Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Managementplan für das FFH-Gebiet DE 1836-302 Kühlung Europäische Union Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Dieses Projekt wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 unter Beteiligung der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, erarbeitet. Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Impressum Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Telefon (0381) 331670 ● Fax (0381) 33167 799 http://www.stalu-mv.de/staeun/ E-Mail: [email protected] Auftragnehmer: Institut biota GmbH Nebelring 15 18246 Bützow Telefon: (038461) 9167-0 Telefax: (038461) 9167-50 Internet: www.institut-biota.de E-Mail: [email protected] Bearbeitung: Dr. Volker Thiele Dipl.-Ing. Stephan Renz M. Sc. Diana Sonnenburg Dipl.-Landschaftsökologe Stefan Goën M. Sc. Manja Knauthe Dipl. Biol. Jens Niederstrasser Assessor Bodo Degen Dipl. Ing. (FH) Doreen Kasper Dipl. Ing (FH) Matthias Grothe Dipl. Biol. Christin Tralau Rostock, im Februar 2017 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................... II I. Teil Grundlagen ................................................................................................................. 2 I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung .................................................................................. 2 I.1.1 Grundlagen .......................................................................................................... 2 I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ........... 8 I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft ....................................................... 12 I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 .................................14 I.2.1 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000.................................................. 14 I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000 .................................................................... 15 I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile ..........................................16 I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I ............................................................. 16 I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II...................................................................... 19 I.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.....................................................................20 I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes .............................................................21 I.5.1 Defizitanalyse / Schutzobjektsbezogene Erhaltungsziele ................................... 21 1.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele ................................................................... 23 II. Teil Maßnahmenplanung................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert. II.1 Beschreibung der Maßnahmen ............................... Fehler! Textmarke nicht definiert. II.1.1 Festlegung der erforderlichen Erhaltungsund Wiederherstellungsmaßnahmen ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert. Literatur ................................................................................................................................ 25 I Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Abkürzungsverzeichnis EHZ Erhaltungszustand EW Einwohner EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FFH Flora- Fauna- Habitat FFH-RL Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1) FGSK Fließgewässerstrukturgütekartierungl LAV Landesanglerverband LAWA Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser LRT Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) LSG-VO 2000 Landschaftsschutzgebietsverordnung 2000 LUNG M-V Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern MBS Machbarkeitsstudie MLUV Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz NatSchAG M-V Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern NMKZ Wasserkörper-Maßnahmennummer OW Oberflächenwasser RREP MM Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg SDB Standarddatenbogen WBV Wasser- und Bodenverband WRRL Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), geändert durch Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1) II Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Zusammenfassung Das FFH-Gebiet „Kühlung“ (DE 1836-302) mit einer Größe von 521 ha ist Bestandteil des gleichnamigen Höhenzuges südlich von Kühlungsborn. Im Rahmen der Aktualisierung des Standarddatenbogens 2015 wurden an die Europäische Kommission für das FFH-Gebiet fünf Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL (inklusive 3 Wald-LRT) gemeldet. Arten des Anhangs II der FFH-RL sind nicht aufgeführt. Die vorkommenden Offenlandlebensräume umfassen die Lebensraumtypen 3150 „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ des Magnopotamion oder Hydrochariton“ und 3260 „Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho- Batrachions“. Der LRT 3150 wird für 2 Kleingewässer bestätigt. Der Erhaltungszustand wird als „mäßig bis durchschnittlich“ bewertet. Für den LRT 3260 wird der Erhaltungszustand aus heutiger fachgutachterlicher Sicht insgesamt mit „gut“ bewertet. Ein großer Anteil der kleinen Quellbäche wird sogar als „hervorragend“ eingestuft. Als Erhaltungsziele werden im Zuge der Managementplanung grundsätzlich die Sicherung der naturnahen Zustände formuliert 1 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I. Teil Grundlagen I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung I.1.1 Grundlagen Name, Größe und Lage des FFH-Gebiets Das FFH-Gebiet „Kühlung“ (DE 1836-302) ist 521 ha groß und liegt im Landkreis Rostock. Der Name ist abgeleitet von dem Begriff „Kuhlen“, welcher starke Zerklüftungen umschreibt. Die zuständigen Ämter sind das Amt Neubukow- Salzhaff mit der Gemeinde Bastorf, das Amt Bad Doberan- Land mit den Gemeinden Wittenbeck und Steffenshagen sowie die amtsfreien Gemeinden Stadt Kühlungsborn und Stadt Kröpelin. Das Gebiet wird durch die Ortschaften Bastorf im Nordwesten und Steffenshagen im Südosten begrenzt. Vorherrschende Lebensraumtypen sind Laub- und Nadelwälder. Für diese erfolgt die Managementplanung gesondert im Waldmanagementplan. Weitere Elemente im FFH-Gebiet sind Gewässerstrukturen wie die Wittbeck, der Mechelsdorfer Bach und die Flaslandbeek als prägende Fließgewässer. Die Kleingewässer des LRT 3150 