Archsum_Potenzialflächen

Werbung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Potenzialflächenfindung
Archsum
Untersuchungsflächen
Prüfungsflächen
1. Filterung:
Ausschluss offensichtlich nicht
geeigneter Flächen
Potenzialflächen
2. Filterung:
städtebauliche Untersuchung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Ermittlung der Potenzialflächen
Prüfungsflächen
Potenzialflächen
X
X
2. Filterung: städtebauliche Untersuchung
= Prüfungsflächen
X = Ausschluss
= Potenzialflächen
Kriterien:
• Planungsrecht
o (Regionalplan / Landschaftsplan / Naturschutz / B-Plan)
• eigene Erhebung
o (Nutzung / Natur / Städtebau / aktuelle Planungen)
Ergebnis:
• Prüfungsflächen werden als gut, bedingt oder nicht geeignet für die Schaffung von Dauerwohnraum eingestuft.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Archsum - Merl-Mersk (Ar_01)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
/ Potenzialfläche
westlich des Deichweges
Flur 6; Flurstück 13/10
ca. 16.300 m²
Privateigentümer
überwiegend außerhalb der Baugebietsgrenze / innerhalb der Baugebietsgrenze im
Südosten
FNP
Flächen für die Landwirtschaft im Westen / Bodendenkmal im Süden (Urfassung);
Wohnbaufläche im Südosten (A01)
LP
Mesophiles Grünland / Laubgebüsch entlang des Deichweges (Bestand)
Naturschutz B-Plan
Nutzung Es ist Grünland vorhanden.
Natur
Die Fläche besteht aus Grünland mit Grüppenstruktur ggf. feuchter Standorte. Im
Norden besteht ein Kleingewässer, umgebend befinden sich einzelne Gehölze.
StädteNördlich und östlich der Fläche ist eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebau
bauung in aufgelockerter Bebauungsstruktur vorhanden. Dabei wurde bei der nördlich angrenzenden Bebauung in 2. Reihe gebaut. Die Teilfläche ist über den Deichweg
und den Jöljarm erschließbar.
Planung
Die eingezeichnete Teilfläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Diese Nutzung und Struktur entspricht der angrenzenden Bebauung. Der Flächennutzungsplan stellt diesen Teilbereich zudem als Wohnbaufläche dar. Die Gegebenheiten zur
Erschließung und Natur sprechen einer Bebauung nicht entgegen, wenn das Laubgebüsch möglichst erhalten wird.
Die Gesamtfläche ist sowohl aus städtebaulichen wie auch Naturschutzgründen nicht
geeignet. Eine Bebauung in der 2. Reihe würde eine weitere Fehlentwicklung unterstützen.
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Archsum - Uaster Reeg-Ost (Ar_04)
Allgemeines
östlich Uaster Reeg
Flur 3; Flurstück 163 (teilweise)
ca. 1.700 m²
Privateigentümer
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
FNP
LP
Wohnbaufläche (Urfassung)
Mesophiles Grünland (Bestand)
Naturschutz B-Plan
Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese / eingetragenes Baudenkmal
im Osten der Fläche (Nr. 54)
Nutzung Die Fläche wird als Weideland genutzt und beinhaltet eine Zufahrt zum angrenzenden landwirtschaftlichen Hof.
Natur
Auf der Fläche befindet sich Grünland. Entlang des Uaster Reeg befinden sich Laubgehölze.
StädteDie östlich der Fläche angrenzende Hofanlage ist ein eingetragenes Kulturdenkmal
bau
gem. § 5 DSchG und unterliegt damit dem Denkmalschutz. Gem. § 7 DSchG bedarf
die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung und innerhalb wesentlicher Sichtachsen eines Kulturdenkmales der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Prüfungsfläche stellt die wesentliche Sichtachse von der Straße
(Uaster Reeg) zum Denkmal dar.
Planung
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung nicht geeignet. Der östlich an die Prüfungsfläche angrenzende, denkmalgeschützte Hof ist für Archsum ortsbildprägend. Die
Einzellage des historischen Gebäudes auf der kleinen erhöhten Hoffläche mit den
umgebenden Wiesen soll durch die Freihaltung der Sichtachse erlebbar bleiben.
Ergebnis
Erhebung
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
Planungsrecht
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Planungsrecht
Allgemein
Archsum - Walseekerstich_Mitte (Ar_05)
Prüfungsfläche
Lage
östlich Uaster Reeg, nördlich Walseekerstich
Flur
Flur 3; Flurstück 101 (teilweise)
Größe
ca. 8.800 m²
Eigentum Gemeinde Sylt
RegPlan
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Natur
Fotorichtung
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz (Urfassung)
Spielplatz (Bestand)
Auf der Fläche ist ein Spiel- und Bolzplatz vorhanden. Zudem wird die Fläche als
Festwiese genutzt, auf der auch Ringreiten stattfindet. Der Kindergarten im Norden
wurde bereits abgerissen. Der Fläche wird eine Erholungsfunktion zugeschrieben.
