Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger - total

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Grußwort des Landrats
der Landkreis Erding bietet
Ihnen diese aktualisierte
Baubroschüre an. Damit
soll vor allem den Bauwilligen eine Informationshilfe
gegeben werden, die sich
bisher nur wenig mit den
Rahmenbedingungen beschäftigt haben.
Liebe
Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
Mit Hilfe dieser Broschüre
können Sie sich einen
Überblick über das Baurecht, die Genehmigungsund Freistellungsverfahren
mit Hinweisen, wie baurechtliche Verfahren beschleunigt werden können
und einiges mehr, verschaffen. Ebenso finden Sie Ihre
Ansprechpartner in den
Gemeinden und im Landratsamt Erding.
Die vorliegende Broschüre
kann allerdings nur eine
recht allgemeine Information über die Probleme des
Bauens darstellen.
Wenn Sie Fragen für Ihr
konkretes Vorhaben klären
wollen, stehen Ihnen meine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisbauamtes
gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen bei der
Verwirklichung Ihrer Bauwünsche in unserem Landkreis Erding viel Glück und
Erfolg.
Ihr
Landrat
Xaver Bauer
1
Beispiele für modernes Bauen
Berglern
Wartenberg
2
Siglfing
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
Allgemeine
Information
5
Kauf des
Grundstücks
7
Die
Eingabeplanung
9
3.1. Die Auswahl des
Entwurfsverfassers
3.2. Die Planung
3.3. Baugestaltung
3.4. Das Grundstück im
Gelände
3.5. Nachbarbeteiligung
4.
Das Genehmigungsverfahren
11
8.
Ansprechpartner in
den Gemeinden 19
5.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren
13
9.
Bauvorhaben und
Denkmalschutz 21
6.
Sonstige
genehmigungsfreie
Bauvorhaben
14
7.
Zuständigkeiten
im Kreisbauamt 15
ZIMMEREI &
HOLZBAU
MICHAEL HOHENBRUNNER
PFARRER-HUBER-STR. 8
85659 FORSTERN/TADING
TELEFON (0 81 24) 83 29
TELEFAX (0 81 24) 77 52
10. Freiflächengestaltung
24
11. Staatliche Wohnungsbauförderung sowie
Wohnungsbauförderung des Landkreises
Erding
26
12. Entsorgung von
Baustellenabfällen 27
13. Fachchinesisch Stichwortverzeichnis
29
MICHAEL HUBER GMBH
Säge- und Hobelwerk · Holzmarkt
Bauholz · Hobelbretter · Parkett-, Laminatböden usw.
Rindenmulch
Schwindach, 84419 Schwindegg, Tel. 0 80 82/12 59 · Fax 0 80 82/80 23 oder 58 45
KUNSTSCHMIEDE
UND METALLBAU
NEUMAIER
BRONZE, EDELSTAHL und EISEN sind die Werkstoffe, aus denen wir funktionelle
sowie materialgerechte Formen und Gegenstände schaffen.
GEWERBERING 15
85659 FORSTERN
TEL. (0 81 24) 75 57
FAX. (0 81 24) 84 56
Aus mehrjähriger Erfahrung entstanden neben traditionell gefertigten Schmiedearbeiten modernste Metallbauarbeiten, die in Technik und Design übereinstimmen.
Wir gestalten sowohl nach eigenen Ideen als auch nach individuellen Entwürfen,
Treppen, Geländer, Tore, Zäune, Türen, Verglasungen und Leuchten
3
HOLZBAU GMBH
Großkatzbach 16
84405 DORFEN
Telefon 0 80 81/5 82
Telefax 0 80 81/34 40
Bau-GmbH
Norlaching 2 · 84405 Dorfen
Telefon (0 80 84) 10 11 · Telefax (0 80 84) 86 53
Bauunternehmen · Fliesenfachbetrieb
Baumaterialien · Natursteine
Ständige Baukeramik-Ausstellung
Fax 0 81 22/4 72 84
GmbH
GmbH
Meisterbetrieb
Am Bleichbach 13 · 85452 Moosinning
Telefon 0 81 23/9 22 60 · Telefax 0 81 23/9 22 90
Estricharbeiten
Schwimmende Estriche · Fußbodenheizungsestriche
Feuchtigkeitsisolierungen · Industrieböden
Kunststoffbeschichtungen · Oberböden
F l i e s e n
Kachelöfen
Verlegung
E i n b a u
Ve r k a u f
Ka m i n ö f e n
Te l e f o n 0 8 1 2 2 / 9 7 6 4 0
Ausführung von:
K Innen- und Außenputzarbeiten
K Fließestrich
K Vollwärmeschutz
Franz Müller & Partner Bau GmbH
84427 St. Wolfgang
Armstorf, Krokusstr. 11
Telefon (0 80 81) 25 94
Telefax (0 80 81) 48 99
4
Meisterbetrieb seit 1912
Kunst- und Bauglaserei
Fenster und Wintergärten
Bildereinrahmungen
Spiegel nach Maß
Ganzglasanlagen
Glasschleiferei
Josef Hochholzer · Todfeilerstraße 1 · 85435 Erding
S 0 81 22/89 22 36 · Fax 4 72 15 · e-Mail [email protected]
85435ErdingFranz-Brombach-Str. 18
ZIMMEREI
TREPPENBAU
FENSTERBAU
SCHREINEREI
BEDACHUNGEN
GERÜSTBAU
und -VERLEIH
1
1. Allgemeine
Information
Mit der Baubroschüre des
Landkreises Erding wollen
wir Ihnen wertvolle Tips
zum Thema Bauen, insbesondere für den Genehmigungsablauf, geben. Sie
soll Ihnen dabei helfen, die
Probleme beim Hausbauen
wie z.B. Finanzierungsengpässe, Termindruck, Ärger
mit Architekten, Behörden
und ausführenden Firmen
besser zu lösen.
Die Beachtung einiger wesentlicher Punkte kann das
einzelne Vorhaben be-
Allgemeine Information
schleunigen und letztlich
viel Zeit und Geld sparen.
Wie Sie vielleicht über die
Medien erfahren haben,
haben die Gesetzgeber
des Bundes und der Länder
das Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht gerade
grundlegend
verändert.
Zum
01.01.1998
ist
eine Novellierung des
BAUGESETZBUCHES und
eine neue BAYERISCHE
BAUORDNUNG in Kraft
getreten. Der Landkreis Erding hat die Änderungen
in die vorliegende Broschüre aufgenommen und kann
damit einen aktuellen Informationsstand anbieten.
Ein redaktioneller
Hinweis:
Die Begriffe, die im
Text durch Fettdruck
dargestellt sind,
finden Sie im
Stichwortverzeichnis
,,Fachchinesisch“
(Seite 29) kurz
erläutert.
Wohnhaus mit Gewerbehalle
Forstern
Ökologisches Wohnhaus mit Wintergarten
Bockhorn
5
Branchenverzeichnis
Liebe Leser!
Sie finden hier eine wertvolle Einkaufshilfe: einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel,
Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet.
Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht.
Branche
Seite
Bank
34
Bausparen
34
Baustoffe
U2, 18, U3
Bauträger –
Bauunternehmen
36
Bauunternehmen
4, 8,
12, 25, 34
Bayerische Hausbau U4
Dachdeckerei
6
Dachdeckerei –
Zimmerei
12
Elektroinstallation –
planung
3, 6
Energieversorgung
21
Estriche
4
Finanzierung
34
Fliesen
4
Fliesen – Marmor 12, 36
Fliesen – Bäder
18
Fliesen-Natursteinbetrieb 4
Garten- und
Landschaftsbau
8
Gemeinde Isen
8
Glaserei – Wintergärten 4
Glaserei – Kunstglaserei 12
Haus-Niedrigenergiehaus
18
Heizung – Sanitär
8
Heizung – Sanitärinstallation
U3
Holzbau
12, 18
Holzbau – Zimmerei
25
Immobilien
34
Innenausbau
36
6
Branche
Seite
Branche
Seite
Innenausbau –
Zimmerei –
Messebau
7
Holzbau
3, 4, 6
Kachel- und Kaminöfen 4
Zimmerei –
Bauschreinerei
U2, 8
Kamine – Kachelöfen
18
Massivholzhausbau –
Holzbau
36
U = Umschlagseite
Metallbau –
Kunstschmiede 3
Natusteine
36
Rolladenbau –
Sonnenschutz 12
Sägewerk –
Holzmarkt
3
Sägewerk –
Mühle
12
Schlüsselfertiges
Bauen
U3
Schreinerei 7, 36
Schreinerei –
Innenausbau U3
Stadt Erding 35
Ziegeleindeckungen
Strom – Wasser
Fassadenverkleidungen
– Erdgas
21
StromverEingangsüberdachungen
sorgung
18
Balkone
Transporte –
Baggerbetrieb
Innenausbau
12
Wintergärten
Trockenmörtel U2
Dachflächenfenstereinbau
Verputze –
Estriche
4
Aufstockungen
Versicherungen –
Baufinanzierung
85469 Walpertskirchen
34
v 0 81 22/4 24 84, Fax 4 22
Ziegel
U3
Josef MAYER
Zimmerei + Holzbau
76
2
des
2. Kauf
Grundstückes
Vielleicht haben Sie den ersten Schritt in Richtung „eigene vier Wände“, nämlich den Kauf oder die
Überlassung eines Grundstücks, bereits erledigt.
Falls dies nicht der Fall ist und
Sie noch ganz am Anfang
stehen, nachfolgend einige
Tips zum Grundstückskauf:
• Überprüfen Sie das angebotene
Grundstück
auf seine Tauglichkeit im
Hinblick auf die angestrebte Nutzung. Stellen
Sie dabei auch störende
Einflüsse wie Immissionen durch Straßenverkehr, gewerbliche Betriebe usw. fest.
• Erfragen Sie die Baugrundverhältnisse beim
Verkäufer, bei den Nachbarn oder an der Gemeinde.
