Lehberg Finanzdienstleistungen GbR Friedrich-Ebert

Werbung
Der Biometrie – Check
Vom Experten für Verbraucher
Unser ehrliches Urteil - Ihre Hilfe bei der Versicherungsauswahl
Anbieter
Swiss Life AG
Produkt
Swiss Life SBU / Swiss Life SBU Plus Stand 01.07.2016
„Die Beste Berufsunfähigkeitsversicherung seit 1894“ so präsentiert die Swiss Life den ab Juli
2016 gültigen Tarif für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie ich finde ein sehr vollmundiges Versprechen. Und so freue ich mich auch, endlich die
Versicherungsbedingungen in der Hand zu halten und zu analysieren.
Wie in den bisherigen Tarifen leistet die Swiss Life bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit,
Körperverletzung und mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall. Neu hinzu gekommen ist die
Konkretisierung in der Definition, dass auch bei Pflegebedürftigkeit die BU Leistung erbracht wird.
Allerdings war dies bisher auch schon so geregelt, eben nur an anderer Stelle.
Schade ist in diesem Zusammenhang, dass die Swiss Life weiterhin erst bei mehr als
altersentsprechendem Kräfteverfall leistet. Dabei haben zahlreiche Anbieter diesen Passus
mittlerweile gestrichen.
Nach wie vor verzichtet der Versicherer auf die Verweisung auf eine Tätigkeit, solange diese nicht
der bisherigen Lebensstellung vor der Berufsunfähigkeit entspricht. Dies ist immer der Fall, wenn
in der neuen Tätigkeit maximal 80% des letzten Bruttoeinkommens in gesunden Tagen verdient
wird.
Als erstes besonders Merkmal fällt die überarbeitete Infektionsklausel auf. Diese besagt, dass die
Leistung auch dann erbracht wird, wenn ein behördliches (vollständiges) Tätigkeitsverbot
aufgrund einer Infektion verhängt wird.
Anders als bisher und anders als es andere machen, leistet die Swiss Life nun auch schon bei
einem teilweisen Tätigkeitsverbot die volle Leistung ABER das verhängte Tätigkeitsverbot muss
mindestens zu einer Berufsunfähigkeit in Höhe von 50% führen. Zusätzlich erfolgt die Prüfung
ausschließlich auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung vom 01.01.2001.
Auf den ersten Blick klingt diese Klausel also nach einer tollen Verbesserung im Vergleich zum
Markt, aus meiner Sicht gibt es zu viel Haken und Ösen um hier als Versicherung um die Leistung
drum herum zu kommen. Der Mehrwert gegenüber dem was bereits am Markt existiert fehlt mir
hierbei.
Berufsunfähigkeit bei Schülern, Auszubildenden und Studenten ist jeweils klar definiert.
Besonders gut gefällt mir bei dem Schüler, dass dieser nicht auf eine andere Schulform
verwiesen werden kann.
Lehberg Finanzdienstleistungen GbR
Fon 05241 / 956610
www.lehberg.de
Friedrich-Ebert-Str. 4
FAX 05241 / 956619
33330 Gütersloh
Mail [email protected]
Wird ein Student oder Azubi berufsunfähig kann dieser auf eine andere Tätigkeit verwiesen
werden, die der bisherigen Ausbildung, Erfahrung und Lebensstellung entspricht. Da ein Azubi
häufig nur ein sehr geringes Einkommen und ein Student meistens gar kein Einkommen generiert
und die Lebensstellung nicht weiter definiert ist, ist die Versicherung also frei, wenn Max
Mustermann seine Lehre zum Dachdecker (600,- Euro Bruttoeinkommen) aus gesundheitlichen
Gründen nicht weiter führen kann und sich ungelernt im Supermarkt 800,- Euro
Bruttoeinkommen an die Kasse setzt.
Wiederum sehr gut gefällt mir, dass eine Rente aufgrund einer Pflegebedürftigkeit sowohl nach
den Kriterien der Pflegestufe 1 nach Sozialgesetzbuch –SGB- (Stand 2010) sowie bei mindestens
3 von 6 sog. Aktivitäten des täglichen Lebens sowohl aufgrund von Demenz gezahlt wird. Dabei
lehnt sich die Swiss Life jedoch nicht an das Urteil des medizinischen Dienstes der
Krankenkassen an, sondern hat die Definition der Pflegestufe 1 in die Bedingungen „gemeißelt“.
Dies kann allerdings sowohl ein Vorteil wie auch ein Nachteil im Vergleich zu künftigen
Definitionen im SGB XI sein.
