Managementplan Kühlung - Staatliche Ämter für Landwirtschaft und

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Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
Managementplan
für das FFH-Gebiet DE 1836-302
Kühlung
Europäische Union
Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums
Dieses Projekt wurde im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den
ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 unter Beteiligung
der Europäischen Union und des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz, erarbeitet.
Dieses Projekt ist kofinanziert aus Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
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Impressum
Auftraggeber:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Telefon (0381) 331670 ● Fax (0381) 33167 799
http://www.stalu-mv.de/staeun/
E-Mail: [email protected]
Auftragnehmer:
Institut biota GmbH
Nebelring 15
18246 Bützow
Telefon: (038461) 9167-0
Telefax: (038461) 9167-50
Internet: www.institut-biota.de
E-Mail: [email protected]
Bearbeitung:
Dr. Volker Thiele
Dipl.-Ing. Stephan Renz
M. Sc. Diana Sonnenburg
Dipl.-Landschaftsökologe Stefan Goën
M. Sc. Manja Knauthe
Dipl. Biol. Jens Niederstrasser
Assessor Bodo Degen
Dipl. Ing. (FH) Doreen Kasper
Dipl. Ing (FH) Matthias Grothe
Dipl. Biol. Christin Tralau
Rostock, im Februar 2017
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................... II
I. Teil Grundlagen ................................................................................................................. 2
I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung .................................................................................. 2
I.1.1
Grundlagen .......................................................................................................... 2
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen ........... 8
I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft ....................................................... 12
I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 .................................14
I.2.1
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I
FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000.................................................. 14
I.2.2
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-RL für
das europäische Netz Natura 2000 .................................................................... 15
I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile ..........................................16
I.3.1
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I ............................................................. 16
I.3.2
Habitate der Arten des Anhangs II...................................................................... 19
I.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.....................................................................20
I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes .............................................................21
I.5.1
Defizitanalyse / Schutzobjektsbezogene Erhaltungsziele ................................... 21
1.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele ................................................................... 23
II. Teil Maßnahmenplanung................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.
II.1 Beschreibung der Maßnahmen ............................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
II.1.1 Festlegung
der
erforderlichen
Erhaltungsund
Wiederherstellungsmaßnahmen ..................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Literatur ................................................................................................................................ 25
I
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Abkürzungsverzeichnis
EHZ
Erhaltungszustand
EW
Einwohner
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
FFH
Flora- Fauna- Habitat
FFH-RL
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.1992 zur Erhaltung der
natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, geändert durch
die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlamentes und
des Rates vom 29. September 2003 (Abl. EU Nr. L 284 S. 1)
FGSK
Fließgewässerstrukturgütekartierungl
LAV
Landesanglerverband
LAWA
Länder- Arbeitsgemeinschaft Wasser
LRT
Lebensraumtyp (nach Anhang I der FFH-Richtlinie)
LSG-VO 2000
Landschaftsschutzgebietsverordnung 2000
LUNG M-V
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern
MBS
Machbarkeitsstudie
MLUV
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
NatSchAG M-V
Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern
NMKZ
Wasserkörper-Maßnahmennummer
OW
Oberflächenwasser
RREP MM
Regionales Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg
SDB
Standarddatenbogen
WBV
Wasser- und Bodenverband
WRRL
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), geändert durch
Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. November 2001 (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1)
II
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Zusammenfassung
Das FFH-Gebiet „Kühlung“ (DE 1836-302) mit einer Größe von 521 ha ist Bestandteil des
gleichnamigen Höhenzuges südlich von Kühlungsborn.
Im Rahmen der Aktualisierung des Standarddatenbogens 2015 wurden an die Europäische
Kommission für das FFH-Gebiet fünf Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-RL
(inklusive 3 Wald-LRT) gemeldet. Arten des Anhangs II der FFH-RL sind nicht aufgeführt.
Die vorkommenden Offenlandlebensräume umfassen die Lebensraumtypen 3150 „Natürliche
eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ des Magnopotamion oder Hydrochariton“ und
3260 „Fließgewässer der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitricho- Batrachions“.
Der LRT 3150 wird für 2 Kleingewässer bestätigt. Der Erhaltungszustand wird als „mäßig bis
durchschnittlich“ bewertet. Für den LRT 3260 wird der Erhaltungszustand aus heutiger
fachgutachterlicher Sicht insgesamt mit „gut“ bewertet. Ein großer Anteil der kleinen
Quellbäche wird sogar als „hervorragend“ eingestuft.
Als Erhaltungsziele werden im Zuge der Managementplanung grundsätzlich die Sicherung
der naturnahen Zustände formuliert
1
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I. Teil Grundlagen
I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung
I.1.1
Grundlagen
Name, Größe und Lage des FFH-Gebiets
Das FFH-Gebiet „Kühlung“ (DE 1836-302) ist 521 ha groß und liegt im Landkreis Rostock.
Der Name ist abgeleitet von dem Begriff „Kuhlen“, welcher starke Zerklüftungen umschreibt.
Die zuständigen Ämter sind das Amt Neubukow- Salzhaff mit der Gemeinde Bastorf, das
Amt Bad Doberan- Land mit den Gemeinden Wittenbeck und Steffenshagen sowie die amtsfreien Gemeinden Stadt Kühlungsborn und Stadt Kröpelin. Das Gebiet wird durch die Ortschaften Bastorf im Nordwesten und Steffenshagen im Südosten begrenzt. Vorherrschende
Lebensraumtypen sind Laub- und Nadelwälder. Für diese erfolgt die Managementplanung
gesondert im Waldmanagementplan. Weitere Elemente im FFH-Gebiet sind
Gewässerstrukturen wie die Wittbeck, der Mechelsdorfer Bach und die Flaslandbeek als
prägende Fließgewässer. Die Kleingewässer des LRT 3150 komplettieren die
Lebensraumtypstruktur des Gebietes.
Naturräumlich betrachtet liegt die Kühlung in der Landschaftszone „Ostseeküstenland“,
welche sich entlang der Ostseeküste ca. 10 bis 15 km in das Landesinnere zieht und ein
küstenfeuchtes Klima aufweist. Der Abschnitt zwischen Wismar und Bad Doberan bildet die
Großlandschaft „Nordwestliches Hügelland“, wobei der östlichste Bereich zwischen Bad
Doberan, Kröpelin und Kühlungsborn der Landschaftseinheit „Kühlung“ entspricht. Das
gleichnamige Landschaftsschutzgebiet erstreckt sich von Rerik bis nach BörgerendeRethwisch und Hohenfelde. (LUNG M-V 2016a)
Das FFH-Gebiet selbst wird von engen Tälern und steilen Anstiegen dominiert. Mit 129,7 m
Höhe befindet sich im südöstlichen Bereich der Kühlung die höchste Erhebung
(Diedrichshäger Berg). Diese zählt neben den Helpter Bergen mit 179 m und den Ruhner
Bergen mit 176 m zu den größten Höhenzügen in Mecklenburg-Vorpommern. Ihre
geographische Entstehung geht auf die letzte große Eiszeit vor ca. 15.600 Jahren zurück,
aus der die Kühlung als Stauchendmoräne mit engen Tälern und steilen Anstiegen
hervorgegangen ist.
Die Abbildung 1Abbildung 1 zeigt eine Übersicht des FFH-Gebietes „Kühlung“.
2
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Abbildung 1: Lage des FFH-Gebietes DE 1836-302 „Kühlung“
3
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Geologie und Wasserhaushalt
Die Kühlung ist maßgeblich durch eiszeitliche Prozesse geformt. Tektonisch auffällig ist die
Teilung der Höhenzüge „Diedrichshäger Berge“ und „Ivendorfer Höhen“ durch die „Kröpeliner
Mulde“ in Form eines tiefen Tales. Durch kräftigen Oberflächenabfluss im Zuge der letzten
Eiszeit sind am Nordosthang einige tiefe Täler entstanden. Die charakteristischen glazialen
Untergründe des Höhenzuges gingen aus den letzten beiden Eiszeiten hervor. Sie umfassen
zwei vorherrschende glaziale Deformationstypen. Hierzu gehören zum einen die
Stauchendmoräne, die in der letzten Eiszeit entstanden ist und zum anderen die
Schollenstapel, die aus der Saaleeiszeit hervorgegangen sind. Diese dominieren vor allem
im östlichen Teil. (LUNG HEFT 1/2015, TAGUNGSBAND UND EXKURSIONSFÜHRER)
Zwei Relikte der Eiszeiten, die laut Angaben des LUNG zu gesetzlich geschützten Findlingen
zählen, befinden sich im Tal der Cubanze südlich vom Kalkberg bzw. westlich der
Verbindungsstraße Jennewitz-Kühlungsborn. Der 111,8m hohe Kalkberg ist als
Flächennaturdenkmal ausgewiesen. (LUNG M-V 2016b)
Die Morphologie des Höhenzuges Diedrichshäger Berge wird geologisch von zahlreichen
Sandflächen und an den Nordosthängen auch von Tonbereichen dominiert. Es herrschen
Höhen von bis zu 100 m über NN vor, welche in Richtung Ostsee hin abfallen (INSTITUT
BIOTA 2004). Als vorherrschende Bodentypen sind Sand-/Kies- und Lehm- Braunerden sowie
Parabraunerden und Kolluvialerden zu nennen, die unter geringem Wassereinfluss stehen.
In den Ivendorfer Höhen sind Geschiebemergelvorkommen an der Oberfläche dominant.
Sowohl im östlichen Teil des Gebietes, als auch im westlichen herrscht
Geschiebelehmmosaik vor. Der Übergangsbereich über Wichmannsdorf ist durch ein SandTon-Mosaik gekennzeichnet. Im gesamten FFH-Gebiet herrscht ein küstenfeuchtes Klima
des Großklimabereiches „sigma“ vor. Der durchschnittliche Jahresniederschlag liegt bei
687 mm und wurde an einer Station in Kühlungsborn gemessen. (MLUV M-V 2008; LUNG
M-V 2016b)
Fließgewässer
Ein nach der WRRL berichtspflichtiges Fließgewässer ist der Mechelsdorfer Bach
(NMKZ 1000) im westlichen Bereich des FFH-Gebietes. Dieser ist der Flussgebietseinheit
Warnow/Peene zugeordnet und fließt in Richtung Ostsee. Das zugehörige Planungsgebiet
nach WRRL heißt Küstengebiet West (WRRL-Steckbrief).
Der Mechelsdorfer Bach verläuft von Wichmannsdorf zunächst nordwestlich über Bastorf
und Mechelsdorf bis er südlich von Rerik in das Salzhaff mündet. Es handelt sich hierbei um
einen kiesgeprägten Bach (LAWA-Typ 16), der jedoch in Teilen auch Sand- und Lehmprägungen aufweist (LAWA-Typ 14).
Zur Mündung hin ist zunehmend der Brackwassereinfluss der Ostsee sichtbar (Typ 23). Das
Gewässer gilt als erheblich verändert. So wurden die biologischen Qualitätskomponenten
und die Ökologie mit „unbefriedigend“ bewertet, ebenso wie die hydrologischen und
physikalisch- chemischen Qualitätskomponenten, denen ein nicht guter Zustand bescheinigt
wird. Chemisch ist vor allem ein erhöhter Gesamtphosphorgehalt problematisch. Der
Orthophosphatgehalt ist zwischen den Jahren 2007 und 2013 weiter angestiegen.
4
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Laut des Wasserkörper-Steckbriefes sind folgende Belastungen für den Mechelsdorfer Bach
zu nennen:








