholungsbereich mit Gartenhausgebiet
Denkmale
Kein Bodendenkmal bzw. keine Bodendenkmalsverdachtsfläehe bekannt
Vorbelastungen
Altlasten (B-Fall), 20- und 380-kV-Freileitung
Aspekte aus Raumordnung
Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege (nördlieher Teil), Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Landschaftsplanerische
Bewertung
Die Fläche wird wegen des enormen Flächenverbrauchs
und der Lage im Wasserschutzgebiet als sehr kritisch
eingestuft.
Größe ca. 45,7 ha
Quelle: Bewertung der Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewer­
beflächen von Eger & Partner
119
120
121
122
123
124
125
126
Gemeinde Essingen
Wohnbauflächen
ES W1 Brühl Nordwest
ES W1 Brühl Nordwest
Essingen Ost
Größe ca. 4,7 ha
Lage / Topographie
Leicht nach Nordwesten geneigter Hang (470 m – 465 m ü.
NN) am westlichen Ortsrand von Essingen im Remstal. Im
Süden befinden sich Betriebsflächen einer Gärtnerei.
Aktuelle Landnutzung
Überwiegend ackerbauliche Nutzung, im Osten geringer Anteil
Grünland und im Süden Gewächshäuser. Im Nordwesten befindet sich ein Baustofflager. Das Gebiet wird von einer 20 KVÜberlandleitung gequert.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG, ca. 200 m
westlich geschütztes Biotop „Rems NW Essingen“
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen mit dem Baustofflager sind als geringwertige
und die Wiesen als hochwertige Biotoptypen einzuordnen.
Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden.
Wasser
Innerhalb keine HQ100 und HQextrem Hochwassergefahrenbereiche, keine Wasser- u. Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Die Rems verläuft westlich in ca. 200 m Abstand, hier schmaler Korridor mit HQ100 und HQextrem Hochwassergefahrenbereiche vorhanden.
Übergang zwischen Grundwassergeringleiter „Unter- u. Mitteljura“ und Grundwasserleiter „Jungquartäre Flusskiese und
Sande“.
Klima
Innerhalb eines geneigten Kaltluftentstehungsgebietes mit hoher Kaltluftentstehungsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Kalkhaltiger Brauner Auenboden
und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen Untergrund
aus Auenlehm über Hochflutlehm und über Flussbettfazies,
tief.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 1
Bodenfunktionen:
AKIWAS: mittel
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel
Bearbeitung: stadtlandingenieure
127
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Gebiet gut einsehbar, Bebauung der Talfläche wirkt sich nachteilig auf das Landschaftsbild aus. Einbindung durch Eingrünungsmaßnahmen nach Norden und Westen, Trennung des
Gebiets von bestehender Wohnbebauung an der Hangkante
durch Grüngürtel möglich.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Auf der westlich angrenzenden Brühlgasse verläuft der LimesRadweg
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff
BNatSchG anzuwenden.
Erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
128
ES W2 Saukopf
ES W2 Saukopf
Essingen Nord
Lage / Topographie
Fläche am nördlichen Ortsrand, mäßig bis stark geneigter
Südwesthang bis zum Hochpunkt (ca. 485 bis ca. 493 m ü.
NN).
Aktuelle Landnutzung
Der überwiegende Teil der Fläche wird landwirtschaftlich als
Acker und die westlichen Flächen als Grünland genutzt.
Schutzgebiete
Innerhalb und im nahen Umfeld keine Schutzgebiete nach
BNatSchG.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als
mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Größe ca. 3,1 ha
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Zauneidechsen und
Feldlerchen konnten im Rahmen der Übersichtsbegehung
nicht entdeckt werden.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“.
Klima
Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Lessivierte Braunerde aus
schluffhaltigen Fließerden der Goldshöfe Sande über tonigen
Fließerden des untersten Mitteljura, mäßig tief bis tief.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: mittel bis hoch
FIPU: gering bis mittel
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Saukopf als Hochpunkt der Landschaft, weithin einsehbar,
Ortsrand am Südwesthang bislang eingegrünt. Geplante Bebauung wirkt sich erheblich auf das Landschaftsbild aus.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
129
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Hohe
Lärmbelastung durch B29 im Norden, ein Lärmschutzwall im
Zuge des Ausbaus der B29 ist derzeit in Planung.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild/Erholung sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen sind neben dem geplanten Lärmschutzwall der B29 weitere Lärmschutzmaßnahmen einzuplanen. Umsetzung in Zusammenhang mit geplanter Gewerbe- / Mischbaufläche im Norden denkbar.
Die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
130
ES W3 Baintstraße
Größe ca. 2,7 ha
ES W3 Baintstraße
Essingen Ost
Lage / Topographie
Nahezu ebene Fläche (ca. 500 m bis 503 m ü. NN) am östlichen Siedlungsrand von Essingen südöstlich der Sportanlagen. Nach Süden hin ansteigend.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird landwirtschaftlich als überwiegend als Acker
und zum Teil als Grünland genutzt. Im Gebiet findet sich ein
einzelner Obstbaum. Im Osten außerhalb schließen Feldhecken an.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Westlich befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken ONO Essingen“
und südöstlich das Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen Lautern und Aalen mit angrenzenden Gebieten“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als
mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Lage im Kernraum Biotopverbund für mittlere Standorte. Durch
die Lage am Siedlungsrand und damit Ende des Biotopverbunds ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Der Obstbaum stellt einen potentiellen Brutraum für Vogelarten und bei vorhandenen
Baumhöhlen einen möglichen Lebensraum für Fledermäuse
dar.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“.
Klima
Kaltluftentstehungsfläche mit einer mittleren bis hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Lessivierte Braunerde aus
schluffhaltigen Fließerden der Goldshöfe Sande über tonigen
Fließerden des untersten Mitteljura, mäßig tief bis tief
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis hoch
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
131
Landschaftsbild / Erholung
Gebiet ist von Osten gut einsehbar, der bisherige Ortsrand ist
eingegrünt und nicht abgerundet. Mit der geplanten Wohnbaufläche wird der Siedlungsrand abgerundet und kann durch
Eingrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebunden werden.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Auf der nördlich angrenzenden Aalener Straße verläuft der
Radweg Welland-Rundtour.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Geringe Lärmbelästigung durch angrenzende Sportanlagen
am Schönbrunnen.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre eine Untersuchung des Obstbaumes auf die Nutzung durch
Vögel und Fledermäuse erforderlich. Dies ist im Bebauungsplanverfahren zu leisten.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
132
ES W4 Daumelbach
Größe ca. 1,5 ha
ES W4 Daumelbach
Essingen Süd
Lage / Topographie
Mäßig nach Westen geneigte Fläche (ca. 530 m bis 520 m ü.
