Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Goslar Entwicklung der ehemaligen Kaserne www.ackerspartner.de Gutachter Ackers Partner Städtebau Prof. Walter Ackers Sandra Pechmann Adolfstraße 15, 38102 Braunschweig [email protected] www.ackerspartner.de Auftraggeber und Herausgeber © Ackers Partner Städtebau Stadt Goslar Fachdienst Stadtplanung Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar www.goslar.de [email protected] Projektbearbeitung Ackers Partner Städtebau Prof. Dipl.- Ing. Walter Ackers, Architekt und Stadtplaner Dipl.- Ing. Sandra Pechmann, Architektin und Stadtplanerin Dipl.- Ing. Christina Kuczyk Gestaltung Ackers Partner Städtebau Stand Januar 2011 Es wurden Fotos, Grafiken und Abbildungen zu Layoutzwecken und als Platzhalter verwendet, für die keine Nutzungsrechte vorliegen. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder gar Veröffentlichung kann Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. Die Quellen externer Inhalte wie Grafiken und Fotos wurden den Inhalten zugeordnet vermerkt oder in der Quellenangabe auf S. 74 vermerkt. Die Nutzungsrechte hierfür liegen dem Auftraggeber vor. Alle Fotos und Grafiken ohne direkte Quellenangabe sind durch das Büro Ackers Partner Städtebau erstellt. Wer diese Unterlage – ganz oder teilweise – in welcher Form auch immer weitergibt, vervielfältigt oder veröffentlicht, übernimmt das volle Haftungsrisiko gegenüber den Inhabern der Rechte, stellt das Büro Ackers Partner Städtebau von allen Ansprüchen Dritter frei und trägt die Kosten der ggf. notwendigen Abwehr von solchen Ansprüchen durch das Büro Ackers Partner Städtebau. Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung im Sinne seiner Organisation verwenden; jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Diese Ausarbeitungen fallen unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei dem Büro Ackers Partner Städtebau in Braunschweig. Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Goslar Entwicklung der ehemaligen Kaserne Abb. 0/1 ehemaliges Kontrollgebäude, Gebäude 44 2 Inhalt 1 Einleitung 5 2 Grundlagen und Analyse 6 3 Entwicklungsmodelle 22 4 Zusammenfassung 54 5 Anhang 56 Quellen 2.1 Lage im Stadtgebiet 6 2.2 Gliederung des Areals 10 2.3 Flächennutzungsplan 13 2.4 Denkmalschutz 14 2.5 Städtebau und Architektur 16 2.6 Baulicher Zustand 18 2.7 Biotopkartierung 20 3.1 Basis 22 3.2 Erschließungsmodelle 25 3.3 Nutzungsmodelle 32 3.4 Städtebauliche Studien 38 3.5 Minimalvariante 50 5.1 Gebäudebezeichnung 56 5.2 Gebäudedokumentation 58 76 3 Gut Grauhof Sachsenhai Fliegerhorst Jürgenohl Gewerbegebiet Baßgeige Abb. 0/2 Fliegerhorst von Südwesten 4 1 Einleitung Der Fliegerhorst Goslar im Norden des Stadtteils Jürgenohl steht nach seiner Aufgabe als Bundeswehrstandort für eine Nachnutzung zur Disposition. Das seit seiner Gründung in den 30er Jahren militärisch genutzte Territorium umfasst ca. 63 Hektar mit einem ausgedehnten Bestand an Kasernenbauten, mit Mannschafts- und Offiziersgebäuden, Versorgungseinrichtungen, Fahrzeughallen und sonstigen militärischen Einrichtungen. Eingebettet in einen ebenso umfangreichen Baumbestand gilt der gesamte Fliegerhorst in seiner Struktur als zeittypisches Beispiel einer Kaserne. Mit seinen Gebäuden und Freiflächen sind Entwicklungspotentiale für eine städtische Entwicklung vorhanden, die einerseits durch das angrenzende Gewerbegebiet im Westen und den südlich anschließenden Stadtteil Jürgenohl funktional und städtebaulich vorgeprägt sind. fließen wiederum direkt in den Stadtentwicklungsprozess ein. Es liegt im verständlichen Interesse der Eigentümerin, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA], das Gebiet optimal zu vermarkten und im Interesse der Stadt, dieses Gebiet im Sinne der eigenen Stadtentwicklung sinnvoll einzusetzen. Ein Interesse am Erwerb der Anlage durch die Stadt Goslar ist nicht vorgesehen und auch nicht Ziel dieses Gutachtens. Es wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe, die Projektgruppe, unter Leitung des Fachbereiches 3 – Bauservice zur Koordination und Abstimmung des Verfahrens eingesetzt. Die Lenkungsgruppe, besetzt mit Fraktions- und Verwaltungsvertretern, nahm entscheidende Weichenstellungen vor. In einer Bürgerversammlung konnten sich interessierte Bürger über den Stand des Gutachtens informieren und ihre Anregungen mit dem Umgang und der zukünftigen Nutzung des Fliegerhorstes einbringen. Außerdem bestand die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche im Internet auf der Homepage der Stadt Goslar im ISEK-Diskussions-Forum oder direkt bei den Ansprechpartnern der Stadt Goslar vorzubringen. Im Rahmen dieses Gutachtens müssen deshalb einerseits die endogenen Entwicklungspotentiale des Standortes herausgearbeitet werden und diese andererseits im Kontext der exogenen Potentiale aus der Entwicklung Goslars bewertet werden. Diese notwendige Abwägung greift damit ein in den derzeit laufenden Prozess des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Goslar 2025, in dem alle wesentlichen Parameter und Ziele der künftigen Entwicklung formuliert werden. Im Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Goslar wird das Gelände als wichtiger Bereich für die gewerbliche Entwicklung und für die Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum dargestellt. Die Ergebnisse des Gutachtens Das Städtebauliche Gutachten lotet verschiedene Möglichkeiten aus, wie das Gelände sinnvoll erschlossen und genutzt werden kann. Hierbei sollen gleichzeitig Handlungsspielräume für potentielle Investoren und Eigentümer in städtebaulich geeigneten Strukturen gewährleistet werden. Dafür werden auf den Ebenen Erschließung, Nutzung und Bebauung mögliche Entwicklungen in Varianten aufgezeigt. Primärer Entwurfsgedanke ist dabei, wesentliche vorhandene Qualitäten, wie die städtebauliche Grundstruktur, die prägnanten architektonischen Bestände, die Erschließung und der im Laufe der Jahre entstandene Baumbestand in die zukünftigen Strukturen zu integrieren. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird die zukünftige Eigentümerin [BImA], das Gelände zum Verkauf anbieten. 5 2 Grundlagen und Analyse 2.1 Lage im Stadtgebiet Das ehemalige Kasernengelände befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Goslar [vgl. Abb. 2.1/1]. Verkehr Über die Marienburger Straße, die Grauhöfer Landwehr und die Stapelner Straße [Gewerbegebiet Baßgeige] ist das Kasernenareal an die Bundesstraßen B 6, B 82 und B 241 angebunden. Über die Bundesstraßen B 6, B 82 und B 241 ist die Stadt an das überregionale Verkehrsnetz, die Autobahnen A 395 nach Norden, A 7 nach Nordwesten und Südwesten und A 14 nach Osten, angebunden. Goslar verfügt über zwei Bahnhaltepunkte – am Nordrand der Altstadt und im Stadtteil Oker. Der ICE-Bahnhof Hildesheim ist somit gut erreichbar. Den internationalen Flughafen Hannover erreicht man in etwas mehr als einer Stunde. Der Flughafen BraunschweigWolfsburg und der Hafen von Braunschweig am Mittellandkanal sind nur ca. 45 Autominuten entfernt. Ebenso weit ist es zu dem Güterverkehrszentrum und Binnenhafen Salzgitter. Stadtteil Jürgenohl Im Süden grenzt der Stadtteil Jürgenohl mit Kramerswinkel an das Areal – eine in der Nachkriegszeit entstandene Siedlungszelle. Der Stadtteil dient vorrangig dem Wohnen. Differenzierte Bauformen – von Geschosswohnen bis Einfamilienhaus – sowie eine starke Durchgrünung, sei es privat, öffentlich oder halböffentlich, prägen das Wohnen. Hahndorf B6 Gut Grauhof Baßgeige Gut Riechenberg Gut Ohlhof Fliegerhorst KramersJürgenohl winkel B8 2 Jerstedt Ohlhof B6 B6 2 B8 Steinberg Georgenberg Sudmerberg Altstadt Rammelsberg 41 B2 Abb. 2.1/1 Lage im Stadtgebiet mit Hauptverkehrsstraßen 6 B4 98 Oker Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst In den durch rote Balken gekennzeichneten Bereichen grenzen reine Wohngebiete [WR] direkt an das Gelände der Kaserne. Um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen, sind hier bei einer gewerblichen Nutzung der Flächen entsprechende Pufferfunktionen zum Wohnen vorzusehen. Durch einen zentralen Versorgungsschwerpunkt am Jürgenohler Marktplatz und eine eigene soziale Infrastruktur wird eine gewisse Eigenständigkeit des Stadtteils gewährleistet. Die Bewohner können sich innerhalb ihres Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen. Im Rahmen der Konzentration von Nahversorgung an Hauptverkehrsachsen kämpft der Versorgungsschwerpunkt jedoch um seine Bedeutung. Die Vielfalt des Angebotes innerhalb des Stadtteils nimmt ab. Wichtiger Arbeitsstandort und unmittelbar an das Gelände der Kaserne angrenzend sind die Asklepios Harzkliniken. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept [ISEK] wird der Stadtteil als Entwicklungsschwerpunkt Wohnen der Gesamtstadt definiert. Neben der Sicherung und Erhöhung der Qualität des Wohnungsbestandes, der Verbesserung der Wohnumfeldqualitäten und der Sicherung der Nahversorgung ist ein langfristiges Umstrukturierungskonzept in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften zu entwickeln. Abb. 2.1/2 Lage in der Region [Auszug aus dem LROP 2008] 7 Grundlagen und Analyse Gewerbegebiet Baßgeige Das insgesamt 150 ha große Gewerbegebiet Baßgeige grenzt im Westen an die ehemalige Kaserne. In dem Gewerbegebiet sind rund 150 Firmen mit über 4.700 Arbeitsplätzen ansässig. Außerdem sind hier großflächiger Einzelhandel und ein Kino angesiedelt. ein Projekt mit regionaler und überregionaler Bedeutung in Kombination mit Hotel und Gastronomie denkbar. Im ISEK wurden drei Entwicklungspotentiale für das Gewerbegebiet lokalisiert. In der Baßgeige-Süd eine ca. 6,4 ha große Fläche. Die dort vorhande Fläche ist bisher als Mischbaufläche, landwirtschaftlich genutzte Fläche und Grünfläche im Flächennutzungsplan gekennzeichnet und soll zukünftig gewerblich entwickelt werden. In der Baßgeige-Nord ist eine ca. 11,7 ha große FNP-Reserve-Fläche für Gewerbe vorhanden. Außerdem soll eine 31,6 ha große, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zukünftig als Gewerbefläche ausgewiesen werden. Sachsenhai und Gut Grauhof Im Norden grenzt das Naherholungsgebiet Sachsenhai unmittelbar an den Fliegerhorst. Nordöstlich befindet sich das Gut Grauhof umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die an den Fliegerhorst grenzen. Angrenzende Nutzungen Der Bezug zum angrenzenden Landschaftsraum bietet vielseitige Möglichkeiten. Aufgrund fehlender Angebote und nicht ausreichender Wegenetze – vor allem in Folge der jahrzehntelangen Abgeschlossenheit des Kasernenareals – konnten diese noch nicht genügend geschöpft werden. Der Übergang zum Wald bzw. zur Landschaft ist ein bei den im Folgenden dargestellten Modellen sensibler Bereich. Im Leitbild Freiraumentwicklung des ISEK ist neben dem Fliegerhorst selbst das Gut Grauhof mit dem dazugehörigen Umfeld als Entwicklungsraum für Freizeit und Erholung dargestellt, genauer als Potential für intensive Erholung und Freizeit. Hier ist 8 GE Gewerbegebiet Tags Nachts 65 dB 55 dB GE1 Gewerbegebiet Tags Nachts 60 dB 45 dB MI Mischgebiet Tags Nachts 60 dB 45 dB WR Reines Wohngebiet Tags Nachts 50 dB 35 dB WA Allgemeines Wohngebiet Tags Nachts 55 dB 40 dB SO Sondergebiet Klinik Gemeinbedarf Wald Pufferfunktion zum Wohnen: Sicherstellen gesunder Wohnverhältnisse Übergang zum Wald / zur Landschaft N 0 50 100 150 200 250 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 2.1/3 Angrenzende Nutzungen 9 Grundlagen und Analyse 2.2 Gliederung des Areals Das ca. 61 ha große Gelände gliedert sich durch zwei in Nord-Süd-Richtung verlaufende Grünzüge. Es sind vier historische Nutzungseinheiten ablesbar: in das Regimentsviertel im Osten, die Truppenunterkünfte im zentralen und nordöstlichen Bereich und die dem ehemaligen Rollfeld zugewanden Hallen mit dem Kontrollgebäude im Süden [heute befindet sich hier der Stadtteil Jürgenohl]. Die zweigeschossigen Zeilenbauten der Unterkünfte für die Offiziere im sogenannten Regimentsviertel stehen im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino. Ergänzt werden diese durch die südlich angrenzenden zwei Doppelwohnhäuser der Feldwebel und die südwestlich gelegene Kommandeursvilla. Die in einem der beiden Grünzüge gelegene Stabsvilla kann diesem Bereich ebenfalls zugeordnet werden. Die Mannschaftsunterkünfte, auch Staffelgebäude genannt, sind in zwei Gruppen unterteilt. Die erste Gruppe ist im zentralen Bereich hinter dem Flugkontrollgebäude angeordnet. Die zweigeschossigen Winkelgebäude sind achsensymmetrisch angeordnet und gruppieren sich um einen Hof mit dem Küchengebäude. Hierzu zählen ebenfalls das Krankenrevier und das Unteroffiziersheim, die nicht in die Symmetrie einbezogen sind. Die im Westen des Areals gelegene zweite Gruppierung von Truppenunterkünften besteht aus zwei H-förmigen, ebenfalls achsensymmetrisch um einen Hof angeordneten Gebäuden. Das südlichere besitzt eine repräsentative Durchfahrt zum Hof. Ergänzt wird das Ensemble durch ein Küchengebäude. Das ehemalige Rollfeld befand sich südlich des Geländes im heutigen Stadtteil Jürgenohl. Entlang der nicht mehr vorhandenen Rollbahn wurden die Flugzeughallen [Hangars] angeordnet. Von den ursprünglich 5 Hangars sind noch 4 erhalten. 