Rationelle Energieverwendung

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Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“
Heidelberger Förderprogramm für
energiesparendes Bauen und Sanieren
• Außenwanddämmung
• Dachdämmung
• Kellerdeckendämmung
• Boden gegen Außenluft
• Fenster
• Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
• Luftdichtigkeitstest
• Passivhaus
08221000-01-1514; ;DaIY5ywMgz0xaM7NsL4eO0u+
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Vorwort
Unser Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ hat sich bewährt.
Es ist als Teil der Klimaschutzkampagne „Klima sucht Schutz in Heidelberg …
auch bei Dir!“ nicht mehr wegzudenken und bei immer mehr Bürgerinnen
und Bürgern beliebt. Bis heute sind seit Förderbeginn 1993 rund 2.600 Förderanträge bei der Stadt eingegangen – davon allein über 1.000 in den letzten drei Jahren. Das ist ein klares Signal für das wachsende Interesse an energetischen Sanierungen und an hohen Energiestandards im Neubau. Die nun
vorliegende Fortschreibung des Förderprogramms ist eine Anpassung an die
neuen energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
und die Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Sanierungen im Bestand. Unser Ziel bleibt es dabei, immer mehr Heidelbergerinnen
und Heidelberger zu energiesparenden Sanierungen zu ermutigen und so
den Ausstoß von CO2 zu reduzieren.
Heidelberg hat dabei strengere Richtlinien festgelegt als von Bund und Land
vorgegeben. Das Förderprogramm schafft Anreize für Bürgerinnen und Bürger, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus stärker zu dämmen, innovative Komponenten wie Dreischeibenwärmeschutzverglasung und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzusetzen und im Neubau den
zukunftsweisenden Passivhaus-Standard zu realisieren. Hier liegt ein hohes
Energieeinsparpotenzial, denn Raumheizung und Warmwasserbereitung verursachen über 40 Prozent der CO2-Emissionen in Heidelberg. Das Förderprogramm trägt somit entscheidend zum Klimaschutz bei. Zudem hat es auch
einen positiven Einfluss auf die Nachfrage und Beschäftigung im lokalen
Handwerk. Zwischen 1993 und Ende 2009 bezuschusste die Stadt Sanierungsprojekte mit einer Fördersumme von rund 5,5 Millionen Euro. So wurden bislang mit jedem Euro Förderung im Durchschnitt 6 Euro Auftragsvolumen für das lokale Handwerk ausgelöst.
Profitieren Sie von der finanziellen Unterstützung und dem Beratungsangebot der Stadt Heidelberg! Denken Sie vor der Renovierung Ihres Hauses
oder vor dem Neubau eines Hauses an entsprechende Wärmeschutz- und
Energiesparmaßnahmen. In dieser Broschüre finden Sie alle Antragsformulare, Erläuterungen, Tipps zur Finanzierung sowie Informationen für die Planung eines energieeffizienten Um- oder Neubaus.
Wenn Sie weiteren Beratungsbedarf haben: Nutzen Sie die kostenlose Energieberatungshotline der Stadt Heidelberg unter 06221 58-18141.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zum Klimaschutz in Heidelberg!
Dr. Eckart Würzner
Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg
Inhaltsverzeichnis
Rationelle Energieverwendung
1. Einleitung
4
2. Voraussetzungen für eine Förderung
4
3. Fördergrenzen
6
4. Rund um die Antragstellung
6
5. Rechtsgrundlage
7
6. Was wird gefördert?
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
Außenwand
Dach, Dachboden und
oberste Geschossdecke
Kellerdecke, Fußboden, Wand
gegen unbeheizten Raum
(z. B. Keller)
Boden gegen Außenluft
Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit StandardFensterrahmen
Anforderungen/
maximale U-Werte
2
Förderhöhe
8
2
15 3/m
0,20 W/m K
2
8
2
10 3/m
0,15 W/m K
9
2
5 3/m
0,25 W/m K
2
11
2
2
10 3/m
0,20 W/m K
2
Ug 0,70 W/m K
2
12
2
10 3/m (PVC Rahmen)
20 3/m2 (Holz/Holz-Alu
Rahmen)
12
2
Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit PassivhausFensterrahmen (hochwärmegedämmte Rahmen)
Ug 0,70 W/m K
Uw 0,80 W/m2 K
Passivhaus
Zertifizierungskriterien
„Qualitätsgeprüftes Passivhaus“ des Passivhaus Instituts
EFH oder MFH:
50 3/m2 Wohnfläche;
maximal 5.000 3/WE
14
Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung
Wärmerückgewinnungsgrad
mindestens 80 Prozent
1.000 3 pro Wohnung
im Alt- und Neubau
15
Luftdichtigkeitstest
(Blower-Door-Test)
nur in Kombination mit
geförderten Maßnahmen
75 3
15 3/m (PVC Rahmen)
30 3/m2 (Holz/Holz-Alu
Rahmen)
13
7. Weitere Informationen
15
16
7.1
Energieausweis
16
7.2
Heidelberger Wärmepass
17
7.3
Förderprogramme von Bund und Land
18
7.4
Förderprogramm „Nachhaltiges Wassermanagement“ der Stadt Heidelberg
19
8. Antragsformulare und Fragebogen Heidelberger Wärmepass
21
Impressum
35
Ansprechpartner
36
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
1. Einleitung
„Klima sucht Schutz in Heidelberg ... auch bei dir!“ lautet das Motto der im
Mai 2007 gestarteten Klimaschutz-Kampagne, mit der die Stadt Heidelberg
alle Bürgerinnen und Bürger zu mehr persönlichem Einsatz für den Klimaschutz aufruft. Und Engagement wird belohnt: Beim energiesparenden
Bauen und Sanieren steht die Stadt Heidelberg nicht nur mit Rat und Tat
zur Seite, sondern bietet interessante finanzielle Anreize.
Seit 1. Januar 2008 kann bei Bestandsgebäuden die energetische Sanierung
der gesamten Gebäudehülle bezuschusst werden. Das gilt nach wie vor auch
für die nun vorliegende Fortschreibung, die seit 1. August 2010 gültig ist.
Weiterhin unterstützt die Stadt Heidelberg sowohl den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als auch den Luftdichtigkeitstest finanziell. Bei den „Klassikern“ des Förderprogramms, der Außenwanddämmung
und der Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, sind die energetischen
Anforderungen konstant geblieben. Im Bereich der Dachdämmung und
Dämmung von Kellerdecken, Fußböden und Wänden gegen unbeheizte
Räume wurden die Anforderungen graduell verschärft – die höhere Energieeinsparung kommt dem Klima und Ihrer Heizkostenrechnung zugute.
2. Voraussetzungen für eine Förderung
!
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Auftragsvergabe und der
Baubeginn erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten
Rechts, also Hauseigentümer oder Mieter, die eine Energiesparmaßnahme
im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Heidelberg realisieren wollen. Auch Bauträger können Förderanträge stellen und somit zukünftig Fördergelder erhalten.
Bedingungen für eine Förderung
1. Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn bis zum Zeitpunkt der Bewilligung
das jeweilige Projekt noch nicht begonnen wurde und außer für Planungsleistungen weder Lieferungs- noch Leistungsverträge abgeschlossen worden sind. Ausgenommen ist nach Rücksprache mit der Stadt in Ausnahmefällen die Errichtung von Passivhäusern.
