05/2012 Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C Ausgabe 5 17. Oktober 2012 INHALT Kurzbericht über die 17. Sitzung der WFTAO vom 10. – 13. September 2012 in Prag 1 Umbau im DIBt 2 Hinweise zu den Ausführungsklassen von Aluminiumtragwerken 3 Veröffentlichung von Prüfgrundsätzen als anerkannte Prüfverfahren für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) für Abdichtungsprodukte 5 Berechnungsempfehlung für rohrförmig verstärkte Öffnungen in zylindrischen Behältern aus Thermoplasten veröffentlicht 6 Kurzberichte über abgeschlossene Forschungsvorhaben im bauaufsichtlichen Bereich: Untersuchung des Langzeitverhaltens der Degradation des Emissionsvermögens von Baustoffen mit vermindertem Emissionsvermögen aufgrund von künstlicher und natürlicher Alterung; Langzeitverhalten epsilon Ermittlung von Zulassungsanforderungen bei der Prüfung von Beton (Eindringverhalten von Referenzflüssigkeiten) unter neuen Prüfbedingungen für die Verwendung in der Landwirtschaft, JGS-Anlage Hinweis: Ankündigung der Änderungen und Ergänzungen der Bauregellisten A und B für die Ausgabe 2013/1 im Internet 7 8 9 DIBt-Newsletter 5/2012 Kurzbericht über die 17. Sitzung der WFTAO vom 10. - 13. September 2012 in Prag Renate Schmidt-Staudinger, DIBt Teilnehmer der 17. Generalversammlung der WFTAO im September 2012 in Prag Foto: Julio C. Sabadini de Souza, Brasilien Vom 10. - 13. September 2012 fand die 17. Generalversammlung des Weltverbandes der technischen Beratungsstellenorganisationen (WFTAO) in Prag statt. Gastgeber war das tschechische Mitgliedsinstitut TZÚS - Technicky a zkusebni ustav stavebni Praha, s.p. Es waren Vertreter von Organisationen aus Europa, Nord- und Südamerika, Amerika, Australien und Neuseeland zugegen. Von Seiten des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) nahmen der Präsident Gerhard Breitschaft sowie Dr. Doris Kirchner, Referat Gesundheitsschutz, Innenraumhygiene und Nachhaltigkeit, daran teil. Der WFTAO gehören derzeit 24 Mitgliedsinstitute aus 22 Nationen an. Gegründet 1996, ist sie ein weltweites Netzwerk, dessen Ziel es ist, sich über die Beurteilung, Bewertung und Zulassung technischer Innovationen im Bauwesen auszutauschen und gegebenenfalls Kooperationen zu vereinbaren. Das DIBt kann als WFTAO-Vollmitglied den deutschen Herstellern zusätzlich den Zugang zu den außereuropäischen Märkten erleichtern und bei der gegenseitigen Anerkennung von Beurteilungsergebnissen unterstützend tätig werden. Im Mittelpunkt des diesjährigen Treffens standen die Themen Nachhaltigkeit, Umwelt und Energieeffizienz im Bauwesen. Themen, die auf allen fünf Kontinenten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Bereits zu Beginn der Tagung nahmen die Institute darauf in ihren Berichten über das vergangene Geschäftsjahr hinsichtlich Neuerungen und Veränderungen vermehrt Bezug. Am zweiten Tag folgten nach dem Tätigkeitsbericht des Generalsekretärs und der Beratung über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Weltverband Informationen über die anstehende EU-Bauproduktenverordnung mit Fokus auf die neue und siebte Grundanforderung "Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen für Bauwerke". Ausführlich beschäftigten sich die Teilnehmer mit der Umweltdeklaration von Bauprodukten (Environmental Product Declaration - EPD), die ein wesentlicher Bestandteil des nachhaltigen Bauens ist. Abschließend wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die in den WFTAO-Ländern bestehenden Systeme erfassen, evaluieren und möglichst harmonisieren soll. Ihr gehören Bruno Mesureur (CSTB/ Frankreich), Jiři Sobola (TZÚS/Tschechien), Jadwiga Fangrat (ITB/Polen), Rob Brooks (ICC-ES/USA) und Dr. Doris Kirchner (DIBt/Deutschland) an. Am dritten Tag unternahmen die Teilnehmer unter der Leitung des Gastgebers eine Exkursion nach Brünn zum AZ Tower. Unter der fachkundigen Führung der Architekten gewann die Gruppe einen fundierten Einblick in den aktuellen Baufortschritt des höchsten Bauwerks Tschechiens, der auch ein bedeutendes Beispiel für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen in Tschechien ist. 1 DIBt-Newsletter 5/2012 Anlässlich der 17. Sitzung stand zum Abschluss der Tagung die Wahl des Generalsekretärs an; die Vollversammlung wählte erneut Thomas Bruun, ETA-Denmark, für die Dauer von zwei Jahren in dieses Amt. Weiteres s. a. WFTAO-Pressemitteilung vom 23.09.2012, veröffentlicht auf www.dibt.de/Aktuelles. Umbau im DIBt Kristin Sädtler, DIBt Seit der Fertigstellung des Bürohauses "Schöneberger Torhaus" im Jahr 1995 hat das DIBt seinen Dienstsitz in der Kolonnenstraße 30 B in Berlin-Schöneberg, allerdings bisher mit einer Nutzung des Erdgeschosses des Gebäudes durch 2 Einzelhandelsunternehmen. Schon länger war jedoch absehbar, dass das Institut allmählich an seine räumlichen Grenzen stößt. 2012 ergab sich für das DIBt die günstige Gelegenheit, seine Nutzfläche um ca. 570 m² im Erdgeschoss des Gebäudes zu erweitern. Nach den Plänen des Berliner Büros ALL Architekten Landenberger + Lösekrug entstanden auf der ehemaligen Verkaufsfläche ein großzügiges Foyer mit Garderobe, zwei zusätzliche Sitzungsräume sowie acht neue Büroeinheiten. Im Zuge der Erweiterung wurde auch die bestehende Eingangssituation durch den Einbau eines neuen Empfangstresens und den Umbau der Windfanganlage grundlegend umgestaltet und räumlich geöffnet. Der Wunsch nach offenen kommunikativen Raumstrukturen ist sowohl in den Sitzungsräumen als auch im anschließenden Arbeitsbereich spürbar. Die hier realisierten Büros verfügen in Teilbereichen über raumhohe Verglasungen, die vielfältige Durchblicke zu den in der Mitte des Grundrisses angeordneten farblich akzentuierten Gemeinschaftsnutzungen gewähren und spannende Raumfolgen entlang der Fassade sichtbar werden lassen. Unterstützt wird der Eindruck von Leichtigkeit und Transparenz durch die unterhalb der filigranen Lamellendecke angeordneten Oberlichter, welche die Wände nach oben hin unbegrenzt und die Decke über die Räume hinweg durchlaufend erscheinen lassen. Im Oktober 2012 konnten die Räume ihrer neuen Nutzung durch das DIBt übergeben werden. 2 DIBt-Newsletter 5/2012 Hinweise zu den Ausführungsklassen von Aluminiumtragwerken Andreas Schult, DIBt In der Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Ausgabe Dezember 2011, sind unter der lfd. Nr. 2.4.3 Regelungen für die Bemessung und Konstruktion (Eurocode 9) sowie für die Ausführung (DIN EN 1090-3:2008-09) von Aluminiumtragwerken angegeben. Für die Zuordnung von Bauwerken, Tragwerken oder Bauteilen aus Aluminium zu den Ausführungsklassen nach DIN EN 1090-3 gelten die Regelungen in Abschnitt NCI zu A.5 des Nationalen Anhangs DIN EN 1999-1-1/NA:2010-12. Die Ausführungen dieses Abschnitts sind teilweise nicht mehr aktuell, so dass folgende Zuordnungen verwendet werden sollten. Es ist beabsichtigt, diese Formulierungen in einer Änderung von DIN EN 1999-1-1/NA:2010-12 zu berücksichtigen. Ausführungsklasse EXC 1 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und, falls ungeschweißt, auch nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus den in DIN EN 1999-1-1, Abschnitt 3 geregelten Aluminiumlegierungen, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft: 