Examensarbeit - Humanwissenschaftliche Fakultät

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Übersicht
• Allgemeine Informationen
• Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen
• Weitere Informationen zu den Prüfungen
• Adressen – Kontakte - Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
• Rechtsgrundlagen / Literatur
• Übersicht der Prüfungen
• notwendige Unterlagen
• Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung
Rechtsgrundlagen
• Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
• LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003
• Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik
• Modulkatalog
Übersicht der Prüfungen
• Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts
Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden bzw.
ablegen
• dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem Bereich
die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen:
– Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen
(Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW)
– Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten
Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik  SDK 2; Deutsch  Modul
Sprachwissenschaften)
Übersicht der Prüfungen
Lehramt für
Sonderpädagogik
Leistungsnachweise
im
Hauptstudium
( § 39 LPO)
Prüfungsleistungen
( § 40 LPO)
Erziehungswissenschaftl. Studien
1 LN
1 schriftliche Prüfung
Fach 1: Fachwissenschaft
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 1: Fachdidaktik
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 2: Fachwissenschaft
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 2: Fachdidaktik
1 LN
1 Pr., schr. od. mdl. *
Sonderpädagogische Fachrichtung 1
Sonderpädagogische Fachrichtung 2
1 Prüfung **
insgesamt 3 LN
UP 2 erfolgreich abgeschlossen
Modul UP 2
Schriftliche Hausarbeit
Abschließendes
Kolloquium
1 Prüfung **
1 LN im betr. U.- Fach,
der sonderpäd.
Fachrichtung oder in
EW
1 schriftliche HA
1 erziehungswissenschaftliches
Abschlusskolloquium
Übersicht der Prüfungen
Pädagogik /
Psychologie/Soziologie
• im Bereich der Erziehungswissenschaften müssen Sie
eine schriftliche Prüfung ablegen
• der Leistungsnachweis, den Sie in einem der beiden
Aufbaumodule des Hauptstudiums ablegen, legt dabei
den Bereich Ihrer schriftlichen Prüfung fest
• dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als auch eine
der Anteilsdisziplinen Psychologie oder Soziologie sein
 (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen des
Kolloquiums  siehe Abschlusskolloquium)
Übersicht der Prüfungen
Unterrichtsfächer
• im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je
Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine
Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den
Fachwissenschaften
• dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich
(45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt
werden – achten Sie bitte auf mögliche
Vorgaben der Unterrichtsfächer (z.B. schriftliche
Prüfung verpflichtend im Bereich der
Fachwissenschaft)
Übersicht der Prüfungen
Sonderpädagogik
• Sie machen im Bereich der Sonderpädagogik je Förderschwerpunkt eine Prüfung
• dabei muss eine der beiden Prüfungen
mündlich (45 min.) und eine schriftlich
(4 Std.) abgelegt werden – dies können Sie
selbst festlegen
Übersicht der Prüfungen
Sonderpädagogik
• Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein Modul
des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3, MK 2 oder 3,
MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) aus, wobei
je Modul nur eine Prüfung möglich ist
• die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus dem
Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus einem
Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2)
Übersicht der Prüfungen
Examensarbeit
• die Examensarbeit kann in jedem Bereich
Ihres Studiums (Sonderpädagogik, 1. Fach,
2. Fach, EZW) abgeleistet werden
• der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem
Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den
Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem
Prüfer rechtzeitig absprechen
Übersicht der Prüfungen
Examensarbeit
• in der Regel haben Sie für die Erarbeitung
Ihrer Examensarbeit 3 Monate Zeit
• sollte Sie empirisch arbeiten, kann dieser
Zeitraum bis zu 2 Monate verlängert
werden
Übersicht der Prüfungen
Abschlusskolloquium
• das Abschlusskolloquium ist eine
abschließende 45-minütige mündliche
Prüfung Ihres Studiums
• diese Prüfung kann erst dann abgelegt
werden, wenn alle anderen Teilprüfungen
(einschl. der Examensarbeit) absolviert
worden sind
Übersicht der Prüfungen
Abschlusskolloquium
•
Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer:
– sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben:
• ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/
Soziologie
• ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik
• DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn
– sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / Soziologie
geschrieben haben
• ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik
• ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/
Soziologie
• DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn
Notwendige Unterlagen
• Erstanmeldung
(siehe Formular des Landesprüfungsamtes)
(Seite 2-3)
• Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung:
– Anmeldeformular inkl. Unterschrift der Prüferin/des
Prüfers
Können
ggf.
nachgereicht
werden
(siehe
Fristen)
– Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung
– aktueller Immatrikulationsnachweis
– ggf. frankierter Rückumschlag
Leistungsnachweis (LN) bzw.
