errichtet südlich

Werbung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Alte Dorfstraße Süd (Ti_15)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
südlich Alte Dorfstraße
Flur 8; Flurstücke 2, 1/1
ca. 47.500 m²
Privateigentümer
überwiegend außerhalb der Baugebietsgrenzen
überwiegend landwirtschaftliche Flächen / gemischte Bauflächen im Nordwesten /
Bahnflächen (Verladerampe) im Süden (Urfassung)
LP
überwiegend Acker / Mesophiles Grünland im Westen / Grünland-Brache im Südwesten
(Bestand)
Naturschutz B-Plan
Nutzung Die westliche Fläche wird als Weideland, die übrige Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Natur
Die Fläche besteht aus Grünland mit einzelnen Gehölzen.
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Im Norden befindet sich eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung, im
Osten wurden Geschoßwohnungsbauten errichtet. Südlich wird die Fläche von dem
Bahndamm begrenzt. Direkt im Osten schließen Ackerflächen an, weiter östlich befinden sich weitere Gebäude und Sportflächen.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung entspricht
der angrenzenden Siedlungsstruktur und würde den Ortsrand abschließen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung als
gering eingeschätzt. Eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche ist möglich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Alte Dorfstraße Süd (Ti_15)
Planungsempfehlung
Allgemein
Potenzialfläche
Lage
Flur
Größe
Eigentum
Nutzungsart
GRZ/ GR
GFZ/ GF
Vollgeschosse
Gebäudetyp
Zielgruppe
ᴓ Wohnungsgröße
Einkommen
Wohnmodell
Sicherung
Planungshinweise
südlich Alte Dorfstraße
Flur 8; Flurstücke 2, 1/1
ca. 47.500 m²
Privateigentümer
WR
0,3 / 9.974 m²
0,85 / 28.261 m²
II + Dachgeschoss/ Staffelgeschoss
Reihenhaus, Mehrfamilienhaus
Singles, Junge Haushalte, Kleinfamilien, Familien, Senioren
100 m² bei Reihenhaus, 57 m² bei Mehrfamilienhaus
mittel, gehoben
Erbbaurecht, Mietwohnungen
Grundstückserwerb durch Gemeinde. Grundstück wird als Erbbaurecht für
Dauerwohnzwecke vergeben bzw. Vermietung der Wohnungen an Dauerwohner durch Gemeinde.
Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn sind erforderlich.
Wohneinheiten
Entwicklungspriorität
Zeithorizont
ca. 300
3
langfristig
Fotorichtung
Herunterladen