Protokoll des 5 - Delitzscher Land

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Kriterien zur Vorhabenauswahl zur Maßnahme 2.1.2:
Um- oder Wiedernutzung von Bestandsgebäuden (vor 1990) zu
Wohnzwecken
Maßnahmenübergreifende Kohärenzkriterien
Kohärenzkriterien sind ja/nein – Kriterien. Ein zu prüfendes Vorhaben muss Übereinstimmung
mit allen zugehörigen Kohärenzkriterien aufweisen.
1.
Übereinstimmung mit den Zielen des EPLR 2014-2020
ja/ nein
2.
dient der Umsetzung der Ziele der LES
ja/ nein
3.
weist einen Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen
auf*
ja/ nein
es sind keine Anzeichen bekannt, dass eine Förderfähigkeit
nicht gegeben ist
ja/ nein
Vorhabenbeschreibung (Beschreibung, ggf. Bauantrag, Lageplan,
Fotos) vorhanden
ja/ nein
6.
nachvollziehbare Kostenschätzung vorhanden
ja/ nein
7.
Finanzierungsplan vorhanden
ja/ nein
8.
Eigenmittelnachweis vorhanden
ja/ nein
4.
5.
*Ein Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen ist gegeben, wenn bei den maßnahmenübergreifenden Rankingkriterien mindestens 4 Kriterien Punkte erhalten und insgesamt mindestens
6 Punkte erreicht werden.
Maßnahmenübergreifende Rankingkriterien
1. Dient der Umsetzung der Ziele der LES
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
=
=
=
dient der Umsetzung der Ziele Priorität 1-5
dient der Umsetzung der Ziele Priorität 6-10
dient der Umsetzung der Ziele Priorität 11-15
Bei Leistung eines Beitrags zu mehreren Zielen der LES, werden Punkte je Ziel vergeben und addiert.
2. Bedeutung auf regionaler und überregionaler Ebene
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
=
=
=
überregionale Bedeutung / überregionales Kooperationsprojekt
regionale Bedeutung, für mehr als 2 Gemeinden der LAG
lokale Bedeutung
Überregionale Bedeutung hat ein Vorhaben, wenn seine Nutzung bzw. die angesprochenen Nutzergruppen über das Delitzscher Land hinausgehen (z.B. Vermarktung eines touristischen Angebotes
auf Ebene der Destination Sächsisches Burgen- und Heideland), es Modellcharakter auf überregionaler Ebene hat und seine Nachahmung für andere Regionen relevant ist oder das Vorhaben in
Kooperation mit anderen Regionen umgesetzt wird.
Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung
April 2016
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Regionale Bedeutung hat ein Vorhaben, wenn die eingangs dargestellten Sachverhalte für mehr als 2 Gemeinden des Delitzscher Landes zutreffen. Bei Zutreffen auf zwei oder
eine Gemeinde ist die Bedeutung als lokal einzuschätzen.
3. Nutzen des Vorhabens für die Öffentlichkeit
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
Beitrag für die breite Öffentlichkeit (jedermann zugänglich)
Beitrag für einzelne Gruppen der Öffentlichkeit
Kein öffentlicher Beitrag
Einen Beitrag für die breite Öffentlichkeit leistet ein Vorhaben, wenn es prinzipiell jedermann zugänglich ist und zwar auch dann, wenn es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung handelt (z.B.
Dienstleistungseinrichtung, Handelseinrichtung).
Ein Beitrag für einzelne Gruppen ist gegeben, wenn die Nutzung an z.B. die Mitgliedschaft in einem
Verein oder vertragliche Regelungen (Nutzungsvereinbarungen) gebunden ist.
Keinen öffentlichen Beitrag leisten Vorhaben, die einer rein privaten Nutzung unterliegen (z.B.
Wohnhäuser, gewerbliche Einrichtungen ohne die eingangs dargestellte öffentliche Zugänglichkeit).
4. Das Vorhaben leistet einen Beitrag zu Inklusion bzw. Gender Mainstreaming
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
leistet einen Beitrag zu Inklusion und Gender Mainstreaming
leistet einen Beitrag zu Inklusion oder Gender Mainstreaming
leistet keinen Beitrag zu Inklusion bzw. Gender Mainstreaming
Ein Beitrag zur Inklusion ist dann gegeben, wenn an der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligte
Gruppen (Menschen, deren Chancen eingeschränkt werden, z.B. durch Behinderung, Alter, Armut,
Sprache) in dem Vorhaben in besonderer Weise berücksichtigt werden.