NN) am südlichen Ortsrand von Essingen.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Grünland genutzt. Mittig wird das Gebiet
von einer Obstbaumreihe durchzogen.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Am Waldrand
im Osten und Südosten befindet sich das geschützte Biotop
„Feldhecken I an der 'Steige' S Essingen“. Östlich befindet
sich auch das Landschaftsschutzgebiet „Albtrauf zwischen
Lautern und Aalen mit angrenzenden Gebieten“.
Biotope / Artenschutz
Die extensiv genutzten Wiesen und Obstbäume sind als
hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des
Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Obstbaumreihe
stellt einen potentiellen Brutraum für Vogelarten und bei vorhandenen Baumhöhlen einen möglichen Lebensraum für Fledermäuse dar.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasser- und quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwasserleiter
Oberjura.
Klima
Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate mit mittlerer Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pararendzina und Braune Pararendzina aus kalkig-mergeligen Schuttmassen, flach bis mittel tief, Unterboden mäßig durchwurzelbar.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Überwiegend Vorrangfläche II und zu einem geringen Anteil Grenzfläche
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Fläche grenzt an bestehendes, zungenartig in die Landschaft
reichendes Gewerbegebiet an. Aufgrund dieser Vorbelastung
wird das Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt. Das
133
Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Westlich
grenzt der Altstandort „Tauchenweiler Straße 37“ an.
Geringe Lärmbelastung durch westlich angrenzende Gewerbebetriebe.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Wasser sind erhebliche
Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG
anzuwenden.
Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen(gegenüber
Gewerbelärm) muss im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausführlicher betrachtet werden.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung der Obstbaumreihe auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
134
ES W5 Lauterburg
ES W5 Lauterburg Ost
Lauterburg
Größe ca. 1,2 ha
Lage / Topographie
Fläche im Osten von Lauterburg, mäßig nach Westen von ca.
690 bis 685 m ü. NN geneigt.
Aktuelle Landnutzung
Die Fläche wird als Acker und Grünland genutzt. Im Westen
findet sich eine Scheune.
Schutzgebiete
Im Osten des Gebietes befindet sich eine Teilfläche des geschützten Biotops „Feldhecken südlich und südöstlich Lauterburg“. Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG sind im Gebiet
und nahem Umfeld nicht vorhanden.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als
mittelwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des
Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Scheune stellt einen
potentiellen Lebensraum für gebäudebrütende Vögel und Fledermäuse dar.
Wasser
Innerhalb des Plangebiets befinden sich keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine
Oberflächengewässer, Grundwasserleiter „Oberjura“
Klima
Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer bis hoher
Kaltluftproduktionsrate mit mittlerer Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braune Rendzina und Terra
fusca-Rendzina; Böden meist flach, örtlich mittel tief entwickelt.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: mittel
FIPU: mittel
NATBOD: gering
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Fläche wenig einsehbar, direkt an bestehende Wohnbebauung angrenzend. Einbindung in die Landschaft nach Süden
und Osten durch Eingrünungsmaßnahmen
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die
wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
135
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Wasser sind erhebliche
Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG
anzuwenden.
Für eine abschließende Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung der Scheune auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
136
ES W6 Forst
ES W6 Forst
Forst
Lage / Topographie
Die Fläche befindet sich am westlichen Ortsrand von Forst
und ist mäßig nach Norden geneigt (ca.483 m bis 490 m ü.
NN). Östlich des Gebiets befinden sich das Feuerwehrhaus
sowie ein Bolzplatz.
Aktuelle Landnutzung
Das Gebiet wird überwiegend landwirtschaftlich als Grünland
genutzt. Im Zentrum befindet sich ein kleiner Garten (Gehölze
und Grabeland).
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG vorhanden.
Westlich in ca. 100 m Entfernung befindet sich das FFHGebiet „ Unteres Leintal und Welland“.
Biotope / Artenschutz
Das Grünland und der Garten sind als mittelwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Größe ca. 0,8 ha
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Gehölze stellen einen möglichen Brutraum für Vögel und bei vorhandenen
Baumhöhlen einen Lebensraum für Fledermäuse dar.
Ebenso ist das Vorkommen von Bodenbrütern (u.a. Feldlerchen, Schafstelze) denkbar.
Wasser
Innerhalb keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine
Oberflächengewässer. Im Norden verläuft der Forstbach.
Grundwassergeringleiter „Mittel und Unterjura“
Nördlich grenzen die Hochwassergefahrenbereiche HQextrem
und HQ100 des Forstbaches an.
Klima
Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit mittlerer Produktionsrate mit geringer Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-Kolluvium aus Abschwemmmassen, tiefgründig, Untergrund schwer durchwurzelbar.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Fläche durch Lage am Hangfuß nur wenig einsehbar, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind als gering einzu137
schätzen.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung des Gebietes auf Nutzung
durch Vögel und Fledermäuse erforderlich.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
138
ES W7 Lessingweg
ES W7 Lessingweg
Essingen Nordost
Größe ca. 0,2 ha
Lage / Topographie
Nach Südosten in Richtung Erlenbach geneigte Fläche (ca.
490 m bis 497 m ü. NN) am nordöstlichen Siedlungsrand von
Essingen.
Aktuelle Landnutzung
Gartennutzung mit Obstbäumen und Hecken (4 alte, mehrere
junge Obstbäume, Hecken aus heimischen und nichtheimischen Arten), Hütten, im Süden kleine Wiesenfläche mit Holzstapeln.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG.
Ca. 130m südlich befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken im Gewann ‚Bühl‘ NO Essingen“, ca. 150 m östlich beginnen die geschützten Biotope „Hecke und Auwaldsaum im
Erlenbachtal Ö Essingen“ und „Hochstaudenflur und Nasswiese im Erlenbachtal“.
Biotope / Artenschutz
Die Gartenflächen sind überwiegend als mittelwertig einzustufen, im Bereich der alten Obstbäume als hochwertig. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der
Biotope anzunehmen.
Die Fläche ist für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust von Nahrungshabitaten für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Hütten und Obstbäume stellen einen potentiellen Lebensraum für Fledermäuse
und höhlen- bzw. gebäudebrütende Vogelarten dar.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer.
Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“.
Klima
Kaltluftentstehungsfläche mit einer geringen bis mittleren Kaltluftproduktionsrate, keine Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: lehmig-sandige Auffüllung, anthropogen veränderte Bodenschichtung,
In der Umgebung lessivierte Braunerde aus Goldshöfe Sanden
Wirtschaftsfunktionenkarte: - (Fläche nicht bewertet)
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering
FIPU: gering bis mittel
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
139
Landschaftsbild / Erholung
Gebiet ist von Süden gut einsehbar, von Osten durch bestehenden Wertstoffhof und verbleibende Gartengehölze wenig
einsehbar. Mit der geplanten Wohnbaufläche wird die Siedlungsfläche kleinflächig ergänzt und kann durch Erhalt von
Gehölzen und weitere Eingrünungsmaßnahmen gut in die
Landschaft eingebunden werden.
Für die Allgemeinheit keine besondere Bedeutung für die
wohnungsnahe Kurzzeiterholung (nur private Gartennutzung).
