Qualitätsförderung in der zahnärztlichen Praxis

Werbung
Qualitätsförderung in der zahnärztlichen Praxis
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.
Die Förderung von Qualität spielt in diesem Zusammenhang eine besonders
wichtige Rolle. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) und ihre
Mitglieder stellen die wohnortnahe und qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung der bayerischen Bevölkerung sicher.
Dabei trägt die KZVB der zunehmenden Bedeutung von Qualität bereits
organisatorisch Rechnung und hat als erste Kassenzahnärztliche Vereinigung
in Deutschland bereits vor Jahren einen eigenen Geschäftsbereich Qualität in
der vertragszahnärztlichen Versorgung gebildet um die Qualität in den Praxen
zu fördern.
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sind ureigenen Aufgaben des
Berufsstandes und zugleich Grundvoraussetzung für eine leistungsfähige
Zahnmedizin.
Die KZVB sieht darin jedoch nur einen Aspekt einer umfassenden Qualitätsförderung, die als kontinuierliche Herausforderung zu verstehen ist.
Die Zahnheilkunde in Bayern nimmt einen Spitzenplatz nicht nur in
Deutschland, sondern auch im internationalen Vergleich ein.
Qualitätssichernde Maßnahmen finden häufig im Hintergrund statt und sollen
hier beispielhaft aufgezeigt werden. Auf den folgenden Seiten sind einige
wichtige Bereiche der Qualitätsförderung und die Bestimmungen zum
Qualitätsmanagement in der Zahnarztpraxis zu finden.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
1
Gutachterwesen
Mit dem Gutachterwesen gibt es in der Zahnmedizin eine einzigartige Form
der zielgerichteten und einzelfallbezogenen Qualitätssicherung, die schon im
Vorfeld einer Therapie greift.
Das Gutachterwesen dient der Überprüfung der Behandlungsqualität und ist
in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt. Die Gutachter sind unabhängig
und entscheiden darüber, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die
Versorgung nachgebessert werden kann oder ob eine Neuversorgung notwendig ist.
Mit einem Planungsgutachten kann die Krankenkasse vor der Behandlung
durch einen Gutachter prüfen lassen, ob die geplante genehmigungspflichtige
Behandlung fachlich angemessen ist und von der Krankenkasse bezuschusst
werden kann.
Bei einer Beschwerde des Patienten nach abgeschlossener Behandlung wird
in einem Mängelgutachten die Berechtigung der Beschwerde des Patienten
beurteilt.
Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Anteil der gutachterlich
beanstandeten Therapien an der Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen im
Promillebereich lag. Dies ist ein Indikator für eine insgesamt qualitativ hochwertige Versorgung. Der überwiegende Teil der Gutachten sind Planungsgutachten.
Neben der qualitätsfördernden Begutachtung von Behandlungsplänen im
Vorfeld der Behandlung gewährleistet dieses System bei Beanstandungen der
Versorgung nach der durchgeführten Behandlung den Patienten eine zeitnahe
und in der Regel abschließende Beurteilung.
Das zahnärztliche Gutachterwesen genießt bei allen Beteiligten eine hohe
Akzeptanz. Es dient der Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität
und stellt für die Patienten ein anerkanntes Verfahren dar.
Das Gutachterreferat der KZVB sichert durch ein in Deutschland beispielloses
internes Qualitätsmanagement die hohe Qualität der Gutachten.
An alle Gutachter werden stets hohe Qualitätsanforderungen gestellt.
Hierbei wird besonders auf die fundierte Ausbildung der Gutachter und
regelmäßige Schulungen und Fortbildungen Wert gelegt. Den Gutachtern
werden für ihre Tätigkeit speziell entwickelte Systematiken und Arbeitshilfen
für die Verwaltung und Erstellung von Gutachten zur Verfügung gestellt.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
2
Regionale Gutachterzirkel, die von speziell ausgebildeten Gutachtern
moderiert werden, dienen dem Erfahrungsaustausch. Informationen zur
Tätigkeit werden mittels Rundschreiben und auf unserer Website zur
Verfügung stellt. Ebenso informiert das Gutachterreferat der KZVB die
Vertragszahnärzte auf einer Website, in Artikeln und im Rahmen von Rundschreiben über grundsätzliche und aktuelle Themen zum Gutachterverfahren
und berät Zahnärzte zu telefonischen wie auch schriftlichen Anfragen.
