Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Potenzialflächenfindung Archsum Untersuchungsflächen Prüfungsflächen 1. Filterung: Ausschluss offensichtlich nicht geeigneter Flächen Potenzialflächen 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Ermittlung der Potenzialflächen Prüfungsflächen Potenzialflächen X X 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung = Prüfungsflächen X = Ausschluss = Potenzialflächen Kriterien: • Planungsrecht o (Regionalplan / Landschaftsplan / Naturschutz / B-Plan) • eigene Erhebung o (Nutzung / Natur / Städtebau / aktuelle Planungen) Ergebnis: • Prüfungsflächen werden als gut, bedingt oder nicht geeignet für die Schaffung von Dauerwohnraum eingestuft. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Archsum - Merl-Mersk (Ar_01) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan / Potenzialfläche westlich des Deichweges Flur 6; Flurstück 13/10 ca. 16.300 m² Privateigentümer überwiegend außerhalb der Baugebietsgrenze / innerhalb der Baugebietsgrenze im Südosten FNP Flächen für die Landwirtschaft im Westen / Bodendenkmal im Süden (Urfassung); Wohnbaufläche im Südosten (A01) LP Mesophiles Grünland / Laubgebüsch entlang des Deichweges (Bestand) Naturschutz B-Plan Nutzung Es ist Grünland vorhanden. Natur Die Fläche besteht aus Grünland mit Grüppenstruktur ggf. feuchter Standorte. Im Norden besteht ein Kleingewässer, umgebend befinden sich einzelne Gehölze. StädteNördlich und östlich der Fläche ist eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebau bauung in aufgelockerter Bebauungsstruktur vorhanden. Dabei wurde bei der nördlich angrenzenden Bebauung in 2. Reihe gebaut. Die Teilfläche ist über den Deichweg und den Jöljarm erschließbar. Planung Die eingezeichnete Teilfläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Diese Nutzung und Struktur entspricht der angrenzenden Bebauung. Der Flächennutzungsplan stellt diesen Teilbereich zudem als Wohnbaufläche dar. Die Gegebenheiten zur Erschließung und Natur sprechen einer Bebauung nicht entgegen, wenn das Laubgebüsch möglichst erhalten wird. Die Gesamtfläche ist sowohl aus städtebaulichen wie auch Naturschutzgründen nicht geeignet. Eine Bebauung in der 2. Reihe würde eine weitere Fehlentwicklung unterstützen. Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Archsum - Uaster Reeg-Ost (Ar_04) Allgemeines östlich Uaster Reeg Flur 3; Flurstück 163 (teilweise) ca. 1.700 m² Privateigentümer Innerhalb der Baugebietsgrenzen FNP LP Wohnbaufläche (Urfassung) Mesophiles Grünland (Bestand) Naturschutz B-Plan Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese / eingetragenes Baudenkmal im Osten der Fläche (Nr. 54) Nutzung Die Fläche wird als Weideland genutzt und beinhaltet eine Zufahrt zum angrenzenden landwirtschaftlichen Hof. Natur Auf der Fläche befindet sich Grünland. Entlang des Uaster Reeg befinden sich Laubgehölze. StädteDie östlich der Fläche angrenzende Hofanlage ist ein eingetragenes Kulturdenkmal bau gem. § 5 DSchG und unterliegt damit dem Denkmalschutz. Gem. § 7 DSchG bedarf die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung und innerhalb wesentlicher Sichtachsen eines Kulturdenkmales der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Prüfungsfläche stellt die wesentliche Sichtachse von der Straße (Uaster Reeg) zum Denkmal dar. Planung Die Fläche ist für eine Wohnbebauung nicht geeignet. Der östlich an die Prüfungsfläche angrenzende, denkmalgeschützte Hof ist für Archsum ortsbildprägend. Die Einzellage des historischen Gebäudes auf der kleinen erhöhten Hoffläche mit den umgebenden Wiesen soll durch die Freihaltung der Sichtachse erlebbar bleiben. Ergebnis Erhebung Lage Flur Größe Eigentum RegPlan Planungsrecht Prüfungsfläche Fotorichtung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Planungsrecht Allgemein Archsum - Walseekerstich_Mitte (Ar_05) Prüfungsfläche Lage östlich Uaster Reeg, nördlich Walseekerstich Flur Flur 3; Flurstück 101 (teilweise) Größe ca. 8.800 m² Eigentum Gemeinde Sylt RegPlan Innerhalb der Baugebietsgrenzen FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Natur Fotorichtung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage und Spielplatz (Urfassung) Spielplatz (Bestand) Auf der Fläche ist ein Spiel- und Bolzplatz vorhanden. Zudem wird die Fläche als Festwiese genutzt, auf der auch Ringreiten stattfindet. Der Kindergarten im Norden wurde bereits abgerissen. Der Fläche wird eine Erholungsfunktion zugeschrieben. Im Norden, auf der Fläche des ehemaligen Kindergartens, befindet