Die angrenzenden Straßen und Feldwege werden regelmäßig
als Wegeverbindung in die freie Landschaft genutzt.
Auf der Straße im Norden verläuft der Radweg Richtung Aalen, auf der Straße / Feldweg im Südwesten der LimesRadweg.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Die Fläche ist als Altlastverdachtsfläche erfasst. Genauere
Bodenuntersuchungen liegen nicht vor.
Zeitweise ggf. geringe Lärmbelästigung durch angrenzenden
Wertstoffhoff.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung der Fläche hinsichtlich der
Nutzung durch Vögel und Fledermäuse erforderlich.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Erhalt- und Eingrünungsmaßnahmen im
Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
140
Gewerbebauflächen
ES G1 Gewerbeerweiterung Stockert Ost
ES G1 Stockert Ost
Essingen Nord
Größe ca. 2,3 ha
Lage / Topographie
Fläche am östlichen Rand des Gewerbegebiets Stockert, mit
nach Norden geneigtem Hang (ca. 470 m bis 480 m ü.NN).
Aktuelle Landnutzung
Der überwiegende Teil der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Acker und zu einem geringen Anteil als Grünland genutzt. Auf dem Grünland befinden sich fünf Obstbäume.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und das Grünland mit
Obstbäumen als hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit
Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung
der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Gehölze stellen einen möglichen Brutraum für Vögel und bei vorhandenen
Baumhöhlen einen Lebensraum für Fledermäuse dar. Ebenso
ist mit einem Vorkommen von Feldlerchen zu rechnen.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“
Klima
Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudovergleyte PelosolBraunerde und Pseudogley-Pelosol-Braunerde aus schluffreicher über toniger Fließerde des untersten Mitteljura. Mäßig tief
bis tief, Unterboden mäßig durchwurzelbar.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: mittel bis hoch
FIPU: gering bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Fläche gut einsehbar. Mit der Planung findet der insgesamt
stark von Infrastruktur und Gewerbe überprägte Talraum im
Osten seinen Abschluss. Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung in Richtung Süden und Osten erforderlich.
141
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Hohe
Lärmbelastung durch die nördlich angrenzende B29. Die vorhandene Lärmbelastung ist als unerheblich für das künftige
Gewerbegebiet einzuordnen.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung des Gebietes auf Nutzung
durch Vögel und Fledermäuse erforderlich.
Die Einbindung der künftigen Gewerbebaufläche in die Landschaft ist mit umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
142
ES G2 Gewerbeentwicklung Saukopf
ES G2 Gewerbe Saukopf
Essingen Nord
Größe ca. 2,0 ha
Lage / Topographie
Fläche am nördlichen Ortsrand in Kuppenlage (Saukopf), bis
auf den Süden in alle Richtungen mäßig bis stark geneigt (ca.
490 m bis 480 m ü. NN)
Aktuelle Landnutzung
Gebiet wird vollständig ackerbaulich genutzt
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Nördlich befindet sich ein geschütztes Biotop „Hecken an der B29 w Essingen“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Zauneidechsen und
Feldlerchen konnten im Rahmen der Übersichtsbegehung
nicht entdeckt werden.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel und Unterjura“
Klima
Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Lessivierte Braunerde aus
schluffhaltigen Fließerden der Goldshöfer Sande über tonigen
Fließerden des untersten Mitteljura, mäßig tief bis tief
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis mittel
FIPU: gering bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Der Saukopf als Hochpunkt der Landschaft ist weithin einsehbar. Die geplante Gewerbebaufläche rundet durch die Anbindung an die Gewerbegebiete im Norden und Osten den bereits stark von Infrastruktur und Gewerbe überprägten Landschaftsausschnitt ab. Eingrünungsmaßnahmen sind vor allem
in westlicher Richtung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
143
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Hohe
Lärmbelastung durch B29 im Norden. Die vorhandene Lärmbelastung ist für die künftige Gewerbebaufläche als unerheblich einzuordnen. Im Zuge des Ausbaus der B29 ist ein Lärmschutzwall geplant.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild / Erholung sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Vorhandene Lebensraumstrukturen begünstigen ein Feldlerchenvorkommen und sind daher
entsprechend zu untersuchen.
Die Einbindung des künftigen Gewerbegebietes in die Landschaft ist mit umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
144
ES G3 Gewerbeerweiterung Streichhoffeld West
ES G3 Streichhoffeld
Essingen Nord
Größe ca. 5,2 ha
Lage / Topographie
Fläche zwischen Gärtnereibetrieb und Gewerbegebiet im
Nordwesten von Essingen, schwach nach Südwesten geneigt
(460 m – 455 m ü. NN).
Aktuelle Landnutzung
Der überwiegende Teil der Fläche wird derzeit landwirtschaftlich als Acker und zu einem geringen Anteil als Grünland genutzt.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Südlich befinden sich die geschützten Biotope „Feldgehölze im Streichhof“
und „Hecken und Feldgehölze am Bahndamm“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und das Grünland mit
dem Graben als mittelwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit
Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung
der Biotope anzunehmen.
Gebiet befindet sich am Rand des 1.000m-Suchraums für den
Biotopverbund für feuchte Standorte. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung liegt durch die Lage im
Suchraum nicht vor.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die strukturellen Voraussetzungen begünstigen ein Vorkommen von Feldlerchen
(RL BW 3 gefährdet).
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete. Übergang zwischen Grundwasserleiter
„Jungquartäre Flusskiese und Sande“ und Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“. Das Gebiet wird von der „Alten Rems“ in einem Graben von Ost nach West durchflossen.
Klima
Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit hoher Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde und Pelosol-Braunerde
aus sandig-schluffigen Fließerden und Kalkhaltiger Brauner
Auenboden und Brauner Auenboden mit Vergleyung im nahen
Untergrund aus Auenlehm.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Überwiegend Vorrangfläche 2, geringe Anteile Vorrangfläche 1
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis hoch
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel bis hoch
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
145
Landschaftsbild / Erholung
Gebiet wenig einsehbar. Die geplante Gewerbebaufläche
schließt direkt an den großflächigen Gärtnereibetrieb (Gewächshäuser) im Westen und das bestehende Gewerbegebiet
Streichhoffeld an. Die landschaftliche Einbindung, vor allem
zur freien Landschaft Richtung Norden, kann mit umfangreichen Begrünungsmaßnahmen erzielt werden.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen / Altlasten /
Immissionen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Mittlere
Lärmbelastung durch die Bahnlinie Stuttgart – Aalen. Die vorhandene Lärmbelastung ist für die Gewerbebaufläche
als unerheblich einzuordnen.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff
BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung der künftigen Gewerbebaufläche in die Landschaft ist mit umfangreichen Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Untersuchung des Gebietes auf Feldlerchenvorkommen erforderlich.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
146
ES G D1 Essingen Dauerwang Süd 1
G D1 Essingen
Dauerwang
Größe ca. 3,0 ha
Dauerwang Süd 1
Lage / Anbindung
Hinterlage im Sauerbachtalraum an der Gemeindegrenze Aalen – Essingen. Ortsrandbereiche zwischen Dauerwang und
Mantelhof.
