Kriterien zur Vorhabenauswahl zur Maßnahme 2.1.2: Um- oder Wiedernutzung von Bestandsgebäuden (vor 1990) zu Wohnzwecken Maßnahmenübergreifende Kohärenzkriterien Kohärenzkriterien sind ja/nein – Kriterien. Ein zu prüfendes Vorhaben muss Übereinstimmung mit allen zugehörigen Kohärenzkriterien aufweisen. 1. Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR 2014-2020 ja/ nein 2. dient der Umsetzung der Ziele der LES ja/ nein 3. weist einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen auf* ja/ nein es sind keine Anzeichen bekannt, dass eine Förderfähigkeit nicht gegeben ist ja/ nein Vorhabenbeschreibung (Beschreibung, ggf. Bauantrag, Lageplan, Fotos) vorhanden ja/ nein 6. nachvollziehbare Kostenschätzung vorhanden ja/ nein 7. Finanzierungsplan vorhanden ja/ nein 8. Eigenmittelnachweis vorhanden ja/ nein 4. 5. *Ein Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen ist gegeben, wenn bei den maßnahmenübergreifenden Rankingkriterien mindestens 4 Kriterien Punkte erhalten und insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden. Maßnahmenübergreifende Rankingkriterien 1. Dient der Umsetzung der Ziele der LES 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt = = = dient der Umsetzung der Ziele Priorität 1-5 dient der Umsetzung der Ziele Priorität 6-10 dient der Umsetzung der Ziele Priorität 11-15 Bei Leistung eines Beitrags zu mehreren Zielen der LES, werden Punkte je Ziel vergeben und addiert. 2. Bedeutung auf regionaler und überregionaler Ebene 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt = = = überregionale Bedeutung / überregionales Kooperationsprojekt regionale Bedeutung, für mehr als 2 Gemeinden der LAG lokale Bedeutung Überregionale Bedeutung hat ein Vorhaben, wenn seine Nutzung bzw. die angesprochenen Nutzergruppen über das Delitzscher Land hinausgehen (z.B. Vermarktung eines touristischen Angebotes auf Ebene der Destination Sächsisches Burgen- und Heideland), es Modellcharakter auf überregionaler Ebene hat und seine Nachahmung für andere Regionen relevant ist oder das Vorhaben in Kooperation mit anderen Regionen umgesetzt wird. Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 1 von 7 Regionale Bedeutung hat ein Vorhaben, wenn die eingangs dargestellten Sachverhalte für mehr als 2 Gemeinden des Delitzscher Landes zutreffen. Bei Zutreffen auf zwei oder eine Gemeinde ist die Bedeutung als lokal einzuschätzen. 3. Nutzen des Vorhabens für die Öffentlichkeit 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = Beitrag für die breite Öffentlichkeit (jedermann zugänglich) Beitrag für einzelne Gruppen der Öffentlichkeit Kein öffentlicher Beitrag Einen Beitrag für die breite Öffentlichkeit leistet ein Vorhaben, wenn es prinzipiell jedermann zugänglich ist und zwar auch dann, wenn es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt (z.B. Dienstleistungseinrichtung, Handelseinrichtung). Ein Beitrag für einzelne Gruppen ist gegeben, wenn die Nutzung an z.B. die Mitgliedschaft in einem Verein oder vertragliche Regelungen (Nutzungsvereinbarungen) gebunden ist. Keinen öffentlichen Beitrag leisten Vorhaben, die einer rein privaten Nutzung unterliegen (z.B. Wohnhäuser, gewerbliche Einrichtungen ohne die eingangs dargestellte öffentliche Zugänglichkeit). 4. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu Inklusion bzw. Gender Mainstreaming 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = leistet einen Beitrag zu Inklusion und Gender Mainstreaming leistet einen Beitrag zu Inklusion oder Gender Mainstreaming leistet keinen Beitrag zu Inklusion bzw. Gender Mainstreaming Ein Beitrag zur Inklusion ist dann gegeben, wenn an der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligte Gruppen (Menschen, deren Chancen eingeschränkt werden, z.B. durch Behinderung, Alter, Armut, Sprache) in dem Vorhaben in besonderer Weise berücksichtigt werden. Ein Beitrag zum Gender-Mainstreaming ist gegeben, wenn eine gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter aktiv unterstützt wird bzw. nachweislich gegeben ist. 5. Innovativer Ansatz des Vorhabens 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = = Bei einem überregional innovativen Ansatz Bei einem regional innovativen Ansatz Bei einem lokal innovativen Ansatz Das Vorhaben hat keinen innovativen Ansatz Ein überregional innovativer Ansatz liegt vor, wenn das Vorhaben auch auf Bundesebene vorbildhaften oder Modellcharakter hat. Ein regional innovativer Ansatz wurde noch nicht im Delitzscher Land angewandt bzw. umgesetzt. Ein lokal innovativer Ansatz wurde im Delitzscher Land bereits beispielgebend umgesetzt, jedoch noch nicht als allgemeiner Standard durchgesetzt. 6. Berücksichtigung von Barrierefreiheit 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = Barrierefreiheit in der Gesamtanlage. Barrierefreiheit in Teilbereichen. Keine Barrierefreiheit Ein Teilbereich muss mindestens einen räumlichen Abschnitt umfassen, der im Sinne des Vorhabens eigenständig nutzbar ist. Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 2 von 7 7. Leistet einen ökologischen Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = Beitrag zur Entsiegelung von Flächen. Beitrag zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen. Kein Beitrag Die Entsiegelung von Flächen ist dann gegeben, wenn zuvor versiegelte Flächen entsiegelt und dauerhaft (mindestens für den Zeitraum von 5 Jahren) einer Nutzung ohne Oberflächenversiegelung zugeführt werden. Die Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen ist gegeben, wenn das Vorhaben keine bauliche Nutzung (im Sinne der Nutzung als Siedlungsfläche) auf einer bisher unbebauten, unversiegelten Fläche nach sich zieht. 8. Stärkt Kooperation und Vernetzung 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = Vorhaben im Rahmen einer LEADER-Kooperation Vernetzung von mind. 2 Akteuren Kein Beitrag 9. Reduziert Energieverbrauch und/oder nutzt erneuerbare Energie 2 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte = trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei und nutzt erneuerbare Energie trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei oder nutzt erneuerbare Energie Kein Beitrag 10. Konzeptionelle Einbettung des Vorhabens, bspw. in Studien, Dorfumbaupläne oder Bedarfsanalysen 2 Punkte 0 Punkte = = dient der Umsetzung eines Konzeptes keine konzeptionelle Grundlage vorhanden/beachtet Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien Kohärenzkriterien sind ja/nein – Kriterien. Ein zu prüfendes Vorhaben muss Übereinstimmung mit allen zugehörigen Kohärenzkriterien aufweisen. 1. Die Wohnnutzung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger oder dessen Verwandtschaft 1. Grades. ja/ nein 2. Investives Sanierungsvorhaben, Außenanlage als Bestandteil möglich. ja/ nein 3. Die Umsetzung des Vorhabens dient der Neu- oder Wiederansiedlung. ja/nein 4. Bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1960 wird die Kubatur zu mind. 50% erhalten bzw. wiederhergestellt. ja/nein Grunderwerb ist nicht Teil des Fördervorhabens. ja/ nein 5. Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 3 von 7 Maßnahmenspezifische Rankingkriterien Für Vorhaben innerhalb einer Maßnahme erfolgt eine Wichtung untereinander anhand der maßnahmenspezifischen Rankingkriterien. Die maßnahmenspezifischen Rankingkriterien werden jeweils nach dem Maß ihrer Erfüllung bewertet. Eine konkrete Beschreibung erfolgt zu jedem Vorhaben. 