komplettieren die Lebensraumtypstruktur des Gebietes. Naturräumlich betrachtet liegt die Kühlung in der Landschaftszone „Ostseeküstenland“, welche sich entlang der Ostseeküste ca. 10 bis 15 km in das Landesinnere zieht und ein küstenfeuchtes Klima aufweist. Der Abschnitt zwischen Wismar und Bad Doberan bildet die Großlandschaft „Nordwestliches Hügelland“, wobei der östlichste Bereich zwischen Bad Doberan, Kröpelin und Kühlungsborn der Landschaftseinheit „Kühlung“ entspricht. Das gleichnamige Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich von Rerik bis nach BörgerendeRethwisch und Hohenfelde. (LUNG M-V 2016a) Das FFH-Gebiet selbst wird von engen Tälern und steilen Anstiegen dominiert. Mit 129,7 m Höhe befindet sich im südöstlichen Bereich der Kühlung die höchste Erhebung (Diedrichshäger Berg). Diese zählt neben den Helpter Bergen mit 179 m und den Ruhner Bergen mit 176 m zu den größten Höhenzügen in Mecklenburg-Vorpommern. Ihre geographische Entstehung geht auf die letzte große Eiszeit vor ca. 15.600 Jahren zurück, aus der die Kühlung als Stauchendmoräne mit engen Tälern und steilen Anstiegen hervorgegangen ist. Die Abbildung 1Abbildung 1 zeigt eine Übersicht des FFH-Gebietes „Kühlung“. 2 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Abbildung 1: Lage des FFH-Gebietes DE 1836-302 „Kühlung“ 3 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Geologie und Wasserhaushalt Die Kühlung ist maßgeblich durch eiszeitliche Prozesse geformt. Tektonisch auffällig ist die Teilung der Höhenzüge „Diedrichshäger Berge“ und „Ivendorfer Höhen“ durch die „Kröpeliner Mulde“ in Form eines tiefen Tales. Durch kräftigen Oberflächenabfluss im Zuge der letzten Eiszeit sind am Nordosthang einige tiefe Täler entstanden. Die charakteristischen glazialen Untergründe des Höhenzuges gingen aus den letzten beiden Eiszeiten hervor. Sie umfassen zwei vorherrschende glaziale Deformationstypen. Hierzu gehören zum einen die Stauchendmoräne, die in der letzten Eiszeit entstanden ist und zum anderen die Schollenstapel, die aus der Saaleeiszeit hervorgegangen sind. Diese dominieren vor allem im östlichen Teil. (LUNG HEFT 1/2015, TAGUNGSBAND UND EXKURSIONSFÜHRER) Zwei Relikte der Eiszeiten, die laut Angaben des LUNG zu gesetzlich geschützten Findlingen zählen, befinden sich im Tal der Cubanze südlich vom Kalkberg bzw. westlich der Verbindungsstraße Jennewitz-Kühlungsborn. Der 111,8m hohe Kalkberg ist als Flächennaturdenkmal ausgewiesen. (LUNG M-V 2016b) Die Morphologie des Höhenzuges Diedrichshäger Berge wird geologisch von zahlreichen Sandflächen und an den Nordosthängen auch von Tonbereichen dominiert. Es herrschen Höhen von bis zu 100 m über NN vor, welche in Richtung Ostsee hin abfallen (INSTITUT BIOTA 2004). Als vorherrschende Bodentypen sind Sand-/Kies- und Lehm- Braunerden sowie Parabraunerden und Kolluvialerden zu nennen, die unter geringem Wassereinfluss stehen. In den Ivendorfer Höhen sind Geschiebemergelvorkommen an der Oberfläche dominant. Sowohl im östlichen Teil des Gebietes, als auch im westlichen herrscht Geschiebelehmmosaik vor. Der Übergangsbereich über Wichmannsdorf ist durch ein SandTon-Mosaik gekennzeichnet. Im gesamten FFH-Gebiet herrscht ein küstenfeuchtes Klima des Großklimabereiches „sigma“ vor. Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt bei 687 mm und wurde an einer Station in Kühlungsborn gemessen. (MLUV M-V 2008; LUNG M-V 2016b) Fließgewässer Ein nach der WRRL berichtspflichtiges Fließgewässer ist der Mechelsdorfer Bach (NMKZ 1000) im westlichen Bereich des FFH-Gebietes. Dieser ist der Flussgebietseinheit Warnow/Peene zugeordnet und fließt in Richtung Ostsee. Das zugehörige Planungsgebiet nach WRRL heißt Küstengebiet West (WRRL-Steckbrief). Der Mechelsdorfer Bach verläuft von Wichmannsdorf zunächst nordwestlich über Bastorf und Mechelsdorf bis er südlich von Rerik in das Salzhaff mündet. Es handelt sich hierbei um einen kiesgeprägten Bach (LAWA-Typ 16), der jedoch in Teilen auch Sand- und Lehmprägungen aufweist (LAWA-Typ 14). Zur Mündung hin ist zunehmend der Brackwassereinfluss der Ostsee sichtbar (Typ 23). Das Gewässer gilt als erheblich verändert. So wurden die biologischen Qualitätskomponenten und die Ökologie mit „unbefriedigend“ bewertet, ebenso wie die hydrologischen und physikalisch- chemischen Qualitätskomponenten, denen ein nicht guter Zustand bescheinigt wird. Chemisch ist vor allem ein erhöhter Gesamtphosphorgehalt problematisch. Der Orthophosphatgehalt ist zwischen den Jahren 2007 und 2013 weiter angestiegen. 4 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Laut des Wasserkörper-Steckbriefes sind folgende Belastungen für den Mechelsdorfer Bach zu nennen: Gewässerausbau, Staubauwerke, Drainagen und tiefe Grundwasserleiter, Landwirtschaft (Versickerung/Erosion/Ableitung/Drainagen/Aufforstung), Abflussregulierung, Andere Belastungen, Landentwässerung, Diffuse Quellen. Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen sind zum Einen die Eutrophierung des Gewässers durch einen zu hohen Nährstoffeintrag sowie die Verunreinigung des Wassers durch Schadstoffe und zum Anderen die Veränderung der Gewässermorphologie und damit einhergehend die Veränderung von Habitaten. Der Bereich des Mechelsdorfer Baches, der sich innerhalb des FFH-Gebietes befindet, wird nach FGSK mit der Güteklasse 2 (gut) bis 3 (mäßig) beurteilt. Die Abschnitte sind teilweise recht naturnah, teilweise verlaufen sie im verfallenden Regelprofil. Insgesamt wird die Beeinträchtigung durch landwirtschaftliche Nutzung in diesen Bereichen verhältnismäßig gering sein, da beidseitig zumeist Laubwald ansteht. In Tabelle 1 sind die im Zeitraum 2016 bis 2021 von der Bewirtschaftungsplanung vorgesehenen Maßnahmen für das genannte Gewässer dargestellt. Tabelle 1: Geplante Maßnahmen für den Mechelsdorfer Bach zur Umsetzung der Ziele der WRRL im Zeitraum 2016 bis 2021 (LUNG M-V 2016c) Maßnahmennummer NMKZ-1000_M01 Reduzierung Stickstoffeinträge Maßnahmentyp / Bezeichnung Reduzierung der Stickstoffeinträge aus der Landnutzung S0117 EF06 BUND Vorschläge Maßnahmen Reduzierung Nährstoffeinträge Drainteiche, Dränmangement Maßnahmen-Typ NMKZ-1000_M07 Ursachenermittlung Phosphatbelastung Ursachenermittlung der Phosphatbelastung S0117 EF10 BUND – Ausweitung Untersuchungen, Ortskenntnisse einbringen 31: Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Drainagen aus der Landwirtschaft 30: Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft (OW) 29: Sonstige Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoff- und