(Interaktiver) Leitfaden zur Ersten Staatsprüfung

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Leitfaden - Examen
Lehramt Sonderpädagogik
Neue LPO
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Übersicht
• Allgemeine Informationen
• Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen
• Weitere Informationen zu den Prüfungen
• Adressen – Kontakte - Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
• Rechtsgrundlagen / Literatur
• Übersicht der Prüfungen
• notwendige Unterlagen
• Leistungsnachweis bzw.
Modulbescheinigung
Rechtsgrundlagen
• Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
• LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003
• Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik
• Modulkatalog
Übersicht der Prüfungen
• Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts
Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden
bzw. ablegen
• dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem
Bereich die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen
erfüllen:
– Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen
(Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW)
– Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten
Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik  SDK 2; Deutsch 
Modul Sprachwissenschaften)
Übersicht der Prüfungen
Lehramt für
Sonderpädagogik
Leistungsnachweise
im
Hauptstudium
( § 39 LPO)
Prüfungsleistungen
( § 40 LPO)
Erziehungswissenschaftl. Studien
1 LN
1 schriftliche Prüfung
Fach 1: Fachwissenschaft
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 1: Fachdidaktik
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 2: Fachwissenschaft
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 2: Fachdidaktik
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Sonderpädagogische Fachrichtung
1
Sonderpädagogische Fachrichtung
2
1 Prüfung **
insgesamt 3 LN
Modul UP 2
Schriftliche Hausarbeit
Abschließendes
Kolloquium
1 Prüfung **
UP 2 erfolgreich abgeschlossen
1 LN im betr. U.Fach, der sonderpäd.
Fachrichtung oder in
EW
1 schriftliche HA
1 erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
Übersicht der Prüfungen
Pädagogik / Psychologie/Soziologie
• im Bereich der Erziehungswissenschaften
müssen Sie eine schriftliche Prüfung ablegen
• der Leistungsnachweis, den Sie in einem der
beiden Aufbaumodule des Hauptstudiums
ablegen, legt dabei den Bereich Ihrer schriftlichen
Prüfung fest
• dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als
auch eine der Anteilsdisziplinen Psychologie
oder Soziologie sein
 (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen
des Kolloquiums  siehe Abschlusskolloquium)
Übersicht der Prüfungen
Unterrichtsfächer
• im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je
Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine
Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den
Fachwissenschaften
• dabei muss eine der beiden Prüfungen
mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4
Std.) abgelegt werden – achten Sie bitte auf
mögliche Vorgaben der Unterrichtsfächer
(z.B. schriftliche Prüfung verpflichtend im
Bereich der Fachwissenschaft)
Übersicht der Prüfungen
Sonderpädagogik
• Sie machen im Bereich der Sonderpädagogik je Förderschwerpunkt eine
Prüfung
• dabei muss eine der beiden Prüfungen
mündlich (45 min.) und eine schriftlich
(4 Std.) abgelegt werden – dies können
Sie selbst festlegen
Übersicht der Prüfungen
Sonderpädagogik
• Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein
Modul des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3,
MK 2 oder 3, MK/SDK 4
fachrichtungsspezifisch) aus, wobei je
Modul nur eine Prüfung möglich ist
• die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus
dem Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus
einem Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2)
Übersicht der Prüfungen
Examensarbeit
• die Examensarbeit kann in jedem
Bereich Ihres Studiums
(Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach,
EZW) abgeleistet werden
• der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem
Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den
Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem
Prüfer rechtzeitig absprechen
Übersicht der Prüfungen
Examensarbeit
• in der Regel haben Sie für die
Erarbeitung Ihrer Examensarbeit 3
Monate Zeit
• sollte Sie empirisch arbeiten, kann
dieser Zeitraum bis zu 2 Monate
verlängert werden
Übersicht der Prüfungen
Abschlusskolloquium
• das Abschlusskolloquium ist eine
abschließende 45-minütige
mündliche Prüfung Ihres Studiums
• diese Prüfung kann erst dann
abgelegt werden, wenn alle anderen
Teilprüfungen (einschl. der
Examensarbeit) absolviert worden
sind
Übersicht der Prüfungen
Abschlusskolloquium
•
Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer:
– sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben:
- ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/
Soziologie
- ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik
- DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn
– sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / Soziologie
geschrieben haben
- ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik
- ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/
Soziologie
- DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn
Notwendige Unterlagen
• Erstanmeldung
(siehe Formular des Landesprüfungsamtes)
(Seite 2)
• Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung:
– Anmeldeformular inkl. Unterschrift der
Prüferin/des Prüfers
Können
ggf.
nachgereicht
werden
(siehe
Fristen)
– Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung
– aktueller Immatrikulationsnachweis
Leistungsnachweis (LN) bzw.