1. Einhaltung von Gestaltungsempfehlung bzw. denkmalgerechter Sanierung 2 Punkte = 1 Punkt = 0 Punkte = 2. Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt vollständig erhalten/ wiederhergestellt. Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt teilweise erhalten/ wiederhergestellt. Das Gebäude verliert seinen ortstypischen Charakter. Ursprüngliche Gebäudecharakteristik bleibt erhalten/wird an Ortsbild angepasst 2 Punkte 1 Punkt = = 0 Punkte = Erhalt/Wiederherstellung denkmalgeschützter Gebäude Erhalt/Wiederherstellung eines ortsbildprägenden* Gebäudes ohne Denkmalschutz Erhalt/Wiederherstellung eines Gebäudes ohne ortsbildprägende Wirkung *Ortsbildprägend ist ein Gebäude dann, wenn es für das Erscheinungsbild des Ortes bedeutend ist und es sich um ein historisches Gebäude in einem nicht zu stark veränderten Zustand handelt oder eine hohe gestalterische Qualität besitzt. 3. Intensität der Sanierung 2 Punkte 1 Punkt = = 0 Punkte = 4. Nutzung des Gebäudes/Gebäudekomplexes erfolgt durch eine Familie mit mindestens einem Kind (Eltern/-teil und im Haushalt lebende minderjährige Person) 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte 5. Kernsanierung des Gebäudes Sanierung mit Auswirkung auf Außenhülle (Dacheindeckung, Fenster und Türen, Fassade) ausschließlich Innensanierung = = = Die Nutzung erfolgt durch Familie mit Kind/ern. Die Nutzung erfolgt durch Paar ohne Kind. Die Nutzung erfolgt durch alleinstehende Person. Nutzung des Gebäudes/Gebäudekomplexes erfolgt durch mehrere Generationen* 2 Punkte 1 Punkt 0 Punkte = = = Die Nutzung erfolgt durch mehr als zwei Generationen. Die Nutzung erfolgt durch zwei Generationen. Die Nutzung erfolgt durch eine Generation. *Kinder unter 18 Jahren finden in dieser Bewertung keine Berücksichtigung. Bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium zugunsten des Vorhabens mit der höheren Anzahl erfüllter maßnahmenübergreifender Rankingkriterien. Anschließend entscheidet der geringere Fördersatz. Bei gleichem Fördersatz wird zugunsten des Vorhabens mit der höheren Eigenmittelinvestition entschieden. Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 4 von 7 Gestaltungsempfehlung für das Delitzscher Land Die Gestaltungsempfehlung richtet sich an Vorhabenträger, die ein Sanierungsvorhaben mit LEADER-Fördermitteln umsetzen wollen. Ziel ist es, alte Bausubstanz und den ursprünglichen Charakter der Gebäude zu erhalten. Anzuwendendes Auswahlkriterium für Sanierungsvorhaben: Einhaltung von Gestaltungsempfehlung bzw. denkmalgerechter Sanierung 2 Punkte = Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt vollständig erhalten/ wird wiederhergestellt (Beachtung aller relevanten Empfehlungen). 1 Punkt Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt teilweise erhalten/ wird wiederhergestellt (Beachtung aller relevanten ausgeschlossenen Elemente). = 0 Punkte = Das Gebäude verliert seinen ortstypischen Charakter (Nichtbeachtung der Gestaltungsempfehlungen). Die Anwendung hier ausgeschlossener Elemente führt immer zu 0 Punkten, zudem werden diese Elemente nicht gefördert. Nur in begründeten Einzelfällen kann ohne Punkte- und Fördermittelverlust davon abgewichen werden. Bitte haken Sie in den Spalten ab, ob die einzelnen Aspekte dieser Gestaltungsempfehlung mit den Vorhaben eingehalten werden oder nicht. Dächer ja Dachneigung - Erhaltung der vorhandenen Dachneigung bei Steildächern Dachüberstand - Vermeidung von mehr als 20 cm Dachüberstand