Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst

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Städtebauliches Gutachten
Fliegerhorst Goslar
Entwicklung der ehemaligen Kaserne
www.ackerspartner.de
Gutachter
Ackers Partner Städtebau
Prof. Walter Ackers
Sandra Pechmann
Adolfstraße 15, 38102 Braunschweig
[email protected]
www.ackerspartner.de
Auftraggeber und Herausgeber
© Ackers Partner Städtebau
Stadt Goslar
Fachdienst Stadtplanung
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar
www.goslar.de
[email protected]
Projektbearbeitung Ackers Partner Städtebau
Prof. Dipl.- Ing. Walter Ackers, Architekt und Stadtplaner
Dipl.- Ing. Sandra Pechmann, Architektin und Stadtplanerin
Dipl.- Ing. Christina Kuczyk
Gestaltung
Ackers Partner Städtebau
Stand
Januar 2011
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Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei dem Büro Ackers Partner
Städtebau in Braunschweig.
Städtebauliches Gutachten
Fliegerhorst Goslar
Entwicklung der ehemaligen Kaserne
Abb. 0/1 ehemaliges Kontrollgebäude, Gebäude 44
2
Inhalt
1 Einleitung
5
2 Grundlagen und Analyse 6
3 Entwicklungsmodelle
22
4 Zusammenfassung
54
5 Anhang
56
Quellen
2.1 Lage im Stadtgebiet
6
2.2 Gliederung des Areals
10
2.3 Flächennutzungsplan
13
2.4 Denkmalschutz
14
2.5 Städtebau und Architektur
16
2.6 Baulicher Zustand
18
2.7 Biotopkartierung
20
3.1 Basis
22
3.2 Erschließungsmodelle
25
3.3 Nutzungsmodelle
32
3.4 Städtebauliche Studien
38
3.5 Minimalvariante
50
5.1 Gebäudebezeichnung
56
5.2 Gebäudedokumentation
58
76
3
Gut Grauhof
Sachsenhai
Fliegerhorst
Jürgenohl
Gewerbegebiet
Baßgeige
Abb. 0/2 Fliegerhorst von Südwesten
4
1
Einleitung
Der Fliegerhorst Goslar im Norden des
Stadtteils Jürgenohl steht nach seiner
Aufgabe als Bundeswehrstandort für eine
Nachnutzung zur Disposition. Das seit
seiner Gründung in den 30er Jahren militärisch genutzte Territorium umfasst ca. 63
Hektar mit einem ausgedehnten Bestand
an Kasernenbauten, mit Mannschafts- und
Offiziersgebäuden, Versorgungseinrichtungen, Fahrzeughallen und sonstigen
militärischen Einrichtungen. Eingebettet in
einen ebenso umfangreichen Baumbestand
gilt der gesamte Fliegerhorst in seiner Struktur
als zeittypisches Beispiel einer Kaserne.
Mit seinen Gebäuden und Freiflächen sind
Entwicklungspotentiale für eine städtische
Entwicklung vorhanden, die einerseits
durch das angrenzende Gewerbegebiet im
Westen und den südlich anschließenden
Stadtteil Jürgenohl funktional und städtebaulich vorgeprägt sind.
fließen wiederum direkt in den Stadtentwicklungsprozess ein.
Es liegt im verständlichen Interesse der
Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA], das Gebiet optimal
zu vermarkten und im Interesse der Stadt,
dieses Gebiet im Sinne der eigenen Stadtentwicklung sinnvoll einzusetzen. Ein
Interesse am Erwerb der Anlage durch die
Stadt Goslar ist nicht vorgesehen und auch
nicht Ziel dieses Gutachtens.
Es wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe, die Projektgruppe, unter Leitung
des Fachbereiches 3 – Bauservice zur Koordination und Abstimmung des Verfahrens
eingesetzt. Die Lenkungsgruppe, besetzt
mit Fraktions- und Verwaltungsvertretern,
nahm entscheidende Weichenstellungen
vor. In einer Bürgerversammlung konnten
sich interessierte Bürger über den Stand
des Gutachtens informieren und ihre
Anregungen mit dem Umgang und der
zukünftigen Nutzung des Fliegerhorstes
einbringen. Außerdem bestand die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche im
Internet auf der Homepage der Stadt
Goslar im ISEK-Diskussions-Forum oder
direkt bei den Ansprechpartnern der Stadt
Goslar vorzubringen.
Im Rahmen dieses Gutachtens müssen
deshalb einerseits die endogenen Entwicklungspotentiale des Standortes herausgearbeitet werden und diese andererseits im
Kontext der exogenen Potentiale aus der
Entwicklung Goslars bewertet werden.
Diese notwendige Abwägung greift damit
ein in den derzeit laufenden Prozess des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
Goslar 2025, in dem alle wesentlichen
Parameter und Ziele der künftigen Entwicklung formuliert werden. Im Entwurf
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Goslar wird das Gelände
als wichtiger Bereich für die gewerbliche
Entwicklung und für die Schaffung von
qualitativ hochwertigem Wohnraum
dargestellt. Die Ergebnisse des Gutachtens
Das Städtebauliche Gutachten lotet
verschiedene Möglichkeiten aus, wie das
Gelände sinnvoll erschlossen und genutzt
werden kann. Hierbei sollen gleichzeitig
Handlungsspielräume für potentielle Investoren und Eigentümer in städtebaulich geeigneten Strukturen gewährleistet werden.
Dafür werden auf den Ebenen Erschließung, Nutzung und Bebauung mögliche
Entwicklungen in Varianten aufgezeigt.
Primärer Entwurfsgedanke ist dabei, wesentliche vorhandene Qualitäten, wie die
städtebauliche Grundstruktur, die prägnanten architektonischen Bestände, die
Erschließung und der im Laufe der Jahre
entstandene Baumbestand in die zukünftigen Strukturen zu integrieren.
Auf Grundlage dieses Gutachtens wird
die zukünftige Eigentümerin [BImA], das
Gelände zum Verkauf anbieten.
5
2
Grundlagen und Analyse
2.1 Lage im Stadtgebiet
Das ehemalige Kasernengelände befindet
sich im nördlichen Stadtgebiet von Goslar
[vgl. Abb. 2.1/1].
Verkehr
Über die Marienburger Straße, die Grauhöfer Landwehr und die Stapelner Straße
[Gewerbegebiet Baßgeige] ist das Kasernenareal an die Bundesstraßen B 6, B 82 und
B 241 angebunden.
Über die Bundesstraßen B 6, B 82 und
B 241 ist die Stadt an das überregionale
Verkehrsnetz, die Autobahnen A 395 nach
Norden, A 7 nach Nordwesten und Südwesten und A 14 nach Osten, angebunden.
Goslar verfügt über zwei Bahnhaltepunkte
– am Nordrand der Altstadt und im Stadtteil Oker. Der ICE-Bahnhof Hildesheim ist
somit gut erreichbar.
Den internationalen Flughafen Hannover
erreicht man in etwas mehr als einer
Stunde. Der Flughafen BraunschweigWolfsburg und der Hafen von Braunschweig am Mittellandkanal sind nur ca.
45 Autominuten entfernt. Ebenso weit
ist es zu dem Güterverkehrszentrum und
Binnenhafen Salzgitter.
Stadtteil Jürgenohl
Im Süden grenzt der Stadtteil Jürgenohl
mit Kramerswinkel an das Areal – eine in
der Nachkriegszeit entstandene Siedlungszelle.
Der Stadtteil dient vorrangig dem Wohnen.
Differenzierte Bauformen – von Geschosswohnen bis Einfamilienhaus – sowie eine
starke Durchgrünung, sei es privat,
öffentlich oder halböffentlich, prägen das
Wohnen.
Hahndorf
B6
Gut
Grauhof
Baßgeige
Gut
Riechenberg
Gut
Ohlhof
Fliegerhorst
KramersJürgenohl winkel
B8
2
Jerstedt
Ohlhof
B6
B6
2
B8
Steinberg
Georgenberg
Sudmerberg
Altstadt
Rammelsberg
41
B2
Abb. 2.1/1 Lage im Stadtgebiet mit Hauptverkehrsstraßen
6
B4
98
Oker
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
In den durch rote Balken gekennzeichneten Bereichen grenzen reine Wohngebiete
[WR] direkt an das Gelände der Kaserne.
Um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen, sind hier bei einer gewerblichen
Nutzung der Flächen entsprechende Pufferfunktionen zum Wohnen vorzusehen.
Durch einen zentralen Versorgungsschwerpunkt am Jürgenohler Marktplatz und
eine eigene soziale Infrastruktur wird eine
gewisse Eigenständigkeit des Stadtteils
gewährleistet. Die Bewohner können sich
innerhalb ihres Quartiers mit Gütern des
täglichen Bedarfs versorgen. Im Rahmen
der Konzentration von Nahversorgung an
Hauptverkehrsachsen kämpft der Versorgungsschwerpunkt jedoch um seine
Bedeutung. Die Vielfalt des Angebotes
innerhalb des Stadtteils nimmt ab.
Wichtiger Arbeitsstandort und unmittelbar
an das Gelände der Kaserne angrenzend
sind die Asklepios Harzkliniken.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept
[ISEK] wird der Stadtteil als Entwicklungsschwerpunkt Wohnen der Gesamtstadt definiert. Neben der Sicherung und Erhöhung
der Qualität des Wohnungsbestandes, der
Verbesserung der Wohnumfeldqualitäten
und der Sicherung der Nahversorgung ist
ein langfristiges Umstrukturierungskonzept
in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften zu entwickeln.
Abb. 2.1/2 Lage in der Region [Auszug aus dem LROP 2008]
7
Grundlagen und Analyse
Gewerbegebiet Baßgeige
Das insgesamt 150 ha große Gewerbegebiet Baßgeige grenzt im Westen an die
ehemalige Kaserne.
In dem Gewerbegebiet sind rund 150
Firmen mit über 4.700 Arbeitsplätzen
ansässig. Außerdem sind hier großflächiger
Einzelhandel und ein Kino angesiedelt.
ein Projekt mit regionaler und überregionaler Bedeutung in Kombination mit Hotel
und Gastronomie denkbar.
Im ISEK wurden drei Entwicklungspotentiale für das Gewerbegebiet lokalisiert. In
der Baßgeige-Süd eine ca. 6,4 ha große
Fläche. Die dort vorhande Fläche ist bisher
als Mischbaufläche, landwirtschaftlich genutzte Fläche und Grünfläche im Flächennutzungsplan gekennzeichnet und soll
zukünftig gewerblich entwickelt werden.
In der Baßgeige-Nord ist eine ca. 11,7 ha
große FNP-Reserve-Fläche für Gewerbe
vorhanden. Außerdem soll eine 31,6 ha
große, bisher landwirtschaftlich genutzte
Fläche zukünftig als Gewerbefläche ausgewiesen werden.
Sachsenhai und Gut Grauhof
Im Norden grenzt das Naherholungsgebiet
Sachsenhai unmittelbar an den Fliegerhorst. Nordöstlich befindet sich das Gut
Grauhof umgeben von landwirtschaftlich
genutzten Flächen, die an den Fliegerhorst
grenzen.
Angrenzende Nutzungen
Der Bezug zum angrenzenden Landschaftsraum bietet vielseitige Möglichkeiten. Aufgrund fehlender Angebote und nicht ausreichender Wegenetze – vor allem in Folge
der jahrzehntelangen Abgeschlossenheit
des Kasernenareals – konnten diese noch
nicht genügend geschöpft werden.
Der Übergang zum Wald bzw. zur Landschaft ist ein bei den im Folgenden dargestellten Modellen sensibler Bereich.
Im Leitbild Freiraumentwicklung des ISEK
ist neben dem Fliegerhorst selbst das Gut
Grauhof mit dem dazugehörigen Umfeld
als Entwicklungsraum für Freizeit und
Erholung dargestellt, genauer als Potential
für intensive Erholung und Freizeit. Hier ist
8
GE
Gewerbegebiet
Tags
Nachts
65 dB
55 dB
GE1
Gewerbegebiet
Tags
Nachts
60 dB
45 dB
MI
Mischgebiet
Tags
Nachts
60 dB
45 dB
WR
Reines Wohngebiet
Tags
Nachts
50 dB
35 dB
WA
Allgemeines Wohngebiet
Tags
Nachts
55 dB
40 dB
SO
Sondergebiet Klinik
Gemeinbedarf
Wald
Pufferfunktion zum Wohnen:
Sicherstellen gesunder Wohnverhältnisse
Übergang zum Wald / zur Landschaft
N
0
50
100
150
200
250
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 2.1/3 Angrenzende Nutzungen
9
Grundlagen und Analyse
2.2 Gliederung des Areals
Das ca. 61 ha große Gelände gliedert
sich durch zwei in Nord-Süd-Richtung
verlaufende Grünzüge. Es sind vier historische Nutzungseinheiten ablesbar: in das
Regimentsviertel im Osten, die Truppenunterkünfte im zentralen und nordöstlichen
Bereich und die dem ehemaligen Rollfeld
zugewanden Hallen mit dem Kontrollgebäude im Süden [heute befindet sich hier
der Stadtteil Jürgenohl].
Die zweigeschossigen Zeilenbauten der
Unterkünfte für die Offiziere im sogenannten Regimentsviertel stehen im Halbkreis
um das repräsentative Offizierskasino.