Feinmaterialeinträge aus der Landwirtschaft 508: Konzeptionelle Maßnahme; Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen 5 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Maßnahmennummer Maßnahmentyp / Bezeichnung Maßnahmen-Typ NMKZ-1000_M08 Studie Potential Ermittlung des guten ökologischen Potentials und Ableitung von erforderlichen Maßnahmen 501: Konzeptionelle Maßnahme; Erstellung von Konzeptionen / Studien / Gutachten NMKZ-1000_M09 Umsetzung Maßnahmen MBS Umsetzung der Maßnahmen aus der MBS 2014 S0117 EF02 BUND Maßnahmen nicht ausreichend, Verbindung mit touristischen Maßnahmen der Region fehlt S0117 EF03 BUND Überprüfung der Einstufung HMWB S0117 EF04 BUND – Maßnahmenvorschläge guter Zustand -u.a. Öffnung Rohrleitung 1-3, Neutrassierung S0117 EF05 BUND - Öffnung Rohrleitung 4 S0117 EF07 BUND Einbeziehung Durchlässe B36 und B38 Mechelsdorf 69: Maßnahmen zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit an sonstigen wasserbaulichen Anlagen 71: Vitalisierung des Gewässers (u.a. Sohle, Varianz, Substrat) innerhalb des vorhandenen Profils 72: Habitatverbesserung im Gewässer durch Laufveränderung, Uferoder Sohlgestaltung 70: Initiieren/ Zulassen einer eigen-dynamischen Gewässerentwicklung inkl. begleitender Maßnahmen Weitere, WRRL-unabhängige Fließgewässer im FFH-Gebiet sind die Quellbereiche und Oberläufe von zahlreichen in der Kühlung entspringenden Bächen (Flaslandbeek, Niederhegener Bach, Cubanze, Wittbeck,Asbeck) Im Jahr 2000 fand unterhalb des FFH-Gebietes eine ökologische Sanierung der Wittbeck in Form von Rückbau von Stauanlagen und der Errichtung einer Fischaufstiegsanlage statt (INSTITUT BIOTA GMBH 2000). Fast alle im Gebiet gelegenen Gewässer befinden sich in Zuständigkeit des WBV.. Mit der Waldgrenze endet die Zuständigkeit für das Gewässer 12/1 durch den WBV. Die Unterhaltung ist durch den zuständigen Forstbetrieb zu gewährleisten. (WBV HELLBACHCONVENTER NIEDERUNG 2017) Die Gewässerunterhaltung der Gewässer 2. Ordnung erfolgt zum Teil durch vom Wasserund Bodenverband Conventer Niederung beauftragte Firmen oder direkt durch Mitarbeiter des Verbandes. Außerhalb des Waldbereiches werden die Gewässer einmal jährlich entkrautet und die Böschungen einseitig gemäht. Des Weiteren erfolgen in Einzelfällen Grundräumungen. Dies geschieht aber außerhalb eines festen Turnus und nur bei hoher Dringlichkeit im festgelegten Zeitraum von 15. Juli bis 31. März. Je nach Notwendigkeit erfolgen im vom BNatschG inhaltlich fixiertem Zeitraum von 01.10. bis 28.02. Gehölzschnitte. Außerhalb des Waldes werden die Gewässerabschnitte per Handräumung in Stand gehalten und hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit kontrolliert. Falls 6 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ notwendig, kann in diesem Zusammenhang auch eine Sedimententnahme erfolgen. (WBV HELLBACH- CONVENTER NIEDERUNG 2016) Standgewässer Im Gebiet existieren sieben Kleingewässer zwischen 0,02 und 0,29 ha Flächengröße. Eines der Kleingewässer befindet sich südlich von Kühlungsborn an der Grenze des FFHGebietes.. Ein weiteres Kleingewässer liegt in der Waldfläche nordwestlich von . An der Kühlungsborner Chaussee gibt es zwei weitere Kleingewässerstrukturen. Im Osten des FFHGebietes an der Wald- und gleichzeitig Gebietsgrenze kommt ein länglich geformtes Kleingewässer vor. Zwei weitere befinden sich 400 bzw. 800 m entfernt von Hundehagen, wobei das nördlichere der Kleingewässer im Wald liegt und von einem kleinen Fließgewässer gespeist wird. Nur zwei der Standgewässer gehören dem LRT 3150 an und werden innerhalb dieses Dokumentes näher beschrieben. Grundwasser Die Grundwasserflurabstände belaufen sich im Großteil des Gebietes auf Werte über 10 m. In einigen wenigen Gebietsabschnitten, wie z. B. nordwestlich von Wichmannsdorf, betragen die Grundwasserflurabstände zwischen 2 m und 5 m. Im Ausläufer des FFH-Gebietes bei Nieder Steffenshagen treten noch geringere Werte unter 2 m auf. Im östlichen Bereich der Kühlung erfolgt eine jährliche Grundwasserneubildung in Höhe von 150 bis 200 mm, im westlichen Teil sind die Werte geringfügig höher. Der Übergangsbereich ist durch Werte von 100 mm charakterisiert. Der chemische Grundwasserzustand im gesamten Gebiet wird als gut eingestuft. (LUNG M-V 2017a) Zu geplanten Bewirtschaftungsmaßnahmen liegen derzeit keine Informationen vor. 7 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I.1.2 Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen Landwirtschaft Die landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des FFH-Gebietes bestehen fast ausschließlich aus Grünlandflächen. Vereinzelt sind auch kleinflächige Trockengrünlandabschnitte zu finden, welche sich an Waldflächen oder Bereiche von frischem Grünland anschließen. Insgesamt ergibt sich somit eine Fläche von 104 ha Grünland, die zumeist extensiv bewirtschaftet wird. Eine Viehhaltung ist nur auf einer Weide nordöstlich von Diedrichshagen nahe dem künstlich angestauten Kleingewässer des LRT 3150 vorhanden. Die Mahd der Grünlandflächen erfolgt regelmäßig. Ackerflächen sind im Umland des FFH-Gebietes großzügig vorhanden. Da das FFH-Gebiet auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, ergeben sich für die landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmte Nutzungsauflagen (s. Kap. I.1.3). Forstwirtschaft Der überwiegende Teil der Forstflächen wird von Laubwäldern dominiert, welche von Mischbeständen und Nadelwäldern unterbrochen sind. Die dominierenden Laubwaldarten sind Erle und Buche, aber auch Birken und Eichen sind zu finden. Der Nadelwald wird von den vorherrschenden Baumarten Fichte, Lärche und Kiefer charakterisiert. Von insgesamt 487 ha Waldfläche befinden sich ca. 151 ha in privater Hand, der übrige Teil ist in öffentlichem Besitz. Jagd und Fischerei Laut dem Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LAV) sind in den Gewässern im Bereich des FFH-Gebietes keine Fischerei- und Angelaktivitäten bekannt. Vereinzelt angeordnete Jagdhochstände auf den umliegenden Ackerflächen bzw. auf den Grünlandflächen innerhalb des FFH-Gebietes sind Belege für Jagdaktivitäten im Gebiet. Wasserwirtschaft Die Unterhaltung der Entwässerungsgräben mit den zugehörigen Anlagen ist Aufgabe der Wasser und Bodenverbände (WBV). Im Falle des FFH-Gebietes „Kühlung“ handelt es sich um den Wasser- und Bodenverband „Hellbach- Conventer Niederung“ mit Sitz in Kröpelin. Die Trinkwasser- und Abwasserversorgung im FFH-Gebiet wird durch den örtlichen Wasserzweckverband (Zweckverband Kühlung) gewährleistet. Der Sitz des Betriebes befindet sich in Bad Doberan. Die Abwasserbehandlung erfolgt ebenfalls durch den oben genannten Betrieb. Eine Kläranlage befindet sich im nahegelegenen Ort Jennewitz (ZWECKVERBAND KÜHLUNG 2016). 