Grußwort des Landrats der Landkreis Erding bietet Ihnen diese aktualisierte Baubroschüre an. Damit soll vor allem den Bauwilligen eine Informationshilfe gegeben werden, die sich bisher nur wenig mit den Rahmenbedingungen beschäftigt haben. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Mit Hilfe dieser Broschüre können Sie sich einen Überblick über das Baurecht, die Genehmigungsund Freistellungsverfahren mit Hinweisen, wie baurechtliche Verfahren beschleunigt werden können und einiges mehr, verschaffen. Ebenso finden Sie Ihre Ansprechpartner in den Gemeinden und im Landratsamt Erding. Die vorliegende Broschüre kann allerdings nur eine recht allgemeine Information über die Probleme des Bauens darstellen. Wenn Sie Fragen für Ihr konkretes Vorhaben klären wollen, stehen Ihnen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisbauamtes gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Bauwünsche in unserem Landkreis Erding viel Glück und Erfolg. Ihr Landrat Xaver Bauer 1 Beispiele für modernes Bauen Berglern Wartenberg 2 Siglfing Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. Allgemeine Information 5 Kauf des Grundstücks 7 Die Eingabeplanung 9 3.1. Die Auswahl des Entwurfsverfassers 3.2. Die Planung 3.3. Baugestaltung 3.4. Das Grundstück im Gelände 3.5. Nachbarbeteiligung 4. Das Genehmigungsverfahren 11 8. Ansprechpartner in den Gemeinden 19 5. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren 13 9. Bauvorhaben und Denkmalschutz 21 6. Sonstige genehmigungsfreie Bauvorhaben 14 7. Zuständigkeiten im Kreisbauamt 15 ZIMMEREI & HOLZBAU MICHAEL HOHENBRUNNER PFARRER-HUBER-STR. 8 85659 FORSTERN/TADING TELEFON (0 81 24) 83 29 TELEFAX (0 81 24) 77 52 10. Freiflächengestaltung 24 11. Staatliche Wohnungsbauförderung sowie Wohnungsbauförderung des Landkreises Erding 26 12. Entsorgung von Baustellenabfällen 27 13. Fachchinesisch Stichwortverzeichnis 29 MICHAEL HUBER GMBH Säge- und Hobelwerk · Holzmarkt Bauholz · Hobelbretter · Parkett-, Laminatböden usw. Rindenmulch Schwindach, 84419 Schwindegg, Tel. 0 80 82/12 59 · Fax 0 80 82/80 23 oder 58 45 KUNSTSCHMIEDE UND METALLBAU NEUMAIER BRONZE, EDELSTAHL und EISEN sind die Werkstoffe, aus denen wir funktionelle sowie materialgerechte Formen und Gegenstände schaffen. GEWERBERING 15 85659 FORSTERN TEL. (0 81 24) 75 57 FAX. (0 81 24) 84 56 Aus mehrjähriger Erfahrung entstanden neben traditionell gefertigten Schmiedearbeiten modernste Metallbauarbeiten, die in Technik und Design übereinstimmen. Wir gestalten sowohl nach eigenen Ideen als auch nach individuellen Entwürfen, Treppen, Geländer, Tore, Zäune, Türen, Verglasungen und Leuchten 3 HOLZBAU GMBH Großkatzbach 16 84405 DORFEN Telefon 0 80 81/5 82 Telefax 0 80 81/34 40 Bau-GmbH Norlaching 2 · 84405 Dorfen Telefon (0 80 84) 10 11 · Telefax (0 80 84) 86 53 Bauunternehmen · Fliesenfachbetrieb Baumaterialien · Natursteine Ständige Baukeramik-Ausstellung Fax 0 81 22/4 72 84 GmbH GmbH Meisterbetrieb Am Bleichbach 13 · 85452 Moosinning Telefon 0 81 23/9 22 60 · Telefax 0 81 23/9 22 90 Estricharbeiten Schwimmende Estriche · Fußbodenheizungsestriche Feuchtigkeitsisolierungen · Industrieböden Kunststoffbeschichtungen · Oberböden F l i e s e n Kachelöfen Verlegung E i n b a u Ve r k a u f Ka m i n ö f e n Te l e f o n 0 8 1 2 2 / 9 7 6 4 0 Ausführung von: K Innen- und Außenputzarbeiten K Fließestrich K Vollwärmeschutz Franz Müller & Partner Bau GmbH 84427 St. Wolfgang Armstorf, Krokusstr. 11 Telefon (0 80 81) 25 94 Telefax (0 80 81) 48 99 4 Meisterbetrieb seit 1912 Kunst- und Bauglaserei Fenster und Wintergärten Bildereinrahmungen Spiegel nach Maß Ganzglasanlagen Glasschleiferei Josef Hochholzer · Todfeilerstraße 1 · 85435 Erding S 0 81 22/89 22 36 · Fax 4 72 15 · e-Mail [email protected] 85435ErdingFranz-Brombach-Str. 18 ZIMMEREI TREPPENBAU FENSTERBAU SCHREINEREI BEDACHUNGEN GERÜSTBAU und -VERLEIH 1 1. Allgemeine Information Mit der Baubroschüre des Landkreises Erding wollen wir Ihnen wertvolle Tips zum Thema Bauen, insbesondere für den Genehmigungsablauf, geben. Sie soll Ihnen dabei helfen, die Probleme beim Hausbauen wie z.B. Finanzierungsengpässe, Termindruck, Ärger mit Architekten, Behörden und ausführenden Firmen besser zu lösen. Die Beachtung einiger wesentlicher Punkte kann das einzelne Vorhaben be- Allgemeine Information schleunigen und letztlich viel Zeit und Geld sparen. Wie Sie vielleicht über die Medien erfahren haben, haben die Gesetzgeber des Bundes und der Länder das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht gerade grundlegend verändert. Zum 01.01.1998 ist eine Novellierung des BAUGESETZBUCHES und eine neue BAYERISCHE BAUORDNUNG in Kraft getreten. Der Landkreis Erding hat die Änderungen in die vorliegende Broschüre aufgenommen und kann damit einen aktuellen Informationsstand anbieten. Ein redaktioneller Hinweis: Die Begriffe, die im Text durch Fettdruck dargestellt sind, finden Sie im Stichwortverzeichnis ,,Fachchinesisch“ (Seite 29) kurz erläutert. Wohnhaus mit Gewerbehalle Forstern Ökologisches Wohnhaus mit Wintergarten Bockhorn 5 Branchenverzeichnis Liebe Leser! Sie finden hier eine wertvolle Einkaufshilfe: einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Branche Seite Bank 34 Bausparen 34 Baustoffe U2, 18, U3 Bauträger – Bauunternehmen 36 Bauunternehmen 4, 8, 12, 25, 34 Bayerische Hausbau U4 Dachdeckerei 6 Dachdeckerei – Zimmerei 12 Elektroinstallation – planung 3, 6 Energieversorgung 21 Estriche 4 Finanzierung 34 Fliesen 4 Fliesen – Marmor 12, 36 Fliesen – Bäder 18 Fliesen-Natursteinbetrieb 4 Garten- und Landschaftsbau 8 Gemeinde Isen 8 Glaserei – Wintergärten 4 Glaserei – Kunstglaserei 12 Haus-Niedrigenergiehaus 18 Heizung – Sanitär 8 Heizung – Sanitärinstallation U3 Holzbau 12, 18 Holzbau – Zimmerei 25 Immobilien 34 Innenausbau 36 6 Branche Seite Branche Seite Innenausbau – Zimmerei – Messebau 7 Holzbau 3, 4, 6 Kachel- und Kaminöfen 4 Zimmerei – Bauschreinerei U2, 8 Kamine – Kachelöfen 18 Massivholzhausbau – Holzbau 36 U = Umschlagseite Metallbau – Kunstschmiede 3 Natusteine 36 Rolladenbau – Sonnenschutz 12 Sägewerk – Holzmarkt 3 Sägewerk – Mühle 12 Schlüsselfertiges Bauen U3 Schreinerei 7, 36 Schreinerei – Innenausbau U3 Stadt Erding 35 Ziegeleindeckungen Strom – Wasser Fassadenverkleidungen – Erdgas 21 StromverEingangsüberdachungen sorgung 18 Balkone Transporte – Baggerbetrieb Innenausbau 12 Wintergärten Trockenmörtel U2 Dachflächenfenstereinbau Verputze – Estriche 4 Aufstockungen Versicherungen – Baufinanzierung 85469 Walpertskirchen 34 v 0 81 22/4 24 84, Fax 4 22 Ziegel U3 Josef MAYER Zimmerei + Holzbau 76 2 des 2. Kauf Grundstückes Vielleicht haben Sie den ersten Schritt in Richtung „eigene vier Wände“, nämlich den Kauf oder die Überlassung eines Grundstücks, bereits erledigt. Falls dies nicht der Fall ist und Sie noch ganz am Anfang stehen, nachfolgend einige Tips zum Grundstückskauf: • Überprüfen Sie das angebotene Grundstück auf seine Tauglichkeit im Hinblick auf die angestrebte Nutzung. Stellen Sie dabei auch störende Einflüsse wie Immissionen durch Straßenverkehr, gewerbliche Betriebe usw. fest. • Erfragen Sie die Baugrundverhältnisse beim Verkäufer, bei den Nachbarn oder an der Gemeinde. • Erkundigen Sie sich vor dem Kauf eines Grundstücks bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung Kauf des Grundstücks oder im Landratsamt, ob es bei der angestrebten Bebauung bauplanungsrechtliche Probleme geben kann. • Sofern die Möglichkeit einer Bebauung unsicher ist (insbesondere am Ortsrand, im Außenbereich in „Splittersiedlungen“ etc.), stellen Sie in Abstimmung mit dem Eigentümer einen Antrag auf Vorbescheid über die Gemeinde an das Landratsamt. • Fordern Sie beim Kauf von bestehenden Gebäuden immer die alten Baugenehmigungsunterlagen vom Verkäufer an. Genehmigte Bauvorlagen erleichtern und beschleunigen die technische und rechtliche Prüfung bei angestrebten Erweiterungen oder Nutzungsänderungen. • Seien Sie vorsichtig bei angebotenen Grundstücken oder Grundstücksteilen im Außenbereich. Die oftmals versprochene Bauerwartung entpuppt sich meist als frommer Wunsch fernab jeglicher Realität. Führen Sie in solchen Fällen immer eine sorgfältige Recherche bei den zuständigen Behörden durch, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. • Prüfen und hinterfragen Sie bei sogenannten „Schnäppchen“ genau, warum das Grundstück günstig angeboten wird. Orientierungshilfe und eine Marktübersicht der Preise unbebauter Grundstücke finden Sie in der landkreisweiten Richtwerteliste des Gutachterausschusses beim Landratsamt. • Lassen Sie Ihre Finanzierung des Grundstücks im Zweifel durch die Hausbank oder die Bausparkasse durchchecken. PETER HUBER Bau- und Möbelschreinerei Innenausbau · Bauernmöbel Gröppenweg 5 85465 Langenpreising Flurstraße 9 85669 Pastetten Tel. 0 81 24 / 81 10 Fax 0 81 24 / 18 29 Tel. 0 87 62 / 4 04 · Fax 0 87 62 / 93 23 7 MARKT ISEN Siegfried Wagner Münchner Straße 12 84424 Isen Telefon 0 80 83 / 53 01-0 Telefax 0 80 83 / 53 01-20 Gartengestaltung und Gartenpflege Umgeben von bewaldeten Hügellandschaften, im oberen Isental gelegen, ist der Markt Isen ein echtes Naherholungsgebiet. Postamt in Isen, Finanzamt, Amtsgericht und Katasteramt in Erding, kath. Pfarrei, 2 Arztpraxen (5 Ärzte), 3 Zahnärzte, 2 Apotheken, Volksbank, Sparkasse. 