1. Tragkonstruktionen mit - bis zu zwei Geschossen aus Strangpressprofilen/Walzprofilen ohne biegesteife Kopfplattenstöße - druck- und biegebeanspruchte Stützen mit bis zu 3 m Knicklänge - Biegeträgern mit bis zu 5 m Spannweite und Auskragungen bis 2 m - charakteristischen veränderlichen, gleichmäßig verteilten Einwirkungen/Nutzlasten bis 2,5 kN/m² und charakteristischen veränderlichen Einzelnutzlasten bis 2,0 kN 2. Tragkonstruktionen mit max. 30° geneigten Belastungsebenen (z.B. Rampen) mit Beanspruchungen durch charakteristische Achslasten von max. 63 kN oder charakteristische veränderliche, gleichmäßig verteilte Einwirkungen/Nutzlasten von bis zu 17,5 kN/m² (Kategorie E2.4 nach DIN EN 1991-1-1/NA: 2010-12, Tabelle 6.4DE) in einer Höhe von max. 1,25 m über festem Boden wirkend 3. Treppen und Geländer in Wohngebäuden 4. Landwirtschaftliche Gebäude ohne regelmäßigen Personenverkehr (z.B. Scheunen, Gewächshäuser) 5. Wintergärten an Wohngebäuden 6. Einfamilienhäuser mit bis zu 4 Geschossen 7. Gebäude, die selten von Personen betreten werden, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden oder Flächen mit häufiger Nutzung durch Personen mindestens das 1,5-fache der Gebäudehöhe beträgt Die Ausführungsklasse EXC 1 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile. Ausführungsklasse EXC 2 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Aluminiumlegierungen, die nicht den Ausführungsklassen EXC 1, EXC 3 und EXC 4 zuzuordnen sind. Ausführungsklasse EXC 3 In diese Ausführungsklasse fallen vorwiegend ruhend und nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile oder Tragwerke aus Aluminiumlegierungen, für die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft: 1. Großflächige Dachkonstruktionen von Versammlungsstätten/Stadien 2. Gebäude mit mehr als 15 Geschossen 3. vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen 4. folgende nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Tragwerke oder deren Bauteile: - Geh- und Radwegbrücken - Straßenbrücken 3 DIBt-Newsletter 5/2012 - Eisenbahnbrücken - Fliegende Bauten - Türme und Maste wie z.B. Antennentragwerke - Kranbahnen - zylindrische Türme wie z.B. Aluminiumschornsteine Die Ausführungsklasse EXC 3 gilt auch für andere vergleichbare Bauwerke, Tragwerke und Bauteile. Ausführungsklasse EXC 4 In diese Ausführungsklasse fallen alle Bauteile oder Tragwerke der Ausführungsklasse EXC 3 mit extremen Versagensfolgen für Menschen und Umwelt, wie z.B.: 1. Straßenbrücken und Eisenbahnbrücken (siehe DIN EN 1991-1-7) über dicht besiedeltem Gebiet oder über Industrieanlagen mit hohem Gefährdungspotential 2. nicht vorwiegend ruhend beanspruchte Wehrverschlüsse bei extremen Abflussvolumen. 4 DIBt-Newsletter 5/2012 Veröffentlichung von Prüfgrundsätzen als anerkannte Prüfverfahren für allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) für Abdichtungsprodukte Bettina Hemme, DIBt Platten- und bahnenförmige Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen und Platten benötigen gemäß Bauregelliste (BRL) A Teil 2 lfd. Nr. 1.10 ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Die Anforderungen an die Produkt- und Systemeigenschaften und deren Nachweise ergeben sich aus den Prüf- und Beurteilungsverfahren, auf deren Grundlage abP bisher erteilt wurden. Nach Konsolidierung dieser Verfahren werden diese hiermit als anerkannte Prüfverfahren bekannt gemacht. Es handelt sich um die folgenden Prüfgrundsätze: − − Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen Teil 2: Bahnenförmige Abdichtungsstoffe (PG AIV-B), Ausgabe August 2012 Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Abdichtungen