8 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Tourismus und Erholung Die Kühlung liegt zum größten Teil im vom RREP MM deklarierten Entwicklungsraum für Tourismus, ragt aber mit der nordwestlichen Gebietskulisse auch in den Bereich eines Tourismusschwerpunktraumes hinein. Tourismusschwerpunkträume umfassen Gebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen und naturräumlichen Gegebenheiten sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung besonders eignen. In solchen Bereichen gilt es, diese für die touristische Erholung freizuhalten und eine erhebliche Beeinträchtigung beispielsweise durch die Errichtung von Energieanlagen zu verhindern. Die Kühlung selbst verfügt über keine Übernachtungsmöglichkeiten und touristische Attraktionen, sondern ist lediglich durch Wanderwege erschlossen. . Dafür bieten nahezu alle um die Kühlung gelegenen Ortschaften touristisch vielfältige Angebote. Insbesondere der an der Küste gelegene Ort Kühlungsborn (1,5 km entfernt) spielt eine große Rolle für die touristische Erschließung, da sich hier Beherbergungs- sowie Aktivitätsangebote konzentrieren. Sowohl zahlreiche Hotels, als auch Ferienwohnungen und Pensionen sind hier vorhanden. Weiterhin existieren zwei Campingplätze an der Grenze zum FFH-Gebiet in folgenden Ortschaften: Kühlungsborn (Campingpark Kühlungsborn), Wittenbeck (Wohnmobilstellplatz Sanddornstrand) Ein 12 ha großer Campingplatz mit 550 Stellplätzen befindet sich am Westrand von Kühlungsborn (CAMPINGPARK KÜHLUNGSBORN GMBH 2016). Ein weiterer Campingplatz, der aber nur 100 Stellplätze umfasst, ist in Wittenbeck ansässig. Obwohl sich die Campingplätze außerhalb des FFH-Gebietes befinden ist der touristische Einfluss nicht zu unterschätzen. Auch das innerhalb der Kühlung liegende Waldgebiet wird von den Touristen zu Erholungszwecken stark frequentiert. Die unmittelbare Nähe des FFH-Gebietes zur Küste trägt gravierend zu der touristischen Entwicklung bei. Seit der Fertigstellung der A 20 zeigt sich in Kühlungsborn ein drastischer Besucheranstieg in Verbindung mit einer hohen Anzahl an Übernachtungen. So kam es innerhalb der letzen 10 Jahre nahezu zu einer Verdopplung der Übernachtungszahlen, die mit einer durchschnittlichen Besuchsdauer von 4 bis 6 Tagen einhergehen. In 163 Beherbergungsbetrieben stehen 18.000 Betten zur Verfügung (TOURISTIK-SERVICE KÜHLUNGSBORN GMBH 2016). Weitere Übernachtungsmöglichkeiten bestehen in Wittenbeck in Form von zwei Hotels und einer Pension. Darüber hinaus gibt es in den Orten Bastorf, Wichmannsdorf etc. weitere Herbergen in Form von Pensionen oder Ferienwohnungen. Als besondere touristische Angebote der kleineren Ortschaften um die Kühlung sind Reiten, Radwandern und speziell in Wittenbeck auch das Golfen zu nennen. Wittenbeck und Kühlungsborn sind vor allem auch als Strand- und Badeorte bedeutsam. Ausgewiesene Reit- und Radwege gibt es nicht. Es ist festzustellen, dass das FFH-Gebiet Kühlung aufgrund der Nähe zu touristischen Knotenpunkten wie dem Leuchtturm in Bastorf oder Kühlungsborn als Küstendomizil mit vielen Attraktionen durchaus eine infrastrukturell bedeutende Rolle einnimmt. 9 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Tabelle 2: Erholungsnutzungen nahe dem FFH- Gebiet „Kühlung“ Nutzungsart Ort Reiten Wittenbeck Surfen, Kiten, Boarden Kühlungsborn Strand Badetourismus Strand Kühlungsborn Strand Wittenbeck Golf Wittenbeck Tabelle 3: Ausgewiesene Wanderrouten in Kühlungsborn und Umgebung (TRAVEL CHARME HOTEL GMBH 2016) Ausgewiesene Nutzung Beschreibung 9 km- Route: Bastorf- Bastorfer Landweg- Wichmannsdorfer HolzWichmannsdorf- Bastorf Wanderwege 20 km- Route: Bastorf- Kühlungsborn- Klein Bollhagen- WittenbeckWichmannsdorf- Bastorf 21 km- Route: Bastorf- Wichmannsdorf- Nieder SteffenshagenWittenbeck- Doberaner Landweg- Bastorfer Landweg- Bastorf Siedlung, Industrie und Gewerbe Industrie und Gewerbe Eine industrielle Nutzung ist innerhalb des FFH-Gebietes nicht vorhanden. Siedlungsstruktur Im Bereich des FFH-Gebietes befindet sich die Ortschaft Jennewitz. Im näheren Umfeld befinden sich die in Tabelle 4 genannten Städte und Gemeinden bzw. Dörfer. Tabelle 4: Siedlungen in der näheren Umgebung des FFH-Gebietes (SIS 2016) Gemeinde Fläche [km²] Bevölkerungsdichte 2 [EW/ km Gesamtfläche] Bevölkerungszahl Gemeinde Kühlungsborn 16,18 483 7.825 Gemeinde Wittenbeck 9,94 82 813 Gemeinde Bastorf 24,39 41 1.007 Gemeinde Steffenshagen 9,32 53 494 Charakteristisch für die Umgebung im Bereich der Kühlung sind kleine Dörfer mit niedrigen Einwohnerzahlen sowie geringem Besiedlungsgrad, welcher eine kleine Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs-, Verkehrs- und Freiflächen im Vergleich zur Gesamtfläche impliziert. Das nördlich des FHH- Gebietes gelegene Kühlungsborn verfügt in dem sonst ländlich geprägten Raum über eine Konzentrationswirkung. 10 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Verkehrsinfrastruktur Eine Auflistung der Straßen innerhalb des FFH-Gebietes ist der Tabelle 5 zu entnehmen. Tabelle 5: Verkehrsverbindungen innerhalb des FFH-Gebietes „Kühlung“ Straßenart Lage Belag Breite Vermutetes Verkehrsaufkommen Bastorfer Landweg, Zuwegung BastorfHohen Niendorf Asphalt 1 -spurig gering Zuwegung Wichmannsdorf Asphalt 1 ½ bis 2spurig gering Asphalt 2 -spurig mittel Asphalt 1-spurig mittel Verbindung Reriker Kühlungsborn-Wittenbeck Chaussee- Verbindung Jennewitz-Wittenbeck L11 Im Gebiet und im nahen Umkreis sind vielfach Ortsverbindungen und Verkehrsführungen innerhalb von Ortschaften vorhanden. Eine überdurchschnittlich starke Nutzung dieser Wege ist nicht zu erwarten, auch wenn von einem stärkeren Verkehrsaufkommen in der touristischen Hauptsaison auszugehen ist. Vor allem die L11 wird in dieser Zeit vermehrt genutzt . Dieser kann eine Zerschneidungswirkung zugeschrieben werden. Zusätzlich werden Wirkzonen für Straßen bestimmter Ordnung festgelegt. Diese sind wie folgt verteilt: Autobahn 500 m Bundesstraße 300 m Landesstraße 150 m Ortsverbindungsstraßen 50 m Es sind zwei Parkplätze im FFH-Gebiet vorhanden. Diese befinden sich an der L 11 nahe dem Buchenberg bzw. 900 m weiter Richtung Norden an der Landesstraße L 11. Rohstoffgewinnung Im FFH-Gebiet liegen keine Abbauflächen von z. B. Kiesen und Sanden. Auch Bereiche, in denen Torf abgebaut wird, sind nicht bekannt (LUNG M-V 2016e). 