Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ Heidelberger Förderprogramm für energiesparendes Bauen und Sanieren • Außenwanddämmung • Dachdämmung • Kellerdeckendämmung • Boden gegen Außenluft • Fenster • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung • Luftdichtigkeitstest • Passivhaus 08221000-01-1514; ;DaIY5ywMgz0xaM7NsL4eO0u+ https%253A%252F%252Fformulare.virtuelles-rathaus.de%252Fservlet%252Fde.formsolutions.FillServlet%253Fparam1%253D08221000-01-1514%2526query%253D1%2526save%253D1%2526direktstart%253D1%2526knr%253D08221000-01%2526template%253DKF08221000-92%2526n%253Dk.pdf dGVtcGxhdGU9S0YwODIyMTAwMC05MiZkaXJla3RzdGFydD0xJnNhdmU9MSZwYXJhbTE9MDgyMjEw%0D%0AMDAtMDEtMTUxNCZxdWVyeT0xJm49ay5wZGYmZmlsZVVybD1odHRwcyUyNTNBJTI1MkYlMjUyRmZv%0D%0Acm11bGFyZS52aXJ0dWVsbGVzLXJhdGhhdXMuZGUlMjUyRnNlcnZsZXQlMjUyRmRlLmZvcm1zb2x1%0 Vorwort Unser Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ hat sich bewährt. Es ist als Teil der Klimaschutzkampagne „Klima sucht Schutz in Heidelberg … auch bei Dir!“ nicht mehr wegzudenken und bei immer mehr Bürgerinnen und Bürgern beliebt. Bis heute sind seit Förderbeginn 1993 rund 2.600 Förderanträge bei der Stadt eingegangen – davon allein über 1.000 in den letzten drei Jahren. Das ist ein klares Signal für das wachsende Interesse an energetischen Sanierungen und an hohen Energiestandards im Neubau. Die nun vorliegende Fortschreibung des Förderprogramms ist eine Anpassung an die neuen energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Förderkriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Sanierungen im Bestand. Unser Ziel bleibt es dabei, immer mehr Heidelbergerinnen und Heidelberger zu energiesparenden Sanierungen zu ermutigen und so den Ausstoß von CO2 zu reduzieren. Heidelberg hat dabei strengere Richtlinien festgelegt als von Bund und Land vorgegeben. Das Förderprogramm schafft Anreize für Bürgerinnen und Bürger, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus stärker zu dämmen, innovative Komponenten wie Dreischeibenwärmeschutzverglasung und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzusetzen und im Neubau den zukunftsweisenden Passivhaus-Standard zu realisieren. Hier liegt ein hohes Energieeinsparpotenzial, denn Raumheizung und Warmwasserbereitung verursachen über 40 Prozent der CO2-Emissionen in Heidelberg. Das Förderprogramm trägt somit entscheidend zum Klimaschutz bei. Zudem hat es auch einen positiven Einfluss auf die Nachfrage und Beschäftigung im lokalen Handwerk. Zwischen 1993 und Ende 2009 bezuschusste die Stadt Sanierungsprojekte mit einer Fördersumme von rund 5,5 Millionen Euro. So wurden bislang mit jedem Euro Förderung im Durchschnitt 6 Euro Auftragsvolumen für das lokale Handwerk ausgelöst. Profitieren Sie von der finanziellen Unterstützung und dem Beratungsangebot der Stadt Heidelberg! Denken Sie vor der Renovierung Ihres Hauses oder vor dem Neubau eines Hauses an entsprechende Wärmeschutz- und Energiesparmaßnahmen. In dieser Broschüre finden Sie alle Antragsformulare, Erläuterungen, Tipps zur Finanzierung sowie Informationen für die Planung eines energieeffizienten Um- oder Neubaus. Wenn Sie weiteren Beratungsbedarf haben: Nutzen Sie die kostenlose Energieberatungshotline der Stadt Heidelberg unter 06221 58-18141. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zum Klimaschutz in Heidelberg! Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg Inhaltsverzeichnis Rationelle Energieverwendung 1. Einleitung 4 2. Voraussetzungen für eine Förderung 4 3. Fördergrenzen 6 4. Rund um die Antragstellung 6 5. Rechtsgrundlage 7 6. Was wird gefördert? 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 6.9 Außenwand Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum (z. B. Keller) Boden gegen Außenluft Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit StandardFensterrahmen Anforderungen/ maximale U-Werte 2 Förderhöhe 8 2 15 3/m 0,20 W/m K 2 8 2 10 3/m 0,15 W/m K 9 2 5 3/m 0,25 W/m K 2 11 2 2 10 3/m 0,20 W/m K 2 Ug 0,70 W/m K 2 12 2 10 3/m (PVC Rahmen) 20 3/m2 (Holz/Holz-Alu Rahmen) 12 2 Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit PassivhausFensterrahmen (hochwärmegedämmte Rahmen) Ug 0,70 W/m K Uw 0,80 W/m2 K Passivhaus Zertifizierungskriterien „Qualitätsgeprüftes Passivhaus“ des Passivhaus Instituts EFH oder MFH: 50 3/m2 Wohnfläche; maximal 5.000 3/WE 14 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 80 Prozent 1.000 3 pro Wohnung im Alt- und Neubau 15 Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) nur in Kombination mit geförderten Maßnahmen 75 3 15 3/m (PVC Rahmen) 30 3/m2 (Holz/Holz-Alu Rahmen) 13 7. Weitere Informationen 15 16 7.1 Energieausweis 16 7.2 Heidelberger Wärmepass 17 7.3 Förderprogramme von Bund und Land 18 7.4 Förderprogramm „Nachhaltiges Wassermanagement“ der Stadt Heidelberg 19 8. Antragsformulare und Fragebogen Heidelberger Wärmepass 21 Impressum 35 Ansprechpartner 36 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 1. Einleitung „Klima sucht Schutz in Heidelberg ... auch bei dir!“ lautet das Motto der im Mai 2007 gestarteten Klimaschutz-Kampagne, mit der die Stadt Heidelberg alle Bürgerinnen und Bürger zu mehr persönlichem Einsatz für den Klimaschutz aufruft. Und Engagement wird belohnt: Beim energiesparenden Bauen und Sanieren steht die Stadt Heidelberg nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern bietet interessante finanzielle Anreize. Seit 1. Januar 2008 kann bei Bestandsgebäuden die energetische Sanierung der gesamten Gebäudehülle bezuschusst werden. Das gilt nach wie vor auch für die nun vorliegende Fortschreibung, die seit 1. August 2010 gültig ist. Weiterhin unterstützt die Stadt Heidelberg sowohl den Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung als auch den Luftdichtigkeitstest finanziell. Bei den „Klassikern“ des Förderprogramms, der Außenwanddämmung und der Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, sind die energetischen Anforderungen konstant geblieben. Im Bereich der Dachdämmung und Dämmung von Kellerdecken, Fußböden und Wänden gegen unbeheizte Räume wurden die Anforderungen graduell verschärft – die höhere Energieeinsparung kommt dem Klima und Ihrer Heizkostenrechnung zugute. 2. Voraussetzungen für eine Förderung ! Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Auftragsvergabe und der Baubeginn erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen. Wer kann eine Förderung erhalten? Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, also Hauseigentümer oder Mieter, die eine Energiesparmaßnahme im Sinne des Förderprogramms im Stadtgebiet Heidelberg realisieren wollen. Auch Bauträger können Förderanträge stellen und somit zukünftig Fördergelder erhalten. Bedingungen für eine Förderung 1. Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn bis zum Zeitpunkt der Bewilligung das jeweilige Projekt noch nicht begonnen wurde und außer für Planungsleistungen weder Lieferungs- noch Leistungsverträge abgeschlossen worden sind. Ausgenommen ist nach Rücksprache mit der Stadt in Ausnahmefällen die Errichtung von Passivhäusern. 