Univ.-Prof. Dr. Hermann Butzer SS 2017 Öffentliches Recht – Verfassungsrecht II Ferienhausarbeit Sachverhalt Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) beabsichtigte, am Sonnabend, dem 15. Juli 2017, um 13.00 Uhr eine angemeldete Versammlung unter dem Motto: "Rote Karte für Merkel! – Asyl braucht Grenzen!" durchzuführen. Treffpunkt sollte am Roten Rathaus in Berlin sein; nach der Kundgebung sollte ein Aufzug bis zum Berliner Hauptbahnhof erfolgen. Noch vor Durchführung der Versammlung sprang Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka (CDU) der Bundeskanzlerin zur Seite und ließ am 12. Juli 2017 auf der Internetseite des von ihr geführten Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF; www.bmbf.de) mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ eine Pressemitteilung (Nr. 151/2017) folgenden Inhalts veröffentlichen: Rote Karte für die AfD Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015 „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“ Die AfD ist über die BMBF-Pressemitteilung empört. Ihrer Auffassung nach hat Bundesministerin Wanka die ihr obliegende Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und damit das Recht der AfD auf Chancengleichheit der Parteien im politischen Wettbewerb in Gestalt der gleichberechtigten Teilhabe an der politischen Willensbildung und der Versammlungsfreiheit verletzt. Die Pressemitteilung habe wie ein Boykottaufruf gewirkt; infolgedessen seien zu der Versammlung weniger Teilnehmerinnen und Teilnehmer erschienen als man erwartet habe. Die Bundesvorsitzenden der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Frauke Petry, überlegen, ob sie mit Hilfe eines Verfahrens zum Bundesverfassungsgericht feststellen lassen können, dass die o. a. Pressemeldung vom 12. Juli 2017 verfassungsrechtlich nicht erlaubt war. Sie hoffen dadurch, Wiederholungen wirksam entgegentreten und allen Amtsträgern in Deutschland ein für alle Mal signalisieren zu können, dass sie sich gegenüber Parteien neutral zu verhalten hätten. Bundesministerin Wanka hält rechtliche Schritte dagegen für aussichtslos: Zum einen sei die Pressemitteilung, die die Versammlungsfreiheit der AfD nicht berühre, nicht innerhalb eines Wahlkampfs getätigt worden, zum anderen sei die Pressemitteilung eine zulässige Verteidigung der Politik der Bundesregierung. Die AfD werfe der Bundeskanzlerin seit langem – so auch mit dem Demonstrationsmotto – vor, durch ihre Asylpolitik gegen die Verfassung zu verstoßen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden. Auf einen derart groben Klotz gehöre zwingend ein grober Keil: Polemik brauche Gegenpolemik. Im Übrigen habe sie schnell und unter Zeitdruck handeln müssen; daher dürfe man nicht jedes Wort in der Pressemeldung auf die „Goldwaage“ legen. Hätte ein bundesverfassungsgerichtliches Verfahren der AFD Aussicht auf Erfolg? b.w 2 Bearbeitungs- und Abgabehinweise: 1. Die gutachterliche Bearbeitung soll inklusive Anmerkungsapparat 15 bis maximal 20 Seiten (Korrekturrand links von 7,0 cm und rechts von 1,0 cm Breite, Seitenrand oben 2,5 cm, Seitenrand unten 2,0 cm) nicht überschreiten. Darüber hinaus gelten die im Vorlesungsverzeichnis (S. 236 ff.) abgedruckten sowie auf der Homepage der Juristischen Fakultät abrufbaren Leitlinien zur Erstellung von Hausarbeiten. Zu weiterführenden Zitier- und Arbeitshinweisen siehe auch: Butzer/ Epping, Arbeitstechnik im Öffentlichen Recht, 3. Auflage 2006 (Signatur in der Fakultätsbibliothek, 3. Etage: jur 130 fb 24-359[3]). 2. Die Hausarbeit ist spätestens am Montag, dem 16. Oktober 2017, bis 15.30 Uhr am Lehrstuhl (Raum 1502/ 1205) abzugeben oder mit der Post zuzusenden; im Fall einer postalischen Übersendung ist der (lesbare) Poststempel vom 16. Oktober 2017 maßgeblich (Adresse: Univ.-Prof. Dr. Hermann Butzer, Gottfried Wilhelm Leibniz-Universität, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht, Königsworther Platz 1, 30167 Hannover). Die Rückgabe der Hausarbeiten und die Besprechung erfolgt in einer separaten Veranstaltung, voraussichtlich in der 47. KW. Der Termin wird auf der Homepage der Fakultät bekanntgemacht. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Bearbeitung. Hermann Butzer