11 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I.1.3 Geschützte Teile von Natur und Landschaft Landschaftsschutzgebiet „Kühlung“ Die Ausweisung des 128,31 km2 großen Landschaftsschutzgebietes „Kühlung“ erfolgte auf Grundlage der Verordnung des Landkreises Bad Doberan vom 22.03.2000 (LSG-VO 2000). Es erstreckt sich flächig zwischen Rerik und Bad Doberan und umfasst die FFH-Gebiete „Kühlung“, „Riedensee“ sowie „Conventer Niederung“. Die südliche Begrenzung bilden die L122 und die B105. In der östlichen Verlängerung setzt sich das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet „Diedrichshäger Land“ im Landkreis Rostock fort. Das Gebiet dient der Erhaltung ökologisch besonders wertvoller und vielfältiger natürlicher, naturnaher und historisch gewachsener Landschaftsstrukturen mit dem für die Region typischen Landschaftsbild. Das Landschaftsbildpotential wird in dem Bereich der Überlagerung von FFH- und Landschaftsschutzgebiet als sehr hoch bewertet (LUNG M-V 2017b). Neben dem Schutz der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und natürlichen Ressourcen, der Erhaltung und Pflege weiträumiger Grünlandbereiche und der Sicherung gefährdeter und geschützter Arten und Lebensgemeinschaften soll die Erholungsfunktion des Raumes gesichert werden. Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Kühlung“ ist gemäß § 3 LSG-VO (2000) 1. der großräumige Erhalt der durch die Weichseleiszeit entstandenen geomorphologischen Oberflächenstruktur des Endmoränenkomplexes, 2. der Umgebungsschutz für die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befindlichen Naturschutzgebiete „Conventer See“, „Riedensee“ und „Hütter Klosterteiche“, 3. der Erhalt und die Entwicklung der Waldkomplexe, insbesondere auf den Höhenzügen der Kühlung, in dem Großen Wohld, im Kellerswald und im Hütter Wohld, 4. der Schutz der Ostseeküste, insbesondere der Kliffküstenbereiche, der Erhalt und die Entwicklung der Küstenüberflutungsgebiete, insbesondere des brackwasserbeeinflussten Grünlandes (Salzgraswiesen), 5. der Erhalt und die Entwicklung der die Endmoräne durchziehenden Fließgewässer einschließlich der sie umgebenden Niedermoorbereiche und 6. der Erhalt und die Entwicklung landschaftsprägender Einzelelemente, insbesondere Gehölzgruppen und Einzelgehölze, Kopfweidenbestände, Ackerhohlformen, Feuchtund Nasswiesen und Oser. 12 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die dem Charakter oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Insbesondere ist es verboten: Gewässer oder die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Grundwasserabsenkungen, Be- oder Entwässerungsmaßnahmen und Grabenausbau zu verändern oder zu beseitigen; die Bodengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- und Abspülungen, Auffüllungen oder auf andere Art zu verändern; Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz in andere Nutzungsarten umzuwandeln; Dauergrünland in andere Nutzungsarten umzuwandeln; Werbeeinrichtungen oder Verkaufseinrichtungen aufzustellen und zu betreiben; Die Ruhe und den Naturgenuss durch Lärm zu stören, z. B. durch Tonwiedergabegeräte, Krafträder, Flugzeugmodelle oder ähnliches; Im LSG mit Krafträdern oder Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb von dafür zugelassenen Straßen und Wegen zu fahren oder zu parken; Störungen durch Fluggeräte aller Art zu verursachen, wie z. B. Ultraleichtflieger, Parasailing, Fallschirmspringen oder andere touristische Flugvarianten; Zelte, Wohnwagen oder andere mobile Unterkünfte außerhalb von dafür zugelassenen Plätzen auf- oder abzustellen; Übungsgelände für Segel-, Motor-, Fesselflugmodelle oder ähnliche anzulegen oder zu betreiben; Baugenehmigungspflichtige oder nicht baugenehmigungspflichtige Anlagen oder Hochspannungsleitungen zu errichten oder Plätze aller Art, Straßen, Wege oder andere öffentliche Verkehrsflächen anzulegen beziehungsweise erheblich zu ändern oder zu erweitern. 13 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 In den nachfolgenden Tabellen werden die LRT und Arten dargestellt, die aktuell im Rahmen der Managementplanung ermittelt worden sind. Waldlebensraumtypen werden nur kurz aufgeführt, aber nicht näher betrachtet, da hier die Zuständigkeit bei der Landesforstanstalt liegt und die Erstellung der entsprechenden Managementpläne durch diese Institution erfolgt (vgl. MLUV M-V 2008). Der Fokus der nachfolgenden Ausführungen richtet sich demnach auf die Offenlandlebensräume. I.2.1 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000 Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das europäische Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen: ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene (vgl. Kapitel I.3.1), und zusammengefasst in Tabelle 6: die Priorität im Sinne der FFH-RL, das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil) im Gebiet, ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL. Tabelle 6: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000 (Habitats Directive Article 17 Report [2007-2012]), Legende Europaweit ungünstiger Zustand: orange - ungünstig, unzureichend; rot - ungünstig, schlecht; keine Farbe - günstig LRT Prioritärer LRT (EU-Code und deutsche Bezeichnung) 3150 – Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions - 3260 - Flüsse der planaren bis monetaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion - 9110 - HainsimsenBuchenwälder - 14 Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet (relative Größe = A) bezogen auf das Land - Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) ungünstig unzureichend - ungünstig unzureichend - ungünstig unzureichend Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ LRT Prioritärer LRT (EU-Code und deutsche Bezeichnung) 9130 - WaldmeisterBuchenwälder - 91E0* - Erlen- Eschen- und Weichholzauenwälder x I.2.2 Sehr hoher Flächenanteil im Gebiet (relative Größe = A) bezogen auf das Land Europaweit ungünstiger Zustand (gelb oder rot nach Ampelschema gemäß Bericht nach Art. 17 FFH-RL) - ungünstig unzureichend günstig - ungünstig - schlecht Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000 Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFHRL für das europäische Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen: ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand der Habitate oder Teilhabitate (bei Arten mit großem Raumanspruch) auf