Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Potenzialflächenfindung Tinnum Untersuchungsflächen Prüfungsflächen 1. Filterung: Ausschluss offensichtlich nicht geeigneter Flächen Potenzialflächen 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Ermittlung der Potenzialflächen Prüfungsflächen Potenzialflächen X X 2. Filterung: städtebauliche Untersuchung = Prüfungsflächen X = Ausschluss = Potenzialflächen Kriterien: • Planungsrecht o (Regionalplan / Landschaftsplan / Naturschutz / B-Plan) • eigene Erhebung o (Nutzung / Natur / Städtebau / aktuelle Planungen) Ergebnis: • Prüfungsflächen werden als gut, bedingt oder nicht geeignet für die Schaffung von Dauerwohnraum eingestuft. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Sjipwai (Ti_01) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung zwischen Sjipwai und L24, nördlich Munkmarscher Straße Flur 2; Flurstücke 85, 114, 92 (teilweise) ca. 8.130 m² Bund, Privateigentümer Innerhalb der Baugebietsgrenzen Fläche für die Forstwirtschaft (Urfassung) Mesophiles Grünland (Bestand) Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche besteht aus Grünland mit vereinzelten Gehölzstrukturen entlang des Sjipwai. Die Fläche liegt am westlichen Ortsrand von Tinnum, südlich einer Wohnsiedlung (Geschosswohnungsbau) und grenzt an den östlichen Westerländer Ortsrand mit einer überwiegenden eingeschossigen Einzel- und Reihenhausbebauung an. Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich in die Siedlungsstruktur mit seiner nördlich und westlich angrenzenden wohnbaulichen Nutzung einfügen. Im Falle einer Entwicklung der Fläche sollten die Gehölze entlang des Sjipwai erhalten werden. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Horstweg (Ti_02) Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Natur Fotorichtung Horstweg Flur 4; Flurstücke 11, 100/12, 101/12, 12/1, 12/2, 103/12 und 153 ca. 19.909 m² Bund, Privateigentümer Innerhalb der Baugebietsgrenzen Grünfläche Friedhof (Urfassung) innerörtliche Grünlanlage (Entwicklungskonzept) Grünfläche Friedhof / Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Nr. 30) Im nordöstlichen Bereich befindet sich ein Lagerplatz (Bauhof) des Friedhofes. Eine Nutzung der Wiese ist nicht erkennbar. Auf der Fläche befindet sich Grünland mit einigen Gehölzgruppen. Der Lagerplatz des Friedhofes ist mit Gehölzen eingegrünt. Die Fläche befindet sich südlich des Friedhofes und ist als prägende Freifläche eingestuft. Im Osten befindet sich Geschosswohnungsbau (GEWOBA) und Wohnbebauung auf Erbpachtgrundstücken der Gemeinde, im Süden Wohnen und Ferienwohnen, im Westen Ferienwohnen und gewerbliche Nutzungen. Die Fläche ist vom Horstweg und vom Mühlenweg aus erschließbar. Die Fläche ist für eine Wohnebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund der bestehenden Vegetation als gering eingeschätzt. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Königskamp Nord-Ost (Ti_04) Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Natur Fotorichtung südlich der Keitumer Landstraße, östlich Königskamp Flur 5; Flurstücke 12/6, 129 ca. 2.525 m² Land Innerhalb der Baugebietsgrenzen gemischte Bauflächen Gewerbe- und Industrieflächen (Bestand) Eine Nutzung ist nicht erkennbar. Eventuell findet eine temporäre Nutzung als Lagerplatz durch die Straßenbauverwaltung statt. Die Fläche ist überwiegend durch Rasen geprägt. An der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze befinden sich einige Gehölze. Im Norden befindet sich die K117 und ein Discounter, östlich der Fläche bestehen gewerbliche Nutzungen, im Süden Grundstückszufahrten und die Bahnstrecke und westlich des Königskamps der Bauhof der Straßenbauverwaltung. Der Bereich ist entsprechend vorwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung nur bedingt geeignet, da es sich nicht um einen integrierten Wohnstandort handelt und eine reine Wohnnutzung sich nicht optimal in die Siedlungsstruktur einfügen würde. Die Fläche ist aufgrund der Umgebung besser für eine gewerbliche Entwicklung geeignet. Eventuell könnte eine gemischte Nutzung mit Wohnen im Obergeschoss entwickelt werden. