Tinnum Potenzialflächen

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Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Potenzialflächenfindung
Tinnum
Untersuchungsflächen
Prüfungsflächen
1. Filterung:
Ausschluss offensichtlich nicht
geeigneter Flächen
Potenzialflächen
2. Filterung:
städtebauliche Untersuchung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Ermittlung der Potenzialflächen
Prüfungsflächen
Potenzialflächen
X
X
2. Filterung: städtebauliche Untersuchung
= Prüfungsflächen
X = Ausschluss
= Potenzialflächen
Kriterien:
• Planungsrecht
o (Regionalplan / Landschaftsplan / Naturschutz / B-Plan)
• eigene Erhebung
o (Nutzung / Natur / Städtebau / aktuelle Planungen)
Ergebnis:
• Prüfungsflächen werden als gut, bedingt oder nicht geeignet für die Schaffung von Dauerwohnraum eingestuft.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Sjipwai (Ti_01)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
zwischen Sjipwai und L24, nördlich Munkmarscher Straße
Flur 2; Flurstücke 85, 114, 92 (teilweise)
ca. 8.130 m²
Bund, Privateigentümer
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Fläche für die Forstwirtschaft (Urfassung)
Mesophiles Grünland (Bestand)
Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Die Fläche besteht aus Grünland mit vereinzelten Gehölzstrukturen entlang des
Sjipwai.
Die Fläche liegt am westlichen Ortsrand von Tinnum, südlich einer Wohnsiedlung
(Geschosswohnungsbau) und grenzt an den östlichen Westerländer Ortsrand mit
einer überwiegenden eingeschossigen Einzel- und Reihenhausbebauung an.
Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich in
die Siedlungsstruktur mit seiner nördlich und westlich angrenzenden wohnbaulichen
Nutzung einfügen. Im Falle einer Entwicklung der Fläche sollten die Gehölze entlang
des Sjipwai erhalten werden.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Horstweg (Ti_02)
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Natur
Fotorichtung
Horstweg
Flur 4; Flurstücke 11, 100/12, 101/12, 12/1, 12/2, 103/12 und 153
ca. 19.909 m²
Bund, Privateigentümer
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Grünfläche Friedhof (Urfassung)
innerörtliche Grünlanlage (Entwicklungskonzept)
Grünfläche Friedhof / Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und
Sträuchern (Nr. 30)
Im nordöstlichen Bereich befindet sich ein Lagerplatz (Bauhof) des Friedhofes. Eine
Nutzung der Wiese ist nicht erkennbar.
Auf der Fläche befindet sich Grünland mit einigen Gehölzgruppen. Der Lagerplatz
des Friedhofes ist mit Gehölzen eingegrünt.
Die Fläche befindet sich südlich des Friedhofes und ist als prägende Freifläche eingestuft. Im Osten befindet sich Geschosswohnungsbau (GEWOBA) und Wohnbebauung
auf Erbpachtgrundstücken der Gemeinde, im Süden Wohnen und Ferienwohnen,
im Westen Ferienwohnen und gewerbliche Nutzungen. Die Fläche ist vom Horstweg
und vom Mühlenweg aus erschließbar.
Die Fläche ist für eine Wohnebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung würde sich
in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund
der bestehenden Vegetation als gering eingeschätzt.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Königskamp Nord-Ost (Ti_04)
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Natur
Fotorichtung
südlich der Keitumer Landstraße, östlich Königskamp
Flur 5; Flurstücke 12/6, 129
ca. 2.525 m²
Land
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
gemischte Bauflächen
Gewerbe- und Industrieflächen (Bestand)
Eine Nutzung ist nicht erkennbar. Eventuell findet eine temporäre Nutzung als Lagerplatz durch die Straßenbauverwaltung statt.
Die Fläche ist überwiegend durch Rasen geprägt. An der südlichen und östlichen
Grundstücksgrenze befinden sich einige Gehölze.