Gebietsebene (vgl. Kapitel I.3.2), und zusammengefasst in Tabelle 7: die Priorität im Sinne der FFH-RL, das Vorhandensein landesweiter Populationsanteil) im Gebiet, Schwerpunktvorkommen (sehr hoher ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL. 15 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bewertung sowie die weiteren standörtlichen und funktionalen "maßgeblichen Bestandteile" räumlich konkret für das FFH-Gebiet dargestellt und beschrieben. I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung zwei Teilflächen des LRT 3150 ermittelt, die insgesamt 0,2 ha einnehmen. Zudem ist das Vorkommen des LRT 3260 mit 11 Teilflächen und einer Gesamtgebietsgröße von 5,61 ha aufgenommen worden. Tabelle 7: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen, * fachgutachterlich als A eingestuft EUCode 3150 Flächen- FlächenVerbreitung Anzahl Erhaltungs- ErhaltungsLebensraumgröße größe lt. zustand (wesentliche der Teilzustand typ aktuell in SDB in lt. SDB Vorkommen) flächen aktuell ha ha Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition Temporäres Kleingewässer im Wald, angestauter Bachlauf 2 Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion Fließgewässer 11 9110 HainsimsenBuchenwälder In Teilflächen großräumig im Gebiet verteilt mehrere 1,20 1,06 A A 9130 WaldmeisterBuchenwälder In Teilflächen großräumig im Gebiet verteilt mehrere 150,0 283,0 B B 3260 16 0,20 1,0 Gesamt: C B A:B: 64,6 % C: 35,4 % 5,61 5,0 Gesamt: B B A*:41,4 % (im FFHGebiet verteilt) B*:58,6 % C: - Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ EUCode 91E0* Flächen- FlächenVerbreitung Anzahl Erhaltungs- ErhaltungsLebensraumgröße größe lt. zustand (wesentliche der Teilzustand typ aktuell in SDB in lt. SDB Vorkommen) flächen aktuell ha ha Erlen- Eschen- An Fließund Weichholz- gewässern auenwälder 3260-004 und mehrere 3,34 7,0 B B 3260-006 außerhalb des Waldes Die Abgrenzung der Vorkommen der Lebensraumtypen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen werden in der Karte 2a dargestellt. Die Offenland-LRT des Typs 3150 im FFH-Gebiet befinden sich in einem „guten“ (eine Teilfläche) bzw. „mittleren bis schlechten“ (eine Teilfläche) Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand der LRT 3260, der mit 11 Teilflächen vertreten ist, wurde gutachterlich zum größten Teil als „gut“ und mit 41,4 % Anteil als „hervorragend“ eingestuft. Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition (LRT 3150) Definition und Standort Der LRT 3150 umfasst natürliche eutrophe Stillgewässer einschließlich ihrer Ufervegetation. Diese sind vor allem durch das Vorkommen von Tauchfluren und Schwimmblattfluren, aber auch von Schwimmdecken und Schwebematten charakterisiert. Die Vorkommen von Pflanzengesellschaften variieren in Abhängigkeit vom Gewässertyp. Eutrophe Stillgewässer treten in Grundmoränen, Endmoränen und Sandern, sowie im Küstenbereich und im Urstromtal der Elbe auf. Im FFH-Gebiet lassen sich zwei Kleingewässer dem LRT 3150 zuordnen. Dabei handelt es sich um ein temporäres Kleingewässer sowie einen künstlichen Teich, der durch Anstau eines Waldbaches entstanden ist. Beide befinden sich im östlichen Bereich des Gebietes. Fünf weitere Stillgewässer, die laut der Binnendifferenzierung auch dem LRT 3150 zugeordnet wurden, konnten nach der Gebietsbegehung nicht mehr als solche deklariert werden, da sie zum Teil weder wasserführend waren noch die für den Lebensraumtyp charakteristische Wasservegetation aufwiesen. Habitatstruktur und Arteninventar Bei einer Teilfläche des LRT 3150 handelt sich um ein flaches, temporäres Gewässer in einem Mischwaldbestand. 17 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Im Frühjahr und Sommer ist eine Wasserlinsen-Schwimmdecke ausgebildet, im weiteren Jahresverlauf nimmt ein Flutrasen des Flutenden Schwadens mit zahlreichen amphibischen Begleitarten wie Wasserfeder, Sumpf-Schwertlilie und Sumpf-Vergissmeinnicht den größeren Teil des Gewässergrundes ein. Ein weiteres Vorkommen des LRT 3150 besteht in dem angestauten Waldbach „Anningsbeek“. Der künstliche Teich mit Überlauf ist von einer sehr dichten Schwimmdecke der Kleinen Wasserlinse und submers mit der Kanadischen Wasserpest besiedelt. Weitere Uferpflanzen kommen aufgrund der Beschattung mit Schwarzerle und dem schwankenden Wasserstand nicht vor. Im gesamten FFH-Gebiet finden sich etliche ehemalige Teiche, die allerdings durch Öffnung der Dämme keine Stillgewässer mehr sind. Beeinträchtigungen und Nutzungen im Gebiet Beide Kleingewässer sind durch ihre Lage im Wald gut gegen Stoffeinträge geschützt. Eine Nutzung findet nicht (mehr) statt. Der Bewertungsparameter „Beeinträchtigung“ wird deshalb in beiden Fällen mit „A“ (hervorragend) eingestuft. Bewertung Der Gesamterhaltungszustand des temporären Kleingewässers im Mischwaldbestand ist gut („B“). Das künstlich angestaute Gewässer wird insgesamt aufgrund fehlender submerser Vegetation mit „C“ bewertet. LRT 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Definition und Standort Der LRT umfasst natürliche und naturnahe Fließgewässer oder Fließgewässerabschnitte mit untergetauchter oder flutender Wasservegetation vom Typ des Callitricho-Batrachion oder Ranunculion fluitantis bzw. mit flutenden Wassermoosen oder Rotalgen einschließlich Ufervegetation. Neben der Unterwasservegetation muss eine zumindest im überwiegenden Teil naturnahe Ufer und Gewässersohlenstruktur vorhanden sein. Unterwasservegetation kann natürlicherweise aufgrund von Beschattung auch fehlen. Im FFH-Gebiet lassen sich 11 Teilflächen mit einer Fläche von 5,61 ha dem LRT 3260 zuordnen. Habitatstruktur und Arteninventar Bei den Vorkommen des LRT 3260 handelt es sich um naturnahe Oberläufe und Quellbereiche kleinerer Waldbäche in der Stauchmoräne. Sie fließen meist in einem Kerbtal und besitzen einen sandig-kiesigen Gewässergrund. Aufgrund ihrer Lage im Wald (meist Buchenwald) besitzen die Bäche kaum flutende oder amphibische Vegetation. Lediglich an einigen lichteren Stellen und am Rand des FFH-Gebietes, wo die Bäche durch Grünland fließen, findet sich fließgewässertypische, flutende Vegetation mit Berle oder Bachbunge. 