Gewässerausbau,
Staubauwerke,
Drainagen und tiefe Grundwasserleiter,
Landwirtschaft (Versickerung/Erosion/Ableitung/Drainagen/Aufforstung),
Abflussregulierung,
Andere Belastungen,
Landentwässerung,
Diffuse Quellen.
Auswirkungen dieser Beeinträchtigungen sind zum Einen die Eutrophierung des Gewässers
durch einen zu hohen Nährstoffeintrag sowie die Verunreinigung des Wassers durch Schadstoffe und zum Anderen die Veränderung der Gewässermorphologie und damit einhergehend die Veränderung von Habitaten.
Der Bereich des Mechelsdorfer Baches, der sich innerhalb des FFH-Gebietes befindet, wird
nach FGSK mit der Güteklasse 2 (gut) bis 3 (mäßig) beurteilt. Die Abschnitte sind teilweise
recht naturnah, teilweise verlaufen sie im verfallenden Regelprofil. Insgesamt wird die Beeinträchtigung durch landwirtschaftliche Nutzung in diesen Bereichen verhältnismäßig gering
sein, da beidseitig zumeist Laubwald ansteht.
In Tabelle 1 sind die im Zeitraum 2016 bis 2021 von der Bewirtschaftungsplanung
vorgesehenen Maßnahmen für das genannte Gewässer dargestellt.
Tabelle 1: Geplante Maßnahmen für den Mechelsdorfer Bach zur Umsetzung der Ziele der WRRL im
Zeitraum 2016 bis 2021 (LUNG M-V 2016c)
Maßnahmennummer
NMKZ-1000_M01
Reduzierung
Stickstoffeinträge
Maßnahmentyp / Bezeichnung



Reduzierung der
Stickstoffeinträge aus der
Landnutzung
S0117 EF06 BUND Vorschläge Maßnahmen
Reduzierung
Nährstoffeinträge Drainteiche,
Dränmangement
Maßnahmen-Typ



NMKZ-1000_M07
Ursachenermittlung
Phosphatbelastung


Ursachenermittlung der
Phosphatbelastung
S0117 EF10 BUND –
Ausweitung Untersuchungen,
Ortskenntnisse einbringen

31: Maßnahmen zur
Reduzierung der
Nährstoffeinträge durch
Drainagen aus der
Landwirtschaft
30: Maßnahmen zur
Reduzierung der
auswaschungsbedingten
Nährstoffeinträge aus
der Landwirtschaft (OW)
29: Sonstige Maßnahmen
zur Reduzierung der
Nährstoff- und
Feinmaterialeinträge aus
der
Landwirtschaft
508: Konzeptionelle
Maßnahme; Vertiefende
Untersuchungen und
Kontrollen
5
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Maßnahmennummer
Maßnahmentyp / Bezeichnung
Maßnahmen-Typ
NMKZ-1000_M08
Studie Potential

Ermittlung des guten
ökologischen Potentials und
Ableitung von erforderlichen
Maßnahmen

501: Konzeptionelle
Maßnahme; Erstellung von
Konzeptionen / Studien /
Gutachten
NMKZ-1000_M09
Umsetzung
Maßnahmen MBS

Umsetzung der Maßnahmen
aus der MBS 2014
S0117 EF02 BUND Maßnahmen nicht
ausreichend, Verbindung mit
touristischen Maßnahmen der
Region fehlt
S0117 EF03 BUND Überprüfung der Einstufung
HMWB
S0117 EF04 BUND –
Maßnahmenvorschläge guter
Zustand -u.a. Öffnung
Rohrleitung 1-3,
Neutrassierung
S0117 EF05 BUND - Öffnung
Rohrleitung 4
S0117 EF07 BUND Einbeziehung Durchlässe B36
und B38 Mechelsdorf