im Verbund mit Fliesen und Plattenbelägen Teil 3: Plattenförmige Abdichtungsstoffe (PG AIV-P), Ausgabe August 2012 Die Prüfgrundsätze werden ab Oktober 2012 auf der Homepage des DIBt (www.dibt.de) unter der Rubrik >Fachbereiche<; >Abteilung II<; >Referat 3< und dort in der Unterrubrik >Aktuelles/Wissenswertes, Abdichtungen< veröffentlicht. Es ist vorgesehen, diese Produkte in der Bauregelliste, Ausgabe 2012/2 im Abschnitt 2 der BRL A Teil 2 lfd. Nr. 2.50 mit Verweis auf die Prüfgrundsätze als anerkannte Prüfverfahren aufzunehmen. Im bisherigen Eintrag im Abschnitt 1 der BRL A Teil 2 wird auf die neue Fundstelle verwiesen. 5 DIBt-Newsletter 5/2012 Berechnungsempfehlung für rohrförmig verstärkte Öffnungen in zylindrischen Behältern aus Thermoplasten veröffentlicht Wilhelm Waltemath, DIBt Die statische Berechnung von zylindrischen Behältern aus thermoplastischen Werkstoffen wird in der Richtlinie 2205-2 des DVS (Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.) beschrieben. Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für diese Behälter enthalten einen Hinweis auf die DVS-Richtlinie, wenn vom Behälterhersteller keine eigenen Berechnungen vorgelegt werden. Durch Rohrleitungsanschlüsse bedingte Schwächungen des Behälterzylinders werden entsprechend DVS 2205-2 berücksichtigt, allerdings dürfen die Rohrleitungsanschlüsse einen maximalen Außendurchmesser von 160 mm aufweisen. Da in der Praxis auch Rohrleitungen mit einem größeren Durchmesser angeschlossen werden sollen oder auch Einsteigeöffnungen im Zylinder angeordnet werden müssen, wurde von den Mitgliedern der DIBt-Projektgruppe Berechnung des Sachverständigenausschusses Kunststoffbehälter und -rohre ein Berechnungsverfahren entwickelt, welches jetzt als Berechnungsempfehlung 40-B5 vorliegt. Mit dieser Berechnungsempfehlung verfolgt das DIBt das Ziel, die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für thermoplastische Behälter mit großen Stutzenöffnungen im Zylinder zu beschleunigen, indem den Antragstellern ein Berechnungsverfahren an die Hand gegeben wird, dessen Gültigkeit von den Sachverständigen des DIBt bereits im Voraus überprüft worden ist und das somit bei der Bearbeitung einzelner Anträge nicht nochmals ein Beratungsthema darstellt. Die Berechnungsempfehlung 40-B5, Ausgabe August 2012, kann auf der Internetseite des DIBt (www.dibt.de) kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden unter der Rubrik >Fachbereiche< und dort in der Unterrubrik >Abteilung II/Referat II2<. 6 DIBt-Newsletter 5/2012 Kurzberichte über abgeschlossene Forschungsvorhaben im bauaufsichtlichen Bereich Untersuchung des Langzeitverhaltens der Degradation des Emissionsvermögens von Baustoffen mit vermindertem Emissionsvermögen aufgrund von künstlicher und natürlicher Alterung; Langzeitverhalten epsilon Forscher: Lfd. Nr.: Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. Dr.-Ing. Spitzner Lochhamer Schlag 4, 82166 Gräfelfing 5.92.1 In letzter Zeit drängen zahlreiche Bauprodukte auf den Markt, die zur Verbesserung der wärmeschutztechnischen Eigenschaften niedrigemittierende Folien oder Beschichtungen einsetzen, je nach Produkt an der Produktoberfläche und/oder im Inneren des Produkts. Die Alterung der niedrigemittierenden Eigenschaft, die "Abdeckung" z.B. durch Staub und der Einfluss dieser Effekte auf den Emissionsgrad, sowie die geeigneten Prüfverfahren sind noch nicht ausreichend bekannt, um Bemessungswerte für den langjährigen Zustand angeben zu können. Im Rahmen des Vorgängervorhabens "Alterung Epsilon" wurde der Einfluss einiger Effekte auf die Dauerhaftigkeit des verminderten