Natura 2000-Gebiete in Niederbayern FFH

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Managementplan und
Runder Tisch
Aufgabe des Managementplans:
Aufgabe des Managementplans ist nach Art.
6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie die Festlegung
der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen,
die notwendig sind, um das Gebiet mit seinen
maßgeblichen Lebensräumen und Arten in
einem günstigen Erhaltungszustand zu
bewahren. Dabei sollen die Eigentümer und
Bewirtschafter
intensiv
im
Rahmen
sogenannter Runder Tische einbezogen
werden.
Ziele des Runden Tisches:
-
Informations- und Erfahrungsaustausch
Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung
Lösung von Konflikten
Gemeinsame
Festlegung
der
Maßnahmen im Einvernehmen mit
allen Beteiligten, wo möglich.
Welche Folgen hat der
Managementplan für die Eigentümer:
In Natura 2000-Gebieten sind alle
Maßnahmen verboten, die zu einer
erheblichen Verschlechterung der
Schützgüter (Arten und Lebensräume der
FFH-Richtlinie) führen. Dieses
„Verschlechterungsverbot“ gilt unabhängig
vom Managementplan und ist für alle
Eigentümer verbindlich.
Natura 2000-Gebiete
in Niederbayern
Für den einzelnen Grundeigentümer
besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung
der Maßnahmen. Sie soll vielmehr
vorrangig durch freiwillige Vereinbarungen
erfolgen.
Ansprechpartner:
Regierung von Niederbayern,
Höhere Naturschutzbehörde:
Wolfgang Lorenz, Tel. 0871/808-1835.
Landratsamt Kelheim,
Untere Naturschutzbehörde:
Burkhard Deifel, Tel. 09441/207249.
Wer entscheidet?
Fragen zum Offenland entscheiden die
Vertreter der Naturschutzbehörden, Fragen
zum Wald der forstliche Natura 2000Sachbearbeiter des Amts für Landwirtschaft
und Forsten.
Regierung von Niederbayern
Bei Waldfragen:
Amt für Landwirtschaft und Forsten
Abensberg:
Franz Krinner, Tel. 09442/92110.
Regionales Kartierteam für Niederbayern
am Amt für Landwirtschaft und Forsten
Landau: Hans-Jürgen Hirschfelder,
Tel. 09951/940149.
FFH-Gebiet „Forstmoos“
(7236-303)
Das rd. 218 Hektar große FFH-Gebiet
„Forstmoos“ liegt im Südwesten des
Landkreises Kelheim im Gemeindegebiet von
Aiglsbach. Am Rande des Dürnbucher
Forstes gelegen, zieht es sich zungenförmig
in einer flachen, rd. 4 km langen, flachen
Geländemulde von Ost nach West.
Daneben sind drei Tier- bzw. Pflanzenarten
des Anhangs II der FFH-Richtlinie
nachgewiesen:
-
Schmale Windelschnecke (Vertigo
angustior)
Bauchige Windelschnecke (Vertigo
moulinsiana)
Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)
Oberweiher
Ein Großteil der Flächen befindet sich in
Privatbesitz, daneben hat auch der
Landkreis Kelheim inzwischen größere
Flächen zu Naturschutzzwecken erworben.
Es dominiert die Grünlandnutzung, einige
ackerbaulich genutzte Flurstücke sind aus
dem FFH-Gebiet ausgenommen.
Lage und Abgrenzung des FFH-Gebiets:
Es wurde wegen der noch vorhandenen
Moor- und Streuwiesenreste und deren
charakteristischen Tier- und Pflanzenarten
als Teil des europäischen ökologischen
Netzes Natura 2000 gemeldet.
Darin enthalten sind mit dem Oberweiher im
Westen und den Waldfriedweihern im Osten
zwei größere Teichanlagen.
Größere Teile des Gebiets werden im
Rahmen des Bayerischen
Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) bzw.
durch den Landschaftspflegeverein (VöF)
im Sinne des Naturschutzes gepflegt.
Um welche Lebensräume bzw. Tier- und
Pflanzenarten geht es?
Im Forstmoos kommen folgende
Lebensraumtypen nach Anhang I der FFHRichtlinie vor:
-
Pfeifengras-Streuwiesen
Kalkreiche Niedermoore
Schwarzerlen-Eschen-Auwälder
Vegetationsreiche Fließgewässer
Sumpf-Glanzkraut und Bauchige Windelschnecke
Die drei Arten besiedeln die Feucht- und
Moorlebensräume des Forstmooses wie
Seggenrieder, Schilfröhrichte und
Streuwiesen.
Besonders das Vorkommen der in Bayern
äußerst seltenen Bauchigen Windelschnecke
ist von herausragender Bedeutung für den
Artenschutz. Sie besiedelt die Feuchtflächen
östlich des Oberweihers.
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