• Erkundigen Sie sich vor
dem Kauf eines Grundstücks bei der jeweiligen
Gemeindeverwaltung
Kauf des Grundstücks
oder im Landratsamt, ob
es bei der angestrebten
Bebauung bauplanungsrechtliche Probleme geben kann.
• Sofern die Möglichkeit einer Bebauung unsicher ist
(insbesondere am Ortsrand, im Außenbereich in
„Splittersiedlungen“ etc.),
stellen Sie in Abstimmung
mit dem Eigentümer einen
Antrag auf Vorbescheid
über die Gemeinde an
das Landratsamt.
• Fordern Sie beim Kauf
von bestehenden Gebäuden immer die alten
Baugenehmigungsunterlagen vom Verkäufer
an. Genehmigte Bauvorlagen erleichtern und beschleunigen die technische und rechtliche Prüfung bei angestrebten Erweiterungen oder Nutzungsänderungen.
• Seien Sie vorsichtig bei angebotenen Grundstücken
oder Grundstücksteilen
im Außenbereich. Die
oftmals versprochene Bauerwartung entpuppt sich
meist
als
frommer
Wunsch fernab jeglicher
Realität. Führen Sie in
solchen Fällen immer eine
sorgfältige
Recherche
bei den zuständigen
Behörden durch, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
• Prüfen und hinterfragen
Sie bei sogenannten
„Schnäppchen“ genau,
warum das Grundstück
günstig angeboten wird.
Orientierungshilfe und
eine Marktübersicht der
Preise unbebauter Grundstücke finden Sie in der
landkreisweiten Richtwerteliste des Gutachterausschusses beim Landratsamt.
• Lassen Sie Ihre Finanzierung des Grundstücks im
Zweifel durch die Hausbank oder die Bausparkasse durchchecken.
PETER HUBER
Bau- und Möbelschreinerei
Innenausbau · Bauernmöbel
Gröppenweg 5
85465 Langenpreising
Flurstraße 9
85669 Pastetten
Tel. 0 81 24 / 81 10
Fax 0 81 24 / 18 29
Tel. 0 87 62 / 4 04 · Fax 0 87 62 / 93 23
7
MARKT ISEN
Siegfried Wagner
Münchner Straße 12
84424 Isen
Telefon 0 80 83 / 53 01-0
Telefax 0 80 83 / 53 01-20
Gartengestaltung
und Gartenpflege
Umgeben von bewaldeten Hügellandschaften, im oberen
Isental gelegen, ist der Markt Isen ein echtes Naherholungsgebiet. Postamt in Isen, Finanzamt, Amtsgericht und
Katasteramt in Erding, kath. Pfarrei, 2 Arztpraxen (5 Ärzte),
3 Zahnärzte, 2 Apotheken, Volksbank, Sparkasse. 1 Grundund Hauptschule, 3 Kindergärten. Bushaltestelle im Ort.
Sehenswert:
Pfarrkirche St. Zeno
Sport- und Freizeitangbot:
Kegelbahn, Wandermöglichkeiten, Tennisanlagen, Sportplatz und Turnhalle, privates Freibad.
Derzeit werden 2 neue Baugebiete mit insgesamt 50
Wohneinheiten in Geschoßwohnungsbauten und 36 Doppelhaushälften ausgewiesen.
Bürgermeister: Siegfried Fischer
Leiter der Verwaltung: Werner Christofori
☞ 84424 Isen
☞ Vorwahl:
☞ Einwohner:
☞ Fläche:
☞ Seehöhe:
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REICH
Anton Reich
Heizung Sanitär
GmbH
Am Sandberg 24
84424 Isen
Zäune u. Pflaster
Rasenneuanlagen
Baumfällungen
Neubepflanzungen
Ulrichstraße 1 · 84424 ISEN
Telefon (0 80 83) 10 34 · Telefax (0 80 83) 94 93
K. WOLFBAUER GMBH
BAUUNTERNEHMEN
SEIT 1889
WOHNUNGSBAU -NEUBAU U. SANIERUNG
GEWERBE- UND INDUSTRIEBAU
0 80 83 / 0 81 24
5.035
4.378 ha
500-600 m
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TEL. 0 80 83-5 31 20, FAX 53 12 53
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mit eigenem Kundendienst
– Heizung
– Lüftung
– Sanitär
– Öfen und Herde
– Solaranlagen
Beratung – Planung – Ausführung
Unser Service: Telefonische Bereitschaft und
Ausführung der Arbeiten in allen Notfällen.
Wir sind für Sie da!
Telefon-Nr. 08083 / 8051
8
•
•
•
•
ZIMMEREI – BAUSCHREINEREI
Isenweg 4
84424 Burgrain
Telefon 0 80 83/6 72
Telefax 0 80 83/17 13
3
3. Eingabeplanung
Wenn Sie die Grundstückssuche erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt
für Sie die schönste, aber
auch die schwierigste Aufgabe - das Planen.
des
3.1 Auswahl
Entwurfsverfassers
Der entscheidende Schritt
auf dem Weg zu einer guten, funktionalen und wirtschaftlichen Planung ist die
Wahl eines qualifizierten
Entwurfsverfassers/Architekten. In Art. 68 BayBO ist
geregelt, welche Berufsgruppen für welche Bauvorhaben bauvorlageberechtigt und nachweisberechtigt sind.
Eine Liste der in der Nähe
Ihres Wohnortes niedergelassenen Architekten oder
bauvorlageberechtigten Ingenieure bekommen Sie von
der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstraße
4, 80637 München bzw.
der Bayerischen Ingenieurkammer- Bau, Einsteinstraße
1 - 3, 81675 München.
Auch im Branchentelefonbuch sind Architekten und
Ingenieure aus der näheren
Umgebung aufgeführt.
Vereinbaren Sie mit dem
ausgewählten Entwurfsverfasser einen unverbindlichen Informationstermin und
lassen Sie sich Bauten zeigen,
die er bereits geplant und errichtet hat.
Sofern Sie einen Architekten
Ihres Vertrauens gefunden
haben, ist zu empfehlen,
ihn über die Eingabeplanung hinaus mit der Werkplanung und Bauleitung
zu beauftragen. Dadurch
Eingabeplanung
sichern Sie sich einen fachkundigen Ansprechpartner
bis zur Bauvollendung und
einen reibungslosen Ablauf
der einzelnen Bauphasen.
Übrigens empfiehlt es sich,
den Entwurfsverfasser mit
entsprechenden Vollmachten auszustatten (1 Kreuz
auf dem Antragsformular),
damit Ihr Architekt für Sie
alle notwendigen Behördengänge erledigen und
Sie entlasten kann.
3.2 Die Planung
Die Umsetzung Ihrer Bauwünsche und Anforderungen an ein Raumprogramm und den Entwurf eines qualifizierten Eingabeplans sollten Sie dem beauftragtem Entwurfsverfasser überlassen. Er wird in
enger Abstimmung mit Ihnen
planen. Für eine ausgereifte Eingabeplanung sollten
Sie sich genügend Zeit lassen und jeder Planungsschritt sollte im Einklang
mit Ihren Anforderungen
stehen.
Nachträgliche
Änderungen bereits eingereichter
Unterlagen führen zu zeitlichen Verzögerungen im
Genehmigungsverfahren.
Änderungen während der
Bauphase und eine Abweichung von den genehmigten
Bauvorlagen können für
Sie neben einer eventuellen Baueinstellung oft einen
spürbaren Anstieg der Baukosten zur Folge haben.
Also:
Lassen Sie sich Zeit bei der
Eingabeplanung!
3.3 Die
Baugestaltung
Die Baugestaltung eines
Hauses und seine Wirkung
auf die Umgebung, das
Orts- und Landschaftsbild
ist die Visitenkarte des Bauherrn. Bei der Planung eines
ausgewogenen, gestalterisch ansprechenden Gebäudes sind einige Grundregeln zu beachten, die Sie
als Bauherr auch kennen
sollten:
• Neu- und Umbauten sollten mit ihrer baulichen
Umgebung und der Landschaft in Einklang stehen.
• Eine ausgewogene Baukörpergestaltung ist abhängig vom Zusammenspiel der Proportionen
der Bauteile, dem Verhältnis von Länge und
Breite, Wand- zu Dachfläche, Wandhöhe und
Dachform, Firstrichtung,
Dachneigung und Traufausbildung entsprechend
der umgebenden Bebauung.
• Die Fassade sollte mit
möglichst wenig verschiedenen
Fensterformaten
gegliedert sein. Zeitlos
schön ist nach wie vor das
hochrechteckige, zweiflügelige Fensterformat.
• Der Abschluß eines Gebäudes durch ein ruhig
wirkendes Dach ist wichtig.
Zerklüftete, verwinkelte,
mit vielen Gauben und
Quergiebeln überfrachtete
Dächer verunstalten das
9
Eingabeplanung
3.4 Das
Grundstück
im Gelände
Gebäude, wirken unruhig
und sind überdies unpraktisch, teuer und
bauschadenträchtig.
• Die Ausführung eines
maßvollen Kniestockes
bzw. einer steileren
Dachneigung ermöglicht
gemütliches
„Wohnen
unterm Dach,“ mit ausreichender
Belichtung
durch Fenster im Giebel.
• Dachgauben
sowie
Zwerchgiebel mit Satteldach sollten möglichst in
Zahl und Größe reduziert werden. Die Dachneigung sollte mindestens 35° betragen, da
sonst die Dachaufbauten
plump wirken. Die Einzelgaube sollte max.
1,50 m breit sein, schlanke Seitenwände und keine Dachrinnen haben.
• Gestalterisch problematisch und generell nicht
empfehlenswert sind folgende Details: Schräggeschnittene Traufen und
Ortgänge;
übergroße
Kamine an der Gebäudeaußenwand; Dacheinschnitte; Gauben auf
flachgeneigten Dächern
unter 35° Dachneigung;
Krüppelwalmdächer; übergroße Erker; Giebelbreiten
über 11,00 m; zu hohe,
abgesetzte Sockel; aufgeschüttete
Terrassen
(Hügelterrassen).
