Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 4. September 2013 818. Liegenschaftenverwaltung, Wohnhaus Seestrasse 534, Quartier Wollishofen, Instandsetzung mit Grundrissoptimierung und Ausbau Dachgeschoss, gebundene Ausgaben und Objektkredit IDG-Status: öffentlich 1. Zweck der Vorlage Das kleine Wohnhaus Seestrasse 534 mit zwei Wohnungen und Dachzimmern im Quartier Wollishofen muss in Stand gesetzt und modernisiert werden. Dabei soll eine Grundrissoptimierung in den Obergeschossen erfolgen und das Dachgeschoss zu einer Wohnung ausgebaut werden. Von den Ausgaben von insgesamt Fr. 1 600 000.– (Preisstand 1. April 2010) entfallen Fr. 1 170 000.– auf die Instandsetzung des Gebäudes und sind als gebunden einzustufen. Die auf die Grundrissoptimierung und den Dachgeschossausbau entfallenden Kosten stellen neue Ausgaben dar; dafür ist zusätzlich ein Objektkredit von Fr. 430 000.– erforderlich. 2. Ausgangslage Das dreigeschossige Wohnhaus Seestrasse 534 wurde 1892 erstellt und 1959 von der Stadt erworben. Das Grundstück mit einer Gesamtfläche von 391 m2 liegt in der Zone W2 zwischen der stark befahrenen Seestrasse und dem Bahntrassee. Es ist dadurch hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Die Umgebungsfläche ist durch das nahe stehende Nachbargebäude stark eingeschränkt. Die Liegenschaft ist nicht im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung eingetragen, wird aufgrund seiner Architektur und der Gebäudesubstanz jedoch als erhaltenswert eingestuft. Das Gebäude weist eine einfache Geometrie mit einem beinahe quadratischen Grundriss und kubischen Volumen auf. Heute umfasst das Gebäude folgendes Raumprogramm: Geschoss UG EG 1. OG Dachgeschoss Total 3. Nutzung Kellerräume, Heizung, Waschküche, Trockenraum 4-Zimmer-Wohnung 4-Zimmer-Wohnung 4 Mansardenzimmer, Estrichabteile, separates WC 2 m 73 75 75 51 274 Baulicher Zustand Der Originalzustand wurde im Jahr 1933 durch den Einbau von Bädern zulasten der Küchenund WC-Flächen verändert, und im Dachgeschoss wurde für die Mansardenzimmer ein WC eingebaut. Im Jahr 1978 sind die Fassade und das Mansardendach in Stand gestellt sowie im Jahr 2000 die Ölheizung durch eine Gastherme ersetzt worden. Das Innere des Gebäudes ist stark erneuerungsbedürftig. Das Kellergeschoss weist starke Feuchtigkeitsschäden auf. Die sanitären Anlagen und Einrichtungen haben die technische und wirtschaftliche Lebensdauer erreicht. Die Elektroanlagen sind weitgehend veraltet und genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Die Küchen, Bäder und die Leitungsinfrastruktur müssen ersetzt werden. Die Gasheizung und Wärmeverteilung ist in gutem Zustand und kann belassen werden. 818/04.09.2013 1 Die Kanalisation ist in gutem Zustand; ebenso die Fassaden. Die Holzfenster mit Doppelverglasung sind alt, undicht und damit zu ersetzen. 4. Bauvorhaben Eine dem Amt für Hochbauten im Jahr 2008 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Gesamtinstandsetzungsvariante mit einer Ausrichtung auf eine Lebensdauer von rund 20 bis 30 Jahren einem Ersatzneubau vorzuziehen ist. Das 2010 im Auftrag des Amts für Hochbauten ausgearbeitete und auf Wunsch der Liegenschaftenverwaltung im Jahr 2012 redimensionierte Projekt der Architekten Elsohn.Frei GmbH, Zürich, sieht vor, die beiden sehr kleinräumigen 4-Zimmer-Wohnungen durch das Verlegen