Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit

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Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ot. Mornshausen
Bebauungsplan Nr. 3 „Im Struthfeld“ – 2.Änderung
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 22.04.2013 gemäß § 3 Abs.2 BauGB
die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 3 „Im Struthfeld“ – 2.Änderung im Ortsteil Mornshausen
beschlossen.
(2) Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu
entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 111tlw., 113-116 in der Flur 2 sowie das Flurstück 8tlw. in
der Flur 3, jeweils Gemarkung Mornshausen. Hinzu kommen zum Entwurf externe
Kompensationsmaßnahmen in der Gemarkung Mornshausen, Flur 8 Flurstück 6 sowie in der
Gemarkung Dautphe, Flur 1, Flurstücke 39 und 40.
(3) Ziel der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes ist die Umwandlung der bisher
ausgewiesenen Fläche für die Landwirtschaft in ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO zur
Schaffung von Bauplanungsrecht für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes im Bereich
Im Struthfeld / In der Struth. Die Belange von Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB im
Rahmen der Bauleitplanung zu behandeln, eine Umweltprüfung ist durchzuführen. Neben der
Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen im Plangebiet ausgewiesen Zum
Entwurf wurden externe Kompensationsflächen für Ausgleichsmaßnahmen mit aufgenommen.
Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan des Gemeinde Dautphetal gemäß §
8 Abs.2 BauGB entwickelt.
(4) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde Dautphetal das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440
Linden mit der Planung und Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
(5) Folgende umweltbezogene Stellungnahmen mit Hinweisen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs.1
und § 3 Abs.1 BauGB zum Plangebiet eingegangen (wesentliche Sachverhalte werden
zusammenfassend aufgeführt):
Kreisausschuss Naturschutz und Wasser: Hinweise zur Ortsrandeingrünung, zur Bestandsaufnahme
(Flora und Fauna) und zum Artenschutz sowie zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen, zum
anfallenden Schmutz- bzw. Niederschlagswasser, zur Rückhaltung und zum Abstand zum
angrenzenden Gewässer.
RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst: Keine Hinweise zu Kampfmitteln im Plangebiet.
RP Gießen Oberirdische Gewässer Dez. 41.2: Hinweise zum Uferrandstreifen (Abstand zum
Gewässer).
RP Gießen Altlasten Dez. 41.4: Keine Hinweise auf Altstandorte bzw.-ablagerungen.
RP Gießen Bergaufsicht Dez.44: Hinweise zu erloschenen Bergwerksfeldern.
Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung bzw. dem Umweltbericht, in der die
Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz und Hess.
Naturschutzgesetz behandelt sind, und einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag öffentlich
ausgelegt.
(6) Gemäß § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Planentwurf des
Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und
umweltrelevanten Stellungnahmen der Fachbehörden und Öffentlichkeit zu jedermanns Einsicht
öffentlich in der Zeit vom
07.03.2014 – 08.04.2014 einschl.
in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Zimmer 211, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal,
während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung öffentlich aus. Jedermann hat in
dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und
Bedenken schriftlich oder zu Protokoll.
(7) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Abrundungs- und Ergänzungsatzung unberücksichtigt bleiben können und
dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit
mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
35232 Dautphetal, 20.02.2014
Wagner, 1. Beigeordneter
Übersichtskarte Plangebiet
52
27
45
31
51
16
6
28
15
1
50
2
Am Hain
rtb
7
29
15
2
ac
h
8
14
1
30
1
12
9
10
5
1
5
2
34
1
Hinterm
76
Rübäcker
11
77
38
33
13
Hain
4
30
2
34
2
37
35
41
3
3
36
1
26
Rübäcker
rtb
ach
40
Am roten Stein
39
78
Fo
36
2
79
5
80
75
5
83
In der
Struth
117
84
4
90
89
6
Oberstruth
81
7
116
87
3
Fo
r tb
ac
h
8
Harth
Flur 2
85
1
In der Struth
86
111
115
ach
rtb
Fo
82
9
10
Am F
o
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h
112
7
114
5
105
113
11
Im Struthfeld
12
110
6
103
107
13
1
103
108
1
In d
er
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5
9
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th
106
6
2
8
4
4
10
1
Am Hundsrück
3
14
Flur 3
2
10
2
11
12
16
13
18
14
17
Hundsrück
19
72
32
1
15
74
6
20
21
74
5
Auf der
23
74
4
26
1
74
2
71
29
3
28
5
28
3
27
1
Binberg
Dunke
Flur 3
22
73
25
28
6
74
3
75
3
24
69
74
1
78
31
10
70
75
2
8
6
79
41
6
80
68
82
HsNr 12
67
75
1
Tannenweg
9
Vor der Harth
66
4
81
51
83
30
2
41
4
7
86
5
3
84
87
88
41
2
42
41
3
10
Fo
32
1
Übersicht externe Ausgleichsflächen
Gemarkung Mornshausen, Flur 8 Flurstück 6
220
21
30
23
1
27
25
27
26
3
3
1
7
6
Kastacker
4
5
8
2
5
Flur 8
Hoheroth
9
7
Gemarkung Dautphe, Flur 1, Flst 39 und 40
15
Am heißen Rück
231
199
Heiße
16
41
136
2
18
200
42
Rück
43
20
257
230
136
1
198
137
206
14
21
44
224
205
222
17
258
22
207
Im heißen Grund
23
223
40
13
204
135
Bomhöhe
Im
203
Grünchen
47
39
46
38
Vor der Bomhöhe
48
211
210
6
Flur 1
Im Busebach
25
24
202
201
37
214
9
212
36
49
50
5
Auf der Oberndörfer Harth
34
35
284
297
2
30
28
285
33
286
2
32
295
296
2
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