1 Grundund Hauptschule, 3 Kindergärten. Bushaltestelle im Ort. Sehenswert: Pfarrkirche St. Zeno Sport- und Freizeitangbot: Kegelbahn, Wandermöglichkeiten, Tennisanlagen, Sportplatz und Turnhalle, privates Freibad. Derzeit werden 2 neue Baugebiete mit insgesamt 50 Wohneinheiten in Geschoßwohnungsbauten und 36 Doppelhaushälften ausgewiesen. Bürgermeister: Siegfried Fischer Leiter der Verwaltung: Werner Christofori ☞ 84424 Isen ☞ Vorwahl: ☞ Einwohner: ☞ Fläche: ☞ Seehöhe: GmbH REICH Anton Reich Heizung Sanitär GmbH Am Sandberg 24 84424 Isen Zäune u. Pflaster Rasenneuanlagen Baumfällungen Neubepflanzungen Ulrichstraße 1 · 84424 ISEN Telefon (0 80 83) 10 34 · Telefax (0 80 83) 94 93 K. WOLFBAUER GMBH BAUUNTERNEHMEN SEIT 1889 WOHNUNGSBAU -NEUBAU U. SANIERUNG GEWERBE- UND INDUSTRIEBAU 0 80 83 / 0 81 24 5.035 4.378 ha 500-600 m 84424 ISEN, DORFENERSTR. 13 TEL. 0 80 83-5 31 20, FAX 53 12 53 Fachbetrieb für Haustechnik mit eigenem Kundendienst – Heizung – Lüftung – Sanitär – Öfen und Herde – Solaranlagen Beratung – Planung – Ausführung Unser Service: Telefonische Bereitschaft und Ausführung der Arbeiten in allen Notfällen. Wir sind für Sie da! Telefon-Nr. 08083 / 8051 8 • • • • ZIMMEREI – BAUSCHREINEREI Isenweg 4 84424 Burgrain Telefon 0 80 83/6 72 Telefax 0 80 83/17 13 3 3. Eingabeplanung Wenn Sie die Grundstückssuche erfolgreich abgeschlossen haben, beginnt für Sie die schönste, aber auch die schwierigste Aufgabe - das Planen. des 3.1 Auswahl Entwurfsverfassers Der entscheidende Schritt auf dem Weg zu einer guten, funktionalen und wirtschaftlichen Planung ist die Wahl eines qualifizierten Entwurfsverfassers/Architekten. In Art. 68 BayBO ist geregelt, welche Berufsgruppen für welche Bauvorhaben bauvorlageberechtigt und nachweisberechtigt sind. Eine Liste der in der Nähe Ihres Wohnortes niedergelassenen Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieure bekommen Sie von der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstraße 4, 80637 München bzw. der Bayerischen Ingenieurkammer- Bau, Einsteinstraße 1 - 3, 81675 München. Auch im Branchentelefonbuch sind Architekten und Ingenieure aus der näheren Umgebung aufgeführt. Vereinbaren Sie mit dem ausgewählten Entwurfsverfasser einen unverbindlichen Informationstermin und lassen Sie sich Bauten zeigen, die er bereits geplant und errichtet hat. Sofern Sie einen Architekten Ihres Vertrauens gefunden haben, ist zu empfehlen, ihn über die Eingabeplanung hinaus mit der Werkplanung und Bauleitung zu beauftragen. Dadurch Eingabeplanung sichern Sie sich einen fachkundigen Ansprechpartner bis zur Bauvollendung und einen reibungslosen Ablauf der einzelnen Bauphasen. Übrigens empfiehlt es sich, den Entwurfsverfasser mit entsprechenden Vollmachten auszustatten (1 Kreuz auf dem Antragsformular), damit Ihr Architekt für Sie alle notwendigen Behördengänge erledigen und Sie entlasten kann. 3.2 Die Planung Die Umsetzung Ihrer Bauwünsche und Anforderungen an ein Raumprogramm und den Entwurf eines qualifizierten Eingabeplans sollten Sie dem beauftragtem Entwurfsverfasser überlassen. Er wird in enger Abstimmung mit Ihnen planen. Für eine ausgereifte Eingabeplanung sollten Sie sich genügend Zeit lassen und jeder Planungsschritt sollte im Einklang mit Ihren Anforderungen stehen. Nachträgliche Änderungen bereits eingereichter Unterlagen führen zu zeitlichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Änderungen während der Bauphase und eine Abweichung von den genehmigten Bauvorlagen können für Sie neben einer eventuellen Baueinstellung oft einen spürbaren Anstieg der Baukosten zur Folge haben. Also: Lassen Sie sich Zeit bei der Eingabeplanung! 3.3 Die Baugestaltung Die Baugestaltung eines Hauses und seine Wirkung auf die Umgebung, das Orts- und Landschaftsbild ist die Visitenkarte des Bauherrn. Bei der Planung eines ausgewogenen, gestalterisch ansprechenden Gebäudes sind einige Grundregeln zu beachten, die Sie als Bauherr auch kennen sollten: • Neu- und Umbauten sollten mit ihrer baulichen Umgebung und der Landschaft in Einklang stehen. • Eine ausgewogene Baukörpergestaltung ist abhängig vom Zusammenspiel der Proportionen der Bauteile, dem Verhältnis von Länge und Breite, Wand- zu Dachfläche, Wandhöhe und Dachform, Firstrichtung, Dachneigung und Traufausbildung entsprechend der umgebenden Bebauung. • Die Fassade sollte mit möglichst wenig verschiedenen Fensterformaten gegliedert sein. Zeitlos schön ist nach wie vor das hochrechteckige, zweiflügelige Fensterformat. • Der Abschluß eines Gebäudes durch ein ruhig wirkendes Dach ist wichtig. Zerklüftete, verwinkelte, mit vielen Gauben und Quergiebeln überfrachtete Dächer verunstalten das 9 Eingabeplanung 3.4 Das Grundstück im Gelände Gebäude, wirken unruhig und sind überdies unpraktisch, teuer und bauschadenträchtig. • Die Ausführung eines maßvollen Kniestockes bzw. einer steileren Dachneigung ermöglicht gemütliches „Wohnen unterm Dach,“ mit ausreichender Belichtung durch Fenster im Giebel. • Dachgauben sowie Zwerchgiebel mit Satteldach sollten möglichst in Zahl und Größe reduziert werden. Die Dachneigung sollte mindestens 35° betragen, da sonst die Dachaufbauten plump wirken. Die Einzelgaube sollte max. 1,50 m breit sein, schlanke Seitenwände und keine Dachrinnen haben. • Gestalterisch problematisch und generell nicht empfehlenswert sind folgende Details: Schräggeschnittene Traufen und Ortgänge; übergroße Kamine an der Gebäudeaußenwand; Dacheinschnitte; Gauben auf flachgeneigten Dächern unter 35° Dachneigung; Krüppelwalmdächer; übergroße Erker; Giebelbreiten über 11,00 m; zu hohe, abgesetzte Sockel; aufgeschüttete Terrassen (Hügelterrassen). 10 Bei der Planung sollten Sie den natürlichen Geländeverlauf unbedingt berücksichtigen und möglichst beibehalten. Da der vorhandene und der geplante Geländeverlauf in die Schnitt- und Ansichtszeichnungen des Bauantrages vermaßt einzutragen ist, sollte bei einem Hanggelände bereits vor der Eingabeplanung von einem Vermessungsingenieur ein Nivellement erstellt werden. Falls Sie bei der Höhenvermessung sparen, bringt dies meist Ärger bei der Bauausführung. Oftmals kommt es zu einer Verzögerung des Genehmigungsablaufes oder sogar zu einer Umplanung. Grundsätzlich sollte das Gebäude den Geländeverhältnissen angepaßt werden und nicht umgekehrt. Unnatürliche Abgrabungen und Aufschüttungen sind zu vermeiden. Durch die Split-Level-Bauweise läßt sich ein Hanggrundstück besonders geschickt bebauen. 3.5 Nachbarbeteiligung Setzen Sie die Eigentümer der benachbarten Grundstücke von einem geplanten Bauvorhaben in Kenntnis. Die Nachbarbeteiligung ist grundsätzlich in jedem Fall durchzuführen, auch im Freistellungsverfahren oder bei Anträgen auf Vorbescheid. Lediglich im Vorbescheidsverfahren kann (nicht muß) das Landratsamt - sofern der Bauherr dies beantragt - auf die Nachbarbeteiligung verzichten. Diese Verfahrensweise wird sich jedoch nur dann anbieten, wenn über die im Vorbescheidsverfahren gestellten Fragen ohne Einbeziehung des Nachbarn entschieden werden kann. Die Nachbarbeteiligung ist dann - ungeschmälert - im ausschließenden Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. In der Regel überläßt der Bauherr den Nachbarn den Eingabeplan zur Einsicht. In einem persönlichen Gespräch können Sie den Bauplan am besten erläutern und eventuell auftretende Mißverständnisse direkt klären. Mit der Zustimmung durch die Unterschrift verzichtet der Nachbar auf Rechtsmittel gegen das Bauvorhaben. Bei fehlender Nachbarunterschrift beteiligt das Landratsamt die Nachbarn im Rahmen einer Zustellung der Baugenehmigung. Die technische und rechtliche Prüfung des Antrages erfolgt unabhängig von der Nachbarunterschrift. 