der Küche zur Seestrasse hin und durch das Versetzen einer Innenwand zu grosszügigeren 31/2-Zimmer-Wohnungen umzubauen sowie das Dachgeschoss zu einer 31/2-Zimmer-Wohnung auszubauen. Das Wohnhaus soll in seiner äusseren Erscheinung erhalten bleiben. Auf eine kontrollierte Wohnungslüftung wird aus Kosten-Nutzen-Überlegungen verzichtet. Die Durchsetzung des generellen Anliegens, auch bei Renovationen dem Ziel der 2000Watt-Gesellschaft Rechnung zu tragen, könnte hier nur mit unverhältnismässig hohen Kosten nachgekommen werden. Da eine thermische Dämmung der Fassade aus architektonischen Gründen nicht in Frage kommt, müsste das Ziel weitgehend über eine optimierte Haustechnik realisiert werden. Aktuell wird auf solche Massnahmen verzichtet; später kann nach Ablauf der Heizungslebensdauer unpräjudiziert wieder darüber entschieden werden. Im Wesentlichen sind folgende Massnahmen vorgesehen: – – Ersatz sämtlicher Nasszellen Grundrissoptimierung durch Verlegen der Küchen auf die Strassenseite und Versetzen einer Innenwand – – Ersatz der Elektro- und Sanitäranlagen Dämmung der Kellerdecke – Ausbessern und teilweise Erneuerung der inneren Oberflächen – – Sanierungsverputz an Aussenwänden im Untergeschoss Malerarbeiten an Fassade – Ersatz sämtlicher Fenster – Ausbau des Dachgeschosses (Mansardenzimmer und Estrichräume) zu einer 31/2-Zimmer-Wohnung Nach der Renovation weist das Gebäude folgendes Raumprogramm auf: Geschoss UG EG 1. OG DG Total 818/04.09.2013 Nutzung Kellerräume, Heizung, Waschküche, Trockenraum 31/2-Zimmer-Wohnung 1 3 /2-Zimmer-Wohnung 1 3 /2-Zimmer-Wohnung 2 m 73 75 75 80 303 2 5. Kosten Gemäss überarbeitetem Kostenvoranschlag des Architekturbüros Elsohn.Frei GmbH vom 14. Januar 2013 belaufen sich die Kosten für die Instandsetzungs- und Ausbauarbeiten am Wohnhaus auf Fr. 1 600 000.– (einschliesslich 8 % MWST). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: BKP 1-5 Instandsetzungsarbeiten BKP 1-5 Grundrissveränderung BKP 1-5 Ausbau Dachgeschoss Zwischentotal Unvorhergesehenes etwa 10 % gerundet Zuschlag Bauherrschaft für die Ungenauigkeit der Berechnungsgrundlagen, etwa 5 % gerundet Gesamtkosten (Preisstand 1. April 2010) gebundene Ausgaben Fr. 1 020 000 neue Ausgaben Fr. 1 020 000 110 000 270 000 380 000 100 000 35 000 50 000 1 170 000 15 000 430 000 1 600 000 Von diesen Kosten entfallen Fr. 1 170 000.– auf technische Erneuerungsarbeiten. Diese Kosten sind somit gebunden i.S.v. § 121 des Gemeindegesetzes sowie § 15 Verordnung über den Gemeindehaushalt. Es besteht auch kein erheblicher Entscheidungsspielraum i.S.v. Art. 10bis Abs. 1 lit. c der Gemeindeordnung. Bei den Mehrkosten für den Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung und für die Anpassungen in den Normalgeschossen in der Höhe von insgesamt Fr. 430 000.– handelt es sich um neue Ausgaben, für welche ein Objektkredit zu bewilligen ist. Die Ausgaben werden im Budget 2014 eingestellt und im Aufgaben- und Finanzplan 2014– 2017 vorgemerkt. 6. Finanzierung / Mietzinse Die Gesamtkosten werden durchschnittlich zu 76 Prozent als wertvermehrend eingestuft. Der Ausbau des Dachgeschosses ist darin als 100-prozentige Wertvermehrung enthalten; bei den Renovationsarbeiten beträgt der Ansatz 70 Prozent. Daraus ergibt sich für das renovierte Haus folgender neuer kostendeckender Mietzins: Kapitalkosten Anlagewert heute Wertvermehrender Anteil rund 76 % der Nettoinvestitionskosten von Fr. 1 400 000.