sich Brachland, im Süden Wiese. Die Fläche ist mit Gehölzen umgeben. Die Fläche ist als innerörtliche Freifläche und mit seinen umgebenen Gehölzen als ortsbildprägend einzustufen. Die Umgebung ist geprägt durch eine aufgelockerte, eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung. Im Norden befindet sich das alte Schulhaus, das heute gastromisch genutzt wird. Der Flächenzuschnitt im nördlichen Bereich ist schmaler und verwinkelter als im südlichen Teil. Die Fläche ist über den Walseekerstich erschlossen. Es gibt erste Überlegungen zur Bebauung der Fläche. Die innerörtliche Grünfläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Entwicklung der Fläche würde den städtebaulichen Gegebenheiten der Umgebung entsprechen. Dabei sind der Spielplatz und möglichst viele Gehölze zu integrieren. Aus Gründen der Erschließung und Flächenausnutzung - die nördliche Fläche ist schmaler und der Zuschnitt für eine Bebauung nicht optimal gegeignet - bietet sich die südliche Teilfläche für eine Wohnbebauung an. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Archsum - Weetstich (Ar_06) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung östlich Weetstich Flur 3; Flurstücke 39 (teilweise), 138 (teilweise) ca. 5.300 m² Privateigentümer Innerhalb der Baugebietsgrenzen Wohnbauflächen (Urfassung) Mesophiles Grünland (Bestand) Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Auf der Fläche befindet sich Grünland. Die Umgebung ist geprägt durch eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung mit Wohnnutzung. Südlich und östlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der Ortsrand ist derzeit weder nach Süden noch nach Osten eingegrünt. Die Fläche ist über den Weetstich erschlossen. Die Fläche ist gut für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Wohnbebauung mit den entsprechenden Strukturen würde sich in das umgebende Siedlungsgefüge eingliedern. Aus städtebaulicher Sicht sollte die Ausbildung eines Ortsrandes (Begrünung) berücksichtigt werden, um den Übergang zu freien Landschaft harmonisch zu gestalten. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Archsum - Boysenweg-Ost (Ar_07) Lage Flur östlich Boysenweg Flur 2; Flurstücke 18/1 (teilweise), 80 (teilweise), 121; Flur 3; Flurstücke 104, 105, 145 Größe ca. 13.100 m² Eigentum Privateigentümer RegPlan Außerhalb der Baugebietsgrenzen FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung Flächen für die Landwirtschaft Mesophiles Grünland (Bestand) Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten ist ein als erhaltenswert eingestuftes Wohngebäude vorhanden. Auf der Fläche befindet sich Grünland. Die Fläche ist im Norden und Westen von einer eingeschossigen Einzel- und Reihenhausbebauung mit Wohnnutzung umgeben. Im Süden und Osten grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Fläche bildet den Übergang zur freien Landschaft. Die Fläche ist gut für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und zu einer Abrundung des Siedlungsrandes führen. Das bestehende erhaltenswerte Gebäude kann dabei integriert werden. Bei einer Entwicklung der Fläche ist die Herstellung eines harmonischen Überganges zwischen Ortslage und freier Landschaft erforderlich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Archsum - Weesterstich (Ar_11) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung südlich Weesterstich Flur 7; Flurstücke 32/17, 105/0 ca. 8.400 m² Privateigentümer Außerhalb der Baugebietsgrenzen Flächen für die Landwirtschaft Mesophiles Grünland (Bestand) ggf. geschütztes Biotop gem. § 21 LNatSchG (Kleingewässer) Der südliche Teil der Fläche wird nicht genutzt (Brache). Im Süden der Fläche ist Grünland vorhanden, im Norden liegt eine zum Teil unbewachsene Brachfläche. Auf der Fläche befinden sich außerdem einige Gehölze und ein ggf. geschütztes Kleingewässer. Das Kleingewässer ist mit Röhrichten umgeben. Die Fläche liegt am Ortsrand. Sie bildet den Übergang zur freien Landschaft im Westen des Ortes. Die Umgebung ist geprägt durch eine eingeschossige Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung. Die Fläche ist gut für eine Wohnbebauung geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich in die angrenzende Siedlungsstruktur einfügen, da die bereits vorhandene zweite Baureihe südlich der Prüfungsfläche aufgegriffen und der Siedlungsrand somit abgerundet wird. Eine Eingrünung des Ortsrandes, um einen Übergang zur freien Landschaft zu gestalten, ist zu berücksichtigen. Ggf. ist das Kleingewässer zu erhalten.