Im Norden befindet sich die K117 und ein Discounter, östlich der Fläche bestehen
gewerbliche Nutzungen, im Süden Grundstückszufahrten und die Bahnstrecke und
westlich des Königskamps der Bauhof der Straßenbauverwaltung. Der Bereich ist
entsprechend vorwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung nur bedingt geeignet, da es sich nicht um
einen integrierten Wohnstandort handelt und eine reine Wohnnutzung sich nicht
optimal in die Siedlungsstruktur einfügen würde. Die Fläche ist aufgrund der Umgebung besser für eine gewerbliche Entwicklung geeignet. Eventuell könnte eine
gemischte Nutzung mit Wohnen im Obergeschoss entwickelt werden. Aufgrund der
Nähe zur Bahnstrecke und K117 sowie der gewerblichen Nutzungen sind aktive und
passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Königskamp Süd-West (Ti_05)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
westlich Königskamp, nördlich Kampende
Flur 5; Flurstücke 85 (teilweise), 11/1, 9/2,7/1
ca. 5.238 m²
Land, EVS, Privateigentümer
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
gemischte Bauflächen (Urfassung)
Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand)
Die Fläche ist als Grünfläche mit Geh- und Radweg gestaltet. Im Bereich Kampende
befinden sich eine Bushaltestelle sowie Fahnenmasten auf einer Rasenfläche.
Der gepflasterte Geh- und Radweg verläuft zwischen Rasenflächen. Entlang des Weges und des Königskamps wurden Baumreihen gepflanzt.
Im Norden befindet sich die Bahnstrecke, östlich und westlich Wohngebäude, im
Süden der Ortsrand von Tinnum mit der Fläche (Ti_06).
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet, da sie sich in die bestehende
Siedlungsstruktur einfügen würde. Bei einer Bebauung sollten die straßenbegleitenden Bäume erhalten und ergänzt werden. Aus landschaftsplanerischer Sicht
bestehen keine Bedenken. Die Radwegeführung sollte an die Straße verlegt werden.
Aufgrund der teilweisen Nähe zur Bahnstrecke sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Kampende West (Ti_06)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
südlich Kampende, östlich Borigwai
Flur 5; Flurstücke 34/4
ca. 1.417 m²
Land
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Landwirtschaftliche Fläche (Urfassung)
Mesophiles Grünland (Bestand)
Auf der Fläche ist keine Nutzung erkennbar.
Es ist eine Rasenfläche mit einer Gehölzgruppe vorhanden.
Das Grundstück befindet sich am südlichen Ortsrand Tinnums. Im Norden befindet
sich eine Grünfläche (Ti_05), östlich eine als Kulturdenkmal eingetragene, ehemalige
Hofstelle mit Ferienwohnungen, im Süden ein gewerbliches Gebäude sowie landwirtschaftliche Flächen und westlich Wohngebäude. Vom Kampende aus bestehen
Blickbeziehungen zur Tinnumburg.
Die Fläche ist für eine Bebauung gut geeignet. Eine Wohnnutzung würde sich in die
bestehende Siedlungsstruktur einfügen und den vorhandenen Siedlungsbereich
abrunden. Zur Berücksichtigung der Blickachse zur Tinnumburg sollte eine Bebauung entlang des Borigwai erfolgen. Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen keine
Bedenken.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Vogteiweg West (Ti_07)
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
westlich Vogteiweg, südlich der Bahnstrecke
Flur 5; Flurstücke 20/3, 21, 48
ca. 22.650 m²
Gemeinde Sylt, Land, Privateigentümer
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
überwiegend landwirtschaftliche Fläche / gemischte Bauflächen im Westen (Urfassung)
überwiegend Acker / Einzel- und Reihenhausbebauung im Westen (Bestand)
Fotorichtung
Die Fläche wird als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. Auf dem ehemals bebauten Flurstück 21 hat sich nach Aufgabe der Wohnnutzung eine Brache entwickelt.
Auf der Fläche befindet sich ein Acker, im westlichen Teil eine kleine Grünlandbrache, entlang der nördlichen Grundstücksgrenze Gehölzstreifen. Weitere Gehölze sind
im Bereich des ehemaligen Hausgartens vorhanden.
Die landwirtschaftliche Fläche ist im Osten, Süden und Westen umgeben von Wohnbebauung. Im Norden befindet sich die Bahnstrecke. Die Fläche ist vom Vogteiweg
und vom Königskamp aus erschließbar.
Die Fläche ist durch die städtebaulichen Strukturen der Umgebung gut für eine Siedlungsentwicklung geeignet. Aufgrund der intensiven Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche wird der Eingriff in die Natur als gering eingeschätzt. Entlang der
Bahntrasse sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Kampende Ost (Ti_08)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
südlich Kampende
Flur 5; Flurstücke 33/5, 33/6
ca. 2.638 m²
Land
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
gemischte Bauflächen (Urfassung)
Acker (Bestand)
Auf der Fläche ist keine Nutzung erkennbar.