4 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 2. Alle Arbeiten sollten in der Regel von Fachbetrieben ausgeführt werden. Bei fachgerechter Ausführung kann der Antragsteller die Arbeiten in Eigenleistung erbringen. In jedem Fall ist nach Durchführung der Maßnahmen ein Verwendungsnachweis mit den Original-Rechnungsbelegen vorzulegen. 3. Alle eingesetzten Dämm-Materialien müssen ohne die Treibmittel FCKW, H-FCKW und FKW hergestellt worden sein. 4. Es wird nur die Dämmung von bestehenden Gebäudeteilen gefördert, neu errichtete Gebäudeteile sind von der Bezuschussung ausgeschlossen, da hier durch die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung die grundsätzliche Voraussetzung eines Förderanreizes nicht mehr gegeben ist (Bsp. Erweiterung um eine Dachgaube, Dachanbau, neuer Kniestock, Schaffung neuer Fensterflächen oder Fenstervergrößerung). Sanierungen bis hin zur kompletten Dachstuhlsanierung sind förderfähig, wenn die bauliche Kubatur des Daches und das umbaute Volumen erhalten bleibt (Bsp. Austausch alter Balken bis hin zum Austausch des kompletten Dachstuhls). 5. Fensterrahmen aus Tropenholz dürfen nicht verwendet werden. Ausgenommen ist Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist. 6. Eine baurechtliche Genehmigung ist erforderlich – wenn die Dämmung in öffentlichen Verkehrsraum ragt (Sondernutzung), – für die Wärmedämmung an Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind, – bei Gebäuden im Geltungsbereich der „Satzung zum Schutz des Bereiches Alt Heidelberg“ als Gesamtanlage gemäß § 19 DSchG (Gesamtanlagenschutzsatzung GASS) für alle Bauarbeiten, die das äußere Erscheinungsbild ändern, – bei Gebäuden, die innerhalb des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Handschuhsheim vom 26.06.2002 und der am 19.12.2002 beschlossenen Gestaltungssatzung Handschuhsheim liegen, – bei Gebäuden, die in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten liegen. 7. Energiesparmaßnahmen außer dem Neubau von Passivhäusern, können nur dann gefördert werden, wenn es sich um Gebäude handelt, die laut Energieeinsparverordnung (EnEV) normal beheizt sind, und die Maßnahme im Sinne des Baurechts als Sanierung einzustufen ist. (Bsp. Umbau einer Scheune zu einem Wohngebäude; diese Maßnahme ist nur als Passivhaus-Neubau förderfähig). 8. Die photographische Dokumentation der Sanierungsarbeiten, insbesondere die Arbeiten zur luftdichten Ausführung bei Dachsanierungen ist Voraussetzung für die Förderung. 5 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 3. Fördergrenzen 1. Einschließlich eventueller Zuschüsse aus anderen öffentlichen Förderprogrammen werden maximal 25 Prozent der förderfähigen und durch Einzelnachweise belegten Aufwendungen bezuschusst. Förderungen durch zinsverbilligte Darlehen werden dabei nicht angerechnet. 2. Zuschüsse unter 150 Euro werden nicht bewilligt. 3. Energiesparmaßnahmen können insgesamt mit maximal 12.800 Euro je Objekt/Haus gefördert werden. Diese Obergrenze kann nur einmal pro Objekt/Haus ausgeschöpft werden und gilt auch bei Ausführung mehrerer förderfähiger Einzelprojekte. Gelder, die bereits früher aus dem Förderprogramm zur „Rationellen Energieverwendung“ gezahlt wurden, werden auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Ausgenommen von dieser Obergrenze sind Passivhäuser im Mehrfamilien- bzw. Geschosswohnungsbau. 4. Die Mehrfachförderung einer Maßnahme sowohl aus dem Programm „Rationelle Energieverwendung“ als auch aus anderen Fördermitteln der Stadt Heidelberg (z. B. aus Sanierungsmitteln) ist nicht möglich. 4. Rund um die Antragstellung Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Antragsformulare und die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen werden im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, eingereicht. Folgende Unterlagen sind zur Bearbeitung notwendig: – das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, – die jeweilige/n Anlage/n, – ausgefüllter Fragebogen zur Erstellung des „Heidelberger Wärmepasses“ (Siehe S. 33) – Fotos aller Gebäudeteile, an denen Bauarbeiten geplant sind (außer bei Passivhäusern) – bei Passivhäusern Baupläne im Maßstab 1:100 bzw. 1:50 und eine Wärmebedarfsberechnung mit dem Computerprogramm „PassivHaus-Projektierungs-Paket“ (PHPP) – ein Angebot einer Firma für die geplante Maßnahme beziehungsweise bei Eigenleistung eine Kostenaufstellung für das erforderliche Material und den zusätzlichen Aufwendungen z. B. für ein notwendiges Gerüst . Aus den Unterlagen müssen der Hersteller sowie spezifische Daten zum eingesetzten Material und die Dämmstoffstärke hervorgehen. In Zweifelsfällen ist für den betreffenden Baustoff ein Prüfzeugnis eines anerkannten Prüfinstituts vorzulegen. Die Fördergelder werden schriftlich bewilligt. 6 Alle Informationen und Antragsformulare stehen im Internet unter www.heidelberg.de/foerderprogramm zum Download bereit. Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag Die Verwendung der Zuschüsse ist durch Vorlage der Original-Rechnungsbelege nachzuweisen, beim Passivhaus durch die Nachweise der Fertigstellung, der Endabnahme und der Einhaltung der Passivhauskriterien mit dem PHPP (Passivhaus-Projektierungs-Paket). Die Fördergelder werden erst ausgezahlt, wenn der vorgelegte Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen geprüft und die Bauausführung technisch einwandfrei ist. Die technische Prüfung erfolgt durch das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwölf Monaten (bei Passivhäusern innerhalb von 24 Monaten) ab Datum der Bewilligung einzureichen. 5. Rechtsgrundlage Die Stadt Heidelberg fördert Projekte, solange die Fördermittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht. Die Antragsteller erklären sich mit der Veröffentlichung von Fotos des Gebäudes oder von Baudetails einverstanden. Sofern möglich wird der Antragsteller im Vorfeld von Veröffentlichungen informiert. Die Richtlinien gelten mit Wirkung ab dem 1. August 2010. Amt für Baurecht und Denkmalschutz Technisches Bürgeramt Prinz-Carl, Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefon: 06221 58-25130 oder 58-25720 E-Mail: [email protected] Internet: www.heidelberg.de Öffnungszeiten: Montag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Prinz-Carl, Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefon: 06221 58-18141, 58-18161 oder 58-18000/-18010 E-Mail: [email protected] Internet: www.heidelberg.de/umwelt 7 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 6. Was wird gefördert? 