10
Bei der Planung sollten Sie
den natürlichen Geländeverlauf unbedingt berücksichtigen und möglichst
beibehalten.
Da der vorhandene und
der geplante Geländeverlauf in die Schnitt- und Ansichtszeichnungen des Bauantrages vermaßt einzutragen ist, sollte bei einem
Hanggelände bereits vor
der Eingabeplanung von
einem Vermessungsingenieur ein Nivellement erstellt werden. Falls Sie bei
der Höhenvermessung sparen, bringt dies meist Ärger
bei der Bauausführung.
Oftmals kommt es zu einer
Verzögerung des Genehmigungsablaufes oder sogar zu einer Umplanung.
Grundsätzlich sollte das
Gebäude den Geländeverhältnissen angepaßt werden und nicht umgekehrt.
Unnatürliche Abgrabungen und Aufschüttungen
sind zu vermeiden. Durch
die Split-Level-Bauweise
läßt sich ein Hanggrundstück besonders geschickt
bebauen.
3.5
Nachbarbeteiligung
Setzen Sie die Eigentümer
der benachbarten Grundstücke von einem geplanten Bauvorhaben in Kenntnis.
Die Nachbarbeteiligung ist
grundsätzlich in jedem Fall
durchzuführen, auch im
Freistellungsverfahren oder
bei Anträgen auf Vorbescheid. Lediglich im Vorbescheidsverfahren
kann
(nicht muß) das Landratsamt - sofern der Bauherr
dies beantragt - auf die
Nachbarbeteiligung verzichten. Diese Verfahrensweise wird sich jedoch nur
dann anbieten, wenn über
die im Vorbescheidsverfahren gestellten Fragen ohne
Einbeziehung des Nachbarn entschieden werden
kann. Die Nachbarbeteiligung ist dann - ungeschmälert - im ausschließenden Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
In der Regel überläßt der
Bauherr den Nachbarn
den Eingabeplan zur Einsicht. In einem persönlichen Gespräch können Sie
den Bauplan am besten erläutern und eventuell auftretende Mißverständnisse
direkt klären.
Mit der Zustimmung durch
die Unterschrift verzichtet
der Nachbar auf Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben.
Bei fehlender Nachbarunterschrift beteiligt das Landratsamt die Nachbarn im
Rahmen einer Zustellung
der Baugenehmigung.
Die technische und rechtliche
Prüfung des Antrages erfolgt unabhängig von der
Nachbarunterschrift.
4
Das Genehmigungsverfahren
4 Das
Genehmigungsverfahren
Für sämtliche Vorhaben
geringer oder mittlerer
Schwierigkeit, die weder
nach Art. 63 BayBo genehmigungsfrei noch nach
Art 64 BayBo freigestellt
sind, ist das vereinfachte
Genehmigungsverfahren
durchzuführen. Das reguläre Genehmigungsverfahren ist nur bei Sonderbauten durchzuführen.
Der Weg eines Bauantrages im Genehmigungsverfahren
Einreichung der Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung
(dreifach)
➜
Vorprüfung durch Bauamtsverwaltung der Gemeinde;
Behandlung des Antrags im Bauausschuß
➜
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzw.
Verweigerung des Einvernehmens
➜
Weiterleitung an das Landratsamt (Genehmigungsbehörde)
➜
Registrierung des Antrages durch das Bausekretariat;
Benachrichtigung des Bauherrn über den Eingang
der Unterlagen im Landratsamt
➜
Vorprüfung durch den Baubereich, Vollständigkeitsprüfung;
Benachrichtigung des Bauherrn bei fehlenden Unterlagen
➜
Beteiligung eventuell notwendiger Träger öffentlicher
Belange
➜
Technische Überprüfung des Bauvorhabens
➜
Rechtliche Überprüfung
Baugenehmigung Art. 72
11
Transport und Erdbewegungen
Baggerbetrieb, Radlader
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• Palettenfertigung
Zöpfstraße 5
84405 Dorfen
Tel. 0 80 81/24 22
Fax 0 80 81/46 67
12
• Holzhandlung
• Lohnschnitt
84427 St. Wolfgang · Tel. 0 80 85/2 21 · Fax 14 65
5
5. Das
Genehmigungsfreistellungsverfahren
(Art. 64 BayBO)
Das Freistellungsverfahren
war das Kernstück der Bauordnungsnovelle 1994. Im
Zuge der ‹berarbeitung der
Bayerischen Bauordnung
wurde es zum 1.1.1998
noch erweitert.
Nach Art. 64 BayBO ist es
nunmehr möglich:
• Wohnhäuser bis zur
Hochhausgrenze (22 m
Wandhöhe), wobei die
Gebäude neben einer
Wohnnutzung teilweise
oder auch ganz einer
freiberuflichen (z.B. Praxisräume für Ärzte oder
Rechtsanwälte) oder vergleichbaren
gewerblichen (z.B. Immobilienoder Reisebüros) Benutzung dienen können.
• eingeschossige gewerbliche Lagergebäude mit
freien Stützweiten von
nicht mehr als 12 m und
mit Grundflächen von
nicht mehr als 500 qm
(soweit sie keine Sonderbauten sind).
• eingeschossige
handwerklich oder gewerblich genutzte Gebäude in
Gewerbe- und Industriegebieten mit freien Stützen
von nicht mehr als 12 m
und mit Grundflächen
von nicht mehr als 500 qm
(soweit sie keine Sonderbauten sind).
jeweils einschließlich ihrer
Nebengebäude und Nebenanlagen.
Das Genehmigungsfreistellungsverfahren
ohne Baugenehmigung zu
errichten, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind:
• das Vorhaben muß im
Umgriff eines qualifizierten Bebauungsplanes errichtet werden.
• die Erschließung muß gesichert sein.
• die Gemeinde muß erklären, daß kein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden muß.
Bitte beachten Sie:
Auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen vor Baubeginn, spätestens jedoch vor Ausführung der jeweiligen
Bauabschnitte, die bautechnischen Nachweise
über Standsicherheit (einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile), Schall-,
Wärme- und vorbeugender
Brandschutz erstellt sein.
Wichtig:
Das Bauvorhaben muß selbstverständlich dem Bebauungsplan
auf „Punkt und Komma“ entsprechen, um freigestellt werden
zu können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Änderung
von den freigestellten Bauplänen eine Baueinstellung bzw. ein
Baugenehmigungsverfahren nach sich ziehen kann. Im ungünstigsten Fall kann es für den Bauwerber neben einem Zeitverlust
zu einem kostenintensiven Rückbau kommen.
Wie funktioniert das Freistellunsverfahren
Einreichung der Bauvorlagen
(Formblatt/Baupläne etc.)bei
der Gemeinde
+
Benachrichtigung der Nachbarn vom geplanten Vorhaben
M
O
N
Gemeinde erklärt ob
Genehmigungsverfahren
durchgeführt werden soll
ja
1
A
nein
oder keine Äußerung
binnen 1 Monats
Baugenehmigungsverfahren
erforderlich
T
Bauherr kann mit dem Bau
beginnen, allerdings ist
Ausführungsbeginn mind.
1 Woche vorher dem
Landratsamt mitzuteilen.
13
Sonstige genehmigungsfreie Bauvorhaben
geneh6. Sonstige
migungsfreie Bauvorhaben (Art. 63
BayBO)
Im Artikel 63 BayBO sind
alle Bauvorhaben aufgeführt, für die keine Genehmigung erforderlich ist und
kein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen ist.
Beispiele:
• Gebäude ohne Feuerungsanlagen (z.B. Gartenhütten) mit einem umbauten Raum bis zu 75
cbm, sofern sie nicht im
Außenbereich liegen.
• Grenzgaragen und überdachte Stellplätze, sofern sie nicht im Außenbereich liegen und die
Anforderungen des Art 7
Abs.4 BayBO einhalten:
d.h. Nutzfläche maximal
50 qm, Wandhöhe maximal 3 m, Wandlänge
maximal 8 m. Es ist darauf zu achten, daß insgesamt die Grenzbebauung auf dem Grundstück 50 qm Gesamtnutzfläche sowie eine
Gesamtlänge der Außenwände von 8 m je
Grundstücksgrenze nicht
überschreiten darf.
• Haustechnische Anlagen
(z.B. Heizungs-, Sanitärund Elektroinstallationen
etc.).
• Feuerstätten bis zu 50
kW Leistung (das ist in
14
6
der Regel bei jedem Einfamilienhaus/Doppelhaus
etc. der Fall), einschließlich der Erneuerung und
Modernisierung von Feuerstätten mit einer Leistung von mehr als 50
kW ohne wesentliche Erhöhung der Leistung.
• Errichtung und Änderung
von Sonnenkollektoren,
Photovoltaikanlagen in
der Dachfläche, in der
Fassade oder auf Flachdächern, im übrigen bis zu
einer Fläche von 9 qm.
• Sichtschutzzäune
und
Terrassentrennwände zwischen
Doppelhäusern
und den Gebäuden von
Hausgruppen (Reihenhäuser) bis zu einer
Höhe von 2 m und einer
Tiefe von 4 m.
• Die Errichtung und Änderung von Fenstern und
Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in
Gebäuden, soweit diese
nicht
gewerblichen
Zwecken dienen (also in
Wohngebäuden).
• Die Errichtung und Änderung von Dachflächenfenstern (nicht: von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten, es
sei denn diese entsprechen den ausdrücklichen
Festsetzungen eines geltenden Bebauungsplanes).
• Verkleidungen und Verblendungen.
• Einbau einzelner Aufenthaltsräume zum Wohnen
(nicht: einer kompletten
Wohnung) im Dachgeschoß eines Wohngebäudes (z.B. als Erweite-
rung einer unter dem
Dachgeschoß liegenden
Wohneinheit). Die Dachkonstruktion und die
äußere Gestalt des Gebäudes dürfen dabei
nicht verändert werden.