Auf der Fläche befindet sich eine Grünlandbrache.
Im Norden, Osten und Westen befindet sich Wohnbebauung. Im Süden befinden sich
landwirtschaftliche Flächen. Eine weitreichende Blickbeziehung von der Straße nach
Süden in die Marsch und auf die Tinnum Burg ist vorhanden.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnnutzung würde sich
in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und den vorhandenen Siedlungsbereich abrunden. Die Blickbeziehung zur Tinnumburg sollte bei einer Bebauung
berücksichtigt werden.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Boy-Peter-Eben-Weg Nord (Ti_09)
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
östlich des Boy-Peter-Eben-Weg, nördlich des Kindergartens
Flur 5; Flurstück 30/6; Flur 7; Flurstücke 1, 2/8, 2/14, 2/17, 2/18
ca. 7.120 m²
Gemeinde Sylt, Kirchengemeinde Keitum, Privateigentümer
Außerhalb der Baugebietsgrenzen
Grünfläche Sportplatz (Urfassung)
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Mesophiles Grünland (Bestand)
Auf der Fläche ist keine Nutzung erkennbar, nur im östlichen Bereich findet eine
private Gartennutzung statt.
Auf der Fläche befindet sich Grünland umgeben von Gehölzen. Im östlichen Bereich
ist eine Gartennutzung erkennbar. Südlich angrenzend befindet sich eine mit Röhricht bewachsene Grabenparzelle.
Im Norden und Osten befindet sich Wohnbebauung, im Süden der Kindergarten
sowie Spielflächen und Grünflächen, im Westen befindet sich der Schulsportplatz.
Die Fläche ist vom Boy-Peter-Eben-Weg sowie von der südlichen Wegeparzelle aus
erschließbar.
Die Planung der Kirchengemeinde für ein geosolares Mehrgenerationenhaus ruht zur
Zeit.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnnutzung würde sich
in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen und den vorhandenen Siedlungsbereich abrunden. Zur Minimierung des Eingriffs in die Natur sollten die Gehölzbestände sowie die südlich angrenzenden Röhrichte erhalten werden.
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Natur
Fotorichtung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Boy-Peter-Eben-Weg Süd (Ti_10)
Lage
östlich des Kindergartens Boy-Peter-Eben-Weg, nördlich der Bebauung Liiger Hörn
Flur
Flur 7; Flurstücke 136 (teilweise), 3/49
Größe
ca. 6.790 m²
Eigentum Gemeinde Sylt, Privateigentümer
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Grünfläche Sportplatz (Urfassung)
Sportanlagen (Bestand)
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz (Nr. 15)
Der südöstliche Bereich der Fläche wird als Grünfläche und Kinderspielplatz genutzt.
Es besteht daher eine Erholungfunktion. Auf der übrigen Fläche ist keine Nutzung
erkennbar.
Der südöstliche Bereich mit Rasenfläche und Spielgeräten ist mit Gehölzstrukturen
eingegrünt. Die übrige Fläche stellt sich als Ruderalfläche dar.
Im Norden befinden sich Wiesen (Ti_09), nördlich davon Wohnbebauung, im Osten
und im Süden grenzt ebenfalls Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern an. Im Westen liegt ein Kindergarten. Es ist eine neue Erschließung über den
Boy-Peter-Eben-Weg im Bereich des bestehenden Feldweges erforderlich.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet, da sie städtebaulich eine Abrundung darstellt und sich in die Siedlungsstruktur einfügen würde. Der Kinderspielplatz
sollte bei einer Überplanung berücksichtigt werden (Erhaltung oder Neuanlage an
anderer Stelle der Fläche). Für die Erschließung muss voraussichtlich eine Verbreiterung der Wegeparzelle erfolgen.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Westhüs (Ti_11)
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Lage
Wegeparzelle zwischen Westhüs und Dirksstaße
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Flur 6; Flurstück 32
ca. 2.639 m²
Gemeinde Sylt
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Wohnbauflächen (Urfassung)
Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand)
Die Wegeparzelle wird teilweise als rückwärtige Grundstückserschließung und vereinzelt als Stellplatz im Randbereich genutzt. Auf dem nördlichen Bereich ist eine Grundstückserweiterung eines Anliegers vorhanden.
Die Wegeparzelle hat eine wassergebundene Oberfläche, in den Randbereichen befindet sich Rasen. Im Norden der Fläche befinden sich einige wenige Gehölze.
