bekanntmachung - Gemeinde Sinzing

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BEKANNTMACHUNG
der Gemeinde Sinzing vom 29.10.2016 Nr. 10.1 – 6100/69-Mü
Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 3 im
Ortsteil Alling
hier: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
öffentliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht den
Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 3 zu ändern.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016
mit Beschluss Nr. 122 festgelegt, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing
vom 23.12.13 im Bereich des Ortsteils Alling durch ein Deckblatt zu ändern.
Der Änderungsbereich des Deckblattes wurde wie folgt festgelegt.
Im Westen: an der östlichen Grundstücksgrenze Fl. Nr. 1578 der Gemarkung
Viehhausen
Im Norden: an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 237 der Gemarkung
Eilsbrunn
Im Osten:
an der südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 237 der Gemarkung
Eilsbrunn
Im Süden:
südlich des Weges Fl. Nr. 1584/2 durch die Grundstücks Fl. 1576 und
1575 jeweils der Gemarkung Viehhausen
Das Deckblatt beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Viehhausen,
Eilsbrunn: Fl. Nr. 237, 1575, 1576 und 1578
Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 3 ist am nachfolgenden Lageplan
ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Mit der Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt
Nr. 3 werden folgende allgemeinen Planungsziele angestrebt:
Ausweisung von Gewerbegebietsflächen, um damit kleinflächigen, handwerklich
geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten zu geben.
Der nächste Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB
wenn die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung aufzeigen kann. Zum gegebenen Zeitpunkt wird auf die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Bekanntmachung hingewiesen.
Auf Aufstellung, Änderung und Ergänzung oder Aufhebung des Deckblattes zum
Flächennutzungsplan besteht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB kein Anspruch.
Mit der Erarbeitung des Planentwurfs wird der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner
Bernhard Bartsch beauftragt.
Der Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung des Deckblatt Nr. 3 wird hiermit
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Sinzing, den 28.10.2016
Gemeinde Sinzing
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Patrick Grossmann
Erster Bürgermeister
Ortsüblich bekanntgemacht:
Anschlag a. d. Amtstafel
am 29.10.2016
abgenommen am 14.11.2016
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(Dienstbezeichnung)
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