Modulbescheinigung (MB)
• Teilbereiche:
– Sonderpädagogik
– Deutsch
– Mathematik
– Erziehungswissenschaften
Wichtig:
Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig
intern über mögliche abweichende Prozedere
LN / MB
Sonderpädagogik
•
der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik
werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt. Sie
können diesen bereits von Zuhause vorbereiten
•
Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen
lassen wollen. Dies können auch zwei Module aus einem
Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein.
•
darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden
abgeleisteten
Hauptpraktika
(zur
Anmeldung
für
das
Abschlusskolloquium)
LN / MB
Sonderpädagogik
•
Ausstellung des LN von Zuhause:
–
besuchen Sie unsere Homepage
–
Bitte füllen Sie den Leistungsnachweis online (nicht handschriftlich!) aus!
–
Wählen Sie Ihren weiteren Förderschwerpunkt und kreuzen Sie diesen an!
–
Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester in dem Sie eingeschrieben wurden ein!
–
Wählen Sie Ihr Modul aus und tragen die entsprechende Nummer des Moduls ein!
–
Füllen Sie die Angaben zu den Bausteinen aus! Tragen Sie die Veranstaltungsnummer sowie das Semester in
dem Sie die Veranstaltung besucht haben ein! Sie finden unter
die Vorlesungsverzeichnisse der letzten
Semester. Anhand der Veranstaltungsnummer finden Sie die Titel zu den entsprechenden Veranstaltungen sowie
die Art der Veranstaltung!
–
Bitte geben Sie bei Art der Leistung an, die Sie für Ihre Credits erbracht haben!
–
Achtung! Für UP 2 müssen nur die Bausteine 2 und 3 ausgefüllt werden. Für SDK2.3 der FS kmE und SP muss die
Übung in die 4. Zeile eingetragen werden!
–
Erscheinen Sie mit dem ausgefüllten Leistungsnachweis in der persönlichen Sprechstunde des SSC
Heilpädagogik. Zeigen Sie dort auch Ihren Unterschriebenen und gestempelten Scheine vor! Sie erhalten dann
Stempel und Unterschrift. Die bis jetzt übliche Bearbeitungsdauer fällt somit weg!
LN / MB
Sonderpädagogik
•
Ausstellung des LN im SSC Heilpädagogik:
– kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2,
MK 3, oder SDK/MK 4 fachrichtungsspezifisch) in das SSC Heilpädagogik und
Rehabilitation
– dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter
bearbeitet;
– das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt
– und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden
(planen Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!).
Beispiel eines Leistungsnachweises
Beispiel eines
Leistungsnachweis
LN / MB
Deutsch
• das zuständige Seminar stellt für Studierende des
Unterrichtsfaches Deutsch Formulare für die benötigten
Modulbescheinigungen zur Verfügung
• Modulbescheinigung
• die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den
zuständigen Modulbeauftragten
• erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die
Sprechstundentermine der zuständigen Dozenten, um die
Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können
LN / MB
Mathematik
• gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiumsscheine im Geschäftzimmer erhalten
Sie die benötigten
Leistungsnachweise
• Erkundigen Sie sich bitte über die
Dauer der Fertigstellung, um die
Fristen des Landesprüfungsamtes
einhalten zu können
LN / MB
Erziehungswissenschaften
•
im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl Pädagogik als auch
Psychologie/ Soziologie) stellt das SSC Pädagogik
Modulbescheinigungen/ Leistungsnachweise aus
•
die Leistungsnachweise müssen von Zuhause vorbereitet werden! Bitte
zeigen Sie im SSC Pädagogik, während der persönlichen Sprechstunde,
auch Ihre unterschriebenen und gestempelten Scheine bzw. Laufzettel vor.
Sie erhalten zeitnah Stempel und Unterschrift
•
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundenzeiten des
SSC Pädagogik, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu
können
Bitte beachten Sie das es für bestimmte Prüfer im Bereich
Erziehungswissenschaften einen zentralen Anmeldezeitraum gibt!!
Anmeldung zu den
einzelnen Prüfungen
• Besonderheiten der Erstanmeldung
• Termine und Fristen
– zur Anmeldung einer Prüfung
– zum Nachreichen von Unterlagen
• Anmeldungen zu den Teilprüfungen
Erstanmeldung
• der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung
- immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19(a) gestellt

per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten
 Bitte melden Sie sich vorher online beim Prüfungsamt an!
