Kurzfassung Managementplan Vilshofener Donau

Werbung
Auszug aus dem Managementplan FFH-Gebiet 7345-301
„Vilshofener Donau-Engtal“ mit Erläuterungen
Ein Managementplan setzt sich zusammen aus einem Fachgrundlagen-Teil mit der Beschreibung des
FFH-Gebietes und dem eigentlichen Managementplan, in welchem die erforderlichen Maßnahmen zur
Sicherung oder Verbesserung des Schutzgebietes beschrieben werden.
Im folgenden Text finden Sie
- Auszüge aus dem Managementplan damit Sie sich vorab einen groben Überblick über das
FFH-Gebiet, über Ziele und Maßnahmen informieren können und
- Erläuterungen unseres AELF. Zur besseren Orientierung sind diese in Kursivschrift
dargestellt. Textpassagen, die uns besonders wichtig erschienen, sind in gelber Farbe
unterlegt.
I.1 Grundsätze (Präambel)
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben es sich zur Aufgabe gemacht,
das europäische Naturerbe dauerhaft zu erhalten. Aus diesem Grund wurde unter der Bezeichnung „NATURA 2000“ ein europaweites Netz aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten (SPA) eingerichtet. Hauptanliegen von NATURA 2000 ist die Sicherung
des günstigen Erhaltungszustands der Gebiete europäischen Ranges.
Hauptziel von NATURA 2000 ist der Erhalt unseres heimischen Naturerbes. Viele Landwirte und
Waldbesitzer haben oft über Generationen hinweg diese Lebensräume erst durch ihre nachhaltige
und verantwortungsbewusste Bewirtschaftung geschaffen und erhalten (NÜSSLEIN & BECHER 2015).
Die Erhaltungsziele des jeweiligen FFH-Gebietes wurden bereits bei dessen Ausweisung festgelegt
und sind verbindliche Grundlage für das weitere Vorgehen.
Hier finden wir bereits die zu erhaltenden Lebensraumtypen (LRT). Diese entsprechen im Wald der
von Geologie und Klima bestimmten, natürlichen Vegetationsform z.B. Hainsimsen-Buchenwald. Beim
Offenland handelt es sich häufig um Lebensräume die durch extensive Nutzung über Jahrhunderte
entstanden sind, z.B. Flachland-Mähwiesen.
Des Weiteren finden Sie sog. Schutzgüter, z.B. die Spanische Flagge, die in den Anhängen der FFHRichtlinie als besonders schützenswert ausgewiesen wurden. Diese Schutzgüter müssen nicht
unbedingt vom Aussterben bedroht sein sondern charakterisieren vielmehr -durch ihr Vorhandenseindie Naturnähe eines Gebietes.
Sie dienen als Indikatoren.
Ob ein Lebensraumtyp oder ein Schutzgut in einem FFH-Gebiet einen sehr guten, oder schlechten
Erhaltungszustand aufweist wird mit den Buchstaben A, B, oder C ausgedrückt. Die entsprechenden
Farbcodes finden Sie bei den Erhaltungsmaßnahmen als Spiegelstrich wieder.
Notwendige Erhaltungsmaßnahmen beschreiben dabei Maßnahmen welche durch die entsprechenden
Behörden über Beratung und Förderung oder durch entsprechende Planungen erreicht werden
müssen. Die Verpflichtung und Verantwortung des einzelnen zum Schutz und Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen (siehe Art1 BayNatschG) soll dabei über Beratung und Förderung gestärkt werden.
Gebote und Verbote – Hoheitliches Handeln – sollen nur als letztes Mittel dienen.
Wünschenswerte Maßnahmen beschreiben darüber hinausgehende, freiwillige, aber empfehlenswerte
Leistungen.
Viele dieser Maßnahmen sind durch einfache Mittel zu erreichen. Häufig reicht es aus, den Blick der
Grundeigentümer und der Nutzer auf die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen zu
lenken.
Der Gedanke hinter FFH ist Schutz und Nutzung als Einheit zum Wohle unserer Natur zu betrachten –
sog. Integrativer Naturschutz. Viele der genannten Lebensraumtypen sind erst durch menschliche
Nutzung großflächig entstanden. Sehender und bewusster Verzicht auf die Nutzung des letzten
Quadratmeters und des letzten Festmeters Brennholz erhalten unsere wertvollen FFH-Gebiete und
damit den Anspruch unserer Nachkommen auf Erhalt von Arten und Lebensräumen.
Herunterladen