Ergänzt werden diese durch die südlich
angrenzenden zwei Doppelwohnhäuser
der Feldwebel und die südwestlich gelegene Kommandeursvilla. Die in einem
der beiden Grünzüge gelegene Stabsvilla
kann diesem Bereich ebenfalls zugeordnet
werden.
Die Mannschaftsunterkünfte, auch Staffelgebäude genannt, sind in zwei Gruppen
unterteilt.
Die erste Gruppe ist im zentralen Bereich
hinter dem Flugkontrollgebäude angeordnet. Die zweigeschossigen Winkelgebäude
sind achsensymmetrisch angeordnet und
gruppieren sich um einen Hof mit dem
Küchengebäude. Hierzu zählen ebenfalls
das Krankenrevier und das Unteroffiziersheim, die nicht in die Symmetrie einbezogen sind.
Die im Westen des Areals gelegene zweite
Gruppierung von Truppenunterkünften
besteht aus zwei H-förmigen, ebenfalls
achsensymmetrisch um einen Hof angeordneten Gebäuden. Das südlichere besitzt
eine repräsentative Durchfahrt zum Hof.
Ergänzt wird das Ensemble durch ein
Küchengebäude.
Das ehemalige Rollfeld befand sich südlich des Geländes im heutigen Stadtteil
Jürgenohl. Entlang der nicht mehr vorhandenen Rollbahn wurden die Flugzeughallen
[Hangars] angeordnet. Von den ursprünglich 5 Hangars sind noch 4 erhalten.
10
Das mittig angeordnete Flugkontrollgebäude mit Uhr- [Schlauch-] Turm am
westlichen und dem ehemaligen Tower
am östlichen Kopfende tritt leicht aus der
Flucht der Hangars hervor.
Im Südwesten konzentrieren sich die
Sportstätten mit einer Sporthalle und
mehreren dazugehörigen Sportplätzen.
Verschiedene Nebengebäude wie Werkstätten, Garagenhöfe und technische
Versorgungseinheiten befinden sich in den
Zwischenbereichen.
Im Nordosten, im Grünzug gelegen,
befindet sich ein ABC-Übungsraum samt
Übungsgelände.
Historische Nutzungseinheiten
Kontrollgebäude
zerstörtes Gebäude
Hallen / Hangars mit Anbauten
Grundstücksgrenze
Truppenunterkünfte
Regimentsviertel
N
0
50
100
150
200
250
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 2.2/1 Historische Nutzungseinheiten
11
12
Abb. 2.2/2 Nutzungen
N
0
150
200
250
Wohnnutzung
Versorgung,
Instandhaltung, Lager
100
Sportflächen
Wirtschaftsgebäude,
Küche, UHG, OHG
50
Sport
Verwaltung
Grundstücksgrenze
Kultur
Unterkünfte
Nutzungen
Grundlagen und Analyse
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
2.3 Flächennutzungsplan/
Bebauungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan
[FNP] der Stadt Goslar [Neuaufstellung:
1981] übernimmt das Fliegerhorstgelände
als Fläche für Gemeinbedarf ohne Zweckbestimmung, wie bei Kasernenstandorten
üblich. Die Planungshoheit liegt bisher
noch beim Bund.
Ein verbindlicher Bebauungsplan oder
Bebauungsplanentwurf existiert dementsprechend nicht.
Sobald die Stadt die Planungshoheit übernimmt, sollen die angestrebten Flächennutzungen gemäß diesem städtebaulichen
Gutachten neu im Flächennutzungsplan
dargestellt werden.
Das vorliegende städtebauliche Gutachten empfiehlt alternative Nutzungen, die
in Vorbereitung einer Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines
Bebauungsplans, in den Kategorien des
Planungsrechtes dargestellt sind [siehe
Nutzungsmodelle S. 32].
Garagenhof
Mannschaftsunterkünfte 1
Abb. 2.3/1 Fliegerhorst von Norden: Mannschaftsunterkünfte 1 und Garagenhof
13
Grundlagen und Analyse
2.4 Denkmalschutz
Abb. 2.4/1 ehemaliges Kontrollgebäude, Gebäude 44
Nahezu das gesamte Fliegerhorstgelände
ist als denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble nach § 3.3 NDSchG ausgewiesen. Innerhalb sind einzelne Gebäude als
Einzelbaudenkmale nach § 3.2 NDSchG
gekennzeichnet [siehe Abb. 2.4/2].
Die Zuständigkeit bezüglich des Denkmalschutzes liegt derzeit noch beim Bund und
damit bei der Oberen Denkmalschutzbehörde. Sie ergeht jedoch an die Stadt Goslar [Untere Denkmalschutzbehörde] sobald
die BImA als mittelbare Bundesbehörde
Eigentümerin der Liegenschaft wird.
Denkmalschutz
1
Einzelbaudenkmal innerhalb des denkmalgschützen Ensembles
[nach § 3.2 NDSchG]
2
Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble
[nach § 3.3 NDSchG]
3
kein Denkmalwert
Grundstücksgrenze
14
N
0
50
100
150
200
250
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 2.4/2 Denkmalschutz
15
Grundlagen und Analyse
2.5 Städebau und Architektur
In diesem Plan wird der Gebäudebestand
nach architektonischen und städtebaulichen Gesichtspunkten bewertet. Diese
Einschätzung erfolgt unabhängig vom
Denkmalwert und kann dadurch eine abweichende Bewertung zur Folge haben.
Abb. 2.5/1 Mannschaftsunterkünfte 1, Gebäude 62
Es wurde eine Differenzierung in den folgenden Kategorien vorgenommen:
1- Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
2- Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
3- technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
4- prägnantes städtebauliches Ensemble.
Die Gebäude der Mannschaftsunterkünfte, des Regimentsviertels und die
Hallenbauten im Süden besitzen einen
zeitgenössischen architektonischen bzw.
konstruktiven Anspruch und heben sich
von technisch-funktionalen Gebäuden,
wie den Garagenhöfen im Osten und im
Norden in ihrer Struktur und Ausstattung
klar ab.
Abb. 2.5/2 Offiziersheim / Kasino, Gebäude 9
Aufgrund ihrer repräsentativen und öffentlich wirksamen Funktion innerhalb des
ehemaligen Kasernengeländes besitzen
Gebäude wie das Offizierskasino, das Kontrollgebäude oder die Küchengebäude
besonders hohen architektonischen Anspruch.
Weiterhin lassen sich verschiedene Gebäudeeinheiten ablesen, die sich als prägnante
städtebauliche Ensembles abbilden. Dazu
gehören die beiden Mannschaftsunterkünfte und das Regimentsviertel.
Städtebau/ Architektur
Konstruktionslinien und -achsen verdeutlichen z.B. den symmetrischen Aufbau von
Gebäudeeinheiten oder die Ausrichtung
der Hallen / Hangars zu dem ehemaligen
Rollfeld. Das ehemalige Kontrollgebäude
tritt aufgrund seiner Funktion aus dieser
Linie hervor. Heute bildet es den visuellen
Empfang von der Marienburger Straße,
aus dem Ortsteil Jürgenohl kommend.
16
1
Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich
2
Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch
3
technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch
prägnantes städtebauliches Ensemble
Konstruktionslinien und -achsen
Grundstücksgrenze
N
0
50
100
150
200
250
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 2.5/3 Städtebau und Architektur
17
Grundlagen und Analyse
2.6 Baulicher Zustand
Die Bewertung des baulichen Zustandes
erfolgte über eine augenscheinliche Begutachtung der einzelnen Gebäude von
außen.
Abb. 2.6/1 ehemalige Wirtschaftsgebäude [Küche 2], Gebäude 24
Es wurde nach folgenden Kategorien unterschieden:
1- guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf
2- größerer Erneuerungsbedarf
3- bauliche Substanz gefährdet / Abriss
geplant.
Die meisten Gebäude sind durch die
kontinuierliche Pflege des Bundes und der
Bundeswehr in einem guten Gesamtzustand. Um die Bauten einer angemessenen
Nachnutzung zuführen zu können, bedarf
es grundsätzlich eines gewissen Maßes an
Pflege und Instandsetzung.
Abb. 2.6/2 ehemalige Werkstatt, Gebäude 64
Um für die Mannschaftsunterkünfte eine
qualitativ hochwertige Nachnutzung z.B.
für Dienstleistungen zu gewährleisten,
besteht in diesem Zusammenhang gleichzeitig größerer Erneuerungsbedarf.
Das ehemalige Küchengebäude 24 ist
in sehr schlechtem Zustand. Da Teile des
Dachstuhles eingestürzt sind, ist das Gebäude bereits zum Abriss durch die Obere
Denkmalschutzbehörde freigegeben.
Bei den Gebäuden 55 und 83 ist die
bauliche Substanz gefährdet und eine
Nachnutzung nur mit hohem finanziellen
Aufwand möglich. Die grundlegende
Gebäudekonstruktion aus Bohlenlamellen
von Halle 55 zum Beispiel ist teilweise vom
Einsturz bedroht und nur durch Stützen
gesichert.
Die bereits bekannten Altlastenflächen
sind nachrichtlich in das Gutachten übernommen. Es kann aufgrund der ehemaligen Gebäudenutzungen [z.B. Tankstelle,
Öllager] jedoch von weiteren Belastungen
ausgegangen werden. Eine Konkretisierung ist kein Bestandteil des städtebaulichen Gutachtens und muss in einem
separaten Gutachten überprüft werden.
18
Äußerer baulicher Zustand
1
guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf
2
größerer Erneuerungsbedarf
3
bauliche Substanz gefährdet / Abriss geplant
Altlastenstandorte [nachrichtlich übernommen], aufgrund der ehemaligen
Gebäudenutzungen kann von weiteren Belastungen ausgegangen werden
Grundstücksgrenze
N
0
50
100
150
200
250
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 2.6/3 Äußerer baulicher Zustand
19
Grundlagen und Analyse
2.7 Biotopkartierung
Das Büro Biodata GbR aus Braunschweig
wurde mit der Kartierung und Bewertung
der vorhandenen Biotoptypen beauftragt.
Dem städtebaulichen Gutachten liegt der
Zwischenbericht – Erfassung von Biotopen sowie Untersuchungen zu ausgewählten Tier- und Pflanzenartengruppen
auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Goslar [Stand: 09/2010] zugrunde.
Wesentliche Aussagen zur Bewertung der
Biotope [vgl. Abb. 2.7/2] sind bereits bei
der Erarbeitung der Entwicklungsmodelle
berücksichtigt.
Abb. 2.7/1 Biotop mit hohem Wert im Bereich des Stabsgebäudes 17
20
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 2.7/2 Bewertung der einzelnen Biotope basierend auf Wertstufenangaben
[aus: Zwischenbericht Biodata, Stand: 09/2010]
21
3
Entwicklungsmodelle
3.1 Basis
Der Plan Basis zeigt wesentliche städtebauliche Rahmenbedingungen für die
grundsätzliche Entwicklung des Gebietes
auf. Diese orientieren sich hierbei hauptsächlich an den Gegebenheiten vor Ort
und beinhalten zugleich eine Bewertung
der vorhandenen Qualitäten. Diese sind
die vorhandene Grünsubstanz und der
prägende Gebäudebestand.
Grünsubstanz
Das Grün, vor allem der umfangreich
vorhandene Baumbestand, stellt eine wesentliche Qualität des Gebietes dar. Dieser
Charakter ist noch ausbaufähig. Es werden
zwei unterschiedliche Zielcharaktere formuliert: Wald- und Parkcharakter.
Die beiden vorhandenen Grünzüge sollen
den zum Teil bereits gegebenen Waldcharakter beibehalten bzw. weiter in diese
Richtung entwickelt werden. Gleichzeitig
gliedern sie das Gebiet großräumig.
Des Weiteren sollen die dem vorhandenen
Gebäudebestand unmittelbar zugeordneten Freiflächen einen stärkeren Parkcharakter erhalten und zukünftige Nutzungen
in eine attraktive Freiraumgestaltung einbetten. Dies erfordert eine stärkere Pflege
und Gestaltung dieser Flächen.
Freiraum
Waldcharakter
Parkcharakter mit baulichem
Ergänzungspotential
Gebäudebestand
zu erhalten [Restnutzung weiterer
Originalbausubstanz möglich]
Bausubstanz gefährdet
Potentielle Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen
N
Grundstücksgrenze
Abb. 3.1/1 Basis
22
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
23
250
Entwicklungsmodelle
Das unterschiedliche Grün soll nicht nur
das Erscheinungsbild der zukünftigen Nutzungen mitprägen, sondern vielmehr auch
ein Naherholungsangebot für den angrenzenden Stadtteils Jürgenohl bieten.
Abb. 3.1/2 Mannschaftsunterkünfte 2 - Staffelgebäude, Gebäude 83
Bei einer Vermarktung des Geländes ist zu
klären, wer die Kosten für die Pflege der
Wald- und Grünflächen übernimmt.
Bei einer notwendigen Parzellierung des
Planungsgebietes und dem damit verbundenen Strukturwandel ist es wichtig darauf
zu achten, dass der parkartige Charakter
des Geländes durch zu erwartende Einfriedungen nicht verloren geht.