Östlich der Wegeparzelle befindet sich eine Reihenhausbebauung, die teilweise rückwärtige Pforten zu der Wegeparzelle haben. Westlich befinden sich Einzel- und Doppelhäuser in zweiter und dritter Reihe, die über die Dirksstraße über Wegerechte erschlossen werden. Die Prüfungsfläche hat vertraglich keine Erschließungsfunktion. Es
ist eine neue Erschließung über den Boy-Peter-Eben-Weg im Bereich des bestehenden
Feldweges erforderlich. Die Wegeparzelle müsste verbreitert werden.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet, da sich diese in die bestehende
Siedlungsstruktur einfügen würde. Aufgrund der Parzellenbreite von lediglich
ca. 14 m verbliebe nach Abzug der erforderlichen Grenzabstände und Breite des
Erschließungsweges eine bebaubare Tiefe von nur ca. 5 Metern. Für eine Bebauung
ist eine städtebauliche und architektonische Sonderlösung erforderlich.
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Natur
Fotorichtung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Liiger Hörn Ost (Ti_12)
Lage
westlich Ziegeleiweg, nördlich Liiger Hörn
Flur
Flur 7; Flurstück 113
Größe
ca. 1.398 m²
Eigentum Gemeinde Sylt
RegPlan
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
FNP
Grünfläche Parkanlage (Urfassung)
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Spielplatzanlage (Bestand)
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Nr. 15)
Die Fläche wird als Parkanlage genutzt. Ausgestattet ist die Fläche mit einigen Parkbänken und Strandkörben. Im Südwesten befindet sich eine Trafostation.
Neben einer gepflegten Rasenfläche sind Bäume und Sträucher vor allem in den
Randbereichen vorhanden.
Nördlich, westlich und östlich der Fläche besteht eine Prägung durch Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Südosten befinden sich landwirtschaftliche Flächen, im Süden
eine Grünzäsur und südlich davon der Campingplatz.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Bebauung würde sich in
die umgebende Siedlungsstruktur einfügen. Der Eingriff in die Natur wird als gering
eingeschätzt, wenn die Eingrünung in den Randbereichen weitestgehend erhalten
bleiben.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Südhörn (Ti_13)
Prüfungsfläche
Flur
östlich Ziegeleiweg, nördlich und südlich Südhörn, nördlich Koogweg und westlich
Ringweg
Flur 7; Flurstücke 5 (teilweise), 26, 25/3, 24 (teilweise)
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
ca. 41.328 m²
Privateigentümer
Außerhalb der Baugebietsgrenzen
Flächen für die Landwirtschaft (Urfassung)
Acker / Erwerbsgartenbau im Nordwesten / Mesophiles Grünland im Osten (Bestand)
Naturschutz B-Plan
Flächen die von der Bebauung freizuhalten sind / Flächen für die Landwirtschaft (Nr.
52 im Nordwesten)
Nutzung Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Natur
Es ist ein Acker und eine Gartenbaufläche vorhanden.
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Lage
Fotorichtung
Die Fläche liegt am südlichen Ortsrand und ist aufgrund ihrer Größe als ortsbildprägende Freifläche eingestuft. Im Norden und Nordosten befindet sich Wohnbebauuung, im Osten eine landwirtschaftliche Hofstelle mit einem erhaltenswerten Gebäude, im Süden landwirtschaftliche Flächen und im Südwesten der Campingplatz. Die
Fläche ist über den Ziegeleiweg und Südhörn erschließbar.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung bedingt geeignet. Eine Wohnbebauung würde
sich in die angrenzende Siedlungsstruktur einfügen. Aufgrund der prägenden Eigenschaft als landwirtschaftliche Fläche am Ortsrand im Zusammenhang mit der zum
Teil als erhaltenswert eingestuften Hofstelle ist die Fläche nur bedingt geeignet. Eine
abschnittsweise Entwicklung der Fläche ist möglich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Ostertresker (Ti_14)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
östlich Ostertresker
Flur 8; Flurstücke 119, 79 (teilweise), 32 (teilweise)
ca. 8.540 m²
Privateigentümer
Außerhalb der Baugebietsgrenzen
Flächen für die Landwirtschaft / Wohnbaufläche im Norden (Urfassung)
Acker (Bestand)
Die Fläche wird landwirtschaftlich genutzt.
Es ist eine Ackerfläche vorhanden, entlang des Ostertresker befinden sich einzelne
Gehölze.