6.1 Außenwand ! Förderhöhe: 15 6 /m 2 Dämmfläche U-Wert*: maximal 0,20 W/m 2 K * Der Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert eines Bauteils beschreibt die Qualität der Wärmedämmung. Je kleiner der U-Wert ist, umso geringer sind die Wärmeverluste im Winter. Durch die Wärmedämmung können die Verluste durch die Außenwände – abhängig von der Stärke und dem Material der bestehenden Wände – um bis zu 90 Prozent verringert werden. Pro Quadratmeter gedämmter Außenwand spart dies pro Jahr zwischen 70 und 200 Kilowattstunden Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise zwischen 7 und 20 Liter Heizöl ein. Damit wird der Kohlendioxid-(CO2)-Ausstoß um bis zu 60 Kilogramm je Quadratmeter und Jahr vermindert. Für typische Wandkonstruktionen von Altbauten aus Vollziegel-, Hochlochziegel-, Leichtbetonstein- oder Natursteinmauerwerk wird der erforderliche U-Wert durch Wärmedämmverbundsysteme mit den folgenden Dämmstoffqualitäten und -stärken erreicht: Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG) Beispiele für Dämmstoffe Erforderliche Stärke in Millimeter 040 Hartschaum (Styropor), Mineralfaser, Holzfaser, Schaumglas 180 035 Hartschaum (Styropor), Mineralfaser 160 032 Hartschaum (Neopor) 140 Wenn die Wände aus besser dämmenden Baumaterialien bestehen oder andere Dämmstoffe und Konstruktionen eingesetzt werden, müssen der U-Wert und die Dämmstoffstärke individuell berechnet werden. Die außenliegende Wärmedämmung stoppt Wärmeverluste durch die Wand, wodurch sich der Wohnkomfort und die Behaglichkeit erhöhen. Die innere Wandtemperatur steigt. Da sich an den warmen Wandoberflächen kein 8 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Kondenswasser mehr niederschlägt, sinkt die Gefahr von Schimmelbildung und Bauschäden durch Tauwasser. Der luftdichte Anschluss der einzelnen Bauteile verhindert, dass Wärme durch Zugluft verloren geht und die im Raum anfallende Feuchtigkeit durch Fugen und Ritzen in die Wand eindringt und diese dauerhaft durchfeuchtet. Auch die Dämmung der Außenwand eines beheizten Raumes gegen Erdreich (Perimeterdämmung) kann bezuschusst werden. Unter Perimeterdämmung versteht man die außenseitige Dämmung an erdberührten Bauteilen, also in den meisten Fällen die Wärmedämmung der Kellerwände. Die Perimeterdämmung besteht dabei aus Wärmedämmstoffen, die nur geringe Wassermengen aufnehmen und ausreichend druckfest sind, so z. B. bestimmte Polystyrol-Hartschaumplatten. Die Außenwanddämmungen erdberührter Flächen unbeheizter Räume ist bis maximal 1m unter Deckenniveau förderfähig. Hierdurch wird die Wärmebrücke im Deckenbereich minimiert. 6.2 Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke ! Förderhöhe: 10 6 /m 2 Dämmfläche U-Wert: maximal 0,15 W/m 2 K Keine Förderung neuer Dachaufbauten. (Bsp: Dacherweiterung, neue Gaube, neuer Kniestock) Dachdämmung Durch das Dämmen können die Wärmeverluste durch das Dach – abhängig vom Aufbau, der Stärke und dem Material des bestehenden Daches oder Dachbodens – um bis zu 90 Prozent verringert werden. Pro Quadratmeter gedämmter Dachfläche spart dies pro Jahr zwischen 30 und 150 Kilowattstunden Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise zwischen 3 und 15 Liter Heizöl ein. Damit wird der Kohlendioxid-Ausstoß um bis zu 45 Kilogramm je Quadratmeter und Jahr vermindert. Für typische Dachkonstruktionen von Altbauten wird der erforderliche U-Wert beispielsweise mit den folgenden Dämmvarianten, Dämmstoffqualitäten und -stärken erreicht: 9 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Dachkonstruktion/ Dämmvariante Wärmeleitfähigkeits- Beispiele für Dämmstoffe stufe WLS (WLG) Erforderliche Stärke in Millimeter Ziegeldach mit Zwischensparrendämmung, Aufdoppelung der Sparren, 15% Holzanteil in der Fläche 035 Mineralfaser 300 Ziegeldach mit Zwischensparrendämmung, Unterdach aus Holzfaserplatte, Aufdoppelung der Sparren, 15% Holzanteil in der Fläche 040 Zellulose, Schafwolle, Flachs, Hanf 320 Ziegeldach mit Aufsparrendämmung 024 Polyurethan-Hartschaum mit Alu-Kaschierung 160 Ziegeldach mit Kombination von Zwischensparrendämmung und Aufsparrendämmung 035 Mineralfaser und Hartschaum Dämmung eines BetonFlachdaches 040 Hartschaum (Styropor), Schaumglas 260 Dämmung eines BetonFlachdaches 035 Hartschaum (Styropor) 220 Dämmung eines BetonFlachdaches 024 Polyurethan-Hartschaum mit Alu-Kaschierung 160 120 zwischen und 140 auf den Sparren; oder 140 zwischen und 120 auf den Sparren Wenn eine andere Dachkonstruktion vorliegt, das bestehende Dach aus besser dämmenden Baumaterialien besteht oder andere Dämmstoffe eingesetzt werden, müssen der U-Wert und die Dämmstoffstärke individuell berechnet werden. Entscheidend ist die luftdichte Abgrenzung der Wärmedämmung gegenüber dem Innenraum. Diese vermeidet Wärmeverluste und verhindert, dass die im Raum anfallende Feuchtigkeit in den Dämmstoff eindringt und diesen dauerhaft durchfeuchtet. Hierzu eignen sich etwa fugenlose Putzschichten, Folien oder Holzwerkstoffplatten mit abgeklebten Fugen. 10 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Dämmung von Dachboden/oberster Geschossdecke ! Förderhöhe: 10 6 /m 2 Dämmfläche U-Wert: maximal 0,15 W/m 2 K Oft ist es einfacher und kostengünstiger, statt der Dachschräge die oberste Geschossdecke zu ungeheizten Dachräumen beziehungsweise den Dachboden zu dämmen. Dämmvariante Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG) Beispiele für Dämmstoffe Erforderliche Stärke in Millimeter Oberseitige Dämmung einer Betondecke zum Dachboden 040 Hartschaum, Holzfaserplatte 260 Oberseitige Dämmung einer Betondecke zum Dachboden 035 Hartschaum 220 Bei begehbaren Holzkonstruktionen, die beispielsweise mit Mineralfaser, Zellulose, Hanf, Flachs oder Wolle gedämmt werden, müssen der U-Wert und die erforderliche Stärke individuell berechnet werden. 6.3 Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum ! Förderhöhe: 5 6 /m 2 Dämmfläche U-Wert: maximal 0,25 W/m 2 K In vielen Fällen ist es sinnvoll, Kellerdecken oder Fußböden zu dämmen sowie Böden und Wände, die an unbeheizte Räume grenzen (beispielsweise Wohnraum gegen Keller oder Garage). In diesem Bereich können bis zu 13 Prozent an Energiekosten eingespart werden. Dämmvariante Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG) Beispiele für Dämmstoffe Erforderliche Stärke in Millimeter Unterseitige Dämmung der Beton-Kellerdecke 035 Hartschaum, Mineralfaser 140 Unterseitige Dämmung der Beton-Kellerdecke 032 Hartschaum, Mineralfaser 120 Unterseitige Dämmung der Beton-Kellerdecke 025 PolyurethanHartschaum 100 11 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 6.4 Boden gegen Außenluft ! Förderhöhe: 10 6 /m 2 Dämmfläche U-Wert: maximal 0,20 W/m 2 K Bezuschusst wird die Dämmung von Fußböden gegen Außenluft, zum Beispiel an den Unterseiten auskragender Bauteile, Hofdurchfahrten oder aufgeständerten Gebäudeteilen/Stützenkonstruktionen. Wärmeleitfähigkeitsstufe WLS (WLG) Dämmvariante Unterseitige Dämmung einer Betondecke bei vorhandener Trittschalldämmung und Estrich 035 Beispiele für Dämmstoffe Erforderliche Stärke in Millimeter Hartschaum, Mineralfaser 220 6.5 Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Standard-Fensterrahmen ! Förderhöhe: 20 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (Holz/Holz-Alu Rahmen) 10 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (PVC Rahmen) Ug-Wert*: ≤ 0,70 W/m 2 K * Der Ug-Wert gibt die Wärmedämmwirkung der Verglasung an. – Keine Förderung von Fensterrahmen aus Tropenholz. Ausnahme: Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist. – Es müssen Verglasungen mit thermisch verbessertem Scheibenrandverbund, auch warme Kante genannt, verwendet werden. – Keine Förderung von Wintergartenverglasungen. – Keine Förderung von Glasflächen, die komplett lichtundurchlässig sind. – Keine Förderung von PVC-Fenstern, deren Rahmen mit Cadmium- oder Blei-Verbindungen als Stabilisatoren gegen Langzeitabbau durch UVStrahlung hergestellt wurden (bitte Nachweis des Herstellers anfügen) 12 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Durch einfach verglaste Fenster, wie es sie oft noch in Altbauten gibt, aber auch durch Zwei-Scheiben-Isolierverglasung der ersten Generation geht sehr viel Wärme verloren. Durch Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung lassen sich die Wärmeverluste um bis zu 85 Prozent reduzieren. Pro Quadratmeter Fensterfläche können jährlich bis zu 400 kWh Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise 40 Liter Heizöl sowie 120 Kilogramm CO2 eingespart werden. Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung fängt selbst in den einstrahlungsarmen Wintermonaten mehr Sonnenwärme ein, als sie an Wärme nach außen durchlässt. Lüftungsverhalten bei neuen Fenstern Im Inneren der Wohnung entstehen, etwa durch Atmen, Kochen und Duschen, pro Tag rund zehn Liter Feuchtigkeit, die in Form von Wasserdampf in der Raumluft enthalten sind. 99 Prozent dieser Feuchtigkeit können grundsätzlich nur über die Fensterlüftung oder durch kontrollierte Lüftung mit Hilfe einer Lüftungsanlage entweichen. Ohne diesen Luftaustausch bildet sich Kondensat, das zur Schimmelproblematik führen kann. Besonders nach einer Fenstererneuerung und dem Einbau neuer Rahmen, die heute sehr luftdicht konstruiert sind, muss das Lüftungsverhalten in der Regel geändert werden. 6.6 Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit hochwärmegedämmten Fensterrahmen (Passivhaus-Fensterrahmen) ! Förderhöhe: 30 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (Holz/Holz-Alu Rahmen) 15 6 /m 2 Fensterfläche inkl. Rahmen (PVC Rahmen) Ug-Wert*: ≤ 0,70 W/m 2 K Uw-Wert*: ≤ 0,80 W/m 2 K * Der Ug-Wert gibt die Wärmedämmwirkung der Verglasung an, der Uw-Wert die des gesamten Fensters inklusive des Fensterrahmens. Dieser Wert ist vom Fensterhersteller bezogen auf das Standardmaß 1,23 m x 1,48 m anzugeben. Förderbedingungen und Erläuterungen siehe Kapitel 6.5 13 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 6.7 Passivhaus ! Förderhöhe: 50 6 /m 2 Wohnfläche (ohne Terrassen oder Balkone); maximal 5.000 6 je Wohneinheit. – Keine Förderung von Passivhäusern, wenn Fensterrahmen aus Tropenholz eingebaut wurden. Ausnahme: Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist. – Gute Wärmedämmung, Drei-Scheiben-Verglasung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Blower-Door-Test gehören zum Passivhaus-Konzept und werden nicht separat gefördert. – Ausgeschlossen von der Förderung bleiben Gewerbeimmobilien (Gebäude oder Flächen mit Büro-, Hotel-, Labornutzung, Einzelhandel oder sonstiger Dienstleistung). – Einliegerwohnungen sind nur dann zusätzlich als Wohneinheit förderfähig, wenn ein separater Eingang von außen vorgesehen ist. Ein Passivhaus weist einen jährlichen Wärmebedarf von nur 15 Kilowattstunden Fernwärme oder Erdgas beziehungsweise 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche auf. Dies ist rund ein Zehntel des durchschnittlichen Bedarfs im Gebäudebestand und rund ein Viertel im Vergleich zu Neubauten nach dem heutigen gesetzlichen Standard. Die Dämmstoffstärken liegen meistens zwischen 25 und 40 Zentimetern. Dreifachverglasungen mit zwei Beschichtungen ermöglichen solare Gewinne, die die Wärmeverluste auch in den Wintermonaten übersteigen. Eine kontrollierte Wohnungslüftung sorgt ständig für sehr gute Luftqualität und eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung über Wärmetauscher von mindestens 80 Prozent. Die luftdichte Ausführung des Passivhauses muss durch einen Luftdichtigkeitstest (BlowerDoor-Test) nachgewiesen werden, dessen Messprotokoll mit dem Verwendungsnachweis einzureichen ist. Als Voraussetzung für eine Förderung gelten die Kriterien für die Zertifizierung als „Qualitätsgeprüfte Passivhäuser“ des Passivhausinstitutes. Eine formale Zertifizierung wird empfohlen, jedoch nicht gefordert. Nähere Informationen dazu gibt es im Internet unter www.passiv.de oder www.ig-passivhaus.de. 14 Zur Förderung eines Passivhauses sind folgende Unterlagen einzureichen: – Lageplan – Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten) – Baubeschreibung mit Angabe der Baustoffe und technischer Produktdetails (insbes. Hersteller, Typ und technische Daten des Lüftungsgerätes) – Passivhaus-Nachweis mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) – Wohnflächenberechnung (Wohnfläche abzgl. Terrassen, Balkone und unbeheizte Keller) Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 6.8 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ! Förderhöhe: 1.000 6 /Wohnung im Alt- und Neubau Wärmerückgewinnungsgrad: mindestens 80 Prozent – keine Förderung von Lüftungsanlagen mit „aktiver“ Kühlung Bei der normalen Fensterlüftung transportiert die verbrauchte Luft die gesamte Wärme mit nach draußen und die kalte Frischluft strömt ins Gebäude. Bei einer kontrollierten Lüftung mit Wärmerückgewinnung wird die verbrauchte Luft konsequent genutzt: Die Abluft wird abgesaugt und überträgt den größten Teil ihrer Wärme an die zuströmende Frischluft. Hierfür werden Frischluft und Abluft in getrennten Kanälen aneinander vorbeigeführt. Die Luft wird gefiltert und für Allergiker kann die Lüftung sogar mit einem Pollenfilter versehen werden. Aufgrund der langen Betriebszeit der Lüftungsanlage ist es sehr wichtig, auf einen niedrigen Stromverbrauch der Ventilatoren zu achten. Wichtig ist weiterhin ein guter Schallschutz. Eine gute Orientierung geben die Zertifizierungskriterien des Passivhaus Institutes für Lüftungsgeräte (www.passiv.de). 6.9 Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) ! Förderhöhe: 75 6 pro Wohnung/pro Haus Der Luftdichtigkeitstest kann nur zur Qualitätssicherung in Kombination mit einer von der Stadt geförderten Wärmeschutzmaßnahme oder mit dem Einbau einer Lüftungsanlage beantragt werden. Der Test ist nach der Prüfnorm EN/DIN 13829 und den Merkblättern des Fachverbands Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLIB) durchzuführen. Mit dem Test wird kontrolliert, ob die Fensteranschlüsse oder der Übergang vom Dach zur Außenwand dicht sind. Durch einen in ein Fenster oder eine Tür eingesetzten Ventilator („Blower-Door“) wird Luft in das Gebäude gedrückt oder herausgesaugt. Dies erzeugt Über- oder Unterdruck. Die im Ventilator eingebauten Instrumente messen die Druckdifferenz und die Luftmenge, die der Ventilator transportiert, und ermöglichen es, die Dichtigkeit der Gebäudehülle zu beurteilen. Dieselbe Luftmenge strömt dann an anderen Stellen durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle, die dadurch nachweisbar sind. 15 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 7. Weitere Informationen 7.1 Energieausweis Seit dem 1. Juli 2008 verlangt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) den Energieausweis für Bestandsgebäude, auch Energiepass genannt. Bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie muss der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Mit Hilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Energieausweis ist ein Einstieg in die Modernisierung Ihres Gebäudes und zeigt auf, wie die energetische Qualität des Gebäudes verbessert werden kann. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche, etwa auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Wann brauche ich einen Energieausweis? – Seit 2002: Für Neubauten ist der Energieausweis verpflichtend. – Seit 1.1.2009: Bei der Neuvermietung, beim Verkauf sowie bei der Sanierung von Außenbauteilen von Wohnungen und Gebäuden aller Baujahre. – Seit 1.7.2009: Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche, wenn diese von Besuchern stark frequentiert werden. – Wer sein Gebäude selbst bewohnt, nicht neu vermietet und auch nicht verkauft, benötigt den Energieausweis nicht. Für solche Gebäude kann der kostenlose Heidelberger Wärmepass ausgestellt werden (Informationen siehe S. 17; Fragebogen zum Wärmepass siehe S. 33/34). Energieausweis für Wohngebäude Die Eigentümer von bestehenden Gebäuden haben zunächst die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Seit dem 1.10.2008 muss für Bestandsgebäude (Bauantrag vor dem 1.11.1977) mit bis zu vier Wohnungen ein Bedarfsausweis erstellt werden. Bedarfsausweis Beim Bedarfsausweis werden Informationen zum energetischen Zustand der Gebäudehülle (Maße und Dämmung der Außenwand, des Daches, der Fenster, der Kellerdecke, der Heizungsanlage etc.) und der Haustechnik zusammengestellt und daraus der Energiebedarfskennwert berechnet. 16 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Verbrauchsausweis Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe des so genannten Energieverbrauchskennwertes. Dieser wird aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt. Hierbei werden Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerisch berücksichtigt. Aussteller für Energieausweis / Heidelberger Netzwerk Energieberatung Der Hauseigentümer beauftragt einen Energieausweis-Aussteller. Es gibt eine bundeseinheitliche Regelung, wer Energieausweise ausstellen darf. Kompetente Ansprechpartner rund um das Thema Energieausweis-Erstellung liefert Ihnen das Heidelberger Netzwerk Energieberatung sortiert nach Beratungsschwerpunkten unter www.heidelberg.de/energieberatung Kosten Energieausweis Es gibt keine staatlichen Vorgaben bezüglich der Kosten von Energieausweisen. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln. In einer 2010 vom BMVBS/BBSR veröffentlichten bundesweiten Feldstudie lag der Preis für einen Verbrauchsausweis im Durchschnitt bei 83 Euro, für einen Bedarfsausweis im Durchschnitt bei 352 Euro. Die Kosten sind im Wesentlichen von der vorhandenen Datenlage und der Größe des untersuchten Objektes abhängig. 7.2 Heidelberger Wärmepass ! Den Fragebogen zum Heidelberger Wärmepass für Hausbesitzer gibt es auf den Seiten 33/34. Postadresse für den ausgefüllten Fragebogen: KliBA, Wieblinger Weg 21, 69123 Heidelberg. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.klibaheidelberg.de oder telefonisch unter 06221 603808. Die meisten Autofahrer wissen genau, wie viel Liter Benzin ihr Fahrzeug auf 100 Kilometern schluckt. Doch welcher Hausbesitzer weiß, wie viel Liter Heizöl, Kubikmeter Gas oder Kilowattstunden Strom er für Heizzwecke jährlich pro Quadratmeter Wohnfläche verbraucht? Der so genannte GebäudeWärmepass gibt einen Überblick über den energetischen Zustand eines Hauses, etwa über die Dämmqualität des Gebäudes. Das Dokument führt den bisherigen Energieverbrauch und die Einsparmöglichkeiten durch die Sanierung auf. 17 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Den Energieausweis ersetzt der Wärmepass nicht, er ist vielmehr ein zusätzliches, kostenloses Angebot der Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Nachbargemeinden (KliBA). Der Wärmepass ist die ideale Kalkulationsgrundlage für Investitionen, weil er anzeigt, an welchen Gebäudeteilen eines Altbaus Einsparpotenzial vorhanden ist. Die Fachleute der KliBA berechnen anhand der Gebäudedaten die Verbrauchskennwerte eines Hauses und fertigen eine Ist-Analyse des baulichen Zustandes und der Heizungsanlage an. Auf dieser Grundlage können die Experten die richtigen Empfehlungen für die Renovierung geben, sowie Energie- und Kosteneinsparung abschätzen. Die Ausstellung eines Wärmepasses empfiehlt sich, wenn das Gebäude älter ist als 20 Jahre oder wenn Sanierungen anstehen. 7.3 Förderprogramme von Bund und Land Förderprogramme des Bundes für erneuerbare Energien, Solaranlagen sowie Energiesparberatung vor Ort: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-0 Internet: www.bafa.de Zinsgünstige Finanzierungsangebote bei umwelt- und klimaschützendem Bauen und Modernisieren sowie bei der Nutzung erneuerbarer Energien: KfW-Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Telefon: 069 7431-0 E-Mail: [email protected] Internet: www.kfw.de L-Bank Karlsruhe Schlossplatz 10 76131 Karlsruhe Telefon: 0721 150-0 L-Bank Stuttgart Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Telefon: 0711 122-0 Internet: www.l-bank.de und www.l-bank.de > Privatpersonen > Umweltschutz 18 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 7.4 Förderprogramm „Nachhaltiges Wassermanagement“ der Stadt Heidelberg Mit dem Förderprogramm der Stadt Heidelberg für ein nachhaltiges Wassermanagement werden Maßnahmen gefördert, die zum einen dem schonenden und sparsamen Umgang mit Trinkwasser dienen und zum anderen zu einer naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung beitragen. Beispiele dafür sind Regenwassernutzungs- oder Versickerungsanlagen sowie Dachbegrünungen oder Entsiegelungsmaßnahmen. Neben einem nachhaltigen Grundwassermanagement und der Verringerung des Trinkwasserverbrauchs soll mit dem Förderprogramm dem bislang geltenden Prinzip entgegen getreten werden, Niederschlagswasser so schnell wie möglich aus dem städtischen Gebiet abzuleiten und gemeinsam mit dem Abwasser der Kläranlage zuzuführen. Erfahrungen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft haben gerade in den letzten Jahren gezeigt, dass große Niederschlagsmengen den Wirkungsgrad der Kläranlagen senken und in Bächen und Flüssen durch Regenüberläufe zu Gewässerbelastungen und örtlichen Hochwasserverschärfungen führen können. Ziel der künftigen Regenwasserbewirtschaftung muss es daher sein, durch Dachbegrünung, Entsiegelung, Regenwassernutzung und Versickerungsmaßnahmen sowie Minimierung von Niederschlagswasser in der Kanalisation den Eingriff in den natürlichen Wasserkreislauf so weit wie möglich einzuschränken und den Verbrauch von Trinkwasser weiter zu reduzieren. Zur Einsparung von Frischwasser und zur Vermeidung von Abwasser (nachhaltiges Wassermanagement) fördert die Stadt Heidelberg folgende Vorhaben: Regenwassernutzung im Garten Die Errichtung von Zisternen, die dem Speichern und der Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung und anderen Zwecken im Freien dienen. Regenwassernutzung im Gebäude Die Errichtung oder Modernisierung einer Regenwassernutzungsanlage (RWNA) im Gebäude nach dem Stand der Technik. In hygienisch besonders sensiblen Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Seniorenheime) soll keine Toilettenspülung durch RWNA erfolgen. 