Derzeit wird der Großteil des vorhandenen
Grünbestandes als Wald eingestuft und
unterliegt damit den Bestimmungen des
Waldgesetzes. Die gesetzlichen Bestimmungen des §39 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zu berücksichtigen. Geplante
Eingriffe.
Gebäudebestand
Der Gebäudebestand wird, wie in Kapitel
2.5 Städtebau und Architektur beschrieben, differenzieret in: aus städtebaulicharchitektonischer Sicht zu erhaltende
Gebäude und in technisch-funktionale
Zweckbauten.
Der prägende nachzunutzende Gebäudebestand wird im Plan dargestellt. Die gesondert gekennzeichneten Gebäude [rote
Randlinie] 55 und 83 sind in ihrer Substanz
gefährdet. Falls diese Gebäude langfristig
nicht zu erhalten bzw. nachzunutzen sind,
kann ein Ersatz vorgenommen werden. Ein
möglicher Neubau soll sich in die vorhandenen Strukturen integrieren und wesentliche Bezüge [z.B. Achsialität, Dimension]
wieder aufnehmen.
Die funktionalen Zweckbauten sind in diesem Plan nicht dargestellt, da sie als nicht
prägend bewertet wurden. Diese Gebäude
können jedoch ebenfalls einer neuen
Nutzung zugeführt werden, so lange die
24
Abb. 3.1/3 ehemalige Flugzeughalle, Gebäude 55
Nachfrage dafür besteht und die Sicherheit
der Bausubstanz gewährleistet ist.
Die mit Parkcharakter gekennzeichneten Flächen sind gleichzeitig potentielle
Flächen für bauliche Ergänzungen. Ergänzungen sollen vor allem in dem Stadtteil
zugewandten Bereichen erfolgen.
Konkretere Aussagen sind hierbei den unter
3.3 beschriebenen Nutzungsmodellen zu
entnehmen.
Potentielle Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Auf dem Gelände befinden sich ökologisch
aufwertbare Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Bezug
nehmend auf die Biotopkartierung [Zwischenbericht, Stand: 09/2010] des Büros
Biodata GbR, Braunschweig, sind potentielle Flächen für entsprechende Maßnahmen gekennzeichnet [gelbe Randsignatur].
Diese befinden sich vor allem im Norden als
Übergang zum angrenzenden Sachsenhai.
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
3.2 Erschließungsmodelle
Die Erschließungsmodelle zeigen das
wesentliche Erschließungskonzept in drei
Varianten auf. Es wird eine Hierarchie der
Erschließung aus Haupt-, Neben- und Teilbereichserschließung sowie ergänzende
Fußwegeverbindungen dargestellt.
Darüber hinaus sind Haupt- und Nebenzuwegungen in das Gebiet gekennzeichnet.
Vor der Festlegung auf eine der Varianten
sind die anzunehmenden Auswirkungen
der neuen Wegeverbindung in Abhängigkeit zur geplanten Nutzung auf die
Verkehrsströme im Stadtteil Jürgenohl /
Kramerswinkel mittels Verkehrsgutachten
zu prüfen.
Das vorhandene Wegesystem ist kurzfristig
nutzbar, muss aber mittel- bis langfristig
entsprechend den Vorgaben für öffentliche
Straßen angepasst und in Teilen erneuert
werden.
Alle hier dargestellten Varianten beziehen
sich auf das bereits vorhandene Erschließungsnetz. Eine komplette Neustrukturierung des Gebietes wurde ausgeschlossen.
Eine Haupt- oder Nebenerschließung über
den Görgweg wurde ebenfalls ausgeschlossen, da dieser Bereich als sensibler
Übergang zum Sachsenhai im Norden
bewertet wurde [vgl. S. 9, Angrenzende
Nutzungen].
Allgemeine Zielsetzungen für alle
Erschließungsmodelle
Das Straßennetz wird durch Fußwegeverbindungen ergänzt. Es sollen hiermit vor
allem die Verknüpfungen mit dem Stadtteil
Jürgenohl und in Richtung Sachsenhai und
Gut Grauhof sichergestellt werden.
Die Haupterschließung der ehemaligen
Flugzeughallen erfolgt ausschließlich von
Norden, um eine mögliche Lärmbelastung
der südlich angrenzenden Wohngebiete zu
minimieren.
reich der Mannschaftsunterkünfte entfällt,
da die Bedeutung dieser Wegeverbindung
untergeordnet und für die Erschließung
nicht notwendig ist. Vielmehr soll die
Durchgängigkeit des Grünzuges gewährleistet werden.
Erschließungsträger
Die Erschließung des Entwicklungsgebietes
soll nicht durch die Stadt Goslar erfolgen.
Erschließungsträger wird die BImA als
Eigentümerin des Geländes oder der
spätere Käufer. Die Straßen und Wege
verbleiben zunächst als Privatstraßen /
-wege im Besitz des Erschließungsträgers.
Die öffentliche Nutzung wird vertraglich
gesichert.
In der Regel sind die vorhandenen Querschnitte der Straßen für die Nutzung als
Privatstraßen ausreichend. Langfristig
sollte jedoch ein Ausbau entsprechend den
Vorgaben für öffentliche Straßen [z.B. der
Gehwege] erfolgen. Nach Abschluss dieser
Maßnahmen kann eine Übergabe der
Straßen in die Baulast der Stadt erfolgen.
Auf dem Kasernengelände befinden sich
Entwässerungsleitungen und Stauwerke
(Regenwasser / Schmutzwasser) zur Entsorgung des Wohngebietes Goslar-Jürgenohl
(Betreiber: Eurawasser) und Trinkwasserversorgungsleitungen und Energieversorgungsleitungen (Betreiber: Harzenergie).
Weiterhin werden über das interne bundeseigene Schmutzwassernetz der Kaserne die Abwässer von den angrenzenden
Häusern am Görgweg unter Anbindung an
das öffentliche Abwassernetz im Bereich
der Grauhöfer Landwehr entsorgt. Ein
angrenzendes Gewerbegrundstück an der
Grauhöfer Landwehr wird unter Nutzung
der bundeseigenen Trafostation Gebäude
Nr. 40 mit Energie versorgt. Diese Leitungsrechte bzw. Sondernutzungen sind bei der
Erschließungsplanung zu berücksichtigen.
Die den westlichen Grünzug heute trennende Querverbindung zum zentralen Be-
25
Entwicklungsmodelle
Erschließungsmodell A: Ost-West-Hauptachse
Modell A basiert auf einer bereits im
Verkehrsentwicklungsplan der Stadt
Goslar untersuchten Erschließungsvariante
[Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert,
Hannover, 2005].
In Modell A wird das Gebiet über eine
durchgängige von Ost nach West verlaufende Hauptachse erschlossen. Die Hauptzuwegung erfolgt über die Grauhöfer
Landwehr im Westen und die Lilienthalstraße im Osten. Der Eingang über die
Marienburger Straße erhält eine untergeordnete Rolle.
Die einzelnen Bereiche des Entwicklungsgebietes werden über ringförmige Nebenerschließungen angebunden und durch
die sogenannte Teilbereichserschließung
ergänzt.
Bei dieser Variante muss der Verkehrsknoten im Bereich Gebäude 8 ggf. neu
angelegt werden, um einen angemessenen
Kurvenradius für den motorisierten Verkehr
zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass das
Gebäude entfallen würde.
Bei diesem Modell sind vor allem die Auswirkungen für den Einzelhandel im Umfeld
Marienburger Straße – dieser kann nicht
von dem voraussichtlich zusätzlich anfallenden Verkehr profitieren – und eine verkehrliche Mehrbelastung für das Wohnen
in Kramerswinkel weiter zu prüfen. Zusätzliche Verkehrsflüsse aus dem Gewerbegebiet Baßgeige über den Fliegerhorst nach
Osten in Richtung B 82 könnten darüber
hinaus die Folge sein.
Haupterschließung
Nebenerschließung
Teilbereichserschließung
Fußwege
Option für Netzergänzung (langfristig)
Hauptzuwegung
N
Nebenzuwegung
Grundstücksgrenze
Abb. 3.2/1 Erschließungsmodell A
26
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
27
250
Entwicklungsmodelle
Erschließungsmodell B: Regimentsviertel abgekoppelt
Das zweite Erschließungsmodell geht von
einer »ruhigen« Nachnutzung des ehemaligen Regimentsviertels im Osten des Areals
aus, so dass der im westlichen und zentralen Bereich anfallende Verkehr hier nicht
hindurch geführt werden soll.
Die Hauptzuwegung erfolgt über die
Grauhöfer Landwehr und die Marienburger
Straße.
Das Regimentsviertel erhält eine eigenständige, aber untergeordnete Erschließung
über die Lilienthalstraße. Der Bereich ist
entweder komplett vom restlichen Areal
abzukoppeln oder lediglich durch eine
untergeordnete / eingeschränkte Erschließung verbunden.
Bei diesem Modell ist eine quantitative
Mehrbelastung der Marienburger Straße
anzunehmen, die ggf. zu positiven Effekten
für den Einzelhandel führen könnte, aber
auch eine Mehrbelastung der angrenzenden Wohnbereiche nach sich zieht.
Haupterschließung
Nebenerschließung
Teilbereichserschließung
Fußwege
Option für Netzergänzung (langfristig)
Hauptzuwegung
N
Nebenzuwegung
Grundstücksgrenze
Abb. 3.2/2 Erschließungsmodell B
28
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
29
250
Entwicklungsmodelle
Erschließungsmodell C: Erschließung von Teilbereichen
Das Modell C geht in Folge einer zeitlich gestaffelten Entwicklung oder einer
starken Nutzungstrennung im westlichen,
zentralen und östlichen Bereich von drei
einzeln zu erschließenden Bereichen aus.
Der westliche Bereich wird über die Grauhöfer Landwehr erschlossen. Die Erschließung des zentralen Bereiches erfolgt über
die Marienburger Straße. Das Regimentsviertel ist wie in Modell B über die Lilienthalstraße zugänglich.
Langfristig ist die Einbindung der Teilbereiche in ein Gesamtnetz [wie in Modell B
aufgezeigt] sinnvoll.
Haupterschließung
Nebenerschließung
Teilbereichserschließung
Fußwege
Option für Netzergänzung (langfristig)
Hauptzuwegung
N
Nebenzuwegung
Grundstücksgrenze
Abb. 3.2/3 Erschließungsmodell C
30
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
31
250
Entwicklungsmodelle
3.3 Nutzungsmodelle
Zwei Modelle zeigen mögliche Nutzungen
der verschiedenen Teilbereiche auf, kennzeichnen nicht zu bebauende Flächen und
stellen ergänzende Rahmenbedingungen
dar. Dies geschieht in Vorbereitung von
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung in den Kategorien des
Planungsrechtes.
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes [ISEK] konnte für Goslar
kein akuter Bedarf im Bereich Wohnen,
Gewerbe oder Dienstleistungen festgestellt
werden, mit dem derzeit größere Gebietsentwicklungen zu begründen wären.
Unter langfristiger Perspektive macht
es jedoch Sinn, mit diesen Flächen ein
hochwertiges und vielseitiges Angebot
vorzuhalten, um für mögliche positive Entwicklungen handlungsfähig zu sein. Dieses
Potential wird durch die dargestellten Nutzungsmodelle ausgelotet – unter Berücksichtigung v.a. der Lage, der Erschließung
sowie der baulichen und freiräumlichen
Strukturen. Beide Nutzungsmodelle kennzeichnen daher Flächen für allgemeines
Wohnen, für Gewerbe bzw. Gewerbe mit
beschränkten Emissionswerten und für ein
Sondergebiet für Nahversorgung.
Angesichts der Größe des Gebietes wird
von einer sukzessiven Entwicklung in Teilabschnitten ausgegangen. Dennoch wird
auch die alternative Option einer Sondernutzung für ein übergreifendes Projekt
offen gehalten, so dass das Gebiet in der
Gesamtheit von einem Investor als Sondergebiet entwickelt werden kann.
Allgemeines Wohnen
Das Regimentsviertel im Osten eignet sich
aufgrund der eigenständigen Lage im
Gesamtareal, der vorhandenen Bebauung,
des Baumbestandes und der Nähe zur
freien Landschaft im Norden und Nordosten für Wohnen [beispielhafte Bebauungsstrukturen siehe 3.4 Städtebauliche
Studien]. In Modell 1 bildet der Grünzug
die Grenze für die Wohnbaufläche nach
Westen. Modell 2 geht hingegen von
N
Abb. 3.3/1 Nutzungsmodell 1
32
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
WA
Allgemeines Wohnen
GE
Gewerbe
GE 1
Gewerbe mit beschränkten Emissionswerten:
Tags 60 dB / Nachts 45 dB
SO 1
Sondergebiet: Nahversorgung
SO
Eingeschränkte Bau- und Nutzungsstruktur:
Dienstleistungs- und Gewerbestruktur, die
die vorhandene Bausubstanz ergänzt, keine
Lager- und Produktionshallen
Wald
Nachnutzung des Gebäudebestandes
möglich / Freizeit- und Erholungsnutzung
integrierbar
Sondergebiet: Nutzung und spezifische
Rahmenbedingungen sind im weiteren
Verfahren zu klären
Gebietsrandeingrünung zum Wohnen:
optische Trennung
architekturbezogene Freiraumgestaltung
Konstruktionslinien und -achsen
0
50
100
150
200
33
250
Entwicklungsmodelle
einem größeren Entwicklungsbedarf aus,
so dass weitere potentielle Flächen westlich des Grünzuges für Wohnen vorgesehen werden. Der Grünzug ist nun weniger
Grenze sondern verbindendes Element für
die zwei Wohnbereiche.