• Nichttragende und nicht
aussteifende
Bauteile
(z.B. Trennwände etc.).
Wichtig:
Obwohl für diese Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist, können
ggf. andere Gestattungen
erforderlich sein. Wer beispielsweise ein Baudenkmal baugenehmigungsfrei
ändert, braucht trotzdem
eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Bitte beachten Sie:
Wer
genehmigungsfrei
baut, muß sich an das geltende Recht halten und ist
dafür selbst verantwortlich.
Beispielsweise muß auch
ein baugenehmigungsfreies Gebäude die gesetzlichen Abstandsfllächen einhalten.
Einteilung der Baubereiche
Auskunft:
Baubereich A: z 0 81 22/58-2 37
Baubereich B: z 0 81 22/58-2 37
Baubereich C: z 0 81 22/58-2 80
Baubereich D: z 0 81 22/58-2 80
15
Zuständigkeiten
im Kreisbauamt
7
Allgemeine Sprechzeiten
Landratsamt Erding, (z 08122/58-0)
Montag bis Freitag
Donnerstag Nachmittag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Abteilung 4
Baurecht, Naturschutz,
Denkmalschutz,Wohnungswesen
Abteilungsleiterin
Irmgard Gihl
z
Regierungsrätin
Marita Binder
z
Frau Gallmüller-Hauber
Adolf Kienmüller
z
Sachgebietsleiter
Peter Beuschel
z
Sachgebietsleiter
Georg Wendlinger
z
(im Bereich eines Bebauungsplanes und im Innenbereich)
Robert Ternes
z
(im Außenbereich)
Vorzimmer
Terminvereinbarung
Bauaufsicht, Verwaltung
Bauleitplanung, Verwaltung
Schwarzbaubeseitigung
Schwarzbaubeseitigung
16
58-231
58-230
58-233
58-241
58-115
58-252
Abteilung 5
Bauwesen, Planung und Bauordnung
Abteilungsleiter
Kreisbaumeister
Vorzimmer
Terminvereinbarung
Bauaufsicht Technik
Sachgebietsleiter
Bauleitplanung Technik
Sachgebietsleiter
Gutachterausschuß/
Bodenrichtwerte
Uwe Wilsdorff
Baudirektor
Marita Binder
Ilona Gallmüller-Hauber
Johannes Gribl
z 58-232
Wolfgang Thomas
z 58-332
Monika Bachschneider
z 58-254
Baubereich A
Erding, Lengdorf,Walpertskirchen,Wörth
Bausekretariat
Terminvereinbarung
Allgemeine Auskünfte
Technischer Sachbearbeiter
Verwaltungssachbearbeiter
Baukontrollen
Anita Froschauer
z 58-237
Johann Forster
Michael Beuschel
Johann Unterreitmeier
(Erding)
Quirin Wegele
(ohne Stadt Erding)
z 58-234
z 58-234
z 58-239
z 58-230
z 58-233
z 58-239
Baubereich B
Buch am Buchrain, Dorfen, Forstern,
Isen, Pastetten, St.Wolfgang
Bausekretariat
Terminvereinbarung
Allgemeine Auskünfte
Technischer Sachbearbeiter
Verwaltungssachbearbeiterin
Baukontrollen
Margit Reichhart
z 58-237
Rupert Prediger
Brigitte Klapfenberger-Lex
Johann Unterreitmeier
Günther Lex
z
z
z
z
58-235
58-235
58-239
58-239
Zuständigkeiten
im Kreisbauamt
Baubereich C
Berglern, Bockhorn, Fraunberg, Hohenpolding,
Inning am Holz, Kirchberg, Langenpreising,
Steinkirchen,Taufkirchen,Wartenberg
Bausekretariat
Terminvereinbarung
Allgemeine Auskünfte
Technischer Sachbearbeiter
Verwaltungssachbearbeiterin
Baukontrollen
Waltraud Haider
z 58-280
Jürgen Mayr
Jutta Riermeier
Günther Lex
Quirin Wegele
z
z
z
z
58-236
58-236
58-239
58-239
Baubereich D
Eitting, Finsing, Moosinning, Neuching,
Ottenhofen, Oberding
Bausekretariat
Terminvereinbarung
Allgemeine Auskünfte
Technischer Sachbearbeiter
Verwaltungssachbearbeiter
Baukontrollen
Yvonne Kormann
z 58-280
Johannes Gribl
Adolf Kienmüller
Quirin Wegele
z 58-233
z 58-233
z 58-239
Baubereich F
Flughafen München
Technischer Sachbearbeiter
Verwaltungs-Sachbearbeiter
Andreas Bell
Georg Wendlinger
Wohnungsbauförderung
gesamter Landkreis
Vorzimmer
Terminvereinbarung
Allgemeine Auskünfte
Sachgebietsleiter, Verwaltung
Technischer Sachbearbeiter
Christine Wippenbeck
z 58-244
Albert Huber
Josef Buksek
z 58-265
z 58-267
Alexandra Rampl
Johann Forster
z 58-244
z 58-234
Robert Ternes,
Alexandra Rampl
Anton Euringer
Herbert Fröschl
Rita Föhringer
z
z
z
z
z 58-115
z 58-115
Denkmalschutz
Verwaltungssachbearbeiterin
Technischer Sachbearbeiter
Naturschutz
Verwaltungssachbearbeiter
Verwaltungssachbearbeiterin
Fachliche Beratung
Fachliche Beratung
Fachliche Beratung
58-244
58-243
58-243
58-242
Vorsitz des Gutachterausschusses
Wolfgang Thomas
z 58-249
17
Ausgezeichnet mit dem ÖKO-Preis 1995
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8
Ansprechpar tner
in den Gemeinden
Gemeinde Gemarkungen
Sprechzeiten
Ansprechpartner Telefon
VG Wartenberg Berglern
Berglern
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Waitzenauer 08762/730916
Herr Rost
08762/730918
Bockhorn
Bockhorn, Grünbach, Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Eschlbach, Matzbach, Mi. von
17.00 - 18.30 Uhr
Salmannskirchen
Frau Rauch
Herr Schoder
08122/995310
08122/995314
Buch
am Buchrain
Buch
am Buchrain
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13. 00 - 18.00 Uhr
Herr Bürgermeister
Ostermaier
Dorfen
Dorfen, Eibach,
Grüntegernbach,
Zeilhofen,
Hausmehring,
Wasentegernbach,
Watzling,
Stollnkirchen,
Schwindkirchen,
Schiltern
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
14.00 - 18.00 Uhr
Herr Seitz
Eitting
VG Oberding
Eitting (siehe Oberding)
Erding
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
14.00 - 17.30 Uhr
Herr Aiglstorfer
Herr Wurl
08122/408413
08122/408413
Finsing
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
15.30 - 18.00 Uhr
Herr Fryba
08121/990531
08124/531711
08124/531727
08124/1594
08081/41119
Forstern
Forstern
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Wimmer
Herr Ganter
Fraunberg
Fraunberg,
Reichenkirchen,
Thalheim
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Di. von
14.00 - 19.00 Uhr
Herr Eugel
Hohenpolding
Hohenpolding,
Sulding
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Eibl
08084/1025
Inning a. Holz Inning am Holz
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Eibl
08084/1025
Isen
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
14.00 - 18.00 Uhr
Herr Deuschl
Herr Christofori
Isen, Westach,
Mittbach,
Schnaupping,
Thonbach,
Sollacher Forst
08762/32012
08083/530113
08083/530114
19
Ansprechpar tner
in den Gemeinden
20
Gemeinde Gemarkungen
Sprechzeiten
Ansprechpartner Telefon
Kirchberg
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Herr Rosenhuber
Langenpreising Langenpreising
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Telesz
Herr Sellmeier
08762/730917
08762/730925
Lengdorf
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Mo. - Mi. von 13.00 - 18.00 Uhr
Herr Geisberger
08083/532022
Di. von
und von
Do. von
und von
Fr. von
Herr Bürgermeister08083/532010
Rübensaal
Kirchberg
Lengdorf, Matzbach
13.30
18.30
8.30
14.00
16.30
-
16.30
20.00
12.00
18.00
18.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
08084/1025
Moosinning
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
14.00 - 18.00 Uhr
Herr Renner
08123/930216
VG Oberneuching
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Mi. von
13.00 - 18.00 Uhr
Herr Lex
Herr Listl
Oberding
Oberding, Notzing
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.30 - 18.00 Uhr
Frau Strobl
Frau Zens
VG Pastetten
Pastetten
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Herr Bürgermeister
Sandtner
St. Wolfgang
St. Wolfgang,
Gatterberg, Jeßling,
Lappach, Pyramoos,
Schönbrunn
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
14.00 - 18.30 Uhr
Frau Wavika
Herr Donhauser
VG Steinkirchen Steinkirchen,
Hofstarring
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Eibl
08084/1025
Taufkirchen/Vils
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.30 - 19.00 Uhr
Herr Baumgartner
08084/3721
08123/1033
08123/1033
08122/970151
08122/970150
08124/1594
08085/18822
08085/18826
Wartenberg
Auerbach,
Wartenberg
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Do. von
13.00 - 18.00 Uhr
Frau Hofmaier
Herr Rost
08762/730929
08762/730918
VG Hörlkofen
Wörth,
Walpertskirchen
Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr
Di. von
13.00 - 18.00 Uhr
Herr Helfrich
Herr Wanderer
08122/975914
08122/975917
9
und
9. Bauvorhaben
Denkmalschutz
Der Erhalt von Baudenkmälern gehört zu den wichtigen Kulturaufgaben des
Staates und der Gesellschaft. Nachfolgenden Generationen sollen die charakteristischen Bauwerke
der vorangegangenen Stilepochen als Kulturgut und
Geschichtsdokumente erhalten bleiben.
Der Denkmalschutz gilt dabei nicht nur den Prunkstücken wie Schlössern
oder Kirchen, sondern
auch Bürgerhäusern, Bauernhöfen, Handwerkergebäuden. Auch sogenannte
technische Baudenkmäler
wie Fabriken und Brücken,
aber auch historische Parkanlagen sollen als lebendige Abbilder der Vergangenheit erhalten werden.
