entwurf - Stadt Radolfzell

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Az. 621.414 :011.01 | du
ENTWURF
Große Kreisstadt Radolfzell am Bodensee
Begründung
zum Bebauungsplan „Reichenauerwiesen Ost“ in Böhringen
Alle rot markierten Abschnitte sind noch in der Diskussion und werden im Laufe des Verfahrens konkretisiert.
1.
Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Gemarkungsrand von Böhringen und umfasst eine
Fläche von 3,5 ha.
Im Norden grenzt die Fläche unmittelbar an die Bahnlinie Radolfzell – Singen. Im Westen schließt das Gebiet an das FFH Gebiet „Mettnau und Radolfzeller Aach unterhalb
Singen“ an. Im Süden befindet sich die Kleingartenanlage des Vereins der Gartenfreunde e. V. Radolfzell. Im Osten grenzt das Industriegebiet „Hundertjauchert“ die Fläche ab.
Der genaue räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum
Bebauungsplan.
1.2 Anlass und Ziel der Planung
Aktuell stehen in Radolfzell am Bodensee insgesamt ca. 21.000 m² städtische Gewerbeflächen zum Verkauf zur Verfügung, davon befindet sich der größte Anteil in Radolfzell;
weitere Flächen im Stadtteil Markelfingen. Da die zum Verkauf stehenden Flächen immer weniger werden soll das im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche ausgewiesene
Gebiet Reichenauerwiesen Ost entwickelt werden.
1.3 Aktuelle planungsrechtliche Situation
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Radolfzell ist das Plangebiet als Gewerbefläche ausgewiesen.
1.4 Planungsrechtliche Festsetzungen im Bebauungsplan
Art der Nutzung
Wird im Laufe des Verfahrens ergänzt. Aus heutiger Sicht ist es wahrscheinlich das
Richtung FFH Gebiet und Kleingartenanlage ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt wird und die verbleibende Fläche als Gewerbegebiet deklariert werden kann.
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Maß der Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Geschossigkeit (wahrscheinlich 3 Geschosse), die Grundflächenzahl (GRZ) (0.6 oder 0.8) und die Gebäudehöhe (muss noch
definiert werden) bestimmt. Unterer Bezugspunkt für die Gebäudehöhe ist die Erschließungsstraße.
Überbaubare Grundstücksfläche
Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgelegt.
Parkierungskonzept
Die Parkierung der entstehenden Gewerbebetriebe soll sich im rückwärtigen oder seitlichen Bereich abspielen. Parkflächen zwischen Gewerbebetrieb und Erschließungsstraße sind nicht gewollt. Die Gewerbebauten sollen möglichst nah an die Straße rücken um
den Straßenraum klar zu begrenzen.
Öffentliche Stellplätze entstehen im Bereich des kleinen Platzes in der Mitte des Gebietes geplant. Von hier aus sind alle potentiellen Gewerbeflächen über den Gehweg
schnell erreichbar. Weitere öffentliche Stellplätze sind nicht vorgesehen.
Fußwege zur Erschließung
Entlang der Erschließungsstraße entsteht ein einseitiger Gehweg. Die Gewerbebetriebe
auf der anderen Straßenseite werden fußläufig ebenfalls hierüber erschlossen.
Zugang zum FFH Gebiet
Über einen 4.5 m breiten Weg ist es möglich in das angrenzende FFH Gebiet zu gelangen. Die Flurneuordnungsbehörde möchte über diesen Weg eine Zugangsmöglichkeit
für Traktoren sicherstellen. Des Weiteren dient dieser Weg der Erschließung der angrenzenden Gewerbegrundstücke.
Kleiner Aufenthaltsbereich
In der Mitte des Gebietes entsteht eine kleine Platzsituation die den Arbeitenden vor Ort
eine Aufenthaltsmöglichkeit außerhalb Ihrer Gewerbebetriebe ermöglichen soll. Ein großer Baum mit Sitzmöglichkeiten soll dazu einladen die Pausen hier zu verbringen.
Ebenso soll der Platz ein kommunikativer Treffpunkt aller hier arbeitenden Menschen
werden.
Regenwasserversickerung
Die Versickerung des Regenwassers erfolgt über einen Regenwasserkanal. Das Grundwasser steht bis zu 60 cm unter der Geländeoberfläche. Eine Versickerung vor Ort ist
daher nicht möglich.
Grünordnerische Festsetzungen
Werden ergänzt sobald der Umweltbericht vom Büro 365 ° aus Überlingen vorliegt.
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1.5 Städtebauliche Kenndaten
Fläche in qm
Prozentanteil
Gewerbegebiet
Grünflächen
Straßenbegleitgrün
Straßenfläche
Gehwege
Öffentliche Parkplätze
Offenes Gewässer
20259
9431
351
3789
1071
99
425
57%
27%
0,9%
10,7%
3%
0,3%
1,1%
Plangebiet
35425
100%
Radolfzell, den 17.09.2012
Martin Grünmüller
Fachbereich Bauen | Stadtplanung
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