Gewerbe
Die im Westen gelegenen, unmittelbar
an das Gewerbegebiet Baßgeige und die
ehemalige französische Fernmeldeeinheit
grenzenden Flächen [bereits veräußerte
und gewerblich entwickelte Fläche an
der Grauhöfer Landwehr] sind in beiden
Modellen für eine gewerbliche Nutzung
vorgesehen. Hier besteht kein Konflikt mit
angrenzenden Wohngebieten. In Modell
1 werden zusätzliche Gewerbeflächen
zentral im Bereich der Mannschaftsunterkünfte 1 und des östlichen Garagenhofes
angeboten.
Eingeschränktes Gewerbe und
Gebietsrandeingrünung
Das Gelände grenzt im Süden in Teilbereichen an reine Wohngebiete. An diesen Nahtstellen zwischen Wohnen und
Gewerbe reagiert das Konzept in beiden
Varianten mit einer Gebietsrandeingrünung für die optische Trennung und mit
eingeschränkten Emissionswerten für
potentielle Gewerbeansiedlungen von tags
60 dB und nachts 45 dB. Von einer alternativen Ausweisung von Mischbauflächen
in diesen Bereichen wurde abgesehen, da
eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten
nicht realistisch erscheint. In Modell 2 wird
die Fläche für eingeschränktes Gewerbe
auf den zentralen Bereich der ehemaligen
Mannschaftsunterkünfte ausgeweitet, um
auch für die östlich angrenzenden Wohnbauflächen attraktive und gesunde Wohnverhältnisse sicher zu stellen. Darüber
hinaus ist hier ebenfalls eine Gebietsrandeingrünung zur Gliederung und optischen
Trennung vorgesehen.
Sondernutzung
Um die Nutzung des Gesamtareals durch
einen Investor mit einem Großprojekt offen
N
Abb. 3.3/2 Nutzungsmodell 2
34
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
35
250
Entwicklungsmodelle
zu halten, wird die Möglichkeit gegeben,
jede Fläche als Sondergebiet auszuweisen.
Aufgrund der Vielfalt der möglichen
Nutzungen sind diese jedoch nicht »planbar«. Infolgedessen sind in Abhängigkeit
von einer potentiellen Sondernutzung eine
individuelle Abstimmung und die Erarbeitung weiterer spezifischer Rahmenbedingungen erforderlich. Ebenso müssen ggf.
spezifische verkehrliche Auswirkungen
überprüft werden.
Wichtiger Arbeitsstandort in Goslar sind
die Asklepios Harzkliniken [Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhaus] im Stadtteil Jürgenohl.
Das Krankenhaus »bietet als Akutversorger mit seinen 342 Bettplätzen ein
Zentrum für Innere Medizin mit den
Behandlungsschwerpunkten Kardiologie,
Rheumatologie, Angiologie, Pulmonologie,
Diabetologie, Gastroenterologie sowie der
Onkologie und Hämatologie.« [Internetpräsenz www.asklepios.com]
Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, die Asklepios Harzkliniken
als regional bedeutsamen Standort für
Gesundheit und wichtigen Arbeitsstandort
der Stadt Goslar zu sichern und die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine
ggf. notwendige mittel- bis langfristige
Entwicklung zu gewährleisten.
Die Klinik grenzt unmittelbar an das
Gelände der Kaserne an, so dass in den
verschiedenen Arbeitsgruppen des ISEKs
die Möglichkeit einer Entwicklung des
Klinikstandorts auf dem Fliegerhorst als
denkbare und wünschenswerte Möglichkeit diskutiert wurde.
Eine Besprechung der Stadtverwaltung mit
der Geschäftsführung der Asklepios Klinik
Goslar zeigt als Ergebnis, dass derzeit kein
Interesse seitens der Asklepios-Kliniken an
der Nutzung von Flächen auf dem Fliegerhorstgelände besteht. Die auf dem Fliegerhorst befindlichen Sportplätze liegen für
die Betriebssportnutzung zu weit entfernt.
36
Eventuell könnte in Zukunft der Bau bzw.
die Vermietung von Wohnraum für Azubis,
Pflegepersonal und Ärzte erforderlich werden. Denkbar wäre auch die Umsiedlung
der Krankenpflege-Schule vom derzeitigen
Standort in der BBS-Schule näher an das
Klinikgelände heran.
Stadtentwicklung unterliegt jedoch immer
sich wandelnden Rahmenbedingungen, so
dass durch die in den Nutzungsmodellen
verankerte Sondernutzungsoption eine
Entwicklung von Flächen für die Asklepios
Kliniken nicht ausgeschlossen wird.
Sondernutzung Nahversorgung
Die Nahversorgung des Stadtteils Jürgenohl wird über das Nahversorgungszentrum
am Markt und vier Discounter sichergestellt [NP in der Troppauer Straße / Penny
in der Marienburger Straße / Nahkauf
am Markt / Penny an der Marienburger
Straße]. Die bestehenden Nahversorgungsstandorte weisen kein Flächenentwicklungspotential im Bestand auf. Zur
qualitativen Verbesserung der Nahversorgungssituation soll daher ein Vollsortimenter im Areal des Fliegerhorstes angesiedelt werden. Die zentrale Lage und die
gute Erreichbarkeit aus dem Stadtteil sind
für die Entwicklung wichtige Standortkriterien. Bei der Realisierung eines Vollsortimenters sind ggf. die beiden DiscounterStandorte im direkten Umfeld gefährdet.
Modell 1 sieht hierfür eine Fläche westlich
des ehemaligen Kontrollgebäudes, in unmittelbarer Nähe zur Marienburger Straße
vor. Langfristig ist eine Einbeziehung der
südlich angrenzenden Garagenhöfe in die
Entwicklung wünschenswert, um unter
anderem die Vernetzung mit dem Stadtteil
Jürgenohl zu verbessern. Die Garagengrundstücke befinden sich im Eigentum
der Klosterkammer Hannover. Die einzelnen Garagen sind als Erbbaurechte an
Private vergeben.
Alternativ wird in Modell 2 ein Standort in
Nähe zu den neuen Wohnstandorten im
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Nahversorger
Einzugsbereich 500m
sonstiger Standort mit
begrenztem
Lebensmittelangebot
Nahversorgungszentrum
Fliegerhorst
NP
angeordnete Flugkontrollgebäude gelenkt,
außerdem den Vorbereich des zentral
angeordneten Gebäudes der Mannschaftsunterkünfte 1 und die Hofsituation der
Mannschaftsunterkünfte 2.
Fachmarktstandtorte
Penny
Nahkauf
Penny
Abb. 3.3/3 Standorte der Nahversorger im Umfeld
Areal vorgesehen. Dieser Standort besitzt
eine hohe Abhängigkeit zu einer Realisierung der Wohnbauflächen. Er integriert
sich zwar in das Gebiet des Fliegerhorstes
aber weniger in den Stadtteil Jürgenohl.
Aus städtebaulicher Sicht wird daher der
Standort in Modell 1 favorisiert.
Wald
Die als Wald dargestellten Flächen, vor
allem die beiden in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden Grünzüge und die nördlichen
Flächen zum Sachsenhai, sind von Bebauung freizuhalten. Die in diesen Bereichen
vorhandenen Bestandsbauten können
einer Nachnutzung zugeführt werden. Des
Weiteren können hier Einrichtungen zur
Freizeit- und Erholungsnutzung integriert
werden.
Architekturbezogene Freiraumgestaltung
Durch eine Schraffur sind zusätzlich Flächen gekennzeichnet, die aufgrund der
Komposition der Gebäude oder städtebaulicher Bezüge von einer Bebauung frei gehalten werden sollen. Hier ist eine auf die
Architektur bezogene Freiraumgestaltung
notwendig. Dies betrifft die Eingangssituation von der Marienburger Straße – hier
wird der Blick unmittelbar auf das axial
Eingeschränkte Bau- und
Nutzungsstruktur
Bei Flächen mit einer eingeschränkten Bauund Nutzungsstruktur [im Plan grob schraffiert dargestellt] besteht ein höherer architektonischer und struktureller Anspruch
aufgrund der städtebaulich prägnanten
Bestandssituation. Hier ist eine Dienstleistungs- und Gewerbestruktur sinnvoll, die
die vorhandene Bausubstanz ergänzt, aber
keine Lager- und Produktionshallen beinhaltet. Dies trifft auf die zentrale, durch
die Mannschaftunterkünfte 1 gebildete
Fläche und auf den Zufahrtsbereich zu den
Mannschaftsunterkünften 2 zu.
Konstruktionslinien und -achsen
Die wesentlichen aus der städtebaulichen
Anordnung resultierenden Konstruktionslinien und -achsen sollen bei einer Neubebauung berücksichtigt werden. Diese
sind die Symmetrieachsen der Mannschaftsunterkünfte und die Konstruktionslinie, an der die Hangars positioniert sind.
Sport- und Freizeitnutzung
Im Bereich der westlichen Hangars und
der vorhandenen Sportanlagen wäre eine
Sport- und Freizeitnutzung unter Berücksichtigung des Bestandes wünschenswert.
Vor allem für den Stadtteil Jürgenohl kann
dies eine integrative Maßnahme und
Qualität für das Wohnen darstellen. Ein
quantitativer Bedarf für die Gesamtstadt
ist allerdings nicht vorhanden. Aus diesem
Grund ist eine öffentliche Nutzung der vorhandenen Sportanlagen des Fliegerhorstes
nicht vorgesehen und nur durch einen
Investor realisierbar.
Bei einer Entwicklung von Wohnbauflächen im Gebiet wird die Anlage von
zusätzlichen Sport- und Spielflächen im Rahmen der Genehmigungsplanung geprüft.
37
Entwicklungsmodelle
3.4 Städtebauliche Studien
Die baulichen Studien loten beispielhaft
baulich-räumliche Potentiale aus. Es werden zu erhaltende Freiräume abgebildet,
Standorte für eine potentielle Nachverdichtung des Bestandes aufgezeigt und Gebäudegrößen und -typen beleuchtet. Die
baulichen Studien reduzieren die Vielfalt
der Bebauungsformen im Wesentlichen
auf:
▪ Bürostrukturen mit einer Gebäudetiefe von
ca. 12 m bis 14 m,
▪ gewerbliche Hallenbauten mit Außenmaßen von ca. 30 m bis 60 m,
▪ Wohnungsbauten mit einer Gebäudetiefe
von ca. 10 m bis 12 m bzw. freistehende
Einfamilienhäuser.
Ziel einer Entwicklung ist es, nicht nur den
prägenden Gebäudebestand in ein Gesamtkonzept zu integrieren, sondern vor
allem den Neubau nach städtebaulichen,
architektonischen und gebietscharakteristischen Gesichtspunkten in den Kontext
Freiraum
Waldcharakter
Parkcharakter mit baulichem
Ergänzungspotential
Gebäude
zu erhalten
[Restnutzung weiterer
Originalbausubstanz möglich]
Bausubstanz gefährdet
kurzfristiges Nachnutzungspotential der vorhandenen
Bausubstanz / Nachnutzung
N
bauliche Ergänzung / Ersatz
Grundstücksgrenze
Abb. 3.4/1 Städtebauliche Studie 1
38
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
39
250
Entwicklungsmodelle
des Areals und gleichzeitig verträglich
in den Stadtteil einzufügen. Die aktuelle
Entwicklung des Areals soll baulich ablesbar sein.
Abb. 3.4/2 Ergänzung von Zeilenbebauung im Regimentsviertel
[Variante 1]
Bei der Entwicklung des Geländes, sowohl
in der Gesamtheit als auch in Teilbereichen,
wird vorausgesetzt, dass eine Nachnutzung
des Gebäudebestandes Vorrang vor dem
Neubau von Gebäuden besitzt.
Variante 1
Diese bauliche Studie geht von der Annahme aus, dass ein entsprechendes Entwicklungspotential für Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe besteht. Hierbei
liegt das Nutzungsmodell 1 zugrunde [vgl.
S. 32].
Die Zeilenbebauung des Regimentsviertels
wird durch eine ähnliche Gebäudestruktur
behutsam ergänzt. Es sind unterschiedliche Bautypen und damit Wohnformen
denkbar, sowohl eine horizontale [Geschosswohnungen] als auch eine vertikale
Gliederung [Reihenhäuser] der Gebäude ist
möglich.
Die östliche Garagenanlage [Gebäude
19-23] weist eine charakteristische Anordnung um einen zweigeteilten Hof auf.
Der Gestaltwert der einzelnen Gebäude
hingegen ist fragwürdig. Eine kurzfristige
Nachnutzung des Bestandes ist denkbar.
Langfristig gesehen ist eine höherwertige
architektonische Gestaltung und damit
verbunden eine höherwertige Nutzung für
eine nachhaltige Entwicklung des Gebietes
wünschenswert. Gebäude 17 kann als
Verwaltungseinheit einbezogen werden.
Die Ausprägung als Hof könnte bei einer
Neubebauung berücksichtigt werden.
