Diese PowerPoint-Präsentation sollte auf Grund ihres Aufbaus ausschließlich mit Hilfe der Maus (-taste) gesteuert werden (vermeiden Sie bitte das navigieren mit Ihren Pfeiltasten oder mit dem Rad Ihrer Maus). Dazu finden Sie auf den Folien dieses Leitfadens folgende (Interaktions-) Button: = gewünschte Folie innerhalb der Präsentation = Internetlink = Folie „Übersicht“ = zurück auf vorherige Folie Übersicht • Allgemeine Informationen • Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen • Weitere Informationen zu den Prüfungen • Adressen – Kontakte - Ansprechpartner Allgemeine Informationen • Rechtsgrundlagen / Literatur • Übersicht der Prüfungen • notwendige Unterlagen • Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung Rechtsgrundlagen • Lehrerausbildungsgesetz (LABG) • LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003 • Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik • Modulkatalog Übersicht der Prüfungen • Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden bzw. ablegen • dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem Bereich die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen: – Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) – Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik SDK 2; Deutsch Modul Sprachwissenschaften) Übersicht der Prüfungen Lehramt für Sonderpädagogik Leistungsnachweise im Hauptstudium ( § 39 LPO) Prüfungsleistungen ( § 40 LPO) Erziehungswissenschaftl. Studien 1 LN 1 schriftliche Prüfung Fach 1: Fachwissenschaft 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. * Fach 1: Fachdidaktik 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. * Fach 2: Fachwissenschaft 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. * Fach 2: Fachdidaktik 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. * Sonderpädagogische Fachrichtung 1 Sonderpädagogische Fachrichtung 2 1 Prüfung ** insgesamt 3 LN UP 2 erfolgreich abgeschlossen Modul UP 2 Schriftliche Hausarbeit Abschließendes Kolloquium 1 Prüfung ** 1 LN im betr. U.- Fach, der sonderpäd. Fachrichtung oder in EW 1 schriftliche HA 1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Übersicht der Prüfungen Pädagogik / Psychologie/Soziologie • im Bereich der Erziehungswissenschaften müssen Sie eine schriftliche Prüfung ablegen • der Leistungsnachweis, den Sie in einem der beiden Aufbaumodule des Hauptstudiums ablegen, legt dabei den Bereich Ihrer schriftlichen Prüfung fest • dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als auch eine der Anteilsdisziplinen Psychologie oder Soziologie sein (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen des Kolloquiums siehe Abschlusskolloquium) Übersicht der Prüfungen Unterrichtsfächer • im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den Fachwissenschaften • dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – achten Sie bitte auf mögliche Vorgaben der Unterrichtsfächer (z.B. schriftliche Prüfung verpflichtend im Bereich der Fachwissenschaft) Übersicht der Prüfungen Sonderpädagogik • Sie machen im Bereich der Sonderpädagogik je Förderschwerpunkt eine Prüfung • dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – dies können Sie selbst festlegen Übersicht der Prüfungen Sonderpädagogik • Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein Modul des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3, MK 2 oder 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) aus, wobei je Modul nur eine Prüfung möglich ist • die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus dem Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus einem Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2) Übersicht der Prüfungen Examensarbeit • die Examensarbeit kann in jedem Bereich Ihres Studiums (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) abgeleistet werden • der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer rechtzeitig absprechen Übersicht der Prüfungen Examensarbeit • in der Regel haben Sie für die Erarbeitung Ihrer Examensarbeit 3 Monate Zeit • sollte Sie empirisch arbeiten, kann dieser Zeitraum bis zu 2 Monate verlängert werden Übersicht der Prüfungen Abschlusskolloquium • das Abschlusskolloquium ist eine abschließende 45-minütige mündliche Prüfung Ihres Studiums • diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn alle anderen Teilprüfungen (einschl. der Examensarbeit) absolviert worden sind Übersicht der Prüfungen Abschlusskolloquium • Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer: – sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben: • ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie • ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik • DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn – sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / Soziologie geschrieben haben • ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik • ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie • DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn Notwendige Unterlagen • Erstanmeldung (siehe Formular des Landesprüfungsamtes) (Seite 2-3) • Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung: – Anmeldeformular inkl. Unterschrift der Prüferin/des Prüfers Können ggf. nachgereicht werden (siehe Fristen) – Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung – aktueller Immatrikulationsnachweis – ggf. frankierter Rückumschlag Leistungsnachweis (LN) bzw. Modulbescheinigung (MB) • Teilbereiche: – Sonderpädagogik – Deutsch – Mathematik – Erziehungswissenschaften Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Prozedere LN / MB Sonderpädagogik • der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt. • Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen lassen wollen. Dies können auch zwei Module aus einem Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein. • darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden abgeleisteten Hauptpraktika (zur Anmeldung für das Abschlusskolloquium) LN / MB Sonderpädagogik • Ausstellung des LN: – kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2, oder SDK/MK 4 fachrichtungsspezifisch) in das SSC Heilpädagogik MK 3, und Rehabilitation – dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter bearbeitet; – das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt – und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden (planen Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!). Beispiel eines Leistungsnachweises Beispiel eines Leistungsnachweis LN / MB Deutsch • das zuständige Seminar stellt für Studierende des Unterrichtsfaches Deutsch Formulare für die benötigten Modulbescheinigungen zur Verfügung • Modulbescheinigung (Deutsch als 1. Fach) • die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den zuständigen Modulbeauftragten • erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundentermine der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können LN / MB Mathematik • gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiumsscheine im Geschäftzimmer erhalten Sie die benötigten Leistungsnachweise • Erkundigen Sie sich bitte über die Dauer der Fertigstellung, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können LN / MB Erziehungswissenschaften • im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl Pädagogik als auch Psychologie/ Soziologie) gelten die Laufzettel als Modulbescheinigung bzw. Leistungsnachweis • wenn Sie alle notwendigen Kurse besucht haben, können Sie sich den Laufzettel von jeder/m prüfungsberechtigten DozentIn abzeichnen lassen • Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundenzeiten der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen • Besonderheiten der Erstanmeldung • Termine und Fristen – zur Anmeldung einer Prüfung – zum Nachreichen von Unterlagen • Anmeldungen zu den Teilprüfungen Erstanmeldung • der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung - immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19a gestellt per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten • Einreichung aller notwendigen Unterlagen: – Lebenslauf / Abiturzeugnis / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög – alle Zwischenprüfungszeugnisse – sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden !!! Termine und Fristen Anmeldung zu einer Prüfung • Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung: – bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde • Anmeldung zu einer Klausur: – Prüfungszeitraum I (März/April) bis 31.10. – Prüfungszeitraum II (August/September) bis 30.04. • Anmeldung einer Examensarbeit – kann jederzeit angemeldet werden • Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium: – Prüfungstermin I (in der Regel im Juni ) bis 31.10. – Prüfungstermin II (in der Regel im November) bis 30.04. Termine und Fristen Nachreichen von Unterlagen • bei der Meldung zu einer Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (der Leistungsnachweis) nachgereicht werden Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 03.08 Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 20.02 Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter Vorbehalt ! Anmeldung zu den Teilprüfungen • Förderschwerpunkt Lernen / weiterer Förderschwerpunkt • Unterrichtsfächer • Erziehungswissenschaft (Pädagogik/Psychologie/Soziologie) • Examensarbeit • Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere Anmeldung Förderschwerpunkt • entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen) Anmeldung Förderschwerpunkt • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen) Anmeldung Förderschwerpunkt • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt Anmeldung Unterrichtsfach • entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich bzw. in Ihrem Prüfungsmodul prüfungsberechtigt sind • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen) Anmeldung Unterrichtsfach • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular Fachwissenschaft – Anmeldeformular Fachdidaktik • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen) Anmeldung Unterrichtsfach • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Gesondertes Anmeldeprozedere des Faches Deutsch Anmeldung Erziehungswissenschaften • entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik oder Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen) Anmeldung Erziehungswissenschaften • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen Anmeldung Erziehungswissenschaften • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Anmeldung Examensarbeit • entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich prüfungsberechtigt sind • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit ansprechen (z.B. auf Grund von internen Anmeldefristen) Anmeldung Examensarbeit • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein Anmeldung Examensarbeit • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt wird Ihnen das Thema und der Abgabetermin schriftlich mitgeteilt Anmeldung Abschlusskolloquium • durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/ Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der Erstprüfer kommt: – Klausur: Pädagogik Kolloquium: ErstprüferIn: Psychologie/Soziologie – Klausur: Psychologie/Soziologie Kolloquium: ErstprüferIn: Pädagogik • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen) Anmeldung Abschlusskolloquium • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im Anmeldeformular enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4) sowie einen Leistungsnachweis UP 2 über die absolvierten Hauptpraktika abgeben • eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten Nachweise können Sie gemäß den Fristen nachreichen Anmeldung Abschlusskolloquium • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt • Müssen Sie noch Prüfungen ablegen, erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt Weitere Informationen • • • • • Abmeldung von einer Prüfung Freiversuch (§ 22 LPO) Verbesserung Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO) Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO) • Ergebnis der Ersten Staatsprüfung Abmeldung von einer Prüfung • Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen spätestens bis 1 Woche vor dem Termin möglich. Schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt sowie an die Prüfer Bitte die Konsequenzen überdenken!! Freiversuch • eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als Freiversuch • Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese wie nicht abgeleistet. • entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang (Lehramt Sonderpädagogik) Verbesserung • Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine Klausur (§14) oder das Abschlusskolloquium (§19) in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen. • Die bessere der beiden Noten wird gewertet – eine Verschlechterung ist daher nicht möglich. Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen! Wiederholung der Prüfung • Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden – ein bereits genutzter Freiversuch in der Regelstudienzeit vorausgesetzt • in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium !!! Erweiterungsprüfung • Zusätzliche Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. • Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und Fachwissenschaft (bei einem weiteren FS Module SDK/MK) des Hauptstudiums • eine Prüfungsleistung – schriftlich oder mündlich Ergebnis der Ersten Staatsprüfung • Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde. • Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden, – wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde – wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestanden Ersten Staatsprüfung erfolgte. Kontakte • Landesprüfungsamt Köln • Studierenden-Service-Center Heilpädagogik und Rehabilitation • Studierenden-Service-Center Pädagogik Landesprüfungsamt Köln Adresse Geschäftsstelle Köln (GHR/SP) Gyrhofstr. 19a 50931 Köln (Telefonische) Sprechstunde Tel.: 0221 – 470 – 2960 Fax: 0221 – 470 – 7094 email: [email protected] Homepage www.lpa.uni-koeln.de Lageplan Ansprechpartner Landesprüfungsamt Köln Ansprechpartner Leitung: Herr RSD Kligge 0221 – 470 – 2847 [email protected] Frau Bock A–G Frau Gilles H–M Frau Vogel N – Sch (ohne S) Frau Gottschalk S – Z (ohne Sch) 0221 – 470 – 2422 [email protected] 0221 – 470 – 2421 [email protected] 0221 – 470 – 2960 [email protected] 0221 – 470 – 6942 [email protected] SSC Heilpädagogik & Rehabilitation Adresse Department Heilpädagogik und Rehabilitation Frangenheimstr. 4 50931 Köln Raum 04b Leitung PD Dr. N. 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