Oft kann ein ganzer historischer Ortskern mit seinen
typischen Gebäuden unter
Denkmalschutz stehen (Ensemble). Manchmal stehen
auch nur bestimmte wertvolle Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz,
beispielsweise ein Dachstuhl, ein gemauertes Ge-
Für
das Zeichen für
Energievernunft
setzen wir uns ein, z. B. mit
Wasserkraft
Das Wasserkraftwerk Altenerding besteht
seit über 100 Jahren und war die erste
Drehstromzentrale in Bayern.
Bauvorhaben
und Denkmalschutz
wölbe, ein Innungsschild
oder ein altes Tor.
Unsere Kulturgüter liefern
wertvolle, anschauliche Belege für die historische Entwicklung von Stadt und
Land. Die Baudenkmäler
formen den unverwechselbaren Charakter unserer
Städte und Dörfer und der
Landschaft.
Alle unter Denkmalschutz
gestellten Objekte sind in
einer Liste eingetragen, die
Sie bei der Gemeinde oder
dem Landratsamt einsehen
können.
An Baudenkmälern ist jede
bauliche Veränderung erlaubnispflichtig, d.h. auch für
sonst genehmigungsfreie
Baumaßnahmen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) einzuholen.
Planungen für Baudenkmäler
erfordern viel Fingerspitzengefühl und Fachkenntnisse.
Sie sollten deshalb bereits
frühzeitig einen mit alter
Bausubstanz
erfahrenen
Fachmann einschalten.
In weiten Bereichen des
Landkreises Erding bestehen Reste einer frühge-
schichtlichen,
keltischen
oder römischen Besiedelung, sog. Bodendenkmäler. Bei Neubauten, vor
allem in neuen Baugebieten
ist beim Erdaushub auf archäologische Funde zu
achten. Die Verdachtsflächen für Bodenfunde
sind in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden eingetragen. Bauvorhaben die in einem Bereich
errichtet werden, in dem
Bodenfunde vermutet werden, müssen spezielle Auflagen und Bedingungen erfüllen, z.B. muß die Humusabtragung hier besonders schonend und mit speziellem Gerät vorgenommen werden. Eventuelle
Funde sind dem Landesamt
für Denkmalpflege oder
der
unteren
Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt anzuzeigen.
Sie sollten sich rechtzeitig
über mögliche Bodenfunde
informieren und ggf. einen
entsprechenden Zeitvorlauf
einplanen.
Blockheizkraftwerken
Zwei BHKW sorgen für rationellen
Energieeinatz in der Eissporthalle und im
Frei-/Hallenbad.
Brennstoffzellen
Mit unserer Beteiligung am ersten Brennstoffzellen-Blockheizkraftwerk in Bayern
unterstützen wir diese wegweisende
Technologie.
Solarabsorber
Auf 1.000 m2 wird die Sonne angezapft und
zur Beheizung des Badewassers genutzt.
Solarkollektoren
Bereits seit 1980 haben wir Solarkollektoren im Einsatz und damit frühzeitig die
Solartechnik unterstützt.
Solarstrom
wird an Schulen mit unserer Unterstützung
erzeugt und bei Tarifkunden durch eine
kostenorientierte Vergütung gefördert.
21
B e i s p i e l e f ü r Tr a d i t i o n
Altes Schulhaus
Rapolskirchen
22
Moorbauernhaus
Zusdorf
B e i s p i e l e f ü r Tr a d i t i o n
Schloß Kaling
Bürgerhäuser
Stadt Erding
23
Freiflächengestaltung
10. Bauvorhaben
und
Freiflächengestaltung
Gartengestaltung
Ein Garten soll fachgerecht, möglichst naturnah,
standortgemäß und dazu
noch individuell angelegt
werden, damit Sie sich
darin „wohl fühlen“ und
den nötigen Ausgleich zur
Berufswelt finden.
Dazu sind die eigenen
Wünsche und die örtlichen
Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Ein Garten in der Stadt sieht
anders aus als am Stadtrand, in einer Neubausiedlung oder in einem Dorf.
Bitte beachten Sie:
Für manche Ortsbereiche
bestehen rechtskräftige Bebauungspläne und/oder
gemeindliche Ortssatzungen mit Festsetzungen zur
baulichen und grünordnerischen Gestaltung. Bitte
fragen Sie in der zuständigen Gemeinde nach.
Raumgliederung
Mit Bäumen Gehölzen können Sie Räume schaffen und
den Garten in unterschiedliche Bereiche wie Obst- und
Gemüsegarten, Erlebnisbereich für Kinder, Pflanzflächen für Stauden und
Gehölze, naturnaher Gartenbereich mit Wildgehölzen
24
1
0
10
oder Vorgarten aufteilen.
Ein Grundstück muß nicht
rundum mit Büschen, Sträuchern und Hecken abgeschlossen sein, schöne Ausblicke bleiben offen, Störendes wird verdeckt.
Falls ausreichend Platz für
einen Hausbaum vorhanden ist, sollten Sie einen
Laubbaum (z.B.: Linde, Nußbaum, Kastanie, Eiche,
Buche, Berg- und Spitzahorn) pflanzen. Er schafft ein
gutes Klima, prägt die Gartenstimmung und erhöht
den Erlebniswert.
Heimische Gehölze:
Als Eingrünung, mindestens
3 m breit, pflanzen Sie am
besten standortgerechte,
heimische Gehölze (z.B.
Haselnuß, schwarzen Holunder, Kornelkirsche, Wildrosen, roten Hartriegel,
Heckenkirsche,
Liguster
usw.). Diese blühen im
Frühjahr, tragen Früchte im
Herbst und bieten Lebensraum für Vögel und viele andere Tierarten.
Vielleicht können Sie die
Hecke mit Ihrem Nachbarn
gemeinsam an der Grundgrenze pflanzen. Grundsätzlich gelten jedoch die
gesetzlichen Regelungen
des Nachbarrechts. Danach ist bei Gehölzen
(auch Hecken) bis zu 2 m
Höhe ein Mindestabstand
von 50 cm, bei Gehölzen
(auch Hecken) über 2 m
Höhe ein Mindestabstand
von 2 m zur Nachbargrenze einzuhalten.
Wege und Einfriedungen
Die Wege sollten nicht den
Gartenraum teilen, sondern am Rand verlaufen
oder Staudenbeete einfassen und den verschiede-
nen Gartenbereichen Raum
lassen. Zum Schutz des
Grundwassers sollte so wenig Fläche wie möglich
versiegelt werden. Verwenden
Sie
deshalb
sickerfähige Beläge wie
Pflaster mit Rasenfuge,
Kies und Drainpflaster.
An der Grundstücksgrenze
zum Nachbarn kann ein
grüner Maschendrahtzaun
stehen, der beidseitig eingewachsen, kaum noch zu
sehen ist.
An der Straßenseite soll ein
sichtbarer, abgrenzender
Holzzaun stehen, dem
Dorfcharakter entsprechend
aus senkrechten Halbrundhölzern, im städtischen Bereich auch aus Profillatten.
Für das Ortsbild nachteilig
sind Mauern, die auch für
Pflanzen und Tiere eine
unüberwindbare Barriere
bilden.
Vergessen Sie nicht:
Die zulässige Zaunhöhe
und Gestaltung kann auch
in Bebauungsplänen oder
entsprechenden
Ortssatzungen festgesetzt sein.
Wasser im Garten
Wasser sollte in keinem
Garten fehlen, etwa ein
sprudelnder Brunnen im Innenhof oder eine Vogeltränke, an der Terrasse ein
Gartenteich mit Seerosen
oder ein kleiner Bachlauf, je
nach den örtlichen Gegebenheiten und nach Ihren
persönlichen Wünschen.
Für Wasseranlagen und für
die Gartenbewässerung
verwenden Sie am besten
das Dachwasser, aufgefangen in einer Regenwassertonne oder einer Zisterne.
Freiflächengestaltung
Garten im Dorf
Die Nutzgartenkultur hat
eine alte Tradition. Aus den
Bauerngärten haben sich
unsere heutigen, modernen
Ziergärten entwickelt, die
im ländlichen Bereich mit
den Pflanzen und Materialien an diesem Ursprung
anknüpfen sollten. Schöne
offene Gärten prägen mit ihrer Blütenpracht das Ortsbild
positiv. Abzulehnen sind
nichtheimische, standortfremde
Anpflanzungen,
wie z.B. Thujenhecken.
Nadelgehölze fügen sich
nach Gestalt und Farbe
grundsätzlich nicht in den
dörflichen Charakter ein.
Städtischer Garten
Im Siedlungsbereich mit
dichter Bebauung sind die
schmalen Vorgärten ein Teil
des Straßenraumes. Sie
wirken im Ortsbild am besten ohne Umzäunung als öffentliches Grün. Schmale
Reihenhausgärten können
mit geschnittenen Hecken
(z.B. Hainbuche, Rotbuche, Feldahorn, Kornelkirsche, Liguster, Eibe) platzsparend eingefaßt werden.
Auch kleinkronige Bäume
wie Mehlbeere, Rotdorn,
Apfeldorn, Pflaumendorn
und Obstbäume können
hier gepflanzt werden.
Pflanzungen am Ortsrand
Durch großzügige Pflanzungen aus heimischen,
bodenständigen
Sträuchern und Bäumen unterschiedlicher Art und Höhe
soll am Ortsrand eine Siedlung harmonisch in die umliegende Landschaft eingebunden werden. Ein kurzgeschorener englischer Rasen ohne Gehölze oder geschnittene
Thujenhecken
sind hier falsch.
Arbeiten vor und während
der Baumaßnahme
Ein auf dem Baugrundstück
bestehender, erhaltenswerter Baumbestand ist im Wurzel- und Kronenbereich
während der Bauarbeiten
mit einem stabilen Zaun zu
schützen. Der ausgehobene
Oberboden sollte zu einer
Miete aufgeschüttet und mit
Gründüngungspflanzen (z.B.