4
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
2. Alle Arbeiten sollten in der Regel von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Bei fachgerechter Ausführung kann der Antragsteller die Arbeiten in
Eigenleistung erbringen. In jedem Fall ist nach Durchführung der Maßnahmen ein Verwendungsnachweis mit den Original-Rechnungsbelegen
vorzulegen.
3. Alle eingesetzten Dämm-Materialien müssen ohne die Treibmittel FCKW,
H-FCKW und FKW hergestellt worden sein.
4. Es wird nur die Dämmung von bestehenden Gebäudeteilen gefördert,
neu errichtete Gebäudeteile sind von der Bezuschussung ausgeschlossen,
da hier durch die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung
die grundsätzliche Voraussetzung eines Förderanreizes nicht mehr gegeben ist (Bsp. Erweiterung um eine Dachgaube, Dachanbau, neuer Kniestock, Schaffung neuer Fensterflächen oder Fenstervergrößerung).
Sanierungen bis hin zur kompletten Dachstuhlsanierung sind förderfähig,
wenn die bauliche Kubatur des Daches und das umbaute Volumen erhalten bleibt (Bsp. Austausch alter Balken bis hin zum Austausch des kompletten Dachstuhls).
5. Fensterrahmen aus Tropenholz dürfen nicht verwendet werden. Ausgenommen ist Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC)
zertifiziert ist.
6. Eine baurechtliche Genehmigung ist erforderlich
– wenn die Dämmung in öffentlichen Verkehrsraum ragt (Sondernutzung),
– für die Wärmedämmung an Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind,
– bei Gebäuden im Geltungsbereich der „Satzung zum Schutz des Bereiches Alt Heidelberg“ als Gesamtanlage gemäß § 19 DSchG (Gesamtanlagenschutzsatzung GASS) für alle Bauarbeiten, die das äußere
Erscheinungsbild ändern,
– bei Gebäuden, die innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Handschuhsheim vom 26.06.2002 und der am 19.12.2002
beschlossenen Gestaltungssatzung Handschuhsheim liegen,
– bei Gebäuden, die in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten liegen.
7. Energiesparmaßnahmen außer dem Neubau von Passivhäusern, können
nur dann gefördert werden, wenn es sich um Gebäude handelt, die laut
Energieeinsparverordnung (EnEV) normal beheizt sind, und die Maßnahme im Sinne des Baurechts als Sanierung einzustufen ist. (Bsp. Umbau
einer Scheune zu einem Wohngebäude; diese Maßnahme ist nur als
Passivhaus-Neubau förderfähig).
8. Die photographische Dokumentation der Sanierungsarbeiten, insbesondere die Arbeiten zur luftdichten Ausführung bei Dachsanierungen ist
Voraussetzung für die Förderung.
5
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
3. Fördergrenzen
1. Einschließlich eventueller Zuschüsse aus anderen öffentlichen Förderprogrammen werden maximal 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweise belegten Aufwendungen bezuschusst. Förderungen durch
zinsverbilligte Darlehen werden dabei nicht angerechnet.
2. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht bewilligt.
3. Energiesparmaßnahmen können insgesamt mit maximal 12.800 Euro je
Objekt/Haus gefördert werden. Diese Obergrenze kann nur einmal pro
Objekt/Haus ausgeschöpft werden und gilt auch bei Ausführung mehrerer
förderfähiger Einzelprojekte. Gelder, die bereits früher aus dem Förderprogramm zur „Rationellen Energieverwendung“ gezahlt wurden, werden auf
diesen Höchstbetrag angerechnet. Ausgenommen von dieser Obergrenze
sind Passivhäuser im Mehrfamilien- bzw. Geschosswohnungsbau.
4. Die Mehrfachförderung einer Maßnahme sowohl aus dem Programm
„Rationelle Energieverwendung“ als auch aus anderen Fördermitteln der
Stadt Heidelberg (z. B. aus Sanierungsmitteln) ist nicht möglich.
4. Rund um die Antragstellung
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Antragsformulare und die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen werden im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, eingereicht. Folgende Unterlagen sind zur Bearbeitung notwendig:
– das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,
– die jeweilige/n Anlage/n,
– ausgefüllter Fragebogen zur Erstellung des „Heidelberger Wärmepasses“
(Siehe S. 33)
– Fotos aller Gebäudeteile, an denen Bauarbeiten geplant sind (außer bei
Passivhäusern)
– bei Passivhäusern Baupläne im Maßstab 1:100 bzw. 1:50 und eine Wärmebedarfsberechnung mit dem Computerprogramm „PassivHaus-Projektierungs-Paket“ (PHPP)
– ein Angebot einer Firma für die geplante Maßnahme beziehungsweise bei
Eigenleistung eine Kostenaufstellung für das erforderliche Material und
den zusätzlichen Aufwendungen z. B. für ein notwendiges Gerüst .
Aus den Unterlagen müssen der Hersteller sowie spezifische Daten zum eingesetzten Material und die Dämmstoffstärke hervorgehen. In Zweifelsfällen
ist für den betreffenden Baustoff ein Prüfzeugnis eines anerkannten Prüfinstituts vorzulegen. Die Fördergelder werden schriftlich bewilligt.
6
Alle Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter
www.heidelberg.de/foerderprogramm zum Download bereit.
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag
Die Verwendung der Zuschüsse ist durch Vorlage der Original-Rechnungsbelege nachzuweisen, beim Passivhaus durch die Nachweise der Fertigstellung, der Endabnahme und der Einhaltung der Passivhauskriterien mit dem
PHPP (Passivhaus-Projektierungs-Paket). Die Fördergelder werden erst ausgezahlt, wenn der vorgelegte Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen geprüft und die Bauausführung technisch einwandfrei ist.
Die technische Prüfung erfolgt durch das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwölf
Monaten (bei Passivhäusern innerhalb von 24 Monaten) ab Datum der
Bewilligung einzureichen.
5. Rechtsgrundlage
Die Stadt Heidelberg fördert Projekte, solange die Fördermittel im Haushalt
zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht.
Die Antragsteller erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos des
Gebäudes oder von Baudetails einverstanden. Sofern möglich wird der
Antragsteller im Vorfeld von Veröffentlichungen informiert.
Die Richtlinien gelten mit Wirkung ab dem 1. August 2010.
Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-25130 oder 58-25720
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heidelberg.de
Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr,
Dienstag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-18141, 58-18161 oder 58-18000/-18010
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heidelberg.de/umwelt
7
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
6. Was wird gefördert?
6.1 Außenwand
!
Förderhöhe: 15 6 /m 2 Dämmfläche
U-Wert*: maximal 0,20 W/m 2 K
* Der Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert eines Bauteils beschreibt die Qualität der Wärmedämmung. Je kleiner der U-Wert ist, umso geringer sind die Wärmeverluste im Winter.
Durch die Wärmedämmung können die Verluste durch die Außenwände –
abhängig von der Stärke und dem Material der bestehenden Wände – um
bis zu 90 Prozent verringert werden. Pro Quadratmeter gedämmter Außenwand spart dies pro Jahr zwischen 70 und 200 Kilowattstunden Fernwärme
oder Erdgas beziehungsweise zwischen 7 und 20 Liter Heizöl ein. Damit
wird der Kohlendioxid-(CO2)-Ausstoß um bis zu 60 Kilogramm je Quadratmeter und Jahr vermindert.