Die Fläche liegt am östlichen Ortsrand. Der bestehende Ortsrand ist nicht eingegrünt
und damit nicht ortstypisch. Im Norden und Westen befindet sich eine eingeschossige Wohnbebauung in offener Bauweise, im Osten und Süden landwirtschaftliche
Flächen.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung entspricht
der angrenzenden Siedlungsstruktur und würde den Ortsrand abschließen. Der
Eingriff in die Natur wird aufgrund der vorhandenen intensiven landwirtschaftlichen
Nutzung als gering eingeschätzt.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Alte Dorfstraße Süd (Ti_15)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
südlich Alte Dorfstraße
Flur 8; Flurstücke 2, 1/1
ca. 47.500 m²
Privateigentümer
überwiegend außerhalb der Baugebietsgrenzen
überwiegend landwirtschaftliche Flächen / gemischte Bauflächen im Nordwesten /
Bahnflächen (Verladerampe) im Süden (Urfassung)
LP
überwiegend Acker / Mesophiles Grünland im Westen / Grünland-Brache im Südwesten
(Bestand)
Naturschutz B-Plan
Nutzung Die westliche Fläche wird als Weideland, die übrige Fläche landwirtschaftlich genutzt.
Natur
Die Fläche besteht aus Grünland mit einzelnen Gehölzen.
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche
Fotorichtung
Im Norden befindet sich eine eingeschossige Einzel- und Reihenhausbebauung, im
Osten wurden Geschoßwohnungsbauten errichtet. Südlich wird die Fläche von dem
Bahndamm begrenzt. Direkt im Osten schließen Ackerflächen an, weiter östlich befinden sich weitere Gebäude und Sportflächen.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Wohnbebauung entspricht
der angrenzenden Siedlungsstruktur und würde den Ortsrand abschließen. Der Eingriff in die Natur wird aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung als
gering eingeschätzt. Eine abschnittsweise Entwicklung der Fläche ist möglich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Munkmarscher Straße (Ti_18)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
nördlich der Munkmarscher Straße, zwischen Sjipwai und L24
Flur 2; Flurstücke 92 (teilweise), 97
ca. 24.650 m²
Bund
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Grünfläche Sportplatz (Urfassung)
Mesophiles Grünland / Einzel-und Reihenhausbebauung / sonst. Gebäudekomplexe,
(Bestand); Sportanlage (Entwicklungskonzept)
Naturschutz B-Plan
Nutzung Auf der Fläche befindet sich das Vereinsheim des TSV Westerland und ein Rasensportplatz. Daher besteht eine Erholungsfunktion. Im Norden steht ein Wohnhaus
mit Gartenflächen.
Natur
Auf dem Grundstück sind Rasen und Baum-/Strauchgruppen vorhanden. Entlang der
L24 befindet sich ein dichter Baum- und Strauchbestand.
StädteDie Fläche liegt am westlichen Ortsrand von Tinnum eingegrenzt durch die Potenzialfläche Ti_1, einer eingeschossigen Einzelhausbebauung, einem Friedhof und der L24.
bau
Planung
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet und würde sich in die bebaute
Umgebung einfügen. Sollte eine Entwicklung der Fläche stattfinden ist die Erholungsfunktion im Rahmen eines angemessenen Freiraumkonzeptes zu berücksichtigen.
Das Jugendzentrum könnten im Rahmen einer Bebauung integriert werden (Neubau).
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche (Umnutzung)
Fotorichtung
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Königskamp Nordwest (Ti_19)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche (Umnutzung)
Fotorichtung
südlich der Keitumer Landstraße, westlich Königskamp
Flur 4; Flurstück 36/22
ca. 5.333 m²
Land
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
gemischte Bauflächen (Urfassung)
Gewerbe- und Industrieflächen (Bestand)
Das Grundstück wird als Bauhof der Landesstraßenbauverwaltung genutzt.
Neben Lagerplatz, Garagengebäude und Halle ist die Fläche mit Rasen bewachsen.
