Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Alte Dorfstraße Süd (Ti_15) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP südlich Alte Dorfstraße Flur 8; Flurstücke 2, 1/1 ca. 47.500 m² Privateigentümer überwiegend außerhalb der Baugebietsgrenzen überwiegend landwirtschaftliche Flächen / gemischte Bauflächen im Nordwesten / Bahnflächen (Verladerampe) im Süden (Urfassung) LP überwiegend Acker / Mesophiles Grünland im Westen / Grünland-Brache im Südwesten (Bestand) Naturschutz B-Plan Nutzung Die westliche Fläche wird als Weideland, die übrige Fläche landwirtschaftlich genutzt. Natur Die Fläche besteht aus Grünland mit einzelnen Gehölzen. Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung Im Norden befindet sich eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung, im Osten wurden Geschoßwohnungsbauten errichtet. Südlich wird die Fläche von dem Bahndamm begrenzt. Direkt im Osten schließen Ackerflächen an, weiter östlich befinden sich weitere Gebäude und Sportflächen. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung entspricht der angrenzenden Siedlungsstruktur und würde den Ortsrand abschließen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung als gering eingeschätzt. Eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche ist möglich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Alte Dorfstraße Süd (Ti_15) Planungsempfehlung Allgemein Potenzialfläche Lage Flur Größe Eigentum Nutzungsart GRZ/ GR GFZ/ GF Vollgeschosse Gebäudetyp Zielgruppe ᴓ Wohnungsgröße Einkommen Wohnmodell Sicherung Planungshinweise südlich Alte Dorfstraße Flur 8; Flurstücke 2, 1/1 ca. 47.500 m² Privateigentümer WR 0,3 / 9.974 m² 0,85 / 28.261 m² II + Dachgeschoss/ Staffelgeschoss Reihenhaus, Mehrfamilienhaus Singles, Junge Haushalte, Kleinfamilien, Familien, Senioren 100 m² bei Reihenhaus, 57 m² bei Mehrfamilienhaus mittel, gehoben Erbbaurecht, Mietwohnungen Grundstückserwerb durch Gemeinde. Grundstück wird als Erbbaurecht für Dauerwohnzwecke vergeben bzw. Vermietung der Wohnungen an Dauerwohner durch Gemeinde. Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn sind erforderlich. Wohneinheiten Entwicklungspriorität Zeithorizont ca. 300 3 langfristig Fotorichtung