Für typische Wandkonstruktionen von Altbauten aus Vollziegel-, Hochlochziegel-, Leichtbetonstein- oder Natursteinmauerwerk wird der erforderliche
U-Wert durch Wärmedämmverbundsysteme mit den folgenden Dämmstoffqualitäten und -stärken erreicht:
Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG)
Beispiele für
Dämmstoffe
Erforderliche Stärke
in Millimeter
040
Hartschaum (Styropor),
Mineralfaser, Holzfaser,
Schaumglas
180
035
Hartschaum (Styropor),
Mineralfaser
160
032
Hartschaum (Neopor)
140
Wenn die Wände aus besser dämmenden Baumaterialien bestehen oder
andere Dämmstoffe und Konstruktionen eingesetzt werden, müssen der
U-Wert und die Dämmstoffstärke individuell berechnet werden.
Die außenliegende Wärmedämmung stoppt Wärmeverluste durch die Wand,
wodurch sich der Wohnkomfort und die Behaglichkeit erhöhen. Die innere
Wandtemperatur steigt. Da sich an den warmen Wandoberflächen kein
8
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Kondenswasser mehr niederschlägt, sinkt die Gefahr von Schimmelbildung
und Bauschäden durch Tauwasser. Der luftdichte Anschluss der einzelnen
Bauteile verhindert, dass Wärme durch Zugluft verloren geht und die im
Raum anfallende Feuchtigkeit durch Fugen und Ritzen in die Wand eindringt
und diese dauerhaft durchfeuchtet.
Auch die Dämmung der Außenwand eines beheizten Raumes gegen Erdreich (Perimeterdämmung) kann bezuschusst werden. Unter Perimeterdämmung versteht man die außenseitige Dämmung an erdberührten Bauteilen,
also in den meisten Fällen die Wärmedämmung der Kellerwände. Die Perimeterdämmung besteht dabei aus Wärmedämmstoffen, die nur geringe
Wassermengen aufnehmen und ausreichend druckfest sind, so z. B. bestimmte Polystyrol-Hartschaumplatten.
Die Außenwanddämmungen erdberührter Flächen unbeheizter Räume ist
bis maximal 1m unter Deckenniveau förderfähig. Hierdurch wird die Wärmebrücke im Deckenbereich minimiert.
6.2 Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke
!
Förderhöhe: 10 6 /m 2 Dämmfläche
U-Wert: maximal 0,15 W/m 2 K
Keine Förderung neuer Dachaufbauten.
(Bsp: Dacherweiterung, neue Gaube, neuer Kniestock)
Dachdämmung
Durch das Dämmen können die Wärmeverluste durch das Dach – abhängig
vom Aufbau, der Stärke und dem Material des bestehenden Daches oder
Dachbodens – um bis zu 90 Prozent verringert werden. Pro Quadratmeter
gedämmter Dachfläche spart dies pro Jahr zwischen 30 und 150 Kilowattstunden Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise zwischen 3 und 15 Liter
Heizöl ein. Damit wird der Kohlendioxid-Ausstoß um bis zu 45 Kilogramm je
Quadratmeter und Jahr vermindert.
Für typische Dachkonstruktionen von Altbauten wird der erforderliche
U-Wert beispielsweise mit den folgenden Dämmvarianten, Dämmstoffqualitäten und -stärken erreicht:
9
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Dachkonstruktion/
Dämmvariante
Wärmeleitfähigkeits- Beispiele für
Dämmstoffe
stufe WLS (WLG)
Erforderliche Stärke
in Millimeter
Ziegeldach mit Zwischensparrendämmung,
Aufdoppelung der Sparren,
15% Holzanteil in der Fläche
035
Mineralfaser
300
Ziegeldach mit Zwischensparrendämmung, Unterdach
aus Holzfaserplatte,
Aufdoppelung der Sparren,
15% Holzanteil in der Fläche
040
Zellulose, Schafwolle,
Flachs, Hanf
320
Ziegeldach mit Aufsparrendämmung
024
Polyurethan-Hartschaum
mit Alu-Kaschierung
160
Ziegeldach mit Kombination
von Zwischensparrendämmung und Aufsparrendämmung
035
Mineralfaser und
Hartschaum
Dämmung eines BetonFlachdaches
040
Hartschaum (Styropor),
Schaumglas
260
Dämmung eines BetonFlachdaches
035
Hartschaum (Styropor)
220
Dämmung eines BetonFlachdaches
024
Polyurethan-Hartschaum
mit Alu-Kaschierung
160
120 zwischen und 140
auf den Sparren; oder
140 zwischen und 120
auf den Sparren
Wenn eine andere Dachkonstruktion vorliegt, das bestehende Dach aus
besser dämmenden Baumaterialien besteht oder andere Dämmstoffe eingesetzt werden, müssen der U-Wert und die Dämmstoffstärke individuell
berechnet werden.
Entscheidend ist die luftdichte Abgrenzung der Wärmedämmung gegenüber dem Innenraum. Diese vermeidet Wärmeverluste und verhindert, dass
die im Raum anfallende Feuchtigkeit in den Dämmstoff eindringt und diesen dauerhaft durchfeuchtet. Hierzu eignen sich etwa fugenlose Putzschichten, Folien oder Holzwerkstoffplatten mit abgeklebten Fugen.
10
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Dämmung von Dachboden/oberster Geschossdecke
!
Förderhöhe: 10 6 /m 2 Dämmfläche
U-Wert: maximal 0,15 W/m 2 K
Oft ist es einfacher und kostengünstiger, statt der Dachschräge die oberste
Geschossdecke zu ungeheizten Dachräumen beziehungsweise den Dachboden zu dämmen.
Dämmvariante
Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG)
Beispiele für
Dämmstoffe
Erforderliche Stärke
in Millimeter
Oberseitige Dämmung einer
Betondecke zum Dachboden
040
Hartschaum,
Holzfaserplatte
260
Oberseitige Dämmung einer
Betondecke zum Dachboden
035
Hartschaum
220
Bei begehbaren Holzkonstruktionen, die beispielsweise mit Mineralfaser,
Zellulose, Hanf, Flachs oder Wolle gedämmt werden, müssen der U-Wert
und die erforderliche Stärke individuell berechnet werden.
6.3 Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum
!
Förderhöhe: 5 6 /m 2 Dämmfläche
U-Wert: maximal 0,25 W/m 2 K
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Kellerdecken oder Fußböden zu dämmen
sowie Böden und Wände, die an unbeheizte Räume grenzen (beispielsweise
Wohnraum gegen Keller oder Garage). In diesem Bereich können bis zu 13
Prozent an Energiekosten eingespart werden.
Dämmvariante
Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG)
Beispiele für
Dämmstoffe
Erforderliche Stärke
in Millimeter
Unterseitige Dämmung der
Beton-Kellerdecke
035
Hartschaum,
Mineralfaser
140
Unterseitige Dämmung der
Beton-Kellerdecke
032
Hartschaum,
Mineralfaser
120
Unterseitige Dämmung der
Beton-Kellerdecke
025
PolyurethanHartschaum
100
11
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
6.4 Boden gegen Außenluft
!
Förderhöhe: 10 6 /m 2 Dämmfläche
U-Wert: maximal 0,20 W/m 2 K
Bezuschusst wird die Dämmung von Fußböden gegen Außenluft, zum Beispiel an den Unterseiten auskragender Bauteile, Hofdurchfahrten oder aufgeständerten Gebäudeteilen/Stützenkonstruktionen.
Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG)
Dämmvariante
Unterseitige Dämmung einer
Betondecke bei vorhandener
Trittschalldämmung und
Estrich
035
Beispiele für
Dämmstoffe
Erforderliche Stärke
in Millimeter
Hartschaum,
Mineralfaser
220
6.5 Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit
Standard-Fensterrahmen
!