Die Mannschaftsunterkünfte 1 [Gebäude
58, 59, 62, 63, 71], im Zentrum des
Fliegerhorstes gelegen, sind aufgrund ihres
guten baulichen Zustandes als potentielle
Entwicklungseinheit zur Nachnutzung
geeignet. Da das ehemalige Küchengebäude 24 zum Abriss freigegeben ist, kann
40
Abb. 3.4/3 Kurzfristige Nachnutzung des Gebäudebestandes im
östlichen Garagenhof, südliche Ergänzung Hallenbau [Variante 1]
Abb. 3.4/4 Bauliche Ergänzung im Umfeld der Mannschaftsunterkünfte 1 [Variante 1]
im Inneren dieser Anlage eine baulich und
strukturell stimmige Neubebauung stattfinden. Durch die hier beispielhaft aufgezeigte Anordnung entstehen verschiedene
Platzsituationen und Raumfolgen, die den
vorhandenen Charakter weiterentwickeln.
Eine weitere bauliche Verdichtung kann in
den rückwärtigen Bereichen der vorhandenen Bebauung erfolgen.
Die Mannschaftsunterkünfte 2 [Gebäude
82, 83, 85] im Nordwesten des Fliegerhorstes sind ebenfalls eine potentielle Ent-
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
wicklungseinheit. Aufgrund des schlechten
baulichen Zustandes von Gebäude 83 ist
eine Nachnutzung bzw. Sanierung erstrebenswert, aber fraglich. Der Hof, den die
drei Gebäude formen, hat für deren räumliches Zusammenspiel hohe Bedeutung.
Deshalb sollte von einer baulichen Verdichtung an dieser Stelle abgesehen und
eine architektonische Freiraumgestaltung,
wie in den Nutzungsmodellen Kapitel 3.3
dargestellt, angedacht werden.
In dieser Variante findet eine behutsame
Ergänzung nördlich und südlich des
Küchengebäudes 85 statt. Der Zufahrtsbereich mit der prägnanten Tordurchfahrt
bleibt baulich unangetastet.
Die im Süden an den Stadtteil Jürgenohl
grenzenden Hallenbauten der ehemaligen
Hangars werden durch zwei ähnliche
Gebäudetypen ergänzt. Das westliche der
beiden Gebäude bezieht sich in Größe
und Form auf den im Zweiten Weltkrieg
zerstörten Hangar [Gebäude 45].
Die westlichen Sportflächen werden von
einer Bebauung weitgehend frei gehalten,
da von einer gewerblichen Nachnutzung
der Anlagen ausgegangen wird. Lediglich
in Verlängerung der Zufahrtsstraße von
der Grauhöfer Landwehr im Westen wird
eingangswirksam ein neues Gebäude
positioniert.
Eine mögliche Wohnungsbauentwicklung
im Südwesten des Areals in Form von
Reihenhäusern, wie im Plan dargestellt,
bzw. freistehenden Einfamilienhäusern
wäre kurzfristig möglich. Um eine gewerbliche Nutzung auf den benachbarten
Flächen sicherzustellen und keine zusätzlichen Konflikte mit einer neuen Wohnnutzung zu schaffen, sollte von einer Entwicklung vorerst abgesehen werden.
Abb. 3.4/5 Städtebauliche Studie, Variante 1, Animation
41
Entwicklungsmodelle
Variante 2
Diese Variante basiert auf der Annahme,
dass ein Bedarf an größeren Gewerbeeinheiten besteht und die Nachfrage nach
Wohnungsbauflächen hingegen gering ist.
Im Regimentsviertel wird das Gebäude
des ehemaligen Offizierkasinos durch zwei
weitere hofartig angeordnete Gebäude
ergänzt.
Der östliche Garagenhof [Gebäude 19-23]
wird durch großflächige Gewerbeeinheiten
ersetzt. Zwischen den einzelnen Einheiten
entstehen entsprechend zugeordnete
Außenflächen.
Im Bereich der Mannschaftsunterkünfte 1
wird das Gebäude 24 durch einen Solitär
ersetzt. Der Standort und die bauliche
Fokussierung, die ein Solitär an dieser Stelle mit sich bringt, erfordern einen höheren
architektonischen Anspruch.
Das bestehende Gebäude 83 der Mannschaftsunterkünfte 2 wird bei nicht
Instandsetzung baulich in Anlehnung an
die bestehende Struktur ersetzt.
Wesentlich für den Charakter ist hierbei
den vorhandenen Hof nach Norden baulich
zu begrenzen und die Höhe des gegenüberliegenden Gebäudes aufzunehmen.
Nördlich und südlich des Küchengebäudes
werden großflächige Gewerbeeinheiten
hinzugefügt.
Im Bereich der westlichen Sportflächen
werden zusätzliche großflächige Gewerbeeinheiten ergänzt. Die Tartanbahn um die
Betonfläche in Spielfeldgröße im Bereich
der Halle 55 wird frei gehalten.
Entlang der Konstruktionslinie der ehemaligen Hangars im Süden werden wie
in Variante 1 zwei weitere Hallenbauten
ergänzt.
N
Abb. 3.4/6 Städtebauliche Studie 2
42
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
43
250
Entwicklungsmodelle
Abb. 3.4/7 Hofartige bauliche Ergänzung
im Regimentsviertel [Variante 2]
Abb. 3.4/8 Östlicher Garagenhof:
Ersatzbebauung durch großflächige
Gewerbeeinheiten [Variante 2]
Abb. 3.4/9 Baulicher Ersatz
des ehem. Küchengebäudes 24
durch einen Solitär im Bereich der
Mannschaftsunterkünfte 1 [Variante 2]
44
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 3.4/10 Städtebauliche Studie, Variante 2, Animation
45
Entwicklungsmodelle
Variante 3
Dieser Variante liegt die Annahme zugrunde, dass ein größeres Entwicklungspotential im Hinblick auf den Bedarf an
freistehenden Einfamilienhäusern vorhanden ist. In diesem Zusammenhang kommt
die Variante 2 der Nutzungsmodelle zum
Tragen [vgl. S. 34]. Eine Kombination mit
Erschließungsmodell A [Ost-West-Hauptachse] sollte zugunsten einer ruhigen
Wohnungsbauentwicklung im Osten des
Fliegerhorstes vermieden werden.
Das Regimentsviertel wird durch freistehende Einfamilienhäuser ergänzt. Zur Integration in das durch die denkmalwerten
Bestandsgebäude geprägte städtebauliche
Umfeld sind hohe gestalterische Ansprüche
erforderlich. Große Grundstücke ab ca.
700 qm gewährleisten einen Zusammenhalt des Teilbereiches über den Grün-Charakter. Je kleiner jedoch die Grundstücke
werden, umso höher sind die gestalterischen Anforderungen an die Architektur.
Gleiches gilt für die Wohnbebauung im
Bereich des östlichen Garagenhofes. Eine
ergänzende gewerbliche Nutzung im
südlich angrenzenden Bereich ist bei dieser
Variante zugunsten von attraktiven und
gesunden Wohnverhältnisse nicht zielführend.
Ein zusammenfassender Gesamtcharakter
der beiden Abschnitte ist sinnvoll.
Die Mannschaftsunterkünfte 1 werden
ähnlich Variante 1 durch eine im Rechteck angeordnete neue Bebauung auf der
inneren Fläche des ehemaligen Küchengebäudes verdichtet.
Die Mannschaftsunterkünfte 2 werden
entsprechend Variante 2 entwickelt.
Der Bereich der Sportanlagen im Westen
wird verglichen mit der vorhergehenden
Variante nochmals stärker mit großflächigen Gewerbehallen verdichtet, so dass
eine Nachnutzung der vorhandenen Sportanlagen für Freizeitgewerbe nicht vorgesehen bzw. möglich ist.
N
Abb. 3.4/11 Städtebauliche Studie 3
46
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
47
250
Entwicklungsmodelle
Anpassungen Gebäudebestand
Im Zuge einer Umnutzung des Gebäudebestandes sind je nach Art der neuen
Nutzung größere bauliche Eingriffe notwendig.
Abb. 3.4/12 Bauliche Ergänzung von freistehenden EFH im
Regimentsviertel [Variante 3]
Bei einer Wohnnutzung der Zeilenbauten
[Gebäude 11-16] im Regimentsviertel sind
zum Beispiel bodentiefe Fenster sinnvoll,
um einen Bezug zum Außenraum zu gewährleisten und eine gute natürliche
Belichtung der Innenräume zu schaffen.
Außerdem sind attraktive Freiräume in
Form von Balkonen und privaten Gärten
sinnvoll. Eine Wohnnutzung bedingt
gleichzeitig eine Parzellierung und Einfriedung der Grundstücke.
Um die gestalterische Integration in den
Bestand sicherzustellen, wird die Entwicklung von Gestaltungsrichtlinien für die Bebauung empfohlen. Die Gestaltungsrichtlinien sollten sich auf folgende Aspekte
beziehen:
Abb. 3.4/13 Bauliche Ergänzung von freistehenden EFH im östlichen Garagenhof [Variante 3]
Städtebau
▪ Öffentlicher Raum
▪ Verhältnis Gebäude zum Freiraum
▪ Verhältnis Gebäude untereinander
▪ Grundstück und Bebaubarkeit
▪ Platzierung von Nebenanlagen, Carports,
Garagen
Gebäude
▪ Haustyp
▪ Nebenanlagen, Carports und Garagen
▪ Eingangsbereiche
▪ Dachaufbauten und -öffnungen
▪ Brüstungen
Fassaden, Material und Farben
▪ Proportionen
▪ Gliederung von Öffnungen, Fensterteilung
Sonnenschutz
▪ Materialien und Farben
▪ Nebenanlagen, Carports und Garagen
▪ Rankgerüste, Eingrünung der Fassaden
48
Abb. 3.4/14 Neubebauung im Bereich der im Rechteck angeordneten Mannschaftsunterkünfte 1 [Variante 3]
Privater Freiraum
▪ Einfriedungen
▪ Beläge von Zufahrten, Wegen und Freisitzen
▪ Pflanzungen, künstliche Topografie
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 3.4/15 Städtebauliche Studie, Variante 3, Animation
49
Entwicklungsmodelle
3.5 Minimalvariante
Für den Fall, dass die Bausubstanz aufgrund von längerem Leerstand und daraus
resultierendem Verfall nicht mehr nachgenutzt werden kann, stellt die Minimalvariante ein städtebaulich sinnvolles
Entwicklungsmodell dar. Die vorhandene
Bausubstanz und damit der Aspekt Denkmalschutz soll jedoch nicht von Anfang an
und damit grundsätzlich unberücksichtigt
bleiben, so dass die Minimalvariante keine
Grundlage für eine Ausschreibung der
Eigentümerin BImA und für die Veräußerung des Grundstückes an einen Käufer
darstellt.
Die Minimalvariante führt bereits in den
vorhergehenden Kapiteln [siehe Kapitel 3.1
- 3.4] beschriebene Rahmenbedingungen
der Aspekte Freiraum, Erschließung und
Nutzung zusammen und reduziert sie auf
grundlegende Rahmenbedingungen für
eine mögliche Entwicklung. Es werden im
Unterschied zu den Nutzungsmodellen
keine Bestandsgebäude dargestellt.
WA
Allgemeines Wohnen
GE
Gewerbe
GE 1
Gewerbe mit beschränkten Emissionswerten:
Tags 60 dB / Nachts 45 dB
SO 1
Sondergebiet: Nahversorgung
SO
Sondergebiet: Nutzung und spezifische
Rahmenbedingungen sind im weiteren
Verfahren zu klären
architekturbezogene Freiraumgestaltung
Eingeschränkte Bau- und Nutzungsstruktur:
Dienstleistungs- und Gewerbestruktur, die
die vorhandene Bausubstanz ergänzt, keine
Lager- und Produktionshallen
Wald
Nachnutzung des Gebäudebestandes
möglich / Freizeit- und Erholungsnutzung
integrierbar
Gebietsrandeingrünung zum Wohnen:
optische Trennung
N
Konstruktionslinien und -achsen
Grundstücksgrenze
Abb. 3.5/1 Minimalvariante
50
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
0
50
100
150
200
51
250
Entwicklungsmodelle
Freiraumgestaltung
Zwei waldartige Grünzüge, wie bereits in
dem Plan Basis dargestellt, gliedern das
Gebiet in drei Teilbereiche. Sie bilden das
tragende Grundgerüst für die Gebietsentwicklung.
Der westliche Grünzug wird bis zum Stadtteil Jürgenohl verlängert und bietet somit
die Möglichkeit der direkten Verknüpfung
zwischen Stadtteil, Fliegerhorst und dem
nördlichen Landschaftsraum. Der zentrale
Bereich wird durch einen inneren kleinen
Grünzug zusätzlich gegliedert.
Erschließung
Alle drei Teilbereiche werden eigenständig
erschlossen und ermöglichen somit auch
eine zeitlich gestaffelte Entwicklung. Unter
Berücksichtigung der Belange zukünftiger
Nutzungen findet eine Hierarchisierung der
Zuwegungen statt. Die Hauptzuwegungen
erfolgen für das westliche Teilgebiet von
der Grauhöfer Landwehr und für das mittlere Gebiet von der Marienburger Straße.
Das östliche Gebiet, das ehemalige Regimentsviertel, erhält eine untergeordnete
Erschließung über die Lilienthalstraße.
