Az. 621.414 :011.01 | du ENTWURF Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee Begründung zum Bebauungsplan „Reichenauerwiesen Ost“ in Böhringen Alle rot markierten Abschnitte sind noch in der Diskussion und werden im Laufe des Verfahrens konkretisiert. 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Das Plangebiet liegt am südöstlichen Gemarkungsrand von Böhringen und umfasst eine Fläche von 3,5 ha. Im Norden grenzt die Fläche unmittelbar an die Bahnlinie Radolfzell – Singen. Im Westen schließt das Gebiet an das FFH Gebiet „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb Singen“ an. Im Süden befindet sich die Kleingartenanlage des Vereins der Gartenfreunde e. V. Radolfzell. Im Osten grenzt das Industriegebiet „Hundertjauchert“ die Fläche ab. Der genaue räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan. 1.2 Anlass und Ziel der Planung Aktuell stehen in Radolfzell am Bodensee insgesamt ca. 21.000 m² städtische Gewerbeflächen zum Verkauf zur Verfügung, davon befindet sich der größte Anteil in Radolfzell; weitere Flächen im Stadtteil Markelfingen. Da die zum Verkauf stehenden Flächen immer weniger werden soll das im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesene Gebiet Reichenauerwiesen Ost entwickelt werden. 1.3 Aktuelle planungsrechtliche Situation Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Radolfzell ist das Plangebiet als Gewerbefläche ausgewiesen. 1.4 Planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan Art der Nutzung Wird im Laufe des Verfahrens ergänzt. Aus heutiger Sicht ist es wahrscheinlich das Richtung FFH Gebiet und Kleingartenanlage ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt wird und die verbleibende Fläche als Gewerbegebiet deklariert werden kann. Az. 621.414 :011.01 | du Maß der Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Geschossigkeit (wahrscheinlich 3 Geschosse), die Grundflächenzahl (GRZ) (0.6 oder 0.8) und die Gebäudehöhe (muss noch definiert werden) bestimmt. Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Erschließungsstraße. Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgelegt. Parkierungskonzept Die Parkierung der entstehenden Gewerbebetriebe soll sich im rückwärtigen oder seitlichen Bereich abspielen. Parkflächen zwischen Gewerbebetrieb und Erschließungsstraße sind nicht gewollt. Die Gewerbebauten sollen möglichst nah an die Straße rücken um den Straßenraum klar zu begrenzen. Öffentliche Stellplätze entstehen im Bereich des kleinen Platzes in der Mitte des Gebietes geplant. Von hier aus sind alle potentiellen Gewerbeflächen über den Gehweg schnell erreichbar. Weitere öffentliche Stellplätze sind nicht vorgesehen. Fußwege zur Erschließung Entlang der Erschließungsstraße entsteht ein einseitiger Gehweg. Die Gewerbebetriebe auf der anderen Straßenseite werden fußläufig ebenfalls hierüber erschlossen. Zugang zum FFH Gebiet Über einen 4.5 m breiten Weg ist es möglich in das angrenzende FFH Gebiet zu gelangen. Die Flurneuordnungsbehörde möchte über diesen Weg eine Zugangsmöglichkeit für Traktoren sicherstellen. Des Weiteren dient dieser Weg der Erschließung der angrenzenden Gewerbegrundstücke. Kleiner Aufenthaltsbereich In der Mitte des Gebietes entsteht eine kleine Platzsituation die den Arbeitenden vor Ort eine Aufenthaltsmöglichkeit außerhalb Ihrer Gewerbebetriebe ermöglichen soll. Ein großer Baum mit Sitzmöglichkeiten soll dazu einladen die Pausen hier zu verbringen. Ebenso soll der Platz ein kommunikativer Treffpunkt aller hier arbeitenden Menschen werden. Regenwasserversickerung Die Versickerung des Regenwassers erfolgt über einen Regenwasserkanal. Das Grundwasser steht bis zu 60 cm unter der Geländeoberfläche. Eine Versickerung vor Ort ist daher nicht möglich. Grünordnerische Festsetzungen Werden ergänzt sobald der Umweltbericht vom Büro 365 ° aus Überlingen vorliegt. Az. 621.414 :011.01 | du 1.5 Städtebauliche Kenndaten Fläche in qm Prozentanteil Gewerbegebiet Grünflächen Straßenbegleitgrün Straßenfläche Gehwege Öffentliche Parkplätze Offenes Gewässer 20259 9431 351 3789 1071 99 425 57% 27% 0,9% 10,7% 3% 0,3% 1,1% Plangebiet 35425 100% Radolfzell, den 17.09.2012 Martin Grünmüller Fachbereich Bauen | Stadtplanung