Relief
Hoher Anteil an flach (5-10%) geneigten Flächen - die Topografie ist aufgrund der vorherrschenden Hangneigung nicht
optimal für eine Gewerbeentwicklung geeignet
Aktuelle Landnutzung
Landwirtschaftliche Acker- und Grünlandnutzung
Schutzgebiete
Keine Schutzgebiete nach BNatSchG.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als
mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Lage angrenzend an Kernraum Biotopverbund für mittlere
Standorte. Durch die Lage am Siedlungsrand und damit Ende
des Biotopverbunds ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden.
Wasser
Innerhalb keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine
Oberflächengewässer.
Klima
Geneigte Kaltluftentstehungsfläche mit mittlerer Produktionsrate mit geringer Siedlungsrelevanz. Zusätzliche Bebauung in
einer bereits teilweise verbauten Frischluftschneise
Boden
Lehmige Braunerden bzw. schluffige Kolluvien, landwirtschaftliche Vorrangfluren
Erholung / Landschaftsbild
Ortsrandbereiche zwischen Dauerwang und Mantelhof ‐
Trenngrün.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Vorbelastungen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Aspekte aus Raumordnung
Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft
Landschaftsplanerische
Bewertung
Da die Fläche großräumig von Bebauung eingefasst ist, wird
der Flächenverlust trotz der Lage im Außenbereich als weniger schwerwiegend bewertet.
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beein-
Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner
147
trächtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner
148
ES G D2 Essingen Dauerwang Süd 2
G D2 Essingen
Dauerwang
Größe ca. 3,9 ha
Dauerwang Süd 1
Lage / Anbindung
Hinterlage im Sauerbachtalraum
Fläche südlich an die bestehenden Gewerbeflächen Dauerwang angrenzend, Bebauung rückt an die Ortschaft Dauerwang heran.
Relief
Mittlerer Anteil an flach (5-10%) geneigten Flächen. Mittlerer
Anteil an stark geneigten (10-15%) Flächen.
Die Topografie ist insgesamt aufgrund der vorherrschenden
Hangneigung nicht optimal für eine Gewerbeentwicklung geeignet.
Aktuelle Landnutzung
Landwirtschaftliche Ackernutzung
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG, westlich und
südlich angrenzend befindet sich das geschützte Biotop
„Schilfröhricht, Hochstaudenfluren und Sümpfe W Dauerwang“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als
mittel- bis hochwertige Biotoptypen einzuordnen. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Lage angrenzend an Kernraum Biotopverbund für feuchte
Standorte. Durch die Lage am Siedlungsrand und damit Ende
des Biotopverbunds ergibt sich keine erhebliche Beeinträchtigung der Biotopverbundplanung.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden.
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete. Der Geißwiesenbach verläuft westlich in
ca. 70m Abstand.
Klima
Kaltluftentstehungsgebiet, keine erheblichen stadtklimatischen
Auswirkungen zu befürchten
Boden
Sandig – schluffig-lehmige Braunerden bzw. schluffige Kolluvien, landwirtschaftliche Vorrangfluren
Erholung / Landschaftsbild
Das Gebiet ist nicht weithin einsehbar, als Abrundung der GE‐
Fläche Dauerwang
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale vorhanden.
Vorbelastungen
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt, 20 kV-
Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner
149
Freileitung, Gasleitung
Aspekte aus Raumordnung
Regionaler Grünzug, Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft,
Vorranggebiet Erholung (randlich)
Landschaftsplanerische
Bewertung
Das Gebiet springt über die Landschaftsgrenze hinaus und
greift in die ländliche Struktur der Siedlung „Dauerwang“ ein.
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Landschaftsbild/Erholung sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft ist mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Quelle: Bewertung durch stadtlandingenieure und die Stadt Aalen auf Grundlage der Städtebaulichen Potenzialabschätzung für Gewerbeflächen von Eger & Partner
150
Gemeinde Hüttlingen
Wohnbauflächen
HÜ W1 Wasserstall
HÜ W1 Wasserstall
Hüttlingen Nord
Größe ca. 6,35 ha
Lage / Topographie
Nördlicher Siedlungsrand von Hüttlingen an einem mäßig nach
Südosten geneigtem Hang (ca. 495 m bis 475 m ü. NN).
Aktuelle Landnutzung
Grünland- und Ackernutzung
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Osten geschützte Biotope „Feldhecken bei Unterlengenfeld und im Gewann Pfahlgaffe“ angrenzend.
Biotope / Artenschutz
Im Gebiet befinden sich gering- (Acker) und mittelwertige
(Wirtschaftsgrünland) Lebensräume. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Mit der Bebauung ist der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die strukturellen Voraussetzungen begünstigen ein Vorkommen von Feldlerchen
(RL BW 3 gefährdet).
Wasser
Innerhalb keine Hochwassergefahr, keine Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“ anstehend.
Klima
Innerhalb eines geneigten Kaltluftentstehungsgebietes mit
mittlerer bis hoher Kaltluftentstehungsrate, Kaltluft kann direkt
in die Siedlung einströmen.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: mittel tief entwickelter Pelosol und
mittel bis mäßig tief entwickelter Braunerde-Pelosol aus tonigen Unterjura-Fließerden.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 2 / Grenzfläche
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: gering bis mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Durch Lage auf einer Hochfläche weithin einsehbar. Bebauung am Hochpunkt, bisheriger abgerundeter Ortsrand wird
aufgebrochen, Landschaftsbild wird erheblich beeinträchtigt.
Umfangreiche Ortsrandeingrünung zur Einbindung erforderlich.
151
Südlich des Gebiets verläuft ein wichtiger Spazierweg für die
wohnungsnahe Kurzzeiterholung. Bei Realisierung der Wohnbaufläche soll dieser als Zäsur erhalten werden.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Südlich verläuft der obergermanisch-raetische Limes als Kulturdenkmal und UNESCO Weltkulturerbe. Abstandsflächen sind zu berücksichtigen.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Landschaftsbild/Erholung, Klima/Luft sind erhebliche Beeinträchtigungen
zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die
Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Die abschließende Beurteilung der Verbotstatbestände nach
§ 44 BNatSchG (Schwerpunkt Bodenbrüter) erfolgt im Rahmen des Bebauungsplans.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
152
HÜ W2 Fuchsloch IV
Größe ca. 1,25 ha
HÜ W2 Fuchsloch IV
Hüttlingen West
Lage / Topographie
Mäßig bis stark geneigter Nordhang (403 m bis 399 m ü. NN)
am westlichen Siedlungsrand von Hüttlingen.
Aktuelle Landnutzung
Grünlandnutzung
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Norden
befindet sich das Biotop „Gewässerbegleitgehölze am Kocher
westlich von Hüttlingen“.