69: Maßnahmen zur
Herstellung der linearen
Durchgängigkeit an
sonstigen wasserbaulichen
Anlagen
71: Vitalisierung des
Gewässers (u.a. Sohle,
Varianz, Substrat)
innerhalb des vorhandenen
Profils
72: Habitatverbesserung
im Gewässer durch
Laufveränderung, Uferoder Sohlgestaltung
70: Initiieren/ Zulassen
einer eigen-dynamischen
Gewässerentwicklung inkl.
begleitender Maßnahmen









Weitere, WRRL-unabhängige Fließgewässer im FFH-Gebiet sind die Quellbereiche und
Oberläufe von zahlreichen in der Kühlung entspringenden Bächen (Flaslandbeek,
Niederhegener Bach, Cubanze, Wittbeck,Asbeck)
Im Jahr 2000 fand unterhalb des FFH-Gebietes eine ökologische Sanierung der Wittbeck in
Form von Rückbau von Stauanlagen und der Errichtung einer Fischaufstiegsanlage statt
(INSTITUT BIOTA GMBH 2000).
Fast alle im Gebiet gelegenen Gewässer befinden sich in Zuständigkeit des WBV.. Mit der
Waldgrenze endet die Zuständigkeit für das Gewässer 12/1 durch den WBV. Die
Unterhaltung ist durch den zuständigen Forstbetrieb zu gewährleisten. (WBV HELLBACHCONVENTER NIEDERUNG 2017)
Die Gewässerunterhaltung der Gewässer 2. Ordnung erfolgt zum Teil durch vom Wasserund Bodenverband Conventer Niederung beauftragte Firmen oder direkt durch Mitarbeiter
des Verbandes.
Außerhalb des Waldbereiches werden die Gewässer einmal jährlich entkrautet und die
Böschungen einseitig gemäht. Des Weiteren erfolgen in Einzelfällen Grundräumungen. Dies
geschieht aber außerhalb eines festen Turnus und nur bei hoher Dringlichkeit im
festgelegten Zeitraum von 15. Juli bis 31. März.
Je nach Notwendigkeit erfolgen im vom BNatschG inhaltlich fixiertem Zeitraum von 01.10.
bis 28.02. Gehölzschnitte. Außerhalb des Waldes werden die Gewässerabschnitte per
Handräumung in Stand gehalten und hinsichtlich ihrer Durchlässigkeit kontrolliert. Falls
6
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
notwendig, kann in diesem Zusammenhang auch eine Sedimententnahme erfolgen. (WBV
HELLBACH- CONVENTER NIEDERUNG 2016)
Standgewässer
Im Gebiet existieren sieben Kleingewässer zwischen 0,02 und 0,29 ha Flächengröße. Eines
der Kleingewässer befindet sich südlich von Kühlungsborn an der Grenze des FFHGebietes.. Ein weiteres Kleingewässer liegt in der Waldfläche nordwestlich von . An der
Kühlungsborner Chaussee gibt es zwei weitere Kleingewässerstrukturen. Im Osten des FFHGebietes an der Wald- und gleichzeitig Gebietsgrenze kommt ein länglich geformtes
Kleingewässer vor. Zwei weitere befinden sich 400 bzw. 800 m entfernt von Hundehagen,
wobei das nördlichere der Kleingewässer im Wald liegt und von einem kleinen
Fließgewässer gespeist wird. Nur zwei der Standgewässer gehören dem LRT 3150 an und
werden innerhalb dieses Dokumentes näher beschrieben.
Grundwasser
Die Grundwasserflurabstände belaufen sich im Großteil des Gebietes auf Werte über 10 m.
In einigen wenigen Gebietsabschnitten, wie z. B. nordwestlich von Wichmannsdorf, betragen
die Grundwasserflurabstände zwischen 2 m und 5 m. Im Ausläufer des FFH-Gebietes bei
Nieder Steffenshagen treten noch geringere Werte unter 2 m auf. Im östlichen Bereich der
Kühlung erfolgt eine jährliche Grundwasserneubildung in Höhe von 150 bis 200 mm, im
westlichen Teil sind die Werte geringfügig höher. Der Übergangsbereich ist durch Werte von
100 mm charakterisiert. Der chemische Grundwasserzustand im gesamten Gebiet wird als
gut eingestuft. (LUNG M-V 2017a)
Zu geplanten Bewirtschaftungsmaßnahmen liegen derzeit keine Informationen vor.
7
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen
Landwirtschaft
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des FFH-Gebietes bestehen fast ausschließlich aus Grünlandflächen. Vereinzelt sind auch kleinflächige Trockengrünlandabschnitte zu finden, welche sich an Waldflächen oder Bereiche von frischem Grünland
anschließen. Insgesamt ergibt sich somit eine Fläche von 104 ha Grünland, die zumeist extensiv bewirtschaftet wird. Eine Viehhaltung ist nur auf einer Weide nordöstlich von
Diedrichshagen nahe dem künstlich angestauten Kleingewässer des LRT 3150 vorhanden.
Die Mahd der Grünlandflächen erfolgt regelmäßig.
Ackerflächen sind im Umland des FFH-Gebietes großzügig vorhanden.
Da das FFH-Gebiet auch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, ergeben sich für die
landwirtschaftlich genutzten Flächen bestimmte Nutzungsauflagen (s. Kap. I.1.3).
Forstwirtschaft
Der überwiegende Teil der Forstflächen wird von Laubwäldern dominiert, welche von Mischbeständen und Nadelwäldern unterbrochen sind. Die dominierenden Laubwaldarten sind
Erle und Buche, aber auch Birken und Eichen sind zu finden. Der Nadelwald wird von den
vorherrschenden Baumarten Fichte, Lärche und Kiefer charakterisiert. Von insgesamt 487 ha
Waldfläche befinden sich ca. 151 ha in privater Hand, der übrige Teil ist in öffentlichem Besitz.
Jagd und Fischerei
Laut dem Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern
(LAV) sind in den Gewässern im Bereich des FFH-Gebietes keine Fischerei- und Angelaktivitäten bekannt.
Vereinzelt angeordnete Jagdhochstände auf den umliegenden Ackerflächen bzw. auf den
Grünlandflächen innerhalb des FFH-Gebietes sind Belege für Jagdaktivitäten im Gebiet.
Wasserwirtschaft
Die Unterhaltung der Entwässerungsgräben mit den zugehörigen Anlagen ist Aufgabe der
Wasser und Bodenverbände (WBV). Im Falle des FFH-Gebietes „Kühlung“ handelt es sich
um den Wasser- und Bodenverband „Hellbach- Conventer Niederung“ mit Sitz in Kröpelin.
Die Trinkwasser- und Abwasserversorgung im FFH-Gebiet wird durch den örtlichen
Wasserzweckverband (Zweckverband Kühlung) gewährleistet. Der Sitz des Betriebes befindet sich in Bad Doberan. Die Abwasserbehandlung erfolgt ebenfalls durch den oben
genannten Betrieb. Eine Kläranlage befindet sich im nahegelegenen Ort Jennewitz
(ZWECKVERBAND KÜHLUNG 2016).
8
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Tourismus und Erholung
Die Kühlung liegt zum größten Teil im vom RREP MM deklarierten Entwicklungsraum für
Tourismus, ragt aber mit der nordwestlichen Gebietskulisse auch in den Bereich eines
Tourismusschwerpunktraumes hinein.
Tourismusschwerpunkträume umfassen Gebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen
und naturräumlichen Gegebenheiten sowie ihrer Infrastruktur für Tourismus und Erholung
besonders eignen. In solchen Bereichen gilt es, diese für die touristische Erholung
freizuhalten und eine erhebliche Beeinträchtigung beispielsweise durch die Errichtung von
Energieanlagen zu verhindern.
Die Kühlung selbst verfügt über keine Übernachtungsmöglichkeiten und touristische Attraktionen, sondern ist lediglich durch Wanderwege erschlossen. . Dafür bieten nahezu alle um
die Kühlung gelegenen Ortschaften touristisch vielfältige Angebote. Insbesondere der an der
Küste gelegene Ort Kühlungsborn (1,5 km entfernt) spielt eine große Rolle für die
touristische Erschließung, da sich hier Beherbergungs- sowie Aktivitätsangebote
konzentrieren. Sowohl zahlreiche Hotels, als auch Ferienwohnungen und Pensionen sind
hier vorhanden. Weiterhin existieren zwei Campingplätze an der Grenze zum FFH-Gebiet in
folgenden Ortschaften:


Kühlungsborn (Campingpark Kühlungsborn),
Wittenbeck (Wohnmobilstellplatz Sanddornstrand)
Ein 12 ha großer Campingplatz mit 550 Stellplätzen befindet sich am Westrand von Kühlungsborn (CAMPINGPARK KÜHLUNGSBORN GMBH 2016). Ein weiterer Campingplatz, der aber
nur 100 Stellplätze umfasst, ist in Wittenbeck ansässig. Obwohl sich die Campingplätze
außerhalb des FFH-Gebietes befinden ist der touristische Einfluss nicht zu unterschätzen.
Auch das innerhalb der Kühlung liegende Waldgebiet wird von den Touristen zu
Erholungszwecken stark frequentiert.
Die unmittelbare Nähe des FFH-Gebietes zur Küste trägt gravierend zu der touristischen
Entwicklung bei. Seit der Fertigstellung der A 20 zeigt sich in Kühlungsborn ein drastischer
Besucheranstieg in Verbindung mit einer hohen Anzahl an Übernachtungen. So kam es
innerhalb der letzen 10 Jahre nahezu zu einer Verdopplung der Übernachtungszahlen, die
mit einer durchschnittlichen Besuchsdauer von 4 bis 6 Tagen einhergehen. In 163 Beherbergungsbetrieben stehen 18.000 Betten zur Verfügung (TOURISTIK-SERVICE KÜHLUNGSBORN
GMBH 2016). Weitere Übernachtungsmöglichkeiten bestehen in Wittenbeck in Form von
zwei Hotels und einer Pension. Darüber hinaus gibt es in den Orten Bastorf, Wichmannsdorf
etc. weitere Herbergen in Form von Pensionen oder Ferienwohnungen.
Als besondere touristische Angebote der kleineren Ortschaften um die Kühlung sind Reiten,
Radwandern und speziell in Wittenbeck auch das Golfen zu nennen. Wittenbeck und Kühlungsborn sind vor allem auch als Strand- und Badeorte bedeutsam.
Ausgewiesene Reit- und Radwege gibt es nicht.
Es ist festzustellen, dass das FFH-Gebiet Kühlung aufgrund der Nähe zu touristischen Knotenpunkten wie dem Leuchtturm in Bastorf oder Kühlungsborn als Küstendomizil mit vielen
Attraktionen durchaus eine infrastrukturell bedeutende Rolle einnimmt.
9
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Tabelle 2: Erholungsnutzungen nahe dem FFH- Gebiet „Kühlung“
Nutzungsart
Ort
Reiten
Wittenbeck
Surfen, Kiten, Boarden
Kühlungsborn Strand
Badetourismus
Strand Kühlungsborn
Strand Wittenbeck
Golf
Wittenbeck
Tabelle 3: Ausgewiesene Wanderrouten in Kühlungsborn und Umgebung (TRAVEL CHARME HOTEL
GMBH 2016)
Ausgewiesene Nutzung
Beschreibung
9 km- Route: Bastorf- Bastorfer Landweg- Wichmannsdorfer HolzWichmannsdorf- Bastorf
Wanderwege
20 km- Route: Bastorf- Kühlungsborn- Klein Bollhagen- WittenbeckWichmannsdorf- Bastorf
21 km- Route: Bastorf- Wichmannsdorf- Nieder SteffenshagenWittenbeck- Doberaner Landweg- Bastorfer Landweg- Bastorf
Siedlung, Industrie und Gewerbe
Industrie und Gewerbe
Eine industrielle Nutzung ist innerhalb des FFH-Gebietes nicht vorhanden.
Siedlungsstruktur
Im Bereich des FFH-Gebietes befindet sich die Ortschaft Jennewitz. Im näheren Umfeld
befinden sich die in Tabelle 4 genannten Städte und Gemeinden bzw. Dörfer.
Tabelle 4: Siedlungen in der näheren Umgebung des FFH-Gebietes (SIS 2016)
Gemeinde
Fläche [km²]
Bevölkerungsdichte
2
[EW/ km Gesamtfläche]
Bevölkerungszahl
Gemeinde Kühlungsborn
16,18
483
7.825
Gemeinde Wittenbeck
9,94
82
813
Gemeinde Bastorf
24,39
41
1.007
Gemeinde Steffenshagen
9,32
53
494
Charakteristisch für die Umgebung im Bereich der Kühlung sind kleine Dörfer mit niedrigen
Einwohnerzahlen sowie geringem Besiedlungsgrad, welcher eine kleine Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs-, Verkehrs- und Freiflächen im Vergleich zur Gesamtfläche impliziert. Das nördlich des FHH- Gebietes gelegene Kühlungsborn verfügt in dem sonst ländlich geprägten Raum über eine Konzentrationswirkung.
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Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Verkehrsinfrastruktur
Eine Auflistung der Straßen innerhalb des FFH-Gebietes ist der Tabelle 5 zu entnehmen.
Tabelle 5: Verkehrsverbindungen innerhalb des FFH-Gebietes „Kühlung“
Straßenart
Lage
Belag
Breite
Vermutetes
Verkehrsaufkommen
Bastorfer Landweg, Zuwegung BastorfHohen Niendorf
Asphalt
1 -spurig
gering
Zuwegung Wichmannsdorf
Asphalt
1 ½ bis 2spurig
gering
Asphalt
2 -spurig
mittel
Asphalt
1-spurig
mittel
Verbindung
Reriker
Kühlungsborn-Wittenbeck
Chaussee-
Verbindung Jennewitz-Wittenbeck L11
Im Gebiet und im nahen Umkreis sind vielfach Ortsverbindungen und Verkehrsführungen
innerhalb von Ortschaften vorhanden. Eine überdurchschnittlich starke Nutzung dieser Wege
ist nicht zu erwarten, auch wenn von einem stärkeren Verkehrsaufkommen in der touristischen Hauptsaison auszugehen ist. Vor allem die L11 wird in dieser Zeit vermehrt genutzt .
Dieser kann eine Zerschneidungswirkung zugeschrieben werden. Zusätzlich werden
Wirkzonen für Straßen bestimmter Ordnung festgelegt. Diese sind wie folgt verteilt:
Autobahn
 500 m
Bundesstraße
 300 m
Landesstraße
 150 m
Ortsverbindungsstraßen
 50 m
Es sind zwei Parkplätze im FFH-Gebiet vorhanden. Diese befinden sich an der L 11 nahe
dem Buchenberg bzw. 900 m weiter Richtung Norden an der Landesstraße L 11.
Rohstoffgewinnung
Im FFH-Gebiet liegen keine Abbauflächen von z. B. Kiesen und Sanden. Auch Bereiche, in
denen Torf abgebaut wird, sind nicht bekannt (LUNG M-V 2016e).
11
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I.1.3
Geschützte Teile von Natur und Landschaft
Landschaftsschutzgebiet „Kühlung“
Die Ausweisung des 128,31 km2 großen Landschaftsschutzgebietes „Kühlung“ erfolgte auf
Grundlage der Verordnung des Landkreises Bad Doberan vom 22.03.2000 (LSG-VO 2000).
Es erstreckt sich flächig zwischen Rerik und Bad Doberan und umfasst die FFH-Gebiete
„Kühlung“, „Riedensee“ sowie „Conventer Niederung“. Die südliche Begrenzung bilden die
L122 und die B105. In der östlichen Verlängerung setzt sich das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet „Diedrichshäger Land“ im Landkreis Rostock fort.
Das Gebiet dient der Erhaltung ökologisch besonders wertvoller und vielfältiger natürlicher,
naturnaher und historisch gewachsener Landschaftsstrukturen mit dem für die Region
typischen Landschaftsbild. Das Landschaftsbildpotential wird in dem Bereich der
Überlagerung von FFH- und Landschaftsschutzgebiet als sehr hoch bewertet (LUNG M-V
2017b). Neben dem Schutz der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter und
natürlichen Ressourcen, der Erhaltung und Pflege weiträumiger Grünlandbereiche und der
Sicherung gefährdeter und geschützter Arten und Lebensgemeinschaften soll die
Erholungsfunktion des Raumes gesichert werden.
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes „Kühlung“ ist gemäß § 3 LSG-VO (2000)
1. der großräumige Erhalt der durch die Weichseleiszeit entstandenen geomorphologischen Oberflächenstruktur des Endmoränenkomplexes,
2. der Umgebungsschutz für die innerhalb des Landschaftsschutzgebietes befindlichen
Naturschutzgebiete „Conventer See“, „Riedensee“ und „Hütter Klosterteiche“,
3. der Erhalt und die Entwicklung der Waldkomplexe, insbesondere auf den Höhenzügen
der Kühlung, in dem Großen Wohld, im Kellerswald und im Hütter Wohld,
4. der Schutz der Ostseeküste, insbesondere der Kliffküstenbereiche, der Erhalt und die
Entwicklung der Küstenüberflutungsgebiete, insbesondere des brackwasserbeeinflussten Grünlandes (Salzgraswiesen),
5. der Erhalt und die Entwicklung der die Endmoräne durchziehenden Fließgewässer
einschließlich der sie umgebenden Niedermoorbereiche und
6. der Erhalt und die Entwicklung landschaftsprägender Einzelelemente, insbesondere
Gehölzgruppen und Einzelgehölze, Kopfweidenbestände, Ackerhohlformen, Feuchtund Nasswiesen und Oser.
12
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die dem Charakter oder dem
besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Insbesondere ist es verboten:











Gewässer oder die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Grundwasserabsenkungen, Be- oder Entwässerungsmaßnahmen und Grabenausbau zu
verändern oder zu beseitigen;
die Bodengestalt durch Abgrabungen, Aufschüttungen, Auf- und Abspülungen, Auffüllungen oder auf andere Art zu verändern;
Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz in andere Nutzungsarten umzuwandeln;
Dauergrünland in andere Nutzungsarten umzuwandeln;
Werbeeinrichtungen oder Verkaufseinrichtungen aufzustellen und zu betreiben;
Die Ruhe und den Naturgenuss durch Lärm zu stören, z. B. durch Tonwiedergabegeräte, Krafträder, Flugzeugmodelle oder ähnliches;
Im LSG mit Krafträdern oder Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb von dafür zugelassenen Straßen und Wegen zu fahren oder zu parken;
Störungen durch Fluggeräte aller Art zu verursachen, wie z. B. Ultraleichtflieger,
Parasailing, Fallschirmspringen oder andere touristische Flugvarianten;
Zelte, Wohnwagen oder andere mobile Unterkünfte außerhalb von dafür zugelassenen Plätzen auf- oder abzustellen;
Übungsgelände für Segel-, Motor-, Fesselflugmodelle oder ähnliche anzulegen oder
zu betreiben;
Baugenehmigungspflichtige oder nicht baugenehmigungspflichtige Anlagen oder
Hochspannungsleitungen zu errichten oder Plätze aller Art, Straßen, Wege oder
andere öffentliche Verkehrsflächen anzulegen beziehungsweise erheblich zu ändern
oder zu erweitern.
13
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I.2 Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000
In den nachfolgenden Tabellen werden die LRT und Arten dargestellt, die aktuell im Rahmen
der Managementplanung ermittelt worden sind. Waldlebensraumtypen werden nur kurz
aufgeführt, aber nicht näher betrachtet, da hier die Zuständigkeit bei der Landesforstanstalt
liegt und die Erstellung der entsprechenden Managementpläne durch diese Institution erfolgt
(vgl. MLUV M-V 2008). Der Fokus der nachfolgenden Ausführungen richtet sich demnach
auf die Offenlandlebensräume.
I.2.1
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I
FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000
Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das europäische
Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen:

ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene
(vgl. Kapitel I.3.1),
und zusammengefasst in Tabelle 6:



die Priorität im Sinne der FFH-RL,
das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil)
im Gebiet,
ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL.
Tabelle 6: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT für das Netz Natura 2000 (Habitats Directive
Article 17 Report [2007-2012]), Legende Europaweit ungünstiger Zustand: orange - ungünstig,
unzureichend; rot - ungünstig, schlecht; keine Farbe - günstig
LRT
Prioritärer LRT
(EU-Code und deutsche
Bezeichnung)
3150 – Natürliche eutrophe
Seen mit einer Vegetation
des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
-
3260 - Flüsse der planaren
bis monetaren Stufe mit
Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des CallitrichoBatrachion
-
9110 - HainsimsenBuchenwälder
-
14
Sehr hoher
Flächenanteil im
Gebiet (relative
Größe = A) bezogen
auf das Land
-
Europaweit
ungünstiger Zustand
(gelb oder rot nach
Ampelschema gemäß
Bericht nach Art. 17
FFH-RL)
ungünstig unzureichend
-
ungünstig unzureichend
-
ungünstig unzureichend
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
LRT
Prioritärer LRT
(EU-Code und deutsche
Bezeichnung)
9130 - WaldmeisterBuchenwälder
-
91E0* - Erlen- Eschen- und
Weichholzauenwälder
x
I.2.2
Sehr hoher
Flächenanteil im
Gebiet (relative
Größe = A) bezogen
auf das Land
Europaweit
ungünstiger Zustand
(gelb oder rot nach
Ampelschema gemäß
Bericht nach Art. 17
FFH-RL)
-
ungünstig unzureichend günstig
-
ungünstig - schlecht
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFH-RL für das
europäische Netz Natura 2000
Zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II FFHRL für das europäische Netz Natura 2000 sind folgende Kriterien heranzuziehen:

ein „günstiger“, insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand der Habitate oder
Teilhabitate (bei Arten mit großem Raumanspruch) auf Gebietsebene (vgl. Kapitel
I.3.2),
und zusammengefasst in Tabelle 7:

die Priorität im Sinne der FFH-RL,

das
Vorhandensein
landesweiter
Populationsanteil) im Gebiet,
Schwerpunktvorkommen
(sehr
hoher
ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten
gemäß dem Bericht nach Art. 17 FFH-RL.
15
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I.3 Erhaltungszustand der maßgeblichen Gebietsbestandteile
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bewertung sowie die
weiteren standörtlichen und funktionalen "maßgeblichen Bestandteile" räumlich konkret für
das FFH-Gebiet dargestellt und beschrieben.
I.3.1
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I
Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung zwei Teilflächen des LRT 3150
ermittelt, die insgesamt 0,2 ha einnehmen. Zudem ist das Vorkommen des LRT 3260 mit 11
Teilflächen und einer Gesamtgebietsgröße von 5,61 ha aufgenommen worden.
Tabelle 7: Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen, * fachgutachterlich als A
eingestuft
EUCode
3150
Flächen- FlächenVerbreitung Anzahl
Erhaltungs- ErhaltungsLebensraumgröße
größe lt.
zustand
(wesentliche der Teilzustand
typ
aktuell in SDB in
lt. SDB
Vorkommen) flächen
aktuell
ha
ha
Natürliche
eutrophe Seen
mit einer Vegetation vom Typ
Magnopotamion oder
Hydrocharition
Temporäres
Kleingewässer im
Wald,
angestauter
Bachlauf
2
Fließgewässer
der planaren
bis montanen
Stufe mit
Vegetation des
Ranunculion
fluitantis und
des CallitrichoBatrachion
Fließgewässer
11
9110
HainsimsenBuchenwälder
In
Teilflächen
großräumig
im Gebiet
verteilt
mehrere
1,20
1,06
A
A
9130
WaldmeisterBuchenwälder
In
Teilflächen
großräumig
im Gebiet
verteilt
mehrere
150,0
283,0
B
B
3260
16
0,20
1,0
Gesamt: C
B
A:B: 64,6 %
C: 35,4 %
5,61
5,0
Gesamt: B
B
A*:41,4 %
(im FFHGebiet
verteilt)
B*:58,6 %
C: -
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
EUCode
91E0*
Flächen- FlächenVerbreitung Anzahl
Erhaltungs- ErhaltungsLebensraumgröße
größe lt.
zustand
(wesentliche der Teilzustand
typ
aktuell in SDB in
lt. SDB
Vorkommen) flächen
aktuell
ha
ha
Erlen- Eschen- An Fließund Weichholz- gewässern
auenwälder
3260-004
und
mehrere
3,34
7,0
B
B
3260-006
außerhalb
des Waldes
Die Abgrenzung der Vorkommen der Lebensraumtypen sowie die Bewertung des Erhaltungszustandes der Teilflächen werden in der Karte 2a dargestellt.
Die Offenland-LRT des Typs 3150 im FFH-Gebiet befinden sich in einem „guten“ (eine Teilfläche) bzw. „mittleren bis schlechten“ (eine Teilfläche) Erhaltungszustand. Der Erhaltungszustand der LRT 3260, der mit 11 Teilflächen vertreten ist, wurde gutachterlich zum größten
Teil als „gut“ und mit 41,4 % Anteil als „hervorragend“ eingestuft.
Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder
Hydrocharition (LRT 3150)
Definition und Standort
Der LRT 3150 umfasst natürliche eutrophe Stillgewässer einschließlich ihrer Ufervegetation.
Diese sind vor allem durch das Vorkommen von Tauchfluren und Schwimmblattfluren, aber
auch von Schwimmdecken und Schwebematten charakterisiert. Die Vorkommen von Pflanzengesellschaften variieren in Abhängigkeit vom Gewässertyp. Eutrophe Stillgewässer treten
in Grundmoränen, Endmoränen und Sandern, sowie im Küstenbereich und im Urstromtal der
Elbe auf.
Im FFH-Gebiet lassen sich zwei Kleingewässer dem LRT 3150 zuordnen. Dabei handelt es
sich um ein temporäres Kleingewässer sowie einen künstlichen Teich, der durch Anstau
eines Waldbaches entstanden ist. Beide befinden sich im östlichen Bereich des Gebietes.
Fünf weitere Stillgewässer, die laut der Binnendifferenzierung auch dem LRT 3150
zugeordnet wurden, konnten nach der Gebietsbegehung nicht mehr als solche deklariert
werden, da sie zum Teil weder wasserführend waren noch die für den Lebensraumtyp
charakteristische Wasservegetation aufwiesen.
Habitatstruktur und Arteninventar
Bei einer Teilfläche des LRT 3150 handelt sich um ein flaches, temporäres Gewässer in
einem Mischwaldbestand.
17
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Im Frühjahr und Sommer ist eine Wasserlinsen-Schwimmdecke ausgebildet, im weiteren
Jahresverlauf nimmt ein Flutrasen des Flutenden Schwadens mit zahlreichen amphibischen
Begleitarten wie Wasserfeder, Sumpf-Schwertlilie und Sumpf-Vergissmeinnicht den
größeren Teil des Gewässergrundes ein.
Ein weiteres Vorkommen des LRT 3150 besteht in dem angestauten Waldbach „Anningsbeek“. Der künstliche Teich mit Überlauf ist von einer sehr dichten Schwimmdecke der Kleinen Wasserlinse und submers mit der Kanadischen Wasserpest besiedelt. Weitere Uferpflanzen kommen aufgrund der Beschattung mit Schwarzerle und dem schwankenden Wasserstand nicht vor. Im gesamten FFH-Gebiet finden sich etliche ehemalige Teiche, die
allerdings durch Öffnung der Dämme keine Stillgewässer mehr sind.
Beeinträchtigungen und Nutzungen im Gebiet
Beide Kleingewässer sind durch ihre Lage im Wald gut gegen Stoffeinträge geschützt. Eine
Nutzung findet nicht (mehr) statt. Der Bewertungsparameter „Beeinträchtigung“ wird deshalb
in beiden Fällen mit „A“ (hervorragend) eingestuft.
Bewertung
Der Gesamterhaltungszustand des temporären Kleingewässers im Mischwaldbestand ist gut
(„B“). Das künstlich angestaute Gewässer wird insgesamt aufgrund fehlender submerser
Vegetation mit „C“ bewertet.
LRT 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Definition und Standort
Der LRT umfasst natürliche und naturnahe Fließgewässer oder Fließgewässerabschnitte mit
untergetauchter oder flutender Wasservegetation vom Typ des Callitricho-Batrachion oder
Ranunculion fluitantis bzw. mit flutenden Wassermoosen oder Rotalgen einschließlich Ufervegetation. Neben der Unterwasservegetation muss eine zumindest im überwiegenden Teil
naturnahe Ufer und Gewässersohlenstruktur vorhanden sein. Unterwasservegetation kann
natürlicherweise aufgrund von Beschattung auch fehlen. Im FFH-Gebiet lassen sich 11
Teilflächen mit einer Fläche von 5,61 ha dem LRT 3260 zuordnen.
Habitatstruktur und Arteninventar
Bei den Vorkommen des LRT 3260 handelt es sich um naturnahe Oberläufe und Quellbereiche kleinerer Waldbäche in der Stauchmoräne. Sie fließen meist in einem Kerbtal und
besitzen einen sandig-kiesigen Gewässergrund. Aufgrund ihrer Lage im Wald (meist Buchenwald) besitzen die Bäche kaum flutende oder amphibische Vegetation. Lediglich an
einigen lichteren Stellen und am Rand des FFH-Gebietes, wo die Bäche durch Grünland
fließen, findet sich fließgewässertypische, flutende Vegetation mit Berle oder Bachbunge.
18
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Alle Bäche durchfließen verschieden große quellige Bereiche, die zum Teil sehr naturnah mit
Brunnenkresse und Milzkraut besiedelt sind. Auch typische Eschen-Quellwälder bilden
abschnittsweise die Ufervegetation. In weiten Teilen besitzen die Bäche einen natürlichen,
