Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ot. Mornshausen Bebauungsplan Nr. 3 „Im Struthfeld“ – 2.Änderung Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB (1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 22.04.2013 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 3 „Im Struthfeld“ – 2.Änderung im Ortsteil Mornshausen beschlossen. (2) Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 111tlw., 113-116 in der Flur 2 sowie das Flurstück 8tlw. in der Flur 3, jeweils Gemarkung Mornshausen. Hinzu kommen zum Entwurf externe Kompensationsmaßnahmen in der Gemarkung Mornshausen, Flur 8 Flurstück 6 sowie in der Gemarkung Dautphe, Flur 1, Flurstücke 39 und 40. (3) Ziel der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes ist die Umwandlung der bisher ausgewiesenen Fläche für die Landwirtschaft in ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO zur Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes im Bereich Im Struthfeld / In der Struth. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln, eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet ausgewiesen Zum Entwurf wurden externe Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen mit aufgenommen. Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeinde Dautphetal gemäß § 8 Abs.2 BauGB entwickelt. (4) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Dautphetal das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Planung und Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt. (5) Folgende umweltbezogene Stellungnahmen mit Hinweisen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1 und § 3 Abs.1 BauGB zum Plangebiet eingegangen (wesentliche Sachverhalte werden zusammenfassend aufgeführt): Kreisausschuss Naturschutz und Wasser: Hinweise zur Ortsrandeingrünung, zur Bestandsaufnahme (Flora und Fauna) und zum Artenschutz sowie zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, zum anfallenden Schmutz- bzw. Niederschlagswasser, zur Rückhaltung und zum Abstand zum angrenzenden Gewässer. RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst: Keine Hinweise zu Kampfmitteln im Plangebiet. RP Gießen Oberirdische Gewässer Dez. 41.2: Hinweise zum Uferrandstreifen (Abstand zum Gewässer). RP Gießen Altlasten Dez. 41.4: Keine Hinweise auf Altstandorte bzw.-ablagerungen. RP Gießen Bergaufsicht Dez.44: Hinweise zu erloschenen Bergwerksfeldern. Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung bzw. dem Umweltbericht, in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz und Hess. Naturschutzgesetz behandelt sind, und einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag öffentlich ausgelegt. (6) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und umweltrelevanten Stellungnahmen der Fachbehörden und Öffentlichkeit zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom 07.03.2014 – 08.04.2014 einschl. in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Zimmer 211, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Bedenken schriftlich oder zu Protokoll. (7) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Abrundungs- und Ergänzungsatzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 35232 Dautphetal, 20.02.2014 Wagner, 1. Beigeordneter Übersichtskarte Plangebiet 52 27 45 31 51 16 6 28 15 1 50 2 Am Hain rtb 7 29 15 2 ac h 8 14 1 30 1 12 9 10 5 1 5 2 34 1 Hinterm 76 Rübäcker 11 77 38 33 13 Hain 4 30 2 34 2 37 35 41 3 3 36 1 26 Rübäcker rtb ach 40 Am roten Stein 39 78 Fo 36 2 79 5 80 75 5 83 In der Struth 117 84 4 90 89 6 Oberstruth 81 7 116 87 3 Fo r tb ac h 8 Harth Flur 2 85 1 In der Struth 86 111 115 ach rtb Fo 82 9 10 Am F o rtbac h 112 7 114 5 105 113 11 Im Struthfeld 12 110 6 103 107 13 1 103 108 1 In d er S 5 9 tru th 106 6 2 8 4 4 10 1 Am Hundsrück 3 14 Flur 3 2 10 2 11 12 16 13 18 14 17 Hundsrück 19 72 32 1 15 74 6 20 21 74 5 Auf der 23 74 4 26 1 74 2 71 29 3 28 5 28 3 27 1 Binberg Dunke Flur 3 22 73 25 28 6 74 3 75 3 24 69 74 1 78 31 10 70 75 2 8 6 79 41 6 80 68 82 HsNr 12 67 75 1 Tannenweg 9 Vor der Harth 66 4 81 51 83 30 2 41 4 7 86 5 3 84 87 88 41 2 42 41 3 10 Fo 32 1 Übersicht externe Ausgleichsflächen Gemarkung Mornshausen, Flur 8 Flurstück 6 220 21 30 23 1 27 25 27 26 3 3 1 7 6 Kastacker 4 5 8 2 5 Flur 8 Hoheroth 9 7 Gemarkung Dautphe, Flur 1, Flst 39 und 40 15 Am heißen Rück 231 199 Heiße 16 41 136 2 18 200 42 Rück 43 20 257 230 136 1 198 137 206 14 21 44 224 205 222 17 258 22 207 Im heißen Grund 23 223 40 13 204 135 Bomhöhe Im 203 Grünchen 47 39 46 38 Vor der Bomhöhe 48 211 210 6 Flur 1 Im Busebach 25 24 202 201 37 214 9 212 36 49 50 5 Auf der Oberndörfer Harth 34 35 284 297 2 30 28 285 33 286 2 32 295 296 2