Modulbescheinigung (MB)
• Teilbereiche:
– Sonderpädagogik
– Deutsch
– Mathematik
– Erziehungswissenschaften
Wichtig:
Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig
intern über mögliche abweichende Prozedere
LN / MB
Sonderpädagogik
•
der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik
werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt.
•
Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen
lassen
wollen.
Dies
können
auch
zwei
Module
aus
einem
Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein.
•
darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden abgeleisteten
Hauptpraktika (zur Anmeldung für das Abschlusskolloquium)
LN / MB
Sonderpädagogik
•
Ausstellung des LN:
– kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2,
oder
SDK/MK
4
fachrichtungsspezifisch)
in
das
SSC
Heilpädagogik
MK 3,
und
Rehabilitation
– dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter bearbeitet;
– das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt
– und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden (planen
Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!).
Beispiel eines Leistungsnachweises
Beispiel eines
Leistungsnachweis
LN / MB
Deutsch
• das zuständige Seminar stellt für Studierende des Unterrichtsfaches
Deutsch Formulare für die benötigten Modulbescheinigungen zur
Verfügung
• Modulbescheinigung (Deutsch als 1. Fach)
• die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den zuständigen
Modulbeauftragten
• erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundentermine
der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können
LN / MB
Mathematik
• gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiumsscheine im Geschäftzimmer erhalten Sie
die benötigten Leistungsnachweise
• Erkundigen Sie sich bitte über die Dauer
der Fertigstellung, um die Fristen des
Landesprüfungsamtes einhalten zu
können
LN / MB
Erziehungswissenschaften
• im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl
Pädagogik als auch Psychologie/ Soziologie) gelten die
Laufzettel als Modulbescheinigung bzw.
Leistungsnachweis
• wenn Sie alle notwendigen Kurse besucht haben,
können Sie sich den Laufzettel von jeder/m
prüfungsberechtigten DozentIn abzeichnen lassen
• Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundenzeiten der zuständigen Dozenten, um die Fristen
des Landesprüfungsamtes einhalten zu können
Anmeldung zu den
einzelnen Prüfungen
• Besonderheiten der Erstanmeldung
• Termine und Fristen
– zur Anmeldung einer Prüfung
– zum Nachreichen von Unterlagen
• Anmeldungen zu den Teilprüfungen
Erstanmeldung
• der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung
- immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19a gestellt

per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten
• Einreichung aller notwendigen Unterlagen:
– Lebenslauf / Abiturzeugnis / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög
– alle Zwischenprüfungszeugnisse
– sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung
Es können nur vollständig eingereichte
Anträge bearbeitet werden !!!
Termine und Fristen
Anmeldung
zu einer Prüfung
•
Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung:
– bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit der
Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde
•
Anmeldung zu einer Klausur:
– Prüfungszeitraum I (März/April)
 bis 31.10.
– Prüfungszeitraum II (August/September)
 bis 30.04.
•
Anmeldung einer Examensarbeit
– kann jederzeit angemeldet werden
•
Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium:
– Prüfungstermin I (in der Regel im Juni )
 bis 31.10.
– Prüfungstermin II (in der Regel im November)
 bis 30.04.
Termine und Fristen
Nachreichen
von Unterlagen
• bei der Meldung zu einer Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (der Leistungsnachweis)
nachgereicht werden
 Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 03.08
 Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 20.02
Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter Vorbehalt !
Anmeldung zu
den Teilprüfungen
• Förderschwerpunkt Lernen / weiterer Förderschwerpunkt
• Unterrichtsfächer
• Erziehungswissenschaft
(Pädagogik/Psychologie/Soziologie)
• Examensarbeit
• Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
Wichtig:
Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig
intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3, MK
2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in welcher
Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen –
informieren Sie sich darüber hinaus welche DozentInnen in
diesem Modul prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer –
dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der
eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von
verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen
Anmeldefristen)
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin /
ihrem Prüfer unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß
der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine
schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung, dass Sie für die Prüfung
angemeldet sind
• das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen
innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt
Anmeldung
Unterrichtsfach
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik oder
Fachwissenschaft) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie
Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber
hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich bzw. in Ihrem
Prüfungsmodul prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer –
dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der
eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von
verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen
Anmeldefristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer
unterschreiben
– Anmeldeformular Fachwissenschaft
– Anmeldeformular Fachdidaktik
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der
vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden
Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie
nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt
(siehe Fristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden
diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes
angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter
Vorbehalt
Gesondertes Anmeldeprozedere
des Faches Deutsch
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik oder
Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie Ihre
Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber
hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul
prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer –
dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der
eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von
verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen
Anmeldefristen)
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer
unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der
vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden
Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie
nachreichen
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden
diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes
angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter
Vorbehalt
Anmeldung
Examensarbeit
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich
(Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre
Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber
hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich
prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen
Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr
vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit ansprechen
(z.B. auf Grund von internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Examensarbeit
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer
unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der
vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
Anmeldung
Examensarbeit
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt wird Ihnen das Thema und der
Abgabetermin schriftlich mitgeteilt
Anmeldung
Abschlusskolloquium
• durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/
Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher
Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der
Erstprüfer kommt:
– Klausur: Pädagogik  Kolloquium: ErstprüferIn: Psychologie/Soziologie
– Klausur: Psychologie/Soziologie  Kolloquium: ErstprüferIn: Pädagogik
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer –
dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Abschlusskolloquium
•
lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer
unterschreiben
– Anmeldeformular
•
reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der
vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
•
zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im Anmeldeformular
enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4) sowie einen Leistungsnachweis
UP 2 über die absolvierten Hauptpraktika abgeben
•
eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten Nachweise
können Sie gemäß den Fristen nachreichen
Anmeldung
Abschlusskolloquium
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim
Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche
Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden
diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes
angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter
Vorbehalt
• Müssen Sie noch Prüfungen ablegen, erfolgt die
Zulassung unter Vorbehalt
Weitere Informationen
•
•
•
•
•
Abmeldung von einer Prüfung
Freiversuch (§ 22 LPO)
Verbesserung
Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO)
Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO)
• Ergebnis der Ersten Staatsprüfung
Abmeldung
von einer Prüfung
• Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen
spätestens bis 1 Woche vor dem Termin möglich.
 Schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt
sowie an die Prüfer
Bitte die Konsequenzen überdenken!!
Freiversuch
• eine Meldung zur Prüfung innerhalb der
Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als
Freiversuch
• Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine
Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese wie
nicht abgeleistet.
• entscheidend ist das Hochschulsemester im
Studiengang (Lehramt Sonderpädagogik)
Verbesserung
• Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine Klausur
(§14) oder das Abschlusskolloquium (§19) in der
Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur
Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen.
• Die bessere der beiden Noten wird gewertet – eine
Verschlechterung ist daher nicht möglich.
 Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden
Semesters zu stellen!
Wiederholung
der Prüfung
• Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen einmal
wiederholt werden – ein bereits genutzter Freiversuch in
der Regelstudienzeit vorausgesetzt
• in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite
Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl.
Prüfungen genehmigt werden
 gilt nicht für die Hausarbeit und das
Abschlusskolloquium !!!
Erweiterungsprüfung
• Zusätzliche Förderschwerpunkte können parallel studiert
werden, die Prüfung kann aber erst nach der
bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden.
• Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und
Fachwissenschaft (bei einem weiteren FS  Module
SDK/MK) des Hauptstudiums
• eine Prüfungsleistung – schriftlich oder mündlich
Ergebnis der
Ersten Staatsprüfung
• Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede
Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde.
• Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden,
– wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden
wurde
– wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb
von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestanden Ersten
Staatsprüfung erfolgte.
Kontakte
• Landesprüfungsamt Köln
• Studierenden-Service-Center
Heilpädagogik und Rehabilitation
• Studierenden-Service-Center Pädagogik
Landesprüfungsamt Köln
Adresse
Geschäftsstelle Köln (GHR/SP)
Gyrhofstr. 19a
50931 Köln
(Telefonische) Sprechstunde
Tel.:
0221 – 470 – 2960
Fax:
0221 – 470 – 7094
email:
[email protected]
Homepage
www.lpa.uni-koeln.de
Lageplan
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt Köln
Ansprechpartner
Leitung: Herr RSD Kligge
0221 – 470 – 2847
[email protected]
Frau Bock
A–G
Frau Gilles
H–M
Frau Vogel
N – Sch (ohne S)
Frau Gottschalk
S – Z (ohne Sch)
0221 – 470 – 2422
[email protected]
0221 – 470 – 2421
[email protected]
0221 – 470 – 2960
[email protected]
0221 – 470 – 6942
[email protected]
SSC
Heilpädagogik & Rehabilitation
Adresse
Department Heilpädagogik und
Rehabilitation
Frangenheimstr. 4
50931 Köln
Raum 04b
Leitung
PD Dr. N. Heinen
(Telefonische) Sprechstunde
Tel.:
0221 – 470 – 4950
Fax:
0221 – 470 – 2419
email:
[email protected]
Homepage
www.hf.uni-koeln.de/30378
Lageplan
SSC
Pädagogik
Adresse
Humanwissenschaftliche Fakultät
Pavillion
Gronewaldstr. 2a
50931 Köln
Raum 713
Fachvertreter
Mirko Knicker
Sprechstunde
Tel.:
0221 – 470 – 5923
Fax:
0221 – 470 – 1355
email:
[email protected]
Homepage
www.hf.uni-koeln.de/31652
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