Förderhöhe:
20 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (Holz/Holz-Alu Rahmen)
10 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (PVC Rahmen)
Ug-Wert*: ≤ 0,70 W/m 2 K
* Der Ug-Wert gibt die Wärmedämmwirkung der Verglasung an.
– Keine Förderung von Fensterrahmen aus Tropenholz. Ausnahme: Holz, das
nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist.
– Es müssen Verglasungen mit thermisch verbessertem Scheibenrandverbund, auch warme Kante genannt, verwendet werden.
– Keine Förderung von Wintergartenverglasungen.
– Keine Förderung von Glasflächen, die komplett lichtundurchlässig sind.
– Keine Förderung von PVC-Fenstern, deren Rahmen mit Cadmium- oder
Blei-Verbindungen als Stabilisatoren gegen Langzeitabbau durch UVStrahlung hergestellt wurden (bitte Nachweis des Herstellers anfügen)
12
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Durch einfach verglaste Fenster, wie es sie oft noch in Altbauten gibt, aber
auch durch Zwei-Scheiben-Isolierverglasung der ersten Generation geht sehr
viel Wärme verloren. Durch Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung lassen
sich die Wärmeverluste um bis zu 85 Prozent reduzieren. Pro Quadratmeter
Fensterfläche können jährlich bis zu 400 kWh Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise 40 Liter Heizöl sowie 120 Kilogramm CO2 eingespart werden.
Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung fängt selbst in den einstrahlungsarmen Wintermonaten mehr Sonnenwärme ein, als sie an Wärme nach
außen durchlässt.
Lüftungsverhalten bei neuen Fenstern
Im Inneren der Wohnung entstehen, etwa durch Atmen, Kochen und Duschen,
pro Tag rund zehn Liter Feuchtigkeit, die in Form von Wasserdampf in der
Raumluft enthalten sind. 99 Prozent dieser Feuchtigkeit können grundsätzlich nur über die Fensterlüftung oder durch kontrollierte Lüftung mit Hilfe
einer Lüftungsanlage entweichen. Ohne diesen Luftaustausch bildet sich
Kondensat, das zur Schimmelproblematik führen kann. Besonders nach einer
Fenstererneuerung und dem Einbau neuer Rahmen, die heute sehr luftdicht
konstruiert sind, muss das Lüftungsverhalten in der Regel geändert werden.
6.6 Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit hochwärmegedämmten
Fensterrahmen (Passivhaus-Fensterrahmen)
!
Förderhöhe:
30 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (Holz/Holz-Alu Rahmen)
15 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (PVC Rahmen)
Ug-Wert*: ≤ 0,70 W/m 2 K
Uw-Wert*: ≤ 0,80 W/m 2 K
* Der Ug-Wert gibt die Wärmedämmwirkung der Verglasung an, der Uw-Wert die des gesamten Fensters inklusive des Fensterrahmens. Dieser Wert ist vom Fensterhersteller bezogen auf das Standardmaß 1,23 m x 1,48 m anzugeben.
Förderbedingungen und Erläuterungen siehe Kapitel 6.5
13
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
6.7 Passivhaus
!
Förderhöhe: 50 6 /m 2 Wohnfläche (ohne Terrassen oder
Balkone); maximal 5.000 6 je Wohneinheit.
– Keine Förderung von Passivhäusern, wenn Fensterrahmen aus Tropenholz
eingebaut wurden. Ausnahme: Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist.
– Gute Wärmedämmung, Drei-Scheiben-Verglasung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Blower-Door-Test gehören zum Passivhaus-Konzept
und werden nicht separat gefördert.
– Ausgeschlossen von der Förderung bleiben Gewerbeimmobilien (Gebäude
oder Flächen mit Büro-, Hotel-, Labornutzung, Einzelhandel oder sonstiger
Dienstleistung).
– Einliegerwohnungen sind nur dann zusätzlich als Wohneinheit förderfähig,
wenn ein separater Eingang von außen vorgesehen ist.
Ein Passivhaus weist einen jährlichen Wärmebedarf von nur 15 Kilowattstunden Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche auf. Dies ist rund ein Zehntel des durchschnittlichen Bedarfs im Gebäudebestand und rund ein Viertel im Vergleich zu Neubauten
nach dem heutigen gesetzlichen Standard. Die Dämmstoffstärken liegen
meistens zwischen 25 und 40 Zentimetern. Dreifachverglasungen mit zwei
Beschichtungen ermöglichen solare Gewinne, die die Wärmeverluste auch in
den Wintermonaten übersteigen. Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt
ständig für sehr gute Luftqualität und eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung über Wärmetauscher von mindestens 80 Prozent. Die luftdichte
Ausführung des Passivhauses muss durch einen Luftdichtigkeitstest (BlowerDoor-Test) nachgewiesen werden, dessen Messprotokoll mit dem Verwendungsnachweis einzureichen ist.
Als Voraussetzung für eine Förderung gelten die Kriterien für die Zertifizierung als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ des Passivhausinstitutes. Eine formale Zertifizierung wird empfohlen, jedoch nicht gefordert. Nähere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.passiv.de oder
www.ig-passivhaus.de.
14
Zur Förderung eines Passivhauses sind folgende Unterlagen einzureichen:
– Lageplan
– Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten)
– Baubeschreibung mit Angabe der Baustoffe und technischer Produktdetails (insbes. Hersteller, Typ und technische Daten des Lüftungsgerätes)
– Passivhaus-Nachweis mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP)
– Wohnflächenberechnung (Wohnfläche abzgl. Terrassen, Balkone und
unbeheizte Keller)
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
6.8 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
!
Förderhöhe: 1.000 6 /Wohnung im Alt- und Neubau
Wärmerückgewinnungsgrad: mindestens 80 Prozent
– keine Förderung von Lüftungsanlagen mit „aktiver“ Kühlung
Bei der normalen Fensterlüftung transportiert die verbrauchte Luft die gesamte Wärme mit nach draußen und die kalte Frischluft strömt ins Gebäude.
Bei einer kontrollierten Lüftung mit Wärmerückgewinnung wird die verbrauchte Luft konsequent genutzt: Die Abluft wird abgesaugt und überträgt den größten Teil ihrer Wärme an die zuströmende Frischluft. Hierfür
werden Frischluft und Abluft in getrennten Kanälen aneinander vorbeigeführt. Die Luft wird gefiltert und für Allergiker kann die Lüftung sogar mit
einem Pollenfilter versehen werden.
Aufgrund der langen Betriebszeit der Lüftungsanlage ist es sehr wichtig, auf
einen niedrigen Stromverbrauch der Ventilatoren zu achten. Wichtig ist weiterhin ein guter Schallschutz. Eine gute Orientierung geben die Zertifizierungskriterien des Passivhaus Institutes für Lüftungsgeräte (www.passiv.de).
6.9 Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test)
!
Förderhöhe: 75 6 pro Wohnung/pro Haus
Der Luftdichtigkeitstest kann nur zur Qualitätssicherung in Kombination mit
einer von der Stadt geförderten Wärmeschutzmaßnahme oder mit dem Einbau einer Lüftungsanlage beantragt werden. Der Test ist nach der Prüfnorm
EN/DIN 13829 und den Merkblättern des Fachverbands Luftdichtheit im
Bauwesen e.V. (FLIB) durchzuführen.