Patientenberatung
In der Zahnmedizin gibt es für einen Befund häufig mehrere verschiedene
Therapien, die sich gerade im Hinblick auf Ästhetik, Funktionalität und Kosten
zum Teil deutlich unterscheiden. Patienten fällt es aber oft schwer, zwischen
den verschiedenen Möglichkeiten zu wählen.
Bei Fragen zur zahnärztlichen Behandlung oder zu Kassenleistungen ist der
behandelnde Zahnarzt der erste Ansprechpartner. Jeder Zahnarzt hat seinem
Patienten gegenüber eine Aufklärungspflicht. Dazu gehören Informationen
über Befund, Diagnose sowie den voraussichtlichen Verlauf der Behandlung.
Außerdem klärt er über mögliche Therapiealternativen auf, nennt die individuellen Vor- und Nachteile der jeweiligen Versorgung und informiert auch
über entstehende Kosten.
In der Regel wird der Zahnarzt dem Patienten eine bestimmte Form der
Behandlung empfehlen. Wenn der Patient Fragen dazu haben oder nicht
sicher ist, für welche mögliche Therapien er sich entscheiden möchte, kann er
dies offen anzusprechen. Ein klares Wort hilft oft, Missverständnisse auszuräumen.
Hierfür bietet die KZVB eine Beratungsstelle an. Patienten haben dort kostenfrei die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich Informationen einzuholen
und sich fachkundig informieren zu lassen.
Die Beratungsstelle gibt unter anderem Auskunft über neue Behandlungsmethoden und Therapiealternativen sowie Risiken bei Eingriffen.
Sie beantwortet Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Die Beratungsstelle steht aber auch den Zahnärzten insbesondere bei
komplizierten abrechnungstechnischen Fragen zu Seite, so dass keine vertragszahnärztlichen Fragestellungen in der Praxis unbeantwortet bleiben.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
3
Zahnarzt Zweitmeinung
Zudem können Patienten das so genannte „Zweitmeinungsmodell“ der KZVB
in Anspruch nehmen. Wenn ein Patient zum Beispiel Zahnersatz benötigt und
bereits einen Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes erhalten
hat, kann er dazu kostenfrei eine neutrale zweite Meinung einholen.
Erfahrene und speziell geschulte Zahnersatzgutachter beraten die Patienten
unter anderem hinsichtlich der Art der vorgeschlagenen Therapie
(z.B. Implantat oder Brücke) und damit verbundener Kosten.
Ziel der Zahnarzt-Zweitmeinung ist, den Patienten die Zahnersatzplanung zu
erläutern und ggf. mögliche Alternativen zu der geplanten Behandlung aufzuzeigen.
Zusammenarbeit mit externen Patientenberatern
Die KZVB arbeitet seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll mit externen
Patientenberatern zusammen. Bislang war das vor allem die Unabhängige
Patientenberatung Deutschland (UPD) mit ihren Beratungsstellen in
München, Nürnberg, Würzburg und Landshut. Ab 2016 wird die Beratung neu
vergeben. Die KZVB bemüht sich, auch mit den dann Verantwortlichen die
Zusammenarbeit fortzuführen. Dies gilt insbesondere für zahnmedizinische
Fachfragen und Abrechnungsfragen, die die Berater aufgrund ihrer Qualifikation nicht oder nicht vollständig beantworten können. Außerdem versucht die
KZVB im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei Messen und Veranstaltungen präsent zu sein. Mit ihrer Patientenzeitschrift „Lückenlos“ stellt die KZVB den
Praxen und den Patienten ein kostenloses Medium zur Verfügung, das ebenfalls Fragen rund um die Zahnmedizin auf allgemein verständliche Art und
Weise beantwortet.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
4
Vertragszahnärztliche Fortbildung
Obwohl alle Zahnärzte bereits über das Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, hat der Gesetzgeber im Jahr 2004 die Fortbildungspflicht der
Vertragszahnärzte auch im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 95 d SGB V).
Demnach ist jeder Vertragszahnarzt zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung
verpflichtet und muss alle fünf Jahre der für ihn zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) nachweisen, dass er dieser Pflicht in den zurückliegenden fünf Jahren nachgekommen ist.
Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb dieses Fünfjahreszeitraums
mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen. Die Punktewertigkeit der
Fortbildung richtet sich nach der Bewertung der Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
(DGZMK). Der Nachweis kann durch Zertifikate erbracht werden, die den
Kriterien entsprechen, die die Bundeszahnärztekammer aufgestellt hat.