Ein Beitrag zum Gender-Mainstreaming ist gegeben, wenn eine gleichberechtigte Teilhabe beider
Geschlechter aktiv unterstützt wird bzw. nachweislich gegeben ist.
5. Innovativer Ansatz des Vorhabens
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
=
Bei einem überregional innovativen Ansatz
Bei einem regional innovativen Ansatz
Bei einem lokal innovativen Ansatz
Das Vorhaben hat keinen innovativen Ansatz
Ein überregional innovativer Ansatz liegt vor, wenn das Vorhaben auch auf Bundesebene vorbildhaften oder Modellcharakter hat. Ein regional innovativer Ansatz wurde noch nicht im Delitzscher
Land angewandt bzw. umgesetzt. Ein lokal innovativer Ansatz wurde im Delitzscher Land bereits
beispielgebend umgesetzt, jedoch noch nicht als allgemeiner Standard durchgesetzt.
6. Berücksichtigung von Barrierefreiheit
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
Barrierefreiheit in der Gesamtanlage.
Barrierefreiheit in Teilbereichen.
Keine Barrierefreiheit
Ein Teilbereich muss mindestens einen räumlichen Abschnitt umfassen, der im Sinne des Vorhabens eigenständig nutzbar ist.
Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung
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7. Leistet einen ökologischen Beitrag zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
Beitrag zur Entsiegelung von Flächen.
Beitrag zur Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen.
Kein Beitrag
Die Entsiegelung von Flächen ist dann gegeben, wenn zuvor versiegelte Flächen entsiegelt und
dauerhaft (mindestens für den Zeitraum von 5 Jahren) einer Nutzung ohne Oberflächenversiegelung zugeführt werden.
Die Vermeidung der Inanspruchnahme von Flächen ist gegeben, wenn das Vorhaben keine bauliche
Nutzung (im Sinne der Nutzung als Siedlungsfläche) auf einer bisher unbebauten, unversiegelten
Fläche nach sich zieht.
8. Stärkt Kooperation und Vernetzung
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
Vorhaben im Rahmen einer LEADER-Kooperation
Vernetzung von mind. 2 Akteuren
Kein Beitrag
9. Reduziert Energieverbrauch und/oder nutzt erneuerbare Energie
2 Punkte
=
1 Punkt
=
0 Punkte
=
trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei und nutzt erneuerbare
Energie
trägt zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei oder nutzt erneuerbare
Energie
Kein Beitrag
10. Konzeptionelle Einbettung des Vorhabens, bspw. in Studien, Dorfumbaupläne oder Bedarfsanalysen
2 Punkte
0 Punkte
=
=
dient der Umsetzung eines Konzeptes
keine konzeptionelle Grundlage vorhanden/beachtet
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien
Kohärenzkriterien sind ja/nein – Kriterien. Ein zu prüfendes Vorhaben muss Übereinstimmung
mit allen zugehörigen Kohärenzkriterien aufweisen.
1.
Die Wohnnutzung erfolgt durch den Zuwendungsempfänger oder
dessen Verwandtschaft 1. Grades.
ja/ nein
2.
Investives Sanierungsvorhaben, Außenanlage als Bestandteil möglich.
ja/ nein
3.
Die Umsetzung des Vorhabens dient der Neu- oder Wiederansiedlung.
ja/nein
4.
Bei Gebäuden mit einem Baujahr vor 1960 wird die Kubatur zu mind.
50% erhalten bzw. wiederhergestellt.
ja/nein
Grunderwerb ist nicht Teil des Fördervorhabens.
ja/ nein
5.
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Maßnahmenspezifische Rankingkriterien
Für Vorhaben innerhalb einer Maßnahme erfolgt eine Wichtung untereinander anhand der maßnahmenspezifischen Rankingkriterien.
Die maßnahmenspezifischen Rankingkriterien werden jeweils nach dem Maß ihrer Erfüllung bewertet.
Eine konkrete Beschreibung erfolgt zu jedem Vorhaben.
1.