4 Das Genehmigungsverfahren 4 Das Genehmigungsverfahren Für sämtliche Vorhaben geringer oder mittlerer Schwierigkeit, die weder nach Art. 63 BayBo genehmigungsfrei noch nach Art 64 BayBo freigestellt sind, ist das vereinfachte Genehmigungsverfahren durchzuführen. Das reguläre Genehmigungsverfahren ist nur bei Sonderbauten durchzuführen. Der Weg eines Bauantrages im Genehmigungsverfahren Einreichung der Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung (dreifach) ➜ Vorprüfung durch Bauamtsverwaltung der Gemeinde; Behandlung des Antrags im Bauausschuß ➜ Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bzw. Verweigerung des Einvernehmens ➜ Weiterleitung an das Landratsamt (Genehmigungsbehörde) ➜ Registrierung des Antrages durch das Bausekretariat; Benachrichtigung des Bauherrn über den Eingang der Unterlagen im Landratsamt ➜ Vorprüfung durch den Baubereich, Vollständigkeitsprüfung; Benachrichtigung des Bauherrn bei fehlenden Unterlagen ➜ Beteiligung eventuell notwendiger Träger öffentlicher Belange ➜ Technische Überprüfung des Bauvorhabens ➜ Rechtliche Überprüfung Baugenehmigung Art. 72 11 Transport und Erdbewegungen Baggerbetrieb, Radlader FLIESEN – MARMOR HOPF Josef Linner Freisinger Straße 32c 85435 Erding Tel. 0 81 22/4 83 84 Fax 0 81 22/47 87 21 Zimmerei · Dachdeckerei Nikolaus Hintermaier Ihr Fachgeschäft für Fliesen und Natursteine Rinninger Weg 3 · Tel. 0 80 81/34 46 84405 Dorfen ELEKTRO HOFBAU UER GmbH ❃ Balkone ❃ Holzbau ❃ Wandverkleidungen Vom Dachstuhl bis zur Dachrinne fertigen wir Ihr komplettes Dach Manhartsdorf 19 · 86456 Wartenberg Tel. 0 87 62/12 67 · Fax 0 87 62/30 38 • Elektro-Installation • Antennenbau • Blitzableiter-Inst. • Geräte • Reparaturen • Planung 84427 St. Wolfgang · Hauptstraße 22 Telefon 0 80 85/9 44 01 · Telefax 0 80 85/9 44 02 Isolierglasfabrik Glasbau Kellnberger NOKE-GLAS Bauglaserei Kunstglaserei Ganzglaskonstruktionen Glastüren Duschwände Glasbau Kellnberger Pesenlerner Straße 6 · 85456 Wartenberg Telefon 0 87 62/30 31 · Fax 0 87 62/30 34 FRANZ SCHMID GmbH Bauunternehmen Rolladenbau · GmbH was sonst?! Wir bieten: Rolladen · Markisen · Rolltore Roßmais 1 · 84416 Taufkirchen/Vils Telefon 0 80 84/23 33 · Fax 0 80 84/85 82 SÄGEWERK & MÜHLE KARL MAURER • Palettenfertigung Zöpfstraße 5 84405 Dorfen Tel. 0 80 81/24 22 Fax 0 80 81/46 67 12 • Holzhandlung • Lohnschnitt 84427 St. Wolfgang · Tel. 0 80 85/2 21 · Fax 14 65 5 5. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 64 BayBO) Das Freistellungsverfahren war das Kernstück der Bauordnungsnovelle 1994. Im Zuge der ‹berarbeitung der Bayerischen Bauordnung wurde es zum 1.1.1998 noch erweitert. Nach Art. 64 BayBO ist es nunmehr möglich: • Wohnhäuser bis zur Hochhausgrenze (22 m Wandhöhe), wobei die Gebäude neben einer Wohnnutzung teilweise oder auch ganz einer freiberuflichen (z.B. Praxisräume für Ärzte oder Rechtsanwälte) oder vergleichbaren gewerblichen (z.B. Immobilienoder Reisebüros) Benutzung dienen können. • eingeschossige gewerbliche Lagergebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und mit Grundflächen von nicht mehr als 500 qm (soweit sie keine Sonderbauten sind). • eingeschossige handwerklich oder gewerblich genutzte Gebäude in Gewerbe- und Industriegebieten mit freien Stützen von nicht mehr als 12 m und mit Grundflächen von nicht mehr als 500 qm (soweit sie keine Sonderbauten sind). jeweils einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ohne Baugenehmigung zu errichten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: • das Vorhaben muß im Umgriff eines qualifizierten Bebauungsplanes errichtet werden. • die Erschließung muß gesichert sein. • die Gemeinde muß erklären, daß kein Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden muß. Bitte beachten Sie: Auch im Genehmigungsfreistellungsverfahren müssen vor Baubeginn, spätestens jedoch vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte, die bautechnischen Nachweise über Standsicherheit (einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile), Schall-, Wärme- und vorbeugender Brandschutz erstellt sein. Wichtig: Das Bauvorhaben muß selbstverständlich dem Bebauungsplan auf „Punkt und Komma“ entsprechen, um freigestellt werden zu können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Änderung von den freigestellten Bauplänen eine Baueinstellung bzw. ein Baugenehmigungsverfahren nach sich ziehen kann. Im ungünstigsten Fall kann es für den Bauwerber neben einem Zeitverlust zu einem kostenintensiven Rückbau kommen. Wie funktioniert das Freistellunsverfahren Einreichung der Bauvorlagen (Formblatt/Baupläne etc.)bei der Gemeinde + Benachrichtigung der Nachbarn vom geplanten Vorhaben M O N Gemeinde erklärt ob Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll ja 1 A nein oder keine Äußerung binnen 1 Monats Baugenehmigungsverfahren erforderlich T Bauherr kann mit dem Bau beginnen, allerdings ist Ausführungsbeginn mind. 1 Woche vorher dem Landratsamt mitzuteilen. 13 Sonstige genehmigungsfreie Bauvorhaben geneh6. Sonstige migungsfreie Bauvorhaben (Art. 63 BayBO) Im Artikel 63 BayBO sind alle Bauvorhaben aufgeführt, für die keine Genehmigung erforderlich ist und kein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchzuführen ist. Beispiele: • Gebäude ohne Feuerungsanlagen (z.B. Gartenhütten) mit einem umbauten Raum bis zu 75 cbm, sofern sie nicht im Außenbereich liegen. • Grenzgaragen und überdachte Stellplätze, sofern sie nicht im Außenbereich liegen und die Anforderungen des Art 7 Abs.4 BayBO einhalten: d.h. Nutzfläche maximal 50 qm, Wandhöhe maximal 3 m, Wandlänge maximal 8 m. Es ist darauf zu achten, daß insgesamt die Grenzbebauung auf dem Grundstück 50 qm Gesamtnutzfläche sowie eine Gesamtlänge der Außenwände von 8 m je Grundstücksgrenze nicht überschreiten darf. • Haustechnische Anlagen (z.B. Heizungs-, Sanitärund Elektroinstallationen etc.). • Feuerstätten bis zu 50 kW Leistung (das ist in 14 6 der Regel bei jedem Einfamilienhaus/Doppelhaus etc. der Fall), einschließlich der Erneuerung und Modernisierung von Feuerstätten mit einer Leistung von mehr als 50 kW ohne wesentliche Erhöhung der Leistung. • Errichtung und Änderung von Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen in der Dachfläche, in der Fassade oder auf Flachdächern, im übrigen bis zu einer Fläche von 9 qm. • Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen (Reihenhäuser) bis zu einer Höhe von 2 m und einer Tiefe von 4 m. • Die Errichtung und Änderung von Fenstern und Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in Gebäuden, soweit diese nicht gewerblichen Zwecken dienen (also in Wohngebäuden). • Die Errichtung und Änderung von Dachflächenfenstern (nicht: von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten, es sei denn diese entsprechen den ausdrücklichen Festsetzungen eines geltenden Bebauungsplanes). • Verkleidungen und Verblendungen. • Einbau einzelner Aufenthaltsräume zum Wohnen (nicht: einer kompletten Wohnung) im Dachgeschoß eines Wohngebäudes (z.B. als Erweite- rung einer unter dem Dachgeschoß liegenden Wohneinheit). Die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes dürfen dabei nicht verändert werden. • Nichttragende und nicht aussteifende Bauteile (z.B. Trennwände etc.). Wichtig: Obwohl für diese Bauvorhaben keine Baugenehmigung erforderlich ist, können ggf. andere Gestattungen erforderlich sein. Wer beispielsweise ein Baudenkmal baugenehmigungsfrei ändert, braucht trotzdem eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Bitte beachten Sie: Wer genehmigungsfrei baut, muß sich an das geltende Recht halten und ist dafür selbst verantwortlich. Beispielsweise muß auch ein baugenehmigungsfreies Gebäude die gesetzlichen Abstandsfllächen einhalten. Einteilung der Baubereiche Auskunft: Baubereich A: z 0 81 22/58-2 37 Baubereich B: z 0 81 22/58-2 