10 Das mittig angeordnete Flugkontrollgebäude mit Uhr- [Schlauch-] Turm am westlichen und dem ehemaligen Tower am östlichen Kopfende tritt leicht aus der Flucht der Hangars hervor. Im Südwesten konzentrieren sich die Sportstätten mit einer Sporthalle und mehreren dazugehörigen Sportplätzen. Verschiedene Nebengebäude wie Werkstätten, Garagenhöfe und technische Versorgungseinheiten befinden sich in den Zwischenbereichen. Im Nordosten, im Grünzug gelegen, befindet sich ein ABC-Übungsraum samt Übungsgelände. Historische Nutzungseinheiten Kontrollgebäude zerstörtes Gebäude Hallen / Hangars mit Anbauten Grundstücksgrenze Truppenunterkünfte Regimentsviertel N 0 50 100 150 200 250 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 2.2/1 Historische Nutzungseinheiten 11 12 Abb. 2.2/2 Nutzungen N 0 150 200 250 Wohnnutzung Versorgung, Instandhaltung, Lager 100 Sportflächen Wirtschaftsgebäude, Küche, UHG, OHG 50 Sport Verwaltung Grundstücksgrenze Kultur Unterkünfte Nutzungen Grundlagen und Analyse Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 2.3 Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan [FNP] der Stadt Goslar [Neuaufstellung: 1981] übernimmt das Fliegerhorstgelände als Fläche für Gemeinbedarf ohne Zweckbestimmung, wie bei Kasernenstandorten üblich. Die Planungshoheit liegt bisher noch beim Bund. Ein verbindlicher Bebauungsplan oder Bebauungsplanentwurf existiert dementsprechend nicht. Sobald die Stadt die Planungshoheit übernimmt, sollen die angestrebten Flächennutzungen gemäß diesem städtebaulichen Gutachten neu im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Das vorliegende städtebauliche Gutachten empfiehlt alternative Nutzungen, die in Vorbereitung einer Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines Bebauungsplans, in den Kategorien des Planungsrechtes dargestellt sind [siehe Nutzungsmodelle S. 32]. Garagenhof Mannschaftsunterkünfte 1 Abb. 2.3/1 Fliegerhorst von Norden: Mannschaftsunterkünfte 1 und Garagenhof 13 Grundlagen und Analyse 2.4 Denkmalschutz Abb. 2.4/1 ehemaliges Kontrollgebäude, Gebäude 44 Nahezu das gesamte Fliegerhorstgelände ist als denkmalgeschütztes bauliches Ensemble nach § 3.3 NDSchG ausgewiesen. Innerhalb sind einzelne Gebäude als Einzelbaudenkmale nach § 3.2 NDSchG gekennzeichnet [siehe Abb. 2.4/2]. Die Zuständigkeit bezüglich des Denkmalschutzes liegt derzeit noch beim Bund und damit bei der Oberen Denkmalschutzbehörde. Sie ergeht jedoch an die Stadt Goslar [Untere Denkmalschutzbehörde] sobald die BImA als mittelbare Bundesbehörde Eigentümerin der Liegenschaft wird. Denkmalschutz 1 Einzelbaudenkmal innerhalb des denkmalgschützen Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] 3 kein Denkmalwert Grundstücksgrenze 14 N 0 50 100 150 200 250 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 2.4/2 Denkmalschutz 15 Grundlagen und Analyse 2.5 Städebau und Architektur In diesem Plan wird der Gebäudebestand nach architektonischen und städtebaulichen Gesichtspunkten bewertet. Diese Einschätzung erfolgt unabhängig vom Denkmalwert und kann dadurch eine abweichende Bewertung zur Folge haben. Abb. 2.5/1 Mannschaftsunterkünfte 1, Gebäude 62 Es wurde eine Differenzierung in den folgenden Kategorien vorgenommen: 1- Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich 2- Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 3- technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 4- prägnantes städtebauliches Ensemble. Die Gebäude der Mannschaftsunterkünfte, des Regimentsviertels und die Hallenbauten im Süden besitzen einen zeitgenössischen architektonischen bzw. konstruktiven Anspruch und heben sich von technisch-funktionalen Gebäuden, wie den Garagenhöfen im Osten und im Norden in ihrer Struktur und Ausstattung klar ab. Abb. 2.5/2 Offiziersheim / Kasino, Gebäude 9 Aufgrund ihrer repräsentativen und öffentlich wirksamen Funktion innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes besitzen Gebäude wie das Offizierskasino, das Kontrollgebäude oder die Küchengebäude besonders hohen architektonischen Anspruch. Weiterhin lassen sich verschiedene Gebäudeeinheiten ablesen, die sich als prägnante städtebauliche Ensembles abbilden. Dazu gehören die beiden Mannschaftsunterkünfte und das Regimentsviertel. Städtebau/ Architektur Konstruktionslinien und -achsen verdeutlichen z.B. den symmetrischen Aufbau von Gebäudeeinheiten oder die Ausrichtung der Hallen / Hangars zu dem ehemaligen Rollfeld. Das ehemalige Kontrollgebäude tritt aufgrund seiner Funktion aus dieser Linie hervor. Heute bildet es den visuellen Empfang von der Marienburger Straße, aus dem Ortsteil Jürgenohl kommend. 16 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch prägnantes städtebauliches Ensemble Konstruktionslinien und -achsen Grundstücksgrenze N 0 50 100 150 200 250 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 2.5/3 Städtebau und Architektur 17 Grundlagen und Analyse 2.6 Baulicher Zustand Die Bewertung des baulichen Zustandes erfolgte über eine augenscheinliche Begutachtung der einzelnen Gebäude von außen. Abb. 2.6/1 ehemalige Wirtschaftsgebäude [Küche 2], Gebäude 24 Es wurde nach folgenden Kategorien unterschieden: 1- guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf 2- größerer Erneuerungsbedarf 3- bauliche Substanz gefährdet / Abriss geplant. Die meisten Gebäude sind durch die kontinuierliche Pflege des Bundes und der Bundeswehr in einem guten Gesamtzustand. Um die Bauten einer angemessenen Nachnutzung zuführen zu können, bedarf es grundsätzlich eines gewissen Maßes an Pflege und Instandsetzung. Abb. 2.6/2 ehemalige Werkstatt, Gebäude 64 Um für die Mannschaftsunterkünfte eine qualitativ hochwertige Nachnutzung z.B. für Dienstleistungen zu gewährleisten, besteht in diesem Zusammenhang gleichzeitig größerer Erneuerungsbedarf. Das ehemalige Küchengebäude 24 ist in sehr schlechtem Zustand. Da Teile des Dachstuhles eingestürzt sind, ist das Gebäude bereits zum Abriss durch die Obere Denkmalschutzbehörde freigegeben. Bei den Gebäuden 55 und 83 ist die bauliche Substanz gefährdet und eine Nachnutzung nur mit hohem finanziellen Aufwand möglich. Die grundlegende Gebäudekonstruktion aus Bohlenlamellen von Halle 55 zum Beispiel ist teilweise vom Einsturz bedroht und nur durch Stützen gesichert. Die bereits bekannten Altlastenflächen sind nachrichtlich in das Gutachten übernommen. Es kann aufgrund der ehemaligen Gebäudenutzungen [z.B. Tankstelle, Öllager] jedoch von weiteren Belastungen ausgegangen werden. Eine Konkretisierung ist kein Bestandteil des städtebaulichen Gutachtens und muss in einem separaten Gutachten überprüft werden. 18 Äußerer baulicher Zustand 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf 2 größerer Erneuerungsbedarf 3 bauliche Substanz gefährdet / Abriss geplant Altlastenstandorte [nachrichtlich übernommen], aufgrund der ehemaligen Gebäudenutzungen kann von weiteren Belastungen ausgegangen werden Grundstücksgrenze N 0 50 100 150 200 250 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 2.6/3 Äußerer baulicher Zustand 19 Grundlagen und Analyse 2.7 Biotopkartierung Das Büro Biodata GbR aus Braunschweig wurde mit der Kartierung und Bewertung der vorhandenen Biotoptypen beauftragt. Dem städtebaulichen Gutachten liegt der Zwischenbericht – Erfassung von Biotopen sowie Untersuchungen zu ausgewählten Tier- und Pflanzenartengruppen auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Goslar [Stand: 09/2010] zugrunde. Wesentliche Aussagen zur Bewertung der Biotope [vgl. Abb. 2.7/2] sind bereits bei der Erarbeitung der Entwicklungsmodelle berücksichtigt. Abb. 2.7/1 Biotop mit hohem Wert im Bereich des Stabsgebäudes 17 20 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 2.7/2 Bewertung der einzelnen Biotope basierend auf Wertstufenangaben [aus: Zwischenbericht Biodata, Stand: 09/2010] 21 3 Entwicklungsmodelle 3.1 Basis Der Plan Basis zeigt wesentliche städtebauliche Rahmenbedingungen für die grundsätzliche Entwicklung des Gebietes auf. Diese orientieren sich hierbei hauptsächlich an den Gegebenheiten vor Ort und beinhalten zugleich eine Bewertung der vorhandenen Qualitäten. Diese sind die vorhandene Grünsubstanz und der prägende Gebäudebestand. Grünsubstanz Das Grün, vor allem der umfangreich vorhandene Baumbestand, stellt eine wesentliche Qualität des Gebietes dar. Dieser Charakter ist noch ausbaufähig. Es werden zwei unterschiedliche Zielcharaktere formuliert: Wald- und Parkcharakter. Die beiden vorhandenen Grünzüge sollen den zum Teil bereits gegebenen Waldcharakter beibehalten bzw. weiter in diese Richtung entwickelt werden. Gleichzeitig gliedern sie das Gebiet großräumig. Des Weiteren sollen die dem vorhandenen Gebäudebestand unmittelbar zugeordneten Freiflächen einen stärkeren Parkcharakter erhalten und zukünftige Nutzungen in eine attraktive Freiraumgestaltung einbetten. Dies erfordert eine stärkere Pflege und Gestaltung dieser Flächen. Freiraum Waldcharakter Parkcharakter mit baulichem Ergänzungspotential Gebäudebestand zu erhalten [Restnutzung weiterer Originalbausubstanz möglich] Bausubstanz gefährdet Potentielle Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen N Grundstücksgrenze Abb. 3.1/1 Basis 22 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 23 250 Entwicklungsmodelle Das unterschiedliche Grün soll nicht nur das Erscheinungsbild der zukünftigen Nutzungen mitprägen, sondern vielmehr auch ein Naherholungsangebot für den angrenzenden Stadtteils Jürgenohl bieten. Abb. 3.1/2 Mannschaftsunterkünfte 2 - Staffelgebäude, Gebäude 83 Bei einer Vermarktung des Geländes ist zu klären, wer die Kosten für die Pflege der Wald- und Grünflächen übernimmt. Bei einer notwendigen Parzellierung des Planungsgebietes und dem damit verbundenen Strukturwandel ist es wichtig darauf zu achten, dass der parkartige Charakter des Geländes durch zu erwartende Einfriedungen nicht verloren geht. Derzeit wird der Großteil des vorhandenen Grünbestandes als Wald eingestuft und unterliegt damit den Bestimmungen des Waldgesetzes. Die gesetzlichen Bestimmungen des §39 des Bundesnaturschutzgesetzes sind zu berücksichtigen. Geplante Eingriffe. Gebäudebestand Der Gebäudebestand wird, wie in Kapitel 2.5 Städtebau und Architektur beschrieben, differenzieret in: aus städtebaulicharchitektonischer Sicht zu erhaltende Gebäude und in technisch-funktionale Zweckbauten. Der prägende nachzunutzende Gebäudebestand wird im Plan dargestellt. Die gesondert gekennzeichneten Gebäude [rote Randlinie] 55 und 83 sind in ihrer Substanz gefährdet. Falls diese Gebäude langfristig nicht zu erhalten bzw. nachzunutzen sind, kann ein Ersatz vorgenommen werden. Ein möglicher Neubau soll sich in die vorhandenen Strukturen integrieren und wesentliche Bezüge [z.B. Achsialität, Dimension] wieder aufnehmen. Die funktionalen Zweckbauten sind in diesem Plan nicht dargestellt, da sie als nicht prägend bewertet wurden. Diese Gebäude können jedoch ebenfalls einer neuen Nutzung zugeführt werden, so lange die 24 Abb. 3.1/3 ehemalige Flugzeughalle, Gebäude 55 Nachfrage dafür besteht und die Sicherheit der Bausubstanz gewährleistet ist. Die mit Parkcharakter gekennzeichneten Flächen sind gleichzeitig potentielle Flächen für bauliche Ergänzungen. Ergänzungen sollen vor allem in dem Stadtteil zugewandten Bereichen erfolgen. Konkretere Aussagen sind hierbei den unter 3.3 beschriebenen Nutzungsmodellen zu entnehmen. Potentielle Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Auf dem Gelände befinden sich ökologisch aufwertbare Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Bezug nehmend auf die Biotopkartierung [Zwischenbericht, Stand: 09/2010] des Büros Biodata GbR, Braunschweig, sind potentielle Flächen für entsprechende Maßnahmen gekennzeichnet [gelbe Randsignatur]. Diese befinden sich vor allem im Norden als Übergang zum angrenzenden Sachsenhai. Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 3.2 Erschließungsmodelle Die Erschließungsmodelle zeigen das wesentliche Erschließungskonzept in drei Varianten auf. Es wird eine Hierarchie der Erschließung aus Haupt-, Neben- und Teilbereichserschließung sowie ergänzende Fußwegeverbindungen dargestellt. Darüber hinaus sind Haupt- und Nebenzuwegungen in das Gebiet gekennzeichnet. Vor der Festlegung auf eine der Varianten sind die anzunehmenden Auswirkungen der neuen Wegeverbindung in Abhängigkeit zur geplanten Nutzung auf die Verkehrsströme im Stadtteil Jürgenohl / Kramerswinkel mittels Verkehrsgutachten zu prüfen. Das vorhandene Wegesystem ist kurzfristig nutzbar, muss aber mittel- bis langfristig entsprechend den Vorgaben für öffentliche Straßen angepasst und in Teilen erneuert werden. Alle hier dargestellten Varianten beziehen sich auf das bereits vorhandene Erschließungsnetz. Eine komplette Neustrukturierung des Gebietes wurde ausgeschlossen. Eine Haupt- oder Nebenerschließung über den Görgweg wurde ebenfalls ausgeschlossen, da dieser Bereich als sensibler Übergang zum Sachsenhai im Norden bewertet wurde [vgl. S. 9, Angrenzende Nutzungen]. Allgemeine Zielsetzungen für alle Erschließungsmodelle Das Straßennetz wird durch Fußwegeverbindungen ergänzt. Es sollen hiermit vor allem die Verknüpfungen mit dem Stadtteil Jürgenohl und in Richtung Sachsenhai und Gut Grauhof sichergestellt werden. Die Haupterschließung der ehemaligen Flugzeughallen erfolgt ausschließlich von Norden, um eine mögliche Lärmbelastung der südlich angrenzenden Wohngebiete zu minimieren. reich der Mannschaftsunterkünfte entfällt, da die Bedeutung dieser Wegeverbindung untergeordnet und für die Erschließung nicht notwendig ist. Vielmehr soll die Durchgängigkeit des Grünzuges gewährleistet werden. Erschließungsträger Die Erschließung des Entwicklungsgebietes soll nicht durch die Stadt Goslar erfolgen. Erschließungsträger wird die BImA als Eigentümerin des Geländes oder der spätere Käufer. Die Straßen und Wege verbleiben zunächst als Privatstraßen / -wege im Besitz des Erschließungsträgers. Die öffentliche Nutzung wird vertraglich gesichert. In der Regel sind die vorhandenen Querschnitte der Straßen für die Nutzung als Privatstraßen ausreichend. Langfristig sollte jedoch ein Ausbau entsprechend den Vorgaben für öffentliche Straßen [z.B. der Gehwege] erfolgen. Nach Abschluss dieser Maßnahmen kann eine Übergabe der Straßen in die Baulast der Stadt erfolgen. Auf dem Kasernengelände befinden sich Entwässerungsleitungen und Stauwerke (Regenwasser / Schmutzwasser) zur Entsorgung des Wohngebietes Goslar-Jürgenohl (Betreiber: Eurawasser) und Trinkwasserversorgungsleitungen und Energieversorgungsleitungen (Betreiber: Harzenergie). Weiterhin werden über das interne bundeseigene Schmutzwassernetz der Kaserne die Abwässer von den angrenzenden Häusern am Görgweg unter Anbindung an das öffentliche Abwassernetz im Bereich der Grauhöfer Landwehr entsorgt. Ein angrenzendes Gewerbegrundstück an der Grauhöfer Landwehr wird unter Nutzung der bundeseigenen Trafostation Gebäude Nr. 40 mit Energie versorgt. Diese Leitungsrechte bzw. Sondernutzungen sind bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen. Die den westlichen Grünzug heute trennende Querverbindung zum zentralen Be- 25 Entwicklungsmodelle Erschließungsmodell A: Ost-West-Hauptachse Modell A basiert auf einer bereits im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Goslar untersuchten Erschließungsvariante [Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Hannover, 2005]. In Modell A wird das Gebiet über eine durchgängige von Ost nach West verlaufende Hauptachse erschlossen. Die Hauptzuwegung erfolgt über die Grauhöfer Landwehr im Westen und die Lilienthalstraße im Osten. Der Eingang über die Marienburger Straße erhält eine untergeordnete Rolle. Die einzelnen Bereiche des Entwicklungsgebietes werden über ringförmige Nebenerschließungen angebunden und durch die sogenannte Teilbereichserschließung ergänzt. Bei dieser Variante muss der Verkehrsknoten im Bereich Gebäude 8 ggf. neu angelegt werden, um einen angemessenen Kurvenradius für den motorisierten Verkehr zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass das Gebäude entfallen würde. Bei diesem Modell sind vor allem die Auswirkungen für den Einzelhandel im Umfeld Marienburger Straße – dieser kann nicht von dem voraussichtlich zusätzlich anfallenden Verkehr profitieren – und eine verkehrliche Mehrbelastung für das Wohnen in Kramerswinkel weiter zu prüfen. Zusätzliche Verkehrsflüsse aus dem Gewerbegebiet Baßgeige über den Fliegerhorst nach Osten in Richtung B 82 könnten darüber hinaus die Folge sein. Haupterschließung Nebenerschließung Teilbereichserschließung Fußwege Option für Netzergänzung (langfristig) Hauptzuwegung N Nebenzuwegung Grundstücksgrenze Abb. 3.2/1 Erschließungsmodell A 26 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 27 250 Entwicklungsmodelle Erschließungsmodell B: Regimentsviertel abgekoppelt Das zweite Erschließungsmodell geht von einer »ruhigen« Nachnutzung des ehemaligen Regimentsviertels im Osten des Areals aus, so dass der im westlichen und zentralen Bereich anfallende Verkehr hier nicht hindurch geführt werden soll. Die Hauptzuwegung erfolgt über die Grauhöfer Landwehr und die Marienburger Straße. Das Regimentsviertel erhält eine eigenständige, aber untergeordnete Erschließung über die Lilienthalstraße. Der Bereich ist entweder komplett vom restlichen Areal abzukoppeln oder lediglich durch eine untergeordnete / eingeschränkte Erschließung verbunden. Bei diesem Modell ist eine quantitative Mehrbelastung der Marienburger Straße anzunehmen, die ggf. zu positiven Effekten für den Einzelhandel führen könnte, aber auch eine Mehrbelastung der angrenzenden Wohnbereiche nach sich zieht. Haupterschließung Nebenerschließung Teilbereichserschließung Fußwege Option für Netzergänzung (langfristig) Hauptzuwegung N Nebenzuwegung Grundstücksgrenze Abb. 3.2/2 Erschließungsmodell B 28 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 29 250 Entwicklungsmodelle Erschließungsmodell C: Erschließung von Teilbereichen Das Modell C geht in Folge einer zeitlich gestaffelten Entwicklung oder einer starken Nutzungstrennung im westlichen, zentralen und östlichen Bereich von drei einzeln zu erschließenden Bereichen aus. Der westliche Bereich wird über die Grauhöfer Landwehr erschlossen. Die Erschließung des zentralen Bereiches erfolgt über die Marienburger Straße. Das Regimentsviertel ist wie in Modell B über die Lilienthalstraße zugänglich. Langfristig ist die Einbindung der Teilbereiche in ein Gesamtnetz [wie in Modell B aufgezeigt] sinnvoll. Haupterschließung Nebenerschließung Teilbereichserschließung Fußwege Option für Netzergänzung (langfristig) Hauptzuwegung N Nebenzuwegung Grundstücksgrenze Abb. 3.2/3 Erschließungsmodell C 30 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 31 250 Entwicklungsmodelle 3.3 Nutzungsmodelle Zwei Modelle zeigen mögliche Nutzungen der verschiedenen Teilbereiche auf, kennzeichnen nicht zu bebauende Flächen und stellen ergänzende Rahmenbedingungen dar. Dies geschieht in Vorbereitung von Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung in den Kategorien des Planungsrechtes. Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes [ISEK] konnte für Goslar kein akuter Bedarf im Bereich Wohnen, Gewerbe oder Dienstleistungen festgestellt werden, mit dem derzeit größere Gebietsentwicklungen zu begründen wären. Unter langfristiger Perspektive macht es jedoch Sinn, mit diesen Flächen ein hochwertiges und vielseitiges Angebot vorzuhalten, um für mögliche positive Entwicklungen handlungsfähig zu sein. Dieses Potential wird durch die dargestellten Nutzungsmodelle ausgelotet – unter Berücksichtigung v.a. der Lage, der Erschließung sowie der baulichen und freiräumlichen Strukturen. Beide Nutzungsmodelle kennzeichnen daher Flächen für allgemeines Wohnen, für Gewerbe bzw. Gewerbe mit beschränkten Emissionswerten und für ein Sondergebiet für Nahversorgung. Angesichts der Größe des Gebietes wird von einer sukzessiven Entwicklung in Teilabschnitten ausgegangen. Dennoch wird auch die alternative Option einer Sondernutzung für ein übergreifendes Projekt offen gehalten, so dass das Gebiet in der Gesamtheit von einem Investor als Sondergebiet entwickelt werden kann. Allgemeines Wohnen Das Regimentsviertel im Osten eignet sich aufgrund der eigenständigen Lage im Gesamtareal, der vorhandenen Bebauung, des Baumbestandes und der Nähe zur freien Landschaft im Norden und Nordosten für Wohnen [beispielhafte Bebauungsstrukturen siehe 3.4 Städtebauliche Studien]. In Modell 1 bildet der Grünzug die Grenze für die Wohnbaufläche nach Westen. Modell 2 geht hingegen von N Abb. 3.3/1 Nutzungsmodell 1 32 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst WA Allgemeines Wohnen GE Gewerbe GE 1 Gewerbe mit beschränkten Emissionswerten: Tags 60 dB / Nachts 45 dB SO 1 Sondergebiet: Nahversorgung SO Eingeschränkte Bau- und Nutzungsstruktur: Dienstleistungs- und Gewerbestruktur, die die vorhandene Bausubstanz ergänzt, keine Lager- und Produktionshallen Wald Nachnutzung des Gebäudebestandes möglich / Freizeit- und Erholungsnutzung integrierbar Sondergebiet: Nutzung und spezifische Rahmenbedingungen sind im weiteren Verfahren zu klären Gebietsrandeingrünung zum Wohnen: optische Trennung architekturbezogene Freiraumgestaltung Konstruktionslinien und -achsen 0 50 100 150 200 33 250 Entwicklungsmodelle einem größeren Entwicklungsbedarf aus, so dass weitere potentielle Flächen westlich des Grünzuges für Wohnen vorgesehen werden. Der Grünzug ist nun weniger Grenze sondern verbindendes Element für die zwei Wohnbereiche. Gewerbe Die im Westen gelegenen, unmittelbar an das Gewerbegebiet Baßgeige und die ehemalige französische Fernmeldeeinheit grenzenden Flächen [bereits veräußerte und gewerblich entwickelte Fläche an der Grauhöfer Landwehr] sind in beiden Modellen für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Hier besteht kein Konflikt mit angrenzenden Wohngebieten. In Modell 1 werden zusätzliche Gewerbeflächen zentral im Bereich der Mannschaftsunterkünfte 1 und des östlichen Garagenhofes angeboten. Eingeschränktes Gewerbe und Gebietsrandeingrünung Das Gelände grenzt im Süden in Teilbereichen an reine Wohngebiete. An diesen Nahtstellen zwischen Wohnen und Gewerbe reagiert das Konzept in beiden Varianten mit einer Gebietsrandeingrünung für die optische Trennung und mit eingeschränkten Emissionswerten für potentielle Gewerbeansiedlungen von tags 60 dB und nachts 45 dB. Von einer alternativen Ausweisung von Mischbauflächen in diesen Bereichen wurde abgesehen, da eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten nicht realistisch erscheint. In Modell 2 wird die Fläche für eingeschränktes Gewerbe auf den zentralen Bereich der ehemaligen Mannschaftsunterkünfte ausgeweitet, um auch für die östlich angrenzenden Wohnbauflächen attraktive und gesunde Wohnverhältnisse sicher zu stellen. Darüber hinaus ist hier ebenfalls eine Gebietsrandeingrünung zur Gliederung und optischen Trennung vorgesehen. Sondernutzung Um die Nutzung des Gesamtareals durch einen Investor mit einem Großprojekt offen N Abb. 3.3/2 Nutzungsmodell 2 34 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 35 250 Entwicklungsmodelle zu halten, wird die Möglichkeit gegeben, jede Fläche als Sondergebiet auszuweisen. Aufgrund der Vielfalt der möglichen Nutzungen sind diese jedoch nicht »planbar«. Infolgedessen sind in Abhängigkeit von einer potentiellen Sondernutzung eine individuelle Abstimmung und die Erarbeitung weiterer spezifischer Rahmenbedingungen erforderlich. Ebenso müssen ggf. spezifische verkehrliche Auswirkungen überprüft werden. Wichtiger Arbeitsstandort in Goslar sind die Asklepios Harzkliniken [Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhaus] im Stadtteil Jürgenohl. Das Krankenhaus »bietet als Akutversorger mit seinen 342 Bettplätzen ein Zentrum für Innere Medizin mit den Behandlungsschwerpunkten Kardiologie, Rheumatologie, Angiologie, Pulmonologie, Diabetologie, Gastroenterologie sowie der Onkologie und Hämatologie.