Emissionsgrades von Baustoffen ermittelt. Dabei wurden im Labor Alterungen durch UV-Belastung, Wechselklima und nach den Beurteilungsgrundlagen der EOTA durchgeführt. Des Weiteren wurden Probekörper in einem Freibewitterungsstand eingebaut. Die Messergebnisse zeigen, dass nur extreme Belastungen zu einer Änderung des Emissionsgrades führen. Im Rahmen dieses Vorhabens wurde im Speziellen der Einfluss von unterschiedlichen künstlichen Alterungsverfahren über einen längeren Zeitraum untersucht, um abhängig von der Einbausituation ein möglichst realitätsnahes Alterungsverfahren beschreiben zu können. Im Folgenden werden die wesentlichen Erkenntnisse für die untersuchten Produkte stichpunktartig zusammengefasst: − Die Proben zeigen sich hinsichtlich ihres Emissionsgrades gegenüber Alterungseinflüssen, wie auch schon im vorangegangenen Forschungsvorhaben, als sehr robust. − Eine starke Alterung des Emissionsgrades, bis hin zur Zerstörung der Proben, ergäbe sich aus der ungeschützten Freibewitterung. Diese Belastung entspricht aber nicht der regelmäßigen Verwendung der getesteten IR-reflektierenden Produkte. − Der Einfluss einer dünnen Staubschicht auf den Emissionsgrad ist vernachlässigbar. − Ein allgemeingültiges Schnelltestverfahren, das eine exakte Vorhersage über die Alterung des Emissionsgrades erlaubt, wurde nicht gefunden. Allerdings gibt die durchgeführte ATR-Spektroskopie Hinweise, dass eine Einteilung der Eigenschaften der untersuchten Produkte über die Art der äußeren Schutzschicht möglich wäre. Hier besteht noch Klärungsbedarf. − Der Emissionsgrad der getesteten Produkte hat sich als sehr robust erwiesen. Nur sehr starke Belastungen haben zu einer Erhöhung desselben geführt. Daher sind die Verfasser der Meinung, dass ein allgemeingültiges Schnelltestverfahren zur exakten Vorhersage des Alterungsverhaltens IR-reflektierender Produkte nicht notwendig ist und geben folgende Empfehlungen: − Das in prEN 16012 genannte Verfahren zur Konditionierung/Alterung stellt ein einfach durchzuführendes Belastungs- bzw. Alterungsverfahren dar. Mit Hilfe dieses Testverfahrens werden Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit des Emissionsgrades IR-aktiver Produkte gestellt. Es wird empfohlen, an dieser Mindestanforderung festzuhalten. − Die in prEN 16012, Tabelle 2, genannten Nennwerte für die gealterten Produkte sind, mit Ausnahme der Aluminiumfolie, erheblich zu niedrig. Die genannten Werte in Höhe von ε = 0,05 entsprechen Produkten mit einem sehr niedrigen Emissionsgrad. Die Verfasser schlagen vor, die Tabelle zu streichen. − Der Bemessungswert für den Emissionsgrad eines Produktes mit IR-reflektierender Eigenschaft kann in Anlehnung an DIN V 4108-4 aus dem 1,2-fachen des Nennwertes ermittelt werden. 7 DIBt-Newsletter 5/2012 Ermittlung von Zulassungsanforderungen bei der Prüfung von Beton (Eindringverhalten von Referenzflüssigkeiten) unter neuen Prüfbedingungen für die Verwendung in der Landwirtschaft, JGS-Anlage Forscher: Lfd. Nr.: Kiwa MPA Bautest GmbH Dr. Röben Voltastr. 5, 13507 Berlin 19.68 Der Bau und der Betrieb von JGS-Anlagen erfordern nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine Gewährleistung des bestmöglichen Schutzes von Grund- und Oberflächengewässern. Diese Anforderungen beinhalten, dass JGS-Anlagen über die vorgesehene Lebensdauer die Gewähr bieten müssen, dass schädliche Bestandteile der eingelagerten landwirtschaftlichen Stoffe nicht in den Boden sickern und damit Grundwasser (oder auch Oberflächenwasser) nachteilig beeinflussen können. Dies erfordert bei der baulichen Planung und Ausführung solcher Anlagen, dass