18 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Alle Bäche durchfließen verschieden große quellige Bereiche, die zum Teil sehr naturnah mit Brunnenkresse und Milzkraut besiedelt sind. Auch typische Eschen-Quellwälder bilden abschnittsweise die Ufervegetation. In weiten Teilen besitzen die Bäche einen natürlichen, geschwungenen Lauf mit zahlreichen Steinen, kleineren Sandbänken sowie Steil- und Flachufern. Oft findet sich viel Totholz (teilweise große Stämme) im und am Gewässer. Beeinträchtigung und Nutzung im Gebiet Im Bereich des FFH-Gebietes kommt es lediglich zu minimalen Beeinträchtigungen des Lebensraumtyps durch menschliche Eingriffe. Das Bachufer des ganz im Osten des FFHGebietes verlaufenden Gewässers wird stellenweise stark durch Tritt geschädigt, da dort Rinder Zugang zum Bach haben. Im zentralen Bereich der Kühlung quert die Landesstraße L11 zwei Teilvorkommen des LRT 3260. Dort sind die Bachläufe für ca. 15 m verrohrt. Außerdem gibt es mehrere kleinere Querungen von Waldwegen mit kurzen Verrohrungen oder Durchlässen. An einigen Teilvorkommen gibt es Reste ehemaliger angestauter Teiche, die aber bis auf einen (siehe LRT 3150) nicht mehr in Funktion sind. Bewertung Die Bäche in der Kühlung sind größtenteils als sehr naturnah einzustufen. Aufgrund fehlender Strukturgütekartierungsdaten erfolgte die Bewertung des Parameters „Habitatstrukturen“ in den meisten Fällen fachgutachterlich. In der überwiegenden Zahl der Teilvorkommen kann ein „hervorragender“ Zustand („A“) des Parameters „Habitatstrukturen“ festgestellt werden. Die Bewertung des Parameters „Arteninventar“ wurde in der Regel auch fachgutachterlich korrigiert, da lebensraumtypische Arten (flutende Vegetation) natürlicherweise aufgrund der Beschattung nicht vorhanden sind. Das Vorkommen von gut ausgebildeten Quellfluren rechtfertigt in vielen Fällen die Bewertung des Parameters „Arteninventar“ mit „A – hervorragend“. Insgesamt konnten so sechs Vorkommen des LRT mit „A – hervorragend“ und fünf Vorkommen mit „B –gut“ bewertet werden. Weitere maßgebliche Bestandteile Gewässerrandstreifen, die freigehalten werden von Bewirtschaftung und Dünger gelten über die Lebensraumtypengrenzen hinaus als bedeutsam für den Erhaltungszustand der Fließgewässer des Gebietes. Dies betrifft ausschließlich die Offenlandbereiche des FFHGebietes. I.3.2 Habitate der Arten des Anhangs II Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Bearbeitung der Managementplanung keine signifikanten Vorkommen der Anhang II-Arten ermittelt. 19 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 FFH-RL ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren, der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der Arten (Anhang IV) erfolgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern gebietsunabhängig und flächendeckend. Es werden nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die drei Erhaltungszustandskategorien: „günstig“, „ungünstig - unzureichend“, „ungünstig - schlecht“ unterschieden (vgl. Doc.Hab-04-03/03-rev.3). Die Arten des Anhangs IV werden nicht im Zuge der Managementplanung erfasst und bewertet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet werden, um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV-Arten verursacht werden. Tabelle 8: Vorkommen von Arten des Anhangs IV 1 2 3 Art (EU-Code und deutscher Name) Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil, Lage im Gebiet) Bemerkungen 1203, Laubfrosch 200m östlich vom FFH-Gebiet in einem Soll Nachweis 1994 mit 10 Tieren (rufende Männchen) 20 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes I.5.1 Defizitanalyse / Schutzobjektsbezogene Erhaltungsziele In der Defizitanalyse wird geprüft, ob oder inwieweit die Erhaltungsziele aktuell erreicht bzw. nicht erreicht werden. Bei dieser Prüfung wird der Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt – für das FFH-Gebiet gilt der Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit der Übergabe der SDB – mit dem aktuellen Zustand verglichen. Es werden die Ergebnisse der Bewertung herangezogen. Hieraus leiten sich das Erfordernis der Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung sowie die Formulierung möglicher Maßnahmen zugunsten des angestrebten Erhaltungszustandes ab. Die dabei definierten Zeiträume 2018 und 2024 orientieren sich an den Berichtspflichten gemäß Art. 17 Abs. 1 FFH-Richtlinie. Alle signifikanten LRT und Habitate von Arten sind durch die Festlegung und Durchführung von Maßnahmen (Schutz, Pflege oder Nutzung) hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes und der Flächenausdehnung zu erhalten (Erhaltungsziele). Verschlechtert sich ein „günstiger“ Zustand zum Referenzzeitpunkt zu einem aktuell „ungünstigen“ Zustand, ergeben sich (zwingende) Wiederherstellungsziele. Letztgenannte unterliegen dabei jedoch einer Plausibilitätsprüfung (siehe Tabelle 9). In dieser ist zu prüfen, ob eine formal ermittelte Verschlechterung auf einer reellen Verschlechterung des Lebensraumes / Habitates bzw. einem Flächenverlust beruht oder ob ein wissenschaftlicher Fehler vorliegt. Nur bei einem nachweisbarem Flächenverlust bzw. einer Verschlechterung zu einem „ungünstigen“ Zustand hin werden Wiederherstellungsziele abgeleitet. Ist eine Wiederherstellung auf Gebietsebene offensichtlich unmöglich, werden keine Wiederherstellungsziele festgelegt. Wiederherstellungsziele auf Gebietsebene beziehen sich grundsätzlich nur auf den Flächenanteil, der notwendig ist, um eine Einstufung in den „günstigen“ Erhaltungszustand zu erreichen. Für LRT oder Arten im „ungünstigen“ Zustand sind für diejenigen vorrangige Entwicklungsziele (vE) festzulegen, die eine „besondere Bedeutung“ aufweisen. Für diese sind auch bei einem „günstigen“ Erhaltungszustand („B“) die Möglichkeiten von Entwicklungsmaßnahmen (zu „A“ = „hervorragend“) zu prüfen. Weitere (wünschenswerte) Entwicklungsziele (wE) sind nachrangig (Maßnahmen sind nach Zweckmäßigkeit und Aufwand durchzuführen). Für LRT oder Arthabitate mit Erhaltungszustand „A“ auf Gebietsebene sind keine Entwicklungsziele festzulegen. 