« [Internetpräsenz www.asklepios.com] Ziel des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, die Asklepios Harzkliniken als regional bedeutsamen Standort für Gesundheit und wichtigen Arbeitsstandort der Stadt Goslar zu sichern und die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine ggf. notwendige mittel- bis langfristige Entwicklung zu gewährleisten. Die Klinik grenzt unmittelbar an das Gelände der Kaserne an, so dass in den verschiedenen Arbeitsgruppen des ISEKs die Möglichkeit einer Entwicklung des Klinikstandorts auf dem Fliegerhorst als denkbare und wünschenswerte Möglichkeit diskutiert wurde. Eine Besprechung der Stadtverwaltung mit der Geschäftsführung der Asklepios Klinik Goslar zeigt als Ergebnis, dass derzeit kein Interesse seitens der Asklepios-Kliniken an der Nutzung von Flächen auf dem Fliegerhorstgelände besteht. Die auf dem Fliegerhorst befindlichen Sportplätze liegen für die Betriebssportnutzung zu weit entfernt. 36 Eventuell könnte in Zukunft der Bau bzw. die Vermietung von Wohnraum für Azubis, Pflegepersonal und Ärzte erforderlich werden. Denkbar wäre auch die Umsiedlung der Krankenpflege-Schule vom derzeitigen Standort in der BBS-Schule näher an das Klinikgelände heran. Stadtentwicklung unterliegt jedoch immer sich wandelnden Rahmenbedingungen, so dass durch die in den Nutzungsmodellen verankerte Sondernutzungsoption eine Entwicklung von Flächen für die Asklepios Kliniken nicht ausgeschlossen wird. Sondernutzung Nahversorgung Die Nahversorgung des Stadtteils Jürgenohl wird über das Nahversorgungszentrum am Markt und vier Discounter sichergestellt [NP in der Troppauer Straße / Penny in der Marienburger Straße / Nahkauf am Markt / Penny an der Marienburger Straße]. Die bestehenden Nahversorgungsstandorte weisen kein Flächenentwicklungspotential im Bestand auf. Zur qualitativen Verbesserung der Nahversorgungssituation soll daher ein Vollsortimenter im Areal des Fliegerhorstes angesiedelt werden. Die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit aus dem Stadtteil sind für die Entwicklung wichtige Standortkriterien. Bei der Realisierung eines Vollsortimenters sind ggf. die beiden DiscounterStandorte im direkten Umfeld gefährdet. Modell 1 sieht hierfür eine Fläche westlich des ehemaligen Kontrollgebäudes, in unmittelbarer Nähe zur Marienburger Straße vor. Langfristig ist eine Einbeziehung der südlich angrenzenden Garagenhöfe in die Entwicklung wünschenswert, um unter anderem die Vernetzung mit dem Stadtteil Jürgenohl zu verbessern. Die Garagengrundstücke befinden sich im Eigentum der Klosterkammer Hannover. Die einzelnen Garagen sind als Erbbaurechte an Private vergeben. Alternativ wird in Modell 2 ein Standort in Nähe zu den neuen Wohnstandorten im Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Nahversorger Einzugsbereich 500m sonstiger Standort mit begrenztem Lebensmittelangebot Nahversorgungszentrum Fliegerhorst NP angeordnete Flugkontrollgebäude gelenkt, außerdem den Vorbereich des zentral angeordneten Gebäudes der Mannschaftsunterkünfte 1 und die Hofsituation der Mannschaftsunterkünfte 2. Fachmarktstandtorte Penny Nahkauf Penny Abb. 3.3/3 Standorte der Nahversorger im Umfeld Areal vorgesehen. Dieser Standort besitzt eine hohe Abhängigkeit zu einer Realisierung der Wohnbauflächen. Er integriert sich zwar in das Gebiet des Fliegerhorstes aber weniger in den Stadtteil Jürgenohl. Aus städtebaulicher Sicht wird daher der Standort in Modell 1 favorisiert. Wald Die als Wald dargestellten Flächen, vor allem die beiden in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grünzüge und die nördlichen Flächen zum Sachsenhai, sind von Bebauung freizuhalten. Die in diesen Bereichen vorhandenen Bestandsbauten können einer Nachnutzung zugeführt werden. Des Weiteren können hier Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung integriert werden. Architekturbezogene Freiraumgestaltung Durch eine Schraffur sind zusätzlich Flächen gekennzeichnet, die aufgrund der Komposition der Gebäude oder städtebaulicher Bezüge von einer Bebauung frei gehalten werden sollen. Hier ist eine auf die Architektur bezogene Freiraumgestaltung notwendig. Dies betrifft die Eingangssituation von der Marienburger Straße – hier wird der Blick unmittelbar auf das axial Eingeschränkte Bau- und Nutzungsstruktur Bei Flächen mit einer eingeschränkten Bauund Nutzungsstruktur [im Plan grob schraffiert dargestellt] besteht ein höherer architektonischer und struktureller Anspruch aufgrund der städtebaulich prägnanten Bestandssituation. Hier ist eine Dienstleistungs- und Gewerbestruktur sinnvoll, die die vorhandene Bausubstanz ergänzt, aber keine Lager- und Produktionshallen beinhaltet. Dies trifft auf die zentrale, durch die Mannschaftunterkünfte 1 gebildete Fläche und auf den Zufahrtsbereich zu den Mannschaftsunterkünften 2 zu. Konstruktionslinien und -achsen Die wesentlichen aus der städtebaulichen Anordnung resultierenden Konstruktionslinien und -achsen sollen bei einer Neubebauung berücksichtigt werden. Diese sind die Symmetrieachsen der Mannschaftsunterkünfte und die Konstruktionslinie, an der die Hangars positioniert sind. Sport- und Freizeitnutzung Im Bereich der westlichen Hangars und der vorhandenen Sportanlagen wäre eine Sport- und Freizeitnutzung unter Berücksichtigung des Bestandes wünschenswert. Vor allem für den Stadtteil Jürgenohl kann dies eine integrative Maßnahme und Qualität für das Wohnen darstellen. Ein quantitativer Bedarf für die Gesamtstadt ist allerdings nicht vorhanden. Aus diesem Grund ist eine öffentliche Nutzung der vorhandenen Sportanlagen des Fliegerhorstes nicht vorgesehen und nur durch einen Investor realisierbar. Bei einer Entwicklung von Wohnbauflächen im Gebiet wird die Anlage von zusätzlichen Sport- und Spielflächen im Rahmen der Genehmigungsplanung geprüft. 37 Entwicklungsmodelle 3.4 Städtebauliche Studien Die baulichen Studien loten beispielhaft baulich-räumliche Potentiale aus. Es werden zu erhaltende Freiräume abgebildet, Standorte für eine potentielle Nachverdichtung des Bestandes aufgezeigt und Gebäudegrößen und -typen beleuchtet. Die baulichen Studien reduzieren die Vielfalt der Bebauungsformen im Wesentlichen auf: ▪ Bürostrukturen mit einer Gebäudetiefe von ca. 12 m bis 14 m, ▪ gewerbliche Hallenbauten mit Außenmaßen von ca. 30 m bis 60 m, ▪ Wohnungsbauten mit einer Gebäudetiefe von ca. 10 m bis 12 m bzw. freistehende Einfamilienhäuser. Ziel einer Entwicklung ist es, nicht nur den prägenden Gebäudebestand in ein Gesamtkonzept zu integrieren, sondern vor allem den Neubau nach städtebaulichen, architektonischen und gebietscharakteristischen Gesichtspunkten in den Kontext Freiraum Waldcharakter Parkcharakter mit baulichem Ergänzungspotential Gebäude zu erhalten [Restnutzung weiterer Originalbausubstanz möglich] Bausubstanz gefährdet kurzfristiges Nachnutzungspotential der vorhandenen Bausubstanz / Nachnutzung N bauliche Ergänzung / Ersatz Grundstücksgrenze Abb. 3.4/1 Städtebauliche Studie 1 38 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 39 250 Entwicklungsmodelle des Areals und gleichzeitig verträglich in den Stadtteil einzufügen. Die aktuelle Entwicklung des Areals soll baulich ablesbar sein. Abb. 3.4/2 Ergänzung von Zeilenbebauung im Regimentsviertel [Variante 1] Bei der Entwicklung des Geländes, sowohl in der Gesamtheit als auch in Teilbereichen, wird vorausgesetzt, dass eine Nachnutzung des Gebäudebestandes Vorrang vor dem Neubau von Gebäuden besitzt. Variante 1 Diese bauliche Studie geht von der Annahme aus, dass ein entsprechendes Entwicklungspotential für Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe besteht. Hierbei liegt das Nutzungsmodell 1 zugrunde [vgl. S. 32]. Die Zeilenbebauung des Regimentsviertels wird durch eine ähnliche Gebäudestruktur behutsam ergänzt. Es sind unterschiedliche Bautypen und damit Wohnformen denkbar, sowohl eine horizontale [Geschosswohnungen] als auch eine vertikale Gliederung [Reihenhäuser] der Gebäude ist möglich. Die östliche Garagenanlage [Gebäude 19-23] weist eine charakteristische Anordnung um einen zweigeteilten Hof auf. Der Gestaltwert der einzelnen Gebäude hingegen ist fragwürdig. Eine kurzfristige Nachnutzung des Bestandes ist denkbar. Langfristig gesehen ist eine höherwertige architektonische Gestaltung und damit verbunden eine höherwertige Nutzung für eine nachhaltige Entwicklung des Gebietes wünschenswert. Gebäude 17 kann als Verwaltungseinheit einbezogen werden. Die Ausprägung als Hof könnte bei einer Neubebauung berücksichtigt werden. Die Mannschaftsunterkünfte 1 [Gebäude 58, 59, 62, 63, 71], im Zentrum des Fliegerhorstes gelegen, sind aufgrund ihres guten baulichen Zustandes als potentielle Entwicklungseinheit zur Nachnutzung geeignet. Da das ehemalige Küchengebäude 24 zum Abriss freigegeben ist, kann 40 Abb. 3.4/3 Kurzfristige Nachnutzung des Gebäudebestandes im östlichen Garagenhof, südliche Ergänzung Hallenbau [Variante 1] Abb. 3.4/4 Bauliche Ergänzung im Umfeld der Mannschaftsunterkünfte 1 [Variante 1] im Inneren dieser Anlage eine baulich und strukturell stimmige Neubebauung stattfinden. Durch die hier beispielhaft aufgezeigte Anordnung entstehen verschiedene Platzsituationen und Raumfolgen, die den vorhandenen Charakter weiterentwickeln. Eine weitere bauliche Verdichtung kann in den rückwärtigen Bereichen der vorhandenen Bebauung erfolgen. Die Mannschaftsunterkünfte 2 [Gebäude 82, 83, 85] im Nordwesten des Fliegerhorstes sind ebenfalls eine potentielle Ent- Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst wicklungseinheit. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes von Gebäude 83 ist eine Nachnutzung bzw. Sanierung erstrebenswert, aber fraglich. Der Hof, den die drei Gebäude formen, hat für deren räumliches Zusammenspiel hohe Bedeutung. Deshalb sollte von einer baulichen Verdichtung an dieser Stelle abgesehen und eine architektonische Freiraumgestaltung, wie in den Nutzungsmodellen Kapitel 3.3 dargestellt, angedacht werden. In dieser Variante findet eine behutsame Ergänzung nördlich und südlich des Küchengebäudes 85 statt. Der Zufahrtsbereich mit der prägnanten Tordurchfahrt bleibt baulich unangetastet. Die im Süden an den Stadtteil Jürgenohl grenzenden Hallenbauten der ehemaligen Hangars werden durch zwei ähnliche Gebäudetypen ergänzt. Das westliche der beiden Gebäude bezieht sich in Größe und Form auf den im Zweiten Weltkrieg zerstörten Hangar [Gebäude 45]. Die westlichen Sportflächen werden von einer Bebauung weitgehend frei gehalten, da von einer gewerblichen Nachnutzung der Anlagen ausgegangen wird. Lediglich in Verlängerung der Zufahrtsstraße von der Grauhöfer Landwehr im Westen wird eingangswirksam ein neues Gebäude positioniert. Eine mögliche Wohnungsbauentwicklung im Südwesten des Areals in Form von Reihenhäusern, wie im Plan dargestellt, bzw. freistehenden Einfamilienhäusern wäre kurzfristig möglich. Um eine gewerbliche Nutzung auf den benachbarten Flächen sicherzustellen und keine zusätzlichen Konflikte mit einer neuen Wohnnutzung zu schaffen, sollte von einer Entwicklung vorerst abgesehen werden. Abb. 3.4/5 Städtebauliche Studie, Variante 1, Animation 41 Entwicklungsmodelle Variante 2 Diese Variante basiert auf der Annahme, dass ein Bedarf an größeren Gewerbeeinheiten besteht und die Nachfrage nach Wohnungsbauflächen hingegen gering ist. Im Regimentsviertel wird das Gebäude des ehemaligen Offizierkasinos durch zwei weitere hofartig angeordnete Gebäude ergänzt. Der östliche Garagenhof [Gebäude 19-23] wird durch großflächige Gewerbeeinheiten ersetzt. Zwischen den einzelnen Einheiten entstehen entsprechend zugeordnete Außenflächen. Im Bereich der Mannschaftsunterkünfte 1 wird das Gebäude 24 durch einen Solitär ersetzt. Der Standort und die bauliche Fokussierung, die ein Solitär an dieser Stelle mit sich bringt, erfordern einen höheren architektonischen Anspruch. Das bestehende Gebäude 83 der Mannschaftsunterkünfte 2 wird bei nicht Instandsetzung baulich in Anlehnung an die bestehende Struktur ersetzt. Wesentlich für den Charakter ist hierbei den vorhandenen Hof nach Norden baulich zu begrenzen und die Höhe des gegenüberliegenden Gebäudes aufzunehmen. Nördlich und südlich des Küchengebäudes werden großflächige Gewerbeeinheiten hinzugefügt. Im Bereich der westlichen Sportflächen werden zusätzliche großflächige Gewerbeeinheiten ergänzt. Die Tartanbahn um die Betonfläche in Spielfeldgröße im Bereich der Halle 55 wird frei gehalten. Entlang der Konstruktionslinie der ehemaligen Hangars im Süden werden wie in Variante 1 zwei weitere Hallenbauten ergänzt. N Abb. 3.4/6 Städtebauliche Studie 2 42 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 43 250 Entwicklungsmodelle Abb. 3.4/7 Hofartige bauliche Ergänzung im Regimentsviertel [Variante 2] Abb. 3.4/8 Östlicher Garagenhof: Ersatzbebauung durch großflächige Gewerbeeinheiten [Variante 2] Abb. 3.4/9 Baulicher Ersatz des ehem. Küchengebäudes 24 durch einen Solitär im Bereich der Mannschaftsunterkünfte 1 [Variante 2] 44 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 3.4/10 Städtebauliche Studie, Variante 2, Animation 45 Entwicklungsmodelle Variante 3 Dieser Variante liegt die Annahme zugrunde, dass ein größeres Entwicklungspotential im Hinblick auf den Bedarf an freistehenden Einfamilienhäusern vorhanden ist. In diesem Zusammenhang kommt die Variante 2 der Nutzungsmodelle zum Tragen [vgl. S. 34]. Eine Kombination mit Erschließungsmodell A [Ost-West-Hauptachse] sollte zugunsten einer ruhigen Wohnungsbauentwicklung im Osten des Fliegerhorstes vermieden werden. Das Regimentsviertel wird durch freistehende Einfamilienhäuser ergänzt. Zur Integration in das durch die denkmalwerten Bestandsgebäude geprägte städtebauliche Umfeld sind hohe gestalterische Ansprüche erforderlich. Große Grundstücke ab ca. 700 qm gewährleisten einen Zusammenhalt des Teilbereiches über den Grün-Charakter. Je kleiner jedoch die Grundstücke werden, umso höher sind die gestalterischen Anforderungen an die Architektur. Gleiches gilt für die Wohnbebauung im Bereich des östlichen Garagenhofes. Eine ergänzende gewerbliche Nutzung im südlich angrenzenden Bereich ist bei dieser Variante zugunsten von attraktiven und gesunden Wohnverhältnisse nicht zielführend. Ein zusammenfassender Gesamtcharakter der beiden Abschnitte ist sinnvoll. Die Mannschaftsunterkünfte 1 werden ähnlich Variante 1 durch eine im Rechteck angeordnete neue Bebauung auf der inneren Fläche des ehemaligen Küchengebäudes verdichtet. Die Mannschaftsunterkünfte 2 werden entsprechend Variante 2 entwickelt. Der Bereich der Sportanlagen im Westen wird verglichen mit der vorhergehenden Variante nochmals stärker mit großflächigen Gewerbehallen verdichtet, so dass eine Nachnutzung der vorhandenen Sportanlagen für Freizeitgewerbe nicht vorgesehen bzw. möglich ist. N Abb. 3.4/11 Städtebauliche Studie 3 46 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 47 250 Entwicklungsmodelle Anpassungen Gebäudebestand Im Zuge einer Umnutzung des Gebäudebestandes sind je nach Art der neuen Nutzung größere bauliche Eingriffe notwendig. Abb. 3.4/12 Bauliche Ergänzung von freistehenden EFH im Regimentsviertel [Variante 3] Bei einer Wohnnutzung der Zeilenbauten [Gebäude 11-16] im Regimentsviertel sind zum Beispiel bodentiefe Fenster sinnvoll, um einen Bezug zum Außenraum zu gewährleisten und eine gute natürliche Belichtung der Innenräume zu schaffen. Außerdem sind attraktive Freiräume in Form von Balkonen und privaten Gärten sinnvoll. Eine Wohnnutzung bedingt gleichzeitig eine Parzellierung und Einfriedung der Grundstücke. Um die gestalterische Integration in den Bestand sicherzustellen, wird die Entwicklung von Gestaltungsrichtlinien für die Bebauung empfohlen. Die Gestaltungsrichtlinien sollten sich auf folgende Aspekte beziehen: Abb. 3.4/13 Bauliche Ergänzung von freistehenden EFH im östlichen Garagenhof [Variante 3] Städtebau ▪ Öffentlicher Raum ▪ Verhältnis Gebäude zum Freiraum ▪ Verhältnis Gebäude untereinander ▪ Grundstück und Bebaubarkeit ▪ Platzierung von Nebenanlagen, Carports, Garagen Gebäude ▪ Haustyp ▪ Nebenanlagen, Carports und Garagen ▪ Eingangsbereiche ▪ Dachaufbauten und -öffnungen ▪ Brüstungen Fassaden, Material und Farben ▪ Proportionen ▪ Gliederung von Öffnungen, Fensterteilung Sonnenschutz ▪ Materialien und Farben ▪ Nebenanlagen, Carports und Garagen ▪ Rankgerüste, Eingrünung der Fassaden 48 Abb. 3.4/14 Neubebauung im Bereich der im Rechteck angeordneten Mannschaftsunterkünfte 1 [Variante 3] Privater Freiraum ▪ Einfriedungen ▪ Beläge von Zufahrten, Wegen und Freisitzen ▪ Pflanzungen, künstliche Topografie Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 3.4/15 Städtebauliche Studie, Variante 3, Animation 49 Entwicklungsmodelle 3.5 Minimalvariante Für den Fall, dass die Bausubstanz aufgrund von längerem Leerstand und daraus resultierendem Verfall nicht mehr nachgenutzt werden kann, stellt die Minimalvariante ein städtebaulich sinnvolles Entwicklungsmodell dar. Die vorhandene Bausubstanz und damit der Aspekt Denkmalschutz soll jedoch nicht von Anfang an und damit grundsätzlich unberücksichtigt bleiben, so dass die Minimalvariante keine Grundlage für eine Ausschreibung der Eigentümerin BImA und für die Veräußerung des Grundstückes an einen Käufer darstellt. Die Minimalvariante führt bereits in den vorhergehenden Kapiteln [siehe Kapitel 3.1 - 3.4] beschriebene Rahmenbedingungen der Aspekte Freiraum, Erschließung und Nutzung zusammen und reduziert sie auf grundlegende Rahmenbedingungen für eine mögliche Entwicklung. Es werden im Unterschied zu den Nutzungsmodellen keine Bestandsgebäude dargestellt. WA Allgemeines Wohnen GE Gewerbe GE 1 Gewerbe mit beschränkten Emissionswerten: Tags 60 dB / Nachts 45 dB SO 1 Sondergebiet: Nahversorgung SO Sondergebiet: Nutzung und spezifische Rahmenbedingungen sind im weiteren Verfahren zu klären architekturbezogene Freiraumgestaltung Eingeschränkte Bau- und Nutzungsstruktur: Dienstleistungs- und Gewerbestruktur, die die vorhandene Bausubstanz ergänzt, keine Lager- und Produktionshallen Wald Nachnutzung des Gebäudebestandes möglich / Freizeit- und Erholungsnutzung integrierbar Gebietsrandeingrünung zum Wohnen: optische Trennung N Konstruktionslinien und -achsen Grundstücksgrenze Abb. 3.5/1 Minimalvariante 50 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 0 50 100 150 200 51 250 Entwicklungsmodelle Freiraumgestaltung Zwei waldartige Grünzüge, wie bereits in dem Plan Basis dargestellt, gliedern das Gebiet in drei Teilbereiche. Sie bilden das tragende Grundgerüst für die Gebietsentwicklung. Der westliche Grünzug wird bis zum Stadtteil Jürgenohl verlängert und bietet somit die Möglichkeit der direkten Verknüpfung zwischen Stadtteil, Fliegerhorst und dem nördlichen Landschaftsraum. Der zentrale Bereich wird durch einen inneren kleinen Grünzug zusätzlich gegliedert. Erschließung Alle drei Teilbereiche werden eigenständig erschlossen und ermöglichen somit auch eine zeitlich gestaffelte Entwicklung. Unter Berücksichtigung der Belange zukünftiger Nutzungen findet eine Hierarchisierung der Zuwegungen statt. Die Hauptzuwegungen erfolgen für das westliche Teilgebiet von der Grauhöfer Landwehr und für das mittlere Gebiet von der Marienburger Straße. Das östliche Gebiet, das ehemalige Regimentsviertel, erhält eine untergeordnete Erschließung über die Lilienthalstraße. Eine Einbindung der Teilbereiche in ein Gesamtnetz ist langfristig möglich und sinnvoll. Ergänzende Fußwegeverbindungen entlang oder innerhalb der Grünzüge vernetzen den Stadtteil Jürgenohl mit dem nördlich angrenzenden Landschaftsraum Sachsenhai und dem nordöstlich gelegenen Gut Grauhof. Der bisher unzugängliche Fliegerhorst wird somit für die Bewohner von Jürgenohl geöffnet und in Stadt und Landschaft integriert. Nutzung Der westliche Bereich ist vorrangig von einer gewerblichen Nutzung geprägt. Im südlichen Teil, im Übergang zum reinen Wohngebiet, werden Gewerbeflächen mit eingeschränkter Emission ausgewiesen [tags 60 dB und nachts 45 dB] und zusätz- 52 lich durch eine Gebietsrandeingrünung zum Stadtteil optisch getrennt. Im zentralen Bereich werden ausschließlich Gewerbeflächen mit eingeschränkter Emission dargestellt, um auch hier die Verträglichkeit mit dem direkt angrenzenden reinen Wohngebiet zu gewährleisten und darüber hinaus eine alternative Entwicklung von Wohnbauflächen in den gekennzeichneten Bereichen [östlich des zentralen Grünzugs] zu ermöglichen. Zusätzlich wird westlich des ehemaligen Kontrollgebäudes eine Fläche für einen potentiellen Vollsortimenter vorgehalten, um das Nahversorgungsangebot im Stadtteil Jürgenohl qualitativ zu verbessern. Das ehemalige Regimentsviertel im östlichen Teil des Fliegerhorstes ist aufgrund seiner ruhigen Lage im Wald prädestiniert für eine Wohnbauentwicklung und wird als solche dargestellt. Parallel dazu kann jede Fläche für eine Sondernutzung, d.h. für die Nutzung des gesamten Geländes durch einen Investor, entwickelt werden. Dies bedarf individueller Abstimmungen und der Erarbeitung spezifischer Rahmenbedingungen in Abhängigkeit von der potentiellen Sondernutzung. Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Abb. 3.5/2 Fliegerhorst von Osten 53 4 Zusammenfassung Im Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wird das Fliegerhorstgelände als Bereich für eine gewerbliche Entwicklung und für die Schaffung von qualitativ hochwertigem Wohnraum dargestellt. Gleichzeitig soll die Entwicklung durch ein Großprojekt [Sondernutzung] ermöglicht werden. Das Städtebauliche Gutachten lotet, auf Grundlage einer umfangreichen Analyse [S. 6-21], verschiedene Möglichkeiten aus, wie das Gelände sinnvoll erschlossen und genutzt werden könnte. Gleichzeitig sollen ausreichend Handlungsspielräume für potentielle Investoren und Eigentümer in städtebaulich geeigneten Strukturen gewährleistet werden. Dafür werden auf den Ebenen Erschließung, Nutzung und Bebauung mögliche Entwicklungen in Varianten aufgezeigt. Die wirtschaftliche Machbarkeit, sowie die organisatorische, rechtliche und zeitliche Umsetzung im Sinne einer Machbarkeitsstudie ist kein Bestandteil des städtebaulichen Gutachtens. Grundlegender Entwurfsgedanke ist, wesentliche vorhandene Qualitäten, wie die städtebauliche Grundstruktur, die prägnanten architektonischen Bestände, die Erschließung und der im Laufe der Jahre entstandene Baumbestand in die zukünftigen Strukturen zu integrieren. Der Plan Basis [S. 22-24] stellt grundsätzliche Gebietsstrukturen dar und zeigt wesentliche städtebauliche Rahmenbedingungen für die grundsätzliche Entwicklung des Gebietes auf. Diese sind: das Grün, dass in Form von Wald oder Park, als wesentliche Qualität des Grundstückes für die Gliederung des Areals und vor allem für die Naherholung des angrenzenden Stadtteils Jürgenohl gezielt eingesetzt wird und der prägende Gebäudebestand, der nachgenutzt werden soll. 54 Drei Erschließungsmodelle [S. 25-31] stellen eine Hierarchie der Erschließung dar und kennzeichnen alternative Haupt- und Nebenzuwegungen in das Gebiet, sowie ergänzende Fußwege zu besseren Vernetzung des Stadtteils mit dem nördlich und nordöstlich angrenzenden Landschaftsraum. Die Festlegung auf eine der Varianten sollte in Abhängigkeit zu der letztlich geplanten Nutzung [ggf. Sondernutzung] erfolgen. Außerdem sind vorab die anzunehmenden Auswirkungen der neuen Wegeverbindung auf die Verkehrsströme im Stadtteil Jürgenohl / Kramerswinkel mittels Verkehrsgutachten zu prüfen. Zwei Nutzungsmodelle [S. 32-37] zeigen mögliche Nutzungen der verschiedenen Teilbereiche auf, kennzeichnen nicht zu bebauende Flächen und stellen ergänzende Rahmenbedingungen dar. Dies geschieht in Vorbereitung von Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung auch in den Kategorien des Planungsrechtes. Das Gelände grenzt im Süden in Teilbereichen an reine Wohngebiete. An diesen Nahtstellen zwischen Wohnen und Gewerbe reagiert das Konzept in beiden Varianten mit einer Gebietsrandeingrünung für die optische Trennung und mit eingeschränkten Emissionswerten für potentielle Gewerbeansiedlungen. Um die Nutzung des Gesamtareals durch einen Investor mit einem Großprojekt offen zu halten, wird die Möglichkeit gegeben, jede Fläche als Sondergebiet auszuweisen. In diesem Fall werden allerdings individuelle Abstimmungen erforderlich oder es müssen ggf. spezifische verkehrliche Auswirkungen überprüft werden. Die Städtebaulichen Studien [S. 38-49] loten beispielhaft baulich-räumliche Potentiale aus. Es werden Gebäudegrößen und -typen, Standorte für eine potentielle Nachverdichtung des Bestandes und zu erhaltende Freiräume abgebildet. Ziel Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst einer Entwicklung ist es, nicht nur den prägenden Gebäudebestand in ein Gesamtkonzept zu integrieren, sondern vor allem den Neubau nach städtebaulichen, architektonischen und gebietscharakteristischen Gesichtspunkten in den Kontext einzubinden. Für den Fall, dass die Bausubstanz aufgrund von längerem Leerstand und Verfall nicht mehr nachgenutzt werden kann, stellt die Minimalvariante [S. 50-52] ein städtebaulich sinnvolles Entwicklungsmodell dar. Sie führt die zuvor beschriebenen Rahmenbedingungen der Aspekte Freiraum, Erschließung und Nutzung zusammen und reduziert sie auf grundlegende Rahmenbedingungen für eine mögliche Entwicklung. Das Gutachten wurde durch den Rat der Stadt Goslar am 14.12.2010 zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird die zukünftige Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA], das Gelände deutschlandweit zum Verkauf anbieten. Anmerkung: Eine Änderung der Gebietsabgrenzung bzw. der Verkaufsfläche des Fliegerhorstes erfolgte durch die aktuelle Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben [BImA] im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens im Juli 2011. Die neue Gebietsabgrenzung wurde nachträglich in das Städtebauliche Gutachten eingearbeitet. Die Gebäudedokumentation und sämtliche Plandarstellungen beinhalten daher weiterhin Aussagen zu den Gebäuden 1-4 und 6. 55 5 Anhang N 0 50 100 150 200 250 5.1 Gebäudebezeichnung Abb. 5.1/1 Gebäudebezeichnung 56 Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 1-4 Feldwebelwohnhäuser 5 nicht vorhanden 6 ehem. Kommandeurswohnhaus 7 Alte Ostwache 8 Zahnarztstation / San.-Bereich 9 Offiziersheim / Kasino 10 nicht vorhanden 11-16 Unterkunftsgebäude / Offiziershäuser 17 Stabsgebäude 18 nicht vorhanden Abb. 5.1/2 ehem. Kontrollgebäude,Gebäude 44 19-22 Lagerhalle / Kfz-Garagenhof 23 Kfz-Waschhalle 24 ehem. Wirtschaftsgebäude Küche 2 25 Bekleidungskammer [ehem.Versand] 26 Gerätebaracke / Schuppen 27 Werkstatt / Motorenprüfstand 28 Wasserwerk 29-39 nicht vorhanden Abb. 5.1/3 Regimentsviertel, Gebäude 11-16 40,41 Trafostation 42 Hauptwache 43 Lagerhalle mit Unterkunftsanbau 44 Verwaltungsgebäude / ehem. Kontrollgebäude 45 Rest einer Flugzeughalle 46 Kfz- und Lagerhalle / ehem. Flugzeughalle 47 Lagerhalle mit Stabsgebäude / ehem. Flugzeughalle 48 Sporthalle / ehem. Flugzeughalle 49 Gerätebaracke 69 Kleinschießanlage 70 ehem. Betriebsstofflager 71 Unterkunftsgebäude 72 Unteroffiziersheim Abb. 5.1/4 Offizierskasino, Gebäude 9 73,74 Lagerhalle / Garagen 75 ehem. Tankstelle 76 Lagerhalle / Garagen 77-79 nicht vorhanden 80 Tischlerei / ehem. Heizwerk 81 Heizwerk Abb. 5.1/5 ehem. Flugzeughalle, Gebäude 55 82,83 Unterkunftsgebäude 84 nicht vorhanden 85 Wirtschaftsgebäude / Mannschaftsheim 86-87 nicht vorhanden 88 Sport Abb. 5.1/6 Staffelgebäude Mannschaftsunterkünfte 1, Gebäude 71 57 58 Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Doppelhaus I + DG [ausgebaut] ca. 100 qm Satteldach mit Schleppgauben , Schieferdeckung Nordwest-Südost Materialität Grundrisstyp Geschosse Grundfläche Dachform Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Städtebau / Architektur Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Fensterformate, innerer Grundriss Massivbau Konstruktion Ausrichtung / Orientierung Wohnen, Doppelwohnhaus der Feldwebel Gebäude 1 Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Fensterformate, innerer Grundriss ca. 100 qm Satteldach mit Schleppgauben , Schieferdeckung Nordwest-Südost I + DG [ausgebaut] Doppelhaus Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Wohnen, Doppelwohnhaus der Feldwebel 2 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Fensterformate, innerer Grundriss ca. 100 qm Satteldach mit Schleppgauben , Schieferdeckung Nordwest-Südost I + DG [ausgebaut] Doppelhaus Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Wohnen, Doppelwohnhaus der Feldwebel 3 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Fensterformate, innerer Grundriss ca. 100 qm Satteldach mit Schleppgauben , Schieferdeckung Nordwest-Südost I + DG [ausgebaut] Doppelhaus Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Wohnen, Doppelwohnhaus der Feldwebel 4 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Fensterformate, innerer Grundriss Nord-Süd ca. 257 qm Walmdach mit Schleppgaube, Schieferdeckung I + DG [ausgebaut] Villa Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Wohnen, Kommandeursvilla 6 Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 250 qm Walmdach, Schieferdeckung I Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Wachgebäude [Alte Ostwache] 7 Gebäude 7 - 9, 11 - 16 ca. 300 qm Walmdach mit Schleppgaube, Schieferdeckung Ost-West I + DG Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Zahnarztstation, Sanitätsbereich 8 Anhang 5.2 Gebäudedokumentation 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand Gebäude 1-4, ggf. mit Gebäude 6 Wohnen Gebäude 1-4, ggf. mit Gebäude 6 Wohnen Gebäude 1-4, ggf. mit Gebäude 6 Wohnen Gebäude 1-4, ggf. mit Gebäude 6 Wohnen Gebäude 1-4, ggf. mit Gebäude 6 Wohnen offene Vorhalle Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnergänzungsnutzung, Dienstleistung Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Dienstleistung Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 59 60 Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel freiraumbezogene Raumgruppierung II + DG ca. 980 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung Nord-Süd/Ost-West Materialität Grundrisstyp Grundfläche Dachform Ausrichtung / Orientierung Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Städtebau / Architektur Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Massivbau Konstruktion Geschosse Offizierskasino [OHG] Gebäude Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 9 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Verhältnis Innen/Außen, Balkone Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 364 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [nicht ausgebaut] Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Unterkunftsgebäude, Offiziersappartementhäuser Massivbau 11 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Verhältnis Innen/Außen, Balkone Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 364 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [nicht ausgebaut] Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Unterkunftsgebäude, Offiziersappartementhäuser Massivbau 12 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Verhältnis Innen/Außen, Balkone Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 364 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [nicht ausgebaut] Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Unterkunftsgebäude, Offiziersappartementhäuser Massivbau 13 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Verhältnis Innen/Außen, Balkone Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 364 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [nicht ausgebaut] Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Unterkunftsgebäude, Offiziersappartementhäuser Massivbau 14 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Verhältnis Innen/Außen, Balkone Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 364 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [nicht ausgebaut] Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Unterkunftsgebäude, Offiziersappartementhäuser Massivbau 15 Modernisierungsbedarf steht ggf. im Konflikt zum Denkmaschutz z.B. Verhältnis Innen/Außen, Balkone Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Ost-West ca. 364 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [nicht ausgebaut] Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Unterkunftsgebäude, Offiziersappartementhäuser Massivbau 16 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand Gebäude 11 - 16 im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino angeordnet Grundriss klar strukturiert: Mittelflur, Obergeschoss durch geräumiges Treppenhaus am Kopfende des Hauses erschlossen, Erschließung Dachboden über untergeordnete Treppe im Mittelbereich des Gebäudes Ausstattung mit Parkettböden, Wandschränken, Kassettendecken, Heizungsbekleidungen, Flügeltüren [Zustand einzelner Elemente unklar] Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen weitgehend erhaltene Ausstattung: Verwendung von Natur- und Kunststeinen bei Wandund dB Bodenflächen, d flä h zur Verkleidung von Stützen und Türlaibungen, sowie zur Abdeckung von Sohlbänken, integriert verwendete figürliche Reliefplatten Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Dienstleistung, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen Grundriss klar strukturiert: Mittelflur, Obergeschoss durch geräumiges Treppenhaus am Kopfende des Hauses erschlossen, Erschließung Dachboden über untergeordnete Treppe im Mittelbereich des Gebäudes Gebäude 11 - 16 im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino angeordnet Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen Grundriss klar strukturiert: Mittelflur, Obergeschoss durch geräumiges Treppenhaus am Kopfende des Hauses erschlossen, Erschließung Dachboden über untergeordnete Treppe im Mittelbereich des Gebäudes Gebäude 11 - 16 im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino angeordnet Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen Grundriss klar strukturiert: Mittelflur, Obergeschoss durch geräumiges Treppenhaus am Kopfende des Hauses erschlossen, Erschließung Dachboden über untergeordnete Treppe im Mittelbereich des Gebäudes Gebäude 11 - 16 im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino angeordnet Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen Grundriss klar strukturiert: Mittelflur, Obergeschoss durch geräumiges Treppenhaus am Kopfende des Hauses erschlossen, Erschließung Dachboden über untergeordnete Treppe im Mittelbereich des Gebäudes Gebäude 11 - 16 im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino angeordnet Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen Grundriss klar strukturiert: Mittelflur, Obergeschoss durch geräumiges Treppenhaus am Kopfende des Hauses erschlossen, Erschließung Dachboden über untergeordnete Treppe im Mittelbereich des Gebäudes Gebäude 11 - 16 im Halbkreis um das repräsentative Offizierskasino angeordnet Gebäude 7 - 9, 11 - 16 Wohnen, Sonderform Wohnen z.B. betreutes Wohnen Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 61 62 Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Mittelflur II + DG [ ausgebaut] ca. 890 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung Nord-Süd/Ost-West Materialität Grundrisstyp Geschosse Grundfläche Dachform Ausrichtung / Orientierung Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Städtebau / Architektur Massivbau Konstruktion Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] charakteristische Anlage, Gestaltwert fraglich Nord-Süd ca. 711 qm Flachdach I Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Massivbau Verwaltung [Stabsgebäude] Garage [funktionales Nebengebäude] Gebäude 17 Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 19 charakteristische Anlage, Gestaltwert fraglich Ost-West ca. 835 qm Flachdach I Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Massivbau Garage [funktionales Nebengebäude] 20 charakteristische Anlage, Gestaltwert fraglich Ost-West ca. 713 qm Flachdach I Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Massivbau Garage [funktionales Nebengebäude] 21 charakteristische Anlage, Gestaltwert fraglich Ost-West ca.480 qm Flachdach I Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Massivbau Garage [funktionales Nebengebäude] 22 charakteristische Anlage, Gestaltwert fraglich Nord-Süd ca. 2.062 qm Flachdach I und II Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Massivbau Garage [funktionales Nebengebäude] 23 24, 58, 59, 62, 63, 71 Nord-Süd/Ost-West ca. 1.280 qm Satteldach mit Gauben, Schieferdeckung I +DG Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Großküche [Wirtschaftsgebäude] 24 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand Ausstattung mit Parkettböden, Wandschränken, Kassettendecken, Heizungsbekleidungen, Flügeltüren [Zustand einzelner Elemente unklar] offene Vorhalle / weitgehend erhaltene Ausstattung: Verwendung von Natur- und Kunststeinen i bei b i WandW d und d Bodenflächen, zur Verkleidung von Stützen und Türlaibungen, sowie zur Abdeckung von Sohlbänken, integriert verwendete figürliche Reliefplatten solitäre Nutzung mit Freiraumbezug Dienstleistung, Verwaltung Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum Hof, als abschließbare Nutzungseinheit denkbar Hof, als abschließbare Nutzungseinheit denkbar Hof, als abschließbare Nutzungseinheit denkbar Hof, als abschließbare Nutzungseinheit denkbar Hof, als abschließbare Nutzungseinheit denkbar angeschlossen an die Gruppe der Mannschaftsunterkünfte, Atriumsbauweise mit ß ü i V l großzügiger Verglasung und durch Laubengänge ausgezeichnet Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter Gebäude 19 - 23; ggf. unter potentielle Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Einbeziehung Gebäude 17 Entwicklungseinheit für als Verwaltungseinheit als Verwaltungseinheit als Verwaltungseinheit als Verwaltungseinheit als Verwaltungseinheit Nachnutzung: Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung wegen Baufälligkeit gesperrt Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 63 64 Mauerwerk / Stahlbeton Materialität Nord-Süd Ausrichtung / Orientierung Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] Gestaltwert fraglich ca. 850 qm Walmdach [flach geneigt] Grundfläche Dachform Städtebau / Architektur II und III Geschosse Grundrisstyp Konstruktion Bekleidungskammer, [funktionales Nebengebäude] Massivbau Gebäude Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 25 kein Gestaltwert Nord-Süd ca. 303 qm Walmdach [flach geneigt] I Holz Gerätebaracke / Schuppen [funktionales Nebengebäude] Holzkonstruktion 26 Gestaltwert fraglich Nord-Süd ca. 935 qm Flachdach I Mauerwerk / Stahlbetonskelettbau Motorenprüfstand [funktionales Nebengebäude] Massivbau 27 kein Gestaltwert Nord-Süd/Ost-West ca. 153 qm Satteldach [flach geneigt] mit Schleppdach I Mauerwerk Wasserwerk [funktionales Nebengebäude] Massivbau 28 kein Gestaltwert Nord-West/Süd-Ost ca. 62 qm Flachdach I Mauerwerk Trafohaus [funktionales Nebengebäude] Massivbau 40 kein Gestaltwert Nord-Süd/Ost-West ca. 82 qm Flachdach I Mauerwerk Trafohaus [funktionales Nebengebäude] Massivbau 41 kein Gestaltwert Ost-West ca. 220 qm Walmdach I Mauerwerk Hauptwache [funktionales Nebengebäude] Massivbau 42 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand repräsentativer Standort an der Hauptachse [Präsentationspotential] ehem. Versand- und Anlieferungsgebäude des nicht mehr vorhandenen Bahnanschlusses Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen keine Nachnutzung repräsentativer Standort an der Hauptachse [Präsentationspotential] Handwerk, Gewerbe wiedererrichtet nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg Bedarf? Standort? Technischer Standard? Bedarf? Standort? Technischer Standard? Bedarf? Standort? Technischer Standard? spätere Ergänzung keine Nachnutzung Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 65 66 Stahl, Beton, Mauerwerk / Anbau in Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Halle / Anbau mit Mittelflur I / Anbau II und III ca. 3.700 qm Satteldach [flach geneigt] Nord-Süd Materialität Grundrisstyp Geschosse Grundfläche Dachform Ausrichtung / Orientierung Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Städtebau / Architektur Konstruktion Lagerhalle mit Unterkunftsanbau [ehem. Flugzeughangar] kombinierte Stahlfachwerkträger- und StahlvollwandträgerKonstruktion mit nachträglicher Ummantelung durch Beton / Anbau in Massivbauweise Gebäude 43 Gebäudetyp / bisherige Nutzung Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] III Denkmalschutz II I Gebäudenummer Nord-Süd ca. 1.370 qm Flachdach Nord-Süd/Ost-West ca. 1.043 qm Flachdach Walmdach [flach geneigt] II Mittelflur Mittelflur II [tlw. I / III] Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Verwaltung [Rest einer Flugzeughalle] Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Verwaltung [ehem. Kontrolllgebäude] 44 45 47 Nord-Süd ca. 4.852 qm Satteldach [flach geneigt] I und II Stahl, Beton, Mauerwerk / Anbau in Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Halle Nord-West/Süd-Ost ca. 3.700 qm Satteldach [flach geneigt] II und III Stahl, Beton, Mauerwerk / Anbau in Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Halle / Anbau mit Mittelflur Lagerhalle mit Stabsgebäude / kulturelle Nutzung [ehem. Zweigelenkrahmenkombinierte konstruktion mit Stahlfachwerkträger- und querlaufenden StahlvollwandträgerVollwandträgern aus Konstruktion mit nachStahlbeton auf Stahlstützen träglicher Ummantelung durch Beton / Anbau in Massivbauweise KFZ- und Lagerhalle [ehem. Flugzeughangar] 46 Nord-West/Süd-Ost ca. 1.961 qm Tonnendach Flachdach I Halle Stahlbetonrippen zwischen äußeren Stahlbetonbindern in halbzylindrischer Ausformung Sporthalle [ehem. Flugzeughangar] 48 kein Gestaltwert Nord-West/Süd-Ost ca. 113 qm Flachdach I Mauerwerk Gerätebaracke [funktionales Nebengebäude] Massivbau 49 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand ein, von heute 4 bzw. ursprünglich 5 Hangars (43, 45, 46, 47, 48) / ehemals stützenlose Hallen mit einer S hlb Bi d Stahlbeton-BinderKonstruktion, kombinierte Stahlfachwerkträger- und StahlvollwandträgerKonstruktion mit nachträglicher Ummantelung durch Beton, wurde nach einem Brand etwas verändert und die Torbreite an der Stirnseite reduziert, weitgehend baugleich mit Gebäuden 45 und 47 [Anbau] [Halle] Gewerbe / Veranstaltungshalle / in größerem Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe / g Messe- und Ausstellungen Anbau Halle breit gelagertes Kontrollgebäude mit Uhr(Schlauch-) Turm am westl. und dem ehem. Tower am ö l K östl. Kopfende, f d leicht l i h aus der Flucht der Flugzeughangars hervortretend Dienstleistung Hangar zerstört, ein, von heute 4 bzw. ursprünglich 5 Hangars (43, 45, 46, 47, 48) / ehemals stützenlose H Hallen ll miti einer i StahlbetonS hlb Binder-Konstruktion, kombinierte Stahlfachwerkträger- und StahlvollwandträgerKonstruktion mit nachträglicher Ummantelung durch Beton, weitgehend baugleich mit Dienstleistung Laufkran in der Torwandebene ein, von heute 4 bzw. ursprünglich 5 Hangars (43, 45, 46, 47, 48) / ehemals stützenlose Hallen mit einer S hlb Bi d Stahlbeton-BinderKonstruktion, Zweigelenkrahmenkonstruk tion mit querlaufenden Vollwandträgern aus stahlbeton auf Stahlstützen Gewerbe / Veranstaltungshalle / in größerem Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe / g Messe- und Ausstellungen ein, von heute 4 bzw. ursprünglich 5 Hangars (43, 45, 46, 47, 48) / ehemals stützenlose Hallen mit einer S hlb Bi d Stahlbeton-BinderKonstruktion, kombinierte Stahlfachwerkträger- und StahlvollwandträgerKonstruktion mit nachträglicher Ummantelung durch Beton, weitgehend baugleich mit Gebäuden 43 und 45, nachträglich Stützenreihe eingebaut Gewerbe / Veranstaltungshalle / in größerem Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe / g Messe- und Ausstellungen rückwärtiger, integrierter Werkstättenbau ein, von heute 4 bzw. ursprünglich 5 Hangars (43, 45, 46, 47, 48) / ehemals stützenlose Hallen mit einer Stahlbeton-BinderS hlb Bi d Konstruktion, eine einfach gekrümmte, durch Binderscheiben und Bogenrippen ausgesteifte Zylinderschale Gewerbe / Veranstaltungshalle / in größerem Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe / g Messe- und Ausstellungen keine Nachnutzung Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 67 68 Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] kein Gestaltwert Nord-West/Süd-Ost Ausrichtung / Orientierung Städtebau / Architektur Flachdach Grundfläche Dachform Ost-West ca. 4.120 qm gewölbtes Pultdach I I Geschosse Mauerwerk Materialität Bohlenlamellenkonstruktion Lager [ehem. Flugzeughalle] Halle Massivbau Konstruktion 50 Grundrisstyp ABC-Übungsraum [Gasübungsraum] Gebäude Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 55 Gestaltwert fraglich Ost-West ca. 193 qm Walmdach [flach geneigt] I Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Öl- und Fettlager [funktionales Nebengebäude] Massivbau 57 Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau 59 Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Sanitätsbereich: Krankenstation [Lazarett] 60 24, 58, 59, 62, 63, 71 Nord-Süd/Ost-West ca. 1.320 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung 24, 58, 59, 62, 63, 71 Nord-Süd/Ost-West ca. 1.320 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung ca. 600 qm Satteldach mit Schleppgauben, Schieferdeckung Ost-West II + DG [ausgebaut] + Keller II + DG [ausgebaut] + Keller I + DG [ausgebaut] + Keller Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau 58 24, 58, 59, 62, 63, 71 Nord-Süd/Ost-West ca. 1.320 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [ausgebaut] + Keller Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau 62 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand keine Nachnutzung wegen eines undichten Daches und durch das Eindringen von Feuchtigkeit entstandener statischer Beeinträchtigung der Dachkonstruktion für eine Nutzung gesperrt Holzfachwerk-BinderKonstruktion (Bohlenlamellenkonstruktion), zwei ehemals ehrenhofartig h h f i fl flankierende ki d Hallen zugunsten des Sportfeldes abgerissen / ursprünglich stützenfreier Raum durch sichernde Unterstützung nicht mehr gegeben Gewerbe / Veranstaltungshalle / in größerem Zusammenhang: Sportund Freizeitgewerbe / g Messe- und Ausstellungen für eine Nutzung gesperrt keine Nachnutzung in zweiter Linie hinter den Versorgungs- und Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den Hangars als (58, H l Gruppe G ( 8 59, 62, 63, 71) Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum in zweiter Linie hinter den Versorgungs- und Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den Hangars als (58, H l Gruppe G ( 8 59, 62, 63, 71) Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum zentrale Lage zwischen den in zweiter Linie hinter den beiden Gruppen der Versorgungs- und Mannschaftsunterkünfte Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den Hangars als (58, H l Gruppe G ( 8 59, 62, 63, 71) Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 69 70 II + DG [ausgebaut] + Keller I und II ca. 1.320 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung Nord-Süd/Ost-West Geschosse Grundfläche Dachform Ausrichtung / Orientierung Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Städtebau / Architektur Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] 24, 58, 59, 62, 63, 71 Mittelflur Grundrisstyp Gestaltwert fraglich Nord-Süd ca. 1.415 qm Satteldach [flach geneigt] Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Konstruktion Materialität Lagerhallen / Garagen [funktionales Nebengebäude] Massivbau Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau Gebäude 63 Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 64 Gestaltwert fraglich Ost-West ca. 704 qm Walmdach [flach geneigt] I Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Lagerhallen / Garagen [funktionales Nebengebäude] Massivbau 65 Gestaltwert fraglich Nord-Süd ca. 661 qm Walmdach [flach geneigt] I Schotten Stahlbetonskelettbau mit Mauerwerksausfachung Lagerhallen / Garagen [funktionales Nebengebäude] Massivbau 66 kein Gestaltwert Nord-Süd/Ost-West ca. 720 qm Flachdach I Mauerwerk Gerätebaracke [ehem. Heizwerk / funktionales Nebengebäude] Massivbau 67 kein Gestaltwert Nord-West/Süd-Ost ca. 306 qm Walmdach I Flur Mauerwerk Fernmeldeanlage [funktionales Nebengebäude] Massivbau 68 kein Gestaltwert Süd-Ost/Nord-West ca. 435 qm Pultdach, Flachdach I Mauerwerk Kleinschießanlage [funktionales Nebengebäude] Massivbau 69 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand in zweiter Linie hinter den Versorgungs- und Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den H Hangars als l Gruppe G (58, ( 8 59, 62, 63, 71) Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung Handwerk, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder], Dienstleistung ehem. Heizwerk /Umnutzung nach Ausbau des Heizwerkes Gebäude 81 keine Nachnutzung keine Nachnutzung keine Nachnutzung Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 71 72 Stahl / Holzbeblankung Materialität Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] kein Gestaltwert Nord-Süd Städtebau / Architektur Ausrichtung / Orientierung 24, 58, 59, 62, 63, 71 Nord-Süd/Ost-West Nord-Süd ca. 700 qm Satteldach mit Gauben, Schieferdeckung Satteldach Grundfläche Dachform ca. 1.857 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG [ausgebaut] + Keller I + DG [ausgebaut] I Mitelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Massivbau Unteroffiziersheim [UHG] Geschosse Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau 71 Mittelflur 70 Grundrisstyp Konstruktion Bertriebsstofflager [funktionales Nebengebäude] Stahlskelettbau Gebäude Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 72 Gestaltwert fraglich Ost-West ca. 612 qm Satteldach, Schieferdeckung I Schotten Mauerwerk Lagerhalle / Garagen [funktionales Nebengebäude] Massivbau 73 Gestaltwert fraglich Ost-West ca. 430 qm Satteldach, Schieferdeckung I Schotten Mauerwerk Lagerhalle / Garagen [funktionales Nebengebäude] Massivbau 74 Gestaltwert fraglich Nord-Süd ca. 1.196 qm Satteldach, Schieferdeckung I Schotten Mauerwerk Lagerhalle / Garagen [funktionales Nebengebäude] Massivbau 76 kein Gestaltwert Nord-Süd/Ost-West ca. 817 qm Flachdach I Mauerwerk Massivbau Tischlerei [ehem. Heizwerk] 80 Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand keine Nachnutzung in zweiter Linie hinter den Versorgungs- und Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den H Hangars als l Gruppe G (58, ( 8 59, 62, 63, 71) Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum Gebäude 24, 58, 59, 62, 63, 71 Dienstleistung, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum Handwerk, Dienstleistung, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder] Handwerk, Dienstleistung, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder] Handwerk, Dienstleistung, Werkstätten [z.B. für Oldtimer, Motorräder] Umnutzung nach Ausbau des Heizwerkes Gebäude 81 keine Nachnutzung Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 73 74 Gebäude als Teil eines prägnanten städtebaulichen Ensembles 3 technisch-funktionaler Zweckbau ohne besonderen Anspruch 2 Gebäude mit typisch architektonischem oder konstruktivem Anspruch 1 Gebäude mit hohem architektonischen Anspruch: repräsentativ, öffentlich Anmerkung [dem Geschichtswert stehen tlw. der Gestalt- und Gebrauchswert konträr gegenüber] 3 kein Denkmalwert 1 Einzeldenkmal innerhalb des denkmalgeschützten Ensembles [nach § 3.2 NDSchG] 2 Denkmalgeschütztes bauliches Ensemble [nach § 3.3 NDSchG] kein Gestaltwert Ost-West/Nord-Süd Ausrichtung / Orientierung Städtebau / Architektur ca. 1.320 qm Satteldach / Walmdach Grundfläche Dachform Nord-Süd/Ost-West ca. 2.656 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG + Sockel I Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Geschosse Mauerwerk / tw. Holzverkl. Materialität Mittelflur Massivbau / Skelettbau Konstruktion Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau Grundrisstyp Heizwerk Gebäude 81 Gebäudetyp / bisherige Nutzung III Denkmalschutz II I Gebäudenummer 82 Nord-Süd/Ost-West ca. 2.430 qm Walmdach mit Gauben, Schieferdeckung II + DG + Sockel Mittelflur Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Wohnen, Manschaftsunterkünfte [sog. Staffelgebäude] Massivbau 83 ca. 1.700 qm Satteldach / Walmdach mit [Schlepp-] Gauben, Schieferdeckung Nord-Süd/Ost-West Atrium, kompositorische Grundrissgestaltung, I + DG [ausgebaut] Mauerwerk, Putzbau mit Bruchsteinsockel Großküche / Wirtschaftsgebäude / Mannschaftsheim Massivbau 85 kein Gestaltwert Ost-West ca. 162 qm Satteldach I Holz Holzbau Sport [funktionales Nebengebäude] • ehem. Bord-Maschinengewehr-Justierstand, schloss die Reihe der Hangars nach Westen ab, existiert nur noch der Kopfbau • Wasserhydranten / Gullys sowie Trafo-Stationen • Toranlage der ehemaligen Ostwache • Brücke unmittelbar südwestlich des Stabsgebäudes [Gebäude 17] • Straßenführung mit Randbordsteinen in Granit Außenspielfelder: • Rasenplatz zwischen Garagenhof und Heizwerk • Tartanbahn um Beton-fläche in Spielfeldgröße im Bereich der Halle 55 • zwei Schotterplätze • Tennisplatz • Sandplatz für Volleyball 88 weitere Anlagen: Anhang 1 Nachnutzung ohne großen Veränderungsbedarf 2 Umnutzung mit größerem Erneuerungsbedarf 3 Höherwertige Nachnutzung durch Neubau Anmerkung [potentielle Entwicklungseinheiten: gestalterischen Zusammenhang durch Nutzungseinheit gewährleisten] Nachnutzungs- / Umnutzungspotential für: Nachnutzung Architektur / Nutzung VI Ergänzungen V 1 guter Gesamtzustand, Pflege- und Instandsetzungsbedarf [z.B. Fenster] 2 größerer Erneuerungsbedarf [z.B. Dach, Fassade] 3 bauliche Substanz gefährdet [z.B. Konstruktion, Dach, Fassade] / Abriss geplant IV Äußerer baulicher Zustand Ausbau in den 60er Jahren Bedarf? Standort? Technischer Standard? Sandsteingefasste, mittige Durchfahrt, darüber befindet sich eine Fenstergruppe, die durch eine Holzschnitzarbeit erkerartig zusammengefasst ist in zweiter Linie hinter den Versorgungs- und Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den H Hangars als l Gruppe G (82, (82 83) Gebäude 82, 83, 85 Dienstleistungen, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum in zweiter Linie hinter den Versorgungs- und Werkstattgebäuden mit direkten Zufahrten zu den H Hangars als l Gruppe G (82, (82 83) Gebäude 82, 83, 85 Dienstleistungen, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum größere Schäden infolge von Schimmelbildung durch Undichtigkeiten in der Dachhaut angeschlossen an die Gruppe der Mannschaftsunterkünfte Gebäude 82, 83, 85 Dienstleistungen, Sonderformen Wohnen: Hotel, Schulungszentrum keine Nachnutzung Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst 75 Quellen BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert am 31. Juli 2007 RROP 2008 [Großraum Braunschweig]: Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig, Braunschweig Stadt Goslar: Machbarkeitsstudie zum Standort Fliegerhorst, Goslar, August 2005 / Juni 2009 Biodata GbR: Biotopkartierung – Zwischenbericht, Braunschweig, September 2010 Stadt Goslar, Denkmalschutzbehörde: Fliegerhorst Denkmalfachliche Stellungnahme zum Gebäudebestand und zur möglichen Nachnutzung, Goslar, August 2005 Niedersächsisches Verwaltungsamt: Gutachterliche Stellungnahme, Hannover, 1994 Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert: Verkehrsentwicklungsplan Stadt Goslar 2005, Hannover, März 2006 76 Gutachter Ackers Partner Städtebau Prof. Walter Ackers Sandra Pechmann Adolfstraße 15, 38102 Braunschweig [email protected] www.ackerspartner.de Auftraggeber und Herausgeber © Ackers Partner Städtebau Stadt Goslar Fachdienst Stadtplanung Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar www.goslar.de [email protected] Projektbearbeitung Ackers Partner Städtebau Prof. Dipl.- Ing. Walter Ackers, Architekt und Stadtplaner Dipl.- Ing. Sandra Pechmann, Architektin und Stadtplanerin Dipl.- Ing. Christina Kuczyk Gestaltung Ackers Partner Städtebau Stand Januar 2011 Es wurden Fotos, Grafiken und Abbildungen zu Layoutzwecken und als Platzhalter verwendet, für die keine Nutzungsrechte vorliegen. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder gar Veröffentlichung kann Ansprüche der Rechteinhaber auslösen. Die Quellen externer Inhalte wie Grafiken und Fotos wurden den Inhalten zugeordnet vermerkt oder in der Quellenangabe auf S. 74 vermerkt. Die Nutzungsrechte hierfür liegen dem Auftraggeber vor. Alle Fotos und Grafiken ohne direkte Quellenangabe sind durch das Büro Ackers Partner Städtebau erstellt. Wer diese Unterlage – ganz oder teilweise – in welcher Form auch immer weitergibt, vervielfältigt oder veröffentlicht, übernimmt das volle Haftungsrisiko gegenüber den Inhabern der Rechte, stellt das Büro Ackers Partner Städtebau von allen Ansprüchen Dritter frei und trägt die Kosten der ggf. notwendigen Abwehr von solchen Ansprüchen durch das Büro Ackers Partner Städtebau. Der Auftraggeber kann die vorliegende Unterlage für Druck und Verbreitung im Sinne seiner Organisation verwenden; jegliche – vor allem gewerbliche – Nutzung darüber hinaus ist nicht gestattet. Diese Ausarbeitungen fallen unter § 2, Abs. 2 sowie § 31, Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sie sind dem Auftraggeber nur zum eigenen Gebrauch für die vorliegende Aufgabe anvertraut. Sämtliche Rechte, vor allem Nutzungs- und Urheberrechte, verbleiben bei dem Büro Ackers Partner Städtebau in Braunschweig. Städtebauliches Gutachten Fliegerhorst Goslar Entwicklung der ehemaligen Kaserne www.ackerspartner.de