Ackersenf, Bienenweide,
Lupine usw.) angesät werden, um den wertvollen
Mutterboden für das zukünftige Gedeihen Ihrer Gartenpflanzen zu erhalten.
Bitte beachten Sie:
Soweit für ein Bauvorhaben ein eigener
Freiflächengestaltungsplan gefordert
wird (z.B. regelmäßig für Bauvorhaben in Ortsrandlagen), sind dessen
Festsetzungen maßgeblich.
Weitere wertvolle Hinweise erteilen die
Gartenbauvereine, die Gartenarchitekten, die Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie die Kreisfachberater für Gartenbau- und Landespflege und die Naturschutzbeauftragten im Landratsamt.
Ansprechpartner:
Kreisfachberater
für Gartenbau
und Landespflege
Juliane Friedemann
Peter Arweck z 08122/58-253;
Hauptamtliche
Fachkräfte für
Naturschutz und
Landschaftspflege
Rita Föhringer
Anton Euringer
Herbert Fröschl z 08122/58-243
oder 242
Baustoffe + Bauplanung
Am Sandberg 4
84424 Isen · Telefon 0 80 83/6 69
25
Staatliche
Wo h n u n g s b a u f ö r d e r u n g
1
1
11
Die Förderungsvoraussetzungen und die Höhe des
Förderungsbetrages sind
von verschiedenen Kriterien
abhängig, so z.B.:
• vom Jahreseinkommen
des/der Antragsteller
11. Staatliche
Wohnungsbauförderung
sowie
Wohnungsbauförderung des
Landkreises
Erding
Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1992
wurden im Jahr 1997 umfassend neu geregelt. Alle
angebotenen Fördermöglichkeiten wurden in einem, dem sogenannten
Dritten Förderungsweg, zusammengefaßt.
Vorausgeschickt werden
muß, daß die Förderung
ohne Rechtsanspruch im
Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel erfolgt.
Gefördert wird mit einem
zinsfreien Baudarlehen die
Schaffung von Wohnraum
durch Bau und Ersterwerb
von Familienheimen, Erwerb von Eigentumswohnungen, Ausbau von Dachgeschossen sowie Erweiterung bzw. Ausbau bestehender Wohneinheiten. In
Härtefällen, für Familien
mit zwei oder mehr Kindern und für Familien mit Behinderten, kann ausnahmsweise auch der Erwerb von
vorhandenem Wohnraum
gefördert werden.
26
• der Anzahl der Familienmitglieder
• von der Gebietskategorie, in der der Ort der
Baumaßnahme liegt
• von der Anzahl der geschaffenen Wohnräume
• von der Größe der Gesamtwohnfläche.
Ergänzt wird dieses staatliche Förderungsprogramm
bei Bedarf durch ein kommunales Förderdarlehen
des Landkreises Erding.
Dieses sogenannte Aufwendungsdarlehen unterstützt den Bauwilligen über
10 Jahre bei seiner Zinsund Tilgungsbelastung. Antragsberechtigt sind Landkreisbürger, die mindestens seit 3 Jahren im Landkreis Erding ihren Hauptwohnsitz haben oder seit
mindestens 5 Jahren im
Landkreis Erding arbeiten
oder bereits mindestens 15
Jahre im Landkreis Erding gewohnt haben und in den
Landkreis zurückkehren.
Bei allen Förderdarlehen
muß der Antrag vor Baubeginn bzw. vor Erwerb eines
Hauses oder einer Eigentumswohnung gestellt werden. Grundsätzlich ist der
Baubeginn bzw. der Abschluß des notariellen Kaufvertrages erst nach Darlehensbewilligung möglich.
Falls Sie ein staatliches Förderprogramm zur Baufinanzierung in Anspruch
nehmen, sollten Sie sich
wegen der komplizierten
Bestimmungen frühzeitig
mit der Bewilligungsstelle
beim Landratsamt in Verbindung setzen. Dort ist
auch die „Erdinger Bürgerinformation“ erhältlich, in
der die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen für die Gewährung
von staatlichen und kommunalen Förderungsdarlehen ausführlich dargestellt
sind.
Ansprechpartner
Albert Huber
z 08122/58-265
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von
08.00 bis 12.00 Uhr
Zimmer 236
Donnerstag von
13.00 bis 17.00 Uhr
1
2
12
12. Entsorgung
von
Baustellenabfällen
Wo gehobelt wird, da fallen
Späne! - eine Weisheit, die
trefflicherweise auf jede
Bautätigkeit paßt. Ob es
sich um kleine Renovierungsarbeiten oder um
Großbaustellen handelt, es
fallen unvermeidbare Abfälle an. Notwendig ist,
diese zu sortieren und einer
Verwertung bzw. ordnungsgemäßen
Beseitigung zuzuführen.
Wir raten Ihnen, die Abfälle gleich an Ort und Stelle
zu trennen. Je besser die
Entsorgung von
Baustellenabfällen
Sortierung, desto leichter
lassen sich Geld, Zeit und
unnötiger Ärger einsparen.
Es gilt grundsätzlich für die
einzelnen Abfallstoffe das
Getrennthaltungsgebot. Dadurch wird verhindert, daß
durch die Vermischung der
unterschiedlichen Abfälle
die Wertstoffe so verschmutzt werden, daß eine
Verwertung ausscheidet.
Baustellenmischabfälle bestehen aus verschiedensten
Abfallstoffen. Diese müssen vor der entsprechenden Entsorgung sortiert
werden in Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe), Abfälle zur Beseitigung und in
Problemabfälle.
Alte Fenster und Türen,
Mauerwerkabbruch, Ziegelbruch, Verpackungsfolien
und -kartonagen, verschmutztes Styropor, Spanplatten,
Fliesen, Wasserleitungsrohre - wohin mit diesen Abfällen?
Geschoßwohnungsbau
Erding
27
Entsorgung von
Baustellenabfällen
Was gehört wohin?
Abfallgruppe Abfallart
Entsorgungswege
Bauschutt
(mineralische
Stoffe)
Beton, Mörtel,
Mauerwerkbruch, Verputz
Bauschuttdeponien
Bauschuttdeponien oder
Bauschuttrecyclinganlagen
Wertstoffe
Papier, Kartonagen, Holz,
Grüngut, Folien, Styropor,
Metalle
Kleine Mengen
w Recyclinghöfe
Größerer Mengen
w Entsorgungsunternehmen
Restmüll
Ausgehärtete Lack-,
Farb- und Klebreste,
Gipsfaserplatten, Stein- und
Glaswollreste, Teppichböden, Tapeten,
verschmutzte Folien,
verschmutztes Styropor,
Kitt- und Spachtelabfälle,
Dispersionsfarbe
Kleine Mengen
w Restmülltonne
Größere Mengen
w Kreismülldeponie
Problemabfälle Flüssige Farben und Lacke,
Leuchtstoffröhren, Batterien,
Leimreste, Lösungsmittel etc.
Haushaltsübliche
kleine Mengen
w Problemmüll-Sammlung
Größere Mengen
w Entsorgungsfachbetrieb
Heizungsanlagen
Fachbetrieb oder
Auskunft im Landratsamt
Telefon
08122/58-285.
Bei Stillegung und Ausbau
Die Vielfalt der Abfälle, die am Bau anfallen und deren
Entsorgungswege setzen gute Informationen voraus.
Haben Sie noch Fragen? Die Abfallberatung des Landkreises
Erding, z 08122/58-317, berät Sie gerne!
28
1
3
13
Stichwort13. Ein
verzeichnis
- Fachchinesisch
Abgrabungen/Aufschüttung
Abgrabungen und Aufschüttungen sind meist unerwünschte Veränderungen
des natürlichen Geländeverlaufes und führen oft zu Verzögerungen im Genehmigungsablauf. Auch geringfügige Geländeveränderungen müssen in den Eingabeplänen deutlich dargestellt und vermaßt werden.
Antrag auf Vorbescheid
Der sogenannte Vorbescheidsantrag dient dazu,
einzelne Fragen zu einem
Bauvorhaben abzuklären
bevor ein Bauantrag eingereicht wird, um Planungskosten und Zeit zu sparen. Er
ist in Gebieten sinnvoll, in denen häufig planungsrechtliche Probleme auftreten können (z.B. am Ortsrand oder
in einer Splittersiedlung).
Der
Vorbescheidsantrag
sollte in Frageform gestellt
werden, z.B.: „Ist die Errichtung eines Wohnhauses
in der angegebenen Lage
und Größe zulässig?“
Oftmals genügen als Unterlage neben den allgemeinen Antragsformblättern ein
Lageplan M 1 : 1000, in dem
die Grundfläche des geplanten Bauvorhabens eingezeichnet ist.
Außenbereich
(§ 35 BauBG)
Als Außenbereich werden
planungsrechtlich alle Bereiche
bezeichnet, die außerhalb einer größeren gewachsenen
Ortschaft liegen, also die
freie Landschaft, kleinere
Dörfer, Weiler oder Einöden.
Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis
Im Außenbereich ist eine
Bebauung
grundsätzlich
nicht möglich.
Nur sogenannte privilegierte Bauvorhaben, also z.B.
Gebäude der Land- oder
Forstwirtschaft etc., sind im
Außenbereich zulässig.
Die Abgrenzung des Außenbereiches zum bebauten Innenbereich ist am Ortsrand
oft schwierig. Beispielsweise
sind Teile eines Grundstückes, die in den Außenbereich hinausragen, planungsrechtlich anders zu
beurteilen, als der bereits
bebaute Grundstücksteil im Innenbereich.
Auch bereits vorhandene
Gebäude im Außenbereich,
z.B. in Splittersiedlungen,
müssen eine genehmigte
Nutzung haben und können
nicht so ohne weiteres zum
Wohnen genutzt werden.
Am besten sollte sich jeder
Bauherr vorher über die planungsrechtliche Situation informieren.