37 Baubereich C: z 0 81 22/58-2 80 Baubereich D: z 0 81 22/58-2 80 15 Zuständigkeiten im Kreisbauamt 7 Allgemeine Sprechzeiten Landratsamt Erding, (z 08122/58-0) Montag bis Freitag Donnerstag Nachmittag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Abteilung 4 Baurecht, Naturschutz, Denkmalschutz,Wohnungswesen Abteilungsleiterin Irmgard Gihl z Regierungsrätin Marita Binder z Frau Gallmüller-Hauber Adolf Kienmüller z Sachgebietsleiter Peter Beuschel z Sachgebietsleiter Georg Wendlinger z (im Bereich eines Bebauungsplanes und im Innenbereich) Robert Ternes z (im Außenbereich) Vorzimmer Terminvereinbarung Bauaufsicht, Verwaltung Bauleitplanung, Verwaltung Schwarzbaubeseitigung Schwarzbaubeseitigung 16 58-231 58-230 58-233 58-241 58-115 58-252 Abteilung 5 Bauwesen, Planung und Bauordnung Abteilungsleiter Kreisbaumeister Vorzimmer Terminvereinbarung Bauaufsicht Technik Sachgebietsleiter Bauleitplanung Technik Sachgebietsleiter Gutachterausschuß/ Bodenrichtwerte Uwe Wilsdorff Baudirektor Marita Binder Ilona Gallmüller-Hauber Johannes Gribl z 58-232 Wolfgang Thomas z 58-332 Monika Bachschneider z 58-254 Baubereich A Erding, Lengdorf,Walpertskirchen,Wörth Bausekretariat Terminvereinbarung Allgemeine Auskünfte Technischer Sachbearbeiter Verwaltungssachbearbeiter Baukontrollen Anita Froschauer z 58-237 Johann Forster Michael Beuschel Johann Unterreitmeier (Erding) Quirin Wegele (ohne Stadt Erding) z 58-234 z 58-234 z 58-239 z 58-230 z 58-233 z 58-239 Baubereich B Buch am Buchrain, Dorfen, Forstern, Isen, Pastetten, St.Wolfgang Bausekretariat Terminvereinbarung Allgemeine Auskünfte Technischer Sachbearbeiter Verwaltungssachbearbeiterin Baukontrollen Margit Reichhart z 58-237 Rupert Prediger Brigitte Klapfenberger-Lex Johann Unterreitmeier Günther Lex z z z z 58-235 58-235 58-239 58-239 Zuständigkeiten im Kreisbauamt Baubereich C Berglern, Bockhorn, Fraunberg, Hohenpolding, Inning am Holz, Kirchberg, Langenpreising, Steinkirchen,Taufkirchen,Wartenberg Bausekretariat Terminvereinbarung Allgemeine Auskünfte Technischer Sachbearbeiter Verwaltungssachbearbeiterin Baukontrollen Waltraud Haider z 58-280 Jürgen Mayr Jutta Riermeier Günther Lex Quirin Wegele z z z z 58-236 58-236 58-239 58-239 Baubereich D Eitting, Finsing, Moosinning, Neuching, Ottenhofen, Oberding Bausekretariat Terminvereinbarung Allgemeine Auskünfte Technischer Sachbearbeiter Verwaltungssachbearbeiter Baukontrollen Yvonne Kormann z 58-280 Johannes Gribl Adolf Kienmüller Quirin Wegele z 58-233 z 58-233 z 58-239 Baubereich F Flughafen München Technischer Sachbearbeiter Verwaltungs-Sachbearbeiter Andreas Bell Georg Wendlinger Wohnungsbauförderung gesamter Landkreis Vorzimmer Terminvereinbarung Allgemeine Auskünfte Sachgebietsleiter, Verwaltung Technischer Sachbearbeiter Christine Wippenbeck z 58-244 Albert Huber Josef Buksek z 58-265 z 58-267 Alexandra Rampl Johann Forster z 58-244 z 58-234 Robert Ternes, Alexandra Rampl Anton Euringer Herbert Fröschl Rita Föhringer z z z z z 58-115 z 58-115 Denkmalschutz Verwaltungssachbearbeiterin Technischer Sachbearbeiter Naturschutz Verwaltungssachbearbeiter Verwaltungssachbearbeiterin Fachliche Beratung Fachliche Beratung Fachliche Beratung 58-244 58-243 58-243 58-242 Vorsitz des Gutachterausschusses Wolfgang Thomas z 58-249 17 Ausgezeichnet mit dem ÖKO-Preis 1995 ZimmerMeisterHaus Wo h n k u l t u r a u s d e r N a t u r Das erschwingliche Niedrigenergiehaus in Holzbauweise mit den entscheidenden Vorteilen: ➠ Gesundes und angenehmes Wohnen. 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Villeroy + Boch) – Marmor – Granit • Alles für das Bad (auch zum Selbsteinbau) Hauptstraße 17 · 85659 Forstern Telefon 0 81 24/85 87 · Telefax 0 81 24/76 57 Mobiltelefon 01 72/6 00 56 85 BAUSTOFFE ERDING Tel. 0 81 22/97 88-0 18 WARTENBERG MÜNCHEN Tel. 0 87 62/35 39 Tel. 0 89/3 22 69 82 8 Ansprechpar tner in den Gemeinden Gemeinde Gemarkungen Sprechzeiten Ansprechpartner Telefon VG Wartenberg Berglern Berglern Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Waitzenauer 08762/730916 Herr Rost 08762/730918 Bockhorn Bockhorn, Grünbach, Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Eschlbach, Matzbach, Mi. von 17.00 - 18.30 Uhr Salmannskirchen Frau Rauch Herr Schoder 08122/995310 08122/995314 Buch am Buchrain Buch am Buchrain Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13. 00 - 18.00 Uhr Herr Bürgermeister Ostermaier Dorfen Dorfen, Eibach, Grüntegernbach, Zeilhofen, Hausmehring, Wasentegernbach, Watzling, Stollnkirchen, Schwindkirchen, Schiltern Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 14.00 - 18.00 Uhr Herr Seitz Eitting VG Oberding Eitting (siehe Oberding) Erding Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 14.00 - 17.30 Uhr Herr Aiglstorfer Herr Wurl 08122/408413 08122/408413 Finsing Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 15.30 - 18.00 Uhr Herr Fryba 08121/990531 08124/531711 08124/531727 08124/1594 08081/41119 Forstern Forstern Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Wimmer Herr Ganter Fraunberg Fraunberg, Reichenkirchen, Thalheim Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Di. von 14.00 - 19.00 Uhr Herr Eugel Hohenpolding Hohenpolding, Sulding Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Eibl 08084/1025 Inning a. Holz Inning am Holz Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Eibl 08084/1025 Isen Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 14.00 - 18.00 Uhr Herr Deuschl Herr Christofori Isen, Westach, Mittbach, Schnaupping, Thonbach, Sollacher Forst 08762/32012 08083/530113 08083/530114 19 Ansprechpar tner in den Gemeinden 20 Gemeinde Gemarkungen Sprechzeiten Ansprechpartner Telefon Kirchberg Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Herr Rosenhuber Langenpreising Langenpreising Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Telesz Herr Sellmeier 08762/730917 08762/730925 Lengdorf Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Mo. - Mi. von 13.00 - 18.00 Uhr Herr Geisberger 08083/532022 Di. von und von Do. von und von Fr. von Herr Bürgermeister08083/532010 Rübensaal Kirchberg Lengdorf, Matzbach 13.30 18.30 8.30 14.00 16.30 - 16.30 20.00 12.00 18.00 18.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 08084/1025 Moosinning Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 14.00 - 18.00 Uhr Herr Renner 08123/930216 VG Oberneuching Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Mi. von 13.00 - 18.00 Uhr Herr Lex Herr Listl Oberding Oberding, Notzing Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.30 - 18.00 Uhr Frau Strobl Frau Zens VG Pastetten Pastetten Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Herr Bürgermeister Sandtner St. Wolfgang St. Wolfgang, Gatterberg, Jeßling, Lappach, Pyramoos, Schönbrunn Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 14.00 - 18.30 Uhr Frau Wavika Herr Donhauser VG Steinkirchen Steinkirchen, Hofstarring Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Mo. - Mi. von 13.00 - 16.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Eibl 08084/1025 Taufkirchen/Vils Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.30 - 19.00 Uhr Herr Baumgartner 08084/3721 08123/1033 08123/1033 08122/970151 08122/970150 08124/1594 08085/18822 08085/18826 Wartenberg Auerbach, Wartenberg Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Do. von 13.00 - 18.00 Uhr Frau Hofmaier Herr Rost 08762/730929 08762/730918 VG Hörlkofen Wörth, Walpertskirchen Mo. - Fr. von 8.00 - 12.00 Uhr Di. von 13.00 - 18.00 Uhr Herr Helfrich Herr Wanderer 08122/975914 08122/975917 9 und 9. Bauvorhaben Denkmalschutz Der Erhalt von Baudenkmälern gehört zu den wichtigen Kulturaufgaben des Staates und der Gesellschaft. Nachfolgenden Generationen sollen die charakteristischen Bauwerke der vorangegangenen Stilepochen als Kulturgut und Geschichtsdokumente erhalten bleiben. Der Denkmalschutz gilt dabei nicht nur den Prunkstücken wie Schlössern oder Kirchen, sondern auch Bürgerhäusern, Bauernhöfen, Handwerkergebäuden. Auch sogenannte technische Baudenkmäler wie Fabriken und Brücken, aber auch historische Parkanlagen sollen als lebendige Abbilder der Vergangenheit erhalten werden. Oft kann ein ganzer historischer Ortskern mit seinen typischen Gebäuden unter Denkmalschutz