Im Norden, auf der Fläche des ehemaligen Kindergartens, befindet sich Brachland,
im Süden Wiese. Die Fläche ist mit Gehölzen umgeben.
Die Fläche ist als innerörtliche Freifläche und mit seinen umgebenen Gehölzen als
ortsbildprägend einzustufen. Die Umgebung ist geprägt durch eine aufgelockerte,
eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung. Im Norden befindet sich das alte
Schulhaus, das heute gastromisch genutzt wird. Der Flächenzuschnitt im nördlichen
Bereich ist schmaler und verwinkelter als im südlichen Teil. Die Fläche ist über den
Walseekerstich erschlossen.
Es gibt erste Überlegungen zur Bebauung der Fläche.
Die innerörtliche Grünfläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Entwicklung der Fläche würde den städtebaulichen Gegebenheiten der Umgebung entsprechen. Dabei sind der Spielplatz und möglichst viele Gehölze zu integrieren. Aus
Gründen der Erschließung und Flächenausnutzung - die nördliche Fläche ist schmaler
und der Zuschnitt für eine Bebauung nicht optimal gegeignet - bietet sich die südliche Teilfläche für eine Wohnbebauung an.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Archsum - Weetstich (Ar_06)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
östlich Weetstich
Flur 3; Flurstücke 39 (teilweise), 138 (teilweise)
ca. 5.300 m²
Privateigentümer
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Wohnbauflächen (Urfassung)
Mesophiles Grünland (Bestand)
Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Auf der Fläche befindet sich Grünland.
Die Umgebung ist geprägt durch eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung mit Wohnnutzung. Südlich und östlich grenzen landwirtschaftlich genutzte
Flächen an. Der Ortsrand ist derzeit weder nach Süden noch nach Osten eingegrünt.
Die Fläche ist über den Weetstich erschlossen.
Die Fläche ist gut für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Wohnbebauung mit den
entsprechenden Strukturen würde sich in das umgebende Siedlungsgefüge eingliedern. Aus städtebaulicher Sicht sollte die Ausbildung eines Ortsrandes (Begrünung)
berücksichtigt werden, um den Übergang zu freien Landschaft harmonisch zu gestalten.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Archsum - Boysenweg-Ost (Ar_07)
Lage
Flur
östlich Boysenweg
Flur 2; Flurstücke 18/1 (teilweise), 80 (teilweise), 121; Flur 3; Flurstücke 104, 105,
145
Größe
ca. 13.100 m²
Eigentum Privateigentümer
RegPlan
Außerhalb der Baugebietsgrenzen
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Flächen für die Landwirtschaft
Mesophiles Grünland (Bestand)
Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten ist ein als erhaltenswert
eingestuftes Wohngebäude vorhanden.
Auf der Fläche befindet sich Grünland.
Die Fläche ist im Norden und Westen von einer eingeschossigen Einzel- und Reihenhausbebauung mit Wohnnutzung umgeben. Im Süden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Fläche bildet den Übergang zur freien Landschaft.
Die Fläche ist gut für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich
in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und zu einer Abrundung des Siedlungsrandes führen. Das bestehende erhaltenswerte Gebäude kann dabei integriert
werden. Bei einer Entwicklung der Fläche ist die Herstellung eines harmonischen
Überganges zwischen Ortslage und freier Landschaft erforderlich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Archsum - Weesterstich (Ar_11)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
südlich Weesterstich
Flur 7; Flurstücke 32/17, 105/0
ca. 8.400 m²
Privateigentümer
Außerhalb der Baugebietsgrenzen
Flächen für die Landwirtschaft
Mesophiles Grünland (Bestand)
ggf. geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG (Kleingewässer)
Der südliche Teil der Fläche wird nicht genutzt (Brache).
Im Süden der Fläche ist Grünland vorhanden, im Norden liegt eine zum Teil
unbewachsene Brachfläche. Auf der Fläche befinden sich außerdem einige Gehölze
und ein ggf. geschütztes Kleingewässer. Das Kleingewässer ist mit Röhrichten umgeben.
Die Fläche liegt am Ortsrand. Sie bildet den Übergang zur freien Landschaft im Westen des Ortes. Die Umgebung ist geprägt durch eine eingeschossige Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung.
Die Fläche ist gut für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich
in die angrenzende Siedlungsstruktur einfügen, da die bereits vorhandene zweite
Baureihe südlich der Prüfungsfläche aufgegriffen und der Siedlungsrand somit abgerundet wird. Eine Eingrünung des Ortsrandes, um einen Übergang zur freien Landschaft zu gestalten, ist zu berücksichtigen. Ggf. ist das Kleingewässer zu erhalten.
Herunterladen