Neu ins Programm genommen hat die Swiss Life nun auch eine BU Leistung aufgrund einer
vollständigen Arbeitsunfähigkeit gegen Zusatzbeitrag. Diese Leistung wird ab einer tatsächlichen
Arbeitsunfähigkeit von 4 Monaten gezahlt wenn abzusehen ist, dass sich diese auf mindestens 6
Monate verlängert. Die Leistung ist dabei maximiert auf 24 Monate. Damit hat die Swiss Life
neben der Alten Leipziger und hinter der Condor die 2. längste Laufzeit für diese Leistung. Die
Arbeitsunfähigkeit muss dabei von einem Facharzt bescheinigt werden.
Leider hat die Swiss Life die sog. Arztanordnungsklause (also was müssen Sie im Leistungsfall
„über sich ergehen lassen“) nach wie vor nicht angefasst. Hier wird immer noch auf die
Schadenminderungspflicht nach §242 BGB hingewiesen, wobei wir bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schaden- sonder eine Summenversicherung haben.
Demnach dürfte die Schadenminderungspflicht hier keinen Bestand haben.
Außerdem müssen im Leistungsfall Maßnahmen, die Aussicht auf Besserung des
Gesundheitszustandes haben. Das ist ein großes Feld. Aus meiner Sicht wesentlich besser zu
machen.
Kommen wir aber wieder zu etwas positivem: Sind Sie berufsunfähig, so müssen Sie
gesundheitliche Verbesserungen nicht mehr von alleine der Versicherung melden. Da die meisten
unter uns keine Mediziner sind schützt dies sicherlich vor etwaigen Rückforderungsansprüchen
für zu viel gezahlte BU – Leistungen.
Neu ist nun auch, dass die BU Rente in den ersten 5 Jahren ereignisunabhängig ohne erneute
Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Hier sind maximal 500,- Euro Monatsrente möglich und
die Erhöhung ist mit einer Wartezeit von 6 Monaten versehen. Darüber hinaus gibt es noch
weitere Möglichkeiten bei bestimmten Ereignissen ohne Wartezeit bis zu 100% der Rente zu
Beginn.
Fazit: Die Swiss Life hat es tatsächlich geschafft einige Bereiche zu verbessern und hat nach
langem „dagegen sein“ nun auch eine „AU-Klausel“ mit aufgenommen. Aus meiner Sicht gibt es
allerdings immer noch Verbesserungsbedarf. Zum Beispiel beim Thema Kräfteverfall ist die Swiss
Life seit je her der Meinung es würde keinen Unterschied zwischen altersentsprechend und mehr
als altersentsprechend geben. Wenn dem so ist, dann schreibt es doch anders rein ;)
Erfreulich ist aus meiner Sicht aber auf jeden Fall, dass die Swiss Life nun der 3. Anbieter am
Markt ist, der jungen Menschen ab dem 10. Lebensjahr den vollwertigen BU Schutz anbietet.
Lehberg Finanzdienstleistungen GbR
Fon 05241 / 956610
www.lehberg.de
Friedrich-Ebert-Str. 4
FAX 05241 / 956619
33330 Gütersloh
Mail [email protected]
Wichtiger Hinweis:
Als eingetragener Versicherungsmakler haften wir im Gegensatz zu Vertreter von Banken oder
Versicherungen oder Mehrfachagenten in vollem Umfang für unsere Beratung. In vollem Umfang
bedeutet, dass die Haftung nicht bei der Bedarfsanalyse aufhört, sondern auch die Auswahl der
richtigen Versicherungsgesellschaft sowie des richtigen Tarifes einschließt. In diesem
Zusammenhang weise ich darauf hin, dass dieser Produktcheck den Verbraucher weder zum
Abschluss dieses Produktes animieren soll, noch ihn daran hindern soll.
Um einen „sauberen“ Rat aussprechen zu können bedarf es eine umfassenden Analyse sowie
zahlreicher Fragen zum Bedarf des Kunden.
Bitte suchen Sie sich dafür auf jeden Fall fachkundige Hilfe bei einem Versicherungsmakler oder
Versicherungsberater, der unabhängig tätig ist UND über ausreichende Fachkenntnisse verfügt.
Gerne stehen auch mein Team und ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Lehberg Finanzdienstleistungen GbR
Fon 05241 / 956610
www.lehberg.de
Friedrich-Ebert-Str. 4
FAX 05241 / 956619
33330 Gütersloh
Mail [email protected]
Herunterladen