Bauleitung
Ein reibungsloser Bauablauf
spart Zeit und Geld. Der
Bauleiter ist verantwortlich
für den Baufortschritt und die
Baudurchführung. Es empfiehlt sich, dem Architekten sowohl die Entwurfs- und Werkplanung als auch die Bauleitung zu übertragen.
Bauvorlageberechtigung
In Art. 68 der Bayerischen
Bauordnung wird geregelt,
wer welche Bauvorhaben
als Entwurfsverfasser bei
der Behörde einreichen
darf. Wer die Bezeichnung
„Architekt“ führen darf und
im Verzeichnis der Bayerischen Architektenkammer
oder wer in der Liste der
bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist,
kann jedes Bauvorhaben,
unabhängig von der Größe
oder der Anzahl der Wohneinheiten planen und einreichen. Kleinere Gebäude,
z.B. Wohngebäude mit bis zu
drei Wohneinheiten, auch
in Form von Doppelhäusern
(sofern die dritte Wohnung in
der ersten Ebene des Dachgeschosses liegt), Garagen
bis zu 100 qm Nutzfläche
etc., dürfen auch Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik oder
auch Handwerksmeister des
Bau- und Zimmereifaches
planen und einreichen. Die
Bauherrn sollten sich vor
Auftragserteilung die Vorlageberechtigung des Planfertigers nachweisen lassen.
Bebauungsplan
(qualifizierter)
Ein Bebauungsplan wird
durch die jeweilige Gemeinde aufgestellt. Ein qualifizierter Bebauungsplan
enthält mindestens Festsetzungen über Art (z.B. Allgemeines Wohngebiet) und
Maß (z.B. Geschoßfläche,
Zahl der Vollgeschosse) der
baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen
Verkehrsflächen.
29
Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis
Baugenehmigungsunterlagen
Die Bauvorlagen VO regelt
die erforderlichen Unterlagen im Detail.
Baugesetzbuch (BauGB)
Das Baugesetzbuch regelt
die
planungsrechtliche
Zulässigkeit von Vorhaben. Es
bestimmt, wo und welches
Gebäude (z.B. Wohnhäuser, gewerbliche Objekte,
landwirtschaftliche Gebäude etc.) errichtet werden
kann.
Bayerische
(BayBO)
Bauordnung
Die Bayerische Bauordnung
regelt die Anforderungen
an das Gebäude, d.h. es
bestimmt, wie gebaut werden
muß. Dazu gehören z.B.
Standsicherheit, der bauliche Brandschutz, die nachbarschützenden Belange
(z.B. Abstandsflächen), Regelungen der verschiedenen Genehmigungsverfahren sowie Genehmigungsfreistellungsverfahren und
die generell genehmigungsfreien Vorhaben sind in der
BayBO enthalten und die
Definitionen der Begriffe
Vollgeschosse, Aufenthaltsräume, Gebäude geringer
Höhe, Vorhaben geringer
Schwierigkeit und Sonderbauten. Die BO regelt auch
die Zulässigkeit einzelner
Bauprodukte und Bauarten.
In dreifacher Fertigung sind
neben dem ausgefüllten
Bauantragsformular
der
amtliche Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt
Erding, Dorfner Straße 15)
M 1 : 1000 (bei Vorhaben
im Außenbereich oder
Ortsrandlagen zusätzlich
M 1 : 5000), vier Kopien des
amtlichen
Lageplans
M 1 : 1000 mit dem geplanten Vorhaben, die Eingabepläne M 1 : 100 sowie
die Baubeschreibung (Formblatt), Kubatur- und Wohnflächenberechnungen und
das ausgefüllte Statistikformular über die Gemeinde an
das Landratsamt einzureichen. Wenn mehrere Fachbehörden beteiligt werden
müssen, kann die Einreichung weiterer Ausfertigungen
für eine zeitsparende parallele
Beteiligung nützlich sein.
Bei der Erarbeitung der
Bauvorlagen und Eingabepläne ist zu beachten:
• korrekte Vermessung und
Darstellung des natürlichen Geländeverlaufs
• Angabe und Vermassung
des Abstands des Bauvorhabens zu den Grundstücksgrenzen
Dacheinschnitte
Dacheinschnitte werden mit
Rücksicht auf eine ausgewogene, harmonische Dachlandschaft generell abgelehnt.
• Vermassung der Wandhöhe und der Abstandsflächen
• Stellplatzberechnung und
-nachweis
• ggf. Baumbestands- und
Freiflächengestaltungsplan
30
(z.B. am Ortsrand und im
Außenbereich)
• bei gewerblichen Vorhaben ausführliche Betriebsbeschreibung beilegen
(Art der Tätigkeit, geplante Maschinenausstattung,
Anzahl der Beschäftigten,
mögliche Immissionen)
• Bei Vorhaben, bei denen
Abwasser aus Kleinkläranlagen in einen Vorfluter
oder den Untergrund eingeleitet werden soll, ist
dem Bauantrag ein Gutachten eines privaten
Sachverständigen in der
Wasserwirtschaft beizulegen.
Gemeindliches
Einvernehmen
Die Gemeinde ist bei jedem
genehmigungspflichtigen
Bauvorhaben zu beteiligen.
Nach Einreichung des Antrages prüft die Bauverwaltung der Gemeinde die planungsrechtliche Zulässigkeit
und legt den Antrag dem
Bauausschuß oder dem Gemeinderat zur Entscheidung
vor.
Dieses Gremium stimmt
über den Bauantrag ab und
entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Nach dem Beschluß wird der Antragsteller
benachrichtigt und der Antrag an das Landratsamt zur
Bearbeitung weitergeleitet.
Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf
nicht verwechselt werden
mit der Genehmigung des
Bauvorhabens. Genehmigungsbehörde ist ausschließlich das Landratsamt.
Geschoßflächenzahl (GFZ)
In Bebauungsplangebieten
ist die Geschoßfläche nach
wie vor eine wesentliche
Festsetzung der Baudichte.
Die Geschoßflächenzahl ist
eine Verhältniszahl (Grundstücksgröße im Verhältnis
zur realisierbaren Geschoßfläche) und bestimmt
die bauliche Nutzbarkeit
(Baudichte) eines Grundstücks.
Beispiel:
Der Bebauungsplan läßt eine zweigeschossige Bauweise mit einer GFZ von
0,5 zu, die Grundstücksgröße beträgt 1 000 qm.
Zulässige Geschoßfläche:
1 000 x 0,5 = 500 qm Geschoßfläche (GF)
Diese 500 qm GF können in
zwei Geschossen, also 250
qm GF je Geschoß aufgeteilt
werden.
Bei der Beurteilung der
Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Innenbereich ohne Bebauungsplan hat die
GFZ keine große Bedeutung, da für das Einfügen
des Baukörpers letztlich die
Kubatur im Vergleich zur
umliegenden Bebauung entscheidend ist.
Gutachterausschuß
Der Gutachterausschuß ermittelt die Bodenrichtwerte
von Grundstücken (s. Stichwort: Richtwerteliste von
Grundstücken) und erstellt
gegen Gebühr auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken für
Privatpersonen.
Nähere Informationen:
Wolfgang Thomas
Zimmer 407
z 08122/58-249
Monika Bachschneider
Zimmer 409
z 08122/58-254
Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis
Innenbereich
(§ 34 BauGB)
Die Bebauung innerhalb eines größeren gewachsenen
Ortes (Bereiche ohne qualifizierten Bebauungsplan)
wird in § 34 des Baugesetzbuches geregelt. Danach ist ein Bauvorhaben
zulässig, wenn es sich nach
Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und
der überbauten Grundstücksfläche in die umgebende Bebauung einfügt.
Sowohl die Größe und
Form eines Baukörpers,
Höhenentwicklung,
die
städtebauliche Situierung
und die Nutzungsart dürfen
nicht den Rahmen der Umgebungsbebauung sprengen. Das geplante Bauvorhaben sollte immer mit der
Gemeinde und dem Landratsamt abgestimmt werden.
Kniestock
Mit dem Begriff Kniestock
wird landläufig das konstruktive
Auflager
des
Dachstuhls bezeichnet. Als
Maß gilt der Abstand zwischen Rohdecke und Oberkante Fußpfette, innen gemessen.
Kanaldeckel, OK Straße
oder NN) aufgemessen und
in Form von Höhenlinien
dargestellt werden. Anhand
dieser Höhenlinien können
die für eine Planung wichtigen Geländeprofilschnitte
erstellt und berücksichtigt
werden.
Die Höhenpunkte und der
Verlauf des natürlichen und
des geplanten Geländes
sind an den Gebäudeecken
im Grundriß (Erdgeschoß)
und in den Schnitt- und Ansichtszeichnungen der Bauvorlagen einzutragen.
Richtwerteliste für
unbebautes Bauland
Die Richtwerteliste für unbebautes Bauland basiert aus
den Daten der Grundstücksverkäufe und gibt eine landkreisweite Marktübersicht.
Sie wird alle zwei Jahre neu
erstellt. Die Richtwerte beziehen sich auf eine ausgewiesene Zone und werden in
DM/qm, erschließungsfrei,
bezogen auf eine übliche
GFZ, ausgewiesen.
Nivellement
Ein Nivellement ist das
höhenmäßige Aufmaß des
vorhandenen natürlichen
Geländes. Diese Planungsgrundlage ist auch bei flach
geneigten Baugrundstücken
unentbehrlich. Das Nivellement wird in der Regel
durch ein qualifiziertes Vermessungsbüro oder den Architekten erstellt. Es müssen
ausreichend viele Höhenpunkte bezogen auf einen sogenannten Nullpunkt (z.B.
Die Richtwerteliste kann
über die Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses (Ansprechpartnerin:
Monika
Bachschneider,
(z 08122/58-249), gegen
Gebühr, bezogen werden.
Selbstverständlich können
auch einzelne Richtwerte telefonisch abgefragt werden.