Mit dem Test wird kontrolliert, ob die Fensteranschlüsse oder der Übergang
vom Dach zur Außenwand dicht sind. Durch einen in ein Fenster oder eine
Tür eingesetzten Ventilator („Blower-Door“) wird Luft in das Gebäude gedrückt oder herausgesaugt. Dies erzeugt Über- oder Unterdruck. Die im
Ventilator eingebauten Instrumente messen die Druckdifferenz und die
Luftmenge, die der Ventilator transportiert, und ermöglichen es, die Dichtigkeit der Gebäudehülle zu beurteilen. Dieselbe Luftmenge strömt dann an
anderen Stellen durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle, die dadurch nachweisbar sind.
15
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
7. Weitere Informationen
7.1 Energieausweis
Seit dem 1. Juli 2008 verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
den Energieausweis für Bestandsgebäude, auch Energiepass genannt. Bei
Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden.
Der Energieausweis ist ein Einstieg in die Modernisierung Ihres Gebäudes
und zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche,
etwa auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
– Seit 2002: Für Neubauten ist der Energieausweis verpflichtend.
– Seit 1.1.2009: Bei der Neuvermietung, beim Verkauf sowie bei der Sanierung von Außenbauteilen von Wohnungen und Gebäuden aller Baujahre.
– Seit 1.7.2009: Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden.
– Wer sein Gebäude selbst bewohnt, nicht neu vermietet und auch nicht
verkauft, benötigt den Energieausweis nicht. Für solche Gebäude kann der
kostenlose Heidelberger Wärmepass ausgestellt werden (Informationen
siehe S. 17; Fragebogen zum Wärmepass siehe S. 33/34).
Energieausweis für Wohngebäude
Die Eigentümer von bestehenden Gebäuden haben zunächst die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme:
Seit dem 1.10.2008 muss für Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem
1.11.1977) mit bis zu vier Wohnungen ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis werden Informationen zum energetischen Zustand
der Gebäudehülle (Maße und Dämmung der Außenwand, des Daches, der
Fenster, der Kellerdecke, der Heizungsanlage etc.) und der Haustechnik
zusammengestellt und daraus der Energiebedarfskennwert berechnet.
16
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe des
so genannten Energieverbrauchskennwertes. Dieser wird aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und
wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt. Hierbei werden
Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt.
Aussteller für Energieausweis / Heidelberger Netzwerk Energieberatung
Der Hauseigentümer beauftragt einen Energieausweis-Aussteller. Es gibt
eine bundeseinheitliche Regelung, wer Energieausweise ausstellen darf.
Kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Energieausweis-Erstellung liefert Ihnen das Heidelberger Netzwerk Energieberatung sortiert nach
Beratungsschwerpunkten unter www.heidelberg.de/energieberatung
Kosten Energieausweis
Es gibt keine staatlichen Vorgaben bezüglich der Kosten von Energieausweisen. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln.
In einer 2010 vom BMVBS/BBSR veröffentlichten bundesweiten Feldstudie
lag der Preis für einen Verbrauchsausweis im Durchschnitt bei 83 Euro, für
einen Bedarfsausweis im Durchschnitt bei 352 Euro. Die Kosten sind im
Wesentlichen von der vorhandenen Datenlage und der Größe des untersuchten Objektes abhängig.
7.2 Heidelberger Wärmepass
!
Den Fragebogen zum Heidelberger Wärmepass für Hausbesitzer
gibt es auf den Seiten 33/34. Postadresse für den ausgefüllten
Fragebogen: KliBA, Wieblinger Weg 21, 69123 Heidelberg.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.klibaheidelberg.de oder telefonisch unter 06221 603808.
Die meisten Autofahrer wissen genau, wie viel Liter Benzin ihr Fahrzeug auf
100 Kilometern schluckt. Doch welcher Hausbesitzer weiß, wie viel Liter
Heizöl, Kubikmeter Gas oder Kilowattstunden Strom er für Heizzwecke jährlich pro Quadratmeter Wohnfläche verbraucht? Der so genannte GebäudeWärmepass gibt einen Überblick über den energetischen Zustand eines
Hauses, etwa über die Dämmqualität des Gebäudes. Das Dokument führt
den bisherigen Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten durch die
Sanierung auf.
17
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Den Energieausweis ersetzt der Wärmepass nicht, er ist vielmehr ein zusätzliches, kostenloses Angebot der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur
Heidelberg-Nachbargemeinden (KliBA). Der Wärmepass ist die ideale Kalkulationsgrundlage für Investitionen, weil er anzeigt, an welchen Gebäudeteilen eines Altbaus Einsparpotenzial vorhanden ist. Die Fachleute der KliBA
berechnen anhand der Gebäudedaten die Verbrauchskennwerte eines Hauses und fertigen eine Ist-Analyse des baulichen Zustandes und der Heizungsanlage an. Auf dieser Grundlage können die Experten die richtigen Empfehlungen für die Renovierung geben, sowie Energie- und Kosteneinsparung
abschätzen. Die Ausstellung eines Wärmepasses empfiehlt sich, wenn das
Gebäude älter ist als 20 Jahre oder wenn Sanierungen anstehen.
7.3 Förderprogramme von Bund und Land
Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien, Solaranlagen
sowie Energiesparberatung vor Ort:
BAFA
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-0
Internet: www.bafa.de
Zinsgünstige Finanzierungsangebote bei umwelt- und klimaschützendem
Bauen und Modernisieren sowie bei der Nutzung erneuerbarer Energien:
KfW-Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 7431-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kfw.de
L-Bank Karlsruhe
Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 150-0
L-Bank Stuttgart
Börsenplatz 1
70174 Stuttgart
Telefon: 0711 122-0
Internet: www.l-bank.de und
www.l-bank.de > Privatpersonen > Umweltschutz
18
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
7.4 Förderprogramm „Nachhaltiges Wassermanagement“
der Stadt Heidelberg
Mit dem Förderprogramm der Stadt Heidelberg für ein nachhaltiges Wassermanagement werden Maßnahmen gefördert, die zum einen dem schonenden und sparsamen Umgang mit Trinkwasser dienen und zum anderen
zu einer naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung beitragen.
Beispiele dafür sind Regenwassernutzungs- oder Versickerungsanlagen
sowie Dachbegrünungen oder Entsiegelungsmaßnahmen. Neben einem
nachhaltigen Grundwassermanagement und der Verringerung des Trinkwasserverbrauchs soll mit dem Förderprogramm dem bislang geltenden
Prinzip entgegen getreten werden, Niederschlagswasser so schnell wie
möglich aus dem städtischen Gebiet abzuleiten und gemeinsam mit dem
Abwasser der Kläranlage zuzuführen.
Erfahrungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft haben gerade in den
letzten Jahren gezeigt, dass große Niederschlagsmengen den Wirkungsgrad
der Kläranlagen senken und in Bächen und Flüssen durch Regenüberläufe
zu Gewässerbelastungen und örtlichen Hochwasserverschärfungen führen
können.
Ziel der künftigen Regenwasserbewirtschaftung muss es daher sein, durch
Dachbegrünung, Entsiegelung, Regenwassernutzung und Versickerungsmaßnahmen sowie Minimierung von Niederschlagswasser in der Kanalisation den Eingriff in den natürlichen Wasserkreislauf so weit wie möglich einzuschränken und den Verbrauch von Trinkwasser weiter zu reduzieren.