Wände und Boden eine Dichtfunktion übernehmen müssen, also flüssigkeitsundurchlässig sein müssen. Flüssigkeitsundurchlässig in diesem Sinn bedeutet, dass die Dicht- und Tragfunktion der Bauausführungen während der Beanspruchungsdauer nicht verloren geht. Beim Einsatz von Beton oder Stahlbeton stellen saure Gärsäfte aus Silagen ein vorrangiges Angriffsmedium dar, das unbeschichteten Beton stark schädigen kann. Aus diesem Grund wird derzeit im Rahmen des SVA 74: AK Dichtkonstruktionen für die Landwirtschaft das "Prüfprogramm für Abdichtungssysteme zur Verwendung in Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS-Anlagen)" erarbeitet. Unter anderem werden hier Prüfgrundsätze zur Beurteilung des Eindringverhaltens bzw. der Medienbeständigkeit von unbeschichtetem Beton erarbeitet. Das vorgeschlagene Verfahren basiert auf dem Verfahren A.4 des Anhangs A der DAfStb-Richtlinie, Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen mit modifizierten Temperaturen und Einlagerungszeiten. In dem vorgeschlagenen Prüfmedium ist Buttersäure enthalten, die einen stark unangenehmen Geruch besitzt. Im Rahmen der Untersuchung wurde geprüft, ob Buttersäure durch die gleiche Menge Essigsäure zu substituieren ist. Weiterhin wurde untersucht, wie das Ergebnis des DAfStb-Verfahrens im Verhältnis zu der PerformancePrüfung, die für Hochleistungsbetone im Abwassersektor und beim Bau von Naturzugkühlern in Großkraftwerken herangezogen wird, ausfällt. Untersucht wurde ein FD-Beton (flüssigkeitsdichter Beton) nach DAfStb (C35/45, w/z = 0,48, CEM I, Größtkorn: 16 mm, Sieblinie A/B). Die Ergebnisse erlaubten folgende Schlüsse: − − − Die Einlagerung in Gärsäure-Modelllösungen mit Buttersäure bzw. ohne Buttersäure (Ersatz durch Essigsäure) erbringt für die untersuchte Betonqualität nahezu identische Ergebnisse. Die charakteristische Schädigungstiefe sctm kann aus der ermittelten Druckfestigkeitsminderung errechnet werden. Die so an dem untersuchten Beton ermittelte Schädigungstiefe schätzt die Schädigung am größten ein, die mikroskopische Untersuchung erbringt (noch) ähnliche Ergebnisse. Die Abschätzung mittels Phenolphthalein bewertet die Schädigungstiefe am geringsten. Die Schwefelsäure-Lagerung bei pH 3,5 erbringt eine deutlich geringere Schädigungstiefe. Sie ist somit keine Alternative zu der Lagerung nach DAfStb. Hinweis: Die vollständigen Schlussberichte der Forschungsarbeiten können beim Fraunhofer IRB Verlag, Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau, Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart, Tel. +49(0)711 9702500, Fax +49(0)711 9702508, www.baufachinformation.de, bestellt werden. 8 DIBt-Newsletter 5/2012 Hinweis: Ankündigung der Änderungen und Ergänzungen der Bauregellisten A und B für die Ausgabe 2013/1 im Internet Die Veröffentlichung des Entwurfs vorgesehener Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste A Teile 1 und 2, der Bauregelliste B Teil 1 für die Ausgabe 2013/1 finden Sie seit dem 15. August 2012 auf den Internetseiten des DIBt www.dibt.de unter Neues aus dem DIBt. Die jeweils aktuellen Änderungsentwürfe können aber auch in schriftlicher Form beim DIBt, Frau Semrau, Kolonnenstr. 30 B, 10829 Berlin, Tel.: (030) 787 30-353, Fax: (030) 787 30-11353, abgerufen werden. Stellungnahmen sind bis zum 16. November 2012 (Eingangsdatum beim DIBt) an das DIBt zu richten. 9 DIBt-Newsletter 5/2012 Impressum: Herausgeber Deutsches Institut für Bautechnik vertreten durch den Präsidenten Herrn Gerhard Breitschaft Kolonnenstr. 30 B 10829 Berlin DEUTSCHLAND Telefon +49 (0)30/ 78730 0 Telefax +49 (0)30/ 78730 320 www.dibt.de 10