Biotope / Artenschutz
Das Grünland ist als mittelwertiger Biotoptyp einzuordnen. Mit
Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung
der Biotope anzunehmen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Die Wiesen stellen ein Nahrungshabitat für störungstolerante
und kulturfolgende Vogelarten dar. Angrenzende Gehölzstrukturen begünstigen ein Fledermausjagdhabitat. Fledermäuse
und Vögel sind durch den Verlust von Nahrungshabitaten betroffen.
Wasser
Innerhalb keine Oberflächengewässer. Circa 12 m nördlich
fließt der Kocher. Innerhalb keine HQ100-, Wasserschutz- und
Quellschutzgebiete. Rd. die Hälfte befindet sich im HQextremGebiet.
Übergang von Grundwasserleiter „Jungquartiäre Flusskiese
und Sande zu Grundwassergeringleiter „Oberkeuper und Oberer Mittelkeuper“
Klima
Innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate mit Neigung am Ende der Hauptluftströmung
Niederalfingen-Hüttlingen, kein Siedlungsbezug.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Übergang Brauner Auenboden
(häufig kalkhaltig mit Vergleyung im nahen Untergrund) zu
Braunerde und Pelosol-Braunerde (häufig pseudovergleyt, aus
schluffigen über tonigen Fließerden und Zersatz des Stubensandstein.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
153
Landschaftsbild / Erholung
Im Norden, Osten und Süden von Bebauung umgeben, mit der
geplanten Wohnbebauung wird der Ortsrand in westlicher
Richtung abgerundet. Eine erhebliche Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes liegt nicht vor.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Auf der angrenzenden Lindenstraße im Norden verläuft der
Kocher-Jagst-Radweg.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Außerhalb am westlichen Rand verläuft der obergermanisch-raetische Limes als Kulturdenkmal und UNESCO
Weltkulturerbe. Abstandsflächen sind zu berücksichtigen.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff
BNatSchG anzuwenden.
Artenschutzrechtliche Konflikte nach § 44 BNatSchG sind
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten. Archäologische Funde sind durch Nähe zum Limes wahrscheinlich.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
154
HÜ W3 Sandbuck-Letten
Größe ca. 0,73 ha
HÜ W3 Sandbuck Letten
Hüttlingen Ost
Lage / Topographie
Steiler (ca. 470 m bis 460 m ü. NN) nach Nordwesten exponierter Hang bzw. Teilkessellage am östlichen Rand von Hüttlingen.
Aktuelle Landnutzung
Überwiegend Grünlandnutzung, geringer Anteil Ackerflächen,
im Übergang schmaler Ackerrandstreifen.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Ca. 15 m
nördlich befindet sich das geschützte Biotop „Feldhecken SO
bei Hüttlingen (am Reuthof)“ und ca. 130 m südlich das FFHGebiet „Unteres Leintal und Welland“.
Biotope / Artenschutz
Im Rahmen der Übersichtsbegehung konnten auf den Wiesen
Feldgrillen (RL BW 3) verhört werden. Das Grünland und der
Ackerrandstreifen sind daher als mittel bis hochwertige Lebensräume einzuordnen. Die geringwertigen Ackerflächen
weisen Erosionsrinnen auf. Mit Umsetzung des Vorhabens ist
eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Östlicher Teil am Rand des 1.000 m Suchraum Biotopverbund
für feuchte Standorte. Eine erhebliche Beeinträchtigung der
Biotopverbundplanung liegt durch die Lage im Suchraum nicht
vor.
Zauneidechsen wurden auf dem Ackerrandstreifen nicht entdeckt. Ebenso wurden keine Feldlerchen im Gebiet entdeckt.
Durch die Kulissenwirkung der Bebauung könnten benachbarte Feldlerchenreviere auf den nördlich angrenzenden Ackerflächen indirekt beeinträchtigt werden.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“
Wild abfließendes Außengebietswasser im Bereich führte in
der Vergangenheit bei Starkregenereignissen zur Problemen.
Klima
Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftentstehungsrate und direktem Siedlungseinfluss.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Kolluvium und pseudovergleyter
Kolluvium über Pseudogley-Braunerde aus holozänen Abschwemmmassen über schluffig-tonigen Fließerden des Mitteljura.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangfläche II und Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 2 / Grenzfläche
Bodenfunktionen:
AKIWAS: mittel bis hoch
FIPU: gering bis mittel
NATBOD: gering bis mittel
Bearbeitung: stadtlandingenieure
155
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Geringfügige Bebauung in Teilkessellage, angrenzend an bestehende Bebauung. Das Landschaftsbild wird durch das Vorhaben nur geringfügig beeinträchtigt.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope, Klima/Luft sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff
BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist
zunächst eine Brutvogelkartierung mit vollständiger Erfassung
des Artenspektrums erforderlich. Im Rahmen der Kartierung ist
auch eine erneute Untersuchung des Standortes auf Zauneidechsen zu empfehlen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
156
HÜ W4 Speidel
HÜ W4 Speidel
Hüttlingen Nordost
Größe ca. 2,96 ha
Lage / Topographie
Mäßig von ca. 465 m bis 455 m ü. NN nach Osten und Südosten exponierter Hang. Das Gebiet wird im Nordwesten von der
Lengenfelder Straße und im Südwesten von der Buchener
Straße begrenzt.
Aktuelle Landnutzung
Grünlandnutzung
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete. Das Gebiet wird im Westen
und Osten von den geschützten Biotopen „Schlehen Feldhecken NNO bei Hüttlingen“ und „Feldhecken NNO bei Hüttlingen flankiert. Mit der Bebauung wird das Freistellungsmerkmal
der Feldhecken beeinträchtigt. Die Aufrechterhaltung des
Schutzstatus ist für beide Biotope in Frage zu stellen.
Biotope / Artenschutz
Das Grünland ist als mittelwertiger Lebensraum einzuordnen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des Vorhabens
ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Die angrenzenden Heckenzüge werden von Goldammern (RL
BW 3 gefährdet) als Bruthabitat genutzt. Die Wiesen stellen
ein Nahrungshabitat für störungstolerante und kulturfolgende
Vogelarten dar. Angrenzende Gehölzstrukturen begünstigen
ein Fledermausjagdhabitat. Fledermäuse und Vögel sind
durch den Verlust von Nahrungshabitaten betroffen.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“
Klima
Kaltluftentstehungsgebiet am Hang mit mittlerer Produktionsrate und Abfluss in die geschlossene Speidelbach-Klinge.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Pseudogley-PelosolParabraunerde und Pelosol-Parabraunerde-Pseudogley aus
geringmächtigem umgelagertem Lösslehm über toniger Unterjura-Fließerde.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: überwiegend Vorrangfläche 2 / geringfügig Grenzfläche 3
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis hoch
FIPU: gering bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Durch die umgebenden Wohnbebauungen fügt sich das geplante Wohngebiet durch Lückenschluss und Ortsrandabrun-
157
dung gut in das Landschaftsbild ein.
