Managementplan und Runder Tisch Aufgabe des Managementplans: Aufgabe des Managementplans ist nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie die Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen, die notwendig sind, um das Gebiet mit seinen maßgeblichen Lebensräumen und Arten in einem günstigen Erhaltungszustand zu bewahren. Dabei sollen die Eigentümer und Bewirtschafter intensiv im Rahmen sogenannter Runder Tische einbezogen werden. Ziele des Runden Tisches: - Informations- und Erfahrungsaustausch Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung Lösung von Konflikten Gemeinsame Festlegung der Maßnahmen im Einvernehmen mit allen Beteiligten, wo möglich. Welche Folgen hat der Managementplan für die Eigentümer: In Natura 2000-Gebieten sind alle Maßnahmen verboten, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Schützgüter (Arten und Lebensräume der FFH-Richtlinie) führen. Dieses „Verschlechterungsverbot“ gilt unabhängig vom Managementplan und ist für alle Eigentümer verbindlich. Natura 2000-Gebiete in Niederbayern Für den einzelnen Grundeigentümer besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen. Sie soll vielmehr vorrangig durch freiwillige Vereinbarungen erfolgen. Ansprechpartner: Regierung von Niederbayern, Höhere Naturschutzbehörde: Wolfgang Lorenz, Tel. 0871/808-1835. Landratsamt Kelheim, Untere Naturschutzbehörde: Burkhard Deifel, Tel. 09441/207249. Wer entscheidet? Fragen zum Offenland entscheiden die Vertreter der Naturschutzbehörden, Fragen zum Wald der forstliche Natura 2000Sachbearbeiter des Amts für Landwirtschaft und Forsten. Regierung von Niederbayern Bei Waldfragen: Amt für Landwirtschaft und Forsten Abensberg: Franz Krinner, Tel. 09442/92110. Regionales Kartierteam für Niederbayern am Amt für Landwirtschaft und Forsten Landau: Hans-Jürgen Hirschfelder, Tel. 09951/940149. FFH-Gebiet „Forstmoos“ (7236-303) Das rd. 218 Hektar große FFH-Gebiet „Forstmoos“ liegt im Südwesten des Landkreises Kelheim im Gemeindegebiet von Aiglsbach. Am Rande des Dürnbucher Forstes gelegen, zieht es sich zungenförmig in einer flachen, rd. 4 km langen, flachen Geländemulde von Ost nach West. Daneben sind drei Tier- bzw. Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie nachgewiesen: - Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) Bauchige Windelschnecke (Vertigo moulinsiana) Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii) Oberweiher Ein Großteil der Flächen befindet sich in Privatbesitz, daneben hat auch der Landkreis Kelheim inzwischen größere Flächen zu Naturschutzzwecken erworben. Es dominiert die Grünlandnutzung, einige ackerbaulich genutzte Flurstücke sind aus dem FFH-Gebiet ausgenommen. Lage und Abgrenzung des FFH-Gebiets: Es wurde wegen der noch vorhandenen Moor- und Streuwiesenreste und deren charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als Teil des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 gemeldet. Darin enthalten sind mit dem Oberweiher im Westen und den Waldfriedweihern im Osten zwei größere Teichanlagen. Größere Teile des Gebiets werden im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) bzw. durch den Landschaftspflegeverein (VöF) im Sinne des Naturschutzes gepflegt. Um welche Lebensräume bzw. Tier- und Pflanzenarten geht es? Im Forstmoos kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFHRichtlinie vor: - Pfeifengras-Streuwiesen Kalkreiche Niedermoore Schwarzerlen-Eschen-Auwälder Vegetationsreiche Fließgewässer Sumpf-Glanzkraut und Bauchige Windelschnecke Die drei Arten besiedeln die Feucht- und Moorlebensräume des Forstmooses wie Seggenrieder, Schilfröhrichte und Streuwiesen. Besonders das Vorkommen der in Bayern äußerst seltenen Bauchigen Windelschnecke ist von herausragender Bedeutung für den Artenschutz. Sie besiedelt die Feuchtflächen östlich des Oberweihers.