Eine Einbindung der Teilbereiche in ein
Gesamtnetz ist langfristig möglich und
sinnvoll.
Ergänzende Fußwegeverbindungen
entlang oder innerhalb der Grünzüge
vernetzen den Stadtteil Jürgenohl mit dem
nördlich angrenzenden Landschaftsraum
Sachsenhai und dem nordöstlich gelegenen Gut Grauhof. Der bisher unzugängliche Fliegerhorst wird somit für die
Bewohner von Jürgenohl geöffnet und in
Stadt und Landschaft integriert.
Nutzung
Der westliche Bereich ist vorrangig von
einer gewerblichen Nutzung geprägt. Im
südlichen Teil, im Übergang zum reinen
Wohngebiet, werden Gewerbeflächen mit
eingeschränkter Emission ausgewiesen
[tags 60 dB und nachts 45 dB] und zusätz-
52
lich durch eine Gebietsrandeingrünung
zum Stadtteil optisch getrennt.
Im zentralen Bereich werden ausschließlich Gewerbeflächen mit eingeschränkter
Emission dargestellt, um auch hier die Verträglichkeit mit dem direkt angrenzenden
reinen Wohngebiet zu gewährleisten und
darüber hinaus eine alternative Entwicklung von Wohnbauflächen in den gekennzeichneten Bereichen [östlich des zentralen
Grünzugs] zu ermöglichen.
Zusätzlich wird westlich des ehemaligen
Kontrollgebäudes eine Fläche für einen potentiellen Vollsortimenter vorgehalten, um
das Nahversorgungsangebot im Stadtteil
Jürgenohl qualitativ zu verbessern.
Das ehemalige Regimentsviertel im östlichen Teil des Fliegerhorstes ist aufgrund
seiner ruhigen Lage im Wald prädestiniert
für eine Wohnbauentwicklung und wird
als solche dargestellt.
Parallel dazu kann jede Fläche für eine
Sondernutzung, d.h. für die Nutzung des
gesamten Geländes durch einen Investor,
entwickelt werden. Dies bedarf individueller Abstimmungen und der Erarbeitung
spezifischer Rahmenbedingungen in
Abhängigkeit von der potentiellen Sondernutzung.
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
Abb. 3.5/2 Fliegerhorst von Osten
53
4
Zusammenfassung
Im Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird das Fliegerhorstgelände als Bereich für eine gewerbliche
Entwicklung und für die Schaffung von
qualitativ hochwertigem Wohnraum dargestellt. Gleichzeitig soll die Entwicklung
durch ein Großprojekt [Sondernutzung]
ermöglicht werden.
Das Städtebauliche Gutachten lotet, auf
Grundlage einer umfangreichen Analyse
[S. 6-21], verschiedene Möglichkeiten
aus, wie das Gelände sinnvoll erschlossen
und genutzt werden könnte. Gleichzeitig
sollen ausreichend Handlungsspielräume
für potentielle Investoren und Eigentümer
in städtebaulich geeigneten Strukturen
gewährleistet werden. Dafür werden auf
den Ebenen Erschließung, Nutzung und
Bebauung mögliche Entwicklungen in
Varianten aufgezeigt.
Die wirtschaftliche Machbarkeit, sowie die
organisatorische, rechtliche und zeitliche
Umsetzung im Sinne einer Machbarkeitsstudie ist kein Bestandteil des städtebaulichen Gutachtens.
Grundlegender Entwurfsgedanke ist,
wesentliche vorhandene Qualitäten, wie
die städtebauliche Grundstruktur, die prägnanten architektonischen Bestände, die
Erschließung und der im Laufe der Jahre
entstandene Baumbestand in die zukünftigen Strukturen zu integrieren.
Der Plan Basis [S. 22-24] stellt grundsätzliche Gebietsstrukturen dar und zeigt
wesentliche städtebauliche Rahmenbedingungen für die grundsätzliche Entwicklung
des Gebietes auf. Diese sind: das Grün,
dass in Form von Wald oder Park, als
wesentliche Qualität des Grundstückes für
die Gliederung des Areals und vor allem
für die Naherholung des angrenzenden
Stadtteils Jürgenohl gezielt eingesetzt wird
und der prägende Gebäudebestand, der
nachgenutzt werden soll.
54
Drei Erschließungsmodelle [S. 25-31]
stellen eine Hierarchie der Erschließung dar
und kennzeichnen alternative Haupt- und
Nebenzuwegungen in das Gebiet, sowie
ergänzende Fußwege zu besseren Vernetzung des Stadtteils mit dem nördlich und
nordöstlich angrenzenden Landschaftsraum. Die Festlegung auf eine der Varianten
sollte in Abhängigkeit zu der letztlich
geplanten Nutzung [ggf. Sondernutzung]
erfolgen. Außerdem sind vorab die anzunehmenden Auswirkungen der neuen
Wegeverbindung auf die Verkehrsströme
im Stadtteil Jürgenohl / Kramerswinkel
mittels Verkehrsgutachten zu prüfen.
Zwei Nutzungsmodelle [S. 32-37] zeigen
mögliche Nutzungen der verschiedenen
Teilbereiche auf, kennzeichnen nicht zu
bebauende Flächen und stellen ergänzende
Rahmenbedingungen dar.
Dies geschieht in Vorbereitung von Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung auch in den Kategorien
des Planungsrechtes.
Das Gelände grenzt im Süden in Teilbereichen an reine Wohngebiete. An diesen
Nahtstellen zwischen Wohnen und Gewerbe
reagiert das Konzept in beiden Varianten
mit einer Gebietsrandeingrünung für die
optische Trennung und mit eingeschränkten
Emissionswerten für potentielle Gewerbeansiedlungen.
Um die Nutzung des Gesamtareals durch
einen Investor mit einem Großprojekt offen
zu halten, wird die Möglichkeit gegeben,
jede Fläche als Sondergebiet auszuweisen.
In diesem Fall werden allerdings individuelle Abstimmungen erforderlich oder
es müssen ggf. spezifische verkehrliche
Auswirkungen überprüft werden.
Die Städtebaulichen Studien [S. 38-49]
loten beispielhaft baulich-räumliche Potentiale aus. Es werden Gebäudegrößen und
-typen, Standorte für eine potentielle
Nachverdichtung des Bestandes und zu
erhaltende Freiräume abgebildet. Ziel
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
einer Entwicklung ist es, nicht nur den
prägenden Gebäudebestand in ein Gesamtkonzept zu integrieren, sondern vor
allem den Neubau nach städtebaulichen,
architektonischen und gebietscharakteristischen Gesichtspunkten in den Kontext
einzubinden.
Für den Fall, dass die Bausubstanz aufgrund von längerem Leerstand und Verfall
nicht mehr nachgenutzt werden kann,
stellt die Minimalvariante [S. 50-52] ein
städtebaulich sinnvolles Entwicklungsmodell dar. Sie führt die zuvor beschriebenen
Rahmenbedingungen der Aspekte Freiraum, Erschließung und Nutzung zusammen
und reduziert sie auf grundlegende
Rahmenbedingungen für eine mögliche
Entwicklung.
Das Gutachten wurde durch den Rat
der Stadt Goslar am 14.12.2010
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf Grundlage dieses Gutachtens wird die
zukünftige Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA], das
Gelände deutschlandweit zum Verkauf
anbieten.
Anmerkung:
Eine Änderung der Gebietsabgrenzung
bzw. der Verkaufsfläche des Fliegerhorstes
erfolgte durch die aktuelle Eigentümerin,
die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
[BImA] im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens im Juli 2011. Die neue
Gebietsabgrenzung wurde nachträglich
in das Städtebauliche Gutachten eingearbeitet. Die Gebäudedokumentation und
sämtliche Plandarstellungen beinhalten
daher weiterhin Aussagen zu den
Gebäuden 1-4 und 6.
55
5
Anhang
N
0
50
100
150
200
250
5.1 Gebäudebezeichnung
Abb. 5.1/1 Gebäudebezeichnung
56
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
1-4
Feldwebelwohnhäuser
5
nicht vorhanden
6
ehem. Kommandeurswohnhaus
7
Alte Ostwache
8
Zahnarztstation / San.-Bereich
9
Offiziersheim / Kasino
10
nicht vorhanden
11-16 Unterkunftsgebäude / Offiziershäuser
17
Stabsgebäude
18
nicht vorhanden
Abb. 5.1/2 ehem. Kontrollgebäude,Gebäude 44
19-22 Lagerhalle / Kfz-Garagenhof
23
Kfz-Waschhalle
24
ehem. Wirtschaftsgebäude Küche 2
25
Bekleidungskammer [ehem.Versand]
26
Gerätebaracke / Schuppen
27
Werkstatt / Motorenprüfstand
28
Wasserwerk
29-39 nicht vorhanden
Abb. 5.1/3 Regimentsviertel, Gebäude 11-16
40,41 Trafostation
42
Hauptwache
43
Lagerhalle mit Unterkunftsanbau
44
Verwaltungsgebäude /
ehem. Kontrollgebäude
45
Rest einer Flugzeughalle
46
Kfz- und Lagerhalle /
ehem. Flugzeughalle
47
Lagerhalle mit Stabsgebäude /
ehem. Flugzeughalle
48
Sporthalle / ehem. Flugzeughalle
49
Gerätebaracke
69
Kleinschießanlage
70
ehem. Betriebsstofflager
71
Unterkunftsgebäude
72
Unteroffiziersheim
Abb. 5.1/4 Offizierskasino, Gebäude 9
73,74 Lagerhalle / Garagen
75
ehem. Tankstelle
76
Lagerhalle / Garagen
77-79 nicht vorhanden
80
Tischlerei / ehem. Heizwerk
81
Heizwerk
Abb. 5.1/5 ehem. Flugzeughalle, Gebäude 55
82,83 Unterkunftsgebäude
84
nicht vorhanden
85
Wirtschaftsgebäude / Mannschaftsheim
86-87 nicht vorhanden
88
Sport
Abb. 5.1/6 Staffelgebäude Mannschaftsunterkünfte 1, Gebäude 71
57
58
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Doppelhaus
I + DG [ausgebaut]
ca. 100 qm
Satteldach mit
Schleppgauben ,
Schieferdeckung
Nordwest-Südost
Materialität
Grundrisstyp
Geschosse
Grundfläche
Dachform
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Städtebau / Architektur
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Fensterformate, innerer
Grundriss
Massivbau
Konstruktion
Ausrichtung / Orientierung
Wohnen, Doppelwohnhaus
der Feldwebel
Gebäude
1
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Fensterformate, innerer
Grundriss
ca. 100 qm
Satteldach mit
Schleppgauben ,
Schieferdeckung
Nordwest-Südost
I + DG [ausgebaut]
Doppelhaus
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Wohnen, Doppelwohnhaus
der Feldwebel
2
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Fensterformate, innerer
Grundriss
ca. 100 qm
Satteldach mit
Schleppgauben ,
Schieferdeckung
Nordwest-Südost
I + DG [ausgebaut]
Doppelhaus
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Wohnen, Doppelwohnhaus
der Feldwebel
3
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Fensterformate, innerer
Grundriss
ca. 100 qm
Satteldach mit
Schleppgauben ,
Schieferdeckung
Nordwest-Südost
I + DG [ausgebaut]
Doppelhaus
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Wohnen, Doppelwohnhaus
der Feldwebel
4
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Fensterformate, innerer
Grundriss
Nord-Süd
ca. 257 qm
Walmdach mit Schleppgaube, Schieferdeckung
I + DG [ausgebaut]
Villa
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Wohnen,
Kommandeursvilla
6
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 250 qm
Walmdach,
Schieferdeckung
I
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Wachgebäude
[Alte Ostwache]
7
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
ca. 300 qm
Walmdach mit
Schleppgaube,
Schieferdeckung
Ost-West
I + DG
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Zahnarztstation,
Sanitätsbereich
8
Anhang
5.2 Gebäudedokumentation
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
Gebäude 1-4, ggf. mit
Gebäude 6
Wohnen
Gebäude 1-4, ggf. mit
Gebäude 6
Wohnen
Gebäude 1-4, ggf. mit
Gebäude 6
Wohnen
Gebäude 1-4, ggf. mit
Gebäude 6
Wohnen
Gebäude 1-4, ggf. mit
Gebäude 6
Wohnen
offene Vorhalle
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnergänzungsnutzung,
Dienstleistung
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Dienstleistung
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
59
60
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
freiraumbezogene
Raumgruppierung
II + DG
ca. 980 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
Nord-Süd/Ost-West
Materialität
Grundrisstyp
Grundfläche
Dachform
Ausrichtung / Orientierung
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Städtebau / Architektur
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Massivbau
Konstruktion
Geschosse
Offizierskasino [OHG]
Gebäude
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
9
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Verhältnis Innen/Außen,
Balkone
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 364 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [nicht ausgebaut]
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Unterkunftsgebäude,
Offiziersappartementhäuser
Massivbau
11
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Verhältnis Innen/Außen,
Balkone
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 364 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [nicht ausgebaut]
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Unterkunftsgebäude,
Offiziersappartementhäuser
Massivbau
12
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Verhältnis Innen/Außen,
Balkone
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 364 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [nicht ausgebaut]
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Unterkunftsgebäude,
Offiziersappartementhäuser
Massivbau
13
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Verhältnis Innen/Außen,
Balkone
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 364 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [nicht ausgebaut]
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Unterkunftsgebäude,
Offiziersappartementhäuser
Massivbau
14
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Verhältnis Innen/Außen,
Balkone
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 364 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [nicht ausgebaut]
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Unterkunftsgebäude,
Offiziersappartementhäuser
Massivbau
15
Modernisierungsbedarf
steht ggf. im Konflikt zum
Denkmaschutz z.B.