Im Südosten grenzt die Buchener Straße mit dem LimesRadweg an.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Im Norden ca. 200 Meter entfernt verläuft der Limes als UNESCO Weltkulturerbe.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Mit der Bebauung ist der Verlust des Schutzstatus nach § 30
BNatSchG für die angrenzenden Biotope möglich.
Für eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung wäre zunächst eine Brutvogelkartierung erforderlich.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
158
HÜ W5 Kaiberg
HÜ W5 Kaiberg
Hüttlingen Nordwest
Größe ca. 5,33 ha
Lage / Topographie
Nach Süden exponierter Hang auf einer Höhe von ca. 460 m
bis ca. 445 m ü. NN.
Aktuelle Landnutzung
Landwirtschaftliche Gebäude mit umgebender Grünlandnutzung.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG, kreisförmig
umschließen drei geschützte Biotope „Felswand N bei Hüttlingen“, „Feldgehölzstreifen NW Hüttlingen“, „Feldhecken NW
Hüttlingen“ das Gebiet.
Biotope / Artenschutz
Das Grünland ist als mittelwertiger und die Gebäude als geringwertiger Lebensraum einzustufen. Innerhalb 1.000 m
Suchraum Biotopverbund mittlerer Standorte. Mit Umsetzung
des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope
anzunehmen.
Die angrenzenden Heckenzüge werden von Goldammern (RL
BW 3 gefährdet) als Bruthabitat genutzt. Die Gebäude sind als
potentieller Quartierstandort für Fledermäuse und als Brutraum für Gebäude- und Nischenbrüter einzuordnen. Das
Grünland stellt einen möglichen Brutraum für Bodenbrüter
(u.a. für Feldlerchen, Schafstelze) und grundsätzlich ein Nahrungshabitat für kulturfolgende Vogelarten dar.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasser- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter
„Mittel- und Unterjura“.
Klima
Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate. Die ringartig umgebenden Gehölzstrukturen behindern den Kaltluftabfluss in die Siedlung.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus geringmächtigen
Fließerden über Angulatensandstein, mittel tief entwickelt.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis mittel
FIPU: mittel bis hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Durch die Lage und den umgebenden Gehölzen wenig einsehbar. Die landschaftliche Einbindung mit Gehölzen ist vor allem in westlicher Richtung einzuplanen.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die woh-
Bearbeitung: stadtlandingenieure
159
nungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Der westliche Rand des Gebietes wird vom obergermanischraetischen Limes als Kulturdenkmal und UNESCO Weltkulturerbe geringfügig tangiert. Abstandsflächen sind zu berücksichtigen. Baudenkmale und besondere Sachgüter sind nicht vorhanden.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden. Archäologische Funde sind aufgrund der Nähe
zum Limes wahrscheinlich.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
160
HÜ W6 Seitsberg
HÜ W6 Seitsberg
Seitsberg Südost
Lage / Topographie
Schwach (ca. 468 m bis ca. 465 m ü. NN) nach Nordwest geneigte Fläche am südlichen Ortsrand von Seitsberg.
Aktuelle Landnutzung
Wird vollständig intensiv ackerbaulich genutzt. Südlich des
Gebietes verläuft eine Wasserleitung der Landeswasserversorgung.
Schutzgebiete
Innerhalb und im nahen Umfeld keine Schutzgebiete nach
BNatSchG.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige Lebensräume einzuordnen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des
Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Größe ca. 0,53 ha
Die umgebenden landwirtschaftlichen Flächen sind als Feldlerchenbrutgebiet einzuordnen. Indirekte Beeinträchtigungen
der Bebauung durch die Kulissenwirkung sind für die umgebenden Feldlerchenbrutreviere wahrscheinlich. Zusätzlich ist
mit der Bebauung auch der Verlust eines Nahrungshabitats für
kulturfolgende Vogelarten verbunden.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, anstehender
Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“.
Klima
Kaltluftentstehungsgebiet mit einer hohen Kaltluftproduktionsrate ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde und Pelosol-Braunerde
aus lehmigen und tonigen Fließerden über Kalkstein der Arietenkalk-Formation, mittel und mäßig tief entwickelt.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering
FIPU: gering bis mittel
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Die Versetzung des bestehenden Ortsrands nach Süden führt
zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds die mit
Eingrünungsmaßnahmen vermindert werden können.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Nordöstlich befindet sich das Bodendenkmal „Zie-
161
gelhütte aus der Neuzeit“.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
162
HÜ W7 Sulzdorf
HÜ W7 Sulzdorf
Sulzdorf Nordwest
Lage / Topographie
Sehr schwach Fläche (ca. 486 m bis ca. 489 m ü. NN) nach
Osten geneigte Fläche am nordwestlichen Ortsrand von
Sulzdorf.
Aktuelle Landnutzung
Wird vollständig als Streuobstwiese genutzt, Wiese einfach
umzäunt, evtl. zeitweise Weidenutzung.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Südwesten
liegt südlich des dortigen Feldwegs das geschützte Biotop
„Feldhecke W bei Sulzdorf“ (Nr. 170261363010).
Biotope / Artenschutz
Die Streuobstwiese mit gemischter Altersstruktur der Bäume
ist als hochwertiger Lebensraum einzuordnen. Mit Umsetzung
des Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope
anzunehmen.
Größe ca. 0,43 ha
Die Fläche W7 ist keine Kernfläche oder Suchraum der landesweiten Biotopverbundplanung. Die nördlich angrenzende
Streuobstwiese hingegen ist als Kernfläche ausgewiesen, von
der aus Suchräume zu weiter nördlich liegenden Streuobstwiesen führen.
Mit der Bebauung ist der Verlust von Nahrungshabitaten für
kulturfolgende Vogelarten verbunden. Die Obstbäume stellen
einen potentiellen Brutraum für Vogelarten und bei vorhandenen Baumhöhlen einen möglichen Lebensraum für Fledermäuse dar.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, anstehender
Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“.
Klima
Kaltluftentstehungsgebiet mit mittlerer Kaltluftproduktionsrate,
mittlere Bedeutung für Frischluftentstehung, geringe Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerdepseudogley und Pseudogley auf Unterjura aus sandig-lehmige Fließerden (Deckund Mittellage) über tonigen Fließerden (Basislage) des untersten Unterjura; mäßig tief, stellenweise tief entwickelt
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 2
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis mittel
FIPU: hoch
NATBOD: mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
163
Landschaftsbild / Erholung
Die Ausdehnung des bestehenden Ortsrands nach Norden
führt aufgrund der nördlich bestehen bleibenden Streuobstwiese zu mittleren Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds
die mit Gestaltungs- und Eingrünungsmaßnahmen weiter vermindert werden können.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale. Im Nordosten angrenzend besteht an der Neulerstraße ein kleines Nebengebäude.