19 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Entsiegelung Die Entsiegelung von versiegelten (z. B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) Flächen und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsflächen) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung). Versickerung Die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser über eine bewachsene Bodenzone (mindestens 30 Zentimeter). Die Versickerung kann über die Fläche, über Versickerungsmulden oder Mulden-RigolenSysteme erfolgen. Dachflächenbegrünung Die Erstellung einer dauerhaften „geschlossenen“ Dachbegrünung mit einer auf der Dachfläche aufliegenden Substrat- und Vegetationsschicht. Wohnungswasserzähler Gefördert werden der Einbau bzw. die Nachrüstung von Wohnungswasserzählern, jedoch ausschließlich in Mietwohnungen. Sonstige Maßnahmen Begründete Maßnahmen zum Wassermanagement, die im Förderprogramm nicht aufgelistet sind. Wichtig: Die Auftragserteilung darf erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen! Maßnahmen werden nicht gefördert, wenn ihre Durchführung aufgrund rechtlicher Bindungen ohnehin vorzunehmen sind (z. B. Festsetzungen in Bebauungsplänen). Anträge und Richtlinien erhalten Sie im Technischen Bürgeramt oder im Internet unter www.heidelberg.de/foerderprogramm unter „Verbesserung der Gebäudedämmung (Rationelle Energieverwendung)“. 20 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Antragsformulare und Fragebogen Wärmepass 21 Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung 8. Antragsformulare und Fragebogen Wärmepass Antrag auf Förderung nach dem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg Anlage Außenwand Anlage Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke Anlage Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum und Boden gegen Außenluft Anlage Fenster Anlage Passivhaus Anlage Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Anlage Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) Fragebogen für den Heidelberger Wärmepass 22 23 25 27 28 29 30 31 32 33 Lfd. Nr. Antrag auf Förderung nach dem kommunalen Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg Stadt Heidelberg Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Auftragsvergabe und der Baubeginn erst nach der Zuschussbewilligung erfolgen. 1. Antragsteller/in Name, Vorname: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort): Tagsüber erreichbar unter Telefonnummer: Faxnummer: E-Mail: 2. Angaben zum Gebäude, an dem das Vorhaben durchgeführt werden soll: Anschrift: ❑ wie unter Punkt 1 ❑ folgende Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Ich bin/wir sind: ❑ Eigentümer ❑ Miteigentümer ❑ Verwalter/Beauftragter (Vollmacht/Verwaltervertrag beifügen) Das Gebäude ist ein ❑ Mieter des Gebäudes (Einverständniserklärung des Eigentümers beifügen) ❑ Einfamilienhaus ❑ Zweifamilienhaus ❑ Gewerbegebäude ❑ Mehrfamilienhaus (bitte Anzahl der Wohneinheiten angeben): Baujahr des Gebäudes: Heizenergieträger: m2 Wohnfläche des Gebäudes: ❑ Erdgas ❑ Fernwärme Jahresverbrauch Heizenergie im Vorjahr: ❑ Öl ❑ Sonstiges ❑ l / ❑ m3 / ❑ kWh (Zutreffendes ankreuzen) Ein Auftrag zur Durchführung der Maßnahme ist bereits erteilt: Mit der Maßnahme wurde bereits begonnen: Haben Sie für andere Maßnahmen an diesem Objekt bereits Fördermittel von der Stadt erhalten / beantragt? Bitte Datum und Aktenzeichen angeben: Datum: Aktenzeichen: ❑ ja ❑ ja ❑ nein ❑ nein ❑ ja ❑ nein Zuschussbetrag: 3 23 Spätestens 12 Monate (24 Monate bei Passivhäusern) nach Datum des Bewilligungsbescheids muss der Verwendungsnachweis/Auszahlungsantrag eingereicht sein. Geplanter Abschluss des Vorhabens bis ca: ..................... Monat ................. Jahr Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?: ❑ ja ❑ nein Das Gebäude liegt… … in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet: ❑ ja ❑ nein … im Gebiet der Gesamtanlagenschutzsatzung Alt Heidelberg: ❑ ja ❑ nein … im Gebiet der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Handschuhsheim: ❑ ja ❑ nein Das Förderprogramm der Stadt Heidelberg zur „Rationellen Energieverwendung“ vom 01.08.2010 ist mir/uns bekannt, insbesondere werden die geforderten Materialeinschränkungen eingehalten. Ich/wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass bei einer Umlegung der Investitionskosten auf die Miete die Bemessungsgrundlage um die Fördersumme zu kürzen ist. Ich/wir erkläre(n) mich/uns damit einverstanden, dass die Angaben zu statistischen Zwecken ausgewertet werden und Fotos des Gebäudes für Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz verwendet werden können. Ich/wir bestätige(n), dass vorstehende Angaben richtig sind. Änderungen oder Abweichungen vom Antrag werden der Stadt Heidelberg, Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Technisches Bürgeramt, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Falsche Angaben oder Nichtmitteilung von Änderungen bzw. Abweichungen führen zum Ausschluss der Förderung und zur Rückzahlungspflicht evtl. bereits erhaltener Zuwendungen. Folgende Anlagen sind dem Antrag beigefügt: ❑ Außenwand ❑ Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke ❑ Fenster ❑ Passivhaus ❑ Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ❑ Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) ❑ Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum und Boden gegen Außenluft Ort und Datum: Unterschrift: Bitte folgende Anlagen beifügen: Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros Einverständniserklärung des Eigentümers (falls erforderlich) Baugenehmigung (falls erforderlich) aktuelle Fotos/Ansichten Vollmacht/Verwaltervertrag (falls der Antragsteller nicht der Eigentümer ist) 24 Anlage Außenwand Bei den zu dämmenden Wänden muss es sich um b e s t e h e n d e Außenwände handeln. Neue Wände, z. B. bei Anbauten, können nicht gefördert werden. Bestehender Wandaufbau (von innen nach außen) Baustoff Schichtdicke in cm Geplante Dämmung (Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms sind zu beachten.) Dämmmaterial: Wärmeleitfähigkeitsstufe: Dämmstärke in cm: Dämmfläche in m2 : Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) (falls bekannt) der bestehenden Wand Ualt = (W/m2K) der gedämmten Wand Uneu = (W/m2K) Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom : 3 Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden ❑ nicht beantragt ❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.) Ragt die geplante Außenwanddämmung auf den öffentlichen Gehweg oder Straße? ❑ Ja ❑ Nein Wenn ja, bitte Formular „Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis“ (Rückseite) und erforderliche Unterlagen beifügen. Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Unterschrift: Bitte folgende Anlagen beifügen: Kopie des Lageplans, wenn die Dämmung in öffentlichen Verkehrsraum ragt (Sondernutzung) Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros aktuelle Fotos Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (siehe Rückseite, falls erforderlich) 25 Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Ich beantrage die Genehmigung der Anbringung einer in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Wärmedämmung an dem Gebäude Straße und Hausnummer Flst. Nr. Zu der geplanten Maßnahme mache ich folgende Angaben: Das Anwesen liegt an einer öffentlichen Straße ❑ Das Anwesen liegt an einem öffentlichen Gehweg ❑ Die Fassadenlänge an der öffentlichen Verkehrsfläche beträgt Meter Die Stärke der Wärmedämmung einschließlich des Putzes beträgt Zentimeter Die vorhandene Straßenbreite beträgt Meter Die vorhandene Gehwegbreite beträgt Meter Die Wärmedämmung erfolgt über Vollgeschosse Folgende erforderliche Unterlagen sind beigefügt: Lageplan mit Kennzeichnung der Maßnahme ❑ Foto/s der betreffenden Fassade/n ❑ ❑ Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: 26 Unterschrift: Anlage Dach, Dachboden und oberste Geschossdecke Die Wärmedämmung neu zu errichtender Dächer (z.B. neue Dachgaube, Dachanbau, neuer Kniestock) wird nicht gefördert. Die Dachstuhlsanierung ist förderfähig, wenn die bauliche Kubatur des Gebäudes und das umbaute Volumen erhalten bleiben (Austausch alter Balken bis hin zum Austausch des kompletten Dachstuhls). Bestehender Dachaufbau (von innen nach außen) Baustoff vorher gedämmt Schichtdicke in cm ja ❑ nein ❑ W/m2K U-Wertalt Geplante Dämmung (Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms sind zu beachten.) Dämmmaterial: Wärmeleitfähigkeitsstufe: Dämmstärke in cm: Dämmfläche in m2 : Anordnung der Dämmung ❑ alles über den Sparren ❑ alles unter den Sparren ❑ ❑ cm unter den Sparren, cm auf den Sparren cm zwischen und ❑ Flachdämmung ❑ Dämmung des Fußbodens des unbeheizten Dachbodens alles zwischen den Sparren Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des gedämmten Daches (W/m2K) (falls bekannt) Uneu = Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom : 3 Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden ❑ nicht beantragt ❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.) Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Unterschrift: Bitte folgende Anlagen beifügen: Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros aktuelle Fotos 27 Anlage Kellerdecke, Fußboden, Wand gegen unbeheizten Raum und Boden gegen Außenluft Bei den zu dämmenden Wänden und Böden muss es sich um bestehende Gebäudeteile handeln. Neu errichtete Wände und Böden, z.B. bei Anbauten, werden nicht gefördert. Beantragt wird die Förderung für die Dämmung von: ❑ Kellerdecke, Boden gegen unbeheizten Raum ❑ Wand gegen unbeheizten Raum ❑ Boden gegen Außenluft Bestehender Wand-/Bodenaufbau Baustoff Schichtdicke in cm Geplante Dämmung (Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms sind zu beachten.) Dämmmaterial: Wärmeleitfähigkeitsstufe: Dämmstärke in cm: Dämmfläche in Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) m2 : (falls bekannt) der/des bestehenden Kellerdecken/Bodens/Wand Ualt = (W/m2K) der/des gedämmten Kellerdecken/Bodens/Wand Uneu = (W/m2K) Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom : Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden ❑ nicht beantragt ❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.) Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Unterschrift: Bitte folgende Anlagen beifügen: Grundriss mit Kennzeichnung der betroffenen Wände/Böden Fotos der betroffenen Wände/Böden Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros 28 3 Anlage Fenster Folgende bestehende Fenster werden durch Fenster mit Wärmeschutzglas ersetzt: Angaben zu den alten Fenstern ❑ Einfachverglasung ❑ Isolierverglasung ❑ Kastenfenster (2 x Einfachverglasung) ❑ Verbundfenster oder U-Wertalt (falls vorhanden) m2 Gesamtfläche der auszutauschenden Fenster: Angaben zu den neuen Fenstern Fenster-, Rahmenmaterial UG-Wert der Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Standard-Rahmen: W/m2 K UG-Wert der Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Passivhaus-Rahmen: W/m2 K UW-Wert der Drei-Scheiben-Wärmeschutzfenster mit Passivhaus-Rahmen: W/m2 K Hersteller des thermisch verbesserten Randverbunds: Das Verwenden von Tropenholzrahmen ist nach dem Förderprogramm nicht förderfähig. Ausgenommen ist Holz, das nachweislich vom Forest Stewardship Council (FSC) zertifiziert ist. Kosten, Finanzierung Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom : 3 Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden ❑ nicht beantragt ❑ beantragt (Bitte Zuschussbescheid beifügen.) Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Unterschrift: Bitte folgende Anlagen beifügen: Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros aktuelle Fotos mit Markierung der auszutauschenden Fenster entsprechend ihrer Position im Angebot Bei Beantragung von Förderung für Kunststofffenster: Nachweis des Herstellers, dass keine Cadmium- oder Bleiverbindungen als Stabilisatoren verwendet werden 29 Anlage Passivhaus Gute Wärmedämmung, Drei-Scheiben-Wärmeschutzverglasung, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) gehören zum Passivhaus-Konzept und werden nicht separat gefördert. Kosten, Finanzierung Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom : Weitere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z.B. KfW) wurden/werden ❑ nicht beantragt ❑ beantragt (Bitte Programm und Höhe der Förderung angeben.) Anzahl der Wohnungen /Häuser Die Materialeinschränkungen des Förderprogramms werden eingehalten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Unterschrift: Passivhäuser können gefördert werden, wenn die vom Passivhaus Institut, Darmstadt, veröffentlichten Kriterien für die Zertifizierung als „qualitätsgeprüftes Passivhaus“ erfüllt werden. Nähere Informationen zu den Qualitätskriterien gibt es im Internet unter www.ig-passivhaus.de und www.passiv.de Bitte folgende Anlagen beifügen: Lageplan Bauzeichnungen (Grundrisse und Ansichten) Baubeschreibung mit Angabe der Baustoffe und Produktdetails Passivhaus-Nachweis mit dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP) Energiebedarfsausweis laut Energieeinsparverordnung Wohnflächenberechnung je Wohneinheit (ohne Balkone, Terrassen, unbeheizte Keller) 30 3 Anlage Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Angaben zur Lüftungsanlage Wärmerückgewinnungsgrad Prozent Hersteller Gerätetyp Anzahl der Wohnungen mit Lüftungsanlagen Kosten, Finanzierung Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom : 3 Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Unterschrift: Bitte folgende Anlagen beifügen: Angebot/e einer Fachfirma oder detaillierte Kostenschätzung eines Architekturbüros Gebäudeplan mit Skizze zum Einbau der Anlage 31 Anlage Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) Der Luftdichtigkeitstest wird nur in Zusammenhang mit der Durchführung von anderen förderfähigen Maßnahmen (außer Passivhaus) nach diesem Programm bezuschusst. Der Luftdichtigkeitstest ist nach der Prüfnorm EN/DIN 13829 und den Merkblättern des „Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.