stehen (Ensemble). Manchmal stehen auch nur bestimmte wertvolle Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz, beispielsweise ein Dachstuhl, ein gemauertes Ge- Für das Zeichen für Energievernunft setzen wir uns ein, z. B. mit Wasserkraft Das Wasserkraftwerk Altenerding besteht seit über 100 Jahren und war die erste Drehstromzentrale in Bayern. Bauvorhaben und Denkmalschutz wölbe, ein Innungsschild oder ein altes Tor. Unsere Kulturgüter liefern wertvolle, anschauliche Belege für die historische Entwicklung von Stadt und Land. Die Baudenkmäler formen den unverwechselbaren Charakter unserer Städte und Dörfer und der Landschaft. Alle unter Denkmalschutz gestellten Objekte sind in einer Liste eingetragen, die Sie bei der Gemeinde oder dem Landratsamt einsehen können. An Baudenkmälern ist jede bauliche Veränderung erlaubnispflichtig, d.h. auch für sonst genehmigungsfreie Baumaßnahmen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) einzuholen. Planungen für Baudenkmäler erfordern viel Fingerspitzengefühl und Fachkenntnisse. Sie sollten deshalb bereits frühzeitig einen mit alter Bausubstanz erfahrenen Fachmann einschalten. In weiten Bereichen des Landkreises Erding bestehen Reste einer frühge- schichtlichen, keltischen oder römischen Besiedelung, sog. Bodendenkmäler. Bei Neubauten, vor allem in neuen Baugebieten ist beim Erdaushub auf archäologische Funde zu achten. Die Verdachtsflächen für Bodenfunde sind in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden eingetragen. Bauvorhaben die in einem Bereich errichtet werden, in dem Bodenfunde vermutet werden, müssen spezielle Auflagen und Bedingungen erfüllen, z.B. muß die Humusabtragung hier besonders schonend und mit speziellem Gerät vorgenommen werden. Eventuelle Funde sind dem Landesamt für Denkmalpflege oder der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt anzuzeigen. Sie sollten sich rechtzeitig über mögliche Bodenfunde informieren und ggf. einen entsprechenden Zeitvorlauf einplanen. Blockheizkraftwerken Zwei BHKW sorgen für rationellen Energieeinatz in der Eissporthalle und im Frei-/Hallenbad. Brennstoffzellen Mit unserer Beteiligung am ersten Brennstoffzellen-Blockheizkraftwerk in Bayern unterstützen wir diese wegweisende Technologie. Solarabsorber Auf 1.000 m2 wird die Sonne angezapft und zur Beheizung des Badewassers genutzt. Solarkollektoren Bereits seit 1980 haben wir Solarkollektoren im Einsatz und damit frühzeitig die Solartechnik unterstützt. Solarstrom wird an Schulen mit unserer Unterstützung erzeugt und bei Tarifkunden durch eine kostenorientierte Vergütung gefördert. 21 B e i s p i e l e f ü r Tr a d i t i o n Altes Schulhaus Rapolskirchen 22 Moorbauernhaus Zusdorf B e i s p i e l e f ü r Tr a d i t i o n Schloß Kaling Bürgerhäuser Stadt Erding 23 Freiflächengestaltung 10. Bauvorhaben und Freiflächengestaltung Gartengestaltung Ein Garten soll fachgerecht, möglichst naturnah, standortgemäß und dazu noch individuell angelegt werden, damit Sie sich darin „wohl fühlen“ und den nötigen Ausgleich zur Berufswelt finden. Dazu sind die eigenen Wünsche und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ein Garten in der Stadt sieht anders aus als am Stadtrand, in einer Neubausiedlung oder in einem Dorf. Bitte beachten Sie: Für manche Ortsbereiche bestehen rechtskräftige Bebauungspläne und/oder gemeindliche Ortssatzungen mit Festsetzungen zur baulichen und grünordnerischen Gestaltung. Bitte fragen Sie in der zuständigen Gemeinde nach. Raumgliederung Mit Bäumen Gehölzen können Sie Räume schaffen und den Garten in unterschiedliche Bereiche wie Obst- und Gemüsegarten, Erlebnisbereich für Kinder, Pflanzflächen für Stauden und Gehölze, naturnaher Gartenbereich mit Wildgehölzen 24 1 0 10 oder Vorgarten aufteilen. Ein Grundstück muß nicht rundum mit Büschen, Sträuchern und Hecken abgeschlossen sein, schöne Ausblicke bleiben offen, Störendes wird verdeckt. Falls ausreichend Platz für einen Hausbaum vorhanden ist, sollten Sie einen Laubbaum (z.B.: Linde, Nußbaum, Kastanie, Eiche, Buche, Berg- und Spitzahorn) pflanzen. Er schafft ein gutes Klima, prägt die Gartenstimmung und erhöht den Erlebniswert. Heimische Gehölze: Als Eingrünung, mindestens 3 m breit, pflanzen Sie am besten standortgerechte, heimische Gehölze (z.B. Haselnuß, schwarzen Holunder, Kornelkirsche, Wildrosen, roten Hartriegel, Heckenkirsche, Liguster usw.). Diese blühen im Frühjahr, tragen Früchte im Herbst und bieten Lebensraum für Vögel und viele andere Tierarten. Vielleicht können Sie die Hecke mit Ihrem Nachbarn gemeinsam an der Grundgrenze pflanzen. Grundsätzlich gelten jedoch die gesetzlichen Regelungen des Nachbarrechts. Danach ist bei Gehölzen (auch Hecken) bis zu 2 m Höhe ein Mindestabstand von 50 cm, bei Gehölzen (auch Hecken) über 2 m Höhe ein Mindestabstand von 2 m zur Nachbargrenze einzuhalten. Wege und Einfriedungen Die Wege sollten nicht den Gartenraum teilen, sondern am Rand verlaufen oder Staudenbeete einfassen und den verschiede- nen Gartenbereichen Raum lassen. Zum Schutz des Grundwassers sollte so wenig Fläche wie möglich versiegelt werden. Verwenden Sie deshalb sickerfähige Beläge wie Pflaster mit Rasenfuge, Kies und Drainpflaster. An der Grundstücksgrenze zum Nachbarn kann ein grüner Maschendrahtzaun stehen, der beidseitig eingewachsen, kaum noch zu sehen ist. An der Straßenseite soll ein sichtbarer, abgrenzender Holzzaun stehen, dem Dorfcharakter entsprechend aus senkrechten Halbrundhölzern, im städtischen Bereich auch aus Profillatten. Für das Ortsbild nachteilig sind Mauern, die auch für Pflanzen und Tiere eine unüberwindbare Barriere bilden. Vergessen Sie nicht: Die zulässige Zaunhöhe und Gestaltung kann auch in Bebauungsplänen oder entsprechenden Ortssatzungen festgesetzt sein. Wasser im Garten Wasser sollte in keinem Garten fehlen, etwa ein sprudelnder Brunnen im Innenhof oder eine Vogeltränke, an der Terrasse ein Gartenteich mit Seerosen oder ein kleiner Bachlauf, je nach den örtlichen Gegebenheiten und nach Ihren persönlichen Wünschen. Für Wasseranlagen und für die Gartenbewässerung verwenden Sie am besten das Dachwasser, aufgefangen in einer Regenwassertonne oder einer Zisterne. Freiflächengestaltung Garten im Dorf Die Nutzgartenkultur hat eine alte Tradition. Aus den Bauerngärten haben sich unsere heutigen, modernen Ziergärten entwickelt, die im ländlichen Bereich mit den Pflanzen und Materialien an diesem Ursprung anknüpfen sollten. Schöne offene Gärten prägen mit ihrer Blütenpracht das Ortsbild positiv. Abzulehnen sind nichtheimische, standortfremde Anpflanzungen, wie z.B. Thujenhecken. Nadelgehölze fügen sich nach Gestalt und Farbe grundsätzlich nicht in den dörflichen Charakter ein. Städtischer Garten Im Siedlungsbereich mit dichter Bebauung sind die schmalen Vorgärten ein Teil des Straßenraumes. Sie wirken im Ortsbild am besten ohne Umzäunung als öffentliches Grün. Schmale Reihenhausgärten können mit geschnittenen Hecken (z.B. Hainbuche, Rotbuche, Feldahorn, Kornelkirsche, Liguster, Eibe) platzsparend eingefaßt werden. Auch kleinkronige Bäume wie Mehlbeere, Rotdorn, Apfeldorn, Pflaumendorn und Obstbäume können hier gepflanzt werden. Pflanzungen am Ortsrand Durch großzügige Pflanzungen aus heimischen, bodenständigen Sträuchern und Bäumen unterschiedlicher Art und Höhe soll am Ortsrand eine Siedlung harmonisch in die umliegende Landschaft eingebunden werden. Ein kurzgeschorener englischer Rasen ohne Gehölze oder geschnittene Thujenhecken sind hier falsch. Arbeiten vor und während der Baumaßnahme Ein auf dem Baugrundstück bestehender, erhaltenswerter Baumbestand ist im Wurzel- und Kronenbereich während der Bauarbeiten mit einem stabilen Zaun zu schützen. Der ausgehobene Oberboden sollte zu einer Miete aufgeschüttet und mit Gründüngungspflanzen (z.B. Ackersenf, Bienenweide, Lupine usw.) angesät werden, um den wertvollen Mutterboden für das zukünftige Gedeihen Ihrer Gartenpflanzen zu erhalten. Bitte beachten Sie: Soweit für ein Bauvorhaben ein eigener Freiflächengestaltungsplan gefordert wird (z.B. regelmäßig für Bauvorhaben in Ortsrandlagen), sind dessen Festsetzungen maßgeblich. Weitere wertvolle Hinweise erteilen die Gartenbauvereine, die Gartenarchitekten, die Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Baumschulen