Der Nachweis kann bei der KZVB erst dann geführt werden, wenn der
Vertragszahnarzt mindestens 125 Punkte nachweisen kann.
Erbringt ein Vertragszahnarzt den erforderlichen Nachweis nicht oder nicht
vollständig, muss die KZVB den gesetzlichen Vorgaben entsprechend den
Vergütungsanspruch des Zahnarztes für die ersten vier Quartale, die auf den
Fünfjahreszeitraum folgen, um zehn Prozent, ab dem fünften Quartal um
25 Prozent kürzen. Bei Überschreiten der Zweijahresfrist droht dem Zahnarzt
sogar die Entziehung der Zulassung.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hält die gesetzliche Verpflichtung zur Fortbildung für überflüssig, da die bayerischen Zahnärzte sich immer
intensiv auf freiwilliger Basis fortgebildet haben. Der Fortbildungseifer in
Bayern ist ein weiterer Garant der hochwertigen bayerischen vertragszahnärztlichen Versorgung.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
5
Qualitätsmanagement
Neben der externen Qualitätssicherung ist das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement eine unverzichtbare Säule jeder Strategie zur Förderung von
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Der Kerngedanke von
Qualitätsmanagement besteht darin, qualitätsfördernde Instrumente und
Maßnahmen, die nachfolgend aufgelistet sind, im Praxisalltag zu verankern.
Das Praxisteam soll dabei nach Plan-Do-Check- Act-Muster selber zum Treiber
einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in den Zahnarztpraxen werden.
Jeder Vertragszahnarzt ist nach dem Sozialgesetzbuch (§ 135 a SGB V)
verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in seiner Praxis
einzuführen und weiterzuentwickeln.
Folgende Instrumente sind etablierte und praxisbezogene Bestandteile des
Qualitätsmanagements, die in der Regel einzusetzen sind. Neben diesen
Maßnahmen können Arztpraxen auch weitere QualitätsmanagementInstrumente einzusetzen.
Allgemeine Instrumente der Qualitätssicherung
mit einem organisationsbezogenen Fokus sind:
- das Setzen von Qualitätszielen
- die Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
- das Nutzen von Checklisten
- Praxishandbuch
- Teambesprechungen
- Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
- Patienten- und Mitarbeiterbefragungen
- Beschwerdemanagement
- Schnittstellenmanagement
- Patienteninformationen
- Risikomanagement
- Fehlermanagement
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
6
Instrumente, die sich auf konkrete thematische Inhalte beziehen sind etwa:
- das Setzen von Qualitätszielen
- Notfallmanagement
- Hygienemanagement
- Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit
- Schmerzmanagement
- Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
Seit dem Jahr 2011 muss gewährleistet sein, dass das in der Praxis eingesetzte
QM-System alle aufgeführten Grundelemente enthält. Diese umfassen die
Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes, die Definition von Zielen, die
Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten, die Ausbildung und
Anleitung aller Beteiligten, die Durchführung von Änderungsmaßnahmen, die
erneute Erhebung des Ist-Zustands, sowie die praxisinterne Rückmeldung
über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen.
Die KZVB überprüft durch Stichproben den Stand des durchgeführten
Qualitätsmanagements in den Praxen und informiert hierüber die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Diese wiederum berichtet und informiert nicht nur speziellen Gremien des
Gesundheitswesens, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit über den
Stand des zahnärztlichen Qualitätsmanagements in den vertragszahnärztlichen Praxen. Als Ergebnis der letzten Jahre kann festgehalten werden, dass
das Qualitätsmanagement in den bayerischen Praxen vorbildlich umgesetzt
wird und ein Garant für eine qualitativ hochwertige Versorgung in Bayern ist.
Die rechtliche Grundlage für die Berichte ist die Richtlinie über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
in der vertragszahnärztlichen Versorgung, die im Jahr 2006 in Kraft getreten
ist.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
7
Qualitätszirkel – Austausch von Zahnarzt zu Zahnarzt
Qualitätszirkel sind eine etablierte Form zahnärztlicher Fortbildung. Sie fördern den Transfer von Wissen in die Praxis sowie die Bildung von beruflichen
Netzwerken. Qualitätszirkel gibt es bundesweit. In kleinen Arbeitskreisen, die
von einem Moderator geleiteten werden, tauschen sich die teilnehmenden
Zahnärzte kontinuierlich über ihre Arbeit aus, um die eigene Behandlungspraxis zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Der Moderator ist in der
Regel selbst Zahnarzt und unterstützt die Selbständigkeit der Gruppe, indem
er die Kontinuität der Arbeit sicherstellt sowie Hilfestellungen zur Problemlösung und zur Schaffung einer angenehmen Gruppenatmosphäre anbietet.