Einhaltung von Gestaltungsempfehlung bzw. denkmalgerechter Sanierung
2 Punkte
=
1 Punkt
=
0 Punkte
=
2.
Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt vollständig erhalten/ wiederhergestellt.
Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt teilweise erhalten/ wiederhergestellt.
Das Gebäude verliert seinen ortstypischen Charakter.
Ursprüngliche Gebäudecharakteristik bleibt erhalten/wird an Ortsbild angepasst
2 Punkte
1 Punkt
=
=
0 Punkte
=
Erhalt/Wiederherstellung denkmalgeschützter Gebäude
Erhalt/Wiederherstellung eines ortsbildprägenden* Gebäudes ohne Denkmalschutz
Erhalt/Wiederherstellung eines Gebäudes ohne ortsbildprägende Wirkung
*Ortsbildprägend ist ein Gebäude dann, wenn es für das Erscheinungsbild des Ortes bedeutend
ist und es sich um ein historisches Gebäude in einem nicht zu stark veränderten Zustand handelt
oder eine hohe gestalterische Qualität besitzt.
3.
Intensität der Sanierung
2 Punkte
1 Punkt
=
=
0 Punkte
=
4.
Nutzung des Gebäudes/Gebäudekomplexes erfolgt durch eine Familie mit mindestens einem Kind (Eltern/-teil und im Haushalt lebende minderjährige Person)
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
5.
Kernsanierung des Gebäudes
Sanierung mit Auswirkung auf Außenhülle (Dacheindeckung, Fenster und Türen,
Fassade)
ausschließlich Innensanierung
=
=
=
Die Nutzung erfolgt durch Familie mit Kind/ern.
Die Nutzung erfolgt durch Paar ohne Kind.
Die Nutzung erfolgt durch alleinstehende Person.
Nutzung des Gebäudes/Gebäudekomplexes erfolgt durch mehrere Generationen*
2 Punkte
1 Punkt
0 Punkte
=
=
=
Die Nutzung erfolgt durch mehr als zwei Generationen.
Die Nutzung erfolgt durch zwei Generationen.
Die Nutzung erfolgt durch eine Generation.
*Kinder unter 18 Jahren finden in dieser Bewertung keine Berücksichtigung.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium zugunsten des Vorhabens mit der höheren Anzahl
erfüllter maßnahmenübergreifender Rankingkriterien. Anschließend entscheidet der geringere
Fördersatz. Bei gleichem Fördersatz wird zugunsten des Vorhabens mit der höheren Eigenmittelinvestition entschieden.
Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung
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Gestaltungsempfehlung für das Delitzscher Land
Die Gestaltungsempfehlung richtet sich an Vorhabenträger, die ein Sanierungsvorhaben mit LEADER-Fördermitteln umsetzen wollen. Ziel ist es, alte Bausubstanz und den ursprünglichen Charakter der Gebäude zu erhalten.
Anzuwendendes Auswahlkriterium für Sanierungsvorhaben:
Einhaltung von Gestaltungsempfehlung bzw. denkmalgerechter Sanierung
2 Punkte =
Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt vollständig erhalten/ wird wiederhergestellt (Beachtung aller relevanten Empfehlungen).
1 Punkt
Die äußere Charakteristik des Gebäudes bleibt teilweise erhalten/ wird wiederhergestellt (Beachtung aller relevanten ausgeschlossenen Elemente).
=
0 Punkte =
Das Gebäude verliert seinen ortstypischen Charakter (Nichtbeachtung der
Gestaltungsempfehlungen).
Die Anwendung hier ausgeschlossener Elemente führt immer zu 0 Punkten, zudem werden diese
Elemente nicht gefördert. Nur in begründeten Einzelfällen kann ohne Punkte- und Fördermittelverlust davon abgewichen werden.
Bitte haken Sie in den Spalten ab, ob die einzelnen Aspekte dieser Gestaltungsempfehlung mit
den Vorhaben eingehalten werden oder nicht.