Südlich des Gebiets liegen im alten Siedlungskern von
Sulzdorf Denkmale vor (mittelalterliche Siedlung, Schule,
Gasthaus, Kapelle).
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des künftigen Ortsrandes in die Landschaft ist
mit entsprechenden Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Aufgrund des flächigen Streuobstbestands sind artenschutzrechtliche Konflikte zu erwarten, eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
164
Gewerbebauflächen
HÜ G1 Gewerbeentwicklung Bolzensteig
HÜ G1 Bolzensteig
Hüttlingen Ost
Größe ca. 11,71 ha
Lage / Topographie
Das Gebiet umfasst eine große und zwei kleine Teilflächen im
Nordwesten und Südwesten. Alle grenzen an das bestehende
Gewerbegebiet Bolzensteig an. Die Flächenaufteilung ergibt
sich durch den zerschneidenden Verlauf einer Hochspannungsleitung (380 KV). Im Westen grenzt eine weitere Überlandleitung (110 KV) an die Teilflächen an. Das Gebiet fällt
schwach von Norden zu allen Seiten hin von ca. 480 m bis ca.
470 m ü. NN schwach ab.
Aktuelle Landnutzung
Die Hauptfläche unterliegt größtenteils der Grünlandnutzung
und zu einem geringen Anteil der Ackernutzung. Die kleineren
Teilflächen werden intensiv ackerbaulich genutzt.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Westlich der
südwestlichen Teilfläche grenzt das geschützte Biotop „Feldgehölz beim Schützenhaus Hüttlingen an“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige und die Wiesen als
hochwertige Lebensräume einzuordnen. Flächen sind für die
Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des Vorhabens ist eine vollständige
Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Im Rahmen einer Übersichtsbegehung konnten Feldlerchen
(RL BW 3 gefährdet) und Goldammern (RL BW Vorwarnliste)
verhört und gesichtet werden. Für Feldlerchen ist der direkte
Brutraumverlust durch Flächeninanspruchnahme und indirekt
durch die Kulissenwirkung wahrscheinlich.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“.
Klima
Nordwestliche Teilfläche flach geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Produktionsrate und Einströmung über die
Goldshöfer Straße in die Siedlung. Südwestliche Teilfläche als
flach geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Produktionsrate ohne Einströmung in den Siedlungskörper. Hauptfläche als mittleres Kaltluftentstehungsgebiet ohne Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus Göldshöfer Sanden, mittel tief bis tief entwickelt.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: überwiegend Vorrangfläche 2 / geringfügig Grenzfläche.
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis mittel
Bearbeitung: stadtlandingenieure
165
FIPU: gering bis mittel
NATBOD: gering bis mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Fläche zwischen bestehendem Gewerbegebiet und Wald. Das
Landschaftsbild ist an dieser Stelle für eine weitere Gewerbeaufsiedlung nur wenig empfindlich.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Geringe
Lärmbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet Bolzensteig. Die vorhandene Lärmbelastung wird für das künftige
Gewerbegebiet als unerheblich eingestuft.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des
künftigen Gewerbegebiets sind im Bebauungsplanverfahren
zu berücksichtigen.
Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
166
HÜ G2 Gewerbeentwicklung westlich Umspannwerk
HÜ G2 Umspannwerk
Hüttlingen Nordost
Größe ca. 1,77 ha
Lage / Topographie
Fläche fällt nach Südwesten von ca. 470 m auf ca. 460 m ü.
NN ab. Im Osten grenzen ein Feldweg und ein Umspannwerk
an.
Aktuelle Landnutzung
Unterliegt vollständig der intensiven Ackernutzung. Der Norden wird von eine 20 KV Überlandleitung durchzogen.
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Südwestlich
grenzt ein geschütztes Biotop „Feldgehölz i.d. Bolzensteige
NO Hüttlingen“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige Lebensräume einzuordnen. Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich. Mit Umsetzung des
Vorhabens ist eine vollständige Umnutzung der Biotope anzunehmen.
Im südwestlich angrenzenden geschützten Biotop konnten
Goldammer (RL BW Vorwarnliste) verhört werden. Die nördlich angrenzenden Ackerflächen sind ein Feldlerchenbrutgebiet. Indirekt können durch die Bebauung und deren Kulissenwirkung Feldlerchenbrutreviere beeinträchtigt werden.
Grundsätzlich ist mit der Bebauung auch der Verlust eines
Nahrungshabitats für kulturfolgende Vogelarten verbunden.
Wasser
Innerhalb keine HQ100,- HQextrem, Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer, Grundwassergeringleiter „Mittel- und Unterjura“
Klima
Geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Entstehungsrate. Kaltluft fließt direkt über die Goldshöfer Straße in die Siedlung ein.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus Goldshöfer Sanden, mittel tief bis tief entwickelt.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Vorrangfläche 2 / Grenzfläche
Bodenfunktionen:
AKIWAS: gering bis mittel
FIPU: gering bis hoch
NATBOD: gering bis mittel
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Die Fläche ist wenig einsehbar und bereits stark durch das
angrenzende Umspannwerk und den Überlandleitungen beeinträchtigt. Das geplante Gewerbegebiet ruft keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes hervor.
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Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Klima/Luft sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff
BNatSchG anzuwenden.
Die Einbindung des künftigen Gewerbegebietes in die Landschaft nach Norden ist mit Eingrünungsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen.
Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
168
HÜ G3 Gewerbeentwicklung Erweiterung Hüttlingen Süd
Größe ca. 0,71 ha
HÜ G3 Hüttlingen Süd
Hüttlingen Süd
Lage / Topographie
Flaches Gelände in der Kocheraue auf ca. 505 m ü. NN. Das
Gebiet befindet sich am südlichen Rand der Gemeinde Hüttlingen zwischen der B19, B29 und dem Kocher mit der K3311.
Aktuelle Landnutzung
Fläche wird derzeit vollständig ackerbaulich genutzt
Schutzgebiete
Innerhalb keine Schutzgebiete nach BNatSchG. Im Westen
befindet sich das geschützte Biotop „Gewässerbegleitvegetation am Kocher südlich von Hüttlingen“.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige Biotoptypen einzuordnen und von vollständiger Umnutzung betroffen.
Flächen sind für die Entwicklung überörtlicher Biotopverbundmaßnahmen nicht erforderlich.
Die Ackerflächen stellen ein Nahrungshabitat für störungstolerante und kulturfolgende Vogelarten dar. Mit der Umnutzung
geht der Verlust des Nahrungsgebietes einher.
Wasser
Keine Wasserschutz- und Quellschutzgebiete, keine Oberflächengewässer. Ca. 15 m westlich fließt der Kocher von Süd
nach Nord. Der Gewässerrandstreifen des Kochers ist nicht
Teil des geplanten Gewerbegebiets. Anstehender Grundwasserleiter „Jungquartäre Flusskiese und Sande“.
Der nordwestliche Rand befindet sich im HQ100-Gebiet und
vollständig im HQextrem-Gebiet.