Zur Einsparung von Frischwasser und zur Vermeidung von Abwasser
(nachhaltiges Wassermanagement) fördert die Stadt Heidelberg folgende
Vorhaben:
Regenwassernutzung im Garten
Die Errichtung von Zisternen, die dem Speichern und der Nutzung von
Regenwasser zur Gartenbewässerung und anderen Zwecken im Freien
dienen.
Regenwassernutzung im Gebäude
Die Errichtung oder Modernisierung einer Regenwassernutzungsanlage
(RWNA) im Gebäude nach dem Stand der Technik. In hygienisch besonders
sensiblen Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Seniorenheime) soll keine
Toilettenspülung durch RWNA erfolgen.
19
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Entsiegelung
Die Entsiegelung von versiegelten (z. B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen
(Vegetationsflächen) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung).
Versickerung
Die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser über
eine bewachsene Bodenzone (mindestens 30 Zentimeter). Die Versickerung
kann über die Fläche, über Versickerungsmulden oder Mulden-RigolenSysteme erfolgen.
Dachflächenbegrünung
Die Erstellung einer dauerhaften „geschlossenen“ Dachbegrünung mit einer
auf der Dachfläche aufliegenden Substrat- und Vegetationsschicht.
Wohnungswasserzähler
Gefördert werden der Einbau bzw. die Nachrüstung von Wohnungswasserzählern, jedoch ausschließlich in Mietwohnungen.
Sonstige Maßnahmen
Begründete Maßnahmen zum Wassermanagement, die im Förderprogramm
nicht aufgelistet sind.
Wichtig:
Die Auftragserteilung darf erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen!
Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn ihre Durchführung aufgrund rechtlicher Bindungen ohnehin vorzunehmen sind (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen).
Anträge und Richtlinien erhalten Sie im Technischen Bürgeramt oder im
Internet unter www.heidelberg.de/foerderprogramm unter „Verbesserung der Gebäudedämmung (Rationelle Energieverwendung)“.
20
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Antragsformulare und
Fragebogen Wärmepass
21
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
8. Antragsformulare und Fragebogen Wärmepass
Antrag auf Förderung nach dem Förderprogramm
„Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg
Anlage Außenwand
Anlage Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke
Anlage Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen
unbeheizten Raum und Boden gegen Außenluft
Anlage Fenster
Anlage Passivhaus
Anlage Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Anlage Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test)
Fragebogen für den Heidelberger Wärmepass
22
23
25
27
28
29
30
31
32
33
Lfd. Nr.
Antrag
auf Förderung nach dem kommunalen Förderprogramm
„Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg
Stadt Heidelberg
Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Auftragsvergabe und der Baubeginn
erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen.
1. Antragsteller/in
Name, Vorname:
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort):
Tagsüber erreichbar unter Telefonnummer:
Faxnummer:
E-Mail:
2. Angaben zum Gebäude, an dem das Vorhaben durchgeführt werden soll:
Anschrift:
❑ wie unter Punkt 1
❑ folgende Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Ich bin/wir sind:
❑ Eigentümer ❑ Miteigentümer ❑ Verwalter/Beauftragter (Vollmacht/Verwaltervertrag
beifügen)
Das Gebäude ist ein
❑ Mieter des Gebäudes (Einverständniserklärung des Eigentümers beifügen)
❑ Einfamilienhaus
❑ Zweifamilienhaus
❑ Gewerbegebäude
❑ Mehrfamilienhaus (bitte Anzahl der Wohneinheiten angeben):
Baujahr des Gebäudes:
Heizenergieträger:
m2
Wohnfläche des Gebäudes:
❑ Erdgas
❑ Fernwärme
Jahresverbrauch Heizenergie im Vorjahr:
❑ Öl
❑ Sonstiges
❑ l / ❑ m3 / ❑ kWh (Zutreffendes ankreuzen)
Ein Auftrag zur Durchführung der Maßnahme ist bereits erteilt:
Mit der Maßnahme wurde bereits begonnen:
Haben Sie für andere Maßnahmen an diesem Objekt
bereits Fördermittel von der Stadt erhalten / beantragt?
Bitte Datum und Aktenzeichen angeben:
Datum:
Aktenzeichen:
❑ ja
❑ ja
❑ nein
❑ nein
❑ ja
❑ nein
Zuschussbetrag:
3
23
Spätestens 12 Monate (24 Monate bei Passivhäusern) nach Datum des Bewilligungsbescheids muss der Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag eingereicht sein.
Geplanter Abschluss des Vorhabens bis ca:
..................... Monat ................. Jahr
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?:
❑ ja
❑ nein
Das Gebäude liegt…
… in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet: ❑ ja ❑ nein
… im Gebiet der Gesamtanlagenschutzsatzung Alt Heidelberg: ❑ ja ❑ nein
… im Gebiet der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Handschuhsheim: ❑ ja ❑ nein
Das Förderprogramm der Stadt Heidelberg zur „Rationellen Energieverwendung“ vom 01.08.2010
ist mir/uns bekannt, insbesondere werden die geforderten Materialeinschränkungen eingehalten.
Ich/wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass bei einer Umlegung der Investitionskosten auf die
Miete die Bemessungsgrundlage um die Fördersumme zu kürzen ist.
Ich/wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die Angaben zu statistischen Zwecken
ausgewertet werden und Fotos des Gebäudes für Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz verwendet
werden können.
Ich/wir bestätige(n), dass vorstehende Angaben richtig sind. Änderungen oder Abweichungen
vom Antrag werden der Stadt Heidelberg, Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches
Bürgeramt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Falsche Angaben oder Nichtmitteilung von Änderungen bzw. Abweichungen führen zum Ausschluss
der Förderung und zur Rückzahlungspflicht evtl. bereits erhaltener Zuwendungen.
Folgende Anlagen sind dem Antrag beigefügt:
❑ Außenwand ❑ Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke ❑ Fenster ❑ Passivhaus
❑ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ❑ Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test)
❑ Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum und Boden gegen Außenluft
Ort und Datum:
Unterschrift:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros
Einverständniserklärung des Eigentümers (falls erforderlich)
Baugenehmigung (falls erforderlich)
aktuelle Fotos/Ansichten
Vollmacht/Verwaltervertrag (falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist)
24
Anlage Außenwand
Bei den zu dämmenden Wänden muss es sich um b e s t e h e n d e Außenwände handeln.
Neue Wände, z. B. bei Anbauten, können nicht gefördert werden.
Bestehender Wandaufbau (von innen nach außen)
Baustoff
Schichtdicke in cm
Geplante Dämmung (Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms sind zu beachten.)
Dämmmaterial:
Wärmeleitfähigkeitsstufe:
Dämmstärke in cm:
Dämmfläche in m2 :
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
(falls bekannt)
der bestehenden Wand Ualt =
(W/m2K)
der gedämmten Wand Uneu =
(W/m2K)
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
:
3
Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden
❑ nicht beantragt
❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.)
Ragt die geplante Außenwanddämmung auf den öffentlichen Gehweg oder Straße?
❑ Ja ❑ Nein
Wenn ja, bitte Formular „Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis“ (Rückseite)
und erforderliche Unterlagen beifügen.
Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Kopie des Lageplans, wenn die Dämmung in öffentlichen Verkehrsraum ragt
(Sondernutzung)
Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros
aktuelle Fotos
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (siehe Rückseite, falls erforderlich)
25
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
Ich beantrage die Genehmigung der Anbringung einer in den öffentlichen Verkehrsraum
ragenden Wärmedämmung an dem Gebäude
Straße und Hausnummer
Flst. Nr.