Dächer
ja
Dachneigung
- Erhaltung der vorhandenen Dachneigung bei Steildächern
Dachüberstand
- Vermeidung von mehr als 20 cm Dachüberstand am Ortgang
nein
- Vermeidung sichtbarer Sparrenköpfe (Traufkasten)
- Vermeidung sichtbarer Pfettenköpfe
- Vermeidung sichtbarer Flugsparren (evtl. Ausnahme bei Bestand)
Dachdeckung
- Farbe: rot oder anthrazit
- Vermeidung von anderem Material als Biberschwanz, Ziegel und
Betondachsteinen (kleinformatig)
- Vermeidung von glänzenden Oberflächen
- Ausschluss von Sanierungsanstrichen bei Dächern
Solarflächen
- Ausschluss von Solarthermie- u. Photovoltaikanlagen, außer bei
Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Dachflächenfenster
- Vermeidung des Einbaus an öffentlich einsehbaren Dachflächen
Gaupen
- Vermeidung der Anordnung von Gaupen ohne Bezug zur Fassadengliederung
- Vermeidung des Abstands Gaupe zu First und Traufe von weniger
als 50 cm
Merkblatt Kriterien 2.1.2/Gestaltungsempfehlung
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Fassade
Putzfassade
ja
nein
ja
nein
ja
nein
-Vermeidung der Zerstörung von historischen Putzgliederungen z. B.
Lisenen
- Außenputze und Anstriche: dampfdiffusionsoffen und mineralisch
- empfohlen werden Putzfaschen um Fenster und Türöffnungen mit
einer Breite von ca. 12 cm, farbig abgesetzt
- empfohlen wird max. 3 mm Körnung bei mineralischem Glattputz
Sichtfachwerk
- Grundsatz: weitgehende Erhaltung (z. B. durch alternative Innendämmung)
- Vermeidung von Imitaten bei Sichtfachwerk
Sichtmauerwerk
- Vermeidung von Imitaten bei Sichtmauerwerk
Verkleidung
- vorhandene Holzverkleidungen werden wiederhergestellt
- keine Kunststoff- o. Metallverkleidungen
Loggien und Gebäudeeinschnitte
- Erhalt vorhandener kompakter Baukörper
Sockel
- Vermeidung, den Sockel mehr als 1 cm zurückzusetzen
- Vermeidung von Einschnitten in das Gebäudevolumen (Gebäudeeinschnitte)
- keine keramischen Aufblendungen und Kunststoff
- Vermeidung von Kunstharz- und Buntsteinputzen
Farbgebung
- abgetönte untereinander harmonierende Farben
- keine Fassadenanstriche in rein weiß und grellen Farben
Fenster
Format
- stehendes Format
Gliederung der Fensterfläche:
- gewünscht ist eine symmetrische Teilung ab ca. 90 cm Breite
- Vermeidung außenliegender Sprossenprofile
- Vermeidung einer unsymmetrischen Teilung
Material
- Bitte Material angeben:
Fensterläden
- Bitte Material angeben:
- Vorhandene (historische) Klapp- und Schiebeläden sollten erhalten
bleiben/erneuert werden
- Vermeidung sichtbarer Rolllädenkästen
Türen und Tore
Türen
- Aufarbeitung/Erneuerung historischer Türen
- Ausführung in Holz
- Vermeidung von Wölbglas
- Vermeidung weißer Türen
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Tore
- Ausführung in Holz
- Farbe frei wählbar
- Erhalt prägender Toröffnungen
- Vermeidung von Rolltoren
Gebäudeumfeld
Pflasterarbeiten
ja
nein
ja
nein
- Materialien aus Naturstein, Betonstein oder Ökopflaster
- Vermeidung nicht erforderlicher Versiegelung
- Vermeidung von Pflasterungen mit Zierelementen
- Ausschluss von Betonverbundpflaster und Betonrasengitter
Einfriedungen
- historische Sockel, Pfosten u. Mauern sollten erhalten bleiben
- Material: Metallzäune nur bei Erhalt oder Wiederherstellung historischer Zäune
- Ausschluss von Betonpflanzsteinen und Betonpalisaden
- Ausschluss von Doppelstabmattenzäunen, Betonformteilzäunen,
Gabionen oder Plastikzäunen
Bepflanzung
- Verwendung einheimischer, standortgerechter Gehölze
Öffentliche Freiflächengestaltung
Einschränkung bei
Freiflächengestaltung
- Verwendung einheimischer, standortgerechter Gehölze
- historische Sockel, Pfosten u. Mauern sollten erhalten bleiben
- Vermeidung von Versieglung
- Vermeidung von Pflasterungen mit Zierelementen
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