BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Sinzing vom 29.10.2016 Nr. 10.1 – 6100/69-Mü Änderung bzw. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 3 im Ortsteil Alling hier: Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) öffentliche Bekanntmachung nach § 2 Abs. 1 BauGB über die Absicht den Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 3 zu ändern. Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 mit Beschluss Nr. 122 festgelegt, den Flächennutzungsplan der Gemeinde Sinzing vom 23.12.13 im Bereich des Ortsteils Alling durch ein Deckblatt zu ändern. Der Änderungsbereich des Deckblattes wurde wie folgt festgelegt. Im Westen: an der östlichen Grundstücksgrenze Fl. Nr. 1578 der Gemarkung Viehhausen Im Norden: an der südlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 237 der Gemarkung Eilsbrunn Im Osten: an der südwestlichen Grundstücksgrenze der Fl. Nr. 237 der Gemarkung Eilsbrunn Im Süden: südlich des Weges Fl. Nr. 1584/2 durch die Grundstücks Fl. 1576 und 1575 jeweils der Gemarkung Viehhausen Das Deckblatt beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Viehhausen, Eilsbrunn: Fl. Nr. 237, 1575, 1576 und 1578 Der Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 3 ist am nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist. Mit der Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes mittels, Deckblatt Nr. 3 werden folgende allgemeinen Planungsziele angestrebt: Ausweisung von Gewerbegebietsflächen, um damit kleinflächigen, handwerklich geprägten Betrieben Ansiedlungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten zu geben. Der nächste Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wenn die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzeigen kann. Zum gegebenen Zeitpunkt wird auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Bekanntmachung hingewiesen. Auf Aufstellung, Änderung und Ergänzung oder Aufhebung des Deckblattes zum Flächennutzungsplan besteht nach § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB kein Anspruch. Mit der Erarbeitung des Planentwurfs wird der Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Bernhard Bartsch beauftragt. Der Beschluss des Gemeinderates zur Aufstellung des Deckblatt Nr. 3 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Sinzing, den 28.10.2016 Gemeinde Sinzing ……………………………. Patrick Grossmann Erster Bürgermeister Ortsüblich bekanntgemacht: Anschlag a. d. Amtstafel am 29.10.2016 abgenommen am 14.11.2016 …………………………….. (Dienstbezeichnung)