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke und K117 sowie der gewerblichen Nutzungen sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Königskamp Süd-West (Ti_05) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung westlich Königskamp, nördlich Kampende Flur 5; Flurstücke 85 (teilweise), 11/1, 9/2,7/1 ca. 5.238 m² Land, EVS, Privateigentümer Innerhalb der Baugebietsgrenzen gemischte Bauflächen (Urfassung) Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand) Die Fläche ist als Grünfläche mit Geh- und Radweg gestaltet. Im Bereich Kampende befinden sich eine Bushaltestelle sowie Fahnenmasten auf einer Rasenfläche. Der gepflasterte Geh- und Radweg verläuft zwischen Rasenflächen. Entlang des Weges und des Königskamps wurden Baumreihen gepflanzt. Im Norden befindet sich die Bahnstrecke, östlich und westlich Wohngebäude, im Süden der Ortsrand von Tinnum mit der Fläche (Ti_06). Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet, da sie sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen würde. Bei einer Bebauung sollten die straßenbegleitenden Bäume erhalten und ergänzt werden. Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken. Die Radwegeführung sollte an die Straße verlegt werden. Aufgrund der teilweisen Nähe zur Bahnstrecke sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Kampende West (Ti_06) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung südlich Kampende, östlich Borigwai Flur 5; Flurstücke 34/4 ca. 1.417 m² Land Innerhalb der Baugebietsgrenzen Landwirtschaftliche Fläche (Urfassung) Mesophiles Grünland (Bestand) Auf der Fläche ist keine Nutzung erkennbar. Es ist eine Rasenfläche mit einer Gehölzgruppe vorhanden. Das Grundstück befindet sich am südlichen Ortsrand Tinnums. Im Norden befindet sich eine Grünfläche (Ti_05), östlich eine als Kulturdenkmal eingetragene, ehemalige Hofstelle mit Ferienwohnungen, im Süden ein gewerbliches Gebäude sowie landwirtschaftliche Flächen und westlich Wohngebäude. Vom Kampende aus bestehen Blickbeziehungen zur Tinnumburg. Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet. Eine Wohnnutzung würde sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und den vorhandenen Siedlungsbereich abrunden. Zur Berücksichtigung der Blickachse zur Tinnumburg sollte eine Bebauung entlang des Borigwai erfolgen. Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Vogteiweg West (Ti_07) Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung westlich Vogteiweg, südlich der Bahnstrecke Flur 5; Flurstücke 20/3, 21, 48 ca. 22.650 m² Gemeinde Sylt, Land, Privateigentümer Innerhalb der Baugebietsgrenzen überwiegend landwirtschaftliche Fläche / gemischte Bauflächen im Westen (Urfassung) überwiegend Acker / Einzel- und Reihenhausbebauung im Westen (Bestand) Fotorichtung Die Fläche wird als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Auf dem ehemals bebauten Flurstück 21 hat sich nach Aufgabe der Wohnnutzung eine Brache entwickelt. Auf der Fläche befindet sich ein Acker, im westlichen Teil eine kleine Grünlandbrache, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze Gehölzstreifen. Weitere Gehölze sind im Bereich des ehemaligen Hausgartens vorhanden. Die landwirtschaftliche Fläche ist im Osten, Süden und Westen umgeben von Wohnbebauung. Im Norden befindet sich die Bahnstrecke. Die Fläche ist vom Vogteiweg und vom Königskamp aus erschließbar. Die Fläche ist durch die städtebaulichen Strukturen der Umgebung gut für eine Siedlungsentwicklung geeignet. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche wird der Eingriff in die Natur als gering eingeschätzt. Entlang der Bahntrasse sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Kampende Ost (Ti_08) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung südlich Kampende Flur 5; Flurstücke 33/5, 33/6 ca. 2.638 m² Land Innerhalb der Baugebietsgrenzen gemischte Bauflächen (Urfassung) Acker (Bestand) Auf der Fläche ist keine Nutzung erkennbar. Auf der Fläche befindet sich eine Grünlandbrache. Im Norden, Osten und Westen befindet sich Wohnbebauung. Im Süden befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Eine weitreichende Blickbeziehung von der Straße nach Süden in die Marsch und auf die Tinnum Burg ist vorhanden. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnnutzung würde sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und den vorhandenen Siedlungsbereich abrunden. Die Blickbeziehung zur Tinnumburg sollte bei einer Bebauung berücksichtigt werden. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Boy-Peter-Eben-Weg Nord (Ti_09) Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP östlich des Boy-Peter-Eben-Weg, nördlich des Kindergartens Flur 5; Flurstück 30/6; Flur 7; Flurstücke 1, 2/8, 2/14, 2/17, 2/18 ca. 7.120 m² Gemeinde Sylt, Kirchengemeinde Keitum, Privateigentümer Außerhalb der Baugebietsgrenzen Grünfläche Sportplatz (Urfassung) LP Naturschutz B-Plan Nutzung Mesophiles Grünland (Bestand) Auf der Fläche ist keine Nutzung erkennbar, nur im östlichen Bereich findet eine private Gartennutzung statt. Auf der Fläche befindet sich Grünland umgeben von Gehölzen. Im östlichen Bereich ist eine Gartennutzung erkennbar. Südlich angrenzend befindet sich eine mit Röhricht bewachsene Grabenparzelle. Im Norden und Osten befindet sich Wohnbebauung, im Süden der Kindergarten sowie Spielflächen und Grünflächen, im Westen befindet sich der Schulsportplatz. Die Fläche ist vom Boy-Peter-Eben-Weg sowie von der südlichen Wegeparzelle aus erschließbar. Die Planung der Kirchengemeinde für ein geosolares Mehrgenerationenhaus ruht zur Zeit. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnnutzung würde sich in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und den vorhandenen Siedlungsbereich abrunden. Zur Minimierung des Eingriffs in die Natur sollten die Gehölzbestände sowie die südlich angrenzenden Röhrichte erhalten werden. Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Natur Fotorichtung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Boy-Peter-Eben-Weg Süd (Ti_10) Lage östlich des Kindergartens Boy-Peter-Eben-Weg, nördlich der Bebauung Liiger Hörn Flur Flur 7; Flurstücke 136 (teilweise), 3/49 Größe ca. 6.790 m² Eigentum Gemeinde Sylt, Privateigentümer RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung Innerhalb der Baugebietsgrenzen Grünfläche Sportplatz (Urfassung) Sportanlagen (Bestand) öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz (Nr. 15) Der südöstliche Bereich der Fläche wird als Grünfläche und Kinderspielplatz genutzt. Es besteht daher eine Erholungfunktion. Auf der übrigen Fläche ist keine Nutzung erkennbar. Der südöstliche Bereich mit Rasenfläche und Spielgeräten ist mit Gehölzstrukturen eingegrünt. Die übrige Fläche stellt sich als Ruderalfläche dar. Im Norden befinden sich Wiesen (Ti_09), nördlich davon Wohnbebauung, im Osten und im Süden grenzt ebenfalls Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern an. Im Westen liegt ein Kindergarten. Es ist eine neue Erschließung über den Boy-Peter-Eben-Weg im Bereich des bestehenden Feldweges erforderlich. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet, da sie städtebaulich eine Abrundung darstellt und sich in die Siedlungsstruktur einfügen würde. Der Kinderspielplatz sollte bei einer Überplanung berücksichtigt werden (Erhaltung oder Neuanlage an anderer Stelle der Fläche). Für die Erschließung muss voraussichtlich eine Verbreiterung der Wegeparzelle erfolgen. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Westhüs (Ti_11) Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Lage Wegeparzelle zwischen Westhüs und Dirksstaße Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Flur 6; Flurstück 32 ca. 2.639 m² Gemeinde Sylt Innerhalb der Baugebietsgrenzen Wohnbauflächen (Urfassung) Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand) Die Wegeparzelle wird teilweise als rückwärtige Grundstückserschließung und vereinzelt als Stellplatz im Randbereich genutzt. Auf dem nördlichen Bereich ist eine Grundstückserweiterung eines Anliegers vorhanden. Die Wegeparzelle hat eine wassergebundene Oberfläche, in den Randbereichen befindet sich Rasen. Im Norden der Fläche befinden sich einige wenige Gehölze. Östlich der Wegeparzelle befindet sich eine Reihenhausbebauung, die teilweise rückwärtige Pforten zu der Wegeparzelle haben. Westlich befinden sich Einzel- und Doppelhäuser in zweiter und dritter Reihe, die über die Dirksstraße über Wegerechte erschlossen werden. Die Prüfungsfläche hat vertraglich keine Erschließungsfunktion. Es ist eine neue Erschließung über den Boy-Peter-Eben-Weg im Bereich des bestehenden Feldweges erforderlich. Die Wegeparzelle müsste verbreitert werden. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet, da sich diese in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen würde. Aufgrund der Parzellenbreite von lediglich ca. 14 m verbliebe nach Abzug der erforderlichen Grenzabstände und Breite des Erschließungsweges eine bebaubare Tiefe von nur ca. 5 Metern. Für eine Bebauung ist eine städtebauliche und architektonische Sonderlösung erforderlich. Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Natur Fotorichtung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Liiger Hörn Ost (Ti_12) Lage westlich Ziegeleiweg, nördlich Liiger Hörn Flur Flur 7; Flurstück 113 Größe ca. 1.398 m² Eigentum Gemeinde Sylt RegPlan Innerhalb der Baugebietsgrenzen FNP Grünfläche Parkanlage (Urfassung) LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung Spielplatzanlage (Bestand) öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Nr. 15) Die Fläche wird als Parkanlage genutzt. Ausgestattet ist die Fläche mit einigen Parkbänken und Strandkörben. Im Südwesten befindet sich eine Trafostation. Neben einer gepflegten Rasenfläche sind Bäume und Sträucher vor allem in den Randbereichen vorhanden. Nördlich, westlich und östlich der Fläche besteht eine Prägung durch Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Südosten befinden sich landwirtschaftliche Flächen, im Süden eine Grünzäsur und südlich davon der Campingplatz. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Bebauung würde sich in die umgebende Siedlungsstruktur einfügen. Der Eingriff in die Natur wird als gering eingeschätzt, wenn die Eingrünung in den Randbereichen weitestgehend erhalten bleiben. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Südhörn (Ti_13) Prüfungsfläche Flur östlich Ziegeleiweg, nördlich und südlich Südhörn, nördlich Koogweg und westlich Ringweg Flur 7; Flurstücke 5 (teilweise), 26, 25/3, 24 (teilweise) Größe Eigentum RegPlan FNP LP ca. 41.328 m² Privateigentümer Außerhalb der Baugebietsgrenzen Flächen für die Landwirtschaft (Urfassung) Acker / Erwerbsgartenbau im Nordwesten / Mesophiles Grünland im Osten (Bestand) Naturschutz B-Plan Flächen die von der Bebauung freizuhalten sind / Flächen für die Landwirtschaft (Nr. 52 im Nordwesten) Nutzung Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Natur Es ist ein Acker und eine Gartenbaufläche vorhanden. Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Lage Fotorichtung Die Fläche liegt am südlichen Ortsrand und ist aufgrund ihrer Größe als ortsbildprägende Freifläche eingestuft. Im Norden und Nordosten befindet sich Wohnbebauuung, im Osten eine landwirtschaftliche Hofstelle mit einem erhaltenswerten Gebäude, im Süden landwirtschaftliche Flächen und im Südwesten der Campingplatz. Die Fläche ist über den Ziegeleiweg und Südhörn erschließbar. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung bedingt geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich in die angrenzende Siedlungsstruktur einfügen. Aufgrund der prägenden Eigenschaft als landwirtschaftliche Fläche am Ortsrand im Zusammenhang mit der zum Teil als erhaltenswert eingestuften Hofstelle ist die Fläche nur bedingt geeignet. Eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche ist möglich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Ostertresker (Ti_14) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung östlich Ostertresker Flur 8; Flurstücke 119, 79 (teilweise), 32 (teilweise) ca. 8.540 m² Privateigentümer Außerhalb der Baugebietsgrenzen Flächen für die Landwirtschaft / Wohnbaufläche im Norden (Urfassung) Acker (Bestand) Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Es ist eine Ackerfläche vorhanden, entlang des Ostertresker befinden sich einzelne Gehölze. Die Fläche liegt am östlichen Ortsrand. Der bestehende Ortsrand ist nicht eingegrünt und damit nicht ortstypisch. Im Norden und Westen befindet sich eine eingeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise, im Osten und Süden landwirtschaftliche Flächen. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung entspricht der angrenzenden Siedlungsstruktur und würde den Ortsrand abschließen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund der vorhandenen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als gering eingeschätzt. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Alte Dorfstraße Süd (Ti_15) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP südlich Alte Dorfstraße Flur 8; Flurstücke 2, 1/1 ca. 47.500 m² Privateigentümer überwiegend außerhalb der Baugebietsgrenzen überwiegend landwirtschaftliche Flächen / gemischte Bauflächen im Nordwesten / Bahnflächen (Verladerampe) im Süden (Urfassung) LP überwiegend Acker / Mesophiles Grünland im Westen / Grünland-Brache im Südwesten (Bestand) Naturschutz B-Plan Nutzung Die westliche Fläche wird als Weideland, die übrige Fläche landwirtschaftlich genutzt. Natur Die Fläche besteht aus Grünland mit einzelnen Gehölzen. Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche Fotorichtung Im Norden befindet sich eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung, im Osten wurden Geschoßwohnungsbauten errichtet. Südlich wird die Fläche von dem Bahndamm begrenzt. Direkt im Osten schließen Ackerflächen an, weiter östlich befinden sich weitere Gebäude und Sportflächen. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung entspricht der angrenzenden Siedlungsstruktur und würde den Ortsrand abschließen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung als gering eingeschätzt. Eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche ist möglich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Munkmarscher Straße (Ti_18) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP nördlich der Munkmarscher Straße, zwischen Sjipwai und L24 Flur 2; Flurstücke 92 (teilweise), 97 ca. 24.650 m² Bund Innerhalb der Baugebietsgrenzen Grünfläche Sportplatz (Urfassung) Mesophiles Grünland / Einzel-und Reihenhausbebauung / sonst. Gebäudekomplexe, (Bestand); Sportanlage (Entwicklungskonzept) Naturschutz B-Plan Nutzung Auf der Fläche befindet sich das Vereinsheim des TSV Westerland und ein Rasensportplatz. Daher besteht eine Erholungsfunktion. Im Norden steht ein Wohnhaus mit Gartenflächen. Natur Auf dem Grundstück sind Rasen und Baum-/Strauchgruppen vorhanden. Entlang der L24 befindet sich ein dichter Baum- und Strauchbestand. StädteDie Fläche liegt am westlichen Ortsrand von Tinnum eingegrenzt durch die Potenzialfläche Ti_1, einer eingeschossigen Einzelhausbebauung, einem Friedhof und der L24. bau Planung Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet und würde sich in die bebaute Umgebung einfügen. Sollte eine Entwicklung der Fläche stattfinden ist die Erholungsfunktion im Rahmen eines angemessenen Freiraumkonzeptes zu berücksichtigen. Das Jugendzentrum könnten im Rahmen einer Bebauung integriert werden (Neubau). Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche (Umnutzung) Fotorichtung Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Königskamp Nordwest (Ti_19) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche (Umnutzung) Fotorichtung südlich der Keitumer Landstraße, westlich Königskamp Flur 4; Flurstück 36/22 ca. 5.333 m² Land Innerhalb der Baugebietsgrenzen gemischte Bauflächen (Urfassung) Gewerbe- und Industrieflächen (Bestand) Das Grundstück wird als Bauhof der Landesstraßenbauverwaltung genutzt. Neben Lagerplatz, Garagengebäude und Halle ist die Fläche mit Rasen bewachsen. Die Fläche liegt zwischen der K117 und den Bahnschienen. In näherer Umgebung sind hauptsächlich gewerbliche Nutzungen vorhanden. Im Westen befinden sich zudem zwei Wohnhäuser und die Verladestraße des Sylt-Shuttle. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung nur bedingt geeignet, da es sich nicht um einen integrierten Wohnstandort handelt und eine reine Wohnnutzung sich nicht optimal in die Siedlungsstruktur einfügen würde. Die Fläche ist aufgrund der Umgebung besser für eine gewerbliche Nachnutzung geeignet. Eventuell könnte eine gemischte Nutzung mit Wohnen im Obergeschoss entwickelt werden. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke und der K117 sowie der gewerblichen Nutzungen sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Königskamp Süd-Ost (Ti_20) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche (Nachverdichtung) Fotorichtung östlich Königskamp, südlich der Bahnstrecke Flur 5; Flurstücke 168, 169, 170 ca. 5.000 m² GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG Innerhalb der Baugebietsgrenzen gemischte Bauflächen (Urfassung) Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand) Auf der Fläche befindet sich Wohnnutzung in Mehrfamilienhäusern und die zugehörige Grundstückserschließung mit Stellplätzen sowie Rasenflächen, die nur teilweise genutzt werden. Die Fläche ist mit Rasen bewachsen, in den Randbereichen gibt es einige Gehölze. Es befindet sich im Norden die Bahnstrecke und östlich landwirtschaftliche Flächen (Ti_07). Ansonsten ist die Umgebung von einer eingeschossigen Einzelhausbebauung geprägt. Direkt westlich grenzt eine Grünfläche (Ti_05) an. Auf der Fläche ist eine Nachverdichtung durch eine effektivere Flächenausnutzung gut möglich. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Schulweg West (Ti_21) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Natur Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche (Umnutzung) Fotorichtung westlich Schulweg, nördlich Vogteiweg Flur 5; Flurstück 18/4 ca. 1.455 m² Schulverband, Gemeinde Sylt Innerhalb der Baugebietsgrenzen Parkfläche (Urfassung) Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand) öffentlicher Parkplatz / Trafostation (Nr. 13) Die Fläche wird als Parkplatz genutzt. Der Parkplatz ist mit einer wassergebundenen Decke ausgebildet. Die Randbereiche sind mit Bäumen bepflanzt. Im Norden befindet sich die Bahnstrecke. Im Osten, Süden und Westen befindet sich Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Da in der Umgebung keine öffentliche Nutzung vorhanden ist, ist ein Parkplatz an dieser Stelle nicht erforderlich. Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Bebauung würde sich gut in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Bei der weiteren Planung sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn zu berücksichtigen. Der Baumbestand sollte möglichst erhalten werden. Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013 Tinnum - Siedlungsstraße (Ti_22) Planungsrecht Allgemein Prüfungsfläche (Nachverdichtung) Lage Flur Größe Eigentum RegPlan FNP LP Naturschutz B-Plan Nutzung Städtebau Planung Ergebnis Erhebung Natur Fotorichtung östlich Siedlungsstraße, nördlich der Bahnstrecke Flur 8; Flurstück 91 ca. 7.027 m² GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG Innerhalb der Baugebietsgrenzen gemischte Bauflächen (Urfassung) Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand) WA soz / Vollgeschosse: II / GRZ 0,2 / GFZ 0,4 / F: 7000 m² / je 200 m² Grundstücksfläche eine Wohnung (Nr. 99) Auf der Fläche findet Wohnnutzung in drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt 36 Wohnungen statt. Auf den nicht baulich genutzten Flächen befinden sich Rasenflächen, einzelne Gehölze und Gehölzgruppen. Die bestehende Bebauung bildet den östlichen Ortsrand Tinnums, der in diesem Bereich durch die Geschosswohnungsbauten geprägt ist. In der Umgebung befinden sich vorwiegend Einzel- und Reihenhäuser mit Wohnnutzung. Südlich grenzt an die Fläche die Bahnstrecke und im Osten eine landwirtschaftliche Fläche (Ti_15) an. Die Fläche ist für eine Nachverdichtung der Wohnbebauung gut geeignet. Denkbar ist eine Neubebauung und effizientere Flächenausnutzung. Bei einer weiteren Planung ist auf die Ausbildung des Ortsrandes zu achten. Der Eingriff in die Natur wäre aufgrund der baulichen Vorbelastung der Flächen gering.