und Staudengärtnereien sowie die Kreisfachberater für Gartenbau- und Landespflege und die Naturschutzbeauftragten im Landratsamt. Ansprechpartner: Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege Juliane Friedemann Peter Arweck z 08122/58-253; Hauptamtliche Fachkräfte für Naturschutz und Landschaftspflege Rita Föhringer Anton Euringer Herbert Fröschl z 08122/58-243 oder 242 Baustoffe + Bauplanung Am Sandberg 4 84424 Isen · Telefon 0 80 83/6 69 25 Staatliche Wo h n u n g s b a u f ö r d e r u n g 1 1 11 Die Förderungsvoraussetzungen und die Höhe des Förderungsbetrages sind von verschiedenen Kriterien abhängig, so z.B.: • vom Jahreseinkommen des/der Antragsteller 11. Staatliche Wohnungsbauförderung sowie Wohnungsbauförderung des Landkreises Erding Die Wohnungsbauförderungsbestimmungen 1992 wurden im Jahr 1997 umfassend neu geregelt. Alle angebotenen Fördermöglichkeiten wurden in einem, dem sogenannten Dritten Förderungsweg, zusammengefaßt. Vorausgeschickt werden muß, daß die Förderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt. Gefördert wird mit einem zinsfreien Baudarlehen die Schaffung von Wohnraum durch Bau und Ersterwerb von Familienheimen, Erwerb von Eigentumswohnungen, Ausbau von Dachgeschossen sowie Erweiterung bzw. Ausbau bestehender Wohneinheiten. In Härtefällen, für Familien mit zwei oder mehr Kindern und für Familien mit Behinderten, kann ausnahmsweise auch der Erwerb von vorhandenem Wohnraum gefördert werden. 26 • der Anzahl der Familienmitglieder • von der Gebietskategorie, in der der Ort der Baumaßnahme liegt • von der Anzahl der geschaffenen Wohnräume • von der Größe der Gesamtwohnfläche. Ergänzt wird dieses staatliche Förderungsprogramm bei Bedarf durch ein kommunales Förderdarlehen des Landkreises Erding. Dieses sogenannte Aufwendungsdarlehen unterstützt den Bauwilligen über 10 Jahre bei seiner Zinsund Tilgungsbelastung. Antragsberechtigt sind Landkreisbürger, die mindestens seit 3 Jahren im Landkreis Erding ihren Hauptwohnsitz haben oder seit mindestens 5 Jahren im Landkreis Erding arbeiten oder bereits mindestens 15 Jahre im Landkreis Erding gewohnt haben und in den Landkreis zurückkehren. Bei allen Förderdarlehen muß der Antrag vor Baubeginn bzw. vor Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gestellt werden. Grundsätzlich ist der Baubeginn bzw. der Abschluß des notariellen Kaufvertrages erst nach Darlehensbewilligung möglich. Falls Sie ein staatliches Förderprogramm zur Baufinanzierung in Anspruch nehmen, sollten Sie sich wegen der komplizierten Bestimmungen frühzeitig mit der Bewilligungsstelle beim Landratsamt in Verbindung setzen. Dort ist auch die „Erdinger Bürgerinformation“ erhältlich, in der die geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen für die Gewährung von staatlichen und kommunalen Förderungsdarlehen ausführlich dargestellt sind. Ansprechpartner Albert Huber z 08122/58-265 Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Zimmer 236 Donnerstag von 13.00 bis 17.00 Uhr 1 2 12 12. Entsorgung von Baustellenabfällen Wo gehobelt wird, da fallen Späne! - eine Weisheit, die trefflicherweise auf jede Bautätigkeit paßt. Ob es sich um kleine Renovierungsarbeiten oder um Großbaustellen handelt, es fallen unvermeidbare Abfälle an. Notwendig ist, diese zu sortieren und einer Verwertung bzw. ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Wir raten Ihnen, die Abfälle gleich an Ort und Stelle zu trennen. Je besser die Entsorgung von Baustellenabfällen Sortierung, desto leichter lassen sich Geld, Zeit und unnötiger Ärger einsparen. Es gilt grundsätzlich für die einzelnen Abfallstoffe das Getrennthaltungsgebot. Dadurch wird verhindert, daß durch die Vermischung der unterschiedlichen Abfälle die Wertstoffe so verschmutzt werden, daß eine Verwertung ausscheidet. Baustellenmischabfälle bestehen aus verschiedensten Abfallstoffen. Diese müssen vor der entsprechenden Entsorgung sortiert werden in Abfälle zur Verwertung (Wertstoffe), Abfälle zur Beseitigung und in Problemabfälle. Alte Fenster und Türen, Mauerwerkabbruch, Ziegelbruch, Verpackungsfolien und -kartonagen, verschmutztes Styropor, Spanplatten, Fliesen, Wasserleitungsrohre - wohin mit diesen Abfällen? Geschoßwohnungsbau Erding 27 Entsorgung von Baustellenabfällen Was gehört wohin? Abfallgruppe Abfallart Entsorgungswege Bauschutt (mineralische Stoffe) Beton, Mörtel, Mauerwerkbruch, Verputz Bauschuttdeponien Bauschuttdeponien oder Bauschuttrecyclinganlagen Wertstoffe Papier, Kartonagen, Holz, Grüngut, Folien, Styropor, Metalle Kleine Mengen w Recyclinghöfe Größerer Mengen w Entsorgungsunternehmen Restmüll Ausgehärtete Lack-, Farb- und Klebreste, Gipsfaserplatten, Stein- und Glaswollreste, Teppichböden, Tapeten, verschmutzte Folien, verschmutztes Styropor, Kitt- und Spachtelabfälle, Dispersionsfarbe Kleine Mengen w Restmülltonne Größere Mengen w Kreismülldeponie Problemabfälle Flüssige Farben und Lacke, Leuchtstoffröhren, Batterien, Leimreste, Lösungsmittel etc. Haushaltsübliche kleine Mengen w Problemmüll-Sammlung Größere Mengen w Entsorgungsfachbetrieb Heizungsanlagen Fachbetrieb oder Auskunft im Landratsamt Telefon 08122/58-285. Bei Stillegung und Ausbau Die Vielfalt der Abfälle, die am Bau anfallen und deren Entsorgungswege setzen gute Informationen voraus. Haben Sie noch Fragen? Die Abfallberatung des Landkreises Erding, z 08122/58-317, berät Sie gerne! 28 1 3 13 Stichwort13. Ein verzeichnis - Fachchinesisch Abgrabungen/Aufschüttung Abgrabungen und Aufschüttungen sind meist unerwünschte Veränderungen des natürlichen Geländeverlaufes und führen oft zu Verzögerungen im Genehmigungsablauf. Auch geringfügige Geländeveränderungen müssen in den Eingabeplänen deutlich dargestellt und vermaßt werden. Antrag auf Vorbescheid Der sogenannte Vorbescheidsantrag dient dazu, einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben abzuklären bevor ein Bauantrag eingereicht wird, um Planungskosten und Zeit zu sparen. Er ist in Gebieten sinnvoll, in denen häufig planungsrechtliche Probleme auftreten können (z.B. am Ortsrand oder in einer Splittersiedlung). Der Vorbescheidsantrag sollte in Frageform gestellt werden, z.B.: „Ist die Errichtung eines Wohnhauses in der angegebenen Lage und Größe zulässig?“ Oftmals genügen als Unterlage neben den allgemeinen Antragsformblättern ein Lageplan M 1 : 1000, in dem die Grundfläche des geplanten Bauvorhabens eingezeichnet ist. Außenbereich (§ 35 BauBG) Als Außenbereich werden planungsrechtlich alle Bereiche bezeichnet, die außerhalb einer größeren gewachsenen Ortschaft liegen, also die freie Landschaft, kleinere Dörfer, Weiler oder Einöden. Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis Im Außenbereich ist eine Bebauung grundsätzlich nicht möglich. Nur sogenannte privilegierte Bauvorhaben, also z.B. Gebäude der Land- oder Forstwirtschaft etc., sind im Außenbereich zulässig. Die Abgrenzung des Außenbereiches zum bebauten Innenbereich ist am Ortsrand oft schwierig. Beispielsweise sind Teile eines Grundstückes, die in den Außenbereich hinausragen, planungsrechtlich anders zu beurteilen, als der bereits bebaute Grundstücksteil im Innenbereich. Auch bereits vorhandene Gebäude im Außenbereich, z.B. in Splittersiedlungen, müssen eine genehmigte Nutzung haben und können nicht so ohne weiteres zum Wohnen genutzt werden. Am besten sollte sich jeder Bauherr vorher über die planungsrechtliche Situation informieren. Bauleitung Ein reibungsloser Bauablauf spart Zeit und Geld. Der Bauleiter ist verantwortlich für den Baufortschritt und die Baudurchführung. Es empfiehlt sich, dem Architekten sowohl die Entwurfs- und Werkplanung als auch die Bauleitung zu übertragen. Bauvorlageberechtigung In Art. 68 der Bayerischen Bauordnung wird geregelt, wer welche Bauvorhaben als Entwurfsverfasser bei der Behörde einreichen darf. Wer die Bezeichnung „Architekt“ führen darf und im Verzeichnis der Bayerischen Architektenkammer oder wer in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist, kann jedes Bauvorhaben, unabhängig von der Größe oder der Anzahl der Wohneinheiten planen und einreichen. Kleinere Gebäude, z.B. Wohngebäude mit bis zu drei Wohneinheiten, auch in Form von Doppelhäusern (sofern die dritte Wohnung in der ersten Ebene des Dachgeschosses liegt), Garagen bis zu 100 qm Nutzfläche etc., dürfen auch Absolventen der Studiengänge Architektur und Bauingenieurwesen sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik oder auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmereifaches planen und einreichen. Die Bauherrn sollten sich vor Auftragserteilung die Vorlageberechtigung des Planfertigers nachweisen lassen. Bebauungsplan (qualifizierter) Ein Bebauungsplan wird durch die jeweilige Gemeinde aufgestellt. Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält mindestens Festsetzungen über Art (z.B. Allgemeines Wohngebiet) und Maß (z.B. Geschoßfläche, Zahl der Vollgeschosse) der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen. 29 Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis Baugenehmigungsunterlagen Die Bauvorlagen VO regelt die erforderlichen Unterlagen im Detail. Baugesetzbuch (BauGB) Das Baugesetzbuch regelt die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben. Es bestimmt, wo und welches Gebäude (z.B. Wohnhäuser, gewerbliche Objekte, landwirtschaftliche Gebäude etc.) errichtet werden kann. Bayerische (BayBO) Bauordnung Die Bayerische Bauordnung regelt die Anforderungen an das Gebäude, d.h. es bestimmt, wie gebaut werden muß. Dazu gehören z.B. Standsicherheit, der bauliche Brandschutz, die nachbarschützenden Belange (z.B. Abstandsflächen), Regelungen der verschiedenen Genehmigungsverfahren sowie Genehmigungsfreistellungsverfahren und die generell genehmigungsfreien Vorhaben sind in der BayBO enthalten und die Definitionen der Begriffe Vollgeschosse, Aufenthaltsräume, Gebäude geringer Höhe, Vorhaben geringer Schwierigkeit und Sonderbauten. Die BO regelt auch die Zulässigkeit einzelner Bauprodukte und Bauarten. In dreifacher Fertigung sind neben dem ausgefüllten Bauantragsformular der amtliche Lageplan (erhältlich beim Vermessungsamt Erding, Dorfner Straße 15) M 1 : 1000 (bei Vorhaben im Außenbereich oder Ortsrandlagen zusätzlich M 1 : 5000), vier Kopien des amtlichen Lageplans M 1 : 1000 mit dem geplanten Vorhaben, die Eingabepläne M 1 : 100 sowie die Baubeschreibung (Formblatt), Kubatur- und Wohnflächenberechnungen und das ausgefüllte Statistikformular über die Gemeinde an das Landratsamt einzureichen. Wenn mehrere Fachbehörden beteiligt werden müssen, kann die Einreichung weiterer Ausfertigungen für eine zeitsparende parallele Beteiligung nützlich sein. Bei der Erarbeitung der Bauvorlagen und Eingabepläne ist zu beachten: • korrekte Vermessung und Darstellung des natürlichen Geländeverlaufs • Angabe und Vermassung des Abstands des Bauvorhabens zu den Grundstücksgrenzen Dacheinschnitte Dacheinschnitte werden mit Rücksicht auf eine ausgewogene, harmonische Dachlandschaft generell abgelehnt. • Vermassung der Wandhöhe und der Abstandsflächen • Stellplatzberechnung und -nachweis • ggf. Baumbestands- und Freiflächengestaltungsplan 30 (z.B. am Ortsrand und im Außenbereich) • bei gewerblichen Vorhaben ausführliche Betriebsbeschreibung beilegen (Art der Tätigkeit, geplante Maschinenausstattung, Anzahl der Beschäftigten, mögliche Immissionen) • Bei Vorhaben, bei denen Abwasser aus Kleinkläranlagen in einen Vorfluter oder den Untergrund eingeleitet werden soll, ist dem Bauantrag ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft beizulegen. Gemeindliches Einvernehmen Die Gemeinde ist bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zu beteiligen. Nach Einreichung des Antrages prüft die Bauverwaltung der Gemeinde die planungsrechtliche Zulässigkeit und legt den Antrag dem Bauausschuß oder dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Dieses Gremium stimmt über den Bauantrag ab und entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Nach dem Beschluß wird der Antragsteller benachrichtigt und der Antrag an das Landratsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens darf nicht verwechselt werden mit der Genehmigung des Bauvorhabens. Genehmigungsbehörde ist ausschließlich das Landratsamt. Geschoßflächenzahl (GFZ) In Bebauungsplangebieten ist die Geschoßfläche nach wie vor eine wesentliche Festsetzung der Baudichte. Die Geschoßflächenzahl ist eine Verhältniszahl (Grundstücksgröße im Verhältnis zur realisierbaren Geschoßfläche) und bestimmt die bauliche Nutzbarkeit (Baudichte) eines Grundstücks. Beispiel: Der Bebauungsplan läßt eine zweigeschossige Bauweise mit einer GFZ von 0,5 zu, die Grundstücksgröße beträgt 1 000 qm. Zulässige Geschoßfläche: 1 000 x 0,5 = 500 qm Geschoßfläche (GF) Diese 500 qm GF können in zwei Geschossen, also 250 qm GF je Geschoß aufgeteilt werden. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Innenbereich ohne Bebauungsplan hat die GFZ keine große Bedeutung, da für das Einfügen des Baukörpers letztlich die Kubatur im Vergleich zur umliegenden Bebauung entscheidend ist. Gutachterausschuß Der Gutachterausschuß ermittelt die Bodenrichtwerte von Grundstücken (s. Stichwort: Richtwerteliste von Grundstücken) und erstellt gegen Gebühr auch Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken für Privatpersonen. Nähere Informationen: Wolfgang Thomas Zimmer 407 z 08122/58-249 Monika Bachschneider Zimmer 409 z 08122/58-254 Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis Innenbereich (§ 34 BauGB) Die Bebauung innerhalb eines größeren gewachsenen Ortes (Bereiche ohne qualifizierten Bebauungsplan) wird in § 34 des Baugesetzbuches geregelt. Danach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die umgebende Bebauung einfügt. Sowohl die Größe und Form eines Baukörpers, Höhenentwicklung, die städtebauliche Situierung und die Nutzungsart dürfen nicht den Rahmen der Umgebungsbebauung sprengen. Das geplante Bauvorhaben sollte immer mit der Gemeinde und dem Landratsamt abgestimmt werden. Kniestock Mit dem Begriff Kniestock wird landläufig das konstruktive Auflager des Dachstuhls bezeichnet. Als Maß gilt der Abstand zwischen Rohdecke und Oberkante Fußpfette, innen gemessen. Kanaldeckel, OK Straße oder NN) aufgemessen und in Form von Höhenlinien dargestellt werden. Anhand dieser Höhenlinien können die für eine Planung wichtigen Geländeprofilschnitte erstellt und berücksichtigt werden. Die Höhenpunkte und der Verlauf des natürlichen und des geplanten Geländes sind an den Gebäudeecken im Grundriß (Erdgeschoß) und in den Schnitt- und Ansichtszeichnungen der Bauvorlagen einzutragen. Richtwerteliste für unbebautes Bauland Die Richtwerteliste für unbebautes Bauland basiert aus den Daten der Grundstücksverkäufe und gibt eine landkreisweite Marktübersicht. Sie wird alle zwei Jahre neu erstellt. Die Richtwerte beziehen sich auf eine ausgewiesene Zone und werden in DM/qm, erschließungsfrei, bezogen auf eine übliche GFZ, ausgewiesen. Nivellement Ein Nivellement ist das höhenmäßige Aufmaß des vorhandenen natürlichen Geländes. Diese Planungsgrundlage ist auch bei flach geneigten Baugrundstücken unentbehrlich. Das Nivellement wird in der Regel durch ein qualifiziertes Vermessungsbüro oder den Architekten erstellt. Es müssen ausreichend viele Höhenpunkte bezogen auf einen sogenannten Nullpunkt (z.B. Die Richtwerteliste kann über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Ansprechpartnerin: Monika Bachschneider, (z 08122/58-249), gegen Gebühr, bezogen werden. Selbstverständlich können auch einzelne Richtwerte telefonisch abgefragt werden. Sonderbauten Sonderbauten sind solche Bauvorhaben, die aufgrund 31 Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis Vereinfachtes Genehmigungsverfahren ihrer Größe, Art oder Nutzung besondere Risiken bergen, bei deren Realisierung erhebliche Schäden, besonders für Leib und Leben größerer Personenkreise in Betracht kommen, z.B. Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 1600 m2 (außer Wohngebäude), Krankenhäuser, Gaststätten mit mehr als 60 Gastplätzen, Lagergebäude für explosionsgefährdende Materialien. Die Sonderbauten sind abschließend in Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayBO aufgezählt. Split-Level-Bauweise Bei der Split-Level-Bauweise wird das Gebäude höhenmäßig geschoßweise, z.B. um 1/2 Geschoß, versetzt geplant. Die Neigung eines Hanges läßt sich auf diese Weise optimal ausnützen, um interessante Wohnformen zu realisieren. Träger öffentlicher Belange Das sind Fachstellen, die zu bestimmten Genehmigungsverfahren eine Stellungnahme abgeben müssen. Um Zeit zu gewinnen, können Bauherrn und Architekten bestimmte Fachstellen, z.B. Wasserwirtschaftsamt oder Gewerbeaufsichtsamt, schon vor Beginn des Verfahrens selbst einschalten und die Stellungnahmen mit den Bauvorlagen einreichen. 