geschwungenen Lauf mit zahlreichen Steinen, kleineren Sandbänken sowie Steil- und Flachufern. Oft findet sich viel Totholz (teilweise große Stämme) im und am Gewässer.
Beeinträchtigung und Nutzung im Gebiet
Im Bereich des FFH-Gebietes kommt es lediglich zu minimalen Beeinträchtigungen des
Lebensraumtyps durch menschliche Eingriffe. Das Bachufer des ganz im Osten des FFHGebietes verlaufenden Gewässers wird stellenweise stark durch Tritt geschädigt, da dort
Rinder Zugang zum Bach haben. Im zentralen Bereich der Kühlung quert die Landesstraße
L11 zwei Teilvorkommen des LRT 3260. Dort sind die Bachläufe für ca. 15 m verrohrt.
Außerdem gibt es mehrere kleinere Querungen von Waldwegen mit kurzen Verrohrungen
oder Durchlässen.
An einigen Teilvorkommen gibt es Reste ehemaliger angestauter Teiche, die aber bis auf
einen (siehe LRT 3150) nicht mehr in Funktion sind.
Bewertung
Die Bäche in der Kühlung sind größtenteils als sehr naturnah einzustufen. Aufgrund fehlender Strukturgütekartierungsdaten erfolgte die Bewertung des Parameters „Habitatstrukturen“ in den meisten Fällen fachgutachterlich. In der überwiegenden Zahl der Teilvorkommen kann ein „hervorragender“ Zustand („A“) des Parameters „Habitatstrukturen“ festgestellt werden. Die Bewertung des Parameters „Arteninventar“ wurde in der Regel auch fachgutachterlich korrigiert, da lebensraumtypische Arten (flutende Vegetation) natürlicherweise
aufgrund der Beschattung nicht vorhanden sind. Das Vorkommen von gut ausgebildeten
Quellfluren rechtfertigt in vielen Fällen die Bewertung des Parameters „Arteninventar“ mit „A
– hervorragend“.
Insgesamt konnten so sechs Vorkommen des LRT mit „A – hervorragend“ und fünf
Vorkommen mit „B –gut“ bewertet werden.
Weitere maßgebliche Bestandteile
Gewässerrandstreifen, die freigehalten werden von Bewirtschaftung und Dünger gelten über
die Lebensraumtypengrenzen hinaus als bedeutsam für den Erhaltungszustand der
Fließgewässer des Gebietes. Dies betrifft ausschließlich die Offenlandbereiche des FFHGebietes.
I.3.2
Habitate der Arten des Anhangs II
Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Bearbeitung der Managementplanung keine signifikanten Vorkommen der Anhang II-Arten ermittelt.
19
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 FFH-RL
ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren,
der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungsund Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der Arten (Anhang IV)
erfolgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern gebietsunabhängig und flächendeckend. Es
werden nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die drei Erhaltungszustandskategorien: „günstig“, „ungünstig - unzureichend“, „ungünstig - schlecht“ unterschieden (vgl. Doc.Hab-04-03/03-rev.3).
Die Arten des Anhangs IV werden nicht im Zuge der Managementplanung erfasst und bewertet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet werden, um
zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach Anhang I
oder Arten nach Anhang II FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV-Arten
verursacht werden.
Tabelle 8: Vorkommen von Arten des Anhangs IV
1
2
3
Art (EU-Code und
deutscher Name)
Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil, Lage
im Gebiet)
Bemerkungen
1203, Laubfrosch
200m östlich vom FFH-Gebiet in einem Soll
Nachweis 1994 mit 10 Tieren
(rufende Männchen)
20
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
I.5 Zusammenfassende Bewertung des Gebietes
I.5.1
Defizitanalyse / Schutzobjektsbezogene Erhaltungsziele
In der Defizitanalyse wird geprüft, ob oder inwieweit die Erhaltungsziele aktuell erreicht bzw.
nicht erreicht werden. Bei dieser Prüfung wird der Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt
– für das FFH-Gebiet gilt der Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit der Übergabe der SDB – mit
dem aktuellen Zustand verglichen. Es werden die Ergebnisse der Bewertung herangezogen.
Hieraus leiten sich das Erfordernis der Erhaltung, Wiederherstellung oder Entwicklung sowie
die Formulierung möglicher Maßnahmen zugunsten des angestrebten Erhaltungszustandes
ab. Die dabei definierten Zeiträume 2018 und 2024 orientieren sich an den Berichtspflichten
gemäß Art. 17 Abs. 1 FFH-Richtlinie.
Alle signifikanten LRT und Habitate von Arten sind durch die Festlegung und Durchführung
von Maßnahmen (Schutz, Pflege oder Nutzung) hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes und
der Flächenausdehnung zu erhalten (Erhaltungsziele).
Verschlechtert sich ein „günstiger“ Zustand zum Referenzzeitpunkt zu einem aktuell „ungünstigen“ Zustand, ergeben sich (zwingende) Wiederherstellungsziele. Letztgenannte unterliegen dabei jedoch einer Plausibilitätsprüfung (siehe Tabelle 9). In dieser ist zu prüfen, ob
eine formal ermittelte Verschlechterung auf einer reellen Verschlechterung des Lebensraumes / Habitates bzw. einem Flächenverlust beruht oder ob ein wissenschaftlicher Fehler
vorliegt. Nur bei einem nachweisbarem Flächenverlust bzw. einer Verschlechterung zu
einem „ungünstigen“ Zustand hin werden Wiederherstellungsziele abgeleitet. Ist eine Wiederherstellung auf Gebietsebene offensichtlich unmöglich, werden keine Wiederherstellungsziele festgelegt. Wiederherstellungsziele auf Gebietsebene beziehen sich grundsätzlich nur
auf den Flächenanteil, der notwendig ist, um eine Einstufung in den „günstigen“
Erhaltungszustand zu erreichen.
Für LRT oder Arten im „ungünstigen“ Zustand sind für diejenigen vorrangige Entwicklungsziele (vE) festzulegen, die eine „besondere Bedeutung“ aufweisen. Für diese sind
auch bei einem „günstigen“ Erhaltungszustand („B“) die Möglichkeiten von Entwicklungsmaßnahmen (zu „A“ = „hervorragend“) zu prüfen. Weitere (wünschenswerte) Entwicklungsziele (wE) sind nachrangig (Maßnahmen sind nach Zweckmäßigkeit und Aufwand
durchzuführen). Für LRT oder Arthabitate mit Erhaltungszustand „A“ auf Gebietsebene sind
keine Entwicklungsziele festzulegen.
21
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Tabelle 9: Plausibilitätskontrolle
EU-Code (Status)
Erhaltungs- Erhaltungszustand
zustand
Bemerkung
SDB
ermittelt
3150
B
C
Im Rahmen der aktuell durchgeführten
Erfassungen des LRT 3150 konnten von den
sieben im Gebiet gemeldeten Kleingewässern
nur zwei bestätigt werden. Ein Vergleich mit
Luftbildern verschiedener Jahre (2002, 2004,
2005) ergab, dass der Verlandungsprozess
dieser Gewässer zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung (2004) schon so weit fortgeschritten
war, dass eine Ansprache der Biotope als LRT
3150 sehr wahrscheinlich bereits damals nicht
möglich war. So erklärt sich die Reduktion der
LRT-Fläche auf 0,2 ha. Es sind demnach für den
LRT 3150 keine Wiederherstellungsziele
festzulegen. Die Abweichung des
Erhaltungszustandes zwischen SDB (2004) und