21 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Tabelle 9: Plausibilitätskontrolle EU-Code (Status) Erhaltungs- Erhaltungszustand zustand Bemerkung SDB ermittelt 3150 B C Im Rahmen der aktuell durchgeführten Erfassungen des LRT 3150 konnten von den sieben im Gebiet gemeldeten Kleingewässern nur zwei bestätigt werden. Ein Vergleich mit Luftbildern verschiedener Jahre (2002, 2004, 2005) ergab, dass der Verlandungsprozess dieser Gewässer zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (2004) schon so weit fortgeschritten war, dass eine Ansprache der Biotope als LRT 3150 sehr wahrscheinlich bereits damals nicht möglich war. So erklärt sich die Reduktion der LRT-Fläche auf 0,2 ha. Es sind demnach für den LRT 3150 keine Wiederherstellungsziele festzulegen. Die Abweichung des Erhaltungszustandes zwischen SDB (2004) und aktuellem Zustand basiert vermutlich auf unterschiedlichen Bewertungskriterien bei der Ausweisung der LRT, da damals nicht nach dem aktuellen Bewertungsschema vorgegangen wurde. Erhaltungsziele 3260 B B Auf Grundlage der Gebietsbegehungen wurde den Fließgewässern ein sehr guter natürlicher Zustand ohne Beeinträchtigungen zugewiesen, Einige Teilflächen konnten fachgutachterlich mit „A“ in ihrer Bewertung korrigiert wurden. Die Abweichung der Flächengröße ist auf methodische Fehler bei der Ausweisung der LRT-Flächen und fehlende Detailkenntnis zurückzuführen. Erhaltungsziele 22 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Tabelle 10: Aktueller sowie anzustrebender Erhaltungszustand der LRT und schutzobjektbezogene Erhaltungsziele 1 2 3 4 5 6 LRT Code Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt laut SDB aktueller Erhaltungszustand angestrebter Erhaltungszustand, kurzfristig bis 2018 angestrebter Erhaltungszustand, mittelfristig bis 2024 langfristig erreichbarer Erhaltungszustand B (35,4 %) B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) C (64,6 %) C (Erhalt) C (Erhalt) C (Erhalt) A* (41,4 %) A (Erhalt) A (Erhalt) A (Erhalt) B (58,6 %) B (Erhalt) B (Erhalt) B (Erhalt) 3150 3260 B B „*“- fachgutachterlich als A eingestuft Für den LRT 3150 müssten aufgrund des ungünstigen Erhaltungszustandes ( C ) wünschenswerte Entwicklungsziele festgelegt werden. Das Defizit des mit „C“ bewerteten Kleingewässers besteht aber vor allem in der spärlichen Besiedlung mit Makrophyten und fehlenden Habitatstrukturen. Aufgrund der Beschattung (Lage im Wald) und seines Charakters als kleiner Stauteich ist hier keine Entwicklung möglich. 1.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele Die funktionsbezogenen Erhaltungsziele werden im Folgenden für die zu untersuchenden LRT auf Basis der Defizitanalyse formuliert. Entsprechend erfolgt eine Differenzierung in Sicherung des Status-quo (S = Schutz, N = Nutzung, P = Pflege), Wiederherstellung (W), vorrangige und wünschenswerte Entwicklung (vE und wE). 23 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Tabelle 10 Funktionsbezogene Erhaltungsziele der LRT 1 2 3 4 5 6 Schutzobjekt Erhaltungsziel Art des Zieles Fläche [ha] Ortsbezeichnung / Teilfläche Bemerkung 3150 3260 24 Erhalt des Gewässers mit seiner natürlichen Trophie S 0,2 alle Gewässer des LRT 3150 - Erhalt naturnaher Uferstrukturen S 0,2 alle Gewässer des LRT 3150 - Erhalt naturnaher, strukturreicher und durchgängiger Fließgewässerabschnitte S 5,61 alle Gewässer des LRT 3260 - Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ Literatur INSTITUT BIOTA GMBH (2000): Ausführungsplanung: „Ökologische Sanierung Wittbeck: Umbau von zwei Durchlässen im Oberlauf, Gestaltung eines offenen Bachlaufes im Mündungsbereich.“ INSTITUT BIOTA GMBH (2004):„Gewässerentwicklungsplan Renaturierungskonzepts Wittbeck“, 14.09.2004“ Fulgenbach in Ergänzung des CAMPINGPARK KÜHLUNGSBORN GMBH (2016): Informationen zu Campingplätzen in Kühlungsborn. Abrufbar unter: http://www.topcamping.de/. Stand:10.Oktober 2016 LUNG HEFT 1/2015, TAGUNGSBAND UND EXKURSIONSFÜHRER, 79. Tagung Norddeutscher Geologen (2015): Informationen zur Morphologie und Entstehungsgeschichte Kühlung. abrufbar unter: http://www.lung.mvregierung.de/dateien/ngt_boerner_et_al_e1_warnowtal_ostseekueste_rerik.pdf, Stand:11.Januar 2017 LUNG M-V (2016a): Naturräumliche Gliederung M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter: www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 15. September 2016 LUNG M-V (2016b): Geologie in M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern; Abrufbar unter: www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 06. September 2016 LUNG M-V (2016c): Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Mecklenburg-Vorpommern. Stand Dezember 2015 – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern; Abrufbar unter: http://www.fis-wasser-mv.de/kvwmap/index.php. Stand: 27. Oktober 2016 LUNG M-V (2016d): Grundwasserabfrage M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter: www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 12. Oktober 2016 LUNG M-V (2016e): Abfrage zur Rohstoffgewinnung M-V: Kartenportal Umwelt MecklenburgVorpommern. Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter: www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 19. Oktober 2016 LUNG M-V (2017a): Grundwasserabfrage M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Stand Mai 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern; Abrufbar unter: www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 02. Februar 2017 LUNG M-V (2017b): Abfrage Landschaftsbildbewertung M-V: Kartenportal Umwelt MecklenburgVorpommern. Stand Mai 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter: www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 03. Februar 2017 MLUV M-V (2008): FFH-Gebiet DE 2039-301 „Kühlung“ – Managementplan Teilbereich Wald – 01. Mai 2008. – MLUV M-V – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern; bearbeitet durch die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin; 50 S. SIS (2016): Siedlungsstruktur in Gemeinden. SIS – Online. Statistisches Informationssystem. Abrufbar unter: http://sisonline.statistik.m-v.de/. Stand: 27. Oktober 2016. TOURISTIK-SERVICE KÜHLUNGSBORN GMBH, Kühlungsborn (2016): Übernachtungszahlen und Bettenverfügbarkeiten, Abrufbar unter: https://www.kuehlungsborn.de/service/ueber-unstsk/fakten-und-zahlen.html, Stand: 07. April 2016 25 Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“ ZWECKVERBAND KÜHLUNG (2009): Informationen http://www.zvk-dbr.de, Stand: 25.Oktober 2016 zur Gewässerunterhaltung, Abrufbar unter: Travel Charme Ostseehotel Kühlungsborn (2016): Informationen zu Übernachtungszahlen und Bettenverfügbarkeiten, Abrufbar unter: http://www.travelcharme.com/hotels/ostseehotel/ostseehotel-wellness/ostseehotelwandern.html#c5519, Stand: 26. Oktober 2016 WBV HELLBACH- CONVENTER NIEDERUNG (2016): Informationen zu Unterhaltungsmaßnahmen Wasser- und Bodenverband Hellbach Conventer Niederung, schriftl. Mitteilung vom 09.05.2016 WBV HELLBACH- CONVENTER NIEDERUNG (2017): Informationen zur Fließgewässerordnung - Wasserund Bodenverband Hellbach Conventer Niederung, mündl. Mitteilung vom 12.01.2017 Gesetze und Verordnungen LSG-VO (2000): Verordnung des Landrates des Landkreises Landschaftsschutzgebiet "Kühlung”, vom 22.März 2000 26 Bad Doberan über das