Zu der geplanten Maßnahme mache ich folgende Angaben:
Das Anwesen liegt an einer öffentlichen Straße
❑
Das Anwesen liegt an einem öffentlichen Gehweg
❑
Die Fassadenlänge an der öffentlichen Verkehrsfläche beträgt
Meter
Die Stärke der Wärmedämmung einschließlich des Putzes beträgt
Zentimeter
Die vorhandene Straßenbreite beträgt
Meter
Die vorhandene Gehwegbreite beträgt
Meter
Die Wärmedämmung erfolgt über
Vollgeschosse
Folgende erforderliche Unterlagen sind beigefügt:
Lageplan mit Kennzeichnung der Maßnahme
❑
Foto/s der betreffenden Fassade/n
❑
❑
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
26
Unterschrift:
Anlage Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke
Die Wärmedämmung neu zu errichtender Dächer (z.B. neue Dachgaube, Dachanbau, neuer
Kniestock) wird nicht gefördert. Die Dachstuhlsanierung ist förderfähig, wenn die bauliche
Kubatur des Gebäudes und das umbaute Volumen erhalten bleiben
(Austausch alter Balken bis hin zum Austausch des kompletten Dachstuhls).
Bestehender Dachaufbau (von innen nach außen)
Baustoff
vorher gedämmt
Schichtdicke in cm
ja
❑
nein
❑
W/m2K
U-Wertalt
Geplante Dämmung (Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms sind zu beachten.)
Dämmmaterial:
Wärmeleitfähigkeitsstufe:
Dämmstärke in cm:
Dämmfläche in m2 :
Anordnung der Dämmung
❑ alles über den Sparren
❑ alles unter den Sparren
❑
❑
cm unter den Sparren,
cm auf den Sparren
cm zwischen und
❑ Flachdämmung
❑ Dämmung des Fußbodens des unbeheizten Dachbodens
alles zwischen den Sparren
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des gedämmten Daches
(W/m2K)
(falls bekannt)
Uneu =
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
:
3
Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden
❑ nicht beantragt
❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.)
Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros
aktuelle Fotos
27
Anlage Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen
unbeheizten Raum und Boden gegen Außenluft
Bei den zu dämmenden Wänden und Böden muss es sich um bestehende Gebäudeteile
handeln. Neu errichtete Wände und Böden, z.B. bei Anbauten, werden nicht gefördert.
Beantragt wird die Förderung für die Dämmung von:
❑ Kellerdecke, Boden gegen unbeheizten Raum
❑ Wand gegen unbeheizten Raum
❑ Boden gegen Außenluft
Bestehender Wand-/Bodenaufbau
Baustoff
Schichtdicke in cm
Geplante Dämmung (Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms sind zu beachten.)
Dämmmaterial:
Wärmeleitfähigkeitsstufe:
Dämmstärke in cm:
Dämmfläche in
Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert)
m2 :
(falls bekannt)
der/des bestehenden Kellerdecken/Bodens/Wand Ualt =
(W/m2K)
der/des gedämmten Kellerdecken/Bodens/Wand Uneu =
(W/m2K)
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
:
Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden
❑ nicht beantragt
❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.)
Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Grundriss mit Kennzeichnung der betroffenen Wände/Böden
Fotos der betroffenen Wände/Böden
Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros
28
3
Anlage Fenster
Folgende bestehende Fenster werden durch Fenster mit Wärmeschutzglas ersetzt:
Angaben zu den alten Fenstern
❑ Einfachverglasung
❑ Isolierverglasung
❑ Kastenfenster (2 x Einfachverglasung)
❑ Verbundfenster
oder U-Wertalt (falls vorhanden)
m2
Gesamtfläche der auszutauschenden Fenster:
Angaben zu den neuen Fenstern
Fenster-, Rahmenmaterial
UG-Wert der Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Standard-Rahmen:
W/m2 K
UG-Wert der Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Passivhaus-Rahmen:
W/m2 K
UW-Wert der Drei-Scheiben-Wärmeschutzfenster mit Passivhaus-Rahmen:
W/m2 K
Hersteller des thermisch verbesserten Randverbunds:
Das Verwenden von Tropenholzrahmen ist nach dem Förderprogramm nicht förderfähig.
Ausgenommen ist Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist.
Kosten, Finanzierung
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
:
3
Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden
❑ nicht beantragt
❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.)
Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros
aktuelle Fotos mit Markierung der auszutauschenden Fenster entsprechend ihrer
Position im Angebot
Bei Beantragung von Förderung für Kunststofffenster: Nachweis des Herstellers, dass
keine Cadmium- oder Bleiverbindungen als Stabilisatoren verwendet werden
29
Anlage Passivhaus
Gute Wärmedämmung, Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) gehören zum Passivhaus-Konzept
und werden nicht separat gefördert.
Kosten, Finanzierung
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
:
Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden
❑ nicht beantragt
❑ beantragt
(Bitte Programm und Höhe der Förderung angeben.)
Anzahl der Wohnungen
/Häuser
Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Passivhäuser können gefördert werden, wenn die vom Passivhaus Institut, Darmstadt,
veröffentlichten Kriterien für die Zertifizierung als „qualitätsgeprüftes Passivhaus“ erfüllt
werden. Nähere Informationen zu den Qualitätskriterien gibt es im Internet unter
www.ig-passivhaus.de und www.passiv.de
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Lageplan
Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten)
Baubeschreibung mit Angabe der Baustoffe und Produktdetails
Passivhaus-Nachweis mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP)
Energiebedarfsausweis laut Energieeinsparverordnung
Wohnflächenberechnung je Wohneinheit (ohne Balkone, Terrassen, unbeheizte Keller)
30
3
Anlage Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Angaben zur Lüftungsanlage
Wärmerückgewinnungsgrad
Prozent
Hersteller
Gerätetyp
Anzahl der Wohnungen mit Lüftungsanlagen
Kosten, Finanzierung
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
:
3
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Unterschrift:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros
Gebäudeplan mit Skizze zum Einbau der Anlage
31
Anlage Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test)
Der Luftdichtigkeitstest wird nur in Zusammenhang mit der Durchführung von anderen
förderfähigen Maßnahmen (außer Passivhaus) nach diesem Programm bezuschusst.
Der Luftdichtigkeitstest ist nach der Prüfnorm EN/DIN 13829 und den Merkblättern des
„Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.“ (FLIB) durchzuführen.
Angaben zum Blower-Door-Test
Durchführende Firma
Anzahl der Wohnungen, die einzeln getestet werden
Kosten, Finanzierung
Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem
Angebot der Firma
vom
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert.
Ort, Datum:
Bitte folgende Anlagen beifügen:
Angebot/e einer Fachfirma
32
Unterschrift:
:
3
Fragebogen für den Gebäudewärmepass
Name, Vorname: _______________________________
Tel. (tagsüber): _______________
Fragebogen für Gebäude: Anschrift: _____________________________________________________
Postadresse (falls abweichend): Anschrift: _____________________________________________________
Ausgefüllten Fragebogen bitte an: KLIBA, Wieblinger Weg 21, 69123 Heidelberg, Tel. 06221-603808 / Fax. -603813
Das Gebäude
Das Dach
Dachform
 Satteldach  Walmdach  Flachdach
 Es sind Dachgauben vorhanden
Die oberste Geschossdecke ist
 massiv (Beton)  eine Holzbalkendecke
Gebäude-Baujahr: _______________
Haustyp
 Einfamilien-/Zweifamilienhaus
 Mehrfamilienhaus mit ____ Wohneinheiten
Gebäudetyp
 Freistehendes Einzelgebäude
 Doppelhaushälfte, Reihenendhaus
 Reihenmittelhaus
Die Heizung
Anzahl der Vollgeschosse (ohne Keller und Dach)
_____________Vollgeschosse
Anzahl der Hausbewohner: _____Personen
Beheizbare Wohnfläche
2
____m im Kellergeschoss
2
____m im Dachgeschoss
2
____m in allen übrigen Geschossen zusammen
Der Keller
Ist das Gebäude unterkellert?