32 Das Vereinfachtes Genehmigungsverfahren beschränkt die Prüfung der Bauaufsichtsbehörde auf einen bestimmten Bereich (nämlich: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften und Abstandsflächen, Baugestaltung, Stellplatzanforderungen, sowie sonstige öffentlichrechtliche Anforderungen, soweit die Baugenehmigung eine andere Gestattung, z.B. nach dem Denkmalschutzrecht, ersetzt). Bei gewerblichen Bauten können auch Bestimmungen des Arbeitsschutzes zur Prüfung gehören. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wurde durch die Novellierung der BayBO auf alle Vorhaben ausgeweitet, die nicht schon allgemein oder im Rahmen des Freistellungsverfahrens genehmigungsfrei und keine Sonderbauten sind. halt von Personen bestimmt sind, z.B. landwirtschaftliche Stallgebäude und Maschinenhallen. Vorhaben mittlerer Schwierigkeit Das sind alle Vorhaben, die weder Vorhaben geringer Schwierigkeit noch Sonderbauten sind. Beispiele: • Wohngebäude 3 bis 7 Geschosse, maximal 22 m Höhe, keine Flächenbegrenzung • Gewerbebauten, Bürogebäude, Hotels, Banken 1 bis 7 Geschosse, maximal 22 m Höhe, maximal 1600 qm Grundfläche • Verkaufsstätten 1 bis 7 Geschosse, maximal 22 m Höhe, maximal 2000 qm Geschoßfläche • Garagen bis 1000 qm Nutzfläche (ca. 40 Stellplätze). Wandhöhe Vorhaben geringer Schwierigkeit Die Vorhaben geringer Schwierigkeit sind abschließend in Art. 2 Abs. 4 Satz 1 BayBO angeführt. Hierzu gehören einfache bauliche Anlagen, Wohnoder freiberuflich genutzte Gebäude geringer Höhe (das sind solche, bei denen der höchstmögliche Aufenthaltsraum nicht höher als 7 m über der Geländeoberfläche liegt) und eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von maximal 12 m, die nicht oder nur vorübergehend zum Aufent- Die Wandhöhe ist ausschlaggebend für die Berechnung der notwendigen Abstandsflächen. Je höher die Wandhöhe, um so größer muß der Abstand zu den benachbarten Grundstücken sein. Die Wandhöhe ist das Maß zwischen dem natürlichen Geländeniveau und dem Schnittpunkt Außenkante Wand/Oberkante Dachhaut (einschließlich Dachziegel). Die Wandhöhe mit künstlichen Geländeveränderungen (Aufschüttungen) zu verkleinern, ist nicht zulässig. Zwerchgiebel Zwerchgiebel, Widerkehr, Quergiebel - drei unterschiedliche Begriffe für ähnliche Bauteile. Ein Zwerchgiebel ist eine vergrößerte Dachgaube mit Satteldach, bündig mit der Trauf- Wand, ohne durchlaufenden Dachvorsprung. Fachchinesisch Ein Stichwor tverzeichnis Aus gestalterischen und funktionalen Gründen wird dem Zwerchgiebel oft ein Balkon vorgelagert. Widerkehr und Quergiebel sind größere winkelförmige Anbauten mit einem gegenüber dem Hauptbaukörper abgesetzten niedrigeren Dachfirst. Mauggen (Fassadenpreis) 33 WEKA © Copyright 1998 by WEKA. Informationsschriften- und Werbefachverlage GmbH, Internet: http://www.weka-cityline.de E-Mail: [email protected] Lechstraße 2, 86415 Mering, Postfach 1147, 86408 Mering, Telefon 0 82 33/3 84- 0, Telefax 0 82 33/3 84- 1 03 In unserem Verlag erscheinen: Broschüren zur Bürgerinformation, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz und zum Thema Bauen. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt der Verlag gerne entgegen. Die folgenden Texte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck – auch auszugsweise – sowie die fotomechanische Wiedergabe und die Speicherung in elektronischen Medien ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet. 94469062 / 1. Auflage Type / Ried Printed in Germany 1998 Diese BroschŸre finden Sie unter: http://www.weka-cityline.de Haus- und Wohnungs- Eigentümer Sichern Sie Ihren Besitz • gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel; • gegen Haftpflichtansprüche an Sie als Privatmann, Haus- und Grundeigentümer, Öltankbesitzer. Über unsere preiswerten Angebote informieren wir Sie gerne. 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Auch der traditionelle „Grüne Markt“ lockt jeden Donnerstag die Menschen an. Urbanität ist eine der Lebensqualitäten Erdings, die immer gepflegt und auch bei den Sanierungsplanungen eine wichtige Rolle gespielt haben. Der „Kleine Platz“ ist dafür ein gelungenes Beispiel. Kunst und Kultur: Die Stadthalle bietet Raum für Theateraufführungen, Konzerte und Ausstellungen. Sie ist aber auch Forum für Kongresse und Tagungen. Heute leben in Erding 28.500 Menschen – in einer wirtschaftlich gesunden Umgebung. Erding gehört zu den Orten im Bundesgebiet, die die niedrigste Arbeitslosenquote vorweisen können. Am Ort gibt es über 10.000 Arbeitsplätze. Von den Erdinger Arbeitnehmern selbst pendeln täglich 6304. Und 6522 kommen zur Arbeit hierher. Die Infrastruktur in Erding steht weit über die Grundversorgung hinaus. Kindergärten, alle Schulen bis hin zu Fachschulen, Altenheime, ein Kreiskrankenhaus sind selbstverständlich, ebenso zahlreiche Sportstätten und Freizeiteinrichtungen, die auch die Menschen aus dem Umland gerne nutzen. In der Eissporthalle wird Bundesliga-Eishockey gespielt. Sogar Golfen und Surfen können die Menschen in Erding. Ein Spaziergang durch die Stadt Erding schenkt den Bewohnern Erholung, nicht zuletzt im Stadtpark und entlang der Sempt, die die Stadt durchzieht. Er unterstreicht auch die Lebensqualität, die Erding zu bieten hat. So ist das Erdinger Lebensgefühl mehr als die Weißbierwerbung ahnen läßt. Erdinger Leben ist vielfältig eingebettet in das gewachsene Gefüge einer Stadt mit Gesicht und Charakter. Altenerding-Süd ist mit insgesamt 2.200 projektierten Wohnungen das größte der neuen Baugebiete in Erding. Ein großer Grünzug mit Spielplätzen durchzieht das Gelände. OBSTGARTEN Der Name „Obstgarten“ erweist sich in der bereits bestehenden Anlage als durchaus realitätsbezogen. Einheimische Bäume und Sträucher wurden hier gepflanzt, die auch Früchte tragen. Die gesamte Anlage ist verkehrsberuhigt und wird durch Stichstraßen erschlossen. Seit Oktober 1997 gibt es im Süden der Anlage einen Kindergarten. In nächster Nähe befinden sich auch Grundund Hauptschule. Die S-Bahn ist auch für Fußgänger in wenigen Minuten erreichbar. SEIDLPARK Der Seidlpark liegt in unmittelbarer Nähe zum Stadtpark Erding, ein Plus bei Wohnwert und Lebensqualität. Zu Fuß ist man schnell im Zentrum. Kurz ist der Weg auch zu den weiterführenden Schulen wie dem Gymnasium, den Realschulen (getrennt nach Mädchen und Knaben). Der Kindergarten ist unweit im anschließenden Stadtteil Altenerding Nord. Die S-Bahn-Station ist zu Fuß in etwa drei Minuten erreichbar. Die Wohnanlage Seidlpark (ingesamt 450 Wohnungen ausgewiesen) ist verkehrsberuhigt; innerhalb gibt es keinen Straßenverkehr. BEI DER HEIßEN QUELLE Seidlpark und Obstgarten befinden sich zudem in der Nähe des sich im Bau befindlichen Thermalbades. Beide Wohngebiete sind zukunftsweisend mit der Nahwärmeversorgung durch das Geothermieprojekt versorgt. STIFTUNGSPARK Stiftungspark und Geschäftszentrum Bräuhausviertel: Auf dem Gelände der vor einigen Jahren verlagerten Stiftungsbrauerei Erding entsteht nun ein neues urbanes Wohnzentrum. Im Zentrum, gleich beim Schrannenplatz, werden Wohnungen, Ladengeschäfte, Praxen und Büroräume gebaut. All dies im Erbbaurecht. Die Anlage – das denkmalgeschützte Gasthaus bleibt erhalten und wird in die Anlage integriert – soll mit dem neugestalteten Schrannenplatz korrespondieren. Hier entsteht eine Tiefgarage, die zu einem großen Teil auch öffentliche Stellplätze bietet. 35 Außen Natursteine Innen P ro f e s s i o n e l l e s Bauen * Baumeistere rfahrung seit 3 Generationen * denn „Hausbau ist Vetrauenssache“ Schlüsselfertiges Massivhaus zum Festpreis, auf Ihrem Grundstück 84416 Taufkirchen/Vils, Bauhofstraße 3 Telefon 0 80 84/86 67, Telefax 0 80 84/86 66 Wir machen’s möglich und verschönern Ihr Zuhause mit Auf Wunsch auch als Niedrigenergiehaus. * gebaut von einheimischen Handwerksbetrieben * überdurchschnittliche Ausstattung * massive Ziegelbauweise * incl. Vollunterkellerung u. 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