“ (FLIB) durchzuführen. Angaben zum Blower-Door-Test Durchführende Firma Anzahl der Wohnungen, die einzeln getestet werden Kosten, Finanzierung Planungs-, Material- und Lohnkosten des Vorhabens abzüglich Rabatte und Skonti laut beigefügtem Angebot der Firma vom Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird versichert. Ort, Datum: Bitte folgende Anlagen beifügen: Angebot/e einer Fachfirma 32 Unterschrift: : 3 Fragebogen für den Gebäudewärmepass Name, Vorname: _______________________________ Tel. (tagsüber): _______________ Fragebogen für Gebäude: Anschrift: _____________________________________________________ Postadresse (falls abweichend): Anschrift: _____________________________________________________ Ausgefüllten Fragebogen bitte an: KLIBA, Wieblinger Weg 21, 69123 Heidelberg, Tel. 06221-603808 / Fax. -603813 Das Gebäude Das Dach Dachform Satteldach Walmdach Flachdach Es sind Dachgauben vorhanden Die oberste Geschossdecke ist massiv (Beton) eine Holzbalkendecke Gebäude-Baujahr: _______________ Haustyp Einfamilien-/Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus mit ____ Wohneinheiten Gebäudetyp Freistehendes Einzelgebäude Doppelhaushälfte, Reihenendhaus Reihenmittelhaus Die Heizung Anzahl der Vollgeschosse (ohne Keller und Dach) _____________Vollgeschosse Anzahl der Hausbewohner: _____Personen Beheizbare Wohnfläche 2 ____m im Kellergeschoss 2 ____m im Dachgeschoss 2 ____m in allen übrigen Geschossen zusammen Der Keller Ist das Gebäude unterkellert? 2 Ja, voll Ja, zu etwa /3 1 Ja, zu etwa /3 Nein Kellerwände der beheizten Räume: ____ m² Kelleraußenwände im Erdreich ____ m² Kelleraußenwände freistehend ____ m² Kellerinnenwände zu unbeh. Räumen Die Außenwände (ohne Kellergeschoss) Mauerwerk aus ____________________ Einschalig Zweischalig mit _______ cm Luftschicht Fertigbauteile Fachwerk Heizungsart Zentralheizung Etagenheizung Einzelöfen Sonstige Heizungsarten Energieträger Öl Gas Sonstiges: ______________ Angaben zur Zentralheizung Wärmeerzeuger Heizleitungen Baujahr _______________ Nennleistung ________ kW Brennwertkessel Niedertemperaturkessel Holzkessel Wärmepumpe Dämmung aus Jahr _____ Dämmung lückenhaft keine Dämmung Daten aus dem Schornsteinfegerprotokoll Abgasverlust: __________ % Regelung der Heizung Zentrale, automatische Regelung (variable Kesseltemperatur je nach Witterung) Keine zentrale Regelung (konstante Kesseltemperatur) Falls ein zweites Heizsystem vorhanden ist: (z.B. Wärmepumpe, Kachelofen, offener Kamin) Art ________________________________ Ausführung der Fassade Verputzt Vorgehängte Fassade Sichtmauerwerk/Sichtfachwerk trägt zu _______% zur Heizung bei. Ist eine Außendämmung der Fassade möglich? Ja Nein Sind Heizkörpernischen vorhanden? Ja, etwa _____% der Außenwandfläche Nein Angaben zur Warmwasserbereitung Wärmeerzeuger Warmwasserleitungen Baujahr _____________ mit Zentralheizung mit zentralem Boiler mit Elektro / Gas – Einzelgeräten Solaranlage vorhanden Dämmung aus Jahr _____ Dämmung lückenhaft Dämmung nicht vorhanden Zirkulationspumpe vorhanden nicht vorhanden Bisherige und zukünftige Maßnahmen Welche Maßnahmen haben Sie schon durchgeführt bzw. welche sind geplant? Maßnahme Wärmedämmung der Außenwand Fenstererneuerung Wärmedämmung des Daches Wärmedämmung der Kellerdecke Heizungserneuerung (Öl/Gas) Heizungserneuerung (Holzpellets) ____________________________ durchgeführt Jahr ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ geplant Jahr (voraussichtlich) ______ ______ ______ ______ ______ ______ ______ Seite 2 Seite 2 Dachneigung = ____Grad Abseitenwand: h= h= h= h= h= 1m Lageskizze des Hauses* Schnitt durch das Haus Bitte Außenwände, angrenzende Gebäude, sowie die dazugehörigen Maße und Firstrichtung eintragen. Beachten Sie bitte die Himmelsrichtung. Bitte Höhen (h = ), Dachneigung sowie eventuelle Besonderheiten (Anbauten, Gelände etc.) eintragen. * falls vorhanden, bitte Pläne und Fotos beilegen (nach Bearbeitung zurück) Aufbau der Außenhülle (unbedingt angeben!) Flächen bitte ohne Fensterflächen angeben. Bauteil Wenn nachträgliche Wärmedämmung vorhanden: Fläche Dicke 2 [m ] [cm] in % des Bauteils Dicke des Dämmstoffs [cm] Außenwand (ohne KG) Innendämmung Außendämmung Kellerdecke --------- zum EG hin zum Keller hin Dachschräge --------- Zwischen den Sparren Auf/Unter den Sparren Oberste Geschossdecke --------- oberhalb unterhalb Flächen der Fenster und Glas-Außentüren Flächen mit lichten Fenstermaßen (einschließlich Rahmen) ermitteln (unbedingt angeben!) und nach Himmelsrichtung getrennt in m² angeben. Bei Fensterrichtung NORD SÜD WEST + OST NW + NO SW + SO Einfachglas m² m² m² m² 2-fach Isolier- /Verbundglas* m² m² m² m² 2-fach-Wärmeschutzglas** m² m² m² m² 3-fach-Wärmeschutzglas m² m² m² m² *Baujahr bis 1994 ** Baujahr ab 1995 Energieverbrauch (für Heizung und Warmwasser) Brennstoff Einheit Heizöl Liter/a Erdgas kWh/a Sonstiges * _______ Brennstoffjahreskosten Euro/a _____________ 2007 Energieverbrauch für Warmwasserbereitung enthalten? 2008 2009 Ja 2010 Nein * Bei Sonstiges z.B.: Fernwärme in Kilowattstunden (kWh); Kohlen in Doppelzentner (dz); Holz in Raummeter (rm); Strom in kWh V 1/2011 © Förderprogramm der Stadt Heidelberg Rationelle Energieverwendung Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefon: 06221 58-18000, 58-18010 E-Mail: [email protected] Internet: www.heidelberg.de/umwelt Bildnachweis: Innengestaltung/Grafiken: Druck: Titelseite: Sebastian Acker Seite 2, 21: Stadt Heidelberg ID-Kommunikation, Mannheim abc-Druck, Heidelberg CO2-neutral gedruckt auf 100 % Recyclingpapier mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ Auflage: 3.000 Stand: 2010 35 Ansprechpartner Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie Prinz-Carl, Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Kostenlose Energieberatungs-Hotline: 06221 58-18141 Telefon: 06221 58-18161, 58-18000 E-Mail: [email protected] Internet: www.heidelberg.de/umwelt Amt für Baurecht und Denkmalschutz Technisches Bürgeramt Prinz-Carl, Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Telefon: 06221 58-25130, 58-25720 E-Mail: [email protected] Internet: www.heidelberg.de KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Nachbargemeinden gGmbH Wieblinger Weg 21 69123 Heidelberg Telefon: 06221 603808 E-Mail: [email protected] Internet: www.kliba-heidelberg.de Stadtwerke Heidelberg GmbH Kurfürsten-Anlage 42-50 69115 Heidelberg E-Mail: [email protected] Internet: www.swhd.de Kunden-Hotline: 0800-513 513 2 heidelberg strom, heidelberg energreen: Telefon 0800 513-5132 Elektrizität/Photovoltaik: Telefon 06221 513-4049 Erdgas-Wärme-Service: Telefon 06221 513-4275 Abrechnungsservice: Telefon 06221 513-4274 Erdgas/Brennwerttechnik: Telefon 06221 513-2328 Fernwärme: Telefon 06221 513-4362, -4363, -4364