am Ortgang nein - Vermeidung sichtbarer Sparrenköpfe (Traufkasten) - Vermeidung sichtbarer Pfettenköpfe - Vermeidung sichtbarer Flugsparren (evtl. Ausnahme bei Bestand) Dachdeckung - Farbe: rot oder anthrazit - Vermeidung von anderem Material als Biberschwanz, Ziegel und Betondachsteinen (kleinformatig) - Vermeidung von glänzenden Oberflächen - Ausschluss von Sanierungsanstrichen bei Dächern Solarflächen - Ausschluss von Solarthermie- u. Photovoltaikanlagen, außer bei Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) Dachflächenfenster - Vermeidung des Einbaus an öffentlich einsehbaren Dachflächen Gaupen - Vermeidung der Anordnung von Gaupen ohne Bezug zur Fassadengliederung - Vermeidung des Abstands Gaupe zu First und Traufe von weniger als 50 cm Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 5 von 7 Fassade Putzfassade ja nein ja nein ja nein -Vermeidung der Zerstörung von historischen Putzgliederungen z. B. Lisenen - Außenputze und Anstriche: dampfdiffusionsoffen und mineralisch - empfohlen werden Putzfaschen um Fenster und Türöffnungen mit einer Breite von ca. 12 cm, farbig abgesetzt - empfohlen wird max. 3 mm Körnung bei mineralischem Glattputz Sichtfachwerk - Grundsatz: weitgehende Erhaltung (z. B. durch alternative Innendämmung) - Vermeidung von Imitaten bei Sichtfachwerk Sichtmauerwerk - Vermeidung von Imitaten bei Sichtmauerwerk Verkleidung - vorhandene Holzverkleidungen werden wiederhergestellt - keine Kunststoff- o. Metallverkleidungen Loggien und Gebäudeeinschnitte - Erhalt vorhandener kompakter Baukörper Sockel - Vermeidung, den Sockel mehr als 1 cm zurückzusetzen - Vermeidung von Einschnitten in das Gebäudevolumen (Gebäudeeinschnitte) - keine keramischen Aufblendungen und Kunststoff - Vermeidung von Kunstharz- und Buntsteinputzen Farbgebung - abgetönte untereinander harmonierende Farben - keine Fassadenanstriche in rein weiß und grellen Farben Fenster Format - stehendes Format Gliederung der Fensterfläche: - gewünscht ist eine symmetrische Teilung ab ca. 90 cm Breite - Vermeidung außenliegender Sprossenprofile - Vermeidung einer unsymmetrischen Teilung Material - Bitte Material angeben: Fensterläden - Bitte Material angeben: - Vorhandene (historische) Klapp- und Schiebeläden sollten erhalten bleiben/erneuert werden - Vermeidung sichtbarer Rolllädenkästen Türen und Tore Türen - Aufarbeitung/Erneuerung historischer Türen - Ausführung in Holz - Vermeidung von Wölbglas - Vermeidung weißer Türen Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 6 von 7 Tore - Ausführung in Holz - Farbe frei wählbar - Erhalt prägender Toröffnungen - Vermeidung von Rolltoren Gebäudeumfeld Pflasterarbeiten ja nein ja nein - Materialien aus Naturstein, Betonstein oder Ökopflaster - Vermeidung nicht erforderlicher Versiegelung - Vermeidung von Pflasterungen mit Zierelementen - Ausschluss von Betonverbundpflaster und Betonrasengitter Einfriedungen - historische Sockel, Pfosten u. Mauern sollten erhalten bleiben - Material: Metallzäune nur bei Erhalt oder Wiederherstellung historischer Zäune - Ausschluss von Betonpflanzsteinen und Betonpalisaden - Ausschluss von Doppelstabmattenzäunen, Betonformteilzäunen, Gabionen oder Plastikzäunen Bepflanzung - Verwendung einheimischer, standortgerechter Gehölze Öffentliche Freiflächengestaltung Einschränkung bei Freiflächengestaltung - Verwendung einheimischer, standortgerechter Gehölze - historische Sockel, Pfosten u. Mauern sollten erhalten bleiben - Vermeidung von Versieglung - Vermeidung von Pflasterungen mit Zierelementen Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung April 2016 Seite 7 von 7