Merkblatt Shigellose (Shigellenruhr, Dysenterie) Was ist die Shigellose? Die Shigellose (Shigellenruhr oder Dysenterie) ist eine weltweit verbreitete Infektionserkrankung des Darmes, welche durch Bakterien (Shigella dysenteriae, Shigella flexneri, Shigella boydii und Shigella sonnei) hervorrufen wird. Die Erkrankung wird oft bei Reisen in Länder mit niedrigem Hygienestandard erworben. Kinder, sowie alte und immungeschwächte Menschen sind häufiger betroffen. Wie erfolgt die Übertragung? Die Übertragung der Erreger erfolgt über verunreinigtes Trink-/Badewasser oder Nahrungsmittel. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch durch Schmierinfektion bei unzureichender Hygiene (Toiletten-, Hände, Lebensmittelhygiene) möglich. Als Übertragungsweg werden außerdem Sexualkontakte (Analverkehr), sowie eine Übertragung durch Fliegen diskutiert. Schon sehr geringe Bakterienmengen können zu einer Infektion führen. Wann bricht die Erkrankung aus und wie lange ist man ansteckend? Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) beträgt 12 Stunden bis 4 Tage. Ansteckungsfähigkeit besteht, solange wie die Shigellenbakterien über den Stuhl des Menschen ausgeschieden werden. In Einzelfällen kann diese auch noch nach der Genesung über einen längeren Zeitraum bestehen. Eine Dauerausscheidung ist sehr selten. Welche Krankheitszeichen (Symptome) treten auf? Gewöhnlich kommt es zu schmerzhaftem Stuhldrang mit wässrigen, blutig – schleimigen (gelegentlich eitrigen) Durchfällen. Sie werden häufig von krampfartige Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen und von Appetitlosigkeit mit verminderter Nahrungsaufnahme begleitet. Zusätzlich kann Fieber auftreten. Auch milder Verlaufsformen können vorkommen. Es entsteht ein Flüssigkeits- und Salzverlust, woraus Komplikationen resultieren können (wie z.B. Austrocknungserscheinungen (Exsikkose)), welche besonders für Kinder, sowie alte und immungeschwächte Menschen gefährlich sind. Bei schweren Krankheitsverlauf können auch Darmgeschwüre (Ulcus), ein Darmdurchbruch mit Bauchfellentzündung, eine (Mit-) Beteiligung anderer Organe oder in seltenen Fällen (1–3 %) ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) oder Gelenkentzündungen auftreten. Wie erfolgt eine Behandlung? Über die Behandlung entscheidet ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt. Bei Patienten in gutem Allgemeinzustand kann eine symptomatische Therapie mit oralem Flüssigkeitsersatz ausreichend sein, allerdings kann auch eine stationäre Krankenhausbehandlung zum Ausgleich des Mineralstoffs- und Flüssigkeitshaushaltes über Infusionslösungen erforderlich werden. Aufgrund der hohen Infektiosität wird eine Antibiotikabehandlung generell empfohlen, um die Bakterienausscheidung und die Krankheitsdauer zu verkürzen. Merkblatt Shigellose (Shigellenruhr, Dysenterie) Wie kann ich mich oder andere Personen vor einer Ansteckung schützen? Persönliche Hygiene Sexualhygiene: Information der/s Sexualpartner/s über die Art der Erkrankung und die Weiterverbreitungsmöglichkeit. Auf oro - anale Sexualkontakte sollte bis zum erfolgreichen Abschluss der Antibotikatherapie verzichtet werden, um eine Übertragung durch Schmierinfektion zu vermeiden. Nach jeder Toilettenbenutzung, vor der Zubereitung von Speisen und vor dem Essen, sowie nach dem Wechseln von Windeln, sollten sorgfältig die Hände mit Flüssigseife (keine Stückseife) gewaschen werden! Die Verwendung von personenbezogenen Handtücher oder Einmalhandtücher und Pflegeartikel sind zu empfehlen. Die Toilette und andere Sanitäreinrichtungen sind einmal täglich mit einem Haushaltsreiniger zu behandeln. Wenn möglich sollen Erkrankte eine separate Toilette und personenbezogene Handtücher benutzen. Mit Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenen etc.) verunreinigte Gegenstände, Kleidungsstücke, Wäsche und Flächen sollen umgehend gewaschen oder gereinigt werden. Bei Kontakt damit sollten haushaltsübliche Handschuhe getragen werden. Unterwäsche, Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen, Küchen- und Spültücher des Erkrankten sollten mit einem Vollwaschmittel bei mindestens 60 °C, besser noch im Kochwaschgang gewaschen werden. Baden Sie generell nicht in Gewässern, in denen Abwässer zugeleitet werden. Die Anwendung eines Händedesinfektionsmittels bzw. eines Flächendesinfektionsmittels kann die Hygienemaßnahmen unterstützen. (Beachten Sie neben Herstellerangaben und Einwirkzeit auch die Empfehlungen ihres behandelnden Arztes /ihrer behandelnden Ärztin und des zuständigen Gesundheitsamtes) (Allgemeine) Küchen-/Nahrungsmittelhygiene Erkrankte sollen keine Speisen für andere Personen zubereiten! Vermeiden Sie Fliegenbefall von Lebensmitteln. Achten Sie bei der Küchenarbeit auf größtmögliche Sauberkeit. Waschen Sie sich vor Arbeitsbeginn und zwischen verschiedenen Arbeitsschritten die Hände mit warmem Wasser und Flüssigseife, vor allem nach Kontakt mit unbehandelten tierischen Lebensmittel. Wechseln Sie häufig Geschirr- und Küchentücher. Reinigen Sie den Arbeitsplatz gründlich und spülen Sie alle Geräte (Küchenmaschinen, Schneidebretter, Messer, Vorratsschalen, Schüsseln usw.) sofort nach dem Gebrauch mit heißem Wasser ab. Benutzen Sie nur saubere und einwandfreie Bürsten, Schwämme und Tücher. Verwahren Sie leicht verderbliche Lebensmittel tierischer Herkunft und alle daraus hergestellten Speisen möglichst im Kühlschrank, auf jeden Fall aber bei Temperaturen unter 4 °C. Rohmilch auf keinen Fall Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren und älteren und/oder immungeschwächten Personen geben bzw. vorher abkochen! Der Konsum pasteurisierter Milch ist zu bevorzugen. Tierische Lebensmittel nicht nur anbraten oder nur ankochen! Mit einer Abtötung von Erregern kann nur gerechnet werden, wenn Lebensmittel vor dem Verzehr für mindestens zehn Minuten bei über 70° C erhitzen werden. Auch länger aufbewahrte fertige Gerichte sollten vor dem Verzehr nicht nur aufgewärmt sondern erneut bis zum Kochen erhitzt oder nochmals durchgebraten werden Merkblatt Shigellose (Shigellenruhr, Dysenterie) Eine thermische Reinigung von Essgeschirr und Besteck in der Geschirrspülmaschine bei mindestens 60°C ist zu bevorzugen. Bei Aufenthalt in Ländern mit niedrigem Hygienestandard sollte nur abgekochte bzw. durchgegarte Lebensmittel verzehrt werden und nur industriell abgepackte Getränke getrunken werden. Wasser aus Quellen oder Brunnen muss, bevor Sie es trinken oder Speisen damit zubereiten, abgekocht werden. Auf Konsum von Eis oder Eiswürfel, ungekochten Nahrungsmitteln, ungeschältes Obst, Rohgemüse/-salate etc., sollte wenn möglich verzichtet werden Ist die Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig? Gemeinschaftseinrichtungen: Für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen, wenn in ihrer Einrichtung betreute Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, an einer infektiösen Durchfallerkrankung erkrankt oder dessen verdächtigt sind, wenn betreuende Personen an einer Shigellose erkrankt oder dessen verdächtig sind oder in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Shigellose aufgetreten ist. Es besteht eine Informationspflicht der Sorgeberechtigten gegenüber der Gemeinschaftseinrichtung. Ärzte: Meldepflicht für Krankheitsverdacht oder Erkrankung an einer akuten infektiösen Durchfallerkrankung, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder wenn mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen Labore: direkte oder indirekte Nachweis von Shigella sp., soweit er auf eine akute Infektion