Klima
Lage in der Hauptluftströmung Hüttlingen-Wasseralfingen und
in einem ebenen Kaltluftentstehungsgebiet (Ackerfläche) ohne
Siedlungsrelevanz.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Kalkhaltiger Auengley-Brauner
Auenboden aus Auenlehm, tief entwickelt.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Grenzflur
Flurbilanz: Vorrangfläche 1
Bodenfunktionen:
AKIWAS: sehr hoch
FIPU: sehr hoch
NATBOD: hoch
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Starke Vorbelastung durch die Talbrücke B29 und angrenzendes Gewerbegebiet. Die weitere Verbauung des Kochertals
führt hier nur zu geringen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die woh-
Bearbeitung: stadtlandingenieure
169
nungsnahe Kurzzeiterholung auf.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Mittlere
Lärmbelastung durch die angrenzende Kreis- und Bundesstraßen. Die vorhandene Lärmbelastung wird für das künftige
Gewerbegebiet als unerheblich eingestuft.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden, Biotope und Wasser sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach § 13 ff
BNatSchG anzuwenden.
Artenschutzrechtliche Konflikte sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Sollten durch die Planung Retentionsräume im HQ100-Gebiet
dauerhaft verringert werden, kann eine Ausnahme und ein
Ausgleich nach § 78 WHG i.v.m. § 65 WG in Abstimmung mit
den zuständigen Behörden erfolgen.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
170
HÜ G4 Gewerbeentwicklung östlich Tennisplätze
HÜ G4 Östlich Tennisplätze
Hüttlingen Ost
Lage / Topographie
Das Gebiet liegt östlich der Tennisplätze, südlich der bestehenden Gewerbeflächen Bolzensteig und der Klinge im Gewann Eichwald. Zwei Überlandleitung (380 und 110 KV) verlaufen östlich der Fläche.
Die Fläche ist nach Norden in Richtung der Klinge geneigt,
Höhenlage der Hauptfläche ca. 473 m bis ca. 464 m ü. NN, die
Klinge ist weitere ca. 5-7 m eingeschnitten. Südlich schließt
eine leicht gewellte Hochfläche an.
Aktuelle Landnutzung
Die Hauptfläche wird derzeit vollständig ackerbaulich genutzt.
In der Klinge bestehen eine Verdolung und eine unbefestigte
Feldwegüberfahrt.
Schutzgebiete
Östlich grenzt direkt das geschützte Biotop „Feldgehölz beim
Schützenhaus Hüttlingen (Gewann Eichwald)“ an.
Biotope / Artenschutz
Die Ackerflächen sind als geringwertige Lebensräume einzuordnen, der Weg durch die Klinge als gering- bis mittelwertig,
die östlich angrenzenden Feucht- und Gehölzflächen der Klinge als hochwertig.
Die gesamte Klinge ist als Kernfläche und Kernraum Teil der
überörtlichen Biotopverbundplanung trockener Standorte (im
östlichen Teil der Klinge bestehen Magerrasenflächen).
Größe ca. 0,7 ha
Mit Umsetzung des Vorhabens ist innerhalb der Fläche ein
vollständiger Verlust der Biotope anzunehmen, für die angrenzende Klinge sind starke Randbeeinträchtigungen und Verschlechterungen des Biotopverbunds zu erwarten.
Im Rahmen der Übersichtsbegehung konnten in der nahen
Umgebung Feldlerchen (RL BW 3) verhört und kreisende
Greifvögel gesichtet werden. Für Feldlerchen ist ein indirekter
Brutraumverlust durch die Kulissenwirkung sehr wahrscheinlich, am südlichen Rand evtl. auch ein direkter Brutraumverlust
durch Flächeninanspruchnahme. Greifvögel sind durch den
Verlust / Verkleinerung eines Jagdhabitats direkt betroffen.
Wasser
Keine HQ100,- HQextrem-, Wasserschutz-, und Quellschutzgebiete im Gebiet.
In der Klinge besteht ein periodisch wasserführender Bach,
der bei der Überfahrt und dem westlich angrenzenden Schießstand verdolt ist. Er mündet weiter westlich in den Dorfbach.
Anstehender Grundwasserleiter „Mittel- und Unterjura“
(Grundwassergeringleiter).
Klima
Bearbeitung: stadtlandingenieure
Ackerfläche: gering bis mittel- geneigtes Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher Produktionsrate,
Klinge: Abflussbahn für Kalt- und Frischluft
Geringe Siedlungsrelevanz, kein direktes Einströmen der
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Luftmassen in den Siedlungskörper, indirekt über Dorfbachtal.
Boden
Vorherrschender Bodentyp: Braunerde aus Göldshöfer Sanden, mittel tief bis tief entwickelt,
in der Klinge Gley-Kolluvium und Pseudogley-Kolluvium.
Wirtschaftsfunktionenkarte: Vorrangflur II
Flurbilanz: Grenzfläche
Bodenfunktionen:
AKIWAS: mittel
FIPU: gering bis mittel
NATBOD: gering
Mit der vorgesehenen Bodenversiegelung geht der Totalverlust der Bodenfunktionen einher.
Landschaftsbild / Erholung
Die Fläche liegt südlich eines hohen Gehölzes, das die Gewerbeflächen Bolzensteig von Süden verdeckt und hier sehr
gut in die Landschaft einbindet.
Der Landschaftsraum südlich des Gehölzes ist aufgrund der
welligen Oberfläche in mittlerem Umfang einsehbar.
Die Empfindlichkeit des Landschaftsbilds für eine Gewerbeaufsiedlung an dieser Stelle wird als mittel bis hoch eingestuft,
da durch die Überschreitung der vorhandenen Gehölzstruktur
ein neuer Landschaftsabschnitt optisch beeinträchtigt wird.
Das Gebiet weist keine besondere Bedeutung für die wohnungsnahe Kurzzeiterholung auf. Die Feldwege östlich und
südlich des Gebietes werden jedoch häufig für die Kurzzeiterholung genutzt.
Westlich der Fläche befinden sich ein Schützenhaus mit
Schießstand und Tennisplätze.
Mensch / Kultur / Sachgüter
Innerhalb keine besonderen Sachgüter, Boden- und Baudenkmale.
Vorbelastungen (Altlasten /
Immissionen)
Innerhalb keine Altlasten- und Altstandorte bekannt. Geringe
Lärmbelastung durch angrenzendes Gewerbegebiet Bolzensteig, Schießstand und Tennisplätze. Die vorhandene Lärmbelastung wird für das künftige Gewerbegebiet als unerheblich
eingestuft.
Fazit (Landschaftsplanerische Bewertung)
Für die Schutzgüter Boden und Biotope sind erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Eingriffsregelung nach
§ 13 ff BNatSchG anzuwenden.
Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des
künftigen Gewerbegebiets sind im Bebauungsplanverfahren
zu berücksichtigen.
Eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ist im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu leisten.
Bearbeitung: stadtlandingenieure
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