Qualitätszirkel haben folgende Ziele:
- Reflexion und Weiterentwicklung der eigenen Tätigkeit
- Erfahrungsaustausch und Vergleich mit den Teilnehmern am Qualitätszirkel
und ggf. anderen Vergleichsgruppen
- Analyse und Bewertung der eigenen Tätigkeit
nach ausgewählten Qualitätskriterien
- Feststellen von Übereinstimmungen mit evidenzbasierten Leitlinien,
Identifizierung und Begründung von Abweichungen
- Modifikation vorhandener Leitlinien gemäß den Bedingungen der
ambulanten Praxis
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die Praxis
- Evaluation der Ergebnisse
- Förderung der Kooperation der an der Gesundheitsversorgung Beteiligten
Qualitätszirkel arbeiten in einem festen Teilnehmerkreis auf freiwilliger Basis
an selbstgewählten Themen aus dem gesamten zahnmedizinischen Spektrum.
Die Teilnehmer reflektieren ihre praktische tägliche Arbeit und suchen
gemeinsam nach Lösungen für eine bestmögliche Patientenversorgung.
Durch die Teilnahme können sich Zahnärzte auf Grundlage so genannter
Kreuzgutachten („Peer Reviews“) mit Kollegen austauschen und ihre eigene
Tätigkeit nach evidenzbasierten Qualitätskriterien analysieren und bewerten.
Qualitätszirkel finden unter fortlaufender Evaluation der Ergebnisse mit
mehreren Sitzungen pro Jahr statt. Mit der Teilnahme an Qualitätszirkeln
können von teilnehmenden Zahnärzten Fortbildungspunkte erworben
werden. In Bayern gibt es augenblicklich mindesten 88 Qualitätszirkel!
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
8
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns hat bereits mehrmals
Moderatorenschulungen für Qualitätszirkel durchgeführt.
Fehlermeldesystem CIRSdent – Jeder Zahn zählt!
Ähnlich wie in der Luftfahrt wird in Kürze ein sogenanntes Fehlermeldesystem
eingeführt werden. Das gemeinsame Berichts- und Lernsystem von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) „CIRSdent – Jeder Zahn zählt!“
(CIRS: Critical Incident Reporting System) leistet einen wichtigen Beitrag zur
Verbesserung der Patientensicherheit. Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen
über dieses Online-System aus eigenen Erfahrungen mit unerwünschten
Ereignissen im Praxisalltag und aus Erfahrungen ihrer Kollegen lernen.
Nicht nur die betroffene Zahnarztpraxis soll dabei aus diesen Ereignissen
lernen, sondern auch andere Praxen – damit diese im Idealfall von vornherein
vermieden werden können.
Innerhalb des CIRSdent-Internetportals können Zahnärztinnen und Zahnärzte
anonym und ohne Rückschlüsse auf die jeweilige Praxis von unerwünschten
Ereignissen im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen berichten,
die Berichte von Kollegen kommentieren und sich mit anderen Nutzern des
Berichtssystems direkt und unkompliziert austauschen.
Für die Registrierung zu dem gemeinsamen Berichts- und Lernsystem erhält
jede vertragszahnärztliche Praxis, genauso wie die übrigen an der zahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen (Privatzahnärztliche Praxen,
Universitätskliniken, Bundeswehr- Einrichtungen) ohne Aufforderung einen
individuellen anonymisierten Zugangsschlüssel sowie Informationsmaterialien
für die Nutzung des Systems.
Ein Fachberatungsgremium von KZBV und BZÄK stellt nach Eingang eines
entsprechenden Berichts dessen Anonymisierung sicher und ergänzt diesen
um Hinweise und Lösungsvorschläge, wie das geschilderte Ereignis künftig
vermieden werden kann. Anschließend wird der Bericht im für die Nutzer des
CIRS-Systems zugänglichen Bereich veröffentlicht.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
9
Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer
(BZÄK) haben im Jahr 2014 gemeinsam die neue Agenda Qualitätsförderung
für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Das Grundsatzpapier, an
dessen Überarbeitung eine Vielzahl von Experten mitgewirkt hat, verdeutlicht
die Positionen des Berufsstandes in Sachen Qualitätssicherung. Es listet die
umfangreichen freiwilligen Aktivitäten und Weiterentwicklungen, erläutert
besondere Belange der Zahnmedizin, stellt Bezüge zu gesetzlichen Rahmenbedingungen her und gibt Handlungsempfehlungen.