2
 Ja, voll
 Ja, zu etwa /3
1
 Ja, zu etwa /3  Nein
Kellerwände der beheizten Räume:
____ m² Kelleraußenwände im Erdreich
____ m² Kelleraußenwände freistehend
____ m² Kellerinnenwände zu unbeh. Räumen
Die Außenwände (ohne Kellergeschoss)
 Mauerwerk aus ____________________
 Einschalig
 Zweischalig
mit _______ cm Luftschicht
 Fertigbauteile
 Fachwerk
Heizungsart
 Zentralheizung  Etagenheizung
 Einzelöfen
 Sonstige Heizungsarten
Energieträger
 Öl
 Gas  Sonstiges: ______________
Angaben zur Zentralheizung
Wärmeerzeuger
Heizleitungen
Baujahr _______________
Nennleistung ________ kW
 Brennwertkessel
 Niedertemperaturkessel
 Holzkessel
 Wärmepumpe
 Dämmung aus Jahr _____
 Dämmung lückenhaft
 keine Dämmung
Daten aus dem Schornsteinfegerprotokoll
Abgasverlust:
__________ %
Regelung der Heizung
 Zentrale, automatische Regelung (variable
Kesseltemperatur je nach Witterung)
 Keine zentrale Regelung (konstante Kesseltemperatur)
Falls ein zweites Heizsystem vorhanden ist:
(z.B. Wärmepumpe, Kachelofen, offener Kamin)
Art ________________________________
Ausführung der Fassade
 Verputzt  Vorgehängte Fassade
 Sichtmauerwerk/Sichtfachwerk
trägt zu _______% zur Heizung bei.
Ist eine Außendämmung der Fassade möglich?
 Ja
 Nein
Sind Heizkörpernischen vorhanden?
 Ja, etwa _____% der Außenwandfläche
 Nein
Angaben zur Warmwasserbereitung
Wärmeerzeuger
Warmwasserleitungen
Baujahr _____________
 mit Zentralheizung
 mit zentralem Boiler
mit  Elektro /  Gas –
Einzelgeräten
 Solaranlage vorhanden
 Dämmung aus Jahr _____
 Dämmung lückenhaft
 Dämmung nicht vorhanden
Zirkulationspumpe
 vorhanden
 nicht vorhanden
Bisherige und zukünftige Maßnahmen
Welche Maßnahmen haben Sie schon durchgeführt bzw. welche sind geplant?
Maßnahme
 Wärmedämmung der Außenwand
 Fenstererneuerung
 Wärmedämmung des Daches
 Wärmedämmung der Kellerdecke
 Heizungserneuerung (Öl/Gas)
 Heizungserneuerung (Holzpellets)
 ____________________________
durchgeführt







Jahr
______
______
______
______
______
______
______
geplant







Jahr (voraussichtlich)
______
______
______
______
______
______
______
Seite 2 
Seite 2
Dachneigung = ____Grad
Abseitenwand: h=
h=
h=
h=
h=
1m
Lageskizze des Hauses*
Schnitt durch das Haus
Bitte Außenwände, angrenzende Gebäude, sowie
die dazugehörigen Maße und Firstrichtung eintragen. Beachten Sie bitte die Himmelsrichtung.
Bitte Höhen (h = ), Dachneigung sowie eventuelle Besonderheiten (Anbauten, Gelände etc.) eintragen.
* falls vorhanden, bitte Pläne und Fotos beilegen (nach Bearbeitung zurück)
Aufbau der Außenhülle (unbedingt angeben!)
Flächen bitte ohne Fensterflächen angeben.
Bauteil
Wenn nachträgliche Wärmedämmung vorhanden:
Fläche
Dicke
2
[m ]
[cm]
in % des Bauteils Dicke des Dämmstoffs [cm]
Außenwand (ohne KG)
Innendämmung
Außendämmung
Kellerdecke
---------
zum EG hin
zum Keller hin
Dachschräge
---------
Zwischen den Sparren
Auf/Unter den Sparren
Oberste Geschossdecke
---------
oberhalb
unterhalb
Flächen der Fenster und Glas-Außentüren
Flächen mit lichten Fenstermaßen (einschließlich Rahmen) ermitteln
(unbedingt angeben!)
und nach Himmelsrichtung getrennt in m² angeben.
Bei Fensterrichtung
NORD
SÜD
WEST + OST
NW + NO
SW + SO
Einfachglas
m²
m²
m²
m²
2-fach Isolier- /Verbundglas*
m²
m²
m²
m²
2-fach-Wärmeschutzglas**
m²
m²
m²
m²
3-fach-Wärmeschutzglas
m²
m²
m²
m²
*Baujahr bis 1994
** Baujahr ab 1995
Energieverbrauch (für Heizung und Warmwasser)
Brennstoff
Einheit
Heizöl
Liter/a
Erdgas
kWh/a
Sonstiges *
_______
Brennstoffjahreskosten
Euro/a
_____________
2007
Energieverbrauch für Warmwasserbereitung enthalten?
2008
2009
 Ja
2010
 Nein
* Bei Sonstiges z.B.: Fernwärme in Kilowattstunden (kWh); Kohlen in Doppelzentner (dz); Holz in Raummeter (rm); Strom in kWh
V 1/2011
©
Förderprogramm der Stadt Heidelberg
Rationelle Energieverwendung
Impressum
Herausgeberin:
Stadt Heidelberg
Amt für Umweltschutz,
Gewerbeaufsicht und Energie
Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-18000, 58-18010
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heidelberg.de/umwelt
Bildnachweis:
Innengestaltung/Grafiken:
Druck:
Titelseite: Sebastian Acker
Seite 2, 21: Stadt Heidelberg
ID-Kommunikation, Mannheim
abc-Druck, Heidelberg
CO2-neutral gedruckt auf 100 % Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“
Auflage:
3.000
Stand:
2010
35
Ansprechpartner
Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Kostenlose Energieberatungs-Hotline: 06221 58-18141
Telefon: 06221 58-18161, 58-18000
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heidelberg.de/umwelt
Amt für Baurecht und Denkmalschutz
Technisches Bürgeramt
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-25130, 58-25720
E-Mail: [email protected]
Internet: www.heidelberg.de
KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur
Heidelberg – Nachbargemeinden gGmbH
Wieblinger Weg 21
69123 Heidelberg
Telefon: 06221 603808
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kliba-heidelberg.de
Stadtwerke Heidelberg GmbH
Kurfürsten-Anlage 42-50
69115 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
Internet: www.swhd.de
Kunden-Hotline: 0800-513 513 2
heidelberg strom, heidelberg energreen: Telefon 0800 513-5132
Elektrizität/Photovoltaik: Telefon 06221 513-4049
Erdgas-Wärme-Service: Telefon 06221 513-4275
Abrechnungsservice: Telefon 06221 513-4274
Erdgas/Brennwerttechnik: Telefon 06221 513-2328
Fernwärme: Telefon 06221 513-4362, -4363, -4364
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