Verhältnis Innen/Außen,
Balkone
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Ost-West
ca. 364 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [nicht ausgebaut]
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Unterkunftsgebäude,
Offiziersappartementhäuser
Massivbau
16
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
Gebäude 11 - 16 im
Halbkreis um das
repräsentative
Offizierskasino angeordnet
Grundriss klar strukturiert:
Mittelflur, Obergeschoss
durch geräumiges
Treppenhaus am Kopfende
des Hauses
erschlossen, Erschließung
Dachboden
über untergeordnete
Treppe im Mittelbereich des
Gebäudes
Ausstattung mit
Parkettböden,
Wandschränken,
Kassettendecken,
Heizungsbekleidungen,
Flügeltüren [Zustand
einzelner Elemente unklar]
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
weitgehend erhaltene
Ausstattung: Verwendung
von Natur- und
Kunststeinen bei Wandund
dB
Bodenflächen,
d flä h
zur
Verkleidung von Stützen
und Türlaibungen, sowie
zur Abdeckung von
Sohlbänken,
integriert verwendete
figürliche Reliefplatten
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Dienstleistung, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
Grundriss klar strukturiert:
Mittelflur, Obergeschoss
durch geräumiges
Treppenhaus am Kopfende
des Hauses
erschlossen, Erschließung
Dachboden
über untergeordnete
Treppe im Mittelbereich des
Gebäudes
Gebäude 11 - 16 im
Halbkreis um das
repräsentative
Offizierskasino angeordnet
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
Grundriss klar strukturiert:
Mittelflur, Obergeschoss
durch geräumiges
Treppenhaus am Kopfende
des Hauses
erschlossen, Erschließung
Dachboden
über untergeordnete
Treppe im Mittelbereich des
Gebäudes
Gebäude 11 - 16 im
Halbkreis um das
repräsentative
Offizierskasino angeordnet
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
Grundriss klar strukturiert:
Mittelflur, Obergeschoss
durch geräumiges
Treppenhaus am Kopfende
des Hauses
erschlossen, Erschließung
Dachboden
über untergeordnete
Treppe im Mittelbereich des
Gebäudes
Gebäude 11 - 16 im
Halbkreis um das
repräsentative
Offizierskasino angeordnet
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
Grundriss klar strukturiert:
Mittelflur, Obergeschoss
durch geräumiges
Treppenhaus am Kopfende
des Hauses
erschlossen, Erschließung
Dachboden
über untergeordnete
Treppe im Mittelbereich des
Gebäudes
Gebäude 11 - 16 im
Halbkreis um das
repräsentative
Offizierskasino angeordnet
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
Grundriss klar strukturiert:
Mittelflur, Obergeschoss
durch geräumiges
Treppenhaus am Kopfende
des Hauses
erschlossen, Erschließung
Dachboden
über untergeordnete
Treppe im Mittelbereich des
Gebäudes
Gebäude 11 - 16 im
Halbkreis um das
repräsentative
Offizierskasino angeordnet
Gebäude 7 - 9, 11 - 16
Wohnen, Sonderform
Wohnen z.B. betreutes
Wohnen
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
61
62
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Mittelflur
II + DG [ ausgebaut]
ca. 890 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
Nord-Süd/Ost-West
Materialität
Grundrisstyp
Geschosse
Grundfläche
Dachform
Ausrichtung / Orientierung
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Städtebau / Architektur
Massivbau
Konstruktion
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
charakteristische Anlage,
Gestaltwert fraglich
Nord-Süd
ca. 711 qm
Flachdach
I
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Massivbau
Verwaltung [Stabsgebäude] Garage [funktionales
Nebengebäude]
Gebäude
17
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
19
charakteristische Anlage,
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca. 835 qm
Flachdach
I
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Massivbau
Garage [funktionales
Nebengebäude]
20
charakteristische Anlage,
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca. 713 qm
Flachdach
I
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Massivbau
Garage [funktionales
Nebengebäude]
21
charakteristische Anlage,
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca.480 qm
Flachdach
I
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Massivbau
Garage [funktionales
Nebengebäude]
22
charakteristische Anlage,
Gestaltwert fraglich
Nord-Süd
ca. 2.062 qm
Flachdach
I und II
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Massivbau
Garage [funktionales
Nebengebäude]
23
24, 58, 59, 62, 63, 71
Nord-Süd/Ost-West
ca. 1.280 qm
Satteldach mit Gauben,
Schieferdeckung
I +DG
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Großküche
[Wirtschaftsgebäude]
24
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
Ausstattung mit Parkettböden, Wandschränken,
Kassettendecken,
Heizungsbekleidungen,
Flügeltüren [Zustand
einzelner Elemente unklar]
offene Vorhalle /
weitgehend erhaltene
Ausstattung: Verwendung
von Natur- und Kunststeinen
i
bei
b i WandW d und
d
Bodenflächen, zur
Verkleidung von Stützen
und Türlaibungen, sowie
zur Abdeckung von
Sohlbänken,
integriert verwendete
figürliche Reliefplatten
solitäre Nutzung mit
Freiraumbezug
Dienstleistung, Verwaltung
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
Hof, als abschließbare
Nutzungseinheit denkbar
Hof, als abschließbare
Nutzungseinheit denkbar
Hof, als abschließbare
Nutzungseinheit denkbar
Hof, als abschließbare
Nutzungseinheit denkbar
Hof, als abschließbare
Nutzungseinheit denkbar
angeschlossen an die
Gruppe der
Mannschaftsunterkünfte,
Atriumsbauweise mit
ß ü i
V l
großzügiger
Verglasung
und durch Laubengänge
ausgezeichnet
Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter potentielle
Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Entwicklungseinheit für
als Verwaltungseinheit
als Verwaltungseinheit
als Verwaltungseinheit
als Verwaltungseinheit
als Verwaltungseinheit
Nachnutzung: Gebäude 24,
58, 59, 62, 63, 71
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
wegen Baufälligkeit
gesperrt
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
63
64
Mauerwerk / Stahlbeton
Materialität
Nord-Süd
Ausrichtung / Orientierung
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
Gestaltwert fraglich
ca. 850 qm
Walmdach [flach geneigt]
Grundfläche
Dachform
Städtebau / Architektur
II und III
Geschosse
Grundrisstyp
Konstruktion
Bekleidungskammer,
[funktionales Nebengebäude]
Massivbau
Gebäude
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
25
kein Gestaltwert
Nord-Süd
ca. 303 qm
Walmdach [flach geneigt]
I
Holz
Gerätebaracke / Schuppen
[funktionales
Nebengebäude]
Holzkonstruktion
26
Gestaltwert fraglich
Nord-Süd
ca. 935 qm
Flachdach
I
Mauerwerk /
Stahlbetonskelettbau
Motorenprüfstand
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
27
kein Gestaltwert
Nord-Süd/Ost-West
ca. 153 qm
Satteldach [flach geneigt]
mit Schleppdach
I
Mauerwerk
Wasserwerk
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
28
kein Gestaltwert
Nord-West/Süd-Ost
ca. 62 qm
Flachdach
I
Mauerwerk
Trafohaus
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
40
kein Gestaltwert
Nord-Süd/Ost-West
ca. 82 qm
Flachdach
I
Mauerwerk
Trafohaus
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
41
kein Gestaltwert
Ost-West
ca. 220 qm
Walmdach
I
Mauerwerk
Hauptwache
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
42
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
repräsentativer Standort an
der Hauptachse
[Präsentationspotential]
ehem. Versand- und
Anlieferungsgebäude des
nicht mehr vorhandenen
Bahnanschlusses
Handwerk, Gewerbe,
Dienstleistungen
keine Nachnutzung
repräsentativer Standort an
der Hauptachse
[Präsentationspotential]
Handwerk, Gewerbe
wiedererrichtet nach der
Zerstörung im 2. Weltkrieg
Bedarf? Standort?
Technischer Standard?
Bedarf? Standort?
Technischer Standard?
Bedarf? Standort?
Technischer Standard?
spätere Ergänzung
keine Nachnutzung
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
65
66
Stahl, Beton, Mauerwerk /
Anbau in Mauerwerk,
Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Halle / Anbau mit Mittelflur
I / Anbau II und III
ca. 3.700 qm
Satteldach [flach geneigt]
Nord-Süd
Materialität
Grundrisstyp
Geschosse
Grundfläche
Dachform
Ausrichtung / Orientierung
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Städtebau / Architektur
Konstruktion
Lagerhalle mit
Unterkunftsanbau [ehem.
Flugzeughangar]
kombinierte
Stahlfachwerkträger- und
StahlvollwandträgerKonstruktion mit nachträglicher Ummantelung
durch Beton / Anbau in
Massivbauweise
Gebäude
43
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
Nord-Süd
ca. 1.370 qm
Flachdach
Nord-Süd/Ost-West
ca. 1.043 qm
Flachdach
Walmdach [flach geneigt]
II
Mittelflur
Mittelflur
II [tlw. I / III]
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Verwaltung [Rest einer
Flugzeughalle]
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Verwaltung [ehem.
Kontrolllgebäude]
44
45
47
Nord-Süd
ca. 4.852 qm
Satteldach [flach geneigt]
I und II
Stahl, Beton, Mauerwerk /
Anbau in Mauerwerk,
Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Halle
Nord-West/Süd-Ost
ca. 3.700 qm
Satteldach [flach geneigt]
II und III
Stahl, Beton, Mauerwerk /
Anbau in Mauerwerk,
Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Halle / Anbau mit Mittelflur
Lagerhalle mit
Stabsgebäude / kulturelle
Nutzung [ehem.
Zweigelenkrahmenkombinierte
konstruktion mit
Stahlfachwerkträger- und
querlaufenden
StahlvollwandträgerVollwandträgern aus
Konstruktion mit nachStahlbeton auf Stahlstützen träglicher Ummantelung
durch Beton / Anbau in
Massivbauweise
KFZ- und Lagerhalle
[ehem. Flugzeughangar]
46
Nord-West/Süd-Ost
ca. 1.961 qm
Tonnendach
Flachdach
I
Halle
Stahlbetonrippen zwischen
äußeren Stahlbetonbindern
in halbzylindrischer
Ausformung
Sporthalle [ehem.
Flugzeughangar]
48
kein Gestaltwert
Nord-West/Süd-Ost
ca. 113 qm
Flachdach
I
Mauerwerk
Gerätebaracke
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
49
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
ein, von heute 4 bzw.
ursprünglich 5 Hangars (43,
45, 46, 47, 48) / ehemals
stützenlose Hallen mit einer
S hlb
Bi d
Stahlbeton-BinderKonstruktion, kombinierte
Stahlfachwerkträger- und
StahlvollwandträgerKonstruktion mit
nachträglicher
Ummantelung durch Beton,
wurde nach einem Brand
etwas verändert und die
Torbreite an der Stirnseite
reduziert, weitgehend
baugleich mit Gebäuden 45
und 47
[Anbau]
[Halle]
Gewerbe /
Veranstaltungshalle /
in größerem
Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe /
g
Messe- und Ausstellungen
Anbau
Halle
breit gelagertes Kontrollgebäude mit Uhr(Schlauch-) Turm am westl.
und dem ehem. Tower am
ö l K
östl.
Kopfende,
f d leicht
l i h aus
der Flucht der
Flugzeughangars
hervortretend
Dienstleistung
Hangar zerstört, ein, von
heute 4 bzw. ursprünglich 5
Hangars (43, 45, 46, 47,
48) / ehemals stützenlose
H
Hallen
ll miti einer
i
StahlbetonS hlb
Binder-Konstruktion,
kombinierte
Stahlfachwerkträger- und
StahlvollwandträgerKonstruktion mit
nachträglicher
Ummantelung durch Beton,
weitgehend baugleich mit
Dienstleistung
Laufkran in der
Torwandebene
ein, von heute 4 bzw.
ursprünglich 5 Hangars (43,
45, 46, 47, 48) / ehemals
stützenlose Hallen mit einer
S
hlb
Bi d
Stahlbeton-BinderKonstruktion,
Zweigelenkrahmenkonstruk
tion mit querlaufenden
Vollwandträgern aus
stahlbeton auf Stahlstützen
Gewerbe /
Veranstaltungshalle /
in größerem
Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe /
g
Messe- und Ausstellungen
ein, von heute 4 bzw.
ursprünglich 5 Hangars (43,
45, 46, 47, 48) / ehemals
stützenlose Hallen mit einer
S
hlb
Bi d
Stahlbeton-BinderKonstruktion, kombinierte
Stahlfachwerkträger- und
StahlvollwandträgerKonstruktion mit
nachträglicher
Ummantelung durch Beton,
weitgehend baugleich mit
Gebäuden 43 und 45,
nachträglich Stützenreihe
eingebaut
Gewerbe /
Veranstaltungshalle /
in größerem
Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe /
g
Messe- und Ausstellungen
rückwärtiger, integrierter
Werkstättenbau
ein, von heute 4 bzw.
ursprünglich 5 Hangars (43,
45, 46, 47, 48) / ehemals
stützenlose Hallen mit einer
Stahlbeton-BinderS
hlb
Bi d
Konstruktion, eine einfach
gekrümmte, durch
Binderscheiben und
Bogenrippen ausgesteifte
Zylinderschale
Gewerbe /
Veranstaltungshalle /
in größerem
Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe /
g
Messe- und Ausstellungen
keine Nachnutzung
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
67
68
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
kein Gestaltwert
Nord-West/Süd-Ost
Ausrichtung / Orientierung
Städtebau / Architektur
Flachdach
Grundfläche
Dachform
Ost-West
ca. 4.120 qm
gewölbtes Pultdach
I
I
Geschosse
Mauerwerk
Materialität
Bohlenlamellenkonstruktion
Lager [ehem.