– Neuer Anlagewert nach Renovation Verzinsung 2,25 % Betriebsquote Gebäudeversicherungswert heute Erwartete Höherbewertung nach Renovation 15 % Gebäudeversicherungswert neu Betriebsquote 3,25 %, gerundet Kostendeckender Mietzins p.a. gerundet Kostendeckender Mietzins mtl. gerundet 818/04.09.2013 Fr. 104 000 Fr. 1 060 000 1 164 000 26 190 1 078 500 160 000 1 238 000 40 200 66 390 5 530 3 Verteilt auf die drei Wohnungen ergibt das folgende (gerundete) Mietzinse: Geschoss EG 1. OG DG Total Wohnungsgrösse 31/2-Zimmer-Wohnung 31/2-Zimmer-Wohnung 31/2-Zimmer-Wohnung Total 3 Wohnungen Fläche m 75 75 80 230 2 Nettomietzins Fr. mtl. 1800 1810 1920 5530 Nettomietzins Fr. m2 p.a. 288 290 290 Der Ausbau des Dachgeschosses zu einer dritten Wohnung erlaubt es, die für die Gesamtrenovation nötige Investition besser zu verteilen und damit die Mietzinse auf einem erträglichen Niveau zu halten. Das Ausgleichskonto dieser Liegenschaft weist per Ende 2012 einen negativen Bestand von rund Fr. 291 300.– aus. Der werterhaltende Teil der Instandsetzungskosten von Fr. 340 000.– (ohne Zuschläge) kann daher nicht aus den vorhandenen Reserven entnommen werden; er ist aus dem freien, nicht einer bestimmten Liegenschaft zugeteilten Anteil des Ausgleichskontos im Rechnungskreis 2022 zu finanzieren. 7. Bauausführung Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2014 zu beginnen. Es wird mit einer Bauzeit von rund einem Jahr gerechnet. Im Hinblick auf eine bevorstehende Instandsetzung wurden die beiden Wohnungen nur noch befristet an das Jugendwohnnetz vermietet. Das Wohnhaus wird während den Bauarbeiten nicht bewohnt. Die Baubewilligung liegt vor. Auf den im Einvernehmen mit dem Vorsteher des Hochbaudepartements gestellten Antrag des Vorstehers des Finanzdepartements beschliesst der Stadtrat: 1. Für die Instandsetzung mit Grundrissanpassungen und Dachgeschossausbau der Liegenschaft Seestrasse 534, Quartier Wollishofen, werden gemäss Kostenvoranschlag vom 14. Januar 2013 des Architektenbüros Elsohn.Frei GmbH Ausgaben von Fr. 1 600 000.– (Preisstand 1. April 2010) wie folgt bewilligt: a) b) 2. Fr. 1 170 000 Fr. 430 000 Die Ausgaben sind wie folgt zu verbuchen: a) b) 3. als gebundene Ausgaben für die Instandsetzung des Gebäudes als neue Ausgaben für Dachgeschossausbau und Grundrissoptimierung wertvermehrende Investitionen (76 %) Konto-Nr. (2022) 1023.0001, Grundeigentum: Wohnliegenschaften Fr. 1 216 000 werterhaltende Investitionen (24 %) Konto-Nr. (2022) 3142.0102, Renovationen der Liegenschaften des Finanzvermögens Fr. 384 000 Bis zur Bauabrechnung sind die Rechnungen über das Baukonto BV 27214 der Liegenschaftenverwaltung zu verbuchen. 818/04.09.2013 4 4. Der Vorsteher des Hochbaudepartements wird eingeladen, die Verträge mit den Architektinnen und Architekten und den Ingenieurinnen und Ingenieuren abzuschliessen. Die Ausführung erfolgt durch den Projektverfasser unter der Aufsicht des Amts für Hochbauten und im Einvernehmen mit der Liegenschaftenverwaltung. 5. Mitteilung an die Vorsteher des Finanz- sowie des Hochbaudepartements, die Stadtschreiberin, den Rechtskonsulenten, die Liegenschaftenverwaltung (4) und das Amt für Hochbauten (5). Für getreuen Auszug die Stadtschreiberin 818/04.09.2013 5