aktuellem Zustand basiert vermutlich auf
unterschiedlichen Bewertungskriterien bei der
Ausweisung der LRT, da damals nicht nach dem
aktuellen Bewertungsschema vorgegangen
wurde.
 Erhaltungsziele
3260
B
B
Auf Grundlage der Gebietsbegehungen wurde
den Fließgewässern ein sehr guter natürlicher
Zustand ohne Beeinträchtigungen zugewiesen,
Einige Teilflächen konnten fachgutachterlich mit
„A“ in ihrer Bewertung korrigiert wurden. Die
Abweichung
der
Flächengröße
ist
auf
methodische Fehler bei der Ausweisung der
LRT-Flächen und fehlende Detailkenntnis
zurückzuführen.
 Erhaltungsziele
22
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Tabelle 10: Aktueller sowie anzustrebender Erhaltungszustand der LRT und schutzobjektbezogene
Erhaltungsziele
1
2
3
4
5
6
LRT Code
Erhaltungszustand zum
Referenzzeitpunkt laut
SDB
aktueller
Erhaltungszustand
angestrebter
Erhaltungszustand,
kurzfristig bis
2018
angestrebter
Erhaltungszustand,
mittelfristig bis
2024
langfristig
erreichbarer
Erhaltungszustand
B (35,4 %)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
C (64,6 %)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
C (Erhalt)
A* (41,4 %)
A (Erhalt)
A (Erhalt)
A (Erhalt)
B (58,6 %)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
B (Erhalt)
3150
3260
B
B
„*“- fachgutachterlich als A eingestuft
Für den LRT 3150 müssten aufgrund des ungünstigen Erhaltungszustandes ( C )
wünschenswerte Entwicklungsziele festgelegt werden. Das Defizit des mit „C“ bewerteten
Kleingewässers besteht aber vor allem in der spärlichen Besiedlung mit Makrophyten und
fehlenden Habitatstrukturen. Aufgrund der Beschattung (Lage im Wald) und seines
Charakters als kleiner Stauteich ist hier keine Entwicklung möglich.
1.5.2 Funktionsbezogene Erhaltungsziele
Die funktionsbezogenen Erhaltungsziele werden im Folgenden für die zu untersuchenden
LRT auf Basis der Defizitanalyse formuliert. Entsprechend erfolgt eine Differenzierung in
Sicherung des Status-quo (S = Schutz, N = Nutzung, P = Pflege), Wiederherstellung (W),
vorrangige und wünschenswerte Entwicklung (vE und wE).
23
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Tabelle 10 Funktionsbezogene Erhaltungsziele der LRT
1
2
3
4
5
6
Schutzobjekt
Erhaltungsziel
Art des Zieles
Fläche
[ha]
Ortsbezeichnung / Teilfläche
Bemerkung
3150
3260
24
Erhalt des Gewässers mit seiner natürlichen Trophie
S
0,2
alle Gewässer des LRT 3150
-
Erhalt naturnaher Uferstrukturen
S
0,2
alle Gewässer des LRT 3150
-
Erhalt naturnaher, strukturreicher und durchgängiger
Fließgewässerabschnitte
S
5,61
alle Gewässer des LRT 3260
-
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
Literatur
INSTITUT BIOTA GMBH (2000): Ausführungsplanung: „Ökologische Sanierung Wittbeck: Umbau von
zwei Durchlässen im Oberlauf, Gestaltung eines offenen Bachlaufes im Mündungsbereich.“
INSTITUT BIOTA GMBH (2004):„Gewässerentwicklungsplan
Renaturierungskonzepts Wittbeck“, 14.09.2004“
Fulgenbach
in
Ergänzung
des
CAMPINGPARK KÜHLUNGSBORN GMBH (2016): Informationen zu Campingplätzen in Kühlungsborn.
Abrufbar unter: http://www.topcamping.de/. Stand:10.Oktober 2016
LUNG HEFT 1/2015, TAGUNGSBAND UND EXKURSIONSFÜHRER, 79. Tagung Norddeutscher Geologen
(2015): Informationen zur Morphologie und Entstehungsgeschichte Kühlung. abrufbar unter:
http://www.lung.mvregierung.de/dateien/ngt_boerner_et_al_e1_warnowtal_ostseekueste_rerik.pdf,
Stand:11.Januar 2017
LUNG M-V (2016a): Naturräumliche Gliederung M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter:
www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 15. September 2016
LUNG M-V (2016b): Geologie in M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Stand Januar
2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern; Abrufbar unter:
www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 06. September 2016
LUNG M-V (2016c): Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Mecklenburg-Vorpommern. Stand Dezember
2015 – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern; Abrufbar unter:
http://www.fis-wasser-mv.de/kvwmap/index.php. Stand: 27. Oktober 2016
LUNG M-V (2016d): Grundwasserabfrage M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter:
www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 12. Oktober 2016
LUNG M-V (2016e): Abfrage zur Rohstoffgewinnung M-V: Kartenportal Umwelt MecklenburgVorpommern. Stand Januar 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
Geologie Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter:
www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 19. Oktober 2016
LUNG M-V (2017a): Grundwasserabfrage M-V: Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
Stand Mai 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MecklenburgVorpommern; Abrufbar unter:
www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 02. Februar 2017
LUNG M-V (2017b): Abfrage Landschaftsbildbewertung M-V: Kartenportal Umwelt MecklenburgVorpommern. Stand Mai 2016. – LUNG M-V – Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
Mecklenburg-Vorpommern; Abrufbar unter:
www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php. Stand: 03. Februar 2017
MLUV M-V (2008): FFH-Gebiet DE 2039-301 „Kühlung“ – Managementplan Teilbereich Wald – 01.
Mai 2008. – MLUV M-V – Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern; bearbeitet durch die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern,
Schwerin; 50 S.
SIS (2016): Siedlungsstruktur in Gemeinden. SIS – Online. Statistisches Informationssystem. Abrufbar
unter: http://sisonline.statistik.m-v.de/. Stand: 27. Oktober 2016.
TOURISTIK-SERVICE KÜHLUNGSBORN GMBH, Kühlungsborn (2016): Übernachtungszahlen und
Bettenverfügbarkeiten,
Abrufbar
unter:
https://www.kuehlungsborn.de/service/ueber-unstsk/fakten-und-zahlen.html, Stand: 07. April 2016
25
Managementplan FFH-Gebiet 1836-302 „Kühlung“
ZWECKVERBAND KÜHLUNG (2009): Informationen
http://www.zvk-dbr.de, Stand: 25.Oktober 2016
zur
Gewässerunterhaltung,
Abrufbar
unter:
Travel Charme Ostseehotel Kühlungsborn (2016): Informationen zu Übernachtungszahlen und
Bettenverfügbarkeiten,
Abrufbar
unter:
http://www.travelcharme.com/hotels/ostseehotel/ostseehotel-wellness/ostseehotelwandern.html#c5519, Stand: 26. Oktober 2016
WBV HELLBACH- CONVENTER NIEDERUNG (2016): Informationen zu Unterhaltungsmaßnahmen Wasser- und Bodenverband Hellbach Conventer Niederung, schriftl. Mitteilung vom 09.05.2016
WBV HELLBACH- CONVENTER NIEDERUNG (2017): Informationen zur Fließgewässerordnung - Wasserund Bodenverband Hellbach Conventer Niederung, mündl. Mitteilung vom 12.01.2017
Gesetze und Verordnungen
LSG-VO (2000): Verordnung des Landrates des Landkreises
Landschaftsschutzgebiet "Kühlung”, vom 22.März 2000
26
Bad
Doberan
über
das
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