• Einreichung aller notwendigen Unterlagen:
– Lebenslauf mit Photo / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög
– alle Zwischenprüfungszeugnisse
– sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer
Prüfungsleistung
Es können nur vollständig eingereichte
Anträge bearbeitet werden !!!
Termine und Fristen
Anmeldung zu einer Prüfung
•
Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung:
– bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit
der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde
•
Anmeldung zu einer Klausur:
– Prüfungszeitraum I (März/April)
 bis 31.10.
– Prüfungszeitraum II (August/September)
 bis 30.04.
•
Anmeldung einer Examensarbeit
– kann jederzeit angemeldet werden
•
Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium:
– Prüfungstermin I (in der Regel im Juni )
 bis 31.10.
– Prüfungstermin II (in der Regel im November)
 bis 30.04.
Termine und Fristen
Nachreichen von Unterlagen
• bei der Meldung zu einer Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (der
Leistungsnachweis) nachgereicht werden
 Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 06.08
 Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 19.02
Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter
Vorbehalt !
Anmeldung zu
den Teilprüfungen
• Förderschwerpunkt Lernen / weiterer
Förderschwerpunkt
• Unterrichtsfächer
• Erziehungswissenschaft
(Pädagogik/Psychologie/Soziologie)
Wichtig:
• Examensarbeit
Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig
intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere
• Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3,
MK 2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in
welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen
wollen – informieren Sie sich darüber hinaus welche
DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen
Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr
vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf
Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder
internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin /
ihrem Prüfer unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular
gemäß der vorgegebenen Fristen im
Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den
entsprechen-den Leistungsnachweis für das
angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen,
insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt
(siehe Fristen)
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung
beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine
schriftliche Bestätigung, dass Sie für die
Prüfung angemeldet sind
• das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen
ggf. innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt
Anmeldung
Unterrichtsfach
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik
oder Fachwissenschaft) und in welcher Form
(mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen –
informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in
diesem Bereich bzw. in Ihrem Prüfungsmodul
prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen
Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor
der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf
Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder
internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin /
ihrem Prüfer unterschreiben
Anmeldeformular Fachwissenschaft
Anmeldeformular Fachdidaktik
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß
der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den
entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene
Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich
um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin /
ihrem Prüfer unterschreiben
• Anmeldeformular Fachwissenschaft
• Anmeldeformular Fachdidaktik
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß
der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den
entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene
Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich
um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung
beim Landesprüfungsamt erhalten Sie
eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für
die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen
müssen, werden diese im Schreiben des
Landesprüfungsamtes angegebenen – in
diesem Fall ist die Zulassung unter
Vorbehalt
Gesondertes Anmeldeprozedere
des Faches Deutsch
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik
oder Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie
Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich
darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul
prüfungsberechtigt sind.
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen
Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr
vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf
Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder
internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin /
ihrem Prüfer unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß
der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den
entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene
Prüfungsmodul können Sie nachreichen
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet
sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen,
werden diese im Schreiben des
Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem
Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt
Anmeldung
Examensarbeit
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich
(Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre
Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich
darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem
Bereich prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin /
einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ ¾ Jahr vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit
ansprechen (z.B. auf Grund von internen
Anmeldefristen)
Anmeldung
Examensarbeit
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem
Prüfer unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der
vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
Anmeldung
Examensarbeit
• im Anschluss an Ihre
Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt wird Ihnen das
Thema und der Abgabetermin
schriftlich mitgeteilt
Anmeldung
Abschlusskolloquium
•
•
durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/
Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher
Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der
Erstprüfer kommt:
Klausur: Pädagogik Kolloquium: ErstprüferIn:
Psychologie/Soziologie
•
Klausur: Psychologie/Soziologie  Kolloquium: ErstprüferIn:
Pädagogik
•
kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer –
dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Abschlusskolloquium
•
lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem
Prüfer unterschreiben
- Anmeldeformular
•
reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der
vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
•
zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im
Anmeldeformular enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4)
sowie einen Leistungsnachweis UP 2 über die absolvierten
Hauptpraktika abgeben
•
eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten
Nachweise können Sie gemäß den Fristen nachreichen
Anmeldung
Abschlusskolloquium
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung
beim Landesprüfungsamt erhalten Sie
eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für
die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen
müssen, in diesem Fall ist die Zulassung
unter Vorbehalt
• Müssen Sie noch Prüfungen ablegen,
erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt
Weitere Informationen
•
•
•
•
•
Abmeldung von einer Prüfung
Freiversuch (§ 22 LPO)
Verbesserung
Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO)
Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO)
• Ergebnis der Ersten Staatsprüfung
Abmeldung
von einer Prüfung
• Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von
Gründen spätestens bis 1 Woche vor dem Termin
möglich.