Flugzeughalle]
Halle
Massivbau
Konstruktion
50
Grundrisstyp
ABC-Übungsraum
[Gasübungsraum]
Gebäude
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
55
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca. 193 qm
Walmdach [flach geneigt]
I
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Öl- und Fettlager
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
57
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
59
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Sanitätsbereich:
Krankenstation [Lazarett]
60
24, 58, 59, 62, 63, 71
Nord-Süd/Ost-West
ca. 1.320 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
24, 58, 59, 62, 63, 71
Nord-Süd/Ost-West
ca. 1.320 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
ca. 600 qm
Satteldach mit
Schleppgauben,
Schieferdeckung
Ost-West
II + DG [ausgebaut] + Keller II + DG [ausgebaut] + Keller I + DG [ausgebaut] + Keller
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
58
24, 58, 59, 62, 63, 71
Nord-Süd/Ost-West
ca. 1.320 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [ausgebaut] + Keller
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
62
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
keine Nachnutzung
wegen eines undichten
Daches und durch das
Eindringen von Feuchtigkeit
entstandener statischer
Beeinträchtigung der
Dachkonstruktion für eine
Nutzung gesperrt
Holzfachwerk-BinderKonstruktion
(Bohlenlamellenkonstruktion), zwei ehemals
ehrenhofartig
h h f i fl
flankierende
ki
d
Hallen zugunsten des
Sportfeldes abgerissen /
ursprünglich stützenfreier
Raum durch sichernde
Unterstützung nicht mehr
gegeben
Gewerbe /
Veranstaltungshalle /
in größerem
Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe /
g
Messe- und Ausstellungen
für eine Nutzung gesperrt
keine Nachnutzung
in zweiter Linie hinter den
Versorgungs- und
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
Hangars als
(58,
H
l Gruppe
G
( 8
59, 62, 63, 71)
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
in zweiter Linie hinter den
Versorgungs- und
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
Hangars als
(58,
H
l Gruppe
G
( 8
59, 62, 63, 71)
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
zentrale Lage zwischen den in zweiter Linie hinter den
beiden Gruppen der
Versorgungs- und
Mannschaftsunterkünfte
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
Hangars als
(58,
H
l Gruppe
G
( 8
59, 62, 63, 71)
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
69
70
II + DG [ausgebaut] + Keller I und II
ca. 1.320 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
Nord-Süd/Ost-West
Geschosse
Grundfläche
Dachform
Ausrichtung / Orientierung
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Städtebau / Architektur
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
24, 58, 59, 62, 63, 71
Mittelflur
Grundrisstyp
Gestaltwert fraglich
Nord-Süd
ca. 1.415 qm
Satteldach [flach geneigt]
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Konstruktion
Materialität
Lagerhallen / Garagen
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
Gebäude
63
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
64
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca. 704 qm
Walmdach [flach geneigt]
I
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Lagerhallen / Garagen
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
65
Gestaltwert fraglich
Nord-Süd
ca. 661 qm
Walmdach [flach geneigt]
I
Schotten
Stahlbetonskelettbau mit
Mauerwerksausfachung
Lagerhallen / Garagen
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
66
kein Gestaltwert
Nord-Süd/Ost-West
ca. 720 qm
Flachdach
I
Mauerwerk
Gerätebaracke [ehem.
Heizwerk / funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
67
kein Gestaltwert
Nord-West/Süd-Ost
ca. 306 qm
Walmdach
I
Flur
Mauerwerk
Fernmeldeanlage
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
68
kein Gestaltwert
Süd-Ost/Nord-West
ca. 435 qm
Pultdach, Flachdach
I
Mauerwerk
Kleinschießanlage
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
69
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
in zweiter Linie hinter den
Versorgungs- und
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
H
Hangars
als
l Gruppe
G
(58,
( 8
59, 62, 63, 71)
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
Handwerk, Werkstätten
[z.B. für Oldtimer,
Motorräder], Dienstleistung
ehem. Heizwerk
/Umnutzung nach Ausbau
des Heizwerkes Gebäude
81
keine Nachnutzung
keine Nachnutzung
keine Nachnutzung
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
71
72
Stahl / Holzbeblankung
Materialität
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
kein Gestaltwert
Nord-Süd
Städtebau / Architektur
Ausrichtung / Orientierung
24, 58, 59, 62, 63, 71
Nord-Süd/Ost-West
Nord-Süd
ca. 700 qm
Satteldach mit Gauben,
Schieferdeckung
Satteldach
Grundfläche
Dachform
ca. 1.857 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG [ausgebaut] + Keller I + DG [ausgebaut]
I
Mitelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Massivbau
Unteroffiziersheim [UHG]
Geschosse
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
71
Mittelflur
70
Grundrisstyp
Konstruktion
Bertriebsstofflager
[funktionales
Nebengebäude]
Stahlskelettbau
Gebäude
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
72
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca. 612 qm
Satteldach,
Schieferdeckung
I
Schotten
Mauerwerk
Lagerhalle / Garagen
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
73
Gestaltwert fraglich
Ost-West
ca. 430 qm
Satteldach,
Schieferdeckung
I
Schotten
Mauerwerk
Lagerhalle / Garagen
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
74
Gestaltwert fraglich
Nord-Süd
ca. 1.196 qm
Satteldach,
Schieferdeckung
I
Schotten
Mauerwerk
Lagerhalle / Garagen
[funktionales
Nebengebäude]
Massivbau
76
kein Gestaltwert
Nord-Süd/Ost-West
ca. 817 qm
Flachdach
I
Mauerwerk
Massivbau
Tischlerei
[ehem. Heizwerk]
80
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
keine Nachnutzung
in zweiter Linie hinter den
Versorgungs- und
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
H
Hangars
als
l Gruppe
G
(58,
( 8
59, 62, 63, 71)
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
Gebäude 24, 58, 59, 62,
63, 71
Dienstleistung,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
Handwerk, Dienstleistung,
Werkstätten [z.B. für
Oldtimer, Motorräder]
Handwerk, Dienstleistung,
Werkstätten [z.B. für
Oldtimer, Motorräder]
Handwerk, Dienstleistung,
Werkstätten [z.B. für
Oldtimer, Motorräder]
Umnutzung nach Ausbau
des Heizwerkes Gebäude
81
keine Nachnutzung
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
73
74
Gebäude als Teil eines prägnanten
städtebaulichen Ensembles
3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne
besonderen Anspruch
2 Gebäude mit typisch architektonischem
oder konstruktivem Anspruch
1 Gebäude mit hohem architektonischen
Anspruch: repräsentativ, öffentlich
Anmerkung
[dem Geschichtswert stehen tlw. der
Gestalt- und Gebrauchswert konträr
gegenüber]
3 kein Denkmalwert
1 Einzeldenkmal innerhalb des
denkmalgeschützten Ensembles [nach
§ 3.2 NDSchG]
2 Denkmalgeschütztes bauliches
Ensemble [nach § 3.3 NDSchG]
kein Gestaltwert
Ost-West/Nord-Süd
Ausrichtung / Orientierung
Städtebau / Architektur
ca. 1.320 qm
Satteldach / Walmdach
Grundfläche
Dachform
Nord-Süd/Ost-West
ca. 2.656 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG + Sockel
I
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Geschosse
Mauerwerk / tw. Holzverkl.
Materialität
Mittelflur
Massivbau / Skelettbau
Konstruktion
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
Grundrisstyp
Heizwerk
Gebäude
81
Gebäudetyp / bisherige Nutzung
III Denkmalschutz
II
I
Gebäudenummer
82
Nord-Süd/Ost-West
ca. 2.430 qm
Walmdach mit Gauben,
Schieferdeckung
II + DG + Sockel
Mittelflur
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Wohnen,
Manschaftsunterkünfte
[sog. Staffelgebäude]
Massivbau
83
ca. 1.700 qm
Satteldach / Walmdach mit
[Schlepp-] Gauben,
Schieferdeckung
Nord-Süd/Ost-West
Atrium, kompositorische
Grundrissgestaltung,
I + DG [ausgebaut]
Mauerwerk, Putzbau mit
Bruchsteinsockel
Großküche /
Wirtschaftsgebäude /
Mannschaftsheim
Massivbau
85
kein Gestaltwert
Ost-West
ca. 162 qm
Satteldach
I
Holz
Holzbau
Sport [funktionales
Nebengebäude]
• ehem. Bord-Maschinengewehr-Justierstand, schloss die
Reihe der Hangars nach Westen ab, existiert nur noch
der Kopfbau
• Wasserhydranten / Gullys sowie Trafo-Stationen
• Toranlage der ehemaligen Ostwache
• Brücke unmittelbar südwestlich des Stabsgebäudes
[Gebäude 17]
• Straßenführung mit Randbordsteinen in Granit
Außenspielfelder:
• Rasenplatz zwischen Garagenhof und Heizwerk
• Tartanbahn um Beton-fläche in Spielfeldgröße im
Bereich der Halle 55
• zwei Schotterplätze
• Tennisplatz
• Sandplatz für Volleyball
88 weitere Anlagen:
Anhang
1 Nachnutzung ohne großen
Veränderungsbedarf
2 Umnutzung mit größerem
Erneuerungsbedarf
3 Höherwertige Nachnutzung durch
Neubau
Anmerkung
[potentielle Entwicklungseinheiten:
gestalterischen Zusammenhang durch
Nutzungseinheit gewährleisten]
Nachnutzungs- /
Umnutzungspotential für:
Nachnutzung
Architektur / Nutzung
VI Ergänzungen
V
1 guter Gesamtzustand, Pflege- und
Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster]
2 größerer Erneuerungsbedarf
[z.B. Dach, Fassade]
3 bauliche Substanz gefährdet [z.B.
Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss
geplant
IV Äußerer baulicher Zustand
Ausbau in den 60er Jahren
Bedarf? Standort?
Technischer Standard?
Sandsteingefasste, mittige
Durchfahrt, darüber
befindet sich eine
Fenstergruppe, die durch
eine Holzschnitzarbeit
erkerartig zusammengefasst ist
in zweiter Linie hinter den
Versorgungs- und
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
H
Hangars
als
l Gruppe
G
(82,
(82
83)
Gebäude 82, 83, 85
Dienstleistungen,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
in zweiter Linie hinter den
Versorgungs- und
Werkstattgebäuden mit
direkten Zufahrten zu den
H
Hangars als
l Gruppe
G
(82,
(82
83)
Gebäude 82, 83, 85
Dienstleistungen,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
größere Schäden infolge
von Schimmelbildung durch
Undichtigkeiten in der
Dachhaut
angeschlossen an die
Gruppe der
Mannschaftsunterkünfte
Gebäude 82, 83, 85
Dienstleistungen,
Sonderformen Wohnen:
Hotel, Schulungszentrum
keine Nachnutzung
Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst
75
Quellen
BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004,
zuletzt geändert am 31. Juli 2007
RROP 2008 [Großraum Braunschweig]: Regionales Raumordnungsprogramm für den
Großraum Braunschweig, Braunschweig
Stadt Goslar: Machbarkeitsstudie zum Standort Fliegerhorst, Goslar, August 2005 /
Juni 2009
Biodata GbR: Biotopkartierung – Zwischenbericht, Braunschweig, September 2010
Stadt Goslar, Denkmalschutzbehörde: Fliegerhorst Denkmalfachliche Stellungnahme zum
Gebäudebestand und zur möglichen Nachnutzung, Goslar, August 2005
Niedersächsisches Verwaltungsamt: Gutachterliche Stellungnahme, Hannover, 1994
Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert: Verkehrsentwicklungsplan Stadt Goslar 2005,
Hannover, März 2006
76
Gutachter
Ackers Partner Städtebau
Prof. Walter Ackers
Sandra Pechmann
Adolfstraße 15, 38102 Braunschweig
[email protected]
www.ackerspartner.de
Auftraggeber und Herausgeber
© Ackers Partner Städtebau
Stadt Goslar
Fachdienst Stadtplanung
Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar
www.goslar.de
[email protected]
Projektbearbeitung Ackers Partner Städtebau
Prof. Dipl.- Ing. Walter Ackers, Architekt und Stadtplaner
Dipl.- Ing. Sandra Pechmann, Architektin und Stadtplanerin
Dipl.- Ing. Christina Kuczyk
Gestaltung
Ackers Partner Städtebau
Stand
Januar 2011
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Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei dem Büro Ackers Partner
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Städtebauliches Gutachten
Fliegerhorst Goslar
Entwicklung der ehemaligen Kaserne
www.ackerspartner.de
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