hinweist. Welche Gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden? Über Besuchs- und/oder Tätigkeitverbote sowie die Wiederzulassung entscheidet das Gesundheitsamt. Bei längerer Erregerausscheidung sollte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung gefunden werden, um ggf. eine Zulassung zu ermöglichen Für Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)? Kinder unter 6 Jahren, die an einer infektiösen Durchfallerkrankung durch Shigellen erkrankt oder dessen verdächtig sind, sowie betreuende Personen die an Shigellen erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen bzw. dort tätig sein. Eine Wiederzulassung nach klinischer Genesung ist erst nach 3 negativen aufeinanderfolgenden Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen möglich. Die erste Stuhlprobe sollte frühestens 24 Stunden nach Auftreten von geformtem Stuhl bzw. 24 Stunden nach Ende einer Antibiotikatherapie erfolgen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich. Für Kontaktpersonen Am Ende der Inkubationszeit ist eine Stuhlprobe zu entnehmen und ein negativer Befund nachzuweisen. Von dieser Regel kann abgewichen werden, solange keine verdächtigen Symptome auftreten und die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen sicher gewährleistet ist. Merkblatt Shigellose (Shigellenruhr, Dysenterie) Für die Arbeit in Lebensmittelbereichen (§42 IfSG)? Erkrankte, Erkrankungsverdächtige und Ausscheider einer infektiösen Durchfallerkrankung durch Shigellen dürfen nicht mit dem Herstellen, Behandeln oder In- Verkehr bringen von bestimmten Lebensmitteln tätig sein oder beschäftigt werden, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen. Wiederzulassung nach klinischer Genesung ist erst nach 3 negativen aufeinanderfolgenden Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen möglich (die erste Stuhlprobe frühestens 24 Stunden nach Auftreten von geformtem Stuhl bzw. 24 Stunden nach Beendigung einer antibiotischen Therapie). Ein schriftliches Ärztliches Attest ist erforderlich. Lebt in der häuslichen Gemeinschaft des Erkrankten jemand, der in einem Lebensmittelbetrieb tätig ist, sollte diese Person dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Ausscheider sollten jeden Wohnungswechsel und den Wechsel einer Arbeitsstelle im Lebensmittelbereich oder in Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich dem bisher zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Auch bei Aufnahme in ein Krankenhaus oder in ein Entbindungsheim oder bei Inanspruchnahme eines Arztes / einer Ärztin oder einer Hebamme müssen Sie dem behandelnden Arzt bzw. der Hebamme mitteilen, dass sie Ausscheider sind. Wo erhalte ich weitere Informationen? Das Gesundheitsamt steht Ihnen beratend zur Verfügung. Individuelle Fragen sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen. Auch im Internet z.B. auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) haben Sie die Möglichkeit, nähere Informationen zu Ihrer Erkrankung zu erhalten. Mit freundlichen Empfehlungen Ihr Gesundheitsamt des Main Kinzig Kreises -Abteilung Hygiene und UmweltmedizinBarbarossastraße 24 63571 Gelnhausen Telefon: 06051 / 85 – 11650 Fax: 06051 / 85 – 911677 E-Mail: [email protected] Das Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Ausführungen und kann nicht vollständig und abschließend die gesamten Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wiedergeben. Es entbindet keineswegs die verantwortlichen Personen, sich über aktuell geltenden Rechtsvorschriften ausreichend zu informieren und diese zu beachten. Die Informationen in dieser Handreichung wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen und Daten übernommen werden. Haftungsansprüche gegen die Autoren bzw. 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