Zu den wichtigsten Zielen der Agenda zählt die kontinuierliche Verbesserung
der zahnmedizinischen Versorgung und damit der Mundgesundheit der
Bevölkerung durch wirksame präventive und therapeutische Maßnahmen
sowie die Verbesserung der mundgesundheitsbezogenen Lebensqualität.
Die präventive Ausrichtung der Behandlung ist bei der Qualitätsförderung der
Kernbeitrag zahnmedizinischen Handelns. Die Förderung und Sicherung der
Qualität sind wesentliche Voraussetzungen für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Dabei hat sich die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung in
den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Das Thema prägt die
gesellschafts- und zunehmend auch die gesundheitspolitische Debatte.
Mit der neuen Agenda Qualitätsförderung trägt die Zahnärzteschaft dieser
Entwicklung Rechnung. Diese geht von einem partnerschaftlichen Verhältnis
aller Beteiligten aus, die für eine qualitativ hochwertige Versorgung gemeinsam Verantwortung übernehmen. Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam über Behandlung und Therapie.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
10
Zentrum Zahnärztliche Qualität
Das Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ) ist eine gemeinsame Einrichtung
von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Es wurde im Jahr 2000 gegründet, um die Trägerorganisationen bei ihren
Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung zahnmedizinischer
Berufsausübung zu unterstützen.
Ein Aufgabenschwerpunkt des ZZQ liegt in ihrer Funktion als Koordinationsstelle bei der Entwicklung von Leitlinien in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die Erstellung dieser Leitlinien beruht auf einer Initiative der zahnärztlichen Standesorganisationen und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), die bereits die wissenschaftlichen
Stellungnahmen zu Themen der Berufsausübung verfasst.
Hintergrund ist die internationale und nationale Entwicklung von Qualitätsinstrumenten im Gesundheitswesen, bei denen Leitlinien zunehmend
Bedeutung erhalten.
Leitlinien für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Leitlinien für die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sind systematisch
entwickelte, wissenschaftlich begründete und praxisorientierte
Entscheidungshilfen für die angemessene zahnärztliche Vorgehensweise
bei spezifischen Behandlungsszenarien. Sie dienen als Orientierungshilfen,
von der in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss.
Da Leitlinien auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, können sie die
Behandlung sicherer machen. Leitlinien haben dabei fachlichen Orientierungscharakter.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist aktiv in laufende
Leitlinienprojekte eingebunden. Sie fördert die Entwicklung von Leitlinien und
beteiligt sich an deren konkreter Ausgestaltung, wobei der Schwerpunkt auf
Praxistauglichkeit liegt. Dabei gilt das übergeordnete Prinzip, dass Handlungsempfehlungen in Form von medizinischen Leitlinien der klinischen
Expertise des individuellen Behandlers und auch den Präferenzen und
Wünschen eines individuellen Patienten ausreichend Raum lassen müssen.
Eine Leitlinie beschreibt daher einen Handlungskorridor, der Zahnarzt und
Patient eine Orientierung über diejenigen Therapieoptionen bietet, die im
individuellen Fall verantwortbar sind, um für und mit dem Patienten gemeinsam, die für seine Lebenssituation richtige und angemessene Therapieform zu
wählen. Die Zurverfügungstellung dieser Leitlinien ermöglicht die Gewährleistung des allgemein anerkannten fachlichen Standards in allen Praxen.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
11
Informationen über zahnärztliche Arzneimittel
Die Arzneimittelkommission der Zahnärzte (AK-Z), ein gemeinsames Gremium
von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK), ist Herausgeber der „Informationen über Zahnärztliche
Arzneimittel“ (IZA). Die Publikation dient als Nachschlagewerk für Fragen im
Zusammenhang mit angemessenen Arzneimitteltherapien.
Sie beschreibt die für die zahnärztliche Behandlung wichtigsten Fertigarzneimittel, nennt ihre Wirkstoffe und gibt einen Überblick über wesentliche
Neben- und Wechselwirkungen.
Seit dem Jahr 2006 wird die IZA nur noch in elektronischer Form veröffentlicht.
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG BAYERNS
Fallstraße 34
81369 München
www.kzvb.de
12
Herunterladen