Sonderbauten
Sonderbauten sind solche
Bauvorhaben, die aufgrund
31
Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis
Vereinfachtes
Genehmigungsverfahren
ihrer Größe, Art oder Nutzung besondere Risiken
bergen, bei deren Realisierung erhebliche Schäden,
besonders für Leib und Leben
größerer Personenkreise in
Betracht kommen, z.B. Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1600 m2
(außer
Wohngebäude),
Krankenhäuser, Gaststätten
mit mehr als 60 Gastplätzen, Lagergebäude für explosionsgefährdende Materialien. Die Sonderbauten
sind abschließend in Art. 2
Abs. 4 Satz 2 BayBO aufgezählt.
Split-Level-Bauweise
Bei der Split-Level-Bauweise
wird das Gebäude höhenmäßig geschoßweise, z.B.
um 1/2 Geschoß, versetzt
geplant. Die Neigung eines
Hanges läßt sich auf diese
Weise optimal ausnützen,
um interessante Wohnformen zu realisieren.
Träger öffentlicher
Belange
Das sind Fachstellen, die zu
bestimmten Genehmigungsverfahren eine Stellungnahme abgeben müssen. Um
Zeit zu gewinnen, können
Bauherrn und Architekten
bestimmte Fachstellen, z.B.
Wasserwirtschaftsamt oder
Gewerbeaufsichtsamt, schon
vor Beginn des Verfahrens
selbst einschalten und die
Stellungnahmen mit den
Bauvorlagen einreichen.
32
Das Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
beschränkt die Prüfung der
Bauaufsichtsbehörde auf einen bestimmten Bereich
(nämlich:
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Übereinstimmung mit örtlichen
Bauvorschriften und Abstandsflächen, Baugestaltung, Stellplatzanforderungen, sowie sonstige öffentlichrechtliche Anforderungen,
soweit die Baugenehmigung eine andere Gestattung, z.B. nach dem Denkmalschutzrecht, ersetzt). Bei
gewerblichen Bauten können auch Bestimmungen
des Arbeitsschutzes zur Prüfung gehören.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren
wurde
durch die Novellierung der
BayBO auf alle Vorhaben
ausgeweitet, die nicht
schon allgemein oder im
Rahmen des Freistellungsverfahrens genehmigungsfrei und keine Sonderbauten sind.
halt von Personen bestimmt
sind, z.B. landwirtschaftliche Stallgebäude und Maschinenhallen.
Vorhaben
mittlerer Schwierigkeit
Das sind alle Vorhaben, die
weder Vorhaben geringer
Schwierigkeit noch Sonderbauten sind.
Beispiele:
• Wohngebäude
3 bis 7 Geschosse, maximal 22 m Höhe, keine
Flächenbegrenzung
• Gewerbebauten, Bürogebäude, Hotels, Banken 1
bis 7 Geschosse, maximal 22 m Höhe, maximal
1600 qm Grundfläche
• Verkaufsstätten
1 bis 7 Geschosse, maximal 22 m Höhe, maximal
2000 qm Geschoßfläche
• Garagen
bis 1000 qm Nutzfläche
(ca. 40 Stellplätze).
Wandhöhe
Vorhaben
geringer Schwierigkeit
Die Vorhaben geringer
Schwierigkeit sind abschließend in Art. 2 Abs. 4
Satz 1 BayBO angeführt.
Hierzu gehören einfache
bauliche Anlagen, Wohnoder freiberuflich genutzte
Gebäude geringer Höhe
(das sind solche, bei denen
der höchstmögliche Aufenthaltsraum nicht höher als
7 m über der Geländeoberfläche liegt) und eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von maximal
12 m, die nicht oder nur
vorübergehend zum Aufent-
Die Wandhöhe ist ausschlaggebend für die Berechnung der notwendigen
Abstandsflächen. Je höher
die Wandhöhe, um so
größer muß der Abstand zu
den benachbarten Grundstücken sein. Die Wandhöhe ist das Maß zwischen
dem natürlichen Geländeniveau und dem Schnittpunkt
Außenkante Wand/Oberkante Dachhaut (einschließlich
Dachziegel).
Die
Wandhöhe mit künstlichen
Geländeveränderungen (Aufschüttungen) zu verkleinern,
ist nicht zulässig.
Zwerchgiebel
Zwerchgiebel, Widerkehr,
Quergiebel - drei unterschiedliche Begriffe für ähnliche Bauteile.
Ein Zwerchgiebel ist eine
vergrößerte Dachgaube mit
Satteldach, bündig mit der
Trauf- Wand, ohne durchlaufenden Dachvorsprung.
Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis
Aus gestalterischen und
funktionalen Gründen wird
dem Zwerchgiebel oft ein
Balkon vorgelagert.
Widerkehr und Quergiebel
sind größere winkelförmige
Anbauten mit einem gegenüber dem Hauptbaukörper abgesetzten niedrigeren Dachfirst.
Mauggen (Fassadenpreis)
33
WEKA
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nächste Auflage dieser Broschüre nimmt der Verlag gerne entgegen.
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Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck – auch auszugsweise – sowie
die fotomechanische Wiedergabe und die Speicherung in elektronischen Medien ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.
94469062 / 1. Auflage Type / Ried
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Erding baut
– Hier darf gewohnt werden –
Die Stadt an der Sempt hat den Sprung
zu einem modernen Freizeitund Technologiestandort geschafft
Die etwa 35 Kilometer von München
entfernte Kreisstadt Erding ist 1228
gegründet worden. An die alte Bedeutung als Mittelpunkt einer bedeutenden landwirtschaftlichen Region
erinnern in der berühmten Weißbierstadt nicht nur historische Bauten.
Auch der traditionelle „Grüne Markt“
lockt jeden Donnerstag die Menschen an.
Urbanität ist eine der Lebensqualitäten
Erdings, die immer gepflegt und auch
bei den Sanierungsplanungen eine
wichtige Rolle gespielt haben. Der
„Kleine Platz“ ist dafür ein gelungenes
Beispiel.
Kunst und Kultur: Die Stadthalle bietet Raum für Theateraufführungen,
Konzerte und Ausstellungen. Sie ist
aber auch Forum für Kongresse und
Tagungen.
Heute leben in Erding 28.500 Menschen
– in einer wirtschaftlich gesunden
Umgebung. Erding gehört zu den Orten im Bundesgebiet, die die niedrigste Arbeitslosenquote vorweisen können. Am Ort gibt es über 10.000 Arbeitsplätze. Von den Erdinger Arbeitnehmern selbst pendeln täglich 6304.
Und 6522 kommen zur Arbeit hierher.
Die Infrastruktur in Erding steht weit
über die Grundversorgung hinaus.
Kindergärten, alle Schulen bis hin zu
Fachschulen, Altenheime, ein Kreiskrankenhaus sind selbstverständlich,
ebenso zahlreiche Sportstätten und
Freizeiteinrichtungen, die auch die
Menschen aus dem Umland gerne
nutzen. In der Eissporthalle wird Bundesliga-Eishockey gespielt. Sogar Golfen und Surfen können die Menschen
in Erding.
Ein Spaziergang durch die Stadt Erding
schenkt den Bewohnern Erholung,
nicht zuletzt im Stadtpark und entlang
der Sempt, die die Stadt durchzieht. Er
unterstreicht auch die Lebensqualität,
die Erding zu bieten hat. So ist das
Erdinger Lebensgefühl mehr als die
Weißbierwerbung ahnen läßt. Erdinger
Leben ist vielfältig eingebettet in das
gewachsene Gefüge einer Stadt mit
Gesicht und Charakter.
Altenerding-Süd ist mit insgesamt
2.200 projektierten Wohnungen das
größte der neuen Baugebiete in Erding. Ein großer Grünzug mit Spielplätzen durchzieht das Gelände.
OBSTGARTEN
Der Name „Obstgarten“ erweist sich
in der bereits bestehenden Anlage als
durchaus realitätsbezogen. Einheimische
Bäume und Sträucher wurden hier gepflanzt, die auch
Früchte tragen. Die
gesamte Anlage ist
verkehrsberuhigt und
wird durch Stichstraßen erschlossen.
Seit Oktober 1997
gibt es im Süden der
Anlage einen Kindergarten. In nächster Nähe befinden
sich auch Grundund
Hauptschule.
Die S-Bahn ist auch
für Fußgänger in
wenigen Minuten
erreichbar.
SEIDLPARK
Der Seidlpark liegt in unmittelbarer
Nähe zum Stadtpark Erding, ein Plus bei
Wohnwert und Lebensqualität. Zu
Fuß ist man schnell im Zentrum. Kurz
ist der Weg auch zu den weiterführenden Schulen wie dem Gymnasium, den Realschulen (getrennt nach
Mädchen und Knaben). Der Kindergarten ist unweit im anschließenden Stadtteil Altenerding Nord. Die
S-Bahn-Station ist zu Fuß in etwa drei
Minuten erreichbar.
Die Wohnanlage Seidlpark (ingesamt
450 Wohnungen ausgewiesen) ist
verkehrsberuhigt; innerhalb gibt es
keinen Straßenverkehr.
BEI DER HEIßEN QUELLE
Seidlpark und Obstgarten befinden
sich zudem in der Nähe des sich im Bau
befindlichen Thermalbades. Beide
Wohngebiete sind zukunftsweisend
mit der Nahwärmeversorgung durch
das Geothermieprojekt versorgt.
STIFTUNGSPARK
Stiftungspark und Geschäftszentrum
Bräuhausviertel: Auf dem Gelände der
vor einigen Jahren verlagerten Stiftungsbrauerei Erding entsteht nun ein
neues urbanes Wohnzentrum. Im
Zentrum, gleich beim Schrannenplatz,
werden Wohnungen, Ladengeschäfte,
Praxen und Büroräume gebaut. All
dies im Erbbaurecht.
Die Anlage – das denkmalgeschützte
Gasthaus bleibt erhalten und wird in die
Anlage integriert – soll mit dem neugestalteten Schrannenplatz korrespondieren. Hier entsteht eine Tiefgarage, die zu einem großen Teil auch
öffentliche Stellplätze bietet.
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