Die Fläche liegt zwischen der K117 und den Bahnschienen. In näherer Umgebung
sind hauptsächlich gewerbliche Nutzungen vorhanden. Im Westen befinden sich
zudem zwei Wohnhäuser und die Verladestraße des Sylt-Shuttle.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung nur bedingt geeignet, da es sich nicht um
einen integrierten Wohnstandort handelt und eine reine Wohnnutzung sich nicht
optimal in die Siedlungsstruktur einfügen würde. Die Fläche ist aufgrund der Umgebung besser für eine gewerbliche Nachnutzung geeignet. Eventuell könnte eine
gemischte Nutzung mit Wohnen im Obergeschoss entwickelt werden. Aufgrund der
Nähe zur Bahnstrecke und der K117 sowie der gewerblichen Nutzungen sind aktive
und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Königskamp Süd-Ost (Ti_20)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche (Nachverdichtung)
Fotorichtung
östlich Königskamp, südlich der Bahnstrecke
Flur 5; Flurstücke 168, 169, 170
ca. 5.000 m²
GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
gemischte Bauflächen (Urfassung)
Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand)
Auf der Fläche befindet sich Wohnnutzung in Mehrfamilienhäusern und die zugehörige Grundstückserschließung mit Stellplätzen sowie Rasenflächen, die nur teilweise
genutzt werden.
Die Fläche ist mit Rasen bewachsen, in den Randbereichen gibt es einige Gehölze.
Es befindet sich im Norden die Bahnstrecke und östlich landwirtschaftliche Flächen
(Ti_07). Ansonsten ist die Umgebung von einer eingeschossigen Einzelhausbebauung
geprägt. Direkt westlich grenzt eine Grünfläche (Ti_05) an.
Auf der Fläche ist eine Nachverdichtung durch eine effektivere Flächenausnutzung
gut möglich. Aufgrund der Nähe zur Bahnstrecke sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aus landschaftsplanerischer Sicht bestehen keine
Bedenken.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Schulweg West (Ti_21)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Natur
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche (Umnutzung)
Fotorichtung
westlich Schulweg, nördlich Vogteiweg
Flur 5; Flurstück 18/4
ca. 1.455 m²
Schulverband, Gemeinde Sylt
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
Parkfläche (Urfassung)
Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand)
öffentlicher Parkplatz / Trafostation (Nr. 13)
Die Fläche wird als Parkplatz genutzt.
Der Parkplatz ist mit einer wassergebundenen Decke ausgebildet. Die Randbereiche
sind mit Bäumen bepflanzt.
Im Norden befindet sich die Bahnstrecke. Im Osten, Süden und Westen befindet sich
Wohnbebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Da in der Umgebung keine
öffentliche Nutzung vorhanden ist, ist ein Parkplatz an dieser Stelle nicht erforderlich.
Die Fläche ist für eine Wohnbebauung gut geeignet. Eine Bebauung würde sich gut
in die bestehende Siedlungsstruktur einfügen. Bei der weiteren Planung sind Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn zu berücksichtigen. Der Baumbestand sollte
möglichst erhalten werden.
Abstimmungsentwurf vom 26.07.2013
Tinnum - Siedlungsstraße (Ti_22)
Planungsrecht
Allgemein
Prüfungsfläche (Nachverdichtung)
Lage
Flur
Größe
Eigentum
RegPlan
FNP
LP
Naturschutz
B-Plan
Nutzung
Städtebau
Planung
Ergebnis
Erhebung
Natur
Fotorichtung
östlich Siedlungsstraße, nördlich der Bahnstrecke
Flur 8; Flurstück 91
ca. 7.027 m²
GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
Innerhalb der Baugebietsgrenzen
gemischte Bauflächen (Urfassung)
Einzel- und Reihenhausbebauung (Bestand)
WA soz / Vollgeschosse: II / GRZ 0,2 / GFZ 0,4 / F: 7000 m² / je 200 m² Grundstücksfläche eine Wohnung (Nr. 99)
Auf der Fläche findet Wohnnutzung in drei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt
36 Wohnungen statt.
Auf den nicht baulich genutzten Flächen befinden sich Rasenflächen, einzelne Gehölze und Gehölzgruppen.
Die bestehende Bebauung bildet den östlichen Ortsrand Tinnums, der in diesem
Bereich durch die Geschosswohnungsbauten geprägt ist. In der Umgebung befinden
sich vorwiegend Einzel- und Reihenhäuser mit Wohnnutzung. Südlich grenzt an die
Fläche die Bahnstrecke und im Osten eine landwirtschaftliche Fläche (Ti_15) an.
Die Fläche ist für eine Nachverdichtung der Wohnbebauung gut geeignet. Denkbar
ist eine Neubebauung und effizientere Flächenausnutzung. Bei einer weiteren Planung ist auf die Ausbildung des Ortsrandes zu achten. Der Eingriff in die Natur wäre
aufgrund der baulichen Vorbelastung der Flächen gering.
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