 Schriftliche Benachrichtigung an das
Landesprüfungsamt sowie an die Prüfer
Bitte die Konsequenzen überdenken!!
Freiversuch
• eine Meldung zur Prüfung innerhalb der
Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als
Freiversuch
• Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine
Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese
wie nicht abgeleistet.
• entscheidend ist das Hochschulsemester
im Studiengang (Lehramt
Sonderpädagogik)
Verbesserung
• Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine
Klausur (§14) oder das Abschlusskolloquium
(§19) in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann
zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal
wiederholen.
• Die bessere der beiden Noten wird gewertet –
eine Verschlechterung ist daher nicht möglich.
 Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden
Semesters zu stellen!
Wiederholung der Prüfung
• Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen
einmal wiederholt werden – ein bereits genutzter
Freiversuch in der Regelstudienzeit
vorausgesetzt
• in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite
Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl.
Prüfungen genehmigt werden
 gilt nicht für die Hausarbeit und das
Abschlusskolloquium !!!
Erweiterungsprüfung
weiterer Förderschwerpunkt
• Zusätzliche Förderschwerpunkte können parallel
studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach
der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt
werden.
• Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik
und Fachwissenschaft (bei einem weiteren FS 
Module SDK/MK) des Hauptstudiums
• eine Prüfungsleistung – schriftlich oder
mündlich
Erweiterungsprüfung
weiteres Fach
• Zusätzliche Fächer können parallel
studiert werden, die Prüfung kann aber
erst nach der bestandenen Ersten
Staatsprüfung abgelegt werden.
• Voraussetzung: je ein LN aus der
Fachdidaktik und Fachwissenschaft des
Hauptstudiums
• eine Prüfungsleistung – schriftlich und
mündlich
Ergebnis der
Ersten Staatsprüfung
• Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede
Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet
wurde.
• Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht
bestanden,
– wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht
bestanden wurde
– wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht
innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht
bestanden Ersten Staatsprüfung erfolgte.
Kontakte
• Landesprüfungsamt Köln
• Studierenden-Service-Center
Heilpädagogik und Rehabilitation
• Studierenden-Service-Center
Pädagogik
Landesprüfungsamt Köln
Adresse
Geschäftsstelle Köln (GHR/SP)
Gyrhofstr. 19a50931 Köln
(Telefonische) Sprechstunde
Tel.:
0221 – 470 – 2960
Fax:
0221 – 470 – 7094
email:
[email protected]
Homepage
www.lpa.uni-koeln.de
Lageplan
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt Köln
Ansprechpartner
Leitung: Herr RSD Kligge
0221 – 470 – 2847
[email protected]
Frau Bock
A-D
Frau Gottschalk
E-G+I+J
Frau Lambertz
H,I+K
Frau Vogel
L-O+Q+U+X-Z
0221 – 470 – 2422
[email protected]
0221 – 470 – 6942
[email protected]
0221 – 470 – 2421
[email protected]
0221 – 470 – 2960
[email protected]
Landesprüfungsamt Köln
Frau Geisler
R+Sch+St+T
Frau Penski
P+S+V+W
0221 – 470 – 2431
[email protected]
0221 – 470 – 2273
[email protected]
SSC
Heilpädagogik & Rehabilitation
Adresse
Department Heilpädagogik und
Rehabilitation
Frangenheimstr. 4
50931 Köln
Raum 04b
Leitung
Prof. Dr. N. Heinen
(Telefonische) Sprechstunde
Tel.:
0221 – 470 – 4950
Fax:
0221 – 470 – 2419
email:
[email protected]
Homepage
www.hf.uni-koeln.de/30378
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SSC
Pädagogik
Adresse
Humanwissenschaftliche Fakultät
Pavillion
Gronewaldstr. 2a
50931 Köln
Raum 713
Fachvertreter
Mirko Knicker
Sprechstunde
Tel.:
0221 – 470 – 5923
Fax:
0221 – 470 – 1355
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Landesprüfungsamt – Geschäftsstelle Köln
„SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“
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